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Document 52006IP0243

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Grünbuch "Energieeffizienz oder Weniger ist mehr" (2005/2210(INI))

ABl. C 298E vom 8.12.2006, p. 273–282 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

52006IP0243

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Grünbuch "Energieeffizienz oder Weniger ist mehr" (2005/2210(INI))

Amtsblatt Nr. 298 E vom 08/12/2006 S. 0273 - 0282


P6_TA(2006)0243

Energieeffizienz: Grünbuch

Entschließung des Europäischen Parlaments zu dem Grünbuch "Energieeffizienz oder Weniger ist mehr" (2005/2210(INI))

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf das Grünbuch der Kommission zu dem Thema "Energieeffizienz oder Weniger ist mehr" (KOM(2005)0265),

- unter Hinweis auf die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden [1],

- unter Hinweis auf die Richtlinie 2004/8/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Februar 2004 über die Förderung einer am Nutzwärmebedarf orientierten Kraft-Wärme-Kopplung im Energiebinnenmarkt [2] ("KWK-Richtlinie"),

- unter Hinweis auf die Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte [3],

- unter Hinweis auf die Richtlinie 2006/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. April 2006 über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen [4],

- unter Hinweis auf die Richtlinie 92/75/EWG des Rates vom 22. September 1992 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen durch Haushaltsgeräte mittels einheitlicher Etiketten und Produktinformationen [5],

- unter Hinweis auf den Vorschlag der Kommission für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das siebte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration (2007 bis 2013) (KOM(2005)0119) ("Siebtes Rahmenprogramm"),

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 14. März 2001 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen "Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft" [6],

- unter Hinweis auf seine Entschließung vom 6. Juli 2000 zu dem Zweiten Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über den Stand der Liberalisierung der Energiemärkte [7],

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Wirtschaft und Währung, des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für Verkehr und Fremdenverkehr (A6-0160/2006),

A. in der Erwägung, dass Energieeffizienz das Verhältnis zwischen gelieferter und verwerteter Energie ist,

B. in der Erwägung, dass der Energieverbrauch seit jeher in einen Zusammenhang zum Wirtschaftswachstum gestellt wird und dass durch Verbesserungen der Energieeffizienz die positive Wechselbeziehung zwischen Energieverbrauch und Wirtschaftsleistung entkoppelt wird, sodass die Energieintensität der Gesamtwirtschaft günstiger wird,

C. in der Erwägung, dass Energieeinsparung sich aus Verbesserungen der Energieeffizienz ergeben kann,

D. in der Erwägung, dass Energieeffizienz die umfassendste, schnellste und billigste Reaktion auf die Herausforderungen der Energiesicherheit, der steigenden und schwankenden Energiepreise und der Umweltbelange ist,

E. in der Erwägung, dass der Energieverbrauch in der Europäischen Union jährlich um durchschnittlich 1 % gestiegen und die Energieintensität in den letzten 35 Jahren um ein Drittel zurückgegangen ist, dass diese Rate in jüngster Zeit aber stark gesunken ist,

F. in der Erwägung, dass die Berechnung der Kommission, wonach die Europäische Union 20 % ihres gegenwärtigen Energieverbrauchs in kosteneffektiver Weise einsparen könnte, auf Studien beruht, in denen die hohen Energiepreise, mit denen wir es jetzt zu tun haben und auch in Zukunft zu tun haben werden, nicht berücksichtigt werden,

G. in der Erwägung, dass Verringerungen der Energieintensität nicht eine Abschwächung des BIP — Wachstums nach sich ziehen,

H. in der Erwägung, dass die Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Beschäftigungslage in der Europäischen Union und zur Verwirklichung der Lissabon — Ziele leistet,

I. in der Erwägung, dass der geschätzte Bruttoenergieverbrauch in Gebäuden 27 %, der des Verkehrssektors 20 % und der des Industriesektors 18 % des Gesamtverbrauchs ausmachen,

J. in der Erwägung, dass sich der Endenergieverbrauch in der Europäischen Union mit 25 Mitgliedstaaten 2004 auf 28 % in der Industrie, 31 % im Verkehrs- und 41 % im Gebäudesektor belief,

K. in der Erwägung, dass Verluste bei der Übertragung und Verteilung von elektrischer Energie im Schnitt zwischen 10 und 12 % ausmachen, was von der Entfernung zwischen dem Lieferanten und dem Verbraucher abhängt, während die Verluste bei der Übertragung und Verteilung von Wärmeenergie differenzierter und nicht nur von dieser Entfernung, sondern auch von der Art der thermischen Isolation abhängig sind,

L. in der Erwägung, dass ein auf EU-Ebene harmonisiertes und unbürokratisches "Benchmarking" — System ein brauchbares Mittel zur Messung von Effizienzfortschritten sein kann,

M. in der Erwägung, dass mehrere auf Energieeffizienz bezogene Rechtsakte in Kraft sind und bereits Wirkung erzielen und dass ein weiterer innerhalb eines Jahres umgesetzt werden muss und der erste nationale Energieeffizienz-Aktionsplan der Mitgliedstaaten am 1. Juni 2007 vorliegen muss,

N. in der Erwägung, dass die korrekte Umsetzung und vollständige Durchführung der geltenden Richtlinien wesentlich zur Verbesserung der Energieeffizienz beitragen würde, sodass sich die Energieintensität unserer Gesamtwirtschaft in kostengünstiger Weise verringern würde;

O. in der Erwägung, dass bei der Berechnung der Kostenwirksamkeit die Kosten der Untätigkeit und die von einem raschen Handeln und Innovation sowie von technologischen Lerneffekten zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteile, die die Vermeidungskosten senken werden, berücksichtigt werden müssen,

P. in der Erwägung, dass es keine Rahmenrichtlinie über die Energieeffizienz auf dem Verkehrssektor gibt,

Q. in der Erwägung, dass durch die aktuelle Einigung über den Finanzrahmen die Haushaltsmittel für FuE wesentlich verringert worden sind,

R. in der Erwägung, dass energieeffiziente Geräte und Technologien, wie Lampen, Lichtschalter mit Bewegungsmeldern, Wärmepumpen, ferngesteuerte intelligente Messsysteme und "Top-Boxes" auf Gasboilern sowie Energiedienstleistungen, den Verbrauchern zur Verfügung stehen, dass aber die Marktdurchdringung solcher Produkte und Dienstleistungen keinen signifikanten Umfang hat, obgleich die Lissabon- Strategie entschieden auf die Förderung von Unternehmensneugründungen im Bereich der sauberen Technologien als neue potenzielle Beschäftigungsquelle setzt,

S. in der Erwägung, dass es eine ambitionierte Energieeffizienzpolitik geben muss, um die Lücke zwischen den technischen Möglichkeiten und der tatsächlichen Nutzung zu schließen,

T. in der Erwägung, dass die Verantwortung der Industrie in Bezug auf ihren Beitrag zur Verbesserung der Energieeffizienz sowie zur Reduzierung der CO2-Emissionen vor dem Hintergrund der Unterstützung einer hohen Effizienz- und Emissionsmaßstäben genügenden Fertigungsindustrie und der Entwicklung innovativer Technologien gesehen werden muss,

U. in der Erwägung, dass viele Verbrauchern das Gefühl haben, sie hätten nicht die notwendigen Informationen über einen effizienten Energieverbrauch und die tatsächlichen Energiekosten, dass sie aber die Bereitschaft hätten, ihre Gewohnheiten entsprechend zu ändern, wenn andere Tarife angeboten würden und wenn sie durch ein umfassendes Kennzeichnungssystem angemessene Informationen über die Energieeffizienz von Geräten und Fahrzeugen erhalten könnten,

V. in der Erwägung, dass die Europäische Union bis 2020 die nachhaltigste und energieeffizienteste Wirtschaft der Welt werden soll,

W. in der Erwägung, dass im Bereich der Energieeffizienz eine enge Zusammenarbeit auf europäischer, nationaler, lokaler und regionaler Ebene sowie zwischen allen Beteiligten und unabhängigen Sachverständigen erforderlich ist,

1. legt den Mitgliedstaaten dringend nahe, die Europäischen Richtlinien im Bereich der Energieeffizienz in vollem Umfang umzusetzen, besonders die Richtlinien über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die Förderung der KWK und die Liberalisierung der Energiemärkte sowie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen;

2. fordert die Kommission auf zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten alle im Energiebereich geltenden EU — Rechtsakte in vollem Umfang anwenden; schlägt vor, die Vertragsverletzungsverfahren zu beschleunigen, damit die Institutionen in Bezug auf die Durchsetzung europäischer Gesetzgebung an Glaubwürdigkeit gewinnen;

3. weist darauf hin, dass das EU-Ziel, bis 2020 20 % an Energie einzusparen, bereits zu 50 % erreicht wäre, wenn die Mitgliedstaaten die geltenden EU-Rechtsvorschriften in vollem Umfang anwenden würden;

4. fordert die Kommission auf, klare und zugängliche Informationen über den Stand der Anwendung der Energierichtlinien der Europäischen Union zur Verfügung zu stellen und monatlich aktualisierte Versionen auf der Website ihrer Generaldirektion Energie und Verkehr zu veröffentlichen;

5. fordert die Kommission auf, die Wechselwirkung der einzelnen Rechtsakte (z.B. Richtlinien über den Handel mit Emissionsberechtigungen, Großfeuerungsanlagen, integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung, KWK usw.) bei der Förderung der Energieeffizienz und die Auswirkungen der Rechtsvorschriften auf die jeweiligen Sektoren zu analysieren;

6. fordert die Kommission auf, in den Fällen, in denen sie auf der Grundlage geltender Richtlinien im Rahmen eines Ausschussverfahrens tätig werden kann, dies unverzüglich zu tun; weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Kommission im Rahmen der Richtlinie 2005/32/EG verpflichtet ist, bis Mai 2007 so genannte Durchführungsmaßnahmen für die Produktgruppen mit einem hohen Potenzial für eine kostengünstige Senkung von Treibhausgasemissionen zu erlassen;

7. erklärt, dass es dem Aktionsplan der Kommission für Energieeffizienz mit Interesse entgegensieht und besonders darauf achten wird, dass er mit zuvor erlassenen Rechtsakten in Einklang steht;

8. fordert die Kommission auf, im europäischen Aktionsplan für Energieeffizienz unterschiedliche Energieeffizienz- Szenarien darzustellen, um insbesondere Auswirkungen auf den Energieverbrauch, den Energiemix und die Verringerung der CO2-Mengen zu ermitteln;

9. weist darauf hin, dass der Erdölpreis, auf dem die Zielvorgabe von 20 % Energieeinsparung im Grünbuch beruhte, inzwischen wesentlich höher liegt, woraus sich eine beträchtliche Steigerung der Kostenwirksamkeit von Energieeffizienzmaßnahmen ergibt; fordert deshalb die Kommission auf, die Zielvorgabe für Energieeinsparung entsprechend zu erhöhen;

10. fordert die Kommission auf, im Aktionsplan für Energieeffizienz konkrete Aktionen sowohl für die europäische als auch für die nationale Ebene vorzuschlagen;

11. fordert die Kommission auf, eine kohärente Strategie zur Sicherung der Energieversorgung, zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Förderung von erneuerbaren Energieträgern vorzulegen; vertritt die Auffassung, dass die unterschiedlichen Politikbereiche sich in Bezug auf dieses Thema ergänzen sollten und dass es bei den bestehenden zahlreichen Initiativen, Regelungen und Vorhaben auf EU-Ebene dem Verbraucher in vielen Fällen nicht möglich ist, die jeweilige Zielsetzung zu erkennen;

12. ist der Auffassung, dass verstärkte Investitionen in erneuerbare Energiequellen und Energieeinsparungstechnologien von entscheidender Bedeutung sind, weil es zentrale Instrumente zur Senkung der Energienachfrage, zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Sicherung der Energieversorgung sind, und dass die Europäische Union auch großen Nutzen aus dem Export dieser Technologien in Länder ziehen könnte, die aufgrund des voraussichtlichen exponentiellen Anstiegs im Energieverbrauch zu beträchtlichen Investitionen in Umwelttechnologien gezwungen sein werden; fordert deshalb, dass im Siebten Rahmenprogramm beträchtliche Mittel zugunsten dieser Technologien bereitgestellt werden;

13. fordert die Kommission auf, in engster Abstimmung mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament sowie unter voller Einbeziehung der wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Fakten ein ambitioniertes, aber realistisches Ziel von mindestens 20 % für die Verbesserung der Energieeffizienz bis 2020 festzulegen und die Festlegung von individuellen Zielen für bestimmte Sektoren in Betracht zu ziehen, wobei nationale Umstände und die bisherigen Erfolge der Mitgliedstaaten sowie deren Fähigkeiten zu berücksichtigen sind, sich an Rechtsvorschriften, deren Erlass bevorsteht oder die in Kraft sind aber noch durchgeführt werden müssen, anzupassen;

14. betont, dass das in der Richtlinie 2006/32/EG gesetzte Ziel von 9 % in neun Jahren nur ein Mindestziel sein kann; betont, dass das Einsparziel in jedem Land trotz unterschiedlicher Entwicklungen deutlich über jährlich einem Prozent liegt; sieht es als notwendig an, bei einem weiterhin zu erwartenden steigenden Energieverbrauch eine höhere Energieeinsparung zu verlangen;

15. wünscht, dass die Kommission die Auswirkungen ihrer zur Diskussion gestellten Vorschläge auf sozial Schwache bewertet; weist darauf hin, dass insbesondere bestimmte Besteuerungsvorschläge diese Personen überproportional zu belasten drohen;

16. betont, dass die Mitgliedstaaten nationale Energieeffizienz-Aktionspläne verabschieden müssen, die auf ambitionierten, jedoch realistischen, verbindlichen jährlichen Zielvorgaben beruhen; fordert die Mitgliedstaaten auf, angemessene Finanzmittel für die mit der Umsetzung betrauten zuständigen Stellen und die entsprechenden Umsetzungprogramme auf nationaler und lokaler Ebene bereitzustellen;

17. empfiehlt, dass die Kommission eine Folgenabschätzung der Verwaltungskosten hinsichtlich der Einführung eines Systems zur Überwachung der Energieeffizienzsteigerungen vornimmt; ist der Überzeugung, dass der Grundsatz der Kosteneffizienz auf sämtliche Initiativen zu Rechtsakten im Bereich Energieeffizienz angewandt werden sollte, wobei die wirtschaftlichen Kosten der Erderwärmung und der mangelnden Energieversorgungssicherheit berücksichtigt werden sollten, weil die Energieeffizienz wichtig ist, um die CO2-Emissionen zu verringern und die Versorgungssicherheit zu verbessern;

18. schlägt vor, dass die Kommission eine systematische Bewertung des erwarteten Nutzens vornimmt und eine Rangfolge der vorgeschlagenen Maßnahmen festlegt, damit den Bereichen und Maßnahmen Vorrang eingeräumt wird, bei denen sich wichtige Ergebnisse sehr kurzfristig erzielen lassen und die als positive Beispiele für die Staaten und die Bürgerinnen und Bürger dienen sollen; ist der Auffassung, dass diesen Gesichtspunkten auch in den nationalen Aktionsplänen Rechnung getragen werden sollte;

19. ist der Auffassung, dass die für Energie und Umwelt zuständigen kommunalen Stellen finanziell auch durch die Schaffung eines Fonds für Energieeffizienz unterstützt werden müssen, der vor allem auf die über das Land verstreuten Projekte und Programme ausgerichtet ist; hält es außerdem für notwendig, dass das Berufsbild eines "Vermittlers" gefördert und eingeführt wird bzw. dass Sachverständige, die Kenntnisse über ein breites Themenspektrum im Zusammenhang mit Energie und den einschlägigen Technologien besitzen und über zahlreiche Kontakte in den diesbezüglichen Sektoren verfügen, die Funktion von Vermittlern zwischen den Behörden und den in diesem Sektor tätigen Investoren wahrnehmen können;

20. vertritt die Auffassung, dass bei der Gestaltung des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds die Mitwirkung der lokalen und der regionalen Ebene in Betracht gezogen werden muss und dass die lokale und die regionale Ebene auch bei den Förderprogrammen der Europäischen Union, gerade bei der Einbeziehung des Programms "Intelligente Energie für Europa" in das Rahmenprogramm "Wettbewerbsfähigkeit und Innovation", in besonderem Maße berücksichtigt werden müssen;

21. fordert die Kommission auf, die Energieeffizienzmaßnahmen auf Verbraucherakzeptanz zu überprüfen und sich nur auf die Maßnahmen zu konzentrieren, die in möglichst kurzer Zeit sichtbare Erfolge aufweisen können;

22. fordert, dass alle vorgeschlagenen Maßnahmen auf ihre Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und auf deren Wettbewerbsfähigkeit hin überprüft werden; betont die wichtige Rolle, die KMU bei der Nutzung der Möglichkeiten zur Verbesserung der Energieeffizienz innerhalb der Industrie spielen; ist sich darüber im Klaren, dass KMU möglicherweise mit der Durchführung der durch des Gemeinschaftsrecht geforderten Energieeffizienzmaßnahmen zu kämpfen haben; fordert die Kommission auf, dieses Problem besonders wichtig zu nehmen und hier, soweit das technisch möglich und wirtschaftlich tragbar ist, Unterstützung zu leisten, und zwar nicht nur durch Finanzhilfen der Gemeinschaft, sondern auch durch gezielte Beratung und Förderung der Vernetzung im Hinblick auf einen leichteren Zugang der KMU zu Informationen und den Austausch von Ideen über die besten verfügbaren Technologien und Verfahren;

23. stellt fest, dass es notwendig ist, die Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz aus öffentlichen Mitteln zu fördern; ist der Auffassung, dass die Förderung nur dort gewährt werden sollte, wo sie unverzichtbar ist, insbesondere in der Anfangsphase der Vorhaben, und dass sie anschließend eingestellt und durch Marktmechanismen ersetzt werden sollte;

24. stellt fest, dass es für die Mitgliedstaaten möglicherweise schwierig ist, die finanziellen Mittel für die Durchführung einer Reihe von kostengünstigen Energieeffizienzmaßnahmen wegen der Investitionskosten derartiger Maßnahmen, insbesondere im Wohnungssektor, aufzubringen; fordert die Kommission deshalb auf, dafür Sorge zu tragen, dass im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) ausreichende Strukturfondsmittel für den Wohnungssektor bereitgestellt werden, und mindestens zu gewährleisten, dass Mitgliedstaaten bis zu 10 % der gesamten EFRE-Mittel für Verbesserungen der Energieeffizienz im Wohnungssektor verwenden können;

25. hält an der Auffassung fest, dass die Vollendung der Liberalisierung der Energiemärkte entscheidende Bedeutung für die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit, die Bewältigung der Energiepreise und die Steigerung von Versorgungssicherheit und Energieeffizienz hat, und fordert deshalb die Kommission auf, die Umsetzung des Liberalisierungsprozesses in den Mitgliedstaaten intensiver zu verfolgen und zu fördern; befürwortet jedoch die Schaffung eines ausgewogeneren Rahmens für die Förderung von Investitionen zur Verbesserung von Innovation und Wettbewerb; stellt fest, dass in einem solchen Rahmen die ordnungspolitischen Fähigkeiten der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union verbessert werden müssen;

26. ist der Auffassung, dass die Festlegung von wirtschaftlichen Anreizen und Finanzierungsinstrumenten maßgeblich zum Anschub neuer Investitionen in neue Erzeugnisse und Dienstleistungen im Bereich der Energieeffizienz beitragen kann; ist der Auffassung, dass deshalb der Zweck der finanziellen Anreize klar und deutlich festgelegt werden muss, wobei unter anderem auch die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Erzeugnisse und Unternehmen zu berücksichtigen ist;

27. fordert die Kommission auf, ein Regelungsumfeld zu fördern, das das volle Potenzial hocheffizienter KWK-Anlagen, insbesondere für industrielle Zwecke, sowie entsprechende Kleinanlagen für KMU uneingeschränkt unterstützt und begünstigt, und fordert die Mitgliedstaaten auf, die KWK-Richtlinie so anzuwenden, dass ein realistisches und wirtschaftlich machbares Konzept erkennbar ist und keine Hindernisse für diese Art von Investitionen errichtet werden; fordert die Mitgliedstaaten zudem auf, die Nutzung vorhandener Technologien — einschließlich der KWK —, durch die die derzeit noch in der Industrie und der Energieerzeugung vergeudete Energie nutzbar gemacht wird, voll auszuschöpfen und noch auszubauen;

28. fordert die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die KWK-Richtlinie in vollem Umfang anzuwenden, um die durch die KWK möglichen enormen Energieeinsparungen zu realisieren, und fordert eine europäische KWK-Initiative als Ergänzung der Richtlinie, um in den kommenden Jahren klare und sichtbare Ergebnisse zu erzielen; vertritt die Ansicht, dass die Förderung der KWK in allen damit verbundenen EU-Politikbereichen, wie Umwelt-, Forschungs-, Bildungs-, Wettbewerbs-, Industrie-, Handels- und Regionalpolitik, berücksichtigt werden sollte;

29. vertritt die Auffassung, dass steuerliche Maßnahmen als Anreize ebenso Wirkung erzielen können wie als Abschreckungsmittel und dass sie als eines der Instrumente zur Förderung der Energieeffizienz und zur Ankurbelung der Einführung energieeffizienter Lösungen eingesetzt werden sollten; betont, dass das Steuersystem auch das Verursacherprinzip als Element umfassen sollte;

30. ist der Auffassung, dass die Besteuerung eine herausragende Rolle bei der Förderung der Energieeffizienz spielt; ist der Ansicht, dass Bemühungen unternommen werden sollten, um innerhalb der nationalen Steuersysteme der Mitgliedstaaten eine positive Diskriminierung zugunsten energieeffizienter Verfahren sicherzustellen;

31. ist der Ansicht, dass multilaterale Banken und öffentliche Finanzinstitutionen einen Energieeffizienzfonds einrichten sollten, aus dem Mittel für Projekte im Bereich der Energieeffizienz bereitgestellt werden; vertritt die Auffassung, dass auf Energieeffizienz bezogene Ziele auch in andere sektorale Politikfelder, gerade die Steuerpolitik, die Verkehrspolitik und die Kohäsionspolitik für den Zusammenhalt, integriert werden müssten; ist davon überzeugt, dass innovative Finanzierungsregelungen und vertragliche Instrumente wie beispielsweise Kleinstkredite und Joint Ventures zwischen privaten Firmen und Gebietskörperschaften vorgeschlagen werden müssen, um lokale Partner und Entscheidungsträger aktiv zu beteiligen;

32. hält es in Anbetracht der positiven Erfahrungen mit Haushaltsgeräten für notwendig zu prüfen, inwieweit die auf Energieeffizienz bezogene Kennzeichnung von Produkten oder sonstige Lösungen auf der Ebene der Verbraucherinformation sich auf weitere Produkte ausdehnen lassen;

33. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die lokalen Entscheidungsträger zu innovativen Maßnahmen zur effizienten Nutzung der Energieressourcen zu ermutigen, unter anderem durch Steuererleichterungen und mehr EU-Mittel für die verstärkte Energieerzeugung aus alternativen Quellen;

34. vertritt die Auffassung, dass Anreize für die Verbesserung der Infrastruktur und der Verbundnetze gegeben werden sollten, damit Verluste bei Übertragung und Verteilung reduziert werden; vertritt die Auffassung, dass Energieerzeugungsstandorte rationell auf dem Gebiet der Staaten verteilt sein sollten, und zwar so nah wie möglich an den Orten, an denen Strom verbraucht wird; stellt fest, dass erneuerbare Energiequellen für die dezentralisierte Erzeugung besonders geeignet sind;

35. stellt fest, dass 10 % des erzeugten Stroms bei der Stromübertragung und -verteilung verloren gehen; weist darauf hin, dass diese Verluste in bestimmten Mitgliedstaaten mehr als 20 % ausmachen; fordert die Mitgliedstaaten auf, mit Vorrang Maßnahmen zur Minimierung der Verluste in den Stromübertragungs- und Stromverteilungsnetzen zu ergreifen;

36. legt den Mitgliedstaaten dringend nahe, die Richtlinie 2002/91/EG zügig umzusetzen; fordert die Kommission auf, die Auswirkungen dieser Richtlinie auf den Energieverbrauch und die Gesamtwirtschaft rasch zu bewerten und im Fall positiver Ergebnisse — mit vergleichbaren Initiativen, die in den Mitgliedstaaten bereits eingeleitet wurden, als Grundlage — eine schrittweise Ausdehnung des Geltungsbereichs der Richtlinie in Erwägung zu ziehen, sodass sie für alle Gebäude gilt, und insbesondere sicherzustellen, dass auch bei allen bestehenden Wohngebäuden mit einer Fläche von weniger als 1000 m2 die Energieeffizienznormen von Bauteilen (beispielsweise Dachisolierung, Fenster) neuen Baunormen angepasst werden müssen, wenn das Bauteil renoviert wird;

37. fordert die Kommission mit Nachdruck auf, bei der bevorstehenden Revision der Richtlinie 2002/91/EG verstärkt die Förderung der Nutzung der passiven oder natürlichen Beleuchtungs-, Kühlungsund Heizungsquellen zu betreiben und eine Ausweitung des Geltungsbereichs der Richtlinie auf städtische Infrastrukturen und Räume, bei denen es sich nicht nur um Gebäude handeln muss, vorzuschlagen;

38. betont die erhebliche Bedeutung der nationalen Energieeffizienz-Aktionspläne und die Notwendigkeit, sie einer breiten Öffentlichkeit bekannt zu machen, sodass auch ein Einfluss bei der Erstellung und dem Monitoring durch die Allgemeinheit, nichtstaatliche Organisationen, die Wirtschaft und die Politik möglich ist;

39. fordert eine europäische Gebäudeinitiative, die die Heraufsetzung der Gesamtenergieeffizienzstandards für neue Gebäude koordiniert und Anreize zur beschleunigten Renovierung des vorhandenen Gebäudebestands schafft; ist der Ansicht, dass die Passivheizung und -kühlung besondere Aufmerksamkeit verdient; ist ferner der Ansicht, dass die Initiative zwecks Maximierung der Rentabilität auch die Maßnahmen von Architekten, Bauträgern, Eigentümern und Kommunalpolitikern koordinieren und die Ausbildung von Bauleitern umfassen muss;

40. betont, dass parallel zur Notwendigkeit der Ausdehung der Richtlinie 2002/91/EG auf bedeutende Modernisierungsmaßnahmen für Gebäude jeder Größe auch die Notwendigkeit besteht, dass angemessene Finanzmittel zur Beschleunigung der Modernisierung der Wohneinheiten mit dem größten Einsparpotential bereitgestellt werden müssen; ist der Meinung, dass diese Vorhaben gegebenenfalls mit der Modernisierung der Fernwärmesysteme für diese Gebäude kombiniert werden sollten; stellt jedoch fest, dass Fernheizung unterhalb einer kritischen Besiedlungsgrenze wirtschaftlich nicht tragbar ist;

41. ist der Ansicht, dass die Einrichtung und Modernisierung von Fernwärmesystemen sowie die kombinierte Erzeugung von Wärme und Strom mittels klarer Ziele und attraktiver Anreize stark gefördert werden sollte;

42. fordert, dass die Gebäude der europäischen Institutionen höchsten Energieeffizienznormen entsprechen und so zu Brennpunkten der Innovation werden;

43. vertritt die Auffassung, dass die Mitgliedstaaten eine Vorbildfunktion bei der Anwendung von verbindlichen Energieeffizienzmaßnahmen auf dem öffentlichen Sektor übernehmen sollten, u.a. durch Beschaffung effizienter Fahrzeuge bei der Erneuerung öffentlicher Verkehrsmittel und durch Anwendung von Effizienzmaßstäben bei der Durchführung umfangreicher Gebäudemodernisierungen, z.B. durch die Einbeziehung von Energieeffizienz-Kriterien in öffentliche Aufträge; begrüßt in diesem Zusammenhang die Einführung einzelstaatlicher Energieeffizienz-Aktionspläne;

44. ist der Ansicht, dass diese Aktionspläne, soweit möglich, kostengünstige, kohärente und mit dem Markt vereinbare Rahmenbedingungen, basierend auf einer Folgenabschätzung, schaffen sollte; ist der Ansicht, dass die Aktionspläne zudem mit der Rolle der einzelnen Akteure innerhalb der Struktur des Energiemarktes vereinbar sein sollte;

45. begrüßt öffentlich-private Partnerschaften, weil sie zu signifikanten Ergebnissen führen können; stellt fest, dass dadurch, dass in der Europäischen Union das gemeinsame Ziel der Verbesserung der Energieeffizienz verfolgt wird, der kombinierte Effekt der Kräftebündelung zwischen dem öffentlichen und dem privaten Sektor größer ist als die Summe der einzelnen Anstrengungen (beispielsweise bei Informationskampagnen und der Verbreitung bewährter Verfahren);

46. fordert die Kommission auf, die Schaffung eines freien Marktes für Energiedienstleistungen mit derselben Behandlung und Transparenz für alle Akteure zu fördern, was dazu führen könnte, dass die Energieunternehmen den alternativen Geschäftsbereich der Energieeffizienz weiter entwickeln, und ihnen Anlass gäbe, in starkem Maße zur Senkung des Verbrauchs beizutragen;

47. fordert die europäischen Institutionen auf, durch eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen bei ihren Tätigkeiten, durch eine bessere Energieeffizienz in Bürogebäuden und bei allen verwendeten Geräten, durch die Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel mit geringem Kohlenstoffverbrauch usw. ein positives Beispiel zu geben; ist der Ansicht, dass in Verbindung mit den Reisen von Mitgliedern des Europäischen Parlaments besondere Anstrengungen unternommen werden müssten, die auch erneute Überlegungen über die Anzahl der Arbeitsorte des Parlaments, umweltfreundliche Fahrzeuge mit geringem Kohlenstoffverbrauch für den Fahrdienst usw. umfassen sollten;

48. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, ein hohes Maß an Energieeffizienz zu einem Auswahlkriterium bei öffentlichen Aufträgen zu machen;

49. weist darauf hin, dass Energiedienstleistungsunternehmen im Wege von Leistungsverträgen für Energieeinsparungen die Dienstleistungen erbringen können, die bei auf die Verbesserung der Energieeffizienz bezogenen Gebäudemodernisierungen notwendig sind, ohne dass der Auftragnehmer Anfangsinvestitionen tätigen muss;

50. ist der Ansicht, dass im Zusammenhang mit der Überarbeitung der gemeinschaftlichen Richtlinien für staatliche Umweltschutzbeihilfen Schritte unternommen werden sollten, um Investitionen in Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz noch weiter zu fördern;

51. weist darauf hin, dass die EU-Fonds im Bereich der Regionalpolitik auch zur Finanzierung interregionaler Vorhaben für den Know-how-Transfer in Mitgliedstaaten und Regionen genutzt werden könnten, die zu wenig an fortgeschrittenen Technologien für Energieeffizienz entwickelt haben;

52. weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass die Abgabe von Informationen für die Bürger — abgesehen von der Kommission und ihren Initiativen zur Aufklärung in Energieangelegenheiten — hauptsächlich eine Aufgabe der Staaten, der Regionen und der Gebietskörperschaften ist, und fordert verstärkte Bemühungen um die Erleichterung der Abgabe von Informationen an die Bürger und den privaten Sektor; vertritt die Auffassung, dass dazu Informationen über die Verfügbarkeit bestehender, kostengünstiger Technologie und über die zunehmende Ressourcenknappheit gehören; fordert die Kommission auf, gemeinsam mit denen zuständigen staatlichen, kommunalen und regionalen Einrichtungen eine Informations- und Sensibilisierungskampagne in der gesamten Europäischen Union über bewährte Praxis im Bereich Energieeffizienz zu unterstützen und "Exzellenznetze" zu fördern;

53. verweist nochmals auf die Bedeutung der Richtlinie 2003/87/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Oktober 2003 über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft [8] für die Stimulierung von Verbesserungen der Energieeffizienz in der Industrie, die Verringerung der CO2-Emissionen und die Erfüllung der derzeitigen und nach 2012 hinzu kommenden Verpflichtungen im Rahmen des Kyoto-Protokolls; fordert die Einbeziehung des Luftverkehrs in das EU-System für den Handel mit Emissionszertifikaten;

54. fordert die Mitgliedstaaten, die Regionen und die lokalen Behörden auf, die bürokratischen Hindernisse für die Nutzung öffentlicher Anreize für einen effizienteren Energieverbrauch durch die Bürger und die Privatwirtschaft abzubauen;

55. stellt fest, dass kommunale Abfälle große Mengen an chemischer Energie enthalten, die bei gleichzeitiger Verbesserung der Umweltschutzbedingungen effizient genutzt werden kann;

56. weist darauf hin, dass bedeutende Kohlereserven vorhanden sind und dass technologische Möglichkeiten vorhanden sind, Kohle effizient und sauber zu verbrennen und in Gas und Treibstoffe umzuwandeln;

57. weist die Mitgliedstaaten darauf hin, dass alte Heizwerke und Heizkraftwerke modernisiert werden müssen;

58. vertritt die Auffassung, dass grenzüberschreitende Stromnetze dank den unterschiedlichen Zeitzonen in der Europäischen Union die Energieversorgung bei Spitzenlasten vereinfachen und dadurch die Verluste, die durch die erforderliche Aufrechterhaltung einer bestimmten Mindestproduktionskapazität entstehen, erheblich verringern werden;

59. fordert die Mitgliedstaaten und Regionen, in denen große städtisch-industrielle Ballungsräume liegen, auf, eine Schätzung ihres KWK-Potenzials und der Menge der überschüssigen Energie in diesen Ballungsräumen vorzunehmen;

60. fordert die Kommission auf, die in den Mitgliedstaaten gesammelten Erfahrungen aus SAVE und Vorhaben der Initiative "Ein Europa der Energieintelligenz" voll zu nutzen und die Verbreitung und den Austausch bewährter Verfahren verstärkt zu fördern;

61. begrüßt die Initiative CARS21 der Kommission und hält einen integrierten Ansatz in Bezug auf den Verkehrssektor für notwendig; ist jedoch der Auffassung, dass dieser Ansatz nicht eine Reduzierung der Verpflichtungen eines der Beteiligten mit sich bringen sollte; betont, dass eine Rahmenrichtlinie über Energieeffizienz auf dem Verkehrssektor wichtig und notwendig ist; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, nationale Initiativen für einen nachhaltigen Verkehr auszuarbeiten, bei denen die Mobilität in den Städten, die Infrastruktur im Schienenverkehr, energieeffiziente Kraftfahrzeuge und die Verlagerung auf alternative Verkehrsträger im Vordergrund stehen; ist der Ansicht, dass die Europäische Union nach der Evaluierung freiwilliger Vereinbarungen mit der Automobilindustrie neue Effizienznormen für Kraftfahrzeuge vorschlagen sollte;

62. ist der Auffassung, dass der Bewertung der für das Funktionieren von Städten notwendigen Energie, wo es um den innerstädtischen Verkehr und insbesondere die Verbundnetze geht, Vorrang gegeben und dass sie bei den Kriterien für die Gewährung von Strukturfondsmitteln angemessen berücksichtigt werden sollte;

63. stellt fest, dass neu entwickelte Flugzeuge bereits deutlich weniger Treibstoff verbrauchen, und regt gleichwohl an, dass die Forschung in diesem Bereich beschleunigt wird;

64. erinnert daran, dass auf den Verkehrssektor 2004 etwa 59 % des europäischen Erdölverbrauchs entfielen, und vom restlichen Verbrauch 17% auf den Gebäudesektor, 16% auf nicht energetische Verwendungszwecke und 8% auf die Industrie; stellt fest, dass die Energienachfrage des Transportsektors nach den Schätzungen der Kommission bis zum Jahr 2030 um mindestens 30 % steigen wird (mit einem Anstieg von bis zu 5 % jährlich im Luftverkehr), was eine Erhöhung der Emissionen und der Energieimportabhängigkeit bewirken wird;

65. fordert eine umfassende Strategie für den Verkehrssektor, um die Nutzung fossiler Kraftstoffe schrittweise zu senken und die CO2-Emissionen zu minimieren, wobei es notwendig ist, entsprechend der Strategie der Kommission für Biokraftstoffe dem jüngsten technologischen Entwicklungsstand entsprechende Kraftstoffe in viel größerem Umfang zu erzeugen und zu nutzen und entsprechend dem Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Rates über die Besteuerung von Personenkraftwagen (KOM(2005)0261) viel attraktivere Steueranreize für emissionsarme Fahrzeuge zu schaffen;

66. hält es für dringend geboten, dass die Kommission Vorschläge für nachhaltige und langfristige Verbesserungen der Energieeffizienz und von Energieeinsparungen im Transportsektor macht, einschließlich Vorschläge für Rechtsakte hinsichtlich (a) doppelt so kraftstoffeffizienten Personen- und Lastkraftwagen, (b) der Verlegung des Verkehrs von der Straße und der Luft auf die Schiene und das Wasser sowie (c) von mehr öffentlichem Verkehr;

67. ist der Auffassung, dass die Zunahme des Verkehrs, insbesondere auf der Straße, eines der wichtigsten Hindernisse für die Senkung der Energienachfrage in Europa ist; fordert die Kommission auf, die Fortschritte aufgrund des freiwilligen Übereinkommens mit der europäischen Automobilindustrie zu untersuchen und erforderlichenfalls zusätzliche Maßnahmen zur Erreichung der gesetzten Ziele in Erwägung zu ziehen;

68. ist der Auffassung, dass gebundene Fahrzeugflotten, insbesondere in Großstädten, ein wichtiges Potenzial für die Förderung neuer und effizienterer Lösungen für die Mobilität innerhalb der Stadt bieten; fordert die Mitgliedstaaten auf, im Wege von öffentlichen Aufträgen und Steuererleichterungen effizientere Verkehrsmittel zu fördern und so zur Entwicklung von Märkten für sauberere und effizientere Fahrzeuge und Kraftstoffe beizutragen;

69. fordert die Mitgliedstaaten auf, Programme zur Umstellung auf dem Markt zu fördern, die die Verbreitung der besten verfügbaren effizienten Technologien wie KWK sowie führender Technologien, etwa energieeffiziente Geräte der Kategorie "A+/A++", auf dem Markt beschleunigen, und fordert die Kommission auf, die Einführung des "Top runner"-Ansatzes in Europa in Erwägung zu ziehen;

70. unterstützt die Harmonisierung von Normen im Binnenmarkt durch die Einführung von Kennzeichnungssystemen und "Benchmarks", betont jedoch die Notwendigkeit, diese Normen im Rahmen der internationalen Handelsverhandlungen auf internationaler Ebene umzusetzen;

71. fordert die Kommission auf, Instrumente wie Kennzeichnungs- und Energieeffizienznormen regelmäßig zu überprüfen und zu überarbeiten, damit sie mit den technologischen Entwicklungen Schritt halten;

72. betont, dass es wichtig ist, den europäischen Markt für Haushaltsgeräte, Büromaschinen, Unterhaltungselektronik und Industriemaschinen umzustellen, um die Energieeffizienz zu verbessern; ist der Ansicht, dass dies durch die Einführung strengerer Mindestanforderungen, progressive Programme für öffentliche Aufträge, gezielte Informationskampagnen und eine verbesserte Energieverbrauchskennzeichnung erreicht werden könnte;

73. vertritt die Auffassung, dass das System handelbarer "weißer Zertifikate" gegenwärtig nicht weiterverfolgt werden sollte, weil es die Ergebnisse des Handels mit Emissionszertifikaten abzuwarten gilt und das System des Handels mit Emissionszertifikaten erst aufgrund der bisherigen Erfahrungen optimiert werden muss, um die bisherigen Erfahrungen zu berücksichtigen;

74. betont, dass die Auswirkungen des Systems der weißen Zertifikate vor dessen möglicher Einführung genau geprüft werden müssen; stellt fest, dass auch mit anderen Mitteln entsprechende Einspareffekte erzielt werden können;

75. ersucht die Kommission, die Möglichkeiten der Energieeinsparung in der Landwirtschaft zu prüfen und sie in ihre einschlägigen Maßnahmen einzubeziehen;

76. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Verbreitung von Produkten und Technologien zu fördern, die gewährleisten, dass Produkte und Geräte nur dann Energie verbrauchen, wenn es wirklich nötig ist (beispielsweise Lampen mit Bewegungsmeldern und Geräte ohne Stand-by-Modus);

77. fordert die Mitgliedstaaten auf, für strenge und wirksame Marktüberwachungssysteme zu sorgen, damit Geräte, die den geltenden Kennzeichnungsregelungen der Europäischen Union nicht entsprechen, nicht auf den EU-Markt gelangen;

78. fordert die schnelle Einführung der Kennzeichnung des Energieverbrauchs pro Kilometer im Verkehrssektor, sodass die Verbraucher eine energiebewusste Wahl zwischen beispielsweise Bahn, Flugzeug und Auto treffen können;

79. ist der Auffassung, dass das EU-Fahrzeugkennzeichnungssystem unterstützt werden muss durch Maßnahmen zur Förderung der Marktdurchdringung von Fahrzeugen mit wenig CO2-Emissionen und/oder Biowasserstoffantrieb sowie allgemeinere Maßnahmen wie eine weitaus strengere Überwachung der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzungen, die Verbesserung der Steuerungssysteme und Infrastrukturen für Straßen und Verkehr sowie die Förderung von besserem Fahrverhalten;

80. hält hohe Ausgaben im Bereich von Forschung und Entwicklung auf nationaler Ebene und EU-Ebene für notwendig, um das Energieeffizienzpotenzial zu nutzen, und kritisiert in diesem Zusammenhang den Beschluss der Staats- und Regierungschefs zum Finanzrahmen 2007—2013 und die damit beabsichtigte Kürzung des Siebten Rahmenprogramms; betrachtet es als wesentlich, dass die Europäische Union mit gutem Beispiel vorangeht, indem sie die Forschungsausgaben im Siebten Rahmenprogramm im Bereich Energieeffizienz — unter Berücksichtigung des beträchtlichen Potenzials von Energieeffizienzsteigerungen, Emissionssenkungen und einem weltweiten Markt für neue und effiziente Geräte und Systeme — prioritär behandelt und keine Einschnitte der Haushaltsmittel des Siebten Rahmenprogramms im Bereich Energieeffizienz vornimmt, und verlangt, dass die Mitgliedstaaten, die Wirtschaft und das Siebte Rahmenprogramm erfolgreiche Demonstrationen auf all diesen Gebieten erreichen; ist der Auffassung, dass das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation eine wichtige Rolle bei der Förderung und Vermarktung der neuen Technologien spielen muss;

81. betont, dass die relevanten europäischen Finanzinstrumente wie Strukturfonds, Kohäsionsfonds, Forschungs- und Entwicklungsprogramme und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation den Investitionen im Bereich der rationellen Energienutzung und der Energieeffizienz wesentlich mehr Priorität geben sollten; fordert die internationalen Finanzinstitutionen wie die Europäische Investitionsbank, die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung, die Weltbank und auch öffentliche Banken auf nationaler Ebene auf, Energieprüfungsverfahren in ihren gesamten Tätigkeitsbereich aufzunehmen, spezielle Fachabteilungen für die rationelle Energienutzung einzurichten und besondere Kreditregelungen für ihre Investitionen einzuführen, z.B. für die beschleunigte Modernisierung von Gebäuden oder der öffentlichen Verkehrsinfrastruktur, sowie den Zugang zu Risikokapital für Energieeffizienzinvestitionen zu rationalisieren und eine standardisierte Risikobewertung für Energieeffizienzinvestitionen einzuführen, um administrative Belastungen zu vermindern;

82. befürwortet die Ausdehnung von Maßnahmen des Kohäsionsfonds auf die Bereiche Energieeffizienz und Förderung von umweltfreundlichen Nahverkehrsmitteln und Systemen des öffentlichen Verkehrs, was insbesondere für die neuen Mitgliedstaaten von Nutzen sein wird, wo der Spielraum für Energieeinsparungen am größten ist;

83. ersucht die Kommission, bei der Ausarbeitung von künftigen politischen Konzepten oder Gesetzgebungsvorschlägen einen horizontalen Ansatz anzuwenden, um zu gewährleisten, dass die Energieeffizienzkriterien durchgängig berücksichtigt werden; vertritt die Auffassung, dass die Energieeffizienz in den Verfahren zur Gewährung von Zuschüssen der Gemeinschaft als positives Kriterium berücksichtigt werden muss;

84. stellt fest, dass die eigenen Ressourcen der Kommission im Bereich der Energieeffizienz weder ihren diesbezüglichen Ambitionen noch der Dringlichkeit des Handlungsbedarfs entsprechen; fordert den Präsidenten der Kommission auf, dafür zu sorgen, dass mehr Ressourcen bereitgestellt werden, damit die hoch gesteckten Ziele der Kommission in diesem Bereich mit ihren eigenen Ressourcen in Einklang stehen;

85. fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Energieeffizienz zu verstärken, damit neue Vorschriften und Normen nicht den weltweiten Markt spalten;

86. ist davon überzeugt, dass die weltweite Förderung der Energieeffizienz mindestens ebenso wichtig ist wie der Dialog mit den Energie erzeugenden Ländern; ist der Ansicht, dass die Energieeffizienz in die Außenpolitik der Europäischen Union und besonders in ihre Entwicklungszusammenarbeit sowie in den Rahmen der Dialoge mit Energie erzeugenden Ländern und mit den entsprechenden Einrichtungen in Ländern mit sich rasch entwickelnden Volkswirtschaften (einschließlich China, Indien und Brasilien) in Osteuropa, auf dem Balkan und im Mittelmeerraum sowie in Afrika, in der Karibik und im Pazifischen Raum integriert werden muss;

87. weist darauf hin, dass momentan rund 188 Millionen Haushaltsgeräte in Europa älter als 10 Jahre sind und durch einen Austausch der Geräte etwa 50 % der benötigten Energie eingespart werden könnte; fordert deshalb die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, durch geeignete, ökonomisch orientierte Maßnahmen wie Steueranreize für die Gerätehersteller oder Kaufbonus-Aktionen den Geräteaustausch zu beschleunigen;

88. fordert die Kommission auf, das Potenzial für eine intelligente Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien im Hinblick auf die Erhöhung der Energie- und Materialeffizienz durch Entmaterialisierung, intelligente Gebäude, den Umstieg auf andere Transportmittel usw. zu untersuchen und die notwendigen Politik-Rahmenbedingungen für solche Entwicklungen zu schaffen;

89. fordert die Kommission auf, die Möglichkeiten des Elektrizitätsbinnenmarkts im Hinblick auf eine effizientere Energienutzung zu prüfen, und den bestmöglichen Nutzen aus dem komparativen Vorteil bestimmter Staaten für eine effiziente und kohlenstoffarme Stromerzeugung zu ziehen und gleichzeitig zu prüfen, inwieweit das System der nationalen Emissionssenkungsquoten bei verstärktem Handel über die Grenzen hinweg sinnvoll ist.

90. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission zu übermitteln.

[1] ABl. L 1 vom 4.1.2003, S. 65.

[2] ABl. L 52 vom 21.2.2004, S. 50.

[3] ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.

[4] ABl. L 114 vom 27.4.2006, S. 64.

[5] ABl. L 297 vom 13.10.1992, S. 16.

[6] ABl. C 343 vom 5.12.2001, S. 190.

[7] ABl. C 121 vom 24.4.2001, S. 451.

[8] ABl. L 275 vom 25.10.2003, S. 32.

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