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Document 52004DC0820

    Mitteilung der Kommission - Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds der Gemeinsamen Fischereipolitik {SEK(2004) 1596}

    /* KOM/2004/0820 endg. */

    52004DC0820

    Mitteilung der Kommission - Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds der Gemeinsamen Fischereipolitik {SEK(2004) 1596} /* KOM/2004/0820 endg. */


    Brüssel, den 15.12.2004

    KOM(2004) 820 endgültig

    MITTEILUNG DER KOMMISSION

    Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds der Gemeinsamen Fischereipolitik

    {SEK(2004) 1596}

    1. EINLEITUNG

    Die Vereinfachung der Verfahren ist zu einem wichtigen Anliegen in der Europäischen Union geworden und steht in der gemeinsamen Verantwortung der Institutionen der EU sowie der Mitgliedstaaten. Im Juni 2002 hat die Kommission den Aktionsplan „Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds“[1] angenommen, auf dessen Grundlage im Dezember 2003 die interinstitutionelle Vereinbarung „Bessere Rechtssetzung“[2] geschlossen wurde. Diese Initiativen sorgen für eine umfassende Unionsstrategie und schaffen einen institutionellen Rahmen, der erlaubt, konkrete Ergebnisse im Vereinfachungsprozess zu erreichen.

    In diesem Zusammenhang hat die Kommission im Februar 2003 ein Rahmenprogramm zur „Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire“[3] vorgeschlagen, das darauf abzielt, einen klaren, leicht verständlichen, aktuellen und benutzerfreundlichen Bestand des EG-Sekundärrechts für Bürger, Wirtschaftsakteure und öffentliche Verwaltung zu schaffen. Dieser Rahmen beinhaltet sechs Aktionsbereiche: Vereinfachung, Konsolidierung, Kodifizierung, Außerkraftsetzung, Obsoleterklärung sowie Organisation & Präsentation des Acquis.

    Im Hinblick auf die Gemeinsame Fischereipolitik fügt sich die Vereinfachung natürlicherweise in die 2002 beschlossene Reform ein[4]. Wichtige Schritte in diese Richtung wurden bereits unternommen, unter anderem durch Beiträge zur Umsetzung des Rahmenprogramms zur „Aktualisierung und Vereinfachung des Acquis communautaire“ (Außerkraftsetzungen, Obsoleterklärungen, Selektion) und weitere spezifische Initiativen. Der Vorschlag für eine Verordnung über den neuen Europäischen Fischereifonds (EFF)[5] stellt beispielhaft diesen Vereinfachungsprozess dar. Die Überlegungen zu diesem Thema haben sich im letzten Trimester 2003 verdichtet, was zu zahlreichen Kontaktaufnahmen und Debatten geführt hat. Die Diskussionen haben außerdem teilweise den strengen Rahmen der Vereinfachung im Sinne des Rahmenprogramms[6] überschritten und weitere Maßnahmen einbezogen, die geeignet erscheinen, die effektive Umsetzung des Gemeinsamen Fischereipolitik zu verbessern. Die vorliegende Mitteilung zieht Bilanz aus den Überlegungen der Kommission und den Ergebnissen der Debatten insgesamt.

    2. STAND DER DINGE

    Die Erfahrung und die durchgeführten Konsultationen zeigen, dass eine Verbesserung des Regelungsumfelds der Gemeinsamen Fischereipolitik Anstrengungen auf Ebene der Regelungsstruktur, aber auch sonstiger Art verlangt, um drei Ziele zu erreichen:

    - die Verbesserung der Klarheit existierender Texte, deren Vereinfachung sowie bessere Zugänglichkeit;

    - die Verringerung der Belastung der öffentlichen Verwaltung;

    - die Verringerung von Verwaltungslasten und Verpflichtungen der Berufsträger.

    Eine Erreichung dieser Ziele würde sowohl eine Vereinfachung[7] der Gemeinsamen Fischereipolitik als auch eine Erhöhung ihrer Wirksamkeit nach sich ziehen.

    Einige Fragen sind besonders wichtig. Das gilt in erster Linie für die Lesbarkeit und die Zugänglichkeit von Gemeinschaftstexten. Es wird häufig beanstandet, dass die Verordnungstexte zu zahlreich und umfangreich, und die Bestimmungen auf verschiedene Texte verstreut seien. Es fällt den einzelnen Akteuren oft nicht leicht, die auf sie zutreffenden Bestimmungen zu finden. Auch die Verpflichtungen zur Übermittlung von Informationen und Daten werden als belastend empfunden. Die nationalen Verwaltungsstellen fühlen sich überfordert angesichts der regelmäßig an die GD Fischerei zu übermittelnden Berichte, die zahlreich und in manchen Fällen sehr detailliert sind, und stellen Fragen zur konkreten Nutzung der übermittelten Angaben. Den Fischern bereitet die Verpflichtung zur Übermittlung von Daten aus dem Logbuch und anderen Verwaltungsdokumenten besondere Schwierigkeiten.

    In bestimmten Bereichen der Gemeinsamen Fischereipolitik häufen sich die Probleme. So vor allem bei der Überwachung, bei der die stark verstreuten Bestimmungen, ihre unterschiedliche Anwendung durch die Mitgliedstaaten und die Verpflichtung zur Übermittlung von Berichten und Daten beanstandet werden. Der am zweithäufigsten kritisierte Bereich ist die Bestandserhaltung. Die kombinierte Umsetzung der verschiedenen Bewirtschaftungsinstrumente, die sich jeweils mit der Steuerung des Fischereiaufwands (Fangkapazität und Aufwand), der Begrenzung der Fangmengen (TAC und Quoten) und der Zusammensetzung der Fänge (technische Maßnahmen) beschäftigen, stellt die Hauptfehlerquelle dar: die Komplexität wird noch dadurch erhöht, dass es Überschneidungen von Maßnahmen geben kann, etwa von Bestimmungen der jährlichen TAC- und Quotenverordnungen oder der Wiederauffüllungspläne und gewöhnlichen technischen Maßnahmen.

    Im Vorfeld der Überlegungen zu etwaigen Verbesserungsvorschlägen muss vor allem untersucht werden, warum die Fischereibestimmungen derart komplex sind.

    Einige Faktoren der Komplexität sind unvermeidlich.

    - Lesbarkeit und Bürgernähe der Texte sind schwerlich mit den Wünschen der Sachverständigen zu vereinbaren.

    - Die Gemeinsame Fischereipolitik bezieht sich auf sehr unterschiedliche Fischereien und umfasst mehrere Teile: Strukturen, Bestandserhaltung und Umwelt, externe Ressourcen, Märkte, Kontrollen.

    - Angesichts der Überkapazitäten und der Überfischung der meisten Bestände, wobei mehrere besonders wichtige Bestände gefährdet sind, ist eine Verstärkung der Komplementarität der verschiedenen Arten von Schutzmaßnahmen erforderlich.

    - Die Gegebenheiten ändern sich rasch, vor allem im biologischen Bereich, und die Texte müssen daran angepasst werden.

    - Im Bereich der externen Ressourcen verfolgen die verschiedenen Verhandlungspartner eigene Ziele, die höchst unterschiedlich ausfallen können.

    - Die Bestimmungen zur Bestandsbewirtschaftung müssen wissenschaftliche Schlussfolgerungen in Rechtsvorschriften umwandeln, was besonders schwer fällt, wenn die Schlussfolgerungen in Frage gestellt oder geändert werden.

    Auch die besondere Entwicklungsgeschichte der Gemeinsamen Fischereipolitik hat zur derzeitigen Komplexität beigetragen. Die 1983 eingeführte Regelung, die 1992 geändert wurde, war insgesamt unzureichend, wie die Erörterungen im Vorfeld der 2002 beschlossenen Reform gezeigt haben. Wir müssen jetzt mit den Auswirkungen von Bestimmungen leben, die zu Überkapazitäten und Überfischung geführt haben. Auch die Entscheidungsprozesse haben zur Entstehung eines komplizierten Regelwerks beigetragen.

    - Die Verhandlungen im Rat und im Parlament haben häufig dazu geführt, dass der endgültige Wortlaut komplizierter ausfiel als die ursprünglichen Vorschläge.

    - Verschiedene grundlegende Themenbereiche mussten mehrmals aufgerollt werden, weil sich die zunächst getroffenen Maßnahmen als unzulänglich erwiesen.

    - Die Erörterungen zu den verschiedenen Teilen mussten oft getrennt erfolgen.

    - Das Entscheidungsverfahren des Rates zum Jahresschluss im Zusammenhang mit der jährlichen Festsetzung von TAC und Quoten hat es schwierig gemacht, alle erforderlichen Beratungen abzuschließen und zwischen Beschlussfassung und Anwendung genügend Zeit zu lassen.

    - Die Bestimmungen wurden mit Rechtstexten eingeführt, deren rechtliche und politische Ebene eine Änderung oder Vereinfachung schwierig macht.

    Die Debatte über die Fischereivorschriften ist im allgemeinen Rahmen der Verfahrensvereinfachung zu sehen. Zahlreiche Aspekte der vorliegenden Mitteilung sind eine schlichte Anwendung der von der Kommission im Februar 2003 ausgearbeiteten Strategie auf den Fischereisektor. Der Gemeinsamen Fischereipolitik werden die Erfolge bei Vereinfachungsbemühungen quer durch alle Bereiche der Europäischen Union zugute kommen. Bestimmte Ansätze allerdings dürften in der Fischerei wenig Erfolg versprechend sein. So hängt die Wettbewerbsfähigkeit der Fischereifahrzeuge der Gemeinschaft weniger von der Erleichterung von Vorschriften und Verpflichtungen ab, sondern in erster Linie von der Bestandslage, und somit von der Wirksamkeit der Bestandsbewirtschaftungsmaßnahmen. Der Rückgriff auf einen weniger legislatorischen Ansatz, z.B. durch die Vorgabe von Ergebnissen bei freier Wahl der Mittel, stößt im Bereich der Fischerei schnell auf das Problem der Kontrollen. Die Fischer achten sehr auf gleiche Wettbewerbschancen der Mitgliedstaaten und somit auf gleiche Kontrollen, was nur mit Rechtsvorschriften möglich ist.

    Insgesamt lässt sich feststellen, dass die derzeit geltenden Fischereivorschriften zu kompliziert sind. Teile der Gemeinsamen Fischereipolitik könnten vereinfacht werden. Unter den Fischern überwiegt die Meinung, dass auch andere Vorschriften unnötig kompliziert sind, bei denen dies wahrscheinlich nicht der Fall ist. Aber diese Meinung spielt eine wichtige Rolle.

    3. LÖSUNGSANSÄTZE

    Die drei oben genannten Zielvorgaben (verbesserte und leichter zugängliche Texte, weniger Belastungen für die Behörden einerseits und die Fischer andererseits) erfordern bestimmte Entwicklungsprozesse.

    - Der in dieser Hinsicht wichtigste Aspekt ist die Entwicklung der den Entscheidungen vorgehenden Konsultationen und damit verbundener Aspekte, wie etwa die Verlängerung der Zeitspanne zwischen Erlass und Anwendung der Vorschriften. Diese Weiterentwicklung der vorherigen Konsultationen wird die Minimalanforderungen an eine Konsultation[8] beachten müssen (ausreichende Dauer der Konsultation, Verpflichtung zur Veröffentlichung der Ergebnisse, Verpflichtung zur Beantwortung der erhaltenen Kommentare („feed back“), Gebrauch eines einzigen Einfalltors für Konsultationen). Dies würde zu verständlicheren Texten, besserer Einbeziehung und Unterrichtung der Wirtschaft und somit zur Erleichterung der Aufgaben der nationalen Behörden führen.

    - Diese Entwicklung von vorherigen Konsultationen ist eng mit dem Erlass jahresübergreifender Bewirtschaftungspläne verbunden, der abgesehen von seinem Eigenwert dazu beitragen könnte, durch eine Verlängerung der Fristen die Vorbereitung von Rechtstexten besser zu organisieren. Zur Festsetzung der jährlichen TAC und Quoten sind jedes Mal wissenschaftliche Gutachten erforderlich. Falls die Häufigkeit dieser Bestimmungen reduziert wird, lassen sich die damit verbundenen Kosten senken.

    - Die Vorschriften für die unterschiedlichen Teile der Gemeinsamen Fischereipolitik könnten in integrierten Bewirtschaftungsplänen zusammengefasst werden, so dass der Eindruck eines reinen Nebeneinanders von Maßnahmen vermieden würde.

    - Die Einsetzung und das effektive Funktionieren der Regionalbeiräte im von der Reform der Gemeinsamen Fischereipolitik[9] vorgesehenen Rahmen bildet eine Voraussetzung für vorherige Konsultationen und die Erstellung von mehrjährigen integrierten Bewirtschaftungsplänen.

    - Der vermehrte Gebrauch der Informatik würde außerdem den elektronischen Zugang zu Gemeinschaftsrechtstexten erleichtern. Das Amt für amtliche Veröffentlichungen hält bereits die Gesamtheit der Rechtstexte in konsolidierter Form in EUR-Lex bereit[10]. Der verbesserte Zugang sowie die Darstellung der im Fischereibereich anwendbaren Rechtstexte wird im Rahmen bereits angelaufener Projekte zur Verbesserung von EUR-Lex in Zusammenarbeit mit dem Amt für amtliche Veröffentlichungen verwirklicht werden. Eine systematischere Nutzung der Möglichkeiten auf dem Gebiet der Informatik würde auch die Sammlung und die Weiterleitung von Informationen für die nationalen Verwaltungsträger und die Berufsträger vereinfachen.

    Zur Verbesserung der Vorschriften sind folgende weitere spezifische Maßnahmen erforderlich.

    - Das Verfahren zur Abfassung der Texte muss verbessert werden. Die Notwendigkeit vorheriger Konsultationen und die Einführung von Regionalbeiräten wurden bereits erwähnt; daneben sind andere Ansätze denkbar.

    - Die hierarchisch geordneten Schichten komplizierter Rechtsvorschriften sollten vereinfacht werden.

    - Einige Bestimmungen könnten auf niedrigerem Niveau erlassen werden oder unter eine breitere Auslegung des Subsidiaritätsprinzips fallen.

    - Es muss geklärt werden, welchen Stellenwert auf einzelstaatlicher Ebene getroffene Beschlüsse haben, die zu den Gemeinschaftsbestimmungen hinzukommen.

    - Auch wenn die Gemeinsame Fischereipolitik auf Rechtsgrundlagen beruhen muss, sollte festgelegt werden, wann eine Verordnung erforderlich ist.

    - Zahl und Umfang der Texte sind nach Möglichkeit zu reduzieren, wobei auf Kohärenz und Lesbarkeit zu achten ist.

    Auch der praktische Zugang zu Texten über die Gemeinsame Fischereipolitik muss erleichtert werden. Mitunter ist es schwierig, die Struktur des Regelwerks, die Ableitungen und Zusammenhänge zu erkennen. Diese Aspekte könnten in kurzen Erläuterungen dargelegt werden. Es wird aber unmöglich bleiben die Referenztexte sofort allen Interessenten zugänglich zu machen, da deren Struktur und Redaktionsweise nicht für etwa den alltäglichen Gebrauch durch einen einzelnen Fischer konzipiert sind, wie weit auch immer die Vereinfachung fortgeschritten ist. Deshalb müssen frühere Versuche wieder aufgegriffen werden, pädagogisch aufbereitete Leitfäden für bestimmte Gruppen zu erstellen, z.B. für eine bestimmte Fischerei in einem bestimmten Gebiet, wobei eine klare Abgrenzung zwischen Leitfäden und Rechtstexten erforderlich ist. So könnte ein Fischer in einer klaren knappen Abhandlung Zusammenfassungen der für ihn geltenden Bestimmungen finden, gegebenenfalls mit Verweisen auf einschlägige Texte. Die Regionalbeiräte können auch in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle übernehmen, indem sie die Erstellung solcher Leitfäden überwachen und das Zielpublikum sowie den Inhalt festlegen.

    Auch zur Reduzierung der Verwaltungsaufgaben sind spezifische Maßnahmen erforderlich[11]. In erster Linie geht es hierbei um die Verpflichtungen zur Übermittlung von Berichten. Für eine angemessene Verwaltung der Fischerei braucht die GD Fischerei Informationen der einzelstaatlichen Behörden; es ist jedoch möglich die Verfahren und Bestimmungen zu vereinfachen, um die Zahl der Berichte zu reduzieren und sie derart zusammenzufassen, dass sie nur notwendige und brauchbare Daten umfassen; dann könnte die Anzahl der Berichte in Zukunft geringer ausfallen. Außerdem brauchen die einzelstaatlichen Verwaltungsstellen systematisches Feedback. Kontrollaufgaben stellen eine erhebliche Belastung für diese Behörden dar, deren Mittel begrenzt sind. Deshalb muss auf größere Kostenwirksamkeit der Gemeinsamen Fischereipolitik geachtet werden, indem nach Möglichkeit Bestandserhaltungs- und Kontrollmaßnahmen erlassen werden, die kostengünstig anzuwenden und zu überwachen sind und dem Verhältnismäßigkeitsprinzip entsprechen. Es muss Untersuchungen über Kontrollmittel und deren Einsatz geben, damit die besten Lösungen gefunden werden.

    Was die Erleichterung der Belastungen der Unternehmen betrifft, so wurden zahlreiche Elemente bereits erwähnt. Andere Aspekte müssen jedoch weiter untersucht werden. Die Fischer weisen regelmäßig auf die Belastungen hin, die ihnen im Zusammenhang mit der Sammlung von Daten entstehen, und nennen vor allem die Logbücher, die ihnen für bestimmte Fischereien wenig passend erscheinen. Beanstandet wird insbesondere, dass die immer gleichen Daten auf unterschiedlichen Wegen zu übermitteln seien, wobei diese Daten oft unzureichend genutzt würden. Der Vorteil der elektronischen Datenübermittlung wurde bereits erwähnt. Außerdem müssen die Logbücher und die übrigen Dokumente auf die Erfordernisse der Fischereiverwaltung und der Kontrollen zugeschnitten werden. Auch der Rückfluss von Informationen an die Unternehmen muss verbessert werden, wobei auf eine bessere Nutzung der Daten durch die Wissenschaftler zu achten ist. Die Fischer wünschen eine Harmonisierung der Kontrollen durch die Mitgliedstaaten. Die Grundverordnung sieht in diesem Zusammenhang die Möglichkeit vor, Verfahren und Referenztätigkeiten festzulegen (Benchmarking). Das wird die Arbeit der europäischen Fischereiaufsichtsbehörde erleichtern, lässt aber auch Überlegungen zu Art und Umfang der zu erlassenden Bestimmungen sowie neue Ansätze, gestützt auf Empfehlungen, Zusammenarbeit und Austausch von bewährten Verfahren, sinnvoll erscheinen.

    Die externen Ressourcen stellen eine besondere Problematik dar.

    - In multilateralen Verhandlungen (Vereinte Nationen und regionale Fischereiorganisationen) und bilateralen Verhandlungen (zwischen der Europäischen Gemeinschaft und einem Drittland oder einer Gruppe von Drittländern) kann jede Partei ihren eigenen Standpunkt vertreten, ohne dass die Europäische Union Vorgaben zu machen hätte; dennoch wurde vorgeschlagen, mittelfristige Strategien nach Abkommenstypen, großen Gebieten oder aber Fischereien festzulegen, die ein abgestimmtes Vorgehen der Gemeinschaft mit dem Ziel der nachhaltigen Fischerei und der Wahrung von Gemeinschaftsinteressen möglich machen.

    - Im Rahmen der Regionalen Fischereiorganisationen können von der Gemeinschaft festgelegte, einheitliche Prinzipien die europäische Position stärken und die Verwirklichung der Ziele erleichtern. Die Pflichten der Gemeinschaft als Vertrag schließende oder kooperierende Partei sind zwar klar festgelegt, ihre Umsetzung in Gemeinschaftsrecht erfordert jedoch lange und komplizierte Verfahren. Auch hier muss deshalb über die Einführung vereinfachter Verfahren nachgedacht werden.

    - Was die bilateralen Beziehungen betrifft (partnerschaftliche Fischereivereinbarungen), so wird die schrittweise Einführung von Standardvorschriften, die eine Berücksichtigung der besonderen Gegebenheiten der einzelnen Fischereien erlauben, sowie die Verbesserung der Verhandlungs- und Begleitverfahren dazu beitragen, die Aktionen der Europäischen Gemeinschaft, der betroffenen Unternehmen und der Mitgliedstaaten zu erleichtern, und zwar auch im Hinblick auf andere europäische Politikfelder.

    4. VERMEIDBARE RISIKEN UND VORHERSEHBARE SCHWIERIGKEITEN

    Die größte Gefahr besteht in einer Überschätzung der Vereinfachungsmöglichkeiten und einer Unterschätzung der hierfür erforderlichen Mittel und Initiativen. Die Gemeinsame Fischereipolitik kann nicht kurzfristig durch ein radikal vereinfachtes Regelwerk ersetzt werden. Dass die Vorschriften kompliziert sind, hat oft strukturelle Gründe. Die derzeitige Lage, die durch Überkapazität und Überfischung gekennzeichnet ist, trägt zur Komplexität bei und wird dies auch in den folgenden Jahren tun. Vereinfachung darf auch nicht zur Schwächung der geltenden Regelungen führen oder die Ablehnung neuer Maßnahmen rechtfertigen, die angesichts der Lage und der Entwicklung erforderlich sind. Auch besteht die Gefahr, dass die Vereinfachung zunächst viel Aufmerksamkeit und große Anstrengungen auslöst, nur um schnell wieder in den Hintergrund zu treten, und den Faktoren, die zur derzeitigen Überkomplexität geführt haben, erneut freien Lauf zu lassen. Es muss daher darauf geachtet werden, dass die rechtsetzenden Institutionen dem Gebot der Vereinfachung eine ausreichende Priorität beimessen, und die Umsetzung der interinstitutionellen Vereinbarung über die bessere Abfassung von Rechtstexten (insbesondere die Verbesserung der Arbeitsmethoden von Rat und Europäischem Parlament zur Untersuchung der Vereinfachungsvorschläge) sowie die Anwendung der interinstitutionellen Vereinbarung über die redaktionelle Qualität von Rechtstexten bieten in dieser Hinsicht eine solide Grundlage.[12]

    Abgesehen von diesen generellen Schwierigkeiten müssen auch die Grenzen erkannt werden, die den oben vorgestellten Vereinfachungsbestrebungen gesetzt sind. Der zunehmende Einsatz von elektronischen Mitteln kann Schwierigkeiten für diejenigen bedeuten, die diese Mittel nicht beherrschen, und einige Ansätze könnten sich für kleine Schiffe als unverhältnismäßig erweisen. Außerdem wird es notwendig sein, eine Auswahl zu treffen und Kompromisse einzugehen, da ein Gelingen nicht in allen Bereichen möglich ist. Zum Beispiel ist für die Vereinfachung eine Mobilisierung der betroffenen Dienststellen erforderlich, allen voran die GD Fischerei. Diese Dienststellen können sich nicht gleichzeitig und massiv für sofortige aber partielle Verbesserungen und für globale Neufassungen mit Langzeiterfolg einsetzen.

    5. ERSTER SCHRITT: VORBEREITUNG EINES AKTIONSPLANS

    Die Vereinfachung und die Verbesserung der Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik können nur über eine globale und langfristige Strategie erreicht werden. Bestimmte Maßnahmen könnten und sollten möglichst schnell zum Erfolg führen. Andere werden nur nach und nach greifen. Einige Ansätze erfordern zunächst eine Versuchsphase, andere machen eingehende vorherige Überlegungen erforderlich. Deshalb ist ein mehrjähriger Aktionsplan angezeigt. Der genaue Inhalt eines solchen Plans lässt sich nicht sofort bestimmen, weil er im Rahmen von Überlegungen und groß angelegten Debatten vorbereitet werden muss. Einige Grundsätze können aber schon jetzt festgelegt werden.

    Zunächst ist festzustellen, dass die Maßnahmen im Bereich der Gemeinsamen Fischereipolitik in den Rahmen eines Gesamtkonzepts zur Vereinfachung des Acquis communautaire eingefügt werden und sich auf die interinstitutionelle Übereinkunft von Dezember 2003 stützen müssen.

    Die Laufdauer des Aktionsplans könnte fünf Jahre betragen, wobei unbedingt eine Halbzeitbewertung vorzunehmen ist. Der Plan müsste Sofortmaßnahmen umfassen, die durch rasche Ergebnisse eine positive Dynamik schaffen. Außerdem sind mittel- und langfristige Maßnahmen erforderlich, die gewährleisten, dass das Ziel der Vereinfachung fest im Blick behalten wird.

    Als Vorbereitung ist eine Konzertierung mit den Mitgliedstaaten, Unternehmen und Beteiligten erforderlich, um festzulegen, welche Rechtsakte und Artikel vereinfacht werden sollen, wie dies zu geschehen hat und welche Alternativen zum derzeitigen Regelwerk bestehen. Zu diesem Zweck haben die Dienststellen der Kommission eine Arbeitsunterlage vorbereitet, die eine erste Reihe möglicher Maßnahmen vorsieht, um die Erörterungen zu leiten und in konkreten Projekten zu verankern.

    Der Aktionsplan muss an die verfügbaren Mittel angepasst sein und einen realistischen zeitlichen Ablauf vorsehen. Er wird nicht alle Maßnahmen umfassen können, die wünschbar wären, nicht einmal alle im genannten Arbeitsdokument aufgeführten Maßnahmen. Zu jeder geplanten Aktion muss eine Analyse der voraussichtlichen Ergebnisse, Schwierigkeiten und Risiken sowie der erforderlichen personellen Mittel vorgelegt werden. Für jede beschlossene Aktion muss die Rolle der einzelnen Akteure festgelegt und ein Zeitplan vorgegeben werden.

    Für die Erstellung eines effizienten Aktionsplans sind Beiträge der Mitgliedstaaten unerlässlich. Dasselbe gilt für die übrigen Akteure, vor allem die Fischer, deren Meinung für die Auswahl der Prioritäten entscheidend ist. Die beratenden Strukturen, namentlich die Regionalbeiräte und der Beratende Ausschuss für Fischerei und Aquakultur müssen sehr aktiv zur Mitwirkung aufgefordert werden.

    Die im Vorfeld des Aktionsplans erforderlichen Konsultationen könnten Anfang 2005 stattfinden, so dass der Plan selbst sobald wie möglich noch in demselben Jahr vorgelegt werden kann.

    6. FAZIT

    Die ersten Erörterungen über Möglichkeiten zur Vereinfachung der Gemeinsamen Fischereipolitik haben ergeben, dass es sich hierbei um ein sinnvolles und wichtiges Vorhaben handelt. Die Erörterungen haben die Erwartungen aller Beteiligten deutlich gemacht, aber auch die Schwierigkeiten, die es zu meistern gilt. Erhebliche Verbesserungen sind möglich, erfordern jedoch zielstrebiges Handeln und intensive Bemühungen aller Akteure. Es gilt jetzt dieses Ziel aktiv anzugehen und eine kollektive Dynamik auszulösen, die rasch zu konkreten Projekten führt, und gleichzeitig die Voraussetzungen für einen langfristigen Erfolg für die Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds der Gemeinsamen Fischereipolitik zu schaffen.

    [1] KOM(2002) 278 vom 6. Juni 2002.

    [2] Die interinstitutionelle Vereinbarung „Bessere Rechtssetzung“ wurde vom Europäischen Parlament, dem Rat und der Kommission am 16. Dezember 2003 unterzeichnet. Hauptziel dieses Übereinkommens ist, die Qualität des Gemeinschaftsrechts sowie dessen Umsetzung in nationales Recht zu verbessern. Das Übereinkommen definiert optimale Verfahren und setzt neue Ziele und Bekenntnisse. Hauptelemente des Übereinkommens sind: Verbesserung interinstitutioneller Koordinierung und Transparenz; Einrichtung eines soliden Rahmens für die „alternative Handlungsformen“; vermehrter Gebrauch von Beurteilungen über den Einfluss auf den gemeinschaftlichen Entscheidungsprozess; die Bereitschaft, für die Umsetzung von Richtlinien in nationales Recht begrenzende Fristen zu setzen (siehe ABl. C 321 vom 31.12.2003 und das Corrigendum, ABl. C 4 vom 08.01.2004 ).

    [3] KOM (2003) 71 vom 11. Februar 2003. Siehe auch die beiden Berichte über die Umsetzung des Rahmenprogramms: KOM(2003) 623 und SEC(2003) 1085; KOM(2004) 432 et SEC(2004) 774.

    [4] (Verordnung des Rates 2371/2002).

    [5] (KOM(2004) 497 endgültig).

    [6] Im zweiten Bericht über die Umsetzung des Rahmenprogramms von Februar 2003 (vgl. KOM(2004) 432) unterscheidet die Kommission zwischen den folgenden drei Handlungsformen:

    - Vereinfachung (Änderung der Rechtssetzungssubstanz zugunsten von Bürgern, Wirtschaftsakteuren und der öffentlichen Verwaltung);

    - Verringerung des Umfangs (Konsolidierung, Kodifizierung und Aufhebung von überholter Rechtsetzung durch Außerkraftsetzung oder Obsoleterklärung);

    - Organisation & Präsentation des Acquis (alle Aspekte, die mit der Präsentation und Erreichbarkeit der offiziellen Bezugsdatenbanken CELEX und EUR-Lex verbunden sind).

    [7] Die Besonderheiten des Fischereisektors zwingen außerdem dazu, die Belastung der nationalen Verwaltungen von der den Berufsträgern auferlegten zu trennen. Beide Rubriken können trotzdem der Verwaltungslast („administrative burden“) im generellen von der Kommission gebrauchten Sinne zugeordnet werden.

    [8] Mitteilung der Kommission „Hin zu einer verstärkten Kultur der Konsultation und des Dialogs – Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien durch die Kommission“ KOM(2002) 704.

    [9] Entscheidung des Rates 2004/585/EG vom 19.07.2004 zur Einsetzung regionaler Beiräte für die Gemeinsame Fischereipolitik, ABl. Nr. L 256 vom 03.08.2004 S. 17–22.

    [10] http://europa.eu.int/eur-lex/en/index.html.

    [11] Die Kommission plant, Anfang 2005 eine Mitteilung über Methoden zur Abschätzung von Verwaltungskosten zu präsentieren und eine Pilotphase zu starten, um herauszufinden, ob solche Methoden für die EU sinnvoll sind. Wenn eine gemeinsame Methode zur Abschätzung der durch Rechtssetzung entstehenden Verwaltungslast bestätigt wird, werden die Kommissionsdienststellen diese Methode zur Messung des Einflusses von bestehenden oder neuen Rechtstexten anwenden.

    [12] Interinstitutionelle Vereinbarung „Bessere Rechtsetzung“ (ABl. C 321 vom 31.12.2003, Corrigendum ABl. C 4 vom 08.01.2004); Interinstitutionelle Vereinbarung über Gemeinsame Leitlinien für die redaktionelle Qualität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften (ABl. C 73 vom 17.03.1999 S.1.); siehe auch den Gemeinsamen Leitfaden des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission, Amt für amtliche Veröffentlichungen, 2003.

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