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Document 52007XC0427(05)

Kurzbeschreibung staatlicher Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1595/2004 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen gewährt werden ((Text von Bedeutung für den EWR))

ABl. C 92 vom 27.4.2007, p. 26–30 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

27.4.2007   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

C 92/26


Kurzbeschreibung staatlicher Beihilfen, die auf der Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 1595/2004 der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beihilfen an kleine und mittlere in der Erzeugung, Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen tätige Unternehmen gewährt werden

(Text von Bedeutung für den EWR)

(2007/C 92/18)

Nummer der Beihilfe: XF 14/06

Kurzbeschreibung: Mit Beschluss Nr. 889 des Regionalausschusses vom 30.6.2006 hat die Region Kampanien die Finanzierung von Projekten zugunsten des Fischerei- und Aquakultursektors genehmigt. Die Beihilfen sind für öffentliche Einrichtungen bestimmt. Die Projekte wurden gemäß den Verfahren des Operationellen Regionalprogramms (POR) Kampanien vorgelegt und geprüft. Sie werden jedoch über staatliche Mittel finanziert, die an die Region Kampanien übertragen werden, da die in Frage kommende Maßnahme 4.23 des Regionalprogramms überzeichnet ist. Die Projekte betreffen folgende Maßnahmen:

Fischereimanagement in Kampanien; Entwicklung innovativer Systemen und Analyse der wirtschaftlichen und ökologischen Nachhaltigkeit der Schleppnetzfischerei

Hochwertiger roter Mittelmeerthunfisch

Pilotanlage für die Optimierung der kostengünstigen Produktion von hochwertiger Algenbiomasse in Freiland-Photobioreaktoren

Valorisierung der Aquakulturerzeugnisse in Kampanien

Intensivzucht von Copepoden (Zooplankton), die anstelle von Artemien als Aufzuchtfutter für die Larven von Edelfischarten von kommerziellem Interesse verwandt werden können

Erläuterung: Es handelt sich um Forschungs- und Fördermaßnahmen, die gemäß Artikel 3 der Verordnung (EG) Nr. 1595/2004 von der Anmeldungspflicht freigestellt sind. Die Maßnahmen betreffen im Einzelnen die folgenden Vorhaben:

Mitgliedstaat: Italien

Region: Kampanien

Bezeichnung der Beihilferegelung: Finanzierung von Forschungsarbeiten und Fördermaßnahmen im Bereich Fischerei und Aquakultur

Rechtsgrundlage: Delibera di Giunta Regionale della Campania n. 889/06. Ressources financières transférées par l'État à la région par le décret législatif n. 143/97

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: 422 988,98 EUR

Beihilfehöchstintensität: 100 % der Kosten.

Bewilligungszeitpunkt: Zehn Werktage, nachdem dieses Formular, das der Verordnung (EG) Nr. 1595/2004 als Anhang 1 beigefügt ist, gemäß Artikel 16 Absatz 1 dieser Verordnung zur Veröffentlichung an das Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften übermittelt wurde.

Laufzeit der Regelung: zwei Jahre

Zweck der Beihilfe:

Durchführung von Forschungsmaßnahmen, die im Fischereisektor zu einer Aufwertung der Ressourcen sowie zur Erarbeitung von Versuchsmodellen für Bewirtschaftungssysteme und im Aquakultursektor zur Verbesserung der Wettbewerbsbedingungen beitragen können, und zwar sowohl durch eine Verbesserung der Produktionsverfahren als auch durch eine Diversifizierung der Produktion.

Durchführung von Aufklärungskampagnen und von Valorisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Informationen und der Kenntnisse über roten Thunfisch.

Artikel der Verordnung, die angewandt wurden:

Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 1595/2004 (Beihilfen, die die Bedingungen von Artikel 17 der Verordnung (EG) Nr. 2792/9199 erfüllen)

Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1595/2004 (Beihilfen, die die Bedingungen von Artikel 14 und Anhang III Ziffer 3 der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 des Rates erfüllen)

Betroffene Wirtschaftssektoren: Meeresfischerei und Aquakultur

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Regione Campania

Area generale di Coordinamento Sviluppo Attività Settore Primario

Internetadresse: www.regione.campania.it/agricoltura

Beihilfe-Nr.: XF 16/06

Erläuterung: Die Beihilferegelung sieht die Gewährung von Zuschüssen für die Modernisierung von Betrieben im Aquakultursektor vor.

Mitgliedstaat: Italien

Region: Toskana

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Genehmigung und Veröffentlichung der Ausschreibung für die Einreichung von Zuschussanträgen für die Maßnahme „Aquakultur “(Anlage 3 zum Programm 2006 zur Durchführung des Regionalgesetzes Nr. 66/2005 „Disciplina delle attività di pesca marittima e degli interventi a sostegno della pesca marittima e dell'acquacoltura“) im BURT (Bollettino Ufficiale della Regione Toscana)

Die in diesem Datenblatt behandelte Ausschreibung ist Teil des oben genannten Programms 2006, das in Kürze vom Regionalrat verabschiedet werden wird.

Rechtsgrundlage: Legge Regionale n. 66/2005 „Disciplina delle attività di pesca marittima e degli interventi a sostegno della pesca marittima e dell'acquicoltura “(Décision CE n. C(2005)1317 du 22.4.2005).

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: Voraussichtliche jährliche Kosten: Für das Programm, zu dem auch die in diesem Datenblatt behandelte Ausschreibung gehört, werden für das Jahr 2006 Mittel in Höhe von insgesamt 2 500 080 EUR bereitgestellt. Dieser Betrag ist für die genannte Ausschreibung und für die Ausschreibung betreffend Maßnahmen zugunsten der Fischereiflotte bestimmt. Über die Aufteilung der Mittel zwischen den beiden Beihilferegelungen entscheiden die Provinzen, da diese auch für die Durchführung der betreffenden Maßnahmen zuständig sind. Die Höhe des Betrags, der auf die Beihilfen für den Aquakultursektor entfällt, wird der Kommission mitgeteilt werden, sobald dieser bekannt ist.

Die Höhe der Mittel, die für die folgenden Jahre bereitgestellt werden, wird in den Programmen für das jeweilige Jahr festgelegt.

Beihilfehöchstintensität: Die Beihilferegelung sieht einen Höchstbeitrag von 40 % vor. Die Beihilfe bezieht sich auf Gesamtkosten für Investitionen in der Höhe von maximal 250 000 EUR.

Bewilligungszeitpunkt: Die Beihilfeanträge können innerhalb von 45 Tagen gestellt werden, ab dem Datum der Veröffentlichung der Ausschreibung im BURT.

Zweck der Beihilfe: Förderung der Modernisierung von Aquakulturanlagen

Artikel der Verordnung (EG) Nr. 1595/2004, der angewandt wird: Artikel 11

Zuschussfähige Kosten: Entsprechend den Verordnungen (EG) Nr. 2792/1999 und (EG) Nr. 448/2004 werden folgende Kosten als zuschussfähig angesehen:

Kosten für den Kauf von Ausrüstungen zur Modernisierung der Aquakulturanlagen (Futterbehälter, Sauerstoffgeräte, verschiedene Maschinen, Filteranlagen usw.);

Kosten für die Anlage von Aufzucht- und Mastbecken sowie Klärbecken;

Kosten für den Bau von Betriebsräumen (Aufzuchtstationen, Räume für die Verarbeitung und Vermarktung der Erzeugnisse, Aufbewahrungsräume für Ausrüstungen und Maschinen usw.).

Betroffene Wirtschaftssektoren: Aquakultursektor

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde: Die Region Toskana leitet die Mittel für die Durchführung der Maßnahme an die Provinzen weiter. Daher werden die Beihilfen direkt von den einzelnen Provinzverwaltungen vergeben. Im Folgenden werden die Namen und Anschriften der einzelnen Vergabestellen aufgeführt:

Regione Toscana

Settore Produzioni Agricole Zootecniche

Via di Novoli, 26

I-50127 Firenze

Provinz:

Arezzo — Ufficio Pesca — Via S.Lorentino, 25 — 52100 Arezzo

Firenze — Ufficio Pesca — Via Mercadante, 42 — 50144 Firenze

Grosseto — Ufficio Pesca — Via Pietro Micca, 39 — 58100 Grosseto

Livorno — Ufficio Pesca — Via S. Anna — 57100 Livorno

Lucca — Ufficio Pesca — Via Barsanti e Matteucci, 208 — 55100 Lucca

Massa Carrara — Ufficio Pesca — Via Crispi, 11 — 54100 Massa Carrara

Pisa — Ufficio Pesca — Via P. Nenni, 24 — 56100 Pisa

Pistoia — Ufficio Pesca — Corso Gramsci, 110 — 51100 Pistoia

Prato — Ufficio Pesca — Via Pisana, 12 — 50047 Prato

Siena — Ufficio Pesca — Strada Massetana, 106 — 53100 Siena

Internetadresse: Die Ausschreibung wird unter folgender Internetadresse veröffentlicht

www.rete.toscana.it/sett/agric/Pesca-acquicoltura/Pesca.htm

Beihilfe Nr.: XF 17/06

Erläuterungen: Diese Beihilfe wird unter der als „Selective Finance for Investment (SFI) in England “bezeichneten Regelung gewährt, die der Kommission bereits vom DTI unter der Nummer N731/2000 notifiziert wurde.

Mitgliedstaat: Vereinigtes Königreich

Für die Regelung verantwortliche Verwaltungsstellen:

a.

Yorkshire Forward

Victoria House

2 Victoria Place

Leeds LS11 5AE

United Kingdom

Tel.: (44) 113 394 98 60

b.

Ansprechpartnerin im Vereinigten Königreich

Marine Fisheries Agency

Area 6D

3-8 Whitehall Place West

London SW1A 2HH

United Kingdom

Tel.: (44) 207 270 80 42

Fax: (44) 270 270 80 19

E-Mail: Jacinta.vaz@mfa.gsi.gov.uk

Region: Yorkshire und Humberside

Bezeichnung der Beihilferegelung bzw. bei Einzelbeihilfen Name des begünstigten Unternehmens: Beihilferegelung: Selective Finance for Investment (SFI) in England

Begünstigter: New Era Aquaculture Ltd

Rechtsgrundlage: Industrial Development Act 1982

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung bzw. Gesamtbetrag der einem Unternehmen gewährten Einzelbeihilfe: Die voraussichtlichen jährlichen Kosten der RSA/SFI-Regelung in allen Sektoren (nicht nur Fischerei und Aquakultur) und allen Regionen von England, Schottland und Wales belaufen sich auf 240 Mio. GBP (351 Mio. EUR).

Die an den Begünstigten zu gewährende Beihilfe beläuft sich auf 33 000 GBP und erstreckt sich über 1 Jahr. Das Projekt hat die Einrichtung einer Fischbrutanstalt zum Ziel, in der 3 000 Fische pro Woche erzeugt werden sollen.

Beihilfehöchstintensität: Die Beihilfehöchstintensität wird bei jedem genehmigten Einzelprojekt 13,33 % betragen. Die Beihilfe wird als Beihilfe in bar auf quittierte Rechnung gezahlt. Andere Formen der Beihilfe können nicht gewährt werden. Die Höhe der Beihilfeintensität darf, gemessen in Subventionsäquivalenten, den globalen Satz der einzelstaatlichen und gemeinschaftlichen Zuschüsse nicht überschreiten, der gemäß Anhang IV der Verordnung Nr. 2792/1999 für genehmigte Einzelprojekte festgelegt wurde (d. h. 40 %).

Bewilligungszeitpunkt: 30. Oktober 2006, sobald die Freistellung genehmigt wird.

Laufzeit der Regelung bzw. Auszahlung der Einzelbeihilfe: Die SFI-Regelung wird voraussichtlich bis 31. Dezember 2006 laufen.

Zweck der Beihilfe: Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der für die Beihilfe in Frage kommenden Regionen durch Unterstützung erstklassiger Projekte, in deren Rahmen nachhaltige neue Investitionen getätigt werden.

Die Beihilfen werden gemäß Artikel 11 (Aquakultur) der Verordnung (EG) Nr. 1595/2004 bereitgestellt.

Bei den zuschussfähigen Projektelementen muss es sich um Investitionen in Anlagegüter wie Grundeigentum, Anlagen und Maschinen handeln. Die Anlagegüter können direkt oder über einen Finanz-Leasing- oder Mietkaufvertrag erworben werden. Auch einige Grundstücksmieten sind zuschussfähig. Bestimmte nicht wiederkehrende Aufwendungen (für Patentrechte, Honorare) können ebenfalls in Frage kommen. Die Projekte können über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren bis zum Abschluss der Investition und darüber hinaus überwacht werden, um sicherzustellen, dass die Bedingungen des Angebots erfüllt wurden.

Betroffene Wirtschaftssektoren: Aquakultur.

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Yorkshire Forward

Victoria House

2 Victoria Place

Leeds LS11 5AE

United Kingdom

Internetadresse: http://www.dti.gov.uk/regional/investment/page29183.html

Sonstige Auskünfte: Sonstige staatliche Beihilfen oder EU-Beihilfen, die dem Begünstigten seit 1. November 2004 gewährt wurden:

High Growth Start Up: 3 000 GBP im Jahr 2005

Export Market Research Grant: 4 500 GBP im Jahr 2005.

Beihilfe-Nr.: XF 18/06

Mitgliedstaat: Italien

Region: Sardinien

Bezeichnung der Beihilferegelung: Beihilfen für Fischerei- und Aquakulturbetriebe

Rechtsgrundlage: legge regionale 14 aprile 2006, n. 3, „Disposizioni in materia di pesca “art. 9 commi 2 e 6 e art.10.

Voraussichtliche jährliche Kosten der Regelung: Für das Jahr 2006 werden im Rahmen der Beihilferegelung, die nach Artikel 9 des Regionalgesetzes gewährt wird, Mittel in Höhe von insgesamt 1 000 000 EUR bereitgestellt; die Mittel für die folgenden Jahre werden im Haushaltsgesetz der Region Sardinien für das jeweilige Jahr festgelegt.

Beihilfehöchstintensität: Für die Maßnahmen nach Artikel 9 des Regionalgesetzes, die mit den Beihilfebestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 2792/1999 und nachfolgenden Änderungen und Ergänzungen in Einklang stehen, werden gemäß Anhang IV dieser Verordnung folgende Beihilfehöchstsätze festgelegt:

Für die Beihilfen nach Artikel 9 Absatz 6 des Regionalgesetzes wird folgende Beihilfehöchstintensität festgelegt:

für die Maßnahmen unter den Buchstaben a) und b): bis 100 % der zuschussfähigen Kosten;

für die Maßnahmen unter Buchstabe c): bis 60 % der zuschussfähigen Kosten.

Bewilligungszeitpunkt: Die Beihilferegelung tritt zehn Werktage nach Übermittlung dieses Formulars an die Kommission gemäß Artikel 16 Absatz 1 der Freistellungsverordnung (EG) Nr. 1595/2004 in Kraft, jedoch auf jeden Fall erst nach Inkrafttreten des Dekrets des Assessore della Difesa dell'Ambiente nach Artikel 9 Absatz 5 des Regionalgesetzes.

Laufzeit der Regelung: 2006.

Zweck der Beihilfe: Die Beihilfe soll im Rahmen der allgemeinen Bemühungen um eine Diversifizierung der Fischereitätigkeit Maßnahmen zugunsten einer größeren Vielfalt der Tätigkeiten im Fischereisektor fördern, z. B. durch Fischereitourismus und Fischtourismus. Auf diese Weise sollen Anreize für die Aufnahme von Nebentätigkeiten geschaffen werden mit dem Ziel, den Fischfang einzuschränken und das Einkommensniveau der Fischer durch die Erschließung neuer Einnahmequellen für die Wirtschaftsteilnehmer in diesem Sektor zu sichern.

Bestimmung der Verordnung, die angewandt wird, und im Rahmen der Beihilferegelung zuschussfähige Kosten: Verordnung (EG) Nr. 1595/2004, Artikel 12

Betroffene Wirtschaftssektoren: Fischerei und Aquakultur in Meeres-, Brack- und Süßwasser, einschließlich der Muschel- und Weichtierzucht

Name und Anschrift der Bewilligungsbehörde:

Regione Sardegna

Assessorato Difesa Ambiente

Servizio Pesca, Acquacoltura e Stagni

Via Roma, 80

I-09123 Cagliari

Internetadresse: www.regione.sardegna.it (home>regione>leggi e normative>leggi regionali)


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