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Document 52012XG0211(02)

    Bekanntmachung der Regierung der Republik Zypern im Rahmen der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. C 38 vom 11.2.2012, p. 28–28 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    11.2.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 38/28


    Bekanntmachung der Regierung der Republik Zypern im Rahmen der Richtlinie 94/22/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erteilung und Nutzung von Genehmigungen zur Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    2012/C 38/11

    Unbeschadet der Anwendung der Bestimmungen betreffend die nationale Sicherheit im Sinne von Artikel 2 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG teilt die Republik Zypern hiermit allen interessierten Personen mit, dass bei der Erteilung von Genehmigungen für die Prospektion, Exploration und Gewinnung von Kohlenwasserstoffen folgende Kriterien gelten:

    a)

    technische und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers;

    b)

    Modalitäten, nach denen der Bewerber die in der Genehmigung aufgeführten Tätigkeiten durchzuführen gedenkt;

    c)

    vom Bewerber für den Erhalt der Genehmigung angebotene finanzielle Gegenleistung und

    d)

    etwaige Mängel in Bezug auf Effizienz und Verantwortungsbewusstsein des Bewerbers im Rahmen früherer Genehmigungen oder Erlaubnisse in anderen Ländern.

    Erweist sich nach der Bewertung anhand der obigen Kriterien, dass zwei oder mehr Anträge gleichwertig sind, werden die Bewerbungen im Hinblick auf folgende Aspekte geprüft: Schutz der öffentlichen Sicherheit und Gesundheit, Verkehrssicherheit, Schutz der Umwelt, Schutz der biologischen Ressourcen und nationaler Denkmäler von künstlerischem, historischem oder archäologischem Wert, Sicherheit der Einrichtungen und Arbeitskräfte sowie vorgesehenes Management der Kohlenwasserstoffressourcen.

    Gemäß Artikel 5 Absatz 2 der Richtlinie 94/22/EG sind Informationen über die Bedingungen und Auflagen für die Ausübung oder Einstellung der Tätigkeit, die auf die Art der jeweils zu erteilenden Genehmigungen Anwendung finden, den einschlägigen Rechtsvorschriften und einem Mustervertrag über die Beteiligung an der Exploration und Produktion zu entnehmen, den alle interessierten Personen beim Ministerium für Handel, Industrie und Tourismus, 1421 Nikosia, Zypern, Telefonnummer: +357 22867111, Fax-Nummer: +357 22375323, E-Mail: cdiomedous@dits.mof.gov.cy, anfordern können.


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