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Document 52006DC0203

    Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Anwendung der Entscheidung des Rates Nr. 470/2001/EG über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen {SEC(2006) 579}

    /* KOM/2006/0203 endg. */

    52006DC0203

    Bericht der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss über die Anwendung der Entscheidung des Rates Nr. 470/2001/EG über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen {SEC(2006) 579} /* KOM/2006/0203 endg. */


    [pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

    Brüssel, den 16.5.2006

    KOM(2006) 203 endgültig

    BERICHT DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

    über die Anwendung der Entscheidung des Rates Nr. 470/2001/EG über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen {SEC(2006) 579}

    Kontext

    Der vorliegende Bericht der Kommission wurde im Einklang mit Artikel 19 der Entscheidung des Rates Nr. 2001/470/EG vom 28. Mai 2001 (im Folgenden „die Entscheidung“) über die Schaffung eines Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen[1] erstellt (im weiteren Verlauf des Textes „das Netz“). Eine im Auftrag der Kommission erstellte Studie über die Tätigkeit des Netzes kann im Internet eingesehen werden[2]. Diesem Bericht ist ein Anhang beigefügt, der Angaben zur Tätigkeit enthält.

    Im Wiener Aktionsplan vom Dezember 1998[3] war die Schaffung eines justiziellen Netzes in Zivilsachen nach dem Vorbild des justiziellen Netzes für Strafsachen angeregt worden, und im Jahr 1999 beauftragte der Europäische Rat in Tampere die Kommission mit der „Einrichtung eines leicht zugänglichen Informationssystems, das von einem Netz zuständiger Behörden zu unterhalten und zu aktualisieren werden sollte“.

    Die Kommission hat beschlossen, beide Aufträge in einer einzigen Initiative zusammenzuführen. Die Entscheidung des Rates über die Einrichtung eines Europäischen Justiziellen Netzes, die noch nicht einmal ein Jahr nach dem Vorschlag der Kommission angenommen wurde, gilt seit dem 1. Dezember 2002.

    Merkmale und TÄTIGKEIT DES NETZES

    Die Kontaktstellen des Netzes

    Im Oktober 2005 bestand das Netz aus 424 Mitgliedern, die sich auf vier Kategorien verteilen:

    a) die Kontaktstellen (93 Mitglieder),

    b) die in den Gemeinschaftsrechtsakten und den internationalen Übereinkünften vorgesehenen Zentralen Behörden (159 Mitglieder),

    a) die Verbindungsrichter (13 Mitglieder),

    d) sonstige Justiz- oder Verwaltungsbehörden mit Zuständigkeiten im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit (159 Mitglieder).

    In den Jahren 2003 und 2005 wurden Informationsbroschüren mit Namen und Anschriften der Kontaktstellen von der Kommission herausgegeben und in den Mitgliedstaaten verteilt. Nicht überall verlief jedoch die Verteilung an die zuständigen Gerichte gleichermaßen zufriedenstellend.

    Die Entscheidung sieht vor, dass jeder Mitgliedstaat eine einzige Kontaktstelle benennt. Es steht den Mitgliedstaaten jedoch frei, auch mehrere Kontaktstellen anzugeben, sofern sich deren Zahl in Grenzen hält.

    Für 24 Mitgliedstaaten wurden 93 Kontaktstellen benannt, d.h. im Schnitt 3,8 Stellen pro Land. Damit haben die Mitgliedstaaten zwischen zwei und fünf Kontaktstellen benannt, in einem Fall (Griechenland) waren es 9 und in einem anderen (Deutschland) 17 Stellen. Wenn mehrere Kontaktstellen benannt werden, obliegt es dem Mitgliedstaat, die Koordination zwischen diesen sicherzustellen.

    Alle Kontaktstellen sind mit modernen Kommunikationsmitteln ausgestattet, allerdings ist die personelle Ausstattung nur in seltenen Fällen ausreichend. Darüber hinaus sind nur wenige Kontaktstellen über ein Intranet mit den Justizbehörden vernetzt oder haben unter einer nationalen Internet-Anschrift Webseiten für das Netz konzipiert. Die Kontaktstellen haben aus verschiedenen Gründen, die häufig mit der Organisation der Justizverwaltung zusammenhängen, nicht immer die Möglichkeit, sich direkt mit den Richtern auszutauschen.

    Weniger als zehn Mitgliedstaaten haben durch Benennung von Netzmitgliedern gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d) nationale Teilnetze geschaffen. Die Kommission hat festgestellt, dass die Informationsverbreitung an die Gerichte und die Einbeziehung der lokalen Richterschaft in die Aktivitäten des Netzes in den Staaten besser ist, die bereits über derartige nationale Netze verfügen.

    Einige Kontaktstellen erfüllen mehrere Funktionen auf einmal: entweder handelt es sich um eine Zentralbehörde im oben genannten Sinne (bei mindestens 8 Stellen von 24) oder sie erfüllen sonstige Aufgaben auf Ebene der zentralen Justizverwaltung, weshalb sie ihren Mitgliedstaat auch bei den Verhandlungen in den Arbeitsgruppen des Rates vertreten. Damit stehen manche Kontaktstellen dem Netz nur teilweise, in manchen Fällen sogar nur sehr sporadisch zur Verfügung. Außerdem erhielten die Kontaktstellen von Seiten der zuständigen ministeriellen Stellen ein unterschiedliches Maß an notwendiger Unterstützung.

    Die von der Kommission vorgenommene Bewertung der Tätigkeit des Netzes, in die die Mitglieder des Netzes in starkem Maße mit einbezogen wurden, hat gezeigt, dass die Effizienz des Netzes bei der Erfüllung seiner Aufgaben sehr stark von den beschränkten Mitteln der Kontaktstellen zur Durchführung ihrer Aufgaben beeinflusst wird und dass diesbezüglich Verbesserungen nötig sind.

    Sitzungen des Netzes

    Der Kommission obliegen Organisation, Vorsitz und Sekretariat der Sitzungen.

    Damit das Netz bereits zum Inkrafttreten der Ratsentscheidung am 2. Dezember 2002 in Betrieb gehen konnte, hat die Kommission im Verlauf des Jahres 2002 drei vorbereitende Sitzungen durchgeführt. Dadurch konnte die Eröffnungssitzung des Netzes am 4. Dezember 2002 stattfinden.

    Die Sitzungen der Kontaktstellen finden laut Entscheidung mindestens einmal halbjährlich statt. In den Jahren 2003 und 2004 fanden jeweils vier Sitzungen jährlich und im Jahr 2005 fünf Sitzungen statt. Zwischen dem 11. Februar 2003 und dem 15. November 2005 sind die Kontaktstellen insgesamt vierzehn Mal zusammengetreten.

    Die Anwesenheitsquote an den Sitzungen der Kontaktstellen hat sich auf einem mittleren Niveau eingependelt. Das bedeutet, dass bei den 8 zwischen Juni 2004 und September 2005 abgehaltenen Sitzungen der Kontaktstellen im Schnitt zwei von vier möglichen Vertretern anwesend waren.

    Die erste, allen Mitgliedern offen stehende jährliche Sitzung fand im Dezember 2002 statt und war zum Teil der Errichtung des Netzes gewidmet. Die zweite Sitzung dieser Art, die am 15. und 16. Januar 2004 stattfand, war einer ersten Bilanz nach einem Jahr der Zusammenarbeit im Rahmen des Netzes gewidmet. Die dritte Sitzung der Mitglieder des Netzes fand auf Einladung des Obersten Rates der Spanischen Justizbehörden am 13. und 14. Dezember 2004 in Madrid statt. Bei dieser Gelegenheit wurde nochmals am Runden Tisch über die Verbesserung der Tätigkeit des Netzes diskutiert.

    Im Einklang mit diesen Überlegungen hat das Netz auf Initiative der Kommissionsdienststellen im Jahr 2004 Leitlinien zur Tätigkeit des Europäischen Justiziellen Netzes für Zivil- und Handelssachen erarbeitet, in denen die Mitgliedstaaten insbesondere aufgefordert werden, das Netz mit ausreichenden Ressourcen auszustatten, damit es seinen Verpflichtungen wirksam nachkommen kann. Der britische Ratsvorsitz hat einer Bitte der Kommission entsprochen, die damit ihrerseits einem Wunsch der Netzmitglieder nachkam, und anlässlich der informellen Sitzung der Justizminister im September 2005 in Newcastle eine Diskussion über die Rolle des Netzes im Dienste der Allgemeinheit initiiert.

    Kommunikation innerhalb des Netzes

    Das Netz verfügt über ein sicheres System zum Informationsaustausch zwischen den Teilnehmern, das Intranet «CIRCA», das von der Kommission verwaltet wird.

    Es wurde beschlossen, dass die Kontaktstellen der Kommission Angaben zum Austausch im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit übermitteln. Für die Jahre 2003 und 2004 konnte die Kommission insgesamt 363 Ersuchen um justizielle Zusammenarbeit registrieren, mit denen die Kontaktstellen befasst wurden. Um justizielle Zusammenarbeit ersucht wurden sieben Mitgliedstaaten, 15 Mitgliedstaaten ersuchten um Zusammenarbeit; das Gros der Ersuchen betraf jedoch nur drei oder vier Mitgliedstaaten (70 % der Fälle entfielen auf nur 2 Länder). Die Zahlen zeigen, dass der Austausch im Rahmen des Netzes noch relativ gering ist.

    Im Juni des Jahres 2005 hat die Kommission den Kontaktstellen ein Informationswerkzeug zur Verfügung gestellt, das benutzerfreundlicher ist: die Online-Datenbank „Registre“. Am 1. November 2005 benutzten jedoch erst 8 Mitgliedstaaten dieses Register und nur 115 neue Fälle waren bis dahin darin registriert.

    Website des Netzes

    Die Entscheidung überträgt dem Netz überdies die Aufgabe, schrittweise ein Informationssystem einzurichten und laufend zu aktualisieren, das sowohl für die breite Öffentlichkeit als auch für Fachleute zugänglich ist, und auf diese Weise die Information über das Recht zu fördern. Die Website wurde auch schon vor dem Inkrafttreten der Entscheidung vorbereitet, so dass sie bereits ab März 2003 online zur Verfügung stand.

    Die Kommission verwaltet die Website, die über ihr Internet-Portal Europa unter folgender Adresse abrufbar ist:

    http://europa.eu.int/civiljustice

    Sie hat für die auf der Website aufgelisteten 18 Themen zu Rechtsfragen die allgemeinen Informationsseiten, die Seiten zum Gemeinschaftsrecht und jene zum internationalen Recht ausgearbeitet. Dazu kommt die Konzipierung der allgemeinen Struktur der länderspezifischen Seiten. Die Sitzungen der Kontaktstellen zwischen dem Jahr 2003 und 2004 waren vor allem der Diskussion über die Struktur der Merkblätter zum nationalen Recht gewidmet. Diese wurden anschließend von den Mitgliedstaaten im Einklang mit den gemeinsamen Vorgaben überarbeitet.

    Die Website enthält zur Vervollständigung auch einen Link zu einem weiteren von der Kommission entwickelten Informationswerkzeug: dem Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen. Er ermöglicht den einfachen Zugang zu den Adressen der Gerichte und sonstigen Behörden, die für die Umsetzung der verschiedenen Rechtsakte der Gemeinschaft (Zustellung von Schriftstücken, Beweisaufnahme und Beweismittel aus dem Ausland, Prozesskostenhilfe usw.) in den Mitgliedstaaten zuständig sind. Auf dieser Website sind ebenfalls verschiedene Formulare erhältlich, die in den Gemeinschaftsrechtsakten enthalten sind sowie online ausgefüllt und übermittelt werden können.

    Mit Hilfe des Netzes hat die Kommission Hilfsmittel entwickelt, um die Internetseite allgemein bekannt zu machen. Eine für das breite Publikum bestimmte Broschüre mit dem Titel « Die Zivilgerichtsbarkeit in Ihrer Reichweite» wurde im Jahr 2003 in der Union in einer Zahl von über 500.000 Exemplaren verteilt. Ein mehrsprachiges Plakat, das auf die Internetadresse des Netzes verweist, wurde im Jahr 2003 in 3865 Exemplaren an öffentlichen Orten in allen Mitgliedstaaten ausgehängt. Die Hilfsmittel wurden auch in die Amtssprachen der neuen Mitgliedstaaten übersetzt und dort verbreitet. Das Netz hat im Rahmen des von der Kommission und dem Europarat ins Leben gerufenen Europäischen Tags der Ziviljustiz seit Oktober des Jahres 2003 aktiv zu den von den Mitgliedstaaten organisierten Informations- und Sensibilisierungsaktionen über die Tätigkeit der Ziviljustiz beigetragen.

    Ziele des Netzes

    Mit der Entscheidung über das Netz werden drei grundlegende Ziele verfolgt:

    - Verbesserung und Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen zwischen den Mitgliedstaaten in allen Bereichen;

    - Verbesserung der wirksamen und praktischen Umsetzung von Gemeinschaftsrechtsakten oder geltenden Übereinkünften zwischen zwei oder mehreren Mitgliedstaaten;

    - Förderung des wirksamen Zugangs der Bürger zum Recht.

    Verbesserung der justiziellen Zusammenarbeit

    Aufgrund der von ihr gesammelten Informationen geht die Kommission davon aus, dass die Anwendung der Entscheidung die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Großen und Ganzen verbessert und vorangetrieben hat. Das Netz hat die justizielle Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Union erleichtert und die Dauer für die Bearbeitung von Anfragen durch das System direkter Beziehungen zwischen den Kontaktstellen verringert. Darüber hinaus hat sich erwiesen, dass das Netz einen erheblichen Einfluss auf die Erledigung ungelöster Rechtshilfeersuchen hatte.

    Vor dem Hintergrund der laufenden Harmonisierung der Kollisionsnormen in der Union sollte das Netz auch dazu berufen sein, eine wesentliche Rolle dabei zu spielen, die Gerichte der Mitgliedstaaten bei der Anwendung des Rechts eines anderen Mitgliedstaates zu unterstützen

    Die Bewertung der Tätigkeit des Netzes hat aber auch Schwächen aufgedeckt, was vor allem auf die den Kontaktstellen zur Verfügung stehenden Mittel zutrifft. Es hat sich gezeigt, dass die Effizienz des Netzes bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben sehr stark von den nach wie vor begrenzten Möglichkeiten beeinflusst wird, die den Kontaktstellen zu diesem Zweck zur Verfügung stehen, und dass diese Möglichkeiten verbessert werden müssen.

    Die wirksame und konkrete Anwendung der Gemeinschaftsrechtsakte

    Eine der grundlegenden Aufgaben des Netzes ist die Förderung der wirksamen Umsetzung der Gemeinschaftsrechtsakte. So ging es bei den drei jährlichen Sitzungen des Netzes in Anwesenheit von Praktikern und Experten, die jeweils einem großen Thema gewidmet waren, um erste Erfahrungen mit der Anwendung der Verordnung über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke[4], der Verordnung über die Koordinierung von Insolvenzverfahren innerhalb der Europäischen Union[5] und der Verordnung über die Beweisaufnahme in Mitgliedstaaten[6].

    Die Kontaktstellen befassten sich auf ihren Sitzungen zudem mit der Erörterung und Fertigstellung zweier Praxisleitfäden, die von der Kommission mit Hilfe unabhängiger Experten ausgearbeitet worden waren und für Richter und andere Praktiker des Europarechts bestimmt sind. Die Leitfäden betreffen jeweils die neue Verordnung „Brüssel II“ über die elterliche Verantwortung[7] und die oben zitierte Verordnung über die Beweisaufnahme. Sie sind online auf der Website des Netzes zugänglich (der erste Leitfaden wurde auch als Broschüre herausgegeben).

    Um die justizielle Zusammenarbeit und die effektive Umsetzung der Gemeinschaftsrechtsakte noch weiter zu verbessern, müssen künftig noch mehr Informationen über Schwierigkeiten bei der Anwendung in konkreten Fällen von den zuständigen Justizbehörden an das Netz weitergeleitet und die Arbeiten des Netzes und vor allem die Sitzungen der Kontaktstellen auf die Analyse dieser konkreten Fälle ausgerichtet werden, um optimale Verfahren zu ermitteln.

    Das Netz sollte folglich als ein „permanentes Diskussionsforum" über die konkrete Anwendung des gemeinschaftsrechtlichen Besitzstands in Zivilsachen verwendet werden. Dem Netz kommt bei der Verbreitung von Informationen an die zuständigen Justizbehörden zweifelsohne eine entscheidende Rolle zu, genauso entscheidend ist aber sicherzustellen, dass Informationen zuständiger Behörden über Schwierigkeiten, die bei der Behandlung konkreter Fälle auftreten, bei den Kontaktstellen zusammenlaufen können. Bleibt folglich festzustellen, dass die Situation in diesen Bereichen bei weitem noch nicht als zufriedenstellend betrachtet werden kann.

    Die Information über das Zivilrecht erleichtern

    Eines der Ziele des Netzes war, Informationen über die justizielle Zusammenarbeit in Zivil- und Handelssachen und die Rechtssysteme der Mitgliedstaaten in einem über das Internet zugänglichen Informationssystem zusammenzustellen und zu aktualisieren.

    Die Website des Netzes ist seit März 2003 online zugänglich. Über 2000 Seiten in 20 Sprachen mit 18 Themenbereichen zum Alltagsleben der Bürger und zu Firmenaktivitäten stehen der Öffentlichkeit zur Verfügung. Zwischen Juli und November 2005 hatte die Seite monatlich 100.000 Besucher, was zweifelsohne als Erfolg zu verbuchen ist.

    Die EIA (European Information Association- http://www.eia.org.uk) hat der Website des Netzes den Preis „Award 2003 for excellence in European information provision (electronic sources category)“ verliehen.

    Die über das Internet öffentlich zugängliche Website des Netzes wurde als leicht zugänglich und benutzerfreundlich bewertet. Sie ermöglicht den Zugang zu Rechtsinformationen, die auf andere Weise nur schwer zu erlangen sind. Die gelieferten Informationen wurden von den verschiedenen Empfängern als qualitativ hochwertig, nützlich und relativ vollständig und aktuell bewertet.

    Einige Kontaktstellen hatten allerdings Schwierigkeiten, die nationalen Merkblätter innerhalb der festgesetzten Fristen zu liefern, was zu Verzögerungen bei der Aufnahme der Merkblätter in die Website geführt hat. Bis heute sind noch nicht alle nationalen Merkblätter an die Kommission geliefert worden. Andererseits war die Kommission nicht in der Lage, für die rasche Übersetzung aller Seiten in die 20 Amtssprachen der Union zu sorgen.

    BESONDERE FRAGEN GEMÄß ARTIKEL 19 DER ENTSCHEIDUNG

    Direkter Zugang der Öffentlichkeit zum Netz

    Die Mitglieder des Netzes halten es allgemein für verfrüht, einen direkten Zugang der Öffentlichkeit zu den Kontaktstellen des Netzes vorzusehen, solange die von den Mitgliedstaaten zur Verfügung gestellten Ressourcen nicht erheblich verstärkt werden.

    Manche Kontaktstellen beantworten dennoch bereits bestimmte Anfragen der Öffentlichkeit. Um den Zugang der Bürger zum Recht konkret zu verbessern, scheint eine gewisse schrittweise Öffnung des Netzes für die Öffentlichkeit erforderlich zu sein.

    Zu überlegen wäre, wie der direkte Zugang der Öffentlichkeit zu den Kontaktstellen über Online-Kommunikationsmittel im Einzelnen ausgestaltet werden soll, wobei man sich beispielsweise an den bewährten Praktiken bei der Lösung von Streitigkeiten im Binnenmarkt (SOLVIT-Netz[8]) orientieren könnte.

    Der Zugang von Angehörigen juristischer Berufe zum Netz

    Die Entscheidung sieht vor, dass die Kontaktstellen nur für die Justiz- und Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten direkt zugänglich sind. Die Frage nach einem möglichen Zugang anderer juristisch tätiger Personen sowie die Frage nach der Hinzuziehung von Angehörigen der juristischen Berufe zu den Arbeiten des Netzes wurde im Jahr 2005 ausgiebig von den Kontaktstellen des Netzes erörtert.

    Bedenken wurden geäußert, dass eine derartige Öffnung einen negativen Einfluss auf die beschränkten Ressourcen der Kontaktstellen des Netzes haben würde und dass ethische Fragen im Hinblick auf die Vergütung von juristisch tätigen Personen aufgeworfen würden, die in Folge des kostenlosen Informationsangebots durch die Kontaktstelle ihre Klienten verlören. Befürwortet wurden hingegen die Entwicklung von Aktionen, mit denen diese Berufe über die Existenz und die Einsatzmöglichkeiten des Netzes informiert werden. Weiterhin wurden die Förderung des Austausches (gemeinsame Konferenz, Einladung zur jährlichen Sitzung des Netzes usw.) sowie die stärkere Nutzung der Website des Netzes durch Rechtspraktiker empfohlen.

    Einige Mitglieder des Netzes stehen einer Öffnung des Netzes für die Rechtsberufe dagegen eher positiv gegenüber, beispielsweise, indem den berufsständischen Vertretungen ein direkter Zugang zu den Kontaktstellen des Netzes ermöglicht wird. Die Kommission stellt nämlich fest, dass bestimmte Kontaktstellen bereits auf deren Informationsersuchen antworten; ein Mitgliedstaat (Tschechien) hat auf der Grundlage von Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe d) der Entscheidung sogar eine nationale Anwaltskammer zum Mitglied des Netzes bestimmt. Einige Mitgliedstaaten haben ferner im Rahmen bestimmter Rechtsakte nationale Gerichtsvollzieher- oder Notarkammern zu Zentralen Behörden (und damit zu Mitgliedern des Netzes) erklärt.

    Da die Führung eines Zivilprozesses größtenteils in den Händen der Parteien liegt, kommt den verschiedenen Rechtsberufen im Rahmen der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen in Europa tatsächlich große Bedeutung zu, und dies gilt umso mehr nach der voraussichtlichen Annahme neuer Gemeinschaftsrechtsakte wie der Verordnung über die Schaffung eines europäischen Zahlungsbefehls oder der Verordnung über die Verfahren über "geringfügige Forderungen".

    Die Kommission vertritt daher die Ansicht, dass die schrittweise Öffnung des Netzes für die Rechtsberufe ein wesentlicher Vorteil für das Netz im Rahmen der Erfüllung seiner Aufgaben im Europäischen Rechtsraum wäre. Darüber hinaus müsste man über die möglichen Formen der Mitfinanzierung der Aktivitäten des Netzes durch die Rechtsberufe nachdenken.

    Synergien mit dem Netz der Europäischen Verbraucherzentren ("ECC-Netz")

    Artikel 19 der Entscheidung sieht vor, dass der Bericht auf die Frage der Synergien mit dem europäischen Netz für die außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten (EEJ.NET) eingeht. Das Netz ECC-Net ("European Consumer Centres") wurde zu Beginn des Jahres 2005 eingerichtet. Es ist aus der Zusammenlegung der früheren “Euroguichets”, die Informationen und Hilfe in Fällen von grenzüberschreitenden Problemen in Verbrauchersachen bereit stellten, mit dem Europäischen Netz für die außergerichtliche Streitbeilegung (EEJ.NET) entstanden. Das EEJ-NET war für die Öffentlichkeit direkt zugänglich und befasste sich mit der konkreten Behandlung von Verbraucherbeschwerden auf nicht gerichtlichem Weg, um diesen den Zugang zu Systemen für die außergerichtliche Beilegung von Streitsachen in anderen Mitgliedsstaaten zu ermöglichen. Die Schaffung des Netzes ECC-Net soll die Situation insofern vereinfachen, als es den Verbrauchern ermöglicht, Informationen und Hilfe direkt bei einer einzigen Kontaktstelle in jedem Mitgliedstaat abzurufen [9].

    Im Jahr 2004 fanden die Kontakte zwischen dem Netz und dem früheren Netz EEJ-NET sowohl auf Gemeinschaftsebene als auch auf Initiative einiger Kontaktstellen auf Ebene der Mitgliedstaaten statt.

    Die Synergien zwischen den beiden Netzen müssten besser ausgenutzt werden können, so dass es beispielsweise möglich wird, dass bei einer Streitsache, die nicht im Rahmen des Netzes ECC-Net gelöst werden konnte, auf Wunsch des Verbrauchers konkrete Hilfe von Seiten des justiziellen Netzes geleistet wird, um die Anrufung eines Gerichts - beispielsweise im Rahmen der zukünftigen europäischen Regelung zu geringfügigen Forderungen – zu erleichtern .

    Die Beziehungen zwischen den verschiedenen Mitgliedern des Netzes

    Die Kommission stellt außerdem fest, dass die Synergien zwischen den verschiedenen Mitgliedern des Netzes in den einzelnen Mitgliedstaaten als gering empfunden wurden. Die Frage nach den Beziehungen der verschiedenen Bestandteile des Netzes untereinander ist im Netz ausgiebig erörtert worden. Es wurden mehrere Empfehlungen für die Entwicklung echter Synergien zwischen den Zentralen Behörden untereinander, den Zentralen Behörden und den Kontaktstellen sowie den Kontaktstellen und den Richtern vor Ort ausgesprochen. Nach den Vorstellungen des Netzes soll in jedem Mitgliedstaat eine Hauptkontaktstelle für den Informationsaustausch innerhalb des Netzes benannt werden; handelt es sich dabei nicht um einen Richter, soll ein Vertreter der Richterschaft als erste Kontaktstelle bei der nationalen Kontaktstelle benannt werden.

    Es hat sich herausgestellt, dass mehrere Mitgliedstaaten eine Zentrale Behörde als Kontaktstelle benannt haben. Zur Rechtfertigung dieser Kumulierung von Aufgaben haben die Mitgliedstaaten im Wesentlichen das Bemühen um die Einsparung von Ressourcen und in einigen Fällen die relativ geringe Nachfrage nach justizieller Zusammenarbeit als Begründung angeführt. Die Verbindung der Funktion einer Kontaktstelle mit der einer Zentralen Behörde in den Mitgliedstaaten kann Schwierigkeiten verursachen. Es wurde empfohlen, die jeweiligen Aufgaben von Kontaktstellen und Zentralen Behörde im Sinne der Artikel 5 und 6 der Entscheidung genauer zu formulieren und ein gutes Arbeitsverhältnis zwischen diesen zu fördern.

    Die Kontaktstellen möchten ferner die Informationen über die Tätigkeiten des Netzes in den Mitgliedstaaten weiter ausbauen.

    Das Netz trägt nämlich als bevorzugter Raum, in dem sich die Mitglieder treffen und Erfahrungen austauschen können, auf natürliche Weise zur gegenseitigen Vertrauensbildung zwischen den Richtern in Europa bei. Es ist darüber hinaus ein Kernbestandteil des Gemeinschaftsinstrumentariums zur Erleichterung der justiziellen Zusammenarbeit in Zivilsachen und hat daher die Aufgabe, Kontakte zu anderen europäischen Netzen von Justizeinrichtungen oder Richtern zu knüpfen, welche dieselben Ziele verfolgen, wie beispielsweise das Europäische Netz der Obersten Richterräte , das Europäische Netz der obersten Gerichtshöfe und das Europäische Netz für die Aus- und Fortbildung von Richtern und Staatsanwälten.

    SCHLUSSFOLGERUNGEN

    Die Kommission ist der Auffassung, dass das Netz die ihm gesetzten Ziele generell erreicht hat. Dennoch stellt die Kommission fest, dass das Netz noch weit von der Entfaltung seines gesamten Potentials entfernt ist. Deshalb ist es wichtig, dass das Netz die notwendigen Mittel erhält, um seine Aufgaben erfüllen zu können, die in den kommenden Jahren noch zunehmen werden. Die Kommission unterstreicht denn auch die Bedeutung des Netzes als wesentliches Werkzeug zur Verwirklichung eines echten europäischen Raumes des Rechts.

    Ausgehend von den vorstehenden Ausführungen möchte die Kommission Folgendes erreichen:

    1. Alle Hauptkontaktstellen der Mitgliedstaaten können sich voll und ganz ihrer Tätigkeit im Netz widmen. Zu diesem Zweck räumen ihnen die Mitgliedstaaten die erforderlichen Befugnisse ein und statten sie mit den entsprechenden Ressourcen aus.

    2. Wird die Funktion der Hauptkontaktstelle nicht von einem Richter wahrgenommen, ist stets ein Richter als unterstützende Kontaktstelle zu benennen.

    3. Alle Kontaktstellen erhalten Zugang zum Intranet der nationalen Justizbehörden, verfügen über eine eigene Seite auf der nationalen Website der Justiz und haben die Möglichkeit, direkt mit jedem Richter vor Ort Kontakt aufzunehmen.

    4. In allen Mitgliedstaaten werden bei den Gerichten örtliche Ansprechpartner der Kontaktstellen eingerichtet.

    5. Es werden größere Anstrengungen unternommen, um die Internetseite des Netzes im Hinblick auf Inhalt und Sprachfassungen zu vervollständigen.

    6. In den Mitgliedstaaten werden Informationskampagnen durchgeführt, um die nationalen Justizbehörden über die Tätigkeiten des Netzes und über die Instrumente justizieller Zusammenarbeit zu unterrichten.

    7. Das Netz setzt seine Arbeiten an der Erstellung von Praxisleitfäden sowie seine Öffentlichkeitsarbeit fort und baut darüber hinaus seine Aktivitäten im Zusammenhang mit der Erörterung konkreter Fälle und der Verbreitung daraus resultierender bewährter Verfahren weiter aus.

    8. Im Rahmen des Netzes werden Online-Diskussionsforen geschaffen.

    9. Die Kontaktstellen werden schrittweise der Öffentlichkeit über Online-Kommunikationsmittel zugänglich gemacht.

    10. Das Netz öffnet sich schrittweise auch anderen von Berufs wegen juristisch tätigen Personen, die in das Justizwesen eingebunden sind; so sollte beispielsweise ein Vertreter der verschiedenen betroffenen Rechtsberufe in den Mitgliedstaaten die Möglichkeit erhalten, Teil des Netzes zu werden, oder zumindest Zugang zur Kontaktstelle erhalten.

    11. Vor dem Hintergrund der vorherigen Empfehlung sollte eine Partnerschaft mit den Rechtsberufen im Hinblick auf die Aufteilung der Kosten, die dem Netz aus der Öffnung entstehen könnten, eingangen werden.

    12. Zwischen dem Justiziellen Netz und dem „ ECC-Net“ wird im Hinblick auf die Lösung konkreter Fälle eine Zusammenarbeit entwickelt.

    13. Die Funktionen der Kontaktstelle des Netzes und der Zentralen Behörde werden in den Mitgliedstaaten entweder klar getrennt oder es wird dafür gesorgt, dass die Kontaktstellen ihre Befugnisse uneingeschränkt ausüben können.

    14. Die Zentralen Behörden der Mitgliedstaaten unterhalten regelmäßige Kontakte mit den Kontaktstellen des Netzes, indem eine Mindestanzahl von gemeinsamen jährlichen Sitzungen festgelegt wird.

    15. Das Netz unterhält Beziehungen zu den anderen europäischen Netzen von Justizeinrichtungen und Richtern und trägt damit zur Verbesserung des gegenseitigen Vertrauens bei.

    ****************

    Die Kommission beabsichtigt, ab dem Jahr 2006 alle zwei Jahre einen Bericht zu den Aktivitäten des Netzes zu erstellen.

    [1] ABl. L 174 vom 27. Juni 2001, S. 25

    [2] http://europa.eu.int/comm/justice_home/doc_centre/civil/doc_civil_intro_en.htm

    [3] ABl. C 19 vom 23.1.1999, S. 1

    [4] Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- und Handelssachen ; ABL L 160 vom 30.6.2000, S. 37

    [5] Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über Insolvenzverfahren.

    [6] Verordnung des Rates (EG) Nr. 1206/2001 vom 28. Mai 2001 über die Zusammenarbeit zwischen den Gerichten der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet der Beweisaufnahme in Zivil- oder Handelssachen.

    [7] Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 des Rates vom 27. November 2003 über die Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1347/2000 ; der Praxisleitfaden kann unter folgendem Link abgerufen werden:http://europa.eu.int/comm/justice_home/ejn/parental_resp/parental_resp_ec_vdm_de_rev.pdf

    [8] SOLVIT ist ein von der Kommission eingerichtetes Online-Netzwerk zur Lösung von Problemen, die durch die fehlerhafte Anwendung von Binnenmarktvorschriften durch die Behörden entstehen. In jedem Mitgliedstaat gibt es eine SOLVIT-Stelle. Diese hat die Aufgabe, kostenlos Lösungen für konkrete Probleme dieser Art innerhalb eines Zeitraums von zehn Wochen zu finden. (http://europa.eu.int/solvit/site/index.htm)

    [9] Eine vollständige Beschreibung der Aktivitäten des EEC-Net und eine Liste der Kontaktstellen findet sich im Internet unter folgender Adresse: http://europa.eu.int/comm/consumers/redress/ecc_network/index_en.htm

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