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Document 52009DC0440

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Europeana : die nächsten Schritte {SEK(2009)1124}

/* KOM/2009/0440 endg. */

52009DC0440

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Europeana : die nächsten Schritte {SEK(2009)1124} /* KOM/2009/0440 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 28.8.2009

KOM(2009) 440 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Europeana – die nächsten Schritte {SEK(2009)1124}

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Europeana – die nächsten Schritte

1. EINLEITUNG

Europeana – Europas Online-Bibliothek, Museum und Archiv – wurde im November 2008 als Teil der Kommissionsinitiative zu digitalen Bibliotheken mit dem Ziel ins Leben gerufen, das kulturelle und wissenschaftliche Erbe Europas für alle über das Internet zugänglich zu machen. Das Europäische Parlament[1] und der Rat[2] haben die Bedeutung von Europeana sowohl für die Präsentation des kulturellen Erbes der Mitgliedstaaten im Internet als auch für den Zugang aller zu diesem Erbe hervorgehoben. Gleichzeitig haben sie das wirtschaftliche Potenzial einer Online-Verfügbarkeit unserer Kulturschätze unterstrichen als Quelle für Kreativität sowie für neue Produkte und Dienstleistungen in Bereichen wie z.B. Tourismus und Bildung.

Das vorliegende Dokument befasst sich mit der nächsten Phase der Entwicklung von Europeana und deren künftige Ausrichtung. Es legt die größten Herausforderungen für die kommenden Jahre dar in Bezug auf 1) eine Erweiterung des Inhalts von Europeana um sowohl gemeinfreies als auch urheberrechtlich geschütztes Material, das von höchster Qualität ist und für die Benutzer große Bedeutung hat, und 2) ein dauerhaftes Finanzierungs- und Verwaltungsmodell. Ziel ist es sicherzustellen, dass Europeana und die dafür erforderlichen politischen Maßnahmen für Digitalisierung, Online-Verfügbarkeit und digitale Bewahrung der europäischen Kultur eine dauerhafte Sichtbarkeit im Internet verleihen und unser gemeinsames und vielfältiges Erbe zu einem festen Bestandteil der zukünftigen europäischen Informationsinfrastruktur machen.

Um Beiträge einzuholen, wie dieses Ziel am besten erreicht werden kann, leitet die Kommission eine Konsultation auf der Grundlage einer Reihe von Fragen ein, die in dem dieser Mitteilung beigefügten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen enthalten sind. Alle interessierten Parteien werden aufgefordert, ihre Anmerkungen zu einer bzw. allen Fragen bis zum 15. November 2009 vorzulegen.

2. EUROPEANA: EINE STRATEGIE FÜR DIE ONLINE-BEREITSTELLUNG DES EUROPÄISCHEN KULTURERBES

2.1. Politisches Umfeld

Die i2010-Initiative ‚Digitale Bibliotheken’ wurde im September 2005 ins Leben gerufen. Sie baute auf früheren von der Kommission geförderten Aktivitäten zur Online-Bereitstellung des europäischen Kulturerbes auf und folgte auf einen Brief (mit Datum vom 28. April 2005) von sechs Staats- und Regierungschefs an die Präsidenten der Europäischen Kommission und des Europäischen Rates, in dem die Schaffung einer europäischen digitalen Bibliothek vorgeschlagen wurde.

Für die breite Öffentlichkeit ist Europeana das sichtbarste Ergebnis dieser Initiative. Dabei handelt es sich um einen gemeinsamen Zugangspunkt zu der enormen und weiter wachsenden Fülle von Inhalten, die digitalisiert und von Kultureinrichtungen in den Mitgliedstaaten online bereitgestellt wurden. Europeana ist allerdings nur die Spitze des Eisbergs. Sie hätte ohne die nachhaltigen Bemühungen der Mitgliedstaaten für eine Digitalisierung, Online-Verfügbarkeit und digitale Erhaltung nicht erstellt und erweitert werden können. Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten darauf hingearbeitet, dass diese Themen einen festen Platz auf der politischen Tagesordnung einnehmen und die politischen Maßnahmen in Europa in die gleiche Richtung gehen. Die Kommission hat 2006 eine Empfehlung[3] herausgegeben, in der eine Reihe von konkreten zu ergreifenden Maßnahmen aufgeführt war, und überwacht nun in Zusammenarbeit mit einer Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten, wie die Empfehlung und die diesbezüglichen Schlussfolgerungen des Rates von den Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Die Kommission hat außerdem die Konsensbildung unter den Beteiligten erleichtert, um bei wichtigen Angelegenheiten hinsichtlich der Online-Verfügbarkeit des kulturellen und wissenschaftlichen Materials praktische Lösungen zu erreichen. Diese Tätigkeiten wurden von der hochrangigen Expertengruppe zu digitalen Bibliotheken organisiert; dabei wurden Kultureinrichtungen, Vertreter der Rechteinhaber und Technologieunternehmen sowie Wissenschaftler zusammengeführt. Dies hat unter anderem zu einer Musterlizenz für die Digitalisierung vergriffener Werke und zu einem gemeinsamen Projekt zwischen Verlegern und Wissenschaftlern zur Bewertung der Auswirkungen eines öffentlichen Zugriffs auf wissenschaftliche Veröffentlichungen geführt. Diese politischen Maßnahmen werden durch umfangreiche technische Arbeiten untermauert, die im Rahmen des e Content plus- Programms, des Programms für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation und des 7. Rahmenprogramms für Forschung und Entwicklung kofinanziert wurden.

Europeana trägt zur Verbreitung der Kulturen der Mitgliedstaaten bei und hebt deren gemeinsame Elemente hervor, indem es unserem reichen und vielfältigen Kulturerbe hohe Sichtbarkeit im Internet verschafft. Durch die ‚permanenten virtuellen Ausstellungen’ von Werken des ganzen Kontinents erhöht es die Bedeutung von einzelnen digitalisierten Beständen.

Die Website trägt auch dazu bei, dass die Informationen in unterschiedlichen Formaten (als Text-, Ton-, Bild- bzw. audiovisuelles Format) gefunden und die verschiedenen Perspektiven der Betrachtung unserer gemeinsamen europäischen Geschichte und unseres gemeinsamen europäischen Erbes in den verschiedenen Ländern verglichen werden können.

Darüber hinaus fördert Europeana weitere Digitalisierungsinitiativen in den Mitgliedstaaten und setzt deren Schwerpunkte, indem sie einen Überblick darüber verschafft, welches Material in der Union bereits digitalisiert wurde und wo noch Handlungsbedarf besteht.

Der Vorteil von Europeana für Benutzer liegt darin, dass diese über eine einzige Schnittstelle - und in ihrer Muttersprache - Zugang zu digitalisierten kulturellen Inhalten von vertrauenswürdigen kulturellen Organisationen in der Europäischen Union erhalten und diese Inhalte für Arbeits-, Freizeit-, und Studien-Zwecke verwenden können.

2.2. Gegenwärtiger Stand

Europeana bietet derzeit über eine mehrsprachige Schnittstelle einen direkten Zugriff auf einen einzigartigen Bestand von mehr als 4,6 Millionen digitalisierter Bücher, Zeitungen, Video-Clips, Karten, Fotografien und Dokumenten aus europäischen Bibliotheken, Archiven, Museen und audiovisuellen Archiven. Diese Zahl wird während der nächsten Jahre noch rapide ansteigen. Das öffentliche Interesse an Europeana hat sich bei ihrer Einrichtung im November 2008 deutlich gezeigt.

Derzeit stellen mehr als 1000 Kultureinrichtungen Inhalte für Europeana bereit (direkt oder über Sammelstellen), und mehr als 150 Einrichtungen nehmen an ihrem Partnernetzwerk teil. Diese durch Europeana erzielte Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Arten von Kultureinrichtungen ist in ihrem Umfang und Potenzial einzigartig. Die anwachsende Liste von Kultureinrichtungen, die einen Zugriff auf ihre Inhalte über diesen Service anbieten, ist ein Beweis für die Stärke dieses Potenzials und das Engagement für die Vision ‚Europeana’. Über Europeana erhält man einen direkten Zugriff auf die vielfältigen kulturellen Bestände Europas, während gleichzeitig die Sichtbarkeit dieser Einrichtungen für den Endbenutzer bestehen bleibt. Die Zusammenarbeit kann global auf andere Einrichtungen, wie z.B. die digitale Weltbibliothek, ausgeweitet werden.

Es besteht eine Organisationsstruktur für die Weiterentwicklung von Europeana. Die Website wird täglich vom Europeana-Büro, das bei der niederländischen Nationalbibliothek angesiedelt ist, verwaltet. Das Europeana-Büro wird weiter ausgeweitet und befasst sich auch mit Aufgaben der Erhaltung und Aktualisierung des Prototypen, der 2008 eingerichtet wurde, und arbeitet auf die Freischaltung der ersten großen Ausgabe der Website – Europeana 1.0 – im Jahr 2010 hin.

In den kommenden Jahren wird die Website schrittweise verbessert werden durch neue Funktionen und Dienste und die Weiterentwicklung der bestehenden Funktionen und Dienste. Das Hauptaugenmerk liegt bei Suchfunktionen und Schnittstellen. Außerdem erhält die Entwicklung von Web 2.0 Diensten zur Schaffung von Interessensgemeinschaften sowie die Verbesserung der mehrsprachigen Funktionen besondere Aufmerksamkeit. Vorschläge für die Verbesserung der Website ergaben sich aus einer kürzlich durchgeführten Umfrage unter europäischen Benutzern, auf die über 3000 Personen geantwortet haben und die dem Dienst ein positives Feedback lieferte. Während die Website aktualisiert wird, funktioniert Europeana weiterhin als Teststelle neuer Ideen und Forschungsergebnisse. Der Bekanntheitsgrad von Europeana muss weiter gesteigert werden, damit die Bürger besser über diesen Dienst informiert werden.

3. MEHR INHALT FÜR EUROPEANA

Eine Bedingung für die erfolgreiche weitere Entwicklung von Europeana ist eine Erweiterung ihrer Bestände. Das von der Kommission gesetzte Ziel ist, im Jahr 2010 10 Millionen Objekte über die Website bereitzustellen. Diese Zahl sollte sich in den nachfolgenden Jahren noch vervielfachen.

Eine Aufstockung von Europeana erfordert eine nachhaltige Digitalisierung in Europa, und dass zu den digitalisierten Objekten Metadaten hinzugefügt werden, die den höchsten Normen entsprechen. Daher hat die Kommission die Mitgliedstaaten aufgefordert, ihre Bemühungen diesbezüglich zu verstärken und sicherzustellen, dass der digitalisierte Inhalt über Europeana leicht zugänglich ist, einschließlich durch die Einrichtung nationaler oder thematischer Sammelstellen[4].

3.1. Arten von Inhalten

Im Allgemeinen ist der Beitrag der verschiedenen Mitgliedstaaten zu Europeana sowohl hinsichtlich der Zahl von Objekten als auch der Materialien noch unausgewogen (siehe Teil 2 des Arbeitspapiers der Kommissionsdienststellen, das dieser Mitteilung beigefügt ist). Die größten Anstrengungen, Inhalte für Europeana zur Verfügung zu stellen, wurden von Frankreich unternommen, dessen Beiträge ca. 47 % der gesamten digitalisierten Objekte ausmachen. Einige andere Mitgliedstaaten stellen nur wenige Objekte bereit. Diese Situation wird sich schrittweise ausgleichen, da immer mehr Bestände aus ganz Europa in Europeana aufgenommen werden.

Während dieser ersten Phase haben einige Mitgliedstaaten (z.B. Polen, Ungarn) hauptsächlich Bücher für Europeana zur Verfügung gestellt, andere (Finnland, Luxemburg, Estland) haben vor allem Zeitungen und Magazine bereitgestellt und andere (wie Rumänien) haben wiederum einen Beitrag in Form von Bildern aus Museen geleistet. Dies führt zu der paradoxen Situation, dass klassische Werke aus der europäischen Literatur über Europeana in einer Reihe von Sprachen verfügbar sind, allerdings nicht in der Originalsprache. Man findet zum Beispiel Werke von Goethe auf Französisch, Polnisch und Ungarisch, jedoch nicht auf Deutsch.

Diese Situation hat bei den Benutzern Kommentare und Fragen ausgelöst. Die Auswahl der Inhalte, die digitalisiert und in Europeana aufgenommen werden, wird von den Mitgliedstaaten und ihren Kultureinrichtungen in Einklang mit ihrer Kultur- und/oder Informationspolitik bestimmt. Dennoch sind bei bestimmten Kategorien von Materialien besondere Anstrengungen erforderlich, um den Erwartungen der Benutzer hinsichtlich der Inhalte von Europeana gerecht zu werden.

3.2. Urheberrechtlich geschützte Inhalte

Eine der größten Herausforderungen für Europeana ist die Einbeziehung urheberrechtlich geschützter Materialien, um ein ‚schwarzes Loch des 20. Jahrhunderts’ zu vermeiden – eine Situation, in der ein Zugang über das Internet zu viel kulturellem Material vor Beginn des 20. Jahrhunderts besteht, aber nur sehr wenig Material der jüngsten Vergangenheit verfügbar ist. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit zwischen Kultureinrichtungen und Rechteinhabern unter vollständiger Einhaltung des Urheberrechts. Eine solche Zusammenarbeit kann entweder durch Vereinbarungen zwischen nationalen Kultureinrichtungen und Rechteinhabern oder Links von Europeana zu Websites von Rechteinhabern erfolgen.

Ein gutes Beispiel für die letztgenannte Art von Partnerschaft ist Gallica 2, die Website der französischen Nationalbibliothek. Sie erlaubt freien Zugang zu gemeinfreien Werken und führt Links zu den urheberrechtlich geschützten Inhalten von französischen Verlegern an. Die Verleger entscheiden, welchen Anteil ihrer Inhalte sie über Gallica 2 zeigen möchten, und die Benutzer haben die Möglichkeit, die vollständigen Werke über die jeweiligen Websites zu erwerben. Für Europeana könnte ein ähnliches Modell in Betracht gezogen werden. Der Vorteil für die Benutzer liegt darin, dass Sie nicht nur direkten Online-Zugang zu gemeinfreien Werken erhalten, sondern auch leicht die urheberrechtlich geschützte Inhalte, die sie erwerben möchten, finden können. Der Vorteil für die Verleger ist eine höhere Sichtbarkeit ihre Werke für ein europaweites Publikum.

In einigen europäischen Ländern, z.B. den Niederlanden und Deutschland, verfolgen Rechteinhaber und Kultureinrichtungen ein anderes Modell, das es Kultureinrichtungen erlaubt, kulturelles Material gegen eine Gebühr zu digitalisieren und der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Dies betrifft insbesondere vergriffene und gleichzeitig urheberrechtlich geschützte Bücher und ältere Zeitungen.

Für die Entwicklung von Europeana ist es wichtig, dass solche Lizenzen eine Bereitstellung des Materials in der ganzen EU ermöglichen. Eine französische Sammelstelle musste tatsächlich Fotografien von Europeana zurückfordern, da sie nur das Recht hatte, das Material in ihrem eigenen Hoheitsgebiet zu verbreiten. Es gibt noch andere Beispiele, wo Kultureinrichtungen Lizenzen angenommen haben, die eine Verbreitung des Materials auf IP-Adressen innerhalb der nationalen Domain beschränken. Solche Vereinbarungen ergeben sich aus finanziellen Erwägungen – eine Lizenz für ganz Europa könnte teurer sein – oder stehen in Zusammenhang mit Rechtsfragen. Es besteht allerdings das Risiko, dass Europas digitalisiertes Kulturerbe im Internet in nationale Silo-Strukturen aufgesplittert wird. Ferner stellt sich die Frage nach der Verpflichtung von öffentlich finanzierten Kultureinrichtungen in der EU, allen EU-Bürgern die gleichen Zugangsrechte zu den im Internet angebotenen Diensten zu gewähren.

Ein Bereich, in dem dringend Fortschritte erzielt werden müssen, um die Digitalisierung zu erleichtern und Inhalte über Europeana verfügbar zu machen, betrifft verwaiste Werke, d.h. Werke, deren Rechteinhaber nur schwer oder gar nicht ermittelt werden können. In ihrer Empfehlung zur Digitalisierung und digitalen Bewahrung von 2006 forderte die Kommission die Mitgliedstaaten auf, Mechanismen zum Umgang mit dem Problem verwaister Werke einzurichten. Seitdem haben die meisten Mitgliedstaaten nur wenige Fortschritte erzielt. Im Rahmen der hochrangigen Expertengruppe zu digitalen Bibliotheken wurde von den verschiedenen Akteuren eine Vereinbarung über Leitlinien für die gründliche Suche nach Rechteinhabern verwaister Werke unterzeichnet.

Das Grünbuch über Urheberrechte in der wissensbestimmten Wirtschaft[5] von 2008 hat sich mit dieser Angelegenheit weiter auseinander gesetzt und eine Reihe von Fragen ausgearbeitet, insbesondere ob Rechtsvorschriften für verwaiste Werke auf europäischer Ebene notwendig sind und wie bei den damit verbundenen grenzübergreifenden Aspekten vorgegangen werden soll. Im Anschluss an das Ergebnis der Konsultation wird die Kommission eine Folgenabschätzung über die Vorgangsweise bei verwaisten Werken vorbereiten, die verschiedene Konzepte untersuchen wird, durch die eine Digitalisierung und Verbreitung von verwaisten Werken erleichtert werden könnte.

Kürzlich wurde dem Thema verwaister Werke aufgrund der Vereinbarung betreffend der Google-Buchsuche, wovon viele dieser Werke betroffen sind, zunehmend Aufmerksamkeit gewidmet. Die Vereinbarung wurde auf Ministerebene auf der Tagung des Rates „Bildung, Jugend und Kultur“ am 12. Mai 2009 und auf der Tagung des Rates „Wettbewerb“ am 28. Mai 2009 besprochen. Die Kommission wurde ersucht, eine Analyse über die Auswirkungen dieser Vereinbarung vorzulegen, und ist gerade dabei diese Analyse vorzubereiten.

Hinsichtlich des Urheberrechts bei der Digitalisierung von älteren Werken besteht ein auffälliger und äußerst bedeutender Unterschied zu den USA. Der Schutz des Urheberrechts wurde in Europa und den USA harmonisiert und auf 70 Jahre nach dem Tod des Autors festgelegt. In den Rechtsvorschriften der USA ist allerdings das Jahr 1923 als Stichtag vorgesehen (vor 1923 veröffentlichte Werke sind gemeinfrei). Aus diesem Grund kann in den USA ein Großteil des Materials europäischen Ursprungs, das vor dem Jahr 1923 veröffentlicht wurde, ohne entsprechende Lizenzvereinbarung digitalisiert und zugänglich gemacht werden, während europäische Bürger über Dienste wie Europeana möglicherweise keinen Zugang dazu haben[6]. Dies hat einen breiteren Online-Zugang zu digitalen Büchern in den USA als in Europa zur Folge. Daher sollten Lösungen zwischen Rechteinhabern und Kultureinrichtungen in Betracht gezogen werden, um diese Situation zu ändern. Diese Lösungen könnten eine Beschleunigung der Erstellung von Registern für verwaiste und vergriffene Werke beinhalten – dies wurde bereits im Rahmen des ARROW-Projekts eingeleitet – oder die pragmatische Verwendung eines Stichtags, wodurch eine niedrigere Schwelle für die gründliche Suche nach Werken, die vor einem bestimmten Datum veröffentlicht wurden, eingeführt werden würde.

3.3. Gemeinfreier Inhalt

Der Großteil des Materials, das über Europeana in digitalem Format zur Verfügung gestellt wird, ist gemeinfrei; d.h. es fällt nicht oder nicht mehr unter das Urheberrecht, ist grundsätzlich für alle verfügbar und kann von jedem verwendet werden. Dieses Material stellt sowohl für Bürger als auch für Unternehmen eine wichtige Quelle für die Weiterverwendung von Informationen dar und ist eine treibende Kraft für Kreativität im Zeitalter des Internets. Aus diesem Grund hat die Kommission betont, dass „gemeinfreie Werke diese Eigenschaft bei einer Formatänderung nicht verlieren sollten. So sollten sie gemeinfrei bleiben, wenn sie digitalisiert und über das Internet bereitgestellt werden[7].“

Dies wird in der Praxis nicht immer so gehandhabt. Einige Kultureinrichtungen geben ausdrücklich an, dass das Material, das sie über Europeana zur Verfügung stellen, gemeinfrei ist. Andere hingegen machen Rechte an den digitalisierten Kopien geltend und/oder bieten kostenpflichtige Downloads an. Einige Einrichtungen wenden Wasserzeichen an, und in einem Fall ist die Ansicht des Materials in einer vernünftigen Größe kostenpflichtig. Diese verschiedenen Praktiken zeigen die vielen verschiedenen Ansätze in der EU, die manchmal durch den immer stärkeren Druck auf Kultureinrichtungen bestimmt werden, die direkten Einnahmen aus ihren Vermögenswerten zu steigern. Der Umstand, dass digitalisierte gemeinfreie Werke kostenpflichtig sind, spiegelt auch die Tatsache wider, dass eine Digitalisierung mit Kosten verbunden ist. Gleichzeitig beschränkt dies allerdings erheblich das kulturelle und wirtschaftliche Potenzial des Materials.

Rechtlich gesehen stellt sich die Frage, ob eine Digitalisierung selbst neue Rechte schafft. Normalerweise wäre dies nicht der Fall. Da die Gestaltungshöhe für die Begründung von Urheberrechten auf europäischer Ebene nicht harmonisiert ist, kann sich die Antwort darauf allerdings von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat unterscheiden[8]. Sie kann sich auch von einer Digitalisierungsart zur anderen unterscheiden (das Scannen von Büchern ist zum Beispiel nicht so kostspielig wie eine 3D-Wiedergabe von Objekten).

Die Grundsatzfrage ist, ob gemeinfreies Material, das durch öffentliche Einrichtungen und mit öffentlichen Mitteln digitalisiert wurde, abgeschottet werden darf, anstatt es zu einem weitreichenden Gewinn für die Informationsgesellschaft zu machen. Der letztgenannte Ansatz entspricht der Gemeinschaftspolitik über die Weiterverwendung von Informationen des öffentlichen Sektors sowie der OECD-Ministerempfehlung „Enhanced Access and More Effective Use of Public Information“ (Besserer Zugang und effizientere Nutzung öffentlicher Informationen)[9]. Diese Angelegenheit ist wichtig, wenn Europeana funktionieren soll, da sich die Website in ihren Verwendungsbedingungen nach der Politik der beitragenden Einrichtungen richtet.

Ähnliche Probleme entstehen, wenn öffentliche Einrichtungen privaten Unternehmern für die Digitalisierung und Nutzung ihrer einzigartigen gemeinfreien Vermögenswerte im Austausch gegen materielle Vorteile Ausschließlichkeitsvereinbarungen gewähren. Durch solche Vereinbarungen wird das Risiko einer Abschottung gemeinfreier Inhalte geschaffen; in manchen Fällen ist dies jedoch die einzige Möglichkeit, um eine Digitalisierung zu finanzieren. Dieses Problem wurde von der Hochrangigen Expertengruppe zu Digitalen Bibliotheken in ihrem Bericht über öffentlich-private Partnerschaften für die Digitalisierung zum Ausdruck gebracht. Die Expertengruppe hat empfohlen, dass gemeinfreie Inhalte in einer analogen Welt auch in einem digitalen Umfeld gemeinfrei bleiben sollten . Falls Beschränkungen für den Zugang von Benutzern bzw. für eine Nutzung erforderlich sind, um den digitalen Inhalt bereitzustellen, sollten diese Beschränkungen nur zeitlich befristet angewendet werden[10].

4. FINANZIERUNG UND VERWALTUNG

Am 20. November 2008 betonten die EU-Kulturminister in den Schlussfolgerungen des Rates über Europeana die Notwendigkeit, ein nachhaltiges Finanzierungs- und Verwaltungsmodell für diesen Dienst zu entwickeln. Die Minister forderten die Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek, die Europäische Kommission und die Mitgliedstaaten auf, diesbezüglich zusammenzuarbeiten, und die Frage wurde im Rahmen der Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten für Digitalisierung und digitale Bewahrung diskutiert. Die gegenwärtige Konsultation erweitert den Meinungs- und Gedankenaustausch über Möglichkeiten, die erforderliche Autonomie für Europeana in der Zukunft zu gewährleisten, auf eine breitere Gruppe von Akteuren.

Hinsichtlich der künftigen Entwicklung Europeanas bestehen weit von einander abweichende Modelle, von einem vollständig durch die Gemeinschaft finanzierten Betrieb bis hin zu einem Modell, bei dem der private Sektor eine Schlüsselrolle in der Bereitstellung des Dienstes spielt. Das letztendlich angenommene Finanzierungs- und Verwaltungsmodell sollte der Zielsetzung von Europeana, den größtmöglichen Zugang zu kulturellen Beständen zu bieten, dem europäischen Anwendungsbereich und Charakter der Website sowie der bedeutenden Rolle der Kultureinrichtungen, die ihre Bestände bereitstellen, Rechnung tragen. Ferner sollte berücksichtigt werden, dass die Kosten für das Büro von Europeana nur einen kleinen Teil der von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union geleisteten Gesamtinvestitionen zur Bereitstellung des europäischen Kulturerbes über das Internet ausmachen.

4.1. Finanzierung der Entwicklungsphase (2009-2013)

In der Anfangsphase hat die Europäische Kommission über das EDLnet-Projekt, das im Rahmen des Programms eContentplus kofinanziert wurde, finanziell zur Schaffung von Europeana beigetragen. Das Projekt, das mit 1,3 Mio. EUR gefördert wurde, ging Anfang 2009 zu Ende.

Von 2009 bis Mitte 2011 wird die Entwicklung von Europeana über das Europeana-Projekt 1.0, das im Rahmen des Programms e Content plus ausgewählt wurde, mit 6,2 Mio. EUR kofinanziert. Während dieser Phase leisten mehrere Mitgliedstaaten[11] sowie einige einzelne Kultureinrichtungen finanzielle Beiträge.

Bis Ende 2013 kann die Kommission die Entwicklungsphase von Europeana weiterhin über das Programm „Wettbewerbsfähigkeit und Innovation“ finanziell unterstützen. In dieser Phase findet eine weitere Kofinanzierung durch die Mitgliedstaaten und/oder ein anfängliches Sponsoring durch den privaten Sektor statt.

4.2. Mittelfristige Finanzierung (2013 und danach)

Für die Zeit nach 2013 sollten zusätzliche Möglichkeiten für die Finanzierung von Europeana in Betracht gezogen werden, die ein ausgewogenes Verhältnis zwischen einer Gemeinschaftsfinanzierung und anderen Ressourcen bieten, und es sollte von der derzeitigen projektbezogenen Finanzierung abgerückt werden. Durch öffentlich-private Partnerschaften oder einen strukturierten Beitrag der Mitgliedstaaten könnten zusätzliche Mittel für die Finanzierung bereitgestellt werden. Man kann auch mit geringfügigen Einnahmen durch die Website rechnen. Diese werden allerdings nur einen sehr kleinen Teil der Gesamtkosten für die Bereitstellung des Dienstes decken können. Eine Bezahlung durch den Endbenutzer für die Suche nach Inhalten über Europeana und für die anderen Funktionen der Website ist keine Option, da dies die Zahl der Zugriffe der Benutzer ernsthaft gefährden würde und in Widerspruch zu dem grundlegenden Ziel der Website stehen würde.

Öffentlich-private Partnerschaften für Europeana

Öffentlich-private Partnerschaften für Europeana könnten unterschiedliche Formen annehmen. Ein erstes Modell umfasst private Sponsoren , da Europeana weiter ausgebaut wird und immer mehr Nutzer gewinnt. Es könnten Sponsorenbeiträge aus philanthropen Erwägungen geleistet werden – ein Modell, das in den USA weit verbreitet ist. Es könnten auch Sponsorengelder im Austausch gegen eine Gegenleistung, z.B. Werbung, erhalten werden.

Die Standpunkte der Mitgliedstaaten hinsichtlich einer Kommunikation zu kommerziellen Zwecken auf einer Website wie Europeana, die einen öffentlichen Dienst anbietet, weichen voneinander ab. Dies kann auch von der Art der kommerziellen Kommunikation abhängen. Ein Unternehmenslogo im Hintergrund ist etwas anderes als ein Banner, mit dem für ein bestimmtes Produkt geworben wird.

Eine andere mögliche Einnahmenquelle ist eine Bezahlung für die von Europeana angeführten Links zu den Inhalten von Organisationen (private und öffentliche), die über diese Inhalte Einnahmen erzielen. D.h. es könnte eine Vermittlergebühr für die Weiterleitung auf Websites mit kostenpflichtigen Inhalten eingeführt werden. Eine öffentlich-private Partnerschaft auf der Grundlage solcher Links geht jedoch nicht unbedingt mit finanziellen Beziehungen einher. Die Partnerschaft zwischen der französischen Nationalbibliothek und den französischen Verlegern über Gallica 2 ist ein Beispiel, in dem die Bereitstellung dieser Links als Teil des öffentlichen Auftrags der Website betrachtet wird.

Eine Nutzung der technologischen Lösungen und Fähigkeiten privater Unternehmen zur Förderung von Europeana stellt ein anderes mögliches Modell dar, um die Funktionen der Website zu verbessern. Private Partner könnten im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens (in Einklang mit den europäischen Vorschriften zum öffentlichen Auftragswesen) ausgewählt werden oder ihr Beitrag könnte wie oben beschrieben Teil eines Sponsoring-Links sein.

Wenn der private Sektor direkt an der Durchführung von Europeana und der Erzielung von Einnahmen zum Betrieb der Website beteiligt ist, könnten weiterreichende Partnerschaftsmodelle anvisiert werden. Solche Modelle müssten allerdings Gegenstand von einer Reihe von Auflagen sein. Europeana sollte natürlich weiterhin die kultur- und informationspolitischen Ziele verfolgen, die der Hauptgrund für ihre Existenz sind. Die volle Zustimmung der Kulturorganisationen, die Inhalte bereitstellen, wäre ebenfalls erforderlich, da diese über das digitale Material verfügen, das die Grundlage für diesen Dienst ist. Solche Modelle müssten auch so aufgebaut sein, dass Wettbewerbsverzerrungen vermieden werden.

Öffentliche Mittel für Europeana

Eine nachhaltige Finanzierung des öffentlichen Sektors wäre durch die bedeutende Rolle von Europeana als Träger der Kulturpolitik gerechtfertigt, wodurch fragmentierten Online-Kulturbeständen, denen es derzeit an Sichtbarkeit im Internet fehlt, durch deren Zusammenstellung über einen mehrsprachigen gemeinsamen Zugangspunkt ein Mehrwert verliehen werden würde. Darüber hinaus können relativ geringe öffentliche Investitionen in Europeana für kreative und wirtschaftliche Tätigkeiten in Bereichen wie Bildung und Tourismus überaus förderlich sein.

Die öffentliche Finanzierung könnte von einer Reihe verschiedener Quellen kommen. Eine Option, die in Erwägung gezogen, aber von der Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek abgelehnt wurde, ist ein finanzieller Beitrag durch die Kulturorganisationen , die Inhalte bereitstellen. Diese Organisationen umfassen nationale und europäische Verbände, Sammelstellen und einzelne Einrichtungen aus verschiedenen Sektoren. Die Heterogenität dieser Gruppe stellt ein Hindernis für die Konzeption eines Beitragssystems dar, das alle Beteiligten als angemessen betrachten würden.

Ein erhöhter Beitrag durch die Mitgliedstaaten könnte ihren Ausdruck in Form von zwei grundlegenden Modellen finden. Das erste Konzept würde auf der Bereitschaft einzelner Mitgliedstaaten beruhen, einen finanziellen Beitrag zu leisten, wie dies in der Anlaufphase der Fall war. Dies könnte eine schnelle und flexible Option sein. Gleichzeitig könnte dies erhebliche Unsicherheiten für Europeana mit sich bringen, da sich die verfügbaren Budgetmittel von Jahr zu Jahr ändern würden. Außerdem wird den Mitgliedstaaten durch dieses Konzept nicht klar mitgeteilt, was von ihnen erwartet wird.

Das zweite Modell würde auf einem Verteilungsschlüssel beruhen, über den alle Mitgliedstaaten einen Beitrag entsprechend ihres BIP leisten würden. Dieses Modell würde die Verantwortung aller Mitgliedstaaten für die Entwicklung von Europeana zum Ausdruck bringen; es besteht allerdings das Risiko, dass es relativ hohe Gemeinkosten in Zusammenhang mit der Formalisierung des Modells und des Verteilungsschlüssels mit sich bringen könnte. In einigen Fällen wäre der Beitrag von kleineren Mitgliedstaaten geringer als die mit der Bestimmung seines Anteils verbundenen Kosten.

Ein Beitrag durch die Gemeinschaft nach 2013 wäre durch den mit der Website verbundenen europäischen Mehrwert und der Wichtigkeit, die Einheit Europas inmitten seiner kulturellen Vielfalt zu zeigen, gerechtfertigt. Die derzeitige Projektfinanzierung, die auf offenen Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen basiert, ist allerdings keine dauerhafte Grundlage für eine Finanzplanung. Es müssen alternative Methoden für die Grundfinanzierung von Europeana innerhalb der verfügbaren politischen Instrumente in Betracht gezogen werden.

4.3. Verwaltung

Die am 8. November 2007 gegründete Stiftung für die Europäische Digitale Bibliothek beaufsichtigt den Betrieb von Europeana. Zu den Gründungsmitgliedern gehören europäische Verbände von Bibliotheken, Archiven, Museen und audiovisuellen Archiven sowie eine Reihe bedeutender einzelner Kultureinrichtungen. Für eine Mitgliedschaft bei der Stiftung müssen Organisationen entweder Inhalteanbieter von Europeana sein bzw. diese vertreten und bereit sein, die Bedingungen und Politik der Website einzuhalten.

Die finanzielle Unterstützung von Europeana durch einige Mitgliedstaaten hat Fragen über deren Einfluss auf die Verwaltungsorgane der Stiftung aufgeworfen. Die Kommission und die Mitgliedstaaten sind nicht an der formalen Verwaltungsstruktur von Europeana beteiligt. Sie werden über Fortschritte informiert und versorgen den Vorstand der Stiftung im Rahmen einer ‚Finanzierungs- und Orientierungsgruppe’, die Teil der bestehenden Sachverständigengruppe der Mitgliedstaaten ist, mit Beiträgen. Dies steht in Einklang mit der Idee, dass die Mitgliedstaaten, als die wichtigsten Bereitsteller von Inhalten und angesichts ihrer Kenntnisse sowie ihres Wissens, für den Betrieb der Website verantwortlich sind. Außerdem steht die Kommission mit der Stiftung durch die Finanzhilfevereinbarungen für Projekte, an denen die Stiftung beteiligt ist, in einem Vertragsverhältnis.

Aufgrund des erwarteten Zugangs neuer Mitglieder arbeitet die EDL-Stiftung gerade an einer Änderung der derzeitigen Verwaltungsstruktur. Im Anschluss an die Debatte über die mittelfristige Orientierung von Europeana, einschließlich ihrer Finanzierung und die damit einhergehende Rechenschaftspflicht, sind möglicherweise weitere Anpassungen in der Zukunft erforderlich.

5. SCHLUSSFOLGERUNG

Innerhalb kurzer Zeit hat sich Europeana als Informationsquelle über die europäische Kultur im Internet etabliert. Dies zeigt das Bestreben der europäischen Kultureinrichtungen, unser gemeinsames und vielfältiges Kulturerbe für alle verfügbar zu machen.

Es sind weitere Anstrengungen, die auf den bereits erzielten Erfolgen aufbauen, sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Akteuren erforderlich, um das Versprechen eines leichten Online-Zugangs zu Büchern, Gemälden, Karten, Fotografien, Zeitungen, Video-Clips und Tonaufnahmen in Europa zu halten.

Diese Mitteilung hat die größten Herausforderungen für die weitere Entwicklung von Europeana dargelegt und hat eine Reihe von Diskussionspunkten aufgeworfen, auf die Akteure nun aufgefordert sind zu reagieren.

[1] Entschließung des Europäischen Parlaments zu „i2010: Auf dem Weg zu einer Europäischen Digitalen Bibliothek“ vom 27.9.2007.

[2] Schlussfolgerungen des Rates vom 20. November 2008 zu Europeana, ABl. C 319 vom 13.12.2008, S. 18.

[3] Empfehlung 2006/585/EG der Kommission zur Digitalisierung und Online-Zugänglichkeit kulturellen Materials und dessen digitaler Bewahrung, ABl. L 236, 31.8.2006, S.28.

[4] Mitteilung ‚Europas kulturelles Erbe per Mausklick’ vom 11.8.2008.

[5] KOM(2008) 466/3.

[6] Google hat in seiner jüngsten Ankündigungen über die Verfügbarkeit der Google-Buchsuche für Mobiltelefone darauf hingewiesen, dass die Bürger der USA durch diesen Dienst Zugang zu mehr als 1 Millionen gemeinfreier Bücher haben. In der in Europa veröffentlichten Pressemitteilung bezog sich Google nur auf eine halbe Million gemeinfreier Bücher.

[7] Mitteilung ‚Europas kulturelles Erbe per Mausklick’, S.7.

[8] Für Fotografien, Datenbanken und Computer-Software wurde die Gestaltungshöhe allerdings harmonisiert.

[9] Seoul, 18. Juni 2008.

[10] http://ec.europa.eu/information_society/activities/digital_libraries/doc/hleg/reports/ppp/ppp_final.pdf.

[11] Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Spanien, Italien, Finnland, Irland, Litauen und Ungarn.

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