EUR-Lex Access to European Union law

Back to EUR-Lex homepage

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52006DC0693

Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und an den Rat über die Verringerung des Beantwortungsaufwands, Vereinfachung und Prioritätensetzung im Bereich der Gemeinschaftsstatistik

52006DC0693

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT über die Verringerung des Beantwortungsaufwands, Vereinfachung und Prioritätensetzung im Bereich der Gemeinschaftsstatistik


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 14.11.2006

KOM(2006) 693 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT

über die Verringerung des Beantwortungsaufwands, Vereinfachung und Prioritätensetzung im Bereich der Gemeinschaftsstatistik

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND AN DEN RAT

über die Verringerung des Beantwortungsaufwands, Vereinfachung und Prioritätensetzungim Bereich der Gemeinschaftsstatistik

1. EINLEITUNG

In der Mitteilung über „Bessere Rechtsetzung für Wachstum und Arbeitsplätze“ (KOM(2005) 97) vom März 2005 wurde Vereinfachung als eine vorrangige Aufgabe für die Europäische Union genannt. Damit reagiert die Kommission auf die Forderung des Europäischen Parlaments und des Rates nach Vereinfachung und qualitativer Verbesserung der EU-Rechtsvorschriften. Diese Maßnahme ist integraler Bestandteil der Neuausrichtung der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung. Die Politik der EU für eine bessere Rechtsetzung ist darauf ausgerichtet, die Rechtsvorschriften so zu verbessern, dass der Nutzen für die Bürger erhöht, die Kosten in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und der Subsidiarität minimiert und die administrativen Belastungen der Unternehmen, insbesondere der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), vermindert werden.

Auch im Bereich der Erstellung einzelstaatlicher und gemeinschaftlicher amtlicher Statistiken wird aus politischen Kreisen auf lokaler, nationaler und europäischer Ebene bereits seit einiger Zeit die Forderung nach Vereinfachung der Anforderungen laut. Die Unternehmensverbände haben gleichfalls bereits wiederholt den dringenden Wunsch nach einer Verringerung der Belastung durch Statistiken geäußert.

Die Kommission (Eurostat) hat diese Diskussion aufmerksam verfolgt und Überlegungen darüber angestellt, wie unter dem Gesichtspunkt der durch die Gemeinschaftsstatistik entstehenden Kosten und Belastungen am besten zu einer Lösung des Problems beigetragen werden kann. Am 25. Mai 2005 nahm die Kommission eine Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat zur Unabhängigkeit, Integrität und Rechenschaftspflicht der statistischen Stellen der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft[1] an, die am 7. Juni 2005 vom Ecofin-Rat begrüßt wurde. Die Mitteilung enthielt eine Empfehlung der Kommission an die Mitgliedstaaten, für die Einhaltung der 15 Grundsätze des Verhaltenskodex für europäische Statistiken zu sorgen, der vom Ausschuss für das Statistische Programm am 24. Februar 2005 einstimmig gebilligt worden war. In diesen Grundsätzen wird die Frage des Beantwortungsaufwands mehrfach angesprochen.

In ihrer Mitteilung an das Europäische Parlament und den Rat über die „Umsetzung des Lissabon-Programms der Gemeinschaft: Eine Strategie zur Vereinfachung des ordnungspolitischen Umfelds“ vom 25. Oktober 2005[2] wies die Kommission erneut auf die Notwendigkeit von Vereinfachungen im Bereich der Statistik hin. Die strukturelle Unternehmensstatistik und die Intrastat-Statistiken wurden ausdrücklich in das dieser Mitteilung beigefügte fortlaufende Vereinfachungsprogramm für die Jahre 2005-2008 aufgenommen.

In den Schlussfolgerungen des Rates vom 8. November 2005 wurde ebenfalls festgestellt, dass die Erstellung von Statistiken und die Erhebung von Daten eingeschränkt werden müsse, wobei die speziellen Bedürfnisse und die begrenzten Ressourcen der KMU besonders zu berücksichtigen seien.

Auf Gemeinschaftsebene wird weiter an der Verringerung des Beantwortungsaufwands und an der Vereinfachung gearbeitet, wobei gleichzeitig alles getan wird, damit auch in Zukunft qualitativ hochwertige Statistiken geliefert werden können. Im Rahmen der Initiative für eine bessere Rechtsetzung gilt dabei dem Bedarf an Informationen zur Quantifizierung der Auswirkungen politischer Maßnahmen besondere Aufmerksamkeit. Die Arbeiten konzentrieren sich derzeit auf vier Schwerpunkte: systematische Überprüfung aller einzelnen bereits angenommenen oder noch in Vorbereitung befindlichen EU-Rechtsvorschriften im Bereich der Statistik, Einsatz moderner IT-Technologie, Nutzung der Möglichkeiten, die die zunehmende Bedeutung europäischer Aggregate gegenüber nationalen Indikatoren bietet, und Ausschöpfung des gesamten Potenzials administrativer Quellen zur Ersetzung statistischer Erhebungen. Diese Maßnahmen müssen jedoch noch weiterentwickelt werden. In der vorliegenden Mitteilung wird daher ein strategischer Ansatz für die weitere Verringerung der statistischen Belastung der Unternehmen festgelegt. Er basiert auf zwei grundlegenden Handlungslinien: Vereinfachung und Prioritätensetzung . Unterstützt wird dieser Ansatz durch einen verbesserten Planungsprozess , der eine engere Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten vorsieht.

Diese Mitteilung wird zeitgleich mit der allgemeinen Mitteilung „Strategische Überlegungen zur Verbesserung der Rechtsetzung in der EU“ vorgelegt und soll ein konkretes Beispiel dafür liefern, wie die Kommission die von ihr eingegangenen Verpflichtungen umzusetzen gedenkt.

2. VEREINFACHUNG

Der Beantwortungsaufwand für Unternehmen könnte durch eine Kombination von zwei Maßnahmen verringert werden: zum Einen die Vereinfachung der statistischen Anforderungen in ausgewählten vorrangigen Bereichen und zum Anderen die Förderung statistischer Instrumente und Methoden, mit denen statistische Verpflichtungen leichter erfüllt werden können.

2.1. Vorrangige Bereiche für die Vereinfachung

In einer Reihe von Bereichen, die für eine Vereinfachung in Frage kommen, wurden bereits Maßnahmen eingeleitet, die demnächst noch weiterentwickelt werden.

2.1.1. Intrastat

Seit der Einführung des Datenerhebungssystems für die gemeinschaftlichen Statistiken des Warenverkehrs zwischen Mitgliedstaaten (Intrastat) im Jahr 1993 wurden immer wieder erhebliche Anstrengungen unternommen, um die Belastung der Unternehmen zu verringern. Es wurden Schwellen festgelegt, um eine große Anzahl von Unternehmen von der Meldepflicht zu befreien, die Zahl der Positionen der Systematik wurde reduziert, einige Daten wurden fakultativ und für komplexe Produkte wurde die vereinfachte Berichterstattung eingeführt.

Die Vereinfachungsmaßnahmen werden in der bisherigen Weise fortgesetzt und kurzfristig zu einer weiteren Reduzierung der durch Intrastat bedingten Belastungen führen. Mittel- bis langfristig ist jedoch nicht davon auszugehen, dass es zu einer weiteren nennenswerten Verringerung der Belastung der Auskunftgeber kommen wird. Die Kommission wird daher vorschlagen, mittelfristig auf ein „Einstromverfahren“ überzugehen. Derzeit werden die Statistiken über den Handel zwischen den EU-Mitgliedstaaten mithilfe eines Systems erstellt, in dem jedes Land sowohl die Einfuhr- als auch die Ausfuhrströme meldet. Somit wird jeder Strom zweimal erfasst. Beim Einstromverfahren würden die statistischen Daten über diesen Strom nur in einem einzigen Land erfasst werden.

Zwar könnte die Zahl der Intrastat-Meldungen dadurch um mehr als 50 % verringert werden (im Falle von Meldungen auf der Versendungsseite), die Einführung eines Einstromverfahrens ist jedoch keineswegs einfach, denn aufgrund der unterschiedlichen Datenerhebungs- und -verarbeitungssysteme gibt es zwischen den Mitgliedstaaten noch immer erhebliche Unterschiede bei der spiegelbildlichen Erfassung der Handelsströme. Daher ist es von größter Bedeutung, dass ein Einstromverfahren über einen längeren Zeitraum hinweg schrittweise eingeführt und von den erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung einer annehmbaren Datenqualität begleitet wird. Zu diesem Zweck wird die Kommission die Auswirkungen einer Einführung des Einstromverfahrens eingehend analysieren. Es wird untersucht werden, welche Maßnahmen zur Erhaltung der Datenqualität ergriffen werden müssen. Außerdem werden die Mitgliedstaaten aufgefordert werden, auf nationaler Ebene ähnliche Untersuchungen durchzuführen. Auf der Grundlage dieser beiden Gruppen von Studien werden dann klare Empfehlungen zur Einführung des Einstromverfahrens in enger Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den Mitgliedstaaten formuliert werden.

Bevor ein Meldesystem für das Einstromverfahren angenommen werden kann, sind allerdings noch einige Fragen zu klären. Hierzu zählen die Festlegung eines Kerndatensatzes, die Harmonisierung der Datenerhebungs- und -verarbeitungssysteme und der Datenaustausch zwischen den Mitgliedstaaten. Geprüft werden muss ferner, wie eine bessere Nutzung von Verwaltungsdaten erreicht werden kann, wie Fehlklassifikationen verringert werden können und wie mit der Geheimhaltung umzugehen ist.

Ein ausführlicher Aktionsplan wird aufgestellt werden, in dem auf diese und andere Fragen eingegangen wird und der mit den Mitgliedstaaten erörtert werden wird.

- Die Kommission wird einen zweigleisigen Ansatz vorschlagen, bei dem zunächst herkömmliche Vereinfachungsmaßnahmen fortgeführt und durch ein ab 2010 anwendbares Einstromverfahren für das Intrastat-System ergänzt werden.

2.1.2. Strukturelle Unternehmensstatistik

Im Februar 2006 hat die Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Verordnung über die strukturelle Unternehmensstatistik (SUS)[3] vorgelegt. Der Vorschlag zielt darauf ab, diese wichtige Statistik durch Verbesserungen der Produktivitätsvariablen laufend an neuen politischen Bedarf anzupassen und den Dienstleistungssektor und das Verarbeitende Gewerbe gleichermaßen zu erfassen. Alle diese Themen sind von zentraler Bedeutung für die Strategie von Lissabon und die Vollendung des Binnenmarktes. Gleichzeitig soll mit der Neufassung der SUS-Verordnung die Belastung der Unternehmen so gering wie möglich gehalten werden, indem mehrere obligatorische Variablen gestrichen werden, bei anderen Variablen von einer jährlichen zu einer mehrjährlichen Erhebung übergegangen wird und die fakultativen Variablen ebenfalls gestrichen werden. Für eine Reihe neuer Bereiche wurde die Verwendung von Registerdaten empfohlen.

Die SUS-Neufassung liefert ein Beispiel dafür, welche Arten von Instrumenten zur Vereinfachung eingesetzt werden könnten:

- In der Neufassung der SUS-Verordnung erhalten die Länder die Möglichkeit, lediglich ihren Beitrag zu den europäischen Aggregaten zu liefern, ohne gezwungen zu sein, die nationalen Zahlen einschließlich aller Einzelangaben vorzulegen. Dies ist kein ausschließlich auf Europa gerichteter Ansatz, es ist jedoch ein Schritt in diese Richtung, der eine wesentliche Verringerung der Belastung bringen wird.

- Auch die Nutzung von Verwaltungsdaten wird die Unternehmen entlasten. Die Neufassung der SUS-Verordnung sieht dies für neue Bereiche vor. Die Erhebung von Daten zur Unternehmensdemographie (ein neuer Bereich in der Neufassung) wird rein registergestützt erfolgen und daher für die Unternehmen keinerlei Belastung darstellen.

2.1.3. Statistik über die Produktion von Industriegütern (Prodcom)

Zum Abbau der Belastung, die der Industrie durch die Verordnung zur Gemeinschaftserhebung über die Produktion von Gütern[4] entsteht, wurden mehrere Maßnahmen ergriffen:

- 2005 wurde die Liste der Produkte (Prodcom-Liste) vereinfacht, indem Positionen gestrichen wurden, zu denen nur wenige Meldungen eingingen bzw. zu denen Daten zu liefern den Unternehmen schwer fiel. Die Anforderung, vierteljährliche Daten über die Textilproduktion zu übermitteln, wurde fallengelassen.

- 2006 wurde die Anforderung, auf monatlicher Basis Daten über die Stahlproduktion zu liefern, fallengelassen.

- Gegenwärtig findet eine Konsultation der Mitgliedstaaten zu der Frage statt, ob industrielle Dienstleistungen und Vorleistungsgüter aus der Liste 2007 gestrichen werden sollen.

Die potenzielle Entlastung durch diese Maßnahmen ist beträchtlich: Durch die Vereinfachung von 2005 beispielsweise wurde die Zahl der Positionen in der Prodcom-Liste von 5 800 auf 4 500 reduziert, und die Verpflichtung, vierteljährliche Daten zur Textilproduktion zu liefern, war für die Auskunftgeber eine unangemessen hohe Belastung gewesen.

2.1.4. Umgestaltung der Unternehmensstatistik

Die einzelnen Bereiche der Unternehmensstatistik sollten nicht isoliert betrachtet werden. Um ein vollständiges Bild der Wirtschaft auf der Grundlage von Erhebungen bei den Unternehmen zu erhalten, werden auch Statistiken aus einigen anderen Bereiche benötigt. Zudem bestehen Verbindungen zwischen den Statistikbereichen. So ist zum Beispiel die strukturelle Unternehmensstatistik eine der wichtigsten Quellen für die Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR). Daher ist es durchaus möglich, dass sogar eine Streichung von Anforderungen der strukturellen Unternehmensstatistik wirkungslos bleiben kann, da die Daten von den Ländern nach wie vor erhoben würden, um den Erfordernissen ihrer VGR zu entsprechen.

Die Kommission ist überzeugt, dass noch mehr getan werden muss, und entwickelt daher ein Programm zur Umgestaltung der Unternehmensstatistik. Hierzu werden eine Reihe von Maßnahmen gehören, mit denen den Mitgliedstaaten geholfen werden soll, Methoden zu entwickeln, die die Belastung der Unternehmen wesentlich verringern könnten, etwa durch die intensivere Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke, die automatische elektronische Übermittlung statistischer Informationen direkt aus der Rechnungslegung der Unternehmen, die Entwicklung und Harmonisierung von Schätzverfahren und eine bessere Einbeziehung von Mikrodatensätzen, die den Mitgliedstaaten eine effizientere Nutzung vorhandener Informationen ermöglichen und so die Belastung für die Unternehmen verringern würde. Die Kommission wird gegen Ende des Herbstes einen Vorschlag zur Modernisierung der Unternehmens- und Handelsstatistik unterbreiten, der auch Maßnahmen im Bereich der Methoden zur Verringerung der Meldelast beinhalten wird. Dieser Vorschlag wird im Rahmen eines Mehrjahresprogramms für den Zeitraum 2008-2013 vorgelegt werden, das in enger Zusammenarbeit zwischen Eurostat und den Mitgliedstaaten durchgeführt werden wird.

- Die Kommission entwickelt gegenwärtig ein Programm zur Umgestaltung der Unternehmensstatistik, in dessen Mittelpunkt die Entlastung der Unternehmen durch eine effizientere Art der Datenerhebung steht.

2.1.5. Agrarstatistik

Am 24. Februar 2005 billigte der Ausschuss für das Statistische Programm die Eurostat-Vorschläge zur Zukunft der europäischen Agrarstatistik, die auf eine grundlegende Vereinfachung und Rationalisierung abzielen. Diese Vorschläge werden gegenwärtig umgesetzt:

- Mehrere Bilanzen wurden eingestellt, etliche weitere nationale Bilanzen werden nur noch auf freiwilliger Basis erstellt.

- Die Erhebung der monatlichen absoluten Preise wurde eingestellt. Für die jährlichen absoluten Preise wurde die Liste der Erzeugnisse um die Hälfte gekürzt. Seit 2006 sind die monatlichen auf vierteljährliche Preisindizes umgestellt worden.

- Für die nächsten zehn Jahre werden nur noch zwei statt wie bisher drei Zwischenerhebungen über die Struktur der landwirtschaftlichen Betriebe vorgeschlagen.

- Die Vorschriften für die Erhebungen über den Viehbestand und die tierische Produktion werden überprüft werden.

- Die Vorschriften für die Statistiken über Ackerbauprodukte werden überprüft werden.

- Die Zusammenlegung der Forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung mit der Umweltgesamtrechnung ist abgeschlossen.

- Das Programm für Erhebungen über Reb- und Obstanlagen wird nach Maßgabe der Reform dieser beiden gemeinsamen Marktorganisationen überarbeitet.

- Ein neues gemeinsames System zur Erhebung und Validierung der Agrarstatistik wird bis Ende 2007 eingeführt. Es wird die Qualität der Daten wesentlich verbessern und eine Kostensenkung sowie eine Verringerung der Meldelast ermöglichen.

Die erheblichen Anstrengungen, die gegenwärtig unternommen werden, um das agrarstatistische System zu vereinfachen und die von ihm ausgehende Belastung zu verringern, dürften dazu beitragen, dass dem Bedarf, der durch die Einbeziehung neuer politischer Belange in die Gemeinsame Agrarpolitik (ländliche Entwicklung, Umwelt und Lebensmittelsicherheit) entstanden ist, entsprochen werden kann.

- Die Kommission wird die Vereinfachung des europäischen agrarstatistischen Systems aktiv vorantreiben und auf die Verbesserung der Qualität der Statistik hinarbeiten.

2.2. Vereinfachungsinstrumente

2.2.1. Europäische Aggregate

Auch die zunehmende Bedeutung europäischer Aggregate anstelle nationaler Indikatoren für die politische Entscheidungsfindung eröffnet Möglichkeiten zur Vereinfachung. Im Bereich der Konjunkturstatistik – die vor allem für die Währungspolitik von Bedeutung ist – konnte die Meldepflicht (Gliederungstiefe, Aktualität, Periodizität) von Mitgliedstaaten, deren Anteil am entsprechenden europäischen Aggregat unter 1 % lag, zumindest in den meisten Fällen reduziert werden. Darüber hinaus hat Eurostat die Einführung eines europäischen Stichprobenplans vorgeschlagen, der eine erhebliche (bis zu 80%ige) Verringerung der Gesamtstichprobenumfänge und somit auch der Gesamtmeldelast ermöglichen würde. Durch die Neufassung der SUS-Verordnung werden die Mitgliedstaaten zudem die Möglichkeit erhalten, auf der tiefsten Ebene der Wirtschaftszweiguntergliederung lediglich zum europäischen Aggregat beizutragen. Eurostat befürwortet ferner die Durchführung kontinuierlicher Erhebungen. Dieses Verfahren würde zu einer Verringerung der Stichprobenumfänge für die Erstellung europäischer Aggregate führen, dabei aber die Berechnung nationaler Indikatoren mit geringerer Periodizität gestatten. Die Kommission wird auch künftig Bereiche ermitteln, in denen sich der Interessenschwerpunkt von nationalen Daten hin zu europäischen Aggregaten verlagert, sie wird Instrumente und Methoden zur Koordinierung von Stichproben entwickeln und bei Bedarf spezielle europäische Erhebungen konzipieren.

- Der Vorschlag der Kommission für das Statistische Programm der Gemeinschaft 2008-2012 sieht vor, die Verwendung europäischer Stichproben in bestimmten Fällen zu fördern.

2.2.2. Nutzung von Verwaltungsdaten

Der Aufwand für die NSÄ und die Belastung der Auskunftspflichtigen wird sich natürlich verringern, wenn die benötigten Informationen nicht mehr durch eine spezielle statistische Erhebung eingeholt werden müssen, sondern aus Verwaltungsregistern, die für andere Zwecke geführt werden, entnommen werden können. Eurostat ist sich darüber im Klaren, dass es aus einer Vielzahl von Gründen schwierig ist, Verwaltungsdaten zu harmonisieren und so die Vergleichbarkeit der aus ihnen abgeleiteten Statistiken zu gewährleisten. Wenn Verwaltungsverzeichnisse genutzt werden, muss immer zwischen der Vergleichbarkeit auf der einen Seite und den Kosten für die NSÄ bzw. der Belastung der Auskunftgeber auf der anderen Seite abgewogen werden. Die Mitgliedstaaten haben seit jeher die Möglichkeit, entweder Erhebungen oder Verwaltungsdaten oder eine Kombination aus beiden zu verwenden. Darüber hinaus nutzt Eurostat selbst Verwaltungsdaten (mit hoher Periodizität) zur Hochrechnung von Erhebungsergebnissen (mit geringer Periodizität). Eine Nutzung von Verwaltungsdaten für Extrapolationszwecke, gestützt durch regelmäßige Benchmark-Erhebungen oder Erhebungen mit geringer Periodizität, ist mit Sicherheit eine Strategie, die der Verringerung sowohl des Meldeaufwands als auch der Kosten dient und die daher nicht nur zulässig sein, sondern von Eurostat auch aktiv gefördert werden wird.

- Der Vorschlag der Kommission für das Statistische Programm der Gemeinschaft 2008-2012 sieht vor, die Nutzung von Verwaltungsdaten für statistische Zwecke in bestimmten Fällen zu fördern.

2.2.3. Nutzung von Rechnungslegungsdaten

Ein weiterer viel versprechender Schritt nach vorne ist die direkte Nutzung standardisierter Rechnungslegungsdaten mit elektronischen Mitteln. Dabei werden die Daten unmittelbar aus der Buchführung der Unternehmen übermittelt, einen speziellen Fragebogen gibt es nicht. Ergänzt werden können die Rechnungslegungsdaten, wie im Falle von Verwaltungsdaten, durch kleinere Erhebungen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten unterstützen, indem sie die Definitionen in den Rechtsakten an die der Rechnungslegungsstandards angleicht, die erforderlichen elektronischen Mittel entwickelt und Methoden für gezielte Ergänzungserhebungen sowie entsprechende Schätzverfahren konzipiert.

2.2.4. Ein „Data Warehouse“-Konzept für die Unternehmensstatistik

Die vollständige Zusammenführung aller individuellen Datensätze würde die Verwendung und Wiederverwendung der verfügbaren Daten erheblich vereinfachen. Die Informationen würden nur einmal gesammelt und für verschiedene Erhebungen wiederverwendet. Dies würde die Belastung reduzieren und den Nutzen der Datensätze erhöhen. Einige Mitgliedstaaten haben bereits einen hohen Grad an Datenintegration erreicht, bis solche Systeme vollständig implementiert sind, muss jedoch noch viel getan werden. Die Kommission hat auf der Mikroebene nur Zugang zu begrenzten Datensätzen, was die Wiederverwendung der Informationen auf europäischer Ebene beeinträchtigt. Für Unternehmensgruppen, die in mehreren Mitgliedstaaten aktiv sind, müssen auf der Ebene der Kommission auch integrierte Datensätze auf Gruppenebene erstellt werden können.

Unternehmensregister sind das Kernstück eines jeden derartigen Systems, und die vollständige Durchführung der neuen Verordnung über Unternehmensregister ist daher von grundlegender Bedeutung. Die Kommission wird außerdem die Mitgliedstaaten durch die Entwicklung von Instrumenten und Verfahren zur vollständigen Integration von Datensätzen unterstützen.

- Der Vorschlag der Kommission für das Statistische Programm der Gemeinschaft 2008-2012 sieht vor, die Verfügbarkeit und Verwendung von Mikrodaten zu fördern.

- Eurostat wird die Entwicklung eines neuen Verfahrens zur Verknüpfung vorhandener Mikrodaten unterstützen, um eine effizientere Nutzung der Daten zu ermöglichen.

2.2.5. Differenzierung der Anforderungen

Eine Differenzierung der Anforderungen nach dem Gewicht der Länder in den statistischen Aggregaten könnte die Belastung der Unternehmen ebenso wie die Kosten für einige nationale Stellen beträchtlich verringern und gleichzeitig die Aktualität der EU-Aggregate verbessern. Es sollte mehr davon Gebrauch gemacht werden.

2.2.6. Nutzung der IT-Technologie und innovativer Methoden

Als einen weiteren Schritt im Rahmen der laufenden Arbeiten zur Nutzung von Rechnungslegungsdaten der Unternehmen für statistische Zwecke (siehe Abschnitt 2.2.3) erkundet Eurostat gemeinsam mit den Mitgliedstaaten die Möglichkeiten der Anwendung des elektronischen Formats XBRL (eXtensible Business Reporting Language). Da die Unternehmen beginnen, XBRL für die Übermittlung ihrer Rechnungslegung zu verwenden, sollten die statistischen Organisationen in der Lage sein, sich statistische Daten automatisch aus den Rechnungslegungsdaten im Format XBRL zu beschaffen. Um dies zu erreichen, wurde eine Taskforce eingerichtet, an der mehrere nationale statistische Organisationen und Zentralbanken mitwirken, und mit der technischen Entwicklung wurde begonnen.

Eurostat arbeitet zudem aktiv mit der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen zusammen, um die Verfahren zur automatischen Erfassung von Rohdaten bei den Unternehmen zu verbessern.

Ferner unterstützt Eurostat zusammen mit anderen internationalen Organisationen die Entwicklung und Förderung des Formats SDMX (Statistical Data and Metadata eXchange), das den Status einer ISO-Norm hat. Dieser XML-basierte Standard ermöglicht die elektronische Übertragung statistischer Daten und Metadaten zwischen Organisationen und an die Nutzer. Die SDMX-Standards werden dazu beitragen, dass es sich für die Unternehmen auszahlt, wenn sie ihre Daten an die statistischen Stellen übermitteln.

Zur Verringerung des Beantwortungsaufwands werden außerdem Forschungsarbeiten im Methodikbereich gefördert werden. Grundlage hierfür wird das 7. Forschungsrahmenprogramm (FP7) sein.

- Ein Vorschlag zur Einführung des Formats Statistical Data and Metadata eXchange (SDMX) in bestimmten statistischen Bereichen wird den Mitgliedstaaten in der ersten Jahreshälfte 2007 vorgelegt werden.

- Die erste Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen zur Forschung in der amtlichen Statistik im Rahmen des 7. Forschungsrahmenprogramms (FP7), die Anfang 2007 ergehen soll, wird als ein mögliches Thema die Messung und Verringerung des Beantwortungsaufwands beinhalten.

3. PRIORITÄTENSETZUNG

Eine bessere statistische Prioritätensetzung ist ein weiteres grundlegendes Element des Vereinfachungsprozesses. Die Bewertung von Relevanz und Nutzen der Statistiken für die Zwecke der EU-Politik ist ein kritischer Schritt bei der Auswahl der vorrangigen Bereiche für die Vereinfachung.

3.1. Praktische Anwendung der Leitlinien

Im Einklang mit den entsprechenden Grundsätzen des Verhaltenskodex wurden in der Mitteilung vom 25. Mai 2005 drei große Leitlinien für die statistische Prioritätensetzung festgelegt:

- Die erste Leitlinie betrifft den Nutzerbedarf und den Nutzen europäischer Statistiken - hauptsächlich unter dem Gesichtspunkt ihrer Bedeutung für die Politikgestaltung auf europäischer Ebene.

- Die zweite bezieht sich auf die Bewertung der Kosten , die den Mitgliedstaaten, den Auskunftgebern und der Europäischen Kommission durch die Erstellung der Gemeinschaftsstatistiken entstehen.

- Die dritte Kategorie umfasst „ spezifische Aspekte “, die für die Kostenwirksamkeit der amtlichen Statistik von Belang sind, etwa die Abwägung zwischen verschiedenen Komponenten der statistischen Qualität (zum Beispiel „Genauigkeit“ oder „Gliederungstiefe“ gegen „Aktualität“), und Möglichkeiten flexibler, auf den europäischen Kernbedarf abgestellter Berichterstattungspflichten.

Aufbauend auf diesen Leitlinien wurde in Zusammenarbeit mit den statistischen Stellen der Mitgliedstaaten eine kombinierte qualitative und quantitative Methode zur Bewertung der Kostenwirksamkeit entwickelt und, zusammen mit den zuständigen einzelstaatlichen Stellen und den Statistiknutzern auf Gemeinschaftsebene, für ausgewählte Bereiche (Verkehrsstatistik und Statistiken über Auslandsunternehmenseinheiten) getestet. Die Methode, die nach den gleichen Grundsätzen und der gleichen Methodik entwickelt wurde, wie sie auch bei anderen Modellen dieser Art (dem EU-Nettokostenmodell oder dem Standardkostenmodell in einigen Mitgliedstaaten) verwendet wurden, und die Ergebnisse der Tests wurden zusammen mit den nationalen statistischen Stellen positiv bewertet.

Die Kommission (Eurostat) und die statistischen Stellen der Mitgliedstaaten, die gemeinsam für die Methode verantwortlich zeichnen, haben vereinbart, das Verfahren laufend zu verbessern, um zu einem möglichst ausgewogenen Verhältnis zwischen den Erfordernissen der Einfachheit und der praktischen Durchführbarkeit der Analysen einerseits und der Detailtiefe und Genauigkeit bei der Feinabstimmung der Erfordernisse der Kostenwirksamkeit andererseits zu gelangen.

3.2. Umsetzung der Methode

Wie vom Rat am 8. November 2005 empfohlen, ist die Methode in den Vorschlag der Kommission zum statistischen Mehrjahresprogramm 2008-2012, der demnächst vorgelegt wird, einbezogen worden. Sie wird als ein gemeinsames Instrument für strukturierte, systematische und transparente Analysen zur Unterstützung politischer Entscheidungen dienen. Die Methode gewährleistet die aktive Beteiligung der zuständigen nationalen Stellen an der Bewertung der Gesamtkosten für die Mitgliedstaaten und die Auskunftgeber nach den Grundsätzen des EU-Nettoverwaltungskostenmodells sowie der Kosten für die Kommission. Sie stellt außerdem die aktive Beteiligung der Datennutzer an der Bewertung des Nutzens der Statistik, insbesondere der Relevanz und Nützlichkeit für die EU-Politik, sicher. Dabei sollte den in die ausschließliche Zuständigkeit der Gemeinschaft fallenden Bereichen größere Aufmerksamkeit zuteil werden als Bereichen, in denen diese Zuständigkeit geteilt ist.

Die Unterstützung der Erstellung (einzelstaatlicher und) gemeinschaftlicher Statistiken hat nur einen geringen Anteil an der administrativen Gesamtbelastung der Unternehmen und insbesondere der KMU. Die Belastung wird jedoch als wesentlich schwerer empfunden. Auf der Ebene der Gemeinschaft erkundet die Kommission weiterhin Möglichkeiten, zu den allgemeinen Bemühungen um Entlastung beizutragen. Infolgedessen lautet der Vorschlag, die Methode auf kontinuierlicher Basis anzuwenden auf:

i) neue statistische Tätigkeiten mit erheblichen finanziellen Auswirkungen für die Auskunftgeber und

ii) bestehende statistische Anforderungen,

um das statistische Programm dadurch nach und nach ausgewogener zu machen. Da das Europäische Statistische System als Netz organisiert ist und nach dem Grundsatz der Subsidiarität funktioniert, wäre dies jedoch nur um den Preis umfangreicher Investitionen seitens der Mitgliedstaaten möglich. Insbesondere müssten sie zuverlässige Daten über die Kosten vorlegen, die unmittelbar durch die von der Gemeinschaft verlangte Statistikproduktion entstehen.

- Alle neuen Statistikvorhaben, die voraussichtlich eine erhebliche zusätzliche Belastung für die Datenlieferanten, insbesondere die Unternehmen, beinhalten, werden vor ihrer Umsetzung einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen.

- Alle vom kommenden statistischen Mehrjahresprogramm (2008-2012) abgedeckten Bereiche werden vor Ablauf des Programms einer Kosten-Nutzen-Analyse unterzogen.

4. DER PLANUNGSPROZESS

Der zur Festlegung der statistischen Programme der Kommission führende Prozess wird angepasst, indem verstärkt Ziele begünstigt werden, die eine Senkung der den Mitgliedstaaten und den Auskunftgebern entstehenden Kosten beinhalten. Das Programm wird künftig Überprüfungen der Planung für bestehende Bereiche umfassen, und in den jährlichen Erörterungen mit den Nutzern wird mehr Gewicht auf die Frage der Prioritätensetzung gelegt werden. In diesem Zusammenhang wird zusätzlich zu dem ständigen Dialog mit den Nutzern in der Kommission der Beteiligung des reformierten Europäischen Beratenden Ausschusses für statistische Informationen im Wirtschafts- und Sozialbereich (CEIES)[5] besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der CEIES soll den Rat, das Europäische Parlament und die Kommission unterstützen, indem er sicherstellt, dass die Bedürfnisse der Nutzer und die finanzielle Belastung der Datenlieferanten und -produzenten bei der Koordinierung der strategischen Ziele und Prioritäten der Gemeinschaftspolitik auf dem Gebiet der statistischen Information berücksichtigt werden.

Im Übrigen bieten die laufenden Diskussionen mit den Mitgliedstaaten über die Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für die Statistiken der Gemeinschaft (insbesondere der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates vom 17. Februar 1997 über die Gemeinschaftsstatistiken[6]) eine Gelegenheit, Möglichkeiten für eine noch stärkere Einbeziehung der NSÄ in die inhaltliche Gestaltung der statistischen Programme zu erkunden.

- Ein Vorschlag zur Reform des CEIES wurde am 3. November von der Kommission angenommen.

- Bei der Überarbeitung der Rechtsgrundlagen für die Gemeinschaftsstatistiken werden Möglichkeiten einer stärkeren Einbeziehung der NSÄ in die inhaltliche Gestaltung der statistischen Programme der Gemeinschaft geprüft werden.

5. SCHLUSSFOLGERUNG

Für eine effiziente Economic Governance und Politikgestaltung in der Europäischen Union sowohl auf nationaler als auch auf gemeinschaftlicher Ebene werden Statistiken von hoher Qualität benötigt. Dies ist vereinbar mit einer kontinuierlichen Einhaltung der Grundsätze der besseren Rechtsetzung insgesamt, einschließlich der Vereinfachung, die eines der Schlüsselelemente der 2005 eingeleiteten neuen Partnerschaft für Wachstum und Beschäftigung darstellt.

Die von der Kommission in dieser Mitteilung vorgestellten Maßnahmen stehen im Einklang mit dieser Gesamtstrategie zur Verbesserung des rechtlichen und administrativen Umfelds und zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit auf europäischer und einzelstaatlicher Ebene ein.

Im Bereich der Statistik erachtet es die Kommission für notwendig, sicherzustellen, dass die Gemeinschaftsstatistik neuem politischem Bedarf Rechnung tragen kann, während gleichzeitig Anforderungen dort reduziert werden, wo ihre politische Bedeutung abgenommen hat oder nur gering ist. Die Kommission befürwortet die systematische Bewertung der Kostenwirksamkeit neuer und bestehender Anforderungen auf der Grundlage der großen Leitlinien. Auswirkungen und Folgen aller neuen Legislativvorschläge werden weiterhin systematisch bewertet und die nationalen statistischen Ämter über die Ergebnisse unterrichtet werden. In allen diesen Fragen beabsichtigt die Kommission, eng mit den Mitgliedstaaten und den Endnutzern der Gemeinschaftsstatistik zusammenzuarbeiten, die mit ihrem Engagement dafür sorgen werden, dass die ehrgeizigen Zielsetzungen in diesem Bereich verwirklicht werden können.

Die Bemühungen um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Anforderungen und Ressourcen sind keine einmalige Angelegenheit. Es müssen kontinuierlich Anstrengungen unternommen werden, und es werden Instrumente benötigt, die in einem strategischen Kontext so eingesetzt werden können, dass die größere Effizienz und Effektivität des Europäischen Statistischen Systems insgesamt in besseren Statistiken zur Unterstützung der EU-Politik zum Ausdruck kommt. Die in dieser Mitteilung vorgestellten Maßnahmen und Instrumente sind in das kommende statistische Mehrjahresprogramm der Gemeinschaft einbezogen.

Da ein gemeinsames Engagement für Prioritätensetzung, Vereinfachung und Verringerung des Beantwortungsaufwands im Bereich der Gemeinschaftsstatistiken unerlässlich ist, fordert die Kommission das Europäische Parlament und den Rat auf, den vorgeschlagenen Maßnahmen zuzustimmen und künftige Initiativen zu ihrer Verwirklichung zu unterstützen.

[1] KOM(2005) 217.

[2] KOM(2005) 535.

[3] KOM(2006) 66.

[4] Verordnung (EWG) Nr. 3924/91 des Rates vom 19. Dezember 1991.

[5] KOM(2006) 653.

[6] ABl. L 52 vom 22.2.1997, S. 1.

Top