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Document 52012AR1672

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Europäischer Forschungsraum“

ABl. C 62 vom 2.3.2013, p. 14–21 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

2.3.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 62/14


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen: „Europäischer Forschungsraum“

2013/C 62/04

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

begrüßt die auf Ersuchen des Rates ergriffene Initiative der Europäischen Kommission, bis 2014 einen Rahmen zur Verstärkung der Bemühungen um die Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) bereitzustellen;

teilt die Auffassung, dass Wissen die Währung der neuen Wirtschaft ist; stimmt deshalb zu, dass Forschungs- und Innovationskapazitäten von Weltklasse, die auf einer soliden öffentlichen Wissenschaftsgrundlage aufbauen, wesentlich sind, um eine dauerhafte und nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen und die Bedeutung Europas auf globaler Ebene zu sichern;

betont, dass die Vollendung des EFR notwendig ist, um neben nationalen und institutionellen Hindernissen auch die Fragmentierung der Forschung in Europa zu überwinden. Zweifellos hindert diese Fragmentierung Europa daran, sein Forschungs- und Innovationspotenzial voll auszuschöpfen, was eindeutig auf Kosten der europäischen Steuerzahler, Verbraucher und Bürger geht. In dieser Hinsicht sind jetzt mehr und gezielte Maßnahmen notwendig;

fordert die Kommission dazu auf, die interregionale Zusammenarbeit innerhalb von Horizont 2020 durch die Entwicklung effektiver Instrumente und entsprechender Anreize zu fördern. In diesem Zusammenhang könnten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine unterstützende und koordinierende Rolle übernehmen (Einrichtung von Forschungsnetzen, Bereitstellung technischer und administrativer Hilfen und Anreize zur Finanzierung seitens des Privatsektors), um die Forschung zu fördern und Forschungs- und Innovationsergebnisse zu nutzen.

Berichterstatter

Grigorios ZAFEIROPOULOS (EL/EVP), Mitglied des Regionalrates von Attika

Referenzdokument

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum

COM(2012) 392 final

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen – Europäischer Forschungsraum

I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

A.    Kernbotschaften

1.

begrüßt die auf Ersuchen des Rates ergriffene Initiative der Europäischen Kommission, bis 2014 einen Rahmen zur Verstärkung der Bemühungen um die Vollendung des Europäischen Forschungsraums (EFR) bereitzustellen;

2.

stimmt den Schlussfolgerungen des Europäische Rates vom Februar 2011 und März 2012 dahingehend zu, dass der EFR bis 2014 dringend vollendet werden muss;

3.

ist der Ansicht, dass die Rechtsvorschriften zur Vollendung des EFR für Teilbereiche als nützlich angesehen werden können (z.B. in puncto Koordinierung der nationalen Maßnahmen und der EU-Maßnahmen gemäß Artikel AEU und Förderung von Maßnahmen zur Verbreitung von Forschungsergebnissen gemäß Artikel 180 in Verbindung mit Artikel 182 Absatz 5 AEUV);

4.

ist der Ansicht, dass die Vollendung des EFR unter besonderer Berücksichtigung der Forschung und forschungsbasierten Innovation im Lichte der derzeitigen Wirtschaftskrise entscheidend ist, um Wirtschaftswachstum, Arbeitsplätze, wissenschaftliche Spitzenleistungen und den Zusammenhalt in Regionen und Ländern zu fördern;

5.

teilt die Auffassung, dass Wissen die Währung der neuen Wirtschaft ist; stimmt deshalb zu, dass Forschungs- und Innovationskapazitäten von Weltklasse, die auf einer soliden öffentlichen Wissenschaftsgrundlage aufbauen, wesentlich sind, um eine dauerhafte und nachhaltige wirtschaftliche Erholung zu erreichen und die Bedeutung Europas auf globaler Ebene zu sichern;

6.

unterstreicht, dass die Umsetzung von Horizont 2020 und des EFR stärker auf die konkrete Praxis ausgerichtet werden muss (1), sprich die lokale und regionale Ebene bei der Verwirklichung der Europa-2020-Ziele mitwirken und uneingeschränkt beteiligt werden sollte;

7.

betont, dass der EFR unser Leben verbessern wird, indem er Europa zu einem Schauplatz macht, an dem wissenschaftliche Forschung, technologische Entwicklung und Innovation florieren und zur Bewältigung der größten Herausforderungen unserer Zeit beitragen. Um die Wissensverwertung zu fördern, sollte die Zusammenarbeit zwischen Wissenschaftseinrichtungen, Unternehmen und Behörden verstärkt werden;

8.

teilt die Auffassung, dass das Exzellenzpotenzial aller Regionen ausgeschöpft werden sollte und dass neue Herangehensweisen notwendig sind, um leistungsschwachen Regionen und Mitgliedstaaten dabei zu helfen, Spitzenleistungen und eine intelligente regionale Spezialisierung zu erreichen;

9.

betont, dass die Vollendung des EFR notwendig ist, um neben nationalen und institutionellen Hindernissen auch die Fragmentierung der Forschung in Europa zu überwinden. Zweifellos hindert diese Fragmentierung Europa daran, sein Forschungs- und Innovationspotenzial voll auszuschöpfen, was eindeutig auf Kosten der europäischen Steuerzahler, Verbraucher und Bürger geht. In dieser Hinsicht sind jetzt mehr und gezielte Maßnahmen notwendig;

10.

teilt die Ansicht, dass die Maßnahmen auf die Stärkung des Wettbewerbs zwischen Forschern und Forschungsorganisationen und die Nutzung grenzüberschreitender Synergien zwischen nationalen und regionalen Forschungssystemen abzielen sollten, was die Karriere von Forschern sowie die Mobilität und den freien Wissensverkehr erleichtern würde;

11.

ist nachdrücklich der Auffassung, dass eines der Hauptziele des EFR darin bestehen sollte, sowohl die Abwanderung von Wissenschaftlern, vor allem aus Regionen mit Forschungsrückstand, als auch die großen regionalen Diskrepanzen bei den Forschungs- und Innovationsleistungen zu verringern in dem Anliegen, Spitzenleistungen in der gesamten EU zu erreichen und dabei dem Innovationspotenzial Rechnung zu tragen. In diesem Zusammenhang ist es wichtig, die europäische Forschungs- und Innovationsagenda sowie die nationalen und regionalen Innovationsstrategien miteinander zu verzahnen;

12.

begrüßt das Ziel des Europäischen Rates, die Bedingungen für Forschung und Entwicklung zu verbessern und kombinierte öffentliche und private FuE-Investitionen auf 3 % des EU-BIP zu steigern. Gleichwohl muss bedacht werden, dass Europa bei der Vermarktung herausragender Kenntnisse im Vergleich zu anderen Weltregionen hinterherhinkt. Die Rolle der KMU als Motor der Innovation kann deshalb nicht stark genug betont werden;

13.

ist der Ansicht, dass Kohäsionsinstrumente die Entwicklung von Spitzenleistungen und den Aufbau von Kapazitäten durch eine Intensivierung forschungs- und innovationspolitischer Maßnahmen auf regionaler Ebene stärken könnten. Dadurch könnten eine Grundlage für Spitzenleistungen geschaffen und diese Regionen mithin in die Lage versetzt werden, am EFR uneingeschränkt teilzuhaben und die Finanzierungsquellen des Gemeinsamen Strategierahmens zu nutzen;

14.

fordert die Kommission auf, gemeinsam mit dem Rat und dem Parlament die effektive und effiziente Umsetzung von Horizont 2020 zu gewährleisten, indem sie für die Leistungsempfänger möglichst einfache Regeln und Verfahren schafft;

15.

stellt fest, dass die in der Mitteilung dargelegten EFR-Prioritäten klar definiert sind und dass ihre vollständige Umsetzung Europas Forschungsleistung und -effizienz bis 2014 verbessern würde. Allerdings bedarf es eines uneingeschränkten und nachdrücklichen Engagements für eine verstärkte Partnerschaft seitens der Mitgliedstaaten, der Forschungsakteure und ihrer europäischen Organisationen wie auch der Kommission, um durch die Vollendung des EFR Europas Spitzenleistungen herauszustellen, indem Effizienz, Qualität und der neuen Chancen auf der Grundlage der Erfordernisse der EU gefördert werden;

16.

fordert die Europäische Kommission dazu auf, die Synergiewirkung und Komplementarität zwischen Horizont 2020 und den Strukturfonds sicherzustellen und Wege zu Spitzenleistungen für leistungsschwächere Mitgliedstaaten und Regionen, die unter wirtschaftlichen und sozialen Gesichtspunkten risikoanfälliger sind, zu schaffen, und zwar auf der Grundlage ihrer Stärken und mit dem Ziel, ihre Forschungs- und Innovationskapazitäten substanziell auszubauen und die Innovationslücke in Europa zu schließen;

17.

fordert die Kommission dazu auf, die interregionale Zusammenarbeit innerhalb von Horizont 2020 durch die Entwicklung effektiver Instrumente und entsprechender Anreize zu fördern. In diesem Zusammenhang könnten die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften eine unterstützende und koordinierende Rolle übernehmen (Einrichtung von Forschungsnetzen, Bereitstellung technischer und administrativer Hilfen und Anreize zur Finanzierung seitens des Privatsektors), um die Forschung zu fördern und Forschungs- und Innovationsergebnisse zu nutzen;

18.

betont, dass die Regionen ihre Fähigkeit zur Nutzung von Forschungsergebnissen ausbauen müssen. Die entwickelten Kompetenzen, Verfahren und Instrumente sollten dann dafür eingesetzt werden, die Forschungsergebnisse in die europaweite Anwendung zu überführen. Erreicht werden kann das nur durch verstärkte Synergieeffekte zwischen sämtlichen europäischen Finanzierungsinstrumenten, z.B. Horizont 2020, Kohäsionspolitik und auch nationale, regionale und kommunale Mittel (2). Der gemeinsame Einsatz mehrerer Instrumente reicht jedoch nicht aus, sondern es sind darüber hinaus auch Veränderungen in der Art und Weise der Umsetzung und bei den Verwaltungsverfahren erforderlich;

19.

fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, die Zusammenarbeit zwischen europäischen und/oder regionalen und nationalen Organisationen auszubauen, um Forschung und Innovation zu fördern, Verbesserungen zugunsten der Abstimmung der Maßnahmen, einer effizienteren und effektiveren Verwaltung und der Verfahrensharmonisierung einzuführen und so gemeinsame Verwaltungssysteme zu forcieren, die den Zugang der Bürger zur Politik begünstigen sowie die soziale und wirtschaftliche Resonanz verstärken;

20.

ist der Ansicht, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften bei der Entwicklung innovativer Produkte und Dienstleistungen durch die Förderung öffentlich-privater Partnerschaften eine wichtige Rolle spielen können und sollten. Ziele sind mehr Beschäftigung und Wachstum auf lokaler und/oder regionaler Ebene sowie gleichzeitig die Verbesserung der operativen Kapazität und der Effizienz des öffentlichen und privaten Sektors;

21.

begrüßt die Initiativen der GD FuE und der GD REGIO zur Erleichterung der Einrichtung regionaler Forschungs- und Innovationsnetze, die von Hochschulen, Institutionen und Behörden sowie vom Privatsektor unterstützt werden können;

22.

nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission und die Mitgliedstaaten seit 2000 gemeinsame Schritte hin zu einem EFR unternommen haben, unterstreicht aber, dass diese Fortschritte in den Teilbereichen des EFR und den Mitgliedstaaten unterschiedlich ausgefallen sind;

23.

regt an, ggf. regionale Organisationen von Forschungsakteuren in den EFR einzubeziehen;

24.

unterstreicht die wichtige Rolle des öffentlichen Sektors im allgemeinen sowie der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften im besonderen bei der Anbahnung von Kontakten zwischen Unternehmen, Hochschulen/Forschungszentren und öffentlichen Einrichtungen (gemäß dem Dreifachhelix-Konzept) für den Ausbau und die praktische Umsetzung des EFR, und stellt fest, dass die Rolle des öffentlichen Sektors in der Kommissionsmiteilung nicht genügend berücksichtigt wurde;

25.

fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Forschungsakteure auf, die angemessenen Bedingungen für eine höhere Effizienz der europäischen Forschungssysteme zu definieren und zu implementieren, wobei zentrale Fragen wie länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb, Arbeitsmarkt für Forscher, Geschlechtergleichstellung und wissenschaftlicher Wissenstransfer ins Spiel kommen sollten. Die von der Kommission festgelegten "Bedingungen" erscheinen ausreichend, um die Ziele zu erreichen;

B.    Effektivere nationale Forschungssysteme

26.

nimmt zur Kenntnis, dass der unzureichende Wettbewerb innerhalb der nationalen Forschungssysteme nicht die entsprechenden Bedingungen für die Verbesserung der Wissenschaftsqualität schafft. So gesehen führt der begrenzte Wettbewerb zwischen Forschungseinrichtungen und Hochschulen zu einer ungenügenden Spezialisierung;

27.

ist der Ansicht, dass eine Verbesserung der grundlegenden, neugiergetriebenen Forschungsleistung für die zur Bewältigung der großen Herausforderungen nötigen Innovationen und Durchbrüche zwingend ist. Europa muss gezielte und strategische Investitionen in die Grundlagenforschung tätigen und dabei als wichtigstes Entscheidungskriterium Spitzenleistungen zugrunde legen, die die Voraussetzungen für den Aufbau und den nachhaltigen Ausbau lokaler und regionaler Kompetenzen und Wissenspotenziale schaffen;

28.

teilt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die wettbewerbsgestützte Vergabe von Finanzmitteln anhand von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen und institutionellen peer reviews als eine der wichtigsten Methoden für die Zuweisung nationaler und regionaler Mittel für Forschung und Innovation unterstützen sollten. sollten. In bestimmten Fällen wird für die Zuweisung von Mitteln für Forschung, Entwicklung und Innovation·an regionale Akteure ein Peer-Review als nicht erforderlich erachtet;

29.

begrüßt das im (von der Kommission 2011 veröffentlichten) Grünbuch festgelegte Ziel eines angemessenen Ausgleichs zwischen der Basisfinanzierung und der Wettbewerbsfinanzierung; spricht sich unter Verweis auf seine früheren Sichtweisen für eine weiterführende Debatte über einen angemessenen Ausgleich zwischen Basisfinanzierung und Wettbewerbsfinanzierung aus. Für die Dynamik des Systems und die Arbeitsfähigkeit der verschiedenen Forschungseinrichtungen ist es von großer Bedeutung, wie dieses Gleichgewicht angelegt ist;

30.

vertritt die Ansicht, dass die Stärkung des Anteils der Basisfinanzierung und die intelligente Spezialisierung auch die Finanzierung von kleinen, lebensfähigen Forschungsgemeinschaften ermöglichen; betont, dass neben großen Einrichtungen und top-down-ausgerichteten großen Technologieprogrammen, die eine kritische Masse erreichen, auch kleine, nur auf eine Disziplin spezialisierte Lehr- und Forschungsgemeinschaften erhebliche Wettbewerbsfähigkeit und Innovation generieren können, wenn sie sich wirksam in das Gesamtnetz der multidisziplinär arbeitenden Hochschulen und Forschungseinrichtungen an ihrem Standort und auch im Ausland integrieren und mit diesen kooperieren;

31.

ist der Ansicht, dass der Anteil der Basisfinanzierung für Forschungsinstitute ausgebaut werden sollte; appelliert daher an die Kommission und Mitgliedstaaten, dies zu berücksichtigen und ein Finanzierungsmodell für die Forschungsinfrastruktur zu entwickeln, das auch der Komplementarität der Mittel aus den Strukturfonds Rechnung trägt. Der Ausbau der Basisfinanzierung bedeutet für die Forschungsgemeinschaften eine Möglichkeit, um Bottom-up-Forschungsprojekte gemäß ihren eigenen strategischen Erfordernissen zu lancieren und zugleich in enger Wechselwirkung mit ihrer Standortregion bzw. –stadt tätig zu werden;

32.

unterstreicht, dass wissenschaftliche Spitzenleistungen als wichtigstes Auswahlkriterium und die internationalen Peer-Review-Kernprinzipien bei der Zuweisung von Mitteln für Forschungs- und Innovationstätigkeiten herangezogen werden sollten;

33.

stellt fest, dass sich in den jeweiligen Regionen erfolgreiche Forschungs- und Innovationsmodelle nicht einfach kopieren und auf andere Regionen übertragen lassen. Allerdings können sie unter gebührender Berücksichtigung der jeweiligen strukturellen, gesellschaftlichen und kulturellen Gegebenheiten beispielgebend für die Entwicklung angepasster Modelle in anderen – insbesondere leistungsschwächeren – Regionen sein;

34.

spricht sich erneut für die Koordinierung der regionalen, nationalen und EU-Forschungsprogramme und -prioritäten aus und betont die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten und der lokalen Gebietskörperschaften für Forschung und Wissenschaft und lehnt eine auf europäischer Ebene zentralisierte und geplante Forschung weiterhin ab;

35.

fordert die Kommission dazu auf, das gegenseitige Lernen und den Austausch bewährter Methoden zwischen den Mitgliedstaaten und den Organisationen der Forschungsakteure zur Beseitigung nationaler rechtlicher und/oder sonstiger dem EFR entgegenstehender Hindernisse für die in dieser Mitteilung festgelegten Schwerpunktbereiche zu unterstützen. Auch sollten gemeinsame wissenschaftspolitische Leitlinien für die Förderung und Erleichterung gemeinsamer Maßnahmen in der gesamten EU auf den Weg gebracht werden;

36.

ersucht die Kommission darum, die Mitgliedstaaten und die Regionen bei der Inanspruchnahme der Strukturfonds für den Aufbau von Forschungskapazitäten und der situationsspezifischen Innovationsstrategien zu unterstützen, die auf regionalen Kompetenzen und Strategien der intelligenten Spezialisierung beruhen, einschließlich der Förderung gemeinsamer Forschungsprogramme im Einklang mit den Zielen der Kohäsionspolitik;

37.

hält es in diesem Zusammenhang für wichtig, die vielversprechendsten Bereiche mit komparativen Vorteilen als Grundlage für die Festlegung regionaler Strategien für eine intelligente Spezialisierung zu ermitteln (3). Die EU sollte die Regionen ermuntern, in von ihnen selbst gewählten Bereichen Vorreiter der Neuerung und Kreativität zu werden und mit anderen Regionen vernetzt zusammenzuarbeiten. Der AdR lenkt das Augenmerk auf jedwede Bestrebung, durch "intelligente Spezialisierung" denjenigen Gebietskörperschaften, die bereits führend in diesem Bereich sind, Vorrang einzuräumen und andere Gebiete nicht oder ungenügend zu unterstützen. Daher muss eine Kartierung des Innovationsniveaus und der Spezialisierungsbereiche der europäischen Regionen vorgenommen werden, anhand derer die Zusammenarbeit zwischen den Regionen gefördert und spezifische Unterstützungsinstrumente in Form von Ad-hoc-Mitteln für Regionen mit Entwicklungsrückstand vorgesehen werden können, damit diese zu den innovationsfreudigsten Regionen aufschließen können;

38.

fordert ein präziseres System von Indikatoren und Zielsetzungen, das neben dem Investitionsanteil der Unternehmen in FuE auch qualitative Aspekte im Zusammenhang mit der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität einschließt, d.h. ein umfassendes System zur Messung der Wirksamkeit der FuE-Systeme und der Produktivität der Innovation (4);

C.    Optimale länderübergreifende Zusammenarbeit und entsprechender Wettbewerb

39.

betont, dass die EU umgehend und geschlossen handeln muss, um die entsprechende Größenordnung an Aufwand und Wirkung zu erreichen, das erforderlich ist, um die großen Herausforderungen mit den nur begrenzt verfügbaren öffentlichen Forschungsmitteln meistern zu können;

40.

bekräftigt seine Ansicht, dass eine bessere Koordination und Kooperation innerhalb und zwischen den Mitgliedstaaten und Regionen Synergieeffekte und damit einen Mehrwert für den EFR bewirken können. Der Europäische Verbund für territoriale Zusammenarbeit (EVTZ) ist ein wertvolles Instrument für eine erfolgreiche Umsetzung der territorialen Zusammenarbeit, auch auf dem Gebiet der Forschung und Innovation. Damit wird Europas Wettbewerbsfähigkeit auf dem weltweiten Wissensmarkt gestärkt;

41.

unterstreicht, dass die Erzeugung, Verbreitung und Verwendung von Wissen gebührend berücksichtigt werden müssen, indem die strategischen Interessen der öffentlichen und privaten Akteure in Rechnung gestellt und diese Akteure in die Erarbeitung der Strategiepläne einbezogen werden. Deshalb müssen internationale Netze unterstützt werden, damit sich die besten Forscher für die Entwicklung von Antworten auf die großen Herausforderungen zusammentun können;

42.

fordert eine bessere Koordinierung und Synergie zwischen Forschungs- und Innovationsstrategien auf lokaler und regionaler, einzelstaatlicher und grenzübergreifender europäischer Ebene unter Respektierung der Wesensmerkmale des jeweiligen Umfelds und Verbesserung der Möglichkeiten der gegenseitigen Ergänzung und Zusammenarbeit;

43.

bekräftigt seinen Standpunkt, dass es einer stärkeren Koordinierung zwischen Forschung und Industrie bedarf, um Fortschritte bei der intelligenten Spezialisierung in den Regionen im Bereich der Schlüsseltechnologien (Nanotechnologie, Mikro- und Nanoelektronik, industrielle Biotechnologie, Photonik, Hightech-Werkstoffe und hochentwickelte Fertigungstechniken) zu erzielen und damit die Schaffung transnationaler Netzer fördern und die regionale, nationale und europäische Zusammenarbeit stärken zu können (5), und so auch die Schaffung stabiler Arbeitsplätze für Hochqualifizierte zu erleichtern;

44.

teilt die Ansicht, dass die Mitgliedstaaten und Regionen gemeinsame Forschungspläne zur Bewältigung großer Herausforderungen fördern und umsetzen sollten, indem sie Informationen über Tätigkeiten in vorrangigen Bereichen austauschen, und ferner dafür Sorge tragen sollten, dass in diesen Bereichen angemessene nationale Finanzmittel eingesetzt und in strategischer Hinsicht aufeinander abgestimmt werden;

45.

hält es für notwendig, rechtliche und bürokratische Hindernisse für die grenzüberschreitende Interoperabilität nationaler und internationaler Programme zu beseitigen, um eine gemeinsame Finanzierung von Forschungsvorhaben und -infrastrukturen auf einzelstaatlicher oder regionaler oder internationaler Ebene zu ermöglichen;

46.

fordert die Kommission dazu auf, die Mitgliedstaaten, Regionen und Forschungsförderungsorganisationen bei der Umsetzung gemeinsamer internationaler Peer-review-Bewertungen und der Festlegung gemeinsamer Finanzierungsstandards effizient und effektiv zu unterstützen;

47.

unterstreicht, dass die Spitzenforschung von Weltklasse-Anlagen und Forschungsinfrastrukturen (RI), einschließlich IKT-gestützter e-Infrastrukturen, abhängt. Solche RI sind für Europa sehr wichtig, weil sie hochqualifizierte Forscher anziehen, Innovationen ankurbeln, Unternehmensmöglichkeiten eröffnen und gleichzeitig zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen können;

48.

betont die Schlüsselrolle von Forschungseinrichtungen in wissensbasierten Innovationssystemen; befürwortet diesbezüglich das neue Konzept regionaler Partnereinrichtungen und Partnerschaften zwischen Forschungseinrichtungen und anerkennt ihr Potenzial für eine ausgewogenere Entwicklung des Europäischen Forschungsraums, indem kleinere oder weniger erfahrene Regionen und Länder in wettbewerbsfähige Forschung und Innovation eingebunden werden (6);

49.

vertritt die Ansicht, dass Horizont 2020 durch energische Maßnahmen auf die für Europa erforderlichen Reformen ausgerichtet werden sollte. Ein besonders entscheidender Bereich ist hierbei der Schwerpunkt "Gesellschaftliche Herausforderungen", innerhalb dessen das Hauptaugenmerk darauf verwendet werden sollte, das beste europäische Fachwissen bei groß angelegten, gemeinsam gestalteten Projekten zum Tragen zu bringen, um Europa in die Lage zu versetzen, einen umfassenden, über traditionelle Grenzen hinweg reichenden Strukturwandel auf der Systemebene umzusetzen. Eine auf einzelne Disziplinen konzentrierte Forschung schafft nicht genügend Wissen, um die großen gesellschaftlichen Herausforderungen zu lösen. Der Schwerpunkt sollte auf multidisziplinäre FEI-Tätigkeiten gelegt werden, die die Konzepte und Bestandteile hervorbringen, die für diesen Strukturwandel auf der Systemebene erforderlich sind. Kernstück der Forschung sind Erprobung und Pilotmaßnahmen. Ein gutes Beispiel dafür ist das große Tätigkeitsfeld "Smart City" (intelligente Stadt). Ein wesentlicher Teil dieses Prozesses ist die Skalierbarkeit der Ergebnisse, d.h. ihre Übertragbarkeit auf unterschiedliche Gegebenheiten in ganz Europa (7);

50.

begrüßt die Verpflichtung im Rahmen der Innovationsunion, dass die Mitgliedstaaten gemeinsam mit der Kommission 60 % der im Fahrplan des Europäischen Strategieforums für Forschungsinfrastrukturen (ESFRI) vorgesehenen vorrangigen europäischen Infrastrukturen bis 2015 vollendet oder in Angriff genommen haben sollten;

51.

empfiehlt, dass die Mitgliedstaaten die finanziellen Verpflichtungen für die Errichtung und den Betrieb der ESFRI-Forschungsinfrastrukturen gewährleisten und die Entwicklung von RI von gesamteuropäischem Interesse fördern sollten, insbesondere bei der Aufstellung nationaler Fahrpläne und der operationellen Programme für den nächsten Planungszeitraum;

52.

ersucht die Kommission, über Horizont 2020 den Zugang zu RI sowie die laufende generelle Integration von Forschungsinfrastrukturen von gesamteuropäischen Interesse effektiv zu fördern – und nicht etwa nur denjenigen Infrastrukturen, denen der Status eines Europäischen Forschungsinfrastrukturkonsortiums (ERIC) zuerkannt wurde;

53.

schlägt vor, dass die Kommission über Finanzierungsquellen wie z.B. Strukturfonds möglicherweise zu den operationellen Kosten der RI beiträgt;

54.

fordert die zuständigen nationalen und regionalen Stellen auf, RI-Fahrpläne an den ESFRI-Fahrplan und an Strategien der intelligenten Spezialisierung in mit Strukturfondsmitteln kofinanzierten Forschungs- und Innovationsprogrammen zu koppeln, wobei die Fähigkeit von benachteiligter Regionen gestärkt werden sollte, Standort für RI von gesamteuropäischem und internationalem Interesse zu sein und an ihnen mitzuwirken;

55.

ist der Ansicht, dass die Kommission mit dem ESFRI zusammenarbeiten sollte, um Prioritäten für die Verwirklichung des Fahrplans festzulegen sowie die Mitgliedstaaten bei der Überwindung diesbezüglicher rechtlicher, finanzieller oder technischer Hindernisse zu beraten und anzuleiten;

D.    Ein offener Arbeitsmarkt für Forscherinnen und Forscher

56.

stellt fest, dass die Hürden zwischen den einzelnen nationalen Arbeitsmärkten für Forscher hauptsächlich in unterschiedlichen Anstellungskonzepten, institutioneller Eigenständigkeit, divergenten Ansätzen bei der Entwicklung von Personalstrategien und der Mobilitätsförderung im Forschungsbereich sowie in unattraktiven Arbeitsbedingungen für junge und nicht aus der EU stammende Forscher begründet sind;

57.

erinnert daran, dass im Zuge der anhaltenden Wirtschaftkrise bereits Tausende von Arbeitnehmern in den EU-Staaten ihren Arbeitsplatz verloren haben, selbst hochqualifizierte Forscher in FuE-Abteilungen im Industriesektor (8). Durch das Aufkommen von neuen Märkten und die Abwanderung von Unternehmen in Billiglohnländer wird dieser Effekt noch verstärkt. Das berufliche Kompetenzniveau muss unbedingt gesteigert und auf die Erfordernisse des Arbeitsmarkts abgestimmt werden (9);

58.

hält es für entscheidend, die rechtlichen und sonstigen Hindernisse für die Anwendung offener, transparenter und leistungsbezogener Einstellungsverfahren für Forscher und für den grenzüberschreitenden Zugang zu nationalen Stipendien sowie deren Übertragbarkeit zu beseitigen;

59.

teilt die Ansicht, dass Forschungseinrichtungen freie Stellen unter Verwendung der im Europäischen Rahmen für Forschungslaufbahnen entwickelten gemeinsamen Profile bekanntgeben und Forschungsstellen entsprechend (auch für Drittstaatsangehörige) offenen und transparenten Verfahren besetzen sollten. Sie sollten freie Stellen auch auf dem Portal EurAxess ausschreiben (http://ec.europa.eu/euraxess/index.cfm/lobs/index);

60.

betont, dass der Mobilität von Forschern in Europa besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte, und fordert die Durchführung konkreter Maßnahmen zur Beseitigung von Mobilitätshemmnissen (z.B. in Bezug auf die Übertragbarkeit von Rentenansprüchen, Sozialschutzgewähr, die gegenseitige Anerkennung beruflicher Qualifikationen sowie die Vereinbarkeit von Familie und Beruf), die die Mobilität europäischer Forscher erleichtern und die Aussicht auf eine Forschungslaufbahn in Europa attraktiver machen werden;

61.

begrüßt die Initiativen der Kommission mit dem Ziel, Hindernisse im Bereich der sozialen Sicherheit für Forscher in der EU abzubauen und die Einreise von Forschern aus Drittländern weiter zu erleichtern;

62.

bekräftigt die Notwendigkeit, Spitzenforscher aus dem nichteuropäischen Ausland anzuziehen, und betont deshalb die Bedeutung von EU-Mobilitätsprogrammen wie etwa MARIE CURIE sowie Maßnahmen, die in einigen Regionen bereits ergriffen wurden bzw. anlaufen sollen, um die Rückkehr von Forschern und Wissenschaftlern zu unterstützen;

63.

ermuntert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, Maßnahmen zu ergreifen, die zur Verbesserung der Mobilität in allen Bereichen, insbesondere zwischen Wissenschaft und Industrie, beitragen können. Von großer Bedeutung ist hier eine enge europaweite Zusammenarbeit zwischen Hochschulen, Unternehmen und Forschungsorganisationen, einschließlich der maßgeblichen politischen Instanzen und Behörden auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene entsprechend einem Dreifachhelix-Modell;

64.

unterstreicht die Notwendigkeit, junge Menschen dazu zu ermutigen, eine berufliche Laufbahn im Bereich Forschung und Innovation einzuschlagen, sowie Jungunternehmer, die zu Forschung, Entwicklung und Innovation beitragen, zu unterstützen und ihre Ergebnisse für die jeweilige lokale oder regionale Gemeinschaft zu nutzen;

65.

hält es für dringend erforderlich zu gewährleisten, dass es gut ausgebildete Menschen mit den erforderlichen Qualifikationen, um in der Wissensindustrie zu arbeiten, und dass die Wissensindustrie attraktive Arbeitsbedingungen bietet, da es in für die Zukunft strategisch bedeutsamen Bereichen wie Forschung und Wissenschaft, Ingenieurwesen, Gesundheit und Mathematik schwierig ist, Arbeitnehmer zu finden (10). Darüber hinaus müssen die Kompetenzen, Fähigkeiten und Kenntnisse der Arbeitnehmer ständig aktualisiert und an die Erfordernisse der neuen Sektoren und Technologien angepasst werden, und zwar sowohl zum Vorteil der Wirtschaft als auch, um den Arbeitnehmern, die ihren Arbeitsplatz verlieren, bei der schnellen Anpassung an neuen Branchen und Technologien zu helfen;

66.

betont die Notwendigkeit, neben der Förderung von Exzellenz und Spitzenleistungen auch eine gute allgemeine und berufliche Bildung für die Menschen in jeder Region als Grundlage des individuellen und gesellschaftlichen Wohlstands und der Innovationsfähigkeit der Regionen sicherzustellen (11);

67.

empfiehlt der Europäischen Kommission, ein Online-Portal für den Austausch von Beispielen für bewährte Verfahren zur Eingliederung junger Menschen in den Arbeitsmarkt auf lokaler und regionaler Ebene einzurichten (12), einschließlich der Forschungs- und Innovationsbereiche;

E.    Gleichstellung der Geschlechter und Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in der Forschung

68.

stellt fest, dass bisher bei der Geschlechtergleichstellung nur geringe Fortschritte erzielt wurden und nur wenige Mitgliedstaaten und Forschungsorganisationen eine Politik verfolgen, die darauf abzielt, sich das Talent von Wissenschaftlerinnen und der Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in den Forschungsinhalten zunutze zu machen. Der Geschlechteraspekt wird offensichtlich nur in begrenztem Maße in die Gestaltung, Bewertung und Durchführung der Forschung einbezogen;

69.

betont, dass rechtliche und sonstige Hindernisse bei der Einstellung, dem Beschäftigungserhalt und dem beruflichen Fortkommen von Forscherinnen abgebaut, geschlechtsbezogene Ungleichheiten angegangen und der Gleichstellungsaspekt in Forschungsprogrammen gefördert werden müssen;

70.

teilt die Ansicht, dass im Rahmen von Horizont 2020 der Gleichstellungsaspekt in allen Programme und Projekten von Anfang an berücksichtigt werden muss;

71.

begrüßt die Initiative der Kommission, für das Jahr 2013 eine Empfehlung an die Mitgliedstaaten mit gemeinsamen Leitlinien für institutionelle Veränderungen zur Förderung der Geschlechtergleichstellung in Hochschulen und Forschungseinrichtungen vorzuschlagen;

72.

schlägt der Kommission vor, einen bereichsübergreifenden Ausschuss einzusetzen, um die Vertretung von Forscherinnen in EFR- und Horizont-2020-Maßnahmen zu überwachen und beratend zu begleiten;

F.    Optimaler Austausch von, Zugang zu und Transfer von wissenschaftlichen Erkenntnissen

73.

stellt fest, dass die Mitgliedstaaten bei der Förderung von Maßnahmen für einen offenen Zugang, die zur Verringerung von Informationsasymmetrien betragen könnten, unterschiedlich weit gediehen sind. Außerdem ist der Wissenstransfer zwischen öffentlichen Forschungseinrichtungen und dem Privatsektor weiterhin unzureichend, was die wissenschaftliche Qualität und FuE-gestützten wirtschaftlichen Ergebnisse beeinträchtigt;

74.

unterstreicht, dass der Zugang zu Wissen und dessen Transfer innerhalb und zwischen Forschungseinrichtungen, Hochschulen und Industriebranchen bei der Grundlagenforschung und Innovation eine entscheidende Rolle spielen und deshalb nachdrücklich angeregt werden sollten;

75.

hebt hervor, dass der Ansatz des offenen Zugangs zu Ergebnissen und Daten aus öffentlich finanzierter Forschung eine wesentliche Grundlage beim Aufbau eines EFR ist, in dem Anliegen, dass Forscher sich auf bestehende Erkenntnisse stützen, neue Erkenntnisse bewerten und Doppelung von Forschungsanstrengungen vermeiden können;

76.

erachtet es als wichtig, Strategien für den Zugang zu wissenschaftlichen Informationen und deren Bewahrung zu koordinieren und zu harmonisieren und dafür zu sorgen, dass die öffentliche Forschung den Wissenstransfer zwischen öffentlichem und privatem Sektor durch nationale Strategien fördert;

77.

unterstreicht die Notwendigkeit optimalen Interaktion, Querverbindungen und strategischer Partnerschaften zwischen Hochschulen und Industrie sowie der Erarbeitung gemeinsamer Verbundforschungspläne zur Maximierung der Verwertung und Resonanz der Forschungsergebnisse und zur Bewältigung der großen Herausforderungen;

78.

teilt die Auffassung, dass ein offener Zugang zu Veröffentlichungen zu einem allgemeinen Prinzip für alle EU-finanzierten Projekte von Horizont 2020 gemacht werden sollte und die Kommission die den offenen Zugang betreffenden Projekte finanzieren sollte; es ist sicherzustellen, dass dabei den Anliegen von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern und Unternehmen im Hinblick auf geistiges Eigentum und Nutzungsrechte umfassend Rechnung getragen wird;

79.

schlägt vor, Maßnahmen zu ergreifen, um die beteiligten Kreise für den offenen Zugang und die e-Wissenschaft zu sensibilisieren. Die Kommission sollte mit den Interessenträgern eng zusammenarbeiten, um Muster von Konsortialvereinbarungen zum Ausbau des Wissenstransfers zu entwickeln;

G.    Schritte zum erfolg und Vollendung des EFR

80.

unterstreicht, dass die Mitgliedstaaten und die Regionen die erforderlichen nationalen bzw. regionalen Reformen durchführen und die Voraussetzungen für die Vollendung des EFR schaffen müssen. Daneben müssen sie die Umsetzung dieser Reformen durch die Erleichterung von Maßnahmen unterstützen, die in die Zuständigkeit von Forschung fördernden und treibenden Organisationen fallen;

81.

schlägt die Entwicklung von Netzen bestehend aus Dreifachhelix-Partnerschaften innerhalb von Regionen vor, die zusammenarbeiten können, um Maßnahmen zu koordinieren, und unterstreicht die Bedeutung des Austauschs bewährter Methoden (u.a. bezüglich Strategien zur intelligenten Spezialisierung) im Zuge der Einführung von EFR-Lehrstühlen in regionalen Forschungs- und Innovationssystemen und der Unterstützung internationaler Netze im Zusammenhang mit anerkannten regionalen Kompetenzen;

82.

betont, dass die Fortschritte bei der Umsetzung der in der Mitteilung dargelegten EFR-Maßnahmen durch die Mitgliedstaaten, die Kommission und die Forschungsakteure beobachtet und evaluiert werden sollten; fordert die Kommission auf, die Entwicklung des angekündigten EFR-Überwachungsmechanismus und die Auswahl der Indikatoren in einem transparenten Prozess unter Beteiligung der Mitgliedstaaten vorzunehmen. Die Auswahl und Zahl der Indikatoren sollte sich auf das für die Beurteilung des Fortschritts bei der Vollendung des EFR erforderliche Mindestmaß beschränken. Bei der Auswahl von Datenmaterial von Forschungsorganisationen und Wissenschaftseinrichtungen sollte auf etablierte Verfahren der Zusammenarbeit mit Eurostat, den nationalen statistischen Ämtern und Gebietskörperschaften (z.B. Ministerien) zurückgegriffen werden;

83.

begrüßt die Bemühungen zur Vereinfachung der Verfahren sowie die Veröffentlichung eines praktischen Leitfadens für Fördermöglichkeiten der EU (13); und dabei insbesondere die kontinuierlichen Bemühungen, damit einzelne Projektetappen in einem übergreifenden Ansatz aus unterschiedlichen Programmen finanziert werden können; würde die Weiterentwicklung dieses Leitfadens zu einem umfassenden, aber dennoch leicht zugänglichen digitalen Tor zu Informationen und Ressourcen betreffend die einschlägigen Forschungs- und Innovationsprogramme befürworten (14);

84.

fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass Horizont 2020 zur Vollendung des EFR und zu seinem Funktionieren beiträgt, indem Maßnahmen für die berufliche Laufbahn und die Mobilität von Forschern sowie für Forschungsinfrastrukturen, Geschlechtergleichstellung, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, offenen Zugang und Wissenstransfer gefördert werden;

85.

begrüßt die Absicht der Kommission, ab 2014 dem Europäischen Parlament und dem Rat jedes Jahr eine umfassende Fortschrittsbewertung vorzulegen;

86.

fordert die Kommission auf, ihm diesen EFR-Fortschrittsbericht zu übermitteln.

Brüssel, den 31. Januar 2013

Der Präsident des Ausschusses der Regionen

Ramón Luis VALCÁRCEL SISO


(1)  CdR 402/2011 fin.

(2)  CdR 402/2011 fin.

(3)  CdR 373/2010 fin.

(4)  CdR 374/2010 fin.

(5)  CdR 374/2010 fin.

(6)  CdR 373/2010 fin.

(7)  CdR 402/2011 fin.

(8)  CdR 85/2009 fin bzw. CdR 373/2010 fin.

(9)  CdR 85/2009 fin bzw. CdR 373/2010 fin.

(10)  CdR 374/2010 fin.

(11)  CdR 83/2007 fin.

(12)  CdR 292/2010 fin.

(13)  CdR 67/2011 fin; CdR 373/2010 fin; CdR 230/2010 fin.

(14)  CdR 373/2010 fin.


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