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Document 52008DC0331

    Mitteilung der Kommission an den Rat - Fangmöglichkeiten 2009 : Absichtserklärung der Europäischen Kommission

    /* KOM/2008/0331 endg. */

    52008DC0331

    Mitteilung der Kommission an den Rat - Fangmöglichkeiten 2009 : Absichtserklärung der Europäischen Kommission /* KOM/2008/0331 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 30.5.2008

    KOM(2008) 331 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Fangmöglichkeiten 2009 Absichtserklärung der Europäischen Kommission

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Fangmöglichkeiten 2009Absichtserklärung der Europäischen Kommission

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Einleitung 3

    2. Bestandslage 4

    3. Grundsätze für 2008 6

    4. Im Rahmen der GFP festgesetzte Fangmöglichkeiten 6

    4.1. Festsetzung der TAC 6

    4.2. Festsetzung des Fischereiaufwands 6

    5. Gefahren für die Rentabilität 7

    6. Folgemaßnahmen zu Bereichen, für deren Verwaltung die Mitgliedstaaten zuständig sind 8

    7. Management durch langfristige Planung 8

    8. Vorgehensweise in Fällen, in denen bisher keine langfristigen Bewirtschaftungspläne in Kraft sind 9

    9. Verbesserungen bei Fangmeldungen, Daten und Bewertungen 10

    10. Reduzierung der Rückwürfe 10

    11. Tiefseearten 11

    12. Mittelmeer und Schwarzes Meer 12

    13. Ostsee 12

    14. Technische Maßnahmen 12

    15. Zeitplan für die Vorschläge 13

    16. Schlussfolgerung 13

    ANHANG I 15

    ANHANG II 16

    1. EINLEITUNG

    Die Europäische Union entscheidet jedes Jahr über die Fangmöglichkeiten – die Fangquoten und die Zahl der zulässigen Tage auf See – für europäische Fischer und in den europäischen Gewässern. Diese Entscheidungen werden auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission erlassen.

    Der Kommissionsvorschlag ist im Einklang mit einer Reihe von Leitlinien zu formulieren. Erstens sind die jährlichen Fangmöglichkeiten im Einklang mit den wichtigsten Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP)[1] auf einem Niveau festzusetzen, das die Nutzung der Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen gewährleistet. Zweitens sollten die jährlichen Änderungen im Voraus festgesetzte Margen nicht überschreiten, damit die von der Fischerei abhängigen Wirtschaftsbeteiligten ihre Tätigkeit in einem stabilen, berechenbaren Umfeld ausüben können. Drittens müssen internationale Verpflichtungen einschließlich der Verpflichtung, die Bestandserholung zu fördern, um höchstmögliche Dauererträge[2] zu erzielen, eingehalten werden. Ferner sind die Stakeholder nach dem Konzept, das die Kommission in ihrer Mitteilung „Verbesserte Konsultationen über das Fischereimanagement der Gemeinschaft“ von 2006 vorgestellt hat, rechtzeitig in die Diskussion über die Fangmöglichkeiten einzubeziehen.

    Gemäß dem neuen, 2006 vorgeschlagenen Ansatz erklärt die Kommission in der vorliegenden Mitteilung ihre Absichten hinsichtlich der Vorbereitung ihrer Vorschläge für die zulässigen Gesamtfangmengen (TAC) und den Fischereiaufwand für 2009, mit denen sie ihrer Verpflichtung zur nachhaltigen Fischerei Rechnung tragen wird. Im Jahre 2009 sieht sich die GFP großen Herausforderungen gegenüber. Obwohl die GFP bereits seit etlichen Jahren umgesetzt wird, bleibt die Bestandslage besorgniserregend. Mehrere Bestände werden über das nachhaltige Niveau hinaus befischt. Fangmöglichkeiten wurden auf einem Niveau festgesetzt, das zu hoch ist, um Nachhaltigkeit zu gewährleisten. Systeme zur Steuerung des Fischereiaufwands haben nicht die erhofften Ergebnisse gebracht. Bei der Durchsetzung der Vorschriften über die Fangmöglichkeiten gibt es gravierende Probleme und Schwierigkeiten bei der Umsetzung müssen angegangen werden. Auch bei den technischen Maßnahmen sind Verbesserungen notwendig.

    Während sie ihren Standpunkt hinsichtlich der Fangmöglichkeiten für 2009 darlegt, wird die Kommission deshalb Maßnahmen vorschlagen, um sich den genannten Herausforderungen zu stellen. Hierzu zählt eine Neubewertung der bisherigen Einschränkungen bei der jährlichen Anpassung der TAC und Quoten. Verbesserungen der technischen Maßnahmen sollen in einem separaten Papier vorgeschlagen werden. Im Jahre 2008 wird die Kommission außerdem beginnen, ein verstärkt regional ausgerichtetes Konzept für das Fischereimanagement auszuarbeiten. Der Frage, wie die einzelnen Elemente der GFP zusammenwirken können, um die Nachhaltigkeit in der Fischerei stets in der für die betreffende Region geeignetsten Weise voranzutreiben, soll besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Andere Politikbereiche sollen stufenweise an das Ziel der langfristigen nachhaltigen Nutzung der Fischbestände angepasst werden.

    Die Kommission tritt dafür ein, die Stakeholder zu der in der vorliegenden Mitteilung enthaltenen Absichtserklärung zu konsultieren und fordert die Mitgliedstaaten sowie den Fischereisektor zur Diskussion darüber auf, wie die Verfahren der Kommission zur Präsentation der jährlichen Fangmöglichkeiten verbessert werden können. Weitere Konsultationen zur Verbesserung der übrigen Aspekte des Fischereimanagements sind für 2008 geplant.

    2. BESTANDSLAGE

    In vielen Sektoren führt die Bestandserhaltungspolitik nicht zur Nachhaltigkeit. Bei den meisten demersalen Arten sind die Bestände rückläufig. Die Nutzung ist nicht nachhaltig, sodass sich die Bestände außerhalb biologisch sicherer Grenzen befinden. Bestände von Arten wie Lodde und Sandaal, aus denen Fischmehl hergestellt wird, sind zurückgegangen. Roter Thun wird überfischt und es besteht ein gravierendes Kontrollproblem. Die Schwertfischbestände sind dagegen in einem besseren Zustand. Viele andere pelagische Arten werden nachhaltig befischt. Im Mittelmeer werden lediglich zwei demersale und zwei kleine pelagische Arten überwacht. Die demersalen Arten befinden sich außerhalb sicherer biologischer Grenzen, während die beiden pelagischen Arten nicht in vollem Umfang genutzt werden.

    Wissenschaftliche Einrichtungen bewerten jedes Jahr, ob bei den einzelnen Beständen die Gefahr besteht, dass ihre künftige Reproduktionsfähigkeit beeinträchtigt wird, mit anderen Worten, ob sie sich außerhalb biologisch sicherer Grenzen befinden. Es ist vor allem auf ungenaue Fangmeldungen zurückzuführen, dass die Bestandslage bei etwa 57 % der Bestände unbekannt ist. Zu denjenigen Beständen, deren Bestandslage bekannt ist, ist festzustellen, dass bei 68 % eine große Gefahr der Erschöpfung besteht, während von nur 32 % jener Bestände bekannt ist, dass sie nachhaltig befischt werden. Bei 88 % der Bestände ist die Überfischung so gravierend, dass mehr Fisch gefangen würde, wenn weniger Fischfang stattfände. Diese Zahl ist deutlich höher als vergleichbare Werte außerhalb der EU, wo im Gesamtdurchschnitt 25 % der Bestände überfischt werden[3]. Etwa 19 % der Bestände sind in so schlechtem Zustand, dass Wissenschaftler empfehlen, die Befischung ganz einzustellen (vgl. die Tabellen in Anhang I).

    Langfristig betrachtet hat die Überfischung zu einer Situation geführt, in der die Fischbestände der EU-Gewässer deutlich geringer zur europäischen Wirtschaft und zur Versorgung mit Lebensmitteln beitragen als in der Vergangenheit. Die Erträge der demersalen Arten der Nordsee belaufen sich heute auf lediglich ein Fünftel der Erträge von vor 25 Jahren. Ähnliche Entwicklungen zeigen sich in den meisten Gebieten, für die Informationen vorliegen (vgl. Abbildung 1).

    Geschätzte Anlandungen demersaler Arten aus der Nordsee (1970-2004) | Geschätzte Anlandungen von Seehecht, Butten und Kaisergranat im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel |

    [pic]

    Abbildung 1: Linkes Schaubild, geschätzte Anlandungen, Nordsee, 1970 - 2004. Rechtes Schaubild, geschätzte Anlandungen der wichtigsten demersalen Arten (Seehecht, Butte, Seeteufel und Kaisergranat) im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel. Daten in beiden Fällen vom ICES (2005).

    Der Produktivitätsrückgang hat zu einer verstärkten Abhängigkeit von Rohmaterialeinfuhren für die europäische Lebensmittelindustrie und für den europäischen Markt geführt. Während Anfang der Siebzigerjahre 75 % der Fischereierzeugnisse für den europäischen Markt aus heimischer Produktion kamen, liegt deren Anteil heute lediglich bei 40 % (vgl. Abbildung 2).

    Verhältnis zwischen heimischer Fischproduktion und Einfuhren 1961-2001 (EU-15) (in %) (Quelle: Eurostat) |

    [pic]Abbildung 2: Verhältnis zwischen Erzeugung und Einfuhren von Fischereierzeugnissen (für den menschlichen Verzehr und sonstige) in der EU.

    Trotz erheblicher Anstrengungen gibt es keine wesentlichen Anzeichen für eine Bestandserholung oder einen Rückgang der Überfischung seit 2003. Das Fischereimanagement in der Europäischen Union funktioniert nicht so gut wie es funktionieren sollte und das Ziel des langfristigen Dauerertrags wird nicht erreicht.

    3. GRUNDSÄTZE FÜR 2008

    Vor diesem Hintergrund der Dezimierung der Bestände und der in Anbetracht der wissenschaftlichen Gutachten überhöhten Fangmöglichkeiten tritt die Kommission weiterhin dafür ein, Fangmöglichkeiten festzusetzen, die den wissenschaftlichen Gutachten zufolge dauerhaft tragfähig sind und erschöpften Beständen gute Erholungsmöglichkeiten bieten.

    Die Fangmöglichkeiten sind wie folgt festzusetzen:

    - im Einklang mit langfristigen Plänen,

    - unter Einhaltung einschlägiger internationaler Abkommen

    - und unter Wahrung der Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik, insbesondere der Notwendigkeit, die Befischung überfischter Bestände zu reduzieren und Erholungsmaßnahmen für erschöpfte Bestände einzuführen.

    - Für die Kommission hat die Einhaltung dieser Grundsätze den allerhöchsten Stellenwert. Die Grundsätze werden nachstehend näher erläutert.

    4. IM RAHMEN DER GFP FESTGESETZTE FANGMÖGLICHKEITEN

    4.1. Festsetzung der TAC

    Überfischung und Bestandserschöpfung sind unter anderem auf überhöhte Werte für TAC und Fischereiaufwand zurückzuführen. Die vom Rat festgesetzten TAC lagen im Durchschnitt um 48 % über den Fangmengen, die den wissenschaftlichen Einrichtungen zufolge nach dem Vorsorgeprinzip nachhaltig gewesen wären[4]. Neben den bekannten Problemen bei der Durchsetzung der Vorschriften hat die Festsetzung überhöhter Quoten dazu beigetragen, dass die Bestandslage bei den Meeresressourcen weiterhin schlecht ist. Um diese Probleme künftig zu vermeiden, schlägt die Kommission neue Verfahren zur Festsetzung der TAC vor.

    4.2. Festsetzung des Fischereiaufwands

    Zusätzlich zu den TAC wird der Fischereiaufwand gesteuert, um die Rückwürfe zu reduzieren und die Möglichkeiten für illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischfang (IUU-Fischfang) einzuschränken. Die Steuerung des Fischereiaufwands ist auch eine Erhaltungsmaßnahme in Fällen, in denen Prognosen, die als Grundlage für das Vorschlagen von TAC genutzt werden könnten, nicht vorliegen. Sie ist Teil der langfristigen Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen für Kabeljau, für Scholle und Seezunge in der Nordsee, für die Seezungenbestände im östlichen Ärmelkanal und für die südlichen Seehechtbestände.

    Bei Kabeljau sind der Fischereiaufwand und die fischereiliche Sterblichkeit weiterhin zu hoch. Von 2004 bis 2006 ist der Fischereiaufwand lediglich um 12 % im Kattegat, um 9 % im Skagerrak, in der Nordsee und im östlichen Ärmelkanal, um 24 % westlich von Schottland und um 17 % in der Irischen See zurückgegangen.

    Ähnlich ist es bei anderen von der Tage-auf-See-Regelung betroffenen Beständen.

    Mit der bestehenden Regelung können die notwendigen weiteren Reduzierungen nicht erzielt werden, weil das derzeitige System es ermöglicht, die Verringerung der Zahl der Tage auf See durch komplexe Ausnahmeregelungen wettzumachen. Nach dem System werden sogar stillgelegten Schiffen Fangrechte zugewiesen; diese Fangrechte können auf andere Schiffe übertragen werden. Die Reduzierung der Zahl der Tage auf See hat sich als Mittel zur Verringerung des tatsächlichen Fischereiaufwands als wenig wirksam erwiesen. Deshalb reicht die Reduzierung der Zahl der Tage auf See allein nicht aus, um realistische Ziele zur Senkung des Fischereiaufwands zu verwirklichen.

    Eine der zur Diskussion gestellten Möglichkeiten wäre ein System zur Steuerung des Fischereiaufwands anhand von Obergrenzen für kW-Tage. Nach diesem System würden die Mitgliedstaaten über das Gleichgewicht zwischen Flottenkapazität und Fangmöglichkeiten entscheiden. Die Mitgliedstaaten könnten bei der Zuweisung von kW-Tagen die Feinabstimmung vornehmen, um die Fischer zu ermutigen, Fischerei mit wenigen Rückwürfen zu betreiben und Kabeljau zu meiden. Der Rat und die Kommission einigten sich auf der Tagung des Rates im Dezember 2007 auf eine Erklärung zu diesem Thema:

    „Der Rat und die Kommission stimmen darin überein, dass in den Gebieten, für welche die Mehrjahresregelungen für Kabeljau, Plattfisch und Südlichen Seehecht gelten, ein Kilowatt-Tage-Ansatz besser für die Steuerung des Fischereiaufwands geeignet wäre. Sie bemühen sich, diesen Ansatz im Laufe von 2008 anhand der Überlegungen zu erörtern, die im Rahmen der Vorbereitung des TAC- und Quoten-Pakets für 2008 von der Kommission vorgebracht wurden. Sie streben die Anwendung dieses Ansatzes im Jahr 2009 an.“

    Der Rat genehmigte außerdem die vorgezogene, freiwillige Anwendung des Systems der kW-Tage zwecks Erleichterung des Übergangs zum allgemeinen System der kW-Tage im Rahmen des überarbeiteten Bestandserholungsplans für Kabeljau im Jahre 2009.

    Das neue System soll im Rahmen der Überarbeitung des Bestandserholungsplans für Kabeljau für die kommenden Jahre sowie – für die unmittelbare Einführung 2009 – im Rahmen des TAC-Vorschlags für 2009 vorgeschlagen werden.

    5. GEFAHREN FÜR DIE RENTABILITÄT

    Die Treibstoffpreise haben Ende 2007 ein hohes Niveau erreicht und werden wahrscheinlich hoch bleiben oder weiter steigen. Eine besonders große Herausforderung ist dies für Fischereifahrzeuge mit treibstoffintensiven Fangmethoden, etwa Trawler und insbesondere Baumkurrenkutter. In Anbetracht hoher Treibstoffpreise ist es desto notwendiger, nur soviel zu fischen wie nötig ist, um die größtmöglichen Fänge zu erzielen. Die kurzfristige Festsetzung unrealistisch großer Fangmöglichkeiten wird sich als konterproduktiv erweisen.

    6. FOLGEMAßNAHMEN ZU BEREICHEN, FÜR DEREN VERWALTUNG DIE MITGLIEDSTAATEN ZUSTÄNDIG SIND

    Die „Fangmöglichkeiten-Verordnung“ 2008 räumt den Mitgliedstaaten mehr Möglichkeiten für Initiativen ein, um die Rückwürfe von Wittling und Kabeljau zu reduzieren, Vollzugsmaßnahmen in Bezug auf Natura-2000-Schutzgebiete festzulegen und Fangtage unter den einzelnen Gruppen von Fanggeräten neu zu verteilen, um die fischereiliche Sterblichkeit bei Kabeljau zu reduzieren. Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten auf, über die Ergebnisse dieser Initiativen zu berichten, und wird die Ergebnisse auswerten, bevor sie eine eventuelle Fortsetzung vorschlägt.

    7. MANAGEMENT DURCH LANGFRISTIGE PLANUNG

    Fischereimanagement funktioniert gut, wenn es ordentlich geplant ist. Es geht darum, das Ertragspotenzial der Fischbestände zu verstehen und bei ihrer Nutzung von langfristigen Erwägungen auszugehen. Es bedarf guter biologischer Daten und wissenschaftlicher Bewertungen. Es gilt Mittel und Wege zu finden, um die Fischproduktion anzuheben, die Effizienz zu steigern sowie Rückwürfe und unnötige Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu reduzieren. Hierfür bedarf es praktischer Lösungen, die in Bezug auf Einkommen und Beschäftigung größtmögliche Stabilität gewährleisten.

    Es ist von vorrangiger Bedeutung, dafür zu sorgen, dass eine ordnungsgemäße langfristige Bestandsverwaltung eingerichtet wird. Für erschöpfte Bestände müssen Wiederauffüllungspläne erstellt werden. Seit der Reform von 2002 wurden viele Fortschritte erzielt und für etliche Bestände Pläne erstellt (33 % der Fänge und 28 % der Bestände bei den pelagischen Arten sowie 45 % der Fänge und 32 % der Bestände bei den demersalen Arten werden im Rahmen langfristiger Pläne bewirtschaftet), aber hinsichtlich der Erstellung langfristiger Pläne besteht weiterhin Handlungsbedarf.

    Auch 2008 stehen langfristige Pläne im Mittelpunkt der Kommissionspolitik. Die bestehenden Pläne müssen umgesetzt werden. Weitere Pläne sollen 2008 für Lachs in der Ostsee, für Hering westlich von Schottland sowie für die nördlichen Seehechtbestände vorgeschlagen werden. Der Bestandserholungsplan für Kabeljau soll überarbeitet werden. Die 2007 durchgeführten Konsultationen mit den Stakeholdern und die neuen wissenschaftlichen Gutachten sollen Berücksichtigung finden. Es soll weiterhin darauf hingearbeitet werden, mehr Bestände (einschließlich Sprotte und Hering in der Ostsee) in die langfristige Bestandsbewirtschaftung aufzunehmen, um höchstmögliche Dauererträge, eine Reduzierung der Rückwürfe und verringerte Auswirkungen auf die Meeresumwelt zu erzielen. Auch die Verwirklichung ökosystemorientierter Ansätze auf dem Gebiet der Fischerei soll anhand langfristiger Bewirtschaftungspläne erfolgen.

    8. VORGEHENSWEISE IN FÄLLEN, IN DENEN BISHER KEINE LANGFRISTIGEN BEWIRTSCHAFTUNGSPLÄNE IN KRAFT SIND

    In Fällen, in denen bisher keine langfristigen Bewirtschaftungspläne in Kraft sind, ergehen Entscheidungen über TAC auf der Grundlage der jährlichen wissenschaftlichen Gutachten des ICES und des STECF. Für die Festsetzung der TAC wurden Regeln[5],[6] festgelegt, um eine faire Behandlung zu gewährleisten und dem Fischereisektor größtmögliche Stabilität zu bieten. Diese Regeln werden auch weiterhin gelten. Allerdings sind in Anbetracht der jüngsten wissenschaftlichen Gutachten einige Anpassungen erforderlich.

    Der STECF berichtete 2007 über die voraussichtlichen Auswirkungen der in der Absichtserklärung der Kommission formulierten Regeln[7]. Das Gutachten war im Großen und Ganzen positiv, wies aber auf zwei gravierende Mängel hin.

    Einerseits hätten die Regeln oft verhindert, dass erschöpfte Bestände sich erholen können. Den Regeln zufolge werden zwar die Fangmengen für einen Bestand, der sich in einem normalen Zustand befindet, auf einem Niveau festgesetzt, das dem Vorsorgeansatz entspricht, aber eine Reduzierung der Fischerei auf Bestände, die bereits erschöpft sind, ist in den Regeln nicht vorgesehen. In solchen Situationen werden die Bestände gegenüber der Fischerei weniger resistent und die Befischung muss reduziert werden, wenn sich der Bestand erholen soll. So ist beispielsweise der Kabeljaubestand in den Gewässern westlich von Schottland um mehr als 15 % pro Jahr zurückgegangen. Mit Hilfe einer Senkung der TAC um weniger als 15 % pro Jahr ist es somit nicht gelungen, diesen Bestand zu schützen.

    Der zweite Mangel besteht darin, dass die Regeln den Fischereisektor daran hindern könnten, sich bei Beständen, die sich erholt haben, die Zunahmen bei den verfügbaren Ressourcen nutzbar zu machen. Bestände, die sich erholen, können unter Umständen um mehr als 15 % pro Jahr zunehmen, aber eine Anhebung der TAC über diesen Prozentsatz hinaus ist den Regeln zufolge nicht möglich. So haben sich zum Beispiel die Heringsbestände, die sich auf niedrigem Niveau befanden, um mehr als 15 % jährlich vermehrt.

    Die Regeln müssen geändert werden und die vorgeschlagenen neuen Regeln finden sich in Anhang II. Für erschöpfte Bestände, bei denen sich die Laicherbiomasse auf niedrigem Niveau befindet, wird nunmehr vorgeschlagen, die fischereiliche Sterblichkeit um bis zu 30 % pro Jahr zu reduzieren und die TAC um höchstens 20 % zu ändern. Solche Reduzierungen sollten aufrechterhalten werden, bis die fischereiliche Sterblichkeit erfolgreich auf ein Niveau reduziert wurde, auf dem gemäß dem STECF-Gutachten der höchstmögliche Dauerertrag erzielt werden kann. Für Bestände, die sich über das den höchstmöglichen Dauerertrag gewährleistende Niveau hinaus erholt haben, sollen die TAC künftig um bis zu 25 % statt bisher 15 % angehoben werden können. In Fällen, in denen der STECF die Fangmenge Null empfiehlt, sollten die TAC um wenigstens 25 % reduziert werden. Die Ausweitung der Spanne für die TAC-Anpassungen bedeutet, dass erforderlichenfalls größere Einschränkungen vorgenommen werden können, dass aber auch größere Anhebungen möglich sind, sofern sich die Bestände entsprechend vermehren.

    Der STECF soll aufgefordert werden, die Auswirkungen dieser Änderungen zu bewerten. Erforderlichenfalls können künftig weitere Anpassungen vorgenommen werden.

    9. VERBESSERUNGEN BEI FANGMELDUNGEN, DATEN UND BEWERTUNGEN

    Es wurde festgestellt, dass das GFP-Kontrollsystem so gravierende Mängel aufweist, dass die Bemühungen der letzten Jahre um eine nachhaltige Nutzung der Bestände keine Früchte tragen können[8]. Da es ein wirksames Kontrollsystem nicht gibt, wird die Überfischung fortgesetzt und die Bestände werden weiterhin dezimiert. Daraufhin werden die TAC gesenkt. Die neuen TAC werden jedoch wiederum nicht eingehalten.

    Ein gutes Quotenmanagement setzt voraus, dass das System zur Meldung der Anlandungen funktioniert, und dass automatisch Abgleiche vorgenommen werden, um Quotenüberschreitungen zu vermeiden und Ungereimtheiten aufzudecken. Dies ist gegenwärtig nicht der Fall. Wissenschaftliche Einrichtungen konnten für nur 27 % der Bestände Prognosen der Bestandsgrößen, der fischereilichen Sterblichkeit und der Fangmengen erstellen (Anhang I), weil die vom Fischereisektor gelieferten Daten bezüglich der Fangmengen ungenau waren und die Wissenschaftler bei der Beschaffung von Daten zu den Rückwürfen und zum Fischereiaufwand auf Probleme stießen. Es handelt sich um einen Teufelskreis: Schlechte Daten führen zu falschen Entscheidungen; Folgen der Entscheidungen sind ein schlechter Erhaltungszustand der Bestände und Bestandserschöpfung. Die Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Datenabgleiche vorzunehmen und dafür zu sorgen, dass bessere Daten geliefert werden.

    Um diese Mängel zu beseitigen, muss das GFP-Kontrollsystem dringend reformiert werden. Die Kommission wird im Oktober 2008 eine Neufassung der Kontrollverordnung vorschlagen. Vorgesehen sind unter anderem die Verbesserung der satellitengestützten Schiffsüberwachung (VMS) und eine zügigere Einführung des elektronischen Logbuches.

    10. REDUZIERUNG DER RÜCKWÜRFE

    Im Jahre 2008 werden die Mitgliedstaaten untersuchen, wie die Rückwürfe von Wittling und Kabeljau reduziert werden können. Die Kommission wird nach Auswertung der Empfehlungen des STECF und der Erfahrungen der Mitgliedstaaten zusätzliche Schritte zur Umsetzung derjenigen Maßnahmen, die sich bereits bewährt haben, vorschlagen.

    Das beste Mittel zur Reduzierung der Rückwürfe besteht jedoch darin, Bestände bei geringer fischereilicher Sterblichkeit zu befischen, sodass Bestände größerer Fische genutzt werden können, ohne dass kleinere Fische zurückgeworfen werden müssen.

    Die Kommission wird außerdem prüfen, welche Anreize geeignet sind, um die Fischer zu ermutigen, Fischerei mit wenigen Rückwürfen zu betreiben. Die Mitgliedstaaten können außerdem künftig das neue System der kW-Tage nutzen, um solche Praktiken zu fördern.

    Außerdem sollen Vorschläge vorgelegt werden, um Rückwürfe und unerwünschte Beifänge in bestimmten Fischereien zu reduzieren, wie dies in der Mitteilung von 2007 über eine Politik zur Einschränkung von unerwünschten Beifängen und zur Abschaffung von Rückwürfen in den europäischen Gewässern[9] vorgesehen ist.

    Neben diesen Initiativen haben die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, in ihren operationellen Programmen im Rahmen des Europäischen Fischereifonds Maßnahmen zur Förderung der Reduzierung von Rückwürfen vorzusehen. In der Verordnung zur Datenerhebung ist vorgesehen, dass die Erfassung der Rückwurfmengen mit Hilfe von Programmen von Beobachtern an Bord erfolgen kann, und dass diese Programme aus dem Gemeinschaftshaushalt kofinanziert werden können.

    Die Mitgliedstaaten sind ausdrücklich aufgefordert, diese Initiativen weiterzuentwickeln und umzusetzen.

    11. TIEFSEEARTEN

    Die Kommission wird im September 2008 ihren Vorschlag der TAC für Tiefseearten für die Jahre 2009 und 2010 vorlegen. Die Stakeholder sollen aufgefordert werden, sich hinsichtlich der empfohlenen Fangmöglichkeiten im Juni 2008 mit den wissenschaftlichen Einrichtungen (insbesondere dem ICES) in Verbindung zu setzen. Das STECF-Gutachten soll am 4. Juli veröffentlicht werden. Die Empfehlungen der regionalen Beiräte an die Kommission sollten dieser bis zum 8. Juli vorliegen, sodass der Standpunkt der Stakeholder in Betracht gezogen werden kann. Der Rat soll ersucht werden, den Vorschlag auf seiner Novembertagung anzunehmen.

    Die in Anhang II dargelegte Regel soll auch für Tiefseearten gelten. Da der Vorschlag die TAC für zwei Jahre betrifft, sollen aber auch die Regeln für zwei aufeinanderfolgende Jahre gelten.

    Die Kommission wird ihre Position auf der Herbsttagung der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik auf die von der FAO vorgelegten internationalen Leitlinien für das Management der Tiefseefischerei auf hoher See stützen. Die Umsetzung der Entscheidungen über Sperrgebiete oder über den Fischereiaufwand soll im Rahmen der Fangmöglichkeiten-Grundverordnung für 2009 erfolgen.

    12. MITTELMEER UND SCHWARZES MEER

    TAC und Quoten für das Schwarze Meer wurden erstmals für das Jahr 2008 festgesetzt. Die Festsetzung der TAC für 2009 wird nach den Regeln des Anhangs I erfolgen, wobei gegebenenfalls weitere Arten aufgenommen werden. Die vorbereitenden wissenschaftlichen Sitzungen werden im April und im Juni 2008 stattfinden. Der STECF wird die Bewertung der Sitzungsergebnisse im Juli vornehmen. Im Mittelmeer gibt es gegenwärtig nur eine TAC, die für Roten Thun. Im Jahre 2008 werden sich die Arbeiten auf die Umsetzung der Mittelmeerverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1967/2006) und insbesondere auf die Erstellung langfristiger Bewirtschaftungspläne und die Einrichtung von Fangschutzzonen konzentrieren. Es ist beunruhigend, dass die Mitgliedstaaten bei der Umsetzung dieser Verordnung beträchtlich in Rückstand geraten sind. Die erheblichen Mängel bei der Vorschrifteneinhaltung müssen dringend beseitigt werden. Die Kommission wird sich mit diesen Sachverhalten 2008 mit Entschlossenheit auseinandersetzen.

    Vom STECF sollen wissenschaftliche Gutachten über die Bestände sowie Bewertungen der derzeitigen Fischereitätigkeiten eingeholt werden. Dies wird dazu beitragen, das wissenschaftliche Potenzial, zum Beispiel im Rahmen der Allgemeinen Kommission für die Fischerei im Mittelmeer (GFCM), auszubauen. Zu den Bewertungen für das Schwarze Meer wie auch für das Mittelmeer sollen Wissenschaftler aus Drittländern hinzugezogen werden.

    13. OSTSEE

    Die für Dorsch in der Ostsee für 2008 festgesetzten TAC müssen unbedingt eingehalten werden. Die Kommission wird diesem Sachverhalt große Aufmerksamkeit widmen.

    Die Kommission wird ihren Vorschlag für die TAC 2009 für die Ostseebestände im September 2008 vorlegen. Der Rat soll ersucht werden, den Vorschlag im Oktober anzunehmen. Nach Vorlage des ICES-Gutachtens am 23. Mai sollen die Mitgliedstaaten zu noch offenen Fragen wissenschaftlicher Art, die anschließend auf die Tagesordnung des STECF zu setzen sind, konsultiert werden. Der regionale Beirat dürfte seine Empfehlungen bis Ende Juni vorlegen.

    14. TECHNISCHE MAßNAHMEN

    Die Kommission wird 2008 eine neue Verordnung über technische Maßnahmen für die Atlantik-Gebiete vorschlagen, die viele der Vorschriften, die derzeit in Anhang III der Fangmöglichkeiten-Verordnung dargelegt sind, aufgreifen dürfte.

    15. ZEITPLAN FÜR DIE VORSCHLÄGE

    Der STECF wird Anfang Juli seine wissenschaftlichen Gutachten zu den meisten demersalen Arten vorlegen, sodass mit der Debatte über die Fangmöglichkeiten frühzeitig begonnen werden kann. Die üblicherweise im Herbst getroffenen Entscheidungen können lediglich um wenige Wochen vorgezogen werden, weil die Gutachten für die großen, gemeinsam genutzten pelagischen Bestände erst im Oktober vorliegen werden. Sie sind jedoch die Voraussetzung dafür, dass ein komplettes Paket von Fangmöglichkeiten ausgehandelt werden kann.

    Der voraussichtliche Zeitplan ist wie folgt:

    Fangmöglichkeiten-Verordnung | Datum des Kommissions-vorschlags | Voraussichtliches Datum der Annahme |

    Schwarzes Meer | September | Ratstagung im Oktober |

    Ostsee | September | Ratstagung im Oktober |

    Tiefseearten | September | Ratstagung im November |

    Alle übrigen Gebiete | Oktober/November | Ratstagung im Dezember |

    Da die wissenschaftlichen Gutachten früher als in den Vorjahren vorliegen werden, kann die Kommission ihren Vorschlag für die neue Grundverordnung im Oktober veröffentlichen. Es ist jedoch davon auszugehen, dass etliche Fragen, die in bilateralen Konsultationen mit Norwegen bzw. in anderen internationalen Konsultationen geklärt werden müssen, zu jenem Zeitpunkt noch offen sein werden. Der Vorschlag wird somit etliche Elemente enthalten, über die noch nicht entschieden ist, sodass noch keine genauen Zahlen vorgelegt werden können.

    Die wissenschaftlichen Gutachten dürften Mitte 2009 für alle Bestände vorgelegt werden. Dadurch wird mehr Zeit für umfangreiche Konsultationen und Diskussionen zur Verfügung stehen. Es wird dazu aufgefordert, Präferenzen hinsichtlich einer Änderung der Termingestaltung für die Vorlage der Vorschläge und Entscheidungen des Jahres 2009 zum Ausdruck zu bringen.

    16. SCHLUSSFOLGERUNG

    Die Kommission fordert die Mitgliedstaaten und die Stakeholder auf, zu dem obigen Konzept Stellung zu nehmen.

    Sie legt großen Wert auf die Stellungnahmen der regionalen Beiräte und des Beratenden Ausschusses für Fischerei und Aquakultur, mit deren Hilfe sie ihrer Verpflichtung, im Einklang mit den Zielen der Gemeinsamen Fischereipolitik ein nachhaltiges Fischereimanagement zu betreiben, besser nachkommen kann.

    Die Kommission nimmt ihre Verantwortung für ein nachhaltiges Fischereimanagement sehr ernst. Für sie ist das Fehlen von Daten kein akzeptabler Beleg für Nachhaltigkeit.

    Die Stellungnahmen der Stakeholder kann die Kommission nur dann berücksichtigen, wenn diese auf einem datengestützten Ansatz zur Verwirklichung der Nachhaltigkeit basieren. Mit anderen Worten: Die Empfehlungen der Stakeholder müssen durch Daten untermauert werden.

    Es bedarf zuverlässiger Informationen über die Fischereitätigkeit und über die Bestände, damit glaubhafte Empfehlungen ausgesprochen werden können. Die Stakeholder sind aufgefordert, für eine vollständige, wirksame Umsetzung der bestehenden Systeme der Fangmeldungen und der Datenerhebung zu sorgen. Dies sind grundlegende Voraussetzungen für ein funktionierendes Fischereimanagement. Wenn sie über eine solide Informationsgrundlage verfügen, werden die Stakeholder auch besser in der Lage sein, die Kommission in Bezug auf nachhaltige Fangpraktiken zu beraten.

    Die Kommission wird das spezifische technische Follow-up (insbesondere in Bezug auf die Systeme zur Steuerung des Fischereiaufwands) gemeinsam mit den Mitgliedstaaten und den Stakeholdern ab dem zweiten Quartal 2008 fortsetzen.

    Damit die Ergebnisse der Konsultationen rechtzeitig berücksichtigt werden können, sollten Beiträge in Bezug auf die vorliegende Mitteilung bis 30. Juni 2008 vorliegen.

    Die Kommission wird 2008 weitere Konsultationsverfahren über Möglichkeiten zur Verbesserung der Bestandserhaltungspolitik, insbesondere durch eine verbesserte Einhaltung bestehender Vorschriften, einleiten.

    ANHANG I

    Tabelle 1. Wissenschaftliche Gutachten zur Bestandslage | Anzahl der Bestände |

    2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 |

    Außerhalb biologisch sicherer Grenzen | 30 | 29 | 26 | 26 | 26 | 28 |

    Innerhalb biologisch sicherer Grenzen | 12 | 10 | 14 | 11 | 12 | 13 |

    Wegen schlechter Daten ist die Bestandslage nicht bekannt | 48 | 53 | 53 | 57 | 58 | 55 |

    Tabelle 2. Wissenschaftliche Gutachten zur Überfischung | Anzahl der Bestände |

    2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 |

    Die Fischereirate des Bestandes in Relation zum höchstmöglichen Dauerertrag ist bekannt | 34 | 23 | 32 | 33 |

    Der Bestand ist überfischt[10] | 32 | 21 | 30 | 29 |

    Die Fischereirate entspricht dem höchstmöglichen Dauerertrag | 2 | 2 | 2 | 4 |

    Tabelle 3. „Alarmierende“ wissenschaftliche Gutachten | Anzahl der Bestände |

    2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 |

    Wissenschaftliche Empfehlung, die Fischereitätigkeiten einzustellen | 24 | 13 | 12 | 14 | 20 | 18 |

    Tabelle 4. Differenz zwischen TAC und nachhaltigen Fangmengen |

    2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 |

    Überschreitung der nachhaltigen Fangmenge durch die TAC (in %) | 43% | 48% | 57% | 47% | 44% | 49% |

    Tabelle 5. Zusammenfassung der wissenschaftlichen Gutachten über Fangmöglichkeiten | Anzahl der Bestände |

    2003 | 2004 | 2005 | 2006 | 2007 | 2008 |

    Bestände, bei denen Bestandsgröße und fischereiliche Sterblichkeit prognostiziert werden können | 40 | 34 | 40 | 31 | 29 | 30 |

    Bestände, für die wissenschaftliche Gutachten zu den Fangmöglichkeiten vorliegen | 59 | 52 | 54 | 65 | 61 | 59 |

    Bestände ohne wissenschaftliche Gutachten | 31 | 40 | 39 | 29 | 35 | 37 |

    ANHANG II

    Regeln für TAC

    Entscheidungen über TAC müssen auf der Grundlage der wissenschaftlichen Gutachten des STECF getroffen werden.

    Es gelten je nach dem Risiko, dem der jeweilige Bestand ausgesetzt ist, unterschiedliche Regeln. Bestände sind äußerst gefährdet, wenn sie den „Biomasse-Vorsorgewert (Bpa-Wert)“ unterschreiten, sodass die Gefahr besteht, dass die künftige Produktivität des Bestandes sinkt. Ein weiterer Indikator für ein hohes Risiko ist der „Vorsorgewert für die fischereiliche Sterblichkeit“ (Fpa-Wert). Die fischereiliche Sterblichkeit wird berechnet, indem die Jahres-Fangmenge durch die Durchschnittsgröße des betreffenden Bestandes in dem betreffenden Jahr dividiert wird.

    Liegt die Bestandsgröße unter dem Bpa-Wert oder liegt die Befischungsrate über dem Fpa-Wert, dann befindet sich der Bestand „außerhalb sicherer biologischer Grenzen“.

    Wissenschaftliche Empfehlung | Vorgehensweise bei der Festsetzung der TAC |

    Die Bestandsnutzung entspricht dem höchstmöglichen Dauerertrag. | Die TAC für die zu erwartende Fangmenge soll auf einem Niveau festgesetzt werden, das einer fischereilichen Sterblichkeit entspricht, die langfristig den höchstmöglichen Dauerertrag gewährleistet. Die TAC-Anpassung darf jedoch 25 % nicht überschreiten. |

    Bestände, die hinsichtlich des höchstmöglichen Dauerertrags überfischt sind, sich aber in biologisch sicheren Grenzen befinden. | Die TAC soll dem höheren der folgenden beiden Werte entsprechen: a) zu erwartende Fangmenge, die langfristig dem höchstmöglichen Dauerertrag[11] entspricht, oder b) Fortsetzung der Fischerei bei gleichbleibender Sterblichkeitsrate. Die TAC-Anpassung darf jedoch 15 % nicht überschreiten. |

    Bestand außerhalb biologisch sicherer Grenzen | Die TAC für die zu erwartende Fangmenge soll auf einem Niveau festgesetzt werden, das eine Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit um 30 % zur Folge haben wird. Die fischereiliche Sterblichkeit darf jedoch nicht so stark reduziert werden, dass die langfristigen Erträge11 dadurch gefährdet werden, und die TAC darf nicht um mehr als 20 % reduziert werden. |

    Der Bestand ist Gegenstand eines langfristigen Bewirtschaftungsplans und die Empfehlungen der Wissenschaftler entsprechen den Vorgaben des Plans. | Die TAC ist gemäß dem Bewirtschaftungsplan festzusetzen. |

    Es handelt sich um einen Bestand einer Art mit kurzer natürlicher Lebensdauer, sodass eine Jahresprognose nicht möglich ist. | Eine vorläufige TAC wird festgesetzt. Sie wird angepasst, wenn im Laufe des Jahres neue Informationen vorliegen. |

    Die Bestandslage ist nicht genau bekannt und der STECF empfiehlt eine angemessene Fangmenge. | Das Ziel besteht darin, die TAC entsprechend der STECF-Empfehlung festzusetzen. Die TAC-Anpassung darf jedoch 15 % nicht überschreiten. |

    Die Bestandslage ist nicht genau bekannt und der STECF empfiehlt, den Fischereiaufwand zu reduzieren. | Die TAC ist um bis zu 15 % zu reduzieren und der STECF soll aufgefordert werden, eine Empfehlung hinsichtlich des angemessenen Fischereiaufwands auszusprechen. |

    Die Bestandslage ist nicht genau bekannt und der STECF weist darauf hin, dass sich der Bestand vergrößert. | Die TAC ist um bis zu 15 % anzuheben. |

    Die Bestandslage ist nicht genau bekannt und der STECF weist darauf hin, dass der Bestand rückläufig ist. | Die TAC ist um bis zu 15 % zu senken. |

    Der STECF empfiehlt die Fangmenge Null, eine möglichst weitgehende Begrenzung des Fangs oder Ähnliches. | Die TAC ist um mindestens 25% zu senken. Es sind Bestandserholungsmaßnahmen einzuleiten, darunter die Reduzierung des Fischereiaufwands und die Einführung von selektiverem Fanggerät. |

    Eine Empfehlung des STECF liegt nicht vor. | Die TAC sind den jüngsten tatsächlichen Fangmengen anzupassen, aber nicht um mehr als 15 % pro Jahr zu ändern oder die Mitgliedstaaten sollen einen Plan ausarbeiten, damit binnen kurzer Zeit ein Gutachten vorgelegt werden kann. |

    [1] Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 des Rates vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik. ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59.

    [2] Verwirklichung der Nachhaltigkeit im Fischereisektor der EU mithilfe des Konzepts des höchstmöglichen Dauerertrags. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament. KOM(2006) 360 endg.

    [3] The State of World Fisheries and Aquaculture 2006, FAO. Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen. Rom, 2007.

    [4] In Fällen, in denen die wissenschaftlichen Gutachten die Fangmenge Null empfahlen und trotzdem eine TAC festgesetzt wurde, ist diese als Überschreitung um 100 % in die obige Berechnung eingegangen.

    [5] Mitteilung der Kommission an den Rat. Fangmöglichkeiten 2007. Absichtserklärung der Europäischen Kommission. KOM(2006) 499 endg.

    [6] Mitteilung der Kommission an den Rat. Fangmöglichkeiten 2008. Absichtserklärung der Europäischen Kommission. KOM(2007) 295 endg.

    [7] Verweis auf den STECF HCR report 2007

    [8] Europäischer Rechnungshof, Sonderbericht Nr. 7/2007 über die Überwachungs-, Inspektions- und Sanktionssysteme betreffend die Vorschriften zur Erhaltung der gemeinschaftlichen Fischereiressourcen (ABl. C 317 vom 28.12.2007, S. 1).

    [9] Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Eine Politik zur Einschränkung von unerwünschten Beifängen und zur Abschaffung von Rückwürfen in der europäischen Fischerei (KOM (2007) 136).

    [10] auch: „übermäßig genutzt“ („ overfished “ bzw. „ overexploited “)

    [11] Gemessen an der fischereilichen Sterblichkeit, die einem Grenzertrag von 10 % des Grenzertrags bei einer fischereilichen Sterblichkeit entspricht, die sich dem Wert von Null annähert (F0.1).

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