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Document 52004DC0070

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan: Europäische Agenda für unternehmerische Initiative

    /* KOM/2004/0070 endg. */

    52004DC0070

    Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen - Aktionsplan: Europäische Agenda für unternehmerische Initiative /* KOM/2004/0070 endg. */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN - Aktionsplan: Europäische Agenda für unternehmerische Initiative

    INHALTSVERZEICHNIS

    1. Europas unternehmerische Herausforderung

    2. Eine europaweite Diskussion über die Förderung der unternehmerischen Initiative

    3. Fünf strategische Politikbereiche

    3.1. Förderung der unternehmerischen Mentalität

    3.2. Mehr Menschen zum Unternehmertum ermutigen

    3.3. Unternehmer auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit vorbereiten

    3.4. Verbesserung der Finanzierungsströme

    3.5. Schaffung eines KMU-freundlicheren Regelungs- und Verwaltungsumfelds

    4. Die nächsten Schritte der Kommission im Hinblick auf die Verwirklichung der Agenda für unternehmerische Initiative

    5. Konkrete Ergebnisse für die europäischen Unternehmer

    Anhang I - Vorschläge für Schwerpunktmaßnahmen für 2006 und später

    1. EUROPAS UNTERNEHMERISCHE HERAUSFORDERUNG

    Unternehmerische Initiative ist ein wichtiger Motor für Innovation, Wettbewerbsfähigkeit und Wachstum. Weil sie in Schlüsselsektoren wie beispielsweise Dienstleistungen und wissensbasierten Tätigkeiten stark vertreten sind, spielen kleinere Unternehmen und Unternehmer in der Wirtschaft der EU heute eine zentrale Rolle. Es wurde nachgewiesen, dass ein positiver und fundierter Zusammenhang zwischen unternehmerischer Initiative und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit in Bezug auf Wachstum, Lebensfähigkeit der Unternehmen, Innovation, Schaffung von Arbeitsplätzen, technologischen Wandel, Produktivitätszuwächse und Exporte besteht. [1] Unternehmerische Initiative leistet jedoch noch mehr für unsere Gesellschaften. Sie ist auch ein Instrument für die persönliche Entwicklung und kann dem sozialen Zusammenhalt nutzen, wenn jede(r), unabhängig von Hintergrund oder Ort, die Möglichkeit erhält, ein eigenes Unternehmen zu gründen. [2]

    [1] 'Entrepreneurship: A survey of the Literature' (Unternehmertätigkeit: Ein Literaturüberblick), David B. Audretsch, Oktober 2002.

    [2] Vgl. 'Gemeinsamer Bericht über die soziale Eingliederung,, Rat der Europäischen Union, 15223/01, 12.12.2001.

    Die Europäische Union (EU) hat sich im Rahmen ihrer Strategie [3] zur Umstrukturierung ihrer Wirtschaft und zur Entwicklung ihrer zukünftigen Stärken in Wirtschaft und Wettbewerb zur Förderung der unternehmerischen Initiative verpflichtet. Der Rat forderte Maßnahmen für kleine Unternehmen und unternehmerische Initiative, insbesondere durch die Verabschiedung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen [4] 2000.

    [3] Die EU-Strategie zur strukturellen Reform der Wirtschaft wurde auf der Tagung des Europäischen Rates von Lissabon im März 2000 festgelegt und vom Rat bisher auf mehreren nachfolgenden Tagungen bestätigt.

    [4] Die ,Europäische Charta für Kleinunternehmen", am 13.06.00 vom Rat Allgemeine Angelegenheiten verabschiedet, wurde auf der Tagung des Europäischen Rates in Feira am 19. und 20. Juni 2000 angenommen.

    Doch trotz seitdem ergriffener Maßnahmen ist es der EU bisher nicht gelungen, das Gefälle des Pro-Kopf-BIP gegenüber den USA zu verringern; in der Tat vergrößert sich das Produktivitätsgefälle sogar noch. Zukunftsorientierte Studien deuten darauf hin, dass der prozentuale Anteil Stellung Europas an der Weltproduktion zurückgehen wird, selbst wenn die absolute Produktion steigt, falls Europa die derzeitigen wirtschaftlichen Entwicklungen nicht aufhält, insbesondere, weil die aufstrebenden asiatischen Volkswirtschaften aufholen. [5] Zur Stärkung seiner wirtschaftlichen Position braucht Europa mehr unternehmerische Initiative.

    [5] Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen 'Bericht über die europäische Wettbewerbsfähigkeit', SEC (2003) 1299, 12.11.2003 und 'Le commerce mondial au XXI siècle' (Welthandel im 20. Jahrhundert), Institut français des relations internationales, Oktober 2002.

    Die EU schöpft ihr unternehmerisches Potenzial nicht voll aus. Sie ermutigt nicht genug Menschen dazu, Unternehmer zu werden. Obwohl dem Eurobarometer zufolge 47% der Europäer sagen, dass sie Selbständigkeit bevorzugen, verwirklichen lediglich 17% ihren Traum. Was neue unternehmerische Initiativen angeht, so geben lediglich 4% der Europäer an, dass sie dabei sind, ein Unternehmen zu gründen oder seit weniger als drei Jahren Unternehmer sind, verglichen mit 11% in den USA [6]. Und obwohl 29% der europäischen KMU Wachstum als ihr wichtigstes Ziel nannten [7], erreichen zu wenige wirklich ein wesentliches Wachstum. Im Gegensatz zu den USA leidet Europa unter niedrigen Expansionsraten nach der Unternehmensgründung [8]. Und alle Unternehmen, die Ende des letzten Jahrzehnts zu den größten in Europa gehörten, waren bereits 1960 Großunternehmen [9]. Während US-Unternehmer augenscheinlich den Markt prüfen und im Erfolgsfall schnell expandieren, kommen viele Geschäftsideen in Europa nie auf den Markt, weil ihre Tauglichkeit infrage gestellt wird, bevor sie überhaupt auf dem Markt getestet werden können. Tatsächlich zeigte die Eurobarometer-Umfrage, dass 44% der Europäer der Auffassung waren, dass 'man erst gar kein Unternehmen gründen sollte, wenn das Risiko des Scheiterns besteht', verglichen mit 29% in den USA.

    [6] Flash Eurobarometer 146 ,Unternehmertätigkeit", Oktober 2003.

    [7] ,KMU im Brennpunkt - Hauptergebnisse der des Beobachtungsnetzes der europäischen KMU 2002", Europäische Kommission.

    [8] 'The role of policy and institutions for productivity and firm dynamics: Evidence from micro and industry data' (Die Rolle der Poltik und der Institutionen für Produktivität und Unternehmensdynamik: Ergebnisse aus Mikro- und Indstriedaten), Arbeitspapier Nr. 329, Stefano Scarpetta et. al., ECO/WKP (2002)15, 23.04.2002.

    [9] 'White Paper, Embracing innovation: entrepreneurship and American economic growth', National Commission on Entrepreneurship, 2001.

    Ein Altern der Bevölkerung wird wahrscheinlich zur Vergrößerung des unternehmerischen Gefälles beitragen, [10] weil die Altersgruppe, die bei der Unternehmensgründung am aktivsten ist (25-34 jährige) [11] in den kommenden Jahrzehnten abnehmen wird. Außerdem wird geschätzt, dass ein Drittel der EU-Unternehmer, überwiegend solche, die Familienbetriebe führen, in den nächsten zehn Jahren abtreten wird, wovon rund 610 000 Unternehmen und 2,4 Millionen Arbeitsplätze pro Jahr betroffen sein werden. Da immer weniger Übertragungen innerhalb der Familie stattfinden, müssen mehr Familienbetriebe an Angestellte oder Dritte übertragen werden. Aber viele Europäer gründen lieber eine neue Firma als eine alte zu übernehmen. Es wird deshalb immer schwieriger, Nachfolger zu finden. [12]

    [10] Die demographische Situation Europas wird sich grundlegend ändern. Anstatt einer/m 65jährigen oder älteren auf vier Personen der Altersgruppe 18-64 wird dieser Anteil 2040 auf rund eins zu zwei steigen. Die Altersgruppe 18-35 wird von mehr als einem Viertel auf weniger als 20% fallen, Eurostat-Projektionen.

    [11] 'Global Entrepreneurship Monitor (GEM) 2002 Summary Report', Reynolds, Bygrave, Autio und Hay.

    [12] 'Final report of the expert group on the transfer of SMEs', Europäische Kommission, Mai 2002

    Um ihr unternehmerisches Potenzial voll auszuschöpfen muss sich die EU ernsthaft bemühen, Europa für unternehmerische Tätigkeiten attraktiver zu machen. Das allein genügt aber nicht, um die unternehmerische Initiative anzutreiben: Eine stärker unternehmerisch geprägte Mentalität ist erforderlich. Das heißt, dass unternehmerische Werte aktiv gefördert und die Angst vor der Übernahme von Risiken vor möglichst vielen potenziellen Unternehmern angesprochen wird.

    Um das zu erreichen kann die EU auf Beispiele guter Leistungen aus ihren eigenen Reihen zurückgreifen und dabei grundlegende regionale Unterschiede in bezug auf Wohlstand und Rahmenbedingungen für Unternehmen berücksichtigen. Die Erweiterung wird nicht nur das Spektrum der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vergrößern, sondern auch das Spektrum der unternehmerischen Traditionen erweitern und die Handelsmöglichkeiten in einem erweiterten Binnenmarkt verstärken.

    Um Fortschritte bei der Agenda für unternehmerische Initiative zu erzielen hat die Kommission das Grünbuch 'Unternehmergeist in Europa' [13] veröffentlicht, mit dem möglichst viele Betroffene an der Festlegung der zukünftigen politischen Agenda beteiligt werden sollten. Diese Konsultation war ein Beispiel für die Bedeutung, die die Kommission der Aufrechterhaltung des Dialogs mit den KMU und ihren Vertretern beimisst.

    [13] Grünbuch 'Unternehmergeist in Europa", Europäische Kommission, KOM (2003) 27 endg., 21.01.2003.

    Auf der Grundlage von ausführlichen Forschungsdaten, Analysen, Erhebungen und politischen Erfahrungen brachte das Grünbuch zehn Fragen in Bezug auf zwei grundlegende Themen für Europa zur Sprache: 'Mehr Unternehmer - wie können wir dieses Ziel erreichen ' und 'Was können wir tun, damit mehr europäische Firmen expandieren'? Der Rat forderte die Kommission bei der Tagung des Europäischen Rates in Brüssel im März 2003 auf, in der Nachfolge zum Grünbuch bei der Frühjahrstagung 2004 des Europäischen Rates einen Aktionsplan unternehmerische Initiative vorzulegen.

    Dieser Aktionsplan umfasst einen strategischen Rahmen zur Förderung der unternehmerischen Initiative auf der Grundlage der öffentlichen Konsultation im Anschluss an die Veröffentlichung des Grünbuchs. Diese Konsultation brachte im allgemeinen Unterstützung für die derzeitigen Tätigkeiten der Kommission zum Ausdruck, forderte jedoch in bestimmten Bereichen mehr Anstrengungen. Deshalb ergänzt der Aktionsplan durch gezielte Maßnahmen laufende Arbeiten, insbesondere im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative [14], das durch Ratsentscheidung 2000/819/EC angenommen wurde, ohne dabei die Ziele und Aktionsbereiche der Ratsentscheidung zu ändern.

    [14] 'MEHRJAHRESPROGRAMM FÜR UNTERNEHMEN UND UNTERNEHMERISCHE INITIATIVE', ENTSCHEIDUNG DES RATES (2000/819/EG) VOM 20.12.2000, ABL. L 333, 29/12/2000 S. 0084 - 0091.

    2. EINE EUROPAWEITE DISKUSSION ÜBER DIE FÖRDERUNG DER UNTERNEHMERISCHEN INITIATIVE

    Die durch das Grünbuch Unternehmergeist ausgelöste öffentliche Diskussion erweckte in ganz Europa und darüber hinaus großes Interesse. Die Betroffenen stellten ihre durch die tägliche Arbeit mit Unternehmen oder durch Forschung gewonnenen Fachkenntnisse gerne zur Verfügung. Das Grünbuch wurde auf vielen Veranstaltungen erörtert, und Einzelpersonen und Organisationen, die eine große Zahl von Betroffenen vertraten, darunter nationale, regionale und lokale öffentliche Stellen, Unternehmer, Unternehmerverbände, unterstützend Tätige, Universitäten und Denkfabriken, legten 240 schriftliche Beiträge vor. [15]

    [15] Alle in elektronischer Form eingegangenen Beiträge und ein Bericht mit einer Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse kann eingesehen werden auf der Website http://europa.eu.int/comm/enterprise/ entrepreneurship/green_paper/index.htm.

    Während die wichtigsten, im Grünbuch enthaltenen Herausforderungen bestätigt wurden, wiesen die Teilnehmer auf ein breites Spektrum an Bereichen mit Handlungsbedarf hin und machten klar, dass es kein Patentrezept für ein stärker unternehmerorientiertes Europa gibt. Europas ungenutztes Potenzial scheint auf einer komplexen Struktur interagierender Rahmenbedingungen, Einstellungen und Fähigkeiten zu beruhen. Hiere ein Überblick über die wichtigsten Aspekte der eingegangenen Beiträge.

    Die vorherrschenden Einstellungen gegenüber unternehmerischer Initiative und das derzeitige Ungleichgewicht von Risiken und Erträgen führen augenscheinlich dazu, dass viele Europäer weniger geneigt sind, Unternehmer zu werden. Augenscheinlich gibt es weniger potenzielle Nachfolger, um die immer größer werdende Zahl von Unternehmen von Unternehmern zu übernehmen, die das Ruhestandsalter erreichen. Die Erziehung zum Unternehmergeist wurde als wichtiges Mittel genannt, um bei jungen Menschen eine stärker ausgeprägte unternehmerische Mentalität zu schaffen. Um die Belastung durch Risiken zu verringern sollten die schwerwiegenden Folgen des Scheiterns und das Erfordernis, weniger soziale Sicherheit zu akzeptieren, angesprochen werden. Mehr Anstrengungen wurden gefordert, um Unternehmensübertragungen, insbesondere bei Familienunternehmen, zu erleichtern.

    Finanzen werden als zunehmend belastendes Thema angesehen, bedingt durch die entstehende Rating-Kultur und die vorgeschlagenen neuen Eigenkapitalanforderungen für Banken (Basel II). [16] Die Besteuerung einbehaltener Gewinne oder privater Investitionen wurde als Hindernis für den Aufbau von Eigenkapital und stärkerer Eigenkapitalbasen angesehen, die erforderlich sind, um nicht nur das Wachstumspotenzial der Unternehmen zu erschließen, sondern auch um günstigere Finanzierung zu erhalten.

    [16] Neue Eigenkapitalanforderungen für Banken und Wertpapiergesellschaften, weitere Informationen im 'Dritten Konsultationspapier', Arbeitsdokument, 01.07.2003.

    Die Teilnehmer wiesen darauf hin, dass die Unternehmer zur Förderung der Leistungsfähigkeit auf hochwertige und zielgerichtete Unterstützung, Mentoring und Ausbildung zugreifen können sollten. Cluster könnten Impulse für Wachstum, europaweiten Handel und Internationalisierung geben, während Unterstützung zur Förderung von Spin-offs und eines effektiveren Austauschs zwischen Forschung und Unternehmern zur Förderung der Innovation beitragen könnte.

    Häufig genannt wurden administrative und regulatorische Belastungen, insbesondere die Einhaltung von steuerlichen und beschäftigungspolitischen Vorschriften, die komplex, zeitaufwändig und kostenintensiv ist. Um ein besseres Verwaltungs- und Regelungsumfeld zu schaffen sollten die politischen Entscheidungsträger einen ständigen Dialog mit den KMU und ihren Vertretern führen. Weiterhin zeigten die Reaktionen der Teilnehmer, dass hinsichtlich des Zugangs von KMU zu öffentlichen Ausschreibungen noch Möglichkeiten für Verbesserungen bestehen und dass es nach wie vor Herausforderungen in Bezug auf den Binnenmarkt und die staatlichen Beihilfen gibt.

    Viele Teilnehmer unterstützen die im Grünbuch getroffene Wahl eines koordinierten Konzepts. Die Teilnehmer forderten die Stärkung der offenen Koordinierungsmethode [17]durch systematischere Weiterverfolgung der ausgesprochenen Empfehlungen und ihrer Umsetzung seitens der Mitgliedstaaten. Um den unterschiedlichen Herausforderungen und Bedürfnissen in der gesamten EU Rechnung zu tragen sollten nicht nur nationale Regierungen an der Koordinierung beteiligt sein, sondern häufiger auch die Regionen, die eine wesentliche Rolle spielen bei der Bereitstellung von Infrastruktur, Netzen und Unterstützung, die auf die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmern in der betreffenden Region ausgerichtet sind. Koordinierung ist auch erforderlich zwischen allen Politikgestaltern, die in unterschiedlichen, sich auf unternehmerische Initiative auswirkenden Bereichen tätig sind, z.B. Forschung, Innovation, Besteuerung oder Beschäftigung.

    [17] NACH DIESER METHODE STELLT DIE KOMMISSION DEN MITGLIEDSTAATEN EINE PLATTFORM FÜR DIE FESTLEGUNG VON INDIKATOREN, ZIELEN UND BENCHMARKS UND ZUR SAMMLUNG VON BEWÄHRTEN VERFAHREN IN POLITIKBEREICHEN VON GEMEINSAMEM INTERESSE ZUR VERFÜGUNG, DAMIT SIE IHRE EIGENEN POLITIKEN VERBESSERN KÖNNEN.

    3. FÜNF STRATEGISCHE POLITIKBEREICHE

    Der Aktionsplan zielt auf der Grundlage der öffentlichen Konsultation darauf ab, mehr Menschen dazu zu ermutigen, Unternehmen zu gründen und die Unternehmer auf dem Weg zum Erfolg zu unterstützen, indem ihnen bei der Verwirklichung ihrer Vorstellungen geholfen und ein förderliches wirtschaftliches Klima geschaffen wird. Um die Agenda für unternehmerische Initiative zu unterstützen wird die Kommission in fünf strategischen Politikbereichen tätig werden [18], die in den Reaktionen auf das Grünbuch als wesentlich für die Förderung der derzeitigen unternehmerischen Dynamik in der EU genannt wurden.

    [18] Unbeschadet der Ziele und Bereiche, die Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative (Ratsentscheidung 2000/819/EC) festgeschrieben sind.

    - Förderung der unternehmerischen Mentalität

    - Mehr Menschen dazu ermutigen, Unternehmer zu werden

    - Unterstützung der Unternehmer für Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit

    - Verbesserung der Finanzierungsströme

    - Schaffung eines KMU-freundlicheren Regelungs- und Verwaltungsumfelds

    Um die Agenda für unternehmerische Initiative voranzubringen sieht sich die EU einer doppelten Herausforderung gegenüber: Koordinierung und Zielrichtung sind erforderlich, um Synergien zu schaffen und wirkliche Fortschritte zu ermöglichen. Die Politik sollte aber die unterschiedlichen Bedürfnisse von Unternehmern berücksichtigen, deren Betätigungsfeld von Spin-outs über KMU in Familienbesitz bis zu sozialwirtschaftlichen Unternehmen reicht. Und Mitgliedsstaaten und Regionen weisen jeweils einzigartige Mischungen an Stärken und Schwächen auf, die ihre Geschäftskultur und unternehmerisches Umfeld beeinflussen.

    Um die besten Ergebnisse zu erzielen kann und darf die Kommission nicht allein handeln. Ein Erfolg ist wesentlich von der aktiven Beteiligung der Mitgliedstaaten und der Unternehmerverbände abhängig. Um den unterschiedlichen unternehmerischen Herausforderungen angemessen zu begegnen fordert die Kommission die Mitgliedstaaten und Unternehmerverbände auf, die in ihrer Zuständigkeit liegenden erforderlichen Maßnahmen in den fünf strategischen Bereichen auf der am besten geeigneten, nationalen oder regionalen Ebene zu ergreifen, und damit auf ihre spezifischen Bedürfnisse einzugehen.

    Unterstützend zu den nationalen und regionalen Strategien der Mitgliedstaaten wird die Kommission im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode die Politikgestalter dabei unterstützen, ein Benchmarking der Leistungsfähigkeit vorzunehmen und politische Praktiken in Bereichen auszutauschen, in denen Maßnahmen erforderlich sind.

    Das Engagement der Geschäftswelt ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Politik für unternehmerische Initiative. Um ein Beispiel anzuführen: Die Bedürfnisse der KMU können bei politischen Entscheidungen nur mit der aktiven Beteiligung der Unternehmen und ihrer Vertreter berücksichtigt werden, während Unternehmerverbände eine Vermittlerrolle bei den Beziehungen von Banken/Unternehmen spielen können. Unternehmer lernen voneinander am meisten (als Mentoren oder in Netzen), wodurch ihre Rolle bei Werbe- und Bildungsmaßnahmen zur Schaffung einer unternehmerischen Mentalität von größter Wichtigkeit ist.

    Der Aktionsplan gibt zielgerichteten Schwerpunktmaßnahmen Vorrang [19], die 2004 und 2005 in die Wege geleitet werden sollen und sich sowohl an die Kommission als auch, im Zuge der offenen Koordinierungsmethode, an nationale und regionale Politikgestalter wenden. Neue Maßnahmen, die ab 2006 eingeleitet werden sollen, sollen anhand ihrer Fähigkeit festgelegt werden, Mehrwert zu schaffen und der Bedeutung, die ihnen in der öffentlichen Diskussion beigemessen wird; eine Vorschlagsliste ist in Anhang I enthalten.

    [19] Unbeschadet der Ziele und Bereiche, die Mehrjahresprogramm für Unternehmen und unternehmerische Initiative (Ratsentscheidung 2000/819/EC) festgeschrieben sind.

    3.1. Förderung der unternehmerischen Mentalität

    Die öffentliche Konsultation hob das Bedürfnis hervor, dass Unternehmer mehr geschätzt und die Öffentlichkeit stärker auf die Möglichkeit einer Karriere als Unternehmer sensibilisiert werden müssen. Zusammen mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission im Zuge der offenen Koordinierungsmethode die unternehmerische Initiative fördern, Rollenmodelle vorlegen und auf das verantwortungsvolle Verhalten von vielen Unternehmern hinweisen, die sowohl die derzeitigen wie auch die zukünftigen Bedürfnisse unserer Gesellschaften respektieren. Um es allen zu ermöglichen, die Chancen zu ergreifen, die ihren Fähigkeiten und Wünschen entsprechen, sollten Werbemaßnahmen unterschiedliche Wege vorstellen, unternehmerisch tätig zu sein (z.B. auf Expansion ausgerichtet, Handwerk, Teilzeit- oder genossenschaftlicher Unternehmer) und sich an unterschiedliche Zielgruppen wenden.

    Die Kommission unterstützt bereits die Durchführung von Veranstaltungen zur unternehmerischen Initiative in einigen Städten in der EU. [20] Zur Förderung unternehmerischer Einstellungen und Fähigkeiten bei jungen Menschen wird die Kommission die unternehmerische Ausbildung weiter fördern.

    [20] Das PAXIS-Netz der Kommission und Eurocities initiierten ein Pilotprojekt zur Durchführung des Europäischen Tages des Unternehmers (www.entrepreneurday.org).

    Die unternehmerische Ausbildung an Universitäten, insbesondere an technischen Universitäten, sollte für Studenten und Forscher aller Fachrichtungen verfügbar sein. Eine Kombination von wissenschaftlichem Potential und unternehmerischen Fähigkeiten wird zu einer besseren wirtschaftlichen Ausnutzung von Forschungsergebnissen durch Spin-offs und mehr Unternehmensgründungen beitragen. [21]

    [21] Die Kommission wird weitere Initiativen zur unternehmerischen Innovation im Verlauf des Jahres 2004 ankündigen.

    Schwerpunktmaßnahme: Förderung der unternehmerischen Mentalität bei jungen Menschen

    Im Zuge der offenen Koordinierungsmethode überprüften die Kommission und externe Sachverständige die politischen Konzepte für die unternehmerische Ausbildung in der EU. [22] Vielversprechende Ergebnisse zeigten, dass die Unternehmertätigkeit in Ausbildungsprogrammen an Bedeutung gewinnt, und dass viele politische Initiativen erarbeitet werden. Die Arbeiten werden sich nun auf den Austausch von Erfahrungen über wertvolle politische Instrumente und auf die Sicherstellung einer hochwertigen unternehmerischen Ausbildung aller Schüler in der gesamten EU konzentrieren.

    [22] 'Best Procedure project on Education and training for entrepreneurship', Europäische Kommission, November 2002 und 'Making progress in promoting entrepreneurial attitudes and skills through Primary and Secondary education' (angekündigt).

    2004 wird die Kommission im Zuge der offenen Koordinierungsmethode eine Benchmarking-Maßnahme über die Nutzung von Kleinstunternehmen (Schülerunternehmen, die wirkliche Produkte oder Dienstleistungen in geschütztem Umfeld herstellen und verkaufen) durchführen. 2005 wird die Kommission zusammen mit einer Sachverständigengruppe Erfolgs- und Risikofaktoren, politische Ziele Empfehlungen und Werbematerialien vorlegen (Erfolgsbeispiele, Beispiele für bewährte Verfahren), die auf Fallstudien und Bewertungen beruhen.

    Um sicherzustellen, dass alle Schüler, die das Bildungssystem durchlaufen haben, Zugang zu unternehmerischer Ausbildung hatten, fordert die Kommission die Mitgliedstaaten auf, die unternehmerische Ausbildung in die Lehrpläne aller Schulen aufzunehmen und den Schulen die angemessene Unterstützung zu gewähren, damit sie wirksame und hochwertige Bildungsprogramme einführen können. Nationale und regionale Behörden können Sensibilisierungskampagnen durchführen, Ausbildungsmaterial anbieten, Ausbildungsmodule für Lehrer erstellen und, in Zusammenarbeit mit Unternehmerverbänden, Unternehmer an Ausbildungsprogrammen beteiligen.

    Die Ergebnisse der Arbeit der Kommission im Bereich der unternehmerischen Ausbildung werden, was die Ziele und Gebiete angeht, in denen mehr Unterstützung erforderlich ist, bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Ausbildungs-, Bildungs- und Jugendprogrammen der EU berücksichtigt.

    3.2. Mehr Menschen zum Unternehmertum ermutigen

    Trotz weit verbreiteter Übereinstimmung darüber, dass unternehmerische Initiative immer mit Risiko verbunden ist, forderten die Teilnehmer an der Diskussion um das Grünbuch, um mehr Menschen dazu zu ermutigen, Unternehmer zu werden, nicht nur die Möglichkeit, ein Unternehmen schnell und preiswert eintragen zu können, sondern auch eine stärkere Ausgewogenheit zwischen dem eingegangenen Risiko und den potenziellen Erträgen.

    In den letzten Jahren wurde auf EU-Ebene und in den Mitgliedstaaten intensiv daran gearbeitet, die Verwaltung von Unternehmensneugründungen zu erleichtern. [23] Um die Belastungen durch das Risiko zu verringern wird die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten im Zuge des offenen Koordinierungsverfahrens auch weiterhin gegen die negativen Folgen des unternehmerischen Scheiterns angehen und anfangen, die Möglichkeiten der Unternehmer zu prüfen, sich gegen persönliche Risiken in Sozialversicherungssystemen abzusichern.

    [23] 'Benchmarking the administration of business start-ups', Europäische Kommission, Januar 2002.

    Mit geringerem Misserfolgsrisiko Unternehmer zu werden ist möglich, wenn keine neue Firma gegründet, sondern eine bestehende übernommen wird. Wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass in Österreich 96% der Unternehmensübertragungen die ersten fünf Jahre nach der Übertragung überstehen gegenüber nur 75% der Neugründungen. [24] Nach ihren Bemühungen, den Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der Empfehlung zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen von 1994 behilflich zu sein [25], wird die Kommission sich zunehmend auf Sensibilisierungsmaßnahmen betreffend die Möglichkeit, auf diese Art Unternehmer zu werden, konzentrieren.

    [24] 'Business transfers and successions in Austria', Austrian Institute for Small Business Research, 2002.

    [25] Als Follow-up-Maßnahme zur 'Empfehlung der Kommission vom 7.12.94 zur Übertragung von kleinen und mittleren Unternehmen', 94/1069/EG, ABl. L 385, S. 14-17 vom 31.12.1994, legte die Kommission 2002 und 2003 Berichte über die Meinungen von Sachverständigen zu den Maßnahmen vor, die erforderlich sind, um das Umfeld für Unternehmensübertragungen zu verbessern und die Umsetzung der Empfehlung durch die Mitgliedstaaten zu beschleunigen.

    Angesichts des wandelnden Nachfrageverhaltens in der Gesellschaft, bedingt durch das Altern der Bevölkerung und die Erwartungen der Verbraucher in bezug auf das Verhalten von Unternehmen, entstehen neue Bedürfnisse in Bereichen wie Gesundheitsfürsorge, Mobilität oder Umwelt. Da diese Sektoren dem öffentlichen Sektor nahe stehen oder zu diesem gehören, kann der öffentliche Sektor Kunde oder Konkurrent sein. Unternehmen der Sozialwirtschaft [26] liefern bereits Beispiele dafür, dass Dienstleistungen in Sektoren erbracht werden, die eine Alternative zum öffentlichen Sektor darstellen oder diesen ergänzen. Zusammen mit den Mitgliedstaaten wird die Kommission im Zuge des offenen Koordinierungsverfahrens Hindernisse der Entwicklung sowohl von kommerziell ausgerichteten Unternehmen als auch von Unternehmen ohne Erwerbszweck in diesen Sektoren ansprechen. Vorbereitend für künftige Maßnahmen untersucht die Kommission derzeit die Rolle der sozialen Unternehmen.

    [26] Dazu gehören Genossenschaften, Gegenseitigkeitsgesellschaften, Verbände und Stiftungen; sie sind unter Umständen tätig, die 'investitionsabhängige' Unternehmen weniger lukrativ finden würden.

    Schwerpunktmaßnahme: Den Makel des unternehmerischen Scheiterns verringern

    Gescheiterte Unternehmer sehen sich mit dem Makel des Misserfolgs behaftet, beispielsweise in Form einer mangelnden Bereitschaft zur Auftragserteilung oder der Forderung nach zusätzlichen finanziellen Sicherheiten. Mehr Verständnis für das Scheitern von Unternehmen, einschließlich der Unterscheidung zwischen nicht betrügerischem und betrügerischem Konkurs, ist erforderlich, um gegen das Stigma des Scheiterns vorzugehen.Eine 2003 durchgeführte Benchmarking-Maßnahme unter Beteiligung der Kommission und externer Sachverständiger führte zu Zielvorgaben, Indikatoren und Empfehlungen im Hinblick auf die Begrenzung der schwer wiegenden rechtlichen und sozialen Folgen des Scheiterns. [27]

    [27] 'Study: Bankruptcy and a fresh start', Juli 2002 and 'Final report of the expert group on the Best Project on Restructuring, bankruptcy and a fresh start', September 2003, Europäische Kommission.

    In den Fortschrittsberichten zum Aktionsplan wird die Kommission die Mitgliedstaaten auffordern, über durchgeführte oder geplante Maßnahmen zur Einhaltung der Empfehlungen zu berichten. Die Kommission wird diese Maßnahmen 2006 erforderlichenfalls überprüfen.

    Um ein positives Verständnis für Fehlschläge zu fördern und das Konzept des 'Konkurses' von dem des 'schlechten' Verhaltens zu trennen wird die Kommission 2004 zusammen mit Sachverständigen aus den Mitgliedstaaten Informationen über die Grundsätze des Konkurses, Frühwarnsysteme für finanzielle Schwierigkeiten, Gründe für Fehlschläge, Hindernisse für den Neubeginn und Porträts von gescheiterten Unternehmern, die einen Neubeginngewagt haben, erarbeiten. Diese Informationen, die in Werbekampagnen oder Schulungen benutzt werden sollen, sollten zu einer breiteren Akzeptanz von Fehlschlägen führen und dazu beitragen, Vorbehalte gegen gescheiterte Unternehmer zu verringern.

    Um Unternehmern, die finanzielle Probleme haben, dabei zu helfen, ihre Angst vor der Offenlegung der Schwierigkeiten und der rechtzeitigen Suche nach Hilfe zu überwinden wird sich die Kommission zusammen mit den Mitgliedstaaten im Zuge des offenen Koordinierungsverfahrens darauf konzentrieren, den Erfahrungsaustausch über die Sensibilisierung auf und die Nutzung von Vorbeugungsmaßnahmen zu erleichtern. Bis 2005 wird die Kommission zusammen mit einer Sachverständigengruppe Selbstbewertungstests für Unternehmer erarbeiten, um ihre finanzielle Lage zu beurteilen, und auch Angaben zu vorhandenen Unterstützungsmöglichkeiten und Verfahren enthalten, die vor Fehlschlägen bewahren sollen.

    Schwerpunktmaßnahme: Erleichterung von Unternehmensübertragungen

    Die drastische Zunahme erwarteter Unternehmensübertragungen in den kommenden Jahren wird insbesondere die zahlreichen Familienunternehmen betreffen, die einen wichtigen Teil der Geschäftswelt der EU stellen. Die EU sollte verhindern, dass solche Unternehmen - obwohl sie grundsätzlich wettbewerbsfähig sind - lediglich auf Grund steuerlicher oder rechtlicher Hindernisse oder weil kein Nachfolger vorhanden ist schließen.

    Die Kommission wird nationale und regionale politische Entscheidungsträger auch weiterhin dabei unterstützen, Unternehmensübertragungen zu erleichtern, hauptsächlich um die Kontinuität der vielen funktionierenden Familienbetriebe in der EU sicherzustellen. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten weiter dazu anhalten, die Empfehlung zur Übertragung von Unternehmen umzusetzen und wird ihre Bemühungen verstärken, potenzielle Unternehmer auf Unternehmensübertragungen zu sensibilisieren. Dazu können beispielsweise die Unterstützung nationaler und regionaler Politikgestalter bei der Förderung von Marktplätzen für Käufer und Verkäufer von Unternehmern gehören. Spezifischere Maßnahmen sollen in der für 2004 angekündigten Mitteilung über Unternehmensübertragungen genannt werden.

    Schwerpunktmaßnahme: Überprüfung der Sozialversicherungssysteme für Unternehmer

    Die Kommission wird bis 2005 einen Überblick über Sozialversicherungssysteme für Selbständige und Unternehmer einschließlich ihrer Ehepartner und anderer abhängiger Personen sowie die Folgen eines Übergangs von einem Status zum anderen erstellen. Dazu gehören Krankenversicherung, Einkommenssicherungen im Falle der Arbeitsunfähigkeit oder eingestellter Tätigkeiten, Rentenansprüche (im Vergleich zu Angestelltensystemen), die Zugehörigkeit zu freiwilligen Systemen, ungerechtfertigter Wegfall von Ansprüchen, die im Zuge anderer Tätigkeiten erworben wurden und spezifische Systeme für Jungunternehmer. Dadurch können die gesamten Risiken im Zusammenhang mit der Unternehmertätigkeit quantifiziert werden und der Einfluss der sozialen Sicherheit auf die unternehmerische Initiative genauer bestimmt werden.

    Auf dieser Grundlage wird die Kommission die Mitgliedstaaten 2005 auffordern, die Bereiche festzulegen, in denen sie tätig werden wollen. Die Kommission wird dann mit externen Sachverständigen Erfahrungen darüber austauschen, wie am besten Fortschritte erzielt werden können. Aus diesen Arbeiten werden Beispiele für bewährte Verfahren hervorgehen, die den Mitgliedstaaten dabei helfen sollen, ihre Systeme im erforderlichen Maß anzupassen.

    3.3. Unternehmer auf Wachstum und Wettbewerbsfähigkeit vorbereiten

    Aufgrund der Forderungen der Teilnehmer an der Konsultation zum Grünbuch nach hochwertigen und kundenorientierten Unterstützungsdiensten wird die Kommission weiterhin den Zugang von Unternehmern jeglichen Hintergrunds, einschließlich Gruppen mit spezifischen Bedürfnissen, wie zum Beispiel Frauen und Unternehmer aus ethnischen Minderheiten, zu erstklassigen Unterstützung und zur Management-Ausbildung fördern. Die Kommission wird ferner den Zugang von Unternehmern jeglichen Hintergrunds und in Regionen mit geringer

    unternehmerischer Leistung zu Unterstützung durch die Strukturfonds fördern. [28]

    [28] Die Arbeit der Kommission zur Verbesserung der Unterstützungsdienste umfasst das Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen 'Erstklassige Unterstützungsdienste für Unternehmen', SEC (2001) 1937, 28.11.2001, 'Benchmarking der Verwaltungsverfahren für Existenzgründungen", Februar 2002, 'Bewaährte Verfahren bei der Förderung weiblichen Unternehmertums', Dezember 2002, das European network to promote Women's EntrepreneurShip (WES-Netzwerk), die 'Europäische Konferenz über Unternehmer aus ethnischen Minderheiten', Juni 2003 und die Berichte über die Umsetzung der Charta. Die Gemeinschaftsinitiative 'EQUAL' stellt Mittel zur Förderung von Unternehmern aus benachteiligten Gruppen und zur Abschaffung von Hindernissen für sozialwirtschaftliche Unternehmen bereit und ist eine Quelle bewährter Verfahren zur Unterstützung von Unternehmern jeglichen Hintergrunds mit geringer unternehmerischer Leistungsfähigkeit.

    Den Antworten zufolge kann unternehmerisches Wachstum ausgelöst werden, indem die Bemühungen der KMU um Internationalisierung aktiv unterstützt werden. Internationalisierung gewährt nicht nur Zugang zu einem größeren Markt, sondern das Tätigsein in unterschiedlichen Märkten kann dazu beitragen, Wettbewerbsvorteile gegenüber Firmen zu erlangen, die nur in einem Land tätig sind.

    Die KMU sollten Unterstützung bekommen können, um das Beste aus den Möglichkeiten der wissensbasierten Wirtschaft zu machen. Abgesehen von der effektiveren Wissensübertragung zwischen Forschung und Wirtschaft, der Verfügbarkeit ausgebildeter Mitarbeiter in einer modernen Arbeitsstruktur und dem wirksamen Schutz des geistigen Eigentums muss auch der Wertinnovation mehr Aufmerksamkeit zuteil werden (z.B. ein neues Geschäftsmodell, eine neue Marketingstrategie oder innovatives Design), die immer wichtiger wird, insbesondere für kleinere Firmen. [29]

    [29] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen 'Innovationspolitik: Anpassung des Ansatzes der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie', KOM (2003) 112 endg., 11.03.2003.

    Die Kommission wird unternehmerische Netze, Partnerschaftsveranstaltungen und Unternehmens-Cluster fördern, um die Unternehmer bei der Bildung strategischer Partnerschaften, dem Erlangen eines besseren Zugangs zu Wissen und der Errichtung von Geschäftsbeziehungen innerhalb und außerhalb der EU zu unterstützen. Die Kommission wird die Rolle der Europäischen Unterstützungsnetze, der 'Euro Info Centres (EICs)' und der 'Innovation Relay Centres (IRCs)', verstärken, indem sie sie an der Förderung der Unternehmenszusammenarbeit beteiligt und die einheitliche Erbringung aller EU-weiten Unterstützungsdienste sicherstellt, auch unter Einbeziehung der Business Innovation Centres (BICs).

    Im Anschluss an die Verpflichtung des Rates zur Förderung von Investitionen in Forschung und technologischer Entwicklung (FTE) und eine 2002 stattgefundene öffentliche Diskussion legte die Kommission 2003 einen Aktionsplan vor, um die F&E-Ivestitionen bis 2010 um auf 3% des BIP zu erhöhen [30]. Darüber hinaus sieht das 6. Rahmenprogramm für FTE Mittel für KMU vor, indem 15% des Haushalts für KMU reserviert werden und spezifische Maßnahmen für KMU vorgesehen werden [31].

    [30] Europäischer Rat von Barcelona, März 2002. Mitteilung der Kommission ,Mehr Forschung für Europa- Hin zu 3% des BIP, KOM (2003) 499 endg., 11.9.2003 und Mitteilung der Kommission ,In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa", KOM/2003) 226 endg., 4.6.2003.

    [31] Weitere Informationen zu den F&E-Programmen der Gemeinschaft sind unter www.cordis.lu zu finden.

    Vor kurzem erweiterte die Kommission den Geltungsbereich der Gruppenfreistellungsverordnung, um F&E-Beihilfen für KMU von der Mitteilungspflicht auszunehmen. In Bezug auf die Innovation wird die Kommission die spezifischen Bedürfnisse verschiedener Akteure, insbesondere der KMU, im Hinblick auf die Anpassung an den Wandel und das Einbringen von Fachwissen in Produktion, Erzeugnisse und Dienstleistungen prüfen. Angesichts der Bedeutung der Innovation wird die Kommission im Jahr 2004 einen Aktionsplan veröffentlichen, der ausschließlich diesem Thema gewidmet ist. In diesem Zusammenhang wird die Kommission abhängig von Akteur, Aktivitäten und Ort Nachweise von Marktversagen prüfen, welches Innovation behindert. Dazu gehören auch internationale Vergleiche innerhalb und außerhalb der EU und die Notwendigkeit, angemessene Lösungen zu finden. Außerdem wird die Kommission wie bisher die Innovation durch den Erfahrungsaustausch über regionale Innovationspolitik, Technologietransfermechanismen und die Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs fördern. [32]

    [32] Network of Innovating Regions in Europe (IRE)', 'Improving Institutions for Technology Transfer to Enterprises', 'PAXIS Pilot Action of Excellence of Innovative Start-ups' und die Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen 'Anpassung der Politik im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs an ein sich wandelndes Umfeld: Die Lehren aus der Initiative ,GoDigital" und die künftigen Herausforderungen', KOM (2003) 148, 27.03.2003.

    Wie bereits im Grünbuch Unternehmergeist in Europa angesprochen und in der öffentlichen Diskussion bestätigt entstehen in Europa zu wenige schnell wachsende Unternehmen, die die wichtigsten Motoren für Innovation und unternehmerische Dynamik sind. Unternehmenswachstum ist selten ein Zufall: eine ausdrückliche Wachstumsorientierung, vor allem und überwiegend eine Mentalitätsfrage, ist erforderlich. Nachweislich lassen sich Unternehmer von erfolgreichen Rollenmustern inspirieren. [33] Die Kommission wird bewährte politische Verfahren zur Verbreitung von Rollenmustern und zur Bereitstellung geeigneter Unterstützung für potenzielle schnell wachsende Unternehmen suchen.

    [33] Vgl. 'Bottlenecks and catalysts of entrepreneurial growth', Professor Erkko Autio (angekündigt).

    Schwerpunktmaßnahme: Zielgerichtete Unterstützung für Frauen und ethnische Minderheiten

    Die spezifischen Bedürfnisse von Unternehmerinnen sowie von Unternehmern aus ethnischen Minderheiten werden derzeit von den unterstützend Tätigen nicht erfuellt. Ausbauend auf den laufenden Maßnahmen zur Förderung der weiblichen Unternehmertätigkeit wird die Kommission ab 2004 den nationalen und regionalen Behörden dabei behilflich sein, sich mit den Bereichen zu befassen, in denen den Bedürfnissen der Unternehmerinnen noch immer nicht ausreichend entsprochen wird, insbesondere der Zugang zu Finanzierung und Unternehmernetzen.

    Auf der Grundlage von Erfahrungen mit dem Austausch bewährter Verfahren durch Studien und Netze politischer Entscheidungsträger wird die Kommission eine ähnliche Methodik auf die Befassung mit den Bedürfnissen von Unternehmern aus ethnischen Minderheiten anwenden. 2004 und 2005 wird die Kommission politische Maßnahmen erfassen und bewerten, um bewährte Verfahren zur Unterstützung von Unternehmern aus ethnischen Minderheiten zu ermitteln. Gleichzeitig wird die Kommission die Bildung von Netzen politischer Entscheidungsträger unterstützen und sich um die aktive Beteiligung repräsentativer Verbände ethnischer Minderheiten bemühen, um einen besseren Dialog auf EU-, nationaler und regionaler Ebene aufzubauen.

    Schwerpunktmaßnahme: Unterstützung bei der Entwicklung von Beziehungen zwischen Unternehmen

    Die Kommission wird Vermittlungsveranstaltungen in EU-Regionen fördern, bei denen Unternehmer strategische Partner treffen können (Unternehmer, Wissenschaftler, Anleger, Berater, Mentoren, Geschäftspartner und Politikgestalter), die ihnen bei der Steigerung ihrer Leistungsfähigkeit behilflich sein können. Die Kommission kann auf ein weites Netz potenzieller Partner zurückgreifen, durch die Unternehmerverbände sowie in mehreren Kommissionsdatenbanken und den EIC-, IRC- und BIC-Netzwerken. Mitte 2004 werden die EIC-, IRC- und BIC-Netzwerke Verwaltungs-, Unterstützungs- und IT-Instrumente installiert haben, die zur Unterstützung der Veranstaltungen gebraucht werden, an denen sie koordinierend teilnehmen. Diese Maßnahme soll 2005 bewertet werden, um eine Strategie für die kommenden Jahre festzulegen.

    Nach der Teilnahme an Vermittlungsveranstaltungen können sich die KMU an die europäischen Unterstützungsnetze für Unternehmen wenden, um über deren weit verbreitetes Netz von Büros weitere Informationen und Ratschläge über Geschäftstätigkeiten im Binnenmarkt, einem bestimmten Land oder einer bestimmten Region zu erhalten.

    Unternehmens-Cluster können den KMU dabei helfen, kritische Masse zu schaffen, Ressourcen zu bündeln, Geschäftspartner zu finden oder Zugang zu strategischen Informationen zu erhalten. Aufbauend ihren Arbeiten zur Überprüfung der Clusterpolitiken [34] der Mitgliedstaaten und zur Erleichterung des Erfahrungsaustauschs zum Clustering auf regionaler Ebene im Rahmen des Programms 'Innovation der Regionen in Europa' [35] wird die Kommission 2005 mit einer Gruppe von Cluster-Managern ein Modell für die Schaffung strategischer Verbindungen zwischen Clustern in der EU erstellen und prüfen.

    [34] 2003 führte die Kommission ein Seminar und eine Reihe von Sachverständigensitzungen durch, deren Ergebnisse in einem 'Expert group report on clusters and networks'vorliegen.

    [35] http://www.innovating-regions.org/ .

    3.4. Verbesserung der Finanzierungsströme

    Zugang zu Finanzierung ist für Unternehmen in unterschiedlichen Entwicklungsphasen wesentlich. Neben bestehenden Schwierigkeiten, über die in der öffentlichen Konsultation berichtet wurden, insbesondere im Hinblick auf den Aufbau von Eigenkapital, müssen Unternehmen sich wandelnde finanzielle Bedürfnisse aufgrund der zunehmenden Nutzung von Rating-Systemen und der vorgeschlagenen Überarbeitung der Eigenkapitalanforderungen für Banken ('Basel II') voraussehen, die dazu führen werden, dass die Darlehenskosten die mit einem Kunden assoziierten Risiken genauer widerspiegeln werden.

    Die Kommission trägt derzeit mit ihren Finanzierungsinstrumenten [36] und durch Zusammenführung der KMU mit Finanzakteuren zur Ermöglichung des Austauschs bewährter Verfahren und des besseren gegenseitigen Verständnisses zwischen KMU und der Finanzwelt zur Verbesserung des finanziellen Umfelds für Unternehmen, insbesondere KMU, bei. [37]

    [36] Die Finanzierungsinstrumente überbrücken Lücken auf Finanzmärkten und konzentrieren sich auf Neugründungen im High-tech-Bereich, KMU-Garantien und Anschubfinanzierung. Sie umfassen im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmen und unternehmerische Initiative etwa EUR 322 Millionen und werden vom Europäischen Investitionsfonds verwaltet.

    [37] Beispielsweise die Round Tables of bankers and SMEs oder die Diskussionen mit Finanzinsituten und Unternehmerverbänden über die Erarbeitung eines Verhaltenskodex für Banken über Kundenbeziehungen mit KMU.

    Um den Unternehmen dabei zu helfen, Änderungen des finanziellen Umfelds vorherzusehen, wird die Kommission zusammen mit nationalen und regionalen Politikgestaltern dafür sorgen, dass Unterstützung für schwierigere Risikobewertungen vorhanden ist. Sie werden sich bemühen, dass mehr Sicherheiten und Darlehen zu vernünftigen Kosten bereitgestellt werden, insbesondere für Kleinstunternehmen. Die Entfernung der Kreditportefeuilles aus den Bilanzen der Banken durch Verkauf an institutionelle Anleger - Verbriefung - kann ebenfalls dazu beitragen, dass die Banken über eine größere Kreditvergabekapazität für KMU verfügen.

    Zur Verbesserung der Kapitalstruktur der Unternehmen und um eine stärkere Eigenkapitalbasis zu erreichen sollte die Steuerneutralität der einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten angestrebt werden. Zur Erhöhung des Eigenkapitals und Förderung eines stärkeren Unternehmenswachstums wird die Kommission ihre Maßnahmen zur Verbesserung der Bereitstellung von Risikokapital, Business-Angel-Finanzierung und Investitionen von Privatpersonen (,micro-angels") verstärken. Die Kommission liefert auch Kriterien, anhand derer die Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung der Risikokapitalfinanzierung nach den Vorschriften über staatliche Beihilfen beurteilt werden [38].

    [38] Mitteilung der Kommission ,Staatliche Beihilfen und Risikokapital", ABl. C235 vom 21.8.2001, S. 3-11 und Mitteilung der Kommission an den Rat und an das Europäische Parlament ,Umsetzung des Risikokapital-Aktionsplans (RCAP)", KOM (2003) 654 endg., 4.11.2003.

    Schwerpunktmaßnahme: Aufbau von mehr Eigenkapital und stärkeren Eigenkapitalbasen der Unternehmen

    Die Kommission wird ihre Finanzierungsinstrumente für KMU nutzen, um das Unternehmenswachstum zu erleichtern, indem ab 2004 die Bereitstellung sowohl von Fremd- als auch von Eigenfinanzierung erleichtert wird. Vorbehaltlich der Überprüfung der Finanzinstrumente sollen 2006 neue und angeglichene Finanzinstrumente lanciert werden. Sie werden nicht nur Sicherheiten bieten und die Verbriefung fördern, sondern sollen sich auch auf Eigenkapital für forschungsbasierte und innovative KMU konzentrieren.

    Im Hinblick auf das Auslaufen der Mitteilung über staatliche Beihilfen und Wagniskapital im Jahr 2006 wird die Kommission in 2004 und 2005 die Rolle staatlicher Beihilfen zur Behebung möglichen Marktversagens bei der Bereitstellung von Kapital für KMU, insbesondere für jene, die jung und wachstumsorientiert sind, erneut prüfen.

    Die Kommission wird prüfen, welche Elemente der nationalen Steuersysteme der Fremdfinanzierung Vorteile gegenüber der Eigenfinanzierung einräumen (insbesondere einbehaltene Gewinne, informelle Investoren). Die Kommission wird 2004 mit dieser Analyse und der Einsetzung einer Arbeitsgruppe aus Sachverständigen der Mitgliedstaaten beginnen. Auf der Grundlage der Ergebnisse wird die Kommission die Mitgliedstaaten, die Eigenkapital steuerlich benachteiligen, dazu auffordern, Maßnahmen zu ergreifen, um die steuerliche Neutralität zu gewährleisten. Empfehlungen und bewährte Verfahren sollen 2005 vorgelegt werden.

    3.5. Schaffung eines KMU-freundlicheren Regelungs- und Verwaltungsumfelds

    Der Konsultation zufolge ist eine wirkliche Verringerung und Vereinfachung der administrativen und regulatorischen Belastungen erforderlich in Bereichen, die für Unternehmen relevant sind, z.B. Besteuerung, Beschäftigung oder Umwelt. Da ein gewisses Maß an Vorschriften und Verwaltung erforderlich sind, um Märkte zu regulieren oder die öffentlichen Interessen zu schützen, sollten nationale und regionale Politikgestalter auch dafür sorgen, dass die KMU die nötige Unterstützung erhalten, um damit effizient umzugehen.

    Die Kommission leitete 2002 ein ehrgeiziges Programm zur Verbesserung des Europäischen Regierens ein, das bessere Rechtsetzung, Folgenabschätzung und die Konsultation der Betroffenen umfasst [39] und wird sich nun auf seine Umsetzung konzentrieren.

    [39] Mitteilungen der Kommission 'Europäisches Regieren: Bessere Rechtsetzung', KOM (2002) 275 endg., 05.06.2002, 'Folgenabschätzung', KOM (2002) 276 endg., 05.06.2002, 'Aktionsplan: Vereinfachung und Verbesserung des Regelungsumfelds', KOM (2002) 278 endg. 05.06.2002, Mitteilung der Kommission 'Hin zu einer verstärkten Kultur der Konsultation und des Dialogs - Allgemeine Grundsätze und Mindeststandards für die Konsultation betroffener Parteien durch die Kommission', KOM (2002) 704 endg., 11.12.2002, Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen 'Aktualisierung und Vereinfachung des Acquia communautaire', KOM (2003) 71 endg., 11.02.2003.

    Der Binnenmarkt hat das Leben der Unternehmen, insbesondere der KMU, deutlich erleichtert. Der Binnenmarkt ist jedoch noch nicht vollendet. Nach wie vor gibt es Hindernisse, die dem im Wege stehen. Die Binnenmarktstrategie 2003-2006 [40] befasst sich mit Fragen, die für KMU von Bedeutung sind, darunter die Abschaffung von Hindernissen für Dienstleistungen, die Verringerung von Steuerhindernissen und einem Beitrag zur Erweiterung der Möglichkeiten für öffentliche Aufträge durch bessere Nutzung des öffentlichen Austragswesen der Mitgliedstaaten. Die Kommission fördert darüber hinaus weiter die Beteiligung der KMU an der Normung. [41]

    [40] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: ,Binnenmarktstrategie - Vorrangige Aufgaben 2003 -2006", KOM(2003) 238 endg., 7.5.2003.

    [41] Die Kommission fördert die Beteiligung der KMU an Normungsmaßnahmen durch NORMAPME.

    Die Kommission wird sich 2004 weiter um die Vereinfachung der Regeln für staatliche Beihilfen bemühen. Sie wird insbesondere weiter an der Entwicklung eines Instruments zur Ermittlung von Beihilfen arbeiten, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach nicht in erheblichem Maße auf den Wettbewerb auswirken. Ein solches Instrument würde die Kontrollmaßnahmen der Kommission in Bezug auf Beihilfen verringern und den Mitgliedstaaten einen größeren Handlungsspielraum für die Gewährung geringfügiger Beihilfen einräumen, die wahrscheinlich nicht zu Wettbewerbsverzerrungen führen. Auch die KMU dürften von solchen Maßnahmen profitieren.

    Die Kommission wird eine effektivere Konsultation der KMU fördern, die es ihnen ermöglichen soll, ihre Meinung zu neuen Initiativen und über die Relevanz geltender Regelungen und Verfahren in einem frühen Stadium des Entscheidungsprozesses zu äußern. Um sicherzustellen, dass eine solche Konsultation alle öffentlichen Tätigkeiten umfasst, ist die interne Koordinierung innerhalb der öffentlichen Verwaltungen erforderlich.

    Schwerpunktmaßnahme: Die KMU anhören

    Um den KMU mehr Gehör bei der Politikgestaltung innerhalb der EU zu verschaffen, wird die Kommission die Abschätzung der Auswirkungen von EU-Vorschlägen für KMU im Zusammenhang mit der vor kurzem eingeführten Folgenabschätzung verbessern. Neben der bereits stattfindenden Beteiligung der KMU an spezifischen politischen Maßnahmen der Kommission wird die Kommission durch den KMU-Beauftragten [42] den Dialog zwischen allen Kommissionsdienststellen und Unternehmensverbänden im Zuge regelmäßigerer Sitzungen intensivieren.

    [42] Der KMU-Beauftragte versucht, den Austausch mit KMU und ihren Vertretergremien zu verbessern und eine angemessene Berücksichtigung der Bedürfnisse der KMU in allen EU-Politiken, -Programmen und -Rechtsvorschriften sicherzustellen.

    Die Kommission wird ferner die Mechanismen zur Berücksichtigung der Erfahrungen der KMU mit den geltenden Rechtsvorschriften, Politiken und Programmen verbessern. Im Zuge der Initiative der Kommission zur 'Interaktiven Politikgestaltung' verbucht das EIC-Netz das Feedback zu Hindernissen im Binnenmarkt, auf die KMU gestoßen sind. Eine stärkere Förderung, ein systematisches Follow-up der gemeldeten Probleme und ein breiteres Spektrum an Bereichen, für die ein Feedback abgegeben werden kann, wird die Berücksichtigung der Ansichten der KMU verbessern.

    Neben der Durchführung eines effektiveren Dialogs mit den KMU muss diese Maßnahme nachweisen, dass die von den KMU angesprochenen Fragen tatsächlich berücksichtigt werden. Ende 2004 wird die Kommission operationelle Strukturen zur Durchführung des Dialogs und des Bewertungsverfahrens besitzen; bis 2005 wird die Kommission über die Beteiligung der KMU und ihrer Vertreter am Konsultationsprozess und über das Maß, in dem ihre Meinungen berücksichtigt werden, berichten.

    Die Kommission hat in Zusammenarbeit mit den Sachverständigen der Mitgliedstaaten ein Benchmarking-Projekt über die Beteiligung der KMU an der nationalen Politikgestaltung eingeleitet. Diese Maßnahme wird erfolgreiche Methodiken untersuchen, die bereits in den Mitgliedstaaten angewandt werden, um die Konsultation der KMU durchzuführen, einschließlich aller Dienste, deren Arbeit die KMU betrifft. Auf dieser Grundlage sollen 2005 bewährte Verfahren und politische Empfehlungen vorgelegt werden.

    Schwerpunktmaßnahme: Vereinfachung der Steuergesetze

    Die Einhaltung unterschiedlicher nationaler Steuergesetze und -vorschriften ist ein Hindernis für grenzüberschreitende Tätigkeiten, insbesondere für KMU. Wenn solche Firmen in der Lage wären, die ihnen vertrauten Regeln und Vorschriften ihres 'Heimatlandes' anzuwenden, wenn sie ihre steuerpflichtigen Gewinne berechnen oder Mehrwertsteuerbestimmungen (MwSt.) einhalten, wäre das grenzüberschreitende Expandieren einfacher.

    Zur Vereinfachung und Verringerung der mit den direkten Steuern zusammenhängenden Steuerbefolgungsvorschriften will die Kommission ein Pilotprojekt einleiten, in dessen Rahmen KMU die 'Besteuerung im Sitzland' anwenden können. Nach diesem System würden sich die teilnehmenden Mitgliedstaaten darauf einigen, die unterschiedlichen nationalen Verfahren zur Berechnung steuerpflichtiger Gewinne gegenseitig anzuerkennen. 2004 wird die Kommission zusammen mit den Betroffenen und den Mitgliedstaaten die noch offenen technischen Fragen angehen und die Einzelheiten eines Pilotsystems entwickeln. Dies sollte zu beträchtlichen Einsparungen und Effizienzsteigerungen bei teilnehmenden KMU führen.

    Auf der Grundlage der Ergebnisse der Diskussionen der technischen Fragen wird die Kommission ihre Schlussfolgerungen über zukünftige Systeme für die 'Besteuerung im Sitzland' im Laufe des Jahres 2004 vorlegen. Auf deren Grundlage wird die Kommission die Fortschritte bei der Umsetzung solcher Systeme periodisch überprüfen, da für die Umsetzung die Mitgliedstaaten zuständig sind.

    Für mehrere Kategorien von Transaktionen zwischen Unternehmen und Verbrauchern bedeutet die Anwendung der am Ort des Verbrauchs geltenden MwSt. derzeit, dass Händler angemeldet sein müssen und Steuererklärungen und Zahlungen in jedem Mitgliedstaat leisten müssen, in dem sie steuerpflichtige Transaktionen durchführen. Dies ist eine deutliche Belastung für Händler im Binnenmarkt.

    Auf der Grundlage der Ergebnisse einer europäischen Studie über MwSt.-Anforderungen und einer 2003 durchgeführte öffentliche Konsultation [43] hat die Kommission vor, 2004 ein 'One-stop-shop'-System vorzuschlagen, nach dem Unternehmen, die in mehr als einem Mitgliedstaat eingetragen sind, ihre gesamten EU-weiten MwSt.-Verpflichtungen im Sitzland erfuellen können. [44] Ein solches System würde, auf der Grundlage der bereits anhand des einzigen EU-MwSt.-Portals für im elektronischen Handel tätige Unternehmen aus Drittländern gemachten Erfahrungen, die administrative Belastung durch die MwSt. erheblich verringern, weil sie es den Unternehmen ermöglichen würde, mit einer Steuerbehörde in ihrer eigenen Sprache zu verhandeln und sie nur einem einzigen Komplex von Steuervorschriften unterliegen würden.

    [43] HTTP://EUROPA.EU.INT/COMM/ TAXATION_CUSTOMS/TAXATION/CONSULTATIONS/OBLIGATIONS_TVA_EN.HTM.

    [44] IN ÜBEREINSTIMMUNG MIT DER MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT, DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS 'BILANZ UND AKTUALISIERUNG DER PRIORITÄTEN DER MWST.-STRATEGIE', KOM (2003) 614, 20.10.2003.

    4. DIE NÄCHSTEN SCHRITTE DER KOMMISSION IM HINBLICK AUF DIE VERWIRKLICHUNG DER AGENDA FÜR UNTERNEHMERISCHE INITIATIVE

    Um die Agenda für unternehmerische Initiative zu verwirklichen wird die Kommission dort tätig werden, wo sie die besten Ergebnisse auf EU-Ebene erzielen und im Zuge des offenen Koordinierungsverfahrens wertvolle Unterstützung für die nationalen und regionalen Strategien leisten kann.

    Die Kommission beabsichtigt, dies mit Hilfe der in der Zuständigkeit der Gemeinschaft liegenden Politiken und Programme durchzuführen. Alle neuen Maßnahmen (vor allem die Schwerpunktmaßnahmen), die in diesem Aktionsplan vorgeschlagen werden, und die in direkter Beziehung zur Förderung der unternehmerischen Initiative stehen, bzw. zu den Zielen laut Artikel 2 der Ratsentscheidung 2000/819/EC und den Aktionen laut Anhang I dieser Entscheidung (insbesondere jenen Aktionen unter die Überschrift ,Förderung der unternehmerischen Initiative"), sollen im Rahmen des Mehrjahresprogramms für Unternehmer und unternehmerische Initiative durchgeführt werden, das bis 2005 läuft. [45] Die Kommission wird zur Umsetzung dieses Programms in ihrem jährlichen Arbeitsprogramm für 2004 und 2005 konkrete und detaillierte Vorschläge für Maßnahmen und die erforderlichen finanziellen Mittel vorlegen, die für notwendig gehalten werden, um die Schwerpunktmaßnahmen dieses Aktionsplans umzusetzen. Die Vorschläge werden in Übereinstimmung mit den Zielen und der Geschäftsordnung des Programms, wie sie in der vorgenannten Ratenscheidung niedergelegt sind, angenommen werden.

    [45] Eine Ausnahme bilden die steuerlichen Maßnahmen, die gemäß Artikel 93 und 211 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, ABl. 325/33, 24.12.2002, durchgeführt werden.

    Der Vorschlag der Kommission für das nächste Mehrjahresprogramm, der 2004 vorgelegt werden soll, wird nicht nur auf den eigenen Erfahrungen der Kommission und unabhängigen Beurteilungen beruhen, sondern auch auf der öffentlichen Diskussion im Anschluss an das Grünbuch und diesem Aktionsplan. Eine Prüfung der Bereiche, in denen neue Maßnahmen erforderlich sind, wird 2005 vorgenommen. Konkrete Maßnahmen zur Umsetzung dieser Maßnahmen ab 2006 sollen in Übereinstimmung mit den Zielen und der Geschäftsordnung dieses Programms vorgeschlagen werden.

    Die Kommission wird ferner den Fortschritten der Agenda für unternehmerische Initiative in allen übrigen Politikbereichen, die für Unternehmer von Belang sind, angemessene Aufmerksamkeit widmen, insbesondere der F&E und Innovation, dem Europäischen Regieren, der EU-Nachhaltigkeitsagenda, dem Funktionieren des Binnenmarktes, den Beschäftigungspolitischen Leitlinien, und der Steuer- und Wettbewerbspolitik. Die Kommission wird die unternehmerische Orientierung ihrer Unterstützungsprogramme [46] verstärken und den Zugang zu diesen Programmen unternehmensfreundlicher gestalten.

    [46] STRUKTURFONDS, INSBESONDERE DAS EQUAL-PROGRAMM, DIE RAHMENPROGRAMME FÜR FTED, ASIA INVEST, AL INVEST, EU JAPAN CENTRE UND AUSBILDUNGS-, BILDUNGS- UND JUGENDPROGRAMME.

    5. KONKRETE ERGEBNISSE FÜR DIE EUROPÄISCHEN UNTERNEHMER

    Der Aktionsplan nennt generische Ziele, die von den Politikgestaltern der EU und der Mitgliedstaaten in den fünf strategischen Bereichen erreicht werden sollen. Ziele, Indikatoren und Zeitpläne für die zu erzielenden Fortschritte sollen innerhalb der durchzuführenden Schwerpunktmaßnahmen festgelegt werden.

    (1) Mehr Menschen sollen über unternehmerische Initiative informiert werden und die Möglichkeit erhalten, durch Ausbildung und Fördermaßnahmen unternehmerische Fähigkeiten zu erwerben;

    (2) ein faires Umfeld für die Übernahme von Risiken und keine unzumutbaren Hindernisse für neue Unternehmer, die eine Firma gründen oder übernehmen;

    (3) Sicherstellung von erstklassiger Unterstützung insbesondere für den grenzübergreifenden Handel und Innovation für Unternehmer jeglichen Hintergrunds und Sektors;

    (4) Ausreichende finanzielle Mittel und Sicherheiten für die Finanzierung aller aussichtsreichen unternehmerischen Initiativen, auch im Rahmen der 'Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II)' und größere Neutralität der steuerlichen Behandlung unterschiedlicher Finanzierungsmöglichkeiten;

    (5) Eine wesentliche Verringerung der Regelungs- und Verwaltungsverfahren und bessere Berücksichtigung der Bedürfnisse der KMU bei der Politikgestaltung.

    Die im Rahmen des Aktionsplans ergriffenen Maßnahmen müssen Ergebnisse hinsichtlich ihrer Folgen für die unternehmerische Leistungsfähigkeit in der EU erbringen:

    Mehr unternehmerisches Denken: Mehr Menschen sprechen sich für unternehmerische Initiative aus; mehr Unternehmensgründungen, auch durch benachteiligte Gruppen oder in benachteiligten Regionen, mehr Jungunternehmer, die bestehende Unternehmen übernehmen und mehr Neubeginne nach einem Konkurs.

    Größere Leistungsfähigkeit der Unternehmen führt zu größerer Wettbewerbsfähigkeit und mehr Wachstum: Stärkere Eigenkapitalbasen, mehr Innovation auf dem privaten Sektor, mehr KMU, die im Binnenmarkt Geschäftstätigkeiten entwickeln, mehr Arbeitsplatzschaffung und mehr schnell wachsende Unternehmen.

    Ein besseres Unternehmensklima: Geringerer Zeit- und Kostenaufwand für die Befolgung von Vorschriften und Verwaltungsanforderungen.

    Die Fortschritte auf EU-Ebene im Hinblick auf die Ziele des Aktionsplans und der Schwerpunktmaßnahmen sowie ihre Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit werden regelmäßig bewertet. Weil die Mitgliedstaaten bei der Erzielung von Fortschritten eine Schlüsselrolle spielen, wird die Kommission auch die Maßnahmen der Mitgliedstaaten in den fünf strategischen Bereichen bewerten. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Verringerung von Hindernissen und die Erbringung öffentlicher Unterstützungsdienste in den Händen der Politikgestalter liegt, so dass mit ersten Ergebnissen relativ schnell zu rechnen ist. Das Entstehen von mehr unternehmerischem Denken und Fähigkeiten hängt von der Akzeptanz der Politiken durch die Bürger ab, was nur längerfristig Früchte tragen kann.

    Berichte über den Aktionsplan sollen in den Berichtsmechanismus für die Umsetzung der Europäischen Charta für Kleinunternehmen integriert werden. Ab 2005 wird die Kommission daher einen gemeinsamen Bericht über die Fortschritte im Hinblick auf die im derzeitigen Aktionsplan enthaltenen Ziele und die Schwerpunktmaßnahmen, sowohl auf EU-Ebene als auch in den Mitgliedstaaten, und über die Aktionslinien der Charta erstellen.

    Anhang I - Vorschläge für Schwerpunktmaßnahmen für 2006 und später

    Durchführen von Sensibilisierungskampagnen für die unternehmerische Initiative

    Um die breite Öffentlichkeit positiver gegenüber unternehmerischer Initiative einzustellen, wird die Kommission die Durchführung von Sensibilisierungskampagnen unterstützen. Im Rahmen solcher Kampagnen können Rollenmuster, Erfolgsgeschichten und Portraits von Fehlschlägen in den Medien vorgestellt werden. Solche Kampagnen werden den positiven Beitrag der unternehmerischen Initiative zu den Bedürfnissen der Gesellschaft hervorheben (soziale Verantwortung der Unternehmern - ,corporate social responsibility - CSR"). Kampagnen werden am besten auf regionaler und nationaler Ebene durchgeführt, wobei die Kommission den europäischen Bezug herstellt, zusätzliche Veranstaltungen organisiert und für bessere Verbindungen zwischen den einzelnen Kampagnen sorgt, die in der gesamten EU durchgeführt werden, um den Bekanntheitsgrad und die Koordinierung regionaler und nationaler Maßnahmen zu verbessern. Diese Arbeiten werden auf erfolgreichen Verfahren aufbauen, die im Zuge der Pilotmaßnahme über die Durchführung von Unternehmertagen im Rahmen des PAXIS-Programms entwickelt wurden.

    Förderung der Gründung von mehr schnell wachsenden Unternehmen

    Um die Entstehung von mehr schnell wachsenden Unternehmen zu fördern zielt die Kommission darauf ab, das Verständnis dafür zu verbessern, wie in einem europäischen Rahmen mehr derartige Unternehmen entstehen könnten. Sie wird die Forschung stärker fördern, indem sie Wirtschaftshochschulen zusammenbringt, um den Erfolg bestehender schnell wachsender Unternehmen und die Hindernisse, die verhindern, dass potenzielle schnell wachsende Unternehmen wirklich schnell wachsen, zu analysieren. Diese Arbeiten sollten nicht nur dazu führen, dass den schnell wachsenden Unternehmen in Analyse und Forschung mehr Aufmerksamkeit gewidmet wird, sondern auch dazu, dass die Ergebnisse in Unterrichtseinheiten in Wirtschaftshochschulen Eingang finden, um ihre Anwendung in der Unternehmenspraxis zu fördern. Die Kommission wird im Zuge des offenen Koordinierungsverfahrens Erfahrungen über die politischen Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Förderung des Wachstums von potenziellen schnell wachsenden Unternehmen austauschen. Darunter fallen bewährte Verfahren zur Unterstützung der Unternehmer bei de Ermittlung und Nutzung von Möglichkeiten zur schnellen Expansion, einschließlich Mentoring-Programme, unternehmerische Ausbildungsnetze und Unterstützungsprogramme für potenzielle schnell wachsende Unternehmen, z.B. spezifische Verwaltungsverfahren für Existenzgründungen oder Gründerzentren und Unterstützung für frühzeitige und schnelle Internationalisierung.

    Förderung der unternehmerischen Initiative in sozialen Sektoren

    Auf der Grundlage einer Analyse der spezifischen Bedürfnisse und Auflagen von Unternehmen ohne Gewinnzweck und gewerblichen Unternehmen, die soziale und Umweltschutzdienstleistungen erbringen (wie Gesundheitsfürsorge, Bildung, und Sozialdienste) wird die Kommission eine Benchmarking-Maßnahme der in den Mitgliedstaaten geltenden Bedingungen für die Erbringung dieser Dienstleistungen durchführen und Empfehlungen und Leitlinien zur Verbesserung der Bedingungen für die in diesen Sektoren tätigen Unternehmen (in Bezug auf Förderung und Rechtsetzung) im Rahmen ihrer gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen und den für die erbrachten Dienstleistungen geltenden Qualitätsanforderungen vorlegen. Vorbehaltlich der Ergebnisse der Studie können weitere Maßnahmen die EU-weite Förderung besserer Bedingungen für die Erbringung sozialer und Umweltschutzdienstleistungen, politische Schlussfolgerungen oder gar Rechtsinstrumente (z.B. eine Empfehlung oder eine freiwillige Verordnung) umfassen.

    Kleinstunternehmen durch Vereinfachung der Vorschriften die Möglichkeit geben, Personal einzustellen

    Die Fähigkeit der Kleinstunternehmen, Personal einzustellen und zu verwalten leidet unter der Komplexität von Beschäftigungsvorschriften und -regeln [47]. Für Kleinstunternehmen, die geringe oder gar keine Erfahrung im Umgang mit diesen Fragen haben, kann dies einen erheblichen Zeit- und Kostenaufwand bedeuten. Aufbauend auf den Erfahrungen mit den nationalen Aktionsplänen für Beschäftigung [48] und den laufenden Arbeiten der Kommission zu den Anforderungen für die Einstellung des ersten Beschäftigten wird die Kommission zusammen mit externen Sachverständigen die nationalen Praktiken vergleichen und Wege finden, die Einstellung durch Kleinstunternehmen durch die Bedingungen für die Einstellung des ersten Beschäftigten in der gesamten EU zu erleichtern. Weitere relevante regulatorische Fragen für Kleinstunternehmen sollen später festgelegt und angesprochen werden.

    [47] Leitlinie 2 ,Schaffung von Arbeitsplätzen und Unternehmergeist" der ,Leitlinien für beschäftigungspolitische Maßnahmen der Mitgliedstaaten" - Beschluss des Rates (2003/578/EG) vom 22.7.2003, ABl. L 197 vom 5.8.2003, S. 13-21 betont die Wichtigkeit der Vereinfachung und Reduzierung des bürokratischen Aufwands für die Einstellung von Personal.

    [48] Jeder Mitgliedstaat erstellt einen Nationalen Aktionsplan, der beschreibt, wie die Beschäftigungspolitischen Leitlinien auf nationaler Ebene in die Praxis umgesetzt werden.

    Erleichterung des Zugangs der KMU zu öffentlichen Aufträgen

    Um den Zugang der KMU zu öffentlichen Aufträgen zu verbessern, wird die Kommission die Mitgliedsstaaten auffordern, gute Verfahrensweisen, seitens jener auftragsvergebenden Verwaltungen, die danach streben, die Teilnahme von KMU zu erhöhen, zu sammeln und auszutauschen. Auf EU-Ebene werden die vor kurzem vereinbarten Vergaberichtlinien nicht nur die Zahl der für öffentliche Aufträge geltenden Richtlinien verringern, sondern auch für die Vereinfachung und Modernisierung des Vergabesystems sorgen. Die Kommission wird Hilfestellungen hinsichtlich der Interpretation dieser neuen Richtlinien und ihrer Umsetzung in nationale Rechtsakte seitens der Mitgliedsstaaten bereitstellen. Dies wird auftraggebende Verwaltungen in die Lage versetzen, die Erleichterungen, die sich aus den Richtlinien ergeben, maximal zu nutzen. Außerdem wird die Kommission einen Aktionsplan zur elektronischen Auftragsvergabe herausgeben, um jene Fragen anzusprechen, die sich bei der Umsetzung der neuen Regeln hinsichtlich der Nutzung elektronischer Verfahren bei der öffentlichen Auftragsvergabe stellen. Das EIC-Netz kann KMU durch Information unterstützen und die Fähigkeit und Kapazität von KMU, öffentliche Auftrage zu erhalten, erhöhen.

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