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Document 52012DC0179
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS A strategy for e-procurement
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine Strategie für die e-Vergabe
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine Strategie für die e-Vergabe
/* COM/2012/0179 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine Strategie für die e-Vergabe /* COM/2012/0179 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND
SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Eine Strategie für die e-Vergabe 1. Einleitung In dieser Mitteilung erläutert die Kommission
die strategische Bedeutung der elektronischen Vergabe (e-Vergabe)[1] und stellt die wichtigsten
Maßnahmen vor, mit denen sie die volle Umstellung auf e-Vergabe in der EU
unterstützen will. Die e-Vergabe kann durch Förderung des
Wettbewerbs im Binnenmarkt wesentlich zur Vereinfachung der Vergabeverfahren,
zu weniger Verschwendung und zur Verbesserung des Beschaffungsergebnisses
(niedrigere Preise, bessere Qualität) beitragen. Sie kann ferner zur
Bewältigung der beiden wichtigsten Herausforderungen beitragen, vor denen die europäische
Wirtschaft heute steht: die Notwendigkeit, die öffentlichen Ausgaben in einem
Kontext fiskalischer Zwänge möglichst effizient zu gestalten und neue
Wachstumsquellen zu erschließen. Auftraggeber bei Behörden und anderen Stellen,
die bereits auf e-Vergabe umgestellt haben, berichten von Einsparungen zwischen
5 und 20%, die Erfahrung zeigt außerdem, dass die Investitionskosten rasch
wieder hereingeholt werden können. Angesichts der Größe des gesamten
Vergabemarktes in der EU könnten je 5 % an Einsparungen etwa 100 Mrd.
EUR in die öffentlichen Kassen zurückfließen. Auch unter ökologischen
Gesichtspunkten bietet die e-Vergabe erhebliche Vorteile durch Reduzierung des
Papierverbrauchs und des Transportbedarfs sowie des Bedarfs an teuren Archivräumen
mit ihrem unvermeidlichen Energieverbrauch. Die wirtschaftlichen und
ökologischen Vorteile der e-Vergabe ergänzen sich also und tragen auch zur
Erreichung des angestrebten nachhaltigen Wachstums im Rahmen der Strategie
Europa 2020 bei. In der Digitalen Agenda für Europa[2] und im eGovernment-Aktionsplan
2011–2015[3]
wird außerdem die Bedeutung der Vernetzung von e-Vergabe-Kapazitäten im
gesamten Binnenmarkt hervorgehoben. Trotz dieser unbestreitbaren Vorteile macht
die EU sowohl im Hinblick auf ihre eigenen Ziele als auch im internationalen
Vergleich nur unzureichende Fortschritte. Die e-Vergabe kommt trotz ehrgeiziger
politischer Ziele[4] immer noch bei lediglich 5-10 % aller
in der EU durchgeführten Vergabeverfahren zum Einsatz. Im Vergleich dazu
besteht in Korea bereits ein voll entwickelter Online-Vergabemarkt, der bis
2007 jährliche Einsparungen im Umfang von 4,5 Mrd. USD ermöglicht hat[5] (etwa 8 % der gesamten
jährlichen Beschaffungsausgaben); in Brasilien werden 80 % der
öffentlichen Vergabeverfahren elektronisch abgewickelt. Die EU sollte jetzt
handeln, um die Vorteile der e-Vergabe zu nutzen und einen Verlust ihrer
Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern. Die Kommission hat einen ehrgeizigen, aber
dennoch realistischen Vorschlag zur Modernisierung des Rechtsrahmens für die
öffentliche Auftragsvergabe in der EU vorgelegt[6],
wie es in der 2011 verabschiedeten Binnenmarktakte vorgesehen war[7]. Ein Ziel dieser Vorschläge ist
es, bis Mitte 2016 in der EU die volle Umstellung auf e-Vergabe zu erreichen[8]. Letztendlich wird die
„durchgängig elektronische Vergabe” angestrebt, bei der alle Phasen des
Verfahrens von der Bekanntmachung (e-Bekanntmachung) bis zur Bezahlung
(e-Bezahlung) elektronisch abgewickelt werden[9].
Diese Konfiguration ermöglicht es, die Effizienzgewinne der e-Vergabe für den
öffentlichen Sektor zu maximieren und gestattet es den europäischen Unternehmen
– insbesondere den KMU – die Vorteile des digitalen Binnenmarktes voll
auszuschöpfen. 2. Ein Wandel zum Besseren – die
wirtschaftlichen Argumente für die e-Vergabe Der Markt für öffentliche Aufträge in der EU
hat ein beachtliches Volumen: Die derzeitigen Richtlinien decken Verträge mit
einem Auftragswert von rund 447 Mrd. EUR ab, und der Markt für die
Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen in der EU wird
insgesamt auf über 2,4 Billionen EUR[10]
geschätzt. Durch die e-Vergabe lassen sich in diesem enormen Markt erhebliche
Effizienzgewinne erzielen: ·
die e-Vergabe kann dazu beitragen, die Transparenz
von Vergabeangeboten und den Zugang zu ihnen zu verbessern, besonders für KMU,
und kann auf diese Weise auch den grenzübergreifenden Wettbewerb, Innovation
und Wachstum im Binnenmarkt zu fördern; sie kann auch zur Verringerung von
Fehlern beitragen, zum Beispiel durch Wegfall der Notwendigkeit, Angaben von
Papier mehrfach und in verschiedenen Phasen des Vergabeverfahrens in
elektronische Systeme zu übertragen; ·
sie kann ferner zu erheblichen Kostensenkungen
führen, sowohl durch Verringerung des Preises, den der öffentliche Sektor für
die Beschaffung von Waren, Dienstleistungen und Bauleistungen zahlt, als auch
durch die Reduzierung der Transaktionskosten für den öffentlichen Sektor und
für die Wirtschaftsakteure (auch durch Verkürzung der Vergabeverfahren). Die
erzielten Einsparungen können entweder zur Haushaltskonsolidierung beitragen
oder wachstumsfördernden Initiativen zugute kommen. Wirtschaftliche Modellierungen der
Europäischen Kommission zeigen, dass Preisreduzierungen im öffentlichen
Auftragswesen[11]
erhebliche makroökonomische Effekte haben können. Die in dieser Modellierung
angenommenen Preisreduzierungen liegen voll in dem von bestehenden
e-Vergabesystemen realisierten Bereich und könnten nach fünf Jahren zu einer
Steigerung des BIP um bis zu 0,1-0,2 % führen[12]. Eine konservative
Überschlagsrechnung aus einer anderen Studie ergibt, dass eine volle Umstellung
auf e-Vergabe Einsparungen zwischen 50 und 75 Mrd. EUR jährlich
ermöglichen könnte[13]. Es gibt bereits zahlreiche Beispiele für
erfolgreiche e-Vergabe-Lösungen in ganz Europa:[14] ·
Nach Einführung der e-Vergabe konnten
portugiesische Krankenhäuser bei ihren Beschaffungsverträgen Preisreduzierungen
von 18 % erzielen. Insgesamt werden die Einsparungen durch die Umstellung
auf e-Vergabe in Portugal bereits im ersten Jahr auf etwa
650 Mio. EUR geschätzt, und sie könnten 1,2 Mrd. EUR
erreichen, wenn alle Vergabebehörden voll auf e-Vergabe umgestellt haben. Die
potenziellen Einsparungen betragen damit 6-12 % der gesamten
Beschaffungsausgaben. Die meisten Einsparungen entstanden durch niedrigere Preise
aufgrund des stärkeren Wettbewerbs (mehr Angebote je Verfahren), obwohl auch im
Verwaltungsbereich Einsparungen möglich waren. ·
Das walisische e-Vergabeprogramm XchangeWales
ermöglichte bereits drei Jahre nach seiner Einführung Einsparungen in Höhe von
58 Mio. £ (Dezember 2011). Die Investitionskosten für die Einrichtung
des Programms waren schon nach einem Jahr wieder hereingeholt. Bis heute hat
das Programm zur Einsparung von etwa 15 Millionen Blatt Papier geführt,
das entspricht 101 Tonnen CO2. Bisher sind 56 000 Zulieferer in
dem System registriert, und es wurden Aufträge im Wert von 18 Mrd. £
elektronisch ausgeschrieben. ·
Nach Einschätzung der zentralen französischen
Beschaffungsbehörde UGAP (Union des groupements d’achats publics)
ermöglichte die schrittweise Umstellung auf die e-Vergabe eine Verringerung des
Verwaltungsaufwands für Käufer um 10 % (z. B. durch raschere Prüfung der
Angebote und leichten Dokumentenzugang) und um weitere 10 % für die
beteiligten juristischen Dienste (da die e-Vergabe weniger juristische
Kontrollen erfordert). Die Kosten für die Einführung des Systems waren gemessen
am bereits erzielten Nutzen minimal, auch wenn Anstrengungen zur Schulung des
Personals und zur Änderung interner Arbeitsverfahren notwendig waren. ·
Eine Studie bei 400 Kommunalbehörden in den
Niederlanden zeigt, dass die Umstellung auf e-Vergabe bei den Verfahrenskosten
zu Einsparungen von über 8 500 EUR je Ausschreibung führt. Dieses
Ergebnis bezieht sich auf den Einsatz elektronischer Verfahren von der
Veröffentlichung der Bekanntmachungen bis zur Einreichung der Angebote, die
automatische Bewertung wurde dabei noch nicht berücksichtigt (diese war zum
Zeitpunkt der Studie bei den Plattformen noch nicht verfügbar, gestattet aber
inzwischen weitere erhebliche Einsparungen). Zwei Schlüsselfaktoren für die
Kosteneinsparungen waren: Zeitersparnis – pro Verfahren konnten die
Vertragsbehörden durchschnittlich bis zu 3 Tagen und die Bieter bis zu
1 Tag einsparen, sowie geringere Druckkosten und Postgebühren (geschätzte
2 350 EUR je Ausschreibung). ·
Eine kürzlich in Norwegen durchgeführte Erhebung
bei Führungskräften des öffentlichen Auftragswesens ergab, dass keine
Führungskraft eine Rückkehr zu manuellen Ausschreibungsverfahren auf
Papiergrundlage in Erwägung ziehen würde. Wie die Erhebung erkennen lässt,
führt die e-Vergabe zu einer stärkeren Teilnahme von ausländischen Firmen
(22 % der Befragten) und KMU (30 % der Befragten), einer höheren Zahl
von Angeboten je Ausschreibung (74 % der Befragten), sowie zu geringeren Beschaffungskosten
(70 % der Befragten) und einer Verkürzung der Abwicklungszeit je
Ausschreibung um über 10 % (73 % der Befragten). Zwar sind diese
Ergebnisse wegen des begrenzten Stichprobenumfangs nicht ganz repräsentativ,
sie vermitteln jedoch einen Eindruck von den potenziellen Vorteilen der
e-Vergabe. Die Einführung von e-Vergabe-Lösungen ist zwar
mit gewissen unvermeidlichen Vorlaufkosten verbunden, die Erfahrung zeigt
jedoch, dass diese bereits nach relativ kurzer Zeit wieder hereingeholt werden.
Die bestehenden Systeme erweisen sich ferner als äußerst wirksames Instrument
zur Förderung der Beteiligung von KMU, auch aus dem Ausland, da es für KMU auf
elektronischen Weg einfacher ist, Kenntnis von Ausschreibungen zu erhalten und
sich an ihnen zu beteiligen als im traditionellen Umfeld mit Papierunterlagen. 3. Überwindung der Hindernisse – der Weg
nach vorn Die wirtschaftlichen Argumente für die
e-Vergabe sind zwingend, darüber hinaus sind die Schlüsseltechnologien für die
e-Vergabe inzwischen weitgehend verfügbar. Dennoch bestehen in der EU offenbar
noch immer eine Reihe von Hindernissen für die volle Umstellung auf die
e-Vergabe. Bei den Kommentaren zum Grünbuch von 2010 zur e-Beschaffung[15] wurden zwei Hauptgründe für
die langsame Umstellung erkennbar: 1. Die „Trägheit”
bestimmter Akteure. Die Schwierigkeit besteht darin, zögernde Käufer und
Zulieferer zur Änderung ihrer eingefahrenen Gewohnheiten zu bewegen und sie
davon zu überzeugen, dass die prognostizierten Vorteile für sie nutzbar sein
werden und Investitionskosten in angemessener Zeit wieder hereingeholt werden
können. 2. Die Marktfragmentierung durch
das Nebeneinander einer Vielzahl verschiedener und mitunter technisch komplexer
Systeme, die in der EU (und mitunter innerhalb einzelner Mitgliedstaaten)
verwendet werden, was höhere Kosten für die Wirtschaftsakteure/Zulieferer nach
sich ziehen kann. Die Herausforderung besteht also darin, die
Akteure davon zu überzeugen, sich auf neue elektronische Lösungen einzulassen
und dafür zu sorgen, dass die installierten Systeme EU-weit einen breiteren
Zugang zu diesen wertvollen Märkten erleichtern. Die 2010 durchgeführte
Bewertung des Aktionsplans[16]
zur elektronischen Vergabe zeigt, dass zur Förderung der Akzeptanz der
e-Vergabe zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind, da die Technologie zur
praktischen Anwendung der e-Vergabe jetzt einsatzreif ist. Zur Überwindung
dieser Hindernisse ergreift die Europäische Kommission eine Reihe von Maßnahmen
sowohl im legislativen als auch im nicht legislativen Bereich. Diese Maßnahmen
werden im Folgenden beschrieben. 3.1. Schaffung eines effektiven
Rechtsrahmens Die in dieser Mitteilung vorgelegte Strategie
baut auf den Vergabebestimmungen der Legislativvorschläge auf, die von der
Europäischen Kommission im Dezember 2011 verabschiedet wurden und den
derzeitigen Rechtsrahmen ersetzen sollen. Dabei wird angenommen, dass diese
Vorschläge ohne substanzielle Änderungen verabschiedet werden. Damit soll
jedoch dem Ergebnis des Legislativverfahrens nicht vorgegriffen werden, das von
den Stellen, die Systeme der e-Vergabe anwenden, zu berücksichtigen ist. Der Vorschlag für den traditionellen Sektor[17] sieht eine schrittweise
Umstellung auf voll elektronische Kommunikationsmittel vor. Diese werden für
einige Phasen des Vergabeverfahrens und einige Akteure bis zur Umsetzungsfrist
verbindlich: z. B. e-Bekanntmachung bei TED[18] und elektronische
Verfügbarkeit der Vergabebekanntmachungen. Auch zentrale Beschaffungsbehörden
sollten bis zu diesem Datum auf voll elektronische Kommunikationsmittel
umstellen, einschließlich elektronischer Angebotsabgabe (e-Abgabe). Alle
anderen Vergabebehörden müssen spätestens zwei Jahre nach der Umsetzungsfrist
alle Vergabeverfahren mit elektronischen Mitteln durchführen, von
gerechtfertigten Ausnahmen abgesehen. Der Vorschlag enthält auch gestraffte
Bestimmungen zur Regulierung bestimmter elektronischer Verfahren und
Instrumente, z. B. dynamische Beschaffungssysteme (DPS - Dynamic
Purchasing Systems), elektronische Auktionen (e-Auktionen) und elektronische
Kataloge (e-Kataloge). Darüber hinaus soll e-CERTIS zwei Jahre nach der
Umsetzungsfrist zur verbindlichen Clearing-Stelle werden. In CERTIS sollen die
Zertifikate und Erklärungen archiviert werden, die bei Vergabeverfahren
eventuell zur Bewertung von Bietern angefordert werden, ferner sollen dort die
Gleichwertigkeitskriterien für die Mitgliedstaaten festlegt werden. Damit
sollen größere Klarheit und mehr Rechtssicherheit gewährleistet werden,
insbesondere bei grenzübergreifender Angebotsabgabe, wenn es um eventuell von
den Mitgliedstaaten verlangte Zertifikate und Erklärungen geht[19]. Die Bestimmungen zur e-Vergabe im Vorschlag
über den Versorgungssektor[20]
sind denen des traditionellen Sektors sehr ähnlich. Der Vorschlag über
Konzessionen[21]
enthält ebenfalls Anforderungen für elektronische Kommunikationsmittel und
sieht eine Übergangsfrist von fünf anstatt von zwei Jahren vor. Bei Annahme der
Kommissionsvorschläge bis Ende 2012 (der vom informellen Europäischen Rat vom
30. Januar 2012 gebilligten Frist) könnte die große Mehrheit der unter
die Vorschläge fallenden Vergabeverfahren bis Mitte 2016 auf elektronischem Weg
abgewickelt werden. Unter anderem
unterstützen die Vorschläge auch den Austausch von Informationen und bewährten
Praktiken über das Binnenmarkt-Informationssystem (IMI), eine gesicherte
Online-Anwendung, die den zuständigen Behörden im EWR eine rasche und einfache
Kommunikation mit ihren Kollegen in anderen Ländern gestattet. In Zukunft
könnte geprüft werden, ob Synergien zwischen dem IMI und e-CERTIS möglich sind. Die stufenweise Einführung der e-Vergabe soll
allen Akteuren ausreichend Zeit lassen, die operationellen Herausforderungen zu
bewältigen, gleichzeitig aber gewährleisten, dass sich dabei das Tempo
beschleunigt und dass alle Mitgliedstaaten dem gleichen allgemeinen Zeitplan
folgen. Dabei soll ein längeres Nebeneinander elektronischer und
papiergestützter Verfahren vermieden werden, das die Kosten für Vergabebehörden
und Wirtschaftsakteure gleichermaßen beträchtlich erhöhen würde. Die Kommission
fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, die notwendigen Vorarbeiten möglichst
bald in Angriff zu nehmen, um eine zeitnahe Einhaltung dieser Bestimmungen
sicherzustellen. Die Kommission wird den Fortschritt in den Mitgliedstaaten
beobachten und darüber öffentlich Bericht erstatten, wie in Punkt 3.5
vorgesehen. Die Vorschläge der Kommission unterstützen die
Interoperabilität von e-Vergabe-Systemen und enthalten Bestimmungen, die dafür
sorgen sollen, dass Zulieferer bei Angeboten in verschiedenen Systemen nicht
auf technische Hemmnisse stoßen. Zu diesem Zweck soll die Kommission die
Befugnis erhalten, in bestimmten Bereichen delegierte Rechtsakte zu erlassen,
um die Anwendung bestimmter technischer Standards verbindlich zu machen. Als
Grundlage hierfür könnten Arbeiten der einschlägigen Normenorganisationen sowie
Empfehlungen der Expertengruppe für die e-Vergabe dienen (vgl. Punkt 3.2).
Außerdem werden im Kontext der Digitalen Agenda für Europa Leitlinien zur
Anwendung von Standards bei der Beschaffung von IKT-Systemen[22]entwickelt. Auch wenn die Legislativvorschläge die
Verwendung elektronischer Signaturen (e-Signaturen) nicht verbindlich
vorschreiben, so sollen sie doch für ein besseres Gleichgewicht zwischen der
Schaffung der Flexibilität für öffentliche Behörden bei der Verwendung dieses
Instruments und der Gewährleistung einer größeren grenzübergreifenden
Interoperabilität von e-Signatur-Lösungen sorgen. Wenn öffentliche Behörden
fortgeschrittene e-Signaturen benötigen, wie sie in der Richtlinie 1999/93/EG
über elektronische Signaturen definiert sind, müssen sie e-Signaturen
akzeptieren, die von einem qualifizierten elektronischen Zertifikat unterstützt
werden, wie es in der vertrauenswürdigen Liste gemäß der Entscheidung
2009/767/EG der Kommission aufgeführt ist. Dieser Vorschlag unterstützt damit
das im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie entwickelte Konzept. Die Kommission bewertet derzeit den Rahmen für
elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur, um Vertrauen und
Sicherheit zu stärken und die unproblematische Verwendung und Interoperabilität
solcher Systeme in der gesamten EU zu gewährleisten. Ein Legislativvorschlag
wird voraussichtlich am Ende des zweiten Quartals 2012 vorgelegt. Leitaktionen: (1)
Das Europäische
Parlament und der Rat vereinbaren einen neuen Rechtsrahmen,
der eine vollständige Umstellung auf e-Vergabe verlangt. Frist: Annahme bis Ende 2012. (2)
Nötigenfalls
gewährleistet die Europäische Kommission die Harmonisierung
technischer Anforderungen über
delegierte Rechtsakte. Frist: Nach Annahme der neuen Richtlinien. (3)
Die Europäische
Kommission schlägt einen neuen Rechtsrahmen für
elektronische Identifizierung, Authentifizierung und Signatur vor. Frist: bis zum 2. Quartal 2012. 3.2. Förderung praktischer
Lösungen auf der Grundlage bewährter Verfahren Die jüngsten Legislativvorschläge sind eine
notwendige Voraussetzung für die erfolgreiche Etablierung der e-Vergabe in der
EU, reichen aber allein nicht aus. Zusätzlich sind eine Reihe nicht
legislativer, flankierender Maßnahmen notwendig, um die Mitgliedstaaten bei der
Umstellung auf e-Vergabe zu unterstützen und bestimmte praktische Probleme zu
lösen, die diesen Prozess derzeit behindern. Die IT-Technologie ist jetzt ausgereift genug
für eine neue Generation von e-Vergabesystemen. Neue Paradigmen, die im Privatsektor
bereits gängig sind, werden jetzt auch für öffentliche Käufer verfügbar und
ermöglichen ihnen eine Vereinfachung und Straffung des Beschaffungsprozesses,
ohne die öffentlichen Interessen in Frage zu stellen, denen dabei Rechnung zu
tragen ist, z. B. Transparenz, Wettbewerb, Einbeziehung von KMU und Bietern aus
anderen Ländern, usw. Die Legislativvorschläge der Kommission
anerkennen dieses Potenzial und basieren auf dem Prinzip der Vereinfachung,
und diese Priorität sollte auch bei der praktischen Umsetzung von
e-Vergabe-Lösungen beibehalten werden. Solche Lösungen sollten auf ein
optimales Gleichgewicht zwischen Leistung, Kosteneffektivität und
Zugänglichkeit abstellen und natürlich gleichzeitig den Bestimmungen des
EU-Rechts entsprechen. Sie sollten in Einklang mit dem „Small Business Act” und
gemäß dem Grundsatz „Vorfahrt für KMU in Europa” die volle Einbeziehung von KMU
in den Beschaffungsmarkt gewährleisten. Insbesondere sollten die elektronische
Angebotsabgabe (e-Abgabe) so zugänglich wie möglich gestaltet und Hemmnisse
beseitigt werden, die neue Akteure bei manchen Plattformen oft von der Nutzung
aufwändiger Registrierungs- oder Authentifizierungsverfahren abhalten, wobei
mitunter Instrumente und Komponenten verwendet werden müssen, die nur im jeweiligen
Land bestehen. Um diese Herausforderungen zu bewältigen, hat
die Kommission eine Expertengruppe für die e-Vergabe (e-TEG) eingesetzt und mit
der Entwicklung eines Grundkonzepts für die Vorvergabephase der e-Vergabe
beauftragt, das wiederum als Grundlage für die Entwicklung der besten Lösungen
dienen soll. Dabei sollen Lösungen bevorzugt werden, die ein optimales
Gleichgewicht zwischen Nutzerfreundlichkeit und anderen Attributen (z. B.
Sicherheit) gewährleisten. Eine zentrale Aufgabe der e-TEG besteht in der
Festlegung eines effektiven Modells für die e-Abgabe, da hier zur Zeit das
größte Hindernis für eine weitere Verbreitung der e-Vergabe liegt. Laufende
Normungsarbeiten, wie sie unter anderem vom CEN BII-Workshop durchgeführt
werden, sollen von der e-TEG einbezogen werden. Unter Verwendung dieses Grundkonzepts als
Bezugsmodell wird die e-TEG auch Empfehlungen für Maßnahmen der EU-Organe und
der Mitgliedstaaten vorlegen, um zu gewährleisten, dass die Plattformen für die
e-Vergabe einen grenzübergreifenden Zugang garantieren und von allen
Wirtschaftsakteuren, insbesondere von KMU, einfach genutzt werden können, ohne
jedoch die Mitgliedstaaten bei der Konzeption von Lösungen zu behindern, die
nationalen Anforderungen optimal entsprechen und in bestehende Plattformen
integriert werden können. Gleichzeitig hat die Kommission eine Studie
zum Benchmarking derzeitiger e-Vergabe-Praktiken in Europa in Auftrag gegeben.
Aufgrund dieser Studie soll ein so genanntes „Golden Book” veröffentlicht
werden, das anhand von Einzelfällen die besten praktischen Verfahren vorstellt,
ausgehend von einer Überprüfung der derzeit bestehenden e-Vergabe-Plattformen
anhand von Kriterien wie Zugänglichkeit, Nutzerfreundlichkeit und
Kosteneffektivität. Die Ergebnisse dieser Arbeiten sollen dazu dienen, die
Verbreitung und Übernahme solcher bewährter Praktiken durch die Mitgliedstaaten
und öffentliche Behörden bei Investitionen in Infrastrukturen für die e-Vergabe
zu fördern. Leitaktionen: (4)
Die e-TEG (Expertengruppe)
gibt Empfehlungen zur Förderung der bewährtesten e-Vergabe-Systeme heraus, die den grenzübergreifenden
Zugang und die reibungslose Nutzung für alle Unternehmen erleichtern. Frist:
bis Anfang 2013. (5)
Die Europäische
Kommission veröffentlicht einen Bericht über die
bewährtesten Verfahren der e-Vergabe. Die Europäische Kommission nutzt diese Ergebnisse zur Förderung der
bewährtesten Verfahren in der gesamten EU. Frist: bis Mitte-2013. 3.3. Unterstützung der Schaffung
der Infrastruktur für die e-Vergabe Die Kommission hat grenzübergreifende Lösungen
für die e-Vergabe durch PEPPOL (Pan-European Public Procurement On-Line)[23] unterstützt, ein Pilotprojekt,
das zum Teil aus Mitteln des Rahmenprogramms für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation (CIP) finanziert wird. PEPPOL ist keine Plattform für die e-Vergabe
im eigentlichen Sinne, sondern liefert vielmehr die Interoperabilitätsbrücken,
die zur Verknüpfung der in den Mitgliedstaaten bereits vorhandenen Plattformen
erforderlich sind. Die Kommission hat die Absicht, nach dem Ende des Projekts
Mitte 2012 die Nachhaltigkeit einer Reihe interoperabler PEPPOL-Lösungen
zu unterstützen. Auch läuft derzeit eine neue Aufforderung zur Einreichung von
Vorschlägen im Rahmen des CIP zur Entwicklung umfassender, kohärenter und
wieder verwendbarer Komponenten für öffentliche Dienste, die auf der
Kombination und dem Abschluss der bei fünf derzeit laufenden CIP-Pilotprojekten
(einschl. PEPPOL)[24]
durchgeführten Arbeiten aufbauen sollen. Innerhalb des mehrjährigen
Finanzrahmens hat die Kommission die Durchführung des Programms der Fazilität
„Connecting Europe” (CEF)[25]
vorgeschlagen. Sein Ziel ist die Förderung von Investitionen für die Schaffung
der Infrastruktur, die zur Bereitstellung grenzüberschreitender öffentlicher
Dienste erforderlich ist (d. h. wesentliche Infrastrukturen für digitale
Dienste im öffentlichen Interesse). Der vorgeschlagene Haushalt für diese
Infrastrukturen beläuft sich auf etwa 2 Mrd. EUR, und die e-Vergabe
würde einer der wichtigsten in Frage kommenden Dienste sein. Derzeit wird davon
ausgegangen, dass Projekte, die im Rahmen der CEF finanziert werden, 2014-2015
anlaufen. Ferner wird die Kommission innerhalb des
vorgeschlagenen Gemeinsamen Strategischen Rahmen die Strukturfonds nutzen, um
die CEF-Investitionen zu ergänzen und den Einsatz der e-Vergabe bei den
öffentlichen Verwaltungen in ganz Europa zu fördern. Leitaktionen: (6)
Die Europäische
Kommission unterstützt die Nachhaltigkeit von PEPPOL-Komponenten ab Mitte-2012. (7)
Die Europäische
Kommission finanziert und unterstützt die Entwicklung einer
europaweiten Infrastruktur für die e-Vergabe über die Fazilität „Connecting
Europe” (CEF). Die Europäische
Kommission lanciert Projekte ab 2014-2015. (8)
Die Europäische
Kommission fördert die Verwendung von Mitteln der
Strukturfonds zur Unterstützung der Etablierung der e-Vergabe in Europa gemäß dem „Gemeinsamen
Strategischen Rahmen” für 2014-2020. 3.4. Verbreitungsstrategie Zur Überwindung der Trägheit mancher Akteure
(siehe Punkt 3) wird die Kommission eine umfassende Verbreitungsstrategie
aufstellen, um Vergabebehörden und Zulieferer über die Vorteile der e-Vergabe
zu unterrichten und aufzuzeigen, wie diese Vorteile möglichst optimal genutzt
werden können. Sie wird sich hierbei unter anderem folgender Instrumente
bedienen: ·
Europe Enterprise Network, um europäische KMU
gezielt zu den Möglichkeiten zu beraten, die ihnen die e-Vergabe EU-weit für
die Beteiligung an Vergabeverfahren bietet, ·
Networking-Möglichkeiten im Rahmen der jährlichen
Open Days/ der Europäischen Woche der Regionen und Städte sowie Networking-Programme
(Urbact/INTERREG) und andere in der Praxis erprobte Instrumente, um zu
gewährleisten, dass lokale und regionale Behörden für die Vorteile der
e-Vergabe sensibilisiert und über bewährte Verfahren der e-Vergabe unterrichtet
werden. Die Kommission plant ferner eine jährliche
hochrangige Konferenz zur e-Vergabe, um Akteuren aus vielen verschiedenen
Bereichen die Möglichkeit zu geben, die jüngsten Entwicklungen im Bereich der
e-Vergabe zu erörtern. Die erste Konferenz wird Mitte 2012 stattfinden. Leitaktionen: (9)
Die Europäische
Kommission gewährleistet durch eine umfassende
Verbreitungsstrategie die
Unterrichtung von öffentlichen Behörden und Unternehmen über die Chancen und
Vorteile der e-Vergabe. (10)
Die Europäische
Kommission organisiert eine jährliche Konferenz zur
e-Vergabe ab
Mitte 2012. 3.5. Überwachung der Verbreitung
der e-Vergabe und des erzielten Nutzens Um die Verbreitung der e-Vergabe begleiten und
lenken zu können, müssen EU und Entscheidungsträger der nationalen Politik in
der Lage sein, Entwicklungen zu verfolgen und die Auswirkungen der
Veränderungen zu messen. Die EU sowie die politischen Entscheidungsträger auf
nationaler und lokaler Ebene haben gleichermaßen ein Interesse an zuverlässigen
und vergleichbaren Informationen, um die Umstellung von traditionellen auf
elektronische Verfahren optimieren zu können. Daher müssen Indikatoren
entwickelt werden, die ein umfassendes Bild von der Verbreitung der e-Vergabe
und den dadurch erzielten Effizienzgewinnen vermitteln. Um diese wichtige Voraussetzung zu erfüllen,
hat die Kommission eine Studie zur Entwicklung EU-weiter Indikatoren für die
e-Vergabe in Auftrag gegeben. Das Projekt wird Aufschluss über die erzielten
Fortschritte geben und die konzeptuellen Grundlagen für ein künftiges System der
Berichterstattung über die Nutzung und die wirtschaftlichen Auswirkungen der
e-Vergabe in der gesamten EU liefern. Voraussetzung für diese Berichterstattung
wird es sein, dass die Plattformen für die e-Vergabe nach dem Abschluss der
Umstellung auf e-Vergabe homogene Indikatordaten liefern können. Die gewonnenen
Daten können dann gesammelt und auf verschiedenen Ebenen verarbeitet werden, um
nahezu in Echtzeit und EU-weit Informationen über alle Vergabevorgänge in der
erforderlichen Detailliertheit zu erhalten. Um den stetigen Fortschritt im Hinblick auf
die Erreichung des Ziels der vollständig elektronischen Vergabe in der EU zu
unterstützen, will die Kommission sowohl die Verbreitung der e-Vergabe als auch
ihre wirtschaftlichen Auswirkungen intensiv überwachen und bis Mitte 2013
einen Bericht über die e-Vergabe veröffentlichen. Dieser Bericht soll den
erreichten Fortschritt sowie etwaige noch offene Fragen dokumentieren und
Empfehlungen zum weiteren Vorgehen enthalten. Auch für den Bericht sollen die im
Rahmen der oben genannten Studie zu entwickelnden Indikatoren herangezogen
werden. Leitaktionen: (11)
Die Europäische
Kommission schafft die Grundlagen für elektronische Systeme
zur Überwachung der Beschaffungskosten in Echtzeit. Frist: bis Mitte 2013. (12)
Die Europäische
Kommission gibt einen jährlichen Bericht über die
e-Vergabe heraus. Frist: erster
Bericht Mitte 2013. 4. Führung durch Vorbild Als großer Auftraggeber anerkennt die
Europäische Kommission ihre eigene Verantwortung für die Erzielung des
günstigsten Angebots und die Gewährleistung der optimalen Effizienz und
Effektivität ihrer eigenen Vergabeverfahren. Hierzu gehört auch die Steigerung
des Potenzials der e-Vergabe. Sowohl die Digitale Agenda für Europa[26] als auch der
eGovernment-Aktionsplan für 2010[27]
verpflichteten die Europäische Kommission zur Umsetzung „eines ehrgeizigen
Aktionsplans e-Kommission 2010-2015, der auch eine vollständig elektronische
Vergabe öffentlicher Aufträge, eine Strategie für Informationen des
öffentlichen Sektors und eine Transparenzpolitik umfasst.” Die Kommission wird
den Aktionsplan e-Kommission voraussichtlich bis zum Ende des zweiten Halbjahrs
2012 verabschieden. Die Kommission führt bereits Pilotprojekte
sowohl in der Vor- als auch in der Nach-Vergabephase durch, z. B. die Projekte
e-Tendering[28]
und e-Prior[29].
Diese Projekte sollen in eine umfassende Lösung integriert werden, die alle
Phasen der Vergabekette abdeckt. Dank dem Projekt e-Prior (umgesetzt im Rahmen
des ISA-Programms[30])
wird die e-Rechnung in der Generaldirektion Informatik der Kommission (DIGIT)
seit 2009 angewendet, mit beträchtlichen Vorteilen gegenüber den traditionellen
Rechnungen auf Papier, z. B.: bessere Datenqualität, schnellere
Verarbeitungszeiten, keine Dateneingabe und kein Einscannen von Anhängen, was
zu einer beträchtlichen Verringerung von Fehlern durch den Menschen führt.
Außerdem werden seit Anfang 2012, e-Rechnungen (sowie allmählich auch andere
Verfahren der e-Vergabe) verbindlich für andere Generaldirektionen der
Kommission und für Europäische Agenturen, die Rahmenverträge der GD DIGIT
verwenden. Im Mittelpunkt der nächsten Entwicklungsphase
wird ein System für die elektronische Angebotsabgabe stehen – wahrscheinlich
die schwierigste Komponente der Vor-Vergabephase. Eine Durchführbarkeitsstudie
mit anschließender Pilotanwendung sind noch vor Ende 2012 geplant. Das
System soll vollständig interoperabel mit der im Rahmen des PEPPOL-Projekts
entwickelten Infrastruktur sein. Außerdem wurde die Software für externe Nutzer
als Open-Source-Lösung zugänglich gemacht, was auch weiterhin geschehen soll.
Derzeit wird „Open e-Prior” von Vergabebehörden in mehreren Ländern, darunter
Griechenland, Norwegen und Portugal, im Hinblick auf seine Verwendbarkeit
erprobt. Die Europäische Kommission möchte die
Umstellung auf vollständig elektronische Vergabe, auch in der Vor- und der
Nachvergabephase, bis Ende Juni 2015 abschließen und damit ihre
Verpflichtungen gemäß der Digitalen Agenda für Europa und dem
e-Government-Aktionsplan einhalten. Der hochrangige IT-Ausschuss der Kommission
(HLCIT) beschloss im Dezember 2011, die notwendigen Vorarbeiten in Gang zu
setzen. Die Europäische Kommission wird auch mit anderen Einrichtungen, Stellen
und Agenturen der EU eng zusammenarbeiten, um sie bei der etwaigen Integration
von e-Vergabe-Lösungen in ihre bestehenden Vergabeverfahren zu unterstützen. Leitaktionen: (13)
Die Europäische Kommission gewährleistet die
vollständige Umstellung auf e-Vergabe bis Mitte 2015
(ein Jahr vor der Frist für die Mitgliedstaaten.) (14)
Die Europäische Kommission macht ihre
e-Vergabe-Lösungen verfügbar für
Mitgliedstaaten, die noch im Aufbau ihrer Infrastruktur begriffen sind, um die
Investitionskosten zu senken. 5. internationale Dimension der e-Vergabe Der aktuelle Text der Welthandelsorganisation
(WTO), das Abkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA - Government
Procurement Agreement), enthält nur sehr begrenzte Vorschriften zur e-Vergabe
und bestimmt lediglich, dass die Vertragsparteien einander regelmäßig zu
Entwicklungen in diesem Bereich konsultieren. Die jüngst vereinbarte Fassung
des GPA bedeutet jedoch eine Richtungsänderung, denn sie anerkennt die
Bedeutung der Nutzung elektronischer Instrumente für die Vergabe und ihrer
Förderung, während elektronisch vergebene Aufträge jetzt sogar explizit in den
Geltungsbereich des Abkommens einbezogen sind. Es werden allgemeine Grundsätze
zur Verwendung elektronischer Instrumente formuliert, während spezifische
Vorschriften unter anderem für die elektronische Veröffentlichung der
Bekanntmachungen und die Durchführung elektronischer Auktionen gelten. Neben
diesen rechtlichen Bestimmungen werden informelle Konsultationen zwischen
Vertretern der verschiedenen Rechtssysteme zur Verwendung von
e-Vergabe-Systemen von zentraler Bedeutung sein, um neue Hemmnisse für die grenzübergreifende
Vergabe zu vermeiden. Die allgemeine Anwendung internationaler Normen von hoher
Qualität sollte die Voraussetzungen für den notwendigen Grad an Offenheit und
Interoperabilität schaffen. Angesichts der zunehmend wichtigen
internationalen Dimension der e-Vergabe muss die Offenheit der
e-Vergabe-Systeme für Bieter aus allen Rechtssystemen, insbesondere unter den
Parteien des GPA der WTO, gewährleistet werden. Die Europäische Kommission wird
sich daher bemühen, ihre Beteiligung bei den relevanten internationalen
Normungsforen auszubauen und die e-Vergabe systematischer in bilaterale
Regulierungsdialoge mit ihren wichtigsten Handelspartner einzubeziehen. Leitaktion: (15)
Die Europäische
Kommission fördert internationale Regulierungsdialoge
über offene e-Vergabe-Systeme
und überwacht relevante internationale Normungsarbeiten aktiv. 6. Schlussfolgerung Die Umstellung auf die vollständig
elektronische Vergabe (e-Vergabe) ist in erster Linie keine technische oder
technologische Herausforderung. Es handelt sich zu allererst um eine
wirtschaftliche und politische Herausforderung, die ohne ein starkes Engagement
auf oberster politischer Ebene nicht zu bewältigen ist. Die Kommission ersucht
daher die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament um ein klares
politisches Signal ihrer Entschlossenheit, sich dieser Herausforderung zu
stellen, insbesondere durch Verabschiedung des überarbeiteten Legislativpakets
zum öffentlichen Auftragswesen noch vor Ende dieses Jahres, damit die
vollständige Umstellung auf e-Vergabe in der EU bis Mitte 2016 erfolgreich
durchgeführt werden kann. [1] Einsatz elektronischer Verfahren für Kommunikation und
Vorgangsbearbeitung durch Einrichtungen des öffentlichen Sektors beim Einkauf
von Waren und Dienstleistungen oder der Ausschreibung öffentlicher Arbeiten. [2] KOM(2010) 245. [3] KOM(2010) 743 endgültig vom 15. Dezember
2010. [4] Laut
der Ministererklärung von Manchester vom 24. November 2005 sollen bis
2010 „alle öffentlichen Institutionen in Europa die Fähigkeit haben, 100 %
ihrer Vergabe elektronisch abzuwickeln”, und „mindestens 50 % der öffentlichen
Beschaffungen mit einem Auftragsvolumen oberhalb des EU-Schwellenwerts auf
elektronischem Wege durchgeführt werden”: http://ec.europa.eu/information_society/activities/egovernment/docs/pdf/manchester_declaration.pdf. [5] Siehe: http://www.pps.go.kr/english/
für weitere Informationen [6] Vorschlag vom 20. Dezember 2011: KOM(2011) 895 endg.,
KOM(2011) 896 endg. und KOM(2011) 897 endg.. [7] Die Binnenmarktakte enthält eine Reihe von Maßnahmen zur
Ankurbelung der europäischen Wirtschaft und zur Schaffung von Arbeitsplätzen. [8] In den Vorschlägen ist der verbindliche Einsatz der
e-Vergabe spätestens zwei Jahre nach der Umsetzungsfrist vorgesehen, was nach
dem derzeitigen Verabschiedungszeitplan eine Umsetzung bis Mitte 2016
ermöglichen sollte. [9] Vergabeverfahren lassen sich im Wesentlichen zwei Phasen
gliedern: die Vorvergabephase und die Nachvergabephase. Die Vorvergabephase
umfasst alle Teilphasen der Vergabe bis zur Auftragsvergabe (Veröffentlichung
der Bekanntmachung, Zugang zu den Ausschreibungsunterlagen, Einreichung der
Angebote, Bewertung der Angebote und Auftragsvergabe). Die Nachvergabephase
umfasst alle Teilphasen nach der Auftragsvergabe (Bestellung, Rechnungsstellung
und Bezahlung) [10] Siehe
Bericht der Europäischen Kommission zu den Indikatoren des öffentlichen
Auftragswesens 2010: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/docs/indicators2010_en.pdf [11] Vergabebehörden und andere Stellen, die bereits auf
e-Vergabe umgestellt haben, berichten in der Regel von Einsparungen zwischen 5
und 20%, die sich in der Hauptsache aus Preisreduzierungen ergeben. [12] Vgl. Lukas Vogel: Macroeconomic effects of cost savings
in public procurement, Economic Papers 389, November 2009, nur in englischer
Sprache (GD Wirtschaft und Finanzen, Europäische Kommission): http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/publication16259_en.pdf. [13] Vgl. E-procurement - Public procurement worth two
trillion euros needs smarter spending, Deutsche Bank Research
(Februar 2011). Siehe: http://www.dbresearch.de/PROD/DBR_INTERNET_DE-PROD/PROD0000000000269867.PDF. [14] Die Europäische Kommission erhielt Kenntnis von diesen
Beispielen durch direkte Kontakte zu verschiedenen öffentlichen Behörden und
Akteuren. [15] Zusammenfassung der Antworten Grünbuch der Europäischen
Kommission zum Ausbau der e-Beschaffung in der EU (nur auf Englisch): http://ec.europa.eu/internal_market/consultations/docs/2010/e-procurement/synthesis_en.pdf. [16] Vgl. Aktionsplan und zugehörige Dokumente, einschließlich
der Bewertung von 2010 unter folgender Adresse: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/documents/index_en.htm. [17] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe (KOM(2011) 896 endg.. [18] TED (Tenders Electronic Daily) ist die Onlineversion des
„Supplements zum Amtsblatt der Europäischen Union” für das europäische
öffentliche Auftragswesen. [19] Weitere Informationen zu e-CERTIS sind abrufbar über die
Europa-Website: http://ec.europa.eu/internal_market/publicprocurement/e-procurement/e-certis/index_de.htm. [20] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der
Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste (KOM(2011) 895
endgültig) [21] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die Konzessionsvergabe, (KOM(2011) 897 endgültig) [22] Digitale Agenda Europa, Aktion „Orientierungen für die
Verknüpfung von IKT-Normung und öffentlichem Auftragswesen”. [23] http://www.peppol.eu/. [24] Vgl. http://ec.europa.eu/information_society/activities/ict_psp/projects/index_en.htm. [25] Die CEF wurde 2011 als gemeinsames Finanzierungsinstrument
für transeuropäische Netze vorgeschlagen. Vgl. Mitteilung der Kommission „Ein
Wachstumspaket für integrierte Infrastrukturen in Europa”, KOM(2011)676. Vgl.
auch Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates
zur Schaffung der Fazilität „Connecting Europe“, KOM(2011) 665 endg. [26] KOM(2010) 245 vom 19. Mai 2010. [27] KOM(2010) 743 vom 15 Dezember 2010. [28] https://etendering.ted.europa.eu/ [29] e-PRIOR ist eine von der Europäischen Kommission intern
entwickelt Lösung. Sie wurde für externe Nutzer als Open-Source-Lösung
zugänglich gemacht (“Open e-PRIOR”). Vgl. https://joinup.ec.europa.eu/software/openeprior/description. [30] http://ec.europa.eu/isa