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Document 52006IP0115

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (2005/2147(INI))

ABl. C 292E vom 1.12.2006, p. 131–140 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)

52006IP0115

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (2005/2147(INI))

Amtsblatt Nr. 292 E vom 01/12/2006 S. 0131 - 0140


P6_TA(2006)0115

Demografische Herausforderungen und Solidarität zwischen den Generationen

Entschließung des Europäischen Parlaments zu den demografischen Herausforderungen und der Solidarität zwischen den Generationen (2005/2147(INI))

Das Europäische Parlament,

- in Kenntnis seiner Entschließung vom 14. März 1997 zu dem Bericht der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament über die demografische Lage in der Europäischen Union 1995 [1],

- in Kenntnis seiner Entschließung vom 12. März 1998 zu dem Bericht über die demografische Lage 1997 [2],

- in Kenntnis seiner Entschließung vom 15. Dezember 2000 zu der Mitteilung der Kommission "Ein Europa für alle Altersgruppen — Wohlstand und Solidarität zwischen den Generationen" [3],

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament "Die Reaktion Europas auf die Alterung der Weltbevölkerung — wirtschaftlicher und sozialer Fortschritt in einer alternden Welt — Beitrag der Europäischen Kommission zur 2. Weltkonferenz über das Altern" (KOM(2002)0143),

- unter Hinweis auf den Europäischen Pakt für die Jugend, den der Europäische Rat auf seiner Tagung vom 22. und 23. März 2005 in Brüssel angenommen hat,

- in Kenntnis der Mitteilung der Kommission "Grünbuch:,Angesichts des demografischen Wandels — eine neue Solidarität zwischen den Generationen" (KOM(2005)0094),

- gestützt auf Artikel 45 seiner Geschäftsordnung,

- in Kenntnis des Berichts des Ausschusses für Beschäftigung und soziale Angelegenheiten sowie der Stellungnahmen des Ausschusses für Umweltfragen, Volksgesundheit und Lebensmittelsicherheit und des Ausschusses für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter (A6-0041/2006),

A. in der Erwägung, dass der demografische Wandel, der unter anderem auf eine gestiegene Lebenserwartung zurückgeht, nicht nur als Problem stigmatisiert werden darf, sondern auch eine positive Herausforderung für die Gesellschaften darstellt, um auf Menschen aller Altersklassen zuzugehen und Möglichkeiten anzubieten, die es vorher nicht gab,

B. in der Erwägung, dass in der Lissabon-Strategie die Notwendigkeit einer verstärkten Teilhabe von Frauen am Beschäftigungsmarkt hervorgehoben wird, damit die Lissabon-Ziele betreffend Vollbeschäftigung bei qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen erreicht werden können,

C. in der Erwägung, dass die Richtlinie 92/85/EWG [4] Maßnahmen vorsieht zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes von schwangeren Arbeitnehmerinnen, Wöchnerinnen und stillenden Arbeitnehmerinnen am Arbeitsplatz,

1. begrüßt die Mitteilung der Kommission "Grünbuch:,Angesichts des demografischen Wandels — eine neue Solidarität zwischen den Generationen" (im Folgenden: Grünbuch);

2. begrüßt es, dass die Kommission mit der Vorlage des Grünbuchs auf europäischer Ebene zu einer der zentralen Herausforderungen für Politik und Gesellschaft Stellung bezieht; unterstreicht gleichzeitig, dass zahlreiche Fragen des demografischen Wandels der Gesellschaft in die alleinige Kompetenz der Mitgliedstaaten fallen, so dass keine generellen Gemeinschaftskompetenzen für europäische Regelungen in diesem Bereich bestehen;

3. bedauert es, dass im Grünbuch der Kommission die Gleichstellungsperspektive nicht systematisch in die makro- bzw. mikroökonomische Analyse einbezogen wird, obwohl dies für die Entwicklung umfassender Überlegungen und Maßnahmen von zentraler Bedeutung ist;

4. ist der Auffassung, dass der demografische Wandel und seine Auswirkungen auf die Gesellschaft für die Zukunft der Mitgliedstaaten und der Union von zentraler Bedeutung sind; fordert deshalb die Kommission auf, den demografischen Wandel als Querschnittsaufgabe anzuerkennen und in Form eines Mainstreaming in allen Tätigkeiten der Union angemessen zu berücksichtigen;

5. stellt fest, dass der demografische Wandel und das niedrige Wirtschaftswachstum in Verbindung mit gleich bleibend niedrigen Beschäftigungsraten die bestehenden Probleme mit der Zeit überproportional verschärfen werden; schlussfolgert, dass das Wachstum daher verstärkt und die hohe Arbeitslosigkeit reduziert werden muss, um den nachteiligen Auswirkungen des demografischen Wandels zu begegnen;

6. ist überrascht, dass das Grünbuch nur beiläufige Erwähnungen zu den gesundheitspolitischen Aspekten des demografischen Wandels enthält; unterstreicht, dass durch das Altern der Bevölkerung die Nachfrage nach Dienstleistungen im Bereich der Gesundheit und der Langzeitpflege sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht zunimmt; ist überzeugt, dass Investitionen in lebenslange Krankheitsprävention ein wichtiges Mittel sind, um mit den menschlichen und finanziellen Seiten des demografischen Wandels zurechtzukommen; betont, dass Menschen umso länger aktiv bleiben und arbeiten können, je länger sie sich guter Gesundheit erfreuen;

7. teilt die Auffassung, dass Wirtschaftswachstum bei sinkenden Reproduktionsraten durch Maßnahmen aufrecht erhalten werden kann, die auf höhere Erwerbsquoten, Innovation und Produktivitätssteigerung sowie die Modernisierung des Sozialschutzes abzielen;

8. spricht sich angesichts der deutlich veränderten demografischen Rahmenbedingungen für eine neue generationenübergreifende Solidarität und für eine Weiterentwicklung der bestehenden Sozialmodelle in der Europäischen Union aus, deren wesentliche Zielsetzung es sein sollte, gesellschaftliche Teilhabe, soziale Sicherheit und sozialen Zusammenhalt für alle Menschen zu gewährleisten und die Potentiale aller Generationen zu fördern;

9. erkennt an, dass verschiedene Mitgliedstaaten in diesem Bereich mit gemeinsamen Herausforderungen zu kämpfen haben und bei der Suche nach Lösungen unterschiedlich erfolgreich sind; ist der Auffassung, dass es keine allgemeingültigen Lösungen gibt, insbesondere nicht in einer Union der 25 oder mehr Mitgliedstaaten; unterstreicht, dass unterschiedliche Ansätze bei der Bewältigung der demografischen Herausforderungen um so notwendiger sind, als es beträchtliche Ungleichheiten in den verschiedenen Regionen und Subregionen der Mitgliedstaaten gibt; diese Ungleichheiten machen fantasievolle, nicht vereinheitlichte Lösungsansätze erforderlich;

10. bedauert es, dass das Grünbuch nicht die Bedeutung der reproduktiven und sexuellen Gesundheit bei den demografischen Veränderungen hervorhebt; weist darauf hin, dass Unfruchtbarkeit, insbesondere bei Männern, vor allem in den Regionen mit hoher Industrialisierung zunimmt, und dass in einigen europäischen Ländern bereits bis zu 15% der Paare unter Unfruchtbarkeit leiden, die unter anderem auf Umweltverschmutzung durch chemische Substanzen zurückzuführen ist;

11. bedauert, dass im Grünbuch der wachsenden Anzahl von Alleinerziehenden keine Aufmerksamkeit gewidmet wird, wobei es sich zu 85 % um Frauen handelt, die in den meisten Fällen einem höheren Armutsrisiko ausgesetzt sind, weshalb ihnen besondere Unterstützung zuteil werden muss;

12. nimmt die Erfahrungen von Mitgliedstaaten zur Kenntnis, in denen ein "garantiertes Mindesteinkommen" existiert;

13. ist besorgt über Unterschiede in den Systemen der Gesundheitsversorgung zwischen Mitgliedstaaten, Regionen und sozialen Gruppen; betont, dass die Unterschiede bei der Gesundheitsversorgung (niedrige Lebenserwartung, häufige chronische Leiden, Leiden infolge der Lebensumstände) zusammen mit niedrigen Geburtenziffern und Emigration zu einem weiteren Anstieg der regionalen Ungleichheiten und zu einem Teufelskreis führen können, der schwer zu durchbrechen ist; ersucht die Mitgliedstaaten, Unterschiede in der Gesundheitsversorgung mitzuteilen, um mit Hilfe der Kommission einen systematischen Austausch bewährter Verfahren und eine effektive Bewältigung dieses Problems zu erreichen;

14. fordert die Mitgliedstaaten auf, den demografischen Wandel als gemeinsame Herausforderung anzuerkennen und auf der Frühjahrstagung des Europäischen Rates einen verstärkten Erfahrungsaustausch über die Auswirkungen des demografischen Wandels und über bewährte Verfahren zu beschließen, insbesondere in Bereichen wie aktives Altern, Lebensbedingungen von Familien und Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben;

15. ist der Auffassung, dass alle Mitgliedstaaten mehr voneinander lernen können, wenn sie sich konsequenter über bewährte Verfahren austauschen, insbesondere mit den skandinavischen Ländern, in denen eine hohe Beteiligung von Frauen und Männern am Arbeitsmarkt mit einigen der höchsten Geburtenraten in Europa einhergeht und in denen kostenlose bzw. erschwingliche Kinderbetreuungseinrichtungen, Elternurlaubsmöglichkeiten und Regelungen über Mutterschaftsurlaub wesentlich zu der hohen Beteiligung der Frauen am Arbeitsmarkt beitragen;

16. begrüßt es, dass die Europäische Union die Mitgliedstaaten durch Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen darin unterstützen will, die Diskrepanz zwischen der von Eltern gewünschten Kinderzahl (2,3) und der tatsächlichen Kinderzahl (1,5) zu verringern;

17. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Studien über die demografischen Veränderungen in den einzelnen Mitgliedstaaten unter Berücksichtigung der jeweiligen Ursachen und der kurzfristig zu erwartenden Auswirkungen durchzuführen und zu verbreiten;

18. schlägt vor, dass beim Vergleich bewährter Verfahren bezüglich der Arbeitsmarktbeteiligung von Frauen Vergleiche aus anderen Ländern hinzugezogen werden;

19. unterstreicht, dass es eine der Voraussetzungen für die Existenz und Entwicklung jeder Gesellschaft ist, günstige Bedingungen für Paare zu schaffen, so dass sie so viele Kinder haben können, wie sie möchten, vor allem angesichts der sozialen und wirtschaftlichen Herausforderungen, die sich aus den rückläufigen Geburtenziffern ergeben, und dass daher Maßnahmen zur Unterstützung von Mutterschaft und Vaterschaft ergriffen werden müssen;

20. ist der Auffassung, dass viele Frauen oder Paare, die sich zu Einschränkungen oder einem Aufschub bezüglich der Familiengründung entschließen, dies nicht aus eigenem Antrieb tun, sondern durch die Herausforderung, das Berufs-, Privat- und Familienleben miteinander vereinbaren zu müssen, dazu gezwungen werden; ist der Auffassung, dass es nicht nur im Interesse der Eltern liegt, sie in die Lage zu versetzen, so viele Kinder zu haben, wie sie möchten und wann sie möchten, sondern auch im Interesse der Gesellschaft als Ganzes, wenn man die derzeit in Europa sinkenden Geburtenraten bedenkt; fordert daher eindringlich, dass die Mitgliedstaaten Maßnahmen erlassen, damit die Errichtung und der Betrieb von Kinderkrippen/ Tagesbetreuungsstätten von hoher Qualität für Kinder, ältere Menschen, Behinderte und andere abhängige Personen zu einem erschwinglichen Preis für alle und einkommensunabhängig unterstützt werden; unterstreicht, dass dies für eine volle und gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen am Arbeitsmarkt unerlässlich ist, damit die Frauen ihre Teilhabe am Arbeitsmarkt an ihren Lebensrhythmus anpassen und das Familien- und Berufsleben vereinbaren können;

21. fordert die Mitgliedstaaten auf, steuerpolitische Maßnahmen zu fördern, die Anreize für einen Anstieg der Geburtenziffern bieten, und macht auf die Notwendigkeit aufmerksam, Frauen, insbesondere jungen ledigen Müttern, nach der Geburt speziellen Schutz und spezielle Unterstützung zu garantieren;

22. fordert die Mitgliedstaaten auf, eine Kosten-Nutzen-Analyse darüber anzustellen, dass junge Menschen unbezahlte, freiwillige und unstabile Arbeitsverhältnisse eingehen, um Zugang zum Arbeitsmarkt zu erlangen; weist auf den möglichen Zusammenhang zwischen solchen Tätigkeiten und niedrigen Fruchtbarkeitsniveaus aufgrund eingeschränkten Zugangs zu Wohnraum und mangelnder Stabilität hin; fordert Privatunternehmen auf, ihre Politiken in dieser Hinsicht zu überdenken;

23. ist der Auffassung, dass die Geschlechtergleichstellung und die Bekämpfung der iskriminierung von Frauen am Arbeitsplatz — sowohl hinsichtlich des Beschäftigungsniveaus als auch hinsichtlich der ihnen übertragenen Verantwortung wie auch hinsichtlich des Arbeitsentgelts — bei der Familiengründung, der Unterstützung von Familien und bei der Bekämpfung der sinkenden Geburtenraten in Europa eine wichtige und entscheidende Rolle spielen können und sollen;

24. fordert die Mitgliedstaaten auf, mehr zu unternehmen, um die Hindernisse, die der Familienförderung im Wege stehen, herauszukristallisieren und zu beseitigen, einschließlich der Hindernisse außerhalb des Arbeitsplatzes, und zwar durch Maßnahmen wie:

i) Ermöglichung flexiblerer Arbeitszeiten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Arbeitnehmer, damit sie ihre Arbeitszeit besser an die Erfordernisse ihrer Familie und der notwendigen Einkäufe anpassen können;

ii) Erleichterung des begrenzten Zugangs zum Wohnungsmarkt, zum Beispiel durch Förderung des leichteren Zugangs zu Hypothekenfinanzierungen, damit mehr Menschen Eigentum besitzen können und dadurch früher unabhängig werden;

iii) Einführung von familienfreundlicheren Steuerpolitiken;

iv) Förderung umfassenderer und zugänglicherer Einrichtungen zur Betreuung von Kindern und abhängigen Familienangehörigen;

v) Förderung erfolgreicher lokaler Schulen;

vi) Verbesserung der Vereinbarkeit von Arbeitszeiten mit Schulstunden bei gleichzeitiger Förderung der Flexibilität der Arbeitszeiten und Bekämpfung der sich einbürgernden langen Arbeitstage;

vii) fortgesetzte Förderung der Gleichstellung am Arbeitsplatz;

viii) erneute Bemühungen zur Förderung der Gleichstellung zu Hause, gerechtere Aufteilung der Haushaltsund Familienpflichten und Beseitigung von Klischees durch Kampagnen zur Information der Öffentlichkeit und Steigerung der Sensibilität;

25. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum für Familien, insbesondere für Alleinerziehende und ältere Menschen, beispielsweise über "generationenübergreifende Projekte" im Rahmen der Stadt- und Landentwicklung und Stadt- und Regionalplanung verbessern;

26. fordert die Modernisierung und Fortentwicklung der nationalen Systeme der sozialen Sicherheit, insbesondere bezüglich der Betreuung von Kindern und abhängigen Personen, wobei anzuerkennen ist, dass dieser Bereich in die Kompetenz der Mitgliedstaaten fällt; stellt fest, dass Alleinerziehende und allein stehende ältere Frauen besonders von gesellschaftlicher Ausgrenzung, Vereinsamung und Verarmung bedroht sind, so dass der Verbesserung des Lebensstandards und der gesellschaftlichen Teilhabe dieser wachsenden Bevölkerungsgruppe besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden muss;

27. wünscht sich ein Hinwirken der Mitgliedstaaten auf eine Entbürokratisierung der Maßnahmen zur Unterstützung von Familien im Bereich der Kinderbetreuung;

28. betont, dass ungeachtet der von den Mitgliedstaaten bei der Steigerung der Frauenerwerbsquote erzielten Fortschritte andere mit der Frauenbeschäftigung zusammenhängende Ungleichheiten fortbestehen bzw. sich verschärfen; fordert in diesem Zusammenhang insbesondere die Mitgliedstaaten auf, die Richtlinie 75/117/EWG des Rates vom 10. Februar 1975 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen [5] ordnungsgemäß umzusetzen; betont, dass das Lohngefälle zwischen Männern und Frauen sowie die fortgesetzte Besetzung von schlecht bezahlten Stellen mit dafür überqualifizierten Frauen sich nachteilig auf die notwendige wirtschaftliche Unabhängigkeit von Frauen auswirkt, was ihre Entscheidung, Kinder zu haben, direkt beeinflusst; empfiehlt den Mitgliedstaaten, die Berufstätigkeit von Frauen sowie den Zugang von Frauen zu qualitativ hochwertigen Arbeitsplätzen und Gleichbehandlung beim Arbeitsentgelt zu fördern;

29. fordert die Mitgliedstaaten auf, in Übereinstimmung mit den auf der Tagung des Europäischen Rates im Jahre 2002 in Barcelona festgelegten Zielen, wonach die Mitgliedstaaten bis 2010 Kinderbetreuungseinrichtungen für wenigstens 90 % der Kinder zwischen drei Jahren und dem schulpflichtigen Alter und für mindestens 33 % der Kinder unter drei Jahren zur Verfügung stellen sollten, ähnliche Ziele in Bezug auf Einrichtungen für die Betreuung älterer und behinderter Menschen zu setzen;

30. ist der Auffassung, dass der demografische Wandel neue und verbesserte Ausbildungs- und Sozialinfrastrukturen für junge sowie für ältere Menschen erforderlich macht, einschließlich verbesserter Möglichkeiten für lebenslanges Lernen, Kinderbetreuung, Kleinkindbetreuung und Betreuung älterer Menschen; verweist auf die Notwendigkeit verbesserter sozialer Infrastrukturen, die darauf angelegt sind, die Vitalität älterer Menschen zu fördern und sie wieder aktiver in das soziale Leben einzubinden;

31. betont, dass in vielen Mitgliedstaaten das große Risiko besteht, dass öffentliche inanzierungsverpflichtungen langfristig untragbar werden, was die dringende Notwendigkeit von Reformen deutlich macht; unterstreicht, dass es unerlässlich ist, dass die auf EU-Ebene zuständigen Entscheidungsträger die finanziellen Auswirkungen neuer und bestehender Sozialgesetzgebungen berücksichtigen;

32. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Qualität der Arbeitsplätze und des Arbeitsumfelds zu verbessern, um die Durchführung von Fortbildungsmaßnahmen während des gesamten Berufslebens zu erleichtern, die es Frauen und Männern ermöglichen sollen, gleichzeitig ihren familiären Verpflichtungen nachzukommen und den Anforderungen des Arbeitsmarktes gerecht zu werden;

33. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Geschlechtergleichstellung und die Ausgewogenheit von Arbeitsund Privatleben zu Prioritäten der Regierungen zu machen;

34. stellt fest, dass steigende Kosten der sozialen Sicherheit ein dynamisches Wirtschaftswachstum erfordern, um diese zu finanzieren; weist darauf hin, dass dies nur möglich ist, wenn Innovation gefördert wird; stellt fest, dass Besteuerungsmethoden wie beispielsweise Steuererhöhungen zwecks Finanzierung der sozialen Sicherheit langfristig gesehen weniger nachhaltig sind, wenn man die sinkenden Besteuerungsgrundlagen und die höheren Abhängigkeitsraten bedenkt sowie die dringende Notwendigkeit der Stimulierung des Unternehmergeistes in Europa; betont daher die Notwendigkeit eines ganzheitlichen politischen Ansatzes, wenn über eine Reform der sozialen Sicherheit nachgedacht wird;

35. ist der Auffassung, dass es notwendig ist, sich über das Konzept des "Wohlfahrtsstaats" hinaus, bei dem die Verantwortung für das Wohlergehen in erster Linie beim Staat liegt, zu einer "Wohlfahrtsgesellschaft" weiterzuentwickeln, in der alle Beteiligten anerkennen, dass sie auch gegenseitige Verantwortung für einander haben und diese Verantwortung eine gegenseitige Stärkung bedeuten kann;

36. behauptet, dass eine Verbesserung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben der Einzelnen für alle Regierungen konstant Priorität haben sollte; stellt fest, dass dieses Gleichgewicht durch steigende Arbeitslosigkeit und erhöhte individuelle Arbeitsbelastung gefährdet werden kann; weist darauf hin, dass flexiblere Arbeitszeiten für Männer und Frauen, sofern sie freiwillig sind und nicht aufgrund wirtschaftlichen Drucks auferlegt wurden, erfolgreich dazu beitragen können, dass sie ihr Berufs- und Familienleben besser miteinander in Einklang bringen; stellt schließlich fest, dass dies die Regierungen veranlassen sollte, dem Einzelnen die Möglichkeit zu bieten, absolut frei seine Entscheidungen zu treffen, anstatt diese Entscheidungen für ihn zu treffen;

37. fordert die Kommission auf, die Sozialpartner zur Frage der besseren Vereinbarkeit von Berufs- und Familienleben zu konsultieren;

38. ist der Auffassung, dass das wirtschaftliche Argument für eine familienfreundliche Gestaltung von Arbeitsplätzen stärker hervorgehoben werden sollte; empfiehlt den Mitgliedstaaten, Leitlinien für Unternehmen aufzustellen, die solche Maßnahmen ergreifen möchten, und dabei die speziellen Herausforderungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) zu berücksichtigen;

39. fordert die Mitgliedstaaten auf, Regelungen einzuführen, die bei der Geburt eines Kindes bezahlten Mutterschafts-/Vaterschaftsurlaub vorsehen, und die Inanspruchnahme des Rechts auf einen zwischen Frau und Mann gerecht aufzuteilenden Elternurlaub zu fördern; fordert die Mitgliedstaaten deshalb mit Nachdruck auf, die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Vorurteile, die mit dem Recht auf Elternurlaub des Mannes verknüpft sind, zu bekämpfen; fordert die Kommission auf, die Richtlinie 96/34/EG des Rates vom 3. Juni 1996 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Elternurlaub [6] zu überarbeiten; ist der Auffassung, dass Elternzeit von Vätern und Müttern bei gleichzeitiger Garantie ihres Arbeitsplatzes gleichermaßen in Anspruch genommen werden sollte; spricht sich für ein Anreizsystem aus, das eine Aufteilung der Elternzeit zwischen den Partnern begünstigt und eine Kompensation der mit der Kindererziehung verbundenen Kosten vorsieht; fordert die Kommission auf, die Sozialpartner zur Frage einer möglichen Abänderung der 1996 eingeführten Reform zur Elternzeit zu konsultieren, deren Ziel es sein könnte, den Mindestzeitraum von drei auf sechs Monate zu verlängern;

40. erinnert die Mitgliedstaaten an das dritte Grundprinzip der Europäischen Charta für Kleinunternehmen, wonach kleine Unternehmen von gewissen regulativen Verpflichtungen ausgenommen werden sollten; fordert die Mitgliedstaaten und die Kommission auf, diesen Grundsatz in die Tat umzusetzen;

41. kann gar nicht stark genug betonen, wie wichtig der Zugang zu Bildung, Fortbildung, Technologie und Möglichkeiten des lebenslangen Lernens ist sowie die Förderung einer Aus- und Fortbildungspraxis, die die Teilhabe von Menschen aller Altersstufen umfasst, insbesondere Personen, die neu bzw. wieder neu auf dem Arbeitsmarkt sind; betont, dass tatsächlichen Qualifikationen wie technischen und sprachlichen Fähigkeiten höhere Priorität eingeräumt werden sollte, um die individuelle Mobilität, Anpassungsfähigkeit und Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsplatz sowie die Selbstverwirklichung des Einzelnen zu optimieren; betont die Bedeutung von präventiven Maßnahmen, um vorzeitige Schulabgänge zu verhindern, und die Notwendigkeit, alternative Mittel der Beurteilung für den Zugang zu weiterführender Ausbildung zu finden; betont insbesondere die Notwendigkeit der Fortbildung älterer Menschen in Bereichen wie Informationstechnologie, um die Hindernisse für ihre fortgesetzte Teilhabe am Arbeitsmarkt zu beseitigen; unterstützt zu diesem Zweck die Entwicklung spezieller Unterrichtsmethoden, die auf ältere Menschen ausgerichtet sind;

42. fordert deshalb die Mitgliedstaaten auf, besonders älteren Arbeitnehmern die Chance zu geben, berufliche Fortbildungsprogramme zu nutzen, um sicherzustellen, dass sie bis zum Rentenalter aktiv am Arbeitsleben beteiligt werden; fordert die Kommission in diesem Zusammenhang auf, die Operationellen Programme für den Europäischen Sozialfonds nur dann zu genehmigen, wenn sie einen Schwerpunkt zu Weiterbildungsmaßnahmen für ältere Menschen beinhalten;

43. spricht sich für den Abschluss von Partnerschaften zwischen Regierungen und Sozialpartnern in Übereinstimmung mit nationalen Gepflogenheiten und Praktiken aus, um die Beschäftigung älterer Arbeitnehmer zu fördern, und zwar durch Maßnahmen gegen Diskriminierung aufgrund des Alters, für flexiblere Arbeitszeit und für die Wiedereingliederung arbeitsloser älterer Arbeitnehmer;

44. ist der Auffassung, dass die europäischen Privatunternehmen, vor allem in Anbetracht der Notwendigkeit, die am meisten gefährdeten gesellschaftlichen Gruppen (einschließlich ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen und vor allem junge Eltern) zu schützen, die Sicherheit am Arbeitsplatz zu verbessern und Formen der Arbeitsorganisation zu fördern, die eine erweiterte Zugänglichkeit gewährleisten, eine wichtige Rolle spielen, wenn es um die aktive Förderung und Umsetzung der Chancengleichheit geht, insbesondere in Hinblick auf die Familienpolitik und die Bekämpfung der Diskriminierung auf Grund des Alters, des Geschlechts oder des Familienstandes; fügt hinzu, dass die Unternehmen ihre volle soziale Verantwortung übernehmen und die Herausforderungen im Zusammenhang mit der alternden Bevölkerung wahrzunehmen sollten durch Initiativen wie Förderung flexibler Arbeitszeiten und von Teilzeitarbeit, beispielsweise vor allem für Eltern, werdende Eltern und ältere Arbeitnehmer;

45. verweist darauf, dass die EU-Rechtsvorschriften über die altersbedingte Diskriminierung bisher unwirksam im Hinblick auf die Erreichung ihrer Ziele sind, und fordert die Mitgliedstaaten auf, ihre Anstrengungen zur Umsetzung bestehender EU-Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Diskriminierung in diesem Bereich zu verstärken, insbesondere der Richtlinie 2000/78/EG über die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf;

46. unterstützt die Initiative der Kommission für eine Rahmenrichtlinie zur Umsetzung von Artikel 13 des EG-Vertrags;

47. schlussfolgert, dass das wirtschaftliche Argument für einen längeren Verbleib älterer Arbeitnehmer im Arbeitsverhältnis aufgrund des Potenzials dieser Personengruppe stärker hervorgehoben werden sollte; ist der Auffassung, dass in erster Linie die Arbeitnehmer ermutigt werden sollten, länger zu arbeiten, und auch die Möglichkeit hierzu erhalten sollten, und dass den Arbeitgebern verdeutlicht werden sollte, dass dies im Interesse beider Seiten liegt; ist der Auffassung, dass gesunde ältere Menschen als positive Ressource für die Gesellschaft und nicht als wirtschaftliche Bedrohung angesehen werden sollten; ist der Auffassung, dass dem positiven Ergebnis des Europäischen Jahres der älteren Menschen und der Solidargemeinschaft der Generationen (1993) mehr Bedeutung beigemessen werden sollte;

48. appelliert an die Unternehmen, flexiblere Arbeitszeitmodelle anzubieten, die den verschiedenen Lebensabschnitten Rechnung tragen und insbesondere für Eltern und ältere Arbeitnehmern bedarfsgerechte Beschäftigungsmöglichkeiten eröffnen, entwickeln und entwerfen;

49. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten die Unternehmen ermutigen sollten, das Konzept des "home-sourcing" zu entwickeln, indem innovative Firmen Einzelpersonen beschäftigen, die sich für Heimarbeit mit Arbeitszeiten ihrer Wahl entscheiden, wobei alle elektronisch vernetzt sind;

50. ist der Auffassung, dass die Sozialpartner einen anpassungsfähigen Arbeitsmarkt sicherstellen sollten, um so flexiblere Arbeitsplätze zu schaffen, was gewährleistet, dass für alle die Möglichkeit besteht, dass auf dem Arbeitsmarkt für sie Platz ist und sie gebraucht werden;

51. weist darauf hin, dass es aufgrund der Mobilität der europäischen Arbeitnehmer und der Zentralisierung der Arbeitsmärkte notwendig wird, nicht nur die gegenseitige Kenntnis der unterschiedlichen Sozialversicherungssysteme zu verbessern, sondern auch einen flexiblen Übergang von einem nationalen System zum anderen dergestalt zu gewährleisten, dass er in staatlichen, privaten und sonstigen Versicherungsformen vollzogen werden kann;

52. unterstreicht, dass das Wissen, das vor der Pensionierung stehende Arbeitnehmer weitergeben können, insbesondere im öffentlichen Sektor — in dem in Frankreich beispielsweise 50 % der aktiven Beamten innerhalb der nächsten 10 Jahre in den Ruhestand treten können — von großer Bedeutung ist; drängt die Mitgliedstaaten, sowohl den öffentlichen als auch den privaten Sektor zu ermutigen, pro-aktive Maßnahmen zu ergreifen, um den Verlust wertvoller Erfahrungen und Kenntnisse zu vermeiden, wie beispielsweise die Beiordnung von Mentoren für Arbeitnehmer, die in den Arbeitsmarkt eintreten, den stufenweisen Übergang in den Ruhestand und die Umsetzung von Programmen für lebenslanges Lernen; fordert die Mitgliedstaaten auf, den KMU in dieser Hinsicht spezielle Unterstützung zu gewähren;

53. ist der Auffassung, dass die Gruppe sehr alter Menschen (Menschen über 80 Jahren) besondere Aufmerksamkeit verdient, wobei 25 % dieser Menschen nicht selbst für sich sorgen können, und fordert die Kommission auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, der darauf abzielt, diese Zahl durch kollektive und individuelle Präventionsmaßnahmen zu verringern, und der das Thema der staatlichen sozialen Sicherungssysteme und der Gesundheits- und Sozialdienste für Menschen, die nicht mehr für sich selbst sorgen können, angeht;

54. erkennt indessen an, dass Berufe, die mit körperlich harter Arbeit verbunden sind, wie die Bereiche Dachdecken, Bauwesen und Landwirtschaft größere Herausforderungen zu bewältigen haben, wenn es darum geht, die Kapazitäten älterer Arbeiter zu nutzen und junge Arbeitskräfte zu diesen Berufen zu ermutigen; fordert die Mitgliedstaaten daher auf, gute Verfahren für diese Berufssparten zu entwickeln, um Arbeitskräfteknappheit und Verlust von Fähigkeiten zu vermeiden;

55. erkennt das Potenzial des betreuten Wohnens, das älteren Leuten durch Schaffung eines gemeinschaftlichen Umfelds, in dem sie unter Gleichaltrigen mit medizinischer Betreuung und gegebenenfalls häuslicher Pflege leben, die Möglichkeit bietet, länger unabhängig zu leben;

56. fordert die Mitgliedstaaten und Privatunternehmen auf, höhere Altersstufen und damit verbundene höhere Lohnniveaus voneinander abzukoppeln, in der Erkenntnis, dass manche Arbeitnehmer während der Vorruhestandsperiode zwar ein gewisses Einkommen schätzen mögen, aber nicht dasselbe hohe Einkommensniveau bzw. dieselbe Anzahl von Arbeitsstunden erwarten, wie in ihren früheren Jahren der Berufstätigkeit; unterstreicht die Bedeutung flexiblerer Arbeitsmöglichkeiten wie Teilzeitarbeit in späteren Lebensjahren als mögliche Lösung;

57. fordert die Mitgliedstaaten auf, alle Faktoren zu beseitigen, die ältere Arbeitnehmer davon abhalten könnten, weiter berufstätig zu bleiben, insbesondere in Bezug auf Steuern und Ruhegehälter, und gleichzeitig die Möglichkeiten für Arbeitnehmer im ruhestandsfähigen Alter zu prüfen, bereits einen Teil ihres Ruhegehalts zu erhalten, während sie weiterhin ein Einkommen aus einer Beschäftigung haben;

58. weist darauf hin, dass ältere Menschen eine positive Rolle bei der Kinderbetreuung spielen können, während im Gegenzug die jüngeren Generationen häufig an der Betreuung von abhängigen Personen teilhaben müssen; fordert die Mitgliedstaaten und Arbeitgeber auf zu zeigen, dass sie diesem Umstand in stärkerem Maße Rechnung tragen;

59. stellt fest, dass sich Gesetze manchmal — wie beispielsweise im Falle der Gesetzgebung gegen die Diskriminierung aufgrund des Alters — kontraproduktiv auswirken können, indem sie nämlich Unternehmen davon abhalten oder sogar hindern, ältere Arbeitnehmer einzustellen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die Auswirkungen und Anwendungsbereiche solcher Rechtsvorschriften gründlicher zu überprüfen, um bewerten zu können, ob solche Maßnahmen auch tatsächlich die gewünschte Wirkung haben; fordert nachdrücklich, dass sowohl der Sinn und Zweck als auch der Wortlaut dieser Antidiskriminierungsgesetze beachtet werden;

60. betont, dass eine alternde EU-Bevölkerung wahrscheinlich einen höheren Anteil an behinderten Menschen aufweisen wird; stellt fest, dass fortbestehend hohe Arbeitslosigkeitsraten in dieser Bevölkerungsgruppe herrschen; fordert die Regierungen und Unternehmen auf, mit gutem Beispiel voranzugehen und solchen Menschen den Zugang zum Arbeitsleben zu erleichtern;

61. bedauert, dass der Begriff "aktives Altern" in der Lissabonner Strategie fast ausschließlich in Bezug auf bezahlte Beschäftigung definiert ist, während das Konzept dahingegen auch im weiteren Sinne auf unbezahlte Tätigkeiten in Organisationen der Zivilgesellschaft, politischen Organisationen oder anderen Freiwilligenorganisationen angewandt werden sollte; erkennt an, dass ein solches aktives Engagement in der Gesellschaft im Rahmen einer unbezahlten Tätigkeit ein angemessenes Einkommen aus anderen Quellen voraussetzt; anerkennt, dass das "aktive Altern" eng verknüpft ist mit der Anhebung des Rentenalters, und ist daher der Auffassung, dass eine solche Maßnahme eine mögliche Antwort auf den demografischen Wandel darstellen könnte;

62. erkennt an, dass die Ruhegehaltssysteme in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen; ist aber der Auffassung, dass Arbeitnehmer im privaten und öffentlichen Sektor bezüglich ihrer Ruhegehaltsansprüche gleich behandelt werden sollten, ohne dass ein Sektor eine Vorzugsbehandlung erfährt; ist der Ansicht, dass angesichts der höheren Lebenserwartung und des besseren Gesundheitszustandes der Bevölkerung auch Schritte unternommen werden sollten, um den allmählichen und flexiblen Eintritt in den Ruhestand zu fördern; erkennt an, dass die Menschen, da sie immer länger leben, auch länger arbeiten können, und fordert die Regierungen auf, finanzielle Anreize zu schaffen, um die Menschen hierzu zu ermutigen;

63. ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten mehr voneinander lernen können, wenn sie sich intensiver über bewährte Verfahren im Bereich der Rentenreform austauschen;

64. betont angesichts der demografischen Entwicklung die zentrale Bedeutung der Leistungsfähigkeit und finanziellen Tragbarkeit der Systeme der sozialen Sicherheit — insbesondere von Rentensystemen, die angemessene und dauerhafte Renten garantieren, und von Gesundheitssystemen, die auf den Grundsätzen der Solidarität, Gerechtigkeit und Universalität beruhen — um für alle Bürger im Krankheits- oder Pflegefall den Zugang zu einer angemessenen und qualitativ hochwertigen Versorgung zu verbessern; appelliert an die Mitgliedstaaten, die notwendigen Maßnahmen zur Modernisierung der Rentensysteme durchzuführen, um deren finanzielle und soziale Tragfähigkeit sicherzustellen und zu garantieren, dass sie der Überalterung der Bevölkerung gerecht werden;

65. ist der Auffassung, dass Reformen der nationalen Ruhegehaltssysteme nicht nur darauf ausgerichtet sein sollten, diese Systeme finanziell tragbar zu machen, sondern auch dazu beitragen sollten, das Leben älterer Menschen finanziell besser abzusichern;

66. erkennt gleichwohl an, dass staatlich finanzierte Ruhegehälter nur schwerlich dem Einkommensbedarf von Menschen im Ruhestand gerecht werden können; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten der Entwicklung angemessener Zusatz-Rentensysteme mehr Bedeutung einräumen sollten und sich stärker darum bemühen müssten, den Einzelnen zum Sparen anzuhalten;

67. ist der Auffassung, dass nationale staatlich finanzierte Ruhegehaltssysteme, auf welchem Niveau sie auch immer von den Mitgliedstaaten festgelegt sein mögen, gleichermaßen für alle zugänglich sein sollten, und daher einen Anspruch darstellen und nicht an Einkommens- und/oder Vermögensprüfungen (Means- Testing) gebunden sein sollten;

68. erinnert daran, dass Eigentümer von Kleinunternehmen dem demografischen Wandel in gleicher Weise unterliegen wie angestellte Arbeitnehmer; ist alarmiert darüber, dass in den nächsten zehn Jahren ein Drittel der europäischen Eigner von Kleinunternehmen in den Ruhestand treten wird, und ermutigt alle Akteure, den Unternehmergeist zu fördern, und zwar nicht nur, um Fähigkeiten und Wissen aus dieser Personengruppe zu übernehmen, sondern auch, um die negativen Auswirkungen dieser Entwicklung für das Wachstum aufzufangen;

69. ist der Auffassung, dass Einwanderungspolitiken, die eine nachhaltige wirtschaftliche, soziale und rechtliche Integration von Zuwanderern zum Ziel haben, unabdingbar sind, um eine Balance herzustellen zwischen den jeweiligen Rechten und Pflichten von Zuwanderern und der sie aufnehmenden Gesellschaften, und dass Aufnahmemechanismen für Drittstaatsangehörige effektiv und transparent angewandt werden müssen; Grundvoraussetzungen für den Integrationsprozess sind Gleichbehandlung im Rahmen der Beseitigung aller Diskriminierungen von Zuwanderern und ihren Kindern sowie eine enge Anlehnung an Beschäftigungs- und Sozialpolitiken; diese Politiken sollten gefördert werden in dem Bestreben, die Bewältigung gewisser demografischer Herausforderungen zu erleichtern; erkennt aber an, dass Zuwanderung allein nicht alle Probleme im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel lösen, sondern auch eigene Herausforderungen mit sich bringen wird;

70. stellt fest, dass es in den Regionen Osteuropas eine massive Abwanderungsbewegung von jungen Frauen gibt, dass daher dort eine verantwortliche Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik und der gezielte Einsatz der europäischen Strukturfonds unter Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts und der geschlechtergerechten Haushaltserstellung für die Interessen von Frauen notwendig sind;

71. erkennt an, dass die Zuwanderungspolitik eine Zuständigkeit der Mitgliedstaaten ist; vertritt die Auffassung, dass die Bemühungen stärker auf Bildung und Berufsausbildung, insbesondere für Zuwanderer und ethnische Gemeinschaften, konzentriert werden sollten;

72. gibt zu bedenken, dass der Anteil an Menschen, die ethnischen Minderheiten angehören, in der Gruppe der älteren Langzeitpflegebedürftigen in einigen Mitgliedstaaten beträchtlich zunimmt; ist ferner der Auffassung, dass nicht davon ausgegangen werden sollte, dass Zuwanderer und ihre Kinder es vorziehen werden, im Alter oder, wenn ihre Kinder in einem EU-Land aufgewachsen sind, später in ihre Ursprungsländer zurückzukehren; fügt hinzu, dass, obwohl es notwendig ist, dass qualitativ hochwertige Kinderbetreuung und Betreuung für ältere Menschen für alle ethnischen Gruppen zugänglich sind, insbesondere für alle Frauen, dies aber unterschiedliche Folgen für jede ethnische Gruppe mit sich bringt und diesem Umstand bei der Planung dieser Dienstleistungen Rechnung getragen werden sollte; betont, dass Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung bei der Gewährleistung dieser Dienste einen Schlüsselfaktor darstellen; empfiehlt, dass dieser Tatsache insbesondere beim Vergleich bewährter Verfahren mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird;

73. stellt fest, dass der Integration von Migranten bislang nicht genug Aufmerksamkeit gewidmet wurde, was sich unter anderem im geringen Bildungserfolg und weitgehender Ausgrenzung dieser neuen Mitbürger niederschlägt; fordert die Mitgliedstaaten deshalb auf, Integrationsmaßnahmen zu verstärken, vor allem für bereits länger in der Union lebende Migranten;

74. unterstreicht die wichtige Rolle der Wanderarbeitnehmerinnen und fordert die Mitgliedstaaten auf, hnen in ihren Einwanderungspolitiken den ihnen zustehenden Platz zuzuerkennen und ihnen alle ihre Rechte zu garantieren; betont den Trend zu undokumentierter Zuwanderung von Frauen, die in zunehmendem Maße als Haushaltshilfen für die Betreuung abhängiger Personen eingestellt werden; stellt fest, dass diese Personengruppe eventuell ausgebeutet werden könnte, und fordert die Mitgliedstaaten auf, sich dieser Frage zu widmen;

75. weist darauf hin, dass Zuwanderer, die in ihren Dreißigern oder Vierzigern einwandern, möglicherweise über keinerlei Ruhegehaltsregelung verfügen; fordert die Mitgliedstaaten auf, die besten Verfahren im Umgang mit diesem Problem zu ermitteln, um einen noch größeren Druck auf die Rentensysteme zu vermeiden;

76. erinnert die Mitgliedstaaten daran, dass die Frage des demografischen Wandels sich auch in den am wenigsten entwickelten Ländern stellt, die genauso mit den Problemen einer alternden Bevölkerung, der Armut und der ungerechten Verteilung des Einkommens sowie mit dem aufkeimenden Problem der Jugendarbeitslosigkeit zu kämpfen haben; ermutigt die Regierungen der Mitgliedstaaten und die Europäische Union, dieser Tatsache bei der Gestaltung von Hilfs- und Kooperationsprogrammen Rechnung zu tragen;

77. weist darauf hin, dass politische Maßnahmen, die der Zuwanderung ausgebildeter Arbeitnehmer Priorität einräumen, um die EU-Volkswirtschaften zu stärken, sich auch direkt dahingehend gegenteilig auswirken könnten, dass die Volkswirtschaften jener Länder, aus denen die ausgebildeten Arbeitskräfte abwandern, dadurch geschwächt werden; ist der Auffassung, dass die Mitgliedstaaten ihre diesbezügliche Verantwortung anerkennen müssen;

78. fordert die Mitgliedstaaten auf, die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem Interesse in ländlichen Gebieten zu verbessern, so dass es älteren Menschen ermöglicht wird, länger unabhängig zu leben, und auch der Druck auf die Gesundheits- und Sozialversicherungssysteme und eine unnötig frühe Abhängigkeit reduziert wird;

79. stellt fest, dass infolge des demografischen Wandels die Pflege- und Betreuungsdienste in den Mitgliedstaaten gesichert werden müssen, und fordert den verstärkten Austausch von guten Praktiken in diesem Bereich; fordert, dass die Pflege- und Betreuungsdienste als Dienstleistungen der Daseinsvorsorge geschützt werden, und fordert daher die Kommission auf, diesen Schutz im Grünbuch zu den sozialen Dienstleistungen zu verankern;

80. unterstreicht, wie wichtig es ist, dass die Mitgliedstaaten untereinander Informationen und bewährte Verfahren darüber austauschen, wie Gesundheitssysteme auf die wachsenden Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung vorbereitet werden können;

81. empfiehlt den Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die Risiken der Ausgrenzung, insbesondere bezüglich des Ausschlusses aus der Schule oder des Verlusts der Wohnung, zu verhüten, und erinnert daran, dass es wichtig ist, allen Maßnahmen zur Erhaltung der Solidarität in der Familie Priorität einzuräumen, insbesondere im Bereich des Schutzes der Rechte der Kinder, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Rechte der Eltern;

82. betont die Notwendigkeit, auch für ältere Menschen kulturelle Aktivitäten und Freizeitaktivitäten anzubieten, um den Möglichkeiten, die die "Silver Economy" bietet, Rechnung zu tragen;

83. empfiehlt, der Standardisierung der unterschiedlichen statistischen Annahmen, die von den verschiedenen Mitgliedstaaten bei der Übermittlung von Informationen an Eurostat zugrunde gelegt werden, mehr Bedeutung beizumessen, damit die angewandten besten Verfahren zuverlässiger verglichen und auch nachgeahmt werden können;

84. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, das künftige 7. Forschungsrahmenprogramm zu nutzen, um Fragen bezüglich demografischer Trends, der Unterstützung von Familien und der Gesundheitsförderung zu untersuchen;

85. fordert die Kommission auf, im Rahmen des künftigen Gemeinschaftsprogramms PROGRESS weitergehende Untersuchungen, Analysen und peer reviews zum demografischen Wandel und seinen Auswirkungen auf die Gesellschaft und die einschlägigen Politikbereiche durchzuführen;

86. schlussfolgert, dass die Europäische Union zwar weiterhin die Leistungen, Erfahrungen und besten Verfahren der Mitgliedstaaten bezüglich der Bewältigung der verschiedenen Herausforderungen des demografischen Wandels vergleichen und gegenüberstellen sollte, dass aber die bestehenden EU-Institutionen für diesen Zweck ausreichen und daher keine zusätzlichen EU-Strukturen erforderlich sind;

87. beauftragt seinen Präsidenten, diese Entschließung dem Rat, der Kommission und den Regierungen und Parlamenten der Mitgliedstaaten zu übermitteln.

[1] ABl. C 115 vom 14.4.1997, S. 238.

[2] ABl. C 104 vom 6.4.1998, S. 222.

[3] ABl. C 232 vom 17.8.2001, S. 381.

[4] ABl. L 348 vom 28.11.1992, S. 1.

[5] ABl. L 45 vom 19.2.1975, S. 19.

[6] ABl. L 145 vom 19.6.1996, S. 4.

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