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Document 52003DC0690

Mitteilung der Kommission - Eine Europäische wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - Abschlussbericht an den Europäischen Rat

/* KOM/2003/0690 endg. */

52003DC0690

Mitteilung der Kommission - Eine Europäische wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - Abschlussbericht an den Europäischen Rat /* KOM/2003/0690 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION - EINE EUROPÄISCHE WACHSTUMSINITIATIVE: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - ABSCHLUSSBERICHT AN DEN EUROPÄISCHEN RAT

ABSCHLUSSBERICHT AN DEN EUROPÄISCHEN RAT

EINE EUROPÄISCHE WACHSTUMSINITIATIVE

INHALTSVERZEICHNIS

1. Einleitung

2. Eine Europäische Wachstumsinitiative

2.1. Umfang der Initiative

2.2. Mobilisierung von Investitionen und Finanzmitteln zur Unterstützung der Europäischen Wachstumsinitiative

3. Die Initiative voranbringen

3.1. Das Sofortmaßnahmenprogramm

3.2. Innovative Finanzierung zur Unterstützung der Europäischen Wachstumsinitiative

3.3. Die statistische Behandlung von öffentlich-privaten Partnerschaften und Verbriefungsoperationen in der ESVG 95

3.4. Überwachung der Fortschritte und regelmäßige Berichterstattung

4. Schlussfolgerungen

Anhang 1: Projekte des Sofortmaßnahmenprogramms

Anhang 2: Ein Fahrplan für Wissen und Netze

Anhang 3: Übersicht über Verkehrsprojekte des Sofortmaßnahmenprogramms

1. Einleitung

Die europäischen Wirtschaft hat zwei schwierige Jahre hinter sich. Jetzt gibt es ermutigende Zeichen, die darauf hindeuten, dass das Schlimmste vorbei ist. Das Vertrauen der Wirtschaft und der Verbraucher steigt wieder, und das Wirtschaftswachstum soll in der zweiten Jahreshälfte 2003 wieder in Schwung kommen und 2004 an Fahrt gewinnen. Neuesten Prognosen der Kommission zufolge wird das BIP-Wachstum in der Eurozone im Jahr 2004 durchschnittlich 1,8 % betragen und im Jahr 2005 auf bis zu 2,3 % ansteigen.

Europa bewegt sich jedoch weiter auf dünnem Eis. Die schwachen Wirtschaftsdaten der letzten Zeit unterstreichen die Notwendigkeit der ehrgeizigen Lissabonner Agenda für die wirtschaftliche, soziale und ökologische Erneuerung. Es gilt, die in Lissabon beschlossenen Reformen mit Nachdruck umzusetzen, so dass ihr Beitrag zur Steigerung des Wachstumspotenzials der Union so schnell wie möglich spürbar wird. Reformen auf nationaler und europäischer Ebene sind zwar wichtig, allein reichen sie jedoch für die Konsolidierung des Fortschritts nicht aus. Sie müssen vielmehr jetzt durch Maßnahmen untermauert werden, die einen Wiederanstieg der Investitionen bewirken. Damit wird die Wachstumskapazität der EU gestärkt und ein nachhaltiges Wachstum eingeleitet.

Hiermit würde die EU ein vertrauenschaffendes, engagiertes Signal aussenden und die Wirksamkeit ihrer Wirtschaftspolitik demonstrieren. Wir dürfen diese Gelegenheit nicht verpassen, wie dies beim Wirtschaftsaufschwung 1999/2000 geschehen ist.

Entsprechend rief der Europäische Rat die Mitgliedstaaten im Oktober [1] dazu auf, eine solide Wirtschaftspolitik aufrechtzuerhalten, die Strukturreformen zu beschleunigen und Investitionen in Infrastrukturen und Wissen zu fördern. Er betonte, dass der Ausbau der europäischen Netze in den Bereichen Verkehr, Energieinfrastruktur und elektronische Kommunikation beschleunigt werden muss und dass die Investitionen in das Humankapital steigen müssen. Dies sind wichtige Schritte, um mehr Wachstum zu schaffen, die Integration innerhalb der erweiterten Union zu verbessern und die Produktivität der europäischen Wirtschaft sowie ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem Weltmarkt zu steigern.

[1] Schlussfolgerungen des Vorsitzes, Europäischer Rat (Brüssel), 16. und 17. Oktober 2003, SN 300/03.

Die Europäische Wachstumsinitiative soll hierzu einen maßgeblichen Beitrag leisten.

Um die laufenden Strukturreformen zu stützen, das Wachstum zu stimulieren und Arbeitsplätze zu schaffen, soll die Initiative Investitionen in bestimmten Bereichen anstoßen. So sind Verkehrsverbindungen und Energienetze wichtige Faktoren für die Festigung des erweiterten Binnenmarkts und die Stärkung des geografischen und sozialen Zusammenhalts. Breitbandnetze bilden das notwendige physische Rückgrat für die Teilhabe aller EU-Regionen an der Wissensgesellschaft. Der Ausbau unserer Fähigkeit, Wissen zu schaffen und zu nutzen (in der Wissenschaft, mittels Kenntnissen und Fertigkeiten und durch den Menschen im Allgemeinen), ist maßgeblich dafür, dass die europäische Wirtschaft weiter Innovationen hervorbringen und im Wettbewerb bestehen kann und dass die Bürger voll an der Gesellschaft teilhaben können.

Im Rahmen der Initiative werden die notwendigen Maßnahmen zur Verbesserung der rechtlichen, finanziellen und administrativen Bedingungen für private Investitionen und die Mobilisierung von Gemeinschaftsmitteln mit der Aufforderung an die Mitgliedstaaten kombiniert, in Übereinstimmung mit den ,Grundzügen der Wirtschaftspolitik" [2] die öffentlichen Ausgaben weiter auf wachstumssteigernde Bereiche umzuschichten, ohne die öffentlichen Haushalte insgesamt aufzustocken. Damit wird anerkannt, dass eine kontinuierliche makroökonomische Stabilität und die Einhaltung des Stabilitäts- und Wachstumspakts unerlässlich sind, um in der Union wieder ein kontinuierliches Wachstum zu erreichen. In den Vorschlägen wird auch der notwendigen Haushaltsdisziplin auf EU-Ebene, wie sie durch die Obergrenzen der Finanziellen Vorausschau festgelegt ist, sowie der voraussichtlich auf die Wachstumsförderung ausgerichteten nächsten Finanziellen Vorausschau für die Zeit nach 2006 Rechnung getragen.

[2] KOM(2003) 170 endg./2 vom 24.7.2003.

Insgesamt können diese Maßnahmen eine Stärkung des Vertrauens bewirken und mittelfristig eine ,Wachstumsdividende" generieren: Kostensenkungen durch Zeitersparnisse bei Produktion und Transport, Qualitätsverbesserungen, beschleunigte Innovationsraten (insbesondere durch die Förderung von Schlüsseltechnologien), mehr Wettbewerb und mehr Wahlmöglichkeiten in Bezug auf die Platzierung von Investitionen und die Ansiedlung von Unternehmen. Außerdem dürften die Maßnahmen auch zur Stärkung des Zusammenhalts beitragen, da die Infrastruktur verbessert wird und die Bürger neue Chancen und Möglichkeiten erhalten.

Gegenstand des vorliegenden Abschlussberichts, der sich auf Kontakte zu den Mitgliedstaaten und zur Europäischen Investitionsbank (EIB) stützt, ist Folgendes:

- Es werden die Bereiche ermittelt, in denen Handlungsbedarf im Rahmen der Europäischen Wachstumsinitiative besteht, und es wird dargelegt, wo Beschlüsse des Rates und des Europäischen Parlaments benötigt werden bzw. auf welchen Gebieten die Kommission die Arbeiten voranbringen wird.

- Als erste Stufe dieser Initiative wird ein ,Sofortmaßnahmenprogramm" vorgeschlagen, das konkrete, den Gesamtprioritäten entsprechende Projekte umfasst, die sofort anlaufen können. Es wird dargelegt, welche Kosten hiermit verbunden sind und aus welchen Quellen die Fördermittel stammen sollten.

- Es wird dargelegt, welche vorhandenen und neuen Finanzierungs instrumente zur Unterstützung der Europäischen Wachstumsinitiative infrage kommen, einschließlich Instrumenten zur Mobilisierung privater Investitionen. Außerdem wird untersucht, wie verschiedene Finanzierungsquellen - Strukturfonds, Forschungsmittel, Darlehen der Europäischen Investitionsbank - besser kombiniert und koordiniert werden können.

- Es werden einige Maßnahmen beschrieben, die nicht finanzieller Natur sind, deren Umsetzung jedoch notwendig ist, um angemessene rechtliche und administrative Rahmenbedingungen für private Investitionen in die Wachstumsinitiative - insbesondere in das ,Sofortmaßnahmenprogramm" - zu schaffen. Für den Bereich Verkehr werden die kürzlich von der Kommission vorgelegten TEN-Vorschläge aufgegriffen, die die Einrichtung von Koordinationsstellen vorsehen und das Konzept der ,Erklärung eines europäischen Interesses" umfassen. Durch beides soll der Fortgang grenzübergreifender Verkehrsvorhaben verbessert werden.

- Im Hinblick auf die Vereinbarkeit öffentlich-privater Partnerschaften (PPP) mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt werden Überlegungen zu den Grundsätzen für die statistische Erfassung solcher Partnerschaften in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (Europäisches System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen ESVG-95) angestellt.

- Es wird beschrieben, wie im weiteren Verlauf der Initiative die Fortschritte überwacht werden sollen.

2. Eine Europäische Wachstumsinitiative

2.1. Umfang der Initiative

Im Zentrum der Europäische Wachstumsinitiative stehen öffentliche und private Investitionen in Netze und Wissen. Im Zwischenbericht [3], den die Kommission zur Oktobertagung des Europäischen Rates vorgelegt hat, werden drei Aktionsbereiche definiert, und es wird ein Fahrplan für die politischen Maßnahmen aufgestellt:

[3] Mitteilung der Kommission - Eine europäische Wachstumsinitiative: Investitionen in Netze und Wissen für Wachstum und Beschäftigung - Zwischenbericht für den Europäischen Rat, KOM(2003) 579 vom 1.10.2003.

- Inangriffnahme der vorrangigen Projekte für Transeuropäische Verkehrsnetze, die bis 2020 Investitionen in Höhe von 220 Milliarden EUR erfordern.

- Beschleunigung der Bereitstellung von Breitband-Kommunikationsnetzen in allen Teilen der EU so dass bis 2005 ein flächendeckender Zugang und eine flächendeckende Nutzung gewährleistet sind.

- Ausbau der Kapazität der EU zur Schaffung und Nutzung von Wissen; hierzu sind spezifische Maßnahmen vorgesehen, um Investitionen in Spitzentechnologien anzukurbeln (von der Nutzung von Wasserstoff als Energieträger bis hin zu Raumfahrttechnologien und deren Anwendung).

Der Europäische Rat billigte dieses Konzept im Oktober. Zugleich hob er die Bedeutung untereinander verbundener transeuropäischer Energienetze hervor. Solche Netze tragen dazu bei, den Gas- und den Strombinnenmarkt zu stärken und Stromausfällen vorzubeugen, wie sie jüngst in einigen Mitgliedstaaten aufgetreten sind. Ferner unterstrich der Europäische Rat den Zusammenhang zwischen Wissen und Investitionen in das Humankapital. Zudem forderte er die Kommission und die Europäische Investitionsbank auf, ein Sofortmaßnahmenprogramm als erste Phase der Initiative zu entwickeln, das sowohl die Netz- als auch die Wissensaspekte der Initiative abdeckt, und auf diese Weise die Glaubwürdigkeit der Initiative zu untermauern.

Bei den Projekten des Sofortmaßnahmenprogramms handelt es sich um grenzübergreifende Vorhaben mit ausgeprägter europäischer Dimension, die die Kommission für ausgereift und finanziell und wirtschaftlich tragfähig hält, die Investitionen in andere nationale Infrastrukturen und Vorhaben anstoßen können und die langfristig für das Wachstum, die Beschäftigung und die Umwelt von beträchtlichem Nutzen sein werden. Die für diese Projekte benötigten Mittel können vor Ende 2006 gebunden werden, und die Arbeiten können beginnen.

Investitionshindernisse überwinden

Das Konzept der Initiative beruht auf der Notwendigkeit, die vielen verschiedenen Hindernisse zu überwinden, die privaten Investitionen im Wege stehen. Teils handelt es sich um rechtliche oder administrative Hindernisse, teils kommen sie dadurch zustande, dass die bestehenden finanziellen Instrumente der Gemeinschaft, der Mitgliedstaaten und der EIB wirksamer eingesetzt werden müssen, um Anreize für die Lancierung von Projekten zu geben.

KASTEN 1: VERSCHIEDENE GRÜNDE FÜR DIE STAGNATION BEI DEN INVESTITIONEN

Bisher werden Investitionen in Netze und Wissen zu oft durch eine Kombination finanzieller und sonstiger Probleme verzögert. Einige Beispiele:

* Im Bereich Netze sorgen bei groß angelegten grenzübergreifenden Verkehrsprojekten zahlreiche verschiedene Faktoren für Verzögerungen: Die Verwaltungsverfahren sind zu kompliziert, die Mitgliedstaaten räumen den Projekten nur geringe Priorität ein, es gibt Unsicherheiten bei der Festlegung der Streckenführung sowie im Planungsprozess, und die Koordination von Projekten mit grenzübergreifender Dimension ist sehr komplex. Hinzu kommt die Schwierigkeit, internationale Unternehmen zu strukturieren, die solche Aufträge ausführen. Ferner wird das Vorankommen der Projekte maßgeblich durch die Aufnahmefähigkeit der Verwaltung in den beitretenden Ländern beeinflusst. Oft reicht außerdem das Engagement der Politik oft nicht aus, um öffentliche und private Akteure zu weiteren Investitionen zu bewegen - selbst wenn Gemeinschaftsmittel verfügbar sind. Im Bereich des Ausbaus der Breitbandnetze, wo private Investoren die Hauptfinanzierungslast tragen, gibt es verschiedene Hemmnisse: Investitionen in schnelle Internetanschlüsse werden behindert durch die schweren Auswirkungen der Wirtschaftskrise auf diesen Sektor, den begrenzten Wettbewerb in vielen Mitgliedstaaten, die fehlenden Profitabilitätsaussichten bei der Bereitstellung von Diensten in entlegenen und ländlichen Gebieten sowie dadurch, dass sich die Behörden nicht in ausreichendem Maße für die Bereitstellung gängiger Dienstleistungen im Internet einsetzen und auf diese Weise zur Verwirklichung der Informationsgesellschaft beitragen und die allgemeine Nachfrage steigern.

* Im Bereich Wissen - Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) - stammt der Löwenanteil der Investitionen ebenfalls aus dem privaten Sektor. Auch hier gibt es verschiedene Barrieren: Innovative Unternehmen, insbesondere KMU, gelangen nur schwer an das notwendige Kapital, es besteht ein Mangel an ausreichend qualifizierten Arbeitskräften, es fehlt weiterhin ein Gemeinschaftspatent, und bei Investitionen in Forschung und Innovationen treten steuerliche Schwierigkeiten auf. Zwar wurden auf einigen dieser Gebiete Fortschritte erzielt, die öffentlichen Investitionen in die Forschung sind jedoch bestenfalls stabil geblieben und in einigen Fällen sogar zurückgegangen. Zudem liegen die privaten Investitionen in die Forschung weiterhin erheblich unter der Zielvorgabe, die der Europäische Rat im März 2002 festgelegt hat.

Der Rat und das Europäische Parlament müssen Beschlüsse fassen, um die Aktivitäten in den Bereichen Netze und Wissen voranzubringen

Die Kommission hat in ihrem Zwischenbericht auf die oben beschriebenen Herausforderungen reagiert. Sie hat einen ,Fahrplan" für die Beschlussfassung aufgestellt und untersucht, welche Quellen für die Finanzierung der Europäischen Wachstumsinitiative infrage kommen; dabei hat sie sich insbesondere mit der Frage befasst, wie öffentliche Mittel als Katalysator für private Investitionen dienen können. Der Fahrplan verdeutlicht, bei welchen laufenden Vorhaben der nächste Schritt vom Rat bzw. vom Europäischen Parlament getan werden muss und in welchen Bereichen die Kommission demnächst Vorschläge vorlegen wird, um die administrativen, rechtlichen und finanziellen Bedingungen für komplexe grenzübergreifende Projekte zu verbessern. Ferner wird im Bericht die Bedeutung der konsequenten Anwendung der bestehenden Vorschriften (z. B. neuer Rechtsrahmen für Telekommunikationsdienste, der im Juli in Kraft trat) unterstrichen.

Diese Maßnahmen sind von großer Bedeutung, um der Wirtschaft zuverlässige Rahmenbedingungen für die Planung von Investitionen zu bieten.

Umfang und Zielrichtung der auf Gemeinschaftsebene erforderlichen Maßnahmen sind je nach Bereich unterschiedlich. Während für die grenzübergreifenden Abschnitte der TEN-Verkehrsverbindungen die Gemeinschaftsförderung ein entscheidender Faktor ist, spielen beim Ausbau des Breitbandnetzes und der grenzübergreifenden Verknüpfung von Energienetzen private Investoren die wichtigere Rolle. Auch im Bereich Forschung und Innovation tragen die Akteure des Sektors selbst die Hauptverantwortung für die Erreichung der Forschungsziele. Zwar hat die EU-Forschungsförderung hier eine bedeutende Katalysatorfunktion, sie macht jedoch lediglich einen Bruchteil der nationalen Forschungsbudgets aus, die wiederum niedriger sind als die Budgets der Industrie und der Wirtschaft.

Die Wachstumsinitiative der Kommission entspricht somit voll dem Subsidiaritätsprinzip, und zwar sowohl auf vertikaler (angemessene Handlungsebene - EU, Mitgliedstaaten, lokale Behörden) als auch auf horizontaler Ebene (öffentliche Stellen werden nur tätig, wenn die Marktkräfte nicht ausreichen, nicht wirksam genug sind oder zu breit gestreut sind).

KASTEN 2: NOTWENDIGE MASSNAHMEN AUF EUROPÄISCHER EBENE ZUR VERBESSERUNG DES RECHTLICHEN, ADMINISTRATIVEN UND FINANZIELLEN UMFELDS FÜR INVESTITIONEN

Die Initiative muss durch ein günstiges rechtliches, administratives und finanzielles Umfeld gestützt werden.

Das bedeutet, dass sich der Rat und das Europäische Parlament schnell auf fünf Maßnahmenbündel einigen müssen:

- Verabschiedung der Prioritäten für Transeuropäische Verkehrsnetze (TEN-V) und Abänderung der Finanzierungsvorschriften für Verkehrs- und Energienetze und das eTEN-Programm

- neue Vorschriften für die Erhebung von Gebühren für die Nutzung und Finanzierung von Verkehrsinfrastruktur (Vorschlag ,Eurovignette")

- Verabschiedung des Gemeinschaftspatents

- Legislativpaket zur Modernisierung der Gemeinschaftsvorschriften über das öffentliche Vergabewesen

- Änderung des Unternehmens- und des Steuerrechts, um grenzüberschreitende Fusionen und das Management von Unternehmen mit Tochtergesellschaften innerhalb der Union zu erleichtern

Zugleich müssen die Mitgliedstaaten die Umsetzung bestehender Vorschriften stärker vorantreiben (z. B. neuer Rechtsrahmen für Telekommunikationsdienste) und Investitionen fördern, indem sie - in Übereinstimmung mit den ,Grundzügen der Wirtschaftspolitik" 2003 - die öffentlichen Ausgaben wachstumssteigernd umschichten.

Die Kommission wird in den nächsten Monaten ihre Arbeiten in den folgenden fünf Bereichen intensiv vorantreiben:

- Vereinfachung der Verfahren zur Gewährung staatlicher Beihilfen für KMU; dies betrifft auch die Regeln für die F&E-Förderung sowie - unter besonderer Berücksichtigung der Bedürfnisse kleiner Unternehmen aus forschungsintensiven Branchen - die Vorschriften über staatliche Beihilfen sowie Wettbewerbsvorschriften

- Untersuchung des Status öffentlich-privater Partnerschaften (PPP) in den Gemeinschafts vorschriften über das öffentliche Vergabewesen und Aufstellung erster Leitlinien für die Erfassung solcher Partnerschaften in den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen

- Schaffung einer harmonisierten Rechtsgrundlage für Europäische Risikokapitalfonds, die europaweit steuerliche Transparenz gewährleistet

- Einrichtung Europäischer Technologieplattformen, um für bestimmte zentrale Technologiesektoren eine strategische Forschungs- und Innovationsagenda zu entwickeln und zu verwirklichen und um durch Koordination und Integration der Aktivitäten die Mobilisierung von Ressourcen auf europäischer Ebene zu verbessern.

- Erarbeitung eines Vorschlags zur Schaffung eines europäischen Garantieinstruments, um bei Projekten im Bereich der Transeuropäischen Verkehrsnetze Risiken abzudecken, die nach dem Bau auftreten (vgl. Kasten 6)

2.2 Mobilisierung von Investitionen und Finanzmitteln zur Unterstützung der Europäischen Wachstumsinitiative

Rolle der Finanzierung auf Gemeinschaftsebene

Der Europäische Rat hat die Kommission und die Europäische Investitionsbank im Oktober aufgefordert, zu sondieren, auf welche Weise sich am besten private Mittel zur Unterstützung der Europäischen Wachstumsinitiative mobilisieren lassen. Zugleich erkannte der Europäische Rat an, dass für bestimmte Ziele der Initiative auch die Gemeinschaftsförderung eine wichtige Rolle spielt - nicht zuletzt als Katalysator für private Investitionen. Zur Gemeinschaftsförderung zählen unter anderem das EU-Forschungsbudget, die Struktur- und die Kohäsionsfonds sowie die spezifischen Fördermittel für Transeuropäische Netze in den Bereichen Verkehr, Energie und elektronische Kommunikation.

Zudem liegen einige weitere Vorschläge auf dem Tisch: neue EIB-Finanzierungsfazilitäten, neues Garantieinstrument, Einsatz der bestehenden Fazilität für strukturierte Finanzierungen (FSF) und anderer innovativer Instrumente (z. B. wertpapiermäßige Verbriefung) zur Steigerung der Risikotragfähigkeit der EIB ohne Beeinträchtigung ihres Ratings. Im nächsten Abschnitt wird dies eingehender erläutert. Ferner wollen Kommission und EIB prüfen, welche Möglichkeiten der Zusammenarbeit bzw. der gemeinsamen Finanzierung es für die EIB und den Europäischen Sozialfonds im Bereich der Förderung von Programmen zum Erwerb digitaler Kompetenz gibt.

Außerdem umfasst die Europäische Wachstumsinitiative auch eine Überprüfung der bestehenden Haushalts- und Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft. Ziel ist, innerhalb der Grenzen der derzeitigen Finanziellen Vorausschau das volle Potenzial dieser Instrumente für die Europäische Wachstumsinitiative auszuschöpfen. Zudem soll untersucht werden, wie diese Dynamik auch in der nächsten Finanziellen Vorausschau aufrecht erhalten werden kann.

KASTEN 3: ÜBERSICHT ÜBER DIE FINANZIERUNGSINSTRUMENTE DER GEMEINSCHAFT UND DER EIB ZUR STÜTZUNG DER EUROPÄISCHEN WACHSTUMSINITIATIVE

Der Gemeinschaftshaushalt kann maßgeblich zur Untermauerung der Wachstumsinitiative beitragen.

- Die TEN-V-Haushaltslinie trägt mit etwa 700 Millionen EUR jährlich zur Finanzierung von bis zu 10 % der Gesamtprojektkosten bei. Der Kommissionsvorschlag zur Änderung der Haushaltsordnung ermöglicht bei vorrangigen TEN-Projekten im Bereich Verkehr und Energie eine Kofinanzierung von bis zu 30 % der Gesamtkosten grenzübergreifender Abschnitte. Ein ähnlicher Vorschlag zur Anhebung der Kofinanzierungsgrenze auf 30 % liegt auch für Bereitstellungsprojekte im Rahmen des TEN-Telekommunikationsprogramms (eTEN) vor.

- Im laufenden Programmzeitraum 2000-2006 sollen die Strukturfonds Infrastrukturinvestitionen (Energie, Verkehr und Telekommunikation), Forschung, technologische Entwicklung und Innovation mit bis zu 60 Milliarden EUR unterstützen. Im Einzelnen sind für die Verkehrsinfrastruktur 29,2 Milliarden EUR, für Forschung, technische Entwicklung und Innovation (FEI) 9,2 Milliarden EUR, für elektronische Kommunikation und die Informationsgesellschaft 6,1 Milliarden EUR und für den Energiesektor 1,8 Milliarden EUR vorgesehen. Der Europäische Sozialfonds (ESF) gibt 20 Milliarden EUR für IKT-Fähigkeiten und 7 Milliarden EUR für unternehmerische Fähigkeiten. Im Rahmen des Kohäsionsfonds können außerdem jährlich bis zu 1,5 Milliarden EUR für Infrastrukturinvestitionen in den vier Kohäsionsländern mobilisiert werden.

- Das 6. Forschungsrahmenprogramm unterstützt F&E-Investitionen in Europa über 4 Jahre mit 17,5 Milliarden EUR. Schon jetzt deckt es auch die in diesem Bericht genannten Schlüsselbereiche ab, darunter zahlreiche Bereiche mit Projekten für eine Förderung im Rahmen des Sofortmaßnahmenprogramms.

- Zudem wurde ein Betrag von fast 300 Millionen EUR für die Einrichtung eines Hochgeschwindigkeits-Kommunikationsbackbone (GEANT) bereitgestellt, der 3 000 Hochschulen und Forschungszentren, mehr als 18 000 Standorte von Bildungseinrichtungen und über 3 000 Krankenhäuser, Bibliotheken und sonstige Einrichtungen in den derzeitigen und zukünftigen Mitgliedstaaten miteinander verbindet.

- Die Kommission erwägt, ein innovatives Garantieinstrument zur Förderung privater Investitionen in PPP für TEN-Verkehrsprojekte zu schaffen. Das Instrument würde bestimmte Risiken in der Phase unmittelbar nach dem Bau, die von den Finanzmärkten derzeit unzureichend abgesichert sind, befristet abdecken (ausführlichere Erläuterungen hierzu siehe Kasten 6).

Die Europäische Investitionsbank unterstützt ebenfalls aktiv die Lissabonner Reformstrategie und die Wachstumsinitiative.

- Die EIB ist bereit, in einer TEN-Investitionsfazilität (TIF) 50 Milliarden EUR zur Unterstützung vorrangiger TEN-Projekte bereitzustellen.

- Die Investitionen der EIB in Forschung, Entwicklung und Innovation seit Beginn der Initiative i2i im Jahr 2000 belaufen sich mittlerweile auf 15,3 Milliarden EUR. Mit der Innovation-2010-Inititative, die auch Breitband- und eTEN-bezogene Anwendungen sowie die Fortbildung abdeckt, soll diese Unterstützung von Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI) fortgesetzt und ausgebaut werden. Bis 2010 sollen auf diese Weise bis zu 50 Milliarden EUR bereitgestellt werden, und es soll für ein breiteres Angebot an besser an die Bedürfnisse angepassten Instrumenten gesorgt werden.

- Die EIB ist bereit, ihre Finanzierungskapazität im Rahmen der Fazilität für strukturierte Finanzierungen (FSF) zu erhöhen, die für die Unterstützung von TEN- und FEI-Projekten durch die EIB eine wichtige Rolle spielt. Die FSF wurde im Jahr 2001 vom Rat der Gouverneure der EIB geschaffen. Durch die FSF wurde die Palette der Finanzierungsinstrumente der Bank um vorrangige Darlehen bzw. Bürgschaften (Berücksichtigung vor dem Abschluss und in der Anlaufphase auftretender Risiken), nachrangige Darlehen bzw. Bürgschaften und Mezzanine-Finanzierungen erweitert. Nach einer ersten Zuweisung zur entsprechenden FSF-Reserve in Höhe von 250 Millionen EUR im Jahr 2001 schlägt die EIB nun eine weitere Zuweisung von 250 Millionen EUR vor, die ein zusätzliches Finanzierungsvolumen von bis zu 2,5 Milliarden EUR ermöglichen würde.

- Unterstützung der Innovation durch Risikokapital. Der Europäische Investitionsfonds (EIF) stellt zur Unterstützung von Risikokapitalfonds (auch für die ,ETF-Startkapitalfazilität") 2,5 Milliarden EUR bereit, die sich auf 185 Risikokapitalfonds verteilen, welche 1 500 Hochtechnologieunternehmen mit etwa 10 Milliarden EUR unterstützen. Die EIB will für die entsprechende Reserve zusätzlich 500 Millionen EUR vorsehen und damit nach Maßgabe des Risikokapitalmandats ihr Investitionsvolumen um eine weitere Milliarde EUR erhöhen.

Damit sich die Europäische Wachstumsinitiative in den derzeitigen und zukünftigen Prioritäten für die öffentlichen Investitionen auf EU-Ebene und nationaler Ebene widerspiegelt, müssen sämtliche Möglichkeiten für die Koordination der verschiedenen Finanzierungsquellen ausgeschöpft werden.

KASTEN 4: VERBESSERTE KOORDINATION DER FINANZIERUNGSQUELLEN AUF EU-EBENE

Kommission und EIB Group wenden praxisorientierte Methoden an, um den Einsatz ihrer Finanzierungsinstrumente zu koordinieren und zu steigern.

- Im Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen EIB und Strukturfonds erleichtern diese Methoden die gemeinsame Planung (allgemeine Verpflichtungen der EIB im Rahmen der ,gemeinschaftlichen Förderkonzepte"; angemessene Anpassung der Interventionsrate; beratende Funktion des EIF bei der Entwicklung von Finanzierungsmechanismen für KMU auf regionaler Ebene).

- Im Hinblick auf das Zusammenspiel zwischen der EIB Group und dem Forschungs rahmen programm der Kommission wurde eine interinstitutionelle Kooperationsvereinbarung unterzeichnet, die den Rahmen für gemeinsame Aktivitäten vorgibt. Für weitere große Politikbereiche sollen ähnliche Vereinbarungen geschlossen werden.

- Beide Institutionen prüfen außerdem, inwieweit sich diese Zusammenarbeit auf andere Bereiche ausdehnen lässt, in denen EIB-Interventionen die Förderung aus dem Gemeinschaftshaushalt sinnvoll ergänzen können.

Förderung des Wachstums durch die Mobilisierung privater Investitionen

Die Mobilisierung privater Investitionen in Infrastruktur- und Forschungsprojekte wird in den kommenden Jahren eine zentrale Rolle für die Steigerung des Wachstumspotenzials der EU spielen. In diesem Zusammenhang ist die Schaffung eines vollständig integrierten Finanzmarkts bis 2005 von entscheidender Bedeutung. Ein solcher Finanzmarkt kann entscheidend dazu beitragen, dass die in Europa in enormem Umfang vorhandenen privaten Ersparnisse in wachstumsfördernde Projekte in der EU fließen. Im Jahr 2003 machen diese Ersparnisse (Anlagen in Pensionsfonds, Lebensversicherungen und OGAW) rund 10 Billionen EUR.

Die derzeitige Situation mit der hohen Verfügbarkeit liquider Mittel auf den Finanzmärkten, dem historischer Tiefstand bei den Langfristzinsen und der Hebelwirkung des hervorragenden Ratings der EIB ist eine einmalige Gelegenheit, private Investoren zu gewinnen. Untermauert wird dies durch die Fortschritte bei der Konsolidierung der öffentlichen Haushalte im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts. Hierdurch werden private Mittel frei, die nun in die Europäische Wachstumsinitiative fließen können. Auf diese Weise kann die Wachstumskapazität Europas durch effiziente Investitionen in ausgewählte längerfristige Projekte mit zentraler Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit Europas und die Kohäsion gesteigert werden.

Mit vielen der oben aufgeführten Maßnahmen wird deshalb angestrebt, wirksame Anreize für private Investoren zu schaffen:

* Der Europäische Rat unterstrich im Oktober die Bedeutung der Europäischen Wachstumsinitiative. Indem sie fehlende Verbindungen innerhalb maßgeblicher Netz- und Wissensinfrastrukturen schließt, fördert sie die Integration innerhalb der erweiterten EU. Durch die Erhöhung der verfügbaren Fördermittel der Gemeinschaft und den Einsatz einer Liste von Projekten, die sofort anlaufen können, wird die Effizienz der Gemeinschaftsinterventionen gewährleistet, und grenzübergreifende Investitionsprojekte, mit denen nationale Infrastrukturnetze ergänzt und miteinander verbunden werden, erhalten einen zusätzlichen Anschub. Die bessere Integration der Infrastrukturnetze wird höhere Verkehrsaufkommen ermöglichen, eine effizientere Nutzung der Verkehrsinfrastruktur bewirken und die durch Behinderungen des Straßenverkehrs entstehenden Kosten verringern, so dass private Investitionen rentabler werden, die wirtschaftliche Effizienz zunimmt, Transportzeiten verringert werden und eine bessere ökologische Nachhaltigkeit erreicht wird. Der ,Eurovignette"-Vorschlag sieht zudem mehr Spielraum für die Querfinanzierung verschiedener Verkehrszweige vor. Mit Verabschiedung des Vorschlags würde eine dringend benötigte einheitliche Ausgangssituation auf EU-Ebene geschaffen, die es ermöglicht, die internen und externen Kosten der Nutzung des TEN-Straßennetzes zu kompensieren. In besonders von Engpässen betroffenen Gebieten könnten zusätzliche Gebühren erhoben werden, um nachhaltige Alternativinfrastrukturen zu finanzieren (so könnten Schätzungen zufolge zwischen 30 und 40 % der mit dem vorgeschlagenen Brenner-Tunnel verbundenen Kosten durch Mauterhöhungen gedeckt werden, wie sie gemäß den vorgeschlagenen Eurovignette-Vorschriften zulässig sind). Anhand eines klaren, koordinierten strategischen Plans für diese Infrastrukturprojekte können potenzielle Investoren außerdem die Renditeaussichten für ihre Investitionen besser beurteilen - dies gilt für grenzübergreifende Abschnitte, nationale Abschnitte vorrangiger TEN-Korridore sowie sonstige damit verbundene Infrastrukturen. Zudem gibt eine gezielte Gemeinschaftsförderung öffentlichen und privaten Investoren mehr Anreize dafür, die Planung sämtlicher (laut TEN-V-Leitlinien) vorrangiger Projekte so weit voranzutreiben, dass sie auch für eine Förderung im Rahmen des Sofortmaßnahmenprogramms infrage kommen. Die Koordination und Kombination verbesserter Finanzierungsinstrumente der Gemeinschaft - Forschungsrahmenprogramm, TEN-Programm, Strukturfonds, EIB-Mittel - steigert außerdem die ,Hebelwirkung" auf private Investitionen.

* Die Erfahrungen mit den 1994 ausgewählten Essen-Infrastrukturvorhaben sowie mit den laufenden, aus EIB- und Strukturfondsmitteln geförderten Projekten haben gezeigt, dass die Tragfähigkeit und die Attraktivität von Projekten oft sehr viel stärker durch nichtfinanzielle Faktoren beeinträchtigt werden als durch das Fehlen von Finanzmitteln. Aufgrund der unsicheren Renditeaussichten von F&E-Investitionen schrecken Privatinvestoren außerdem oft davor zurück, sich im Bereich Wissen und Innovation zu engagieren. Dies ist unter anderem zurückzuführen auf den kostspieligen grenzübergreifenden Schutz von Rechten des geistigen Eigentums, rechtliche und finanzielle Hindernisse für die Start- bzw. Risikokapitalfinanzierung grenzübergreifender Forschungsvorhaben und die unzureichende Koordination mit (bzw. den fehlenden Zugang zu) der öffentlich finanzierten Grundlagenforschung. Entsprechend ist es wichtig, für Koordination zu sorgen und sicherzustellen, dass Großprojekte und PPP durch die Vorschriften für Konzessionen und das öffentliche Beschaffungswesen nicht benachteiligt werden, dass grenzübergreifende Vorhaben bzw. Risikokapitalvorhaben einen ordnungsgemäßen rechtlichen und steuerlichen Status erhalten (was einen Anreiz für solche Projekte darstellen könnte) und dass eine einheitliche Ausgangssituation im Form von vereinfachten Vorschriften für staatliche Beihilfen für KMU, die in F&E-Vorhaben investieren, geschaffen wird. Zudem müssen die Bemühungen zur Verbesserung der Integration und zur Beseitigung von Hindernissen in den für den Binnenmarkt maßgeblichen Netzen - vom Schienenverkehr über Häfen bis hin zu Kommunikation und Finanzmärkten - engagiert vorangetrieben werden. Im Bereich der Finanzmärkte dürfte die Verabschiedung der noch ausstehenden Maßnahmen des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen und deren vollständige und ordnungsgemäße Umsetzung zur Mobilisierung privater Mittel beitragen. Die große Zahl von Eisenbahnprojekten im Sofortmaßnahmenprogramm impliziert schnelle Fortschritte bei der Interoperabilität, der Öffnung des Marktes und der Modernisierung der Managementstrukturen von Eisenbahnunternehmen. Alle diese Bemühungen sorgen für Vorhersehbarkeit und eine einheitliche Ausgangssituation, die potenzielle Investoren für die Planung ihrer Investitionen benötigen.

* Ein Hauptziel der Vorschläge für die Finanzierungsvorschriften für Transeuropäische Verkehrs- und Energienetze ist die Ausrichtung der verfügbaren Ressourcen und der Politik auf eine begrenzte Zahl vorrangiger Projekte sowie die Steigerung der Kofinanzierung aus dem Gemeinschaftshaushalt von 10 auf 30 % für grenzübergreifende Abschnitte von TEN-Verkehrsverbindungen und bestimmte eTEN-Projekte [4]).

[4] Bei der Überarbeitung der eTEN-Leitlinien im Jahr 2002 hat die Kommission das Programm eTEN an die Ziele der Initiative eEurope angepasst. Zu diesen Zielen zählt auch die flächendeckende Verfügbarkeit und Nutzung von Breitbandnetzen. Mit dem Programm eTEN soll die Entwicklung von IKT-Anwendungen für Dienstleistungen von allgemeinem Interesse (E-Government, E-Health, E-Inclusion, E-Learning) beschleunigt werden.

* Eine weitere maßgebliche Ursache von Verzögerungen war bisher die Komplexität der Umsetzung grenzübergreifender Projekte oder Kooperationen in den Bereichen Verkehr und Forschung. Im Verkehrswesen werden dringend Personen bzw. Einrichtungen benötigt, die - wie von der Kommission kürzlich vorgeschlagen - die einzelnen Projekte koordinieren und die Arbeiten mit Nachdruck voranbringen. Solche Koordinationsstellen könnten die Bewertung von Projekten steuern, die Verwaltungsverfahren synchronisieren, die Arbeiten beiderseits der Grenze überwachen, die benötigten Finanzmittel mobilisieren und als Ansprechpartner für private Investoren dienen. Damit möglichst schnell Fortschritte erzielt werden, darf die EU jedoch nicht warten, bis die Legislativvorschläge den Rat und das Europäische Parlament passiert haben. Es ist also eine vorübergehende Lösung erforderlich. So könnte die Kommission Mitgliedstaaten, die ihre gemeinsamen Anstrengungen hinsichtlich bestimmter grenzübergreifender Abschnitte der TEN oder von Hochgeschwindigkeitsseewegen koordinieren wollen, die notwendigen Strukturen bereitstellen. Eine solche Koordination würde vor allem die Planung, die Umweltverträglichkeitsprüfung und komplexe finanzielle Fragen betreffen, es kommen jedoch auch weitere Tätigkeitsfelder infrage. Im Forschungsbereich können Europäische Technologieplattformen als Triebfedern dienen. Im Rahmen dieser Plattformen bilden öffentliche und private Akteure befristete Partnerschaften, um gemeinsam strategische Visionen und Arbeitsprogramme für die Entwicklung und den Einsatz von Technologien, für die Überwindung nichttechnischer Hindernisse und für Fragen der öffentlichen Akzeptanz zu entwerfen. Unabhängig von der Frage der Koordination muss aber auch die Verwaltungskapazität der Länder für das Management und die Fortführung der Projekte ausgebaut werden.

3. Die Initiative voranbringen

Mit dem vorliegenden Bericht über die Europäische Wachstumsinitiative schließt die Kommission an den Zwischenbericht vom Oktober und an nationale Initiativen an und entwirft auf Grundlage objektiver, genau definierter Kriterien das vom Europäischen Rat geforderte Sofortmaßnahmenprogramm. Die für das Programm und die gesamte Initiative infrage kommenden gemeinschaftlichen Finanzierungsinstrumente werden genauer definiert. Außerdem werden weitere vom Rat angesprochene Fragen behandelt: Wie können wirksamere Schnittstellen zwischen verschiedenen Finanzierungsarten und -stufen geschaffen werden? Wie sollten PPP im Rahmen der haushaltspolitischen Überwachung in den Haushalten der Mitgliedstaaten erfasst werden? Wie sollen die Fortschritte in den kommenden Jahren überwacht werden?

3.1 Das Sofortmaßnahmenprogramm

Das Sofortmaßnahmenprogramm bildet das Kernstück der Europäischen Wachstumsinitiative. Mit diesem Programm will man politisches Engagement und Ressourcen für vorrangige Schlüsselinvestitionsprojekte von europäischem Interesse mobilisieren. Es beruht auf einer gründlichen Bewertung von Prioritäten und Bedürfnissen auf der Grundlage objektiver, expliziter Kriterien und man berücksichtigt die potenziellen Finanzierungsquellen auf der Ebene der Gemeinschaft und auf nationaler Ebene.

Das Sofortmaßnahmenprogramm stellt einen dynamischen, offenen Prozess dar. Mit seiner Hilfe wird effiziente und selektive gemeinschaftliche und nationale Unterstützung für Projekte bereitgestellt, die ,startbereit" sind, während es gleichzeitig öffentlichen und privaten Investoren beträchtliche Anreize bietet, andere vorrangige Projekte von europäischem Interesse voranzubringen. Sobald diese Projekte die Kriterien erfuellen und das erforderliche Maß an Engagement, Reifegrad und Bereitschaft erreichen, können sie in das Programm aufgenommen werden. Eine derartige Bewertung und mögliche Aktualisierung des Sofortmaßnahmenprogramms sollen im Zuge des jährlichen Berichterstattungszyklus, der mit der Frühjahrstagung des Europäischen Rats in Verbindung steht, ab 2005 stattfinden.

In Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank hat die amtierende Kommission Projekte im Rahmen des vorliegenden ,Sofortmaßnahmenprogramms" festgelegt. Diese umfassen eine Reihe von Beschlüssen und Sofortmaßnahmen, um sowohl den auf Netze als auch den auf Wissen bezogenen Teil der Europäischen Wachstumsinitiative voranzubringen. Was Projekte im Verkehrsbereich betrifft, so fallen diese unter die Prioritäten für TEN-Verkehr (V) und aktualisierte Finanzierungsregeln für Verkehrs- und Energienetze, die die Kommission am 1. Oktober 2003 vorgeschlagen hat, während die wissensbezogenen Projekte Forschungs-, Innovations- und eEurope-Prioritäten im Rahmen der Lissabonner Strategie widerspiegeln.

Diese Projekte sind nach einer Bewertung anhand der folgenden vier Kriterien vorgeschlagen worden:

1. Reifegrad des Projekts. Projekte im Rahmen eines Sofortmaßnahmenprogramms sind die Projekte, die entweder sofort oder in Bälde eingeleitet werden können, sowohl hinsichtlich der Projektplanung als auch der Finanzierung. Es soll sichergestellt werden, dass substanzielle Investitionen noch vor Ende 2006 in Gang kommen. In einigen Fällen kann die Unterstützung im Rahmen der Europäische Wachstumsinitiative dazu beitragen, Fortschritte in Gang zu bringen oder zu beschleunigen. Dadurch z. B., dass man stärker auf privates Kapital zurückgreift, dass die Anforderung an nationale öffentliche Finanzierung reduziert oder dass sichergestellt wird, dass äußerst kostspielige technische Vorbereitungsarbeiten, wie z. B. vertiefte technische Studien, eingeleitet werden, kann eine rasche Inangriffnahme der Arbeiten ermöglicht werden.

2. Seine grenzüberschreitende Dimension mit einem besonderen Schwergewicht bei den Verkehrsverbindungen auf den länderübergreifenden Segmenten der TEN-Prioritäten [5]. Diese Dimension ist sowohl politisch als auch wirtschaftlich von Bedeutung. Länderübergreifende Segmente stellen die empfindlichen Verbindungen in der Konstruktion eines vollständig integrierten Binnenmarkts in einer erweiterten Union dar und unterliegen häufig langen Verzögerungen, zum einen, weil sie möglicherweise bei Investitionen niedrigere Renditen erbringen und zum anderen, weil sie von Natur aus schwieriger zu koordinieren sind. Darüber hinaus sind es häufig diese Verbindungen, die einen wichtigen Multiplikator-Effekt haben können; dadurch wird die finanzielle Lebensfähigkeit anderer ,einzelstaatlicher" Teile von TEN-Korridoren verbessert oder es wird eine Wertsteigerung bei anderen Infrastrukturinvestitionen erreicht, die zum Beispiel durch die Strukturfonds finanziert werden.

[5] Was TEN im Verkehrswesen betrifft, so sieht der Kommissionsvorschlag vor, dass länderübergreifende Segmente der Transeuropäischen Netze in den Genuss von TEN-Finanzierungen von bis zu 30% kommen könnten, damit die Gemeinschaftsmittel auf Gebiete konzentriert werden, wo sie am meisten bewirken können.

3. Die Auswirkungen auf Wachstum und Innovation in einer erweiterten Europäischen Union: möglicherweise sind die unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen dieser Projekte mitunter schwer zu quantifizieren, es sind aber Projekte ausfindig gemacht worden, von denen zu erwarten ist, dass sie Wachstum und Beschäftigung durch eine vollständigere Integration und Mobilisierung der Ressourcen und eine Stimulierung der Innovationskapazität der Union fördern, indem sie diese an der Spitze des technologischen Fortschritts halten, von der Wasserstoffwirtschaft über die Nanoelektronik bis zur Raumfahrt.

4. Der Umweltnutzen. Der Vorzug sollte Projekten gegeben werden, die einen beträchtlichen Nutzen für die Umwelt in Aussicht stellen. Dabei geht es zum Beispiel um Projekte im Zusammenhang mit der Förderung der Wasserstoffwirtschaft oder mit einer Umstellung des Verkehrs von der Straße auf die Schiene oder von der Straße auf die Seeschifffahrt. Darüber hinaus sind die Probleme mit Umweltverschmutzung und Verkehrsüberlastung häufig am akutesten an den Engpässen innerhalb des europäischen Verkehrsnetzes, die natürliche Barrieren in unserem Kontinent darstellen (z. B. Alpen, Pyrenäen).

Diese anhand der oben erwähnten Kriterien ausfindig gemachten Projekte haben politische Bedeutung und sie weisen auch starke wirtschaftliche und finanzielle Anreize auf.

KASTEN 5: eUROPÄISCHE WACHSTUMSINITIATIVE SOFORTMASSNAHMENPROGRAMM - ÜBERSICHT

Das Sofortmaßnahmenprogramm deckt Schlüsselbereiche für Investitionen in Netze und Wissen ab. Bei den für das Programm ausgewählten Projekten können die Investitionen und die Arbeiten innerhalb von drei Jahren anlaufen. Die Projekte tragen dazu bei, dass bestehende EU-Ziele schneller erreicht werden. Das durch die Initiative mobilisierte Gesamtinvestitionsvolumen für die Zeit bis 2010 (in manchen Fällen auch für einen längeren Zeitraum) beträgt etwa 60 Milliarden EUR. Der Anteil der privaten bzw. öffentlichen Investitionen schwankt je nach Art des geförderten Projekts. Es handelt sich um Projekte aus folgenden Bereichen:

a) Investitionen in Netze

Anfang Oktober stufte die Kommission 29 paneuropäische Korridore als vorrangig ein. Für diese TEN-Verkehrsverbindungen werden bis 2020 Investitionen in Höhe von 220 Milliarden EUR benötigt. Die Korridore bestehen aus einer großen Zahl von Einzelabschnitten. Einige dieser Abschnitte wurden in Zusammenarbeit mit der EIB und den Mitgliedstaaten als Verkehrsprojekte für das Sofortmaßnahmenprogramm ausgewählt, die zusammen Investitionen von 38 Milliarden EUR bis 2010 erfordern. Bei diesen den Kriterien für das Sofortmaßnahmenprogramm entsprechenden Verbindungen handelt es sich vor allem um ausgereifte Projekte für grenzübergreifende Bahnverbindungen, Seewege und Binnenwasserstraßen sowie um Straßen, die andere Netze (z. B. Hochg eschwindigkeits seewege) miteinander verbinden. Außerdem wird das satellitengestützte Navigationssystem Galileo gefördert.

Viele dieser Projekte erhalten auf Gemeinschaftsebene eine kombinierte Kofinanzierung aus Mitteln des TEN-Programms und der Strukturfonds. Die Europäische Investitionsbank stellt außerdem 12-13 Milliarden EUR für Kredite zur Verfügung, die die Projekte abrufen können. Auch die weiteren Förderangebote der EIB (z. B. Bürgschaften, neues Instrument der wertpapiermäßigen Verbriefung) können genutzt werden.

Von den TEN-Vorschlägen für Energienetze können ebenfalls siebzehn Vorschläge in das Sofortmaßnahmenprogramm aufgenommen werden. Sie umfassen Investitionen in Höhe von 10,1 Milliarden EUR für die Zeit bis 2010, die vor allem aus dem privaten Sektor stammen.

Im Zentrum der drei Projekte des Sofortmaßnahmenprogramms aus dem Bereich Breitband steht die schnelle Bereitstellung und Nutzung von Hochleistungs-Kommunikationsnetzen, um den Übergang zur Wissensgesellschaft zu beschleunigen.

Im Rahmen des Projekts zur Beseitigung der digitalen Kluft soll innerhalb der nächsten zwei Jahre der Schwerpunkt darauf liegen, Breitbandanschlüsse in entlegenen und ländlichen Gebieten einzurichten. Dabei sollen verschiedene Technologien zum Einsatz kommen. Wie viele Investitionen insgesamt erforderlich sein werden, wird anhand der nationalen Breitbandstrategien der Mitgliedstaaten festgelegt, die bis Ende des Jahres veröffentlicht werden sollen. Hierfür können auch zum Teil die erheblichen Mittel der Europäischen Investitionsbank in Anspruch genommen werden, die in den nächsten drei Jahren Kredite in Höhe von 7 Milliarden EUR für Informations- und Kommunikationstechnologien bereitstellen wird.

Bei dem Mobilkommunikations- und Technologieprojekt steht die Unterstützung von Forschungsvorhaben im Mittelpunkt, die sich mit der Einführung von 3G-Mobilkommunikationssystemen bzw. bereits mit der darauffolgenden Mobilfunkgeneration befassen (auf EU-Ebene stehen in begrenztem Umfang Mittel aus der Forschungsförderung und den Strukturfonds zur Verfügung).

Beim Projekt IKT-basierte Forschungsnetzinfrastruktur geht es um den weiteren Ausbau des GEANT-Netzes, das derzeit 3 000 Universitäten und Forschungszentren sowie mehr als 18 000 Standorte von Hochschuleinrichtungen in den derzeitigen und zukünftigen Mitgliedstaaten miteinander verbindet. Als Gemeinschaftsbeitrag zu den Gesamtinvestitionen in Höhe von 2,35 Milliarden EUR bis 2010 sind rund 250 Millionen EUR vorgesehen. Dies soll bis 2005 Übertragungsgeschwindigkeiten von 10 Gbit/s und bis Ende des Jahrzehnts Geschwindigkeiten im Terabit-Bereich ermöglichen.

b) Investitionen in Wissen

Im Bereich Forschung, Entwicklung und Innovation deckt das Programm fünf Projekte ab. Die Gesamtkosten bis 2015 betragen 10 Milliarden EUR.

Bei drei Projekten geht es um Schlüsseltechnologien, die langfristig für die Stärke und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft maßgeblich sind. Es handelt sich um Nanoelektronik, Lasertechnologie der nächsten Generation sowie den Einsatz von Wasserstoff als Energieträger und für die Stromproduktion. Einige Beispiele für die im vorgesehenen Aktivitäten: Im Rahmen von Hypogen soll eine umfangreiche Testanlage für die Wasserstoff- und Stromproduktion aufgebaut werden, während im Zuge von Hycom in verschiedenen Teilen der EU ,Wasserstoff-Gemeinschaften" etabliert werden sollen, die Wasserstoff für die Produktion von Strom und Wärmeenergie sowie als Kraftstoff für Fahrzeuge einsetzen. Ein weiteres Beispiel ist der Aufbau eines Netzes nationaler Einrichtungen, die sich mit Lasertechnologien der nächsten Generation befassen. Diese Laser werden in Bereichen wie neue Werkstoffe, Nanotechnologie, Biotechnologie und Genomforschung eine wichtige Rolle spielen. Außerdem soll in Hamburg eine internationale Laseranlage 2012 in Betrieb gehen.

Die zwei anderen für das Sofortmaßnahmenprogramm vorgesehenen Projekte sollen die Präsenz der EU im Bereich der Raumfahrt stärken und auf diese Weise die Förderung für Galileo sowie im Bereich des Einsatzes von Satellitentechnologien u. a. für die Breitbandkommunikation ergänzen. Im Rahmen des Projekts GMES soll die Förderung des neuen satellitengestützten Systems für die globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung fortgeführt werden, das 2008 funktionsfähig sein soll. Ziel des zweiten Raumfahrtprojekts ist der Bau einer Startrampe für Sojus-Raketen in Guyana, um die europäischen Raumfahrtkapazitäten in Bezug auf Träger und Traglast auszubauen.

Anhang 1 enthält eine genauere Übersicht über diese Projekte sowie die Anforderungen an Zeitplanung und Investitionen.

Weitere Projekte können für das andere Sofortmaßnahmenprogramm in Frage kommen, vorausgesetzt, dass sie den oben dargestellten Kriterien - insbesondere im Rahmen der TEN-V-Prioritäten - entsprechen. Hinsichtlich Forschung, Entwicklung und Innovation, könnten Projekte mit dem erforderlichen Reifegrad sich aus der Arbeit verschiedener Technologieplattformen ergeben (in Bereichen wie Luftfahrt, Wasserstoffwirtschaft, mobile Kommunikation, maritime und Stahltechnologien, Schienentransport, Textilien, eingebettete Systeme und Biotechnologie) sowie auch aus laufenden Arbeiten im Bereich Umwelttechnologien.

3.2 Innovative Finanzierung zur Unterstützung der Europäischen Wachstumsinitiative

Innovativen Finanzierungstechniken wird eine wichtige Rolle zukommen, wenn es darum geht, den Zugang zu privaten Finanzierungsmitteln für die Europäische Wachstumsinitiative zu erleichtern. Vier Arten von Instrumenten sind von besonderer Relevanz:

- Die Bereitstellung von Drittfinanzierungskapital oder Quasikapital für Projekte neben Zuschüssen sowie Beiträgen von Projektträgern. Im Rahmen der TEN-Finanzregelung wird ein Teil des Haushalts für Eigenkapital- oder Quasikapitalinvestitionen in Projekte über spezialisierte Investitionsfonds vorgesehen. Die Kommission hat Beiträge zu einem derartigen Fonds geleistet, der Verkehrsinfrastrukturprojekte des Typs PPP finanzieren soll. Was Wissen und Innovation angeht, wird die Rolle des Europäischen Investitionsfonds (EIF), Risikokapital für innovative kleine Unternehmen bereitzustellen, durch die Bereitschaft der EIB gestärkt, die im Rahmen ihres Risikokapitalmandats für die EIF verfügbaren Beträge aufzustocken.

- Eine wertpapiermäßige ,Verbriefung" kann dazu beitragen, den verfügbaren Bestand von Ressourcen aus Finanzmärkten für neue, wachstumsträchtige Investitionen zu vergrößern und die Bilanzierungs- und Liquiditätszwänge von Kreditinstituten zu verringern, die in den Bereichen der Wachstumsinitiative aktiv sind. Einige TEN-Projekte sind bereits durch Anleiheimmissionen finanziert worden, die durch die erwarteten Nettoeinnahmefluesse aus Projekten gedeckt waren. Aber der Markt für die Absicherung von Verbindlichkeiten durch Wertpapiere für Infrastrukturarbeiten ist sehr viel weniger entwickelt und weniger liquide als Märkte für kreditkartenmäßige oder hypothekarische Sicherheiten. Maßnahmen zur Entwicklung eines stärker liquiden und ,kundenorientierten" Markts, einschließlich der Zusammenlegung von Vermögenswerten verschiedener Projekte durch Finanzinstitutionen, sind eine weitere Förderung wert. In dieser Hinsicht werden die Kommission und die EIB überprüfen, ob die Einrichtung eines Verbriefungsfonds durchführbar ist, der Darlehensportefeuilles beteiligter Finanzinstitutionen zusammenbringen und sie absichern soll, damit sie bei institutionellen Investoren platziert werden. Die beteiligten Kreditinstitutionen würden sich verpflichten, die durch die Verbriefung erreichten Liquiditäten auszuweisen, um ihre Darlehenskapazität für Projekte im Zusammenhang mit der Europäischen Wachstumsinitiative auszuweiten.

- Mechanismen, um das Schuldenrisiko bei größeren Projekten aufzuteilen und zu verteilen. Die Fazilität für strukturierte Finanzierungen der EIB wird einen Beitrag dazu leisten, die Verfügbarkeit von Schuldenfinanzierungen für die frühen, vor den Bauarbeiten liegenden Phasen von Projekten zu steigern. Die Kommission ist dabei, ein neues Garantieinstrument vorzubereiten, um bestimmte kommerzielle Risiken für TEN-Projekte in der Phase nach dem Bau abzudecken. Die Schlüsselmerkmale dieses Instruments werden in Kasten 6 beschrieben.

KASTEN 6: EIN EU-GARANTIEINSTRUMENT ZUR UNTERSTÜTZUNG DER WACHSTUMSINITIATIVE

Ein EU-Garantieinstrument sollte folgende Schlüsselmerkmale aufweisen:

1. Ziel. Die Zielsetzung des Instruments besteht darin, eine Hebelwirkung auf den privaten Sektor auszuüben, um Mittel für TEN zu erlangen. Es sollte einen Beitrag dazu leisten, die Finanzierungskosten von Projekten zu verringern und den Abschluss von Finanzpaketen zu beschleunigen. Das neue Garantieinstrument wird derzeitigen Garantiefonds ähneln (z. B. dem Fonds für Maßnahmen im Außenbereich). Es sollte eine Ergänzung zu bestehenden EU-Darlehen und EIB-Fazilitäten im Rahmen des TIF (TENs Investment Facility (TEN-Investitionsfazilität)) darstellen einschließlich der Fazilität für strukturierte Finanzierungen (FSF). Die Fazilität sollte spezifische kommerzielle Risiken abdeckende Sicherheiten bieten, die von Finanzmärkten oder bei den bestehenden EU-Unterstützungsmechanismen nicht ausreichend verfügbar sind. Man könnte auch der Frage nachgehen, wie das Potenzial der neuen Garantiefazilität für die Finanzierung europaweiter F&E- und Breitbandprojekte ausgeweitet werden könnte.

2. Abgedecktes Risiko. Die FSF der EIB bietet eine wichtige Ergänzung der Mechanismen, die bereits über Darlehensgewährung und vom Markt verfügbar sind, um die Bauphasen wichtiger Infrastrukturprojekte zu finanzieren. Das Gemeinschafts-Garantieinstrument sollte schwerpunktmäßig bei Risiken nach der Bauphase eingesetzt werden, wie zum Beispiel den Risiken zu geringes Verkehrsaufkommen/Mindereinnahmen in den ersten Jahren des Betriebs von Projekten auf der grünen Wiese. Es würde auf vergleichbare Weise funktionieren wie Ausgleichszahlungsmechanismen, die früher bei einigen Verkehrsprojekten eingeführt wurden. Die Garantie würde zum Teil Mindereinnahmen abdecken, die in Bezug auf ein vereinbartes Basisszenario der Kostendeckung ermittelt werden, und zwar während eines Anfangszeitraums (z. B. drei Jahre) der Phase nach dem Bau. Ein Teil des gesamten Einnahmerisikos würde vom privaten Sektor getragen werden.

3. Förderfähige Projekte. Sämtliche Projekte müssten wirtschaftlich abgesichert und kostengünstig sein und nach der Darlehensgewährung akzeptable Aussichten auf finanzielle Lebensfähigkeit haben. Die Garantie würde für Projekte zur Verfügung stehen, bei denen ein Teil der Risiken vom privaten Sektor übernommen wird, insbesondere von PPP. Der Vorzug würde grenzübergreifenden Projekten gegeben werden, in Übereinstimmung mit den Prioritäten, die in der geänderten TEN-Finanzregelung und dem Sofortmaßnahmenprogramm vorgeschlagen worden sind.

4. Begünstigte. Die Garantie würde Kapitalgebern zur Verfügung stehen, die während des fraglichen Zeitraums in den Genuss eines angemessenen Schuldendienstes kämen. Als Schuldendienst-Garantie würde das Instrument auf ähnliche Weise wirken wie eine von spezialisierten Versicherern [6] angebotene Versicherung. Im Gegensatz zu anderen Garantieformen (Akkreditive usw.) würde das Instrument nicht eine Verpflichtung zur Rückzahlung der Schuld bei Zahlungsunfähigkeit enthalten, die durch geringeres Verkehrsaufkommen/Mindereinnahmen ausgelöst wird. Es würde den Begünstigten mit einem zeitlich begrenzten Ersatz für die Einnahmequellen ausstatten, aus denen ansonsten die regelmäßigen Schuldenrückzahlungen erfolgen würden.

[6] Spezialisierter Versicherer: ein Versicherer, der nur Verträge über eine einzige Versicherungsart ausstellt. Gewöhnlich werden alle planmäßigen Zins- und Hauptsachezahlungen auf die versicherte Schuld garantiert. Im Fall einer Inanspruchnahme der Garantie werden regelmäßige Zahlungen gemäß dem vereinbarten Rückzahlungsplan geleistet.

5. Risikoprämie. Die Garantie sollte nicht kostenlos sein. Beabsichtigt wäre, den Begünstigten mit einer auf einer Risikobasis berechneten Prämie zu belasten, wobei der Ausgleich zwischen der Anziehungskraft des Garantieinstruments für Investoren und den Kosten für den EU-Haushalt zu berücksichtigen ist. Zur Bestimmung der Risikokategorien würde die Methodik zugrundegelegt, die von der EIB für die Bereitstellung und das Risikomanagement ihrer FSF entwickelt worden ist.

6. Aufteilung des Garantierisikos. Das Garantierisiko sollte zu gleichen Teilen vom EU-Haushalt und dem/den Mitgliedstaat(en) getragen werden, der/die das Projekt sponsert/sponsern. Bei Projekten, an denen zwei Mitgliedstaaten beteiligt sind, würde jede Partei (Mitgliedstaat 1, Mitgliedstaat 2 und die EU) 33 % des Risikos übernehmen.

7. Ein begrenzter, durch Rückstellungen abgedeckter Risikofaktor für den Haushalt. Die durch das Instrument übernommenen Risiken würden eine Eventualverbindlichkeit für den EU-Haushalt darstellen. Allerdings sind die potenziellen Risiken für den Haushalt begrenzt und die Kommission gedenkt vorzuschlagen, einen Rückstellungsmechanismus einzurichten, um ein Liquiditätspolster für den Haushalt zu bilden. Dieser würde auf einer ähnlichen Grundlage funktionieren wie bei dem Polster, das für Darlehen außerhalb der EU durch den Garantiefonds für Maßnahmen im Außenbereich bereitgestellt wird. Das potenzielle Risiko für den Haushalt wird durch drei Merkmale des Instruments weiter eingeschränkt. Zunächst wird dadurch, dass die Abdeckung des Schuldendiensts nur während eines festgelegten Zeitraums erfolgt, das Risiko ausgeschlossen, dass aus dem Haushalt eine große Inanspruchnahmesumme finanziert werden muss, um den ausstehenden Kapitalbetrag der abgedeckten Darlehen zu decken. Dies steht im Widerspruch zu den Garantien für die externe Darlehenstätigkeit der EIB, die durch den Haushalt gedeckt werden. Zweitens wird der Bestand an förderungsfähigen Projekten dadurch begrenzt, dass der Schwerpunkt vorrangig auf grenzübergreifenden TEN-V-Projekten liegt. Drittens wird durch das Teilen des Risikos mit den Mitgliedstaaten ebenfalls die potenzielle Auswirkung auf den EU-Haushalt erheblich verringert. Angesichts der Tatsache, dass die Garantie erst in der Phase nach dem Bau zum Tragen kommt, wird das Risiko einer Inanspruchnahme des Gemeinschaftshaushalts auf jeden Fall verschoben. Die möglichen Hoechstbeträge und die wahrscheinliche Risikoinzidenz im zeitlichen Verlauf werden noch genau untersucht, bevor ein förmlicher Vorschlag unterbreitet werden kann.

8. Markttests. Das Instrument muss unbedingt eine praxistaugliche Reaktion auf die Bedürfnisse der Marktteilnehmer ermöglichen, die die betreffenden Projekte finanzieren und verwalten sollen. Mit Hilfe der EIB hat die Kommission daher einen Markttestprozess bei Finanzinstituten und sonstigen interessierten Parteien eingeleitet.

9. Das weitere Vorgehen. Die Kommission hofft, im Licht der Markttestergebnisse und des Feedback vom Rat die noch ausstehenden Probleme im Zusammenhang mit dem Instrument rechtzeitig für einen förmlichen Vorschlag Anfang 2004 zu lösen.

3.3 Die statistische Behandlung von öffentlich-privaten Partnerschaften und Verbriefungsoperationen in der ESVG 95

Das Europäische System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechungen (ESVG 95) - Grundlage für die Kriterien von Maastricht - legt von einem statistischen Standpunkt aus Regeln dafür fest, wie verschiedene Ausgabenarten innerhalb der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eingestuft werden sollen und wie staatliche Verpflichtungen im Hinblick auf ihre Auswirkungen auf Defizit und Schuldenstand des Staates betrachtet werden sollten.

In der Grundsatzerklärung der ESVG95 ist niedergelegt, dass das wirtschaftliche Eigentum an einem Vermögenswert davon abhängt, welche Partei die mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Nutzen trägt bzw. hat. Die Umsetzung dieses Grundsatzes ist einigermaßen kompliziert und erfordert weitere Anleitungen. Insbesondere muss eine wichtige Sachfrage gelöst werden: nämlich, wie das wirtschaftliche Eigentum an dem Basisvermögenswert in der PPP einzustufen ist, entweder als staatliches Eigentum oder als Eigentum des Partners, unabhängig von den rechtlichen Bestimmungen für das Eigentum.

Durch die Europäische Wachstumsinitiative, die vollständig in Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts verbleiben soll, wird auch, angesichts ihres Potenzials einer stärkeren Nutzung von PPP bei Investitionen in die materielle Infrastruktur, die Notwendigkeit einer Klarstellung zu dieser Sachfrage verstärkt.

Im Februar 2003 hat die Kommission eine Task Force in Zusammenarbeit mit Sachverständigen der Nationalen Statistischen Institute (NSI) der Mitgliedstaaten, der Beitrittsländer, der EZB und der EIB eingesetzt, die diese statistische Behandlung klarstellen und die erforderlichen technischen Anleitungen ausarbeiten sollten, ungeachtet der rechtlichen Bestimmungen für PPP-Eigentum. Die Task Force hat vor kurzem ihre Arbeit abgeschlossen und offenbar ist zu mehreren Schlüsselgrundsätzen ein Konsens abzusehen:

* Es soll zwischen zwei Arten von PPP unterschieden werden: - PPP, bei denen der Vertragsnehmer Einnahmen unmittelbar von den Nutzern des Vermögenswerts (z. B. eine gebührenpflichtige Straße) erhebt und PPP, bei denen der Vertragsnehmer den Staat beauftragt. Im ersten Fall wird davon ausgegangen, dass jeder Vermögenswert sich uneingeschränkt im Eigentum des Vertragsnehmers befindet. Im zweiten Fall wird das uneingeschränkte Eigentum der Partei zugeschrieben, die während des betreffenden Vertragszeitraums die meisten mit dem Vermögenswert verbundenen Risiken und Nutzen trägt bzw. hat.

* PPP-Vermögenswerte sollten nicht als staatlich klassifiziert werden, sobald der nicht-öffentliche Partner in jedem Fall Baurisiken und eines der beiden folgenden Risiken zu tragen hat: i) Ausfallrisiko (je nach der Leistung des Partners) und/oder ii) Nachfragerisiko (in Abhängigkeit vom Verhalten der Endnutzer des Vermögenswerts). Weitere zu berücksichtigende Aspekte sind: die Auswirkung der Inanspruchnahme einiger vom Staat gewährter Garantien, die Klassifizierung der mit dem Projekt befassten Stelle, was ihre Entscheidungsautonomie im staatlichen Rahmen betrifft, und die endgültige Zuweisung der Vermögenswerte in einigen spezifischen Fällen.

* Wird ein PPP-Vermögenswert als staatlich angesehen, so werden Investitionsausgaben (für neue Vermögenswerte oder für eine beträchtliche Modernisierung) als staatliche Ausgaben angesehen, mit negativen Auswirkungen auf staatliche Defizite/Überschüsse. Im Gegenzug geht der Staat eine neue Schuld ein, die gleichzeitig mit der Ausgabe verbucht wird.

* Wird ein PPP-Vermögenswert nicht als staatlich angesehen, so wirken sich Investitionsausgaben weder auf staatliche Defizite/Überschüsse noch auf staatliche Schulden aus. Ein ordnungsgemäßer Erwerb von Leistungen des privaten Partners durch die öffentlichen Partner gilt während der gesamten Vertragslaufzeit als staatliche Ausgabe.

Die Task Force wird ihren Abschlussbericht zur beratenden Stellungnahme auf der nächsten Sitzung des Ausschusses für die Statistik auf finanziellem Gebiet und im Bereich der Währung und Zahlungsbilanz im Januar 2004 vorlegen. Anschließend wird, rechtzeitig vor der offiziellen Mitteilung des Defizits und des Schuldenstandes am 1. März 2004, eine endgültige Entscheidung getroffen.

KASTEN 7: REGELN FÜR VERBRIEFUNGSOPERATIONEN DES ÖFFENTLICHEN SEKTORS

1. Eine Verbriefung hinsichtlich zukünftiger Einnahmefluesse, die nicht an bereits vorhandene Aktiva gebunden ist, muss stets als staatliche Kreditaufnahme behandelt werden.

2. Gewährt der Staat einer Zweckgesellschaft oder einer anderen Stelle Garantien, so impliziert dies eine unvollständige Risikoübertragung und ist ein Nachweis dafür, dass es nicht zu einem wirksamen Wechsel bei dem Eigentum an den Vermögenswerten gekommen ist. Somit bedingt dies im Fall einer Verbriefungsoperation mit einer Zweckgesellschaft die Neueinstufung dieser Gesellschaft im öffentlichen Sektor oder die Buchung eines impliziten Kredits der Zweckgesellschaft an den Staat.

3. Enthält der Verbriefungsvertrag, zusätzlich zu der ersten Zahlung der Zweckgesellschaft an die öffentliche Stelle, eine Klausel über zusätzliche zukünftige Zahlungen (gestundeter Kaufpreis) der Zweckgesellschaft, so gelten spezielle Bestimmungen. Insbesondere ist, sobald der Unterschied zwischen der ersten Zahlung und dem beobachteten Marktpreis oder dem marktbasierten Schätzpreis 15% überschreitet, die Transaktion als staatliche Kreditaufnahme zu behandeln.

4. Der Wert der ersten Transaktion ist als Barzahlung zu buchen, die effektiv von der Zweckgesellschaf an den Staat geleistet wurde. Mögliche zusätzliche Zahlungen haben unter Umständen eine Auswirkung auf Finanzierungssaldos bei Verkäufen immaterieller Aktiva nur zu dem Zeitpunkt, an dem sie vorgenommen werden.

3.4 Überwachung der Fortschritte und regelmäßige Berichterstattung

Auf Unionsebene sollen Fortschritte bei der Umsetzung der Europäischen Wachstumsinitiative regelmäßig im Zuge des jährlichen Berichterstattungszyklus ab 2005 bewertet werden, der mit der Frühjahrstagung des Europäischen Rats in Verbindung steht. Zusätzlich dazu soll fünf Jahre nach ihrer Einleitung eine umfassendere Bewertung der Fortschritte unternommen werden.

4. Schlussfolgerungen

Der vorliegende Bericht geht auf die Aufforderung des Europäischen Rats vom letzten Oktober zurück, die Europäische Wachstumsinitiative voran zu bringen.

Der Bericht bietet einen Fahrplan für die Stimulierung von Investitionen in Netze und Wissen zur Unterstützung des umfassenderen Prozesses von Strukturreformen in der Union. Er legt fest, wie diese Investitionen finanziert werden können und insbesondere, wie eine Verbindung eines angemessenen Regelungs- und Verwaltungsumfelds mit gezielter Finanzierung auf europäischer Ebene dem Privatsektor dazu verhelfen kann, sich zu engagieren. Der Bericht enthält, wie verlangt, einen ersten Komplex von Projekten innerhalb eines Sofortmaßnahmenprogramms von Aktionen, mit dessen Hilfe eine erweiterte Europäische Union sinnvoller zusammenfinden und ihre Innovationskapazität verstärkt werden kann. Es handelt sich dabei nicht um eine endgültige Liste. In dem Maße, in dem andere Projekte den erforderlichen Reifegrad erreichen - und vorausgesetzt, dass sie den in diesem Bericht niedergelegten Kriterien entsprechen - , können sie Teil dieses Sofortmaßnahmenprogramms werden.

Dieser Bericht muss die Rahmenbedingungen festlegen, innerhalb derer jetzt Prioritäten für Maßnahmen und Finanzierungen auf nationaler und europäischer Ebene gesetzt werden. Insbesondere muss den vorgeschlagenen Projekten des Sofortmaßnahmenprogramms die erforderliche finanzielle Unterstützung zuteil werden. Dies bedeutet, dass zweckbestimmte Mittel, wie die des TEN-Programms und des Sechsten Forschungsrahmenprogramms zur Unterstützung dieser Projekte optimal eingesetzt werden, aber auch Finanzierungsquellen der Strukturfonds und der EIB.

Der Europäische Rat wird ersucht, die vorgeschlagene Vorgehensweise zu billigen und einen eindeutigen Zeitplan für Maßnahmen der Kommission, des Rates, des Europäischen Parlaments, der EIB und der Mitgliedstaaten zu bestätigen, um diese Europäische Wachstumsinitiative auf den Weg zu bringen.

Anhang 1: Projekte des Sofortmaßnahmenprogramms: Verkehrsnetze, Breitbandnetze, Forschung, Innovation und Entwicklung

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Verkehrsnetze

Energienetze

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

Breitbandnetze, Forschung, Entwicklung und Innovation

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

Anhang 2: Ein Fahrplan für Wissen und Netze

Bis Dezember 2003

- Vereinfachung der Verfahren für staatliche Beihilfen an KMU, einschließlich der Regeln für die F&E-Förderung (Kommission)

- Einleitung einer vorbereitenden Aktion für Sicherheitsforschung

- Vorschläge für TEN: Schwerpunkte für Verkehrsnetze und Anpassung der Finanzierungsvorschriften für Transeuropäische Verkehrs- und Energienetze

- Vorschläge für Änderungen des bestehenden Unternehmensrechts zur Erleichterung grenzüberschreitender Fusionen

- Vorgeschlagene Anleitung für die Behandlung von öffentlich-privaten Partnerschaften in der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung

- Umsetzung nationaler Breitbandstrategien

- Prüfung der ersten Fortschritte durch den Europäischen Rat im Dezember

Bis März 2004

- Politische Einigung über vorrangige Projekte für Transeuropäische Verkehrsnetze und Finanzierungsvorschriften für TEN in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie

- Verabschiedung der anhängigen Rechtsakte über das öffentliche Beschaffungswesen und das Gemeinschaftspatent

- Verabschiedung des zweiten Eisenbahnpakets

Bis Juni 2004

- Verabschiedung der Vorschläge zur Änderung des Systems für die Eurovignette

- Einigung über die Vorschläge für die Besteuerung von Mutter- und Tochtergesellschaften und bei Fusionen

- Verabschiedung der Wertpapierdienstleistungs- und der Transparenzrichtlinie

- Halbzeitbilanz der Strukturfonds

- Grünbuch über öffentlich-private Partnerschaften und öffentliches Beschaffungsrecht

- -Vorschläge für eine harmonisierte Struktur europäischer Fonds, um bei Risikokapitalfinanzierungen für Transparenz zu sorgen (Kommission)

- Abschluss der ersten Welle von Europäischen Technologieplattformen (Kommission)

Bis Dezember 2004

- Verabschiedung der vorrangigen Projekte für Transeuropäische Verkehrsnetze und Finanzverordnungen für TEN in den Bereichen Verkehr, Telekommunikation und Energie

EIB/EIF-AKTIONEN IM RAHMEN DES FAHRPLANS FÜR DIE EUROPÄISCHE WACHSTUMSINITIATIVE

Bis Dezember 2003

- Annahme der Operativen Gesamtpläne (OGP) 2004-2006 von EIB und EIF, einschließlich ihres Beitrags zu der Europäischen Wachstumsinitiative. TEN-Investitionsfazilität (TIF) ist formal gestartet. Die Innovationsinitiative 2010 wird entsprechend der Wachstumsinitiative angepasst.

Bis März 2004

- Fortschrittsbericht über die Wachstumsinitiative, Maßnahmen sind getroffen und erste Operationen laufen oder sind festgelegt (auch im Hinblick auf die Frühjahrstagung des Europäischen Rates)

- Die EIB-Gruppe beginnt (mit Mitteln des Sechsten Forschungsrahmenprogramms) die Machbarkeitsstudie für einen neuen Typ von Risikokapitalinstrument für Exzellenzzentren und zur Überbrückung der Lücke zwischen Forschung und ersten Investitionen. Dies könnte zur Umsetzung von Pilotaktionen im Jahre 2004 führen.

Bis Juni 2004

- Halbzeitüberprüfung des OGP und des Beitrags der EIB-Gruppe zur Europäischen Wachstumsinitiative, Bericht an die Verwaltungsräte

Bis Dezember 2004

- Annahme des Operativen Gesamtplans 2005-2007 von EIB und EIF, einschließlich eventueller Anpassungen ihres Beitrags zu der Europäischen Wachstumsinitiative

Anhang 3:

>VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

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