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Document 52005DC0489

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß - Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika - Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas {SEK(2005)1255}

/* KOM/2005/0489 endg. */

52005DC0489

Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuß - Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika : Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas {SEK(2005)1255} /* KOM/2005/0489 endg. */


[pic] | KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN |

Brüssel, den 12.10.2005

KOM(2005) 489 endgültig

MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS

Eine Strategie der Europäischen Union für Afrika: Wegbereiter für einen Europa-Afrika-Pakt zur Beschleunigung der Entwicklung Afrikas{SEK(2005)1255}

Einleitung

Der afrikanische Kontinent ist im Umbruch. Die internationale Gemeinschaft ist sich dessen in den letzten Jahren zunehmend bewusst geworden, zumal von dem Kontinent eindeutige Signale ausgehen, dass die für einen Wandel erforderliche Dynamik vorhanden ist. Die Gründung der Afrikanischen Union (AU) und der „Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas“ ( New Partnership for Africa’s Development – NEPAD ), die gestärkte Rolle der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften ( Regional Economic Communities – REC ) in Afrika und das Heranwachsen einer neuen politischen Elite in den afrikanischen Staaten haben Afrika verändert. Dies wirkt sich auch auf die Beziehungen zwischen Afrika und Europa aus.

Die Beziehungen zwischen Europa und Afrika sind nicht neu, sondern blicken auf eine lange Geschichte zurück. Lagen die Anfänge dieser Beziehungen häufig in schmerzhaften kolonialpolitischen Verbindungen, haben sie sich mittlerweile zu einer starken und gleichberechtigten Partnerschaft entwickelt, die auf gemeinsamen Interessen, gegenseitiger Anerkennung und Rechenschaftspflicht gründet. Aufgrund der engen Handelsverbindungen zwischen Europa und Afrika ist die Europäische Union der größte Exportmarkt für afrikanische Waren. So gehen rund 85 % der Baumwoll-, Obst und Gemüseausfuhren Afrikas in die Europäische Union. Europa und Afrika sind aber auch durch langfristige und vorhersehbare Mittelzuflüsse miteinander verbunden. Im Jahr 2003 stellte die EU insgesamt 15 Mrd. EUR an Entwicklungshilfe für Afrika zur Verfügung (gegenüber 5 Mrd. EUR im Jahr 1985). Die Europäische Union ist bei weitem der größte Geber: 60 % der insgesamt nach Afrika fließenden ODA stammen aus der EU. Während jedoch einige EU-Mitgliedstaaten seit Jahren politische, wirtschaftliche und kulturelle Verbindung mit einzelnen afrikanischen Ländern und Regionen unterhalten, sind andere eher Neulinge in der afrikanischen Politik und Entwicklungszusammenarbeit. Auf Gemeinschaftsebene hat die Europäische Kommission in den letzten Jahrzehnten umfassende Erfahrungen sammeln können und mit verschiedenen Teilen Afrikas eine Reihe vertraglicher Vereinbarungen getroffen, die für die Vertragspartner eine solide Grundlage für Vorhersehbarkeit und Sicherheit bilden.

Aber allzu lange schon sind die Beziehungen der Europäischen Union zu Afrika sowohl in Bezug auf die politische Ausgestaltung als auch die Durchführung durch eine viel zu starke Zersplitterung bestimmt: Sie sind Gegenstand der verschiedenen Politiken und Maßnahmen der EU-Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission, der Handelskooperation und der wirtschaftlichen Entwicklungszusammenarbeit, der eher traditionellen sozioökonomischen Entwicklungsbemühungen sowie strategischer politischer Konzepte. Weder Europa noch Afrika können sich eine derartige Situation leisten. Deshalb besteht das Ziel dieser Afrika-Strategie darin, der Europäischen Union einen in sich geschlossenen umfassenden, integrierten und langfristigen Rahmen für ihre Beziehungen zu Afrika an die Hand zu geben.

Ein Afrika: Afrika hat viele Gesichter, nicht nur eine Geschichte und sehr unterschiedlich gelagerte Bedürfnisse. Gleichzeitig aber hat der afrikanische Kontinent den Weg der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Integration beschritten. Mit den regionalen Integrationsbemühungen der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (REC) sowie der Gründung der AU und NEPAD hat Afrika neue und unmissverständliche Zeichen gesetzt. In der Afrika-Strategie der EU wird Afrika deshalb zum ersten Mal als Einheit betrachtet. Im Rahmen dieser Strategie wird die EU ihren Dialog mit den panafrikanischen Institutionen ausbauen. Außerdem soll für die Strategie das gesamte Potenzial des jüngst geänderten Cotonou-Abkommens, des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) sowie der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und der europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) genutzt werden. Die vorgenannten Abkommen regeln die Beziehungen der EU zu den Länder Subsahara-Afrikas bzw. zu Südafrika und zu den nordafrikanischen Ländern.

Ein Europa: Auch Europa hat sich geändert. Seit der Erweiterung der Europäischen Union um zehn neue Mitgliedstaaten gibt es jetzt 26 potenzielle Partner: die 25 Mitgliedstaaten und die EG. Die Erweiterung hat einerseits die politischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten der EU vergrößert, stellt die erweiterte Union aber auch vor neue Aufgaben und Herausforderungen in Bezug auf die Koordinierung und Komplementarität ihrer Hilfe. Deshalb werden Fragen der Wirksamkeit der Hilfe und der Geberkoordinierung in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle in der EU-Strategie für Afrika einnehmen.

Gemeinsame Ziele: Es ist die erklärte Absicht der Europäischen Union partnerschaftlich mit den Ländern Afrikas zusammenzuarbeiten, um Frieden und Wohlstand für deren Bürger zu fördern. In dieser Afrika-Strategie der EU besteht daher das grundsätzliche Ziel darin, Afrika dabei zu unterstützen, die Millenniums-Entwicklungsziele der Vereinten Nationen ( Millennium Development Goals - MDG ) zu erreichen. Weiter differenziert und vervollständist wird diese übergeordnete Zielsetzung durch die spezifischen Ziele, die mit dem Cotonou-Abkommen, dem Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit mit Südafrika, der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und der Europäischen Nachbarschaftspolitik verfolgt werden (einschließlich der Unterstützung der politischen Reform und der wirtschaftlichen Modernisierung).

Diese Afrika-Strategie sollte die solide strategische Partnerschaft zwischen dem erweiterten Europa und einem neuen Afrika weiter stärken. Mit dieser Partnerschaft wird die Hoffnung verbunden, dass sie in einen offiziellen Europa-Afrika-Pakt mündet, der auf einem zweiten EU-Afrika-Gipfel in Lissabon formell verabschiedet werden kann. Die neue Strategie soll die Grundsätze, die diese Beziehungen bestimmen – allen voran Gleichheit, Partnerschaft und Eigenverantwortlichkeit („ ownership “) – konsolidieren und ihnen neues Gewicht verleihen. Diese Grundsätze sind zwar nicht neu, aber ihre Bedeutung und ihre Auswirkungen haben sich im Zuge des externen politischen und wirtschaftlichen Wandels ebenfalls geändert. In Anbetracht der wachsenden Bedeutung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften (REC) und der Afrikanischen Union (AU) sowie der zunehmenden Komplexität der EU-Afrika-Beziehungen werden Subsidiarität und Solidarität zwei wichtige Säulen der europäischen Afrika-Strategie bilden. Darüber hinaus muss für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika zunehmend eine Kultur des Dialogs bestimmend sein, die ein grundlegendes Element der verschiedenen vertraglichen Vereinbarungen der EU bildet.

Ausschlaggebend für den Erfolg dieser Partnerschaft ist ihre Fähigkeit, die Verbindungen zwischen den beiden Kontinenten über die offiziellen politischen und wirtschaftlichen Beziehungen hinaus dauerhaft zu festigen. Eine wichtige Komponente eines solchen breit angelegten Dialogs ist die Einrichtung von Partnerschaften ( twinning partnerships ), die afrikanische und europäische Universitäten und Schulen, Parlamente, Städte, Gemeinden, Unternehmen und Wirtschaftszweige, Gewerkschaften, zivilgesellschaftliche Netzwerke und Museen zusammenbringen. Ein weiterer innovativer Vorschlag ist die Einrichtung eines europäischen Programms für Menschen, die mehr über die Entwicklung Afrikas erfahren und sich dafür mit ihren jeweiligen Fachkenntnissen einsetzen möchten.

Die Strategie muss die unterschiedlichen wirtschaftlichen und sozialen Gegebenheiten, die zwischen und innerhalb der afrikanischen Länder bestehen, reflektieren, wie auch deren unterschiedlichen rechtlichen Verhältnisse, die mit der EU bestehen. Für alle Länder, die noch weit von den Millenniums-Entwicklungszielen entfernt sind, sollte die EU ihre Unterstützung in folgenden Handlungsfeldern ausbauen: Gewährleistung guter Ausgangsbedingungen für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ( Frieden und Sicherheit , verantwortungsvolle Staatsführung ), Schaffung eines der Verwirklichung der Millenniumsziele förderlichen wirtschaftlichen Umfelds ( Wirtschaftswachstum, Handel und Verbundnetze ) und Maßnahmen, die sich direkt auf die Millenniums-Entwicklungsziele beziehen ( sozialer Zusammenhalt, menschenwürdige Arbeitsbedingungen, Chancengleichheit und Umwelt ). Diese Ziele sollten um Unterstützung für wirtschaftliche Integration und politische Zusammenarbeit mit der EU ergänzt werden, insbesondere für diejenigen Länder, die der EU bereits nahe stehen. Im Gesamtpaket bilden diese Maßnahmen eine gemeinsame, umfassende und kohärente Antwort auf die entwicklungspolitischen Herausforderungen in Afrika.

Voraussetzungen für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele

In den letzten Jahrzehnten sind in Afrika Millionen von Menschen und Jahrzehnte wirtschaftlicher Entwicklungsbemühungen blutigen Kriegen und bewaffneten Konflikten zum Opfer gefallen. Heute wissen wir, dass es ohne Frieden und Sicherheit keine nachhaltige Entwicklung geben kann. Frieden und Sicherheit sind unverzichtbare Voraussetzungen für eine nachhaltige Entwicklung. Die EU sollte deshalb in allen Konfliktphasen ihre Bemühungen zur Förderung von Frieden und Sicherheit verstärken – von der Konfliktprävention, über Konfliktmanagement und -lösung bis hin zu Wiederaufbaumaßnahmen nach Beendigung eines Konflikts. In den letzten Jahren hat Afrika gezeigt, dass es bereit und in der Lage ist, die Planung, Leitung und Durchführung eigener Frieden schaffender Maßnahmen zu übernehmen. Zur Unterstützung dieser Bemühungen sollte deshalb die Friedensfazilität für Afrika, die sich rasch zum finanziellen Fundament des Friedens- und Sicherheitsgefüges in Afrika entwickelt hat, aufgefüllt und gestärkt werden. Darüber hinaus sollte sich die EU weiter für eine umweltverträgliche Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen in Afrika einsetzen und dabei auf die ökologischen Ursachen vieler Konflikte eingehen.

Seit den Anschlägen vom 11. September 2001 wird Sicherheitsfragen allerhöchste Priorität eingeräumt. Sowohl in den Mitgliedstaaten der EU als auch in den nordafrikanischen Partnerstaaten wurden massive Terroranschläge verübt. Die Sicherheit der Bürger steht deshalb in Afrika wie auch in Europa an erster Stelle. Heute erkennen alle die Gewährleistung von Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit (einschließlich Gleichstellung, Gerechtigkeit und Wahrung der Menschenrechte) als grundsätzliche und von allen gemeinsam zu verfolgende Prioritäten an.

Die zweite grundlegende Voraussetzung für eine nachhaltige Entwicklung Afrikas ist eine verantwortungsvolle und wirksame Staatsführung . Auch in diesem Bereich gehen von Afrika positive Signale des Wandels aus. Die afrikanischen Länder haben sich gemeinsam einem Katalog fortschrittlicher Werte und Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung verschrieben. Einige von ihnen haben sich sogar mit einem regelmäßigen Monitoring im Rahmen des „Afrikanischen Peer-Review-Mechanismus“ (APRM) einverstanden erklärt, bei dem es sich um ein einzigartiges Instrument für Peer Reviews and Peer-Learning handelt. Die Europäische Union sollte deshalb eine Initiative zur Förderung der verantwortungsvollen Staatsführung starten, mit dem die afrikanischen Länder zur Teilnahme am APRM-Prozess ermutigt und die aus dem APRM-System hervorgehenden Reformen unterstützt werden. Ein wichtiges Element dieses Reformprozesses im Bereich der Staatsführung ist die Schaffung und Stärkung glaubwürdiger nationaler Organe auf zentralstaatlicher Ebene (Parlamente, Polizei, Justizwesen und Systeme der öffentlichen Finanzverwaltung) wie auch auf lokaler oder regionaler Ebene. Aber bei Governance-Fragen geht es nicht nur um Institutionen, sondern auch um die Entwicklung geeigneter politischer Konzepte und die Gewährleistung angemessener rechtlicher und ordnungspolitischer Rahmenbedingungen. Deshalb sollte die EU im Kampf gegen Korruption, Geldwäsche und Terrorismus auch weiterhin auf Transparenz und den wirksamen Austausch von Informationen zwischen den Behörden setzen. Darüber hinaus sollte sie sich wie bisher für den Schutz der Menschenrechte und die Förderung der Chancengleichheit für benachteiligte Bevölkerungsgruppen, insbesondere Frauen, einsetzen und in diesem Rahmen die Einrichtung eines EU-Afrika-Menschenrechtsforums zur Förderung des Austausches einschlägiger Sachkenntnis und Ressourcen unterstützen. Die Länder, die im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und der europäischen Nachbarschaftspolitik gefördert werden, sollten über eine umfassende Governance-Fazilität ( Governance Facility ) auf ihrem Weg zu einer verantwortungsvollen Staatsführung unterstützt werden.

Schaffung eines wirtschaftlichen Umfelds, das der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele förderlich ist

Trotz der bereits erzielten Verbesserungen in Bezug auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nehmen viele Teile Afrikas nach wie vor lediglich eine Randstellung im Welthandel ein. In unserer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft entfallen nur 2 % des Welthandels auf Afrika; der Anteil der Ausfuhren an Industriegütern aus Afrika ist verschwindend gering. Wenn die Armut bis 2015 tatsächlich halbiert werden soll, müsste Afrika neuesten Erkenntnissen zufolge ein Wirtschaftswachstum von mindestens 8 % pro Jahr erreichen. Deshalb sollte die EU ein ausreichend schnelles, aber zugleich breit angelegtes und nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern, um auf diese Weise zu einer wirksamen Armutsbekämpfung beizutragen. Sie sollte den afrikanischen Ländern weiterhin dabei helfen, makroökonomische und strukturpolitische Strategien durchzuführen, die Privatinvestitionen und Wachstum zugunsten der Armen ermöglichen. Ein weiterer wichtiger Vektor für Wirtschaftswachstum und regionale Integration ist die Ausweitung des Süd-Süd-Handels , des Nord-Süd-Handels und des multilateralen Handels . Eine stärkere wirtschaftliche Integration innerhalb der Region und der daraus hervorgehenden größeren Märkte und Größenvorteile fördert Wachstum. Die Entwicklung integrierter Märkte und die Förderung von Handel und Entwicklung bilden das konzeptionelle Herzstück der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die die EU zurzeit mit vier Regionen in Subsahara-Afrika aushandelt. Eine enge Abstimmung zwischen Handels- und Entwicklungspolitik ist deshalb unabdingbar. Sowohl die Doha-Entwicklungsagenda als auch die WPA zielen auf eine allmähliche Integration Afrikas in den Weltmarkt ab. Des Weiteren sollte die EU die afrikanischen Länder dabei unterstützen, einen stabilen, effizienten und harmonisierten rechtlichen Rahmen zu gewährleisten, um so privatwirtschaftliche Initiative zu stärken (auch auf dem Gebiet der elektronischen Kommunikation und Dienstleistungen). In diesem Zusammenhang sollte die Europäische Union ein Europa-Afrika-Unternehmensforum vorschlagen, in dem Unternehmen sowie öffentliche und private Investoren aus Europa und Afrika vertreten sein sollten.

Makroökonomische Stabilität, die Entwicklung regionaler Märkte und ein investitionsförderndes Klima sind unverzichtbare Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Aber ein solcher wachstumsorientierter Rahmen bedarf entsprechender flankierender Maßnahmen, um einerseits die Wirtschaftsproduktion anzukurbeln und zu diversifizieren und andererseits die dafür erforderlichen Infrastrukturen und Verbundnetze aufzubauen. Die Europäische Union sollte eine gezielte Hilfe zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des afrikanischen Agrarsektors bereitstellen. Im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und der europäischen Nachbarschaftspolitik folgen die nordafrikanische Partnerstaaten zur Zeit einem Fahrplan ( roadmap ), der unter anderem die weitere Liberalisierung des Agrarhandels, des Handels mit verarbeiteten Agrar- und Fischereierzeugnissen und des Dienstleistungsverkehrs sowie das Niederlassungsrecht vorsieht, mit dem Ziel, die Verhandlungen bis Ende 2006 abzuschließen.

Aber auch die begrenzten Verkehrs- und Kommunikationsdienstleistungen, eine unzureichende Energie- und Wasserversorgung und eine schlechte Abwasserentsorgung bremsen das Wirtschaftswachstum. Die Kommission sollte daher eine Infrastrukturpartnerschaft vorschlagen, um auf diese Weise Programme zum Ausbau der kontinentalen Interkonnektivität sowie zur regionalen Integration zu unterstützen bzw. zu initiieren. Im Rahmen dieser Partnerschaft sollte die EU die Bemühungen Afrikas unterstützen, fehlende Bindeglieder in transafrikanischen und regionalen Netzen zu ermitteln und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, um die Verkehrspolitik zu harmonisieren, eine integrierte Wasserbewirtschaftung sowie grenzübergreifende und regionale Energieinfrastrukturen aufzubauen und die digitale Kluft zu überbrücken (unter anderem durch Initiativen zur Entwicklung nachhaltiger und kostengünstiger elektronischer Kommunikationsdienste).

Maßnahmen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele

40 % aller Afrikaner leben von weniger als einem Dollar pro Tag. Nur sechs von zehn afrikanischen Kindern besuchen die Grundschule. Übertragbare Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose, haben Afrika am härtesten getroffen. Allein im Jahr 2004 starben mehr als zwei Millionen Menschen in den Ländern Subsahara-Afrikas an Aids, und weitere drei Millionen waren an Aids erkrankt. Die EU sollte daher ihren Beitrag leisten, um den Ärmsten Afrikas Zugang zu sozialen Grunddienstleistungen zu verschaffen (MDG 1 - 6), und den Aufbau eines Netzes der sozialen Sicherung für die Schwächsten unterstützen. Zusätzlich zur Primarschulbildung sollte die Europäische Union Bildung und Forschung, den Zugang zu Wissen und den Austausch von Kenntnissen als Teil des lebenslangen Lernens – von der Sekundar- und Hochschulbildung bis hin zur beruflichen Bildung – fördern. Darüber hinaus sollte die EU an den Erfolg und die Erfahrungen des Erasmus-Programms anknüpfen und die Einrichtung eines Nyerere-Erasmus-Programms für den Studentenaustausch in Afrika fördern. Des Weiteren sollte die Europäische Union über Maßnahmen zur Stärkung der nationalen Gesundheitssysteme, durch Kapazitätenaufbau, gesundheitsbezogene Forschung und durch Auffüllung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria zum Aufbau einer angemessenen Gesundheitsfürsorge beitragen. Diese Dienste müssen zudem durch weitere Verbesserungen in Bezug auf den Zugang zu Wasser und Abwasserentsorgung, zu einer umweltverträglichen Energieversorgung und zu IKT untermauert werden. In all diesen Bereichen sollte für eine uneingeschränkte Beteiligung nicht staatlicher Partner gesorgt werden, um so die Eigenverantwortlich zu stärken und das Dienstleistungsangebot für die Armen zu verbessern. Wenn Armut verhindert oder gar beseitigt werden soll, muss allen eine produktive Beschäftigung mit menschenwürdigen Arbeitsbedingungen geboten werden. In Afrika finden junge Berufseinsteiger nur in der informellen Wirtschaft eine Arbeit, in der geringe Produktivität, niedrige Löhne, schlechte Arbeits- und Lebensbedingungen und keine oder nur eine geringe soziale Absicherung gang und gäbe sind.

Die vorgenannten Maßnahmen sind zwar alle wichtig, werden aber allein nicht ausreichen, um die bestehenden Ungleichheiten und die mangelnde soziale Kohäsion zu überwinden. Die jüngsten Entwicklungen in Afrika – Bevölkerungsboom, schnelle Urbanisierung und erhebliche Migrationsbewegungen – stellen uns vor neue Herausforderungen. Aus diesem Grund bedarf es eines integrierten Ansatzes zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung, der verantwortliches Regieren auf städtischer Ebene und verantwortungsvolles Stadtmanagement als grundlegende Komponenten umfasst, sowie einer besseren Raumplanung und Landnutzung. Darüber hinaus sind weiter reichende Bemühungen erforderlich, um die sich vollziehenden Migrationsbewegungen als positive Kraft für den Entwicklungsprozess zu nutzen und zum Beispiel den „brain drain“ (Abzug von Intelligenz) in einen „brain gain“ (Zugewinn von Intelligenz) umzuwandeln oder eine bessere Steuerung der Migrationsströme zu ermöglichen.

Das ökologische System Afrikas ist fragil und von Wasserknappheit, Klimawandel und Desertifikation bedroht. Hinzukommen Bodenknappheit aufgrund des derzeitigen Bevölkerungswachstums und der Expansion der Landwirtschaft sowie eine Verschlechterung der Böden im Zuge der Intensivierung der Landwirtschaft. Eine intakte Umwelt hat Vorteile, die weit über die Grenzen Afrikas hinausreichen. Vor allem aber ist sie das wichtigste Gut für eine nachhaltige Entwicklung Afrikas, so dass ihr Schutz der Unterstützung der EU bedarf. Nur eine nachhaltige Entwicklung Afrikas ermöglicht es, den Lebensunterhalt der Armen mittel- und langfristig zu sichern. Gezielte Maßnahmenbereiche sind dabei unter anderem die Erhaltung der Artenvielfalt durch die Unterstützung eines geeigneten rechtlichen Rahmens für eine umweltverträgliche Nutzung natürlicher Ressourcen, die Bewirtschaftung der ökologischen Vielfalt, die Eindämmung der Desertifikation sowie die Bewältigung der Auswirkungen des Klimawandels. In diesem Rahmen wird es besonders wichtig sein, auf lokaler Ebene die nötigen Kenntnisse aufzubauen, um zuverlässige Informationen über Standort, Zustand und Entwicklung ökologischer Ressourcen, die Ernährungslage und kritische Situationen zur Verfügung stellen zu können.

Mehr und effektivere Hilfe

Auch wenn bereits beträchtliche Mittel für Hilfemaßnahmen in Afrika bereitgestellt und diese in den letzten Jahren sogar noch aufgestockt wurden, bedarf es eines noch größeren politischen und finanziellen Engagements, um Afrika die nötige Starthilfe zu geben, damit es die Millenniums-Entwicklungsziele erreicht. Im Juni 2005 ging der Europäische Rat eine solche ehrgeizige Verpflichtung ein. Auf der Grundlage eines Vorschlags der Kommission sagte der Europäische Rat zu, zwischen 2004 und 2010 die Entwicklungshilfe zu verdoppeln und die Hälfte dieser Hilfe für Afrika vorzusehen. Die EU befindet sich somit auf gutem Wege, das von den Vereinten Nationen gesetzte Ziel zu erreichen, spätestens bis 2015 0,7 % des BNE an öffentlicher Entwicklungshilfe (ODA) bereitzustellen. Im Vergleich zu den für 2006 erwarteten Mitteln sollte diese Verpflichtung zusätzliche Mittel in Höhe von etwa 20 Mrd. EUR pro Jahr (bis 2010) bzw. 46 Mrd. EUR pro Jahr (bis 2015) für die öffentliche Entwicklungshilfe erbringen. Die EU vereinbarte ferner, mindestens 50 % dieser zusätzlichen Mittel für Afrika einzusetzen.

Die EU-Hilfe sollte jedoch nicht nur erhöht, sondern auch verbessert werden. In den nächsten Jahren gilt es, der Wirksamkeit der Hilfe einen besonders hohen Stellenwert einzuräumen. Aufgrund fehlender Abstimmung und Komplementarität zwischen den Gebern haben gute und ausgereifte entwicklungspolitische Konzepte häufig nicht die erwünschten entwicklungspolitischen Ergebnisse erbracht. Die EU hat diesbezüglich aber schon erhebliche Fortschritte erzielt, so jüngst im Rahmen des Hochrangigen Forums über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Paris (März 2005). Um diese Errungenschaften noch weiter voranzubringen, sollte die EU jetzt einen Aktionsplan zur Steigerung der Effizienz der Hilfe annehmen und diesen vorrangig auf Subsahara-Afrika anwenden. Dieser Aktionsplan wird den Weg für konkrete Vorschläge für die Einrichtung eines operationellen und interaktiven EU-Geberatlasses, für die Vereinbarung individueller Länder-Fahrpläne für die Harmonisierung der Gebermaßnahmen, die Annahme gemeinsamer Programmplanungsdokumente und die Entwicklung gemeinsamer Verfahren ebnen. Darüber hinaus sollte die EU die allgemeine und sektorbezogene Budgethilfe ausbauen. Auf diese Weise wird nicht nur die Transparenz, Vorhersehbarkeit und Ergebnisorientierung der Hilfeerbringung verbessert, sondern auch die politische Hebelwirkung der EU gestärkt. Insgesamt muss jedoch verdeutlicht werden, dass die erheblichen Aufstockungen der Mittelflüsse ihren Zweck erfüllen und den Empfängerländern helfen, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen.

Fazit

Seit einigen Jahren beansprucht ein vorwärts gewandtes Afrika, das mehr Zuversicht, Dynamik und Optimismus ausstrahlt, wieder einen Platz auf der internationalen Bühne. In den letzten Jahren wurden beträchtliche Fortschritte im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung erzielt, und erstmals seit Jahrzehnten ist ein anhaltendes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Darüber hinaus haben Afrikanische Union und NEPAD wie auch die regionalen Organisationen politische und wirtschaftliche Entwicklungspläne und eine Zukunftsvision für Afrika ausgearbeitet. Die Entwicklung Afrikas steht nun ganz oben auf der internationalen politischen Agenda, und es herrscht ein großer internationaler Konsens über die anstehenden grundlegenden Maßnahmen. Jetzt bietet sich die einmalige Gelegenheit, Afrika auf seinem Weg zur nachhaltigen Entwicklung ein großes Stück voranzubringen. Die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und die europäische Nachbarschaftspolitik haben Nordafrika die konkrete Möglichkeit einer neuen und intensiveren Partnerschaft im Mittelmeerraum eröffnet – eine Perspektive, die auf dem bevorstehenden zehnjährigen Jahrestag der Erklärung von Barcelona erneut bekräftigt werden wird.

Als langjähriger Partner und enger Nachbar Afrikas befindet sich die EU in einer guten Position, um eine führende Rolle in diesem Prozess zu übernehmen. Europa und Afrika sind durch eine gemeinsame Geschichte, Kulturverflechtungen und gemeinsame Ziele miteinander verbunden. Die nachhaltige soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklung Afrikas ist daher in unserem gemeinsamen Interesse. Afrika propagiert eine neue Vision für die Zukunft des Kontinents; nun sollte die EU auf diesen Ruf schnell und verantwortungsbewusst reagieren. Die nächsten zehn Jahre (2005 - 2015) werden einen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Europa und Afrika darstellen. Die in dieser Mitteilung dargelegte EU-Strategie für Afrika, die im Dezember 2005 vom Rat verabschiedet werden dürfte, ist die Antwort der EU auf eine große Herausforderung: Es muss Afrika geholfen werden, den Weg der nachhaltigen Entwicklung einzuschlagen und bis 2015 die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Dies ist unser gemeinsamer Auftrag und unsere gemeinsame Pflicht.

ANHANG

INHALT

1. Afrika hat viele Gesichter

1.1. Geopolitische Entwicklungen: Gebiete in Unsicherheit und Pole der Stabilität

1.2. Geowirtschaftliche Entwicklungen: Verschiedene Ansätze für Wachstum

1.3. Geosoziale Entwicklungen: Zeichen des Fortschritts und Cluster der Ungleichheit

1.4. Geoökologische Entwicklungen: Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Armutsbekämpfung

2. Die Beziehungen zwischen der EU und Afrika in ihren Grundsätzen

2.1. Die langjährigen Beziehungen zwischen der EU und Afrika

2.1.1. Ein umfassendes Netz von Abkommen

2.1.2. Ein neuer entwicklungspolitischer Rahmen

2.2. Ein Quantensprung in den Beziehungen zwischen der EU und Afrika

2.2.1. Ein sich wandelndes Afrika als Partner: Gleichheit, Partnerschaft und Eigenverantwortlichkeit

2.2.2. Berücksichtigung der verschiedenen Handlungsebenen: Subsidiarität und Solidarität

2.2.3. Zusammenarbeit und Kontinuität durch politischen Dialog

3. Eine dreigliedrige EU-Strategie

3.1. Ausbau der EU-Unterstützung in vorrangigen Bereichen

3.1.1. Voraussetzungen für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und verantwortungsvolle Staatsführung

3.1.1.1. Förderung von Frieden und Sicherheit

3.1.1.2. Unterstützung einer rechtmäßigen und effektiven Staatsführung

3.1.2. Schaffung eines positiven wirtschaftlichen Umfelds

3.1.2.1. Ankurbelung der Wirtschaft

3.1.2.2. Ausbau von Netzen in Afrika

3.1.3. Direkte Maßnahmen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele

3.1.3.1. Die Menschen in den Mittelpunkt der Entwicklung stellen

3.1.3.2. Eine umweltverträgliche Entwicklung

3.2. Aufstockung der EU-Mittel für Afrika

3.3. Ein wirksameres EU-Konzept

4. Schlussfolgerungen

Einführung

Der afrikanische Kontinent ist im Umbruch. Die internationale Gemeinschaft ist sich dessen in den letzten Jahren zunehmend bewusst geworden, zumal von dem Kontinent eindeutige Signale ausgehen, dass die für einen Wandel erforderliche Dynamik vorhanden ist. Mit der Gründung der „Neuen Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas“ ( New Partnership for Africa’s Development – NEPAD ) im Jahr 2001 und der Afrikanischen Union (AU) im darauf folgenden Jahr hat sich Afrika eine Strategie und Organe gegeben, mit denen es die politische und wirtschaftliche Integration auf den Weg bringen kann. Das Abkommen von Cotonou, das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) sowie die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und die Europäische Nachbarschaftspolitik (ENP) bilden den Rahmen, in dem die EU dieses Prozesse unterstützt. Wichtige Bausteine dieses kontinentalen Integrationsprozesses sind die regionalen Wirtschaftsgemeinschaften ( Regional Economic Communities – REC ) zur Förderung wirtschaftlichen Wachstums und politischer Stabilität. Auch auf nationaler Ebene haben viele Staaten auf dem Gebiet der Staatsführung maßgebliche Fortschritte erzielt. So fanden in den vergangenen fünf Jahren in mehr als zwei Dritteln der Länder in Subsahara-Afrika Mehrparteienwahlen statt. Darüber hinaus gab es in den späten 90er Jahren erste Anzeichen dafür, dass in Subsahara-Afrika die wirtschaftliche Stagnation der letzten zwei Jahrzehnte überwunden war. Bereits 2004 verzeichnete die Region einen Realanstieg des BIP von 5,1 % im Vergleich zu 4,2 % im Jahr 2003 und ein durchschnittliches jährliches Wachstum von 2,3 % in der Zeit von 1980 bis 2000.

Trotz erheblicher Fortschritte hat Afrika jedoch erst einen kleinen Teil des Weges zu einer nachhaltigen Entwicklung zurückgelegt. Heute müssen immer noch 40 % aller Afrikaner mit weniger als einem Dollar pro Tag auskommen; drei von vier Aids-Toten sind Afrikaner, und jeder fünfte Afrikaner lebt in einem Land, in dem Krieg oder andere bewaffnete Konflikte herrschen. In der Gruppe der zwanzig Länder mit dem geringsten Prokopfeinkommen in der Welt liegen achtzehn Länder in Afrika, und nur in den Ländern auf dem afrikanischen Kontinent ist die Lebenserwartung – im Gegensatz zu allen anderen Entwicklungsländern – in den letzten dreißig Jahren weiter gesunken. Ohne Zweifel werden erheblich größere politische Entschiedenheit und wesentlich mehr Finanzressourcen erforderlich sein, damit Afrika, wenn nicht wie eigentlich geplant bis 2015, so doch zumindest bis 2050 die in der Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen verankerten Entwicklungsziele ( Millennium Development Goals – MDG ) erreichen kann.

Europa ist langjähriger Partner und nächster Nachbar Afrikas. Sowohl aus wirtschaftlicher wie auch politischer und strategischer Hinsicht ist die Entwicklung Afrikas auch im Interesse Europas. Die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ist ein gemeinsames Ziel und Anliegen. Deshalb sollte die Europäische Union, d. h. alle 25 Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission, jetzt die einmalige Gelegenheit nutzen, die sich aufgrund der neuen Dynamik in Afrika bietet, und eine gemeinsame, kohärente und umfassende Strategie entwickeln, in der Afrika bei der Durchführung des „Maßnahmenpakets der Kommission zu den Millenniums-Entwicklungszielen“[i] und im „Europäischen Konsens“[ii] – der neuen Entwicklungspolitik der EU – absolute Priorität eingeräumt wird. In der vorgelegten Mitteilung wird eine langfristige Strategie der EU zur Förderung der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele in Afrika dargelegt, die dem Europäischen Rat im Dezember 2005 zur Annahme vorgelegt werden soll. Diese Strategie wiederum sollte als Fundament für einen neuen Europa-Afrika-Pakt dienen, auf dessen Verabschiedung auf einem EU-Afrika-Gipfel in Lissabon die EU hinwirken sollte. Die Afrikastrategie der EU stützt sich auf umfassende Konsultationen mit der Afrikanischen Union und den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und sollte sich das Potenzial des jüngst geänderten Cotonou-Abkommens, der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP) zu nutze machen.

Wenn die vorgenannten Ziele erreicht werden sollen, muss die EU den unterschiedlichen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Entwicklungstrends (Abschnitt 1) sowie den Grundsätzen, auf die sich die Beziehungen zwischen der EU und Afrika gründen sollen (Abschnitt 2), Rechnung tragen. Deshalb sollte die EU in ihrer Strategie dreigleisig vorgehen und i) die Unterstützung der EU in vorrangigen Bereichen stärken, ii) die Finanzmittel der EU für Afrika aufstocken und iii) einen wirksameren Ansatz entwickeln und verfolgen (Abschnitt 3).

1. AFRIKA HAT VIELE GESICHTER

Es gibt heute nicht nur ein Afrika. Die vielen verschiedenen politischen Regime, die unterschiedlichen historischen Gegebenheiten, die zahlreichen Kulturen und Religionen sowie die sehr spezifischen wirtschaftlichen und geografischen Bedingungen bedeuten, dass zwischen den afrikanischen Völkern, Ländern und Regionen häufig sehr große Unterschiede bestehen. Dieser Abschnitt versteht sich nicht als erschöpfende Darstellung all dieser Unterschiede, denn hierzu gibt es ausreichend Fachliteratur, sondern soll vielmehr auf einige besonders wichtige neuere Trends und Entwicklungen der letzten Jahre eingehen, denn diese bilden den Ausgangspunkt für die Afrikastrategie der Europäischen Union.

1.1. Geopolitische Entwicklungen: Gebiete in Unsicherheit und Pole der Stabilität

Angezogen vom wirtschaftlichen Potenzial des afrikanischen Kontinents und dessen politischer und strategischer Bedeutung sind in den letzten Jahren verschiedene neue „externe Akteure“ auf die afrikanische Bühne getreten. Die veränderten geopolitischen Gegebenheiten bedeuten neue Herausforderungen, aber auch neue Chancen für die Formulierung und Durchführung der Afrikapolitik der EU. Schwellenländer wie Brasilien, Indien und China sind mittlerweile wichtige ausländische Investoren und neue Ausfuhrmärkte für afrikanische Waren. Aufgrund ihrer wirtschaftlichen und politischen Bedeutung soll an dieser Stelle etwas eingehender auf die Volksrepublik China eingegangen werden. So ist das Handelsvolumen zwischen der Volksrepublik China und Afrika von 10 Mrd. USD (2000) auf 28,5 Mrd. USD (2004) gestiegen, und seit 2000 hat die Volksrepublik China mehr als 25 % ihres Rohöls aus Afrika bezogen. Trotz radikaler innenpolitischer Veränderungen war es der Volksrepublik China möglich, ihre Beziehungen zu verschiedenen afrikanischen Staaten aufrecht zu erhalten; diese hoffen jetzt wiederum auf neue Handelsmöglichkeiten mit China. Besonders für Länder, deren Wirtschaft im Wesentlichen von Erdöl- und Rohstoffausfuhren abhängt, stellt die Volksrepublik China eine wichtige und langfristige Quelle finanzieller Einnahmen dar, die zudem zumeist nicht in die traditionellen Rahmenwerke der Entwicklungszusammenarbeit und Governance-Strukturen eingebunden sind.

Darüber hinaus zeigen verschiedene langjährige Partner Afrikas ein neuerliches Interesse an Afrika. So investieren die Vereinigten Staaten von Amerika aus verschiedenen Gründen wieder in Afrika, wobei neben den traditionellen Handlungsfeldern wie Entwicklung, verantwortungsvolle Staatsführung und politische Stabilität neue Anliegen wie der Zugang zu Erdölquellen, die Terrorismusbekämpfung und globale Wettbewerbsfähigkeit eine Rolle spielen. Was Japan anbetrifft, so verdeutlichen die Zusammenkünfte zwischen hohen Vertretern Afrikas und Japans, die seit den 90er Jahren regelmäßig stattfinden (z. B. die Internationale Konferenz für die Entwicklung Afrikas in Tokyo ( Tokyo International Conference for the African Development – TICAD) ), dass Afrika eine immer größere Bedeutung in der japanischen Außen- und Wirtschaftspolitik beigemessen wird. Russland hat im Wesentlichen seit 2001 seine Beziehungen mit einer Reihe afrikanischer Länder intensiviert und setzt dabei vor allem auf das Potenzial des Energiesektors und des Bergbaus in diesen Ländern.

Wichtiger noch als diese externen Einflüsse sind allerdings die politischen Entwicklungen in Afrika selbst. Während einige afrikanische Staaten und Regionen unter bewaffneten Konflikten und Krisenanfälligkeit leiden oder sich gerade mitten im Wiederaufbau befinden, herrschen in anderen Staaten seit längerem Frieden und Sicherheit mit entsprechender wirtschaftlicher und politischer Stabilität und demokratischer Partizipation. Diesen stabilen Ländern kommt eine wichtige Rolle bei der Stabilisierung ihrer Regionen zu; sie sind Beispiele dafür, was unter günstigen politischen Vorzeichen erreicht werden kann. So waren die letzten Jahrzehnte für den größten Teil Nordafrikas Zeiten anhaltender Stabilität. In Westafrika ist Ghana ein herausragendes Beispiel für ein gut regiertes und stabiles Land, dem es gelungen ist, wirtschaftliches Wachstum in konkrete entwicklungspolitische Fortschritte umzusetzen. In der ostafrikanischen Region sind Kenia, Tansania und Uganda im Zuge politischer Stabilität und mit Hilfe regionaler wirtschaftlicher Integration zu einer Gemeinschaft der Stabilität zusammengewachsen, die in scharfem Kontrast zur strukturellen Instabilität der Region der Großen Seen und des Horns von Afrika steht. Auch Länder wie Ruanda und Burundi, die sich nach Beendigung der dortigen Konflikte noch im Wiederaufbau befinden, haben sich in den letzten Jahren verstärkt um engere politische und wirtschaftliche Beziehungen zu dieser Gruppe ostafrikanischer Länder bemüht. Im südlichen Afrika gibt es ebenfalls trotz der sehr angespannten und kritischen Lage in Simbabwe eine ähnliche Gruppe stabiler Länder, zu der Südafrika, Namibia, Botsuana und Mosambik zählen. Aber nicht alle stabilen Länder sind gleichzeitig Beispiele guter oder verantwortungsvoller Staatsführung.

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Karte 1: Konflikte in fragilen Staaten in Afrika (2000 – 2005). Quellen: Konfliktbarometer 2004 des Heidelberger Instituts für Internationale Konfliktforschung e.V. und LICUS-Initiative der Weltbank ( Low Income Countries Under Stress ).

Gleichzeitig fungieren einige der größten afrikanischen Länder als so genannte „Ankerländer“ , d. h. sie nehmen in ihrer Region eine zentrale Rolle ein und sind für ihre Nachbarn sowohl eine wichtige wirtschaftliche als auch politische Kraft. Neben einigen nordafrikanischen Ländern sind vor allem Nigeria und Südafrika führende Ankerstaaten für Westafrika bzw. das südliche Afrika. Aufgrund der Größe ihrer Volkswirtschaften und ihres Engagements für die regionale und kontinentale Integration sind sie ein Motor der wirtschaftlichen Entwicklung und politischen Stabilität in Afrika. Die politischen Führer dieser beiden Länder, Präsident Olusegun Obasanjo und Präsident Thabo Mbeki, nehmen ihre Rolle als Friedensstifter häufig weit über die Grenzen ihrer eigenen Subregionen wahr. In Anbetracht der erheblichen Privatinvestitionen in die Region der Großen Seen hat Südafrika zudem ein großes wirtschaftliches Interesse daran, dass in dieser Region Stabilität und Wohlstand herrschen.

Trotz dieser positiven Entwicklungen in Afrika gibt es zwei Gebiete, in denen immer wieder Konflikte und Instabilität vorherrschen: die Region um den westafrikanischen Fluss Mano sowie ein Gebiet, dass sich vom Sudan über das Horn von Afrika bis hin ins östliche Kongo in Ost- und Zentralafrika erstreckt. In diesen beiden Regionen liegen zahlreiche Konfliktländer und fragile Staaten , d. h. durch innerstaatliche Krisen und Konflikte oder Naturkatastrophen geschwächte Staaten, in denen es häufig keine vertrauenswürdige, demokratisch gewählte Regierung bzw. keine wirksame Staatsführung gibt. In der westafrikanischen Subregion um den Mano-Fluss liegen unter anderem Guinea, Liberia und Sierra Leone. Der dortige grenzübergreifende Konflikt, bei dem es nicht zuletzt auch um die Herrschaft über die reichen Bodenschatzvorkommen und natürlichen Ressourcen (einschließlich Diamanten und Holz) geht, dauert schon mehr als zehn Jahre und hat die gesamte Region in eine tiefe Flüchtlingskrise gestürzt und somit die regionale Instabilität weiter verschärft. Mittlerweile befinden sich schon bis zu einer Million Flüchtlinge in Guinea. Die Auswirkungen dieser Krisensituation sind aber auch über die Grenzen dieser Region hinaus spürbar und beeinträchtigen im Nordwesten Senegals die Lage in Casamance und seit 2002 auch die Lage im Osten in Côte d'Ivoire.

Eine zweite Linie der Instabilität lässt sich von Sudan über die Zentralafrikanische Republik, Norduganda und das östliche Kongo bis zum Horn von Afrika ziehen. Den dortigen Konflikten liegt ein kompliziertes Geflecht struktureller Probleme zugrunde (schlechte Bewirtschaftung der begrenzten natürlichen Ressourcen, schlechte politische Führung, unkontrollierte Flüchtlingsströme, Waffenhandel zwischen den Regionen und Menschenhandel). Der Abschluss des weit reichenden Friedensabkommens im Sudan (Januar 2005) war ein wichtiger politischer Durchbruch und könnte sich als Wendepunkt für die gesamte Region erweisen. Gleiches trifft für die positive Dynamik in Somalia zu, wo bis vor Kurzem noch von einem Staatskollaps ausgegangen wurde. Doch der anhaltende Darfur-Konflikt in Sudan, der „vergessene Krieg“ in Norduganda, die weiterhin unsichere Lage im Osten und Norden der Zentralafrikanischen Republik und die instabile Situation im östlichen Kongo geben nach wie vor Anlass zu großer Sorge.

Verstärkt wird diese Instabilität und Unsicherheit durch eine zunehmende grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Der afrikanische Kontinent ist mittlerweile eine wichtige Station für internationale Drogenschmuggler. Insgesamt 89 % der afrikanischen Staaten sind entweder Ausgangsort, Zwischenstation oder Ziel des Menschenhandels. Aber auch Raub bzw. Schmuggel natürlicher Ressourcen und der illegale Waffenhandel nehmen weiter zu. Gleichzeitig stellt der illegale Drogenhandel und der Drogenkonsum eine besonders große Bedrohung für den afrikanischen Kontinent dar. Die afrikanischen und insbesondere die westafrikanischen Drogennetze zählen zu den größten der Welt. Ein Viertel aller beschlagnahmten Cannabis-Waren stammt aus Afrika. Aber auch der illegale Handel mit und der illegale Konsum von Kokain, Heroin und amphetaminähnlichen Stimulanzien nehmen weiter zu.

1.2. Geowirtschaftliche Entwicklungen: Verschiedene Ansätze für Wachstum

Wachstum lässt sich auf ganz unterschiedliche Weise erreichen. Neuesten Erkenntnissen zufolge sind eine nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen, eine agrarwirtschaftliche Entwicklung und Investitionen in die Entwicklung der Humanressourcen, die alle durch solide Investitionsbedingungen untermauert werden sollten, entscheidende Faktoren wirtschaftlichen Wachstums.

In Afrika liegen mehrere Länder, die reich an natürlichen Ressourcen sind. Sie befinden sich vor allem im nördlichen und südlichen Afrika, im Süden der Region der Großen Seen und um den Golf von Guinea. Das Wachstum in diesen Länder war bisher jedoch sehr unterschiedlich. Einige Länder im südlichen Gürtel haben es geschafft, diese Ressourcen als nachhaltige Quelle von Einkommen und Wachstum zu nutzen. Die Erfahrungen Botsuanas und Südafrikas haben gezeigt, dass bei entsprechender politischer Flankierung der Mineralienabbau eine solide Grundlage für nachhaltiges Wachstum sein kann. In anderen Teilen Afrikas (einschließlich in den Ländern am Golf von Guinea) wurden aufgrund des jüngsten und drastischen Anstiegs der Erdölpreise außerordentlich gute volkswirtschaftliche Ergebnisse erzielt. So lag 2004 die reale BIP-Zuwachsrate pro Kopf für Äquatorialguinea bei 31,5 %. Der daraus hervorgehende Zufluss ausländischen Kapitals eröffnete nicht nur neue Möglichkeiten, sondern erforderte sowohl auf politischer wie auch wirtschaftlicher Ebene, dass der neue Reichtum in nachhaltige Entwicklung umgesetzt und gelenkt wird. Bei der Nutzung anderer Ressourcen als Erdöl und Gas sind die Ergebnisse anders gelagert. Die Demokratische Republik Kongo hat nach China und Russland die drittgrößten durchschnittlichen Reserven an Wasserkraft in der Welt. Davon werden bisher nur 2 % genutzt. Demgegenüber hat sich Mosambik mittlerweile zu einem wichtigen Ausführer von Elektrizität entwickelt.

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Karte 2: Pro-Kopf-BIP und natürliche Ressourcen in Afrika. Quelle: Weltentwicklungsindikatoren 2004 (Weltbank).

Da afrikanische Länder, die vom Export ihrer Agrarrohstoffe abhängig sind , häufig nur über ein sehr kleines Ausfuhrsortiment verfügen, sind sie bei einem lang anhaltendem Preisverfall besonders anfällig und stehen Fluktuationen der Weltmarktpreise für diese Waren völlig hilflos gegenüber. In der Zeit von 1980 bis 2000 fielen die Realpreise für Zucker um 77 %, für Kakao um 71 %, für Kaffee um 64 % und für Baumwolle um 47 %. Landwirtschaftliches Wachstum erfordert sowohl einen Anstieg der landwirtschaftlichen Erzeugung als auch die Beherrschung der allgemeinen Anfälligkeit und Volatilität des Sektors. Die höheren Erträge im Maniok- und Reisanbau in Westafrika sind ein gutes Beispiel für die erste Option. In ostafrikanischen Ländern wie Kenia, Uganda und Äthiopien wurde mit gewissem Erfolg das traditionelle Ausfuhrsortiment auf neue Waren ausgeweitet, und in Kenia ist der Gartenbau mittlerweile der am schnellsten wachsende Teilsektor der Landwirtschaft. Die schnelle Expansion der Ausfuhr von Fisch und Fischerzeugnissen in Senegal, Tansania, Kenia und Uganda ist ein weiteres Beispiel dafür, wie durch eine nachhaltige Entwicklung eine erfolgreiche Diversifizierung der Produktion erreicht werden kann. Auch der regionale Handel ließe sich erheblich ausbauen. Selbst ein Binnenstaat wie Mali könnte sich durch den Ausbau des Handels und eine stärkere regionale Integration zu einem wichtigen Ausführer von Reis entwickeln.

Ein weiterer wichtiger Wachstumsfaktor ist das Investitionsklima : es muss zuverlässig und attraktiv sein. Zur Zeit stammt der überwiegende Teil der Investitionen in Afrika aus Afrika (80%). Nur 20 % der Investitionen kommen aus dem Ausland. Es sollte nicht überraschen, dass Stabilität und Staatsführung im jeweiligen Land und Investitionsklima in direkter Korrelation stehen. Fragen wie Transparenz und Rechenschaftspflicht sind für potenzielle Investoren von entscheidender Bedeutung. So konnte Uganda nach einer tief greifenden Wirtschaftsreform sein BIP in der Zeit von 1993 bis 2002 um rund 7 % pro Jahr verbessern und den Anteil der Bevölkerung, der unter der Armutsgrenze lebt, von 56 % (1992) auf 35 % (2005) senken. In Tansania ist das bisher größte Wachstum seit 15 Jahren dem verbesserten Investitionsklima zuzuschreiben. Für diese Länder war die Zusammenarbeit und der Dialog mit den nationalen und internationalen Wirtschaftskreisen ein entscheidender Faktor bei der Verbesserung des Investitionsklimas.

Ein weiterer wesentlicher Faktor des Investitionsklimas ist die regionale Integration, d. h. die Schaffung größerer harmonisierter Märkte, die dafür sorgen, dass Investitionen in produktive Sektoren attraktiver werden. In diesem Zusammenhang spielen der Aufbau regionaler Verbundnetze sowie die Entwicklung entsprechender Politiken und eine gezielte Förderung des Handels eine maßgebliche Rolle. In den letzten Jahren wurde ein erheblicher Anstieg des intraregionalen Handels verzeichnet, der im Wesentlichen den regionalen Integrationsprogrammen zu verdanken ist. Das intraregionale Handelsvolumen auf dem Gemeinsamen Markt für das südliche und östliche Afrika ( Common Market for Eastern and Southern Africa – COMESA ), in dessen Rahmen 2002 eine Freihandelszone geschaffen wurde, stieg 2003 um 25 % auf 5 Mrd. EUR. In Nordafrika hat die EU unter anderem durch das im Februar 2004 unterzeichnete Freihandelsabkommen von Agadir den Ausbau des Süd-Süd-Handels und die regionale Integration unterstützt.

In diesen Regionen trägt die Schaffung einschlägiger Verbundnetze erheblich zur Verbesserung des Umfeldes für Handel und Integration bei, da sie die Geschäftskosten senken und den Zugang zu anderen Märkten erleichtern. Diese Faktoren sind für Inselstaaten, die einer gezielten Aufmerksamkeit und Unterstützung bedürfen, besonders wichtig. Da viele afrikanische Länder bisher nur geringe Fortschritte in Bezug auf die Ausweitung und Diversifizierung ihrer Ausfuhrgeschäfte erzielt haben, ist eine dynamische regionale Integration, die die Wettbewerbsfähigkeit Afrikas auf dem Weltmarkt stärken würde, nicht nur wünschenswert, sondern unverzichtbar. In einigen Ländern in Subsahara-Afrika hat sich die Palette der von ihnen ausgeführten Produkte in den letzten zwanzig Jahren kaum verändert und umfasst auch heute häufig nur eine geringe Zahl unverarbeiteter Rohstoffe. Es ist deshalb nicht verwunderlich, dass der Anteil der Länder in Subsahara-Afrika am Welthandel von 3 % im Jahr 1950 auf weniger als 2 % gefallen ist. Sollen Wachstum und Entwicklung beschleunigt werden, bedarf es einer kontrollierten und kontinuierlichen Öffnung, die sich zunächst in einem regionalen Rahmen vollziehen sollte und dann später auf die internationale Ebene ausgeweitet werden kann. Als wichtigstem Handelspartner Afrikas kommt der EU deshalb eine führende Rolle als Unterstützer dieser Integrationsprozesse zu (rund 85 % der Baumwoll-, Obst und Gemüseausfuhren Afrikas gehen in die Europäische Union).

1.3. Geosoziale Entwicklungen: Zeichen des Fortschritts und Cluster der Ungleichheit

Nicht nur in Bezug auf Frieden, Stabilität, Handel und Wachstum zeigt sich ein sehr uneinheitliches Bild in Afrika, auch der Stand der „menschlichen Entwicklung“ zeugt von extremen Unterschieden. So lässt sich durch den gesamten afrikanischen Kontinent eine durchgehende Armutslinie ziehen. Gleichzeitig ist jedoch zu erkennen, dass sich die Entwicklung je nach soziopolitischem Kontext und Regierungspolitik in den Ländern und Regionen recht unterschiedlich vollzieht. Abzulesen ist dies an den jeweiligen Indikatoren zum Stand von Chancengleichheit, Bildung und Gesundheit, wobei ähnliche regionale Unterschiede auch in Bezug auf Gleichberechtigung/Benachteiligung der Geschlechter, den Zugang zu Diensten der Grundversorgung und ökologische Nachhaltigkeit festzustellen sind.

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Karte 3: HIV/Aids-Prävalenzrate und Alphabetisierungsrate in Afrika. Quellen: UNAIDS-Jahresbericht 2004 und Millennium Indicators Database der Vereinten Nationen (2004).

Zwar können einige afrikanische Länder sehr beeindruckende Wachstumszahlen vorweisen, doch dieses Wachstum hat häufig aufgrund der ausgesprochen ungleichen Einkommensverteilung keinen positiven Einfluss auf die Armutslage. Leider besteht nicht automatisch eine direkte Verbindung zwischen dem allgemeinen Wohlstand eines Landes und dessen Leistungen in Bezug auf nachhaltige Entwicklung, menschenwürdige Arbeitsbedingungen und Verringerung der Armut. In die Gruppe der ausgesprochen ungleichen Gesellschaften (Länder mit einem besonders großen Einkommensgefälle) fallen viele arme Länder (z. B. Sierra Leone und die Zentralafrikanische Republik), aber auch reichere Länder wie Lesotho, Botsuana und Südafrika. Das größte Einkommensgefälle besteht allerdings in Namibia. Eine relativ ausgewogene Einkommensverteilung wird in Ländern wie Ghana und Uganda beobachtet. In diesen Ländern ist das Wachstum stärker an eine nachhaltige Armutsminderung gekoppelt.

In Anbetracht des kontinuierlichen und erheblichen Bevölkerungswachstums ist und bleibt die Schaffung von Arbeitsplätzen die größte Herausforderung im Rahmen der sozialen Entwicklung und Armutsminderung. In den meisten afrikanischen Ländern ist die Beschäftigungslage weiterhin prekär. Die überwiegende Mehrheit der neuen Arbeitsplätze für junge Berufseinsteiger befindet sich in der informellen Wirtschaft, in der geringe Produktivität, niedrige Löhne, schlechte Arbeitsbedingungen, geringe Aufstiegschancen und keine oder nur eine geringe soziale Absicherung gang und gäbe sind. Besonders schwierig ist die Lage für Frauen und ethnische Minderheiten. Demgegenüber ist Kinderarbeit in vielen Ländern üblich und für viele Familien eine wichtige Einkommensquelle. Allein in Subsahara-Afrika wird Schätzungen zufolge die Zahl der jungen Arbeitsuchenden in den nächsten 15 Jahren um 28 % (bzw. 30 Mio. Menschen) steigen[iii].

Auch die allmählich steigende Alphabetisierungsrate gibt Anlass zur Hoffnung. Selbst in den ärmsten Ländern wie Burkina Faso, Benin und Eritrea lassen die verfügbaren Zahlen für die Primarbildung Fortschritte erkennen: Zwischen 1990 und 2001 stieg die Zahl der in Primarschulen in Subsahara-Afrika unterrichteten Kinder um 48 %. Insgesamt gesehen ist die Einschulungsquote im südlichen und östlichen Afrika niedriger als im restlichen Teil Afrikas. Im Sekundarbereich ist der Schulbesuch in den Sahelländern Niger und Tschad mit weit unter 10 % besonders schlecht. Innerhalb dieser Länder ist die Beschulung von Kindern in ländlichen Gebieten noch schlechter, und bestimmte Gruppen (z. B. Mädchen, behinderte Kinder und Waisenkinder) sind fast völlig von der Schulbildung ausgeschlossen.

Übertragbare Krankheiten sind in vielen Ländern und Regionen Afrikas ein immenses Problem. Das südliche und östliche Afrika ist von der HIV/Aids-Pandemie am stärksten betroffen. Aber auch in Westafrika breitet sich die Epidemie, wenn auch weniger drastisch, weiter aus. Nur die Länder in Nordafrika sind bisher von den weit reichenden Folgen mehr oder weniger verschont geblieben. Die Prävalenzrate bei Erwachsenen reicht von weniger als einem Prozent (Senegal und Mauretanien) bis zu über 25 % in Swaziland, Botsuana und Lesotho, wo die Pandemie Jahrzehnte intensivster Entwicklungsbemühungen zunichte gemacht hat und die durchschnittliche Lebenserwartung erheblich gesunken ist. Trotz der schrecklichen Krankheiten, die in Afrika grassieren, erlebt der Kontinent ein beeindruckendes demographisches Wachstum in Höhe von 2,2 bis 2,8 % pro Jahr. Sollte dieses Wachstum anhalten, würden binnen vierzig Jahren mindestens zwei Milliarden Menschen in Afrika leben.

1.4. Geoökologische Entwicklungen: Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen und Armutsbekämpfung

Nach wie vor scheint in Afrika die Auffassung vorzuherrschen, dass Umweltschutz schlichtweg Luxus ist. Dennoch deutet alles darauf hin, dass Umweltzerstörung sogar häufig zur Armut beiträgt. Sind die Wälder abgeholzt und die Wasserquellen erschöpft oder verschmutzt, sind vor allem die Armen Afrikas und ganz besonders Kinder und Frauen die Leidtragenden. Eine politisch, sozial und wirtschaftlich solide Entwicklungsstrategie für Afrika muss sich deshalb unbedingt für eine nachhaltige Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen einsetzen.

Kennzeichnend für den afrikanischen Kontinent ist dessen ökologische Vielfalt. Die klimatischen Bedingungen reichen von feuchtheißem Tropenklima in West- und Zentralafrika und auf den westlichen Inseln im Indischen Ozean bis zu aridem und semiaridem Klima in den südlichen Ländern Afrikas. Der Klimawandel aber wird die Wasserressourcen weiter belasten, sich auf die biologische Vielfalt und die menschliche Gesundheit auswirken, die Ernährungssicherung erschweren und die Wüstenbildung weiter vorantreiben. Hydrometeorologisch bedingte Naturkatastrophen wie Überflutungen und Dürre sind in ganz Afrika keine Seltenheit und werden aufgrund des klimatischen Wandels weiter zunehmen. Frühwarnsysteme und Katastrophenmanagement sind hingegen kaum vorhanden bzw. wenig ausgebaut. Afrika muss sich deshalb unbedingt auf den Klimawandel einstellen, wenn es seine Entwicklung sichern will.

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Karte 4: Ökologische Gefährdung Afrikas (Quelle: Umweltprogramm der Vereinten Nationen – UNEP).

Zwei Drittel der gesamten afrikanischen Landfläche liegt in Trocken- und Halbtrockengebieten, und 34 % der afrikanischen Bevölkerung leben in ariden Gebieten (in Europa sind dies nur 2 %). Grund und Boden ist für die Entwicklung Afrikas von zentraler Bedeutung, denn 60 % der Bevölkerung leben von der Landwirtschaft. Im Zuge der agrarwirtschaftlichen Entwicklung der letzten dreißig Jahren wurden zwar Randgebiete kultiviert, aber auch wichtige natürliche Lebensräume wie Wälder und Feuchtgebiete gerodet bzw. trocken gelegt. Derartige Konversionsmaßnahmen sind die Hauptursache für Bodendegradation. Auf den westlichen Inseln des Indischen Ozeans herrscht eine derartige Landknappheit, dass Küstenfeuchtgebiete zerstört und Sümpfe entwässert werden, damit sie als Bauland genutzt werden können. Die Entwässerung von Feuchtgebieten zwecks landwirtschaftlicher Nutzung ist nicht nur eine Bedrohung für natürliche Lebensräume und die Artenvielfalt, sondern entzieht auch Viehzüchtern ihre Lebensgrundlage.

Bodenerosion mindert die Bodenergiebigkeit und zwingt die Bauern zu erhöhtem Einsatz von Düngern und anderen Chemikalien, um rückläufigen Erträgen entgegenzuwirken. Bodendegradation und Armut sind zudem eng miteinander verknüpft. Zur Sensibilisierung für diese Problematik bedarf es deshalb nicht nur der Einbindung des direkten Nutzers der natürlichen Ressourcen. In bestimmten Fällen müssen den Betroffenen vor allem auch andere Möglichkeiten aufgezeigt werden, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können. Einer neuen Studie zufolge sind 46 % des afrikanischen Kontinents und fast 500 Mio. Menschen von Desertifikationsprozessen betroffen, wobei die an Wüsten angrenzenden Gebiete am stärksten beeinträchtigt sind (vgl. obige Karte).

Afrika verfügt über durchschnittlich 4 050 km3/Jahr an erneuerbaren Wasserressourcen ; der weltweite Durchschnitt liegt bei 7 000 m3 pro Einwohner und Jahr. Oberflächen- und Grundwasser sind räumlich sehr ungleich verteilt. Mindestens 13 Länder litten 1990 unter schlechter Wasserversorgung oder Wasserknappheit. Prognosen zufolge wird sich die Zahl dieser Länder bis 2015 wohl verdoppelt haben. Grundwasser ist mit 15 % des insgesamt in Afrika verfügbaren Wassers eine der wichtigsten Wasserquellen. Grundwasser wird in vielen Gebieten für Privathaushalte und landwirtschaftliche Zwecke verwendet, insbesondere in ariden Subregionen, in denen es wenig Oberflächenwasser gibt. Aber auch für Gebiete, die in hohem Maßen von Grundwasserreserven abhängig sind, besteht die Gefahr einer Wasserknappheit, da die Wasserreserven erheblich schneller ausgeschöpft als wiederaufgefüllt werden.

Die afrikanischen Waldbestände erstrecken sich Schätzungen zufolge auf 650 Mio. ha. Dies entspricht 17 % der gesamten Waldflächen auf der Erde. Die afrikanischen Wälder sind Quelle vieler Waren und Dienstleistungen. Einer in Madagaskar durchgeführten Studie zufolge erbringen die forstwirtschaftlichen Erzeugnisse den lokalen Dörfern über zehn Jahre Einnahmen in Höhe von 200 000 USD. Für Ghana wurde veranschlagt, dass 16 % bis 20 % der Nahrungsmittelversorgung durch forstwirtschaftliche Produkte abgedeckt wird. Die Entwaldung, die entweder für die Nutzholzerzeugung oder aber im Rahmen der Rodung für landwirtschaftliche Zwecke erfolgt, ist besorgniserregend und bedeutet für den Kontinent einen erheblichen Verlust an natürlichem wirtschaftlichem Reichtum. Selektive Rodung und Übererntung anderer Waldressourcen als der Holzressourcen (einschließlich Heilpflanzen) verschärfen das Problem. Auch der Bau neuer Zufahrtsstraßen bedeutet eine weitere Bedrohung für Wälder und Waldungen, da bisher unberührte Waldgebiete erschlossen werden, die Wald- und Holzressourcen leichter zu erreichen sind und der Holzhandel dadurch rentabler wird.

2. DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DER EU UND AFRIKA IN IHREN GRUNDSÄTZEN

2.1. Die langjährigen Beziehungen zwischen der EU und Afrika

2.1.1. Ein umfassendes Netz von Abkommen

Die EU-Afrika-Beziehungen blicken auf eine lange Geschichte zurück. In den letzten Jahrzehnten haben die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten mit verschiedenen Teilen Afrikas vertragliche Vereinbarungen getroffen, in denen sich die geschichtliche und politische Vielfalt und die unterschiedlichen Bedürfnisse der Länder dieses Kontinents widerspiegeln[iv].

Das Abkommen von Lomé I wurde 1975 unterzeichnet und war das erste Rahmenabkommen mit den Ländern in Subsahara-Afrika als Teil der AKP-Staatengruppe. Dieses wegbereitende Abkommen enthielt bereits wichtige Grundsätze wie Partnerschaft, die vertragliche Natur der Beziehungen und die langfristige Vorhersehbarkeit der Mittelzuflüsse. Nach verschiedenen Auflagen des Lomé-Abkommens schlossen die EG und ihre Mitgliedstaaten im Jahr 2000 mit den 48 Ländern von Subsahara-Afrika das für zwanzig Jahre geltende Abkommen von Cotonou. Das Cotonou-Abkommen, das 2005 geändert wurde, verbindet in seinem umfassenden Vertragswerk die politische Dimension mit Handels- und Entwicklungsaspekten. Gleichzeitig unterzeichnete Südafrika ein sehr ehrgeiziges Handels-, Entwicklungs- und Kooperationsabkommen mit der EU[v].

Die Beziehungen der EU mit den Staaten Nordafrikas sind im Rahmen der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und Assoziationsabkommen sowie der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP)[vi] mit den entsprechenden ENP-Aktionsplänen geregelt. Der Startschuss für die Europa-Mittelmeer-Partnerschaften fiel mit der Erklärung von Barcelona, in der die drei Hauptziele der Mittelmeerpolitik wie folgt formuliert sind: a) Schaffung eines Raumes des Friedens und der Stabilität, gestützt auf fundamentale Grundsätze einschließlich der Achtung der Menschenrechte und der Demokratie; b) Schaffung eines Raumes des gemeinsamen Wohlstands durch wirtschaftliche und finanzielle Partnerschaft und die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone zwischen der Europäischen Union und den Mittelmeerpartnern und c) Entwicklung einer Partnerschaft im sozialen, kulturellen und zwischenmenschlichen Bereich durch die Entwicklung der Humanressourcen und die Förderung der Verständigung zwischen den Kulturen und des Austausches zwischen den Zivilgesellschaften. Verankert ist diese Partnerschaft in bilateralen Assoziationsabkommen zwischen der Europäischen Union und jedem einzelnen Partnerstaat[vii]. Darauf aufbauend bietet die Europäische Nachbarschaftspolitik diesen Ländern eine immer engere Beziehung zur EU, mit der ein hohes Maß an wirtschaftlicher Integration und eine Vertiefung der politischen Zusammenarbeit verbunden sind. Die Grundlage bildet ein auf Partnerschaft, gemeinsamer Verantwortung und Differenzierung beruhender Ansatz, der zu Sicherheit und Wohlstand in den unmittelbaren Nachbarstaaten Europas beitragen soll[viii]. Alle fünf nordafrikanischen Länder nehmen die Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Nachbarschaftspolitik in Anspruch, deren Durchführung 2005 mit einem ersten Bündel von ENP-Aktionsplänen (einschließlich der Aktionspläne für Tunesien und Marokko) begann. Sie sind das Ergebnis eingehender Diskussionen mit den jeweiligen Partnerländern und enthalten die gemeinsam festgelegten vorrangigen Reformen und Maßnahmen.

2.1.2. Ein neuer entwicklungspolitischer Rahmen

Während mit diesen Abkommen einerseits ein langfristiger Rahmen für Dialog, Handel und Zusammenarbeit geschaffen wurde, muss die EU andererseits in der Lage sein, ihre Politik an die sich ständig wandelnden politischen und wirtschaftlichen Gegebenheiten anzupassen. Der größere Konsens in Bezug auf die Millenniums-Entwicklungsziele, die neue Sicherheitslage nach den terroristischen Anschlägen vom 11. September 2001 und späteren Anschlägen und die spürbaren Auswirkungen der Globalisierung sind nur einige Aspekte, die dazu zwingen, die Politik der EU gegenüber den Entwicklungsländern zu überdenken.

Im April 2005 verabschiedete die Kommission das „ Maßnahmenpaket zu den Millenniums-Entwicklungszielen “, das als Grundlage für die ehrgeizigen Verpflichtungen des Europäischen Rates im Juni 2005 diente[ix]. In Fortführung dieses Maßnahmenpakets unterbreitete die Kommission dem Rat und dem Parlament im Juli 2005 einen Vorschlag für eine gemeinsame Erklärung zur neuen Entwicklungspolitik der Europäischen Union mit dem Titel „ Der Europäische Konsens “[x]. Sollte dieses Dokument verabschiedet werden, gäbe es zum ersten Mal in der Geschichte Europas einen gemeinsamen Katalog von Zielen, Werten und Grundsätzen, den die Europäische Union, d. h. alle 25 Mitgliedstaaten, die Europäische Gemeinschaft und das Europäische Parlament, als Global Player und globaler Partner verfolgen und vertreten würde.

Mit ihrer Afrika-Strategie will die EU eine gemeinsame, koordinierte und kohärente Initiative ins Leben rufen, die sich gezielt den Herausforderungen Afrikas stellt. Sie wäre somit die erste praktische Umsetzung der vorgenannten Strategie des „europäischen Konsenses“.

2.2. Ein Quantensprung in den Beziehungen zwischen der EU und Afrika

2.2.1. Ein sich wandelndes Afrika als Partner: Gleichheit, Partnerschaft und Eigenverantwortlichkeit

Für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika beginnt eine neue Ära. Umso wichtiger ist es, die Grundsätze, die diese Beziehungen bestimmen – Gleichheit, Partnerschaft und Eigenverantwortlichkeit („ ownership “) – zu konsolidieren und ihnen neues Gewicht zu verleihen. Diese Grundsätze sind zwar nicht neu, aber ihre Bedeutung, ihre Relevanz und ihre Auswirkungen haben sich im Zuge des externen politischen und wirtschaftlichen Wandels geändert. Mit der Gründung der Afrikanischen Union und der NEPAD, der zunehmenden Bedeutung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Afrika und dem Heranwachsen einer neuen politischen Elite in den afrikanischen Staaten hat sich nicht nur Afrika geändert, sondern auch dessen Beziehung zu Europa. Ein Überdenken dieser grundlegenden Prinzipien könnte einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der EU-Afrika-Beziehungen sowohl im Hinblick auf ihre Art als auch ihre Möglichkeiten leisten.

Gleichheit: Seit der Gründung der Afrikanischen Union und der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften einerseits und der Konsolidierung der europäischen Integration andererseits besteht ein neuer und symmetrischerer institutioneller Rahmen für die Beziehungen zwischen Europa und Afrika sowie zwischen der Europäischen Union und den regionalen und kontinentalen Organen. Gleichheit bedeutet gegenseitige Anerkennung, Respekt voreinander und die Verständigung auf gemeinsame Interessen.

Partnerschaft: Dieses ausgewogenere Verhältnis zwischen den Partnern hat auch Auswirkungen auf die Auslegung des Begriffes der Partnerschaft zwischen der EU und Afrika: Die EU stellt nicht nur Mittel im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit zur Verfügung, sondern ist auch ein Partner in Politik und Handel. Die Beziehungen der EU zu Afrika sind folglich nicht nur rein entwicklungspolitischer Natur, sondern beinhalten auch einen umfassenden, konkreten und konstruktiven politischen Dialog. Die EU verfügt in Fragen der kontinentalen Integration, der regionalen und sozialen Kohäsion, des Institutionenaufbaus und der Politikentwicklung über einen reichen Erfahrungsschatz, den sie Afrika zur Verfügung stellen kann. Außerdem muss diese Partnerschaft von gemeinsamer Verantwortung und Rechenschaftspflicht getragen sein, zu der auch die Wahrung der Menschenrechte und anderer Grundrechte zählen. Aber auch die Partnerschaft mit anderen Ländern der Welt hat sich geändert: Da die EU und Afrika dieselben grundlegenden Werte und Ziele verfolgen (z. B. eine eher multilaterale Weltordnung, eine fairere globale Entwicklung und die Förderung von Vielfalt), kommt ihnen als Partner in der internationalen Gemeinschaft eine strategisch wichtige Rolle zu.

Eigenverantwortlichkeit: Entwicklungspolitiken und entwicklungspolitische Strategien können nicht von außen auferlegt werden. Afrikanische Union und NEPAD haben sich zu verantwortungsvoller Staatsführung, Wahrung der Menschenrechte und Demokratie verpflichtet und verdienen dafür die volle Unterstützung der EU. Somit hat auch das Konzept der Eigenverantwortlichkeit als Grundlage für Dialog und Zusammenarbeit mit jedem Land eine neue Dimension erhalten. Die vorgenannten Grundsätze bilden auch den Kern des Cotonou-Abkommens, des Abkommens über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA), der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und der Europäischen Nachbarschaftspolitik (ENP). Die Europäische Union sollte Afrika und die einzelnen afrikanischen Staaten in ihren Bemühungen um eigene Strategien und politische Konzepte mit ganzer Kraft unterstützen. In der praktischen Umsetzung des Prinzips der Eigenverantwortlichkeit sollte zunehmend die Budgethilfe (Hilfe, die direkt in den Haushalt des Partnerlandes für einen spezifischen Politikbereich einfließt) als Hilfemechanismus zum Einsatz kommen. Mit diesem Ansatz wird nicht nur die Eigenverantwortlichkeit und die Effizienz und Vorsehbarkeit der Hilfe verbessert, sondern auch ein politischer Dialog gefördert, in dem die Partnerländer darin bestärkt werden, für Ziele, Mittel und Regierungsmechanismen ihren Teil der Verantwortung zu übernehmen.

2.2.2. Berücksichtigung der verschiedenen Handlungsebenen: Subsidiarität und Solidarität

In Anbetracht der vielen unterschiedlichen Kooperationsabkommen und im Zuge der wachsenden Bedeutung der regionalen Wirtschaftsgemeinschaften und der Afrikanischen Union sowie der zunehmenden Komplexität der EU-Afrika-Beziehungen sollten Subsidiarität und Solidarität zwei wichtige Säulen der europäischen Afrika-Strategie bilden.

Subsidiarität: Im Rahmen dieser Abkommen sollte die Europäische Union auf nationaler, regionaler und kontinentaler Ebene mit Afrika zusammenarbeiten und dabei nach dem Subsidiaritätsprinzip handeln: Nur Angelegenheiten, die auf einer niedrigeren Verwaltungsebene weniger effizient geregelt werden würden, sollten der nächst höheren Verwaltungsebene übertragen werden. Während Themen wie Frieden und Sicherheit, Migration, Verbundnetze oder Katastrophenmanagement im Wesentlichen auf regionaler oder kontinentaler Ebene behandelt werden müssen, können andere Fragen wie Dienste der sozialen Grundversorgung (z. B. Gesundheitswesen und Primarschulbildung) zumeist viel besser auf nationaler oder subnationaler Ebene angegangen werden.

Die Strategien und Maßnahmen der Europäischen Union sollten deshalb wirklich auf das auf jeder Ebene vorhandene Potenzial zugeschnitten werden. Auf Länderebene sollte sich die Unterstützung der Europäischen Union für Nordafrika weiterhin auf die nationalen Reformstrategien und die Durchführung der ENP-Aktionspläne konzentrieren, während in Subsahara-Afrika die Durchführung der nationalen Entwicklungspolitik und der nationalen Strategien zur Armutsbekämpfung im Mittelpunkt stehen sollten. Auf regionaler Ebene sollte die Europäische Union zunächst die Strategien zur (sub-)regionalen Integration und Entwicklung sowie die Programme der verschiedenen regionalen Wirtschaftsgemeinschaften unterstützen. Für Subsahara-Afrika wäre damit nach dem Abschluss der Verhandlungen über Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) eine spätere Integration regionaler Märkte verbunden. Dieses Ziel umfasst auch die konkrete Unterstützung koordinierter „ supply side “-Reformen und anderer Reformen auf nationaler Ebene, um so eine nahtlose Verbindung zwischen nationalen Entwicklungspolitiken und den Zielen der regionalen Integration zu gewährleisten. Die Europäische Union sollte die afrikanischen Bemühungen um eine Straffung der derzeitigen regionalen Integrationsprogramme und Institutionen in Abstimmung mit den für die WPA zuständigen regionalen Zusammenschlüssen unterstützen. Auf kontinentaler Ebene schließlich sollte die Europäische Union die gesamtafrikanischen Institutionen und Strategien der Afrikanischen Union und der NEPAD unterstützen, die sich um Antworten auf aktuelle und ganz Afrika betreffende Fragen bemühen. Hier wird eine Stärkung der Kapazitäten dieser supranationalen Organe erforderlich sein, damit sie an Kraft und Wirksamkeit wie auch an Glaubwürdigkeit in den Ländern und bei den Bürgern Afrikas gewinnen. Deshalb sollte die Europäische Union ihre Unterstützung für die AU-Kommission, das Panafrikanische Parlament und andere panafrikanische Einrichtungen ausweiten. Gleichzeitig sollte die Europäische Union für Synergien und Komplementarität zwischen den verschiedenen Abkommen sorgen, um diese Strategien für ganz Afrika wirksamer unterstützen zu können.

Solidarität: Die Europäische Union sollte die afrikanischen Bemühungen um eine größere innerafrikanische Solidarität zwischen diesen drei verschiedenen institutionellen Ebenen unterstützen. Ausdruck findet eine solche Solidarität unter anderem in der Erkenntnis, dass die Verantwortung für Frieden, Sicherheit und verantwortungsvolle Staatsführung in den Händen von ganz Afrika liegt. Das Herzstück dieser neuen Doktrin bildet der von der AU geprägte Begriff der „ non-indifference “ („Nicht-Gleichgültigkeit“). Dass es sich dabei nicht um eine Worthülse handelt, verdeutlicht das rasche Handeln der Afrikanischen Union im Falle von Regierungsumstürzen, Verfassungsbrüchen oder Menschenrechtsverletzungen. Die Einrichtung der Friedensfazilität, zu der alle Staaten in Subsahara-Afrika über ihre EEF-Mittelausstattung beitragen, ist ein gutes Beispiel dafür, wie Europa das Engagement Afrikas unterstützt[xi]. Eine weitere Möglichkeit der Unterstützung bestünde in der Schaffung eines Hilfemechanismus für besonders benachteiligte und von Katastrophen heimgesuchte Länder.

2.2.3. Zusammenarbeit und Kontinuität durch politischen Dialog

Die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika müssen zunehmend durch eine Kultur des Dialogs bestimmt sein. Die Bedeutung eines dauerhaften, offenen und konstruktiven politischen Dialogs kann gar nicht genug unterstrichen werden. Ein solcher Dialog bedarf aber auch eines gemeinsamen und inhaltlich widerspruchsfreien Ansatzes der Europäischen Union, wenn diese ihre führende Rolle gemeinsam mit anderen internationalen Partnern und der Vereinten Nationen wahrnehmen will.

Die bisher gesammelten Erfahrungen waren Anstoß für einige der jüngsten Änderungen des Abkommens von Cotonou, das einen regelmäßigen und umfassenden politischen Dialog mit den Ländern und Regionen in Subsahara-Afrika vorsieht. Mit der Änderung von Artikel 8 und Artikel 96 des Cotonou-Abkommens wurde dem politischen Dialog mehr Struktur, Dauerhaftigkeit und potenziell mehr Wirksamkeit verliehen. Der geänderte Artikel 8 ermöglicht es der EG und den afrikanischen Partnern, in fast allen Umständen im Rahmen des politischen Dialogs schnell und effektiv zu handeln. Artikel 96 hat an Bedeutung gewonnen und wird in schwierigeren Fällen, die nicht in einem vorangehenden politischen Dialogs gelöst werden können, als nächst höheres Instrument zur Anwendung kommen. Auf Sanktionen sollte erst dann zurückgegriffen werden, wenn keine andere Lösung mehr möglich zu sein scheint und nachdem sorgfältig geprüft worden ist, ob diese auch wirklich greifen würden. Der politische Dialog ist somit ein Mittel um zu verhindern, dass gegen die „wesentlichen Elemente“ des Cotonou-Abkommens[xii] verstoßen wird, und nicht um – wie in der Vergangenheit nur allzu häufig der Fall – erst dann zu reagieren, wenn das Problem bereits besteht. Für den politischen Dialog mit den nordafrikanischen Ländern wurde mit dem Barcelona-Prozess und der ENP ein solider Rahmen geschaffen. Der Barcelona-Prozess gewann nach dem Ministertreffen in Neapel im Dezember 2003 an neuem Elan, und auch das Gipfeltreffen in Barcelona im November 2005 wird ein neuer Meilenstein in den Beziehungen zwischen Europa und den Ländern des Mittelmeerraums sein. Darüber hinaus muss die Europäische Union ihrem Dialog mit dem afrikanischen Kontinent als Ganzem eine neue Dimension verleihen, indem sie über die regelmäßigen Ministertreffen hinausgeht und einen Dialog auf höchster politischer Ebene anstrebt. Fünf Jahre nach dem Kairoer Gipfel ist die Zeit reif für den EU-Afrika-Gipfel in Lissabon.

Eindrucksvolle Beispiele für den in diesem Abschnitt beschriebenen Quantensprung in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika sind die jüngsten Entwicklungen in den Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Südafrika. Auch wenn die Demokratie in Südafrika erst zehn Jahre alt ist, so ist das Land mittlerweile doch auf dem afrikanischen Kontinent ein wichtiger strategischer Partner der EU geworden. Südafrika ist ein so genannter Ankerstaat im südlichen Afrika und ein entscheidender Partner für den regionalen Integrationsprozess, die regionale Stabilität und die künftigen Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA) mit dem südlichen Afrika. Auf kontinentaler Ebene ist Südafrika eine der treibenden Kräfte hinter der Afrikanischen Union und NEPAD, ein Pfeiler der Demokratie und verantwortungsvollen Staatsführung in Afrika und ein wichtiger Friedensstifter. International spielt Südafrika eine immer wichtigere Rolle als Vertreter Afrikas, aber auch der gesamten Entwicklungsländer. Aus diesem Grunde haben Südafrika und die EU vereinbart, ihre derzeitigen Beziehungen auf der Grundlage eines ganzheitlichen und innovativen Ansatzes über 2006 hinaus mit Blick auf eine strategische Partnerschaft zu vertiefen und auszuweiten. Diesbezüglich wurde in den Schlussfolgerungen des Gemeinsamen Kooperationsrats unterstrichen, wie wichtig es ist, für den politischen Dialog, die Entwicklungszusammenarbeit, die Liberalisierung des Handels und eine umfassendere wirtschaftliche Zusammenarbeit einen integrierten Ansatz zu verfolgen. Dieser wäre die Grundlage einer neuen Form der Zusammenarbeit, die auf gemeinsamen Interessen aufbaut, bei denen es insbesondere um die Kluft zwischen der „formellen“ und „informellen“ Wirtschaft und der damit verbundenen Ungleichgewichte in Südafrika geht.

3. EINE DREIGLIEDRIGE EU-STRATEGIE

3.1. Ausbau der EU-Unterstützung in vorrangigen Bereichen

Die Ausführungen in Abschnitt 1 sollten verdeutlichen, dass der Weg zu einer nachhaltigen politischen, wirtschaftlichen, sozialen und umweltverträglichen Entwicklung in jedem afrikanischen Staat bzw. jeder afrikanischen Region anders verlaufen wird. Gleichzeitig geht aus dem Überblick hervor, dass viele Länder und Regionen vor ähnlich gelagerten Problemen stehen, die alle gezielte und engagierte Maßnahmen erfordern und letztendlich darüber entscheiden, ob Afrika in der Lage sein wird, die Millenniums-Entwicklungsziele zu erreichen. Deshalb sollte die Europäische Union, d. h. die Europäische Gemeinschaft und die Mitgliedstaaten, in ihrer neuen Afrika-Strategie ihre Unterstützung in folgenden Handlungsfeldern ausbauen: Schaffung grundlegender Voraussetzungen für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele (Frieden und Sicherheit sowie verantwortungsvolle Staatsführung), Schaffung eines der Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele förderlichen wirtschaftlichen Umfelds (Wirtschaftswachstum, Handel und Verbundnetze) und Maßnahmen, die sich direkt auf die Millenniums-Entwicklungsziele beziehen (sozialer Zusammenhalt und Umweltfragen). Im Gesamtpaket bilden diese Maßnahmen eine gemeinsame, umfassende und kohärente Antwort auf die entwicklungspolitischen Herausforderungen in Afrika.

3.1.1. Voraussetzungen für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele und verantwortungsvolle Staatsführung

3.1.1.1. Förderung von Frieden und Sicherheit

Ohne Frieden und Sicherheit kann es keine nachhaltige Entwicklung geben. In den letzten Jahrzehnten sind in Afrika Millionen von Menschen und Jahrzehnte wirtschaftlicher Entwicklungsbemühungen blutigen Kriegen und bewaffneten Konflikten zum Opfer gefallen. Des Weiteren hat das Kopenhagener Konsens -Projekt gezeigt, dass in Konfliktländern die jährliche BIP-Zuwachsrate durchschnittlich um 2 % fällt[xiii]. Darüber hinaus führen Kriege und bewaffnete Konflikte zu unkontrollierten Migrationsbewegungen, sie verursachen eine noch höhere Umweltbelastung, führen zu einer Destabilisierung der Gesellschaften und Regierungsstrukturen in benachbarten Ländern und Regionen und sind häufig Brutstätte für Terrorismus und organisierte Kriminalität. Kriege und Konflikte wirken sich auf alle Phasen des Entwicklungszyklus aus, so dass es eines umfassenden EU-Ansatzes für Konfliktprävention, -management und -lösung sowie für die Wiederaufbaumaßnahmen nach Beendigung eines Konflikts und für Frieden schaffende Maßnahmen bedarf.

Die EU wird deshalb in allen Konfliktphasen ihre Bemühungen zur Förderung von Frieden und Sicherheit verstärken . Konkret sollten unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

- Entwicklung eines umfassenden Ansatzes zur Konfliktprävention , in dem politische Strategien und Maßnahmen auf dem Gebiet der Sicherheit, Entwicklung und der demokratischen Staatsführung berücksichtigt sind. Die EU sollte zunehmend auf regionale und nationale Entwicklungsstrategien und -instrumente zurückgreifen, um die strukturellen Ursachen eines Konflikts anzugehen. Die EU wird ihre Unterstützung aufrechterhalten, um die wahren Ursachen bewaffneter Konflikte anzugehen. Hierzu zählen unter anderem Armut, Bodendegradation, Nutzung und ungleiche Verteilung von sowie Zugang zu Land und natürlichen Ressourcen, schwache Staatsführung, Menschenrechtsverletzungen und geschlechtsbedingte Ungleichheiten. Sie wird sich außerdem für Dialog, Partizipation und Aussöhnung einsetzen, um so den Ausbruch möglicher Konflikte zu verhindern. Insbesondere in fragilen Staaten muss eine Kultur der Konfliktprävention entwickelt und gefördert werden. Nationale und regionale Frühwarnsysteme könnten hierbei eine entscheidende Rolle spielen. Deshalb sollte die EU ihre Hilfe für die Bemühungen der Partnerländer und regionale Organisationen um eine Stärkung der Governance und den Kapazitätenaufbau ausbauen, damit diese eine wirksame Konfliktprävention betreiben können. Auch die Überwachung der knappen natürlichen Ressourcen (Wasser und fruchtbares Land) und die Förderung einer umweltverträglichen Bewirtschaftung der wertvollen und für alle bestimmten Ressourcen wäre ein sinnvoller Beitrag zu Konfliktprävention und nachhaltigem Frieden.

- Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Sicherheit (einschließlich der Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und der Terrorismusbekämpfung): In Terrorismusfragen sollte die EU dazu beitragen, die Rolle der UNO im multilateralen Kampf gegen den Terrorismus zu stärken, und zwar unter anderem durch die uneingeschränkte Umsetzung der einschlägigen Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sowie des internationalen UNO-Übereinkommens zur Bekämpfung der Finanzierung des Terrorismus, wobei gleichzeitig der Schutz der Menschenrechte zu gewährleisten ist. Auf dem Gebiet der Massenvernichtungswaffen und des illegalen Waffenexports sollten Fragen angesprochen werden, die auch die regionale Sicherheit betreffen, und auf eine allgemeine Koordinierung und Zusammenarbeit hingewirkt werden, um so die Einhaltung der Bestimmungen der internationalen Verpflichtungen und Ausfuhrkontrollsysteme zu gewährleisten.

- Unterstützung der Frieden schaffenden Maßnahmen , die unter der Ägide Afrikas ins Leben gerufen, entwickelt und durchgeführt werden (insbesondere durch Stärkung und Auffüllung der Friedensfazilität für Afrika). Aus der bisherigen praktischen Durchführung der Friedensfazilität können wichtige Erkenntnisse gezogen werden. Die entwicklungsspezifischen Ziele der Fazilität wurden insoweit erfolgreich in praktische Maßnahmen umgesetzt, als die Fazilität heute das finanzielle Fundament des Friedens- und Sicherheitsgefüges in Afrika bildet und die Führungsrolle der Afrikanischen Union und der subregionalen Organisationen untermauert. Jetzt ist es an der Zeit, auf der Grundlage dieser Erfahrungen einen weiter reichenden EU-Ansatz zu entwickeln und diese Gemeinschaftsinstrumente durch GASP/ESVP-Konzepte zu vervollständigen. Benötigt wird jetzt ein gemeinsames EU-Konzept für die verschiedenen Konflikte in Afrika. Darüber hinaus sollte die EU eine gemeinsame Politik verfolgen, die dem Aufruf von UNO-Generalsekretär Kofi Annan Rechnung trägt, ein Netz von friedenserhaltenden Kapazitäten zu schaffen, in dem insbesondere mittels des vorgeschlagenen Zehnjahresplans für den Aufbau von Kapazitäten in der AU die Synergien zwischen den verschiedenen beteiligten Organisationen genutzt und die institutionellen Kapazitäten der afrikanischen Institutionen ausgebaut werden.

- Entwaffnung, um den Konfliktzyklus zu brechen: Zunächst einmal sollten Maßnahmen zur Entwicklung kohärenter regionaler und nationaler Strategien für die Demobilisierung, Entwaffnung, Wiedereingliederung und Rehabilitation von ehemaligen Kämpfern (einschließlich Kindersoldaten) und die Stabilisierung der Lage nach Beendigung eines Konflikts unterstützt werden[xiv]. Dies kann in Anlehnung an die Erfahrungen in Zentralafrika und insbesondere in der Demokratischen Republik Kongo erfolgen, wo (unter anderem über centres de brassage ) ein breites Spektrum an Maßnahmen durchgeführt wird, die von der Einsammlung und Vernichtung von Waffen bis hin zum Aufbau einer nationalen Armee reichen. Darüber hinaus sollte die EU für einen integrierten Ansatz werben, mit dem die Verbreitung von Kleinwaffen und leichten Waffen und Landminen bekämpft werden soll (siehe Kasten 1). In diesem Rahmen hat die Kommission vor Kurzem zwei weit reichende Pilotprojekte gestartet, die vom Europäischen Parlament unterstützt werden. Auf der Grundlage dieser und anderer Erfahrungen sollte die EU einen kollektiven, umfassenden und bereichsübergreifenden Ansatz entwickeln, um die komplexen Fragen dieses Problembereichs anzugehen und dabei sowohl auf Instrumente der ersten Säule als auch die GASP/ESVP zurückgreifen.

- Wahrung des Friedens in Post-Konflikt-Situationen durch Gewährleistung eines kohärenteren und schnelleren Übergangs von der kurzfristigen humanitären Hilfe zu langfristigen entwicklungsfördernden Strategien in Post-Konflikt-Gesellschaften. Mit Hilfe des vorgeschlagenen Stabilitätsinstruments wird die EU erheblich besser auf Krisen reagieren und zu Wiederaufbaumaßnahmen nach Beendigung des Konflikts beitragen können, da so nur ein einziges Rechtsinstrument herangezogen werden muss und der Tatsache Rechnung getragen werden kann, dass die Postkonfliktstabilisierung ein nachhaltiges und flexibles Engagement sowie ein hohes Maß an Flexibilität in der Beschlussfassung und Mittelzuweisung erfordert. Die EU sollte sich für einen integrierten und umfassenden politischen Dialog und Politikmix und die entsprechenden Instrumente einsetzen und gleichzeitig die Durchführung der Bemühungen zur Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung ( Linking Relief, Rehabilitation and Development – LRRD ) stärken. Derartige Übergangsstrategien müssen zudem sozial und ökologisch nachhaltige Lösungen für Flüchtlinge und andere besonders betroffene und geschwächte Bevölkerungsgruppen vorsehen. Des Weiteren sollte die EU eine Strategie entwickeln und Kapazitäten schaffen, um die Reform des Sicherheitssektors in Afrika voranzubringen, die die einschlägigen Programme der EG und der Mitgliedstaaten für den Aufbau von Institutionen und Kapazitäten berücksichtigt und zugleich das Handlungsvermögen innerhalb der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) ermittelt. Darüber hinaus begrüßt die EU die Einrichtung einer Friedenskommission ( Peace Building Commission ).

- „Konfliktressourcen“: Der Zugang zu und die Nutzung von wertvollen oder knappen natürlichen Ressourcen können maßgebliche Faktoren für den Ausbruch oder die Fortsetzung von Konflikten sein. Die Europäische Union sollte sich weiterhin für eine effiziente Anwendung des „Zertifikationssystems des Kimberley-Prozesses für den internationalen Handel mit Rohdiamanten“[xv] einsetzen und gemeinsam mit ihren afrikanischen Partnern auf eine bessere Kontrolle und Nachvollziehbarkeit anderer potenzieller Konfliktressourcen hinwirken. Des Weiteren sollten sie über den EU-Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) den AFLEG-Prozess ( Africa Forest Law Enforcement and Governance ) unterstützen. Dieser Aktionsplan enthält eine Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung des illegalen Holzeinschlags und zur Entwicklung einer verantwortungsvollen Staatsführung in Entwicklungsländern und eröffnet gleichzeitig neue Möglichkeiten für den europäischen Binnenmarkt.

Kasten 1: Bekämpfung von Landminen als Voraussetzung für Frieden (Angola)

Der Bürgerkrieg in Angola endete zwar 2002, aber die Unmengen an Landminen und Blindgängern stellen bis heute ein enormes Hindernis für den Wiederaufbau und die allgemeine Rückkehr des Landes zur Normalität dar. Schätzungen zufolge liegen noch vier bis fünf Millionen Landminen unter angolanischem Boden. Deshalb richtete die Europäische Kommission das mit 26 Mio. EUR ausgestattete „Sofortprogramm für eine Minenräumaktion für die nachhaltige Rückkehr und Wiederansiedlung in Angola“ ein. Durch Minenräumaktionen und den Aufbau institutioneller Kapazitäten hat dieses Programm dem Land geholfen, die schwere Last eines fast dreißigjährigen Bürgerkrieges zu bewältigen, und den Weg für eine nachhaltige Entwicklung Angolas geebnet. Angola kann deshalb allen anderen Post-Konflikt-Ländern als Modell dienen.

3.1.1.2. Unterstützung einer rechtmäßigen und effektiven Staatsführung

Die afrikanischen Länder haben sich gemeinsam einem Katalog fortschrittlicher Werte und Grundsätze der verantwortungsvollen Staatsführung verschrieben. Diese sind auch eine wichtige Komponente der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und der Europäischen Nachbarschaftspolitik. Die nordafrikanischen Länder, die einem ENP-Aktionsplan zugestimmt haben, sind diesbezüglich konkrete Verpflichtungen eingegangen. Im Abkommen von Cotonou und dem Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA) nehmen diese Grundsätze ebenfalls einen zentralen Platz ein. Einige afrikanische Länder haben sich sogar mit einem regelmäßigen Monitoring im Rahmen des „Afrikanischen Peer-Review-Mechanismus“ (APRM) einverstanden erklärt, bei dem es sich um ein einzigartiges Instrument für Peer Reviews and Peer-Learning handelt. Bei der Unterstützung und Überwachung dieser Prozesse muss unbedingt das historische, menschliche und kulturelle Erbe des jeweiligen Landes berücksichtigt werden. Auch wenn bereits deutliche Verbesserungen erkennbar sind, so ist der Weg zu einer nachhaltigen Demokratie in Afrika nach wie vor beschwerlich, lang und häufig auch nicht geradlinig. Die Wahrung aller Menschenrechte und die Gewährleistung von Rechtsstaatlichkeit stellen weiterhin eine große Herausforderung dar. Noch sind in vielen Ländern die Versammlungs-, Vereinigungs- und Meinungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Zuverlässige Informationen gibt es nur begrenzt, Korruption ist häufig endemischer Natur und Gewaltanwendung gegen politische Gegner ist gang und gäbe. Viele afrikanische Länder befinden sich deshalb in einer doppelten Legitimationskrise, weil es einerseits an einem wirklichen Gesellschaftsvertrag zwischen Staat und Bürger fehlt oder dieser nur in sehr abgeschwächter Form besteht und es andererseits an den nötigen Kapazitäten mangelt, um zumindest die Versorgung mit sozialen Grunddienstleistungen zu gewährleisten. Die Folge ist eine wachsende Kluft zwischen der „Legalität“ des Staatsapparats und seiner „Legitimität“ in den Augen der Bürgerinnen und Bürger. Während wirklich demokratische Wahlen Legitimität und Stabilität herbeiführen, sind die Wahlen in Afrika allzu häufig noch eine Quelle des Konflikts, weil sie nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurden oder die Verlierer die Wahlniederlage nicht akzeptieren wollen. Organisation und Rolle des Staates, in dem sich häufig noch die Spuren der Vergangenheit widerspiegeln, sind deshalb von entscheidender Bedeutung. Hauptverantwortlich für den Aufbau demokratischer Strukturen sind die Völker Afrikas und deren Führungseliten. Regierungen und andere öffentliche Einrichtungen müssen verstärkt den Dialog mit der Zivilgesellschaft über politische Fragen suchen, um auf diese Weise mehr Transparenz und Beteiligung in schwierigen Entwicklungsfragen zu erreichen. Sie müssen ihre Versprechungen einhalten.

Entwicklungsförderung und Demokratieförderung sind eng miteinander verbunden. Auch wenn Demokratie nicht von inländischen Führungseliten oder gar externen Akteuren geschaffen oder auferlegt werden kann, so ist es doch möglich, über die Förderung einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung zur Stärkung des Demokratiebedürfnisses in einem Land beizutragen. Die Aufgabe externer Akteure besteht deshalb darin, nationale Bestrebungen in Verbindung mit dem Aufbau, der Stärkung und der Wahrung demokratischer Normen, Vorgehensweisen und Organe zu unterstützen und zu fördern. Damit das zuvor ausgeführte doppelte Problem einer schwachen und zugleich ineffektiven Staatsführung angegangen werden kann, wird die EU die Bemühungen um eine rechtmäßige und effektive Staatsführung als zweite grundlegende Voraussetzung für Entwicklung Afrikas und folglich auch für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele unterstützen. Konkret sollten unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

- Staatsreform (1) – Aufbau effektiver und glaubwürdiger zentralstaatlicher Organe: Die Schaffung stärkerer zentraler Einrichtungen ist für alle Ebenen der Staatsführung, einschließlich der regionalen und panafrikanischen Ebene (vgl. Abschnitt „Subsidiarität“), ein wichtiges Ziel. Der Kapazitätenausbau in den afrikanischen Ländern wird dazu beitragen, dass die Menschenrechte und die Grundfreiheiten der Bürger mehr geachtet werden und sich die Staatsführung und die Effektivität des Staates verbessern, und verdient deshalb die volle Unterstützung der Europäischen Union. Hierzu sollten auch die Unterstützung des Polizei- und Justizwesens und anderer Institutionen in jungen Demokratien (einschließlich des nationalen Bürgerbeauftragten, des Rechnungshofes und der erforderlichen Wahlkommissionen) und Maßnahmen zur Stärkung der Systeme der öffentlichen Finanzverwaltung , insbesondere das Mainstreaming des Rahmens für die Leistungsmessung der öffentlichen Finanzverwaltung, sowie die Anwendung eines ausgereifteren Ansatzes zur Unterstützung der Reformen der öffentlichen Finanzverwaltung[xvi] zählen. Schließlich sollte auch der Ausbau der Kapazitäten der nationalen Parlamente in Afrika unterstützt werden, damit diese ihre Aufgaben im Bereich der Gesetzgebung und Kontrolle (einschließlich der Korruptionsbekämpfung) sowie ihre Vertretungsfunktionen besser wahrnehmen können. Die Parlamente sind die rechtmäßig zuständigen Organe für die Reform des Sicherheitssektors, für Konfliktlösung, nationale Integration und Wiederaussöhnung und tragen zur Ausgestaltung der Entwicklungsstrategien für ihr Land bei.

- Staatsreform (2) – Entwicklung der lokalen Kapazitäten: Im Rahmen eines regelmäßigen Dialogs mit den nationalen Regierungen und lokalen Behörden sollte darüber gesprochen werden, wie der Dezentralisierungsprozess am besten durchzuführen ist. Dezentralisierung überträgt Verantwortung auf die Bürger, stärkt die Demokratie und verleiht der Entwicklungsstrategie und den damit verbundenen Aktionen mehr Elan. Sie sorgt dafür, dass ein guter Teil der Einnahmen in den Regionen verbleibt und nicht von der zentralen Verwaltung absorbiert wird. Im Rahmen der Dezentralisierung können sich außerdem die Städte und ländliche Gemeinden an Maßnahmen der Konfliktprävention beteiligen, so dass militärische Forderungen in politische Forderungen umgewandelt werden können. So hat die Kommission bereits die erfolgreiche Dezentralisierung in Mali unterstützt, die unter anderem dazu beitrug, den Tuareg-Aufstand in friedliche Bahnen zu lenken. Ein weiteres positives Beispiel ist Ruanda, das nach dem Genozid im Jahre 1994 im Rahmen des Wiederaufbaus des Staates ein ehrgeiziges Programm zur Dezentralisierung der Verwaltungsbefugnisse einleitete.

- Start einer Initiative zur Förderung einer verantwortungsvollen Staatsführung: Die Europäische Union sollte die Maßnahmen Afrikas zur Verbesserung der Staatsführung tatkräftig unterstützen. Die EU muss die afrikanischen Länder dazu ermutigen, in ihren nationalen Strategien zur Armutsbekämpfung auch systematisch den Aspekt der verantwortungsvollen Staatsführung zu berücksichtigen, und sie entsprechend dabei unterstützen. Mit dem auf Freiwilligkeit beruhenden afrikanischen Peer-Review-Mechanismus (APRM) und den daraus hervorgehenden Reformen verfügen die afrikanischen Länder über ein kraftvolles Instrument zur weiteren Stärkung ihrer bisherigen Bemühungen. Die Kommission sollte eine Initiative zur Förderung der verantwortungsvollen Staatsführung starten, mit dem die afrikanischen Länder zur Teilnahme am APRM-Prozess ermutigt werden, und die aus dem APRM-System hervorgehenden Reformen unterstützen. Diese Hilfe sollte in Ergänzung zu und in voller Übereinstimmung mit den Strategiepapieren zur Armutsbekämpfung erfolgen und nichts an der Verantwortung der afrikanischen Länder für den Prozess wie auch die anschließenden Reformen ändern.

- Wahrung der Menschenrechte und Stärkung der Demokratie: Es sollte ein EU-Afrika-Menschenrechtsforum eingerichtet werden, um den Austausch einschlägiger Sachkenntnis und Ressourcen zu fördern. Untermauert werden sollte ein solches Forum von einem Netzwerk von Menschenrechtsexperten in Afrika und Europa, die im Rahmen eines dauerhaften Dialogs inhaltliche und institutionelle Fragen der Menschenrechte erörtern. Dieses Forum könnte mehrmals pro Jahr zusammentreffen, sollte maßgeblich zum politischen Dialog beitragen und sich für eine effektive Durchführung der Verpflichtungen bezüglich der Wahrung der Menschenrechte einsetzen. Darüber hinaus wird sich die EU mit ganzer Kraft darum bemühen, wann immer möglich Menschenrechtsfragen im Rahmen der verschiedenen Formen des internationalen Dialogs und der internationalen Zusammenarbeit (z. B. Vereinte Nationen) anzusprechen und in die Entwicklungszusammenarbeit fest zu integrieren. Die EU sollte der Wahrung und dem Schutz der Rechte und grundlegenden Bedürfnisse von Kindern, aber auch der Förderung, der Wahrung und dem Schutz der Rechte von Frauen und Gleichstellung der Geschlechter eine besondere Bedeutung einräumen. In ihrer Mitteilung zum zehnten Jahrestag der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft schlug die Kommission für Nordafrika die Einrichtung einer Governance-Fazilität vor, mit der die dortigen Reformprozesse vorangebracht und all jene Partner, die sich klar zu den gemeinsamen demokratischen Werten und den vereinbarten politischen Reformen bekennen und sich dafür einsetzen, entsprechend unterstützt und belohnt werden können.

- Förderung der Gleichstellung der Geschlechter: Die EU sollte sicherstellen, dass die Gleichstellung der Geschlechter in allen Partnerschaften und nationalen Entwicklungsstrategien (einschließlich der Strategien zur Armutsbekämpfung) fest verankert ist. In Afrika sind sowohl in den Städten als auch auf dem Land vor allem Frauen von Armut betroffen. Die EU sollte sich deshalb gezielt für die Alphabetisierung (besonders von Mädchen) sowie für einen gleichberechtigten Zugang von Frauen zur Bildung einsetzen und darüber hinaus Maßnahmen fördern, die der Verbesserung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit im Zuge der Aids-Bekämpfung, der Reduzierung der Mütter- und Kindersterblichkeit und der stärkeren Beteiligung von Frauen an der Konfliktprävention, an Frieden schaffenden Maßnahmen sowie an Wiederaufbaumaßnahmen dienen.

- Bekämpfung von Korruption und organisiertem Verbrechen und Förderung einer verantwortungsvollen Governance im Finanz-, Steuer- und Justizwesen: Die Europäische Union sollte den Ratifizierungsprozess für das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (ein wichtiger Aspekt dieses Übereinkommens besteht in der Forderung, dass die beteiligten Länder illegale Vermögenswerte konfiszieren und repatriieren) sowie für das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen transnationale organisierte Kriminalität voranbringen und beschleunigen. Des Weiteren sollte sich die EU für die uneingeschränkte Durchführung der „ Extractive Industries Transparency Initiative “ (EITI) einsetzen, ihre afrikanischen Partner auffordern, sich dieser Initiative anzuschließen, und in der EU ansässige oder in der EU tätige Unternehmen ersuchen, nützliche Informationen offen zu legen. Dieses Modell könnte auch auf andere Wirtschaftszweige (z. B. Forstwirtschaft und Fischereiwesen) ausgeweitet werden. Darüber hinaus sollten die EU-Mitgliedstaaten ihren Verpflichtungen im Rahmen des Antikorruptionsübereinkommens der OECD ( Anti-Bribery Convention ) nachkommen. Außerdem sollte sich die EU für die Annahme und Anwendung der internationalen Standards zur Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismus, Steuerhinterziehung und Steuerumgehung einsetzen. Des Weiteren ermutigt die EU die afrikanischen Staaten, den einschlägigen internationalen Instrumenten zur Verbrechensverhütung beizutreten (z. B. Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und die dazugehörigen Protokolle sowie das Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption). Darüber hinaus sollte sich die EU auch mit den begrenzten institutionellen und technischen Kapazitäten der afrikanischen Staaten hinsichtlich der effektiven und umfassenden Bekämpfung von organisiertem Verbrechen und Drogenhandel befassen und die Entwicklung interner Strategien und den Aufbau der diesbezüglich erforderlichen Kapazitäten fördern.

3.1.2. Schaffung eines positiven wirtschaftlichen Umfelds

3.1.2.1. Ankurbelung der Wirtschaft

Trotz der bereits erzielten Verbesserungen seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit nimmt Afrika im Welthandel weiterhin lediglich eine Randstellung ein. In unserer zunehmend globalisierten Weltwirtschaft entfallen nur 2 % des Welthandels auf Afrika; der Anteil der Ausfuhren an Industriegütern aus Afrika ist verschwindend gering. Die meisten afrikanischen Länder haben es noch nicht geschafft, ihre Ausfuhren zu diversifizieren, und sind nach wie vor von der Ausfuhr einer geringen Anzahl von äußerst preisanfälligen Agrar- und Bergbauerzeugnissen abhängig. Die Industrieproduktion ist häufig an diese Ressourcen gekoppelt; besonders im Bergbau ist sie häufig kapitalintensiv, ohne dass viele Arbeitsplätze geschaffen werden. Sollten sich das Wirtschaftswachstum und das Volumen an Privatinvestitionen nicht verbessern, werden nur wenige afrikanische Länder die nötigen dauerhaften Einnahmen erwirtschaften können, die für den Aufbau von Diensten der sozialen Grundversorgung (z. B. Bildungs- und Gesundheitswesen) erforderlich sind. Ein größeres Wirtschaftswachstum ist folglich für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele ein zentraler Faktor. Wenn die Armut bis 2015 tatsächlich halbiert werden soll, dann müsste Afrika neuesten Berechnungen zufolge ein jährliches Wirtschaftswachstum von mindestens 8 % erreichen.

Um sicherzustellen, dass die Globalisierung als positive Kraft für die Entwicklung Afrikas genutzt werden kann, sollten die Maßnahmen der EU so ausgerichtet sein, dass sie ein ausreichend schnelles, aber auch breit angelegtes und vor allem nachhaltiges Wirtschaftswachstum fördern und auf diese Weise ebenfalls einen Beitrag zu einer wirksamen Armutsbekämpfung leisten. Konkret sollten unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

- Unterstützung der makroökonomischen Stabilität: Makroökonomische und strukturpolitische Strategien fördern Privatinvestitionen und Wachstum zugunsten der Armen. Die Durchführung derartiger Strategien ist in jenen Ländern besonders wichtig, die zur Zeit aufgrund der hohen Öl- und Gaspreise hohe Einnahmen erwirtschaften. Um sicherzustellen, dass diese Maßnahmen auch die Lebensbedingungen der armen Menschen verbessern, sollte die EU besonders nationale Strategien zur Armutsverringerung unterstützen, die die nationale Eigenverantwortung fördern und eine breitere Grundlage für vorsichtige und umsichtige makroökonomische Ansätze vorsehen, die auch auf ein Wachstum zugunsten der Armen hinwirken.

- Aufbau integrierter regionaler Märkte (Süd-Süd-Handel): Die Entwicklung integrierter regionaler Märkte bildet das konzeptionelle Herzstück der Wirtschaftspartnerschaftsabkommen (WPA), die die EU zur Zeit mit vier Regionen in Subsahara-Afrika aushandelt. Bei der Ausarbeitung dieser innovativen Abkommen sind die entwicklungspolitischen Interessen der afrikanischen Partner sowohl Ziel als auch Messlatte[xvii]. Dieser Prozess der regionalen Integration und Handelsförderung wird auch in Zukunft mit erheblichen und weiter aufzustockenden Finanzmitteln unterstützt, die insbesondere für den Aufbau von Handelskapazitäten für die Durchführung der für die WPA erforderlichen „ supply side “-Reformen bestimmt sind. Als größter Geber sollte die EU ihre handelsbezogene Hilfe für Afrika weiter ausbauen. Diese Hilfe wird benötigt, um inländische und regionale Handelspolitiken sowie die entsprechenden Verhandlungskapazitäten zu stärken, den Ländern zu helfen, die WTO-Übereinkommen und WPA umzusetzen und in Bereichen wie Gesetzesvorschriften, Nahrungsmittelsicherheit und Produktnormen auf Ausfuhrmärkten die „ supply side “-Sachzwänge anzusprechen. Darüber hinaus wird ist den WPA die Unterstützung die Unterstützung des anspruchsvollen Vorhaben zur Handelsförderung (einem der Ziele der laufenden Doha-Runde) vorgesehen, um so für eine Verbesserung der Zollverfahren und -formalitäten (einschließlich der Versandverfahren, die für die afrikanischen Binnenstaaten von besonderer Bedeutung sind) zu sorgen. Durch den Abbau der derzeitigen Hemmnisse im intraregionalen Handel und auf dem Investitionsmarkt und die gleichzeitige Gewährleistung stabiler, transparenter und vorhersehbarer Bestimmungen und zuverlässiger Einrichtungen werden die lokalen und regionalen Märkten einen deutlichen Wachstumsschub erleben. Ein wichtiger Meilenstein in dieser Entwicklung ist das im Februar 2004 in Agadir unterzeichnete und von der Europäischen Kommission unterstützte Freihandelsabkommen zwischen Jordanien, Ägypten, Tunesien und Marokko. Langfristig gesehen sollten die WPA dazu beitragen, das Zukunftsprojekt der Afrikanischen Union – die Entwicklung eines integrierten afrikanischen Wirtschaftsraums – zu verwirklichen. Damit gewährleistet ist, dass die verbesserten Handelsmöglichkeiten auch wirklich genutzt und die Vorteile eines intensiveren Handels gleichmäßiger verteilt werden, muss der Handel fest in die nationalen Strategien zur Entwicklung und insbesondere zur Armutsbekämpfung eingebettet werden. Die EU sollte Afrika in diesem Prozess unterstützen, damit die afrikanischen Regierungen den Handel wirksam als Instrument zur Bekämpfung der Armut einsetzen können.

- Ein besserer Marktzugang und bessere Handelsmöglichkeiten (Nord-Süd-Handel): Für Nordafrika soll das ehrgeizige Ziel, bis 2010 eine Freihandelszone zwischen Europa und dem Mittelmeerraum zu schaffen, über die Durchführung der bestehenden Assoziationsabkommen erreicht werden. Für Subsahara-Afrika hat die EU einen zoll- und kontingentfreien Zugang zum EU-Markt für die ärmsten Länder Afrikas gewährt. Auch in den WPA-Verhandlungen sollte die EU einen besseren Marktzugang gewährleisten und die Ursprungsregeln vereinfachen, harmonisieren und entwicklungsfreundlich gestalten. Darüber hinaus sollte sie andere große Industriestaaten bzw. Entwicklungsländer dazu ermutigen, ihrem Beispiel zu folgen. Des Weiteren müssen die afrikanischen Länder in ihren Bemühungen unterstützt werden, ihre Waren auf den EU-Markt und den Weltmarkt zu bringen, die geltenden Bestimmungen und Normen zu erfüllen (insbesondere im gesundheitspolizeilichen und pflanzenschutzrechtlichen Bereich) und für Waren und Dienstleistungen Präferenzbedingungen für den Marktzugang auszuhandeln. In Bezug auf die Öffnung der afrikanischen Märkte für Waren aus der EU sehen die WPA Übergangsfristen vor, um den jeweiligen Entwicklungsanforderungen Rechnung zu tragen und weiterhin einen angemessenen Schutz für empfindliche Wirtschaftszweige zu gewährleisten. Um eine allmähliche Eingliederung Afrikas in das multilaterale Handelssystem sicherzustellen, wird die EU Afrika weiterhin dabei unterstützen, die aus der multilateralen Handelsliberalisierung erwachsenden neuen Möglichkeiten für sich zu nutzen, und gleichzeitig die soziale Dimension der Globalisierung stärken und sich für produktive Beschäftigung und menschenwürdige Arbeitsbedingungen einsetzen. Um in Ländern, die von ihren Rohstoffausfuhren abhängig sind, die Auswirkungen von Preiseinbrüchen aufzufangen, sollte die EU in Ergänzung zum derzeitigen FLEX-Mechanismus weitere innovative Absicherungsinstrumente einführen.

- Förderung der Entwicklung der Privatwirtschaft: Ein weiterer wichtiger Faktor für Wachstum ist die Gewährleistung eines stabilen, effizienten und harmonisierten rechtlichen Rahmens für die Unternehmen. Diesem Aspekt wurde in Bezug auf Nordafrika in der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und über das MEDA-Programm Rechnung getragen. Auch die Europäische Investitionsbank (EIB) ist diesbezüglich über die Fazilität Europa-Mittelmeer für Investitionen und Partnerschaft (FEMIP) maßgeblich tätig geworden. Im Rahmen der ENP-Aktionspläne haben die EU und die nordafrikanischen Staaten vereinbart, ein breites Spektrum von Gesetzesvorschriften und anderen Problemen, die die Entwicklung des privatwirtschaftlichen Sektors behindern, zu erörtern. Darüber hinaus wird die Kommission 2006 ein Europa-Afrika-Unternehmensforum ins Leben rufen, in dem Unternehmen sowie öffentliche und private Investoren aus Europa und Afrika vertreten sein werden und das vor allem auf Subsahara-Afrika ausgerichtet sein wird. Dieses Forum soll die regionalen Unternehmensforen, die zur Zeit in den afrikanischen Regionen im Rahmen der WPA-Verhandlungen eingerichtet werden, unterstützen und ergänzen. Aufgabe dieses Forums wird es sein, einen Aktionsplan für den Privatsektor auszuarbeiten, mit dem Investitionen und Wirtschaftswachstum gefördert und neue Arbeitsplätze geschaffen werden können. Das Forum wäre auch ein geeigneter Ort, um sich auf einen Verhaltenskodex in Fragen der Korruption, Transparenz und fairer Arbeitsbedingungen zu verständigen. Darüber hinaus sollte unter anderem durch die Förderung innovativer Unternehmensinitiativen, die durch kostengünstige elektronische Kommunikationstechnologien erleichtert werden, auf einen verbesserten Zugang der KMU zu Finanzdienstleistungen und nicht finanziellen Dienstleistungen hingewirkt sowie der Aufbau von Mikrofinanzierungseinrichtungen und die Entwicklung öffentlich-privaten Partnerschaften gefördert werden. In Südafrika ermöglicht zum Beispiel die Unterstützung des SWEEEP-Programms des südafrikanischen Ministeriums für Handel und Industrie eine Verbreitung der „ Black Economic Empowerment enterprises “ (vgl. Kasten 2). Um sicherzustellen, dass die Entwicklung der Privatwirtschaft auch mehr und bessere Arbeit für alle bedeutet, sollte in enger Zusammenarbeit mit den Partnerländern und Partnerorganisationen (z. B. Afrikanische Union, NEPAD und Internationale Arbeitsorganisation – IAO) die Ausarbeitung nationaler Aktionspläne bzw. Programme für Beschäftigung und menschenwürdige Arbeit unterstützt werden. Pilotprogramme über menschenwürdige Arbeit, die unter anderem in Ghana durchgeführt werden, haben gezeigt, welch Erfolgspotenzial in ihnen steckt. In diesem Zusammenhang könnte auch das Netzwerk für Jugendbeschäftigung ( Youth Employment Network – YEN )[xviii] eine positive Rolle spielen.

Kasten 2: Industrielles Wachstum und Black Empowerment (Südafrika)

Nach Abschaffung der Apartheid beschloss die südafrikanische Regierung einen radikalen Schnitt in ihrer Wirtschafts- und Industriepolitik. Mit der "Integrierten Strategie für das verarbeitende Gewerbe“ ( Integrated Manufacturing Strategy – IMS ) des Ministeriums für Handel und Industrie sollte industrielles Wachstum mit einer langfristigen Strategie für die Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen und dem Konzept des "Black Economic Empowerment" verbunden werden. Das Hauptziel der IMS besteht darin, sowohl die Entwicklung des Wirtschaftswachstums als auch der Beschäftigung zu beschleunigen und dabei das geografische Gefälle und die Ungleichheiten aufgrund von Rassenzugehörigkeit abzubauen. Daraufhin beschloss die Europäische Kommission 2003, diese Politik durch ein sektorweites Programm für Unternehmen, Beschäftigung und Gleichstellung (SWEEEP) mit insgesamt 25 Mio. EUR zu unterstützen. Die ersten Ergebnisse sind äußerst ermutigend, so dass das Programm mittlerweile als Modell für die Unterstützung einer fairen Industriepolitik gilt, in der formelle und informelle Wirtschaft miteinander verbunden sind.

Makroökonomische Stabilität, die Entwicklung regionaler Märkte und ein investitionsförderndes Klima sind unverzichtbare Voraussetzungen für ein nachhaltiges Wirtschaftswachstum. Aber auch einer solcher wachstumsorientierter und für eine nachhaltige Entwicklung unverzichtbarer Rahmen bedarf entsprechender flankierender Maßnahmen, um einerseits die Wirtschaftsproduktion anzukurbeln und zu diversifizieren und andererseits die dafür erforderlichen Infrastrukturen und Verbundnetze aufzubauen oder zu modernisieren. Konkret sollten unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

- Stärkung der Landwirtschaft und Gewährleistung der Ernährungssicherheit: Ergänzend zu den Politiken zur Unterstützung des ländlichen Raums sollte die Europäische Union eine gezielte Hilfe zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und Produktivität des afrikanischen Agrarsektors bereitstellen, und zwar in folgenden Formen: i) Politiken und Programme zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit nationaler und regionaler Input- und Output-Märkte (auch ländliche Infrastrukturen) sowie zur Förderung des biologischen Landbaus und des fairen Handels, ii) Krisenmanagement, insbesondere mittels neuer Absicherungsinstrumente und iii) Stärkung der nachfrageorientierten Forschungs- und Beratungsdienste für die Landwirtschaft zugunsten der Armen, insbesondere auf der Ebene der Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung ( Consultative Group on International Agricultural Research – CGIAR ) und der regionalen Mechanismen der Forschungskoordinierung. Für alle diese Bereiche können eine supranationale Koordinierung und Größenvorteile genutzt werden. In Gebieten, in denen die institutionelle Ebene und die Wirtschaft schon weiter entwickelt sind, sollte die Integration in die wettbewerbsbestimmten und nachfrageorientierten Produktionsketten und Märkte entsprechend dem Aktionsplan der EU für Agrarrohstoffproduktionsketten erfolgen.

- Nachhaltige Bewirtschaftung der Fischbestände: Zwischen einigen afrikanischen Küstenstaaten und der EG bestehen im Fischereisektor langjährige Beziehungen. Der neuen Generation der EG-Fischereiabkommen, den Partnerschaftsabkommen für den Fischereisektor (FPA), liegt ein Partnerschaftsansatz zugrunde. Dieser Ansatz sieht einerseits regulierte Zugangsrechte für EG-Fischereifahrzeuge vor und soll andererseits die Erhaltung und nachhaltige Bewirtschaftung der lokalen Fischbestände sowie die Unterstützung des lokalen Fischereisektors ermöglichen. Die Umsetzung dieses Ansatzes muss über einen politischen Dialog erfolgen, in dessen Rahmen die betreffenden Küstenstaaten im Gegenzug zu den finanziellen Vorteilen der Fischereiabkommen einen maßgeblichen Beitrag zur Definition und Durchführung einer Politik der nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischereitätigkeiten in den Gewässern der betroffenen Länder leisten.

3.1.2.2. Aufbau von Netzen in Afrika

Begrenzte Verkehrs- und Kommunikationsdienstleistungen, eine unzureichende Wasserversorgung, Abwasserentsorgung wie auch Energieversorgung bremsen das Wirtschaftswachstum. Aufgrund dieser Einschränkungen und der fehlenden Bindeglieder in grenzübergreifenden Verbindungen und regionalen Netzen ist der Handel oft nicht wettbewerbsfähig, da die Transport- und Dienstleistungskosten in Binnenstaaten mitunter drei Viertel ihres gesamten Exportwerts ausmachen und somit eine Belastung darstellen können, die z.B. einer Steuer von 75 % auf die ugandischen Textilexporte gleich kommt. Auch die möglicherweise lukrative Nutzung natürlicher Ressourcen wird bei einer unzureichenden oder ungeeigneten Vernetzung der Infrastrukturen und des Handels unrentabel. Auf diese Weise wird das Wirtschaftswachstum der afrikanischen Länder erstickt und die Wettbewerbsfähigkeit ihres Handels auf regionaler, kontinentaler und internationaler Ebene beschnitten.

Die Kommission schlägt daher vor, eine Infrastrukturpartnerschaft EU-Afrika einzurichten, um Programme (transafrikanische Netze), die die Interkonnektivität des Kontinents und damit die regionale Integration fördern, zu unterstützen und zu initiieren . Diese Partnerschaft sollte Investitionen in grenzübergreifende und regionale Infrastrukturen und ihre rechtlichen Rahmenbedingungen im weitesten Sinne umfassen und Verkehrsnetze (Straßen, Bahn, Binnenwasserstraßen, Häfen und Flughäfen), Infrastrukturen und Verbindungen im Wasser- und im Energiesektor wie auch boden- und raumgestützte Infrastrukturen und Dienstleistungen für die elektronische Kommunikation[xix] einschließen. Die Infrastrukturpartnerschaft stützt sich auf mehrere zentrale Grundsätze. Erstens hängt ihr Erfolg von der Kohärenz und Komplementarität mit den auf einzelstaatlicher und regionaler Ebene[xx] ergriffenen Maßnahmen und ihrer langfristigen Nachhaltigkeit ab. Diese Nachhaltigkeit wird durch den Aufbau nationaler Betreiber und Dienstleister wie auch durch regionale Einrichtungen sichergestellt[xxi]. Zweitens bietet die Infrastrukturpartnerschaft durch die mit ihr verbundene Annäherung zwischen Afrika und Europa Gewähr für ein eigenverantwortliches Handeln Afrikas, da sie eine enge Zusammenarbeit mit den kontinentalen und regionalen Institutionen in Afrika – der Afrikanischen Union und den regionalen Wirtschaftsgemeinschaften – bei der Beschleunigung des AU-NEPAD-Infrastrukturaktionsplans beinhaltet. Die wirksame Unterstützung dieses Plans im Rahmen der Partnerschaft erfordert eine beträchtliche Aufstockung der bereitgestellten Mittel und flexible Finanzierungsmethoden.

Als erste konkrete Maßnahme wird die EU eine Arbeitsgruppe einrichten, in der die Ressourcen und das Fachwissen der EG und der EIB gebündelt werden und an der sich die Mitgliedstaaten und ihre Entwicklungsfinanzierungsinstitutionen beteiligen können. Diese Vorgehensweise ermöglicht die frühzeitige Aufnahme der Partnerschaft und die flexible Gestaltung einer geeigneten institutionellen Struktur zur Gewährleistung der effizienten Durchführung und des Erfolgs der Maßnahmen. Die Arbeitsgruppe der EU wird die Koordinierung und Mobilisierung der umfangreichen Mittel erleichtern, die für den Aufbau von Netzen in Afrika benötigt werden. Durch die Beteiligung an anderen internationalen Initiativen wird sie ihre Effizienz steigern. Im Rahmen der Infrastrukturpartnerschaft sollten unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

Allgemeine Maßnahmen:

- Ermittlung und Ergänzung fehlender Bindeglieder: Die fehlenden Bindeglieder in transafrikanischen und regionalen Netzen sind zu ermitteln und vorrangig zu behandeln, so dass Programme für „Transafrikanische Netze“ aufgelegt werden können. Ferner müssen die entsprechenden internationalen und regionalen Vereinbarungen wie auch die Rechtsvorschriften zur Verbesserung des Netzbetriebs harmonisiert und alle Maßnahmen auf solide Forschungsergebnisse gestützt werden. AU und NEPAD müssen dabei das übergeordnete Monitoring wahrnehmen, die Leitlinien festlegen und das Fachwissen bündeln. Die regionalen Wirtschaftsgemeinschaften sind für die Festlegung ihrer regionalpolitischen Maßnahmen und vorrangigen Investitionsprogramme für den Verkehrs- und den Kommunikationssektor verantwortlich, mit denen die Entwicklung von Wirtschaft und Handel in der Region gefördert werden sollen.

Maßnahmen in den einzelnen Sektoren:

- Harmonisierung der Verkehrspolitik durch die Unterstützung des Programms zur Verkehrspolitik in den Ländern in Subsahara-Afrika (SSATP), das die interregionale Harmonisierung nachhaltiger verkehrspolitischer Konzepte und wirksame Maßnahmen bezüglich der regionalen und transafrikanischen Korridore fördert. Die EU-Hilfe in diesem Bereich ermöglichte bereits die Einrichtung von „Korridor-Beobachtungsstellen“ und die Verbesserung von Vereinbarungen über den Transitverkehr. Darüber hinaus sollte die EU die Entwicklung und Modernisierung des Zugangs zu Häfen und Hafeninfrastrukturen unterstützen und dabei besonderes Augenmerk auf effiziente und nicht diskriminierende Zulassungsverfahren für Hafenanlagen legen, um den Außenhandel auf dem Seeweg zu fördern. Außerdem sollte die EU die Reform des afrikanischen Luftfahrtsektors fördern, indem sie ihre Erfahrungen mit der Schaffung des EG-Binnenmarktes mit den afrikanischen regionalen Organisationen teilt und den Austausch von Know-how bezüglich der Rechtsvorschriften und der operativen Aspekte, den Technologietransfer[xxii] und die technische Hilfe insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und das Flugverkehrsmanagement verstärkt. Die Übereinstimmung bestehender bilateraler Luftverkehrsabkommen mit geltendem Recht wird dieser neue Rahmen für die Zusammenarbeit vor allem durch die Unterzeichnung so genannter „horizontaler Abkommen“[xxiii] mit der Europäischen Gemeinschaft sicherstellen müssen.

- Entwicklung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen durch die Unterstützung des Afrikanischen Ministerrats für Wasser (AMCOW) und regionaler Einrichtungen (z.B. der für Wassereinzugsgebiete zuständigen Stellen), um die integrierte Bewirtschaftung von Wasserressourcen in grenzübergreifenden Wassereinzugsgebieten zu verbessern. Mit der EG-Wasserinitiative und der damit verbundenen Wasserfazilität hat die EU bereits die Unterstützung der Nilbecken-Initiative und entsprechender Initiativen in fünf Wassereinzugsgebieten (Kagera, Niger, Volta, Tschadsee und Orange-Senqu) aufgenommen. In Fortführung der langjährigen Zusammenarbeit mit den Ländern Nordafrikas wird der Schwerpunkt in der Entwicklung subregionaler Energieprojekte zur Förderung des Energiemarktes Europa-Mittelmeerraum liegen.

- Entwicklung grenzübergreifender und regionaler Energieinfrastrukturen durch die Unterstützung des neuen Forums der Energieminister in Afrika (FEMA) und regionaler Institutionen und Akteure, um grenzübergreifende und regionale Energieinfrastrukturen zu entwickeln und die Nutzung erneuerbarer und anderer nachhaltiger lokaler Energiequellen und -dienstleistungen zu fördern. Diese Förderung sollte im Rahmen der EU-Energieinitiative und der damit verbundenen Energiefazilität erfolgen.

- Überbrückung der digitalen Kluft in Afrika im Rahmen der Folgemaßnahmen zum Weltgipfel über die Informationsgesellschaft (WSIS). Im Hinblick auf dieses Ziel sollten die Entwicklung fortschrittlicher und kostengünstiger Technologien für die elektronische Kommunikation und die Entwicklung der rechtlichen Rahmenbedingungen gefördert werden, damit ein für Innovationen, Wachstum und die gesellschaftliche Integration günstiges wirtschaftliches Umfeld geschaffen werden kann. Nationale Forschungs- und Bildungsnetze können durch die frühzeitige Übernahme neuer Technologien neue und innovative Methoden zur Überwindung der Unzulänglichkeiten des Marktes beispielsweise durch die Entwicklung kostengünstiger Kommunikationslösungen erarbeiten. Das Modell, das in Nordafrika mit Erfolg zur Verknüpfung dieser Netze untereinander wie auch zur Verknüpfung mit GÉANT in Europa eingesetzt wird, sollte auch in den Ländern in Subsahara-Afrika angewendet werden. Das übergeordnete Ziel dieser Maßnahmen sollte die Überbrückung der digitalen Kluft auf allen Ebenen sein: in den Ländern, zwischen den Ländern und den Regionen wie auch zwischen Afrika und dem Rest der Welt.

3.1.3. Direkte Maßnahmen zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele

3.1.3.1. Die Menschen in den Mittelpunkt der Entwicklung stellen

40 % aller Afrikaner leben von weniger als einem Dollar pro Tag. Diese nackte Armut wirkt sich auf viele Bereiche aus: Nur sechs von zehn afrikanischen Kindern besuchen die Grundschule. Übertragbare Krankheiten, insbesondere HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose, treffen Afrika am härtesten. Allein im Jahr 2004 starben mehr als zwei Millionen Menschen in den Ländern in Subsahara-Afrika an Aids und weitere drei Millionen litten an dieser Krankheit. Die enormen sozialen Probleme Afrikas werden insbesondere in den städtischen Gebieten sichtbar, die sich in den letzten Jahrzehnten rasch ausgedehnt haben. Während 1975 21 % der Menschen in Subsahara-Afrika in Städten lebten, sind es heute mehr als 50 %. Diese massive Verstädterung hat zu einem unkontrollierten Bevölkerungswachstum beigetragen und dazu geführt, dass die sozialen Strukturen versagen.

Die EU sollte daher ihren Beitrag leisten, um den Ärmsten Afrikas Zugang zur Gesundheitserziehung und zu grundlegenden sozialen Dienstleistungen zu verschaffen (MDG 1-6) , und den Aufbau eines Netzes der sozialen Sicherung für die Schwächsten – Frauen, alte Menschen, Kinder und Behinderte – unterstützen. Darüber hinaus wird sie sich für die Schaffung von Arbeitsplätzen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen als wichtiges Mittel der Armutsbekämpfung einsetzen[xxiv]. In diesem Zusammenhang sollte die EU eine stärkere Zusammenarbeit zwischen staatlichen und nichtstaatlichen Akteuren (NRO, privater Sektor, Gewerkschaften usw.) fördern, um eine größere Effizienz der Dienstleistungen zu gewährleisten. Konkret sollten unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

- Investitionen in die Bildung: Um ein kohärentes und strategisches Vorgehen anzuregen, sollte die EU die Grundbildung in zunehmendem Maße im Rahmen der sektorbezogenen Budgethilfe fördern. Gleichzeitig sollte die EU die Bildung, den Zugang zu Wissen und den Know-how-Transfer als einen lebenslangen Prozess fördern, der über die Grundschulbildung hinausgeht und auch die Sekundarschul- und Hochschulbildung bis hin zur beruflichen Bildung umfasst. Ein weiterer Akzent der Zusammenarbeit mit Afrika sollte auf dem Hochschulwesen liegen: Mit Hilfe von Netzwerken, der Mobilität von Studierenden und Wissenschaftlern sowie der Förderung der Institutionen und Innovationen, einschließlich der Nutzung der IKT (z. B. über Maßnahmen in den nordafrikanischen Ländern, die über das TEMPUS-Programm gefördert werden, und durch die Einrichtung einer Kommunikationsinfrastruktur für Forschung und Entwicklung) sollen Hochschulkapazitäten von hoher Qualität aufgebaut werden. Darüber hinaus sollte die EU auf dem Erfolg und den Erfahrungen des Erasmus-Programms aufbauen und die Einrichtung eines Nyerere-Programms für den Austausch von Studierenden innerhalb Afrikas fördern[xxv]. Darüber hinaus sollte die Einrichtung eines Pilotprogramms für den Studenten- und Dozentenaustausch zwischen Afrika und Europa in Erwägung gezogen werden[xxvi]. Mit diesem Programm sollte auch ein Beitrag zur Entwicklung euro-afrikanischer Netzwerke ausgewählter Universitäten und Exzellenzzentren geleistet werden. Des Weiteren wird Afrika dazu ermutigt, die im Rahmen des Erasmus-Mundus-Programms bestehenden Möglichen für den Studentenaustausch zwischen Afrika und Europa zu nutzen. So wäre die Einrichtung eines eigenen „Afrika-Fensters“ innerhalb des Erasmus-Mundus-Programms denkbar, so wie es in ähnlicher Weise schon „Fenster“ für China und Indien gibt. Im Zusammenhang mit dem 7. FTE-Rahmenprogramm, das 2007 in Kraft treten wird, sollte die EU die Bildung von Netzwerken zwischen in der EU arbeitenden Forschern aus Drittländern und Forschungseinrichtungen in deren Herkunftsländern fördern.

- Angemessene Gesundheitsfürsorge: Die Stärkung der nationalen Gesundheitssysteme und der entsprechenden Kapazitäten, einschließlich der Verbesserung der Gesundheitsinfrastrukturen und der unbedingt notwendigen, umfassenden und für alle gleichen Gesundheitsdienstleistungen, ist von entscheidender Bedeutung und bedarf einer dauerhaften Finanzierung. Die EU arbeitet an einer kohärenten und koordinierten Reaktion auf die Personalknappheit im Gesundheitswesen, die dem in der NEPAD-Gesundheitsstrategie ermittelten Bedarf Rechnung tragen wird. Sie unterstützt die Auffüllung des Globalen Fonds zur Bekämpfung von HIV/Aids, Tuberkulose und Malaria, um den größtmöglichen Nutzen für Afrika zu gewährleisten. Außerdem fördert die EU, z.B. im Rahmen der Partnerschaft der Europäischen Länder und der Entwicklungsländer für klinische Studien (EDCTP), die Entwicklung neuer Arzneimittel und Impfstoffe zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten. Wie vom Rat gefordert[xxvii], sollte die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten einen Fahrplan für mögliche gemeinsame Aktionen ausarbeiten, die sich auf das Europäische Aktionsprogramm zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria und Tuberkulose[xxviii] stützen. Die EU sollte Synergien fördern und in allen relevanten Politikfeldern kohärente und koordinierte Maßnahmen zur Bekämpfung der drei Krankheiten ergreifen[xxix]. Diesbezüglich plant die Kommission, gegen Ende des Jahres eine Mitteilung über die Bekämpfung von HIV/Aids in der Europäischen Union und in den Nachbarstaaten vorzulegen. Bei den internationalen Bemühungen um die Versorgung der Entwicklungsländer mit grundlegenden Arzneimitteln spielt die EU eine führende Rolle. Diese Anstrengungen trugen zur Annahme der Doha-Erklärung zu TRIPS und öffentlicher Gesundheit im November 2001 bei, in der bekräftigt wird, dass WTO-Mitglieder aus Gründen der öffentlichen Gesundheit die Flexibilität des TRIPS-Übereinkommens nutzen und sogar Zwangslizenzen für Arzneimittel erteilen können.

- Ausbau der Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung, Energieversorgung und IKT-Ausstattung: Die Partnerschaft zwischen der EG und Afrika im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, die auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung (WSSD) auf den Weg gebracht wurde, wird den Rahmen für die Anstrengungen der EU zur Verstärkung der nachhaltigen Nutzung der verfügbaren und begrenzten Wasserressourcen, zur Deckung des Grundbedarfs bei der Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung sowie zur Förderung einer besseren lokalen, nationalen und grenzübergreifenden Bewirtschaftung der Wasserressourcen bilden. Die Wasserfazilität spielt bei der Förderung dieser Prozesse und der Mobilisierung zusätzlicher Ressourcen eine Katalysatorrolle. Die ebenfalls auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung ins Leben gerufene EU-Energieinitiative wird weiterhin den Rahmen für die Bemühungen der EU um eine bessere Versorgung mit bezahlbaren Energiedienstleistungen bilden, wodurch wirtschaftliche und soziale Entwicklung gefördert werden. In Bezug auf die Mobilisierung zusätzlicher Investitionen für erschwingliche, zuverlässige und nachhaltige Energiedienstleistungen für die Armen, für die vor allem erneuerbare Energiequellen herangezogen werden sollen, sowie für die Entwicklung sauberer und energieeffizienten Technologien der Gas- und Erdölproduktion wird der Energiefazilität eine wichtige Hebelfunktion zukommen. Bei den Projekten im Energiesektor sollte immer auch eine rationellere Energienutzung angestrebt werden. Bei dem Gemeinschaftsprogramm COOPENER liegt der Schwerpunkt der Hilfe ebenfalls auf der Förderung des Energiesektors im Hinblick auf die nachhaltige Entwicklung und die Armutsbekämpfung. Zu diesem Zweck werden Projekte kofinanziert, mit denen die institutionellen Voraussetzungen für eine bessere Energieversorgung in Subsahara-Afrika geschaffen werden sollen

- Beschäftigungspolitik und menschenwürdige Arbeitsbedingungen: Die Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten gemäß der IAO-Agenda ist äußerst wichtig und sollte Maßnahmen und Initiativen umfassen, bei denen die Beschäftigung, der soziale Schutz, Rechte am Arbeitsplatz (einschließlich der Kernarbeitsnormen), der soziale Dialog und die Gleichberechtigung der Geschlechter im Mittelpunkt stehen[xxx]. Das Argan -Projekt in Marokko ist ein anschauliches Beispiel dafür, wie die EU die Förderung der Gleichstellung, der Beschäftigung und des Umweltschutzes sinnvoll miteinander verknüpfen kann (siehe Kasten 3). Die EU sollte insbesondere die Stärkung der für den Arbeitsmarkt maßgeblichen Institutionen und Akteure einschließlich der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und des sozialen Dialogs fördern. In diesem Zusammenhang sollten die Kernarbeitsnormen als unabdingbare Voraussetzungen für die Effizienz und Funktionsfähigkeit des Arbeitsmarkts weiter unterstützt werden.

Kasten 3: Steigerung der Beschäftigung von Frauen (Marokko)

Im südwestlichen Marokko finanzieren die Kommission und die EIB seit 2003 ein mit 40 Mio. EUR ausgestattetes Projekt zur Verbesserung der Lebensbedingungen von Frauen, die in der Arganölherstellung tätig sind. Die Gewinnung dieses Öls brachte einen direkten Nutzen für 4 500 Frauen, da sie ihnen über einen langen Zeitraum ein regelmäßiges Einkommen verschafft. Die Frauen treten seither für eine nachhaltige Bewirtschaftung des Baumbestandes ein, der für die Bekämpfung der Entwaldung von entscheidender Bedeutung ist. Das Projekt ist also ein gutes Beispiel dafür, wie die EU die Förderung der Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt und des Umweltschutzes sinnvoll miteinander verknüpfen kann.

Diese Maßnahmen sind zwar wichtig, werden aber allein nicht ausreichen, um die bestehenden Ungleichheiten und die mangelnde soziale Kohäsion zu überwinden, die den Bemühungen um die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele im Wege stehen. Die komplexen, facettenreichen Probleme erfordern vielmehr facettenreiche und umfassende Antworten. Aus diesem Grund sind in den folgenden Querschnittsbereichen Maßnahmen erforderlich:

- Wahrung und Förderung der kulturellen Vielfalt: Die kulturelle Vielfalt und das sprachliche Erbe Afrikas sollten durch die Anregung und den Schutz der Kulturproduktion, die Unterstützung des Zugangs zu Kulturgütern und die Förderung der Kulturindustrien (einschließlich des Schutzes der Urheberrechte) bewahrt werden. Das geplante UNESCO-Übereinkommen zum Schutz und zur Förderung der Vielfalt kultureller Ausdrucksformen wird einen neuen internationalen Rahmen für die Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei der Wahrung der kulturellen Vielfalt bieten. Die Kultur bestimmt die Funktionsweise von Wirtschaft und Gesellschaft und ist daher für den Erfolg aller Entwicklungsanstrengungen äußerst wichtig. Vielfalt ist ein Trumpf und kein Hindernis, wie die Erfahrungen in der EU zeigen. Zusätzlich zur Unterstützung verschiedener Kultur- und Austauschprogramme ist daher die kulturelle Dimension des Entwicklungsprozesses zu berücksichtigen. Ebenso muss der interkulturelle Dialog auf lokaler, nationaler, regionaler und kontinentaler Ebene gefördert werden. Eine für die Beschleunigung dieses Dialogs zwischen Europa und Afrika maßgebliche Komponente ist die Einrichtung von Partnerschaften zwischen afrikanischen und europäischen Universitäten und Schulen, Parlamenten, Städten, Gemeinden, Unternehmen und Branchen, Gewerkschaften, zivilgesellschaftlichen Netzwerken und Museen. In diesem Zusammenhang könnte die EU auch ein europäisches Programm für junge Menschen auflegen, die mehr über die Entwicklung Afrikas erfahren und sich dafür einsetzen wollen[xxxi]. Das wichtigste Ergebnis dieser Partnerschaften wäre ein großes, breit gefächertes Netz von tief greifenden, auf einer soliden Grundlage stehenden Partnerschaften zur Förderung der Institutionen, mit denen die Bande zwischen den beiden Kontinenten dauerhaft gefestigt würden.

- Verbesserung der nachhaltigen Raumentwicklung : Zu diesem Zweck sollte ein integrierter Ansatz zur Förderung einer nachhaltigen Stadtentwicklung ausgearbeitet werden, der sich auf zwei Pfeiler – die verantwortungsvolle Regierung und die verantwortungsvolle Verwaltung der Städte – stützt. Darüber hinaus sollte die EU eine bessere Planung der Raumentwicklung und Landnutzung fördern. Der Handlungsbedarf in diesen Bereichen ist besonders groß, da die fortschreitende Landflucht die Kluft zwischen den Besitzenden und den Besitzlosen in Afrika vergrößert hat. Die EU sollte innovative Konzepte für die lokale Entwicklung ausarbeiten, mit denen die Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen durch partizipatorische Planungen verstärkt werden. Solche Konzepte stärken die Rolle peripherer Zentren als Entwicklungspole für das jeweilige Umland und ermöglichen bessere Lebensbedingungen für die Landbevölkerung. Die Landreform wird ebenfalls eine wichtige Rolle bei der Überbrückung der sozialen Kluft spielen und die EU ist entschlossen, den Prozess zu unterstützen. Vor diesem Hintergrund fördert sie auch den frühzeitigen Zugang zu Erdbeobachtungs-Daten, was sich als eine besonders gut an die Verhältnisse in Afrika angepasste Vorgehensweise erwiesen hat.

- Migration als positiver Entwicklungsfaktor: Wie in der jüngsten Mitteilung der Kommission über „Migration und Entwicklung“[xxxii] dargelegt wurde, kann die Migration als positiver Entwicklungsfaktor sowohl in Afrika als auch Europa wirken. Dieses Konzept wird weiterhin unterstützt und verfolgt, indem Maßnahmen ergriffen werden, die es für die in der EU lebenden afrikanischen Migranten einfacher, leichter und sicherer machen, Geld in ihre Herkunftsländer zu senden, indem der „brain drain“ (Abzug von Intelligenz) in einen „brain gain“ (Zugewinn von Intelligenz) umgemünzt wird, indem den afrikanischen Ländern geholfen wird, das Potenzial in der jeweiligen Diaspora in Europa zu nutzen und indem andere Formen des Wissensaustausches gefördert werden (unter anderem Rückkehrmigration und zeitweilige oder virtuelle Rückkehr, damit die afrikanischen Migranten auf diese Weise ihre Fähigkeiten in den Dienst ihrer Heimatländer stellen könnten). Besondere Aufmerksamkeit sollte dem Personalmangel im afrikanischen Gesundheitssektor gelten. Gleichzeitig sollte sich die EU stärker mit der erzwungenen Migration und den Flüchtlingsströmen innerhalb des afrikanischen Kontinents auseinandersetzen, die eine wirtschaftliche und politische Destabilisierung mit sich bringen, und die afrikanischen Staaten in ihren Bemühungen unterstützen, diese Migrationsströme zu steuern. Aber auch die Sicherheit ist ein wichtiges Anliegen der Bürger und Regierungen (nicht zuletzt auch im Mittelmeerraum). Diesbezüglich konnten insbesondere im Rahmen der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen der EU und ihren nordafrikanischen Partnern maßgebliche Fortschritte erzielt werden, die sich auch auf Bereiche wie illegale Einwanderung und Menschenhandel erstrecken. Derartige Maßnahmen haben weiterhin eine vorrangige Bedeutung. Dieser Priorität wurde auch im Barcelona-Prozess und den ENP-Aktionsplänen Rechnung getragen.

3.1.3.2. Eine umweltverträgliche Entwicklung

Das Überleben vieler Menschen in Afrika hängt stark von natürlichen Ressourcen ab, was sich besonders bei Krisen wie Hungersnöten und Konflikten oder nach Naturkatastrophen zeigt. Das ökologische System Afrikas ist jedoch verwundbar und durch Wasserknappheit, Klimawandel und Desertifikation bedroht. Das derzeitige Bevölkerungswachstum und die Expansion der Landwirtschaft brachten eine Bodenknappheit mit sich und die Intensivierung der Landwirtschaft trug zu einer weiteren Verschlechterung der Böden bei. Der Lebensunterhalt von schätzungsweise 65 Millionen Menschen, die in bzw. in der Nähe von Wäldern leben, hängt von der Waldnutzung ab und der Druck zu einer gewerblichen Nutzung der Wälder steigt.

Die EU wird daher Afrika beim Schutz seiner Umwelt als seinem wertvollsten Gut unterstützen . Konkret sollten unter anderem folgende Maßnahmen ergriffen werden:

- Bewirtschaftung der ökologischen Vielfalt: Forstwirtschaft, Fischerei und Wasserwirtschaft. Zur Erhaltung der durch die Wälder geschaffenen Arbeitsplätze, der Existenzgrundlagen im ländlichen Raum sowie der ökologischen Güter und Dienstleistungen sollte die EU an erster Stelle die nachhaltige Bewirtschaftung der Waldressourcen fördern. Wie in der Mitteilung über „Wälder und Entwicklung“ aus dem Jahre 1999 und im EU-Aktionsplan für Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor (FLEGT) dargelegt, sollte sie daher eine von den lokalen Gemeinschaften getragene Waldbewirtschaftung und eine verantwortungsvollere Forstwirtschaft fördern. Zweitens wird die Einbeziehung klarer Mechanismen zur nachhaltigen Bewirtschaftung der Fischbestände in die einzelstaatlichen und regionalen Strategien die Bekämpfung der illegalen Fischerei weiter voranbringen, den Schutz der Meeres- und Küstenumwelt ermöglichen und die durch die Fischerei verursachten Schäden verringern[xxxiii]. Drittens sollte die EU ihre Bemühungen um die Förderung einer integrierten Bewirtschaftung der Wasserressourcen verstärken, die mit der 2002 in Johannesburg begründeten strategischen Partnerschaft zwischen Afrika und der Europäischen Union im Bereich der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung eingeleitet wurden. Mit Hilfe von Partnerschaften, die afrikanische und europäische Wissenschaftler zusammenführen, sollte eine Afrikanische Beobachtungsstelle für nachhaltige Entwicklung eingerichtet werden, um wichtige Informationen über die Umweltbedingungen und die Verteilung der Ressourcen zu erhalten. Darüber hinaus sollten geeignete Informationssysteme eingerichtet werden, um frühe Warnsignale für mögliche Krisen zu erkennen und zu analysieren.

Kasten 4: Raumfahrtpolitik zur Förderung der nachhaltigen Entwicklung in Afrika

Die auf Antrag fünf afrikanischer regionaler Wirtschaftsgemeinschaften im Jahr 2000 eingeleitete PUMA-Initiative, die von der EU mit einem Betrag von 11 Mio. EUR gefördert wird, hat 53 afrikanischen Staaten Zugang zu Umweltinformationen und Satellitendaten verschafft, die für die Frühwarnung vor Naturkatastrophen, die Erhöhung der Ernährungssicherheit, die Verbesserung der Verwaltung im Gesundheitssektor, die effizientere Nutzung von Wasser- und Energieressourcen eingesetzt werden und gleichzeitig eine bessere Umweltüberwachung erlauben. Die Kommission hat im Rahmen der technischen Hilfe 50 Empfangsstationen bereitgestellt und mit der Ausbildung einer kritischen Masse von 350 afrikanischen Fachkräften zum Kapazitätenaufbau beigetragen. Die im September 2005 erfolgreich abgeschlossene PUMA-Initiative ist der Vorläufer der AMESD-Initiative ( African Monitoring of the Environment for Sustainable Development ), die von denselben regionalen Wirtschaftsgemeinschaften in Absprache mit der AU in der Erklärung von Dakar im Jahr 2002 gefordert wurde. Mit Hilfe von AMESD werden alle afrikanischen Akteure ihr Umweltmanagement durch eine effizientere Nutzung von Fernerkundungs- und IKT-Daten und –Informationen verbessern können. Darüber hinaus wird AMESD die afrikanische Schnittstelle zur europäischen Initiative zur globalen Umwelt- und Sicherheitsüberwachung (GMES) bilden.

- Eindämmung der Wüstenbildung und Verbesserung der nachhaltigen Landnutzung : In nationale Konzepte eingebundene operative Partnerschaften werden die geeignete Verknüpfung der Prioritäten bei der Eindämmung der Bodendegradation und der Armutsbekämpfung, der Gewährleistung der Ernährungssicherheit, der vernünftigen Bewirtschaftung der Wasserressourcen sowie der Entwicklung von Landwirtschaft und ländlichem Raum ermöglichen. Was die konkrete Durchführung anbelangt, so sollen erfolgreiche Beispiele für eine Partizipation auf lokaler Ebene aufgegriffen und der Wissensaustausch zwischen den Akteuren verstärkt werden. Ferner sollte die EU die Einbeziehung der nationalen Aktionsprogramme zur Umsetzung des UN-Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung in die nationalen Entwicklungsstrategien der afrikanischen Partner fördern.

- Erhaltung der biologischen Vielfalt durch die Unterstützung regionaler, subregionaler und nationaler Anstrengungen, die in Afrika zur Umsetzung des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt, des Cartagena-Protokolls über die biologische Sicherheit und das Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen (CITES) unternommen werden. In diesem Zusammenhang sollten insbesondere Maßnahmen zur Verwirklichung der folgenden auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung gesteckten Ziele ergriffen werden: deutliche Reduzierung des Artensterbens bis 2010, Einrichtung repräsentativer und gut verwalteter Schutzgebiete bis 2012, Bekämpfung der übermäßigen Nutzung wild lebender Arten und der daraus gewonnenen Produkte sowie des illegalen Handels mit diesen. Ferner sollten das afrikanische Netzwerk für Artenvielfalt, die weitere Untersuchung gebietsfremder invasiver Arten, die regionalen Vorbereitungen auf künftige Tagungen im Rahmen des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt und die wirksamere Umsetzung nationaler Rechtsvorschriften über biologische Sicherheit unterstützt werden. Der Schutz der grenzübergreifenden Biosphäre in Benin, Burkina Faso und Niger ist ein gutes Beispiel für eine wirksame regionale Zusammenarbeit bei der Erhaltung und Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen.

- Wirksame Reaktion auf die Auswirkungen des Klimawandels: Dies sollte die Durchführung nationaler Anpassungspläne (NAPA) für die am wenigsten entwickelten Länder Afrikas einschließen. Die entsprechenden Maßnahmen sollten im Rahmen des vor kurzem angenommenen EU-Aktionsplans über Klimawandel und Entwicklung ergriffen werden.

- Unterstützung für einen umweltverträglichen Umgang mit Chemikalien durch den Aufbau von Risikomanagementkapazitäten, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt und durch die Umsetzung der internationalen Übereinkommen, Abkommen und Projekte über den Umgang mit Chemikalien (z. B. das afrikanische Programm zur Beseitigung obsoleter Pestizidbestände).

3.2. Aufstockung der EU-Mittel für Afrika

Für die Hilfemaßnahmen in Afrika werden beträchtliche Mittel bereitgestellt, die in den letzten Jahren noch aufgestockt wurden. 2003 wurden von der gesamten EU (d.h. von den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission) Mittel in Höhe von 15 Mrd. EUR für die Entwicklungszusammenarbeit mit Afrika zur Verfügung gestellt. 1985 lag dieser Betrag noch bei 5 Mrd. EUR. Damit ist die EU bei weitem der größte Geber: sie stellt 60 % der gesamten für Afrika geleisteten öffentlichen Entwicklungshilfe (ODA) bereit (siehe Tabelle). Das vorliegende Dokument zeigt jedoch, dass das Ziel, Afrika bis 2015 die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele zu ermöglichen, nur erreicht werden kann, wenn sich die Union noch stärker politisch und finanziell für Afrika engagiert.

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Neue Ziele in der Entwicklungszusammenarbeit der Mitgliedstaaten: Im Juni 2005 ging der Europäische Rat eine ehrgeizige Verpflichtung ein. Die EU vereinbarte neue Ziele für die öffentliche Entwicklungshilfe und verpflichtete sich, ihre gesamte öffentliche Entwicklungshilfe bis 2010 auf 0,56 % des BNE und bis 2015 auf 0,7 % des BNE zu erhöhen. Ausgehend von den Schätzungen für 2006 sollten aufgrund dieser Verpflichtung jährlich zusätzliche Mittel in Höhe von rund 20 Mrd. EUR (bis 2010) bzw. 46 Mrd. EUR (bis 2015) für die öffentliche Entwicklungshilfe zugewiesen werden. Die EU vereinbarte ferner, mindesten 50 % dieser zusätzlichen Mittel für den afrikanischen Kontinent einzusetzen. Falls all dies ordnungsgemäß umgesetzt wird, wird die EU bis 2015 zusammen genommen zusätzliche 23 Mrd. EUR im Jahr für Afrika aufwenden. Die EU rief auch andere Geber und nicht in der OECD vertretene Länder auf, sich der Initiative anzuschließen. Die Kommission sollte genaues Augenmerk darauf richten, dass diese Zusagen nun in die Praxis umgesetzt werden.

Die für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele erforderliche Finanzierung kann auch über andere, innovative Finanzierungsmechanismen gesichert werden. Einige Mitgliedstaaten werden die internationale Finanzierungsfazilität (IFF) in Anspruch nehmen, um Finanzressourcen für die Entwicklung zur Verfügung zu stellen. Eine Gruppe von Staaten hat bereits die Fazilität für Immunisierungsprogramme genutzt und feste finanzielle Zusagen gemacht. Einige Mitgliedstaaten werden einen Beitrag für Flugtickets leisten, um die Finanzierung von Projekten (insbesondere im Gesundheitswesen) entweder direkt oder über die IFF zu ermöglichen. Andere EU-Mitgliedstaaten wiederum erwägen, ob und in welchem Umfang sie sich an diesen Initiativen beteiligen oder wie sie auf andere Weise ihre traditionelle ODA aufstocken können.

Ein ehrgeizigerer Finanzrahmen für die Gemeinschaft: Um die Hebelwirkung der von der Gemeinschaft und den Mitgliedstaaten geleisteten Hilfe zu steigern, sollten die von der Gemeinschaft bereitgestellten Mittel beträchtlich erhöht werden. Nach Ende der Laufzeit des 9. Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) werden im mehrjährigen Finanzrahmen für die AKP-Länder und in anderen thematischen und horizontalen Haushaltslinien jährlich Mittel in Höhe von circa 4 Mrd. EUR für die Länder in Subsahara-Afrika zur Verfügung stehen. Der Rat verpflichtete sich am 21. Februar 2005 beim Abschluss der Verhandlungen über die Überprüfung des Abkommens von Cotonou, „die Hilfeanstrengungen zugunsten der AKP-Staaten mindestens auf dem Niveau des 9. EEF, ohne die Restmittel, zu halten und auf der Grundlage von Schätzungen der Gemeinschaft darüber hinaus die Auswirkungen der Inflation, des Wachstums in der Europäischen Union und der Erweiterung um 10 neue Mitgliedstaaten im Jahr 2004 zu berücksichtigen“. Die vorliegende Afrikastrategie sollte den Bezugsrahmen für die im Anschluss an den 9. EEF durchgeführten Programme und Maßnahmen bilden. Damit diese Mittel eine maximale Wirksamkeit entfalten können, sollte ihre Zuweisung im Einklang mit den Grundsätzen der Differenzierung, der Subsidiarität und der institutionellen Nachhaltigkeit über Richtprogramme erfolgen, die sich auf einzelne Länder, Regionen oder die Zusammenarbeit zwischen den AKP-Staaten beziehen. Für Nordafrika ist anzumerken, dass für die Umsetzung der Europäischen Nachbarschaftspolitik im Allgemeinen und die Durchführung von Aktionsplänen im Besonderen ein neues Finanzierungsinstrument vorgesehen ist: Ab 2007 soll das Europäische Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument (ENPI) an die Stelle von MEDA und anderen derzeit in Nachbarländern eingesetzten Instrumenten treten.

Gemäß der vorliegenden Afrikastrategie sollte der neue Finanzrahmen die intra- und interregionale Zusammenarbeit wie auch die panafrikanische Zusammenarbeit fördern. Die Zusammenarbeit zwischen nordafrikanischen und südlich der Sahara gelegenen Ländern, für die unterschiedliche Kooperationsvereinbarungen mit der EG gelten, sollte erleichtert werden. Ferner sollte die EU sicherstellen, dass sich nordafrikanische Länder an interregionalen und panafrikanischen Initiativen beteiligen können, die aus EEF-Mitteln finanziert werden. Das ENPI sollte auch Bestimmungen enthalten, die eine Unterstützung der Zusammenarbeit zwischen den nordafrikanischen Ländern und ihren südlich der Sahara gelegenen Nachbarländern in Bereichen erlauben, die wie z.B. die Migration von gemeinsamem Interesse sind[xxxiv].

3.3. Ein wirksameres EU-Konzept

Vernünftige entwicklungspolitische Konzepte, die sich auf substanzielle Hilfeleistungen stützen, sind von entscheidender Bedeutung, können aber nur Veränderungen bewirken, wenn sie in konkrete und kohärente Entwicklungsmaßnahmen umgesetzt werden. Schwerfällige Verfahren und Verwaltungsauflagen stellen oft eine große Belastung für die ohnehin bereits knappen Humanressourcen der Empfängerländer dar. Die Kosten, die aus der mangelnden Koordinierung und Komplementarität zwischen den Gebern erwachsen, können wohl nicht zu hoch angesetzt werden und Afrika leidet am stärksten unter dieser Last, da die administrativen Kapazitäten der meisten afrikanischen Länder gering sind. Eine weitere Verschärfung der Probleme bringen die unterschiedlichen und manchmal sogar widersprüchlichen Verfahren, Auflagen und Konditionen der Geber mit sich.

Im Zusammenhang mit der Finanziellen Vorausschau 2007-2013 hat die Kommission eine vereinfachte Struktur für die Durchführung der Außenhilfe der Gemeinschaft vorgeschlagen. Anstelle der bestehenden Palette geografischer und thematischer Instrumente, die im Laufe der Zeit ad hoc entwickelt wurden, werden in Zukunft sechs Instrumente vorgeschlagen. Dieses neue Konzept zielt darauf ab, die Kohärenz und Konsistenz zu fördern sowie mit den verfügbaren Ressourcen bessere Ergebnisse zu erzielen und mehr zu erreichen. Ferner wurden Schritte unternommen, um die Finanzierungs- und Verwaltungsverfahren zu verbessern. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, die Regelungen der Haushaltsordnung für den Gesamthaushalt zu überarbeiten, die einer reibungslosen Zusammenarbeit mit Entwicklungspartnern und einer stärkeren Koordinierung mit anderen Gebern im Wege stehen. Die revidierte Haushaltsordnung soll ebenso wie die für die kommende finanzielle Vorausschau vorgesehenen neuen Kooperationsinstrumente im Januar 2007 in Kraft treten. Die vorgeschlagenen Änderungen beziehen sich insbesondere auf Wiederausschreibungen, die Zuschussvergabe und die (de)zentrale Verwaltung. Außerdem erleichtern sie die gemeinsame Finanzierung mit anderen Gebern, da die Kommission dann finanzielle Beiträge von Mitgliedstaaten und anderen Gebern zu von ihr verwalteten Projekte akzeptieren und die Projektverwaltung EU-externen Gebern übertragen kann.

Auch auf EU-Ebene wurden umfangreiche Verpflichtungen im Hinblick auf die stärkere Koordinierung und Komplementarität der Entwicklungspolitik eingegangen, so auch vor kurzem auf dem Hochrangigen Forum über die Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit in Paris (März 2005). Im Mai 2005 bekräftigte der Rat „Allgemeine Angelegenheiten“, dass die raschere Durchführung von Hilfemaßnahmen in Afrika Priorität habe. Darüber hinaus führen Geber in verschiedenen Ländern wie Mosambik, Äthiopien, Uganda und Marokko innovative Mechanismen ein, um die Wirksamkeit der Hilfe zu steigern. Auf der Grundlage dieser Verpflichtungen und Erfahrungen könnte jedoch – was konkrete Maßnahmen anbelangt - noch mehr getan werden. Die 26 Akteure der EU - die 25 Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission - sollten bei diesem Prozess die Führung übernehmen und mit ihren gemeinsamen Maßnahmen ein Beispiel setzen. Die neue Erklärung zur Entwicklungspolitik der Gemeinschaft bildet einen gemeinsamen Rahmen für ein Handeln der EU als Ganzes. Ferner wurden Grundsätze und Regelungen für die Entwicklungszusammenarbeit vereinbart[xxxv] und Ziele, Zielvorgaben und Benchmarks weiter spezifiziert[xxxvi].

Daher ist es nun an der Zeit für konkrete Maßnahmen und ein strukturiertes Vorgehen. In einzelnen Gebieten wurden zwar konkrete Vorschläge wie z.B. die künftige Friedensfazilität, die EU-Afrika-Partnerschaft zur Entwicklung von Netzwerken und Infrastrukturen oder die Governance-Initiative der EU gemacht. Insgesamt ist jedoch ein systematischerer Ansatz erforderlich. Die EU sollte deshalb einen Aktionsplan zur Steigerung der Effizienz der Hilfe annehmen, der vorrangig auf Subsahara-Afrika Anwendung finden sollte. Der Plan, der 2006 vorgelegt werden wird, sollte sich auf vier Initiativen stützen, die auf Beschlüssen des Rats „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“ vom November 2004 basieren und nach einem festen Zeitplan überprüft werden sollten:

- Nutzung des Geberatlasses der EU als Instrument zur Kontrolle der Effizienz: Über die erfolgreiche geografische Erfassung der Entwicklungszusammenarbeit hinaus sollte der Geberatlas künftig als Instrument für das jährliche Monitoring der Wirksamkeit der EU-Hilfe dienen und Orientierung für künftige Maßnahmen der EU bieten.

- Festlegung nationaler „Koordinierungsfahrpläne“: Durch die Festlegung eines Fahrplans für die Harmonisierung der Gebermaßnahmen vor Ort in den einzelnen afrikanischen Ländern wird die EU die Transaktionskosten drastisch senken und den Aufbau von Kapazitäten und die Wahrnehmung von Zuständigkeiten seitens der Partner unterstützen.

- Annahme gemeinsamer Programmplanungsdokumente: Derzeit vereinbaren die einzelnen EU-Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission gesonderte Programmplanungsdokumente mit jedem einzelnen Empfängerland. Die Annahme eines gemeinsamen Rahmens für die Mehrjahresplanung der gesamten EU wird daher eine beträchtliche Verbesserung der Komplementarität und Effizienz ihrer Maßnahmen ermöglichen. Ausgehend von früheren Erfahrungen sollte die Kommission im ersten Halbjahr 2006 ein gemeinsames Format für Programmplanungsdokumente vorschlagen.

- Entwicklung gemeinsamer Verfahren: Die EU muss schwerfällige Verfahren insbesondere durch die Einführung eines gemeinsamen Formats für Finanzierungsabkommen vereinfachen. Dieses Format stützt sich auf Erfahrungen in Ländern wie Sambia oder Mosambik und bietet allen Gebern in jedem Land einen zentralen Mechanismus für den Dialog, die Auszahlungen und die Unterstützungsmaßnahmen. Die Kofinanzierung und Bündelung der Mittel sollte systematisch angestrebt werden.

Die EU sollte auch die Qualität ihrer Hilfe verbessern, indem sie die Transparenz, Vorhersehbarkeit und Ergebnisorientierung ihrer Maßnahmen erhöht. Um diese Ziele zu erreichen und die Hebelwirkung der Gemeinschaftsmaßnahmen zu verstärken, sollte die EU die allgemeine und sektorbezogene Budgethilfe ausbauen (vgl. obige Ausführungen zum Partnerschaftskonzept). Budgethilfeprogramme bieten viele mögliche Vorteile. Sie stärken die Eigenverantwortlichkeit und implizieren geringere Transaktionskosten. Da diese Hilfe de facto nicht gebunden ist, ermöglicht die Budgethilfe eine effizientere Nutzung der Hilfe. Durch die Nutzung von staatlichen Verfahren tragen diese Programme zudem zu einem langfristigen Kapazitätenaufbau und zur Nachhaltigkeit bei. Die Budgethilfe wird in Einklang mit den einschlägigen Verpflichtungen bezüglich einer transparenten und nachvollziehbaren finanziellen und administrativen Verwaltung der Entwicklungsgelder eingesetzt. Da alle öffentlichen Ausgaben in den Haushaltsrahmen einfließen, können die nationalen Regierungen bei den Budgethilfeprogrammen auch die Kapitalausgaben und die laufenden Ausgaben in ein ausgewogeneres Verhältnis bringen. Wenn all diese Faktoren mit einem ergebnisorientierten Ansatz kombiniert werden, kann eine sehr viel wirksamere Durchführung der Hilfe und Armutsbekämpfung erzielt werden.

Derzeit wird die Förderfähigkeit im Rahmen der Budgethilfe großenteils anhand von Bewertungen bestimmt, die sich oft auf die Arbeit des IWF stützen und die nationale oder sektorspezifische Politik, die makroökonomische Stabilität und die Verbesserungen bei der Verwaltung der öffentlichen Mittel zum Gegenstand haben. Diese Kriterien sind zwar stichhaltig, doch die EU muss auch zu einem eigenen Urteil gelangen, das ihren Vorstellungen und Interessen in bestimmten politischen Situationen und dem Entwicklungsbedarf entspricht. Daher wird empfohlen, (i) die EU-Positionen im IWF-Entscheidungsprozess deutlicher und koordinierter herauszustellen und (ii) für fragile Staaten und Länder, die einen Übergangsprozess durchlaufen und bislang oft von der Budgethilfe ausgeschlossen wurden, innovative Konzepte in Betracht zu ziehen. Unter solchen Umständen sollte die EU nicht kurzfristigen haushaltspolitischen Erwägungen nachgeben, sondern ein langfristiges Konzept verfolgen. Die Budgethilfe, die von einem ständigen und intensiven politischen Dialog sowie einem strengen Monitoring begleitet werden muss, könnte dann als Option betrachtet werden.

Schließlich könnte ein umfangreicherer Schuldenerlass auf einer breiteren Basis erforderlich sein. Die EU sollte sich weiterhin für die vollständige Umsetzung der erweiterten HIPC-Initiative einsetzen, darüber hinaus aber auch die Unterstützung neuer internationaler Initiativen - z.B. für Länder, die einen Konflikt überwunden haben oder unter exogenen Schocks leiden - in Betracht ziehen.

Darüber hinaus sind solide wissenschaftliche und technologische Kenntnisse als Grundlage einer strategischen und nachhaltigen Entwicklungspolitik wie auch für die effektive und effiziente Entwicklungszusammenarbeit unerlässlich.

4. SCHLUSSFOLGERUNGEN

Seit einigen Jahren beansprucht ein vorwärts gewandtes Afrika, das mehr Zuversicht, Dynamik und Optimismus denn je ausstrahlt, wieder einen Platz auf der internationalen Bühne. In diesen Jahren wurden beträchtliche Fortschritte im Bereich der verantwortungsvollen Staatsführung erzielt und erstmals seit Jahrzehnten ist ein anhaltendes Wirtschaftswachstum zu verzeichnen. Darüber hinaus haben AU und NEPAD wie auch die regionalen Organisationen politische und wirtschaftliche Entwicklungspläne und eine Zukunftsvision für Afrika ausgearbeitet. Das Cotonou-Abkommen, das Abkommen über Handel, Entwicklung und Zusammenarbeit (TDCA), die Europa-Mittelmeer-Partnerschaft und die Europäische Nachbarschaftspolitik bilden einen soliden Rahmen für die Beziehungen zwischen der Europäischen Union und Afrika. Die Entwicklung Afrikas steht nun ganz oben auf der internationalen politischen Agenda und auf internationaler Ebene herrscht große Übereinstimmung hinsichtlich der erforderlichen grundlegenden Maßnahmen. Nun bietet sich eine einmalige Gelegenheit, Afrika auf dem Weg zur nachhaltigen Entwicklung ein großes Stück voranzubringen.

Als langjähriger Partner und enger Nachbar Afrikas ist die EU in einer guten Position, um in diesem Prozess eine führende Rolle zu übernehmen. Europa und Afrika sind durch eine gemeinsame Geschichte, miteinander verflochtene Kulturen und gemeinsame Ziele miteinander verbunden. Die nachhaltige soziale, wirtschaftliche und politische Entwicklung Afrikas ist daher in unserem gemeinsamen Interesse. Afrika propagiert eine neue Vision für die Zukunft des Kontinents; nun muss die EU auf diesen Ruf schnell und verantwortungsbewusst reagieren. Das kommende Jahrzehnt (2005-2015) wird einen Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Europa und Afrika darstellen. Afrika und Europa sollten ihren gemeinsam Kampf gegen HIV/Aids, Armut, Umweltzerstörungen und gewaltsame Konflikte verstärken und sich gemeinsam um eine bessere Versorgung mit grundlegenden sozialen Dienstleistungen und um höhere Investitionen in wichtigen Bereichen bemühen. Die in dieser Mitteilung aufgezeigte EU-Strategie für Afrika, die der Europäische Rat voraussichtlich im Dezember 2005 annehmen wird, ist die Antwort der EU auf eine große Herausforderung: Afrika muss wieder auf den Weg einer nachhaltigen Entwicklung gebracht werden und die Millenniums-Entwicklungsziele müssen bis 2015 erreicht werden. Dies ist unser gemeinsamer Auftrag und unsere gemeinsame Pflicht.

Abkürzungen

AFLEG | Africa Forest Law Enforcement and Governance |

AIDS | Erworbenes Immundefektsyndrom |

AKP | Staaten in Afrika, im Karibischen Raum und im Pazifischen Ozean |

AMCOW | Afrikanischer Ministerrat für Wasser |

APRM | Afrikanischer Peer-Review-Mechanismus |

AU | Afrikanische Union |

BIP | Bruttoinlandsprodukt |

BNE | Bruttonationaleinkommen |

CGIAR | Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung |

CITES | Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten freilebender Tiere und Pflanzen |

COMESA | Gemeinsamer Markt für das südliche und östliche Afrika |

DAC | Entwicklungshilfeausschuss (der OECD) |

ECOFAC | Programm zur Erhaltung und rationellen Nutzung der Waldökosysteme in Zentralafrika |

EDCTP | Partnerschaft der Europäischen Länder und der Entwicklungsländer für klinische Studien |

EEF | Europäischer Entwicklungsfonds |

EIB | Europäische Investionsbank |

EITI | Extractive Industries Transparency Initiative |

EMP | Europa-Mittelmeer-Partnerschaft |

ENP | Europäische Nachbarschaftspolitik |

ENPI | Europäisches Nachbarschafts- und Partnerschaftsinstrument |

ESDP | Europäische Sicherheits- und Verteidigungspolitik |

ESDP | European Security and Defence Policy |

EU | Europäische Union |

FEMA | Forum der Energieminister in Afrika |

FEMIT | Fazilität Europa-Mittelmeer für Investitionen und Partnerschaft |

FLEGT | Rechtsdurchsetzung, Politikgestaltung und Handel im Forstsektor |

FPA | Partnerschaftsabkommen für die Fischerei |

G8 | Gruppe der Acht |

HIPC | Hoch verschuldete arme Länder |

HIV | Human-Immunschwäche-Virus |

IAO | Internationale Arbeitsorganisation |

IDA | Internationale Entwicklungsorganisation |

IKT | Informations- und Kommunikationstechnologie |

IWF | Internationaler Währungsfonds |

LICUS | Low Income Countries Under Stress |

LRRD | Linking Relief, Rehabilitation and Development |

LSP | Länderstrategiepapier |

MDG | Millenniums-Entwicklungsziele |

NAPA | Nationaler Anpassungsplan |

NEPAD | Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas |

NRO | Nichtregierungsorganisation |

NRP | Nationales Richtprogramm |

ODA | Öffentliche Entwicklungshilfe |

OECD | Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung |

SSATP | Programm zur Verkehrspolitik in den Ländern in Subsahara-Afrika |

SWEEEP | Programm für sektorweite Unternehmen, Beschäftigung, Gleichbehandlung und Chancengleichheit |

TICAD | Internationale Konferenz für die Entwicklung Afrikas in Tokio |

TRIPS | handelsbezogene Aspekte der Rechte an geistigem Eigentum |

UN | Vereinte Nationen |

WPA | Wirtschaftspartnerschaftsabkommen |

WSIS | Weltgipfel über die Informationsgesellschaft |

WSSD | Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung |

WTO | Welthandelsorganisation |

YEN | Netzwerk für Jugendbeschäftigung |

[i] Mitteilungen der Kommission mit folgenden Titeln: „Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele – Der Beitrag der Europäischen Union (KOM (2005) 132); „Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele – Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM (2005) 133) und „Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung – Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele“ (KOM (2005) 134).

[ii] Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission – Die Europäische Entwicklungspolitik – „Der Europäische Konsens“ (KOM (2005) 311). Abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/development/body/tmp_docs/european_consensus_311_final_13_07_2005_en.pdf#zoom=100

[iii] Quelle: Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO) mit dem Titel „ Youth pathways to decent work “, vorgelegt auf der 93. Sitzung der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2005.

[iv] Das einzige afrikanische Land, mit dem es keine vertraglichen Vereinbarungen mit der EU gibt, ist Libyen.

[v] Südafrika ist auch Unterzeichnerstaat des Abkommens von Cotonou.

[vi] Siehe KOM (2004) 373 endg., Strategiepapier zur Europäischen Nachbarschaftspolitik.

[vii] Assoziationsabkommen wurden bereits mit Marokko, Algerien, Tunesien und Ägypten unterzeichnet. Libyen hat Beobachterstatus in der Europa-Mittelmeer-Partnerschaft.

[viii] Die Europäische Nachbarschaftspolitik beruht auf einer gegenseitigen Verpflichtung auf gemeinsame Werte in erster Linie in folgenden Bereichen: Rechtsstaatlichkeit, verantwortungsvolles Regieren, Achtung der Menschenrechte einschließlich der Minderheitenrechte, Förderung gutnachbarschaftlicher Beziehungen und Prinzipien der Marktwirtschaft und der nachhaltigen Entwicklung.

[ix] Mitteilungen der Kommission mit folgenden Titeln: „Beschleunigte Verwirklichung der entwicklungspolitischen Millenniumsziele – Der Beitrag der Europäischen Union“ (KOM (2005) 132); „Stärkeres Engagement für die Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele – Entwicklungsfinanzierung und Wirksamkeit der Entwicklungszusammenarbeit“ (KOM (2005) 133) und „Politikkohärenz im Interesse der Entwicklung – Beschleunigung des Prozesses zur Verwirklichung der Millenniums-Entwicklungsziele“ (KOM (2005) 134).

[x] Mitteilung der Kommission mit dem Titel "Vorschlag für eine Gemeinsame Erklärung des Rates, des Europäischen Parlaments und der Kommission – Die Europäische Entwicklungspolitik – „Der Europäische Konsens“ KOM(2005)311. Abrufbar unter: http://europa.eu.int/comm/development/body/tmp_docs/european_consensus_311_final_13_07_2005_en.pdf#zoom=100

[xi] Dies erfolgt insbesondere durch AKP-interne Finanzierung und mit Hilfe der Übertragung eines bestimmten prozentualen Anteils der B-Zuweisungen für die afrikanischen Länder („ shaving-off operations ”) im Rahmen des 9. EEF.

[xii] Einschließlich der Wahrung der Menschenrechte (Artikel 9 des Cotonou-Abkommens).

[xiii] Mit dem Kopenhagener Konsens-Projekt sollte die Prioritätensetzung für die zahlreichen Probleme, die sich der Welt heute stellen, verbessert werden. Zur Einschätzung einiger der größten internationalen Herausforderungen trafen sich führende Wirtschaftswissenschaftler aus der ganzen Welt 2004 in Kopenhagen.

[xiv] Ihren Leitlinien in Bezug auf Kinder in bewaffneten Konflikten folgend wird sich die EU ebenfalls verstärkt darum bemühen, die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in bewaffneten Konflikten zu verhindern, und darüber hinaus die diesbezüglichen Maßnahmen der Vereinten Nationen unterstützen (z. B. Durchführung der Resolution 1612 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen und früherer Resolutionen).

[xv] Mit dem Zertifikationssystem des Kimberley-Prozesses soll unter anderem durch eine gezielte Unterstützung für dessen Anwendung durch afrikanische Diamanten produzierende Länder der illegale Handel mit Konfliktdiamanten unterbunden werden.

[xvi] Die Anwendung eines offensiveren Ansatzes zur Unterstützung der öffentlichen Finanzverwaltung wurde im Rahmen der Partnerschaft für öffentliche Ausgaben und finanzielle Rechenschaftspflicht (PEFA) entwickelt, an der Europäische Kommission, Weltbank, Internationaler Währungsfonds, das französische Ministerium für Auswärtige Angelegenheiten, das Ministerium für internationale Entwicklung des Vereinigten Königreichs, das norwegische Außenministerium und das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft beteiligt sind. Die Analyse und Unterstützung der öffentlichen Finanzverwaltungssysteme ist weiterhin eines der Hauptziele im Rahmen der allgemeinen Budgethilfemaßnahmen. Gleichzeitig müssen etwaige negative Auswirkungen auf Umwelt und Gesellschaft verhindert bzw. so gering wie möglich gehalten werden (z. B. über geeignete Follow-up-Maßnahmen zu der von der Kommission vorgenommenen Nachhaltigkeitsprüfung für die WPA).

[xvii] Mit diesen Abkommen soll Afrika vor allem dabei unterstützt werden, eine bessere Economic Governance zu entwickeln und ein unternehmerfreundliches Umfeld zu schaffen, um die Geschäftskosten der Unternehmen zu senken, Investitionen anzuziehen, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu stärken und den Ausfuhrhandel billiger und effektiver zu gestalten.

[xviii] YEN ist eine gemeinsame Initiative der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO), der Weltbank und der Vereinten Nationen. Verschiedene afrikanische Staaten (Mali, Namibia, Nigeria, Ruanda, und Senegal) haben sich bereit erklärt, nationale Aktionsprogramme zur Jugendbeschäftigung zu entwickeln, wobei die Sozialpartner eng in diese Arbeiten eingebunden sind. Auf der Internationalen Arbeitskonferenz im Juni 2005 wurde beschlossen, YEN weiter auszubauen und zu verstärken.

[xix] Auch für Schulen und Universitäten, nach dem in Nordafrika mit Erfolg angewandten Modell EUMEDconnect. Das Projekt EUMEDconnect (www.eumedconnect.net) verknüpft die nordafrikanischen nationalen Forschungs- und Bildungsnetze untereinander wie auch mit dem europäischen Backbone-Netz GÉANT (www.geant2.net).

[xx] Dafür müssen in den jeweiligen Sektoren folgende Voraussetzungen geschaffen werden:

Verkehr: Senkung der Kosten und qualitative Verbesserung der Infrastrukturen und Dienstleistungen durch die Förderung der optimalen Nutzung vorhandener multimodaler Verkehrssysteme und die angemessene Instandhaltung vorhandener Infrastrukturen, die die transafrikanischen und regionalen Netze unterstützen.

Wasser: weitere Nutzung verfügbarer und begrenzter Wasserressourcen für die Deckung des Bedarfs der Bevölkerung im Hinblick auf die Trinkwasserversorgung und Abwasserentsorgung und Verbesserung der nationalen und lokalen Verwaltung von grenzüberschreitenden Wassereinzugsgebieten.

Energie: Förderung der für die Energieerzeugung und -übertragung erforderlichen Investitionen, mit denen grenzüberschreitende Verbundnetze und Netzerweiterungen ermöglicht werden, und regionale Energievereinbarungen, mit denen die Erschwinglichkeit und Verfügbarkeit von Energiedienstleistungen verbessert werden.

IKT: Anbindung an die kontinentalen und regionalen Netzwerke und Öffnung des Telekommunikationssektors für den Wettbewerb im Hinblick auf die effiziente und kostengünstige Erbringung der IKT-Dienstleistungen.

[xxi] Da die Nachhaltigkeit jedoch fast ausschließlich auf einzelstaatlicher Ebene gewährleistet wird, muss die EG folgendermaßen vorgehen:

Sie muss die Anwendung ihres gut entwickelten Sektorkonzepts im Verkehrs- und im Wassersektor erweitern, um die Nachhaltigkeit der Maßnahmen im Hinblick auf den Sektor und Governance-Fragen, die Wirtschaft und die Finanzen sowie die Institutionen zu verbessern. In den vergangenen sechs bis acht Jahren ermöglichte die Anwendung des Sektorkonzepts nicht nur die Verbesserung des Sektormanagements, in das auch die Privatwirtschaft und die Zivilgesellschaft einbezogen wurden, sondern auch eine Verbesserung der Straßenverkehrsdienste und des Zugangs zu Wasser. In mehr als 20 Ländern in Subsahara-Afrika werden Straßenverkehrsfonds von Straßenverkehrsausschüssen verwaltet, in denen die Beteiligten vertreten sind. Darüber hinaus gibt es neun halbautonome Straßenverkehrsbehörden. Ähnlich sieht es im Wassersektor aus. Die Fortschritte eines Landes in diesen Sektoren sind für die Gewährleistung der Nachhaltigkeit auf regionaler Ebene und auf dem Kontinent von entscheidender Bedeutung.

Die EG muss weitere Sektorprogramme entwickeln und in Ländern (wie z.B. Äthiopien, Benin, Mauritius, Sambia), in denen die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen, die Methode der sektorbezogenen Budgethilfe anwenden, wodurch die Effizienz der Infrastrukturen und Dienstleistungen und die nachhaltige Unterstützung regionaler Netzwerke gefördert werden.

Ferner muss die EG auf den Maßnahmen aufbauen, die im Rahmen der Wasser- und der Energieinitiative der EU und den damit zusammenhängenden Fazilitäten der Gemeinschaft ergriffen wurden. Diese Maßnahmen ermöglichen zum einen die stärkere Verzahnung nationaler und regionaler Strategien zur Gewährleistung der Kohärenz zwischen grenzübergreifenden Verbindungen und der Bereitstellung von Energiedienstleistungen auf dem Land und zum anderen die Integration der Verwaltung der Wasserressourcen auf nationaler und multinationaler Ebene.

[xxii] Dies bezieht sich auch auf EGNOS und GALILEO im Bereich der Satellitennavigation und SESAME beim Flugverkehrsmanagement.

[xxiii] Beschluss des Rates vom 5. Juni 2003 (so genanntes „horizontales“ Mandat), mit dem der Kommission ein Mandat der Europäischen Gemeinschaft für die Aufnahme von Verhandlungen mit Drittstaaten erteilt wird, um bestimmte Klauseln in bestehenden bilateralen Abkommen zu ersetzen.

[xxiv] Schlussfolgerungen des Gipfeltreffens der Vereinten Nationen vom September 2005.

[xxv] Mit Hilfe von Erasmus-Mundus-Stipendien konnten bereits über einhundert afrikanische Hochschulabsolventen Aufbaustudiengänge in Europa abschließen.

[xxvi] Die Durchführungsmodalitäten eines solchen Programms müssten anschließend mit den Mitgliedstaaten erörtert und genauer formuliert werden.

[xxvii] Schlussfolgerungen des Rates vom 24. Mai 2005 zum „Europäischen Aktionsprogramm zur Bekämpfung von HIV/Aids, Malaria and Tuberkulose durch Außenmaßnahmen“.

[xxviii] Mitteilung der Kommission vom 24. April 2005 – KOM(2005) 179 endg.

[xxix] Diese Maßnahmen können sich u.a. auf die folgenden Bereiche erstrecken: bezahlbare Arzneimittel, Regulierungskapazitäten, Humanressourcen im Gesundheitssektor, Forschung und Entwicklung im Bereich neuer Instrumente und Maßnahmen.

[xxx] Die Schlussfolgerungen des Rates vom 3. März 2003 zur sozialen Dimension der Globalisierung beinhalten auch die Unterstützung der Förderung menschenwürdiger Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.

[xxxi] Derzeit gibt es einen „Europäischen Freiwilligendienst“ im Rahmen des Jugendprogramms (Beschluss Nr. 1031/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. April 2000.

[xxxii] In der Mitteilung der Kommission über „Migration und Entwicklung: konkrete Leitlinien“ wurde aufgezeigt, dass eine stärkere Verknüpfung von Migration und Entwicklung beträchtliche, bislang ungenutzte Möglichkeiten zur Umsetzung von Entwicklungszielen bietet.

[xxxiii] Die EG-Fischereiabkommen der neuen Generation (Fischereipartnerschaftsabkommen) regeln den Zugang der gemeinschaftlichen Fischereifahrzeuge, streben die Erhaltung und nachhaltige Nutzung lokaler Fischbestände an und fördern die Entwicklung des lokalen Fischereisektors.

[xxxiv] Artikel 28 und 29 des geänderten AKP-EG-Partnerschaftsabkommens und beiliegende gemeinsame Erklärung des Rates und der Kommission.

[xxxv] Rat „Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen“, 11/2004.

[xxxvi] Hochrangiges Forum 2005.

% der ODA für AFRIKA - 2003

0%

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IDA

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USA

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ODA für

Afrika

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