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Document 52006DC0499

    Mitteilung der Kommission an den Rat - Fangmöglichkeiten 2007 Policy Statement der Europäischen Kommission

    /* KOM/2006/0499 endg. */

    52006DC0499

    Mitteilung der Kommission an den Rat - Fangmöglichkeiten 2007 Policy Statement der Europäischen Kommission /* KOM/2006/0499 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 15.9.2006

    KOM(2006) 499 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT

    Fangmöglichkeiten 2007 Policy Statement der Europäischen Kommission

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Einleitung 3

    1.1. Leitlinien für die Entscheidungsfindung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik 3

    1.2. Internationale Verpflichtungen 4

    1.3. Weitere spezifische Verpflichtungen 4

    2. Vorschläge für eine Fangmöglichkeitenverordnung für 2007 5

    3. Vorrang für langfristige Planung 5

    4. Eine konsequente Grundlage für die TAC-bezogene Entscheidungsfindung 5

    4.1. Bestände, die fortlaufend mit höchstmöglichem Dauerertrag befischt werden 6

    4.2. Bestände, die hinsichtlich des höchstmöglichen Dauerertrags überfischt sind,sich aber in biologisch sicheren Grenzen befinden 7

    4.3. Bestände außerhalb biologisch sicherer Grenzen 7

    4.4. Bestände, die Gegenstand langfristiger Bewirtschaftungspläne sind 8

    4.5. Arten mit kurzer natürlicher Lebensdauer 9

    4.6. Bestände, deren Status unbekannt ist, für die aber kein großes biologischesRisiko besteht 10

    5. Sonderfälle 10

    5.1. Kabeljaubestände, die unter den Wiederauffüllungsplan für Kabeljau fallen 10

    5.2. Dorschbestände in der Ostsee 11

    5.3. Tiefseearten 11

    5.4. Gemischte Fischereien 12

    5.5. Kaisergranatbestände 12

    5.6. Blauer Wittling 12

    5.7. Neue TAC 12

    6. Technische Maßnahmen 13

    7. Steuerung des Fischereiaufwands 13

    8. Schlussfolgerung 14

    1. EINLEITUNG

    In der Kommissionsmitteilung Nr. COM(2006) 246, „Verbesserte Konsultationen über das Fischereimanagement der Gemeinschaft“, wird eine neue Arbeitsmethode vorgestellt, mit deren Hilfe die Europäische Gemeinschaft künftig über die jährlichen Fangmöglichkeiten entscheiden kann. Im Rahmen dieses neuen Konzeptes ist vorgesehen, dass die Kommission jeweils in der ersten Jahreshälfte eine Absichtserklärung (Policy Statement) in Bezug auf ihre Vorschläge für die TAC und Quoten des Folgejahres vorlegt. Im Interesse einer umfassenden Beteiligung aller Akteure an allen Phasen der Entwicklung und Umsetzung der Fischereipolitik erläutert die Kommission dementsprechend im vorliegenden Papier, welche Fangmöglichkeiten-Vorschläge sie für 2007 vorzulegen gedenkt.

    In diesem Stadium werden keine spezifischen Zahlen für die TAC oder Quoten vorgeschlagen, weil die quantitativen Bestandsabschätzungen und Prognosen für viele Bestände erst nach Auswertung der jüngsten Erhebungen im dritten Quartal vorliegen. Gegenstand der vorliegenden Mitteilung sind somit die Einschätzungen der Kommission zu einem Zeitpunkt, zu dem die wissenschaftlichen Gutachten zum Zustand der Bestände für 2007 noch nicht vorliegen. Deshalb wird sich die vorliegende Mitteilung auf grundsätzliche Fragen der Festsetzung der TAC und des Fischereiaufwands beschränken. Wenn die wissenschaftlichen Gutachten in ihrer endgültigen Fassung vorliegen, können die behandelten Grundsätze zur Anwendung kommen. Sollten dagegen unvorhergesehene Umstände auftreten, wenn die endgültigen Gutachten vorgelegt werden, so kann die Kommission ihre Vorschläge auf diese Gutachten stützen.

    Für viele Arten, bei denen die Fangmengen erheblich von der Stärke der neu hinzukommenden Nachwuchsjahrgänge abhängen, ist es nicht möglich, schon zwei Jahre im Voraus Prognosen zu erstellen. Bei Fischarten mit angemessenerem Befischungsgrad (zum Beispiel vielen pelagischen Arten) könnte die Diskussion über die TAC in den kommenden Jahren schon früher stattfinden. Im vorliegenden Papier werden die Grundsätze für das Vorschlagen der TAC und begleitenden Fangbedingungen für 2007 auf der Grundlage der Ergebnisse wissenschaftlicher Untersuchungen und Prognosen vorgestellt, die 2006 vorgelegt werden sollen.

    1.1. Leitlinien für die Entscheidungsfindung im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik

    Die jährlichen Fangmöglichkeiten sind im Einklang mit dem Ziel der Gemeinsamen Fischereipolitik[1] festzusetzen, die Nutzung lebender aquatischer Ressourcen unter nachhaltigen wirtschaftlichen, ökologischen und sozialen Bedingungen zu gewährleisten.

    Die Gemeinschaft setzt sich für die progressive Anwendung eines ökosystemorientierten Ansatzes bei der Bestandsbewirtschaftung ein. Sie leistet ihren Beitrag zu effizienten Fischereitätigkeiten und trägt dazu bei, den von der Fischerei Abhängigen einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren.

    Wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit setzt biologische Nachhaltigkeit voraus: Wo es keinen Fisch gibt, gibt es auch keine Fischerei. Deshalb steht für die Kommission die biologische Nachhaltigkeit im Mittelpunkt der fischereipolitischen Entscheidungsfindung.

    Allerdings setzt die Kommission wissenschaftliche Empfehlungen zur Nachhaltigkeit nicht immer unmittelbar in Verordnungsvorschläge um, und zwar aus zwei Gründen. Erstens sind die wissenschaftlichen Prognosen manchmal recht vage; ihre unmittelbare Anwendung hätte von einem Jahr zum anderen erhebliche Änderungen der Fangmöglichkeiten zur Folge; diese Änderungen würden in etlichen Fällen umfangreicher ausfallen als im Interesse der Bestandserhaltung erforderlich wäre. Der zweite Grund ist politischer Art. Obwohl zahlreiche Fischbestände erschöpft oder überfischt sind, vertreten die Kommission und die Mitgliedstaaten die Auffassung, dass es akzeptabel ist, ein relativ großes biologisches Risiko einzugehen, indem sie mehr Fangtätigkeiten zulassen als kurzfristig als nachhaltig anzusehen wären, um eine gewisse Kontinuität der Fangtätigkeiten zu ermöglichen. Ausgleichsmaßnahmen für eine eventuelle Überfischung sollten stufenweise eingeführt werden, sofern es gelingt, die fischereiliche Sterblichkeit stetig zu reduzieren.

    1.2. Internationale Verpflichtungen

    Neben den Verpflichtungen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik müssen die alljährlichen EU-Beschlüsse zu Fischereifragen auch die internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft, etwa die Verpflichtung, die Bestände auf ein Niveau aufzufüllen, das den höchstmöglichen Dauerertrag ermöglicht[2], berücksichtigen. Während die Umsetzung dieser Verpflichtung noch diskutiert wird und Gegenstand einer separaten Kommissionsmitteilung[3] ist, muss durch einschlägige Maßnahmen gewährleistet werden, dass bei der Erfüllung der Verpflichtung Fortschritte erzielt werden bzw. die Entscheidungen der Kommission nicht im Widerspruch zu ihr stehen.

    In einigen regionalen Fischereiorganisationen sowie in bi- und multilateralen Gremien wurden langfristige Strategien entwickelt, zu deren Einhaltung sich auch die Gemeinschaft verpflichtet hat. Beispiele sind die im Rahmen der Kommission für die Fischerei im Nordostatlantik beschlossene Aufwandsreduzierung bei der Fischerei auf Tiefseearten, die im Rahmen der Organisation für die Fischerei im Nordwestatlantik getroffene Regelung für Schwarzen Heilbutt sowie die zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Norwegen vereinbarten langfristigen Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen. Die Entscheidungen der Gemeinschaft über Fangmöglichkeiten müssen solchen Verpflichtungen Rechnung tragen.

    1.3. Weitere spezifische Verpflichtungen

    Neben diesen langfristigen Verpflichtungen gibt es einige Erklärungen der Kommission und des Rates, die in Bezug auf die Fangmöglichkeiten 2007 von Bedeutung sind, darunter folgende:

    - die Erklärung des Rates vom Dezember 2005, in der er die Kommission auffordert, eine Reduzierung des Fischereiaufwands auf Tiefseearten im Einklang mit den internationalen Verpflichtungen der Gemeinschaft sowie eine mehrjährige Strategie zur stufenweisen Reduzierung des Fischereiaufwands auf ein nachhaltiges Niveau vorzuschlagen;

    - die Erklärungen des Rates vom Dezember 2005 sowie vom Dezember 2004, in denen der Rat sein Engagement für die Nachhaltigkeit ebenso hervorhebt wie seine Entschlossenheit, alle Bestände mit Hilfe von auf den wissenschaftlichen Gutachten basierenden jährlichen Anpassungen in biologisch sichere Grenzen zu bringen.

    2. VORSCHLÄGE FÜR EINE FANGMÖGLICHKEITENVERORDNUNG FÜR 2007

    Die Kommission beabsichtigt drei separate Vorschläge für Fangmöglichkeitenverordnungen für 2007 vorzulegen. Die Vorschläge für die Fischerei auf Tiefseebestände und für die Fischbestände in der Ostsee sollen im September 2006 vorliegen. Sie berücksichtigen das im Juni 2006 vorgelegte ICES-Gutachten sowie die anschließende Stellungnahme des STECF und die Konsultationen mit den Akteuren. Die Fangmöglichkeiten für die übrigen Bestände sind Gegenstand eines Vorschlags, der Ende November 2006 präsentiert werden soll.

    3. VORRANG FÜR LANGFRISTIGE PLANUNG

    Fischereimanagement bedeutet, dass kurzfristige und langfristige Vorteile gegeneinander abzuwägen sind. Das geeignetste Mittel hierzu sind langfristige Pläne, in denen langfristige Ziele festgesetzt sind, und aus denen hervorgeht, wie diese Ziele verwirklicht werden sollen. Der Wiederauffüllungsplan ist eine spezielle Form des langfristigen Plans; das unmittelbare Ziel besteht darin, den Bestand auf Mengen in biologisch sicheren Grenzen aufzufüllen. Es ist vorrangig, dass langfristige Pläne auf Jahresbasis umgesetzt werden. Wo im Gemeinschaftsrecht Wiederauffüllungspläne, langfristige Pläne oder Bestandsbewirtschaftungspläne festgelegt werden, bedarf es jährlicher Folgemaßnahmen, und die vorzuschlagenden TAC müssen diesen Plänen entsprechen. Dies gilt auch für langfristige Bewirtschaftungsmaßnahmen, die gemeinsam mit Drittstaaten, zum Beispiel mit Norwegen, entwickelt wurden.

    Die Kommission wird auch weiterhin langfristige Bewirtschaftungsmaßnahmen ausarbeiten und vorschlagen.

    4. EINE KONSEQUENTE GRUNDLAGE FÜR DIE TAC-BEZOGENE ENTSCHEIDUNGSFINDUNG

    In Bezug auf die biologische Nachhaltigkeit wird die Kommission vom Wissenschafts-, Technik- und Wirtschaftsausschuss für Fischerei (STECF) beraten. Der Ausschuss arbeitet mit Informationen, die er von einschlägigen regionalen wissenschaftlichen Einrichtungen, insbesondere vom Internationalen Rat für Meeresforschung (ICES), erhält. Die Kommission stützt sich dementsprechend bei ihrer Entscheidungsfindung in Bezug auf die biologische Nachhaltigkeit von Fangmöglichkeiten massiv auf die wissenschaftlichen Empfehlungen des Ausschusses.

    Die Bewirtschaftungsmaßnahmen sollten zu den jeweiligen biologischen Risiken in einem angemessenen Verhältnis stehen. Hinzu kommt das Gebot der Ausgewogenheit gegenüber den verschiedenen Akteuren und Fischereigemeinden. Die Kommission hat deshalb die Bestände entsprechend dem vom STECF wahrgenommenen biologischen Risiko in eine kleine Zahl von Kategorien eingeteilt. Für jede dieser Kategorien werden jeweils ähnliche Bewirtschaftungsmaßnahmen vorgeschlagen. Die wichtigsten Kategorien werden im Folgenden im Einzelnen erläutert.

    Für alle Bestände derselben Kategorie beabsichtigt die Kommission Fangmöglichkeiten vorzuschlagen, die auf den in den einzelnen Abschnitten erläuterten Grundsätzen beruhen, wobei Wechselwirkungen innerhalb gemischter Fischereien zu berücksichtigen sind. In einigen Fällen wird es erforderlich sein, die Fangmöglichkeiten wegen des Erhaltungsbedarfs eines anderen Bestandes, der von derselben Fischerei befischt wird, anzupassen. Beispiele sind die Fischerei auf Scholle und Seezunge in der Nordsee sowie die Fischerei auf südlichen Seehecht und Kaisergranat (vgl. Abschnitt 5.5). Gemischte Fischereien, die Fischfang auf Hering und Sprotte betreiben, werden weiterhin durch Begrenzung der Beifänge gemanagt.

    Grundsätzlich versucht die Kommission, die Fangmöglichkeiten zu stabilisieren, indem sie die Änderungen der TAC von einem Jahr zum nächsten auf höchstens 15 % beschränkt. In Fällen, in denen besonders strenge und dringende Erhaltungsmaßnahmen erforderlich sind, um eine Fischerei vor dem Zusammenbruch zu retten, kann sich dies als unmöglich erweisen. Dies sind jedoch Ausnahmefälle. Sofern die endgültigen wissenschaftlichen Gutachten besonders strenge und dringende Erhaltungsmaßnahmen empfehlen, um einen Bestand vor dem Zusammenbruch zu retten, wird die Kommission diese Gutachten bei der Ausarbeitung ihrer Vorschläge gebührend berücksichtigen.

    4.1. Bestände, die fortlaufend mit höchstmöglichem Dauerertrag befischt werden

    Beschreibung: Es handelt sich um Fischbestände, bei denen die jährliche fischereiliche Sterblichkeit mit der Sterblichkeitsrate, die den höchstmöglichen langfristigen Dauerertrag gewährleistet, im Einklang steht. Bei diesen Beständen sollte die fischereiliche Sterblichkeit in etwa auf dem derzeitigen Niveau gehalten werden, wobei die TAC von einem Jahr zum nächsten um nicht mehr als 15 % angepasst werden dürfen.

    Gemeinschaftsbestände, die wahrscheinlich dieser Kategorie zuzuordnen sind: Scholle im Gebiet VII, Butte im Gebiet VIIIc und IXa.

    Fangmöglichkeiten für 2007: Festsetzung der TAC:

    - in Anpassung an die vom STECF prognostizierten Fangmengen, die einem Fmsy[4]-Indikator gleichgesetzt werden, aber nicht mehr als 15 % über oder unter der TAC für 2006.

    Anmerkungen: Hering in IV und IIIa, Seelachs in IV, VI und IIIa(N) sowie Schellfisch in IV and IIIa wären ebenfalls dieser Kategorie zuzuordnen, sind aber Gegenstand eines gemeinsamen Bewirtschaftungsplans mit Norwegen, der ähnliche Auswirkungen haben wird; (die Regelungen für Nordsee-Schellfisch werden 2006 überprüft).

    4.2. Bestände, die hinsichtlich des höchstmöglichen Dauerertrags überfischt sind, sich aber in biologisch sicheren Grenzen befinden

    Beschreibung: Zu dieser Kategorie gehören Bestände, deren Zusammenbruch infolge des Ausbleibens jeglicher Rekrutierung weder kurz- noch langfristig zu befürchten ist, die aber mit einer fischereilichen Sterblichkeit befischt werden, die über dem Fmsy-Wert liegt. Zu dieser Kategorie gehören auch Bestände, die sich in biologisch sicheren Grenzen befinden, für die aber die derzeitige fischereiliche Sterblichkeit in Relation zu derjenigen fischereilichen Sterblichkeit, die den höchstmöglichen langfristigen Dauerertrag gewährleistet, noch nicht festgestellt werden kann, sowie Bestände, die hinsichtlich des höchstmöglichen Dauerertrags überfischt werden, für die aber noch keine biologisch sicheren Grenzen definiert wurden. Für diese Bestände sollte die fischereiliche Sterblichkeit nicht zunehmen und die TAC sollten innerhalb der 15-Prozent-Grenzen bleiben. Eine Zunahme der fischereilichen Sterblichkeit würde sowohl dem Aktionsplan von Johannesburg als auch dem Vorsorgeprinzip widersprechen.

    Gemeinschaftsbestände, die wahrscheinlich dieser Kategorie zuzuordnen sind: Wittling im Gebiet VIIe-k, Hering in der Ostsee, Seezunge in IIIa, Seeteufel in VIIIc und IXa, Hering in der Ostsee-Verwaltungseinheit 3, Sprotte in den Ostsee-Untergebieten 22-32.

    Fangmöglichkeiten für 2007: Festsetzung der TAC:

    - in Anpassung an die vom STECF prognostizierten Fangmengen, die a) dem oberen Fmsy-Grenzwert oder b) der unveränderten fischereilichen Sterblichkeit gleichgesetzt werden, aber

    - nicht mehr als 15 % über oder unter der TAC für 2006.

    4.3. Bestände außerhalb biologisch sicherer Grenzen

    Beschreibung: Zu dieser Kategorie gehören Bestände, bei denen kurz- oder langfristig die Gefahr der Erschöpfung infolge des Ausbleibens jeglicher Rekrutierung besteht: entweder die fischereiliche Sterblichkeit liegt über Fpa oder die Bestandsgröße liegt unter Bpa oder beides[5]. Zu dieser Kategorie zählen auch Arten, für die nur wenige Daten vorliegen, für die aber nach Auswertung von Lebenslaufparametern und Merkmalen der jeweiligen Fischereien deutliche Hinweise darauf vorliegen, dass die derzeitigen Fangmengen nicht zukunftsfähig sind.

    Zu dieser Kategorie werden drei spezielle Unterkategorien definiert. Erstens gibt es Arten mit so kurzem Lebenszyklus, dass die Fangmöglichkeiten auch während des laufenden Jahres angepasst werden müssen. Zweitens gibt es Arten mit so langem Lebenszyklus, dass die von der Fischerei ausgehende Gefahr besonders groß ist, sodass es besonderer Schutzmaßnahmen bedarf. Hierbei handelt es sich zum Beispiel um Tiefseearten. Drittens werden Bestände, die sich so weit außerhalb biologisch sicherer Grenzen befinden, dass Bestandserholungsmaßnahmen erforderlich sind, einer separaten Kategorie zugeordnet. (Maßnahmen für die Bestände aus diesen Kategorien werden in den Abschnitten 5, 4.5, 5.3 und 4.4 behandelt.)

    Gemeinschaftsbestände, die wahrscheinlich diesen Kategorien zuzuordnen sind: Seezunge in VIId, demersale Elasmobranchien in IV, IIIa und VIId (Nagelrochen, Glattrochen, Engelhai), Seeteufel in VIIb-k und VIIIab, Butte in VIIb,c,e-k und VIIIabd, Scholle in VIIfg, Scholle in VIIe, Seezunge in VIIfg, Hering in der Keltischen See, Hering in VIaS und VIIbc, Hering in der Ostsee, Untergebiete 25-29 und 32 (ohne Golf von Riga).

    Fangmöglichkeiten für 2007: Festsetzung der TAC:

    - im Allgemeinen in Anpassung an die vom STECF prognostizierten Fangmengen, die geeignet sind, den Bestand für 2008 in sichere biologische Grenzen zu bringen, aber nicht mehr als 15 % über oder unter der TAC für 2006,

    - die TAC werden jedoch auf keinen Fall auf einem Niveau festgesetzt, das einen Anstieg der fischereilichen Sterblichkeit oder einen Rückgang der Biomasse des Laicherbestands zur Folge hätte, selbst wenn dies bedeutet, dass die TAC um mehr als 15 % reduziert werden müssen (da die Verpflichtungen des Rates und der Kommission zur schrittweisen Verwirklichung der Nachhaltigkeit eingehalten werden müssen, vgl. Abschnitt 1.3).

    4.4. Bestände, die Gegenstand langfristiger Bewirtschaftungspläne sind

    Beschreibung: Zu dieser Kategorie zählen Bestände, die Gegenstand langfristiger Bewirtschaftungsmaßnahmen sind; hierzu zählen unter anderem Wiederauffüllungspläne für diejenigen Bestände, die dem größten biologischen Risiko ausgesetzt sind, also Bestände, bei denen eine sehr große Gefahr einer reduzierten Reproduktionskapazität besteht (oder vor kurzem bestand). Sofern ein Wiederauffüllungsplan oder ein langfristiger Bewirtschaftungsplan von der Kommission vorgeschlagen bzw. vom Rat angenommen wurde, wird die Kommission eine TAC vorschlagen, die mit dem Plan im Einklang steht. Sofern die Gemeinschaft langfristige Bewirtschaftungsmaßnahmen mit Drittstaaten vereinbart hat, werden jene Maßnahmen normalerweise für die Festlegung der TAC ausschlaggebend sein.

    Gemeinschaftsbestände, die dieser Kategorie zuzuordnen sind: Kabeljau im Gebiet VIIa, VIa(N), IV, IIIa(N) und IIIaS(Kattegat); nördliche und südliche Seehechtbestände; Seezunge in VIIIab und Seezunge in VIIe; Kaisergranat in VIIIc und IXa; Kabeljau in der Ostsee (Untergebiete 22-24 und 25-30); Scholle und Seezunge in IV.

    Gemeinsam befischte Bestände, die dieser Kategorie zuzuordnen sind: Seelachs in IV, IIIa und VI; Schellfisch in IV und IIIa, möglicherweise Scholle in IV; Hering in IV, VIId und IIIa.

    Fangmöglichkeiten für 2007: Die Fangmöglichkeiten sind im Einklang mit den jeweiligen Wiederauffüllungsplänen bzw. (sofern der Rat die Wiederauffüllungspläne noch nicht genehmigt hat) im Einklang mit den Vorschlägen der Kommission festzusetzen.

    Anmerkung: Sofern die wissenschaftlichen Gutachten zu lückenhaft sind, um eine quantitative Anwendung des Wiederauffüllungsplans zu ermöglichen, wie dies voraussichtlich bei mehreren Kabeljaubeständen der Fall sein wird, ist ein anderer Ansatz zu verfolgen. Die Kabeljauproblematik wird in Abschnitt 5.1 erörtert.

    4.5. Arten mit kurzer natürlicher Lebensdauer

    Beschreibung: Einige Bestände kleiner Fische haben eine hohe natürliche Sterblichkeitsrate, sodass sich der Bestand im Wesentlichen aus einem einzigen Nachwuchsjahrgang zusammensetzt. Die Bewirtschaftung solcher Bestände erfordert schnelle Entscheidungen während des Jahres, durch die die jährlichen Fangmöglichkeiten in Anlehnung an die Stärke des Nachwuchsjahrgangs angepasst werden.

    Gemeinschaftsbestände, die wahrscheinlich dieser Kategorie zuzuordnen sind: Sandaal in IV, Sardelle in VIII, Sardelle in IX, Sprotte in IV, Stintdorsch in IV und IIIa.

    Fangmöglichkeiten für 2007:

    Für Sandaal in der Nordsee wird die Kommission vorbehaltlich möglicher Verbesserungen infolge der Konsultationen vorschlagen, die Überprüfung während des Jahres nach dem für 2006 beschlossenen Verfahren (Anhang IId der Verordnung (EG) Nr. 51/2006) fortzuschreiben.

    Für Sardellen im Golf von Biskaya wird die Kommission eine anfängliche TAC vorschlagen, die auf der Größe des Laicherbestands gemäß dem Vorsorgeansatz (Bpa) zur Laichzeit 2007 basiert; diese TAC wird während des Jahres anhand der Ergebnisse der Frühjahrserhebung überprüft.

    Für Sardellen in IX wird die Kommission eine TAC vorschlagen, die der von 2006 entspricht, es sei denn, im Laufe des Jahres 2006 tritt ein Erhaltungsproblem auf.

    Für Sprotte in der Nordsee wird die Kommission vorschlagen, dass die Fangmöglichkeiten weiterhin während des Jahres anhand der Ergebnisse der Frühjahrserhebung überprüft werden sollen. Die für 2007 vorzuschlagende TAC soll derjenigen TAC entsprechen, die nach der laufenden Überprüfung für 2006 festgesetzt wurde; für 2007 ist jedoch eine weitere Überprüfung vorgesehen.

    Die Bestandsabschätzung für Stintdorsch ist stärker von den Daten der Herbsterhebung abhängig und die Kommission wird ihren TAC-Vorschlag unmittelbar auf das Herbstgutachten stützen. Eine Überprüfung während des Jahres 2007 kann ebenfalls in den Vorschlag aufgenommen werden.

    4.6. Bestände, deren Status unbekannt ist, für die aber kein großes biologisches Risiko besteht

    Beschreibung: Bei vielen Beständen hat die nachlassende Genauigkeit der kommerziellen Fangdaten zu so großer Unsicherheit über die Bestandslage geführt, dass eine Bestandsabschätzung nicht mehr möglich ist. Einige andere Bestände – zumeist Bestände von geringer wirtschaftlicher Bedeutung – sind wenig erforscht und dürfen entweder als Beifänge anderer Fischereien oder in Fischereien, die lediglich von lokaler Bedeutung sind, gefischt werden. Solange keine genaueren Angaben zur Bestandslage vorliegen, sollten Leitlinien für die Übergangsphase zur Anwendung kommen.

    Gemeinschaftsbestände, die wahrscheinlich dieser Kategorie zuzuordnen sind: Wittling in IIIa, Wittling in IV und VIId, Scholle in IIIa, Scholle in VIId, alle Stöckerbestände, Sandaal in IIIa, Kabeljau in VIIe-k, Schellfisch in VIIe-k, Scholle in VIIh-k, Scholle in VIIbc, alle Seelachsbestände.

    Fangmöglichkeiten für 2007: Im Einklang mit dem Vorsorgeansatz wird die Kommission Maßnahmen vorschlagen, um die Ausweitung der Fischerei in Bereichen mit großer Unsicherheit zu verhindern. Wo die tatsächlichen Fangmengen für alle Mitgliedstaaten in jüngster Zeit deutlich unter den entsprechenden Quoten lagen (und es keine Hinweise darauf gibt, dass eine Ausweitung der Fangtätigkeiten mit dem Nachhaltigkeitsgebot im Einklang stünde), wird die Kommission vorschlagen, die TAC an die jüngsten Fangmengen (und somit nach unten) anzupassen. Es soll eine Senkung um 20 % pro Jahr vorgeschlagen werden; sofern die wissenschaftlichen Einrichtungen allerdings eine andere Vorgehensweise vorschlagen (etwa die Orientierung an den durchschnittlichen Fangmengen der letzten Jahre), werden diese Vorschläge Berücksichtigung finden.

    5. SONDERFÄLLE

    5.1. Kabeljaubestände, die unter den Wiederauffüllungsplan für Kabeljau fallen

    Im Dezember 2005 wurde in den meisten Gebieten weder ein nennenswerter Rückgang der Kabeljau-Sterblichkeit, noch eine wesentliche Bestandserholung festgestellt. Da die Bewirtschaftungsmaßnahmen 2005 bzw. 2006 nicht nennenswert strenger ausfielen als 2004, erwartet die Kommission für 2006 ähnliche Ergebnisse. Die geltenden Erhaltungsmaßnahmen für Kabeljau sollten deshalb überprüft und schon während der Überprüfungsphase verschärft werden.

    Für 2007 wird die Kommission für die Kabeljaubestände Fangmöglichkeiten vorschlagen, die mit den Bestimmungen des Wiederauffüllungsplans im Einklang stehen, sofern es dem STECF gelingt, quantitative Schätzungen der Bestandsgröße und der fischereilichen Sterblichkeit vorzulegen, die die unmittelbare Anwendung des Plans ermöglichen. Sollten solche Schätzungen nicht vorliegen, wird die Kommission sowohl für die TAC als auch für alle Formen des Fischereiaufwands, bei denen Kabeljau gefangen wird, eine Reduzierung um 25 % vorschlagen. Sie wird außerdem bei der Prüfung von Anträgen auf Zuweisung zusätzlicher Fangtage strengere Garantien in Sachen Kabeljauschutz verlangen.

    Die Überprüfung beginnt 2006 mit einem neuen STECF-Gutachten zur Entwicklung des Fischereiaufwands, der Fänge und der Rückwürfe.

    5.2. Dorschbestände in der Ostsee

    Die Kommission wird ihren Vorschlag für Maßnahmen zur Erhaltung und langfristigen Bewirtschaftung dieser beiden Bestände demnächst vorlegen. Während der Vorschlag diskutiert wird (und im Einklang mit dem Vorschlag) wird die Kommission für 2007 TAC vorschlagen, die dem höheren der folgenden Werte entsprechen: a) Reduzierung der fischereilichen Sterblichkeit um 10 % und b) Änderung der TAC um nicht mehr als 15 %.

    5.3. Tiefseearten

    Für Tiefseearten wird im September 2006 ein separater Vorschlag vorgelegt. Die Kommission befürwortet einen auf wissenschaftliche Gutachten gestützten Ansatz, nach dem die Bestände schrittweise zur Nachhaltigkeit zurückgeführt werden. Bei den Tiefseebeständen ist jedoch Eile geboten, weil sie besonders überfischungsgefährdet sind und eine jede Bestandserholung nur äußerst langsam stattfindet.

    Die wissenschaftlichen Gutachten für diese Bestände empfehlen übereinstimmend, dass der derzeitige Grad der Befischung erheblich zu senken ist, und dass keine neuen Fischereien zugelassen werden sollen, es sei denn, ihre Nachhaltigkeit wird durch entsprechende Daten nachgewiesen.

    In welchem Umfang die TAC und der Fischereiaufwand reduziert werden sollen, ist vom jeweiligen Bestand abhängig. Für einige Bestände, etwa Blauleng und einige Tiefseehaiarten, sollte es überhaupt keine gezielte Befischung geben, und die Beifänge sind auf ein Minimum zu beschränken. Für andere Arten, etwa Grenadierfisch, empfehlen die Wissenschaftler eine Reduzierung des Fischereiaufwands um etwa 50 %.

    Für 2007 wird die Kommission erhebliche Reduzierungen der TAC für Tiefseearten vorschlagen, um die fischereiliche Sterblichkeit so schnell wie möglich auf ein nachhaltiges Niveau zu reduzieren. Diese TAC-Reduzierungen werden nicht auf 15 % pro Jahr beschränkt sein, sondern den Umfang haben, der als notwendig erachtet wird, um die fischereiliche Sterblichkeit innerhalb von drei Jahren auf den gewünschten Stand zu bringen. Die Kommission ist davon überzeugt, dass bei langsamerer Reduzierung der TAC die Gefahr, dass den Tiefsee-Ökosystemen langfristige Schäden zugefügt würden, von unannehmbarem Ausmaß wäre.

    5.4. Gemischte Fischereien

    Während einige Fischereien zielstrebig „reinen“ Fischfang auf eine einzige Art betreiben, befischen viele andere Fischereien mehrere Arten zugleich. Die Quantifizierung dieser Wechselwirkungen ist ein Wissenschaftszweig, der sich noch im Aufbau befindet. Trotzdem sind einige Fischereien schon heute so gut erforscht, dass außer Zweifel steht: Diese Wechselwirkungen außer Acht zu lassen, wäre mit einem verantwortungsvollen Fischereimanagement unvereinbar.

    Beispiele sind die Fischerei auf Plattfische in der südlichen Nordsee (wo die meisten Schollen als Beifänge der Baumkurrenfischerei auf Seezunge gefangen werden), die gemischte Fischerei auf südlichen Seehecht und Kaisergranat im Atlantik vor der Iberischen Halbinsel sowie die gemischte Fischerei auf Sprotte und Hering in der Nordsee und in Skagerrak und Kattegat (deren Bewirtschaftung anhand einer Beifangquote für Hering erfolgt).

    Die Kommissionsvorschläge für TAC, Quoten und Fischereiaufwand für die Fischerei auf Plattfische sowie auf Seehecht und Kaisergranat werden mit der einschlägigen Verordnung des Rates (oder, wenn diese noch nicht angenommen ist, mit dem Verordnungsvorschlag der Kommission) im Einklang stehen. Die Kommission wird vorschlagen, die Fischerei auf Hering und Sprotten weiterhin anhand einer Quote für die Beifänge zu bewirtschaften.

    5.5. Kaisergranatbestände

    Für die Kaisergranatbestände wird alle zwei Jahre ein Gutachten vorgelegt. Für die Bestände mit Ausnahme derjenigen in IXa, die durch den Wiederauffüllungsplan für südlichen Seehecht und Kaisergranat abgedeckt sind, wird die Kommission für 2007 dieselben TAC vorschlagen, die für 2006 beschlossen wurden.

    5.6. Blauer Wittling

    Die Kommission hat mit den Mitgliedstaaten einen Meinungsaustausch über die Zuweisung in Sachen Blauer Wittling eingeleitet. Der TAC-Vorschlag für diese Art wird der Anwendung der Übereinkunft der Küstenstaaten über die mehrjährige Bewirtschaftung dieses Bestands entsprechen und die Ergebnisse der Diskussion mit den Mitgliedstaaten werden in den Vorschlag für die Zuweisung der TAC einfließen.

    5.7. Neue TAC

    Manchmal wird in einem wissenschaftlichen Gutachten hervorgehoben, dass für eine weitere Art eher kurzfristig Erhaltungsmaßnahmen eingeleitet werden müssen. Die Kommission wird daraufhin tätig, indem sie die betroffenen Mitgliedstaaten und interessierten Parteien insbesondere zur Frage der Zuweisung von Fangmöglichkeiten konsultiert. Im Jahre 2006 sollen weitere Gespräche über Maßnahmen für Wolfsbarsch und Heringshai stattfinden. Die Kommission wird nur dann neue TAC vorschlagen, wenn vorher einschlägige Diskussionen stattgefunden haben.

    6. TECHNISCHE MAßNAHMEN

    Eine Überprüfung der technischen Maßnahmen für die Fischerei im Atlantik hat 2005 begonnen und wird voraussichtlich nicht vor 2007 abgeschlossen. Deshalb beabsichtigt die Kommission die vorübergehenden technischen Maßnahmen gemäß Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 51/2006 vorbehaltlich einer Überarbeitung bzw. Aktualisierung zu verlängern.

    7. STEUERUNG DES FISCHEREIAUFWANDS

    Jährliche Anpassungen des zulässigen Fischereiaufwands sind in mehreren Wiederauffüllungsplanverordnungen vorgeschrieben. Die Kommission wird vorschlagen, die in Anhang II der „Fangmöglichkeitenverordnung“ festgesetzte Höchstzahl von Tagen, die ein Schiff in bestimmten Gebieten verbringen darf, wie folgt anzupassen:

    Anhang IIa (Wiederauffüllung der Kabeljaubestände): Die Zahl der Tage auf See ist nach dem in Abschnitt 5.1 dargelegten Konzept, also nach den Erfordernissen des Wiederauffüllungsplans für Kabeljau, anzupassen. Sofern die wissenschaftlichen Gutachten darauf hindeuten, dass eine Erholung der Kabeljaubestände nicht stattgefunden hat, ist die Zahl der Tage auf See um mindestens 25 % zu reduzieren. Im Wiederauffüllungsplan für südlichen Seehecht und Kaisergranat (Verordnung (EG) Nr. 2166/2005 des Rates) ist für die einschlägigen Fanggerätarten und Gebiete eine Reduzierung der Zahl der Tage auf See um 10 % vorgesehen.

    Die Diskussion über den Kommissionsvorschlag für einen Wiederauffüllungsplan für die Seezungenbestände im westlichen Ärmelkanal (KOM(2003) 819) ist noch nicht abgeschlossen. Sofern die Diskussion nicht vor Ende 2006 mit einer anders lautenden Empfehlung abgeschlossen wird, wird die Kommission die in ihrem Vorschlag dargelegte Reduzierung des Fischereiaufwands um 10 % vorschlagen.

    Für 2007 ergibt sich somit folgendes Bild:

    Anhang IIb (südlicher Seehecht und Kaisergranat): 216 Tage auf See für Fanggerätgruppen 3.a.i. bis 3.c. (Reduzierung um 10 % gegenüber den 240 Tagen auf See für 2006). Die Kommission wird die Voraussetzungen für den Geltungsbereich der Verordnung überprüfen, um sicherzugehen, dass all diejenigen Fischereifahrzeuge, die für den größten Teil der fischereilichen Sterblichkeit von südlichem Seehecht verantwortlich sind, in diesen Geltungsbereich fallen.

    Anhang IIc (Seezunge im westlichen Ärmelkanal): 194 Tage auf See für Fanggerätgruppen 3.a. und 3.b. (Reduzierung um 10 % gegenüber den 216 Tagen auf See für 2006). Die Fischerei mit Stellnetzen mit einer Maschenöffnung von mehr als 120 mm durch Fischereifahrzeuge, deren Fänge sich auf weniger als 100 kg Seezunge belaufen, unterliegt weiterhin keiner Beschränkung.

    Ein Bericht an den Rat und das Europäische Parlament über die Wirksamkeit der geltenden Regelung zur Beschränkung des Fischereiaufwands auf Tiefseearten wird zur Zeit von den Kommissionsdienststellen erstellt. In Anbetracht der Ergebnisse des Berichts soll anschließend eine neue Bestandsbewirtschaftungsregelung für Tiefseebestände vorgeschlagen werden.

    8. SCHLUSSFOLGERUNG

    Die Kommission wird ihre Arbeiten zur Erstellung langfristiger Pläne, die das wichtigste Instrument zur Weiterentwicklung der Fischereipolitik darstellen sollen, fortsetzen. Pläne, die angenommen werden, sind auch umzusetzen. Während sich weitere Pläne in Arbeit befinden, enthält die vorliegende Mitteilung Leitlinien für die Bewirtschaftung derjenigen Bestände, für die es noch keine Pläne gibt. Der Ansatz der Kommission ist darauf ausgerichtet, dem Fischereisektor eine möglichst große Stabilität zu bieten und zugleich dafür zu sorgen, dass die Bestände aufgefüllt werden bzw. ihr Produktionspotenzial erhalten bleibt.

    Obwohl dieses Konzept für die Gemeinschaftsbestände entwickelt wurde, sollte sich die Gemeinschaft bei der Arbeit in den regionalen Fischereiorganisationen und bei bilateralen Abkommen von denselben Grundsätzen leiten lassen. Auch hier gebührt der Herausbildung langfristiger Bewirtschaftungsmaßnahmen Vorrang.

    [1] Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 2371/2002 vom 20. Dezember 2002 über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der Fischereiressourcen im Rahmen der Gemeinsamen Fischereipolitik, ABl. L 358 vom 31.12.2002, S. 59.

    [2] UN-Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, Johannesburg, September 2002.

    [3] KOM(2006).

    [4] Die fischereiliche Sterblichkeit, die langfristig zum höchstmöglichen Dauerertrag (maximum sustainable yield, msy) eines Bestands führen wird.

    [5] Die fischereiliche Sterblichkeit (Fpa) und die Biomasse des Laicherbestands (Bpa), die der Internationale Rat für Meeresforschung als mit dem Vorsorgeansatz vereinbar empfiehlt.

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