EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52011IP0083

Landwirtschaft und internationaler Handel Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zur Landwirtschaft der EU und dem internationalen Handel (2010/2110(INI))

ABl. C 199E vom 7.7.2012, p. 48–58 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

7.7.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 199/48


Dienstag, 8. März 2011
Landwirtschaft und internationaler Handel

P7_TA(2011)0083

Entschließung des Europäischen Parlaments vom 8. März 2011 zur Landwirtschaft der EU und dem internationalen Handel (2010/2110(INI))

2012/C 199 E/06

Das Europäische Parlament,

gestützt auf den Dritten Teil Titel III und den Fünften Teil Titel II und V des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV),

unter Hinweis auf die Grundsätze von Artikel 13 AEUV zu den Erfordernissen des Wohlergehens von Tieren,

unter Hinweis auf die WTO-Übereinkommen, und insbesondere das in der Uruguay-Runde ausgehandelte Übereinkommen über die Landwirtschaft, das am 1. Januar 1995 in Kraft getreten ist,

unter Hinweis auf die Erklärung der Vierten Ministerkonferenz in Doha vom 9. bis 14. November 2001, den Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 2004 und die Erklärung der Sechsten Ministerkonferenz in Hongkong vom 13. bis 18. Dezember 2005,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 4. April 2006 zur Bewertung der Doha-Runde im Anschluss an die WTO-Ministerkonferenz in Hongkong (1),

unter Hinweis auf den überarbeiteten Entwurf zu den Agrarmodalitäten, den der WTO-Vorsitz für die Agrarverhandlungen am 6. Dezember 2008 herausgegeben hat,

unter Hinweis auf die Vereinbarung (Memorandum of Understanding) vom 15. Mai 2009 zwischen den Vereinigten Staaten von Amerika und der Europäischen Kommission über die Einfuhr von Rindfleisch von nicht mit bestimmten Wachstumshormonen behandelten Tieren und die erhöhten Zölle der Vereinigten Staaten auf bestimmte Erzeugnisse der Europäischen Gemeinschaften,

unter Hinweis auf die einvernehmliche Lösung vom 15. Juli 2009 zwischen Kanada und der Europäischen Union im Streitbeilegungsverfahren „Europäische Gemeinschaften – Maßnahmen betreffend die Zulassung und Vermarktung von Biotechnologieerzeugnissen“,

unter Hinweis auf die Vereinbarung vom 15. Dezember 2009 zwischen der EU und den Ländern Lateinamerikas, in der die Bedingungen für die endgültige Beilegung noch anhängiger Streitsachen im Zusammenhang mit der EU-Einfuhrregelung für Bananen (Genfer Abkommen) festgelegt werden,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 16. Dezember 2009 zu den Aussichten für die Doha-Entwicklungsagenda im Anschluss an die Siebte WTO-Ministerkonferenz (2),

unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und Marokko am 17. Dezember 2009 über ein Abkommen über Maßnahmen zur Liberalisierung des Handels mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Fischereierzeugnissen,

unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU, Peru und Kolumbien am 1. März 2010 über die Unterzeichnung eines Mehrparteienabkommens,

unter Hinweis auf die am 18. März 2010 erzielte einvernehmliche Lösung zwischen der Argentinischen Republik und der Europäischen Union im Streitbeilegungsverfahren „Europäische Gemeinschaften – Maßnahmen betreffend die Zulassung und Vermarktung von Biotechnologieerzeugnissen“,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 25. März 2010 zu der Qualitätspolitik für Agrarerzeugnisse: Welche Strategie soll verfolgt werden? (3),

unter Hinweis auf den Abschluss der Verhandlungen zwischen der EU und Zentralamerika am 19. Mai 2010 über die Handelssäule des Assoziierungsabkommens,

unter Hinweis auf seine Entschließung vom 8. Juli 2010 zur Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2013 (4),

unter Hinweis auf das am 6. Oktober 2010 unterzeichnete Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea,

unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur über ein Assoziierungsabkommen,

unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Kanada über ein umfassendes Wirtschafts- und Handelsabkommen,

unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und Indien über ein Freihandelsabkommen,

unter Hinweis auf die laufenden Verhandlungen zwischen der EU und der Ukraine über ein Assoziierungsabkommen,

unter Hinweis auf seine Studie mit dem Titel „Bestandsaufnahme der WTO-Agrarverhandlungen nach dem Scheitern der Gespräche im Juli 2008“ vom Juni 2009,

unter Hinweis auf den von der Kommission in Auftrag gegebenen Leitfaden mit dem Titel „Geographical Indications and TRIPs: 10 Years Later. A roadmap for EU GI holders to get protection in other WTO Members“,

unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission vom 15. September 2010 für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (KOM(2010)0484),

unter Hinweis darauf, dass die Aussetzung der Zölle auf Waren aus Pakistan gemäß Artikel 1 des Vorschlags für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Einführung autonomer Handelspräferenzen für Pakistan (KOM(2010)0552) problematisch ist,

unter Hinweis auf die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen,

unter Hinweis auf Artikel 208 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für internationalen Handel und des Ausschusses für Entwicklung (A7-0030/2011),

A.

in der Erwägung, dass die EU weiterhin mit Abstand der weltweit führende Importeur landwirtschaftlicher Erzeugnisse ist, wobei sich der Wert der Einfuhren im Laufe der vergangenen zehn Jahre fast verdoppelt hat und diese nunmehr nahezu 20 % der weltweiten Einfuhren ausmachen,

B.

in der Erwägung, dass der Anteil der EU an den weltweiten Agrarausfuhren infolge des beschleunigten Wachstums anderer wichtiger Handelspartner im Bereich der Landwirtschaft zurückgeht, in der Erwägung, dass im Zeitraum 2007–2009 auf Endprodukte 68 % des Wertes der EU-Ausfuhren entfielen, während Zwischenerzeugnisse 23 % und Rohstoffe 9 % ausmachten, und ferner in der Erwägung, dass die Schwierigkeiten der EU bei der Ausfuhr ihrer Erzeugnisse mit dem Preisniveau auf dem Weltmarkt zusammenhängen, da die Preise niedrig und die Produktionskosten in der EU höher sind,

C.

in der Erwägung, dass das Handelsdefizit der EU im Bereich Landwirtschaft im Jahr 2008 die Rekordhöhe von 7 Milliarden EUR erreichte, in der Erwägung, dass sich das Defizit der EU im Handel mit dem Mercosur beispielsweise seit 2000 mehr als verdoppelt hat und die EU-Einfuhren landwirtschaftlicher Erzeugnisse aus dem Mercosur nun einen Wert von 19 Milliarden EUR erreichen, denen Ausfuhren im Wert von 1 Milliarde EUR gegenüberstehen,

D.

in der Erwägung, dass die EU der weltgrößte Importeur von Agrarerzeugnissen aus den Entwicklungsländern ist und mehr importiert als die USA, Japan, Kanada, Australien und Neuseeland zusammengenommen, in der Erwägung, dass etwa 71 % der gesamten Agrareinfuhren der EU infolge der Initiative „Alles außer Waffen“ für die am wenigsten entwickelten Länder, des Schemas allgemeiner Zollpräferenzen (APS) und der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) aus den Entwicklungsländern stammen,

E.

in der Erwägung, dass der 2008 überarbeitete Entwurf der WTO zu den Agrarmodalitäten noch stärkere Zugeständnisse seitens der EU erfordern würde, als die EU in ihrem bereits weitreichenden Angebot vom Oktober 2005 gemacht hat,

F.

in der Erwägung, dass sich die Anwendung der Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung auf die Bereiche Landwirtschaft und Handel unter anderem durch Bestimmungen für fairere Handelsregeln und einen faireren Marktzugang auch auf die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele Nr. 1 (Beseitigung von extremer Armut und Hunger) und Nr. 8 (globale Partnerschaft für Entwicklung) auswirken wird,

G.

in der Erwägung, dass die EU im Gegensatz zu wichtigen Handelspartnern, insbesondere den USA, die mit ihrem Agrargesetz von 2008 ihr Instrumentarium beibehalten und in einigen Fällen noch ausgebaut haben, ihre handelsverzerrende interne Stützung bereits bedeutend reduziert hat,

H.

in der Erwägung, dass die EU ihre Ausfuhrerstattungen einseitig erheblich reduziert hat und deren Anteil am GAP-Haushalt von 29,5 % im Jahr 1993 auf nur 1,2 % im Jahr 2009 zurückgegangen ist, sowie in der Erwägung, dass der Anteil der Agrarausfuhren, für den Ausfuhrerstattungen gewährt werden, von 25 % im Jahr 1992 auf 0,9 % im Jahr 2009 gesunken ist, in der Erwägung, dass einige wichtige Handelspartner weiterhin umfassenden Gebrauch von anderen Ausfuhranreizen machen,

I.

in der Erwägung, dass die USA im Rahmen des Streits über hormonbehandeltes Rindfleisch die EU weiterhin mit Sanktionen belegen und sogar angekündigt haben, diese auf andere landwirtschaftliche Erzeugnisse der EU auszuweiten, um ihre Wirksamkeit zu erhöhen („Karussell“-Bestimmungen), in der Erwägung, dass die EU gemäß der Vereinbarung ein zollfreies Zollkontingent für die Einfuhr von 20 000 Tonnen Rindfleisch gewährt,

J.

in der Erwägung, dass die USA bei der WTO Klage gegen die Regelungen der EU über die Hygiene und die Vermarktung von Geflügelfleisch erhoben haben,

K.

in der Erwägung, dass mit Kanada und Argentinien im „GVO-Streit“ eine einvernehmliche Lösung gefunden wurde, in der Erwägung, dass die USA einen allgemeinen Antrag auf Aussetzung von Zugeständnissen gestellt haben,

L.

in der Erwägung, dass das Urteil des WTO-Zuckerpanels die Zuckerreform der EU von 2006 wesentlich vorangetrieben hat und nach wie vor großen Einfluss auf den Zuckerhandel ausübt, in der Erwägung, dass die Gemeinsame Marktordnung für Zucker allen handelspolitischen Verpflichtungen der EU voll und ganz entspricht; in der Erwägung, dass die EU – hauptsächlich zu Gunsten der Entwicklungsländer (LDC und AKP-Staaten) – innerhalb von drei Jahren vom zweitgrößten Zuckerexporteur zum zweitgrößten Nettoimporteur von Zucker geworden ist,

M.

in der Erwägung, dass mit der Zuckerreform von 2006 die Ziele, die Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen, die Zuckerpreise zu reduzieren und die Produktionsquoten für Zucker um etwa 30 % zu senken, erreicht wurden, in der Erwägung, dass sie jedoch auch zur Schließung von 83 der insgesamt 189 Fabriken in der EU der 27 sowie zum Verlust von mehr als 16 500 direkten Arbeitsplätzen in ländlichen Gebieten und für etwa 140 000 Landwirte zur Aufgabe des Zuckerrübenanbaus geführt hat,

N.

in der Erwägung, dass der Weltmarkt für Zucker einer der instabilsten Märkte für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse ist und von einem einzigen Land (Brasilien) beherrscht wird, in der Erwägung, dass die Zuckerproduktion der EU eine verlässliche Versorgung des Weltmarkts gewährleistet und innerhalb der EU die zuverlässige Versorgung der europäischen Kunden mit hochwertigen und nachhaltigen Erzeugnissen sicherstellt,

O.

in der Erwägung, dass die EU durch Anforderungen, die ab Ende 2010 gelten, die nachhaltige Produktion von Energie aus erneuerbaren Quellen fördert, in der Erwägung, dass die EU bereits mehr als 25 % ihres Verbrauchs an Bioethanol-Kraftstoffen durch Einfuhren deckt, nicht mitgerechnet Bioethanol, das in Form von Gemischen eingeführt wird, um Einfuhrzölle zu umgehen, in der Erwägung, dass die Kommission dafür sorgen muss, dass zwischen der Bioethanolproduktion in der EU und den Bioethanol-Einfuhren gemäß Artikel 23 Absatz 5 Buchstabe a der Richtlinie über Energie aus erneuerbaren Quellen (Richtlinie 2009/28/EG (5)) ein ausgewogenes Verhältnis besteht,

P.

in der Erwägung, dass im November 2010 die 4. Tagung der Konferenz der Vertragsparteien des WHO-Rahmenübereinkommens zur Eindämmung des Tabakkonsums stattfinden wird, in der Erwägung, dass eine öffentliche Konsultation über eine eventuelle Überprüfung der Richtlinie über Tabakerzeugnisse (Richtlinie 2001/37/EG (6)) im Gange ist, in der Erwägung, dass mehrere WTO-Mitglieder die Frage aufgeworfen haben, ob das kanadische Gesetz C-32 mit dem Abkommen über technische Handelsbarrieren vereinbar ist, weil mit diesem Gesetz praktisch alle herkömmlichen Tabakmischungen verboten werden, da von dem Verbot nur Mischungen ausgenommen sind, für die ausschließlich Virginia-Tabak verwendet wird – die einzige in Kanada erzeugte und für die Herstellung kanadischer Tabakerzeugnisse verwendete Tabaksorte,

Q.

in der Erwägung, dass die EU bei internationalen Handelsabkommen auf ein Gleichgewicht zwischen Marktliberalisierung und dem Schutz von Wirtschaftssektoren und Arbeitnehmer- und Verbraucherrechten achten muss,

R.

in der Erwägung, dass die Handelsabkommen der EU mit Drittländern europäischen Krisensektoren Schutz bieten sollten, insbesondere den Sektoren Obst und Gemüse, Viehzucht und Getreide, in denen die Einnahmen erheblich zurückgegangen sind, und dass diesen Sektoren mit diesen Abkommen reelle Ausfuhrchancen eröffnet werden sollten,

S.

in der Erwägung, dass durch den Abschluss internationaler Handelsabkommen durch die EU lokale Kleinbauern, die einen wesentlichen Beitrag zur Ernährungssicherheit in ihrer Region leisten, nicht geschädigt werden dürfen,

T.

in der Erwägung, dass die EU bei dem Abschluss von internationalen Handelsabkommen eine bessere Kontrolle der Menschenrechte und der Sozial- und Umweltstandards anstreben muss,

U.

in der Erwägung, dass der Abschluss sämtlicher von der Kommission ausgehandelter Handelsabkommen der Zustimmung durch das Parlament bedarf,

Kohärenz von Landwirtschaftpolitik und gemeinsamer Handelspolitik der EU

1.

ist der Auffassung, dass der Agrarsektor der EU der europäischen Wirtschaft einen klaren Zusatznutzen bringt und ihm bei der Strategie „EU 2020“ zur Bewältigung der wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und ökologischen Probleme, denen die EU gegenübersteht, eine strategisch bedeutsame Rolle zukommt; betont, dass dafür gesorgt werden muss, dass die agrar-, handels- und entwicklungspolitischen Strategien der EU miteinander im Einklang stehen;

2.

hebt hervor, dass die Außenhandelspolitik die Fähigkeit der EU, einen starken Agrarsektor zu bewahren und vor dem Hintergrund einer erhöhten Volatilität der Märkte die Nahrungsmittelsicherheit zu gewährleisten, nicht beeinträchtigen darf; fordert die Kommission auf, sich in allen Foren und insbesondere in der WTO für die multifunktionale Rolle der EU-Landwirtschaft, auch im Hinblick auf ihre wesentliche Bedeutung für die Beschäftigung im ländlichen Raum und dessen Vitalität, und für das europäische Modell der Nahrungsmittelerzeugung einzusetzen, das ein strategischer Teil der europäischen Wirtschaft ist;

3.

missbilligt den Ansatz der Kommission, bei dem zu häufig Zugeständnisse im Bereich der Landwirtschaft gemacht werden, um für Industriegüter und Dienstleistungen einen verbesserten Zugang zu Märkten in Drittländern zu erhalten; fordert die Kommission auf, zukünftig die Agrarinteressen nicht hinter den Interessen des Industrie- und des Dienstleistungssektors zurückzustellen;

4.

fordert die Kommission auf, eine Herangehensweise vorzuschlagen, bei der in jedem Agrarsektor für Ausgewogenheit zwischen heimischer Erzeugung und Einfuhren gesorgt ist, wobei multilaterale und bilaterale Handelsverhandlungen sowie die Umwelt-, Sozial-, Tierschutz- und Sicherheitsnormen der EU und die Einhaltung der Menschenrechte berücksichtigt werden müssen;

5.

hebt hervor, dass die Kommission im Zusammenhang mit dem Agrarsektor Folgenabschätzungen durchführen muss, die vor der Aufnahme von Verhandlungen zu veröffentlichen sind, und dass sie Aktualisierungsvorschläge vorzulegen hat, um den sich im Verlauf der Verhandlungen ändernden Standpunkten Rechnung zu tragen; betont, dass die Einbindung aller betroffenen Parteien, insbesondere im Parlament und in der Kommission, ordnungsgemäß und transparent erfolgen muss; weist darauf hin, dass im Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea nationale Beiräte vorgesehen sind und dies als Präzedenzfall für die künftige Einbeziehung von interessierten Kreisen und Akteuren in Handelsabkommen dienen könnte;

6.

unterstreicht, dass bei Folgenabschätzungen die Besonderheiten im Zusammenhang mit den einzelnen Ausgangserzeugnissen, wie etwa Rindfleisch, beachtet werden müssen, und dass dabei auch die Segmentierung der Märkte berücksichtigt werden muss; weist darauf hin, dass in vorherigen Folgenabschätzungen nur unaufgeschlüsselte grobe Zahlenangaben enthalten waren; fordert die Kommission aus diesem Grund nachdrücklich dazu auf, detaillierte Folgenabschätzungen vorzulegen, in denen darauf eingegangen wird, wie sich die Öffnung der EU-Agrarmärkte für den Handelsblock der Mercosur-Länder auf die einzelnen Marktsegmente auswirkt;

7.

ist der Ansicht, dass Entscheidungen über eine weitere Öffnung des Markts der EU für die Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen nicht getroffen werden sollten, ohne dass sichergestellt wird, dass die Landwirte in der EU für die erlittenen Verluste entschädigt werden;

8.

betont, dass finanzielle Entschädigung die negativen Auswirkungen einer rückläufigen EU-Landwirtschaftsproduktion nicht ausgleichen kann, die Lebensmittelsicherheit und -qualität gewährleistet und angesichts der Gefahr der Aufgabe von Nutzflächen und der Entvölkerung des ländlichen Raums für den Wohlstand der ländlichen Gebiete der EU sowie den Schutz der Kulturlandschaften unabdingbar ist; betont daher, wie wichtig es ist, die Voraussetzungen dafür beizubehalten, dass die Landwirte in der EU überlebensfähig bleiben und in allen Mitgliedstaaten ein faires Einkommen erhalten, um in Anbetracht der großen Bedeutung, die der GAP in der EU zukommt, einem Aufschwung der europäischen Landwirtschaft den Weg zu bereiten;

9.

ruft in Erinnerung, dass die EU-Erzeuger dazu verpflichtet sind, die höchsten Anforderungen an Qualität, Produkthygiene, nachhaltige Produktionsverfahren, Pflanzenschutz, Tiergesundheit und Tierschutz, Rückverfolgbarkeit, Kontrolle der Rückstände von Schädlingsbekämpfungsmitteln, Veterinärmedizin und Zusätze zu erfüllen;

10.

fordert nachdrücklich, dass die Produktionsmethoden, die in Drittländern für Ausfuhren in die EU zur Anwendung kommen, den europäischen Verbrauchern die gleichen Garantien in Bezug auf Gesundheit, Lebensmittelsicherheit, Tierschutz, nachhaltige Entwicklung und Sozialmindestnormen bieten müssen, wie sie von EU-Erzeugern verlangt werden; betont, dass dies die einzige Möglichkeit ist, sicherzustellen, dass die EU-Erzeuger für den Wettbewerb gleiche Ausgangsbedingungen vorfinden wie die Erzeuger aus Drittstaaten, und fordert mit Nachdruck, dass strengere Einfuhrkontrollen an den Grenzen durchgeführt werden und die Kontrollen der Produktions- und Vermarktungsbedingungen, die das Lebensmittel- und Veterinäramt in Ländern durchführt, deren Erzeugnisse in die EU ausgeführt werden, verschärft werden, damit die Einhaltung der EU-Normen gewährleistet ist;

11.

betont, dass bei Einfuhren die Ursprungsregeln und Mechanismen für die Verhinderung von Dreieckshandel strikt einzuhalten sind;

12.

fordert die Kommission eindringlich auf, angesichts des ungeheuren Exportpotenzials der hochwertigen Agrarnahrungsmittel der EU sowie ihres Potenzials, den Weltmarkt zu stabilisieren, die offensiven Agrarinteressen der EU aktiv zu vertreten und den Marktzugang in Drittländern für europäische Erzeugnisse zu vereinfachen; betont ferner, dass die Förderprogramme intensiver genutzt werden müssen; stellt fest, dass diese Maßnahmen WTO-kompatibel sind, da sie in die „Green Box“ fallen;

13.

stellt fest, dass die Gebiete in äußerster Randlage vollständig zum Hoheitsgebiet der EU zählen und Handelsabkommen umfassend auf sie Anwendung finden; betont, dass ihre schwache, hauptsächlich agrarisch geprägte Wirtschaft, die ähnliche Erzeugnisse wie unter anderem die lateinamerikanischen Partnerländer produziert, durch eine Senkung der Zölle gefährdet wird; weist darauf hin, dass Artikel 349 AEUV die Anpassung der EU-Politik an die geografischen und wirtschaftlichen Besonderheiten dieser Gebiete gestattet; fordert deshalb die Kommission auf, der Sonderstellung der Gebiete in äußerster Randlage in den Verhandlungen Rechnung zu tragen, um deren Entwicklung nicht zu beeinträchtigen;

Die Landwirtschaft im multilateralen Handelssystem

Doha-Entwicklungsagenda

14.

ist der Auffassung, dass die EU in dem Bemühen um einen erfolgreichen Ausgang der Doha-Runde ein überaus großzügiges Angebot im Bereich Landwirtschaft unterbreitet hat, das keine weiteren Zugeständnisse ermöglicht, das jedoch bei den anderen Industrieländern und fortgeschrittenen Entwicklungsländern bislang nicht auf ein vergleichbares Maß an Entgegenkommen gestoßen ist;

15.

weist darauf hin, dass die GAP-Reform 2003 und der „Gesundheitscheck“ 2008 die Ernsthaftigkeit der Reformzusagen der EU gezeigt haben, weil die EU dadurch die wahrscheinlichen Ergebnisse der Doha-Runde vorweggenommen hat, während gleichwertige Zugeständnisse seitens der Handelspartner der EU noch auf sich warten lassen;

16.

fordert die Kommission auf, sich streng an das ihr vom Rat erteilte Verhandlungsmandat zu halten, in dem die jüngst abgeschlossene GAP-Reform als Grenze ihres Handlungsspielraums festlegt wird, vorausgesetzt, ihren Handelspartnern werden gleichwertige Zugeständnisse abgerungen; fordert sie auf, keine Vorschläge zu unterbreiten, mit denen die Beschlüsse über die künftige GAP nach 2013 vorweggenommen werden;

17.

misst nicht handelsbezogenen Belangen im Rahmen der Doha-Entwicklungsagenda große Bedeutung bei; vertritt die Auffassung, dass die wirtschaftliche Dimension des Handels und nicht ökonomische Werte – wie soziale Werte, Umweltfragen, Belange der menschlichen Gesundheit sowie der Tiergesundheit und des Tierschutzes – bei den Verhandlungen im Bereich Landwirtschaft in einem ausgewogenen Verhältnis stehen müssen;

18.

bedauert den mangelnden Fortschritt bei dem multilateralen Register für Wein und Spirituosen und der Ausdehnung des Schutzes geografischer Angaben auf sämtliche landwirtschaftliche Erzeugnisse; weist darauf hin, dass diese Punkte für ein ausgewogenes Ergebnis der Agrarverhandlungen unabdingbar sind; betont, dass die Leitlinien der europäischen Politik für die Qualität der landwirtschaftlichen Erzeugnisse auf multilateraler und bilateraler Ebene stärker in den Vordergrund gestellt werden müssen;

19.

ruft in Erinnerung, dass die EU ihre handelsverzerrende interne Stützung bereits bedeutend reduziert hat, und fordert eindeutige Zusagen der anderen Handelspartner, diesem Beispiel zu folgen;

20.

verweist auf die von den WTO-Mitgliedern auf der Ministerkonferenz in Hongkong 2005 eingegangene Verpflichtung, die parallele Abschaffung aller Exportsubventionen und Disziplinen für alle Exportmaßnahmen mit gleicher Wirkung sicherzustellen, insbesondere der Ausfuhrkredite, der staatlichen Handelsunternehmen im Bereich Landwirtschaft und der Regulierung der Nahrungsmittelhilfe;

21.

ist der Auffassung, dass die allgemeine Senkung der Zölle vor dem Hintergrund des Angebots der EU in den Säulen „interne Stützung“ und „Ausfuhrwettbewerb“ betrachtet werden und von der Möglichkeit der Beibehaltung der besonderen Schutzklausel, einer spezifischen Befreiung von der Vereinfachung der Zolltarife sowie einer angemessenen Flexibilität bei der Formel für Zollsenkungen und der Bezeichnung der empfindlichen Erzeugnisse abhängen sollte; vertritt die Auffassung, dass das vorgeschlagene Instrument zur Bezeichnung empfindlicher Erzeugnisse durch die Verpflichtung, eine wesentliche Ausdehnung des Zollkontingents zu erreichen, ausgehebelt wird;

22.

betont, dass in den Verhandlungen über die WTO-Doha-Entwicklungsagenda der Grundsatz des Gesamtpakets („Single Undertaking“) einzuhalten ist; ist der Ansicht, dass die seit geraumer Zeit zu beobachtende Konzentration auf einige wenige Verhandlungsbereiche, darunter auch die Landwirtschaft, hinsichtlich deren die EU wichtige Interessen zu verteidigen hat, bei gleichzeitig verhältnismäßig geringen Fortschritten in den übrigen Verhandlungsbereichen die Verhandlungsposition der EU zu schwächen droht; vertritt die Ansicht, dass es dadurch schwerer wird, eine Bilanz der gesamten Runde zu ziehen;

23.

bekräftigt, dass Entwicklungsländer das Recht haben sollten, eine Politik der Wertschöpfung im Inland zu betreiben;

24.

hebt hervor, dass die Preisvolatilität die Probleme der Unterernährung weltweit verschärft hat, wie die FAO feststellt, und dass mit der stärkeren Liberalisierung des Weltagrarhandels, die durch die WTO-Übereinkommen gefördert wurde, die Bedrohung des Hungers auf der Welt bislang nicht eingedämmt werden konnte; betont, dass die EU außerdem einen Beitrag zur Ernährungssicherheit in der Welt leisten muss;

WTO-Streitbeilegungsverfahren

25.

stellt fest, dass mit dem Übereinkommen über den Bananenhandel nach zwanzig Jahren der bislang technisch komplexeste, politisch sensibelste und kommerziell bedeutendste Streit in der WTO beigelegt, ein wichtiger Schritt zur Konsolidierung eines geregelten multilateralen Handelssystems gemacht und dabei voraussichtlich ein entscheidender Beitrag zur Lösung der Probleme im Zusammenhang mit tropischen Erzeugnissen und den entsprechenden Präferenzen in WTO-Verhandlungen geleistet wurde;

26.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die Beilegung des Streits über hormonbehandeltes Rindfleisch mit der Aufhebung der Strafzölle gegen EU-Produkte einhergeht, wobei zu gewährleisten ist, dass bei der Einfuhr von Rindfleisch in die EU die EU-Anforderungen eingehalten werden;

27.

ist im Zusammenhang mit dem Streit um chloriertes Hühnerfleisch der Auffassung, dass die Einfuhr derartiger Produkte in die EU der Forderung der Verbraucher nach sicheren Produkten in der EU und den Grundsätzen des europäischen Modells für die Nahrungsmittelerzeugung widersprechen würde;

28.

fordert die Kommission mit Nachdruck auf, die EU-Regelung für die Genehmigung und das Inverkehrbringen von GVO gegen den Widerstand in der WTO zu verteidigen;

Die Landwirtschaft in plurilateralen, interregionalen und bilateralen Handelsbeziehungen

29.

vertritt die Auffassung, dass sich die EU vorrangig darum bemühen muss, multilaterale Verhandlungen zum Abschluss zu bringen; ist der Ansicht, dass bilaterale Handelsverhandlungen multilaterale Prozesse insofern ergänzen müssen, als in diesen Verhandlungen gleiche Arbeitsbedingungen, gemeinsame Umweltvorschriften und Normen in Bezug auf die Unbedenklichkeit von Lebensmitteln zu wahren sind, wie sie bereits in der Europäischen Union gelten, und dass in bilateralen Handelsverhandlungen verhindert werden muss, dass nur Programme für nachhaltige Entwicklung gefördert werden; weist darauf hin, dass die EU wesentliche offensive Agrarinteressen hat, insbesondere im Zusammenhang mit hochwertigen Verarbeitungserzeugnissen; ist der Ansicht, dass durch bilaterale Handelsabkommen mit wichtigen Handelspartnern die Ausfuhrinteressen der Agrar- und Nahrungsmittelindustrie der EU erfolgreich vertreten und gleichzeitig erhebliche wirtschaftliche Vorteile erzielt werden können;

30.

fordert, dass Agrareinfuhren in die EU den europäischen Verbrauchern die gleichen Garantien in Bezug auf Verbraucherschutz, Tierschutz, Umweltschutz und Sozialmindeststandards bieten, wie sie durch die in der EU angewendeten Produktionsmethoden gewährleistet werden, und weist auf die entschiedene Haltung des Parlaments in dieser Angelegenheit hin; fordert die Kommission auf, Klauseln in bilaterale Handelsabkommen aufzunehmen, denen zufolge Drittstaaten denselben gesundheits- und pflanzenschutzrechtlichen Auflagen unterworfen werden wie die europäischen Erzeuger; ist der Auffassung, dass diese Vereinbarungen zumindest die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen und Standards vorsehen müssen;

31.

hebt hervor, dass das „Single-Pocket“-Konzept“ gefördert werden muss, bei dem Zugeständnisse in bilateralen Vereinbarungen mit dem Endergebnis der Doha-Verhandlungen verknüpft werden, um eine Doppelzahlung – erst auf bilateraler und dann auf multilateraler Ebene – zu verhindern;

32.

hält es für wichtig, dass die präferenziellen Ursprungsregeln genau befolgt werden; fordert eine Überarbeitung sämtlicher Handelspräferenzen, die die Europäische Union den Schwellenländern, die Mitglieder der G20 sind, gewährt hat;

33.

ist der Ansicht, dass die regelwidrigen Praktiken beim Handel mit Erzeugnissen der Agrar- und Lebensmittelindustrie eingeschränkt werden müssen, beispielsweise der Dreieckshandel (SWAP), bei dem ein Land seine Erzeugnisse in die EU ausführt, wobei es von einer präferenziellen Zugangsregelung zum EU-Markt profitiert, und für die eigenen Bedürfnisse Erzeugnisse aus dem Ausland einführt; vertritt die Ansicht, dass die Zugeständnisse, die die EU Drittstaaten im Rahmen von Handelsabkommen hinsichtlich des Zugangs zum Agrarmarkt der EU anbietet, nicht die tatsächlichen Produktions- und Ausfuhrkapazitäten dieser Länder überschreiten sollten, um solchen Unregelmäßigkeiten entgegenzuwirken;

34.

fordert die Kommission auf, sich nachdrücklich für die Einbeziehung der geografischen Angaben als wesentlichen Bestandteil des Abkommens zur Bekämpfung von Produkt- und Markenpiraterie (ACTA) einzusetzen; bedauert, dass im Rahmen kürzlich abgeschlossener oder laufender Handelsverhandlungen nur eine engere Auswahl geografischer Angaben der EU vereinbart wurde, die von unseren Handelspartner zu schützen sind; weist darauf hin, dass gemäß der Strategie „Global Europe“ bilaterale Abkommen zu einem besseren internationalen Schutz geografischer Angaben führen müssen, wobei die einschlägigen Bestimmungen über die der WTO hinausgehen müssen; hebt die Notwendigkeit eines ordnungsgemäßen und transparenten Prozesses zur Einbindung aller betroffenen Parteien, insbesondere beim Parlament und bei der Kommission, hervor;

35.

weist darauf hin, dass im Rahmen des Freihandelsabkommens mit Südkorea die Anerkennung einer beträchtlichen Anzahl von geografischen Angaben erreicht wurde; fordert, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, um diese Regelung auch bei künftigen Handelsabkommen durchzusetzen; weist darauf hin, dass der Schutz und die Anerkennung von geografischen Angaben durch Drittländer für den Agrar- und Nahrungsmittelsektor der EU von sehr großem Nutzen sein kann;

36.

weist darauf hin, dass das Freihandelsabkommen zwischen der EU und Südkorea der Kommission zufolge die EU-Exporteure von einer jährlichen Zollbelastung in Höhe von 380 Millionen EUR befreien würde, indem die Zölle auf 99 % der Agrarexporte der EU aufgehoben werden;

37.

fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass die EU-Einfuhrpreisregelung für Obst und Gemüse nicht durch Handelsabkommen ausgehebelt wird, während die derzeitigen Einfuhrpläne beibehalten werden; fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, so bald wie möglich die notwendigen Änderungen vorzunehmen, um das Funktionieren des Systems zu verbessern;

38.

weist insbesondere darauf hin, dass die komplizierte Einfuhrpreisregelung für aus Marokko eingeführte Tomaten zu Problemen führt; fordert die Kommission deshalb auf, unverzüglich die notwendigen Änderungen vorzunehmen;

39.

äußert große Besorgnis angesichts des Abkommens zwischen der EU und Marokko; weist darauf hin, dass die europäischen Märkte nahezu vollständig für Einfuhren aus Marokko geöffnet wurden, während für einige landwirtschaftliche Erzeugnisse aus der EU, unter anderem für so wichtige Erzeugnisse wie Kernobst, weiterhin Ausfuhrquoten gelten;

40.

bedauert, dass im Rahmen der Verhandlungen über das Landwirtschaftskapitel des Assoziierungsabkommens mit Marokko keine Garantien bezüglich der Einhaltung des Präferenzkontingents und der Einfuhrpreise für marokkanische Erzeugnisse gegeben wurden;

41.

fordert die Kommission auf, ihre Zusagen gegenüber dem Zuckersektor der EU einzuhalten und in bilateralen und multilateralen Handelsverhandlungen im Bereich Zucker nicht mehr systematisch Zugeständnisse zu machen; nimmt in diesem Zusammenhang zur Kenntnis, dass der Zuckersektor von sich aus seine Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und gleichzeitig seine ökologische Nachhaltigkeit verbessert hat und dass mit den Präferenzen, die AKP-Staaten und den am wenigsten entwickelten Ländern gewährt werden, ein Beitrag zur EU-Entwicklungsagenda geleistet wurde;

42.

weist darauf hin, dass sich weitere bilaterale Zugeständnisse beim Zugang zum EU-Zuckermarkt gegenüber Drittländern (beispielsweise den lateinamerikanischen Ländern und der Ukraine) destabilisierend auf den EU-Zuckermarkt auswirken und die Erosion der Präferenzen für die am wenigsten entwickelten Länder und die AKP-Staaten mit sich bringen würden; ist umso besorgter, dass derartige Zugeständnisse an Nettoimporteure die Entstehung von Tauschmechanismen begünstigen; fordert die Kommission auf, Zucker und Zuckerfolgeprodukte, einschließlich Ethanol, von bilateralen Verhandlungen weiterhin auszunehmen;

43.

fordert die Kommission auf, Vorkehrungen gegen die Umgehung der Einfuhrabgaben auf Ethanol zu treffen, da derzeit immer mehr Ethanol in Form von Mischungen in die EU gelangt, auf die nur ein sehr niedriger Einfuhrzoll erhoben wird;

44.

fordert die Kommission auf, in den Freihandelsabkommen, die die EU mit Ländern, die im Bereich der Landwirtschaft ein großes Produktions- und Ausfuhrpotenzial besitzen, z. B. mit dem Mercosur, abschließt, Symmetrie hinsichtlich der Zollzugeständnisse sicherzustellen;

45.

nimmt die Wiederaufnahme der Verhandlungen über das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und dem Mercosur – ein Abkommen von allergrößter Bedeutung, das 700 Millionen Menschen beträfe und das ehrgeizigste biregionale Abkommen weltweit wäre – zur Kenntnis und betont deshalb, dass das Europäische Parlament in alle Phasen der Verhandlungen umfassend einbezogen werden sollte;

46.

hält es für nicht hinnehmbar, dass die Kommission die Verhandlungen mit dem Mercosur ohne Veröffentlichung einer ausführlichen Folgenabschätzung und ohne wirkliche politische Aussprache mit dem Rat und dem Parlament wieder aufgenommen hat; fordert, dass eine Studie über die Auswirkungen dieser Verhandlungen auf die Agrarsektoren und die Regionen Europas ausgearbeitet und erörtert wird, bevor Zollangebote zwischen der Union und dem Mercosur ausgetauscht werden; weist darauf hin, dass angesichts der möglichen Folgen dieser Verhandlungen für die Landwirtschaft ein Zusammenhang mit der Doha-Runde hergestellt werden muss; fordert deshalb die Kommission auf, die Verhandlungen mit dem Mercosur erst nach dem Ende der WTO-Runde abzuschließen, wie es ihr Mandat auch besagt; fordert die Kommission auf, den Rat und das Parlament entsprechend über die Entwicklungen in den Verhandlungen mit dem Mercosur zu unterrichten und den Rat und das Parlament künftig bereits vor Beginn einschlägiger Handelsverhandlungen zu informieren;

47.

erklärt sich vor dem Hintergrund des Antrags der Mercosur-Länder im März 2006 auf Zugang zum gesamten EU-Agrarsektor, der weit über das bereits weitreichende Angebot der EU aus dem Jahr 2004 hinausging, äußerst besorgt über die Folgen eines möglichen Assoziierungsabkommens mit dem Mercosur für den gesamten EU-Agrarsektor; hält es daher für notwendig, die Zugeständnisse nochmals zu überdenken, um die Interessen unserer Landwirte zu schützen;

48.

vertritt die Auffassung, dass die Haltung der neuen Mitgliedstaaten bei den Verhandlungen zwischen der EU und dem Mercosur, die auf dem diesbezüglichen Auftrag des Rates aus dem Jahr 1999 beruhen, nicht berücksichtigt wurde;

49.

weist darauf hin, dass Unternehmen in den Mercosur-Staaten weitaus niedrigere Produktionskosten, einschließlich Arbeits-, Land- und anderer Kapitalkosten, haben, und dass Erzeuger im Mercosur in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz, Lebensmittelsicherheit und Pflanzenschutz nicht die gleichen hohen Normen erfüllen müssen wie Erzeuger in der EU; betont, dass ein für beide Seiten ausgewogenes Ergebnis erreicht werden muss, wobei in den Verhandlungen den Folgen und Auswirkungen dieses Abkommens, insbesondere den Herausforderungen auf ökologischem und sozialem Gebiet, umfassend Rechnung zu tragen ist; fordert die Kommission auf, eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Auswirkungen eines solchen Abkommens auf den Agrarsektor durchzuführen;

50.

ist der Auffassung, dass die Marktintegration in der Mercosur-Zollunion derzeit nicht ausreicht, um einen angemessenen Verkehr importierter Waren in dieser Region zu gewährleisten; ist der Ansicht, dass nichts gewonnen wäre, wenn ein Abkommen geschlossen wird, das keine Bestimmungen enthält, die sicherstellen, dass die Erzeugnisse tatsächlich und uneingeschränkt im Mercosur in Verkehr gebracht werden können;

51.

bedauert, dass die Kommission vor kurzem den Ländern, die Bananen in die EU ausführen, Zollzugeständnisse gemacht hat; fordert eine Revision der im Rahmen des Programms POSEI (Programm zur Lösung der spezifisch auf Abgelegenheit und Insellage zurückzuführenden Probleme) gewährten Hilfen für europäische Erzeuger, mit denen diese für die Auswirkungen dieser Zollsenkung auf die Preise in der EU entschädigt werden sollen; ist der Ansicht, dass den Interessen der Erzeuger in der EU und in den AKP-Staaten in ähnlich gelagerten künftigen Handelsverhandlungen Rechnung getragen werden muss, damit die entsprechenden Sektoren, in denen viele Arbeitsplätze auf dem Spiel stehen, nicht in Bedrängnis geraten;

52.

betont, dass eine Reihe von Berichten des Lebensmittel- und Veterinäramts belegt, dass brasilianisches Rindfleisch nach wie vor nicht die Erzeuger- und Verbraucherstandards der EU in Bezug auf Lebensmittelsicherheit, Identifizierung und Rückverfolgbarkeit von Tieren, Tiergesundheit und Seuchenbekämpfung erfüllt;

53.

fordert die Kommission nachdrücklich auf, die vom staatlichen brasilianischen Gesundheitsamt (Anvisa) veröffentlichten Berichte über den massiven Einsatz von Pestizidprodukten, die in der EU und den meisten Ländern der Welt verboten sind, in Brasilien zu prüfen, in denen auf die erheblichen damit verbundenen Gesundheitsrisiken hingewiesen wird;

54.

verleiht seiner großen Besorgnis über die Maßnahmen Ausdruck, die Argentinien unter Verstoß gegen seine WTO-Verpflichtungen einführt, um die Einfuhr von Nahrungsmittelerzeugnissen zu beschränken, die mit der heimischen Erzeugung im Wettbewerb stehen; weist darauf hin, dass die Maßnahmen zusätzlich zu dem nicht automatischen Einfuhrlizenzsystem Argentiniens eingeführt werden, das sich bereits negativ auf EU-Exporte auswirkt; fordert die Kommission auf, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, damit diese Maßnahmen, die den Geist der Aushandlung einer EU-Mercosur-Vereinbarung verletzen, eingestellt werden;

55.

erklärt sich besorgt über die Zugeständnisse, die im Europa-Mittelmeer-Abkommen für Obst und Gemüse eingeräumt wurden; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass sich die Liberalisierung des Agrarhandels im Rahmen der Union für den Mittelmeerraum nach wie vor daran orientieren sollte, dass sich die Erntezeiten in den Ländern des nördlichen und des südlichen Mittelmeerraums einander ergänzen;

56.

hebt hervor, dass für Tabakerzeugnisse strenge ordnungspolitische Rahmenbedingungen gelten müssen, dass die Vorschriften, die auf europäischer und internationaler Ebene für die Zutaten in Tabakerzeugnissen gelten, jedoch auf einem wissenschaftlich fundierten verhältnismäßigen und risikoorientierten Ansatz basieren müssen; warnt davor, Zutaten ohne entsprechende wissenschaftliche Grundlage zu verbieten, da dies im Wesentlichen auf ein Verbot der herkömmlichen europäischen Tabakmischungen hinausläuft, was schwere sozioökonomische Folgen für die Tabakbauern der EU, die Orient- und Burley-Tabak anbauen, haben würde, ohne der Gesundheit der Bevölkerung zu dienen;

57.

fordert die Kommission auf, in den Verhandlungen über Handelsabkommen der EU, und zwar auch in jenen mit Kanada und der Ukraine, den Interessen der Bürger der EU Rechnung zu tragen, die Offenheit beizubehalten und das Parlament regelmäßig über den Fortschritt der Verhandlungen zu informieren; bedauert, dass die Kommission das Parlament bislang nicht über die Verhandlungen für ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Kanada informiert hat, obwohl die Verhandlungen bereits im Oktober 2009 aufgenommen wurden; fordert die Kommission auf, das Parlament und die federführenden Ausschüsse über jede weitere Verhandlungsrunde detailliert zu informieren; erklärt sich besorgt über mögliche Zugeständnisse seitens der Kommission in den Verhandlungen, insbesondere in den Bereichen Marktöffnung, GVO, Milch, Schutz des geistigen Eigentums und Herkunftskennzeichnung, und fordert die Kommission auf, keine Zugeständnisse zu machen, die negative Auswirkungen für die europäische Landwirtschaft haben könnten;

58.

erklärt sich besorgt darüber, dass in den Verhandlungen mit der Ukraine voraussichtlich Zugeständnisse im Bereich Getreide gemacht werden, zumal die entsprechenden Erzeugnisse der Ukraine sehr wettbewerbsfähig sind und die Ukraine bereits Nutznießerin des größten Teils der Kontingente mit ermäßigtem Zollsatz für Getreide (Weizen und Gerste) ist, die Drittländern offenstehen; fordert deshalb die Kommission auf, ihr Angebot in Bezug auf diesen Sektor zurückzuschrauben;

59.

bekräftigt die Bedeutung des Agrarhandels für die Wirtschaftsentwicklung und die Linderung der Armut in Entwicklungsländern; fordert die EU auf, die AKP-Staaten bei der Anpassung an den stärkeren globalen Wettbewerb zu unterstützen;

60.

fordert die Kommission auf, dieser Entschließung bei der Ausarbeitung und Umsetzung ihrer zukünftigen handelspolitischen Strategie Rechnung zu tragen;

*

* *

61.

beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.


(1)  ABl. C 293E vom 2.12.2006, S. 155.

(2)  ABl. C 286 E vom 22.10.2010, S. 1.

(3)  ABl. C 4 E vom 7.1.2011, S. 25.

(4)  Angenommene Texte, P7_TA(2010)0286.

(5)  ABl. L 140 vom 5.6.2009, S. 16.

(6)  ABl. L 194 vom 18.7.2001, S. 26.


Top