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Document 52006IP0242

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung (2006/2031(INI))

ABl. C 298E vom 8.12.2006, p. 261–272 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

52006IP0242

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung (2006/2031(INI))

Amtsblatt Nr. 298 E vom 08/12/2006 S. 0261 - 0272


P6_TA(2006)0242

Handelspolitische Maßnahmen für eine möglichst erfolgreiche Bekämpfung der Armut

Entschließung des Europäischen Parlaments zu Handel und Armut: Konzipierung von handelspolitischen Maßnahmen zur Optimierung des Beitrags des Handels zur Armutsminderung (2006/2031(INI))

Das Europäische Parlament,

- unter Hinweis auf seine Entschließungen vom 25. Oktober 2001 zu Offenheit und Demokratie im Welthandel [1], vom 13. Dezember 2001 zur WTO-Konferenz in Quatar [2], vom 3. September 2002 zu Handel und Entwicklung im Hinblick auf die Beseitigung der Armut [3], vom 30. Januar 2003 zum Hunger in der Welt und zur Beseitigung der Hemmnisse für den Handel mit den ärmsten Ländern [4], vom 12. Februar 2003 zu den WTO-Verhandlungen im Bereich des Agrarhandels [5], vom 15. Mai 2003 zu der Stärkung der Kapazitäten in den Entwicklungsländern [6], vom 3. Juli 2003 zur Vorbereitung der Fünften WTO-Ministerkonferenz (Cancún, Mexiko, 10.- 14. September 2003) [7], vom 4. September 2003 zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über Handel und Entwicklung — Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung der Vorteile des Handels [8], vom 25. September 2003 zur Fünften WTO-Ministerkonferenz in Cancún [9], vom 24. Februar 2005 zu Maßnahmen gegen Hunger und Armut [10], vom 12. Mai 2005 zu der Bewertung der Doha-Runde nach dem Beschluss des Allgemeinen Rates der WTO vom 1. August 2004 [11], vom 6. Juli 2005 zu der weltweiten Aktion gegen Armut [12] und vom 1. Dezember 2005 zu den Vorbereitungen für die Sechste Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation in Hongkong, [13],

- unter Hinweis auf seine Standpunkte vom 9. März 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen [14] und vom 1. Dezember 2005 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Zwangslizenzen für Patente an der Herstellung von Arzneimitteln, die für die Ausfuhr in Länder mit Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit bestimmt sind [15],

- unter Hinweis auf die Verordnung (EG) Nr. 980/2005 des Rates vom 27. Juni 2005 über ein Schema allgemeiner Zollpräferenzen [16],

- in Kenntnis der Mitteilungen der Kommission "Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele — Der Beitrag der Europäischen Union" (KOM(2005)0132), "Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele — Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit" (KOM(2005)0133) und "Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung — Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele" (KOM(2005)0134),

- in Kenntnis der Schlusserklärungen der Parlamentarischen Konferenz über die WTO vom 12. und 15. Dezember 2005 und 24. bis 26. November 2004,

- in Kenntnis der Ministererklärung, die auf der Sechsten Tagung der WTO-Ministerkonferenz am 18. Dezember 2005 in Hongkong verabschiedet wurde,

- in Kenntnis des Beschlusses des Allgemeinen Rats der WTO vom 1. August 2004,

- in Kenntnis der Ministererklärung, die auf der Vierten Tagung der WTO-Ministerkonferenz am 14. November 2001 in Doha verabschiedet wurde,

- in Kenntnis des Berichts Sutherland über die Zukunft der WTO,

- in Kenntnis der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen vom 8. September 2000, in der die Millenniums-Entwicklungsziele als von der internationalen Gemeinschaft gemeinsam festgelegte Kriterien für die Beseitigung der Armut dargelegt sind,

- in Kenntnis des Dokuments der Vereinten Nationen "Die Millenniums-Entwicklungsziele — Bericht 2005",

- in Kenntnis der Ergebnisse des Weltgipfels der Vereinten Nationen von 2005,

- in Kenntnis des Berichts der von Professor Jeffrey Sachs geleiteten Task-Force für das VN-Millenniums- Projekt mit dem Titel "In die Entwicklung investieren: Ein praktischer Plan zur Erreichung der Millenniums- Entwicklungsziele",

- in Kenntnis der Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen A/RES/46/121, A/RES/ 47/134, A/RES/49/179, A/RES/47/196 und A/RES/50/107,

- in Kenntnis der Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die 1979 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde, und des diesbezüglichen Fakultativprotokolls,

- in Kenntnis des Kommuniqués, das am 8. Juli 2005 von der Gruppe der Acht in Gleneagles herausgegeben wurde,

- in Kenntnis des Berichts der Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD) "Least Developed Countries 2002: Escaping the Poverty Trap" (Am wenigsten entwickelte Länder 2002: Wege aus der Armutsfalle),

- in Kenntnis des Wirtschaftsberichts über Afrika 2004 mit dem Titel "Unlocking Africa's Trade Potential" (Das Handelspotenzial Afrikas freisetzen), der von der VN-Wirtschaftskommission für Afrika erstellt wurde,

- in Kenntnis des "Quintetts gegen Hunger", das auf dem Weltgipfel zur Bekämpfung von Hunger und Armut gebildet wurde und zu der Weltweiten Aktion gegen Armut führte, die vom brasilianischen Staatspräsidenten Luiz Inácio Lula da Silva auf dem Weltsozialforum im Januar 2005 initiiert wurde,

- in Kenntnis der New Yorker Erklärung vom 20. September 2004 über Maßnahmen gegen Hunger und Armut, die von 111 Regierungen, darunter allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, unterzeichnet wurde,

- in Kenntnis der auf dem Welternährungsgipfel 1996 eingegangenen Verpflichtung, die Anzahl der Menschen, die Hunger leiden, bis zum Jahr 2015 zu halbieren,

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für internationalen Handel sowie der Stellungnahmen des Entwicklungsausschusses und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0179/2006),

A. unter Hinweis darauf, dass der Kampf gegen die Armut eine absolute Priorität darstellt,

B. in der Erwägung, dass die Verbindung zwischen Handel auf der einen Seite und Armutsbeseitigung und Entwicklung auf der anderen Seite äußerst komplex ist und von besonderen Gegebenheiten abhängt, die sehr häufig durch eine Vielzahl von Faktoren geprägt sind, wie beispielsweise der Größe des inländischen Marktes, dem Vorkommen natürlicher Ressourcen, den Entfernungen und räumlichen Gegebenheiten, aber insbesondere von der Ausrichtung der innenpolitischen Maßnahmen und davon, ob sie mit dem Außenhandel vereinbar sind oder nicht,

C. in der Erwägung, dass der Handel ein Instrument für die Entwicklung und die Armutsbeseitigung ist, dass aber über eine Milliarde Menschen auf der Welt, die überwiegend in den am wenigsten entwickelten Ländern leben, nach wie vor mit äußerster Armut zu kämpfen haben und über weniger als 1 USD am Tag verfügen und dass 1,5 bis 3 Milliarden Menschen unterhalb der Armutsgrenze von 2 USD pro Tag leben, wenngleich das wirtschaftliche Wachstum in China und Indien zu einer dramatischen Senkung der Zahl der Armen geführt hat, so dass der Anteil der Menschen, die mit weniger als 1 USD am Tag in extremer Armut leben, sich seit 1981 von 40 % auf 21 % der Weltbevölkerung nahezu halbiert hat,

D. in der Erwägung, dass die Beseitigung der Armut demokratische Teilhabe und Änderungen an den Wirtschaftsstrukturen erfordert, um eine gerechtere Verteilung des Reichtums zu gewährleisten,

E. in der Erwägung, dass Armut definiert wurde als eine Form der menschlichen Existenz, die gekennzeichnet ist durch den dauerhaften oder chronischen Mangel an Ressourcen, Fähigkeiten, Wahlmöglichkeiten, Sicherheit und Macht, die notwendig sind, um einen angemessenen Lebensstandard und andere bürgerliche, kulturelle, wirtschaftliche, politische und soziale Rechte genießen zu können,

F. in der Erwägung, dass das Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) in den letzten 25 Jahren in allen Entwicklungsländern um 30 % gestiegen ist, dass sich der Unterschied im Pro-Kopf-Einkommen zwischen den ärmsten und den reichsten Ländern im gleichen Zeitraum jedoch mehr als verdoppelt hat,

G. in der Erwägung, dass das in Entwicklungsländern erzielte wirtschaftliche Wachstum wegen der hohen Bevölkerungswachstumsraten in diesen Ländern in vielen Fällen jedoch nicht ausreicht, um Wachstumsraten des Pro-Kopf-BIP zu erreichen, die zu einem nennenswerten Rückgang der Armut in manchen der am wenigsten entwickelten Länder führen würden,

H. in der Erwägung, dass Frieden im Inneren eine notwendige Bedingung für einen positiven Zusammenhang zwischen Handel und Armut ist und dass eine verantwortliche Staatsführung, einschließlich einer sinnvollen Verwendung der Einnahmen aus natürlichen Ressourcen, für den Frieden im Inneren von entscheidender Bedeutung ist; ferner in der Erwägung, dass eine Exportspezialisierung auf bestimmte Produkte, insbesondere Diamanten, Öl, Holz und Drogenpflanzen mit einem höheren Konfliktrisiko verbunden ist und dass 60 % der am wenigsten entwickelten Länder in den vergangenen 15 Jahren zivile Konflikte unterschiedlicher Intensität und Dauer hatten, die in den meisten Fällen nach einer Periode wirtschaftlicher Stagnation und Regression ausbrachen und langfristig negative Folgen für das nationale und regionale Wirtschaftswachstum hatten,

I. in der Erwägung, dass der Anteil der ärmsten Länder am Welthandel im vergangenen Jahrzehnt zurückgegangen ist und ihre Abhängigkeit von Produkten mit geringer Wertschöpfung und starken Preisschwankungen zugenommen hat,

J. in der Erwägung, dass ein gerechtes, auf Beseitigung der Armut, Vollbeschäftigung, Stärkung der Demokratie und Förderung der nachhaltigen Entwicklung ausgerichtetes multilaterales Handelssystem erforderlich ist; ferner in der Erwägung, dass dieses System auf ausgewogenen, gut durchdachten Regeln beruhen muss, die unerlässlich sind, um eine bessere Eingliederung der ärmsten Länder in den internationalen Handel zu ermöglichen, ihre wirtschaftliche Diversifizierung sicherzustellen, den Herausforderungen der Globalisierung gerecht zu werden und eine gerechte Verteilung der Vorteile der Globalisierung sicherzustellen,

K. in der Erwägung, dass die so genannten "Entwicklungsländer" eine Gruppe sehr verschiedenartiger Staaten sind, deren sozioökonomische Situation, Produktionsstrukturen und Ausfuhrkapazitäten äußerst unterschiedlich sind, und dass in einer liberalisierten Umgebung die Fähigkeit dieser Länder, neue Märkte auf Weltebene zu erobern, folglich zugunsten der Schwellenländer und zu Lasten der sensibelsten Länder, namentlich der Länder Afrikas südlich der Sahara verzerrt wird,

L. in der Erwägung, dass die europäische Handelspolitik gegenüber den Drittländern, die durch das System der Handelspräferenzen einen differenzierten Ansatz des Handels verfolgt, den ärmsten Ländern die Möglichkeit gibt, in den Genuss spezifischer und vorteilhafter Ausfuhrbedingungen (niedrigere Zollsätze als normal, Ausfuhrkontingente zum Nullsatz oder zu reduziertem Satz usw.), zu kommen;

M. in der Erwägung, dass laut dem Bericht der Weltbank, des Umweltprogramms der Vereinten Nationen und des Entwicklungsprogramms der Vereinten Nationen "World Resources 2005: the wealth of the poor: managing ecosystems to fight poverty" (Weltressourcen 2005: der Reichtum der Armen: Nutzung der Ökosysteme zur Armutsbekämpfung) drei Viertel der Armen in der Welt in ländlichen Gebieten leben und die Umwelt für sie die einzige Lebensgrundlage ist,

N. in der Erwägung, dass die Landwirtschaft Beschäftigung und Einkommen für mehr als 60 % der Arbeitskräfte in den am wenigsten entwickelten Ländern bietet, obwohl die Landwirtschaft gleichzeitig der Sektor mit den größten Verzerrungen ist, sowie in der Erwägung, dass der Marktzugang für landwirtschaftliche Erzeugnisse eine der entscheidenden Fragen bei der Verringerung der Armut ist,

O. in der Erwägung, dass der Zugang zu natürlichen Ressourcen wie Wasser und Boden oder Energie sowie zu Grundversorgungsleistungen wie Gesundheitsfürsorge und Bildung und zu lebensnotwendigen Gütern wie Arzneimitteln für die Armen schwierig ist,

P. in der Erwägung, dass in den letzten 30 Jahren der chronische Hunger und die Kinderarbeit in den Entwicklungsländern um die Hälfte zurückgegangen ist, die Lebenserwartung von 46 auf 64 Jahre gestiegen ist und die Säuglingssterblichkeit von 18 % auf 8 % zurückgegangen ist und dass heute 70 % der Bevölkerung in den Entwicklungsländern Zugang zu sauberem Trinkwasser haben, wohingegen dies im Jahr 1980 nur 45 % waren;

Q. in der Erwägung, dass das Leben und die Existenzgrundlage der meisten Menschen in der Mehrzahl der am wenigsten entwickelten Ländern nicht direkt mit der internationalen Wirtschaft im Zusammenhang steht und die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ein auf dem Export beruhendes Wachstum zu einem "enklavengestützten Wachstum" in Ländern führen könnte, die verarbeitete Erzeugnisse, Mineralien und Öl exportieren, was sich in den am wenigsten entwickelten Ländern, die landwirtschaftliche Erzeugnisse exportieren, besonders deutlich zeigt, wo die Gewinne aus dem Handel mit Grundstoffen und Agrarerzeugnissen für die Erzeuger sinken und für die Einzelhändler steigen; ferner in der Erwägung, dass wirtschaftliches Wachstum nicht nur einfach eine Erhöhung der Exporte erfordert, sondern auch eine umfassende Ausweitung der Einkommensmöglichkeiten in der gesamten Volkswirtschaft, insbesondere die Stärkung der Entwicklungszusammenhänge zwischen landwirtschaftlichen und nicht-landwirtschaftlichen Tätigkeiten,

R. in der Erwägung, dass die ärmsten Länder des Planeten, um mit den Preisen der Weltagrarmärkte konkurrieren zu können, sich verpflichtet sehen, ihre Produktion auf eine beschränkte Zahl von ausschließlich für die Ausfuhr bestimmten Erzeugnissen zu konzentrieren, und dass die sich daraus ergebende Entwicklung von Monokulturen mit der Einstellung des Anbaus der traditionellen Nahrungsmittelpflanzen, die für die Ernährung der lokalen Bevölkerung benötigt werden, und mit einer zunehmenden Abhängigkeit von Einfuhren von Grunderzeugnissen und von den von ihnen nicht beeinflussbaren Fluktuationen auf den Weltmärkten einhergeht,

S. in der Erwägung, dass laut einer Studie, die sich auf Angaben der Weltbank, des Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Vereinten Nationen stützt, die Handelsliberalisierung die afrikanischen Länder südlich der Sahara in den vergangenen zwanzig Jahren 272 Milliarden USD gekostet hat; ferner in der Erwägung, dass die Massenarmut die Tendenz zu wirtschaftlicher Stagnation verstärkt und viele Länder in der Region sehr ehrgeizige wirtschaftliche Reformen durchführen, um sich selbst aus der Armut zu lösen, und dass Sachwissen und Unterstützung der internationalen Gemeinschaft dafür unverzichtbar sind,

T. in der Erwägung, dass zur Erreichung der Millenniums-Entwicklungsziele und zur Bekämpfung der weltweiten Armut ein Handelsumfeld, bei dem die Entwicklungsländer einen echten Zugang zu den Märkten der entwickelten Länder erhalten, gerechtere Handelspraktiken, strikte und durchgesetzte Vorschriften zum Schutz der Umwelt und der sozialen Rechte, der wirksame Erlass untragbarer Schuldenlasten sowie eine Steigerung der Effizienz und nicht in erster Linie des Umfangs der Hilfe — durch ihre Verknüpfung mit Programmen zur Wiederherstellung der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen sowie zur Verbesserung des demokratischen Regierens — durch alle Geber erforderlich sein werden,

U. in der Erwägung, dass die Zunahme der Ausfuhren der armen Länder eine notwendige, aber unzureichende Voraussetzung für ihre Entwicklung ist und dass, wenn diese auch zur Steigerung des Niveaus des erzeugten Wohlstands beiträgt, sie deshalb nicht automatisch eine Verbesserung der sozialen Bedingungen für die im Produktionssektor arbeitende lokale Bevölkerung gewährleistet,

V. in der Erwägung, dass der Außenhandel ein wichtiges Instrument für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung sein kann, wenn es den Ländern möglich ist, ihre Märkte in einer ersten Phase zu schützen und ihre Märkte in der nächsten Phase schrittweise zu öffnen, wenn sie über ein solides institutionelles Gefüge und klare Sozial- und Umweltvorschriften verfügen; ferner in der Erwägung, dass die am wenigsten entwickelten Länder in Afrika tiefgreifendere und raschere Liberalisierungsmaßnahmen als die am wenigsten entwickelten Länder in Asien durchgeführt haben und dass die letztere Gruppe von Ländern generell größere Fortschritte bei der Verringerung der Armut aufweist und auch mehr Erfolg dabei hatte, stärker marktdynamische Exporte von Verarbeitungserzeugnissen zu erreichen, teilweise durch regionale Handels- und Investitionsbeziehungen und aufgrund ihres soliden institutionellen Gefüges,

W. in der Erwägung, dass der Außenhandel ein wichtiges Instrument für die soziale und wirtschaftliche Entwicklung ist und dass Untersuchungen aufgrund von Daten u.a. des IWF, der Weltbank und der Vereinten Nationen zeigen, dass ein direkter Zusammenhang zwischen der wirtschaftlichen Freiheit der Länder und ihrem Wohlstand besteht,

X. in der Erwägung, dass die Liberalisierung bestehende Verzerrungen verringert oder beseitigt und einen Anreiz für stärkere Investitionen, Technologietransfer und, durch stärkeren Wettbewerb, wirtschaftliche Effizienz bietet; ferner in der Erwägung, dass die Beseitigung von Handelshemmnissen ein wichtiger Anreiz für Entwicklungsländer sein kann, Änderungen an ihrer Produktion vorzunehmen, um von ihren komparativen Vorteilen, die in niedrigeren Arbeitskosten und der Ressourcenausstattung liegen, zu profitieren,

Y. in der Erwägung, dass der Außenhandel eine Möglichkeit zur Verringerung der Armut sein kann, vorausgesetzt, die handelspolitischen Maßnahmen werden gleichzeitig mit ergänzenden inländischen und internationalen Maßnahmen sorgfältig durchgeführt,

Z. in der Erwägung, dass die Ausfuhr und Einfuhr von Gütern und Dienstleistungen im Zeitraum 1999- 2001 einen durchschnittlichen Anteil von 51% am BIP der am wenigsten entwickelten Länder hatte, also einen höheren Anteil als in den OECD-Ländern mit hohen Einkommen, wo der Anteil im selben Zeitraum bei 43 % lag; ferner in der Erwägung, dass jedoch die Vorteile des internationalen Handels, damit sie nachhaltigen Charakter haben, von Investitionen in das Sach- und Humankapital und das soziale und institutionelle Kapital begleitet und durch unternehmerische Initiative, Innovation und technologischen Fortschritt ergänzt werden müssen, was von einer anhaltenden, rationellen und wirksamen Bereitstellung internationaler Unterstützung und einer Verringerung der Verpflichtungen zur Schuldentilgung abhängt,

AA. in der Erwägung, dass die Einbeziehung der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigstenentwickelten Länder in den internationalen Handel eines der Hauptziele der Entwicklungsagenda von Doha darstellt,

BB. in der Erwägung, dass die Förderung des freien und fairen Handels mit Umwelt- und Sozialvorschriften im Rahmen des multilateralen Handelssystems, die faire Integration der Entwicklungsländer in das Welthandelssystem und eine besser funktionierende WTO zu den wichtigsten Zielen und Aufgaben der Handelspolitik der Europäischen Union zählen müssen, da die Europäische Union der größte Handelsblock der Welt und der wichtigste Handelspartner der Entwicklungsländer ist,

CC. in der Erwägung, dass nach Angaben in neueren Berichten der Kommission nahezu 70 % der tarifären und nichttarifären Hindernisse auf internationaler Ebene, was das Volumen angeht, den Handel zwischen Entwicklungsländern betreffen,

DD. in der Erwägung, dass die Entwicklungsländer in Marrakesch unter der Bedingung zugestimmt haben, Verhandlungen über Dienstleistungen aufzunehmen, dass ihnen volle Flexibilität in der Frage zugestanden wird, Dienstleistungssektoren in die Verhandlungen einzubeziehen oder davon auszunehmen,

EE. in der Erwägung, dass die Industrieländer 90 % aller Patente besitzen und dass dies bei den Arzneimitteln häufig mit der Schwierigkeit der Bewältigung von Problemen im Bereich der öffentlichen Gesundheit verbunden ist,

FF. in der Erwägung, dass vermehrter Handel mit Dienstleistungen zwischen entwickelten Ländern und Entwicklungsländern einen wichtigen Kanal für den Wissenstransfer darstellt und dass dieser auch den Zugang zu grundlegenden Diensten, Kommunikation und einem funktionierenden Banken- und Versicherungssektor verbessern kann,

GG. in der Erwägung, dass 70 % der 1,3 Milliarden Menschen, die in Armut leben, Frauen sind und dass Frauen weltweit die notwendigen Möglichkeiten vorenthalten werden, ihre wirtschaftliche und soziale Stellung zu verbessern, beispielsweise Eigentums- oder Erbrechte bzw. Zugang zu Bildung oder Beschäftigung, während Frauen gleichzeitig die zusätzliche Verantwortung tragen, sich um Kinder und Haushalt zu kümmern,

HH. in der Erwägung, dass Frauen in den meisten Ländern nicht den gleichen Zugang wie Männer zu Bildung, Ausbildung, Krediten, Technologie und Informationen haben, die notwendig sind, damit sie die neuen wirtschaftlichen Möglichkeiten, die durch die Ausweitung des Welthandels entstehen, nutzen können,

II. in der Erwägung, dass die Auswirkungen, die politische Maßnahmen zur Ausweitung des Handels für Frauen haben, von der Stellung der Frau in ihrer lokalen, regionalen und nationalen Wirtschaft wie auch von ihrer Rolle in der sozialen Reproduktion der Familienversorgung und von Betreuungsleistungen abhängen und dass die Frauenerwerbstätigkeit weiterhin ausschlaggebend für die wirtschaftliche Unabhängigkeit ist und eine tiefgreifende Wirkung auf die Stellung der Frau in der gesamten Gesellschaft hat,

JJ. in der Erwägung, dass in vielen Entwicklungsländern Frauen der untersten Gesellschaftsschichten hauptsächlich ein Einkommen mit kleiner Landwirtschaft erwirtschaften oder indem sie in der exportorientierten Textil- und Bekleidungsindustrie arbeiten,

KK. in der Erwägung, dass Frauen, wenn sie mehr Mitsprache bei der Verwendung des Familieneinkommens haben, proportional mehr in Bildung für ihre Kinder, Gesundheitspflege und Nahrungsmittel investieren, was der Armutsverringerung zugute kommt,

LL. in der Erwägung, dass die Schaffung von Wohlstand für den sozialen Fortschritt unerlässlich ist und dass die EU weltweit der größte Exporteur und der zweitgrößte Importeur ist und ihr Einfluss in der WTO über ihre bilateralen Abkommen die Konturen der internationalen Handelspolitik und Handelsbestimmungen prägt,

1. weist warnend darauf hin, dass die globalen Kosten der Nichtbeseitigung der Armut enorm hoch sind, was menschliches Leid, Instabilität, Konflikte, wiederholt eintretende Notsituationen, internationale Kriminalität, Drogenhandel, Wirtschaftsstagnation, illegale Einwanderung und vorzeitige Sterblichkeit betrifft;

2. ist der Ansicht, dass der Handel dazu beitragen kann, konkrete Chancen für Entwicklungsländer und insbesondere für die am wenigsten entwickelten Länder zu schaffen, dass der Handel jedoch nur dann zur Beseitigung der Armut und zu Entwicklung führen kann, wenn er von guten innenpolitischen Maßnahmen flankiert wird;

3. räumt ein, dass der Grundsatz des freien Waren- und Dienstleistungsverkehrs ein wirksames Mittel darstellen kann, um den armen Ländern zu helfen, sich zu entwickeln, vorausgesetzt, dass ihre Probleme und Interessen gezielt berücksichtigt werden;

4. fordert die Kommission auf, im Rahmen ihrer internationalen Agenda mit Priorität die Durchsetzung der Handelsbestimmungen sowie des Rechts auf Entwicklung und insbesondere der Umwelt- und Sozialvorschriften zu prüfen, um zur Beseitigung der eigentlichen Ursachen der Armut beizutragen,

5. fordert eine umfassende Bewertung der Auswirkungen der derzeitigen handelspolitischen Maßnahmen auf die Umwelt, auf empfindliche Sektoren wie Forstwirtschaft und Fischerei und die Armut in den Entwicklungsländern und in der Europäischen Union sowie eine umfassende Bewertung Auswirkungen der vermehrten Kosten, die der Zollschutz und die Handelshemmnisse der derzeitigen europäischen Handelspolitik für die europäischen Verbraucher mit sich bringen, und Studien darüber, welche Entwicklungshindernisse diese für arme Menschen in den Entwicklungsländern mit sich bringen;

6. bekräftigt erneut, dass fairer Handel eines der wirksamen Instrumente zur Verringerung der Armut sein kann; ist jedoch der Auffassung, dass der Kampf gegen die Armut vor allem erfordert, bei den laufenden Verhandlungen über das Welthandelsregime und die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) das Erreichen aller acht UN-Millenniums-Entwicklungsziele als übergeordnete Aufgabe zu begreifen;

7. legt den Entwicklungsländern nahe, den Handel in ihre nationalen politischen Maßnahmen für Entwicklung und Armutsminderung zu integrieren; vertritt jedoch die Ansicht, dass die Maßnahmen im Bereich Handel so konzipiert sein müssen, dass sie die Strategien der Entwicklungsländer für die interne Entwicklung und die Verringerung der Armut nicht unterhöhlen;

8. verweist auf die Mitteilung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom Dezember 2005, in der die potenzielle Rolle der Mikrofinanzierung im Kampf gegen Armut und Schuldknechtschaft sowie als Instrument, das zur Beseitigung der Kinderarbeit durch Erhöhung des Familieneinkommens beiträgt, hervorgehoben wird; fordert, dass Untersuchungen durchgeführt werden, um die Wirksamkeit und das tatsächliche Potenzial der Mikrofinanzierung zu beurteilen;

9. ist fest davon überzeugt, dass der Handel in Verbindung mit Hilfeleistung und Schuldenerlass wesentlich ist, um die Millenniums-Entwicklungsziele bis 2015 zu erreichen; weist jedoch darauf hin, dass bis 2015 noch beträchtliche Mittel aus öffentlicher Entwicklungshilfe aufgebracht werden müssen, damit dieses gemeinsame Ziel auch erreicht wird; fordert zu diesem Zweck, dass neue nachhaltige Finanzierungsmechanismen geprüft und geschaffen werden, damit diese Ziele erreicht werden können;

10. begrüßt die Ankündigung des Präsidenten der Kommission vom Oktober 2005, dass er Maßnahmen zugunsten der Opfer der Globalisierung in der Europäischen Union in Form spezieller Programme einleiten werde; ist der Auffassung, dass mit diesen Programmen eine Verstärkung der Sozial- und Umweltvorschriften in der Europäischen Union sowie der Kontrolle der in die EU eingeführten Güter und der in der Europäischen Union erbrachten Dienstleistungen einhergehen sollte;

11. begrüßt die auf dem oben genannten G8-Gipfel erzielte Einigung über einen umfassenden Finanzund Wirtschaftsplan, um Fortschritte bei der Entwicklung in Afrika zu unterstützen, wo das Phänomen der extremen Armut sich konzentriert, und insbesondere den Beschluss, die Restschuld der hoch verschuldeten armen Länder gegenüber dem IWF, der Weltbank und dem Afrikanischen Entwicklungsfonds zu 100 % zu erlassen, als Instrument zur Erfüllung der Millenniums-Entwicklungsziele; betont, dass diese Initiative auf jene Entwicklungsländer ausgedehnt werden sollte, die tatsächlich den Beweis erbracht haben, dass sie Anstrengungen zum Abbau der Korruption, zur Steigerung der Transparenz und zur Nutzung der durch den Schuldenerlass frei werdenden Ressourcen für Strategien zur Verminderung der Armut unternehmen;

12. begrüßt die von Kommissionsmitglied Mandelson in seiner Erklärung vom 9. Februar 2006 in Mauritius bekundete Bereitschaft, zwischen den armen Ländern nach Entwicklungsniveau zu unterscheiden und ein Zollpräferenzsystem beizubehalten, das diesen Unterschieden Rechnung trägt;

13. begrüßt die Asymmetrie der Handelsbeziehungen zwischen der Europäischen Union und den armen Ländern zugunsten letzterer; vertritt die Ansicht, dass diese Art von Beziehungen als Grundlage für eine Regelung des Handels auf Weltebene dienen muss; fordert die Kommission auf, in der WTO dafür einzutreten, dass entsprechend der Situation der Gruppen betroffener Länder mehrere verschiedene Koeffizienten für die Berechnung der Senkung der Zölle eingeführt werden;

14. fordert die Kommission auf, eine kohärente Zollpolitik zu vertreten, die entsprechend den Erwartungen der sensibelsten Länder eine Differenzierung der Handelspolitik ermöglicht; legt ihr vor diesem Hintergrund dringend die Beibehaltung eines vernünftigen Niveaus des allgemeinen Zollschutzes nahe, um die komparativen Vorteile zu erhalten, die diese Länder durch das System der Allgemeinen Präferenzen genießen, das es ihnen erlaubt, die notwendigen Mittel für die Modernisierung ihrer Produktionsstrukturen aufzubringen;

15. erinnert an die nach dem Partnerschaftsabkommen von Cotonou bestehende Verpflichtung der Europäischen Union, die nachhaltige Entwicklung und die Beseitigung der Armut in der Gruppe der Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean (AKP-Staaten) zu fördern, und ist der Auffassung, dass die Europäische Union als ein wichtiger Handelsakteur in den multilateralen Institutionen durch die Konzipierung einer kohärenteren und umfassenderen Politik im Einklang mit Artikel 178 des EG-Vertrags zu einer Stärkung der Position der Entwicklungsländer beitragen könnte; hebt jedoch den bedeutenden Beitrag anderer internationaler Geber hervor;

16. hebt die Bedeutung einer Schuldenerleichterung durch einen schrittweisen Schuldenerlass für diejenigen am wenigsten entwickelten Länder hervor, deren Regierungen die Menschenrechte und den Grundsatz der verantwortungsvollen Staatsführung achten und der Armutsbeseitigung und der wirtschaftlichen Entwicklung Vorrang einräumen;

17. fordert die Europäische Union auf, die führende Rolle dabei zu übernehmen, Programme zu entwickeln und ihre Durchführung zu unterstützen, die die Beseitigung der Schuldenlast zum Ziel haben, um die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen;

18. stellt fest, dass laut UNCTAD im Jahr 2004 der Anteil der 50 am wenigsten entwickelten Länder — das sind über ein Drittel der AKP-Länder — an der Weltbevölkerung über 11% (742 Millionen Menschen) betrug, der Anteil dieser Länder am BIP der Welt aber nur bei 0,6% lag;

19. vertritt die Auffassung, dass es sehr wichtig ist, dass das Recht der Bürger in armen Ländern auf Entwicklung gewahrt wird und nicht nur das Interesse der Regierungen der armen Länder berücksichtigt wird, und dass arme Länder ihre eigenen Entwicklungsstrategien und wirtschaftspolitischen Maßnahmen festlegen und durchführen müssen; vertritt die Auffassung, dass das Recht auf Industrialisierung Teil des Rechts auf Entwicklung ist, und ist daher der Ansicht, dass jedes Land, und vor allem jedes Entwicklungsland, in dem sich die Entwicklung der Industrie noch in einem frühen Stadium befindet, das Recht hat, Regelungen für seine Industrie zu erlassen, um gegen Sozial- oder Umweltdumping vorzugehen; ist jedoch der Auffassung, dass dies diese Länder nicht veranlassen darf, unilateral gegen ihre Verpflichtungen aus internationalen Abkommen und Verträgen zu verstoßen;

20. nimmt die jüngsten Studien der UNCTAD und anderer Institutionen zur Kenntnis, die deutlich machen, dass die umfassende Handelsliberalisierung in den am wenigsten entwickelten Ländern nicht in genügendem Maße zu einer anhaltenden und substanziellen Minderung der Armut geführt hat und dass sie zu einer Verschlechterung der Handelsbedingungen der Entwicklungsländer, insbesondere der afrikanischen Länder, beigetragen hat; warnt vor den Folgen eines ersatzlosen Wegbrechens von Zolleinnahmen für diese Länder und betont das Recht dieser Länder, die Geschwindigkeit ihrer Marktöffnung in allen Bereichen selbst zu bestimmen;

21. ist der Ansicht, dass auf der Sechsten Ministerkonferenz der WTO einige Fortschritte in Bezug auf die besonderen Erzeugnisse und den besonderen Schutzmechanismus (SSM) sowie die differenzierte Sonderbehandlung (SDT) erzielt wurden, indem die Besorgnisse der Entwicklungsländer über die Auswirkungen der Handelsliberalisierung und der Gegenseitigkeit berücksichtigt wurden, hebt jedoch mit Nachdruck hervor, dass in dieser Hinsicht noch viel zu tun bleibt; unterstreicht, dass sich die differenzierte Sonderbehandlung voll in den Verhandlungen über die Modalitäten der Zollsenkungen im Handel mit landwirtschaftlichen und industriellen Waren widerspiegeln muss, um den ärmeren Entwicklungsländern ausreichend Zeit zu geben, ihre Industrialisierungsanstrengungen zu konsolidieren;

22. fordert die Regierungen der Entwicklungsländer auf, nationale Entwicklungsstrategien auszuarbeiten und durchzuführen, in die Handel in einer Form einbezogen wird, die einen tatsächlichen Beitrag zur Verringerung der Armut ermöglicht; stellt fest, dass diese Anstrengungen von den internationalen Entwicklungspartnern durch finanzielle und technische Unterstützung zum Aufbau öffentlicher und privater Handelskapazitäten unterstützt werden müssen;

23. fordert die am wenigsten entwickelten Länder auf, einen progressiven wirtschaftlichen Wandel zu fördern, in dem ein nachhaltiges wirtschaftliches Wachstum sich immer stärker darauf gründet, die inländischen Ressourcen zu mobilisieren, ausländische Direktinvestitionen anzuziehen und auf die Finanzmärkte zurückzugreifen, und sicherzustellen, dass die Einfuhren zunehmend durch Exporte und nicht durch finanzielle Hilfe bezahlt werden; stellt fest, dass dies sich am wahrscheinlichsten erreichen lässt, wenn internationale Hilfe, Schuldenerlass, Handelspräferenzen und Maßnahmen, die ausländische Direktinvestitionen und Technologietransfer ermöglichen, zusammenwirken, um die Entwicklung und die Armutsverringerung zu fördern;

24. fordert die Regierungen der Entwicklungsländer und insbesondere der am wenigsten entwickelten Länder, die Agrarerzeugnisse exportieren, auf, etwas gegen den zunehmenden Bevölkerungsdruck auf den Boden und die Zerstörung der Umwelt zu unternehmen, wenn die Größe und Erträge der landwirtschaftlichen Betriebe zu gering sind, um den Haushalten ein ausreichendes Einkommen zu sichern, und zwar durch die Entwicklung arbeitsintensiver nicht-landwirtschaftlicher handelbarer Güter und durch technologische Änderungen in subsistenz-orientierten Tätigkeiten; stellt fest, dass dies damit verbunden werden könnte, dem Problem des "Enklavenwachstums" durch die Entwicklung handelsbezogener Infrastruktur zu begegnen, beispielsweise Inlandsverkehr und -kommunikation, stärkere Integration des Inlandsmarktes und Entwicklung neuer Exportmöglichkeiten, einschließlich Verarbeitungserzeugnisse und Fremdenverkehr;

25. betont die Notwendigkeit für die Europäische Union, sich weiter in Initiativen zu engagieren, die die soziale Verantwortung von Unternehmen betreffen, um zu einem Konzept verbindlicher und nachprüfbarer Regeln für EU-Unternehmen zu kommen, die in Drittländern Handel treiben und produzieren, und zwar in Übereinstimmung mit den Menschenrechten und den ILO-Normen;

26. fordert die Europäische Union auf, insbesondere die Auswirkungen des Handels mit Abfällen in ihre Bewertung der Auswirkungen von Handelsabkommen im Hinblick auf eine nachhaltige Entwicklung einzubeziehen, um zu Regeln gegen gefährliche Abfälle zu gelangen;

27. sieht es als notwendig an, die Handelsbeziehungen zwischen den Entwicklungsländern zu intensivieren, die interregionale "Süd-Süd"-Dimension zu stärken, lokale Märkte zu schaffen und den Zugang der Bevölkerungen zu Gütern und Dienstleistungen zu verstärken, besonders aber den Zugang zu Diensten der Daseinsvorsorge wie Trinkwasserversorgung, Gesundheit, Energie, Verkehr und Bildung durch öffentliche Investitionsprogramme im Sinne der Millenniums-Entwicklungsziele (MDG) sicher zu stellen;

28. ist der Ansicht, dass die fehlende wirtschaftliche Integration und die hohen tarifären und nichttarifären Handelshemmnisse zwischen Entwicklungsländern sich auf alle potenziellen Entwicklungsfaktoren in diesen Ländern hemmend auswirken; ist der Auffassung, dass eine größere Öffnung des Handels zwischen den Ländern des Südens Vorteile für die Entwicklungsländer mit sich bringt; stellt jedoch fest, dass die am wenigsten entwickelten Länder möglicherweise im Süd-Süd-Handel marginalisiert werden und spricht sich deshalb für regionale ausländische Direktinvestitionen, Technologietransfer und günstigere finanzielle Mittel aus weiterentwickelten Entwicklungsländern an die am wenigsten entwickelten Länder und für Dreiecksbeziehungen mit entwickelten Ländern sowie für entsprechende besondere Bestimmungen in regionalen Abkommen aus; betont die Bedeutung, die der Schaffung regionaler Märkte zukommt; vertritt die Auffassung, dass die weiter fortgeschrittenen Entwicklungsländer mit gutem Beispiel beim Abbau von Handelshemmnissen zur Förderung des Handels zwischen den armen Ländern vorangehen sollten;

29. begrüßt, dass die Europäische Union die Initiative "Alles außer Waffen" (EBA) ins Leben gerufen hat, die es den am wenigsten entwickelten Ländern ermöglicht, ihre gesamte Produktion zollfrei und ohne Quotenbindung auf den europäischen Markt zu exportieren; fordert alle entwickelten Länder und alle Schwellenländer nachdrücklich auf, diesem Modell zu folgen; begrüßt die bei den letzten Verhandlungen der WTO in Hongkong in diesem Sinn getroffene Vereinbarung; bedauert jedoch, dass die Möglichkeit der Beibehaltung von Beschränkungen bei Erzeugnissen, die für die am wenigsten entwickelten Länder von großer Bedeutung sind, aufrecht erhalten wurde;

30. warnt vor den objektiven Risiken betrügerischer Nutzung der Initiative "Alles außer Waffen" zu rechtswidrigen Formen des Dreieckshandels, die zu gefährlichen Störungen der Marktgleichgewichte und zur Verhinderung lohnender Preise beitragen, so dass kein echter Gewinn für die im Produktivsektor tätige Bevölkerung der armen Länder entsteht;

31. empfiehlt der Kommission, die Öffnung der Märkte mit der Schaffung angemessener Mechanismen zur Regelung des Handels einhergehen zu lassen, um diese Gefahren zu mildern; empfiehlt daher, die Initiative "Alles außer Waffen" durch eine Sicherungsklausel zu ergänzen, die beinhaltet, dass die Ausfuhren der betroffenen Länder ihre reellen Produktionskapazitäten nicht übersteigen dürfen; ersucht die Kommission ferner, rasch eine wesentliche qualitative Verbesserung der Instrumente zur Kontrolle von geografischen Angaben und Ursprungsbezeichnungen herbeizuführen;

32. fordert die Kommission auf, bei den internationalen Handelsverhandlungen auf mehr Transparenz hinzuwirken und die Anliegen derjenigen Entwicklungsländer zur Kenntnis zu nehmen, die nicht über die Kapazität verfügen, zahlreiche Handelsverhandlungen gleichzeitig zu führen, und ersucht sie, ihre technische Unterstützung für diese Länder fortzusetzen und zu verstärken, um es ihnen zu ermöglichen, ihre Kompetenz und Effizienz bei den Handelsverhandlungen zu verbessern;

33. ist der Ansicht, dass geeignete, auf multilateraler Ebene vereinbarte handelspolitische Maßnahmen von grundlegender Bedeutung für die Verringerung der Armut sind und dass die grundlegenden politischen Optionen für die Verringerung der Armut sich drei Themenbereichen zuordnen lassen:

- Marktzugang und Neujustierung der Vorschriften über Inlands- und Exportstützung;

- Anerkennung, Operalisierung und Durchführung der differenzierten Sonderbehandlung (SDT) und flexible Möglichkeiten für die Entwicklung;

- Einbeziehung der Entwicklungsdimension in ein breiteres Spektrum politischer Maßnahmen, die keine "klassischen Handelsinstrumente" sind;

34. betont die Bedeutung der Programme für die technische Hilfe und den Ausbau der Kapazitäten mit einer dauerhaften Finanzierung, namentlich um den Entwicklungsländern zu helfen, ihre Handelsinteressen zu formulieren und sich an den Handelsverhandlungen zu beteiligen; begrüßt in diesem Zusammenhang die Verbesserung der Organisation und das zunehmende Vertrauen der Entwicklungsländer, namentlich der am wenigsten entwickelten Länder;

35. betont die Bedeutung des Kapazitätsaufbaus im Handelsbereich, um die Fähigkeit der AKP-Staaten zur Ermittlung von Erfordernissen und Strategien zu verbessern, sowie die Bedeutung von Verhandlungen über die regionale Integration und einer Förderung dieser Integration sowie einer Unterstützung bei diesem Prozess, insbesondere im Hinblick auf die Diversifizierung und die Unterstützung der regionalen Integration sowie eine Verbesserung der Produktions-, Liefer- und Handelskapazitäten durch eine Kompensation der Anpassungskosten sowie eine Erhöhung der Attraktivität dieser Länder für Investitionen, wobei die neuen lokalen Industrien zu schützen sind;

36. begrüßt die Ausweitung des Geltungsbereichs des "Aid-for-Trade"-Programms, das nicht auf die am wenigsten entwickelten Länder beschränkt wurde, sondern auf andere Entwicklungsländer ausgedehnt wurde; beklagt jedoch die Tatsache, dass diese schon zuvor vereinbarte Hilfe inzwischen von weiteren Handelszugeständnissen seitens der Empfängerländer der Hilfe abhängig gemacht wurde; betont, dass diese Hilfe mit zusätzlichen Geldern und nicht durch eine Umschichtung von bereits für andere Entwicklungsinitiativen, wie die Millenniums-Entwicklungsziele, vorgesehenen Mittel finanziert werden muss;

37. fordert die Kommission eindringlich auf, ein Sonderprogramm vorzusehen, um den Ländern südlich der Sahara in Bereichen wie Zugang zu Wasser, Zugang zu Arzneimitteln, öffentliche Dienste und Landwirtschaft sowie Wissenstransfer auf verschiedene Weise, u.a. auch durch eine Verstärkung des Dienstleistungshandels, zu helfen;

38. begrüßt die neue Entwicklungsstrategie der Kommission für Afrika, die die traditionelle humanitäre Hilfe überwindet und auf den Wiederaufbau der wirtschaftlichen und sozialen Strukturen abzielt, und ersucht die Kommission und die Mitgliedstaaten, eng zur Verwirklichung dieser Strategie zusammenzuarbeiten;

39. betont die Bedeutung einer ausreichenden technischen Unterstützung, um den Entwicklungsländern zu helfen; betont außerdem die Notwendigkeit, schwache und empfindliche Volkswirtschaften zu ermutigen, den Aspekt Handel in ihre nationalen Entwicklungsmaßnahmen und Strategien zur Armutsverringerung zu integrieren;

40. fordert größere Flexibilität bei den Übergangszeiträumen, die den Entwicklungsländern bei der Übernahme von Verpflichtungen im Rahmen regionaler Abkommen im Geltungsbereich des GATT zugestanden werden;

41. stellt fest, dass die Landwirtschaft in den meisten Entwicklungsländern nach wie vor die wichtigste Einkommens- und Beschäftigungsquelle ist, insbesondere für die Ärmsten, und betont daher die Bedeutung des von der Europäischen Union gemachten Angebots, ihre Ausfuhrstützungen bis 2013 abzuschaffen; betont nachdrücklich, dass parallel dazu ein entsprechender Schritt anderer WTO-Mitglieder erforderlich ist; fordert die Europäische Union auf, weiterhin für die Abschaffung der anderen, bisweilen verkappten Formen der Ausfuhrstützung (Ausfuhrkredite, Nahrungsmittelhilfe, Staatsunternehmen usw.) einzutreten, um die derzeitigen Unausgewogenheiten im Handel zwischen dem Norden und dem Süden zu beseitigen und die Landwirtschaft armer Länder einträglicher zu gestalten;

42. begrüßt den Beschluss, die Ausfuhrsubventionen in der Landwirtschaft bis 2013 abzuschaffen, und drängt erneut auf ein weitgehendes Vorziehen der Umsetzung der gefassten Beschlüsse; fordert jedoch die Kommission, da diese Ausfuhrsubventionen lediglich 3,5 % der Gesamtstützung der Europäischen Union für die Landwirtschaft ausmachen, eindringlich auf, die Gespräche über die Festlegung der Modalitäten, die für den Abbau der internen Agrarsubventionen und der Agrarzölle in allen Industrieländern gelten sollen, fortzusetzen;

43. unterstreicht die Bedeutung von Handelsgütern wie Zucker, Bananen und Baumwolle für die Entwicklungsländer; fordert die Europäische Union auf, Entwicklungsländern die erforderliche Hilfestellung zur Reformierung ihrer Zuckersektoren zu geben; bedauert, dass in Hongkong keine wirksame Lösung für die Baumwollproblematik gefunden wurde;

44. verweist darauf, dass die Erhaltung der biologischen Vielfalt ein entscheidender Faktor für die Erhaltung der Natur und für den Kampf gegen Pflanzen- und Tierkrankheiten ist und dass deshalb das Vorsorgeprinzip hinsichtlich genetisch veränderten Organismen (GVO), und die freie Nutzung von traditionellem Saatgut und Wissen in landwirtschaftlichen Verfahren durch Länder oder Regionen eine legitime Option ist;

45. fordert die Kommission auf, für mehr Kohärenz zwischen ihrer Handels- und ihrer Kooperationspolitik zu sorgen und zielgerichtete Unterstützung zur Schaffung von Handelskapazitäten zu gewähren, um sicherzustellen, dass das Wachstum von Import und Export zunimmt und ausgewogen bleibt, um eine erneute Schuldenkrise in der Zukunft zu vermeiden, und den Regierungen der Entwicklungsländer zu helfen,

- die öffentlichen Dienste aufrechtzuerhalten und auszubauen, um die großen Geißeln im Zusammenhang mit der Armut, wie Epidemien, Analphabetentum, Trinkwassermangel und das Fehlen von Abwasserreinigung, zu beheben;

- die Gewährleistung der erforderlichen Voraussetzungen für die Schaffung von Wohlstand zu fördern, wie Zugang zu Energie und die Entwicklung von Infrastrukturen, namentlich Informations- und Kommunikationstechnologie;

46. ist der Auffassung, dass eine Unterscheidung zwischen Handelsdienstleistungen und öffentlichen Diensten gemacht werden sollte; besteht auf der Notwendigkeit, die öffentlichen Dienste aus dem Allgemeinen Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) herauszuhalten, insbesondere jene, die zum Zugang der Bevölkerung zu den grundlegenden öffentlichen Gütern wie Gesundheit, Bildung, Trinkwasser und Energie beitragen, sowie jene, die eine herausragende Rolle bei der kulturellen Identität spielen, wie die Dienstleistungen im audiovisuellen Bereich;

47. unterstreicht die Bedeutung eines besseren Marktzugangs für Dienstleister, und zwar auch für Entwicklungsländer, wobei das Recht aller WTO-Mitgliedstaaten auf Regulierung ihrer eigenen Dienstleistungssektoren im Einklang mit dem GATS zu gewährleisten ist, einschließlich der Möglichkeit, Basissektoren wie Gesundheits-, Erziehungs- und Audiovisionsdienste auszunehmen; bedauert, dass bei den WTO-Verhandlungen bislang keine spezifischen Rahmenbestimmungen für Dienstleistungen geschaffen wurden, insbesondere in Sektoren, die für die Ausfuhrmöglichkeiten von Entwicklungsländern von Bedeutung sind; fordert substanzielle Fortschritte in diesem Bereich;

48. fordert die Kommission auf, volle Flexibilität im Bereich der Dienstleistungen zu gewährleisten und jedem Land die Freiheit zuzugestehen, etwaige Dienstleistungen in die Liste der zu liberalisierenden Dienstleistungen aufzunehmen oder davon auszuschließen;

49. fordert die Kommission auf, eine dienstleistungsbezogene Handelspolitik durchzuführen, die die Freizügigkeit natürlicher Personen in Entwicklungsländern fördert und zur Verfügbarkeit solcher Arten von Dienstleistungen beiträgt, die die Entwicklung voranbringen und bei der Verringerung der Armut hilfreich sind;

50. betont die Notwendigkeit, den ärmsten Entwicklungsländern einen Spielraum zu lassen, was den Grad der Gegenseitigkeit bei der Öffnung des Handels anbelangt, um die Schwächsten dadurch zu schützen, dass ihnen gestattet wird, selbst über das Tempo ihrer Liberalisierung zu entscheiden;

51. betont die Notwendigkeit verfügbarer und erschwinglicher Arzneimittel für die Entwicklungsländer unter gleichzeitiger Berücksichtigung der Interessen der Hersteller;

52. betont, dass Armut weitgehend ein Phänomen ist, das Frauen betrifft ("Feminisierung der Armut"), und betont die Notwendigkeit, die Auswirkungen handelspolitischer Maßnahmen auf die Geschlechter zu überprüfen, um Maßnahmen zu gestalten, die die marginalisierenden Auswirkungen stoppen und umkehren, wie beispielsweise Konzentrierung des Bodenbesitzes in den Händen der Männer, Migration der Männer in städtische Gebiete und Anstieg der Armut in ländlichen Gebieten, Zerstörung lokaler Märkte, Konzentration schlecht bezahlter unqualifizierter Arbeit für Frauen in Verarbeitungsbereichen für den Export usw., und zwar durch Einführung von Anreizen und positiven Diskriminierungsmaßnahmen, die auf Regierungen und Unternehmen in europäischem Besitz abzielen;

53. fordert eine systematische Analyse der geschlechtsspezifischen Dimension der Ausweitung des Handels, in der die verschiedenen Trends untersucht und die Komplexität der damit verbundenen Themen und Faktoren berücksichtigt werden, wie z.B. Zugang von Frauen zu wirtschaftlichen und technischen Ressourcen, ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt, Ausmaß und Muster der Diskriminierung und der Geschlechterkluft auf dem Arbeitsmarkt, Zugang von Frauen zu Bildung und ihr Bildungsniveau sowie ihr Zugang zur Gesundheitsversorgung und zu soziokulturellen Ressourcen;

54. stellt fest, dass Frauen proportional weniger von den Möglichkeiten, die die Liberalisierung des Handels und die Globalisierung bieten, profitieren, während sie gleichzeitig eher unter den negativen Folgen leiden, und setzt sich deshalb dafür ein, dass die EU in ihren auf den Handel ausgerichteten Hilfsprogrammen besonderes Augenmerk auf die Ausweitung der Chancen von Frauen, am (internationalen) Handelsverkehr teilzunehmen, richtet;

55. stellt fest, dass in den Handelsverhandlungen, die die Kommission im Namen der Mitgliedstaaten bilateral und multilateral führt, die geschlechtsspezifischen Auswirkungen künftiger Handelsabkommen kaum oder gar nicht bewertet werden, und appelliert an die Kommission, stets eine geschlechtsspezifische Analyse der Auswirkungen europäischer Vorschläge in Handelsverhandlungen auf der makroökonomischen und der mikroökonomischen Ebene vorzunehmen;

56. fordert die internationalen Wirtschaftsinstitutionen und die Kommission auf, Maßnahmen und Programme aufzulegen, mit denen die Rolle der Frauen im Wirtschaftsleben der Entwicklungsländer gefördert werden soll, insbesondere durch die Förderung des Unternehmergeistes durch Bildung und die Gewährung finanzieller Unterstützung, einschließlich Kleinstkredite;

57. betrachtet die soziale Entwicklung als Eckpfeiler der Handelspolitik und fordert die einschlägigen internationalen Organisationen und die Regierungen auf, alle Formen der Diskriminierung, einschließlich geschlechtsspezifischer Ungleichheiten und Hemmnisse sowie Lohndiskriminierung, zu beseitigen, ein Recht auf bezahlten Mutterschaftsurlaub anzuerkennen und einen Mindestlohn einzuführen; verlangt die Einbeziehung von Organisationen, die Arbeitnehmerinnen vertreten, in den Konsultationsprozess;

58. appelliert an die soziale Verantwortung der Akteure des internationalen Handels und fordert die zuständigen Institutionen auf, gezielte Maßnahmen zu ergreifen, um sozial benachteiligten Menschen gleichberechtigten Zugang zu den Gesundheitssystemen, zu einer menschenwürdigen Unterkunft, zu Wasser, zum Recht, zu Bildung, zu Ausbildung und zum lebenslangen Lernen, zum Sport sowie zur Kultur zu gewährleisten, um zu verhindern, dass sie die Schule abbrechen, und um einen reibungslosen Übergang von der Schule zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen;

59. ist der Ansicht, dass Handelsabkommen im Einklang mit den bestehenden internationalen Übereinkünften über Menschenrechte und Frauenrechte, ökologische Zukunftsfähigkeit und das Recht auf Entwicklung sowie die Beseitigung der Armut stehen müssen;

60. weist darauf hin, dass ein internationaler Handel im Dienste der Entwicklung und der Armutsminderung auch ein Handel ist, der zum sozialen Fortschritt und zu würdiger Arbeit beiträgt; dass die Regeln für den Handel die von der Internationalen Arbeitsorganisation aufgestellten sozialen Normen nicht verletzen dürfen; dass der Kampf gegen jede Form der Ausbeutung bei der Arbeit (namentlich Verbot von Zwangsarbeit und Kinderarbeit) sowie die Wahrung der gewerkschaftlichen Freiheiten bei der Gestaltung fairer Handelsbeziehungen im Interesse aller wesentlich sind; bekräftigt die Notwendigkeit, die Wechselwirkung zwischen Handel und sozialen Fragen zu untersuchen;

61. fordert die Kommission auf, die Berücksichtigung der nicht kommerziellen Kriterien in die künftigen Verhandlungen über jegliche weitere Öffnung der Märkte einzuführen, damit ein Wachstum im Handel sich nicht zu Lasten der Arbeitsbedingungen der lokalen Bevölkerung auswirkt; fordert die Mitglieder der Internationalen Arbeitsorganisation gleichzeitig auf, sich auf gemeinsame Regeln in den Entwicklungsländern zu einigen, deren eigene Art und eigener Zeitplan der Anwendung in Absprache mit diesen Ländern festgelegt werden müssen;

62. besteht auf der Notwendigkeit, dass sich die WTO in diesem Bereich an die Entscheidungen der ILO hält; empfiehlt, dass die Staaten in diesem Zusammenhang, wenn die ILO Sanktionen beschließt, die Möglichkeit haben sollen, auf Handelsinstrumente wie Auslösung von Sicherheitsklauseln, zeitweise Wiederanhebung der Zollsätze oder das Ergreifen von Anti-Dumpingmaßnahmen zurückzugreifen;

63. betont, dass die Armutsminderung und die Förderung der nachhaltigen Entwicklung einen der Hauptschwerpunkte der Verhandlungen über die Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (EPA) bilden müssen;

64. betont die Bedeutung einer Beibehaltung und Stärkung der multilateralen Handelsrahmen; weist darauf hin, dass in der WTO als Forum für die Gestaltung eines gerechten, regelgestützten Systems für den Welthandel besonderer Nachdruck darauf gelegt werden sollte, die Verhandlungskapazitäten der Entwicklungsländer zu verstärken, um es ihnen zu ermöglichen, ihre Handelsinteressen besser zu vertreten und in die Weltwirtschaft zu integrieren;

65. bekräftigt seine Forderung nach einer dringenden und tiefgreifenden Reform der WTO, die zu größerer demokratischer Verantwortlichkeit, größerer Transparenz und größerer Glaubwürdigkeit führt, und ihrer besseren Integration in den allgemeinen Rahmen der Weltordnungspolitik; fordert eine weitergehende Koordinierung und Kohärenz zwischen den verschiedenen internationalen Einrichtungen, die im Bereich des Handels, der Entwicklung und ihrer Finanzierung tätig sind, einschließlich der für menschliche Entwicklung, Gesundheit, Arbeit und Umwelt zuständigen Organisationen der Vereinten Nationen, im Dienste der Millenniums-Entwicklungsziele und zur Konsolidierung der Bemühungen um die Ausmerzung der Armut und die Schaffung von Chancen für alle;

66. fordert, dass es als legitimer Vertreter der Bürger der Europäischen Union an Vereinbarungen im Bereich internationaler Handel beteiligt wird;

67. weist darauf hin, dass der Kampf gegen die Armut eng mit dem Schutz der Menschenrechte, der Bildung demokratischer Institutionen und dem demokratischen Regieren verknüpft ist;

68. begrüßt die am 14. September 2005 in New York auf dem Gipfeltreffen der Vereinten Nationen über die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele abgegebene Erklärung, in der vorgeschlagen wird, die Einführung von internationalen Solidaritätsbeiträgen für den Kampf gegen Aids, Tuberkulose und Malaria zu prüfen, wodurch es der Völkergemeinschaft ermöglicht würde, ihren Verpflichtungen gegenüber den Bedürftigsten nachzukommen, aber auch zur gerechten Verteilung des neuen Wohlstands, der sich aus der Globalisierung ergibt, beizutragen;

69. ist der Auffassung, dass nicht nur der Handel, sondern insbesondere die wirtschaftliche Entwicklung und Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen, die Güter und Dienstleistungen bereitstellen, eine Erhöhung des Wohlstands in der Zukunft bewirken können; fordert insbesondere die Europäische Investitionsbank auf, verstärkt Programme für diese Zielgruppe zu entwickeln;

70. unterstreicht die Bedeutung einer Unterstützung für die am wenigsten entwickelten Länder, übermäßige Bürokratie abzubauen, um die Unternehmen auf dem einheimischen Markt sowie den Absatz auf den ausländischen Märkten zu fördern, insbesondere durch die Beteiligung der örtlichen Gemeinschaften, der Parlamente und der Bürgergesellschaft in den Entwicklungsländern am Demokratisierungsprozess;

71. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat und der Kommission sowie den Regierungen und den Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

[1] ABl. C 112 E vom 9.5.2002, S. 326.

[2] ABl. C 177 E vom 25.7.2002, S. 290.

[3] ABl. C 272 E vom 13.11.2003, S. 277.

[4] ABl. C 39 E vom 13.2.2004, S. 79.

[5] ABl. C 43 E vom 19.2.2004, S. 248.

[6] ABl. C 67 E vom 17.3.2004, S. 255.

[7] ABl. C 74 E vom 24.3.2004, S. 861.

[8] ABl. C 76 E vom 25.3.2004, S. 435.

[9] ABl. C 77 E vom 26.3.2004, S. 393.

[10] ABl. C 304 E vom 1.12.2005, S. 277.

[11] ABl. C 92 E vom 20.4.2006, S. 397.

[12] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0289.

[13] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0461.

[14] ABl. C 320 E vom 15.12.2005, S. 145.

[15] Angenommene Texte, P6_TA(2005)0454.

[16] ABl. L 169 vom 30.6.2005, S. 1.

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