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Document 52010IP0166

    Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“ (2009/2159(INI))

    ABl. C 161E vom 31.5.2011, p. 21–31 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    31.5.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    CE 161/21


    Dienstag, 18. Mai 2010
    Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment

    P7_TA(2010)0166

    Entschließung des Europäischen Parlaments vom 18. Mai 2010 zu „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“ (2009/2159(INI))

    2011/C 161 E/04

    Das Europäische Parlament,

    unter Hinweis auf die Artikel 165 und 166 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    unter Hinweis auf die Charta der Grundrechte der Europäischen Union vom 18. Dezember 2000, insbesondere Artikel 14,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes vom 20. November 1989, insbesondere die Artikel 23 und 28,

    unter Hinweis auf das Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 13. Dezember 2006 über die Rechte von Menschen mit Behinderungen, insbesondere Artikel 7 und 24,

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 29. April 2009 zum Thema „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment: Eine neue offene Methode der Koordinierung, um auf die Herausforderungen und Chancen einzugehen, mit denen die Jugend konfrontiert ist“ (1),

    unter Hinweis auf das Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen zu der Mitteilung der Kommission zum Thema „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment – EU-Jugendbericht“ (2),

    unter Hinweis auf die Entschließung des Rates vom 27. November 2009 über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018) (3),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 12. Mai 2009 zu einem strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) (4),

    unter Hinweis auf die Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Mai 2009 über die Bewertung des geltenden Rahmens für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa und über die Zukunftsperspektiven für einen erneuerten Rahmen (5),

    unter Hinweis auf die Empfehlung des Rates über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union (6),

    unter Hinweis auf die Entscheidung des Rates über das Europäische Jahr der Freiwilligentätigkeit zur Förderung der aktiven Bürgerschaft (2011) (7),

    in Kenntnis des Europäischen Pakts für die Jugend, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel verabschiedet wurde (8),

    unter Hinweis auf die Mitteilung der Kommission vom 2. Juli 2008 zum Thema „Eine erneuerte Sozialagenda“, in der Kinder und junge Menschen als vorrangige Zielgruppe erscheinen (9),

    in Kenntnis der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses über die Mitteilung der Kommission (10),

    unter Hinweis auf die schriftliche Erklärung zur verstärkten Einbeziehung der Jugend in die EU-Politikbereiche (11),

    unter Hinweis auf seine Entschließung vom 21. Februar 2008 zu der demografischen Zukunft Europas (12),

    gestützt auf Artikel 48 seiner Geschäftsordnung,

    in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Kultur und Bildung (A7-0113/2010),

    A.

    in der Erwägung, dass – insbesondere in Zeiten, in denen der Anteil der jungen Menschen an der Gesamtbevölkerung beständig abnimmt – Investitionen in Maßnahmen für junge Menschen wesentlich für die Zukunft der europäischen Gesellschaften sind,

    B.

    in der Erwägung, dass alle jungen Menschen ein Mehrwert für die Gesellschaft sind und als solcher anerkannt werden sollten,

    C.

    in der Erwägung, dass die heutigen Generationen, wenn sie die gegenwärtige Politik gestalten, eine große Verantwortung gegenüber jungen Menschen und künftigen Generationen tragen; in der Erwägung, dass politische Entscheidungsträger und Wissenschaftler die Ansichten junger Menschen berücksichtigen und ihnen ein Mitspracherecht einräumen müssen,

    D.

    in der Erwägung, dass die Europäische Union über wichtige Instrumente im Zusammenhang mit der Jugendpolitik verfügt, dass diese Instrumente aber von den Mitgliedstaaten in vollem Umfang genutzt, den Bürgern vermittelt und integriert werden müssen,

    E.

    in der Erwägung, dass Beschäftigung mehr ist als nur entlohnte Arbeit; sie ist eine Form der Sozialisierung und kann sehr wichtig sein, was Unterstützung, Strukturgebung und Identitätsbildung betrifft,

    F.

    in der Erwägung, dass ein unsicherer Arbeitsplatz junge Menschen dazu veranlassen könnte, keine Familie zu gründen bzw. die Familiengründung aufzuschieben, was Auswirkungen auf die demografischen Entwicklungen hat,

    G.

    in der Erwägung, dass die heutige Jugend Europas steigenden Arbeitslosenquoten ausgesetzt und schwer von der Wirtschaftskrise getroffen ist, wobei insbesondere Jugendliche mit niedrigem Bildungsniveau mit höherer Wahrscheinlichkeit von Arbeitslosigkeit betroffen sind; in der Erwägung, dass es daher wichtig ist, für eine bestmögliche Ausbildung der Jugendlichen zu sorgen, um einen schnellen Einstieg in und eine nachhaltige Teilhabe am Arbeitsmarkt sicherzustellen,

    H.

    in der Erwägung, dass der gleichberechtigte Zugang aller jungen Menschen zu qualitativ hochwertiger allgemeiner und beruflicher Bildung auf allen Ebenen unterstützt und die Möglichkeiten des lebenslangen Lernens weiter gefördert werden sollten,

    I.

    in der Erwägung, dass der Übergang junger Menschen von der allgemeinen und beruflichen Bildung auf den Arbeitsmarkt erleichtert werden sollte,

    J.

    in der Erwägung, dass es dringend notwendig ist, dem Problem der Schulabbrecher und der Analphabetenquote, insbesondere unter Jugendlichen und jugendlichen Gefängnisinsassen, absolute Priorität einzuräumen,

    K.

    in der Erwägung, dass Fragen rund um Gesundheit, Wohnraum und Umwelt für junge Menschen sehr wichtig sind und gravierende Auswirkungen auf ihr Leben und ihre Zukunft haben können; in der Erwägung, dass ein günstiges Umfeld im Hinblick auf Bildung, Beschäftigung, soziale Integration und Gesundheit gefördert werden sollte,

    L.

    in der Erwägung, dass es jungen Menschen zwar möglich sein muss, sich auf ein intaktes Familienumfeld verlassen zu können, dass sie aber Unterstützung brauchen, um ihren Bedarf an Autonomie und Unabhängigkeit zu decken,

    M.

    in der Erwägung, dass in der Mitteilung der Kommission und in der Entschließung des Rates Umweltaspekte nicht ausdrücklich erwähnt werden, obwohl sie für junge Menschen von ausschlaggebender Bedeutung sind und schwerwiegende Auswirkungen auf Gesundheit, Lebensqualität und Wohlergehen künftiger Generationen haben; daher in der Erwägung, dass Umweltfragen in einer EU-Strategie für die Jugend klar in den Aktionsbereichen erwähnt werden sollten,

    N.

    in der Erwägung, dass die aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben nicht nur ein wichtiges Instrument ist, jungen Menschen Einflussmöglichkeiten zu verleihen, sondern auch zu ihrer persönlichen Entwicklung, zu ihrer besseren Integration in die Gesellschaft, zum Erwerb von Fähigkeiten und zur Entwicklung von Verantwortungsbewusstsein beiträgt,

    O.

    in der Erwägung, dass die Jugendarbeit in der Jugendstrategie der EU als sinnvolle Freizeitaktivität für und durch Jugendliche, aber auch im Hinblick auf den Erwerb von Fähigkeiten und die Persönlichkeitsentwicklung wichtig ist,

    P.

    in der Erwägung, dass das Erlernen und Erfahren von Teilhabe in der Gesellschaft das Verständnis und die aktive Teilnahme an Demokratie und ihren Prozessen fördert,

    Q.

    in der Erwägung, dass junge Menschen besser darüber informiert werden sollten, dass europäische Programme, die ihnen zugute kommen, existieren, damit mehr von ihnen an diesen Programmen teilnehmen,

    R.

    in der Erwägung, dass eine wirkungsvolle Jugendpolitik zur Entwicklung einer europäischen Mentalität beitragen kann,

    Allgemeine Bemerkungen

    1.

    begrüßt die Mitteilung der Kommission „Eine EU-Strategie für die Jugend – Investitionen und Empowerment“;

    2.

    begrüßt die Entschließung des Rates über einen erneuerten Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa (2010-2018);

    3.

    weist darauf hin, dass der Begriff „Jugend“ in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich definiert wird; stellt fest, dass diese Begriffsbestimmung durch unterschiedliche soziale Gegebenheiten beeinflusst wird und dass dadurch jeder Mitgliedstaat einen anderen Ansatz wählen kann;

    4.

    vertritt die Ansicht, dass die Programme der EU und die bereitgestellten Unionsmittel den ehrgeizigen Zielen Europas für die Jugend angemessen sein müssen;

    5.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Bestimmungen des Vertrags von Lissabon im Bereich der Jugendpolitik vollständig umzusetzen, wie beispielsweise die Förderung der Teilhabe junger Menschen am demokratischen Leben, und besonderes Augenmerk auf junge Sportlerinnen und Sportler sowie die rechtliche Durchsetzung der Charta der Grundrechte zu richten;

    Grundlegende Bemerkungen zur Wirksamkeit der Jugendstrategie

    6.

    erkennt an, dass die gestärkte offene Methode der Koordinierung (OMK) unter gebührender Berücksichtigung des Subsidiaritätsgrundsatzes trotz ihrer Schwächen, ihrer begrenzten Anwendung, ihrer Legitimationsdefizite, trotz der Tatsachen, dass es dabei keine wirksame Zusammenarbeit zwischen „Sachverständigen“ und gewählten Politikern gibt, und obwohl eine ordnungsgemäße Integration mit nationalen Prioritäten fehlt und die Gefahr einer „Vermengung der Zuständigkeiten“ zwischen den unterschiedlichen Ebenen besteht, ein geeignetes Instrument für die jugendpolitische Zusammenarbeit ist; ist der Ansicht, dass die offene Methode der Koordinierung, um langfristig Wirkung zu zeigen, gestärkt werden muss;

    7.

    betont, dass die offene Methode der Koordinierung mit einem starken politischen Willen aller Beteiligten durchgeführt werden muss, um optimale Ergebnisse zu erzielen; vertritt die Ansicht, dass Versäumnisse bei der Durchführung ein grundlegendes Hindernis für die Erreichung der gesetzten Ziele darstellen;

    8.

    erkennt an, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen den Einrichtungen auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene ist, um die Ziele dieser Strategie zu erreichen, und fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die Jugendvertreter auf, sich aktiv an der Durchführung einer Jugendstrategie zu beteiligen;

    9.

    drängt auf eine engere Zusammenarbeit im Bereich der Jugendpolitik zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Rat und betont, wie wichtig eine besser integrierte Zusammenarbeit mit und zwischen den nationalen Parlamenten im Rahmen des OMK-Prozesses ist;

    10.

    begrüßt die klare Definition des zweigleisigen Vorgehens, die Einführung von Arbeitsmethoden und insbesondere die klare Liste der Durchführungsinstrumente durch den Rat; fordert die Einbeziehung des Europäischen Parlaments in die Bestimmung der Prioritäten der Arbeitszyklen; fordert, dass die jugendpolitische Zusammenarbeit in Europa auf gesicherten Erkenntnissen beruht, zielgerichtet und konkret ist;

    11.

    betont die Notwendigkeit, sowohl auf europäischer als auch nationaler Ebene klare und anwenderfreundliche Indikatoren zu entwickeln, die es ermöglichen, unsere tatsächlichen Kenntnisse über die Situation junger Menschen zu verbessern, zu erweitern und zu aktualisieren sowie die Durchführungsfortschritte gemeinsam gesetzter Ziele zu messen und zu vergleichen; betont die Notwendigkeit beständiger Überprüfung und Bewertung;

    12.

    weist darauf hin, dass es wichtig ist, den Stand der Durchführung der „EU-Strategie für die Jugend“ zu bewerten; betont, dass die Fortschrittsberichte der Mitgliedstaaten in der Jugendpolitik öffentlich zugänglich gemacht werden sollten, um das Bewusstsein der Öffentlichkeit zu schärfen; betont, dass es notwendig ist, die Entwicklung der Lebensrealität europäischer Jugendlicher zu beobachten und Veränderungen festzustellen, um eine Bewertung des tatsächlichen Fortschritts möglich zu machen;

    13.

    ist der Ansicht, dass das Peer-Lernen stärker ausgebaut werden sollte, da es ein Mittel darstellt, den Austausch bewährter Verfahren zu erleichtern, und dazu beiträgt, die Kohärenz der auf nationaler Ebene getroffenen Maßnahmen sicherzustellen;

    14.

    ist der Ansicht, dass die Formulierung der Jugendpolitik sowie der Programme und Maßnahmen der EU in einem korrekten und transparenten Verfahren erfolgen sollte, um eine vollständige EU-Strategie für die Jugend zu erhalten; ist insbesondere der Ansicht, dass die Ergebnisse, die sich aus der Durchführung der EU-Programme ergeben, als Feedback in die Festlegung der Jugendpolitik und der EU-Strategie für die Jugend im Allgemeinen einfließen sollten und umgekehrt;

    15.

    betont ebenso die Notwendigkeit einer intensiven Analyse der bereits durchgeführten Programme, um ein solides Qualitätsmanagement zu ermöglichen und so eventuell notwendige Verbesserungen der Programme für die Zukunft zu entwickeln;

    16.

    weist auf die Notwendigkeit hin, Programme und Sozialfonds der EU für die Jugend zugänglich zu machen und anzupassen bzw. den Zugang zu ihnen zu erleichtern und die Zugangsverfahren zu vereinfachen; betont, dass es von großer Bedeutung ist, hier einen praxisnahen und bürokratiearmen Ansatz zu finden, um eine integrierte Strategie für die Verbesserung des Lebens der Jugendlichen zu verfolgen; betont, wie wichtig es ist, dass junge Menschen an der Umsetzung von Jugendprogrammen mitwirken, damit ihre Bedürfnisse besser berücksichtigt werden können;

    17.

    unterstreicht die wichtige Rolle, die die Programme Comenius, Erasmus und Leonardo da Vinci bei der Entwicklung europäischer Politiken im Bereich der Aus- und Weiterbildung spielen; weist erneut auf seine politische Priorität hin, die darin besteht, diese Programme als Eckstein bei der Entwicklung der Europäischen Jugendstrategie anzusehen, insbesondere was die nächste Generation von Mehrjahresprogrammen betrifft;

    18.

    ist der Ansicht, dass noch mehr getan werden sollte, um die Mobilität junger Menschen in Europa zu fördern, und dass es in den Mobilitätsprogrammen ausreichende Möglichkeiten und genügend Berücksichtigung für den Austausch junger Menschen außerhalb der formalen Bildung geben muss;

    19.

    fordert die Kommission auf, im Rahmen der neuen Mobilitätsprogramme besonderes Augenmerk auf die Mobilität von Jugendbetreuern zu legen, und fordert in diesem Zusammenhang, dass die Sonderregelung für Visa, die derzeit für Studenten gilt, auf Jugendbetreuer ausgeweitet wird;

    20.

    weist darauf hin, dass die Massenmedien herangezogen werden müssen, um den Bekanntheitsgrad von Programmen für junge Menschen zu steigern;

    21.

    erkennt an, dass die Verbesserung der Lebenssituation von Jugendlichen eine Querschnittsaufgabe ist, die in jedem Politikfeld beachtet werden muss; fordert die EU-Organe und die Mitgliedstaaten auf, die Schaffung von Jugendressorts in allen Abteilungen und Ministerien zu fördern, da diese dazu beitragen würden, die Entwicklung angemessener Maßnahmen für die Jugend zu fördern; fordert die Kommission auch auf, in ihren Generaldirektionen „Jugendbeauftragte“ zu benennen und diese weiterzubilden; ist der Ansicht, dass das Ziel die Bewertung von Kommissionspapieren unter jugendpolitischer Perspektive sein sollte; begrüßt daher nachdrücklich den bereichsübergreifenden Ansatz als einen notwendigen Faktor für das Erreichen der optimalen Wirksamkeit; vertritt die Ansicht, dass die Berücksichtigung von Jugendbelangen in allen Politikbereichen einen Schlüsselfaktor für den Erfolg der Jugendstrategie darstellt;

    22.

    betont, dass die Generationengerechtigkeit auf europäischer Ebene institutionalisiert werden muss und dass sich die Mitgliedstaaten diesen Grundsatz zur gerechten Regelung der Beziehungen zwischen den Generationen zu Eigen machen müssen;

    Aktionsbereiche

    23.

    betont nachdrücklich, dass die weltweite Wirtschaftskrise erhebliche Auswirkungen auf junge Menschen hat und diese Krise daher die Prioritäten der Aktionsbereiche in grundlegender Weise beeinflussen sollte; ist der Ansicht, dass dies durch Ermittlung einer Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Ausstiegsstrategie im sozialen Bereich erfolgen und besonderes Augenmerk auf die Überprüfung der Netze der sozialen Sicherheit und der Sozialversicherungssysteme gelegt werden sollte;

    Allgemeine, in jedem Aktionsbereich anzuwendende Grundsätze

    24.

    betont die Bedeutung der Beseitigung aller Arten der Diskriminierung unter jungen Menschen, wie der Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung;

    25.

    betont, dass junge Menschen in der gesellschaftlichen Vision der EU als prioritäre Gruppe angesehen werden müssen;

    26.

    betont nachdrücklich die Notwendigkeit, jungen Menschen mit Behinderungen wirksame, ihren Bedürfnissen angepasste Unterstützung zu gewähren und ihnen echte und gleiche Chancen im Hinblick auf den physischen, sensorischen und kognitiven Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Kultur, Freizeit, Sport, sozialen Aktivitäten und der Beteiligung an öffentlichen und zivilen Angelegenheiten zu geben;

    27.

    fordert Maßnahmen, um die Achtung der Vielfalt und die erfolgreiche Integration von Kindern und Minderjährigen zu gewährleisten;

    28.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, bereichsübergreifende Verbindungen zwischen Jugendpolitik und Bildung, Fortbildung, Beschäftigung, Kultur und anderen Politikbereichen zu ermitteln;

    29.

    unterstreicht die Notwendigkeit einer engen Verknüpfung der Maßnahmen für junge Menschen und Kinder;

    Allgemeine und berufliche Bildung

    30.

    ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die Wechselwirkungen zwischen den Seiten des Wissensdreiecks (Bildung, Forschung und Innovation) als ein Schlüsselelement für Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen zu stärken; empfiehlt nachdrücklich die Förderung gemeinsamer Kriterien zur stärkeren gegenseitigen Anerkennung nichtformaler Bildung und Berufsbildung, indem etwa die Annahme des EQR-Systems für die Anerkennung von Qualifikationen, Transparenz und die Überprüfung der Kenntnisse vorangetrieben wird;

    31.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, eine größere Anzahl von Maßnahmen zu ergreifen, um in die Vermittlung der richtigen Fähigkeiten, die für auf dem Arbeitsmarkt angebotene Arbeitsplätze erforderlich sind, zu investieren und die Lehrpläne an die Anforderungen des Arbeitsmarktes anzupassen, kurzfristige Berufsbildungsmodule gegebenenfalls gesetzlich zu regeln und – wann immer möglich – die Validierung von Fähigkeiten und Anerkennung von Qualifikationen zu nutzen;

    32.

    weist auf das Problem der Schulabbrecher hin und betont, dass Maßnahmen getroffen werden müssen um sicherzustellen, dass ein möglichst großer Anteil junger Menschen die Pflichtschulzeit absolviert;

    33.

    ruft die Mitgliedstaaten nachdrücklich dazu auf, die Lern- und Ausbildungsmobilität aller jungen Menschen, die ein Schlüsselelement für das Erlangen von Lern- und Arbeitserfahrungen ist, im Rahmen einer Mittelaufstockung zu fördern; betont die Bedeutung der Mobilität junger Menschen auch in den an die EU angrenzenden Regionen durch die Gewährleistung einer umfassenden Teilnahme an den europäischen Programmen, die junge Menschen zugute kommen;

    34.

    fordert die Mitgliedstaaten dringend auf, ihr Möglichstes zu tun, um die strategischen Ziele zu erreichen und die im strategischen Rahmen für die europäische Zusammenarbeit auf dem Gebiet der allgemeinen und beruflichen Bildung („ET 2020“) festgelegten Benchmarks zu erfüllen, insbesondere was Menschen mit schlechten Leistungen in den Grundfertigkeiten und Schulabbrecher betrifft;

    35.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, ausreichende Möglichkeiten zu schaffen, um den Personen, die das Schulsystem verlassen haben, den Wiedereinstieg zu ermöglichen, und sicherzustellen, dass für Personen, die Berufsbildungskurse besucht haben, ausreichende Möglichkeiten des Zugangs zu weiterführender Bildung und Ausbildung vorhanden sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen sowie gezielte Programme für junge Menschen aufzulegen, die aufgrund schwieriger Umstände oder falscher Entscheidungen zurückgefallen sind oder die Schule früher verlassen haben;

    36.

    betont, wie wichtig es ist, jungen Menschen Zugang zu Orientierung und Beratung im Zusammenhang mit dem Übergang von der Ausbildung ins Berufsleben zu geben;

    37.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Kindern und jungen Menschen unabhängig vom rechtlichen Status ihrer Familie das Recht auf öffentlichen Unterricht zu gewährleisten, um ihnen zu helfen, ausreichende Kenntnisse der Sprache und der Kultur des Aufnahmemitgliedstaats als Mittel der Integration zu erlangen, wobei ihrer eigenen Kultur und Sprache gebührender Respekt entgegenzubringen ist;

    38.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den gleichberechtigten Zugang zu Bildung für junge Menschen – unabhängig von ihrer sozialen Herkunft und finanziellen Lage – sowie für benachteiligte junge Menschen aus einkommensschwachen Familien sicherzustellen;

    39.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte der Menschen mit Behinderungen umzusetzen und die inklusive Bildung – sowohl im Bereich der formalen als auch der nichtformalen Bildung – zu verwirklichen;

    40.

    unterstreicht die Bedeutung eines neuen, wirksamen und fortlaufenden Ausbildungssystems für Lehrkräfte, um jungen Studierenden dabei zu helfen, die Herausforderungen unserer sich rasch wandelnden Gesellschaft besser zu meistern;

    41.

    betont, dass die Medienkompetenz gefördert werden muss;

    42.

    weist darauf hin, dass die Bildung eine fundamentale Rolle bei der Entwicklung einer positiven persönlichen Grundhaltung spielt;

    Beschäftigung und Unternehmergeist

    43.

    ist äußerst besorgt über die steigende Zahl arbeitsloser, unterbeschäftigter und in befristeten Arbeitsverhältnissen stehender junger Menschen, insbesondere in der gegenwärtigen Wirtschaftskrise; befürwortet nachdrücklich die an den Europäischen Rat gerichtete Aufforderung sicherzustellen, dass in der Lissabon-Strategie für den Zeitraum nach 2010 und in der Strategie Europa 2020 eine Jugendperspektive enthalten ist, und die Fortführung der Initiativen im Einklang mit den übergeordneten Zielen des Europäischen Pakts für die Jugend zu unterstützen; befürwortet nachdrücklich den Vorschlag, in den Konjunkturprogrammen, die im Rahmen der Pläne zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise aufgelegt wurden, angemessene Maßnahmen für junge Menschen zu entwickeln;

    44.

    unterstreicht, dass die Ziele der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung unbedingt erreicht werden müssen, und vertritt die Ansicht, dass die neue EU-2020-Agenda die EU in die Lage versetzen sollte, sich vollständig von der Krise zu erholen, indem sie sich rascher auf eine innovative Wirtschaft, die neue Arbeitsplätze schafft, zubewegt; drängt in diesem Zusammenhang darauf, dass die neue Agenda junge Menschen stärker in den Mittelpunkt stellt;

    45.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Maßnahmen zu ergreifen, um der Angst um den Arbeitsplatz und den schlechten Arbeitsbedingungen, mit denen junge Menschen auf dem Arbeitsmarkt konfrontiert sind, zu begegnen und aktiv die Vereinbarkeit von Beschäftigung und Privat- und Familienleben zu fördern;

    46.

    ruft die Mitgliedstaaten dazu auf, die generationenübergreifende Dimension in ihren Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigung zu berücksichtigen;

    47.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang junger Menschen zu allen Arten von Beschäftigung unter guten Arbeitsbedingungen zu erleichtern, um zu verhindern, dass die Arbeit nicht den Fähigkeiten entspricht, da dies eine Verschwendung von Talenten darstellt; empfiehlt in diesem Zusammenhang, die Qualität von Praktika zu verbessern und die Rechte der Praktikanten zu stärken, damit sichergestellt ist, dass die Mehrzahl der jungen Menschen nach der Absolvierung eines Praktikums qualifiziert ist und eine entlohnte Anstellung erhält;

    48.

    fordert die Mitgliedstaaten auch auf, mehr Beschäftigungsmöglichkeiten anzubieten und Maßnahmen im Bereich des sozialen Schutzes für benachteiligte Jugendliche zu ergreifen, damit sichergestellt wird, dass junge Menschen, die in Gebieten in Randlage leben, die gleichen Möglichkeiten haben wie Jugendliche in Städten und dass junge Mütter besonders unterstützt werden;

    49.

    weist auf die Gefahr eines Braindrain und auf die negativen Auswirkungen für die Herkunftsländer der jungen Menschen hin; fordert die Mitgliedstaaten auf, Strategien für Abwanderungsgebiete und -regionen zu ermitteln und zu entwickeln, um junge Menschen im Land zu halten, wobei diese Abwanderung verschiedene Formen annehmen kann, wie Braindrain, Arbeitskräfte, die Qualifikationslücken füllen, sowie billige, flexible, ungelernte und oftmals Saisonarbeitskräfte;

    50.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, in denjenigen Fällen Abhilfe zu schaffen, in denen ein Einkommensunterschied zwischen jungen Männern und jungen Frauen aufgrund des Geschlechts festzustellen ist;

    51.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, im Zeitalter der Globalisierung angemessene Arbeitsrechte und ein ordnungsgemäßes Niveau der sozialen Sicherheit zu gewährleisten, indem sie ein Gleichgewicht zwischen Flexibilität und Sicherheit herstellen;

    52.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, die Übertragbarkeit aller erworbenen Sozialansprüche sicherzustellen, damit der soziale Schutz junger Arbeitnehmer, die die Mobilität nutzen, nicht gefährdet ist;

    53.

    betont, wie wichtig Praktika in Unternehmen und Einrichtungen während des Studiums sind, da sie es erleichtern können, in der Folge einen Arbeitsplatz zu finden;

    54.

    schlägt die Förderung des Unternehmergeistes unter jungen Menschen vor, indem die Kommunikation über das Unternehmertum verbessert und zu diesem Zweck der Aufbau europäischer Strukturen und Netze gefördert wird sowie junge Menschen ermutigt werden, Unternehmer zu werden und Instrumente wie Kleinstkredite und Mikrofinanzierungen zu nutzen; hebt die Bedeutung des lebenslangen Lernens hervor;

    55.

    ist der Ansicht, dass zwischen der Welt der Schule und der Wirtschaft Synergien geschaffen und die Formen der Integration zwischen Universitäten und Unternehmen weiterentwickelt werden müssen;

    56.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, private Initiativen für junge Menschen zu unterstützen, auch im Rahmen von nationalen Programmen, die die europäischen Programme ergänzen;

    57.

    weist darauf hin, dass Maßnahmen im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben ausgearbeitet werden müssen, damit jungen Menschen ein Anreiz geboten wird, eine Familie zu gründen; weist auch darauf hin, dass sichergestellt werden muss, dass junge Menschen über ein ausreichendes Einkommen verfügen, damit sie unabhängig Entscheidungen treffen können, u. a. darüber, eine Familie zu gründen;

    Gesundheit, Wohlbefinden und Umwelt

    58.

    betont, dass die Auswirkungen von Klima- und Umweltveränderungen sowie Umweltzerstörungen negative Auswirkungen auf das Leben junger Menschen haben, und fordert nachhaltige Maßnahmen in diesem Bereich;

    59.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, in ihre Lehrpläne geeignete Inhalte im Zusammenhang mit der Verhinderung von Gesundheits- und Umweltgefahren aufzunehmen;

    60.

    bedauert zutiefst, dass der Rahmen für Zusammenarbeit keinen Verweis auf Verbraucherpolitiken enthält; vertritt die Ansicht, dass bestimmte Gesundheitsprobleme mit der Herstellung und Vermarktung ungesunder Lebensmittel in Verbindung stehen können;

    61.

    betont, wie wichtig es ist, bei der Festlegung von Verbraucher- und Umweltmaßnahmen die besondere Schutzbedürftigkeit junger Menschen und Kinder zu berücksichtigen; unterstreicht die Notwendigkeit, ein hohes Schutzniveau für junge Verbraucher mittels Maßnahmen wie Informations- und Aufklärungskampagnen zu gewährleisten;

    62.

    betont die Bedeutung der fortgesetzten Bekämpfung von Drogen- und Alkoholkonsum sowie tabakbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten, einschließlich des Glücksspiels, insbesondere durch Präventions- und Rehabilitationsmaßnahmen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den Drogenaktionsplan der EU und die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Bekämpfung alkoholbedingter Schäden und anderer Formen von Abhängigkeiten möglichst umfassend zu nutzen;

    63.

    weist ferner darauf hin, dass Kinder und junge Menschen einer Vielzahl von gewalttätigen Inhalten in den Medien ausgesetzt sind; schlägt vor, dieses Thema weiter zu untersuchen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um negative Auswirkungen auf die geistige Gesundheit von Kindern und jungen Menschen zu verhindern;

    64.

    empfiehlt, junge Menschen bei der Nutzung neuer Technologien mittels Aufklärungskampagnen in den Medien und durch ihre Sensibilisierung für die Gefahren einer übermäßigen ungeregelten Nutzung zu unterstützen;

    65.

    betont, wie wichtig die sexuelle Aufklärung junger Menschen für den Schutz ihrer Gesundheit ist;

    66.

    weist mit Nachdruck auf das gleichbleibend hohe Niveau von Schwangerschaften Minderjähriger hin und fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Jugendliche für die Problematik zu sensibilisieren und aufzuklären;

    67.

    fordert die Mitgliedsstaaten auf, für eingewanderte Kinder und Jugendliche unabhängig vom rechtlichen Status ihrer Familie den Zugang zu einer gesundheitlichen Basisversorgung sicherzustellen;

    68.

    betont die Rolle des Sports als Palette von Tätigkeiten zur Unterstützung gesunder Lebensweisen junger Menschen sowie zur Unterstützung von Teamarbeit, Fairness und Verantwortung und die Bedeutung der Sensibilisierung junger Menschen im Hinblick auf die Bekämpfung der Gewalt auf Sportplätzen; fordert spezielle Programme für junge Menschen mit Behinderungen;

    69.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, bei der Förderung des Breitensports für Jugendliche auch geschlechtsspezifische Aspekte zu berücksichtigen und auch weniger populäre Sportarten zu unterstützen;

    70.

    unterstreicht, wie wichtig es ist, Informationskampagnen für junge Menschen zu unterstützen, um Doping zu bekämpfen und einen sauberen Sport zu fördern;

    Teilhabe

    71.

    betont, wie wichtig ein fortlaufender strukturierter Dialog und Konsultationen mit jungen Menschen sind; ruft nachdrücklich dazu auf, die Teilnahme junger Menschen und von Jugendorganisationen auf allen Ebenen (lokaler, nationaler und internationaler) an der Formulierung allgemeiner Politiken und im Besonderen der Jugendpolitik – aber nicht allein daran – durch den strukturierten Dialog zu stärken;

    72.

    unterstreicht, wie wichtig es ist, die Methode der Jugendkonsultation zu berücksichtigen, damit einem möglichst breiten Spektrum von Ansichten junger Menschen Rechnung getragen wird; begrüßt den Aufbau von Strukturen, in denen alle Akteure zusammenarbeiten können, die Maßnahmen und Beschlüsse in gleichem Maße beeinflussen und die zum Aufbau dieser Strukturen notwendigen Mittel zur Verfügung stellen können;

    73.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Jugendorganisationen in den politischen Entscheidungsprozess – auch auf lokaler Ebene –einzubeziehen;

    74.

    betont, wie wichtig repräsentative Jugendvertreter im strukturierten Dialog sind, und empfiehlt, dass die Kommission Vertreter nationaler Jugendräte zu den prioritären Anliegen junger Menschen konsultiert;

    75.

    stimmt der häufig vertretenen Ansicht zu, dass Jugendorganisationen anerkannt und unterstützt werden müssen und dass sie einen großen Beitrag zur nichtformalen Bildung leisten; fordert die Kommission und den Rat auf, sich auf Ebene der Mitgliedsstaaten für die Einrichtung und Förderung von Jugendparlamenten und -räten auf kommunaler Ebene einzusetzen und entsprechende Programme zu initiieren;

    76.

    betont die Notwendigkeit, mehr und unterschiedlichere junge Menschen einzubinden, um den repräsentativen Charakter zu verbessern; befürwortet die Förderung der Teilhabe ab einem jungen Alter; unterstützt in diesem Zusammenhang Überlegungen, wie die Verbindungen zwischen Schulen, Jugendorganisationen und anderen Organisationen der Zivilgesellschaft ausgebaut werden könnten, und empfiehlt nachdrücklich die umfassendere Anerkennung nichtformaler Bildung;

    77.

    schlägt vor, Systeme zur Vergabe von Preisen an junge Menschen, die sich aktiv an der Gesellschaft beteiligen, einzuführen, um letztendlich eine Kultur der Rechte und Pflichten zu schaffen;

    78.

    unterstreicht, dass besondere Anstrengungen notwendig sind, um junge Menschen, die in Gebieten in Randlage und ländlichen Gebieten sowie in Problemvierteln leben, zu veranlassen, sich aktiv an europäischen Initiativen zu beteiligen; bedauert in diesem Zusammenhang, dass der Rahmen für Zusammenarbeit keine spezifische Aktion zur besseren Vermittlung von EU-Programmen an junge Menschen vorschlägt, insbesondere junge Menschen, die an abgelegenen Orten leben, und Personen, die nicht in politischen, sozialen oder nichtstaatlichen Organisationen organisiert sind; fordert von der Kommission eine Gemeinschaftsinitiative für diesen Bereich;

    79.

    betont, dass größere Anstrengungen unternommen werden müssen, um einen wirksamen dreiseitigen Meinungs- und Informationsaustausch zwischen Universitäten, Wirtschaft und Politik auf lokaler, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu erreichen;

    Kreativität und Kultur

    80.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, den Zugang zu neuen Technologien zu fördern, um die Kreativität und die Innovationsfähigkeit junger Menschen zu fördern und ihr Interesse an Kultur, Kunst und Wissenschaft zu wecken;

    81.

    nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass in der Mitteilung der Kommission jeder eindeutige Bezug auf kulturelle Fragen fehlt; weist darauf hin, dass diese sich nicht in Unternehmergeist und neuen Technologien erschöpfen;

    82.

    begrüßt, dass in der Entschließung des Rates die Rolle sozialer und kultureller Aktivitäten berücksichtigt wird, die die Aufgaben des Bildungssystems und der Familie ergänzen; stellt fest, dass diese Aktivitäten auch entscheidend zur Bekämpfung von Diskriminierung und Ungleichheit beitragen und den Zugang junger Menschen zu Freizeitaktivitäten, Kultur und Sport erleichtern;

    83.

    unterstreicht, wie wichtig es ist, die Jugendkultur bei der Mittelzuweisung durch die Mitgliedstaaten zu unterstützen und anzuerkennen, da sie für die Entwicklung der Kreativität junger Menschen unerlässlich ist;

    84.

    begrüßt den in der Entschließung des Rates enthaltenen Vorschlag, die Fachausbildung der Jugendbetreuer auf den Gebieten Kultur, neue Medien und interkulturelle Kompetenzen zu fördern;

    85.

    schlägt vor, eine Jugendperspektive in die Politiken, Programme und Aktionen in den Bereichen Kultur und Medien aufzunehmen;

    86.

    vertritt die Auffassung, dass Kultureinrichtungen (z. B. Museen, Bibliotheken und Theater) ermuntert werden sollten, Kinder und Jugendliche stärker einzubeziehen;

    87.

    fordert die Kommission und den Rat auf, einen europäischen Jugendpass auszuarbeiten, damit junge Menschen in der gesamten EU preisgünstig Zugang zu Kultureinrichtungen erhalten;

    Freiwilligentätigkeit

    88.

    begrüßt die Entscheidung des Rates, das Jahr 2011 als Europäisches Jahr der Freiwilligentätigkeit zu begehen, und begrüßt die Maßnahmen, die in der Empfehlung des Rates über die Mobilität junger Freiwilliger innerhalb der Europäischen Union festgelegt werden;

    89.

    ist der Auffassung, dass die Freiwilligentätigkeit junger Menschen unterstützt werden sollte – auch durch die Ausweitung des Europäischen Freiwilligendienstes und die Unterstützung von jungen Menschen mit Behinderungen, die sich der Freiwilligentätigkeit widmen möchten;

    90.

    ist der Ansicht, dass – in Abhängigkeit vom Ergebnis der Evaluierung der Vorbereitenden Maßnahme Amicus – weitere Maßnahmen dieser Art geplant werden sollten;

    91.

    ist der Ansicht, dass die Freiwilligentätigkeit keine professionellen, bezahlten Arbeitsplätze ersetzen, sondern der Gesellschaft einen Mehrwert bieten sollte;

    92.

    fordert die Einführung und gegenseitige Anerkennung eines „Europäischen Freiwilligenpasses“ in Ergänzung zum bereits existierenden „Europäischen Jugendpass“; dieser soll das ehrenamtliche Engagement von Kindern und Jugendlichen festhalten und gegenüber potentiellen Arbeitgebern als Qualifikationsnachweis aufgeführt werden können;

    Soziale Eingliederung

    93.

    begrüßt, dass das Jahr 2010 als Europäisches Jahr der Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung begangen wird, insbesondere im Kontext der Finanz- und Wirtschaftskrise, die sich besonders stark auf junge Menschen auswirkt;

    94.

    vertritt die Ansicht, dass die Generationengerechtigkeit vor dem Hintergrund einer alternden Gesellschaft eine der wichtigsten Herausforderungen darstellt; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Interessen der jungen Menschen und zukünftiger Generationen bei der Formulierung ihrer Politiken zu berücksichtigen, insbesondere in Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise;

    95.

    betont auch die Notwendigkeit, mehr Sensibilisierungsprogramme für Randgruppen, wie junge Einwanderer und Menschen mit besonderen Bedürfnissen (Menschen mit Behinderungen, junge Menschen, die nach der Verbüßung einer Haftstrafe wieder in die Gesellschaft eingegliedert werden müssen, Obdachlose, Personen in ungesicherten Arbeitsverhältnissen und andere) zu entwickeln;

    96.

    erkennt an, dass eine stärkere Sensibilisierung für junge Menschen mit Behinderungen notwendig ist, und fordert die Organe der EU auf, Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass junge Menschen mit Behinderungen in Zukunft vollständig integriert werden;

    97.

    bekräftigt erneut seine Forderung, die Gleichstellung der Geschlechter bereits ab einem frühen Alter und in allen Lebensbereichen sicherzustellen; begrüßt daher besonders die Tatsache, dass die Entschließung des Rates darauf abzielt, die Kinderbetreuung zu verbessern und die Pflichtenteilung zwischen den Eltern zu fördern, um die Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben für junge Frauen und junge Männer zu erleichtern;

    98.

    betont die Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche für Diskriminierung jeglicher Art in jeglichen Bereichen zu sensibilisieren und couragiert gegen jeglichen Extremismus einzutreten;

    99.

    empfiehlt, dass in jedem Mitgliedstaat prioritär sichergestellt werden sollte, dass kein Minderjähriger sich in einer Situation befindet, in der er keinen sozialen Schutz genießt;

    100.

    unterstreicht die Bedeutung der digitalen Integration in einem digitalen Umfeld; fordert die Mitgliedstaaten auf, als Teil ihrer formalen und nichtformalen Bildungsmaßnahmen Konzepte zu entwickeln, um den Zugang zu Information, Bildung und zur Kultur sicherzustellen und die Medienkompetenz junger Menschen zu verbessern;

    Jugend in der Welt

    101.

    empfiehlt direkte Entwicklungshilfe für Maßnahmen zugunsten junger Menschen und zur Bekämpfung von Drogenmissbrauch und Menschenhandel in Entwicklungsländern;

    102.

    befürwortet die Förderung von Aktivitäten von allgemeinem Interesse, die ein Verantwortungsbewusstsein unter jungen Menschen schaffen, wie beispielsweise Freiwilligenarbeit in den Bereichen Klimawandel, Entwicklung und humanitäre Hilfe; begrüßt in diesem Zusammenhang, dass die Schaffung des Europäischen Freiwilligenkorps für humanitäre Hilfe jungen Menschen die Möglichkeit geben wird, an der humanitären Arbeit der EU mitzuwirken, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die jungen Menschen umfassend darüber zu informieren;

    103.

    fordert die Kommission auf, eingehender zu prüfen, ob die Aktivitäten der internationalen Zusammenarbeit im Bereich der Freiwilligentätigkeit von Jugendlichen verstärkt werden können;

    104.

    fordert die Mitgliedstaaten auf, Austauschprogramme und Partnerschaften mit den Drittländern und Gebietskörperschaften zu entwickeln, um den interkulturellen Dialog zu fördern und jungen Menschen einen Anreiz zu bieten, gemeinsame Projekte ins Leben zu rufen;

    105.

    fordert, dass das Programm Erasmus Mundus verbessert und umfassend durchgeführt wird;

    *

    * *

    106.

    beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.


    (1)  KOM(2009)0200.

    (2)  SEK(2009)0549.

    (3)  ABl. C 311 vom 19.12.2009, S. 1.

    (4)  ABl. C 119 vom 28.5.2009, S. 2.

    (5)  9169/09.

    (6)  ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 8.

    (7)  15658/09.

    (8)  ABl. C 292 vom 24.11.2005, S. 5.

    (9)  11517/08.

    (10)  SOC/349.

    (11)  DCE/2008/2193.

    (12)  Angenommene Texte, P6_TA(2008)0066.


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