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Document 52011DC0682
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEEAND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Social Business InitiativeCreating a favourable climate for social enterprises, key stakeholders in the social economy and innovation
MITTEILUNG DER KOMMISSION Initiative für soziales UnternehmertumSchaffung eines "Ökosystems" zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation
MITTEILUNG DER KOMMISSION Initiative für soziales UnternehmertumSchaffung eines "Ökosystems" zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation
/* KOM/2011/0682 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION Initiative für soziales UnternehmertumSchaffung eines "Ökosystems" zur Förderung der Sozialunternehmen als Schlüsselakteure der Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation /* KOM/2011/0682 endgültig */
Inhaltsverzeichnis
Inhaltsverzeichnis. 1 1..... Weshalb
diese Initiative der Kommission?. 2 2..... Die
Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser nutzen könnten.. 5 3..... Ein
Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in Europa.. 6 3.1. Verbesserter Zugang zu
Finanzmitteln. 7 3.1.1. Erleichterung des
Zugangs zu privaten Finanzmitteln. 7 3.1.2. Mobilisierung der
europäischen Fonds. 8 3.2. Mehr Sichtbarkeit für
das soziale Unternehmertum.. 9 3.2.1. Entwicklung von
Instrumenten, um den Bereich besser kennenzulernen und die Sichtbarkeit des
sozialen Unternehmertums zu verstärken. 9 3.2.2. Verstärkung von
Führungskompetenzen, Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer 10 3.3. Verbesserung des
rechtlichen Umfelds. 10 3.3.1. Ausarbeitung eines
auf die Bedürfnisse des europäischen Sozialunternehmertums abgestimmten
rechtlichen Statuts. 10 3.3.2. Öffentliches
Beschaffungswesen. 11 3.3.3. Staatliche Beihilfen. 11 4..... Über
den Aktionsplan hinausgehende Ideen.. 12 5..... Schlussfolgerung.. 14
1.
Weshalb diese Initiative der Kommission?
Der Binnenmarkt braucht ein neues,
integratives und auf die Beschäftigung für alle ausgerichtetes Wachstum. Es
gilt, den wachsenden Forderungen der europäischen Bürger Rechnung zu tragen,
damit ihre Arbeitswelt und ihr Konsum-, Spar- und Investitionsverhalten stärker
von Ethik und Sozialbewusstsein geprägt werden. Um eine „in hohem Maße wettbewerbsfähige
soziale Marktwirtschaft“ zu fördern, hat die Kommission in ihrer Strategie
Europa 2020[1],
der Leitinitiative „Innovationsunion“[2],
in der europäischen Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung[3] und in der
Binnenmarktakte[4]
die Sozialwirtschaft und die soziale Innovation sowohl im Hinblick auf den
territorialen Zusammenhalt als auch im Rahmen der Suche nach originellen
Lösungen für gesellschaftliche Probleme, insbesondere bei der Bekämpfung der
Armut und der sozialen Ausgrenzung zu einem zentralen Anliegen gemacht. Die öffentliche Konsultation über die
Binnenmarktakte[5]
hat ein starkes Interesse an der Fähigkeit der Sozialunternehmen und der
Sozialwirtschaft im Allgemeinen aufgezeigt, den derzeitigen wirtschaftlichen,
gesellschaftlichen und in einigen Fällen umweltpolitischen Herausforderungen
u. a. durch die Schaffung dauerhafter und schwer zu verlegender
Arbeitsplätze, durch soziale Integration, die Verbesserung der lokalen
Sozialdienste und territorialen Zusammenhalt auf innovative Weise zu begegnen.
In der Tat zählen für die Sozialunternehmen
als Akteure der Sozialwirtschaft eher die gesellschaftlichen Auswirkungen ihrer
Arbeit als die Erwirtschaftung von Gewinnen für ihre Eigentümer oder Partner. Sie
sind auf dem Markt durch die Herstellung von Waren und die Erbringung von
Dienstleistungen unternehmerisch und innovativ tätig und verwenden Überschüsse in
erster Linie für die Verwirklichung sozialer Ziele. Sie werden in verantwortlicher und transparenter Weise verwaltet,
insbesondere durch die Einbindung von Arbeitskräften, Verbrauchern sowie
Stakeholdern, die von ihrer unternehmerischen Tätigkeit betroffen sind[6]. Unter „Sozialunternehmen“
versteht die Kommission Unternehmen[7], ·
für die das soziale oder gesellschaftliche
gemeinnützige Ziel Sinn und Zweck ihrer Geschäftstätigkeit darstellt, was sich
oft in einem hohen Maße an sozialer Innovation äußert, ·
deren Gewinne größtenteils wieder investiert
werden, um dieses soziale Ziel zu erreichen ·
und deren Organisationsstruktur oder
Eigentumsverhältnisse dieses Ziel widerspiegeln, da sie auf Prinzipien der
Mitbestimmung oder Mitarbeiterbeteiligung basieren oder auf soziale
Gerechtigkeit ausgerichtet sind[8]. Dazu gehören somit unter anderem: · Unternehmen, die Sozialdienstleistungen erbringen und/oder Güter und
Dienstleistungen für besonders schutzbedürftige Bevölkerungsgruppen anbieten
(Vermittlung von Wohnraum, Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Betreuung von
älteren oder behinderten Personen, Integration sozial schwacher
Bevölkerungsgruppen, Kinderbetreuung, Zugang zu Beschäftigung und lebenslangem
Lernen , Pflegemanagement usw.) und/oder ·
Unternehmen, die bei der Produktion von Waren bzw.
der Erbringung von Dienstleistungen ein soziales Ziel anstreben (soziale und
berufliche Eingliederung durch den Zugang zur Beschäftigung für Personen, die
insbesondere aufgrund ihrer geringen Qualifikation oder aufgrund von sozialen
oder beruflichen Problemen, die zu Ausgrenzung und Marginalisierung führen,
benachteiligt sind), deren Tätigkeit jedoch auch nicht sozial ausgerichtete
Güter und Dienstleistungen umfassen kann. In der Sozialwirtschaft
sind in der EU mehr als 11 Millionen Arbeitnehmer tätig,
d. h. 6 % aller Beschäftigten[9].
Sie umfasst die Einrichtungen mit speziellem Rechtsstatus (Genossenschaften,
Stiftungen, Vereine, Gegenseitigkeitsgesellschaften), von denen viele nach
Maßgabe der nachstehenden Kriterien auch Sozialunternehmen sind, sowie die
Sozialunternehmen mit dem Statut einer herkömmlichen Privatgesellschaft oder
Aktiengesellschaft. Der spezielle Rechtsstatus der Sozialwirtschaft eignet sich
besonders für die Sozialunternehmen, da durch die Art der Unternehmensführung
Beteiligung und offene Strukturen begünstigt werden. In
einer Studie aus dem Jahr 2009[10]
wird der Anteil der in Sozialunternehmen tätigen Erwerbsbevölkerung[11] auf 4,1 % in Belgien, 7,5 %
in Finnland, 3,1 % in Frankreich, 3,3 % in Italien, 5,4 % in Slowenien
und 5,7 % im Vereinigten Königreich geschätzt. Demnach wäre eines von vier
in Europa gegründeten Unternehmen ein Sozialunternehmen. In Belgien, Finnland
und Frankreich liegt das Verhältnis sogar bei eins zu drei[12]. Diese Unternehmen sind oft
produktiver und wettbewerbsfähiger, als man gemeinhin erwarten würde. Dies
liegt am sehr hohen persönlichen Einsatz ihrer Mitarbeiter und an den besseren
Arbeitsbedingungen, die sie bieten[13].
Die Sozialunternehmen reagieren mit sozialer
Innovation auf bisher unerfüllte Bedürfnisse und leisten dadurch ihren Beitrag
zu einem intelligenten Wachstum: Sie berücksichtigen die ökologischen Folgen
ihrer Arbeit, verfolgen eine langfristige Strategie und tragen damit zu einem
nachhaltigen Wachstum bei. Sie legen den Schwerpunkt auf die menschlichen
Aspekte und die soziale Kohäsion und bilden das Herzstück des integrativen
Wachstums. Ihre Daseinsberechtigung besteht also darin, den Anstoß für
wirtschaftliche und soziale Veränderungen zu geben, die zur Verwirklichung der
Ziele der Strategie Europa 2020 beitragen sollen. Diese Mitteilung knüpft an
die im Rahmen der von Kommissionspräsident Barroso im Jahre 2009 initiierte
Förderung und Aufwertung der sozialen Innovation[14] an. Aufgrund ihrer
spezifischen Eigenschaften weisen die Sozialunternehmen oft ein besonders hohes
Maß an sozialer und ökologischer Verantwortung auf. Die Initiative für
soziales Unternehmertum ergänzt die am selben Tag[15] angenommene
Mitteilung der Kommission über die soziale Verantwortung der Unternehmen, die
ebenfalls für eine stärkere Anerkennung des gesellschaftlichen Mehrwerts dieser
Unternehmen sorgen soll. Einige Beispiele von europäischen Sozialunternehmen: In Italien bietet ein Gesundheitszentrum nicht nur hochwertige
medizinische Versorgung, sondern leistet auch wertvolle Arbeit im Bereich der
interkulturellen Vermittlung, insbesondere in den von den staatlichen Diensten
nur schlecht versorgten Gebieten; der Schwerpunkt liegt dabei auf sozial und
wirtschaftlich schwachen Personengruppen (beispielsweise Migranten). In Rumänien bietet ein Unternehmen mit 5 Beschäftigten und 5
freiwilligen Helfern seit 1996 kulturelle Dienstleistungen in rumänischer
Sprache für Blinde an; sie erstellen und bearbeiten für eine Zielgruppe von
schätzungsweise 90 000 Personen blindengerechte Hörbücher und Hörfilme. In Frankreich hat ein Unternehmen 2004 ein innovatives Projekt für eine
Autowäsche ohne Wasser und mit biologisch abbaubaren Produkten eingeführt;
beschäftigt werden unqualifizierte bzw. marginalisierte Personen, die wieder in
den Arbeitsmarkt eingegliedert werden sollen. In Ungarn hat eine Stiftung ein Restaurant eröffnet, das 40 behinderte
Angestellte beschäftigt, ihnen Ausbildung und Kinderbetreuung anbietet und so
den Einstieg in ein festes Arbeitsverhältnis ermöglicht. In den Niederlanden bietet ein Unternehmen Leseunterricht mit
innovativen computergestützten Instrumenten und einer spielerischen Methode
an. Diese Methode eignet sich besonders für hyperaktive oder autistische
Kinder, jedoch auch für Analphabeten und Zuwanderer. In Polen beschäftigt eine von zwei Vereinen gegründete Genossenschaft
Langzeitarbeitslose und Behinderte und bietet eine Reihe von Diensten an:
Restaurant- und Cateringdienste, kleine Bau- und Handwerksarbeiten, Ausbildung
im Hinblick auf die berufliche Eingliederung von benachteiligten Personen. Die Kommission hat nicht die Absicht, für
diesen sehr vielseitigen Sektor eine normative Definition festzulegen, die für
alle Beteiligten verbindlich wäre und zu einem starren Regelkorsett führen
würde. Sie schlägt eine auf gemeinsamen Grundsätzen der meisten Mitgliedstaaten
beruhende Beschreibung vor, da sie der politischen, wirtschaftlichen und
sozialen Diversität dieser Mitgliedstaaten und der Innovationskapazität der
Sozialunternehmer Rechnung tragen möchte. Aus diesem Grunde wird sich die Kommission nur
dann für eine präzisere Definition entscheiden, wenn für Regulierungs- oder
Fördermaßnahmen ein klar eingegrenzter Anwendungsbereich festgelegt werden
muss; in diesem Fall wird sie alle Vertreter des Sektors eng in ihre Arbeiten
einbinden. Die Kommission möchte die Entwicklung der
Sozialunternehmen begleiten und mit den dabei gewonnen Erkenntnissen die
gesamte Wirtschaft unterstützen. Mit dieser Mitteilung verfolgt sie zwei Ziele: ·
Vorlage eines kurzfristigen Aktionsplans zwecks
Unterstützung der Entwicklung der Sozialunternehmen, der Schlüsselakteure der
Sozialwirtschaft und der sozialen Innovation. ·
Aufzeigen von Anregungen, die mittel- bzw.
langfristig zur Debatte gestellt werden sollen.
2.
Die Sozialunternehmen: Akteure, die den Binnenmarkt besser nutzen
könnten
Das Potenzial für ein Wachstum
der Sozialunternehmen und eine Verbreitung dieses Modells im Binnenmarkt wird
bislang nur unzureichend genutzt. Die Sozialunternehmen sind mit Problemen konfrontiert,
die bereits in mehreren Berichten beschrieben wurden[16], zuletzt
Mitte des Jahres 2010 vom BEPA[17].
Diese Unternehmen stehen
meistens vor den gleichen Herausforderungen wie alle anderen KMU und können von
den Initiativen des „Small Business Act“ für Europa[18] profitieren. Darüber hinaus
stellen sich ihnen aber in drei Bereichen spezifische Probleme. Die Sozialunternehmen
müssen jedoch in gleichem Maße wie andere Unternehmen von den Vorteilen des
Binnenmarktes profitieren können. Dies gilt selbstverständlich für die großen
Betriebe, die länderübergreifend oder sogar europaweit expandieren können. Doch
auch kleine Sozialunternehmen, die nur lokal tätig sind, sind direkt von den
Binnenmarktvorschriften betroffen, insbesondere was die Bestimmungen im Bankwesen,
den Zugang zu den Strukturfonds oder die Umsetzung der Bestimmungen über das
öffentliche Beschaffungswesen anbelangt. Die Sozialunternehmen
haben vor allem Schwierigkeiten bei der Beschaffung der nötigen Mittel zur
Deckung ihres Finanzbedarfs, der je nach Entwicklungsstand variiert (Förderung
des Konzepts, Entwicklung des Pilotprojekts oder Prototyps, Expansion). Durch
die mit der Umverteilung der Gewinne oder mit der Beschäftigung von besonders
gefährdeten Arbeitnehmern verbundenen Sachzwänge entsteht bei Geldgebern oder
potenziellen Investoren oft der Eindruck, dass diese Unternehmen mit größeren
Risiken behaftet und weniger rentabel als andere sind. Auch die
Unzulänglichkeiten der Finanzmärkte beeinträchtigen die Sozialunternehmen stärker
(Fragmentierung, Fehlen von gesamteuropäischen Plattformen für Darlehen usw.). So
sind die Investoren nur unzureichend über die sozialen Auswirkungen bestimmter
Solidarinvestmentfonds informiert. Der Zugang zu öffentlichen Mitteln wird noch
allzu oft durch zu starre Bestimmungen oder zuviel Bürokratie erschwert. Sozialunternehmen
haben beispielsweise Schwierigkeiten beim Zugang zu den Strukturfonds, wenn die
Verwaltungsbehörden nur Projekte mit kurzer Laufzeit finanzieren. Sowohl auf
nationaler als auch auf europäischer Ebene führt die Vielzahl der Programme
dazu, dass sie für kleinere Unternehmen nur schwer zugänglich sind. Auch die mangelnde
Anerkennung macht den Sozialunternehmern zu schaffen. Die ungenügende
Vernetzung zwischen Akteuren aus verschiedenen Regionen oder Ländern verhindert
die Verbreitung von bewährten Verfahren, das Entstehen von Partnerschaften und
das Erschließen neuer Absatzmärkte. In den europäischen Bildungssystemen
erfährt das Sozialunternehmertum noch immer keine Wertschätzung, obwohl gerade
durch seine Einbeziehung in die Aus- und Weiterbildung das Vertrauen in die
Sozialwirtschaft steigen würde. Eine wachsende Anzahl von jungen
Hochschulabsolventen engagiert sich in sozialen Unternehmen, doch werden die
dabei gewonnenen Erfahrungen in den traditionellen Unternehmen aus Unwissenheit
nicht ausreichend anerkannt. Dieses
Phänomen wird noch durch die unterschiedlichen in Europa gebräuchlichen
Definitionen verstärkt, was auch die Heterogenität der Daten erklärt. Das
Konzept ist nicht immer klar definiert, und selbst wenn dies der Fall ist, umfasst
es je nach Ländern unterschiedliche Gegebenheiten. Die Daten, die oft veraltet,
unvollständig und nicht harmonisiert sind, erschweren die Anpassung und
Koordinierung der staatlichen Politiken. Daher ist es nicht
erstaunlich, dass das europäische und nationale Regelungsumfeld, nicht
immer auf die Besonderheiten der Sozialunternehmen Rücksicht nimmt, insbesondere
im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens oder der staatlichen Beihilfen.
Dies erschwert die Mobilisierung der Investoren, den Zugang zu Beihilfen und
öffentlichen Aufträgen und zwingt die Sozialunternehmen manchmal zu
komplizierten rechtlichen Konstruktionen. So kommt es z. B. vor, dass
Sozialunternehmen, die keinen Vereinsstatus haben, nicht von den
Vergünstigungen profitieren können, die die Gebietskörperschaften den Vereinen
bieten.
3.
Ein Aktionsplan zur Unterstützung des sozialen Unternehmertums in
Europa
Um diese Herausforderungen
zu bewältigen, entwickeln die Europäische Union und die internationalen
Organisationen bereits bereichsübergreifende politische Maßnahmen im Rahmen der
Sozialwirtschaft sowie gezielte Programme zur Unterstützung der
Sozialunternehmen und der sozialen Innovation. Ein gleichzeitig mit dieser
Mitteilung veröffentlichtes Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen
enthält eine zusammenfassende Übersicht über alle bestehenden Maßnahmen sowie
einige außerhalb der EU gemachte Erfahrungen, an denen sich die Europäische
Union orientieren könnte. Damit die Sozialunternehmen ihr Potenzials
voll entfalten können, schlägt die Kommission zudem einen Aktionsplan vor, der
sich in den allgemeinen Rahmen der Unterstützung der sozialen Innovation
einfügt und die Schaffung eines angemessenen „Ökosystems“ in enger
Partnerschaft mit den Akteuren des Bereichs und den Mitgliedstaaten begünstigen
wird. Die Kommission schlägt elf Schlüsselmaßnahmen
vor, die sie vor Ende 2012 einleiten wird.
3.1.
Verbesserter Zugang zu Finanzmitteln
3.1.1.
Erleichterung des Zugangs zu privaten Finanzmitteln
Die Kommission ist der Ansicht, dass das
Finanzierungssystem der Sozialunternehmen im Vergleich zu jenem der übrigen
Unternehmen unterentwickelt ist. Immer mehr Investoren
möchten neben dem berechtigten Wunsch, mit ihrer Investition eine finanzielle
Rendite zu erzielen, durch die Unterstützung langfristiger gemeinnütziger Ziele
auch im sozialen oder ökologischen Bereich etwas bewegen. Über die sozial
verantwortlichen Investitionen hinaus, für die die Mitteilung über die soziale
Verantwortung der Unternehmen[19]
entsprechende Vorschläge enthält, würde ein europäisches Instrument zur
Förderung der Finanzierung von Sozialunternehmen für private und öffentliche
Akteure einen Anreiz darstellen, über Kapitalbeteiligungen oder Darlehen
verstärkt in solche Unternehmen zu investieren. Ein entsprechender
Rechtsrahmen zur Schaffung derartiger Investitionsinstrumente auf europäischer
Ebene wäre wünschenswert. Die Kommission zeigt sich zudem erfreut
darüber, dass der Europäische Investitionsfonds[20] die Möglichkeit prüft, Anfang
2012 eine „Beteiligungsfazilität“[21]) für Investitionen in Fonds mit sozialer Ausrichtung einzuführen. Mit
dieser Pilotmaßnahme könnte das von der Kommission am 6. Oktober 2011
vorgeschlagene neue europäische Finanzinstrument vorbereitet werden
(Schlüsselmaßnahme Nr. 3). Viele Sozialunternehmen
könnten ohne Zugang zu Krediten weder gegründet noch weiterentwickelt werden.
Da sie jedoch eher unbekannt sind oder den Ruf haben, mit größeren Risiken
behaftet zu sein, ist es für sie noch schwieriger als für die KMU, die
erforderlichen Finanzmittel zu beschaffen. Die Kommission stellt
zudem fest, dass die beiden ordnungspolitischen Säulen der Mitteilung aus dem
Jahr 2007 über die Förderung der Kleinstkreditvergabe[22] (Verbesserung der
rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen und Schaffung eines Klimas,
das die unternehmerische Initiative begünstigt) auf nationaler Ebene nicht
genügend umgesetzt wurden. Schlüsselmaßnahme
Nr. 1.
·
Wie in der Binnenmarktakte angekündigt, soll vor
Ende 2011 ein europäischer Regelungsrahmen für die Solidarinvestmentfonds
vorgeschlagen werden, der den Sozialunternehmen den Zugang zu den Finanzmärkten
erleichtern soll und in dem die öffentliche Konsultation und die
Folgenabschätzung Berücksichtigung finden. Angestrebt wird die Förderung der
Schaffung spezieller Fonds, die es den Unternehmen ermöglichen, im gesamten
Binnenmarkt tätig zu sein. Schlüsselmaßnahme
Nr. 2.
· Neben der Erleichterung des Zugangs zu Kleinstkrediten über das europäische
Mikrofinanzierungsinstrument Progress und der Weiterentwicklung dieses
Instruments durch eine Verstärkung der institutionellen Kapazitäten im Rahmen des Programms der Europäischen Union für den sozialen Wandel und die
Innovation für den Zeitraum 2014-2020[23] soll
die Entwicklung der rechtlichen und institutionellen Rahmenbedingungen
für Kleinstkredite besser analysiert und stärker gefördert werden.
3.1.2.
Mobilisierung der europäischen Fonds
Die Erfahrungen mit der
Arbeitsweise der Strukturfonds müssen zusammengefasst, bewertet und mit den
nationalen Verwaltungsbehörden erörtert werden, um die Mitgliedstaaten zu
ermutigen, im nächsten Programmplanungszeitraum umfassendere und effizientere
Unterstützungsmaßnahmen für Sozialunternehmen zu entwickeln. Die Kommission
wird außerdem eine spezifische Maßnahme zur Finanzierung der Sozialunternehmen
ausarbeiten. Schlüsselmaßnahme
Nr. 3.
·
Im Rahmen des Programms der Europäischen Union für
den sozialen Wandel und die soziale Innovation hat die Kommission die
Einführung eines mit 90 Mio. EUR ausgestattetes europäisches
Finanzinstruments vorgeschlagen, um den Zugang zu Finanzmitteln für Sozialunternehmen
zu erleichtern; dies erfolgt auch mit Blick auf ihre Gründung, Entwicklung
und Expansion mit Hilfe von Investitionen in Solidarinvestmentfonds, die
Eigenkapitalinstrumente und Schuldtitel zur Verfügung stellen. Schlüsselmaßnahme Nr. 4.
· Die Kommission hat ausdrücklich die Einführung eines
Investitionsschwerpunkts „Sozialunternehmen“ in den EFRE- und ESF-Verordnungen
ab dem Jahr 2014[24]
vorgeschlagen, um eine eindeutige Rechtsgrundlage zu
schaffen und es den Mitgliedstaaten und den Regionen zu ermöglichen, gezielte
Maßnahmen in ihre ESF- und EFRE-Programme für den Zeitraum 2014-2020
aufzunehmen.
3.2.
Mehr Sichtbarkeit für das soziale Unternehmertum
3.2.1.
Entwicklung von Instrumenten, um den Bereich besser
kennenzulernen und die Sichtbarkeit des sozialen Unternehmertums zu verstärken
Die betroffenen Akteure
stimmen dann überein, dass sie vor allem einen einfachen und schnellen Zugang
zu den Informationen erhalten müssen, die über die sozialen Unternehmen
verfügbar sind und die einen Erfahrungsaustausch zur Verbreitung bewährter
Verfahren ermöglichen. Besonders dringend benötigt werden Mittel zur
Evaluierung und Bewertung der Auswirkungen dieser Aktivitäten und ihrer
sozialen Bedeutung (z. B. durch Auswertung der Erfahrungen bestimmter
Mitgliedstaaten, die Satellitenkonten entwickelt haben, mit denen Statistiken
über die Sozialunternehmen und insbesondere die Genossenschaften und
Gegenseitigkeitsgesellschaften erhoben werden können). Bei der Bewältigung
dieser Herausforderungen könnten sich Kennzeichnung oder Zertifizierung als
nützliche Instrumente erweisen. Auch muss insbesondere bei den jungen
Generationen verstärkt für das soziale Unternehmertum geworben werden. Schlüsselmaßnahme Nr. 5.
· Ermittlung der bewährten Verfahren und der reproduzierbaren Modelle: Dazu ist mit allen beteiligten Parteien eine vollständige Kartografie
der Sozialunternehmen in Europa zu erstellen, mit der ihre Eigenschaften, ihre
Wirtschaftsmodelle, ihr wirtschaftliches Gewicht, ihr länderübergreifenden
Wachstumspotenzial ebenso erfasst werden wie Inhalt und Kriterien der Satzungen
und Steuersysteme sowie die Kennzeichnungsinstrumente. Schlüsselmaßnahme Nr. 6.
· Schaffung einer öffentlichen Kennzeichnungs- und
Zertifizierungsdatenbank für die Sozialunternehmen in
Europa, durch die sie stärker wahrgenommen werden und besser verglichen werden
können. Schlüsselmaßnahme Nr. 7.
·
Förderung des gegenseitigen Lernens und
Verstärkung der Kompetenzen der nationalen und regionalen Verwaltungen zwecks Einführung umfassender Strategien zur Unterstützung, Förderung
und Finanzierung der Sozialunternehmen, insbesondere im Rahmen der
Strukturfonds durch Analysen, Austausch von bewährten Verfahren,
Sensibilisierung sowie Maßnahmen zur Vernetzung und Verbreitung.
3.2.2.
Verstärkung von Führungskompetenzen,
Professionalisierung und Vernetzung der Sozialunternehmer
Alle Sozialunternehmer, ob
jung oder bereits etabliert, müssen die für eine gute Führung und das Wachstum
ihres Unternehmens erforderlichen Kompetenzen erwerben. Zu diesem Zweck möchte
die Kommission verstärkt dafür sorgen, dass sich Sozialunternehmer, innovative
Unternehmer sowie Forschung und Hochschulwesen gegenseitig befruchten. Als
geeigneter Rahmen bieten sich hierfür insbesondere Gründungszentren
(„Unternehmensinkubatoren“) an. Die wenigen Projekte in diesem Bereich
verdienen es, unterstützt und ausgebaut zu werden. Die Sozialunternehmer
müssten von anderen Unternehmensleitern oder Bankern beraten und unterstützt
werden. Schlüsselmaßnahme Nr. 8.
· Schaffung einer einheitlichen, mehrsprachigen elektronischen
Informations- und Erfahrungsplattform, gegebenenfalls
in Verbindung mit der Plattform Social Innovation Europe[25] und dem Enterprise-Europe-Network, für Sozialunternehmer,
Gründungszentren und Unternehmenscluster, soziale Investoren und alle, die mit
ihnen zusammenarbeiten. · Verbesserung von Bekanntheitsgrad und Zugänglichkeit von
Gemeinschaftsprogrammen, mit denen die Sozialunternehmer unterstützt werden
könnten, wie beispielsweise ERASMUS, ERASMUS für
Jungunternehmer, TEMPO, „Jugend in Aktion“ – 2007-2013 (insbesondere die Aktion
„Jugendinitiativen“) und HORIZON 2020.
3.3.
Verbesserung des rechtlichen Umfelds
3.3.1.
Entwicklung geeigneter europäischer Rechtsformen,
die vom europäischen Sozialunternehmertum genutzt werden könnten
In der Studie über die Durchführung der Verordnung
über das Statut der Europäischen Genossenschaft[26] wurde auf die Komplexität des
Textes hingewiesen. Es wurden mehrere Möglichkeiten empfohlen, um diese
Bestimmungen einfacher und attraktiver zu gestalten, sodass sie den
Bedürfnissen der Sozialunternehmer gerecht werden. Die Stiftungen sind oft der
Ansicht, dass es für sie schwierig ist, im Rahmen des Binnenmarkts tätig zu
werden, da die vielfältigen Rechtsvorschriften zuweilen komplexe Anforderungen
und Verfahren mit sich bringen (besonders im steuerrechtlichen Bereich).
Schließlich sprechen sich die Gegenseitigkeitsgesellschaften regelmäßig für ein
europäisches Statut aus, während andere Einrichtungen der Ansicht sind, dass
dafür kein Bedarf besteht. Schlüsselmaßnahme Nr. 9.
· Nach Maßgabe der Ergebnisse der Konsultation der betroffenen Parteien Vorlage
eines Vorschlags zur Vereinfachung der Verordnung über das Statut der
Europäischen Genossenschaft, um dessen Autonomie gegenüber den
einzelstaatlichen Rechtsordnungen zu stärken und es so ihre Anwendung für die
Gründung von sozialwirtschaftlichen Genossenschaften leichter heranziehen zu
können. · Vorschlag einer Verordnung über die Satzung der Europäischen Stiftung zur Förderung der länderübergreifender Tätigkeiten der Stiftungen. Eine
solche Satzung würde parallel zu den nationalen Systemen bestehen und auf
freiwilliger Basis angewendet werden. · Einleitung einer Studie zur Situation von Gegenseitigkeitsgesellschaften
in allen Mitgliedstaaten und insbesondere Analyse
ihrer länderübergreifenden Tätigkeiten.
3.3.2.
Öffentliches Beschaffungswesen
Trotz der vielfältigen mit
den einschlägigen Bestimmungen verbundenen Möglichkeiten sind die
Sozialunternehmen oft der Ansicht, dass sie immer noch unverhältnismäßig große
Schwierigkeiten beim Zugang zu öffentlichen Aufträgen haben. Diese Situation
sei sowohl auf die diesbezüglichen europäischen Vorschriften als auch auf die
nationalen, je nach Mitgliedstaat sehr unterschiedlichen Vorschriften
zurückzuführen, bei denen es die Praxis der Übererfüllung („Goldplating“) nicht
immer zulasse, die Möglichkeiten der Richtlinien über das öffentliche
Beschaffungswesen voll auszuschöpfen. Andererseits nutzen öffentliche Körperschaften
nicht immer das auf dem Gebiet der sozialen Dienste bestehende
Innovationspotenzial. In den meisten Reaktionen auf das Grünbuch der Kommission
über die Modernisierung der europäischen Politik im Bereich des öffentlichen
Auftragswesens wurde die Ansicht vertreten, dass aus den Richtlinien stärker
hervorgehen müsse, dass die Möglichkeit besteht, sich bei öffentlichen
Aufträgen auf soziale oder ökologische Kriterien zu stützen. Schlüsselmaßnahme Nr. 10.
· Im Rahmen der Reform des öffentlichen Auftragswesens soll bei der Auftragsvergabe
(besonders bei Dienstleistungen im Sozial- und Gesundheitsbereich) größeres
Augenmerk auf den Qualitätsaspekt gelegt und vor allem untersucht werden, wie
die Arbeitsbedingungen der Personen, die an der Produktion bzw. Erbringung der
ausgeschriebenen Güter und Dienstleistungen beteiligt sind, berücksichtigt
werden könnten, sofern die Grundsätze des Vertrags
(Nichtdiskriminierung, Gleichbehandlung und Transparenz) in vollem Umfang
gewahrt sind.
3.3.3.
Staatliche Beihilfen
Die Kommission
verabschiedete am 23. März 2011 eine Mitteilung über die Reform der
EU-Beihilfevorschriften über Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem
Interesse (DAWI)[27],
die die Sozialunternehmen, die DAWI erbringen, interessieren könnte. Die
Kommission stellt fest, dass sie beabsichtigt, differenziertere Bestimmungen zu
verabschieden, die sich nach den Auswirkungen der Beihilfen in Form von
Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen auf dem
innergemeinschaftlichen Markt richten. Sie nimmt ferner zur Kenntnis, dass
bestimmte Arten sozialer Dienstleistungen eine Reihe von Besonderheiten
hinsichtlich ihrer Finanzierungsstruktur und Zielsetzung aufweisen. Schlüsselmaßnahme Nr. 11.
· Vereinfachung der Anwendung der Vorschriften über staatliche Beihilfen
auf soziale und lokale Dienstleistungen. Eine solche
Vereinfachung könnte auch den Sozialunternehmen zugute kommen, sofern sie
soziale Dienstleistungen oder Dienstleistungen ohne Auswirkungen auf den Handel
zwischen den Mitgliedstaaten erbringen. Mit den im September 2011 veröffentlichten
Vorschlägen zur Überarbeitung der Vorschriften für Dienstleistungen von
allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) möchte die Kommission dieses Ziel
der Vereinfachung der Bestimmungen für die sozialen und lokalen
Dienstleistungen erfüllen, insbesondere durch den Vorschlag einer
De-minimis-Verordnung für die lokalen DAWI und einen neuen Beschluss, durch den
die sozialen Dienstleistungen unter bestimmten Voraussetzungen von der
Anmeldepflicht befreit werden. Diese neuen Regeln sollen vor Ende 2011 von der
Kommission angenommen werden.
4.
Über den Aktionsplan hinausgehende Ideen
Zusätzlich zu den obengenannten prioritären
Maßnahmen stellt die Kommission weitere Vorschläge zur Diskussion, deren
Einzelheiten und Modalitäten eingehender geprüft werden sollten, insbesondere: · die Vernetzung von Banken (oft staatliche oder halbstaatliche
Einrichtungen), die ganz oder teilweise im Bereich der Finanzierung des
sozialen Unternehmertums tätig sind[28],
und die Schaffung von Möglichkeiten zur Weitergabe ihrer Erfahrungen; in diesem
Rahmen könnten „ruhende Gelder“ (beispielweise Guthaben auf nicht aufgelösten
Bankkonten von Verstorbenen) wieder der Wirtschaft zugeführt werden; · die Verbesserung des Zugangs zu Risikokapital für die sozialen
Unternehmen, und zwar im Zuge des Vorschlags der Kommission über den
europäischen Rahmen für Risikokapitalfonds; · die Förderung des Interesses von Senioren an der Entwicklung des
sozialen Unternehmertums im Rahmen des für 2012 ausgerufenen Europäischen
Jahres für aktives Altern (Neuausrichtung von Berufslaufbahnen oder Förderung
der ehrenamtlichen Tätigkeit älterer Mitbürger); · die Förderung der Forschung über die sozioökonomischen Merkmale und
Auswirkungen des sozialen Unternehmertums und insbesondere die Kofinanzierung
von nationalen Projekten zur Erstellung von Satellitenkonten[29], mit denen die
sozialen Unternehmen in den nationalen Rechnungslegungssystemen sichtbar
gemacht werden könnten; · die Prüfung der Möglichkeit der Einbeziehung neuer Beihilfe-Kategorien
anlässlich der Überprüfung der bis zum 31. Dezember 2013 geltenden
Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung; · der Ausbau des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den
Mitgliedstaaten im Bereich der Anpassung der nationalen Steuersysteme zugunsten
der sozialen Unternehmen und der solidarischen Investitionen; · der Ausbau des Austauschs bewährter Verfahren zwischen den
Mitgliedstaaten im Bereich des Umgangs mit dem in den Sozialunternehmen angesammelten
Kapital und insbesondere die Sperrung („asset locks“), damit das Kapital
entweder im Unternehmen verbleiben oder in andere Sozialunternehmen investiert
werden kann. Die
Kommission schlägt außerdem vor, weiterhin Überlegungen zu folgenden Themen
anzustellen: · Neue Strategien für einen besseren Zugang zu Finanzmitteln durch die
Förderung des Dialogs zwischen Sozialunternehmen und Finanzinstituten, z. B. im
Rahmen des KMU-Finanzforums. · Nachdem die Innovationsunion beschlossen worden war und der Europäische
Rat vom 4. Februar 2011 gefordert hatte, dass ein Instrument für die
Verwertung von Rechten des geistigen Eigentums auf europäischer Ebene
eingeführt werden muss, verpflichtet sich die Kommission, zu prüfen, inwieweit
den Sozialunternehmen zur Förderung ihrer Entwicklung Zugang zu ruhenden
Patenten gewährt werden könnte. · Entwicklung und Vernetzung der Austauschplattformen (Börsen[30]) für Sozialunternehmen. · Möglichkeit für Sozialunternehmen, die Gewinne erwirtschaften, ohne
negative steuerliche Auswirkungen auf ehrenamtliche Mitarbeiter zurückgreifen
und Spenden annehmen zu können. · Besteht Bedarf für ein
etwaiges europäisches Statut für die anderen Formen von Sozialunternehmen wie beispielsweise
die Vereinigungen ohne Erwerbszweck und/oder gegebenenfalls ein gemeinsames
europäisches Statut für alle Sozialunternehmen? Zu dieser Frage wird sie nach
Annahme des Vorschlags über die Satzung der Europäischen Stiftung eine Sitzung
zwischen hochrangigen Vertretern aller Stakeholder, dem Europäischen Parlament
und dem Rat veranstalten, die sich mit möglichen Initiativen zur Verbesserung
des Rechtsrahmens der Sozialunternehmen auf europäischer Ebene beschäftigen.
5.
Schlussfolgerung
Die Kommission: -
unterbreitet allen interessierten Parteien die in
dieser Mitteilung vorgeschlagenen Analysen und Maßnahmen, um den bereits in
breitem Umfang mit den europäischen Akteuren des Sektors begonnenen Dialog
fortzusetzen, und lädt alle Interessierten zur Konferenz über Sozialunternehmen
und Solidarwirtschaft ein, die am 18. November 2011 in Brüssel stattfindet. Auf
dieser Konferenz hat jedermann die Möglichkeit, zu dieser Mitteilung Stellung
zu nehmen; -
fordert die Mitgliedstaaten und die regionalen und
lokalen Gebietskörperschaften auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Befugnisse die
Entwicklung der sozialen Unternehmen zu unterstützen und zu fördern,
insbesondere über die Strukturen für die wirtschaftliche Entwicklung und die
Handelskammern, und dabei die länderübergreifende Dimension der Partnerschaften
und der unterstützten Initiativen zu berücksichtigen; -
fordert sie ferner zur Entwicklung einer
Gesamtstrategie auf, um die Verstärkung der Kapazitäten, die Vernetzung und die
Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zu fördern und die
Sozialunternehmen in Beschäftigungspakte und Initiativen für soziale Inklusion
einzubinden. Die Kommission wird ihrerseits: –
ihre Initiativen in partnerschaftlicher
Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten - unter Einhaltung des
Subsidiaritätsprinzips und unter Berücksichtigung der mit dem wirtschaftlichen
und sozialen Zusammenhalt auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene
erbundenen Herausforderungen - durchführen; –
eine aus Vertretern aller beteiligten Akteure
bestehende Beratergruppe für das soziale Unternehmertum einsetzen, die den
Fortschritt der in dieser Mitteilung vorgesehenen Maßnahmen überwachen wird.
Auf der Grundlage der Erfahrungen der SBA-Beratungsgruppe[31] könnte sich diese Gruppe aus
Vertretern der Mitgliedstaaten, der lokalen Gebietskörperschaften, der
Organisationen von Sozialunternehmern, des Banken- und Finanzsektors und der
Hochschulen und Universitäten zusammensetzen. [1] EUROPA 2020 – Eine Strategie für
intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum, KOM(2010) 2020. [2] Mitteilung „Innovationsunion“, KOM(2010) 546 endg. vom 6.
Oktober 2010. [3] Mitteilung „Plattform gegen Armut und soziale Ausgrenzung: Ein
europäischer Rahmen für den sozialen und territorialen Zusammenhalt“, KOM(2010)
758 endg. vom 16. Dezember 2010. [4] „Binnenmarktakte - Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und
Vertrauen“, KOM(2011) 206 endg. vom 13. April 2011. [5] http://ec.europa.eu/internal_market/smact/consultations/2011/debate/index_en.htm [6] Für die Zwecke dieser Mitteilung entspricht der englische
Begriff „Social Business“ dem Begriff Sozialunternehmen. [7] Im Sinne der Vorschriften des Vertrags über die Arbeitsweise der
Europäischen Union und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen
Union. [8] Beispielsweise durch eine begrenztere Lohnspannbreite. [9] CIRIEC, Die Sozialwirtschaft in der Europäischen Union, S. 48. [10] Terjesen, S., Lepoutre, J. , Justo, R. and Bosma, N. 2011. Global
Entrepreneurship Monitor Report on Social Entrepreneurship.
http://www.gemconsortium.org/about.aspx?page=pub_gem_special_topic_reports. [11] Hier definiert als „Tätigkeit mit einem sozialen oder
umweltbezogenen Ziel bzw. einem Ziel von allgemeinem Interesse. Dazu gehören
die Erbringung von Dienstleistungen für bzw. die Ausbildung von sozial
benachteiligten oder behinderten Personen, die Verwendung der
Unternehmensgewinne für soziale Ziele, die Organisation von Selbsthilfegruppen
für gemeinnützige Zwecke“. Ebda, S. 44. [12] Terjesen, S., Lepoutre, J. , Justo, R. and Bosma, N. 2011. Global
Entrepreneurship Monitor Report on Social Entrepreneurship.. [13] So
liegt z. B. in Frankreich die Zahl der Krankheitstage in diesen Unternehmen
weit unter dem Durchschnitt: 5,5 % gegenüber 22 % („Absence au
travail pour des raisons de santé dans l’économie sociale“, Chorum, April 2011,
http://www.cides.chorum.fr). [14] Empowering people, driving change: Social innovation in the
European Union, Beratergremium für europäische Politik (BEPA), Europäische
Kommission, Juli 2010, Seiten 11 und 109. [15] KOM(2011) XXX. [16] Study on Practices and Policies in the Social Enterprise Sector
in Europe, Austrian Institute for SME Research und TSE Entre, Turku School
of Economics, Finnland, Wien, Juni 2007; für die Europäische Kommission
erstellter Bericht. [17] Empowering people, driving change: Social innovation in the
European Union, Beratergremium für Europäische Politik (BEPA), Europäische
Kommission, Juli 2010. [18] Überarbeitung des „Small Business Act“ für Europa“, KOM(2011) 78
endg. [19] KOM(2011) 681 endg. [20] EIB-Gruppe. [21] European Social Investment and Entrepreneurship Fund (ESIEF), der
Investitionen in 10 bis 15 Instrumente in den Mitgliedstaaten vorsehen würde. [22] Europäische Initiative zur Entwicklung von Kleinstkrediten für
mehr Wachstum und Beschäftigung, KOM(2007) 708. [23] KOM (2011) 609 endg. vom 6.10.2011. [24] http://ec.europa.eu/regional_policy/what/future/proposals_2014_2020_fr.cfm [25] http://www.socialinnovationeurope.eu/ [26] Studie über die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1435/2003
über das Statut der Europäischen
Genossenschaft (SCE), 5. Oktober 2010,
http://ec.europa.eu/enterprise/policies/sme/files/sce_final_study_part_i.pdf. [27] KOM(2011) 146 endg. [28] Beispiele hierfür sind die Caisse des dépôts et consignations
(Frankreich), die KfW Entwicklungsbank (Deutschland), das Projekt Big Society
Bank (Vereinigtes Königreich) oder die Triodos Bank (Belgien, Niederlande). [29] http://www.socialeconomy.eu.org/spip.php?article705&lang=en
[30] Nach Brasilien (Bovespa - 2004) und Südafrika (SASIX - 2006) wurde
2008 in Portugal im Rahmen von Euronext Lisbon die erste europäische
Sozialbörse (Bolsa de Valores Sociais) gegründet. In einigen Monaten könnte das
Projekt „London Social Stock Exchange“ anlaufen. [31] Überprüfung des „Small Business Act“ für Europa“, KOM(2011) 78
endg., S. 20.