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Document 52010AR0163

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Die Messung des Fortschritts über das BIP hinaus“

    ABl. C 15 vom 18.1.2011, p. 17–22 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    18.1.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 15/17


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zum Thema „Die Messung des Fortschritts über das BIP hinaus“

    2011/C 15/04

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    stellt fest, dass das BIP nicht dazu gedacht ist, die Fähigkeit einer Gesellschaft zur Lösung von Problemen wie Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung, Lebensqualität oder soziale Integration genau zu messen; deshalb sollten die für die Gestaltung und Ausarbeitung der öffentlichen Maßnahmen und Strategien gewählten Indikatoren den Prioritäten der EU-2020-Strategie entsprechen;

    vertritt die Auffassung, dass die fünf in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmenkategorien zur Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des sozialen Fortschritts, namentlich a) Ergänzung des BIP durch ökologische und soziale Indikatoren; b) Informationen in Beinahe-Echtzeit für die Entscheidungsfindung, c) Genauere Berichterstattung über Verteilung und Ungleichheiten, d) Entwicklung eines europäischen Anzeigers für nachhaltige Entwicklung und e) Einbeziehung von ökologischen und sozialen Anliegen in die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, angemessen sind und als Grundlage für die in der EU-2020-Strategie enthaltenen Vorschläge dienen. Diese Maßnahmen dürfen nicht nur als Grundlage für eine Ex-post-Bewertung dienen, sondern müssen auch für die Entscheidungsfindung herangezogen werden;

    betont, dass die Methodik ausgefeilt werden muss, um zeitnah über umfassendere und realitätsnähere Daten zu verfügen, um Indikatoren verwenden zu können, die die Entscheidungsfindung erleichtern. Die von den lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Behörden verwendeten Indikatoren müssen einheitlich sein, die Schaffung und Verbreitung gesellschaftlicher Innovationen begünstigen und eine kohärente Entscheidungsfindung ermöglichen;

    ist der Meinung, dass Eurostat die in dieser Mitteilung enthaltenen Vorschläge berücksichtigen muss, aber die regionalen Statistiken für umfassendere Aspekte wie Lebensqualität, Nachhaltigkeit und Einkommens- und Wohlstandsverteilung einbeziehen sollte;

    unterstreicht, dass die aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds finanzierten Maßnahmen nach 2013 sich nicht alleine auf das Pro-Kopf-BIP stützen dürfen;

    befürwortet die Kommissionsmitteilung und teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass das BIP ein wichtiger Indikator zur Messung des Wirtschaftswachstums und des Wohlergehens Europas und seiner Regionen ist. Zur Ausarbeitung und Bewertung von Gemeinschaftspolitiken ist jedoch die Entwicklung ergänzender Indikatoren wünschenswert, die den Fortschritt bei der nachhaltigen Verwirklichung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ziele genauer messen.

    Berichterstatter

    :

    Vicente ÁLVAREZ ARECES (ES/SPE), Präsident der Autonomen Gemeinschaft Asturien

    Referenzdokument

    :

    Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament: Das BIP und mehr – Die Messung des Fortschritts in einer Welt im Wandel

    KOM(2009) 433 endg.

    I.   POLITISCHE EMPFEHLUNGEN

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN

    Α.   Allgemeine Bemerkungen

    1.

    begrüßt diese Mitteilung, die ihm Gelegenheit bietet, die Debatte über die Zukunft der EU in einer Welt im Wandel fortzuführen. Die Ermittlung der Indikatoren, die ein akkurates Bild der Wirklichkeit als Handlungsgrundlage liefern, ist ein Muss. Zu diesem Zweck müssen wir ein neues Wachstumsmodell entwickeln;

    2.

    verweist darauf, dass er einschlägige Fragen, die in dieser Mitteilung aufgegriffen werden, bereits mehrmals behandelt hat. So hat er vor Kurzem in der Debatte über die Lissabon-Strategie nach 2010 (CdR 25/2009) ein explizites übergeordnetes Ziel für die neue Strategie gefordert, „das auf eine hohe Lebensqualität und das Wohlergehen aller EU-Bürger ausgerichtet ist“, und bekräftigt, dass es zur Bekämpfung der Armut und des Wohlstandsgefälles eines territorialen Ansatzes in zahlreichen Politikbereichen bedarf. Der Ausschuss hat außerdem „eine zunehmende Unzufriedenheit in Bezug auf die Verwendung des BIP als wichtigste Messgröße für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit“ festgestellt und gefordert, „neue Indikatoren zu entwickeln, die besser zur Ermittlung von Wohlstand, Wohlergehen und Lebensqualität in Europa geeignet sind“;

    3.

    verweist darauf, dass er sich außerdem in seiner Prospektivstellungnahme „Zukunft der Kohäsionspolitik“ (CdR 210/2009 fin) „(…) für ein differenziertes Konzept zur Nutzung von sorgfältig ausgewählten und aussagekräftigen Indikatoren zur Evaluierung der Kohäsionspolitik [ausgesprochen hat], um einen zielgenauen Einsatz der Mittel zu erreichen und die Wirkungen der Strukturpolitik umfassend darstellen zu können“;

    4.

    ist der Ansicht, dass die Debatte über die Indikatoren über das BIP hinaus eine politische ist, in der geklärt werden muss, was das Wohlergehen der derzeitigen und künftigen Generationen ausmacht und mit welchen Maßnahmen es am besten erreicht werden kann;

    5.

    betont, dass die Europäische Kommission – in Zusammenarbeit mit Eurostat –, die Kommission zur Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des sozialen Fortschritts (Commission on the Measurement of Economic Performance and Social Progress), besser bekannt auch als Stiglitz/Sen/Fitoussi-Kommission, und die OECD auf das gleiche Ziel hinarbeiten;

    6.

    vertritt die Auffassung, dass die fünf in der Mitteilung vorgeschlagenen Maßnahmenkategorien zur Messung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des sozialen Fortschritts, namentlich a) Ergänzung des BIP durch ökologische und soziale Indikatoren; b) Informationen in Beinahe-Echtzeit für die Entscheidungsfindung, c) Genauere Berichterstattung über Verteilung und Ungleichheiten, d) Entwicklung eines europäischen Anzeigers für nachhaltige Entwicklung und e) Einbeziehung von ökologischen und sozialen Anliegen in die volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen, angemessen sind und als Grundlage für die in der EU-2020-Strategie enthaltenen Vorschläge dienen. Diese Maßnahmen dürfen nicht nur als Grundlage für eine Ex-post-Bewertung dienen, sondern müssen auch für die Entscheidungsfindung herangezogen werden;

    7.

    weist darauf hin, dass die Veröffentlichung dieser Mitteilung nicht nur mit dem Startschuss für die EU-2020-Strategie und der politischen Debatte zusammenfällt, die die mittel- und langfristige Entwicklung der EU bestimmen wird, sondern auch mit den Diskussionen über die Finanzielle Vorausschau nach 2013, die sicherlich die Ausrichtung der Kohäsionspolitik und somit ihre Mittelausstattung beeinflussen wird. Angemessene Indikatoren erleichtern die Ermittlung von Unterschieden in Bezug auf Einkommen, Bildungsniveau (formale und nicht-formale Bildung), Verfügbarkeit öffentlicher Dienstleistungen, Qualität der Gesundheitsdienste und kulturelle Ressourcen, die auf regionaler und lokaler Ebene in der EU sehr wohl bestehen;

    8.

    in diesem Zusammenhang sollte die Studie „Regionen 2020“ der Generaldirektion Regionalpolitik Berücksichtigung finden, in der regionale Indikatoren verwendet werden, um die Situation der einzelnen Regionen, die verschiedenen Herausforderungen gegenüberstehen, sowie ihre Stellung im Vergleich zu anderen umliegenden Regionen zu ermitteln;

    9.

    unterstreicht, dass die Bedeutung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in der Kommissionsmitteilung zwar nicht herausgestrichen wird, dass aber erfolgreiche bewährte Verfahren gezeigt haben, welche wesentliche Rolle sie für die Annahme und Verbreitung einer umfassenderen Messgröße für den gesellschaftlichen Fortschritt (in wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Hinsicht) spielen könnten, sofern sie über die erforderlichen Kapazitäten und Ressourcen verfügen, u.a. Finanzhilfen aus EU- oder nationalen Quellen. Eine Voraussetzung dafür, dass sich die Indikatoren, die Wohlergehen im weiteren Sinne messen sollen, auch durchsetzen können, ist ihre Aufschlüsselbarkeit auf regionaler und lokaler Ebene, wofür die Mitwirkung der regionalen und lokalen Gebietskörperschaften erforderlich ist;

    10.

    betont, dass der Grundsatz der Chancengleichheit gezielt auf die Bewohner der ländlichen Gebiete und der Regionen in Randlage, der vom industriellen Wandel betroffenen Regionen und der Regionen mit schweren und dauerhaften natürlichen oder demografischen Nachteilen, wie der nördlichsten Regionen mit sehr geringer Bevölkerungsdichte sowie der Inseln, der Regionen in äußerster Randlage, der Grenz- und Bergregionen, angewendet werden muss. Im Rahmen des Ziels, die Ungleichheiten zwischen den einzelnen Regionen in der EU abzubauen, muss diesen Gebieten besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden, die aufgrund wirtschaftlicher, sozialer, demografischer, geografischer, historischer, territorialer und ökologischer Probleme geschwächt sind. Diesen Problemen muss bei der Zusammenstellung von Indikatoren, die die Verfügbarkeit und Zugänglichkeit der Infrastrukturen und Dienstleistungen von allgemeinem Interesse für die Bürger in diesen Gebieten veranschaulichen, besonderes Gewicht beigemessen werden. Außerdem muss den Verpflichtungen der Territorialen Agenda und der Charta von Leipzig Rechnung getragen werden, um eine polyzentrische Entwicklung und eine neue strukturelle Verknüpfung zwischen Stadt und Land auf den Weg zu bringen. Die Art dieser Verknüpfung wird den Umweltrahmen bestimmen und zur Verbesserung der Qualität der lokalen und regionalen Maßnahmen beitragen;

    11.

    ist der Meinung, dass Eurostat die in dieser Mitteilung enthaltenen Vorschläge berücksichtigen muss, aber die regionalen Statistiken für umfassendere Aspekte wie Lebensqualität, Nachhaltigkeit und Einkommens- und Wohlstandsverteilung einbeziehen sollte. Das „Jahrbuch der Regionen“ von Eurostat sollte in einer jährlichen politischen Debatte im Hinblick auf eine Neuausrichtung der Gemeinschaftspolitiken erörtert werden;

    B.   Die Wachstumsrate des BIP: Zur Ausrichtung der Politik des 21. Jahrhunderts ungenügend

    12.

    hält fest, dass die Europäische Kommission in dieser Mitteilung ausdrücklich einräumt, dass das BIP Schwächen aufweist, und zugleich Optionen für seine Ergänzung durch weitere Indikatoren zur Debatte stellt. Dennoch gelangt sie zu der Schlussfolgerung, dass das BIP trotz seiner Mängel immer noch der beste einzelne Messwert zur Feststellung der Leistungsfähigkeit einer Marktwirtschaft ist. Diese Schlussfolgerung ist allerdings fragwürdig, werden in der Kommissionsmitteilung doch der soziale Fortschritt und das Wohlergehen behandelt – und in diesen Bereichen ist das BIP keinesfalls die aussagekräftigste Messgröße;

    13.

    gibt zu bedenken, dass auf internationaler Ebene Verhandlungen über ein VN-Klimaschutzregime für die Zeit nach 2012 geführt werden, wenn die erste Verpflichtungsperiode unter dem Kyoto-Protokoll ausläuft, und dass die EU sich einseitig dazu verpflichtet hat, bis 2020 ihre Emissionen um mindestens 20 % gegenüber 1990 zu senken, und sich bereit erklärt hat, diesen Wert auf 30 % zu steigern, wenn andere Großemittenten unter den Industrie- und Entwicklungsländern im Rahmen eines internationalen Abkommens angemessene und vergleichbare Verpflichtungen übernehmen. Es ist wissenschaftlich belegt, dass bis 2050 Emissionssenkungen um mindestens 50 % gegenüber 1990 notwendig sind. Diese ehrgeizigen Ziele erfordern eine Umstellung auf eine kohlenstoffarme Wirtschaft mit weniger energieintensiven und ressourceneffizienteren Produktionsverfahren und Konsummustern. Es ist wesentlich, dass die dominanten Wirtschaftsindikatoren diese neue Marschrichtung erkennen lassen;

    14.

    verweist darauf, dass das BIP, wie auch von der OECD bestätigt, eine Messgröße für die Produktion und nicht das Wohlergehen ist, das der Bevölkerung aus dieser Produktion entsteht. Zahlreiche im BIP enthaltene Tätigkeiten bedeuten vielmehr eine Verringerung des Wohlergehens der Bürger (z.B. die hohen Transportkosten aufgrund der Verkehrsüberlastung durch große Entfernungen zwischen Wohnort und Arbeitsplatz oder die Maßnahmen zur Abfederung der umweltschädlichen Auswirkungen bestimmter Tätigkeiten). Das Wohlergehen der Bürger hängt außerdem von ihrem Einkommen sowie der Verfügbarkeit öffentlicher Güter und ihrer Preise ab. Die Stiglitz/Sen/Fitoussi-Kommission kommt in ihrem Bericht ebenfalls zu dem Schluss, dass es sich schon länger abzeichnet, dass das BIP möglicherweise ein unzureichendes Instrument zur Messung des Wohlergehens oder auch der Markttätigkeit ist (1);

    15.

    betont außerdem, dass das BIP die Auswirkungen von Umweltfaktoren wie Ressourcenverbrauch, CO2-Emissionen, Schadstoffe, Wasserqualität, Biodiversität, Verstädterung und Landflucht nicht beinhaltet. Äußerst wichtige soziale Aspekte wie das Einkommensgefälle zwischen den Bürgern und zwischen den Regionen, Armut und Gesundheit werden ebenfalls ausgeklammert. Darüber hinaus bleiben nichtmarktmäßige Tätigkeiten wie Schwarzarbeit, Hausarbeit, Freiwilligentätigkeit oder Freizeitaktivitäten unberücksichtigt;

    16.

    vertritt die Auffassung, dass grundlegende Daten über das Kapital fehlen. Ein Land kann sein BIP durch intensive Nutzung seiner natürlichen Ressourcen steigern, verringert damit jedoch gleichzeitig sein Kapital, wodurch künftigen Generationen weniger Kapital zur Verfügung steht. Der Ausschuss warnt gleichzeitig davor, wirtschaftlichen Fortschritt als Gegensatz zu anderen Aspekten von Wohlergehen zu sehen. Die Erfahrung zeigt, dass eine positive Wirtschaftsentwicklung meistens eine Voraussetzung dafür ist, dass andere Aspekte von Wohlergehen in der Politik berücksichtigt werden;

    17.

    fordert die übrigen EU-Institutionen auf, die Informationen, die den Bürgern durch die Verwendung von Messgrößen, die mit dem BIP und dem Pro-Kopf-BIP zusammenhängen, übermittelt werden sollen, zu vereinheitlichen und klarzustellen. Es bedarf einer transparenteren Kommunikationspolitik;

    18.

    merkt an, dass in offiziellen EU-Dokumenten einschl. der Verträge und einiger Verordnungen, neben dem BIP weitere damit verbundene Messgrößen verwendet werden. So wird zur Definition und Einteilung der unter dem Ziel „Konvergenz“ förderfähigen Regionen (Zeitraum 2007-2013) das Pro-Kopf-BIP herangezogen. Für die Festlegung, welcher Mitgliedstaat für die Kofinanzierung aus Kohäsionsfondsmitteln in Frage kommt, wird das Pro-Kopf-BNE (Bruttonationaleinkommen) verwendet. Das BNE dient auch zur Berechnung der Haushaltsausgabengrenze in der Finanziellen Vorausschau. Im Protokoll Nr. 28 über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt sind weder das BIP noch das BNE, sondern das Pro-Kopf-Bruttosozialprodukt (BSP) der Referenzwert für die Beschlüsse, welchen Mitgliedstaaten Kohäsionsfondsmittel gewährt werden;

    19.

    unterstreicht, dass die aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds finanzierten Maßnahmen nach 2013 sich nicht alleine auf das Pro-Kopf-BIP stützen dürfen;

    C.   Maßnahmen zur Bewertung des Fortschrittes in einer Welt im Wandel: Anmerkungen zu den in der Kommissionsmitteilung dargelegten Indikatoren

    20.

    unterstützt die in der Mitteilung erläuterte Absicht der Kommission, einen umfassenden Umweltindex zu erarbeiten und die Indikatoren für die Lebensqualität zu verbessern. Daher stimmt er ausdrücklich der Vorbereitung eines Pilotprojektes zur Ausarbeitung eines umfassenden Umweltindexes zu, in dem Faktoren wie Treibhausgasemissionen, Verlust an natürlichem Lebensraum, Luftverschmutzung, Wasserverbrauch und Abfallerzeugung berücksichtigt werden. Da die Methoden zur Festlegung dieses zusammengesetzten Index bereits bestehen, fordert er die Europäische Kommission auf, die Arbeiten an diesem Index öffentlich zu machen und diesen rasch, d.h. wie in der Mitteilung vorgesehen noch im Laufe dieses Jahres, zur Diskussion zu stellen. Wie die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung hervorhebt, sollten die Indikatoren nicht nur die negative oder positive Veränderung der Umwelt erfassen, sondern auch den Stand der Umweltqualität einbeziehen. In diesem Zusammenhang ist wichtig, dass umweltbasierte Indikatoren keiner nicht nachhaltigen Ressourcennutzung Vorschub leisten dürfen;

    21.

    hält fest, dass die Kosten durch das BIP nur unzureichend erfasst werden, weil die sozialen und ökologischen Kosten derzeit nicht in vollem Umfang in die Preise von Produkten und Dienstleistungen einberechnet werden. Der AdR fordert daher die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ihre Arbeiten fortzuführen, um in der künftigen Rechtsetzung die tatsächlichen wirtschaftlichen Kosten eines Produkts zu berücksichtigen;

    22.

    unterstreicht, dass dieser Index, der zur Bewertung der Ergebnisse der in den Gebieten der EU ergriffenen Maßnahmen dient und als quantifizierbare Größe die Fort- oder Rückschritte im Bereich Umweltschutz anzeigt, nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch die Regionen der EU einbeziehen muss. Die Europäische Kommission sollte in ihrer Methodik die Aspekte berücksichtigen lassen, die zur Ausweitung des Definitionsbereichs des Umweltindex erforderlich sind. Außerdem müssen auf europäischer Ebene Anreize geschaffen werden, um die Regionen zu motivieren, die gesteckten Ziele zu erreichen oder zu übertreffen;

    23.

    verweist darauf, dass der portugiesische Ratsvorsitz in der EU-Konferenz zur Frage der Indikatoren über das BIP hinaus („Beyond BIP “) eine absolut vergleichbare Messung des Fortschritts in verschiedenen Regionen gefordert und betont hat, dass Indikatoren, die keinerlei Vergleich zwischen den Regionen zulassen, nur von eingeschränktem Nutzen sind. Daher hat der Europäische Rat von Lissabon empfohlen, eine eindeutigere Verbindung zwischen den makroökonomischen Indikatoren und der regionalen Dimension herzustellen;

    24.

    betont, dass die Entwicklung eines Indikators für die Umweltqualität wichtig ist (und nicht nur, wie in der Mitteilung festgehalten, eine einfache Möglichkeit bleiben darf), der nicht nur die Zahl der EU-Bürger aufzeigt, die in einer gesunden Umwelt leben, sondern auch Aufschluss über die Gebiete gibt, in denen diese hohe Umweltqualität besteht, damit die Maßnahmen ermittelt werden können, die diese Qualität ermöglicht haben. Der Ausschuss schlägt daher vor, bei der Analyse der Umweltqualität die einzelnen EU-Gebiete zugrundezulegen, um ihren Vergleich zu erleichtern.

    Bei der Erfassung der Wesensmerkmale der einzelnen europäischen Regionen sollten daher die von der Europäischen Umweltagentur erstellten Karten und vorrangigen Indikatoren herangezogen werden, um zielgerichtetere Maßnahmen für jedes einzelne Gebiet und eine Strategie der Solidarität mit denjenigen Regionen auszuarbeiten, die aus historischen Gründen größeren Schwierigkeiten bei der Verbesserung ihrer Umweltqualität gegenüberstehen. Die Förderung der Einrichtung regionaler Umweltbeobachtungsstellen wäre eine wichtige Maßnahme im Hinblick auf die Ausarbeitung und Überwachung von Bottom-up-Konzepten, durch die sowohl die Besonderheiten jeder Region als auch ihre Gemeinsamkeiten mit den anderen europäischen Regionen zum Tragen kämen. Auf diese Weise würden flexible und asymmetrische europäische Maßnahmen erleichtert; gleichzeitig würde auch die interregionale Zusammenarbeit gefördert;

    25.

    betont, dass in Bezug auf die Lebensqualität und das Wohlergehen der Bürger Indikatoren wie öffentliche Dienstleistungen, Gesundheit, Freizeit, Wohlstand, Mobilität und eine saubere Umwelt herangezogen werden sollten, die Ergebnis oder Ursache eines guten oder schlechten Umweltzustands sind. Kurz, eine Gesellschaft oder eine Region weist eine „gesunde“ nachhaltige Entwicklung auf, wenn die wirtschaftlichen (Herstellung, Vertrieb und Verbrauch) mit den ökologischen und sozialen Faktoren kompatibel sind. Für ihre Verwendung müssen die OECD-Studien zu der Frage, was die Bürger unter Wohlergehen verstehen, herangezogen werden;

    26.

    begrüßt die Absicht, die Informationen für die Entscheidungsfindung sowohl in Bezug auf die Umwelt- als auch die Sozialindikatoren in Beinahe-Echtzeit bereitzustellen, und erachtet die Vorstellung des Gemeinsamen Umweltinformationssystems (Shared Environmental Information System (SEIS)) im vergangenen Jahr als großen Fortschritt. Es gilt, die um zwei bis drei Jahre zeitversetzte Verfügbarkeit von Umweltdaten im Vergleich zu den Wirtschaftsdaten zu beheben;

    verweist in Bezug auf die aktuellen sozialen Indikatoren auf die von Eurostat entwickelte harmonisierte Umfrage zu den Lebensbedingungen der Familien in allen EU-Mitgliedstaaten für die Jahre 2006 bis 2009, die noch nicht veröffentlicht wurde. Das heißt, dass es bereits eine grundlegende Struktur gibt, die auf die regionale Ebene übertragen werden kann;

    schlägt daher vor, Maßnahmen für die Ausarbeitung einer auf die Regionen abgestimmten, europaweit harmonisierten Sozialumfrage zu ergreifen, deren Ergebnisse als eine der Grundlagen für die Kohäsionspolitik und die Entscheidungsfindung in lokalen und regionalen Fragen dienen;

    27.

    ist der Meinung, dass die Informationen über Einkommensverteilung und -ungleichheiten von grundlegender Bedeutung sind und stimmt mit der in der Kommissionsmitteilung enthaltenen Aussage überein, dass „der soziale und der wirtschaftliche Zusammenhalt übergreifende Ziele der Gemeinschaft [sind]. Es wird angestrebt, die Unterschiede zwischen den Regionen und den gesellschaftlichen Gruppen abzubauen.“;

    Allerdings fehlt der ausdrückliche Verweis auf den territorialen Zusammenhalt, der insbesondere für Umweltaspekte und die natürlichen Nachteile einiger Gebiete von Bedeutung ist, die ihre Entwicklung behindern. Diese Aspekte müssen bei den Analysen berücksichtigt werden, die als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden; daher müssen sie quantifiziert und in der Folge verglichen werden.

    Die Verteilung des Wohlstands weckt zunehmend Besorgnis, da auch bei steigendem Pro-Kopf-BIP die Zahl der von Armut bedrohten Menschen zunehmen kann. Daher sind präzisere Informationen über Verteilung und Ungleichheiten erforderlich, um über eine bessere Grundlage für die Festlegung der Maßnahmen für den sozialen, wirtschaftlichen und territorialen Zusammenhalt zu verfügen;

    Auch der Bildungsstand des Arbeitskräftepotenzials (unselbstständig Beschäftigte und Arbeitslose) einer Region ist ein Schlüsselindikator, anhand dessen Aufschluss über das soziale Bildungsgefälle erlangt und geeignete politische Maßnahmen entwickelt werden können;

    Darüber hinaus sollten die direkten und indirekten Auswirkungen der jüngsten Rezession und ihre Folgen für das Wohlergehen der einzelnen Regionen und sozialen Gruppen separat untersucht werden, um einschlägige Erkenntnisse zu gewinnen, Vorschläge zu machen und künftigen Fällen durch vorbeugende Maßnahmen zu begegnen;

    28.

    vertritt in Bezug auf die Sozialindikatoren allerdings die Auffassung, dass der Zusammenhang zwischen den Problemen des Einkommensgefälles zwischen den Regionen bzw. den Bürgern und den Umweltauswirkungen nicht erst durch Armut entsteht. Allein dieses Gefälle, zumal wenn es eine Verringerung der Steuereinnahmen bedingt, beeinträchtigt die Möglichkeiten, den für eine nachhaltige Entwicklung erforderlichen Wandel zu vollziehen. Niedrigere Einkommen schränken außerdem die Fähigkeit der heimischen Wirtschaft ein, die für eine nachhaltige Entwicklung notwendige Änderung der Verbrauchsmuster anzugehen – wobei nachhaltige Verhaltensmuster mittel- und langfristig in jedem Fall Einsparungen bewirken, die die ursprünglichen Investitionen ausgleichen.

    Daher müssen die Indikatoren für das Wohlstands- und Regionalgefälle im Mittelpunkt der strategischen Entscheidungen für die Zukunft stehen;

    29.

    unterstützt das in der Kommissionsmitteilung dargelegte Vorhaben zur Entwicklung eines Anzeigers für nachhaltige Entwicklung . Dieser Anzeiger muss unter allen Umständen von größtem Nutzen sein und sich von der akademischen Ex-post-Bewertung entfernen. Das heißt, dass der Anzeiger, der alle Länder und Regionen umfassen und so einen Vergleich der statistischen Systeme auf den einzelnen Ebenen ermöglichen muss, zur Sicherstellung der Handlungsfähigkeit und zur Ausarbeitung von Leitlinien für die Gestaltung der sektorspezifischen und regionalen Maßnahmen der EU dienen muss. Er muss die gesellschaftliche Innovationskraft und dadurch vor allem die Nachhaltigkeit als Faktor in jedwede Strategie einbeziehen, die vergleichende Bewertung bewährter Verfahren zulassen sowie die erwünschte Entwicklung beschleunigen. Der Ausschuss fordert die Europäische Kommission auf, die in der Mitteilung angekündigte Pilotversion dieses Anzeigers vorzustellen;

    30.

    die neuen Indikatoren müssen solide, verlässlich und allgemein anerkannt sein, den Fortschritt beim Übergang zu einer ökologisch effizienten Wirtschaft messen und die Grundlage für einen Anzeiger für nachhaltige Entwicklung bilden, d.h. sich auf die soziale, wirtschaftliche und ökologische Ebene beziehen. Zu diesen neuen Indikatoren muss die biologische Vielfalt gehören;

    31.

    begrüßt in Bezug auf die integrierte umweltökonomische Gesamtrechnung die Anstrengungen, die für ein „grünes“ Rechnungssystem unternommen werden. In einigen Punkten sind erhebliche Fortschritte dank der Koordinierung der Bemühungen von Eurostat, der statischen Ämter der EU-Mitgliedstaaten und der OECD zu verzeichnen, doch müssen diese auf alle EU-Länder ausgeweitet werden, um 2013 über umweltökonomische Gesamtrechnungen für Energieverbrauch und Abfallbehandlung sowie monetäre Rechnungen für umweltbezogene Subventionen in einem gemeinsamen Rahmen zu verfügen.

    Außerdem muss das Europäische System der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen um Sozialindikatoren wie das verfügbare Einkommen der Privathaushalte oder das verfügbare Einkommen (Verbrauchskonzept) ergänzt werden, die auf alle EU-Mitgliedstaaten und Regionen umgelegt werden, um ihre Nutzung zu fördern, da sie besser als das aktuelle Pro-Kopf-BIP zeigen, was die Menschen verbrauchen und sparen können;

    D.   Subsidiarität, Verhältnismäßigkeit und bessere Rechtsetzung

    32.

    ist der Ansicht, dass die in der Kommissionsmitteilung aufgeworfenen Fragen unter den dritten Teil, Kapitel XVIII und XX, des AEUV fallen, dessen Gegenstand der wirtschaftliche und soziale Zusammenhalt sowie die Umwelt sind;

    33.

    betont, dass die Politikbereiche, die in der Kommissionsmitteilung behandelt werden, nicht in die ausschließliche Zuständigkeit der EU fallen und daher das Subsidiaritätsprinzip Anwendung finden muss, bekräftigt jedoch, dass es transnationale Aspekte gibt, die nicht angemessen durch ein unabhängiges Handeln der Mitgliedstaaten oder der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften geregelt werden können. In diesem Fall werden die Ziele wirksamer über gemeinsame Maßnahmen oder ein koordiniertes Vorgehen erreicht;

    34.

    unterstreicht, dass die in der Kommissionsmitteilung vorgesehenen Maßnahmen offenbar dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragen, da sie nicht über das hinausgehen, was zur Verwirklichung der gesteckten Ziele nötig ist. So wird in der Kommissionsmitteilung insbesondere vorgeschlagen, Indikatoren und weitere Überwachungsinstrumente wie den europäischen Anzeiger für nachhaltige Entwicklung zu entwickeln;

    35.

    fordert die Europäische Kommission auf, die Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Bezug auf eine bessere Rechtsetzung stärker anzuerkennen, vor allem in Bezug auf die Notwendigkeit, sie umfassender in die Entwicklung eines neuen Rahmens zur Messung des sozialen und ökologischen Fortschritts einzubinden. Die Europäische Kommission sollte Unterstützung und Finanzhilfen für die Schaffung von lokalen und regionalen statistischen Datenbanken bereitstellen, die die gesamte EU abdecken und die Erstellung von EU-weiten Indikatoren erleichtern;

    36.

    weist darauf hin, dass die Mitgliedstaaten und nachgeordneten Gebietskörperschaften bereits eine breite Palette an individuellen und differenzierten ökologischen, wirtschaftlichen, sozialen und technischen Indikatoren festgelegt haben, die zur Entwicklung gesamteuropäischer Indikatoren beitragen können, die ihrerseits die Situation in den Mitgliedstaaten auch auf lokaler und regionaler Ebene widerspiegeln, um einen Vergleich zwischen den Gebietskörperschaften in der gesamten EU zu ermöglichen.

    Außerdem sollten die Indikatoren auf EU-Ebene Daten aus anderen Ländern sowie den von internationalen Gremien erstellen Daten Rechnung tragen;

    E.   Zusammenfassung und Schlussfolgerungen

    37.

    Es spricht vieles dafür, das BIP mit Statistiken zur Berücksichtigung anderer wirtschaftlicher, sozialer und ökologischer Fragestellungen zu ergänzen, die ebenfalls entscheidende Bedeutung für das Wohlergehen der Menschen haben.

    Das BIP ist nicht dazu gedacht, den langfristigen wirtschaftlichen und sozialen Fortschritt und insbesondere die Fähigkeit einer Gesellschaft zur Lösung von Problemen wie Klimawandel, effiziente Ressourcennutzung, Lebensqualität oder soziale Integration genau zu messen. Daher schlägt der Ausschuss vor, dass die für die Gestaltung und Ausarbeitung der öffentlichen Maßnahmen und Strategien gewählten Indikatoren den Prioritäten der EU-2020-Strategie entsprechen;

    38.

    ist der Meinung, dass der herkömmliche Messwert des BIP verbessert und um Indikatoren für Umwelt und soziales Wohlergehen ergänzt werden muss. Diesbezüglich ist die Schaffung eines globalen Umweltindex sowie einer harmonisierten Sozialumfrage auf europäischer, nationaler und regionaler Ebene angezeigt;

    39.

    betont, dass die Methodik ausgefeilt werden muss, um zeitnah über umfassendere und realitätsnähere Daten zu verfügen, um Indikatoren verwenden zu können, die die Entscheidungsfindung erleichtern. Die von den lokalen, regionalen, nationalen und europäischen Behörden verwendeten Indikatoren müssen einheitlich sein, die Schaffung und Verbreitung gesellschaftlicher Innovationen begünstigen und eine kohärente Entscheidungsfindung ermöglichen. Auch muss das Verständnis für den Zusammenhang zwischen verschiedenen Indikatoren für Wohlergehen verbessert werden, gerade weil die Indikatoren, die das BIP als Messgröße ergänzen sollen, häufig mit langer zeitlicher Verzögerung geändert werden;

    40.

    fordert, dass die Auswahl und die inhaltliche Gestaltung der Indikatoren in einem Bottom-up-Ansatz unter umfassender Einbindung der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, der Mitgliedstaaten und der EU im Zuge einer Debatte erfolgen müssen, so dass durch Aggregation die Wirksamkeit der Ziele und die Legitimität des politischen Handelns der EU sichergestellt werden, weil die Bürger sich stärker mit den Anstrengungen zur Überwindung der Krise, für die Erhaltung der Umwelt und für die Wahrung der Lebensqualität identifizieren können;

    41.

    stellt fest, dass im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung von 1995 ein Indikator eingeführt wurde, der sich auf die Bevölkerungsdichte bezieht. Er bildet die Entwicklungshindernisse der dünn bevölkerten Gebiete im Norden ab, also etwa die großen Entfernungen, die teure Bereitstellung von Dienstleistungen und Infrastrukturen sowie die schwache wirtschaftliche Basis, die Unternehmensgründungen erschwert. Daher sollten auch weiterhin einfache Indikatoren dieser Art verwendet werden, so etwa bei der Gestaltung der Kohäsionspolitik;

    42.

    fordert, dass die Europäische Union ihre Zusammenarbeit mit anderen internationalen Institutionen wie der OECD, der Weltbank, der ILO und den statistischen Ämtern fortführt, damit die Anstrengungen, die unternommen werden müssen, im Einklang mit den Anstrengungen stehen, die seitens weiterer internationaler Gremien auf globaler Ebene an den Tag gelegt werden;

    43.

    unterstreicht die Notwendigkeit der Übereinstimmung von Indikatoren mit den Kernzielen der neuen EU-2020-Strategie und der Finanziellen Vorausschau nach 2013. Die EU-Strategien haben budgetäre Auswirkungen und müssen auf künftige Erfordernisse ausgerichtet sein, um eine Wirklichkeit zu verbessern, die ausschließlich auf zwei Informationsquellen beruhen darf: Statistiken und der Meinung der Bürger. In diesem Sinn müssen die demokratischen Institutionen in Europa ihre Führungsrolle wahrnehmen;

    44.

    befürwortet die Kommissionsmitteilung und teilt die Ansicht der Europäischen Kommission, dass das BIP ein wichtiger Indikator zur Messung des Wirtschaftswachstums und des Wohlergehens Europas und seiner Regionen ist. Zur Ausarbeitung und Bewertung von Gemeinschaftspolitiken ist jedoch die Entwicklung ergänzender Indikatoren wünschenswert, die den Fortschritt bei der nachhaltigen Verwirklichung der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Ziele genauer messen.

    Brüssel, den 5. Oktober 2010

    Die Präsidentin des Ausschusses der Regionen

    Mercedes BRESSO


    (1)  STIGLITZ Joseph, SEN Amartya und FITTOUSI Jean Paul, Issues Paper, Commission on the Measurement of the Economic Perfomance and Social Progress, 25. Juli 2008.


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