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Document 52011DC0417
COMMUNICATION FROM THE COMMISSION TO THE EUROPEAN PARLIAMENT, THE COUNCIL, THE EUROPEAN ECONOMIC AND SOCIAL COMMITTEE AND THE COMMITTEE OF THE REGIONS Reform of the Common Fisheries Policy
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik
/* KOM/2011/0417 endgültig */
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik /* KOM/2011/0417 endgültig */
INHALTSVERZEICHNIS 1........... Einleitung........................................................................................................................ 2 2........... Reformziele.................................................................................................................... 3 2.1........ Mehr Fisch für nachhaltige
Fischereien............................................................................ 3 2.2........ Eine Zukunft für Fischwirtschaft,
Aquakultur und Beschäftigung........................................ 5 2.3........ Blühende Küstengemeinden............................................................................................ 7 2.4........ Verbrauchergerechte
Informationspolitik......................................................................... 7 2.5........ Optimierte politische
Entscheidungsfindung durch Regionalisierung................................... 7 2.6........ Klügere Finanzierung...................................................................................................... 9 2.7........ Internationale Projektion der
GFP-Grundsätze................................................................ 9
1.
Einleitung
Laut Fazit des Grünbuchs zur Reform der
Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)[1]
hat diese Politik ihre wesentlichen Ziele bisher verfehlt: Die Fischbestände
sind überfischt, die wirtschaftliche Lage von Teilen der Flotte ist trotz hoher
Zuschüsse heikel, der Fischereisektor ist ein wenig attraktives Berufsfeld, und
die Situation vieler von der Fischerei abhängiger Küstengemeinden ist prekär.
Das Ergebnis des umfassenden Konsultationsprozesses, der mit diesem Grünbuch
angestoßen wurde, bestätigt diese Analyse[2]. Vor diesem Hintergrund unterbreitet die
Kommission nun einen ehrgeizigen Vorschlag zur Reform der Fischereipolitik. Es
geht darum, die wesentlichen Voraussetzungen zu schaffen, um Fischbeständen und
Fischereien ebenso wie der Meeresumwelt, ohne die es weder Bestände noch
Fischfang gäbe, eine sichere Zukunft zu garantieren. Die GFP hat ein enormes
Potenzial, das die Bausteine für nachhaltige Fischereien liefern kann, die ein
funktionierendes Ökosystem, die Versorgung der europäischen Bürger mit
hochwertigen, gesunden Fischereierzeugnissen, blühende Küstengemeinden,
rentable Fischfang- und Fischverarbeitungsunternehmen sowie attraktive und
sichere Arbeitsplätze gewährleisten. Die Reform ist ein Beitrag zur Strategie
Europa 2020[3],
denn sie stellt die Weichen für ein nachhaltiges und integratives Wachstum,
einen stärkeren Zusammenhalt in den Küstenregionen und eine robustere
Wirtschaftsleistung der Unternehmen. Mit ihrer Zielsetzung einer nachhaltigen
Nutzung der lebenden Meeresschätze ist die Reform zudem ein Schlüsselelement
der Leitinitiative ressourcenschonendes Europa[4]. Nachhaltigkeit ist der Kern der
vorgeschlagenen Reform. Nachhaltige Fischerei bedeutet, dass in einem Umfang
gefischt wird, der das Nachwachsen der Bestände nicht gefährdet und langfristig
hohe Erträge sichert. Dies setzt eine Steuerung der Mengen voraus, die dem Meer
durch Fischfang entnommen werden. Die Kommission gründet ihren Vorschlag
darauf, dass die Bestände spätestens 2015 auf nachhaltigem Niveau befischt
werden, d. h. in einem Umfang, der den „höchstmöglichen Dauerertrag“
ermöglicht. Die Kommission schlägt außerdem für 2016 ein Ende der Praxis vor,
unerwünschten Fisch ins Meer zurückzuwerfen. Derartige Rückwürfe sind eine
unannehmbare Ressourcenverschwendung. Nach besten Schätzungen[5] könnten die Bestandsgrößen bei
einer Befischung der Bestände auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags
um rund 70 % anwachsen. Die Fangerträge würden insgesamt um rund 17 %
steigen, die Gewinnspannen könnten verdreifacht werden, Renditen auf das
Sechsfache steigen, und die Bruttowertschöpfung der Fangindustrie würde um
nahezu 90 % wachsen. Bei nachhaltiger Fischerei wäre der Fangsektor
nicht länger von öffentlichen Zuschüssen abhängig. Gleichzeitig wäre es
leichter, stabile Preise unter transparenten Bedingungen mit klaren Vorteilen
für die Verbraucher zu erzielen. Eine starke, effiziente und rentable
Fischwirtschaft, die nach Marktgesetzen funktioniert, würde eine wichtigere,
aktive Rolle bei der Bestandsbewirtschaftung spielen. Und sie würde dazu
beitragen, die Flottenüberkapazitäten als eine der Hauptursachen der aktuellen
Überfischung abzubauen. Fischfang auf nachhaltigem Niveau ist
entscheidende Voraussetzung für die Zukunft der Küstengemeinden, die in einigen
Fällen spezifische Maßnahmen zur Unterstützung ihrer kleinen Küstenflotten
erfordern werden. Die Kommission schlägt vor, die Entwicklung der GFP als Teil
der maritimen Wirtschaft insgesamt zu sehen. Die verschiedenen politischen
Konzepte für die Meere und Küstengebiete der EU werden so besser aufeinander
abgestimmt und die Küstenregionen besser in die Lage versetzt, ihre
Einnahmequellen zu diversifizieren, um den Bürgern mehr Lebensqualität bieten
zu können. Fisch ist die Grundlage der Fischwirtschaft.
Er ist überdies eine gesunde Eiweißquelle für die menschliche Ernährung.
Fischfang und Aquakultur in Küsten- und ländlichen Gebieten auf eine
nachhaltige Basis zu stellen, liegt im gesamtgesellschaftlichen Interesse und
trägt dazu bei, die wachsende Nachfrage nach hochwertigen Fischereierzeugnissen
zu decken. Das GFP-Reformpaket setzt sich wie folgt
zusammen: · Legislativvorschlag für eine Grundverordnung (anstelle der Verordnung
(EG) Nr. 2371/2002 des Rates), · Legislativvorschlag für eine Marktpolitik (anstelle der Verordnung (EG)
Nr. 104/2000 des Rates), · Mitteilung über die externe Dimension der GFP, · Bericht zur Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates über die
Kapitel Bestandserhaltung und Nachhaltigkeit und Anpassung der
Fangkapazitäten sowie Artikel 17 Absatz 2 über den beschränkten
Flottenzugang zur 12-Seemeilen-Zone. Im Rahmen des Mehrjährigen Finanzrahmens und
der Finanziellen Vorausschau wird die Kommission außerdem einen
Legislativvorschlag für das künftige Finanzinstrument 2014-2020 zur Unterstützung
der GFP zur Annahme im zweiten Halbjahr 2011 vorlegen.
2.
Reformziele
2.1.
Mehr Fisch für nachhaltige Fischereien
Ziel ist es, gesunde Fischbestände aufzubauen
und zu erhalten. Die Befischung sollte im Umfang des höchstmöglichen
Dauerertrags (MSY - maximum sustainable yield) erfolgen. Dieser
höchstmögliche Dauerertrag ist die Menge, die einem Bestand Jahr für Jahr
gefahrlos entnommen werden kann und die Populationsgrößen auf dem Niveau
maximaler Produktivität erhält. Dieses Ziel ist im Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen genannt und wurde 2002 auf dem Weltgipfel für nachhaltige
Entwicklung als Zielvorgabe angenommen, die weltweit bis 2015 erreicht werden
sollte. Mit Verwirklichung dieses Ziels könnte die reformierte GFP außerdem
erfolgreicher zur Sicherung des guten ökologischen Zustands der Meeresumwelt
nach Maßgabe der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie[6] beitragen. Das Ziel, bis 2015
Befischungsraten auf dem Niveau des höchstmöglichen Dauerertrags zu erreichen,
ist in der vorgeschlagenen Grundverordnung klar verankert. Rückwürfe von Fisch sind nicht länger hinnehmbar. Rückwürfe lassen die Industrie in einem
schlechten Licht dastehen, schaden der nachhaltigen Bestandsnutzung, den
marinen Ökosystemen und der Rentabilität der Fischereien und können die
Zuverlässigkeit wissenschaftlicher Gutachten beeinträchtigen. Die Beendigung
der Rückwurfpraxis muss eines der Ziele der reformierten GFP sein. Die
vorgeschlagene Grundverordnung enthält erstmals die Verpflichtung, alle Fänge
regulierter Arten anzulanden. Diese Verpflichtung wird – mit flankierenden
Maßnahmen – für einzelne Artengruppen nach einem ehrgeizigen, aber
realistischen Zeitplan verbindlich. Arten, die eine hohe Überlebenschance
haben, wenn sie nach dem Fang ins Meer zurückgeworfen werden, sollten von
dieser Anlandepflicht ausgenommen werden. Mehrjährige Bewirtschaftungspläne sind weiterhin das Instrument zur Verwirklichung des langfristigen
politischen Engagements, die nachhaltige Nutzung der Ressourcen zu
gewährleisten. Diese Pläne werden aber nicht mehr wie bisher nur für einzelne
Bestände gelten, sondern die große Mehrheit wird für mehrere Bestände gemeinsam
erstellt werden. Die Mittelmeeranrainer unter den Mitgliedstaaten sind
aufgefordert, nationale Bewirtschaftungspläne für die Fischereien in ihren
Hoheitsgewässern zu erstellen. Für Mittelmeerfischereien mit internationaler
Dimension sollten anschließend EU-Pläne entwickelt werden. Die EU sollte sich
um ähnliche langfristige Zusagen von Nicht-EU-Partnern bemühen. Das Fischereimanagement muss sich auf solide
wissenschaftliche Gutachten gründen und den Ökosystem- und Vorsorgeansatz
verfolgen. Die Kommission wird weiterhin Gutachten von wissenschaftlichen
Beratungsgremien auf der Grundlage garantierter Qualitätsnormen einholen.
Überschneidungen in der Arbeit verschiedener wissenschaftlicher
Beratungsgremien werden künftig zur Rationalisierung und maximalen Synergie im
Beratungsprozess vermieden. Wissenschaftlich-wirtschaftliche
Partnerschaften können die Qualität und Verfügbarkeit
von Daten und Wissen verbessern. Außerdem können sie das gegenseitige,
gemeinsame Verständnis von Akteuren und Wissenschaftlern fördern, ohne letztere
in ihrer Unabhängigkeit zu beeinflussen. Beide Seiten sollten daher ermutigt
werden, solche Partnerschaften einzugehen. Vollständige, zuverlässige Daten sind
für die politische Entscheidungsfindung unerlässlich, sowohl in der
vorbereitenden Phase als auch bei der Um- und Durchsetzung der Politik[7]. Die reformierte GFP erlegt den
Mitgliedstaaten erneut klare Verpflichtungen für die Sammlung und Abrufbarkeit
von Daten auf. Die Kommission plant ein integriertes europäisches
Fischereimanagement-Informationssystem. Damit wird dem Nutzerbedarf wirksam
entsprochen, die Datenqualität verbessert und die Weiterentwicklung des Fischereimanagements
ermöglicht. Regeln und Berichterstattungspflichten werden, soweit möglich,
vereinfacht und Kosten gesenkt. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert,
nationale Fischereiforschungs- und Innovationsprogramme zu verabschieden und zu
koordinieren, um die EU-Forschungsrahmenprogramme optimal zu nutzen.
2.2.
Eine Zukunft für Fischwirtschaft, Aquakultur und
Beschäftigung
Die GFP muss die Voraussetzungen für eine
starke, rentable, wettbewerbsfähige Fischwirtschaft schaffen, die attraktive
Arbeitsplätze bieten kann. Fangwirtschaft und Aquakultur müssen effizient
arbeiten und finanziell robust sein, ohne öffentliche Zuschüsse zu benötigen. Mit dem Übergang zu übertragbaren
Fischereibefugnissen wird in der vorgeschlagenen Grundverordnung ein
marktbasierter Mechanismus zur Förderung einer starken, rentablen
Fangwirtschaft eingeführt, die unter rechtssicheren Bedingungen effizient
arbeiten kann. Systeme übertragbarer Befugnisse können ohne Kosten für den
Steuerzahler überschüssige Fangkapazitäten abbauen und die Rentabilität
steigern, wie Erfahrungen in einigen Mitgliedstaaten und Ländern außerhalb der
EU gezeigt haben. Der Vorschlag der Kommission sieht solche übertragbaren
Befugnisse vor, aber nur innerhalb jeweils eines Mitgliedstaats. Die
Mitgliedstaaten können mit dem EU-Recht vereinbare Kriterien festlegen, um
zwischen den Fangtätigkeiten eines Schiffs und den von der Fischerei und
angeschlossenen Tätigkeiten abhängigen Bevölkerungen eine echte wirtschaftliche
Verbindung herzustellen. Die Mitgliedstaaten können das System der
übertragbaren Fischereibefugnisse so regeln, dass eine enge Verbindung zwischen
Schiffen und Fischereigemeinden gewährleistet ist (etwa durch Übertragbarkeit
nur innerhalb der einzelnen Flottensegmente) und Spekulationen verhindert werden.
Die besonderen Merkmale der kleinen Küstenfischerei mit ihrer Bindung an die
jeweiligen Küstengemeinden und die Anfälligkeit einiger kleiner oder mittlerer
Unternehmen rechtfertigen es, die vorgeschriebene Anwendung des Systems
übertragbarer Fischereibefugnisse auf größere Schiffe zu beschränken. Die
Mitgliedstaaten können Schiffe bis zu 12 m, wenn sie kein geschlepptes Gerät
einsetzen, von diesem System ausnehmen. Wesentliches Hemmnis für nachhaltige
Fischereien ist nach wie vor die Flottenüberkapazität. Die neue Regelung, bei
der der Flottenabbau über die übertragbaren Fischereibefugnisse eher auf
Initiative der Wirtschaft selbst erfolgen dürfte, wird nicht aus öffentlichen
Mitteln finanziert und beseitigt einen der Faktoren, die zu Überkapazitäten führen.
Betreiber hätten Anreize, ihre Fischereibefugnisse zu vermehren, während andere
beschließen könnten, den Wirtschaftszweig zu verlassen. Im Zuge dieser Regelung
wird mit einer Steigerung der Einkommen um über 20 % und der Löhne der
Besatzung um 50 % bis über 100 % gerechnet. Eine derartige
Umstrukturierung des Fangsektors wird sich auch auf die Verarbeitungsindustrie
positiv auswirken, die Bruttowertschöpfung wird beträchtlich steigen, und es
werden mehr Arbeitsplätze geschaffen[8].
Es ist Ziel der Reform, die weitere Entwicklung der Fangwirtschaft zu stützen
und Arbeitsplatzverluste zu begrenzen. Die Reform wird zu einem Umbau der
Fangwirtschaft führen, und es werden Maßnahmen notwendig sein, um die
Auswirkungen dieser Umstrukturierung auf die Beschäftigungssituation zu
steuern. Hierbei wird die Einbeziehung der Sozialpartner auf allen Ebenen eine
äußerst wichtige Rolle spielen. Übertragbare Fischereibefugnisse sind nicht
zuletzt die Lösung für alle, die aus dem Beruf ausscheiden möchten, da sie ihre
Anteile zum Marktwert verkaufen könnten. Attraktivität des Berufs und
menschenwürdige Arbeitsbedingungen sind für den
Fangsektor ganz allgemein drängende Themen und besonders wichtig für viele
kleine Flotten der handwerklichen Küstenfischerei. Fischfang wieder rentabel zu
machen, wäre der wirksamste Weg, Fischereifahrzeuge sicherer zu machen und die
Arbeitsbedingungen zu verbessern[9]
und diesen Arbeitsbereich wieder zu einem attraktiven, sicheren Beruf mit
angemessenen Einkommen zu machen. Die reformierte GFP muss dazu beitragen, die
Arbeitsbedingungen an Bord zu verbessern und moderne Gesundheits- und
Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Die Kommission und der Rat haben die
Mitgliedstaaten aufgefordert, das Übereinkommen der Internationalen
Arbeitsorganisation über die „Arbeit im Fischereisektor“ zu ratifizieren. Die
Kommission wird hier aktiv mit den Sozialpartnern zusammenarbeiten. Ohne Förderung einer nachhaltigen Entwicklung
der Aquakultur kann die weltweit wachsende Nachfrage nach Fisch und
Meeresfrüchten nicht gedeckt werden. Die Aquakultur in der EU ist ein breit
gefächerter Wirtschaftszweig und reicht von traditioneller extensiver
Küstengewässer- und Teichwirtschaft bis hin zu High-tech-Anlagen besonders bei
der marinen Aquakultur. Gleichzeitig ist die Aquakultur ein wichtiger Sektor,
der ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum in ländlichen Gebieten und
Küstengemeinden unterstützt, und ihre Anlagen können zum Schutz und zur
Erhaltung bestimmter Umweltmerkmale beitragen, etwa durch extensive Aquakultur
in Feuchtgebieten. Die Umweltverträglichkeit der Aquakultur und
die Qualität und Sicherheit ihrer Erzeugnisse werden entscheidende
Voraussetzung dafür sein, das Potenzial dieses Wirtschaftszweigs auszubauen und
seine Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern[10].
Die EU muss eine nachhaltige, wettbewerbsfähige und diversifizierte Aquakultur
fördern, unterstützt durch neueste Forschungsergebnisse und Technologien, und
Zugangsprobleme sowie Verwaltungshemmnisse abbauen. Da sich strategische Entscheidungen eines
Mitgliedstaats auf die Entwicklung in anderen Mitgliedstaaten auswirken können,
liegt hier eine klare EU-Dimension vor. Im Zuge der Reform müssen die
Mitgliedstaaten nationale Strategiepläne erstellen, die sich auf eine
Reihe strategischer Leitlinien der EU gründen, um günstige Voraussetzungen für
die Förderung der Aquakultur und ihrer Wettbewerbsfähigkeit, für die
Unterstützung einer nachhaltigen Entwicklung, für Innovation und für
Diversifizierungsanreize zu schaffen. Offene Methoden der Koordinierung könnten
den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den
Mitgliedstaaten voranbringen (z. B. Zugang zu Gewässern und Landflächen,
Lizenzvergabe).
2.3.
Blühende Küstengemeinden
Die Kommission wird sich aktiv um die
Förderung von Wachstum und Beschäftigung in Küstengemeinden, die von der
Fischerei oder Aquakultur abhängen, einsetzen. Der Fangsektor spielt in den
Küstengebieten der kontinentalen EU und ihren Regionen in äußerster Randlage
häufig eine wichtige Rolle. Die sozioökonomische Bedeutung der kleinen
Küstenfischerei und der Aquakultur in bestimmten Regionen erfordert für die
betroffenen Flotten spezifische Maßnahmen. Diese Maßnahmen sollten ein grünes,
intelligentes und integratives Wachstum ebenso fördern wie eine nachhaltige,
umweltverträgliche Fischerei und Aquakultur, Innovation, Diversifizierung der
Einkommen, Umstellung, wissenschaftliche Verbesserung und eine Kultur der
Rechtstreue.
2.4.
Verbrauchergerechte Informationspolitik
Bei der Vermarktung von Fischerei- und
Aquakulturerzeugnissen müssen künftig die Verbraucherinteressen stärker
berücksichtigt und Maßnahmen ergriffen werden, das Vertrauen in diese
Erzeugnisse zu stärken. Ziel des Reformvorschlags ist es, mehr Informationen
für die Verbraucher über das jeweilige Erzeugnis und seine Herstellung zu
veröffentlichen und bei Bedarf auf den Etiketten auch Angaben etwa zu den
Produktionstechniken oder zum Umweltstatus zu unterstützen. Die Erzeugerorganisationen werden ihre
Produktion erfolgreicher planen können, und zwar über Jahrespläne, die die
Forderung nach nachhaltiger Fischerei und eine bessere Abstimmung von Angebot
und Nachfrage sowohl quantitativ als auch qualitativ miteinander in Einklang
bringen. Dies wiederum wird dazu beitragen, spezifische Nachfragewünsche decken
zu können und die Produktqualität zu steigern. Marktuntersuchungen und die
Ausweitung der verfügbaren Marktdaten werden dazu beitragen, die Fischerei- und
Aquakulturmärkte und die Verbrauchernachfrage besser zu verstehen.
2.5.
Optimierte politische Entscheidungsfindung durch
Regionalisierung
Ein zentralisierter Top-down-Ansatz erschwert
die Anpassung der GFP an die Besonderheiten der einzelnen Meeresräume in der
EU. Die Mitgliedstaaten und alle übrigen Beteiligten werden stärker in die
Bestandsbewirtschaftung auf der Ebene einzelner Fischereien und die Abstimmung
des Fischereimanagements mit anderen Tätigkeiten in derselben Meeresregion
eingebunden. Die Vorschläge der Kommission zur
Regionalisierung und Vereinfachung sind ehrgeizig. Fischereivorschriften, die
zentral auf EU-Ebene verabschiedet werden, sollten sich auf Zielsetzungen,
Zielwerte, gemeinsame Mindestnormen und ‑ergebnisse sowie Zeitvorgaben
für die jeweilige Umsetzung konzentrieren. Somit werden wesentliche
Entscheidungen weiterhin auf EU-Ebene getroffen, aber die Mitgliedstaaten
können, unter Aufsicht der Kommission und im Einklang mit dem EU-Recht, mit
mehr Flexibilität andere Bewirtschaftungsmaßnahmen beschließen. Im Interesse eines effizienten Managements
könnten die Mitgliedstaaten zum Beispiel die angestrebte Mischung von technischen
Erhaltungsmaßnahmen und Rückwurfverhinderungsmaßnahmen festlegen. Diese
Maßnahmen würden dann über nationale Rechtsvorschriften umgesetzt. Doch die
Regionalisierung geht noch weiter und sollte auch mehr eigenständiges
Management etwa der Fangindustrie durch stärkere Einbeziehung der Fischer in
Entscheidungen beinhalten, wodurch deren Akzeptanz und damit die Einhaltung der
Vorschriften gesteigert werden dürften. Die Kommission schlägt vor, die Rolle
von Fischereiverbänden zu stärken und ihnen zusätzliche Möglichkeiten für eine
nachhaltige Ressourcennutzung sowohl bei der Planung als auch bei der
Durchführung an die Hand zu geben. Erzeugerorganisationen werden zu effizienten
Akteuren, die die Fangtätigkeiten ihrer Mitglieder planen und die Märkte stabilisieren,
deren Quoten, Fischereiaufwand und Fangflotten im Interesse einer optimalen
Quotenausschöpfung verwalten und der Rückwurfpraxis durch den Tausch und die
Verpachtung von Quoten und die Verwertung unerwünschter Fänge ein Ende setzen. Aufgrund der bisherigen Erfahrung beabsichtigt
die Kommission, die Mitwirkung der Beiräte bei der
Bestandsbewirtschaftungspolitik im Rahmen des Regionalisierungskonzepts
beizubehalten und noch auszuweiten. Die Beiräte könnten ihre Arbeit auch auf
andere fischfangbezogene Bereiche des Meeresmanagements ausdehnen. Angesichts
der besonderen Merkmale des Schwarzen Meeres, eines Binnenmeeres mit vier
Nicht-EU-Anrainern, schlägt die Kommission die Einsetzung eines Beirats
„Schwarzes Meer“ ein. Dieses Gremium könnte die Kommission in Fragen der
Bestandserhaltung, Forschung, Datenerhebung und Innovation beraten und die
Zusammenarbeit zwischen Rumänien, Bulgarien und den Nicht-EU-Anrainerstaaten
stärken. Der Beirat könnte eine entscheidende Rolle für den Aufbau eines regionalen,
auf die Besonderheiten des Schwarzen Meeres zugeschnittenen Kooperationsmodells
spielen. Die Besonderheiten des Aquakultursektors
erfordern ein eigenes Gremium für die Konsultation der Interessengruppen und
Empfehlungen zu konkreten Aspekten politischer Entscheidungen mit möglichen
Auswirkungen auf die Aquakultur. Deshalb schlägt die Kommission vor, einen
Beirat für Aquakultur einzusetzen. In Fragen, die nicht durch die Beiräte
abgedeckt sind, wünscht sich die Kommission eine möglichst umfassende, aber
kosteneffiziente Mitwirkung aller interessierten Kreise. Die Kommission sollte
für Gutachten und Expertenwissen auf einen optimal gestalteten flexiblen
Mechanismus zurückgreifen können. Der Erfolg der vorgeschlagenen GFP-Reform
hängt zu einem großen Teil davon ab, dass ein ausgewogenes Maß an Einhaltung
der Vorschriften durch die Akteure und wirksamer Durchsetzung der
Vorschriften durch die Behörden gewährleistet ist. Die Reformvorschläge
gründen sich auf die jüngste Kontroll- und die IUU-Verordnung[11]. Zusätzlich wird mit der
vorgeschlagenen Grundverordnung der Grundsatz der Konditionalität
eingeführt, wonach bestimmte finanzielle oder andere Mittel den Mitgliedstaaten
oder einzelnen Akteuren nur unter der Bedingung zur Verfügung gestellt werden,
dass sie die Vorschriften der GFP einhalten.
2.6.
Klügere Finanzierung
Finanzhilfen der EU sollten künftig zwar durchaus den gesamten Tätigkeitsbereich von der
Primärproduktion bis zur Verarbeitung und Vermarktung abdecken, aber streng auf
die Ziele der reformierten GFP ausgerichtet sein. Die Bereitstellung
öffentlicher Zuschüsse für den Sektor wird im Sinne der Ziele der neuen GFP und
in enger Anlehnung an die Europa 2020-Ziele grundlegend reformiert und
vereinfacht. Gleichzeitig schlägt die Kommission vor, die Interventionsregelung
im Rahmen der Gemeinsamen Marktorganisation zu modernisieren. Diese Regelung
wird den Veränderungen von Angebot und Nachfrage nicht länger gerecht. Es lässt
sich nicht mehr rechtfertigen, öffentliche Gelder dafür auszugeben, dass Fisch
vernichtet wird. Die aktuelle Regelung wird durch einen vereinfachten
Lagerhaltungsmechanismus ersetzt, um ein Mindestniveau an Marktstabilität zu
stützen.
2.7.
Internationale Projektion der GFP-Grundsätze
Fischereipolitisches Handeln muss auch
außerhalb der EU auf den Grundsätzen und Zielen der GFP beruhen, insbesondere
dem Grundsatz der Nachhaltigkeit und der Notwendigkeit, die Meeresökosysteme zu
schützen. Entscheidungen werden auf der Grundlage der besten verfügbaren
wissenschaftlichen Erkenntnisse sowie einer stärkeren Zusammenarbeit getroffen,
damit Vorschriften eingehalten werden. Die neuen Leitlinien der externen
Dimension der reformierten GFP werden in einer eigenen Mitteilung der
Kommission vorgestellt. Die EU wird in regionalen
Fischereiorganisationen noch aktiver mitwirken, um diese zu stärken. Das
gleiche gilt für multilaterale Organisationen wie die Vereinten Nationen oder
die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation. Außerdem wird die EU über
vertiefte Dialoge mit wichtigen Partnern und ein verstärktes Engagement
gegenüber Nicht-EU-Ländern die nachhaltige Bestandsbewirtschaftung fördern. Und
sie wird verstärkt Maßnahmen anstoßen, die vor allem auf die Bekämpfung
illegaler, ungemeldeter und unregulierter Tätigkeiten und den Abbau der
Flottenkapazitäten abzielen. Nachhaltige Fischereiabkommen mit
Nicht-EU-Ländern müssen wieder stärker auf die nachhaltige Bewirtschaftung der
Fischereiressourcen ausgerichtet werden, indem sie eine Transparenzklausel
enthalten, die besagt, dass EU-Schiffe nur die Fänge tätigen, die das
Partnerland nicht tätigen will oder kann. Derartige Abkommen müssen sich
stärker auf Wissenschaft, Überwachung und Kontrollen konzentrieren. In alle
künftigen Abkommen sollte zudem eine Menschenrechtsklausel aufgenommen werden. Auch bei den sogenannten nördlichen
Abkommen für eine gemeinsame Bestandsbewirtschaftung geteilter Bestände im
Nordatlantik, in der Arktis sowie in der Ost- und Nordsee wird die EU weiterhin
die GFP-Ziele propagieren. Zusammenfassung der im GFP-Reformpaket neu
vorgeschlagenen Maßnahmen Bestandserhaltung und Nachhaltigkeit || Bestandserhaltungsziel ist Befischung auf MSY-Niveau, Frist 2015 || Beendigung der Rückwurfpraxis durch Anlandeverpflichtung und entsprechende Bewirtschaftungsregeln, Zeitleiste für die Einführung || Mehrjährige, auf wesentliche Zielsetzungen, Zielwerte, Grenzen und zeitliche Rahmen ausgerichtete Pläne, die auf dem Ökosystemansatz im Fischereimanagement beruhen || Zuständigkeit der Mitgliedstaaten, im Rahmen der EU-Vorschriften über mehrjährige Pläne und technische Erhaltungsmaßnahmen eigene Maßnahmen zu ergreifen || Beschleunigte Verfahren zur Verabschiedung erforderlicher Fischereimaßnahmen im Rahmen des Umweltmanagements (Natura 2000) Daten und Wissenschaft || Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Daten zu erheben und abrufbar zu machen sowie (regionale) mehrjährige Datenerhebungsprogramme zu erstellen || Nationale Fischereiforschungsprogramme mit regionaler Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten || Beschränkung der Arbeit des STECF auf grundlegende Aspekte Zugang zu Ressourcen und Flottenkapazität || Übertragbare Fischereibefugnisse für größere Fischereifahrzeuge vorgeschrieben — Übertragbarkeit auf nationaler Ebene || Auslaufen von Flottenzuschüssen Aquakultur || Nationale Strategiepläne 2014-2020 zur Förderung der Aquakultur || Einsetzung eines neuen Beirates für Aquakultur Marktpolitik || Stärkung von Rolle und Verantwortung von Erzeugerorganisationen und Branchenverbänden bei der Planung von Produktion und Vermarktung mit besonderem Gewicht auf eine nachhaltige Bestandsbewirtschaftung und umweltverträgliche Aquakultur || Neugestaltung der Interventionsregelung durch Schaffung eines einzigen Interventionsmechanismus für die Lagerhaltung || Dezentrale Festsetzung der Interventionspreise auf angemessener Ebene || Stärkung von Verbraucherinformation und Überarbeitung der Vermarktungsnormen || Politische Entscheidungsfindung || Ausweitung der Rolle der Beiräte bei der Durchführung der GFP auf regionaler Ebene || Neues Konzept für die Einbeziehung aller Beteiligten bei horizontalen Fragen, die nicht durch die Beiräte abgedeckt sind Finanzinstrument || Angleichung an die Strategie Europa 2020 || Konditionalitätsklauseln zur Einhaltung der Vorschriften — für Mitgliedstaaten und einzelne Akteure Externe Dimension || Regionale Fischereiorganisationen — zur Stärkung von Wissenschaft, Überwachung und Einhaltung der Vorschriften verstärkter Einsatz der EU in diesen Gremien, um deren Wirkung zu optimieren. || Multilateral — gemeinsame Aktionen mit den wichtigsten Partnern der EU bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei und dem Abbau der Überkapazitäten. || Bessere Abstimmung zwischen Fischerei-, Entwicklungs-, Handels- und Umweltpolitik der EU. || Nachhaltige Fischereiabkommen — Stärkung der wissenschaftlichen Grundlagen und klare Ausweisung von überschüssigen Ressourcen in Partnerländern, damit unsere Fischereifahrzeuge dort eindeutig nachhaltig fischen. Stärkere finanzielle Beteiligung der Wirtschaft und Gewährleistung zuverlässiger Rahmenbedingungen für Entscheidungsfindung und Umsetzung. Aufnahme einer Menschenrechtsklausel in alle künftigen Abkommen. [1] KOM(2009)163 endg. vom 22. April 2009. [2] Siehe auch SEK(2010)428 endg. vom 16. April 2010 Synthesis
of the Consultation on the Reform of the Common Fisheries Policy. [3] In der Mitteilung der Kommission Europa 2020 Eine
Strategie für intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum (KOM(2010)2020
vom 3. März 2010) wird dargelegt, wie es der EU gelingen kann, gestärkt
aus der Krise hervorzugehen und eine intelligente, nachhaltige und integrative
EU-Wirtschaft mit hoher Beschäftigung, Produktivität und sozialem Zusammenhalt
zu gestalten. Europa 2020 entwickelt eine Vision für die europäische soziale
Marktwirtschaft im 21. Jahrhundert. [4] Mitteilung der Kommission Ressourcenschonendes Europa
— eine Leitinitiative innerhalb der Strategie Europa 2020, KOM(2011)21 vom 26.
Januar 2011. [5] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen –
Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinsame Fischereipolitik (zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002). [6] Richtlinie 2008/56/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates vom 17. Juni 2008 zur Schaffung eines Ordnungsrahmens für
Maßnahmen der Gemeinschaft im Bereich der Meeresumwelt (Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie). [7] SONDERBERICHT Nr. 7/2007 über die Überwachungs-,
Inspektions- und Sanktionssysteme betreffend die Vorschriften zur Erhaltung der
gemeinschaftlichen Fischereiressourcen, zusammen mit den Antworten der
Kommission. [8] Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen –
Folgenabschätzung zum Vorschlag der Kommission für eine Verordnung des
Europäischen Parlaments und des Rates über die Gemeinsame Fischereipolitik (zur
Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002). [9] Ein weiterer wichtiger Schritt, menschenwürdige
Arbeitsbedingungen an Bord von Fischereifahrzeugen zu garantieren, ist die
rasche Unterzeichnung des Übereinkommens der Internationalen
Arbeitsorganisation von 2007 über die Arbeit im Fischereisektor durch die
Mitgliedstaaten. Das Übereinkommen tritt in Kraft, wenn 10 der 180
ILO-Mitgliedstaaten (einschließlich acht Küstennationen) es ratifiziert haben.
Ziel des Übereinkommens sind verbesserte Sicherheits- und
Gesundheitsbedingungen und medizinische Versorgung an Bord, Verhütung von
Übermüdung im Interesse von Sicherheit und Gesundheit, Schutz eines
Arbeitsvertrags und dieselbe soziale Absicherung wie andere Arbeitnehmer. [10] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische
Parlament: Auf dem Weg zu einer nachhaltigen Zukunft für die Aquakultur — neuer
Schwung für die Strategie für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur
— KOM(2009)162 endg. vom 8. April 2009. [11] Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates vom 20. November
2009 zur Einführung einer gemeinschaftlichen Kontrollregelung zur
Sicherstellung der Einhaltung der Vorschriften der Gemeinsamen Fischereipolitik
sowie Verordnung (EG) Nr. 1005/2008 des Rates vom 29. September 2008 über
ein Gemeinschaftssystem zur Verhinderung, Bekämpfung und Unterbindung der illegalen,
nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei.