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Document 52006DC0571

    Mitteilung der Kommission - Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance

    /* KOM/2006/0571 endg. */

    52006DC0571

    Mitteilung der Kommission Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance /* KOM/2006/0571 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 12.10.2006

    KOM(2006) 571 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Die demografische Zukunft Europas – Von der Herausforderung zur Chance

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in Europa: Tendenzen und Perspektiven 3

    2. Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung 5

    2.1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum 5

    2.2. Auswirkungen auf den Sozialschutz und die öffentlichen Finanzen 7

    3. Eine konstruktive Reaktion auf die demografische Herausforderung 8

    3.1. Ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt 8

    3.2. Ein Europa, das die Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben hoher Qualität 9

    3.3. Ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa 12

    3.4. Ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist 12

    3.5. Ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen 14

    4. Schlussfolgerungen: Von der Herausforderung zur Chance 15

    APPENDIX: Main European Demographic Trends and Data 17

    Projections – EU-25 17

    Projections by country 18

    Employment rate of older workers 19

    Fertility and female employment rates 20

    Net migration rate vs. natural population growth 21

    1. DIE ZUNEHMENDE ALTERUNG DER BEVÖLKERUNG IN EUROPA: TENDENZEN UND PERSPEKTIVEN

    Die zunehmende Alterung der Bevölkerung, das heißt die Erhöhung des Anteils älterer Menschen, ist in erster Linie das Ergebnis beträchtlicher ökonomischer, sozialer und medizinischer Fortschritte, die den Europäern die Möglichkeit eröffnen, ein in der Geschichte beispielloses langes, annehmliches und sicheres Leben zu führen. Gleichzeitig ist sie aber auch, wie dies von den Staats- und Regierungschefs auf dem informellen Gipfel von Hampton Court im Oktober 2005 betont wurde, eine der wichtigsten Herausforderungen, denen sich die Europäische Union in den nächsten Jahren stellen muss.

    Die vorliegende Mitteilung ist eine Reaktion auf die bei diesem Gipfel zum Ausdruck gekommene Besorgnis, die von den Bürgern weitgehend geteilt wird. Die Mitteilung stellt ein Follow-up zu der Mitteilung der Kommission an den Europäischen Rat mit dem Titel „Europäische Werte in der globalisierten Welt“ und zu dem Grünbuch der Kommission mit dem Titel „ Angesichts des demografischen Wandels – eine neue Solidarität zwischen den Generationen“ [1] dar. In der vorliegenden Mitteilung wird untersucht, wie die Europäer die demografische Herausforderung mit Hilfe der erneuerten Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung und der Strategie der nachhaltigen Entwicklung bewältigen können. Insbesondere wird herausgestellt, wie die Union ihre Mitgliedstaaten bei einer langfristigen Strategie unterstützen kann, deren Umsetzung wesentlich davon abhängt, dass sie dazu willens und in der Lage sind. Dazu stellt die Mitteilung die wichtigsten Faktoren dar, bewertet die komplexen Auswirkungen und zeigt die wichtigsten Mittel und Wege für Maßnahmen auf nationaler, regionaler und lokaler wie europäischer Ebene auf. Sie zieht die Schlussfolgerung, dass man die Herausforderung der zunehmenden Alterung der Bevölkerung bestehen kann, wenn man Voraussetzungen für eine angemessene Unterstützung der Menschen mit Kinderwunsch schafft und wenn die Möglichkeiten optimal genutzt werden, die eine längere Lebensdauer bei höherer Produktivität und besserer Gesundheit bietet.

    Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in der EU kann auf vier demografische Tendenzen zurückgeführt werden, die sich gegenseitig beeinflussen. Allerdings können Ausmaß und Tempo zwischen verschiedenen Ländern und Regionen stark schwanken, was eine pauschale Reaktion von vornherein ausschließt. Zusammenfassend lässt sich festhalten:

    - Die durchschnittliche Zahl von Kindern je Frau (konjunkturelle Fruchtbarkeitsziffer) ist niedrig – sie beträgt 1,5 Kinder für die EU der 25, was deutlich unterhalb des Reproduktionsniveaus von 2,1 liegt, das für eine Aufrechterhaltung der Bevölkerung erforderlich ist, wenn keine Immigration erfolgt. Bis 2030 wird für die EU der 25 ein begrenzter Anstieg auf 1,6 vorausgesagt[2].

    - Der Rückgang der Fruchtbarkeit in den letzten Jahrzehnten ist auf den Babyboom der Nachkriegszeit gefolgt, der heute dazu führt, dass die Bevölkerungsgruppe der 45- bis 65-Jährigen anschwillt. In dem Maße, in dem die Babyboomer das Rentenalter erreichen, steigt der Anteil der älteren Menschen erheblich an, die finanziell von einer geschrumpften Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter unterstützt werden müssen. Dieses Phänomen wird verschwinden, aber erst in einigen Jahrzehnten.

    - Nachdem die Lebenserwartung bei der Geburt seit 1960 um acht Jahre gestiegen ist, könnte sie bis 2050 noch um weitere fünf Jahre, eventuell sogar mehr, zunehmen. Der größte Teil der vorgesehenen Steigerung würde bei den späteren Jahrgängen erreicht. Somit können die Europäer, die im Jahre 2050 ein Alter von 65 Jahren erreichen, damit rechnen, dass sie im Durchschnitt vier bis fünf Jahre länger leben als die Personen, die heute 65 Jahre alt sind. Dies wird zu einer spektakulären Erhöhung der Zahl von Menschen im Alter von über 80 und 90 Jahren führen, was dann zur Folge hat, dass viele von ihnen jahrzehntelang als Rentner leben und ein Alter erreichen, in dem Gebrechlichket und Behinderungen häufig auftreten, wobei allerdings der relative Anteil von Personen in einem schlechten Gesundheitszustand in dieser Altersgruppe zurückgehen könnte.

    - Europa ist bereits heute Ziel beträchtlicher Nettomigrationsströme aus Drittländern. Im Jahr 2004 wurden in der EU 1,8 Millionen Immigranten verzeichnet, das heißt, dass der Zustrom im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung höher war als in den Vereinigten Staaten. Auch in den nächsten Jahrzehnten wird die EU mit ziemlicher Sicherheit ein wichtiges Ziel für Migranten bleiben. In einem vorsichtigen Basisszenario geht Eurostat davon aus, dass bis 2050 etwa 40 Millionen Personen in die Europäische Union einwandern werden. Da sich viele von ihnen im arbeitsfähigen Alter befinden, erfährt die Bevölkerung durch die Migranten eine Verjüngung. Allerdings sind die längerfristigen Auswirkungen unsicher, da sie davon abhängen, ob zum einen die Familienzusammenführung mehr oder weniger restriktiv gehandhabt wird und zum anderen von der Entwicklung der Geburtenrate der Migranten. Auch bei den derzeitigen Immigrationsströmen kann die Einwanderung die Auswirkungen der niedrigen Fruchtbarkeitsrate und des Anstiegs der Lebenserwartung auf die Altersverteilung in der europäischen Bevölkerung nur teilweise ausgleichen.

    Bei diesen Tendenzen wird die Gesamtbevölkerung der EU-25 leicht zurückgehen, aber ein sehr viel höheres Alter aufweisen. In wirtschaftlicher Hinsicht wird die wichtigste Veränderung die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter (15 bis 64 Jahre) betreffen, die bis 2050 um 48 Millionen zurückgehen wird. Der Abhängigkeitsquotient (Anzahl der Personen von 65 Jahren und darüber, bezogen auf die Personen von 15 bis 64 Jahren) dürfte sich verdoppeln und 51 % bis 2050 erreichen; dies bedeutet, dass in der EU nicht mehr vier Personen im arbeitsfähigen Alter auf jeden Mitbürger von 65 Jahren und darüber kommen werden, sondern nur noch zwei.

    Auch die regionalen und sozialen Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung erfordern unsere Aufmerksamkeit. Die Regionen mit schrumpfender Bevölkerung, die sich im Wesentlichen aus älteren Menschen zusammensetzt, müssen sich mit Schwierigkeiten bei dem Angebot an wesentlichen öffentlichen Gütern und Dienstleistungen auseinander setzen, wie den Leistungen der Gesundheitsversorgung, der Wohnraumversorgung, der Stadtentwicklung sowie Verkehrs- und Tourismusleistungen, so dass die Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung sich auch in dem ökologischen Gleichgewicht bemerkbar macht. Mit dem demografischen Wandel gehen ferner tief greifende soziale Veränderungen einher, die auch die Zusammensetzung der Familien betreffen; insbesondere äußern sie sich darin, dass immer mehr ältere Menschen alleine leben. Dadurch, dass die Zahl der sehr alten und hilfebedürftigen Menschen zunimmt, ergeben sich auch neue wirtschaftliche und soziale, ja sogar ethische Probleme.

    Die zunehmende Alterung der Bevölkerung in der EU muss im Kontext des globalen Bevölkerungswachstums in der Welt gesehen werden. Nach einer Zunahme der Weltbevölkerung von 2 Milliarden im Jahre 1950 auf heute 6,5 Milliarden sieht die zentrale Prognose der UNO ein – allerdings verlangsamtes – weiteres Wachstum voraus, sodass bis 2050 mit 9,1 Milliarden gerechnet wird. Etwa 95 % des globalen Bevölkerungswachstums wird in den Entwicklungsländern stattfinden und die Bevölkerung der 50 am wenigsten entwickelten Länder wird sich verdoppeln. Am stärksten wird das Wachstum in Afrika sein. Somit wird sich der Anteil der 25 EU-Mitgliedstaaten an der Weltbevölkerung verringern.

    Aber nicht nur Europa altert. Zu beträchtlichen Erhöhungen des Anteils Hilfebedürftiger wird es bis 2050 in Schwellenländern kommen, wie zum Beispiel in China und Indien. Gelingt es den Entwicklungsländern, ihren demografischen Vorteil zu nutzen und die aktiven jungen Menschen in den Arbeitsmarkt zu integrieren, wird die globale Produktion ansteigen und rentable Investitionsmöglichkeiten für die Europäer bieten, die heute Geld für den Ruhestand zurücklegen. Andererseits kann die Verbindung von hohen Geburtenraten und einer langsamen Entwicklung zu Instabilität in diesen Ländern führen und den Emigrationsdruck erhöhen.

    Die globalen Migrationsströme haben gegenwärtig und künftig erhebliche Auswirkungen sowohl auf die Zielländer wie auch auf die Herkunftsländer. Wie die Immigration die zunehmende Alterung der Bevölkerung in der EU beeinflusst, hängt davon ab wie erfolgreich die Eingliederung der Immigranten in die reguläre Wirtschaft gelingt, wobei derzeit die Beschäftigungsquote der Einwanderer in vielen Mitgliedstaaten weiterhin unter der der übrigen Bevölkerung liegt. Die Immigration kann, wenn die legal beschäftigten Immigranten Beiträge in die öffentlichen Rentenkassen einzahlen, vorübergehend die finanziellen Auswirkungen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung verringern. Allerdings erwerben die aktiven Immigranten im Laufe der Zeit eigene Rentenansprüche. Ihr längerfristiger Beitrag zu einem nachhaltigen Gleichgewicht der öffentlichen Finanzen hängt somit davon ab, dass die Rentensysteme auf soliden Fundamenten ruhen. Für die Herkunftsländer kann sich die Emigration in die EU als positiver Faktor erweisen, insbesondere durch Verringerung des Drucks auf den Arbeitsmarkt, durch Geldüberweisungen und das Fachwissen und Kapital der Rückkehrer. Allerdings führt die Auswanderung eines hohen Anteils gut ausgebildeter junger Menschen in einigen Ländern und Wirtschaftssektoren wohl zu einem „Brain Drain“ mit negativen ökonomischen und sozialpolitischen Wirkungen für ihre Länder. Hier darf man die Möglichkeiten nicht außer Acht lassen, die eine vorübergehende Migration und eine freiwillige Rückkehr in das Herkunftsland bieten.

    2. AUSWIRKUNGEN DER ZUNEHMENDEN ALTERUNG DER BEVÖLKERUNG

    2.1. Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt, die Produktivität und das Wirtschaftswachstum

    Im Lauf der nächsten zehn Jahre wird die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter zu schrumpfen beginnen, wenn zahlreiche Babyboomer das Rentenalter erreichen. Allerdings wird diese Entwicklung mit Unterstützung entsprechender beschäftigungspolitischer Maßnahmen im nächsten Jahrzehnt auf Grund steigender Beschäftigungsquoten wohl vorübergehend ausgeglichen werden. Aus kürzlich veröffentlichten Prognosen[3] geht hervor, dass zwar die Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter ab 2010 abzunehmen beginnt, die Gesamtzahl der Beschäftigten in der EU der 25 bis 2017 jedoch weiter zunehmen wird. Mehr als zwei Drittel dieses Zuwachses werden sich aus höheren Beschäftigungsquoten der Frauen ergeben, wobei ältere Frauen nach und nach durch jüngere, besser ausgebildete und stärker in das Berufsleben einbezogene Frauen ersetzt werden. Der Saldo wird auf den absehbaren starken Anstieg der Beschäftigungsquote älterer Arbeitnehmer (im Alter von 55 bis 64 Jahren) zurückgehen. Die erwartete positive Beschäftigungsentwicklung wird ein Zeitfenster eröffnen, das die Umsetzung von Reformen vor dem Eintritt der vollen Wirkung der zunehmenden Alterung der Bevölkerung ermöglicht. Höhere Beschäftigungsquoten können jedoch nur eine Atempause bieten; anschließend käme der demografische Wandel wieder voll zum Tragen. Auch wenn das Ziel der Lissabon-Strategie, nämlich eine globale Beschäftigungsquote von 70 %, erreicht wird, dürfte sich die Gesamtzahl der Beschäftigten zwischen 2010 und 2050 um 30 Millionen verringern.

    Es wird davon ausgegangen, dass die Wirtschaftswachstumsrate mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zurückgeht, hauptsächlich wegen des Rückgangs der Bevölkerung im arbeitsfähigen Alter. In den Schätzungen wird aufgezeigt, dass sich die jährliche durchschnittliche Zuwachsrate des BIP der EU der 25 bei unveränderten derzeitigen Tendenzen und politischen Rahmenbedingungen von 2,4 % im Zeitraum 2004-2010 automatisch auf nur noch 1,2 % im Zeitraum 2030-2050 verringern wird. Im Laufe der Zeit müsste sich Europa immer stärker auf Produktivitätszuwächse als Hauptquelle des Wirtschaftswachstums verlassen. Die älteren Arbeitnehmer stellen einen wachsenden Anteil der globalen Arbeitskräfteressourcen und ökonomischen Produktionskräfte. Allerdings sind in vielen Ländern nach wie vor verhältnismäßig wenige ältere Arbeitnehmer beschäftigt, was auf einen übermäßigen Rückgriff auf Vorruhestandsregelungen, unzureichende finanzielle Anreize zur Aufnahme einer Arbeit in den Steuer- und Sozialsystemen und eine unzureichende Berücksichtigung altersspezifischer Erfordernisse am Arbeitsplatz zurückzuführen ist; letzteres macht sich hauptsächlich dadurch bemerkbar, dass älteren Arbeitnehmern kein ausreichender Zugang zur Fortbildung gewährt wird oder sie sogar diskriminiert werden.

    Dass die Arbeitskräfte zunehmend älter werden und das Berufsleben länger dauert, muss nicht mit einer Abnahme der Produktivität einhergehen. Aus den verfügbaren Daten geht nicht hervor, dass ältere Arbeitnehmer notwendigerweise weniger produktiv und weniger innovativ sind. Zu einem Rückgang der körperlichen und geistigen Fähigkeiten kommt es erst in einem verhältnismäßig hohen Alter, er geht sehr langsam vor sich, schwankt stark von einem Individuum zum anderen und kann mit Hilfe von Präventionsstrategien im Gesundheitsbereich begrenzt werden. Außerdem kann ein solcher Rückgang durch größere Erfahrung, Anpassungen der Arbeitsorganisation und eine effizientere Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) ausgeglichen werden. Schließlich werden die zukünftigen älteren Arbeitnehmer darüber hinaus ein höheres Ausbildungsniveau aufweisen, wodurch das eventuell mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung einhergehende Risiko vermindert wird, dass sich neue Technologien weniger schnell verbreiten.

    Im Übrigen ist keineswegs ausgemacht, dass die Verringerung der Zahl junger Menschen dazu führt, dass sie leichteren Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Für eine gesicherte Beschäftigung sind Bildung und passende Qualifikationen und Fähigkeiten weiterhin unerlässlich. Im Kontext einer alternden Gesellschaft ist es somit von ganz besonderer Bedeutung, jungen Menschen eine Ausbildung hoher Qualität zu vermitteln, die den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und einer wissensbasierten Gesellschaft entspricht und lebenslanges Lernen zu fördern, damit die Kenntnisse und Fähigkeiten der einzelnen Menschen erhalten werden können.

    2.2. Auswirkungen auf den Sozialschutz und die öffentlichen Finanzen

    Werden die derzeitigen politischen Strategien beibehalten, wird die zunehmende Alterung der Bevölkerung immer höheren Druck auf die öffentlichen Ausgaben ausüben, obwohl der Anstieg von einem Land zum anderen sehr unterschiedlich ausfällt. Es wird angenommen, dass sich in der EU der 25 die altersbezogenen öffentlichen Ausgaben zwischen 2004 und 2050 um 3 bis 4 Punkte des BIP erhöhen werden, was einer Steigerung der öffentlichen Ausgaben um 10 % entsprechen würde[4]. Dieser Anstieg wird sich ab 2010 bemerkbar machen und zwischen 2020 und 2040 besonders stark ausfallen. Betroffen sind dann die Renten, die Gesundheitsversorgung und die Dienstleistungen für ältere Menschen.

    In vielen Ländern besteht die Gefahr, dass die öffentlichen Finanzen insgesamt nicht mehr tragfähig sind, und dass daher das zukünftige Gleichgewicht der Renten- und Sozialversicherungssysteme grundsätzlich gefährdet wird. Lässt man zu, dass die mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zusammenhängenden öffentlichen Ausgaben die Haushaltsdefizite vergrößern, so würde dies zu einer inakzeptablen Schuldenspirale führen. Dadurch würde das Potenzial des Wirtschaftswachstums beeinträchtigt, die Funktionsweise der Einheitswährung gefährdet und schließlich eine dramatische Kürzung der Renten und der Leistungen der Gesundheitsversorgung erforderlich, mit schwerwiegenden negativen Konsequenzen für das zukünftige Wohlergehen der Rentner und der Steuerzahler.

    Wollte man die Reformen auf einen späteren Zeitpunkt verschieben, wenn die Steigerung der öffentlichen Ausgaben für die Renten und die Gesundheitsversorgung tatsächlich eintritt, hätte man eine Gelegenheit verpasst, sicherzustellen, dass alle Generationen, einschließlich die der Babyboomer, ihren Beitrag zu dem erforderlichen Anpassungsprozess leisten.

    Allerdings sind die Regierungen der EU-Länder im allgemeinen nicht untätig geblieben, und die jüngsten Reformen, insbesondere die der öffentlichen Renten-, Gesundheits-, Arbeitsmarkt- und Bildungssysteme fangen an, sich bezahlt zu machen. Dies äußert sich vor allem darin, dass die Beschäftigungsquote der älteren Arbeitnehmer seit 2000 rasch ansteigt. Diese Reformen haben auch zum Ziel, die Verantwortung von den Regierungen und Unternehmen auf die einzelnen Menschen zu übertragen: die Bürger werden daher eine sehr viel aktivere Rolle übernehmen müssen, sowohl in Bezug auf die finanzielle Eigenvorsorge für das Alter als auch auf die Wahl des Zeitpunkts des Eintritts in den Ruhestand.

    Die zunehmende Alterung der Bevölkerung wird sich auch darin äußern, dass die öffentlichen Ausgaben für die Gesundheitsversorgung und die Langzeitpflege stark ansteigen werden, wobei in diesem Bereich allerdings viel von der zukünftigen Verbesserung des Gesundheitszustands der älteren Menschen abhängt. Dieser wird insbesondere eine sachgemäßere Anpassung der Gesundheitsversorgungsleistungen und einen präventiven Ansatz bei chronischen Krankheiten erforderlich machen, der durch den Einsatz neuer Technologien gefördert werden könnte. Wenn in Zukunft die längere Lebensdauer im Allgemeinen mit guter Gesundheit und ohne Behinderung einherginge, würde die vorgesehene Steigerung der öffentlichen Ausgaben für Gesundheits- und Pflegeleistungen, die aufgrund der zunehmenden Alterung der Bevölkerung zu erwarten wären, nur halb so hoch ausfallen[5].

    3. EINE KONSTRUKTIVE REAKTION AUF DIE DEMOGRAFISCHE HERAUSFORDERUNG

    Angesichts der Komplexität der mit der zunehmenden Alterung der Bevölkerung verbundenen Herausforderungen erscheint eine globale Strategie erforderlich. Sowohl auf der Ebene der EU als auch auf nationaler Ebene wird es erforderlich sein, die bestehenden Politiken zu bewerten, um festzulegen, inwieweit sie gegebenenfalls auf Grund der demografischen Veränderungen in der EU angepasst werden müssten.

    Nachstehend werden fünf politische Grundausrichtungen dargestellt.

    3.1. Ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt

    Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union können dem Bevölkerungsrückgang entgegenwirken oder auf den Geburtenrückgang reagieren, der in einigen Ländern ein beunruhigendes Ausmaß erreicht. Diese Reaktionen sind gleichzeitig erforderlich und auch realistisch. Sie sind erforderlich , denn aus den Umfragen geht hervor, dass in allen Ländern der EU Elternpaare mehr Kinder haben möchten. Sie sind realistisch, da in internationalen Vergleichen hervorgehoben wird, dass die von bestimmten Staaten beständig seit mehreren Jahrzehnten betriebenen Strategien, hauptsächlich familienpolitischer Art, günstige Bedingungen für die Menschen zu schaffen, die Kinder haben wollen, wirkungsvoll sind[6].

    Es handelt sich hier um verschiedenartige Strategien, die jedoch drei Absichten gemeinsam haben: i) die Ungleichheit der Chancen von Bürgern mit Kindern und ohne Kinder zu verringern, ii) einen allgemeinen Zugang zu Hilfsleistungen für Eltern zu bieten, insbesondere, was die Erziehung und Betreuung von Kleinkindern betrifft, iii) die Arbeitszeit so zu gestalten, dass Männern wie Frauen bessere Möglichkeiten für lebenslanges Lernen und die Vereinbarung von Privat- und Berufsleben geboten werden.

    Bei den neuesten Analysen des Geburtenrückgangs wird darüber hinaus auf die erheblichen Auswirkungen hingewiesen, die das zunehmende Alter der Erstgebärenden hat; es ist Ausdruck einer wachsenden Zurückhaltung der Paare hinsichtlich eines Kinderwunschs. Aus diesen Analysen folgt, dass in wachsendem Maße die Unsicherheiten abzubauen sind, die mit dem Eintritt junger Erwachsener in den Arbeitsmarkt einhergehen und ganz allgemein der Verbesserung ihrer Lebensbedingungen wachsende Aufmerksamkeit gewidmet werden muss. Darüber hinaus ermöglichen wirksame Maßnahmen zur Gleichstellung der Geschlechter den Paaren eine erleichterte Familienplanung. Es geht also darum, gegen Schwierigkeiten bei der Wohnungssuche anzugehen, ein Zurückgreifen auf Kinderbetreuungsdienste zu erleichtern, die erschwinglich und von hoher Qualität sind und ganz allgemein die Vereinbarkeit des Berufs mit den persönlichen Anforderungen durch flexible Arbeitsformen oder neue technologische Möglichkeiten zu verbessern. Es geht ebenfalls darum, die Kinderarmut zu bekämpfen, die weiterhin ein beängstigendes Ausmaß hat und auch ein Ausdruck der relativen Verschlechterung der Situation von Familien mit Kindern ist.

    Die Solidarität zwischen den Generationen könnte in Gefahr geraten, wenn allein die jüngste Bevölkerungsgruppe, die zahlenmäßig und hinsichtlich der Wirtschaftskraft an Bedeutung verliert, die Last der zunehmenden Alterung der Bevölkerung tragen müsste. Gegen diesen Missstand vorzugehen ist eine Priorität des neuen Generationenpakts.

    Auf der Tagung des Europäischen Rats in Barcelona im Jahre 2002 haben sich die Mitgliedstaaten eindeutig verpflichtet, das Angebot an Kinderbetreuungseinrichtungen zu verbessern: bis 2010 sollten Einrichtungen für mindestens 90 % der Kinder zwischen drei und sechs Jahren und für mindestens 33 % der Kinder von unter drei Jahren zur Verfügung stehen. Es ist jetzt an der Zeit, diese Kinderbetreuungseinrichtungen tatsächlich zu schaffen.

    Die Kommission wird Folgendes unternehmen:

    - Sie wird die Sozialpartner dazu konsultieren, welche Maßnahmen zu treffen sind (zum Beispiel die Einführung eines Elternurlaubs oder einer flexibleren Arbeitsorganisation), um die Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben von Männern und Frauen zu verbessern, um die Bedürfnisse der Familien stärker zu berücksichtigen[7].

    - Sie wird im Oktober 2006 ein erstes Europäisches Demografieforum veranstalten, über das die Kommission einen Analysebericht verfassen wird. Begleitet wird die Arbeit des Forums von einer Regierungssachverständigengruppe , die von der Kommission einzurichten ist.

    3.2. Ein Europa, das Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben hoher Qualität

    Ein wichtiges Anliegen der Lissabon-Strategie ist die Anhebung der Beschäftigungsquote; hier wurden bereits gewisse Erfolge erzielt. Die bedeutsamen Reformen der Beschäftigungs-, Bildungs- und Ausbildungspolitik müssen somit ausgeweitet und über das Jahr 2010 hinaus fortgeführt werden. Es werden verstärkte Anstrengungen erforderlich sein, um die Segmentierung des Arbeitsmarkts zu verringern, eine weitere Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen zu erreichen[8] und die Wirksamkeit und Gerechtigkeit der Bildungssysteme zu verbessern, damit Kompetenzen erweitert werden können und die Einbeziehung der neu hinzukommenden Arbeitnehmer gefördert werden kann, welche unter dieser Abschottung leiden. Dieses Ziel wird insbesondere mit der Umsetzung der „Flexicurity“-Leitlinien verfolgt, die die Übergänge zwischen verschiedenen Lebensabschnitten erleichtern sollen und zwar durch eine erhöhte Flexibilität des Arbeitsmarkts, lebenslanges Lernen, aktive Arbeitsmarktpolitik und Maßnahmen des Sozialschutzes. Dafür wird es erforderlich sein, zahlreiche Akteure auf unterschiedlichen Verantwortungsebenen, Arbeitnehmer und Unternehmer, einzubeziehen, mittels des sozialen Dialogs und der soziale Verantwortung der Unternehmen.

    Angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung ist es jedoch erforderlich, einer Steigerung der Beteiligungsquote der Frauen und Männer, die älter als 55 Jahre sind, strategische Bedeutung beizumessen. Hierzu bedarf es weit reichender Reformen, um die Anreize für ein vorzeitiges Verlassen des Arbeitsmarkts zu beseitigen und die Beschäftigung älterer Menschen zu fördern. Außerdem ist darauf zu achten, dass ein längeres Arbeitsleben tatsächlich möglich ist und dass die Arbeitsmarktpolitiken der Regierungen insgesamt zu mehr Beschäftigungsmöglichkeiten für ältere Arbeitnehmer führen.

    Das Konzept des „aktiven Alterns“ stellt schon an und für sich einen umfassenden und nachhaltigen Ansatz dar, der ein ganzes Spektrum von Begleitmaßnahmen beinhaltet, welche über Rentenreformen weit hinausgehen. Will man ernsthaft über eine längere Lebensarbeitszeit nachdenken, dürfen Menschen nicht mehr mit diskriminierenden Vorurteilen konfrontiert werden, müssen sie darauf vorbereitet sein, im Laufe der Zeit erworbene Fähigkeiten zu aktualisieren und zu nutzen, müssen Zugang zu flexiblen Ruhestandssystemen erhalten und müssen sich nicht nur guter körperlicher und geistiger Gesundheit erfreuen, sondern auch die berechtigte Hoffnung haben, diesen Zustand noch lange beizubehalten. Die Europäische Union verfügt über die rechtliche Handhabe, die Beachtung des Verbots der Diskriminierung aufgrund des Alters durchzusetzen und im Europäischen Jahr der Chancengleichheit 2007 wird sich Gelegenheit bieten, die Einhaltung dieses Verbots in den Mitgliedstaaten zu bewerten. Denn diese müssen dafür sorgen, dass die Fort- und Weiterbildung weiterentwickelt wird und dass lebenslange Präventionsstrategien im Gesundheitsbereich intensiviert werden. Alle Arbeitnehmer müssen leichteren Zugang zu lebenslangem Lernen haben, insbesondere auch die weniger qualifizierten Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer, die unter weniger günstigen Arbeitsbedingungen berufstätig sind. Diese Handlungsfelder sind nicht neu – die zunehmende Alterung der Bevölkerung verleiht ihnen jedoch jetzt den Charakter einer prioritären Investition in die Zukunft , die die Europäische Union insbesondere durch das Programm „Allgemeine und berufliche Bildung 2010“ unterstützt.

    Dass die aktive Bevölkerung zunimmt, hängt zum Teil auch davon ab, dass das System der öffentlichen Gesundheit verbessert wird. Zunächst geht es darum, die Struktur des Leistungsangebots unserer Gesundheitssysteme zu rationalisieren, die häufig nicht mehr den neuen Bedürfnissen entspricht. Die vor Kurzem eingeleitete Initiative der Kommission, gemeinschaftliche Rahmenbedingungen festzulegen, um die grenzüberschreitende Mobilität der Patienten und den freien Verkehr von Gesundheitsversorgungsleistungen zu verbessern, ist Teil dieses Programms und dürfte Skaleneffekte ermöglichen. Andererseits müssten wirksame Vorbeugungsmaßnahmen im Kampf gegen Übergewicht, Tabak- und Alkoholmissbrauch sowie Geisteskrankheiten auch weit reichende Auswirkungen auf den Gesundheitszustand der Europäer haben und damit auch auf die Arbeitsproduktivität und die zukünftigen Ausgaben für die Gesundheit. Drittens könnte ein gesteigerter Rückgriff auf neue Technologien, wie zum Beispiel die Telemedizin und die individuellen Gesundheitssysteme, die für Senioren, ihre Familien und das Pflegepersonal zugänglich sind, die Kontrolle der Gesundheitsausgaben und das Wohlergehen der Bürger fördern. Schließlich werden sich die Arten der auftretenden Krankheiten bei einer zunehmend alternden Bevölkerung ganz sicher ändern, was unausweichlich dazu führt, dass sich neue Fragen über die Arten der in Zukunft erforderlichen Gesundheitsversorgungsleistungen stellen werden.

    Soll eine Berufstätigkeit im Alter von über 60 Jahren nicht mehr wie heute als Vorrecht für Personen mit hohen Einkommen und der besten Ausbildung angesehen werden, muss man die Unterschiede in der Lebenserwartung verringern, die heute eine der charakteristischsten sozialen Ungleichheiten in Abhängigkeit vom Einkommen und vom Bildungsniveau darstellen. Präventivmaßnahmen zur Verbesserung der Lebensführung und von Umweltbedingungen, die Voraussetzung für gute Gesundheit innerhalb und außerhalb der Arbeitswelt, müssen ab sofort zu einer verstärkten Zusammenarbeit der Akteure in den Bereichen öffentliche Gesundheit, Bildung, Medien und Arbeitsorganisation führen, damit die Lebenserwartung bei guter Gesundheit frühzeitig beeinflusst werden kann, die etwas durchaus Anderes ist als die globale Lebenserwartung und die je nach Mitgliedstaat ganz unterschiedlich ausfällt.

    Dass Menschen von über 65 Jahren, einschließlich der Personen, die sich offiziell im Ruhestand befinden, in Wirtschaft und Gesellschaft mitwirken, muss als eine Chance betrachtet werden und nicht als Zwang. Die Modalitäten für diese erweiterte Beteiligung an sozialen Aktivitäten auf freiwilliger Basis müssen zum großen Teil erst noch entwickelt werden.

    Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die auf der Tagung des Europäischen Rats von Stockholm 2001 eingegangenen Verpflichtung, die Beschäftigungsquote der Arbeitnehmer von über 55 Jahren auf über 50 % zu steigern, zu erfüllen. Die Kommission wird, wenn sie einen neuen Zyklus der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung im Jahre 2008 einleitet, die Ergebnisse der Mitgliedstaaten bei der Beschäftigungsquote von Männern und Frauen von über 55 Jahren und beim Alter des Ausscheidens aus dem Erwerbsleben überprüfen, und sie wird über Beispiele guter Praxis in den Mitgliedstaaten bei der Förderung des aktiven Alterns berichten.

    Die Europäische Union hat zugestimmt, ihre Unterstützung für die Mitgliedstaaten bei der Erreichung dieses Ziels zu intensivieren, indem die Stärkung des Europäischen Sozialfonds und der Programme für das lebenslange Lernen für den Zeitraum 2007-2013 beschlossen wurde[9].

    Die Kommission wird sich mit den betroffenen Akteuren zu den Initiativen zur Einführung eines EU-Rechtsrahmens beraten, mit dessen Hilfe sich das grenzüberschreitende Angebot an Gesundheitsleistungen und die Mobilität der Patienten verbessern lassen[10].

    Die Mitgliedsstaaten werden aufgefordert, die Richtlinie über die Gleichbehandlung bei der Beschäftigung und am Arbeitsplatz in vollem Umfang anzuwenden[11]. 2007 wird die Kommission die Anwendung dieser Richtlinie in Bezug auf die Altersdiskriminierung überprüfen.

    3.3. Ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa

    Eine dritte Reaktion auf die demografische Herausforderung besteht darin, dass die Arbeitsproduktivität der Europäer gesteigert wird. Allgemein umfasst die seit 2005 neu ausgerichtete Lissabon-Strategie auf kohärente Weise sämtliche strukturellen Reformen, einschließlich der mikroökonomischen, mit denen sich die europäische Leistungsfähigkeit optimieren lässt. Hierzu leistet die Europäische Union einen unmittelbaren Beitrag über die Vertiefung des Binnenmarkts, durch die Umsetzung der Wettbewerbsregeln und dadurch, dass der Qualität der Rechtsetzung Priorität zuerkannt wird, insbesondere gegenüber den KMU, sowie durch die Politik des sozialen Zusammenhalts. Somit schafft die Lissabon-Strategie die erforderlichen Bedingungen, damit Kompetenz, Qualität und Arbeitsproduktivität in jeder Altersstufe zur Geltung gebracht werden können.

    Die zunehmende Alterung der Bevölkerung kann sogar eine willkommene Gelegenheit darstellen, die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft zu steigern. Man muss den europäischen Wirtschaftsakteuren die bestmöglichen Bedingungen anbieten, damit sie diese durch den demografischen Wandel gebotenen Möglichkeiten wahrnehmen können, was die Schaffung neuer Märkte für Güter und Dienstleistungen anbelangt, die den Bedürfnissen älterer Kunden angepasst worden sind[12]. Ein erster Schritt in diese Richtung würde zweifellos darin bestehen, die Wirtschaftsakteure dazu zu ermutigen, das Phänomen der zunehmenden Alterung der Bevölkerung in ihre Innovationsstrategien einzubeziehen. Dies betrifft eine Reihe von Gebieten – wie die Informations- und Kommunikationstechnologien, die Finanzdienstleistungen, die Verkehrs-, Energie- und Tourismusinfrastrukturen und die Nachbarschaftsdienstleistungen, insbesondere bei den Langzeitpflegeleistungen. Auf all diesen Gebieten kann die Europäische Union die Antizipationsbemühungen der Mitgliedstaaten ergänzen oder verstärken.

    Die Kommission wird bis Ende 2008 eine Mitteilung verabschieden, in der Vorschläge unterbreitet werden, wie die Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung in Bereichen wie Raumordnung, Umwelt oder Zugang zu neuen Technologien sinnvoller berücksichtigt werden können. Besondere Aufmerksamkeit soll den Bedingungen zuteil werden, die für die Entwicklung eines Hilfsangebots für hilfebedürftige Personen und ihre Familien erforderlich sind, sowie einer potentiellen Rolle der Strukturfonds in diesem Bereich.

    3.4. Ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Migranten vorbereitet ist

    Über eines müssen wir uns im Klaren sein: in den nächsten 15 bis 20 Jahren wird auf Europa weiterhin eine beträchtliche Nettoimmigration zukommen. Diese wird zunächst den Bedarf des europäischen Arbeitsmarkts decken, der qualifizierte Arbeitskräfte von außen anziehen wird. Auch der Bedarf an unqualifizierten Arbeitskräften von außerhalb Europas wird hoch bleiben. Desgleichen kann die Attraktivität Europas nicht außer Acht gelassen werden, die zurückgeht auf den relativen Wohlstand, die politische Stabilität die Dynamik des Bevölkerungswachstums der verhältnismäßig armen Regionen in unserer Nachbarschaft und die sich auch in den Anträgen auf Familienzusammenführung von Seiten der kürzlich eingetroffenen Immigranten zeigt. Diese Faktoren müssen besser miteinander in Einklang gebracht werden, indem man die legale Immigration gestaltet und, damit verbunden, die Eingliederung der Zuwanderer, wobei gleichzeitig die Bedürfnisse der Herkunftsländer zu beachten sind.

    Die Strategien der Einzelstaaten hinsichtlich der Immigration aus Drittländern sind nicht einheitlich. In bestimmten Ländern sind die legalen Immigrationsströme eingeschränkt worden und die illegale Immigration bleibt mehr oder weniger eingedämmt; in anderen haben die umfangreichen Legalisierungen der letzten Jahre Hunderttausenden von Immigranten, die dort illegal wohnten und arbeiteten, einen legalen Status verliehen. Diese Unterschiede spiegeln – jenseits der Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt – die wachsenden Schwierigkeiten bei der wirtschaftlichen und sozialen Eingliederung der Immigranten in den Ländern wider, in denen schon lange Einwanderung bestanden hat. Längerfristig kann man diese Divergenzen in einer Union nicht hinnehmen, in deren Grenzen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer gilt und deren Binnenarbeitsmarkt sich zunehmend vereinheitlicht. Die Europäische Union kann auch – aufgrund ihres internationalen Gewichts, ihrer wirtschaftlichen Rolle und ihrer globalen Kooperationsbeziehungen mit den großen Blöcken Mittelmeerraum, Afrika und Lateinamerika – Partnerschaften eingehen, die unerlässlich sind für eine Lenkung der Immigrationsströme, was die Voraussetzung für einen Erfolg der Immigrationspolitik darstellt. Auch obliegt es der Union, die auf den Grundsätzen des Diskriminierungsverbots und der Achtung der Unterschiede beruht, die Öffentlichkeit zu informieren und gegen Vorurteile anzugehen, die tatsächlich zu überwindenden Hindernisse aufzuzeigen und auch zu betonen, welchen Reichtum Verschiedenartigkeit bedeutet[13].

    Die Union arbeitet mit den Mitgliedstaten zusammen, um Elemente einer gemeinsamen Politik der legalen Immigration[14] zu entwickeln, die vor allem eine auf Beschäftigung gerichtete Immigration im Auge hat, um den Bedürfnissen bestimmter Sektoren des Arbeitsmarkts zu entsprechen. Diese Politik muss ergänzt werden durch die Verstärkung der Maßnahmen zur Integration von Bürgern aus Drittstaaten[15], wofür mehr finanzielle Mittel einzusetzen sind, sowie durch die Einrichtung von Partnerschaften mit den Auswanderungsländern.

    Gleichzeitig vollzieht sich auf der Ebene der internen Mobilität der Gemeinschaftsbürger der Übergang zur uneingeschränkten Freizügigkeit der Arbeitnehmer in der Union der 27 bis spätestens zum Jahre 2014. Diese interne Mobilität trägt dazu bei, die Ungleichgewichte auf den Arbeitmärkten in Europa aufzuheben und muss bei der Planung der Immigrationsmaßnahmen berücksichtigt werden.

    Das Programm von Den Haag von 2004 hat zur Aufstellung eines „Politischen Aktionsplans zur legalen Migration“ geführt und die Einrichtung des Europäischen Integrationsfonds angeregt. Diese Instrumente können andere Maßnahmen auf allen Ebenen unterstützen, um die Integration der legalen Migranten zu befördern.

    Die Kommission wird ihre Initiativen zur Eingliederung der Migranten weiterverfolgen, insbesondere die zusammen mit den Mitgliedstaten eingeleiteten Denkprozesse über die der Integration der Migranten entgegenstehenden Hindernisse, die verbesserte Kenntnis ihrer Besonderheiten, ihrer Wahrnehmung und der durchgeführten Maßnahmen. Im Laufe des Jahres 2009 wird die Kommission der Frage nachgehen, ob es angezeigt ist, angesichts der Bedürfnisse des Arbeitsmarkts neue Maßnahmen zur Wirtschaftsimmigration vorzuschlagen und sie wird einen Überblick über die erreichten Fortschritte im Bereich der internen Mobilität vermitteln.

    3.5. Ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen

    In den meisten Mitgliedstaaten sind die öffentlichen Haushalte bei gleichbleibenden poitischen Rahmenbedingungen nicht zukunftsfähig. Nachhaltige Anstrengungen im Hinblick auf eine Haushaltskonsolidierung sind daher erforderlich. Die Erhöhung der Beschäftigungsquote ist eine wirksame Maßnahme, die den Regierungen zur Verfügung steht, um die Einnahmen zu steigern und die alterungsbedingten Ausgaben auch ohne Steuererhöhungen zu bewältigen.

    Mit Hilfe der jüngsten Rentenreformen in mehreren Ländern wird es möglich, das finanzielle Ungleichgewicht bei den Rentensystemen erheblich zu verringern. Trotzdem können zusätzliche Reformen in einigen Ländern erforderlich werden; diese müssten insbesondere darauf abzielen, ein vorzeitiges Ausscheiden aus dem Arbeitsmarkt zu vermeiden, das Alter des endgültigen Ausscheidens aus dem Berufsleben zu erhöhen, älteren Menschen finanzielle Anreize zu bieten, auf dem Arbeitsmarkt zu verbleiben und es den Menschen ermöglichen, ihr Renteneinkommen durch Betriebsrenten zu ergänzen, wobei gleichzeitig ein ausgewogeneres Gleichgewicht von Leistungen und Beiträgen zu gewährleisten ist.

    Neue Herausforderungen zeichnen sich ab, die sich aus der Entwicklung der privaten Spartätigkeit und der kapitalgedeckten Systeme ergeben. Sie beziehen sich z. B. auf das Deckungsniveau dieser Systeme, die Beitragshöhe und die zunehmende Rolle der Pensionsfonds, welche ihrerseits Fragen nach der Transparenz und der Qualität der Aufsicht aufwirft. Hier kommt es entscheidend darauf an, effiziente Finanzmärkte zu entwickeln sowie stabile und sichere Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Menschen sparen und investieren können. Die Mitgliedsstaaten müssen auch die Herausbildung eines ausreichend vielfältigen Spektrums an Finanzinstrumenten fördern. Auch die Bildung von privatem Sparvermögen und Kapital muss gefördert werden, damit die Menschen autonomer die Höhe des Einkommens bestimmen können, über das sie im Ruhestand verfügen möchten. Auch ist eine Unterrichtung und Ausbildung in Finanzangelegenheiten erforderlich, um den Menschen behilflich zu sein, sich an neue Gegebenheiten anzupassen.

    Gleichzeitig mit der vorliegenden Mitteilung verabschiedet die Kommission einen Bericht, in dem die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen analysiert wird. Er berücksichtigt demografische Prognosen bis zum Jahre 2050 und die Finanzstrategien, die von den Mitgliedstaaten in ihren Konvergenz- und Stabilitätsprogrammen 2005 vorgelegt worden sind.

    4. SCHLUSSFOLGERUNGEN: VON DER HERAUSFORDERUNG ZUR CHANCE

    Die zunehmende Alterung der europäischen Bevölkerung ist die unausweichliche Konsequenz von im Wesentlichen positiven Entwicklungen: einer längeren Lebenserwartung, häufig einhergehend mit guter Gesundheit und einer größeren Wahlfreiheit bei dem Entschluss, zu einem bestimmten Zeitpunkt Kinder zu haben, der insbesondere von Frauen getroffen wird, die immer besser ausgebildet sind und leichter Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Allerdings zwingen uns diese tief greifenden demografischen und sozioökonomischen Veränderungen zu einer Reform der derzeitigen Einrichtungen, sowohl aus Gründen der ökonomischen Effizienz als auch der sozialen Gerechtigkeit.

    Unsere derzeitigen Strategien sind langfristig nicht tragfähig, da sie weder der erwarteten Verringerung der Zahl der wirtschaftlich aktiven Menschen noch den entgleitenden öffentliche Finanzen begegnen. Das eigentliche Problem ist nicht die gestiegene Lebensdauer an sich. Das Problem liegt vielmehr darin, dass man mit den derzeitigen Strategien nicht in der Lage ist, sich auf die neue demografische Situation einzustellen, und dass Unternehmen und Bürger zögern, ihre Erwartungen und Verhaltensweisen zu ändern, insbesondere im Hinblick auf einen modernisierten Arbeitsmarkt. Kurz gesagt, die Mitgliedstaaten haben es eher mit einem Rentenproblem zu tun als mit einem Problem der zunehmenden Alterung.

    Die konkreten Reaktionen auf die demografische Herausforderung fallen sicherlich vor allem in die Verantwortung der Mitgliedstaaten. Die jüngsten Erfahrungen in diesem Bereich sind ermutigend – die ersten Rentenreformen fangen an, Früchte zu tragen. Die Herausforderung kann bewältigt werden, wenn wir das enge Zeitfenster von etwa einem Jahrzehnt, das uns zur Verfügung steht, sinnvoll nutzen.

    Diese Reformen fügen sich auch in einen bereits dynamisch entwickelten europäischen Regelungsrahmen ein, und zwar der die erneuerte Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung, den Stabilitäts- und Wachstumspakt, die Strategie der nachhaltigen Entwicklung, die Kohäsionspolitik und die offene Koordinierungsmethode auf dem Gebiet des Sozialschutzes und der sozialen Eingliederung umfasst.

    Es geht jetzt nicht darum, einen neuen Prozess europäischer Koordinierung einzuleiten. Wir müssen die Bemühungen engagiert weiterverfolgen und verstärken, und gleichzeitig gewährleisten, dass die vielfältigen und komplexen Aspekte der demografischen Herausforderung in den einzelnen Politikbereichen der Union und in ihrer Gesamtpolitik sowie auf nationaler und gemeinschaftlicher Ebene angemessen Berücksichtigung finden.

    Hierzu entwickelt die vorliegende Mitteilung den Bezugsrahmen auf Gemeinschaftsebene, mit dessen Hilfe die Mitgliedstaaten die entsprechenden politischen Maßnahmen durchführen können. Innerhalb dieses Rahmens werden fünf Bereiche festgelegt, die einer gemeinsamen Perspektive wieder gewonnenen Vertrauens entsprechen.

    - ein Europa, das die demografische Erneuerung begünstigt;

    - ein Europa, das Arbeit aufwertet: mehr Beschäftigung und ein längeres aktives Leben mit hoher Lebensqualität;

    - ein produktiveres und leistungsfähigeres Europa;

    - ein Europa, das auf die Aufnahme und Integration von Immigranten vorbereitet ist;

    - ein Europa mit zukunftsfähigen öffentlichen Finanzen: Garant eines angemessenen Sozialschutzes und des Ausgleichs zwischen den Generationen.

    Die gemeinschaftlichen und nationalen Strategien müssen an die in dieser Mitteilung beschriebene demografische Herausforderung angepasst werden. Die europäischen Strategien, einschließlich der entsprechenden Maßnahmen der Kommission, sind neu zu bewerten, um die demografische Herausforderung in die politischen Entscheidungen von morgen einzubeziehen. Die Kommission empfiehlt, dass die Fachräte sowie die Fachausschüsse im Europäischen Parlament die Auswirkungen des demografischen Wandels in dem politischen Bereich bewerten, für den sie zuständig sind.

    Es gilt, ab sofort ein nachhaltiges Vertrauen in die Zukunft aufzubauen, ob es um die Erwerbsbeteiligung von Männern und Frauen, die Produktivität oder die Leistungsfähigkeit geht. Dieses Vertrauen wird auch dazu beitragen, dass die Europäer in der Lage sind, mit den heutigen und zukünftigen Migranten eine konstruktive Beziehung aufzubauen, die auf gegenseitigem Respekt beruht.

    Die Bewältigung der demografischen Herausforderung ist für uns alle eine Aufgabe, die einen langen Atem erfordert. Mit der Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen soll sich das im Zweijahresrhythmus stattfindende Europäische Demografieforum befassen, das zum ersten Mal im Oktober 2006 tagt. Die Ergebnisse dieser bis 2009 vorgesehenen Initiativen und die Erkenntnisse aus dem Forum finden alle zwei Jahre Aufnahme in ein Kapitel des jährlichen Fortschrittsberichts (Lissabon-Prozess) , das sich dem Stand der Vorbereitung der Union auf die verlängerte Lebenserwartung widmet.

    APPENDIX: MAIN EUROPEAN DEMOGRAPHIC TRENDS AND DATA

    Projections – EU -25

    Projections for EU's population trend 2005-2050 |

    in thousands | 2005-2050 | 2005-2010 | 2010-2030 | 2030-2050 |

    Total population | -8659 | 5563 | 5312 | -19534 |

    Percentage change | -1,9% | 1,2% | 1,1% | 4,2% |

    Children (0-14) | -13811 | -2304 | -6080 | -5427 |

    Percentage change | -18,6% | -3,1% | -8,5% | -8,2% |

    Young people (15-24) | -14035 | -2383 | -6663 | -4990 |

    Percentage change | -24,3% | -4,1% | -12,0% | -10,2% |

    Young adults (25-39) | -24867 | -3896 | -14883 | -6088 |

    Percentage change | -25,0% | -3,9% | -15,6% | -7,5% |

    Adults (40-54) | -18666 | 4116 | -10029 | -12754 |

    Percentage change | -19,0% | 4,1% | -9,8% | -13,8% |

    Older workers (55-64) | 4721 | 4973 | 8717 | -8969 |

    Percentage change | 9,1% | 9,5% | 15,3% | -13,6% |

    Elderly people (65-79) | 25688 | 1947 | 22281 | 1460 |

    Percentage change | 44,5% | 3,4% | 37,3% | 1,8% |

    Frail elderly (80+) | 32311 | 3109 | 11969 | 17233 |

    Percentage change | 171,6% | 16,5% | 54,0% | 50,8% |

    Source : EUROSTAT, 2004 |

    Projections by country

    Population1 | Fertility2 | Life expectancy3 | Natural Increase4 | Net Migration5 | Old Age Dependency6 |

    Men | Women |

    Life expectancy at birth

    [pic]

    [pic]

    Source: Eurostat 2004 Demographic Projections (Baseline scenario)

    Employment rate of older workers

    Source: Eurostat, Labour Force Survey

    Fertility and female employment rates

    [pic]

    Source: Eurostat, Labour Force Survey and National data

    Net migration rate vs. natural population growth

    [pic]

    Source: Eurostat. Figures exclude intra-EU flows and comprise regularisations of previously undeclared migrants

    [1] KOM(2005) 525 vom 3.11.2005 beziehungsweise KOM(2005) 94 vom 16.3.2005.

    [2] Einige Demografen haben die Hypothese aufgestellt, dass eine sehr niedrige Fruchtbarkeitsziffer irreversibel werden könnte, vgl. „The low fertility trap hypothesis: forces that may lead to further postponement and fewer births in Europe“, Lutz, Skirbekk und Testa, Forschungsbericht des Vienna Institute of Demography Nr. 4, 2005.

    [3] Ausschuss für Wirtschaftspolitik und Europäische Kommission (2006), „The impact of ageing on public expenditure: projections for the EU-25 Member States on pensions, health care, long-term care, education and unemployment transfers (2004-2050)“ in European Economy Reports and Studies , Nr. 1.

    [4] Mitteilung der Kommission - Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der EU - KOM(2006) 574 vom 12.10.2006.

    [5] Mitteilung der Kommission - Die langfristige Tragfähigkeit der öffentlichen Finanzen in der EU - KOM(2006) 574 vom 12.10.2006.

    [6] Vgl. zum Beispiel The demographic future of Europe – Facts, Figures, Policies: Results of the Population Policy Acceptance Study (PPAS), veröffentlicht vom Bundesinstitut für Bevölkerungsforschung und der Robert-Bosch-Stiftung; Eurobarometer Nr. 253 von 2006, dessen Ergebnisanalysen demnächst veröffentlicht werden.

    [7] Mitteilung der Kommision - Erste Runde der Anhörung der Europäischen Sozialpartner zur Vereinbarkeit von Berufs-, Privat- und Familienleben - SEK(2006) 1245 vom 12.10.2006.

    [8] Mitteilung der Kommission– Ein Fahrplan für die Gleichstellung von Frauen und Männern 2006-2010 - KOM(2006) 92 vom 1.3.2006.

    [9] Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und das Vorschlag für einen Beschluss über ein integriertes Aktionsprogramm im Bereich des lebenslangen Lernens - KOM(2004) 474 vom 14.7.2004.

    [10] Siehe Mitteilung der Kommission - Konsultation zu Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich der Gesundheitsdienstleistungen - SEK(2006) 1195 vom 26.9.2006.

    [11] Richtlinie 2000/78/EG des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf.

    [12] Mitteilung der Kommission - Kenntnisse in die Praxis umsetzen: Eine breit angelegte Innovationsstrategie für die EU - KOM(2006) 502 vom 13.9.2006.

    [13] Siehe die Ergebnisse der Eurobarometer 64 (Veröffentlichung Dezember 2005) und 65 (Veröffentlichung Juni 2006) zum Thema öffentliche Meinung und Migrationen.

    [14] Mitteilung der Kommission - Strategischer Plan zur legalen Zuwanderung - KOM(2005) 669 vom 21.12.2005.

    [15] Mitteilung der Kommission - Eine gemeinsame Integrationsagenda – Ein Rahmen für die Integration von Drittstaatsangehörigen in die Europäische Union - KOM(2005) 389 vom 1.9.2005.

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