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Document 52011AP0001

Verschmelzung von Aktiengesellschaften ***I Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2011 zu dem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (KOM(2010)0391 – C7-0209/2010 – 2008/0009(COD))
P7_TC1-COD(2008)0009 Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Januar 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (kodifizierter Text)

ABl. C 136E vom 11.5.2012, p. 104–105 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

11.5.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

CE 136/104


Dienstag, 18. Januar 2011
Verschmelzung von Aktiengesellschaften ***I

P7_TA(2011)0001

Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Januar 2011 zu dem geänderten Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (kodifizierter Text) (KOM(2010)0391 – C7-0209/2010 – 2008/0009(COD))

2012/C 136 E/20

(Ordentliches Gesetzgebungsverfahren – Kodifizierung)

Das Europäische Parlament,

in Kenntnis des Vorschlags der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat (KOM(2008)0026) und des geänderten Vorschlags (KOM(2010)0391),

unter Hinweis auf seinen Standpunkt in erster Lesung vom 17. Juni 2008 (1),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 2 und Artikel 50 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union, auf deren Grundlage ihm der Vorschlag der Kommission unterbreitet wurde (C7–0209/2010),

gestützt auf Artikel 294 Absatz 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses vom 21. Oktober 2010 (2),

gestützt auf die Interinstitutionelle Vereinbarung vom 20. Dezember 1994 über ein beschleunigtes Arbeitsverfahren für die amtliche Kodifizierung von Rechtstexten (3),

gestützt auf die Artikel 86 und 55 seiner Geschäftsordnung,

in Kenntnis des Berichts des Rechtsausschusses (A7-0363/2010),

A.

in der Erwägung, dass aus der Stellungnahme der beratenden Gruppe der Juristischen Dienste des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission hervorgeht, dass sich der genannte Vorschlag auf eine reine Kodifizierung ohne inhaltliche Änderungen der bestehenden Rechtsakte beschränkt,

1.

legt den folgenden Standpunkt in erster Lesung fest;

2.

beauftragt seinen Präsidenten, den Standpunkt des Parlaments dem Rat, der Kommission sowie den nationalen Parlamenten zu übermitteln.


(1)  ABl. C 286 E vom 27.11.2009, S. 60.

(2)  Noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht.

(3)  ABl. C 102 vom 4.4.1996, S. 2.


Dienstag, 18. Januar 2011
P7_TC1-COD(2008)0009

Standpunkt des Europäischen Parlaments festgelegt in erster Lesung am 18. Januar 2011 im Hinblick auf den Erlass der Richtlinie 2011/…/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verschmelzung von Aktiengesellschaften (kodifizierter Text)

(Da Parlament und Rat eine Einigung erzielt haben, entspricht der Standpunkt des Parlaments dem endgültigen Rechtsakt, Richtlinie 2011/35/EU.)


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