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Document 52012DC0083
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT AND THE COUNCIL Taking forward the Strategic Implementation Plan of the European Innovation Partnership on Active and Healthy Ageing
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Den strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft „Aktivität und Gesundheit im Alter“ voranbringen
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Den strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft „Aktivität und Gesundheit im Alter“ voranbringen
/* COM/2012/083 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Den strategischen Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft „Aktivität und Gesundheit im Alter“ voranbringen /* COM/2012/083 final */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS
EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Den strategischen
Durchführungsplan der Europäischen Innovationspartnerschaft „Aktivität und
Gesundheit im Alter“ voranbringen INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 3 2........... Der strategische Durchführungsplan................................................................................. 4 3........... Schaffung des notwendigen
Unterstützungsrahmens.......................................................... 5 3.1........ Unterstützung auf EU-Ebene........................................................................................... 6 3.1.1..... Ein günstiges ordnungspolitisches
Umfeld......................................................................... 6 3.1.2..... Wirksame Finanzierungsmechanismen............................................................................. 8 3.1.3..... Marktplatz: Evidenzbasis, Daten und
innovative Ideen.................................................... 10 3.2........ Unterstützung auf nationaler,
regionaler und lokaler Ebene.............................................. 10 4........... Aktionen vor Ort starten............................................................................................... 12 4.1........ Veröffentlichung von „Einladungen
zur Selbstverpflichtung“............................................ 13 4.2........ Referenz-Websites....................................................................................................... 13 5........... Überwachung und Bewertung des
Fortschritts............................................................... 14 6........... Governance für eine wirksame
Durchführung................................................................. 15 7........... Fazit............................................................................................................................. 16 Abkürzungen AAL – Ambient Assisted Living
(umgebungsunterstütztes Leben) CIP – Programm für Wettbewerbsfähigkeit und
Innovation KOM – Mitteilung DFA – Design für alle EIP – Europäische Innovationspartnerschaft EIT – Europäisches Innovations- und
Technologieinstitut EP – Europäisches Parlament EFRE – Europäischer Fonds für regionale
Entwicklung EU – Europäische Union RP7 – Siebtes Rahmenprogramm für Forschung BIP – Bruttoinlandsprodukt HLY – Healthy Life Years (gesunde Lebensjahre) IKT - Informations- und
Kommunikationstechnologien KIC – Knowledge and Innovation Communities
(Wissens- und Innovationsgemeinschaften)
1.
Einleitung
Die Alterung der Gesellschaft ist eine der
größten Herausforderungen für Europa. Nach aktuellen Hochrechnungen wird die
Zahl der 65 Jahre alten und älteren Europäerinnen und Europäer sich in den
nächsten 50 Jahren nahezu verdoppeln, von 87 Millionen im Jahr 2010
auf 148 Millionen im Jahr 2060[1].
Dies stellt eine Herausforderung für Behörden, Politik, Wirtschaft und
Sozialwirtschaft dar, zumal in einer Zeit, in der die öffentlichen Haushalte
unter Druck stehen, die Zahl der Beschäftigten im Gesundheitssektor stetig
zurückgeht[2]
und immer mehr alte Menschen Pflegeprodukte und –dienstleistungen benötigen. Wird dieser demografische Übergang nicht
entschlossen angegangen, wird dies zu erheblichen Problemen für die finanzielle
Nachhaltigkeit der Gesundheits- und Pflegesysteme führen. Öffentliche
Gesundheitsausgaben in der EU machen 7,8 % des BIP aus; es wird erwartet,
dass bis 2060 die öffentlichen Ausgaben für akute Gesundheitsversorgung und
Langzeitpflege aufgrund der Alterung der Gesellschaft um 3 % des BIP
zunehmen werden[3].
Die Förderung von Aktivität und Gesundheit im
Alter ist wichtig, um älteren Menschen eine höhere Lebensqualität zu bieten und
ihnen zu helfen, auch im Alter einen Beitrag zur Gesellschaft zu leisten; aber
auch der langfristig nicht tragbare Druck auf die Gesundheitssysteme muss
gemildert werden. Die Kommission hat unter anderem im Rahmen der
Innovationsunion, einer der Leitinitiativen der Strategie Europa 2020, die
Europäischen Innovationspartnerschaften ins Leben gerufen, mit dem Ziel, die
Innovationstätigkeit zu beschleunigen, um so ein genau definiertes Ziel im
Rahmen einer großen gesellschaftlichen Herausforderung anzugehen[4]. Die Europäische Innovationspartnerschaft für
Aktivität und Gesundheit im Alter („die Partnerschaft“) wurde als
Pilotinitiative für den Umgang mit der Herausforderung durch die Alterung der
Gesellschaft ausgewählt. Darin ist das Ziel festgelegt, bis 2020 in der EU die
Zahl der gesunden Lebensjahre um 2 zu erhöhen; außerdem soll durch die Verbesserung
von Gesundheit und Lebensqualität der älteren Menschen, die Stärkung der
Nachhaltigkeit und Effizienz der Versorgungssysteme und die Schaffung von
Wachstums- und Marktchancen für Unternehmen Europa in dreifacher Hinsicht
profitieren[5].
Die Partnerschaft bringt öffentliche und private Akteure zusammen und soll die
Entwicklung wesentlicher Innovationen beschleunigen, indem die Beteiligten sich
auf angebots- und nachfrageseitige Maßnahmen in allen Wirtschaftszweigen und im
gesamten Innovationssystem verpflichten. Bei der Partnerschaft handelt es sich
weder um ein Finanzierungsprogramm oder –instrument noch um eine neue
Rechtspersönlichkeit, auch tritt sie nicht an die Stelle bestehender
Entscheidungsprozesse. Die Partnerschaft bietet die Möglichkeit, zur
Umsetzung der politischen Ziele der Europa-2020-Leitinitiativen beizutragen:
Innovationsunion, Digitale Agenda für Europa[6],
Neue Kompetenzen für neue Beschäftigungen[7]
und Europäische Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung[8]. Ziele und Ansatz entsprechen
auch den Grundsätzen und Zielen der EU-Gesundheitsstrategie „Gemeinsam für die
Gesundheit“[9];
und die Partnerschaft stellt einen wichtigen Beitrag der EU zur Erreichung der
Ziele des Europäischen Jahrs für aktives Altern und Solidarität zwischen den
Generationen (2012)[10]
dar. Die vorliegende Mitteilung ist die Antwort der
Kommission auf den strategischen Durchführungsplan[11], das erste richtungweisende
Dokument der Partnerschaft.
2.
Der strategische Durchführungsplan
Der strategische Durchführungsplan („der
Plan“), der von der Lenkungsgruppe der Partnerschaft im November 2011
verabschiedet wurde, konzentriert sich auf Maßnahmen in drei
Schwerpunktbereichen: Prävention, Screening und Frühdiagnose; Pflege und
Heilung; Aktivität im Alter und unabhängiges Leben. Innerhalb jedes
Schwerpunkts ist darin die folgende begrenzte Zahl spezifischer Aktionen (siehe
nachstehende Tabelle) beschrieben, die 2012 umgesetzt werden sollen. Die
Schwerpunktbereiche werden ergänzt durch eine Reihe von Querschnittsprioritäten,
etwa Rahmenbedingungen, Evidenz und Finanzierung. Schwerpunkt || Prioritärer Aktionsbereich || Spezifische Maßnahme Prävention, Screening und Frühdiagnose || Gesundheitskompetenz, Entscheidungsfähigkeit der Patienten, Ethik und Therapie-Einhaltung unter Einsatz innovativer Instrumenten und Dienstleistungen || Identifizierung innovativer Lösungen zur Gewährleistung einer besseren Therapie-Einhaltung auf regionaler Ebene Personalisiertes Gesundheitsmanagement || Innovative Lösungen zum besseren Umgang mit der eigenen Gesundheit und zur Vermeidung von Stürzen bei älteren Menschen Prävention und Frühdiagnose – körperlicher und mentaler – funktionaler Defizite bei älteren Menschen || Beitrag zur Prävention funktionaler Defizite und von Gebrechlichkeit Pflege und Heilung || Kapazitätsaufbau und Übertragbarkeit erfolgreicher integrierter Pflegesysteme auf der Grundlage innovativer Instrumente und Dienstleistungen || Förderung integrierter Pflegemodelle für chronische Krankheiten, einschließlich Fernüberwachung auf regionaler Ebene Aktivität im Alter und unabhängiges Leben || Förderung eines aktiven und unabhängigen Lebens durch offene und personalisierte Lösungen || Entwicklung von IKT-Lösungen, die älteren Menschen helfen, länger unabhängig, aktiv und mobil zu bleiben Querschnittsthemen || Themenmarkt: Innovation für altersfreundliche Gebäude, Städte und Umgebungen || Förderung von Innovation für altersfreundliche und barrierefreie Gebäude, Städte und Umgebungen Dies stellt die erste Phase der Arbeit der
Partnerschaft dar. Die Kommission geht davon aus, dass weitere Maßnahmen
ermittelt werden, deren Durchführung auf den Erfahrungen aus dieser ersten
Phase aufbauen sollte. Außerdem sollten wichtige Rückmeldungen zum Fortschritt
der Partnerschaft im Licht anderer EIP berücksichtigt werden. Die Kommission begrüßt den Plan und bekräftigt
mit der vorliegenden Mitteilung ihre Verpflichtung zur Durchführung des Plans.
Die Partnerschaft bietet die Möglichkeit, die Innovationstätigkeit zu
beschleunigen und Synergien innerhalb der verschiedenen Prioritäten und
Politikfelder auf EU-, nationaler und regionaler Ebene sowie übergreifend zu
nutzen. Die Partnerschaft trägt wesentlich dazu bei, eine kritische Masse zu
schaffen und dem Konzept Aktivität und Gesundheit im Alter politische
Anerkennung zu verschaffen. Sie hat bereits einen wichtigen Mehrwert geschaffen
durch Gestaltung einer gemeinsamen positiven Vision des Alterns und durch einen
umfassenden Rahmen für gemeinsames einvernehmliches Handeln vieler
verschiedener Akteure. Aktuelle Herausforderung ist es, den Wert dieser
Partnerschaft umfassend darzustellen.
3.
Schaffung des notwendigen Unterstützungsrahmens
Welche Unterstützung konkret erforderlich ist,
um Maßnahmen im Rahmen der Partnerschaft zum Erfolg zu verhelfen, hängt von den
in der nächsten Phase konkret vorgelegten Projekten ab. Die Diskussionen
während der Vorbereitung des Plans haben deutlich gemacht, dass ein starker
Unterstützungsrahmen auf europäischer wie auch auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene entscheidend ist. Gemäß dem Plan kommt den folgenden
Rahmenbedingungen ein besonderer Stellenwert zu: (a)
Berücksichtigung ordnungspolitischer Aspekte, die
als potenzielle Barrieren oder Verstärker identifiziert wurden; (b)
Förderung der Schaffung einer gemeinsamen robusten
Evidenzbasis; (c)
Ausrichtung bestehender Finanzierungsinstrumente
und Optimierung ihrer Effizienz; (d)
Förderung des Austauschs und Transfers bewährter
Verfahren.
3.1.
Unterstützung auf EU-Ebene
3.1.1.
Ein günstiges ordnungspolitisches Umfeld
Der Legislativvorschlag der Kommission[12] zur Überarbeitung des
EU-Datenschutzrechts[13]
betont die Notwendigkeit eines spezifischen Ansatzes für gesundheitsbezogene
Daten, bei dem das Recht des Einzelnen auf Schutz der eigenen Daten, auf Zugang
zu ihnen und auf ihre Nutzung, auch in Bezug auf gesundheitsbezogene Daten,
gewährleistet ist und gleichzeitig dem legitimen Interesse des öffentlichen
Gesundheitsschutzes, der wissenschaftlichen Forschung und der Weiterentwicklung
der Gesundheitsdienste Genüge getan wird. Mit der kürzlich verabschiedeten Richtlinie
über Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung[14] wurde ein Netz von
Mitgliedstaaten zum Thema elektronische Gesundheitsdienste („eHealth“)
eingerichtet mit dem Hauptziel, zur verstärkten Interoperabilität der
elektronischen Dienstleistungen über die Grenzen hinweg beizutragen, um so
unter anderem die Prioritäten des Plans für integrierte Pflege und unabhängiges
Leben zu unterstützen. Die Beschaffung innovativer und barrierefreier
Lösungen durch öffentliche Stellen[15]
auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene wurde als ein wesentlicher Impuls
zur Beschleunigung der Einführung von Innovationen auf dem Markt und zur
Schaffung von Rendite für Investitionen innovativer Firmen identifiziert. Mit
der vorgeschlagenen Überarbeitung der Vorschriften für die öffentliche
Beschaffung[16]
sieht die Kommission geeignetere Bedingungen für die Beschaffung innovativer
Produkte vor, etwa ein neues Verfahren für Innovationspartnerschaften, eine
leichtere Ad-hoc-Regelung für die öffentliche Beschaffung von Sozialdienstleistungen
und einen klareren Rechtsrahmen für die gemeinsame grenzüberschreitende
öffentliche Beschaffung. In der künftigen Initiative Horizont 2020[17] schlägt die Kommission auch
eine finanzielle Unterstützung für die öffentliche Beschaffung von Forschungs-
und Innovationsleistungen vor, die für diese Partnerschaft genutzt werden
könnten. Die Entwicklung spezifischer Anreizsysteme auf
geeigneter Ebene ist entscheidend für die Durchführung der im Plan vorgesehenen
Maßnahmen (etwa eine evidenzbasierte integrierte Versorgung, die Bereitstellung
altersbezogener Instrumente und Dienstleistungen). Normen und Interoperabilitätslösungen sind ein
weiterer Aspekt unabdingbarer Rahmenbedingungen. Die Kommission hält
unzureichende oder völlig fehlende technische Normen für ein Hemmnis und
verpflichtet sich, die Entwicklung eines neuen EU-Rahmens für
Interoperabilitätsprüfung, Qualitätskennzeichnung und Zertifizierung
elektronischer Gesundheitsdienstleistungen und integrierte Versorgung sowie von
Lösungen und Plattformen für unabhängiges Leben und Aktivität im Alter zu
fördern. Sie wird im Rahmen des neuen EU-Rahmens im Bereich der Normung[18] eng mit den einschlägigen
Foren und Konsortien zusammenarbeiten, um die Verabschiedung von Normen und die
Erarbeitung von Interoperabilitätsleitlinien, Profilen und Spezifikationen für
elektronische Gesundheitsdienstleistungen (einschließlich integrierter Pflege)
und unabhängiges Leben zu beschleunigen. Um die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen zu unterstützen, wird die Kommission · bei der Überarbeitung der einschlägigen EU-Rechtsvorschriften, etwa zu Medizinprodukten[19], und beim Vorschlag für einen Europäischen Rechtsakt über die Zugänglichkeit[20] die Ziele und Prioritäten der Partnerschaft berücksichtigen; · die Entwicklung von Normen im Rahmen der Normungsmandate für IKT, bauliches Umfeld und die Berücksichtigung der Zugänglichkeit in allen Politikfeldern, gemäß dem Konzept des „Design für alle“, beschleunigen und Mandate[21] für elektronische Gesundheitsdienste und unabhängiges Leben vorschlagen. Eine erste Reihe neuer Normen für die Zugänglichkeit sollte 2013 vorliegen; · einschlägige Akteure auf geeigneter Ebene bei der Entwicklung spezifischer Anreizsysteme unterstützen, die die Bereitstellung von Lösungen ermöglichen; · die Entwicklung standardisierter Terminologien, Daten, klinischer Informationen und medizinischer Modelle fördern sowie Behörden bei der vorkommerziellen Beschaffung und der Beschaffung innovativer Lösungen mit Hilfe der EU-Forschungs- und –Innovationsprogramme unterstützen; · die Zusammenarbeit mit öffentlichen und privaten Akteuren bei der Verbesserung der Prognose des Personalbedarfs in der Gesundheitsversorgung und bei der Anpassung der Qualifikationen und Kompetenzen an neue Versorgungsmuster und neue Technologien fördern; · die in Artikel 14 der Richtlinie über die Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung vorgesehenen Instrumente zur Unterstützung der Durchführung relevanter Aktionen im Rahmen des Plans nutzen.
3.1.2.
Wirksame Finanzierungsmechanismen
Der Plan ist eines der Grundlagendokumente,
die bei Entscheidungen im Rahmen der einschlägigen EU-Finanzierungsprogramme
und –Initiativen zu Gesundheits- und Sozialpolitik, Forschung und Innovation,
IKT, Wettbewerbsfähigkeit und Marktwachstum, Struktur- und Regionalpolitik zu
berücksichtigen sind. Die Kommission hat bereits begonnen, diese Instrumente
anzupassen, und wird dies systematisch weiterführen, um die Wirkung der
eingesetzten Mittel zu optimieren, ferner wird sie die einschlägigen Aspekte
des Plans in vollem Umfang berücksichtigen, um zu dessen Zielen und Visionen
beizutragen. Die Kommission hat bereits begonnen, Spitzen-
und Anwendungsforschung sowie die Validierung von Innovationen in großem Stil
für die Maßnahmen des Plans miteinander zu verknüpfen: ·
das 7. Forschungsrahmenprogramm hat
220 Mio. EUR für Gesundheitsforschung bereitgestellt, was für die
Partnerschaft relevant sein kann; ·
im IKT-Teil des Wettbewerbsfähigkeits- und
Innovationsprogramms (CIP) wurden im Arbeitsprogramm 2012 24 Mio. EUR
für Maßnahmen bereitgestellt, die unmittelbar für die Partnerschaft relevant
sind; ·
der Arbeitsplan des Gesundheitsprogramms für 2012
sieht 4 Mio. EUR für die Anpassung der Gesundheitsförderung vor,
insbesondere bei den bestehenden integrierten Versorgungslösungen; ·
die Kommission stellt 25 Mio. EUR pro
Jahr für die Arbeitsprogramme des gemeinsamen Programms für umgebungsgestütztes
Leben bereit, das für die Partnerschaft besonders relevante Gebiete abdeckt. Die Kommission wird ihre Bemühungen zur
Umsetzung des Ziels der EU-Gesundheitsstrategie[22] verstärken und einen guten
Gesundheitszustand in einem älter werdenden Europa fördern, die Ungleichheit[23] verringern und die
Entscheidungsfähigkeit der Patienten stärken. Das von der Kommission
vorgeschlagene Programm „Gesundheit für Wachstum“[24] sollte die im Plan
aufgeführten Ziele für Maßnahmen zum Thema Altern und den entsprechenden Rahmen
weiter unterstützen. Die Kommission hat einen Vorschlag für einen
Beschluss zur Strategischen Innovationsagenda des Europäischen Instituts für
Innovation und Technologie (EIT) für 2014-2020[25]
vorgelegt, in dem sie „Innovation für gesundes Leben und Aktivität im Alter“
als eine der Prioritäten für die EIT-KIC-Runde 2014-2015 nennt. Im Sinne einer effizienten Nutzung der Finanzierungsmechanismen · wird die Kommission den wirksamen Einsatz der Mittel für die Prioritäten des Plans der Partnerschaft sicherstellen, insbesondere für den IKT-Teil des CIP, zur Unterstützung der Validierung und Bereitstellung von Dienstleistungen, von Interoperabilität, Evidenzsammlung und Kapazitätsaufbau, zur Unterstützung des Gemeinsamen Programms „Umgebungsunterstütztes Leben“, des RP7 in Bezug auf IKT-Forschung im Jahr 2013 und des Gesundheitsprogramms für 2012-2013; · wird sie die einschlägigen Prioritäten des Plans sowie die Beiträge anderer Akteure zu Arbeitsprogrammen und Instrumenten für die künftige Forschungs- und Innovationstätigkeit (etwa Horizont 2020) berücksichtigen; · hat sie die Unterstützung für spezifische Maßnahmen gemäß ihren Zielen im Rahmen der Partnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter im Hinblick auf das Programm „Gesundheit für Wachstum“ vorgeschlagen; · hat sie im Rahmen der Fazilität „Connecting Europe“ eine finanzielle Unterstützung ab 2014 für die Bereitstellung transeuropäischer Infrastrukturen für digitale Dienste vorgeschlagen, die grenzüberschreitende Telemedizin/‑überwachung ermöglichen sollen[26].
3.1.3.
Marktplatz: Evidenzbasis, Daten und innovative
Ideen
Um unabhängig von spezifischen Maßnahmen im
Rahmen der Partnerschaft den Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit der
Partner zu erleichtern , wird die Kommission eine digitale Plattform
einrichten, die allen Akteuren offensteht („Marktplatz“). Diese Plattform soll
den Akteuren helfen, Partner zu finden, Verfahren und Projekte auszutauschen, auf
robuste Daten und Fakten zuzugreifen und sich mit anderen innovations- und
altersbezogenen Plattformen zu vernetzen. Interessierte Akteure, denen die
kritische Masse fehlt, um sich direkt an der Durchführung des Plans zu
beteiligen, werden eingeladen, auf diesem Marktplatz ihren Beitrag zu leisten. Die Kommission ist der Ansicht, dass es, will
man die Akzeptanz von Innovationen beschleunigen, auch notwendig ist, die
Sammlung und Weitergabe hochwertiger vergleichbarer Daten und Fakten auszubauen
und bei deren Analyse und Verbreitung im Sinne der Durchführung der im Plan
vorgesehenen Maßnahmenzusammenzuarbeiten. Die Kommission wird · ab dem zweiten Quartal 2012 einen „Marktplatz“ für die Vernetzung unterschiedlicher Akteure, den Transfer und Austausch bewährter Ideen und Verfahren und die Verbreitung validierter Fakten betreiben; · ab 2013 mit Unterstützung durch die Gemeinsame Forschungsstelle und die Akteure der Partnerschaft zur Erhebung, Einstufung und Analyse relevanter Fakten und Daten und zum offenen und gemeinsamen Zugang beitragen; · ab Mitte 2012 die Zusammenarbeit der Akteure bei den spezifischen Maßnahmen des Plans für altersfreundliche innovative und barrierefreie Lösungen für Städte und Regionen fördern und erleichtern.
3.2.
Unterstützung auf nationaler, regionaler und
lokaler Ebene
Der Erfolg der Partnerschaft hängt von den
Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler Ebene ab. Eine gezielte
Unterstützung auf allen Ebenen ist von entscheidender Bedeutung. Die Kommission
möchte die Mitgliedstaaten und Regionen auf die derzeitigen Möglichkeiten im
Rahmen der Strukturfonds hinweisen, Forschung, Innovation und andere Maßnahmen
zugunsten von Aktivität und Gesundheit im Alter zu unterstützen. Dazu gehören
e-Health-Initiativen und Investitionen in Reformen der Gesundheitssysteme,
Infrastruktur[27]
und Humankapital zur Verbesserung von Prävention, Diagnose und Versorgung im
Gesundheitssektor. Der Vorschlag der Kommission für ein Paket zur
Kohäsionspolitik (2014-2020) führt Aktivität und Gesundheit im Alter sowie
Innovation als Investitionsprioritäten auf und bietet zusätzlichen Spielraum
für entsprechende Synergien zwischen der Partnerschaft und den Strukturfonds.
In dem Vorschlag wird außerdem der Bereich Gesundheit als ein
Finanzierungsbereich für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung und
den Europäischen Sozialfonds genannt; ferner sind Ex-ante-Bedingungen
vorgesehen, die den Nachweis einer Forschungs- und Innovationsstrategie für
intelligente Spezialisierung[28]
und eine nationale und/oder regionale Gesundheitsstrategie zum Zeitpunkt der
Festlegung der Ausgabenprioritäten[29]
erfordern. Die Mitgliedstaaten werden daher ermutigt, in ihren operationellen
Programmen für den Zeitraum 2014-2020 aktive Maßnahmen für Aktivität und
Gesundheit im Alter vorzusehen, die die Ziele der Strukturfondsprogramme
voranbringen können. Da in zahlreichen Programmen noch Mittel für
den derzeitigen Programmplanungszeitraum (insbesondere für Aktivität im Alter,
Gesundheitsinfrastruktur, e-Health) verfügbar sind, ermutigt die Kommission die
Akteure außerdem, die Strukturfonds für die Ziele der Partnerschaft zu nutzen. Die Partnerschaft kann zu geeigneten
spezifischen Anreiz-, Zahlungs- und/oder Kostenerstattungssystemen privater und
öffentlicher Dienstleister beitragen und gleichzeitig Impulse daraus beziehen,
und sie kann die aktive Nutzung der Innovationsbeschaffung (vorkommerzielle
Beschaffung, öffentliche Beschaffung innovativer Lösungen) stimulieren[30]. Die Kommission ermutigt die Mitgliedstaaten (und die entsprechenden nationalen und regionalen Behörden), · auf eine bessere Abstimmung ihrer Finanzierungsinstrumente mit den Finanzierungsinitiativen der EU und auf Synergien hinzuarbeiten; das schließt ihre Forschungs- und Innovationsprogramme ein, insbesondere im Zusammenhang mit einschlägigen Gemeinsamen Programmplanungsinitiativen und AAL-Initiativen; · die Strukturfonds effektiv zu nutzen, gegebenenfalls in Übereinstimmung mit den Partnerschaftsprioritäten, insbesondere im Hinblick auf Folgendes: – Förderung der Nutzung, Qualität, Interoperabilität und Zugänglichkeit der IKT einschließlich elektronischer Gesundheitsdienstleistungen sowie Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation; – Förderung sozialer Integration und Bekämpfung der Armut, u. a. durch Investitionen in Gesundheits- und Sozialinfrastruktur; – Förderung von Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung älterer Menschen sowohl beim Zugang zum Arbeitsmarkt als auch am Arbeitsplatz (etwa durch innovative, barrierefreie und altersfreundliche Formen der Arbeitsorganisation und die Ermöglichung eines längeren Arbeitslebens bei guter Gesundheit); – Förderung von Investitionen zur Modernisierung nationaler und regionaler Gesundheitssysteme, schwerpunktmäßig mit einer Verlagerung von der Pflege in Einrichtungen zur Pflege in der Gemeinschaft, wobei gleichzeitig die Möglichkeit eines unabhängigen Lebens verbessert wird; · zu erwägen, im Hinblick auf die Nutzung der Strukturfonds die Prioritäten und Ziele der Partnerschaft in ihren strategischen Prioritäten zu berücksichtigen; · sich durch Beschaffung weiterer innovativer und effizienter Lösungen an den Aktivitäten der Partnerschaft zu beteiligen.
4.
Aktionen vor Ort starten
Es ist von entscheidender Bedeutung, dass
Gesundheitsbehörden, Patientengruppen, Unternehmen, Unternehmer, Fachkräfte im
Gesundheitswesen, ältere Menschen und andere Akteure bei der Durchführung des
Plans eine aktive Rolle spielen. Die Beteiligung an der Partnerschaft bietet
allen Akteuren auf EU-, nationaler, regionaler und lokaler Ebene die Chance, von
politischer Unterstützung zu profitieren, Risiken gemeinsam zu tragen, Kosten
durch Größenvorteile und die gemeinsame Nutzung von Lösungen zu senken sowie
Zeit und Mühe zu sparen und die Glaubwürdigkeit durch gemeinsame Erhebung und
Verbreitung von Wissen zu verbessern. Die Kommission schlägt zwei getrennte Wege zur
Durchführung des Plans vor[31]: –
Gestaltung und Veröffentlichung von „Einladungen
zur Selbstverpflichtung“; –
Identifizierung und Bewertung von Websites, die als
„Referenz-Websites“ in Frage kommen. „Einladungen zur Selbstverpflichtung“
konzentrieren sich auf die Durchführung spezifischer Maßnahmen im Rahmen des
Plans, während „Referenz-Websites“ durch Beispiele erfolgreicher integrierter
Lösungen für Aktivität und Gesundheit im Alter Impulse liefern sollen.
4.1.
Veröffentlichung
von „Einladungen zur Selbstverpflichtung“
Im Plan wird die Kommission aufgefordert,
„Einladungen zur Selbstverpflichtung“ zu den im Strategischen Durchführungsplan
aufgeführten spezifischen Maßnahmen zu veröffentlichen, die sich an alle
Akteure richten[32].
Eine Selbstverpflichtung stellt ein
überprüfbares konkretes Engagement für eine Maßnahme oder ein Maßnahmenbündel
im Hinblick auf die im Plan genannten Ziele und Ergebnisse dar. Diese
Selbstverpflichtungen, die im Anschluss an die „Einladungen zur
Selbstverpflichtung“ vorgelegt werden, müssen die Kriterien der Partnerschaft
(Engagement, Integration und Partnerschaft, kritische Masse, Leistung,
Eintreten für die Sache) erfüllen. Die „Einladungen zur Selbstverpflichtung“
werden nach Annahme der vorliegenden Mitteilung veröffentlicht und gelten für
mindestens zwei Monate; neue Einladungen ergehen in regelmäßigen Abständen. Die an den einzelnen Aktionen Beteiligten
bilden Aktionsgruppen (eine pro Aktion) und verpflichten sich in einem
Aktionsplan auf eine Reihe von Aktivitäten im Hinblick auf das Hauptziel.
Interessierte Akteure, deren Selbstverpflichtung den Kriterien nicht genügt,
werden auf den „Marktplatz“ (siehe 3.1.3) verwiesen, wo sie ihren Beitrag
leisten können.
4.2.
Referenz-Websites
Die Kommission ist der Ansicht, dass Regionen,
Städte und integrierte Krankenhaus-/Pflegeeinrichtungen, die ein umfassendes,
innovationsbasiertes Konzept für Aktivität und Gesundheit im Alter anstreben
und ihre Wirkung vor Ort nachweisen und konkret illustrieren können, besondere
Berücksichtigung als „Referenz-Websites“ verdienen. Sie könnten erheblich zum
Verständnis der Synergien zwischen verschiedenen Maßnahmen und des Mehrwerts
eines ganzheitlichen Ansatzes beitragen. Sie dürften das Potenzial bieten,
innerhalb kurzer Zeit revolutionäre Lösungen zu präsentieren, ein Peer-Review
nach einer unabhängigen, allgemein akzeptierten, gemeinsam vereinbarten Methode
zu durchlaufen und nach einer weiterreichenden Prüfung im größeren Maßstab
implementiert zu werden. Die Referenz-Websites sollten ein „Bündnis“
verschiedener, bereits in der Partnerschaft aktiver Akteure (Fachkräfte,
Patienten, Pflegende und Familien, Technologieanbieter, Manager und Hersteller
im Gesundheitswesen, Wissenschaftler und Behörden) bilden und bereit sein, –
einen großen Teil der Maßnahmen des Plans in
integrierter Form umzusetzen und sich auf beträchtliche Investitionen (Finanz-
und Humanressourcen) durch die einzelnen Angehörigen des Bündnisses zu
verpflichten; –
anhand eines gemeinsamen Konzepts Ergebnisse und
Wirkung zu bewerten, Verfahren und Informationen auszutauschen und die Daten zu
Ergebnissen und Wirkung zu veröffentlichen (offene Daten); –
mit anderen Akteuren aus ganz Europa
zusammenzuarbeiten; –
eine Liste der Ergebnisse zu veröffentlichen, die
im Zeitraum 2013-2015 erzielt werden sollen. Die von den Aktionsgruppen und
Referenz-Websites präsentierten Ergebnisse dienen dazu, die Rahmenbedingungen
anzupassen und zu verbessern und die Akzeptanz von Innovationen zu
beschleunigen. Dazu könnten u. a. Empfehlungen zur Ausweitung bestimmter
Aktivitäten, zur Koordinierung von Demonstrations- und Pilotprojekten in
bestimmten Bereichen, zur Spiegelung von Ergebnissen auf anderen Websites, zur
beschleunigten Umsetzung einzelner Normen oder zur Konzentration der Nachfrage
und Koordinierung der öffentlichen Beschaffung in ausgewählten Bereichen
ausgesprochen werden. Um die Durchführung dieser Maßnahmen voranzubringen, wird die Kommission · Ende Februar 2012 „Einladungen zur Selbstverpflichtung“ für die spezifischen Maßnahmen im Rahmen des Plans veröffentlichen; · bis Ende Februar 2012 eine Aufforderung zu Absichtsbekundungen für als Referenz-Websites in Frage kommende Sites veröffentlichen; · bis 2013 gemeinsam mit den Akteuren die Referenz-Websites für die Partnerschaft auswählen.
5.
Überwachung und Bewertung des Fortschritts
Mit Unterstützung der Gemeinsamen
Forschungsstelle wird die Kommission einen Überwachungs- und Bewertungsrahmen
ausarbeiten. Dieser Rahmen sollte die Feststellung von Kausalzusammenhängen und
die Messung der Wirkung der Einzelmaßnahmen der Akteure hinsichtlich der
Hauptziele der Partnerschaft erleichtern[33]
und die spezifischen Maßnahmen des Plans mit den Hauptzielen der Partnerschaft
verknüpfen. Der Überwachungs- und Bewertungsrahmen wird
auf einen mehrdimensionalen Ansatz mit verschiedenen Ebenen und einer Vielzahl
von Indikatoren und Einzelzielen gestützt. Dazu
gehört, dass die Akteure jährlich über den Fortschritt bei der
Maßnahmendurchführung in Bezug auf die vorab festgelegten Ergebnissen und das
Hauptziel der Partnerschaft (+2 gesunde Lebensjahre) berichten. Dies fließt
wiederum in die regelmäßige Berichterstattung der Kommission an das Europäische
Parlament und den Rat ein. Zur Überwachung und Messung der Fortschritte wird die Kommission · mit Unterstützung durch die Gemeinsame Forschungsstelle einen Überwachungs- und Bewertungsrahmen ausarbeiten, der bei den verschiedenen Maßnahmen der Akteure in Übereinstimmung mit den vorrangigen Aktionsbereichen des Plans ansetzt und jeweils Zeitplan und Art der Maßnahme berücksichtigt; · bis Anfang 2013 eine erste Version dieses Überwachungs- und Bewertungsrahmens vorstellen; · ab Anfang 2013 jährlich dem Europäischen Parlament und dem Rat über die Fortschritte bei der Durchführung des Plans berichten.
6.
Governance für eine wirksame Durchführung
Im ersten Jahr der Partnerschaft konnten
zahlreiche Erkenntnisse zu Governance und Abläufen gewonnen werden, unter
anderem zu den Beziehungen der Partnerschaft zu bestehenden Initiativen und
Instrumenten: insbesondere hat sich gezeigt, dass die Lenkungsgruppe effektiv
und effizient arbeiten und gleichzeitig für Repräsentativität sorgen sollte,
und dass Mechanismen zur Rückmeldung an die Allgemeinheit der Akteure
vorgesehen werden sollten und klare Überwachungsregelungen erforderlich sind[34]. Dies hat zu Anpassungen in
der Governance für die nächste Phase der Partnerschaft geführt. Die Durchführung des Plans wird von einer
Vielzahl von Partnern betrieben: alle, die sich auf Maßnahmen verpflichtet
haben, Referenz-Websites, Normungsgremien, Akteure einschlägiger Initiativen,
Kommission und Behörden der Mitgliedstaaten – beispielsweise mithilfe von
Finanzierungsprogrammen, ordnungspolitischen Maßnahmen und öffentlicher
Beschaffung. Innerhalb der spezifischen Maßnahmen des Plans
richtet die Kommission Aktionsgruppen (siehe 4.1) ein, in denen Partner
zusammenkommen, die sich auf prioritäre Maßnahmen mit gemeinsamen Zielen
verpflichtet haben, und sie schafft die Möglichkeit, die verschiedenen
Prioritäten des Plans durch stärkere politische Führung und Fürsprache
voranzubringen. Die Aktionsgruppen legen ihre Arbeitsmethoden und Governance
fest, wobei sie von den Kommissionsdienststellen unterstützt werden. Ab Ende 2012 organisiert die Kommission
jährlich eine Konferenz der Partner – mit den engagierten und aktiven Akteuren
der Partnerschaft – , um verschiedene Aspekte der Durchführung des Plans,
künftige Maßnahmen und die Governance zu erörtern und darüber zu entscheiden. Die derzeitige Lenkungsgruppe hat ihr erstes
Mandat zur Ausarbeitung des Plans erfüllt. Dennoch wird nach wie vor eine
Koordinierungsgruppe benötigt, die einen strategischen Überblick über die
Fortschritte und Synergien aller Aktionsgruppen gewährleistet. Da die
Partnerschaft sich derzeit in der Pilotphase befindet, regt die Kommission an,
die Lenkungsgruppe (ad interim) bis zur ersten Konferenz der Partner
weiterarbeiten zu lassen, damit die Aktionsgruppen während der Anlaufphase
rasche Fortschritte erzielen können. Die Kommission gewährleistet die allgemeine
Überwachung und die regelmäßige formelle Berichterstattung an das Europäische
Parlament und den Rat sowie die Zusammenarbeit mit ihnen und verfolgt eine
enge, verstärkte Zusammenarbeit auf Arbeitsebene mit einschlägigen Gremien und
Vertretern. Die Dienststellen der Kommission werden weiterhin eng mit
nationalen Regierungen, Regionen und einer Vielzahl von Akteuren
zusammenarbeiten, um die innovative Vision der Partnerschaft zu verwirklichen
und die im Plan aufgeführten Maßnahmen durchzuführen. Um die Durchführung der Aktionen des Plans zu gewährleisten, wird die Kommission: · ab dem ersten Quartal 2012 ein einfaches und flexibles Governance-Modell (Aktionsgruppen, Ad-interim-Lenkungsgruppe, Konferenz der Partner) zur operativen und strategischen Steuerung der zwei Modalitäten der Durchführung des Plans einführen; · bis 2013 einen Bericht über die EIP vorlegen.
7.
Fazit
Die Europäischen Institutionen, die
Mitgliedstaaten und alle sonstigen Akteure müssen gemeinsam und entsprechend
ihrer jeweiligen Rolle auf die Herausforderungen einer alternden Bevölkerung
reagieren. Die Kommission hat in der vorliegenden Mitteilung ihren Vorschlag
dazu vorgelegt, der Folgendes umfasst: ein Governance-Modell für die wirksame
Durchführung; einen Überwachungs- und Bewertungsrahmen, der die rechtzeitige
Erzielung von Einzel- und Gesamtzielen sicherstellen soll; die Verbesserung und
Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen; außerdem hat sie den Mehrwert des
Handelns auf EU-Ebene dargestellt. Von der Durchführung des Plans erwartet sich
die Kommission eine deutliche Beschleunigung des Innovationsprozesses für
Gesundheit und Aktivität im Alter sowie Fortschritte im Hinblick auf die Haupt-
und Einzelziele der Partnerschaft. Dies erfordert neue Formen der
Zusammenarbeit zwischen den zahlreichen Akteuren – denjenigen, die bereits an
der Ausarbeitung des Plans beteiligt waren, und denen, die bereit sind, bei der
Durchführung mitzumachen. Bei der Einrichtung dieser Partnerschaft und
ihrer Umsetzung wurden wertvolle Erfahrungen gewonnen. Die Kommission wird
diese Lehren auch weiterhin bei der Gestaltung künftiger EIP zu anderen
gesellschaftlichen Herausforderungen berücksichtigen, wie in der Strategie für
die Innovationsunion dargelegt. Im Jahr 2013 wird sie eine Bestandsaufnahme
aller EIP und ihrer Fortschritte vornehmen. [1] http://ec.europa.eu/eurostat [2] Grünbuch über Arbeitskräfte des Gesundheitswesens in
Europa, KOM(2008) 725 endg. vom 10.12.2008. [3] Bericht über die Bevölkerungsalterung 2009: http://ec.europa.eu/economy_finance/publications/publication14992_en.pdf
[4] Mitteilungen der Kommission: „EUROPA 2020 – Eine
Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“
(KOM(2010) 2020 endg. vom 3.3.2010) und „Leitinitiative der Strategie
Europa 2020 – Innovationsunion“ (KOM(2010) 546 endg. vom 6.10.2010). [5] KOM(2010) 546 endg. zur Innovationsunion. [6] Mitteilung der Kommission „Eine digitale Agenda für
Europa“, KOM(2010) 245 endg. vom 26.10.2010. [7] Mitteilung der Kommission „Eine Agenda für neue
Kompetenzen und neue Beschäftigungsmöglichkeiten: Europas Beitrag zur
Vollbeschäftigung“, KOM(2010) 682 endg. vom 23.11.2010. [8] Mitteilung der Kommission „Europäische Plattform gegen
Armut und soziale Ausgrenzung: Ein
europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“,
KOM(2010) 758 endg. vom 16.12.2010. [9] Weißbuch der Kommission „Gemeinsam für die Gesundheit:
Ein strategischer Ansatz der EU für 2008-2013“ (KOM(2007) 630 endg. vom
23.10.2007). [10] Beschluss Nr. 940/2011/EU des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 14. September 2011 über das Europäische Jahr für aktives
Altern und Solidarität zwischen den Generationen (2012). [11] Strategischer Durchführungsplan – Strategieteil: http://ec.europa.eu/research/innovation-union/pdf/active-healthy-ageing/steering-group/implementation_plan.pdf#view=fit&pagemode=none;
operativer Teil: http://ec.europa.eu/research/innovation-union/pdf/active-healthy-ageing/steering-group/operational_plan.pdf#view=fit&pagemode=none. [12] Vorschlag
für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz
natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum
freien Datenverkehr (KOM(2012) 11 endg. vom 21.1.2012). Vorschlag für eine
Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher
Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (KOM(2012) 10 endg.
vom 21.1.2012). [13] Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der
Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995). [14] Richtlinie 2011/24/EU des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 9.3.2011 über die Ausübung der Patientenrechte in der
grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung. [15] Eine innovationsorientierte Vergabe öffentlicher Aufträge
bedeutet, dass der öffentliche Sektor die Rolle und auch die Risiken eines
führenden Kunden übernimmt und gleichzeitig die Qualität seiner
Dienstleistungen und seine Produktivität steigert. [16] Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments
und des Rates über die öffentliche Auftragsvergabe (KOM(2011) 896 endg. vom
20.12.2011). [17] Mitteilung „Horizont 2020 – das Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation“ (KOM(2011) 808 endg. vom 30.11.2011). [18] Eine strategische Vision der europäischen Normung: Weitere
Schritte zur Stärkung und Beschleunigung des nachhaltigen Wachstums der
europäischen Wirtschaft bis zum Jahr 2020“ (KOM(2011) 311 vom 1.6.2011);
KOM(2011) 315 endg. vom 1.6.2011, Vorschlag für eine Verordnung über
europäische Normung. [19] Richtlinie des Rates vom 20. Juni 1990 zur
Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über aktive
implantierbare medizinische Geräte (90/385/EWG); Richtlinie 93/42/EWG des Rates
vom 14. Juni 1993 über Medizinprodukte, Richtlinie 98/79/EG des
Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über In-vitro-Diagnostika. [20] Die Kommission führt derzeit eine öffentliche Konsultation
zur Ausarbeitung eines Europäischen Rechtsakts über die Zugänglichkeit durch,
der Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Waren und
Dienstleistungen für alle Bürger einschließlich älterer Menschen enthalten
soll. [21] In diesem Kontext gibt es bereits die Mandate 376
(Accessibility requirements for public procurement of products and services in
the ICT domain (Zugänglichkeitsanforderungen bei der öffentlichen Beschaffung
von Produkten und Dienstleistungen im IKT-Sektor)); 420 (Accessibility
requirements for public procurement in the Built Environment
(Zugänglichkeitsanforderungen bei der öffentlichen Beschaffung im baulichen
Umfeld)); 473 (to include Accessibility following DFA in relevant
standardization activities (Einbeziehung der Zugänglichkeit gemäß dem Konzept
des „Design for all“ in einschlägige Normungsarbeiten)). [22] KOM(2007) 630 endg. vom 23.10.2007. [23] Mitteilung der Kommission „Solidarität im
Gesundheitswesen: Abbau gesundheitlicher Ungleichheit in der EU“
(KOM(2009) 567 endg. vom 20.10.2009). [24] Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments
und des Rates über das Programm „Gesundheit für Wachstum“, das dritte
mehrjährige EU-Aktionsprogramm im Bereich der Gesundheit, für den Zeitraum
2014-2020 (KOM(2011) 709 endg. vom 9.11.2011). [25] KOM(2011) 822 endg. vom 30.11.2011. [26] Vorschlag für eine Verordnung zur Schaffung der Fazilität
„Connecting Europe“ (KOM(2011) 665 vom 19.10.2011). [27] Aus dem EFRE stehen insgesamt 5,29 Mrd. EUR für
die Unterstützung von Gesundheitsinfrastrukturen zur Verfügung (neben den
e-Health-Maßnahmen im Rahmen der Mittelzuweisung von 5,32 Mrd. EUR
für e-Government allgemein). [28] Die Formulierung einer Forschungs- und
Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung ist als Ex-ante-Bedingung
für zwei thematische Ziele der künftigen vom EFRE finanzierten Kohäsionspolitik
– Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation
(F&E-Ziel) und Verbesserung des Zugangs zu und der Nutzung hochwertiger IKT
(Breitband-Ziel) – festgelegt. [29] KOM(2011) 615 endg. vom 6.10.2011 (Anhang IV
Nummern 1 und 10.2). [30] Mitteilung „Vorkommerzielle Auftragsvergabe:
Innovationsförderung zur Sicherung tragfähiger und hochwertiger öffentlicher
Dienste in Europa“, KOM(2007) 799 vom 14.12.2007. [31] Mit Hilfe einer Website wird die Partnerschaft über
Fortschritte und Ergebnisse berichten, Informationen über Innovationen für
Aktivität und Gesundheit im Alter bereitstellen und eine Datenbank für
validierte Daten schaffen (siehe http://ec.europa.eu/active-healthy-ageing und
Twitter @EIP_AHA). [32] Siehe den Strategischen Durchführungsplan. [33] „Ein dreifacher Gewinn für Europa“: bessere Gesundheit und
Lebensqualität für EU-Bürger, nachhaltigere Pflegesysteme und mehr Wettbewerbs-
und Wachstumschancen für Unternehmen in der EU. [34] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen „Europäische
Pilot-Innovationspartnerschaft für Aktivität und Gesundheit im Alter: erste
Erfahrungen mit Governance und Prozessen“ (SEK(2011) 1028 endg. vom 1.9.2011).