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Document 52007DC0379

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Klein, sauber und wettbewerbsfähig - Ein Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften {SEK(2007}906 SEK(2007) 907 SEK(2007) 908}

/* KOM/2007/0379 endg. */

52007DC0379

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Klein, sauber und wettbewerbsfähig - Ein Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften {SEK(2007}906 SEK(2007) 907 SEK(2007) 908} /* KOM/2007/0379 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 8.10.2007

KOM(2007) 379 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN

Klein, sauber und wettbewerbsfähig

Ein Programm zur Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften {SEK(2007}906SEK(2007) 907SEK(2007) 908}

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung 3

2. KMU und Umweltpolitik 3

3. Die Herausforderung ökologisch effizienterer KMU 4

4. Politischer Hintergrund 5

5. Aktionsplan 6

5.1. Bessere Rechtsetzung bei der Festlegung und Umsetzung politischer Maßnahmen zur Erleichterung und Minimierung des mit der Einhaltung von Vorschriften verbundenen Verwaltungsaufwands 7

5.2. Zugänglichere maßgeschneiderte Umweltmanagementsysteme für KMU 8

5.3. Gezielte finanzielle Unterstützung im Rahmen eines ein mehrjährigen Finanzierungsprogramms für nachhaltige Produktion in KMU 9

5.4. Schaffung einer örtlichen Umweltwissensbasis für KMU 11

5.5. Bessere Kommunikation und gezieltere Information 12

6. Schlussfolgerung und Aussichten 12

1. EINLEITUNG

Die ehrgeizigen Ziele, die der Europäische Rat[1] auf dem Gebiet der Verringerung von Treibhausgasemissionen, der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz bis 2020 erreichen will, setzen ein neues Business-Modell voraus, das in der Lage ist, umweltpolitische Belange zu einem integralen Bestandteil von Produktionsprozessen und Produkten zu machen.

Kleine und mittlere Unternehmen - KMU[2] - machen mit 99% aller Unternehmen und 57 % des wirtschaftlichen Mehrwertes[3] einen Großteil der europäischen Wirtschaft aus. Insofern müssen sie beim Übergang der europäischen Wirtschaft zu nachhaltigeren Produktions- und Verbrauchsmustern eine der Hauptrollen spielen.

Mit einem derart hohen Anteil an der Wirtschaftstätigkeit haben KMU auch erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt. Das Problem liegt nicht so sehr bei einzelnen Betrieben, wenngleich in einigen Fällen schwerwiegende punktuelle Auswirkungen auf die örtliche Umwelt und Gemeinden zu verzeichnen sind, sondern vielmehr in ihrer kombinierten sektorübergreifenden Gesamtwirkung.

Es gibt deutliche Signale dafür, dass große Teile der Industrie zu sauberen Produktionsprozessen übergehen, um unter anderem den Herausforderungen des Klimawandels zu begegnen – wir müssen sicherstellen, dass die KMU in diesem Prozess nicht abgehängt werden. KMU sind mit anderen und mitunter größeren Herausforderungen konfrontiert als Großunternehmen und stehen bei der Bewältigung von Umweltauswirkungen und der Einhaltung von Umweltvorschriften vor besonderen Problemen.

2. KMU UND UMWELTPOLITIK

KMU sind sich oft über die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten nicht ganz im Klaren. Die meisten von ihnen (nach bestimmten Erhebungen 75% bis 90%[4]) sind der Auffassung, dass sich ihre Tätigkeiten nicht auf die Umwelt auswirken. Infolgedessen haben die meisten von ihnen keinerlei praktische Vorkehrungen zur Verringerung ihrer Umweltauswirkungen getroffen, und nur 6% verfügen über ein Umweltmanagementsystem (UMS). Es gibt Anhaltspunkte dafür, dass Umweltmanagementsysteme und –instrumente, obgleich sie bei KMU seltener sind als bei größeren Unternehmen (teilweise aufgrund der Kosten der externen Überprüfung), wenn sie einmal eingeführt sind, in der Regel einen großen Unterschied ausmachen.[5] KMU sind manchmal Teil der Zulieferkette größerer Unternehmen. In diesen Fällen ist es überaus wichtig, dass letztere den KMU dabei helfen, die Umweltvorschriften zu befolgen.

Obgleich ihre kombinierten Umweltauswirkungen erheblich sind, sind KMU oft nicht an umfassendere und wirksame Umweltregelungen oder Umweltvorschriften (wie die IPPC-Richtlinie[6] oder das Emissionshandelssystem[7]) gebunden. Dies ist darauf zurückzuführen, dass sie häufig unter den Schwellen liegen, die die Anwendung der genannten Instrumente auslösen. In Fällen, in denen für die KMU Umweltvorschriften gelten, sind sie in der Regel davon überzeugt, dass sie vorschriftsgemäß handeln, so dass eine volle Vorschriftsbefolgung häufig das Ergebnis einer Intervention von außen im Anschluss an eine Inspektion ist und nicht etwa ein fortlaufender Prozess der Sicherstellung, dass die gesetzlichen Auflagen erfüllt sind.[8] Gleichzeitig verfügen KMU oft nicht über die erforderlichen Rechts- und Umweltkenntnisse, um mit den Umweltvorschriften richtig umzugehen.

Eine derartige Situation ist aus folgenden Gründen unerwünscht:

1. Angesichts der jüngsten Entwicklungen in der Umwelt- und der Energiepolitik gehen KMU das Risiko ein, nicht von den wirtschaftlichen Vorteilen der Möglichkeiten, die besseres Umweltmanagement (wie Energie- und Ressourceneffizienz oder besseres Prozess- und Produktmanagement) und Ökoinnovation bieten, profitieren zu können.

2. Wenn sich KMU über die Umweltauswirkungen ihrer Tätigkeiten und die für sie geltenden Umweltvorschriften nicht im Klaren sind, dann könnten ihre Tätigkeiten eine erhebliche Gefahr für die Umwelt darstellen und die Umweltschutzmaßnahmen der Gemeinschaft untergraben.

3. Die Umweltauswirkungen von KMU können – in Verbindung mit geringer Kenntnis und mangelhafter Rechtskonformität – die Gesundheit und Sicherheit von Menschen am Arbeitsplatz (infolge der Exposition gegenüber Chemikalien, Luftverschmutzung, usw.) gefährden.

3. DIE HERAUSFORDERUNG ÖKOLOGISCH EFFIZIENTERER KMU

Forschungsergebnisse und Konsultationen von Interessengruppen sind weitgehend übereinstimmend in Bezug auf die Hauptursachen, die KMU daran hindern, Umweltvorschriften einzuhalten und generell Umweltverbesserungen vorzunehmen:

- schlechte Wahrnehmung und mangelnde Kenntnis von Umweltproblemen, Umweltauswirkungen und Umweltrisiken;

- schlechte Wahrnehmung der potenziellen Vorteile von Umweltmanagement und einem Denken in Lebenszyklen;

- unzulänglicher Zugang zu und Mangel auf örtlicher Ebene an angemessenen Umweltinformationen, -instrumenten und Fortbildungsmöglichkeiten;

- begrenzte Finanz- und Humanressourcen/Fachkenntnisse zur Lösung des Konformitätsproblems;

- relativ kurzfristige Planung auf Betriebsebene.

Zwei weitere umweltpolitische Gesichtspunkte behindern die Integration von Umweltbelangen in die Schlüsselaktivitäten der KMU:

- Umweltverhalten wird in der Regel durch Gesetze oder Druck der öffentlichen Meinung geprägt;

- begrenzte Marktanreize/Anerkennung für umweltfreundliches Verhalten.

Der Erfolg der europäischen KMU-Politik hängt vorwiegend von den Aktionen der Mitgliedstaaten ab, die die Unternehmens- und Umweltpolitik auf Betriebsebene an erster Stelle prägen. Die Rolle der Europäischen Kommission (entsprechend ihrer „zeitgemäßen KMU-Politik“) besteht darin, den KMU bei der Einführung nachhaltiger Produktions- und Unternehmensmodelle behilflich zu sein. Ein wichtiges Element dieses Prozesses ist die Sicherstellung, dass die Ziele des gemeinschaftlichen Umweltrechts nicht durch einen Mangel an Konformität untergraben werden. Die Kommission tut dies, indem sie an erfolgreiche nationale bzw. regionale Erfahrungen anknüpft und EU-weite Initiativen zur Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung von Umweltvorschriften erleichtert und fördert.

Mit diesem Programm will die Europäische Kommission daher die folgenden Ziele verwirklichen:

- Verbesserung der Einhaltung von Umweltvorschriften durch KMU und dadurch

- Verringerung der Umweltauswirkungen und Verbesserung der Umweltleistung von KMU sowie

- Gewährleistung der einheitlichen Anwendung der Umweltvorschriften und fairer Wettbewerbsbedingungen für KMU im Binnenmarkt;

- Steigerung der Öko-Effizienz (Energie, Ressourcen) von KMU durch Einsatz angemessener Umweltmanagementsysteme und anderer Instrumente;

- Verbesserung der Kosteneffizienz umweltpolitischer Maßnahmen durch Verringerung des Verwaltungsaufwands für KMU und somit Freigabe von Ressourcen zur Verbesserung der Rechtskonformität;

- Verbesserung der Öko-Innovation von KMU und ihrer Wettbewerbsfähigkeit.

4. POLITISCHER HINTERGRUND

Dieses Programm war im Sechsten Umweltaktionsprogramm vorgesehen, das die „Schaffung eines Programms zur Unterstützung von Unternehmen bei der Einhaltung der Vorschriften“ vorschlug, „wobei kleinen und mittleren Unternehmen besondere Hilfe angeboten wird“.[9] Ein solches Unterstützungsprogramm wurde als eines der strategischen Konzepte zur Verwirklichung der Ziele des Aktionsprogramms und zur Umsetzung des Grundsatzes betrachtet, dass Umweltauflagen zu Art und Umfang der Umweltverschmutzung und nicht zur Größe des Unternehmens im Verhältnis stehen sollten.

Diese Mitteilung trägt auch zur Verwirklichung der Lissabon-Ziele bei. Nach der überarbeiteten Lissabon-Strategie müssen, „damit die Union auf Dauer erfolgreich bleibt, eine Reihe von Ressourcen- und Umweltproblemen angegangen werden, die andernfalls zu einer Wachstumsbremse würden. Die Rede ist hier von nachhaltiger Entwicklung. Europa muss sich dieser Herausforderung stellen und eine führende Rolle auf dem Weg zu nachhaltigen Produktions- und Verbrauchsmustern übernehmen.“[10] Die Strategie fällt auch unter die Initiative der Kommission für bessere Rechtsetzung, deren Ziel es ist, das Regelungsumfeld zu vereinfachen und zu verbessern, Vorschriften verständlicher zu machen und unnötigen Verwaltungsaufwand zu verringern. Außerdem steht sie mit den Zielen der „zeitgemäßen KMU-Politik“ der Kommission im Einklang.

5. AKTIONSPLAN

Durchsetzungsmaßnahmen sind notwendig, aber nicht ausreichend, um die Einhaltung der Umweltvorschriften zu überprüfen, nicht zuletzt, weil sie bei den kontrollierten KMU selten eine dauerhafte Verhaltensänderung bewirken. Anhaltspunkte aus Literatur und Fallstudien zeigen, dass Ergebnisse nur durch folgenden Mix erzielt werden können: verständliche Vorschriften; zugängliche Umweltinstrumente; Aufklärung und Sensibilisierung; Vor-Ort-Kontrollen kombiniert mit der Identifizierung existierender Probleme; gezielte Information und Austausch bewährter Praktiken.

In diesem Sinne wird eine Reihe von Maßnahmen vorgeschlagen, die mit eher strukturellen Initiativen beginnen und zu Ad-hoc-Maßnahmen übergehen[11]:

4. bessere Rechtsetzung bei der Festlegung und Umsetzung politischer Maßnahmen zur Erleichterung und Minimierung des mit der Einhaltung der Vorschriften verbundenen Verwaltungsaufwands für KMU und zur Nutzung der frei gewordenen Ressourcen zur Verbesserung der Rechtskonformität;

5. zugänglichere maßgeschneiderte Umweltmanagementsysteme zur Einbeziehung - auf kohärente und kosteneffiziente Weise - von Umweltbelangen in die Schlüsseltätigkeiten der KMU;

6. gezielte finanzielle Unterstützung im Rahmen eines mehrjährigen Finanzierungsprogramms zur Förderung und Unterstützung von Initiativen der staatlichen Behörden oder von Netzwerken für Unternehmensunterstützung für eine nachhaltige Produktion in KMU;

7. Schaffung einer örtlichen Umweltwissensbasis für KMU zur Behebung des Mangels an Know-how auf Betriebsebene;

8. bessere Kommunikation und gezieltere Information zur Schließung spezifischer Informationslücken.

5.1. Bessere Rechtsetzung bei der Festlegung und Umsetzung politischer Maßnahmen zur Erleichterung und Minimierung des mit der Einhaltung von Vorschriften verbundenen Verwaltungsaufwands

Änderungen bei Form und Funktionsweise der Gesetzgebung dahingehend, dass Vorschriften verständlicher gemacht und einfachere Möglichkeiten gegeben werden, um dieselben Umweltziele zu erreichen, können KMU in bestimmten Fällen dabei helfen, ihren Verpflichtungen leichter nachzukommen. Mitgliedstaaten und EU sollten ihre Vorschriften so gestalten, dass der mit der Einhaltung von Vorschriften verbundene Verwaltungsaufwand minimiert wird und die KMU ihre frei gewordenen Ressourcen zur Verbesserung der Einhaltung von Umweltvorschriften und ihrer Umweltleistung einsetzen können. Die Initiative für bessere Rechtsetzung, die die Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten gestartet hat, wird für die KMU unter dem Aspekt der Rechtskonformität besonders hilfreich sein[12].

- Verringerung von Verwaltungskosten auf EU-, nationaler und regionaler Ebene. Die Kommission prüft zurzeit ihre gesamten Rechtsvorschriften, um festzustellen, wo unnötige Kosten im Zusammenhang mit der Anforderung von Informationen von KMU gekürzt werden können. Die Mitgliedstaaten sollten an dieser Maßnahme mitwirken. Oft lassen sich Kosten auf nationaler Ebene schon kürzen, indem Aufforderungen zur Informationsübermittlung nicht doppelt ergehen, auf IT-Lösungen und Stichprobeverfahren zurückgegriffen wird, Genehmigungsverfahren vereinheitlicht bzw. Vorschriften für die Vorlage von Informationen vereinfacht werden. Die Möglichkeit einer einzigen Anlaufstelle für Genehmigungen und anderen Regelungsverfahren sollte ebenfalls geprüft werden.

- Identifizierung und Verbreitung guter/bewährter Praktiken in der EU. Ein Bericht der BEST-Sachverständigengruppe gibt 76 Beispiele für konkrete Maßnahmen in über 24 Ländern[13]. Das existierende Netzwerk und der Bericht sind ein bewährter Mechanismus zur Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung von Umweltvorschriften auf kostenwirksamste Weise.

- Zusammenarbeit mit Durchführungsbehörden . Zur Verbesserung der Umsetzung und Einhaltung der Umweltvorschriften will die Kommission ihre Zusammenarbeit mit dem IMPEL-Netz[14] fortsetzen. Das IMPEL-Netz wird insbesondere zur Überarbeitung der Empfehlung für Mindestkriterien für Umweltinspektionen in den Mitgliedstaaten[15] beitragen und seine praktischen Erfahrungen mit den Bedürfnissen und Zwängen der KMU einbringen.

- Beteiligung von KMU-Interessengruppen an der politischen Entscheidungsfindung und der Umsetzung von Rechtsvorschriften. In ihrem aktualisierten internen Leitfaden für Folgenabschätzungen für Politiken und Vorschriften der EU hat die Kommission die KMU-Dimension stärker hervorgehoben. Die Kommission wird KMU-Interessengruppen auch bei politischen Entscheidungen und bei der Umsetzung von Politiken verstärkt konsultieren, um sicherzustellen, dass den spezifischen Anforderungen der KMU gebührend Rechnung getragen wird und erforderlichenfalls spezifische Maßnahmen getroffen werden, um die Umsetzung neuer Umweltvorschriften zu erleichtern[16].

5.2. Zugänglichere maßgeschneiderte Umweltmanagementsysteme für KMU

Die Durchführung eines Umweltmanagementsystems (UMS) und die explizite Zuweisung von Zuständigkeiten in Umweltfragen haben einen sehr viel positiveren Einfluss auf das Umweltverhalten eines Unternehmens als vereinzelte Inspektionen oder Konformitätskontrollen. In den vergangenen Jahren wurden zusätzlich zum EMAS (Europäisches Umweltmanagement- und Umweltbetriebsprüfungssystem) verschiedene andere UMS entwickelt, um sektorspezifischen Gegebenheiten und der Komplexität des Unternehmens oder speziellen Umweltaspekten Rechnung zu tragen. Dank dieser Initiativen verfügen die KMU über eine ganze Palette hilfreicher Umweltmanagementsysteme, die auf freiwilliger Basis angewandt werden können. Wenn die Behörden anerkennen, dass ein zertifiziertes UMS eine vernünftige Alternative zu Kontrollen und Inspektionen ist, werden weniger Kontrollen bzw. Berichte erforderlich sein. Dadurch wird der Verwaltungsaufwand verringert und den KMU vor allem ein Anreiz geboten, ein UMS einzuführen. Aufgrund seiner strengen Regeln und seiner Transparenz bietet das EMAS den öffentlichen Behörden echte Garantien. EMAS wird zurzeit überprüft, um das System unter dem Gesichtspunkt der Umweltleistung und der Rechtskonformität robuster und zuverlässiger zu machen.

Auch wenn das EMAS-System auf Organisationen aller Arten und Größen abgestellt ist, werden die folgenden spezifischen Maßnahmen getroffen, um die kurz- und längerfristige Anwendung des Systems in KMU zu erleichtern:

- Die Kommission wird öffentlich-private Partnerschaften (Konsortien oder Koordinierungsstellen) und andere Initiativen unterstützen, um die Anwendung von EMAS in KMU-Unternehmensclustern oder -Industriegebieten nach spezifischen Cluster- oder Lieferkettenkonzepten zu fördern, die es gestatten, die Konsultations- und Audit-/Verifikationskosten für die beteiligten KMU zu verringern und einen zusätzlichen Wissens- und Erfahrungsaustausch zwischen den Teilnehmern erleichtern, wodurch im Cluster eine kohärente Umweltpolitik gefördert wird.[17]

- Existierende Instrumente zur Anwendung von EMAS in KMU wie EMAS-Easy werden weiterentwickelt und mit Projekten in allen Mitgliedstaaten in größerem Maßstab angewandt. EMAS-Easy hat in den neuen Mitgliedstaaten bereits eine Pilotphase durchlaufen; diese hat gezeigt, dass eine vollständige EMAS-Eintragung in Mikrounternehmen leicht möglich ist.

- Als Teil der Überprüfung will die Kommission den Verwaltungsaufwand im Zusammenhang mit EMAS weiter reduzieren, was vor allem den KMU zugute kommen wird. EMAS sollte zugänglicher , verständlicher und effizienter werden und weniger Verwaltungsformalitäten erfordern, gleichzeitig jedoch die Exzellenz des Systems nicht in Frage stellen. Durch stärkere Förderung seitens der Kommission und der Mitgliedstaaten sollte auch die „Visibilität“ des Systems verbessert werden, das dadurch für eingetragene KMU zu einem interessanten Marketing-Instrument würde. Ferner ist geplant, bei den Mitgliedstaaten anzuregen, eingetragenen KMU Anreize zu bieten .

5.3. Gezielte finanzielle Unterstützung im Rahmen eines ein mehrjährigen Finanzierungsprogramms für nachhaltige Produktion in KMU

Eine weitere Möglichkeit, KMU zu helfen, Umweltvorschriften möglichst kosteneffizient umzusetzen, und ihre Umweltleistung im Allgemeinen zu verbessern, ist die Förderung der Anwendung bester verfügbarer Techniken und innovativer Technologien und Praktiken. Für diese Art der Investition brauchen KMU spezifische staatliche Anreize und Unterstützung der Beteiligung an Forschungs- oder anderen Programmen zur Förderung innovativer Umwelttechnologien.[18]

Im neuen Europäischen Finanzierungszeitraum 2007-2013 wurden spezifische Mittel für KMU und Umweltpolitik bereitgestellt. Nach dem Subsidiaritätsprinzip spielen Mitgliedstaaten und regionale Behörden bei der Verwaltung dieser Mittel oft eine besondere Rolle. Nachstehend sind die wichtigsten Finanzierungsquellen aufgelistet.

- In der vorgeschlagenen LIFE+-Verordnung ist für den Zeitraum 2008-2013 ein mit 5 Millionen EUR ausgestattetes Mehrjahresprogramm zur Förderung von Maßnahmen zur Unterstützung von KMU bei der Umsetzung von Umweltvorschriften vorgesehen, das die meisten der unter den Nummern 5.2, 5.4 und 5.5 beschriebenen Maßnahmen umfasst. Für eine Finanzierung kämen beispielsweise folgende Aktivitäten in Frage: Einrichtung von Clusterkoordinierungsstellen für die EMAS-Eintragung; regionale Programme zur Unterstützung der Einhaltung von Umweltvorschriften, die KMU kostenfrei oder zugangserleichtert Umweltaudits und Beratung in Umweltfragen bieten; sektorspezifische Informationsinitiativen; KMU-orientierte Fortbildung in Umweltfragen durch Netzwerke für Unternehmensunterstützung usw.

- Die neuen I nstrumente der Kohäsionspolitik 2007-2013 stellen den Mitgliedstaaten beträchtliche Mittel für Umweltschutzinvestitionen zur Verfügung, vor allem zugunsten von KMU. Entsprechend den „Lissabon-Prioritäten“ und dem Grundsatz der Berücksichtigung von Umweltbelangen bei der Festlegung und Durchführung von Politiken und Maßnahmen der Gemeinschaft[19] wird ein Großteil der Mittel für Umweltschutzmaßnahmen von KMU über die Strukturfonds finanziert. Insbesondere eine der prioritären Ausgabenkategorien für den neuen Europäischen Fond für regionale Entwicklung und den Kohäsionsfonds [20] betrifft die „Unterstützung von KMU zur Förderung umweltfreundlicher Produkte und Produktionsverfahren (Einführung effizienter Umweltmanagementsysteme, Einführung und Anwendung von Technologien zur Verhütung der Umweltverschmutzung, Einbeziehung sauberer Technologien in die Produktionsverfahren)“. Auch der neue Europäische Sozialfonds [21] hat unter anderem die Aufklärung und Information von KMU über „umweltfreundliche Technologien und Managementkenntnisse“ zum Ziel. Die Mitgliedstaaten sollten in ihren Programmplanungsdokumenten und ihren Anträgen auf Finanzierung über die EU-Strukturfonds für den Zeitraum 2007-2013 beträchtliche Mittel in ausreichender Höhe für die Verwirklichung dieser Ziele bereitstellen und auf regionaler Ebene die in den Anhängen I und II aufgelisteten am besten geeigneten Praktiken anwenden.

- Umweltinvestitionen gelten als eines der wichtigsten Fördergebiete im Rahmen von JEREMIE (Joint European Resources for Micro to Medium Enterprises) [22] , eine neue Initiative, die 2007 in ihre operative Phase eintreten und es den Mitgliedstaaten ermöglichen wird, zur Schaffung (regionaler) Finanzierungsinstrumente für KMU (auch hinsichtlich Beratung und technischer Hilfe, Beteiligungs-/Risikokapital und Sicherheiten) auf die Strukturfonds zurückzugreifen.

- Der geltende Gemeinschaftsrahmen für staatliche Umweltschutzbeihilfen gestattet es den Mitgliedstaaten, vorübergehende Investitionsbeihilfen zu gewähren, um KMU die Anpassung an die gemeinschaftlichen Umweltnormen zu erleichtern. Er gestattet auch die Gewährung von Investitionsbeihilfen zur Verbesserung von Umweltnormen und zur Energieeinsparung.[23] Bei der Überprüfung des Gemeinschaftsrahmens für Umweltschutzbeihilfen wird die Kommission prüfen, ob Beihilfen vielmehr zur frühen Anpassung an künftige Gemeinschaftsnormen oder zur Anpassung an existierende Normen genehmigt werden sollten, als Anreiz sozusagen für ein proaktives Verhalten der KMU gegenüber Umweltvorschriften.

- Das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation 2007-2013 (CIP) [24] soll die Wettbewerbsfähigkeit und Innovationskapazität der Gemeinschaft verbessern, und einer seiner Schwerpunkte sind KMU, die entweder direkt oder indirekt Hauptbegünstigte des Programms sind. Das Rahmenprogramm enthält ein Unterprogramm für unternehmerische Initiative und Innovation, um den Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für die Gründung und Entwicklung von KMU zu erleichtern, und ist u. a. mit 430 Mio. EUR für Investitionen in ökologisch innovative Tätigkeiten ausgestattet. Das Unterprogramm „Intelligente Energie – Europa“ (IEE) wird ebenfalls 727 Mio. EUR für Projekte über Energieeffizienz und erneuerbare Energien umfassen.

- Und schließlich will die Europäische Kommission mit der Einführung einiger neuer bzw. umfassend überarbeiteter EU-Finanzierungsinstrumente für den Zeitraum 2007-2013 ein Handbuch (in elektronischer und gedruckter Form) über neue Finanzierungsmöglichkeiten für Projekte herausgeben, die die Verbesserung der Konformität mit Umweltnormen und der Umweltleistung von KMU zum Ziel haben.

5.4. Schaffung einer örtlichen Umweltwissensbasis für KMU

KMU sollten in der Lage sein, lokale Sachverständige heranziehen, die ihre Fragen beantworten und sie über ihre Auflagen und die ihnen zur Verfügung stehenden Umweltschutzmöglichkeiten aufklären können. Dieses Ziel wird mit folgenden Maßnahmen erreicht:

- Die Kommission wird im Jahr 2007 in den Mitgliedstaaten eine erste Serie von Seminaren zum Thema Kapazitätenaufbau veranstalten, um zur Unterstützung von KMU dort, wo es sich als nötig erweist, in Unternehmensberatungsstellen (Unternehmensvereinigungen /Handelskammern /Euro-Infozentren /sektoralen oder Bezirksvereinigungen) Netzwerke von Umweltexperten einzurichten. Schwerpunkte dieser Workshops werden sein: Lokalisierung der Informationsquellen, Erläuterung der gesetzlichen Auflagen und der Vorteile einer verbesserten Umweltleistung, einschließlich eines Ausbildungsmoduls zur Frage „Wie können KMU unterstützt werden“ (reaktiver Ansatz) und zur Frage „Wie können KMU über die Umsetzung von Umweltnormen hinaus in die Umweltpolitik eingebunden werden“ (proaktiver Ansatz).

- Das Netz der Euro-Infozentren (EIC) und ab 2008 das neue Netz zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation, das die Dienste der EIC und der Verbindungsbüros für Forschung und Technologie (IRC) integriert, werden die Bemühungen der Kommission um Schaffung eines angemessenen Umweltfachwissens auf lokaler Ebene und um Durchführung der verschiedenen Programmaktionen durch folgende Maßnahmen unterstützen[25]:

- Förderung von Partnerschaften mit öffentlichen oder privaten Einrichtungen, KMU-Zusammenschlüssen und Bezirks-/sektoralen/Cluster-Organisationen, die KMU dabei unterstützen, die durch das Programm gebotenen Chancen voll zu nutzen, und Unterstützung von KMU bei der möglichst kosteneffizienten Umsetzung des EU-Rechts, auch zur Steigerung ihrer Öko-Effizienz und Öko-Innovationskapazität;

- proaktive Zusammenarbeit mit KMU, um existierende und neue Umweltvorschriften, die für letztere von Belang sind, mit den wirksamsten Mitteln, einschließlich Besichtigungen vor Ort, Websites, Newsletter, Seminaren, zu erläutern, um KMU für Umweltauswirkungen und die Vorteile eines angemessenen Umweltmanagementsystems zu sensibilisieren.

5.5. Bessere Kommunikation und gezieltere Information

Der Mangel an allgemeinem Umweltbewusstsein unter KMU wird nicht bestritten[26]. Es liegt auf der Hand, dass dieses Problem behoben werden muss, wenn Rechtsvorschriften besser bekannt werden und besser umgesetzt werden sollen. Soweit sie überhaupt existieren, sind Sicherheits-, Gesundheits- und Umweltbelange auf relativ spezifische und eindeutige Risikofälle begrenzt:

- Die Kommission wird eine neue vielsprachige, mit dem KMU-Portal[27] verknüpfte Website einrichten, die für KMU-Unterstützungsnetzwerke einer der Hauptinformationsquellen für EU-Umweltpolitik und KMU werden soll , und parallel dazu eine Sensibilisierungskampagne durchführen . Die Website wird allgemeine Informationen über existierende und anstehende Umweltvorschriften enthalten, die KMU betreffen, ihr Schwerpunkt wird jedoch auf Themen liegen, die für KMU von Interesse sind: Umsetzung, verfügbare Managementtools, Finanzierungsmöglichkeiten, eine Auswahl bewährter Praktiken, aufgeschlüsselt nach Sektoren und geographischen Kriterien, verfügbare Fortbildungsmaßnahmen, relevante Ergebnisse aus Demonstrationsvorhaben für eine nachhaltige Produktion in KMU, die kürzlich über LIFE-Umwelt (LIFE III) finanziert wurden, sowie Links zu nationalen Initiativen oder anderen Informationsquellen.

- Die Kommission wird einige operative Leitlinien erarbeiten, die die KMU Schritt für Schritt bei der Auseinandersetzung mit ihren wichtigsten Umweltauswirkungen - Energieverbrauch, Abfallproduktion, Chemikalienmanagement, Luftemissionen und Emissionen von Schadstoffen in Wasser und Boden - unterstützen sollen . Diese Toolkits werden schrittweise eingesetzt, d. h. der Komplexitätsgrad nimmt je nach Sektor, Größe und Bedarf des betroffenen Unternehmens zu, und verwenden eine einfache, wenig technische Sprache.

6. SCHLUSSFOLGERUNG UND AUSSICHTEN

Dieses Programm und seine Durchführung werden von der Kommission in Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten regelmäßig über ein Netzwerk nationaler Kontaktstellen für „KMU & Umwelt“ überprüft, die von den Mitgliedstaaten benannt werden. Auf seinen jährlichen Treffen wird das Netzwerk die Umsetzung des Programms verfolgen, Kenntnisse und Erfahrungen austauschen und Leitlinien für künftige Initiativen der Kommission auf diesem Gebiet empfehlen.

Der Kommission liegt die Umsetzung des Programms am Herzen. Die „Verbesserung der Umweltleistung und Öko-Effizienz von KMU“ zählt auch zu den Prioritäten der „zeitgemäßen KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung“. Die Kommission bittet die Mitgliedstaaten, das Europäische Parlament und den Rat,

- das Programm anzunehmen und seine zügige Umsetzung im Wege nationaler Umsetzungspläne zu fördern;

- vorzusehen, dass die Kommission bis 2010 gemeinsam mit den Mitgliedstaaten eine erste Bewertung des Stand der Programmdurchführung vornimmt, die auch ausführliche Informationen über die getroffenen Maßnahmen zur Unterstützung der Einhaltung von Vorschriften, Daten über den Beitrag der KMU zur Lösung von Umweltproblemen, Daten über den Prozentsatz der Einhaltung von Umweltvorschriften durch die KMU und Empfehlungen für künftige Aktionen enthalten wird.

[1] Siehe Schlussfolgerungen des Vorsitzes des Europäischen Rates in Brüssel vom 8/9. März 2007.

[2] KMU sind Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von maximal 50 Mio. EUR und/oder einer jährlichen Gesamtbilanz von maximal 43 Mio. EUR. Empfehlung zur Definition des Begriffes KMU (2003/361/EG) vom 6.5.2003.

[3] Mitteilung der Kommission „Eine zeitgemäße KMU-Politik für Wachstum und Beschäftigung” (KOM (2005)551).

[4] Siehe z.B. SME-nvironment 2005 in http://www.netregs.gov.uk.

[5] Siehe A Comparative Analysis of the Environmental Management, Performance and Innovation of SMEs and Larger Firms based on the OECD database , Julien Labonne, 7/2006.

[6] Richtlinie 96/61/EG des Rates vom 24.9.1996.

[7] Richtlinie 2003/87/EG des EP und des Rates vom 13.10.2003.

[8] R. Fairman & C. Yapp, Making an impact on SME compliance behaviour: An evaluation of the effect of interventions upon compliance with health and safety legislation in SMEs , Kings College London für die Gesundheits- und Sicherheitsbehörde 2005, Forschungsbericht Nr. 366.

[9] Artikel 3 Absatz 5 des Beschlusses 1600/2002/EG des EP und des Rates vom 22.7.2002.

[10] KOM (2005) 24.

[11] Unterstützend zu diesen Maßnahmen gibt die Kommission im Anhang zu dieser Mitteilung eine Auswahl bewährter Praktiken zur Unterstützung der Einhaltung von Umweltvorschriften aus 15 EU-Mitgliedstaaten bzw. OECD-Ländern. Die Fallstudien umfassen eine Bewertung sowohl der Wirksamkeit als auch der Übertragbarkeit der Initiativen auf andere Szenarien und liefern eine breite Palette konkreter Beispiele für öffentliche Behörden und Einrichtungen zur Unternehmensunterstützung.

[12] Siehe http://ec.europa.eu/governance/better_regulation.

[13] Bericht der BEST-Sachverständigengruppe 2006 „Reducing Burdens on Industry: Simplifying the Implementation of Environmental Regulation“. http://ec.europa.eu/enterprise/environment/index_home/best_project/intro.htm

[14] Netz für die Durchführung und Umsetzung des Umweltrechts (IMPEL); http://ec.europa.eu/environment/impel.

[15] Empfehlung 2001/331/EG des Europäischen Parlaments und des Rates.

[16] Ein gutes Beispiel ist REACH, die neue Chemikalienverordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 des EP und des Rates vom 18.12.2006), in deren Rahmen praktische Empfehlungen für Mitgliedstaaten erarbeitet werden, damit diese spezielle REACH-Helpdesks für KMU errichten können.

[17] Pilotvorhaben wurden bereits mit Erfolg durchgeführt. Siehe beispielsweise http://www.life-pioneer.info.

[18] Siehe EU-Aktionsplan für Umwelttechnologie: http://ec.europa.eu/environment/etap.

[19] Artikel 6 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft.

[20] Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11.7.2006 und Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des EP und des Rates vom 5.7.2006.

[21] Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des EP und des Rates vom 5.7.2006.

[22] Siehe http://ec.europa.eu/regional_policy/funds/2007/jjj/jeremie_en.htm.

[23] Beihilfen an KMU für Beratungsdienstleistungen im Umweltschutzbereich können gemäß der Verordnung (EG) Nr. 70/2001 of 12.01.2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf staatliche Beihilfen an kleine und mittlere Unternehmen gewährt werden. Ausbildungsbeihilfen im Umweltschutzbereich sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeid mittlere Unternehmen gewährt werden. Ausbildungsbeihilfen im Umweltschutzbereich sind gemäß der Verordnung (EG) Nr. 68/2001 der Kommission vom 12. Januar 2001 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Ausbildungsbeihilfen zulässig. Beihilfen in Höhe von bis zu € 200,000, die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15. Dezember 2006 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf De-minimis–Beihilfen über einen beliebigen Dreijahreszeitraum gewährt werden, gelten nicht als staatliche Beihilfen.

[24] Beschluss 1639/2006/EG des EP und des Rates vom 24.10.2006.

[25] Siehe Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen (ENT/CIP/07/0001) „ Dienstleistungen zur Unterstützung von Unternehmen und Innovation“ .

[26] Beispiel: 70% der KMU in Frankreich geben zu, überhaupt nicht oder nur in geringem Maße über die verfügbaren Umweltinstrumente (UMS, Energiezertifikate, Steueranreize, usw.) informiert zu sein, [ADEME 6.2.2007] während 95% der britischen KMU angeben, dass sie mehr Informationen/Leitlinien über Umweltfragen erhalten möchten [SME-mvironment 2005, Umweltagentur].

[27] http://ec.europa.eu/enterprise/sme/index_de.htm.

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