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Document 52009DC0296

    Bericht der Kommission an den Rat UND an das Europäische Parlament - Jahresbericht 2009 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2008 {SEC(2009)831}

    /* KOM/2009/0296 endg. */

    52009DC0296

    Bericht der Kommission an den Rat UND an das Europäische Parlament - Jahresbericht 2009 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2008 {SEC(2009)831} /* KOM/2009/0296 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 30.6.2009

    KOM(2009) 296 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    Jahresbericht 2009 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2008

    {SEC(2009)831}

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT UND AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT

    Jahresbericht 2009 über die Entwicklungspolitik der Europäischen Gemeinschaft und die Umsetzung der Außenhilfe im Jahr 2008

    Das Jahr 2008 stand für die Europäische Union und ihre Entwicklungspartner in aller Welt im Zeichen besonderer Herausforderungen. Steigende Nahrungsmittel- und Energiepreise sowie die globale Finanzkrise stellten die Fähigkeit der EU, ihren laufenden Hilfszusagen nachzukommen und neue Erfordernisse zu bewältigen, auf eine ernste Probe. Als Reaktion hierauf leitete die Europäische Union umgehend Maßnahmen ein, die dazu beitragen sollten, dass die Auswirkungen hoher Nahrungsmittelpreise auf arme Länder gemildert werden. Die Europäische Union stellte ihre Zuverlässigkeit unter Beweis, indem bis Ende Dezember eine Nahrungsmittelfazilität mit einem Volumen von 1 Mrd. EUR für die Jahre 2008-2010 aus EU-Haushaltsmitteln eingerichtet wurde. Zwischenzeitlich stockte die Kommission ihre Haushaltsmittel für humanitäre Nahrungsmittelhilfen aus der Soforthilfereserve um 140 Mio. EUR auf und lenkte für die Nahrungsmittelsicherheit vorgemerkte Mittel zugunsten besonders gefährdeter Bevölkerungsgruppen um. Außerdem wurden 200 Mio. EUR aus der nicht zugewiesenen Reserve des 10. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) abgerufen. Darüber hinaus verpflichtete sich die Kommission, den Umfang der auf Einzelfallbasis gewährten Finanzhilfe für bedürftige Länder zu erhöhen. Ungeachtet der Wirtschaftskrise bekräftigten die EU und ihre Mitgliedstaaten ihre Verpflichtung zur Steigerung der Mittel für die Entwicklungshilfe in den kommenden Jahren. Eine flexible und wirksame Reaktion auf die weitere Entwicklung der derzeitigen Situation bleibt auch im Jahr 2009 ein zentrales Ziel.

    Eine weltweite Dimension

    Der weitweite Charakter der außenpolitischen Maßnahmen der EU trat im Jahr 2008 deutlich zutage, als die EU ihre Beziehungen zu Partnern in aller Welt weiter vertriefte und die Zusammenarbeit mit ihnen bei Themen von globaler Bedeutung suchte, beispielsweise in den Bereichen Klima und Energie, Handelsliberalisierung und beim Erreichen der Millenniums-Entwicklungsziele von 2000 bis zum Zieldatum 2015.

    Im Mai stellte die EU beim Gipfeltreffen in Lima ihre Beziehungen zu Lateinamerika auf eine neue Grundlage. Von politischen Führern beider Seiten wurde eine Agenda für gemeinsame Maßnahmen verabschiedet, bei der zwei Themen im Mittelpunkt standen: der soziale Zusammenhalt und die nachhaltige Entwicklung. Im Juli fand der erste Gipfel der EU mit Südafrika statt. Georgien rückte im August infolge des Konflikts mit Russland außerplanmäßig in den Brennpunkt. Die Kommission stellte sofort ein Dreijahrespaket mit einem Volumen von bis zu 500 Mio. EUR zusammen. Eine erste Zahlung von 60 Mio. EUR wurde vor Jahresende für Binnenvertriebene in Georgien mobilisiert.

    Die besondere Aufmerksamkeit der EU galt 2008 den Nachbarn in Osteuropa und im Mittelmeerraum. Im Juli rief die EU gemeinsam mit ihren südlichen Partnern die Union für den Mittelmeerraum ins Leben, und im Dezember wurde von der Kommission ein Vorschlag für eine neue Partnerschaft in Osteuropa mit den östlichen Nachbarstaaten unterbreitet. Die Verhandlungen über ein neues Partnerschaftsabkommen mit Russland, die von der EU aufgrund des Konflikts mit Georgien ausgesetzt worden waren, konnten beim Gipfel der EU mit Russland im November wieder aufgenommen werden. Im Jahresverlauf leistete die EU Hilfe in Höhe von insgesamt 498 Mio. EUR für die Palästinenser, insbesondere zur Deckung der laufenden Kosten der Palästinensischen Behörde und zur Unterstützung des Palästinensischen Reform- und Entwicklungsplans.

    Im Laufe des Jahres nahmen die EU und ihre Partner in Afrika die Arbeit an acht Themenpartnerschaften auf, die Teil der ehrgeizigen gemeinsamen Strategie sind, welche bei ihrem Gipfel in Lissabon im Dezember 2007 angenommen worden war. Zugleich intensivierten beide Seiten ihren Dialog zu globalen Themen, unter anderem der Auswirkungen der Finanzkrise, des Klimawandels sowie der Governance in internationalen Einrichtungen. Im Nachgang zu dem zunehmenden Engagement Chinas in Afrika unterbreitete die Kommission Vorschläge für eine dreiseitige Zusammenarbeit EU-China-Afrika, in deren Rahmen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Herausforderungen erarbeitet werden sollen.

    Die Kommission drängte mit Nachdruck auf eine intensivere regionale Zusammenarbeit und wirtschaftliche Integration mit den Partnern der AKP-Länder (Afrika-Karibik-Pazifik) als Instrument zur Förderung von Wachstum, Handel und Entwicklung. Der Schwerpunkt der Maßnahmen lag dabei auf Verhandlungen über regionale Wirtschaftspartnerschaftsabkommen mit Gruppen von Ländern südlich der Sahara und AKP-Ländern im Karibik- und Pazifikraum. Darüber hinaus profitierten die AKP-Länder von der regionalen Komponente des neuen EEF, beispielsweise einem Beitrag von 300 Mio. EUR zur Friedensfazilität für Afrika, Unterstützung der AKP-Einrichtungen sowie des Globalen Fonds für die Bekämpfung von Aids, Tuberkulose und Malaria.

    Im Jahresverlauf setzte die Kommission ihre Bemühungen um den Abschluss formaler Übereinkommen mit strategischen Partnern in Asien, China und Indien sowie mit Südkorea und mit Mitgliedstaaten des ASEAN (dem Verband südostasiatischer Staaten) fort. Die Unterstützung des ASEAN konzentriert sich auf dessen Integrationsbemühungen entsprechend der Darstellung im „Economic Community Blueprint“ (Entwurf für eine Wirtschaftsgemeinschaft) der ASEAN-Staaten und baut auf den in Europa gesammelten Erfahrungen mit Instrumenten der regionalen Integration auf, beispielsweise Statistiken, Zöllen und gemeinsamen Normen. Darüber hinaus führte die Kommission auch die Verhandlungen über umfassende Assoziierungsabkommen (politischer Dialog, Entwicklungszusammenarbeit und Präferenzhandel) mit der Andengemeinschaft und mit Mittelamerika weiter fort.

    Die richtige politische Gewichtung

    Die unvorhersehbaren Ereignisse des Jahres 2008 brachten die EU und die Europäische Kommission nicht von ihren Prioritäten im entwicklungspolitischen Bereich ab. Im Jahresverlauf 2008 führte die Kommission eine Halbzeitüberprüfung der Fortschritte auf dem Weg zu den Millenniums-Entwicklungszielen (MDG) durch. Dabei überprüfte sie die technische und finanzielle Unterstützung im Kontext der acht MDG. Im Juni bereitete die Kommission die Maßnahmenagenda der EU für die MDG vor. Damit werden Meilensteine für das Jahr 2010 festgelegt, mit denen verlorener Boden bei zentralen sozialen Zielen (vor allem im Gesundheitsbereich) sowie Umweltzielen gutgemacht werden soll. Für die Länder mit niedrigem und mittlerem Einkommen konzentriert sich die Zusammenarbeit in erster Linie auf die Unterstützung politischer Vorhaben zur Verringerung der Armut.

    Diese Ereignisse unterstrichen die Notwendigkeit einer weiter gehenden politischen Kohärenz, vor allem bei zentralen Themen wie dem Klimawandel, bei dem die EU im Zentrum der Fortschritte steht, sowie dem Welthandel. Die besondere Profilierung der EU beim Thema des Klimawandels kann den ärmsten und besonders gefährdeten Entwicklungsländern unmittelbar zugute kommen, was auch am operationellen Start des UN-Fonds zur Anpassung an den Klimawandel deutlich wird, der bei der UN-Klimakonferenz in Posen (Polen) im Dezember 2008 vereinbart wurde. Das erste freiwillige Partnerschaftsabkommen im Rahmen der FLEGT-Initiative (Forest law enforcement, governance and trade - Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor) wurde im September 2008 mit Ghana geschlossen.

    Im Jahr 2008 verstärkte die Kommission auch ihre Bemühungen um die vollständige Integration von Themen wie der Gleichstellung von Männern und Frauen, der Umwelt sowie der Rechte von Kindern und indigenen Völkern in den Entwicklungsprozess. Im Februar schlug die Kommission ein Maßnahmenpaket vor, in dessen Mittelpunkt die Stellung der Kinder in Außenmaßnahmen stand. Dabei werden auf regionaler und globaler Ebene verschiedene Prioritäten festgelegt, deren Gegenstand Kinderarbeit, Kinderhandel, von bewaffneten Konflikten betroffene Kinder sowie Gewalt gegen Kinder sind. Im Verlauf des Jahres leitete die Kommission weitere Schritte ein, durch die gewährleistet werden sollte, dass von anderweitigen politischen Maßnahmen der EU, die sich auf die Zusammenarbeit und Hilfe im Entwicklungsbereich auswirken, eine positive Wirkung ausgeht. Hierzu zählen nicht nur die Handelspolitik, sondern auch die Politikbereiche Landwirtschaft, Energie, Forschung und Entwicklung, Migration, Sicherheit und Steuern. 2008 haben sich ferner eine Reihe von Ländern der Karibik und des Pazifik dazu verpflichtet, die Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung im Steuerbereich umzusetzen; diese Zusage zählte zu den Kriterien, die bei der Vergabe der Governance-Anreiztranche des 10. EEF berücksichtigt wurden.

    Demokratische Regierungsführung wurde von der Kommission als Bezugspunkt für ihre technischen und finanziellen Unterstützungsleistungen ganz oben auf die Agenda gesetzt. Demokratische Regierungsführung ist nach der Überzeugung der Kommission ein Politikbereich, der per se unterstützt werden muss, und zugleich ein Querschnittsthema, das in allen Hilfeprogrammen für sämtliche Sektoren Einzug halten muss. Darüber hinaus ist sie zentrales Thema eines jeden politischen Dialogs. Im Laufe des Jahres 2008 erarbeitete die Kommission eine Methodik, nach der Fragen der Governance bzw. Regierungsführung in ihren sektorspezifischen Maßnahmen analysiert und thematisiert werden können. Die Herausforderung besteht dabei darin, dass die Förderung demokratischer Regierungsführung ein außerordentlich sensibler Prozess ist, der bei jedem Land eigene spezifische Besonderheiten aufweist.

    Auch im Jahr 2008 war die Kommission bestrebt, ihre Hilfen noch wirksamer zu gestalten, indem entsprechende Kohärenz- und Synergieeffekte zwischen den relevanten geografischen und thematischen Instrumenten für die Förderung von Demokratie und Menschenrechten geschaffen werden. In diesem Zusammenhang dienen die geografischen Programme vor allem dem Aufbau der Institutionen und demokratischer Prozesse (wie z. B. Wahlen). Mit ihnen soll Hilfestellung für die Wahlen gegeben und Parlamente, Menschenrechte und Einrichtungen der Zivilgesellschaft sowie die Medien unterstützt werden. Als wichtigstes themenspezifisches Instrument der EU kommt in der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) konkret die Bedeutung zum Ausdruck, die die EU diesem Politikfeld beimisst. Die EIDHR kann an Orten intervenieren, an denen die EU normalerweise nicht präsent ist, und sie kann vor allem auch ohne die Zustimmung von Drittländern intervenieren. Hauptbegünstigte ihrer Arbeit sind Gruppen und Einzelpersonen, die sich für Demokratie, Menschenrechte und grundlegende Freiheiten innerhalb der Zivilgesellschaft einsetzen.

    Seit der Entsendung der ersten EU-Wahlbeobachter nach Russland im Jahr 1993 haben sich die Wahlbeobachtungsmissionen als ein Instrument der europäischen Diplomatie mit hoher Außenwirkung etabliert. Im Jahr 2008 führte die Europäische Kommission Wahlbeobachtungsmissionen in landesweiten Wahlen in zehn Ländern in Asien, Afrika und Lateinamerika durch: Pakistan, Bhutan, Nepal, Kambodscha, Ruanda, Angola, Ecuador, Guinea-Bissau, Ghana und Bangladesch. Die Europäische Kommission setzt auch 2009 ihr Schulungsprogramm für Wahlbeobachter fort.

    Mehr und bessere Hilfe

    Der Umfang der von der Kommission – einschließlich ihrer Delegationen – erbrachten Hilfeleistungen hat sich in den letzten Jahren stetig und deutlich erhöht. Der Wert der im Jahr 2008 vorgenommenen Mittelbindungen erreicht 9,33 Mrd. EUR, was einer Steigerung um mehr als 90 % seit 2001 entspricht. Trotz der verspäteten Ratifizierung des 10. EEF konnte die Kommission bis Jahresende aus dieser Quelle eine Mittelbindung von insgesamt 4,89 Mrd. EUR vornehmen. Dabei setzt die Kommission sämtliche ihr zur Verfügung stehenden Finanzinstrumente ein: den EEF für die AKP-Länder, das Instrument für die Entwicklungszusammenarbeit für Asien und Lateinamerika, das Instrument der europäischen Nachbarschaftspolitik für Osteuropa und für die südlichen Mittelmeer-Anrainerstaaten.

    Die Europäische Union war die treibende Kraft hinter den Bemühungen um eine effizientere Gestaltung der Hilfsmaßnahmen, indem diese durch länderspezifische Systeme kanalisiert werden, die die lokale Übernahme von Verantwortung stärken und die Transaktionskosten für die Partnerländer reduzieren. Beim dritten Hochrangigen Forum zur Wirksamkeit der Entwicklungshilfe, das im September in Accra (Ghana) abgehalten wurde, lag ein besonderer Schwerpunkt auf der Arbeitsteilung der Geber, der Nutzung der länderspezifischen Systeme, der Berechenbarkeit der Hilfen, der gegenseitigen Verantwortung für die Ergebnisse sowie auf einer verringerten Knüpfung an Bedingungen.

    Das Ergebnis des Forums, der Aktionsplan von Accra, steht in Einklang mit den Zielen der EU. Der Aktionsplan von Accra bezieht ein breiteres Spektrum von Partnern, Gebern und Empfängern als jemals zuvor mit ein. Die Partnerländer selbst, Geber aus dem Kreis der Schwellenländer, Länder mit mittlerem Einkommen sowie nichtstaatliche Akteure spielen eine zunehmend wichtigere Rolle. Jenseits des Aktionsplans von Accra setzt die Kommission ihre Diskussionen mit den Mitgliedstaaten in der Frage der Weiterentwicklung des Themas der Wirksamkeit der Hilfen auf europäischer und internationaler Ebene fort. Die zentrale Frage ist der Gegenwert für die aufgebrachten Mittel – für die Empfängerländer und für die Steuerzahler in Europa.

    Als Teil der Reaktionen auf die Verpflichtungen zur Nutzung der länderspezifischen Systeme sowie auf die Frage der Berechenbarkeit der Hilfen brachte die Kommission ihre Vorschläge für den Vertrag über die Millenniums-Entwicklungsziele zum Abschluss, die eine längerfristige und berechenbarere Form einer allgemeinen Budgethilfe ermöglichen soll, die sich zielgenau an Länder mit guten Ergebnissen wendet, welche die Budgethilfe nachweislich erfolgreich eingesetzt haben. Die Verträge für die Millenniums-Entwicklungsziele wurden zunächst für sieben AKP-Länder genehmigt (Burkina Faso, Ghana, Mali, Mosambik, Ruanda, Uganda und Sambia), auf die mehr als 40 % der programmierten allgemeinen Budgethilfe im Rahmen des 10. EEF entfallen.

    Im Jahresverlauf 2008 arbeitete die Kommission intensiv an der Reform ihrer Referate für technische Zusammenarbeit und Projektdurchführung. Im Juli erfolgte die Einführung der so genannten „Backbone Strategy“. Hierin wird eine Reihe von Grundprinzipien festgelegt, unter anderem der Schwerpunkt auf der Entwicklung der Kapazitäten vor Ort, ein nachfrageorientierter Ansatz, die Übernahme von Verantwortung durch die Partnerländer während des gesamten Managementzyklus der Maßnahmen sowie eine ausgeprägte Ergebnisorientierung.

    Darüber hinaus steigerte die Kommission den Anteil der Entwicklungshilfe, die in Form von Budgethilfen gewährt werden, der bevorzugten Methode für die Erbringung der Hilfe, sofern die Verhältnisse dies zulassen. Die Budgethilfe, bei der die Mittel an den einzelstaatlichen Haushalt des Empfängerlandes überwiesen werden, tritt nach und nach an die Stelle der direkten projektbezogenen Finanzierung. Im Laufe des Jahres entfielen auf die Mittelbindungen für Budgethilfe 39 % (3,86 Mrd. EUR) aller Mittelbindungen aus dem EG-Haushalt und dem EEF.

    Die Mittel werden entweder als allgemeine Budgethilfe (General Budget Support - GBS) oder – wenn der Schwerpunkt auf einem bestimmten Sektor liegt – als sektorspezifische Budgethilfe (Sector Budget Support – SBS) gewährt. Im Jahr 2008 entfielen auf die Mittelbindungen für allgemeine Budgethilfe 60 % aller neuen Budgethilfsmaßnahmen und beliefen sich insgesamt auf 2,3 Mrd. EUR. Hauptempfänger wären die AKP (21 Länder) sowie Länder in Asien (Laos und Vietnam) und Lateinamerika (Honduras). Bei der sektorspezifischen Budgethilfe war 2008 nicht nur eine stetig steigende Nutzung dieses Hilfeinstruments zu beobachten, sondern auch ein breiteres Spektrum der Sektoren, die hierunter fielen, insbesondere in Ländern außerhalb des AKP-Raums[1]. Die Mittelbindungen für sektorspezifische Budgethilfe beliefen sich insgesamt auf 1,5 Mrd. EUR, was rund 40 % der neuen Budgethilfsmaßnahmen entspricht, für die 2008 die Mittelbindung erfolgte. Auf sektorspezifische Budgethilfe entfielen 18 % der neuen Mittelbindungen für Budgethilfe für die AKP-Region, fast 60 % in Asien und bis zu 100 % der östlichen und südlichen Nachbarstaaten der EU sowie Südafrika. In den letztgenannten Fällen konzentrieren sich die Budgethilfsmaßnahmen auf Bereiche wie Justiz, Unterstützung der Rechtsetzung, Energie, Handel und Wettbewerbsfähigkeit. In Asien entfiel der überwiegende Teil der Mittelbindungen auf den sozialen Bereich. Die wichtigsten Sektoren in Lateinamerika waren Wasserwirtschaft, Bildung und Beschäftigung. In den AKP-Ländern lag der Schwerpunkt der sektorspezifischen Budgethilfe zwar auf traditionellen Sektoren (Straßen, Gesundheit und Bildung), doch rücken auch verschiedene neue Sektoren wie Justiz, berufliche Bildung und Dezentralisierung immer mehr in den Vordergrund.

    Gegenwärtig entwickelt die Kommission in Abstimmung mit anderen Gebern und Mitgliedstaaten eine umfassende Methodik für die Bewertung allgemeiner und sektorspezifischer Budgethilfsmaßnahmen auf Länderebene. Diese Methodik soll 2009-2010 getestet und anschließend weiter verfeinert werden. Im Jahr 2008 wurde außerdem eine umfassende Übersicht über allgemeine Budgethilfeprogramme der EG erstellt, die insgesamt 46 Programme einschloss. Hieraus geht hervor, dass durchschnittlich 70 % der variablen Tranche der Zahlungen, die auf spezifischen Leistungsindikatoren basiert, ausbezahlt wurden. Dies ist ein Indiz dafür, dass zielgerichtete Ergebnisse auf recht hohem Niveau erzielt werden konnten.

    Eines der Kriterien, die die Empfängerländer als Voraussetzung für die Gewährung von Budgethilfe nachweisen müssen, ist ihre Fähigkeit zur Verwaltung der öffentlichen Finanzen. Eine wirksame öffentliche Finanzverwaltung ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass die Regierungen ihrer Verantwortung für die Verwendung der Gelder der europäischen Steuerzahler gerecht werden können, die ihnen zum Nutzen ihrer Bevölkerung anvertraut wurden.

    Wie die meisten anderen Geber (u. a. der IWF und die Weltbank) stützt sich die EG auf eine einleitende dynamische Diagnose der öffentlichen Finanzverwaltung als Grundlage für die Messung der im Laufe der Zeit erzielten Fortschritte. Von Juni 2005 bis Ende 2008 wurden so genannte PEFA-Bewertungen[2] in 55 AKP-Ländern durchgeführt. Sämtliche AKP-Länder und fast alle übrigen Länder in aller Welt, die Budgethilfe der EG erhalten, hatten bis Ende 2008 eine PEFA-Bewertung durchlaufen.

    Die Kommission hat sich zu einer wirksameren und transparenteren Gestaltung der Budgethilfe verpflichtet; hierzu werden die Bewertungen der öffentlichen Finanzverwaltungen gestärkt und außerdem Struktur und Formulierung von Finanzvereinbarungen verbessert und die Anspruchsberechtigungskriterien für Budgethilfen und Risikobewertungen weiter verfeinert und die Berichtserstellungssysteme optimiert.

    Künftig werden Budgethilfsmaßnahmen in immer größerem Maße zur Deckung der finanziellen Bedürfnisse von Entwicklungsländern eingesetzt. Die Kommission wird den besonderen Bedürfnissen labiler Staaten auch in Zukunft besonders Rechnung tragen.

    Die Ergebnisse stehen im Mittelpunkt

    Das ergebnisorientierte Monitoringsystem hat sich zu einem festen Bestandteil der Umsetzung der meisten Programme der Kommission entwickelt. Dieses System liefert eine transparente, schnelle und umfassende Übersicht darüber, welcher Projektfortschritt zu einem bestimmten Zeitpunkt erzielt wurde. Dieses Monitoring wird in allen Regionen, in denen eine externe Zusammenarbeit erfolgt, durch unabhängige Fachleute durchgeführt. Anhand einer gut strukturierten und belastbaren Methodik können die Ergebnisse nach international anerkannten Kriterien dargestellt werden[3]. Nach acht Jahren hat das ergebnisorientierte Monitoring seinen Nutzen nicht nur auf Projektebene als Mittel zur Information über den Projektfortschritt unter Beweis gestellt, sondern auch auf Makroebene zur Unterstützung von Managemententscheidungen sowie auf Programmebene als Quelle für qualitativ zuverlässige Daten für Analysezwecke.

    Im Zeitraum 2006 bis 2008 wurden nach der ergebnisorientierten Ex-post- Monitoringmethodik mehr als 530 abgeschlossene Projekte einem Monitoring unterzogen. In einer Untersuchung aus dem Jahr 2007 wurden die möglichen Vorteile überprüft und dabei das ergebnisorientierte Ex-post -Monitoringsystem als ein kostengünstiges und flexibles Tool bestätigt. Für laufende Projekte wurde die ergebnisorientierte Monitoringmethodik weiter optimiert und verbessert, damit wichtige Aspekte wie das Gender Mainstreaming und Umweltfragen bessere Berücksichtigung finden können. Die Notwendigkeit einer Weiterentwicklung von einer rein quantitativen hin zu einer eher qualitativen Analyse von Daten des ergebnisorientierten Monitoring wurde 2008 ebenfalls aufgegriffen.

    Darüber hinaus wurden 2008 insgesamt acht Evaluierungsberichte fertig gestellt: vier geografische Berichte, ein thematischer Bericht und drei Berichte zu den Modalitäten der Erbringung der Hilfe. Außerdem wurden zwölf neue Evaluierungen eingeleitet. Zehn davon betreffen einzelne Länder, während die beiden übrigen sich mit Konfliktprävention und der Schaffung von Frieden sowie mit Fragen der Beschäftigung und sozialen Integration befassen. Die Kommission berücksichtigt die Ergebnisse dieser Bewertungen mit dem Ziel, Qualität und Wirkung seiner Außenhilfe weiter zu verbessern. Allgemein formuliert, ließen die Evaluierungen ein gutes Abschneiden hinsichtlich der Relevanz und Wirksamkeit der Programmplanung und –umsetzung der Gemeinschaft erkennen. Zu den Bereichen, in denen weiter gehende Anstrengungen notwendig sind, zählen: Synergien zwischen Tätigkeitsbereichen; Mix der Modalitäten für die Erbringung der Hilfe; sowie Kohärenz zwischen länderspezifischen und regionalen Hilfen. Außerdem ist die Gemeinschaft bestrebt, durch entsprechende Maßnahmen die Außenwirkung ihrer Aktivitäten vor allem dort zu steigern, wo Mittel über internationale Organisationen oder durch Budgethilfe in entsprechende Kanäle geleitet werden.

    Zusammenarbeit

    Eine weiter gehende Koordinierung der Geber, vor allem durch gemeinsame Nutzung von Erfahrungen und die Bündelung von Aktivitäten (Arbeitsteilung) ist wichtig, um die Wirksamkeit der Hilfen verbessern zu können. Dies wird mittlerweile in zahlreichen Ländern praktiziert. Tansania, Mosambik, Uganda, Ghana, Burkina Faso und Mali sind Beispiele für Länder südlich der Sahara, in denen die Koordinierung bereits weit fortgeschritten ist und eine klare Arbeitsteilung praktiziert wird. Im Dezember 2008 wurde von der Kommission und dem französischen EU-Ratsvorsitz eine Konferenz zur Koordinierung der Geber der EU ausgerichtet. In Afghanistan wurde ein gemeinsamer Beitrag der EU zur Wirksamkeit der Hilfen erarbeitet, der Teil einer Antwort auf die nationale Entwicklungsstrategie Afghanistans bildet. In den palästinensischen Gebieten richtete die Kommission mit PEGASE ein wirksames Instrument ein, das Hilfeleistungen erbringen soll, auch unter Einbeziehung von Beiträgen der Mitgliedstaaten. Seit seiner Einführung im Februar 2008 wurden über PEGASE (in den 12 Monaten bis 31. Januar 2009) 409,2 Mio. EUR an direkter Finanzhilfe ausgezahlt. Außerdem wurden damit mehr als 131 Mio. EUR aus 14 EU-Mitgliedstaaten verwaltet, wovon 78 % im gleichen Zeitraum ausgezahlt wurden.

    Die Kommission leitete auch weiterhin einen Teil ihrer Entwicklungshilfe über die Vereinten Nationen, die Weltbank und andere internationale Organisationen, soweit dies die wirksamste Form der Leistungserbringung darstellte. Im Irak wurde der überwiegende Teil der EU-Hilfen in Höhe von 785 Mio. EUR seit 2003 über den IRFFI (den internationalen Wiederaufbaufonds für den Irak), einen multilateralen Mechanismus, der 2004 eingerichtet wurde, ins Land geleitet. In zwei umfangreichen Evaluierungen im Jahre 2008 wurde festgestellt, dass die Agenturen der Kommission, der Weltbank und der UN von dieser Ausweitung der Zusammenarbeit profitiert haben, die durch finanzielle und verwaltungstechnische Rahmenvereinbarungen erleichtert wurde. Durch diese Abkommen konnte die Kommission Hilfe in Ländern leisten, in denen die Bedingungen vor Ort zu schwierig und zu gefährlich waren, als dass eigene Kanäle für die Erbringung der Leistungen hätten eingerichtet werden können. Allerdings muss hierbei ein neues strategisches Konzept in Betracht gezogen werden und auch die Außenwirkung muss gestärkt werden.

    Darüber hinaus stärkte die Kommission ihre Zusammenarbeit mit der UN und der Weltbank als Mittel zur Reaktion auf Situationen nach Krisen und für die Planung von Wiederaufbaumaßnahmen durch eine gemeinsame Erklärung, die am 25. September 2008 unterzeichnet wurde. Mit dieser Initiative wird eine gemeinsame Plattform geschaffen, über die eine wirksame und nachhaltige internationale Reaktion auf Krisen infolge von Naturkatastrophen und Konflikten möglich ist. Alle Geber und Partner sind eingeladen, hieran mitzuwirken.

    Im Jahr 2008 wurde die Nachbarschaftsinvestitionsfazilität (NIF) geschaffen, in der Zuschüsse der Kommission und der Mitgliedstaaten gebündelt werden, um Investitionen in Partnerländern erschließen zu können, die von öffentlichen Finanzinstituten aus Europa bereitgestellt wurden. Die Vergabe konzentriert sich vor allem auf drei Schwerpunktsektoren: Energie, Verkehr und Umwelt. Durch die Fazilität wurden 15 Projekte für die Finanzierung über einen Gesamtbeitrag der NIF in Höhe von 70,95 Mio. EUR genehmigt. Damit konnten Darlehen europäischer Finanzinstitute in einem Umfang von 1,65 Mrd. EUR erschlossen werden. Zusätzlich zum Beitrag aus dem EU-Haushalt haben sich die Mitgliedstaaten bis jetzt verpflichtet, direkte Beiträge in Höhe von insgesamt 37 Mio. EUR für den Zeitraum 2008-2010 an den NIF-Treuhandfonds abzuführen.

    Zusätzlich veröffentlichte die Kommission ein Politikpapier zu Gebietskörperschaften als Akteure der Entwicklungszusammenarbeit , in dem die ersten Elemente einer Strategie vorgestellt werden, die die Erfahrungen der lokalen Gebietskörperschaften als Entwicklungspartner optimal nutzen soll.

    Im Jahr 2009 wird die Wirtschaftskrise sicher dazu führen, dass zahlreiche Länder in eine noch unsicherere Lage geraten werden. Es wird schwieriger werden, die Millennium-Entwicklungsziele erreichen zu können. Daher stehen bei der Politik der EU im Bereich der Außenhilfe das Erreichen konkreter Ergebnisse, eine flexiblere Gestaltung ihrer Hilfeinstrumente sowie die Förderung von Maßnahmen der regionalen Integration im Mittelpunkt.

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    Die Zahlen zur Verringerung der Armut bestätigen den Trend der Vorjahre; 35 % der öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) flossen in die am wenigsten entwickelten Länder. Die rückläufige Entwicklung der ODA bei sonstigen Ländern mit niedrigem Einkommen (OLIC) ist in erster Linie das Ergebnis einer Überarbeitung der Liste der Empfänger von ODA, die von Entwicklungshilfeausschuss (Development Assistance Committee – DAC) der OECD durchgeführt worden ist. In der neuen Liste des DAC, die 2008 in Kraft trat, wurden mehrere OLIC als Länder mit mittlerem Einkommen, untere Einkommenskategorie, eingestuft: Kamerun, Kap Verde, Indien, Republik Moldau, Mongolei, Nicaragua und Republik Kongo.

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    [1] Für die Zwecke dieses Dokuments wird Südafrika getrennt von der AKP-Region behandelt.

    [2] „Public Expenditure & Financial Accountability“ (Öffentliche Ausgaben und finanzielle Rechenschaftspflicht) bezeichnet eine Methodik, die von der EG und anderen führenden Gebern zur Bewertung der öffentlichen Finanzverwaltung der Empfängerländer eingesetzt wird.

    [3] Relevanz und Aufbau, Effizienz, Wirksamkeit, Auswirkungen und Nachhaltigkeit.

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