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Document 52003DC0672

    Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Bericht über die Durchführung des Programms "Zoll 2002" (1998-2002)

    /* KOM/2003/0672 endg. */

    52003DC0672

    Bericht der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat - Bericht über die Durchführung des Programms "Zoll 2002" (1998-2002) /* KOM/2003/0672 endg. */


    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT - Bericht über die Durchführung des Programms "Zoll 2002" (1998-2002)

    INHALTSVERZEICHNIS

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT Bericht über die Durchführung des Programms "Zoll 2002" (1998-2002)

    Zusammenfassung

    Teil 1: Die Durchführung der gemeinsamen Massnahmen des Programms "Zoll 2002"

    1. Einleitung

    1.1. Das Programm

    1.1.1. Vorgeschichte

    1.1.2. Zielsetzungen

    1.1.3. Organisationsstrukturen

    2. Haushalt

    3. Die "gemeinsamen" Massnahmen

    3.1. Die gemeinsamen Maßnahmen im Einzelnen

    3.1.1. Seminare

    3.1.2. Austauschmaßnahmen

    3.1.3. Projektgruppen

    3.1.4. Ausbildung

    3.1.5. Benchmarking

    3.1.6. Monitoring

    3.2. Verwaltung des Programms und Effizienz

    3.3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Organisation der gemeinsamen Maßnahmen

    3.3.1. Schlussfolgerungen

    3.3.2. Empfehlungen

    3.4. Die Ergebnisse der gemeinsamen Maßnahmen im Einzelnen

    3.4.1. Die europäischen Rechtsvorschriften: besseres Verständnis und bessere Anwendung

    3.4.2. Das Risikomanagement: kohärente Ergebnisse

    3.4.3. Die operationellen Betrugsbekämpfungstechniken: signifikante Verbesserungen

    3.4.4. Die Beziehungen zu den Wirtschaftsbeteiligten: ein politischer Wille und greifbare Ergebnisse

    3.4.5. Ausbildung: gemeinsame Erarbeitung und gemeinsame Nutzung von Materialien

    3.4.6. Netze, Strukturen und persönliche Kontakte: eine stolze Bilanz

    3.5. Die Auswirkungen der gemeinsamen Maßnahmen

    3.5.1. Nutzung der Ergebnisse der Ausbildung auf nationaler Ebene

    3.5.2. Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten: bessere Kommunikation und neue Perspektiven

    3.5.3. Bessere Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden

    3.5.4. Bessere Arbeitsmethoden

    3.5.4.1. Beherrschung der Rechtsvorschriften

    3.5.4.2. Verbesserung der Arbeits- und insbesondere der Kontrollmethoden.

    4. Die im Rahmen des Programms "Zoll 2002" finanzierten "externen Massnahmen"

    4.1. Die Zollkonferenz der Ostsee-Anrainerstaaten

    4.2. Die Unterstützung der Weltzollorganisation (WCO/OMD)

    4.3. Die aus der Haushaltslinie "Zoll 2002 - externe Maßnahmen" finanzierte Unterstützung im EDV-Bereich

    4.4. Die aus anderen Gemeinschaftsprogrammen finanzierten EDV-Initiativen

    5. Die Öffnung des Programms für die Beitrittsländer

    6. Schlussfolgerungen

    6.1. Allgemeine Schlussfolgerungen

    6.2. Allgemeine Empfehlungen

    Teil 2: Die Durchführung des Programms "Zoll 2002" im EDV-Bereich (1998-2002)

    1. Einleitung

    1.1. Hintergrund

    1.2. Datenquellen

    1.3. Zwischenbericht

    1.4. Aufbau der Analyse

    2. Haushalt

    3. Gemeinsamer Teil der Programme "Zoll 2002" und "Fiscalis"

    3.1. CCN/CSI (Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle: "Common Communication Network/Common System Interface")

    3.1.1. Beschreibung

    3.1.2. Bewertung der Entwicklung und Einrichtung von CCN/CSI

    3.1.3. Ergebnisse

    3.1.3.1. Qualitative Bewertung durch die Nutzer

    3.1.3.2. Quantitative Angaben

    3.1.3.3. Studie der Gartner Group (2002).

    3.1.4. Auswirkungen

    3.2. Die Instrumente der Programmverwaltung

    3.2.1. Project Support Office (Projektunterstützungsbüro "PSO")

    3.2.2. TEMPO (Taxud Electronic Management of Projects Online)

    3.2.2.1. Beschreibung

    3.2.2.2. Beitrag von Tempo

    4. Die Zollanwendungen

    4.1. Einleitung

    4.2. Gesamtbewertung der Entwicklung, der Einrichtung und der Funktionsweise der Zollanwendungen

    4.2.1. Entwicklung und Einrichtung

    4.2.2. Funktionsweise

    4.2.3. Nutzen/Nachhaltigkeit

    4.3. Das NSTI (Neues EDV-gestütztes Versandverfahren)

    4.3.1. Beschreibung

    4.3.2. Ergebnisse

    4.3.2.1. Qualitative Beurteilung durch die Nutzer

    4.3.2.2. Quantitative Angaben

    4.3.3. Auswirkungen

    4.4. Die Datenbank TARIC (Integrierter Zolltarif der Gemeinschaft)

    4.4.1. Beschreibung

    4.4.2. Ergebnisse

    4.4.2.1. Qualitative Beurteilung durch die Mitgliedstaaten

    4.4.2.2. Quantitative Angaben

    4.4.3. Auswirkungen

    4.5. Die Anwendung TQS (System für die Verwaltung und Überwachung der Zollkontingente und Zollplafonds: "Tariff Quota and Surveillance")

    4.5.1. Beschreibung

    4.5.2. Ergebnisse

    4.5.2.1. Qualitative Beurteilung durch die Mitgliedstaaten

    4.5.2.2. Quantitative Angaben

    4.5.3. Auswirkungen

    4.6. Die Datenbank "E-VZTA" (Europäisches System der Verbindlichen Zolltarifauskünfte)

    4.6.1. Beschreibung

    4.6.2. Ergebnisse

    4.6.3. Auswirkungen

    4.7. Das "DDS" (Datenverbreitungssystem: "Data Dissemination System")

    4.7.1. Beschreibung

    4.7.2. Ergebnisse und Auswirkungen

    4.8. Die Anwendung "SIGL" (Informationssystem für die Verwaltung der Ein- und Ausfuhrlizenzen: "Système d'Information de Gestion des Licences")

    4.8.1. Beschreibung

    4.8.2. Ergebnisse

    4.8.3. Auswirkungen

    4.9. Die Betrugsbekämpfungs-Anwendungen "AFIS" (Anti Fraud Information System) und "ZIS" (Zollinformationssystem)

    4.9.1. Beschreibung

    4.9.1.1. AFIS

    4.9.1.2. ZIS

    4.9.2. Ergebnisse

    4.9.2.1. AFIS

    4.9.2.2. ZIS

    4.9.3. Auswirkungen

    5. Schlussfolgerungen

    5.1. Gemeinsamer Teil der Programme "Zoll 2002" und "Fiscalis"

    5.2. Die Zollanwendungen

    AKRONYME - GLOSSAR

    Anhänge

    Anhang 1 Das Verfahren: Anwendung des Modells MEANS für die Strukturierung der Evaluierung

    1. Abgrenzung des Evaluierungsbereichs

    2. Strukturierung der Evaluierung

    2.1. Kriterien und Fragen der Evaluierung

    2.2. Weiterentwicklung der Zielsetzungen des Programms

    3. Baumstruktur der Zielsetzungen und Verknüpfung der Wirkungen mit den Zielsetzungen

    Anhang 2 Schematische Darstellung der Zielsetzungen des Programms "Zoll 2002" und der erwarteten Wirkungen der gemeinsamen Massnahmen

    Anhang 3 Bewertungen der Wirkungen der gemeinsamen Massnahmen durch die Mitgliedstaaten

    Anhang 3.1 Seminare

    Anhang 3.2 Austauschmaßnahmen

    Anhang 3.3 Projektgruppen

    Anhang 3.4 Ausbildung

    Anhang 3.5 Allgemeine Bewertung

    Anhang 4 Zusammenfassung der Einzelbewertungen der Teilnehmer der Seminare 2000, 2001 und 2002 (Ergebnisse von 18 der insgesamt 29 Seminare)

    Anhang 5 Entwicklung der Anzahl der Austauschmassnahmen

    Anhang 6 Der EDV-Haushalt von "Zoll 2002"

    Anhang 7 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Entwicklung, Einrichtung und Funktionsweise des CCN/CSI-Systems zu bewerten

    Anhang 8 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Vollständigkeit der von den "Zoll 2002"-Systemen gelieferten Informationen zu bewerten

    Anhang 9 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Qualität der mit den Systemen von "Zoll 2002" gelieferten Informationen zu bewerten

    Anhang 10 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Einrichtung und Funktionsweise der nationalen Komponenten in den mit "Zoll 2002" entwickelten Systemen zu bewerten

    Anhang 11 Bitte an die Mitgliedstaaten, den Beitrag der mit "Zoll 2002" entwickelten Systeme zur Erreichung der Programmziele zu bewerten

    Anhang 12 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Nutzung der im Rahmen von "Zoll 2002" entwickelten Systeme zu bewerten

    BERICHT DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT UND DEN RAT

    Bericht über die Durchführung des Programms "Zoll 2002" (1998-2002)

    Zusammenfassung

    Das Programm "Zoll 2002" umfasst zwei Arten von Leistungen: die "gemeinsamen" Maßnahmen und die EDV-Anwendungen.

    I) Der erste Teil des Berichts bezieht sich auf die gemeinsamen Maßnahmen, das heißt, diejenigen Kooperations bereiche, die nicht in direktem Zusammenhang mit der EDV stehen: Beamtenaustausch, Projektgruppen, Seminare, Benchmarking und Ausbildung. Die untersuchten gemeinsamen Maßnahmen sind diejenigen, die mit einem Gesamtvolumen von 6,75 Mio. EUR in den drei letzten Jahren (2000, 2001, 2002) der Durchführung des Programms "Zoll 2002" realisiert wurden; die vorangegangenen Jahre wurden im Zwischenbericht aus dem Jahr 2001 untersucht.

    Der Beamtenaustausch (2,55 Mio. EUR bzw. 38 % des Gesamtvolumens) ermöglicht das Knüpfen von Kontakten zwischen den nationalen und gemeinschaftlichen Verwaltungen. Während des Zeitraums 2000 bis 2002 wurden fast 1400 Austauschmaßnahmen organisiert, darunter besonders markante Ereignisse wie die Austauschbörsen, die in Brüssel, Wien und Larnaca stattfanden. Sie werden im Allgemeinen als recht nützlich betrachtet, könnten aber in Bezug auf Nachbereitung, gezielte Themenauswahl und Auswahl der Teilnehmer verbessert werden. Kürzlich erfolgte die Integration der Beitrittsländer in dieses Instrument.

    Die 38 Projektgruppen (2,02 Mio. EUR bzw. 30 % des Gesamtvolumens) führten zu einem hohen Maß an Zufriedenheit bei den Teilnehmern. Die vorgeschlagenen Verbesserungen betreffen die Vorbereitung von Zusammenkünften, die Themenwahl und die Verstärkung der gemeinsamen Nutzung von Informationen.

    Die 29 Seminare (1,52 Mio. EUR bzw. 23 % des Gesamtvolumens), die während des Berichtszeitraums organisiert wurden, wurden im Allgemeinen gut beurteilt. Die möglichen Verbesserungen beziehen sich auch hier auf die Auswahl der Teilnehmer, die Vorbereitung und die Nachbereitung der Seminare.

    Für die Organisation der 18 Benchmarking-Aktionen, ein relativ neues Instrument, entstanden den Mitgliedstaaten Kosten von 0,375 Mio. EUR bzw. 5,4 % des Gesamtvolumens. Die Teilnehmer sind im Allgemeinen recht zufrieden mit den Ergebnissen, schlagen allerdings insbesondere in Bezug auf die Vorbereitung Verbesserungen vor.

    Die Ausbildungsmaßnahmen (0,251 Mio. EUR bzw. 3,7 % des Gesamtvolumens) wurden von der Mehrzahl der Teilnehmer als nützlich betrachtet. Manche Teilnehmer sind der Ansicht, dass für die Zukunft ein spezieller institutioneller Rahmen eine Verbesserung der Ergebnisse dieser Maßnahmen ermöglichen würde.

    Die verschiedenen Programmteile fanden das Interesse der nationalen Verwaltungen, die weitgehend ihre Zufriedenheit hinsichtlich des Ablaufs und der Ergebnisse der Maßnahmen zum Ausdruck brachten.

    Die nach Ansicht der Teilnehmer vorzunehmenden Verbesserungen betreffen vor allem eine noch genauere Auswahl von Themen und Teilnehmern.

    Die Verbreitung der Ergebnisse könnte verstärkt werden.

    II) Im zweiten Teil werden die Ergebnisse und Auswirkungen der verschiedenen EDV-Anwendungen sowie die Instrumente für die Organisation und die Verwaltung der EDV-Projekte vorgestellt.

    Der für den Bereich EDV des Programms "Zoll 2002" aufgewandte Gesamtbetrag beläuft sich auf 84 Millionen Euro. Da die EDV-Systeme gemeinschaftliche und nationale Komponenten haben und die Mitgliedstaaten die nationalen Komponenten finanzieren, finanziert das Programm "Zoll 2002" nur die gemeinschaftliche Komponente.

    Für die Entwicklung und die Einrichtung des Kommunikationsnetzes CCN/CSI [1] waren Investitionen in Höhe von 23 Millionen Euro erforderlich, wovon die Hälfte aus dem Programm "Zoll 2002" und die andere Hälfte aus dem Programm "Fiscalis" finanziert wurde.

    [1] Common Communication Network/Common System Interface

    Die Anwendung NSTI [2] macht 51 % des EDV-Budgets von "Zoll 2002" aus (einschließlich der Hälfte von CCN/CSI und der Instrumente für die Programmverwaltung). Das NSTI hat beträchtliche Kosten verursacht, da es sich hierbei um Entwicklungs- und Einrichtungskosten handelte. Die anderen Zollanwendungen waren zum größten Teil bereits vor Beginn des Programms in Betrieb. Die so genannten "zolltariflichen" Anwendungen machen 15 % des Gesamtbudgets aus (den Hauptteil der Aktivitäten benötigten dabei TARIC [3], TQS [4], EVZTA [5], ISPP [6] und SMS [7]).

    [2] Neues EDV-gestütztes Versandverfahren

    [3] Integrierter Zolltarif der Gemeinschaft

    [4] Tarif Quota and Surveillance (Verwaltung und Überwachung der Zollkontingente und Zollplafonds)

    [5] Europäisches System der Verbindlichen Zolltarifauskünfte

    [6] Information System for Processing Procedures

    [7] Specimen Management System

    Die Anwendungen AFIS/ZIS [8] und SIGL [9] machen 13 % beziehungsweise 5 % des Gesamtbudgets aus.

    [8] Anti Fraud Information System/Zollinformationssystem

    [9] Système d'Information de Gestion des Licences, also System für die Information über die Verwaltung von Lizenzen

    - Gemeinsamer Teil der Programme "Zoll 2002" und "Fiscalis"

    Die über das Gemeinsame Kommunikationsnetz/die Gemeinsame Systemschnittstelle "CCN/CSI" angebotenen Dienste sind sehr vollständig, das System funktioniert gut und wird intensiv genutzt. Bestimmend für die Höhe der Kosten für Entwicklung, Einrichtung und Nutzung war die Notwendigkeit, das System CCN/CSI mit den verschiedenen bereits in den Einzelstaaten vorhandenen Systemen kompatibel zu machen. Auch bringt es die dezentrale technische Architektur des Netzes CCN/CSI mit sich, dass bei jedem neuen Anschluss eine spezielle Infrastruktur eingerichtet und eventuell die Anpassung an eine zusätzliche vor Ort vorhandene Technik entwickelt werden muss.

    Die Festlegung von realistischen Zeitplänen für den Projektfortschritt wird durch die Tatsache erschwert, dass die Delegierten der Mitgliedstaaten in den mit der Projektdurchführung beauftragten Ausschüssen nicht über sämtliche Informationen zu den für die Realisierung der "nationalen" Teilaufgaben der Projekte verfügbaren Ressourcen (Haushaltsmittel und Humanressourcen) verfügen.

    - Die Zollanwendungen

    - Es ist noch nicht möglich, sämtliche Ergebnisse und Auswirkungen des Systems NSTI zu messen, das sich noch in der Einrichtungsphase befindet. Es wird noch nicht mit voller Leistung genutzt, vor allem weil wenige der Wirtschaftsbeteiligten, die das vereinfachte Verfahren anwenden (80 % der Versandvorgänge), an das System angeschlossen sind. Angesichts der Tatsache, dass alle Versandzollstellen der Mitgliedstaaten und alle Wirtschaftsbeteiligten, die das vereinfachte Verfahren anwenden, bis zum 1. Juli 2003 beziehungsweise bis zum 1. März 2004 angeschlossen sein müssen, müsste die Zahl der durch NSTI bearbeiteten Versandvorgänge stark zunehmen.

    Die Wirtschaftsbeteiligten und die Mitgliedstaaten gehen davon aus, dass NSTI zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen, zur Prävention in der Betrugsbekämpfung und zur Vereinfachung von Zollkontrollen beitragen wird. Unter dem Aspekt der Effizienz müssen die Kosten der Umstellung des Versandsystems auf EDV (43 Millionen Euro) mit dem Betrag des Betrugs im Zollgutversand (geschätzt auf 1 Milliarde Euro im Zeitraum 1990 bis 1996) verglichen werden.

    - Das Ziel der Systeme TARIC und DDS [10] ist die Weitergabe der zentral erfassten Informationen an die nationalen Verwaltungen und die Öffentlichkeit. Der Einsatz der EDV ermöglicht es, diese Funktion schnell zu erfuellen und gleichzeitig die Empfänger zu erreichen, was die Gefahr von Divergenzen bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts verringert. Ferner sind die Mitgliedstaaten der Ansicht, dass TARIC zur Verbesserung der Wirksamkeit der Verwaltungsverfahren beiträgt.

    [10] Data Dissemination System (Datenverbreitungssystem)

    - Die zentralisierte und EDV-gestützte Verwaltung von Zollkontingenten (TQS) trägt gleichfalls zu einer einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts bei, da die Informationen schnell und einheitlich verarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch darauf achten, dass ihnen keine Fehler bei ihren Ziehungsanträgen für Zollkontingente unterlaufen.

    Zur Verbesserung der Wirksamkeit der zolltariflichen Anwendungen haben die Mitgliedstaaten den Wunsch geäußert, sämtliche zolltariflichen Anwendungen zu harmonisieren und zu integrieren, um Diskrepanzen zwischen ihnen zu vermeiden, Systemanschlüsse zu vereinfachen und die Kompatibilität der Systeme zu verbessern: Dies ist die Zielsetzung des Projekts ITE (Integrated Tariff Environment), dessen Lancierung geplant ist.

    - Dank der Finanzierung durch das Programm (Lieferung von Scannern und Kameras an die nationalen Verwaltungen) ist die Einrichtung der Anwendung EVZTA erfolgt. Die zentrale, EDV-gestützte Verwaltung der VZTA (verbindliche Zolltarifauskünfte) trägt wesentlich zur Verbesserung der Wirksamkeit von Verwaltungsverfahren und der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei. Besondere Aufmerksamkeit müssen jedoch einige Fälle bestehender Divergenzen im Bereich der Anwendung des Zolltarifrechts sowie die Verbesserung des zentralen Wörterbuchs der Datenbank erhalten.

    - Die Umfrage bei den Mitgliedstaaten zur Anwendung SIGL hatte eine sehr geringe Rücklaufquote. SIGL ermöglichte jedoch die Einschränkung des Betrugs bei Einfuhrkontingenten für Textilien und Stahl.

    - Die Anwendung AFIS ist ein wirksames Instrument für die Betrugsbekämpfung im Bereich des Zollwesens. Die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass sie auch ein gutes Instrument für die Zusammenarbeit ist, das den Austausch von Informationen zwischen den Zollverwaltungen ermöglicht. Da die Anwendung ZIS während der Laufzeit des Programms nicht operationell war, können ihre Ergebnisse und Auswirkungen nicht evaluiert werden.

    III) Allgemeine Schlussfolgerung

    Insgesamt hat das Programm "Zoll 2002" zur Stärkung der Zusammenarbeit beigetragen, sowohl zwischen den Mitgliedstaaten untereinander als auch zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Kommission. Überdies hat es zur Vorbereitung der Integration der Verwaltungen der künftigen Mitgliedstaaten in die Verwaltung des Zollwesens der Gemeinschaft beigetragen.

    Aufgrund der Tatsache der unmittelbaren Einbeziehung der nationalen und europäischen Verwaltungen in diese Art von Programm würde die Glaubwürdigkeit von Evaluierungen verstärkt werden, wenn sie sich auf die Arbeiten unabhängiger Berater stützen könnten.

    Trotz der positiven Wirkungen des Programms sind die Fülle der Zielsetzungen und die Vielfalt der Kulturen und der nationalen Situationen im Bereich des Zollwesens nicht zu übersehen. Die Zielsetzung, dass "die Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, als wären sie eine einzige", rechtfertigt die Verstärkung der unternommenen Anstrengungen. Mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten und den daraus resultierenden Änderungen für die Außengrenze der Union wird dies noch dringender nötig.

    Ein gutes Funktionieren der gemeinsamen Außengrenze, das die grenzüberschreitenden Ströme vereinfacht und zugleich die Risiken begrenzt, könnte eine verstärkte Koordination der verschiedenen zuständigen Dienststellen und eine erneuerte Zusammenarbeit mit den Nachbarländern der Europäischen Union erforderlich machen. Die Folgeprogramme des Programms "Zoll 2002" müssten diese Entwicklungen berücksichtigen können.

    Teil 1: Die Durchführung der gemeinsamen Massnahmen des Programms "Zoll 2002"

    1. EINLEITUNG

    1.1. Das Programm

    1.1.1. Vorgeschichte

    Das Programm "Zoll 2002" tritt die Nachfolge des seit 1991 im Bereich der Aus- und Fortbildung der Zollbeamten und der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bestehenden Programms Matthaeus [11] sowie, seit dem 1. Januar 1998, des Programms IDA [12] an; es wurde am 17. Dezember 1999 [13] verabschiedet und erstreckt sich über den Zeitraum vom 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 2002.

    [11] Entscheidung Nr. 1991/341/EWG

    [12] Beschluss Nr. 95/468/EG des Rates. Dieses Programm unterstützte in den Jahren 1995 bis 1997 verschiedene Projekte, die zum telematischen Datenaustausch zwischen Verwaltungen in der Gemeinschaft beitrugen, insbesondere Zollanwendungen.

    [13] Entscheidung Nr. 105/2000/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

    Es umfasst das im Jahr 1996 für die Jahre 1996 bis 2000 beschlossene Programm "Zoll 2000" [14] und erhöht dessen Gesamtbudget von 50 auf 135 Millionen Euro. Es führt sämtliche Ausbildungs- und Informationsmaßnahmen sowie die Maßnahmen zur Vorbereitung der Beitrittsländer im Bereich des Zollwesens zusammen. Sein Folgeprogramm für die Jahre 2003 bis 2007 wird das Programm "Zoll 2007" [15] (133 Millionen Euro) sein.

    [14] Entscheidung Nr. 210/97/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

    [15] Entscheidung Nr. 253/2003/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

    1.1.2. Zielsetzungen

    Die Entscheidung Nr. 210/97/EWG zur Einführung des Programms "Zoll 2002" nennt zahlreiche Zielsetzungen, die mit dem Programm verfolgt werden sollen: In Artikel 4, in dem der "gemeinsame Zielrahmen" festgelegt wird, führt sieben Gruppen auf. Weitere Zielsetzungen werden in den Erwägungsgründen oder im Haupttext genannt.

    Während die globale langfristige Zielsetzung des Programms die Förderung der Funktionsweise des Binnenmarkts ist, wurden durch die im ersten Halbjahr 2001 [16] durchgeführte Halbzeitevaluierung drei wichtigste Zwischenziele hervorgehoben:

    [16] Zwischenbericht über die Durchführung des Programms "Zoll 2002", Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen, SEK(2001) 1329 vom 31.07.2001

    - die Erleichterung des Handels zu unterstützen;

    - die Betrugsbekämpfung zum Schutz der finanziellen Interessen der Gemeinschaft zu unterstützen;

    - die einheitliche Anwendung des Gemeinschaftsrechts und der gemeinschaftlichen Politiken überall im Zollgebiet der Gemeinschaft zu unterstützen.

    Diese drei Ziele stehen dafür, dass die verschiedenen Zollverwaltungen der Gemeinschaft so zusammenarbeiten, als wären sie eine einzige.

    Da sich das Umfeld, in dem der Zoll agiert, laufend ändert, müssen sich die Zollverwaltungen auf neue Aufgaben einstellen. Ihre Rolle beschränkt sich schon lange nicht mehr auf die bloße Abgabenerhebung, sondern hat sich auf die verantwortungsvolle Durchführung der verschiedensten Maßnahmen im Zusammenhang mit der Agrarpolitik, dem Schutz der Volksgesundheit, dem Umweltschutz und der Betrugsbekämpfung im weitesten Sinne ausgedehnt.

    1.1.3. Organisationsstrukturen

    Die im Zwischenbericht beschriebenen Organisations- und Verwaltungsstrukturen des Programms wurden nicht verändert.

    Die Gruppe für Zollpolitik legt die politischen und strategischen Leitlinien fest; die Mitgliedstaaten sind in dieser Gruppe durch die Generalzolldirektoren vertreten.

    Der Verwaltungsausschuss "Zoll 2002" trifft Entscheidungen bezüglich der Durchführung des Programms. Er tritt zweimal jährlich zusammen. Er hat fünf Verwaltungsgruppen eingesetzt, die jeweils für einen vorrangigen Bereich verantwortlich sind, der im jährlichen Aktionsplan festgelegt wird; dieser Aktionsplan, der regelmäßig aktualisiert wird, führt die Gesamtheit der durchgeführten Maßnahmen auf.

    2. HAUSHALT

    In der folgenden Tabelle ist die Entwicklung der Ausgaben für die gemeinsamen Maßnahmen in den letzten Programmjahren dargestellt. Diese Ausgaben wurden aus der Haushaltslinie B5-303 finanziert.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Aus der Haushaltslinie "Zoll 2002 - Externe Maßnahmen" (B7-860) wurde ein Gesamtbetrag von 2.596.089 Euro zur Unterstützung der Beitrittsländer im EDV-Bereich aufgewandt.

    3. DIE "GEMEINSAMEN" MASSNAHMEN

    3.1. Die gemeinsamen Maßnahmen im Einzelnen

    Die Halbzeitevaluierung zeigte die Komplementarität der kombiniert eingesetzten Instrumente des Programms. Die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten bestätigen den Nutzen dieses Einsatzes der Maßnahmen.

    3.1.1. Seminare

    Die Seminare sind durch die Mitgliedstaaten organisierte Zusammenkünfte von Sachverständigen aus den Zollverwaltungen und gelegentlich aus der Wirtschaft. Ihr Ziel ist die Vertiefung bestimmter Themen. Nach jedem Seminar fasst der Mitgliedstaat, der es organisiert hat, die wichtigsten Ergebnisse und Empfehlungen in einem Schlussbericht zusammen.

    Im Verlauf der Jahre 2000 bis 2002 wurden 29 Seminare organisiert. In den Tabellen im Anhang [17] sind die von den Teilnehmern vorgenommenen Einzelbewertungen zusammengefasst.

    [17] siehe Anhang 3.1 und Anhang 4

    Sechs Mitgliedstaaten erachten die Seminare für "sehr nützlich", sechs halten sie für "nützlich". Im Durchschnitt erhalten die Seminare in Bezug auf ihren Nutzen 3,50 Punkte auf einer Bewertungsskala von 1 bis 4 (1 für unnötig, 2 für weniger nützlich, 3 für nützlich, 4 für sehr nützlich).

    Bei der Frage nach Vorschlägen für künftige Seminare fordern die Mitgliedstaaten parallel hierzu eine stärker operationell ausgerichtete Organisation: Zu diesem Zweck wird vorgeschlagen, die Zielsetzungen genauer abzustimmen (durch 9 Länder genanntes Element), die Auswahl der Teilnehmer zu verbessern (5 Nennungen), die Teilnehmerzahl zu verringern (3), den Teilnehmern mehr Zeit zu geben (4), sowohl für die Vorbereitung der Zusammenkunft als auch vor Ort im Rahmen der Workshops für die Ausarbeitung von Vorschlägen. Schließlich befürworten sechs Länder eine Verstärkung der Nachbereitung.

    3.1.2. Austauschmaßnahmen

    Die Austauschmaßnahmen bestehen aus kurzzeitigen Aufenthalten oder längeren Praktika (bis zu einer Dauer von sechs Monaten) von Zollbeamten in einem anderen Mitgliedstaat.

    Die Verwaltung und Koordination dieses Instruments wurden im Verlauf des Programms verstärkt, um die Austauschmaßnahmen zu entwickeln und eine bessere Nachbereitung zu gewährleisten. Es wurden Leitlinien für die Durchführung von Austauschmaßnahmen festgelegt, und es wurden nationale Kontaktstellen eingerichtet, die eine bessere Organisation der Austauschmaßnahmen in Abhängigkeit von den Zielsetzungen des Programms ermöglicht haben. Die im Jahr 2000 in Brüssel organisierte europäische Austauschbörse erlebte eine Neuauflage im April 2001 in Wien (Österreich) und im März 2002 in Larnaca (Zypern).

    Von 2000 auf 2001 war ein starker Anstieg der Anzahl der zwischen Mitgliedstaaten durchgeführten Austauschmaßnahmen von 258 auf 579 zu verzeichnen, bevor die Anzahl im Jahr 2002 auf 470 sank [18]. Die Themen, welche die größte Zahl von Teilnehmern anzogen, waren der Austausch von Lehrenden und das Versandverfahren (siehe Tabelle in 0).

    [18] s. Anhang 5

    Seit 2001 nehmen die Beitrittsländer in signifikanter Art und Weise am Austauschprogramm teil, da sie 78 Austauschmaßnahmen im Jahr 2001 und 80 Austauschmaßnahmen im Jahr 2002 durchgeführt haben. Für sie war die Bekämpfung der Nachahmung von Waren das am stärksten nachgefragte Thema. Zudem wurden für sie mehrere spezifische Austauschmaßnahmen (in den Bereichen Versandverfahren und EDV-gestützte Betriebsprüfung in den Jahren 2001 und 2002) durchgeführt.

    Die Mitgliedstaaten betrachten die Austauschmaßnahmen als nützlich oder sehr nützlich. Tatsächlich liegt der Durchschnitt der Antworten bei 3,54 auf einer Skala von 1 bis 4. Als Verbesserungsvorschläge nennen die Mitgliedstaaten am häufigsten eine verstärkte Betreuung der Austauschmaßnahmen, sowohl im Vorfeld (Festlegung von genauen Zielen, zielgerichtete Auswahl von Teilnehmern) als auch im Nachhinein (Nachbereitung, gemeinsame Nutzung von Ergebnissen, Evaluierung) [19].

    [19] s. Anhang 3.2

    Hinsichtlich des Inhalts der Austauschmaßnahmen sind drei Mitgliedstaaten der Ansicht, dass ihr operationeller Charakter verstärkt werden sollte. Die Gastbeamten haben nämlich nicht immer an Kontrollmaßnahmen teilnehmen dürfen, was das Interesse an dem Austausch verringert hat. Zwei Länder unterstreichen ihr Interesse daran, an den Austauschmaßnahmen hochrangige Beamte teilnehmen zu lassen. Es werden verschiedene Vorschläge zur Diversifizierung der Formen des Austauschs gemacht (beispielsweise Langzeitaustausch über gemeinsame Projekte).

    3.1.3. Projektgruppen

    Die Projektgruppen führen eine begrenzte Zahl nationaler Sachverständiger zusammen, die an einem bestimmten Thema interessiert sind, um ihre jeweiligen Erfahrungen zu kombinieren und innerhalb begrenzter Zeit zu einem "Instrument" oder zu gemeinsamen Orientierungslinien zu gelangen. Sie legen ihre Vorschläge entweder dem Ausschuss "Zoll 2002" oder einer Verwaltungsgruppe vor, je nachdem, von welchem der beiden Gremien sie eingerichtet werden.

    In den Jahren 2001 und 2002 wurden im Rahmen von "Zoll 2002" 38 Projektgruppen eingerichtet, von denen die Mehrzahl im Jahr 2002 zum Abschluss gebracht wurde. Im Verlauf des zweiten Halbjahrs 2002 wurden die Beitrittsländer in die laufenden Arbeiten einbezogen.

    Am Ende jeder Projektgruppe hatten die Verantwortlichen dem Verwaltungsausschuss "Zoll 2002" oder der Verwaltungsgruppe (siehe weiter oben, Ziffer 1.1.3) einen detaillierten Bericht mit den Schlussfolgerungen und Empfehlungen der jeweiligen Projektgruppe vorzulegen.

    Der Nutzen dieses Instruments wird von den Mitgliedstaaten positiv bewertet, weil die Durchschnittsnote - auf der Grundlage der eingegangenen Antworten - bei 3,54 liegt [20]. Seine Wirksamkeit wird von acht Ländern unterstrichen: flexible Nutzung, Spezifität des behandelten Themas, gemeinsame Arbeitssprache.

    [20] vgl. Anhang 3.3

    Als organisatorische Elemente, die die Wirksamkeit dieses Instruments noch weiter verbessern könnten, werden unter anderem genannt: genaue Vorabfestlegung der Zielsetzungen, rechtzeitige Übersendung der Dokumentation, Auswahl und Beständigkeit von Teilnehmern (und Öffnung der Gruppen für Sachverständige und Wirtschaftsbeteiligte), Begrenzung der Teilnehmerzahl, gemeinsame Nutzung der Informationen während der Arbeiten, aber auch nach den Arbeiten mit den nicht teilnehmenden Ländern (es wird sogar vorgeschlagen, diese auf elektronischem Weg zu konsultieren), Nachbereitung und nachträgliche Evaluierung.

    3.1.4. Ausbildung

    Die Ausbildung hat das Ziel, die Kenntnisse von Zollbediensteten, insbesondere von hochrangigen Zollbeamten, zu vertiefen.

    Die für die Ausbildung zuständige Verwaltungsgruppe, die zwei- bis dreimal jährlich zusammentritt, legt Zielsetzungen fest und koordiniert ihre Erreichung durch Seminare, Austauschprogramme, Projektgruppen und Veröffentlichungen.

    Der Nutzen der Ausbildung wird durch die Mitgliedstaaten positiv bewertet, mit einem durchschnittlichen Punktwert von 3,09 auf der Skala [21]. Die Beurteilungen stehen jedoch im Gegensatz zu Bewertungen mancher Länder, welche die Note 1 oder 2 bei bestimmten Fragen bezüglich der Auswirkungen der Ausbildung vergeben haben. Die bezüglich des Nutzens übermittelten Stellungnahmen zeigen unterschiedliche Sichtweisen: Während ein Mitgliedstaat die Leistungen für unzureichend hält, hat ein anderer durch die Verbesserung seines eigenen Ausbildungssystems Nutzen aus der Arbeit gezogen.

    [21] s. Anhang 3.4

    Vier Mitgliedstaaten unterstreichen hinsichtlich der Organisation die Notwendigkeit, "die Zielsetzungen schärfer zu umreißen" und "die Zusammenarbeit besser zu strukturieren", um ihren Fortbestand zu gewährleisten. Tatsächlich erwies sich die Organisation der Ausbildung im Rahmen von "Zoll 2002" als schlecht zu handhaben, was die Verwaltungsgruppe dazu veranlasste, sich zu Einzelfragen zu äußern. Es wurde die Schaffung einer ständigen Instanz (Sachverständigenkreis oder Akademie) vorgeschlagen, um das Erreichte zu bewahren.

    3.1.5. Benchmarking

    Benchmarking ist ein Instrument für den Vergleich von Arbeitsmethoden, um die besten Praktiken zu identifizieren, die dann von jeder nationalen Zollverwaltung an ihren eigenen Kontext angepasst werden.

    Im Unterschied zu anderen gemeinsamen Maßnahmen, insbesondere zum Monitoring, bleibt das Benchmarking der Initiative der Teilnehmer überlassen, während die Kommissionsdienststellen nur eine koordinierende und unterstützende Rolle haben. Es handelt sich um eine anspruchsvolle Maßnahme, weil von den Verwaltungen ein großer Aufwand im Bereich der Humanressourcen verlangt wird (die Gesamtdauer der Durchführung eines Benchmarking beträgt etwa 12,5 Monate). Sie ist auch schwierig, weil die Verwaltungen bei dieser Art von Evaluierungsmaßnahme über unterschiedliche Gepflogenheiten und Praktiken verfügen. Wie die verbreiteten Berichte erkennen lassen, ermöglicht es nichtsdestoweniger die Durchführung einer sehr tief greifenden vergleichenden Untersuchung der Praktiken in den betreffenden Bereichen und ebnet wirklich den Weg für konkrete Verbesserungen. Es scheint insbesondere den Erfordernissen der Beitrittsländer zu entsprechen.

    Das Benchmarking wurde auf einem Seminar Anfang 2000 in Brighton lanciert; auf diesem Seminar wurde auch eine Projektgruppe gebildet, die im Februar 2001 einen praktischen Leitfaden erarbeitete [22]. In diesem Leitfaden werden die Phasen des Benchmarking sehr genau beschrieben; er zeigt die Art und Weise auf, wie nach der Fertigstellung des Berichts eine Überwachung der Umsetzung der Empfehlungen sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene sowie der Persistenz der analysierten Auswirkungen zu erfolgen hat. Parallel hierzu wurde ein Netz nationaler Kontaktstellen eingerichtet, die im Januar 2001 und im Oktober 2002 zusammentraten.

    [22] Customs Benchmarking and Information Guidelines, Customs 2002 Programme, DOC TAXUD/728/2000, 13. Februar 2001

    Insgesamt wurden 30 Benchmarking-Vorschläge formuliert, von denen 18 durchgeführt wurden.

    Abgesehen von einem Staat haben alle Mitgliedstaaten mindestens einmal an einer derartigen Maßnahme teilgenommen; manche haben regelmäßig teilgenommen. An drei Benchmarking-Maßnahmen nahm ein Beitrittsland teil.

    Die teilnehmenden Verwaltungen, die Ende des Jahres 2002 befragt wurden, unterstrichen ihre starke Zufriedenheit sowohl hinsichtlich der flexiblen Organisation des Benchmarking als auch hinsichtlich der anlässlich dieser Maßnahmen geknüpften Kontakte und der Detailliertheit der Arbeiten.

    In Bezug auf Schwierigkeiten werden Sprachbarrieren und die erforderliche Verfügbarkeit von Spezialisten genannt. Unterstrichen wurde die Bedeutung genau umrissener Zielsetzungen und der genauen Auswahl der Teilnehmer, und es wurden Vorschläge zur Verbesserung der Verbreitung der Ergebnisse gemacht (detailliertere Berichte, verstärkte Überwachung).

    Wo die langfristige Überwachung von Änderungen bei den nationalen Verwaltungen liegt, sind bereits konkrete Ergebnisse zu verzeichnen. Dagegen ist die Einführung dieses Instruments erst vor zu kurzer Zeit erfolgt, als dass sich bereits Auswirkungen erkennen ließen.

    3.1.6. Monitoring

    Während die Benchmarking-Maßnahmen auf Initiative der Mitgliedstaaten erfolgen, ist das Monitoring ein durch die Kommission koordiniertes und genutztes Instrument. Sein Ziel ist die Verbesserung der Verwaltungspraktiken; dies geschieht durch die Organisation von Besuchen nationaler Beamter in den verschiedenen Ländern, um die Verfahren zu analysieren und zu vergleichen. Es fand im Verlauf der beiden letzten Programmjahre nur im Rahmen von zwei Projekten Anwendung. Das Monitoring war in der Tat recht verwaltungsaufwändig und band umfangreiche Humanressourcen, so dass die teilnehmenden Verwaltungen es oft vorziehen, die erwünschten Ergebnisse durch Benchmarking-Aktionen und Projektgruppen zu erreichen.

    Es wurde eine Analyse der Fähigkeiten der Beitrittsländer zur Übernahme des gemeinschaftlichen Besitzstands durchgeführt, deren Ergebnisse in die regelmäßigen Berichte zur Erweiterung aufgenommen wurden [23]

    [23] http://europa.eu.int/comm/enlargement/ report2002/

    report2002

    Ein genauer Vergleich der Strukturen (vgl. weiter unten, Ziffer 3.4.6) der Nordseehäfen erfolgte im Rahmen der Kontaktgruppe RALFH.

    Die Gefahr einer Verwechslung zwischen Monitoring und Benchmarking scheint gebannt zu sein, da das Benchmarking populärer wird.

    3.2. Verwaltung des Programms und Effizienz

    Im Zwischenbericht wurden die zur Effizienzsteigerung des Programms unternommenen Anstrengungen unterstrichen. Bei der Weiterführung dieser Anstrengungen wurden in großem Umfang die Instrumente für die Strukturierung des Programms und die Abstimmung der verschiedenen Maßnahmen eingesetzt. Zwei Aktionspläne, die sämtliche Maßnahmen für die Jahre 2001 und 2002 aufführen, wurden regelmäßig aktualisiert. Zu jeder Art von Maßnahme wird es künftig Leitlinien geben.

    Parallel wird die Nachbereitung der Maßnahmen verstärkt: Die Organisatoren gemeinsamer Maßnahmen werden aufgefordert, die anfänglichen Zielsetzungen genauer zu umreißen und zu gewährleisten, dass die Ergebnisse und die Auswirkungen später mittels einer harmonisierten Nachbereitungstabelle festgehalten werden.

    3.3. Schlussfolgerungen und Empfehlungen für die Organisation der gemeinsamen Maßnahmen

    3.3.1. Schlussfolgerungen

    - Der Nutzen der gemeinsamen Maßnahmen wird durch die Mitgliedstaaten anerkannt. Ihre Organisation wurde durch die neuen Strukturen von "Zoll 2002" gestärkt, und die Bemühungen zur Verbesserung der Verwaltung wurden beständig fortgeführt, wodurch die Effizienz des Programms gestärkt wurde.

    - Eine Verstärkung der Nachbereitung scheint notwendig zu sein, was den Erwartungen zufolge drei Arten von Ergebnissen bewirken wird:

    - eine gemeinsame Nutzung der Informationen über die durchgeführten Arbeiten mit den Ländern, die nicht an der betreffenden Maßnahme teilnehmen;

    - eine Aktualisierung der Ergebnisse abgeschlossener Maßnahmen, die ohne dies Gefahr liefen, ihre Zweckmäßigkeit zu verlieren (beispielsweise Ausbildungsmodule);

    - und vor allem Informationen über die konkreten Verbesserungen, die aus der Umsetzung der Ergebnisse der gemeinsamen Maßnahmen resultieren.

    3.3.2. Empfehlungen

    - Die Wirksamkeit der gemeinsamen Maßnahmen würde durch eine Verstärkung ihrer Vorbereitung seitens der nationalen Verwaltungen und der gemeinschaftlichen Verwaltung erhöht werden, insbesondere durch eine zielgerichtetere Auswahl geeigneter Teilnehmer, eine die nötige Zeit für die Konkretisierung einer Zielsetzung vorsehende Tagesordnung sowie durch die rechtzeitige Zusendung der Unterlagen vor Beginn der Maßnahme.

    - Die Gesamtheit der Akteure muss dazu bewegt werden, die Vorbereitung der Tätigkeiten zu verbessern. Wenn die Empfehlungen bereits in den Leitlinien zu jeder Maßnahme stuenden, könnte in Form von grundlegenden Regeln, die für jede Tätigkeit anzuwenden sind, an diese Empfehlungen erinnert werden.

    - Der Einsatz der innerhalb der Kommissionsdienststellen eingeführten Instrumente für Überwachung und Nachbereitung muss verfolgt werden und als Grundlage für die Entwicklung der Überwachung und Nachbereitung der Auswirkungen auf nationaler Ebene dienen.

    3.4. Die Ergebnisse der gemeinsamen Maßnahmen im Einzelnen

    3.4.1. Die europäischen Rechtsvorschriften: besseres Verständnis und bessere Anwendung

    Im Zwischenbericht wurden die Besorgnisse des Rechnungshofs und der Mitgliedstaaten aufgrund der Komplexität des Zollrechts und der Schwierigkeit seiner Anwendung hervorgehoben. Neben der Ausbildung haben die Seminare und Austauschmaßnahmen zur Verbesserung der Beherrschung der Rechtsvorschriften und zur Förderung ihrer einheitlichen Anwendung beigetragen.

    Die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass die Seminare wirksam zu einer verbesserten Anwendung des Gemeinschaftsrechts beigetragen haben, da sie einen Vergleich der Behandlung von spezifischen zollrechtlichen Fragen durch die Mitgliedstaaten ermöglicht haben (Durchschnittsnote 3,29). Vier Antworten legen den Schwerpunkt auf die Vollständigkeit dieses Vergleichs, zwei auf die Fülle der Unterschiede, die damit herausgearbeitet werden können. In zwei dieser Antworten wird unterstrichen, dass die informellen Diskussionen, die am Rande der Seminare möglich waren, ebenfalls zu diesen Ergebnissen beigetragen haben. Den Teilnehmern zufolge waren bestimmte Seminare, beispielsweise diejenigen zur Nachahmung von Waren und zu Zolllaboratorien, besonders nützlich.

    Ferner ermöglichten die Austauschmaßnahmen die Verbesserung des Verständnisses des Zollrechts durch die Teilnehmer. Im Jahr 2001 hatten 12 % der Austauschmaßnahmen als Ergebnis ein besseres Verständnis bestimmter Punkte der Rechtsvorschriften. Im Jahr 2002 beurteilten die Mitgliedstaaten ihren Beitrag zu diesem Ergebnis positiv (Durchschnittsnote 2,96 auf einer Skala von 1 bis 4).

    Die gemeinsamen Maßnahmen ermöglichten die Erarbeitung und Verbreitung von Empfehlungen und Leitlinien, welche das Verständnis und die Anwendung der Rechtsvorschriften erleichtern. Manche dieser Maßnahmen waren insbesondere für die Beitrittsländer bestimmt. Beispielsweise wurde ein Seminar zur Verwaltung der Zollkontingente am 13. und 14. Juni 2002, an dem sämtliche Beitrittsländer teilnahmen, mit Empfehlungen hinsichtlich der bis zur Übernahme des gemeinschaftlichen Systems für die Verwaltung der Kontingente zurückzulegenden Etappen abgeschlossen.

    3.4.2. Das Risikomanagement: kohärente Ergebnisse

    Die Kontrollen und Kontrollnormen bildeten einen der Schwerpunktbereiche der Aktionspläne 2001 und 2002. Daher wurde der Großteil der Maßnahmen in diesem Rahmen durchgeführt. Durch die Kombination verschiedener Arten von Maßnahmen konnten konkrete Ergebnisse erzielt werden.

    Im Bereich des Risikomanagements wurden verschiedene Instrumente entwickelt

    - Ein Standardrahmen für die Risikoanalyse, der einen gemeinsamen theoretischen Ansatz festlegt, wurde durch die Verwaltungsgruppe "Kontrollen" Ende 2002 vereinbart. In diesem Dokument werden gemeinsame Begriffsbestimmungen und Grundsätze dargelegt und in vier Bereichen (Festlegung einer Strategie, Risikoanalyse, Risikobehandlung, Monitoring und Überarbeitung) gemeinsame Standards angegeben. Dieses Ergebnis ist angesichts der beträchtlichen Unterschiede zwischen den nationalen Kontrollkonzeptionen wichtig.

    - Eine Projektgruppe hat auf operationeller Ebene an der Vereinfachung des Austauschs von Informationen über Risiken gearbeitet. Es geht darum, auf der Grundlage eines gemeinsamen Vordrucks, des Risiko-Informationsformulars (Risk Information Form), die informelle und schnelle Übermittlung von Informationen zwischen Zollstellen auszubauen, mit deren Hilfe möglicherweise die Betrugsbekämpfung vereinfacht werden kann (beispielsweise erscheint eine Schiffsladung während ihres Aufenthalts in einem Hafen verdächtig, kann aber nicht kontrolliert werden: Durch die Mitteilung dieses Verdachts können die Behörden ihres nächsten Bestimmungshafens darauf aufmerksam gemacht werden). Dieses Instrument wurde erst zwischen einigen Staaten zur Zufriedenheit erprobt, dann zwischen allen 15 Mitgliedstaaten. Dieser Piloteinsatz führte, einem der teilnehmenden Länder zufolge, zur Einziehung beträchtlicher Abgaben. Damit dieses Instrument allgemein angewandt werden kann, muss es durch eine Rechtsgrundlage offiziellen Charakter erhalten; zudem muss der Austausch zwischen den Zollstellen mittels EDV erfolgen.

    - Parallel hierzu wurde durch die Verwaltungsgruppe "Kontrollen" eine Aufstellung der vorrangigen Kontrollbereiche anerkannt. Es handelt sich um ein Dokument, das die Gesamtheit der anwendbaren Vorschriften der Gemeinschaft erfasst und nach Vorrangigkeit einteilt. Derzeit läuft die endgültige Fertigstellung dieses Dokuments.

    - Schließlich wurde nach und nach ein Projekt zur Messung der Ergebnisse entwickelt und eingeführt. Mithilfe dieses Instruments kann anhand einer Reihe einfacher, statistischer Indikatoren die Tätigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich des Zollwesens verfolgt und der Gesamtheit zugänglich gemacht werden, was einen Vergleich gestattet und die Reflexion begünstigt. Die Beitrittsländer nehmen seit Juli 2002 an dieser Tätigkeit teil.

    3.4.3. Die operationellen Betrugsbekämpfungstechniken: signifikante Verbesserungen

    In zwei besonderen Bereichen können konkrete Ergebnisse hervorgehoben werden, die häufig von den Mitgliedstaaten genannt wurden.

    1. Auf der Ebene der Bekämpfung der Nachahmung von Waren haben die gemeinsamen Maßnahmen die Verbreitung von Techniken und Empfehlungen für die Vereinfachung der Betrugsbekämpfung sowie die diesbezügliche Zusammenarbeit mit den Inhabern geistiger Eigentumsrechte ermöglicht.

    2. Auf der Ebene der Arbeit der Zolllaboratorien haben die gemeinsamen Maßnahmen die Bildung einer Kooperationsgruppe ermöglicht, die regelmäßig an der Harmonisierung der Techniken und der Prioritäten zwischen den Laboratorien der Mitgliedstaaten arbeitet.

    3.4.4. Die Beziehungen zu den Wirtschaftsbeteiligten: ein politischer Wille und greifbare Ergebnisse

    Dem Dialog mit den Wirtschaftsbeteiligten und der Erarbeitung von Bedingungen für eine bessere Zusammenarbeit widmeten sich Maßnahmen unterschiedlicher Art.

    In diesem Bereich wurde durch die Kommission und die Zollbehörden der Mitgliedstaaten während des Seminars EMPACT [24] in Stockholm im Juni 2001, an dem Vertreter der Wirtschaft teilnahmen, ein starker politischer Wille zum Ausdruck gebracht, die Wirtschaftsbeteiligten zum gegenseitigen Nutzen in einen Dialog und in partnerschaftliche Beziehungen einzubinden.

    [24] European Model for Partnership between Customs and Trade

    Zu den Ergebnissen dieses Seminars gehören vor allem die Evaluierung des Pilotprojekts zu der einheitlichen behördlichen Genehmigung, die Lancierung einer dem Dialog mit der Wirtschaft gewidmeten Website (sie beinhaltet insbesondere Angaben zu den nationalen Kontaktstellen) und die Erarbeitung des Modells COMPACT [25]. Dieses Modell ist das Ergebnis gemeinsam von bestimmten Verwaltungen und zwei Unternehmen im Verlauf mehrerer Maßnahmen durchgeführter Arbeiten; es stellt ein Modell für die Zulassung von Unternehmen dar, das auf einer detaillierten Betriebsprüfung basiert. Durch die Bewilligung vereinfachter Zollabfertigungsverfahren führt es für die Wirtschaftsbeteiligten zu erheblichen Einsparungen.

    [25] Compliance and Partnership, Customs and Trade

    Die Mitgliedstaaten vergeben für den Beitrag der Seminare zu der Verbesserung des Austauschs zwischen den Verwaltungen und den Wirtschaftsbeteiligten eine Note von 3,42 auf einer Skala von 1 bis 4. Dieses Ergebnis umfasst:

    - die Verbesserung und Personalisierung der Kontakte (7);

    - die Berücksichtigung des Beitrags der Wirtschaftsbeteiligten während dieser Zusammenkünfte (4).

    Die Staaten äußern den Wunsch, dass diese Kontakte entwickelt werden (drei Nennungen) und dass die Wirtschaftsbeteiligten stärker einbezogen werden.

    3.4.5. Ausbildung: gemeinsame Erarbeitung und gemeinsame Nutzung von Materialien

    Es gibt konkrete Ergebnisse, die dem Programm zu verdanken sind, insbesondere fünf Ausbildungsmodule zu bestimmten Themen (von denen manche noch übersetzt werden) auf CD-ROM sowie eine Datenbank der verfügbaren Ausbildungsmaterialien in den verschiedenen Ländern, die vor allem über das Internet zugänglich ist.

    Wie bereits anlässlich des Zwischenberichts als Schwierigkeit hervorgehoben wurde, stellt die Frage der Sprache einen wichtigen Hemmschuh für die Auswirkungen der Ausbildungsmaßnahmen dar. Die Übersetzung der oftmals komplexen Lehrgangsmaterialien (interaktive CD-ROM) erweist sich als kostspielig und langwierig. Dieser Punkt wird in zwei Fragebögen unterstrichen, während zwei Mitgliedstaaten während der Evaluierung bedauern, dass dieses Material noch nicht erhältlich ist. Für die Zukunft ist geplant, dass diese Module durch dreisprachige Teams direkt in den drei Arbeitssprachen erstellt werden. Ferner ist geplant, nicht mehr die Erarbeitung von direkt in den Ausbildungsmaßnahmen zu verwendendem Material zu fördern, sondern die Erarbeitung von gemeinschaftlichen Standards, die in die nationalen Ausbildungsmaßnahmen integriert werden sollen.

    3.4.6. Netze, Strukturen und persönliche Kontakte: eine stolze Bilanz

    Die Organisation von Netzen zwischen verschiedenen Akteuren desselben Bereichs ist ein markantes Ergebnis des Programms. Das erste war die Kontaktgruppe RALFH [26], ein Netz, das - neben regelmäßig durchgeführten Austauschmaßnahmen - die Durchführung eines Vergleichs der verschiedenen Häfen im nördlichen Europa durch ein Monitoring ermöglicht hat. Dieser Vergleich ist für jeden dieser Häfen nützlich, und zwar nicht nur, um seine Praxis und seine Organisation einzustufen, sondern auch für seine Beziehungen zu den Beförderungsunternehmen, die dazu neigen, Konzeptunterschiede in den von ihnen frequentierten Häfen auszunutzen.

    [26] für Rotterdam Antwerpen Le Havre Felixstowe Hamburg

    Dieses Kontaktgruppensystem diente als Modell für die Zusammenarbeit zwischen den Flughäfen (ICARIUS) und den Häfen im Süden der Union (ODYSSUD).

    Ein informelles Netz persönlicher Kontakte ist auch indirektes Ergebnis verschiedener gemeinsamer Maßnahmen. Dieser Aspekt wird durch die Mitgliedstaaten besonders als Ergebnis der Seminare und Austauschmaßnahmen hervorgehoben. Tatsächlich bewerten die Antworten auf den Fragebogen den "Beitrag der Seminare zur Identifikation von Kontaktstellen in anderen Mitgliedstaaten und/oder zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungsbehörden und zum Informationsaustausch zwischen Zollstellen" mit einer Durchschnittsnote von 3,42 auf einer Skala von 1 bis 4. Um ihre positive Beurteilung zu belegen, führen acht Staaten den persönlichen Charakter der geknüpften Kontakte als positiv an, den drei von ihnen in direkten Zusammenhang mit der Möglichkeit der Verbesserung der Zusammenarbeit bringen. Zwei Länder sind der Ansicht, dass das Seminar ein besonders für das Knüpfen von Kontakten geeignetes Instrument ist, ein Land ist der Auffassung, dass nur ganz bestimmte Seminare zur Erreichung dieser Zielsetzung beitragen.

    Dasselbe Ergebnis wird den Antworten zufolge durch den Austausch erreicht, mit einer "Durchschnittsnote" von 3,79 auf einer Skala von 1 bis 4. Sieben Länder unterstreichen, dass es sich um ein vorrangiges Ergebnis der Austauschmaßnahmen handelt, drei Länder würdigen den informellen Charakter.

    Aufgrund der Stellungnahmen der Mitgliedstaaten ist die Bedeutung dieses Ergebnisses zu unterstreichen. Diese geknüpften Kontakte stellen nämlich für die Teilnehmer ein praktisches Mittel dar, durch das ihre Arbeit letztendlich erleichtert wird. Überdies verstärkt es die Bewusstmachung der europäischen Dimension ihrer Funktion. In den Antworten werden ein besseres "gegenseitiges Verständnis", eine Weiterentwicklung der Teilnehmer im sprachlichen Bereich, der Erwerb eines "Ansatzes mit stärkerer gemeinschaftlicher Ausrichtung", und sogar die Entstehung einer "gemeinsamen Identität" angeführt.

    3.5. Die Auswirkungen der gemeinsamen Maßnahmen

    Die direkten Ergebnisse der gemeinsamen Maßnahmen wurden bereits beschrieben. Welche Auswirkungen haben sie, inwieweit tragen sie zur Erreichung der im Programm festgelegten Zielsetzungen bei?

    Die hier festgestellten Auswirkungen sind hauptsächlich kurz- und mittelfristige Auswirkungen, die mit der nationalen Umsetzung der gemeinschaftlichen Ergebnisse zusammenhängen. Langfristige Auswirkungen werden nämlich hauptsächlich von den in den letzten Programmjahren durchgeführten Maßnahmen erwartet, bei denen es für eine Analyse noch zu früh ist, während die langfristigen Auswirkungen der ersten durchgeführten Maßnahmen mangels in den ersten Programmjahren festgelegter Indikatoren nicht gemessen werden können. Für das Programm "Zoll 2007" werden derartige Indikatoren im Jahr 2003 festgelegt. Daher wäre es schwierig, die Nachhaltigkeit ("sustainability") der bisherigen Ergebnisse schon jetzt definitiv zu bewerten, zumal sie letztlich nur nach ihrer Qualität, nicht nach ihrer Quantität, bewertet werden dürfen.

    3.5.1. Nutzung der Ergebnisse der Ausbildung auf nationaler Ebene

    Die Mitgliedstaaten beurteilen die Auswirkungen der Ausbildung in nuancierter Weise. Sie sind der Ansicht, dass die durchgeführten Ausbildungsmaßnahmen ihnen die Verbesserung der auf nationaler Ebene erteilten Ausbildung ermöglicht haben (Durchschnittsnote 3 auf einer Skala von 1 bis 4). Sechs Länder führen an, dass auf nationaler Ebene Verbesserungen eingeführt wurden, sei es aufgrund von Austauschmaßnahmen, Modulen oder Empfehlungen. Dieselbe Durchschnittsnote erhält der Beitrag der Ausbildungsmaßnahmen zur Verbesserung der Kenntnis spezifischer Themen. Angeführt wird beispielsweise die Auswirkung von Maßnahmen bezüglich der Durchsuchung von Containern und der Durchsuchung von Fahrzeugen.

    Besondere Aufmerksamkeit erhielt im Rahmen des Programms die Ausbildung hochrangiger Zollbediensteter. Bei diesem Punkt geben die Mitgliedstaaten dem Beitrag des Programms eine Note von 2,82 auf der Skala von 1 bis 4. Diese Zahl ist jedoch kein zweckmäßiger Indikator, da manche Staaten die auf gemeinschaftlicher Ebene durchgeführten Maßnahmen neben den auf nationaler Ebene durchgeführten Maßnahmen beurteilt haben.

    Bei diesem Punkt führen die Mitgliedstaaten an, dass sie Nutzen aus der Maßnahme der Gemeinschaft gezogen haben, stellen jedoch keine Folgen auf nationaler Ebene fest. Konkret wurde im Rahmen des Programms ein auf hochrangige Zollbedienstete ausgerichtetes Seminar organisiert, das in fünf Antworten als positive Erfahrung bezeichnet wird. Zwei Länder unterstreichen, dass diese Maßnahme fortgeführt werden müsse, manche sehen auch die Notwendigkeit einer zielgerichteteren Auswahl der Teilnehmer. Ferner wird angegeben, dass die Austauschmaßnahmen - wie die Kontaktpflege - zu einer besseren Ausbildung dieser Mitarbeiter beitragen.

    Schlussfolgerung

    Global betrachtet konnte trotz der großen Anzahl von Modulen für die Ausbildung von Zollbediensteten, die im Rahmen des Programms realisiert wurde, das große Interesse, das diese bei den Akteuren hervorriefen, nicht befriedigt werden, da der Bedarf im Bereich der Ausbildung beträchtlich ist.

    Empfehlung

    Vorrang erhalten sollte eine flexiblere Organisation der Ausbildung, mit der die Zusammenarbeit zwischen Ausbildungszentren und die Entwicklung der erarbeiteten Module besser gefördert werden kann. In Anbetracht dieser Kriterien wird die Wirksamkeit der neuen Organisation der Ausbildung im Rahmen von "Zoll 2007" kurzfristig evaluiert werden müssen, damit sie gegebenenfalls angepasst werden kann. Die für Ausbildung aufgewendeten Finanzmittel müssen insgesamt aufgestockt werden, um das in diesem Bereich angemeldete Interesse zu befriedigen.

    3.5.2. Zusammenarbeit mit den Wirtschaftsbeteiligten: bessere Kommunikation und neue Perspektiven

    Hinsichtlich der Auswirkungen der Seminare, die eine Durchschnittsnote von 2,50 in Bezug auf die Verbesserung der Kommunikation zwischen den Wirtschaftsbeteiligten und der nationalen Zollverwaltung erhielten, signalisieren neun Antworten signifikante Fortschritte (Hilfe bei der Strukturierung und der Rationalisierung des Dialogs, Verbesserung der Kommunikation über bestimmte Themen ...).

    Die Auswirkungen der Projektgruppen erhielten auf der Skala von 1 bis 4 eine Durchschnittsnote von 2,92 in Bezug auf ihren Beitrag zu einer besseren Berücksichtigung der festgestellten Erfordernisse in folgenden Bereichen:

    - Kohärenz der Kontrollen (1 Antwort)

    - Einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften (2 Antworten)

    - Ein durch Informationstechnologien unterstützter gemeinsamer Ansatz, der den Gesichtspunkt der Beteiligten berücksichtigt (1 Antwort).

    Bei der Frage nach dem globalen Beitrag des Programms zur Vereinfachung der Kommunikation mit den Wirtschaftsbeteiligten und der Konsultation der Wirtschaftsbeteiligten antworteten die Mitgliedstaaten in nuancierter Weise, was zu einer Durchschnittsnote von 2,64 auf der Skala von 1 bis 4 führte. Fünf Länder sind der Ansicht, dass das Programm "überhaupt nicht" oder nur "ein wenig" zur Erreichung dieser Zielsetzung beigetragen hat, allerdings aus sehr unterschiedlichen Gründen. Für manche ist die Aufgabe äußerst schwierig, beispielsweise aufgrund "kultureller Unterschiede", für andere war das Programm von geringem Mehrwert, da sie bereits einen Dialog auf nationaler Ebene eingeführt hatten.

    Global werden Fortschritte hauptsächlich im Bereich der Kommunikation anerkannt. Die Antworten nennen Verbesserungen in den Bereichen

    - Kommunikation (3)

    - Vermittlung von Kontakten (3)

    - Konsultation (3).

    Dagegen wird die Entwicklung eines gemeinsamen Ansatzes nur einmal genannt. Mit anderen Worten scheint das Programm vor allem als Katalysator für eine Sensibilisierung gewirkt zu haben, die wiederum erst zu konkreten Lösungen und Konvergenzen geführt hat.

    Schlussfolgerungen

    Eine Evaluierung der Auswirkungen des Erreichten ist im Moment noch verfrüht. Die im Rahmen des Programms erzielten Wirkungen sind hauptsächlich auf drei Ebenen angesiedelt:

    - Förderung der Öffnung für Dialog und Partnerschaft;

    - Sensibilisierung der Mitgliedstaaten für die Erfordernisse der Wirtschaftsbeteiligten, für das, was in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit auf dem Spiel steht, und für die aus einer Zusammenarbeit zu ziehenden gegenseitigen Vorteile;

    - Beispiele und konkrete Verbesserungsvorschläge.

    Empfehlungen

    - Die erzielten Ergebnisse erfordern eine Fortführung im Rahmen von "Zoll 2007", wodurch insbesondere der Übergang von Piloterfahrungen (wie das Modell COMPACT) zu gemeinschaftlichen Standards ermöglicht werden sollte.

    - Um die gegenwärtige Dynamik zu erhalten, muss die Zielsetzung der Erleichterung des Handels ein vorrangiges und beständiges Anliegen des Programms "Zoll 2007" sein und in die Konzeption sämtlicher gemeinsamer Maßnahmen einbezogen werden.

    3.5.3. Bessere Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden

    Die Mitgliedstaaten würdigen den Gesamtbeitrag des Programms zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden und des Informationsaustauschs (Note 3,55), wobei sechs von ihnen dieses Ergebnis hauptsächlich auf die geknüpften Kontakte zurückführen.

    Die anlässlich der Seminare geknüpften Kontakte werden später genutzt (durchschnittliche Beurteilung 3,08).

    Bezogen auf die Austauschmaßnahmen wird das festgestellte Maß der Verbesserung der Methoden der Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden und/oder der Verbesserung des Informations austauschs zwischen Zollverwaltungen mit einer Note von 2,92 auf der Skala von 1 bis 4 beurteilt. Manche (zwei Länder) bringen diese Auswirkung insbesondere mit den spezifischen Netzen, beispielsweise RALFH, in Verbindung, andere führen sie auf den informellen Aspekt der geknüpften Kontakte zurück (drei Antworten). Präziser ausgedrückt wird die Zunahme der Häufigkeit der Kontakte zwischen der aussendenden Verwaltung und der Gastverwaltung - insbesondere hinsichtlich der Erlangung und des Austauschs von zollbezogenen Informationen - mit einer Note von 3,05 beurteilt.

    Auch wenn der Nutzen der Kontakte festgestellt wird, wird in manchen Antworten die Notwendigkeit hervorgehoben, diese Kontakte zu pflegen und zu entwickeln, wobei in manchen Fällen eine Formalisierung der Netze und ihrer Anschlussstellen innerhalb der nationalen Verwaltung vorgeschlagen wird. Da der Fortbestand der Kontakte noch nicht erreicht ist, stellt sich die Frage, ob ihre Formalisierung nicht die Gefahr birgt, dass sie einen Teil ihrer Wirksamkeit verlieren.

    Zudem wird in zwei Stellungnahmen die Möglichkeit eines Widerspruchs zwischen den informellen Netzen und den zentralisierten Verfahren für die Übermittlung von Informationen aufgeworfen.

    Schlussfolgerungen

    - Die Multiplikation von Kontakten zwischen Beamten verschiedener nationaler Verwaltungen, die parallel erfolgende Sensibilisierung für die internationale Dimension ihrer Funktion sowie die Tatsache, dass diese Beziehungen später in fruchtbringender Weise genutzt wurden, stellt eine wichtige positive Wirkung des Programms dar.

    - Die Nachhaltigkeit dieser informellen Kontakte scheint jedoch nicht vollständig erreicht worden zu sein.

    Empfehlungen

    Es erscheint wichtig, einerseits auf gemeinschaftlicher Ebene vorrangig die Formalisierung der Netze anzustreben und andererseits auf nationaler Ebene die offiziellen Wege und Modalitäten für die gemeinsame Nutzung von Informationen innerhalb dieser Netze kohärent zu machen, dabei aber die Fähigkeit der gemeinsamen Maßnahmen zur Förderung der informellen Kontakte zu bewahren.

    3.5.4. Bessere Arbeitsmethoden

    3.5.4.1. Beherrschung der Rechtsvorschriften

    Der Beitrag der Seminare in Bezug auf ein besseres Verständnis und eine bessere Anwendung der Zollvorschriften durch die nationalen Verwaltungen wird mit einer Durchschnittsnote von 2,58 bewertet. Eine direkte Einbindung dieser Ergebnisse wird durch vier Staaten genannt, andere erwarten sie indirekt über Fortschritte im Bereich der Aus- und Weiterbildung sowie in spezifischen Bereichen wie der Zusammenarbeit zwischen Laboratorien. In zwei Antworten wird auch die Notwendigkeit unterstrichen, die Ergebnisse der Seminare durch andere Maßnahmen fortzuschreiben, um Auswirkungen zu erreichen.

    Es wird davon ausgegangen, dass die Austauschmaßnahmen in gleichem Maße wie die Seminare gewisse positive Auswirkungen im Bereich der Auslegung oder Anwendung der Rechtsvorschriften hatten (Durchschnittsnote 2,46). Fünf Staaten führen in ihren Stellungnahmen eine derartige Verbesserung an. Zwei Staaten sind der Ansicht, dass die Wirkungen vor allem den betroffenen Wirtschaftsbeteiligten zugute kommen, der Verwaltung dagegen in indirekter Weise. Für zwei andere Staaten sind die Auswirkungen nach wie vor sehr schwierig zu messen.

    Auf die Frage nach dem Beitrag der Projektgruppen zu einem besseren Verständnis spezifischer Aspekte der Rechtsvorschriften vergeben die Mitgliedstaaten eine Durchschnittsnote von 3,38 auf der Skala von 1 bis 4. Die Erreichung der erwarteten Auswirkungen ist unterschiedlich weit fortgeschritten: Während manche Staaten bereits gewisse Wirkungen feststellen (beispielsweise bei einem von ihnen die Verbesserung der Kenntnisse), erwartet die Mehrzahl der Staaten Auswirkungen entweder durch die Umsetzung bestimmter Ergebnisse (insbesondere die Nutzung von Ausbildungsmodulen) oder hofft sogar auf Auswirkungen noch laufender Arbeiten, wie beispielsweise die Entwicklung der Initiative E-Customs.

    Schlussfolgerung

    Das Programm hat dank der verschiedenen entwickelten Instrumente (das weiter unten vorgestellte Risikoanalysemodell, EDV-Anwendungen) zu einem besseren Verständnis und einer verbesserten Anwendung der Rechtsvorschriften beigetragen.

    Empfehlungen

    Kann nicht angesichts der durch den Rechnungshof unterstrichenen Komplexität der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften und der Anzahl der betroffenen Länder eine Reflexion über Vereinfachungs möglichkeiten in Gang gebracht werden?

    3.5.4.2. Verbesserung der Arbeits- und insbesondere der Kontrollmethoden.

    Die Analyse der Zielsetzungen der Mitgliedstaaten hinsichtlich der Austauschmaßnahmen im Jahr 2001 ergab, dass etwa die Hälfte dieser Zielsetzungen die Verbesserung einer bestimmten Arbeitsmethode betraf, und zwar durch die Erlangung von Erfahrungen und die Ermittlung bewährter Praktiken.

    Nach den Austauschmaßnahmen in den Jahren 2001 und 2002 vergeben die Mitgliedstaaten für die Veränderungen und/oder Verbesserungen der Arbeitsmethoden ihrer nationalen Zollverwaltung eine Durchschnittsnote von 2,46 auf der Skala von 1 bis 4. Drei Staaten führen an, dass gegenwärtig Veränderungen vorgenommen werden, zwei Staaten geben an, dass Veränderungen vorgesehen sind. Für ein Land erfolgen die Verbesserungen vor allem durch die direkt von den Austauschmaßnahmen betroffenen Beamten. Drei Länder setzen die Bedeutung der erzielten Auswirkung zu der Stellung des von der Austauschmaßnahme betroffenen Beamten in Beziehung, und zwar sowohl in hierarchischer als auch in geografischer Hinsicht, was darauf schließen lässt, dass manche Verbesserungen nur auf lokaler Ebene eingeführt wurden.

    Die Projektgruppen haben nach Ansicht der Mitgliedstaaten (Durchschnittsnote 3) eine Verbesserung oder Anpassung der Kontrollmethoden und -verfahren innerhalb der nationalen Zollverwaltung ermöglicht. Manche Staaten führen an, dass insbesondere der praktische Aspekt der Arbeiten ihre Umsetzung auf nationaler Ebene erleichtert. Parallel dazu finden die Konvergenzinstrumente wie die Messung der Ergebnisse und das Risikoanalysemodell Anwendung.

    Drei Mitgliedstaaten erwarten Auswirkungen bestimmter Projekte, beispielsweise durch die Zusammenarbeit zwischen Laboratorien und zwischen Flughäfen, sowie Arbeiten im Hinblick auf die Integration der EDV-Systeme.

    Zwei Länder schildern Beschränkungen für die Wirkungen der Projektgruppen. Für ein Land handelt es sich um die Tatsache, dass die Teilnehmer in manchen Fällen auf nationaler Ebene keine Änderungen bewirken können. Ein anderes Land bezweifelt, dass bestimmte Delegierte eine Entwicklung ihres Landes in Richtung des Risikomanagements bewirken können, wenn dieses Land kulturell auf eine Kontrolle mit starkem Personaleinsatz ausgerichtet ist. Diese Anmerkung kann durch die Feststellung gestützt werden, dass nicht alle Mitgliedstaaten an den betreffenden Projektgruppen mit gleicher Intensität teilnehmen.

    Insgesamt beurteilen die Mitgliedstaaten den Beitrag des Programms zur Verbesserung der Zollkontrollen sehr positiv, da sie bei dieser Frage eine Durchschnittsnote von 3,73 auf der Skala von 1 bis 4 vergeben. Neben der laufenden oder vorgesehenen Umsetzung der gezogenen Schlussfolgerungen werden auch indirekte Auswirkungen genannt, beispielsweise eine verbesserte Motivation innerhalb der nationalen Zollverwaltung, die mit der Anpassung der gezogenen Lehren zusammenhängt.

    Schlussfolgerung

    Das Programm trägt wirksam zur Verbesserung der Arbeitsmethoden bei und fördert eine Rationalisierung der Kontrollmethoden, wenngleich dieser Aspekt durch die verschiedenen Mitgliedstaaten nicht mit gleicher Intensität verfolgt wird.

    Empfehlungen

    - Im Bereich der Arbeitsmethoden werden Mittel für die Verbreitung der von den Teilnehmern der Seminare und Austauschmaßnahmen erworbenen Erfahrungen auf nationaler Ebene entwickelt werden müssen. Diese Verbreitung ist sogar noch wichtiger, wenn die Teilnahme an dem Programm der Gemeinschaft im Zusammenhang mit einem bestimmten nationalen Projekt steht.

    - Im Bereich des Risikomanagements muss das nächste Programm den Übergang von Pilotaktionen zur Erarbeitung von gemeinschaftlichen Standards ermöglichen, die von allen Staaten zugelassen werden.

    4. DIE IM RAHMEN DES PROGRAMMS "ZOLL 2002" FINANZIERTEN "EXTERNEN MASSNAHMEN"

    Der Bereich "externe Maßnahmen" des Programms "Zoll 2002" verfügt über ein bescheidenes Budget; deshalb ist die Anzahl der jedes Jahr im Rahmen dieser Haushaltslinie organisierten Maßnahmen begrenzt. Dies gilt auch für die Größe und die Art dieser Maßnahmen, bei denen es sich eher um isolierte Maßnahmen als um integrierte Projekte handelt. Ferner ist anzumerken, dass diese Maßnahmen bezüglich der Beitrittsländer der Europäischen Union nur einen Teil der im Bereich des Zollwesens zugunsten dieser Länder gewährten technischen Hilfe darstellen. Weitere Maßnahmen, an denen die GD TAXUD [27] beteiligt ist, werden unter der Schirmherrschaft des Hilfsprogramms PHARE sowie in Zusammenarbeit mit TAIEX [28] oder im Rahmen der Fazilität TAC [29] organisiert. Nichtsdestoweniger wird der Bereich "externe Maßnahmen" des Programms "Zoll 2002" für sehr nützlich erachtet.

    [27] Generaldirektion "Steuern und Zollunion" der Europäischen Kommission

    [28] Technical Assistance Information Exchange

    [29] Travel and Conference Facility

    4.1. Die Zollkonferenz der Ostsee-Anrainerstaaten

    Die Zollkonferenz der Ostseeregion ('Baltic Sea Customs Conference' - BSCC) ist eine im Rahmen des Rates der Ostsee-Anrainerstaaten ('Council of Baltic Sea States' - CBS) ergriffene Initiative. Diese Konferenz fand erstmalig im Jahr 1995 statt. Die Generalzolldirektoren der Ostseeregion treten alle zwei Jahre zusammen, um die Prioritäten in diesem Gebiet zu erörtern. Die Teilnehmerländer sind Dänemark, Schweden, Finnland, Island, Deutschland, Polen, Estland, Litauen, Lettland und die Russische Föderation.

    Unter Berücksichtigung der von den Generaldirektoren festgelegten Prioritäten werden nach der Konferenz Arbeitsgruppen gebildet, um die Umsetzung der Empfehlungen zu gewährleisten. Bis zum Jahr 2001 waren die Maßnahmen hauptsächlich auf die Beitrittsländer ausgerichtet, und es wurden Themen wie die Korruptionsbekämpfung behandelt (im Oktober 2000 fand ein Seminar in Krakau statt).

    Angesichts der Fortschritte der Beitrittsländer verlagerte sich der Schwerpunkt auf die Russische Föderation. Im Jahr 2001 konzentrierte sich die vierte Konferenz auf die Verringerung der Wartezeiten an den Grenzen, eine Forderung der Handelsminister. Die Arbeitsgruppe 'Verfahren' führte an ausgewählten Grenzübergangsstellen der Region eine Kampagne zur Messung der für die Zollabfertigung erforderlichen Zeit sowie der Gesamtwartezeit durch, um die Probleme bezüglich der schwierigen Durchgangszollstellen zu identifizieren.

    Das Programm "Zoll 2002" leistete einen finanziellen Beitrag für die Organisation von Konferenzen, Seminaren und Arbeitsgruppentreffen.

    Die fünfte Konferenz ist für Oktober 2003 in Riga geplant. Bei dieser Gelegenheit wird eine Bestandsaufnahme erfolgen. Besondere Aufmerksamkeit werden die erzielten Ergebnissen erhalten, ferner wird über die Zukunft der Konferenz nach der Erweiterung der Europäischen Union diskutiert werden.

    4.2. Die Unterstützung der Weltzollorganisation (WCO/OMD)

    Ende 1997 erbat die Weltzollorganisation von der Kommission eine finanzielle Hilfe zugunsten ihres Stipendienprogramms "WCO Fellowship programme". Ziel dieses Systems ist die Unterstützung junger Zollbediensteter aus Entwicklungsländern bei der Arbeit oder beim Studium in einem spezifischen Sektor des Zollwesens und bei der Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen für mittlere Führungskräfte.

    Die Kommission erachtete es im Rahmen der Strategie zur Vorbereitung auf den Beitritt für sinnvoll, Teilnehmer aus den Beitrittsländern sowie aus den NUS [30] in diese Art von Programm einzubeziehen. Infolgedessen genehmigte sie die Finanzierung der Praktika von sechs Beamten pro Jahr während eines Zeitraums von vier Jahren (von 1998 bis 2001). Überdies wurde vereinbart, dass die Kommission die Teilnehmer auswählen könnte, und zwar aufgrund ihrer Verdienste und anhand ihrer Lebensläufe. Diese Subventionierung erfolgte ergänzend zu den im Rahmen der Programme Phare und Tacis geförderten Ausbildungsmaßnahmen, deren Zweck die Entwicklung der Zollinstitutionen in den Beitrittsländern und den NUS war. Die Tatsache, dass diese Länder eng mit den Mitgliedstaaten werden zusammenarbeiten müssen, da sie künftig an die Außengrenze der Union angrenzen und somit deren Nachbarländer sein werden, rechtfertigte die Gewährleistung der Beteiligung an diesen Programmen.

    [30] Neue Unabhängige Staaten

    Die Konsultation der Mitgliedstaaten bezüglich dieses Vorschlags der Kommission erfolgte während der Sitzung des Ausschusses für technische Hilfe und Ausbildung, die am 20. Oktober 1997 in Brüssel stattfand. Diese Initiative wurde einstimmig für sinnvoll befunden, und die Mitgliedstaaten erklärten sich bereit, die von der Gemeinschaft geförderten Stipendiaten während eines zweiwöchigen Studienaufenthalts in einer dem Fellowship-Programm angeschlossenen Verwaltung aufzunehmen.

    Die Teilnehmer waren gehalten, am Ende jedes Praktikums einen Bericht vorzulegen.

    Die WCO hat ihr Ersuchen um finanzielle Unterstützung erneuert; dieses Ersuchen wird gegenwärtig im Rahmen des Programms "Zoll 2007" geprüft.

    4.3. Die aus der Haushaltslinie "Zoll 2002 - externe Maßnahmen" finanzierte Unterstützung im EDV-Bereich

    Aus der Haushaltslinie "Zoll 2002 - externe Maßnahmen" wurde ein Projekt finanziert, dessen Zielsetzung die Unterstützung der Beitrittsländer in folgenden Bereichen war:

    - Abschluss der Entwicklung der nationalen EDV-Systeme, die an die im Bereich des Zollwesens eingesetzten Systeme der Gemeinschaft angeschlossen werden müssen;

    - Erhöhung der operationellen Kapazitäten dieser Länder im EDV-Bereich und Gewährleistung einer kontinuierlichen Funktion der nationalen Systeme auf angemessenem Qualitätsniveau ab dem Zeitpunkt ihres Beitritts zur Europäischen Union.

    Die Beitrittsländer ihrerseits müssen die nationale Komponente der gemeinschaftlichen EDV-Systeme, die für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts (im Bereich des Steuerwesens) und der Zollunion erforderlich sind, entwickeln und ihre Instandhaltung gewährleisten. Die den Beitrittsländern gewährte technische Hilfe kann somit nur garantieren, dass ihre EDV-Systeme zum Zeitpunkt ihres Beitritts vollständig operationell sind.

    Die gewährte Unterstützung erfolgte in verschiedenen Formen:

    - Die Kommission stellte den Beitrittsländern auf CD-ROM und auf einer internen Website die regelmäßig aktualisierte Dokumentation zu den EDV-Systemen im Bereich des Zollwesens zur Verfügung.

    - In diesen Staaten wurden zahlreiche Besuche organisiert, um die anstehenden Aufgaben zu erläutern, um technische Fragen zu klären und um den Projektfortschritt zu verfolgen.

    - Es wurden "Muster"-Projektpläne für die Verbundfähigkeit im Allgemeinen und für jedes Projekt im Einzelnen entwickelt und den Zollverwaltungen zur Verfügung gestellt. Den Beitrittsländern wurde Hilfe im Bereich der Entwicklung von Projektplänen und der Erstellung von vorbereitenden Lastenheften für Ausschreibungen gewährt.

    4.4. Die aus anderen Gemeinschaftsprogrammen finanzierten EDV-Initiativen

    Im Rahmen des Programms "Phare" wurde durch die Kommission ein Projekt genehmigt, dessen Ziel der Anschluss sämtlicher Beitrittsländer an das gesicherte CCN/CSI-Netz ist. Der effektive Anschluss sämtlicher Länder der ersten Beitrittswelle ist für Mitte 2003 vorgesehen.

    Im Rahmen des Programms "Travel, Accomodation and Conference Facility" wurde im Jahr 2002 eine Reihe von Konferenzen organisiert, um im Detail die Funktion jedes durch die Verbundfähigkeit abgedeckten EDV-Systems zu erläutern.

    5. DIE ÖFFNUNG DES PROGRAMMS FÜR DIE BEITRITTSLÄNDER

    Im Verlauf des Jahres 2002 wurde die Entscheidung getroffen, den Beitrittsländern die Beteiligung an dem Programm "Zoll 2002" zu ermöglichen. Diese Entscheidung basiert auf der Strategie zur Vorbereitung des Beitritts, welche die Vorbereitung der Verwaltungen auf die umfassende Beteiligung an den gemeinschaftlichen Prozessen vorsieht, um die administrativen Kapazitäten hinsichtlich der Anwendung der Regeln der Gemeinschaft zu gewährleisten

    Die Öffnung wurde am 1. Juli 2002 für 11 Beitrittsländer [31] wirksam, und zwar auf der Grundlage der Unterzeichnung einer gemeinsamen Absichtserklärung (Memorandum of Understanding - MoU). Diese Erklärung sieht vor, dass die Beitrittsländer hinsichtlich der Anzahl der Teilnehmer an Seminaren, Projektgruppen, Austauschmaßnahmen und sonstigen gemeinsamen Maßnahmen unter denselben Bedingungen teilnehmen wie die Mitgliedstaaten. Diese Beteiligung hat keine budgetären Wirkungen, da sie durch die Beitrittsländer bezahlt wird. Zu Lasten des Haushalts der Gemeinschaft gehen jedoch die mit der Erhöhung der Teilnehmerzahl verbundenen Kosten bestimmter Veranstaltungen (Seminare, Projektgruppen).

    [31] MIT AUSNAHME VON LETTLAND UND DER TÜRKEI, DIE BESCHLOSSEN HABEN, ERST AB 2004 TEILZUNEHMEN.

    6. SCHLUSSFOLGERUNGEN

    6.1. Allgemeine Schlussfolgerungen

    - Die im Rahmen des Programms durchgeführten Maßnahmen trugen effektiv zur Erreichung der mit ihnen verbundenen Zielsetzungen bei. Ohne ein derartiges Programm hätten die Mitgliedstaaten zwar wahrscheinlich ihre Modernisierung fortgeführt, aber neben der Koordinierung der Anstrengungen ermöglichte das Programm manchen Ländern die Realisierung signifikanter Fortschritte in Bezug auf Aspekte, zu deren Bearbeitung sie sich entschieden hatten; anderen Ländern bot es die Möglichkeit, über Aspekte nachzudenken, mit denen sie sich auf nationaler Ebene zuvor wenig befasst hatten.

    Trotz der positiven Wirkungen des Programms sind die Fülle der Zielsetzungen und die Vielfalt der Kulturen und der nationalen Situationen im Bereich des Zollwesens nicht zu übersehen. Die Zielsetzung, dass die Zollsysteme der Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, als ob sie ein einziges System wären, rechtfertigt die Intensivierung der unternommenen Anstrengungen. Mit dem Beitritt neuer Mitgliedstaaten und den daraus resultierenden Änderungen für die Außengrenze der Union wird diese Intensivierung noch dringender nötig.

    - Die Verbreitung der auf gemeinschaftlicher Ebene erzielten Ergebnisse auf nationaler Ebene scheint noch ausbaufähig zu sein. Manche Anmerkungen der Mitgliedstaaten lassen nämlich darauf schließen, dass die Verknüpfung zwischen der nationalen Organisation und der Zusammenarbeit auf der Ebene der Gemeinschaft verbessert werden könnte. Dieses Erfordernis gilt für alle Ebenen der Beteiligung: Beispielsweise müssen die an Seminaren teilnehmenden Delegierten in der Lage sein, das Erreichte in ihren Ländern auf hinreichend hoher Ebene weiterzugeben, die an den verschiedenen Verwaltungsgruppen teilnehmenden Delegierten müssen ihre Verwaltung veranlassen können, sich für die behandelten Themen einzusetzen, und der Informationsaustausch im Rahmen der europäischen Netze muss mit den offiziellen Informationskreisläufen verknüpft werden.

    - Das Programm entwickelt sich und wird komplexer. Dies hängt nicht nur von dem Erweiterungsprozess ab, durch den sich die Anzahl der Teilnehmer erhöht, sondern auch von der Vielfalt der zu koordinierenden Sichtweisen und der Zunahme der Zahl der vorgeschlagenen Maßnahmen. Während anfänglich die Initiative zu Maßnahmen von den Kommissionsdienststellen kam, stammen die Vorschläge heute auch von den Mitgliedstaaten: Die Umsetzung all dieser Vorschläge ist nicht immer machbar.

    Zugleich entwickelt sich das Programm hinsichtlich seiner Form. Den "klassischen" Maßnahmen, beispielsweise Seminare und Austauschmaßnahmen, welche die Gesamtheit der teilnehmenden Länder in gleicher Weise einbeziehen sollen, scheinen Maßnahmen vorzuziehen zu sein, die in intensiver Weise eine kleine Anzahl Länder zu einem bestimmten Thema einbeziehen - beispielsweise das Benchmarking und die Projektgruppen. Die letztgenannten Maßnahmen sind stärker operationell ausgerichtet und ermöglichen die schnelle Erreichung eines Ergebnisses.

    Schließlich machte die Vertiefung der verschiedenen Arbeiten ihre Komplementarität und die Konvergenz ihrer Zielsetzungen deutlich. Jede Maßnahme muss infolgedessen mit der Gesamtheit der Zielsetzungen des Programms, das als integrales Ganzes konzipiert wurde, kohärent sein (beispielsweise gilt die Zielsetzung der Erleichterung des Handels sowohl für die verschiedenen gemeinsamen Maßnahmen als auch für die EDV-Anwendungen).

    - Diese Entwicklungen rechtfertigen eine Verbesserung der Nachbereitung und der Evaluierung: Die Ergebnisse der Nachbereitung könnten für die verschiedenen Partner in den Mitgliedstaaten deutlicher und besser zugänglich sein. Für die Evaluierung gilt, dass ihre Glaubwürdigkeit verstärkt würde, wenn unabhängigere Prüfer in Anspruch genommen würden, als es die an den Programmen teilnehmenden nationalen Verwaltungen oder die europäische Verwaltung selbst sein können.

    - Aus der Haushaltslinie "Zoll 2002 - Externe Maßnahmen" wurde den Beitrittsländern technische Hilfe gewährt, deren Ziel die Gewährleistung der Verbundfähigkeit der EDV-Systeme der Beitrittsländer sowie die Stärkung ihrer operationellen Kapazitäten im EDV-Bereich war. Das Programm "Phare" unterstützte sie bei ihrem Anschluss an das Netz CCN/CSI sowie an andere Anwendungen der Gemeinschaft. Angesichts der Tatsache, dass die Beitrittsländer die nationale Komponente der für das ordnungsgemäße Funktionieren des Binnenmarkts (im Bereich des Steuerwesens) und der Zollunion nötigen gemeinschaftlichen EDV-Systeme entwickeln und ihre Instandhaltung gewährleisten müssen, kann die den Beitrittsländern gewährte technische Hilfe nur sicherstellen, dass ihre EDV-Systeme zum Zeitpunkt ihres Beitritts vollständig operationell sind.

    6.2. Allgemeine Empfehlungen

    Neben den weiter oben aufgeführten Empfehlungen in Bezug auf die Einzelziele des Programms sind die folgenden Vorschläge angezeigt, um die gemeinsamen Maßnahmen noch nützlicher zu machen:

    - Das Programm könnte an Effizienz gewinnen, wenn die teilnehmenden Länder stärker einbezogen würden und die Koordinierungsrolle der Kommissionsdienststellen gestärkt würde. Zur Erreichung dieses Ziels scheint die Entwicklung verschiedener Instrumente geboten zu sein. Zuallererst muss die Klarheit und Transparenz des Programms erhöht werden, insbesondere im Hinblick auf seine finanziellen Komponenten, damit die Teilnehmer über einen Überblick verfügen. Zudem könnte auf der Grundlage methodischer Empfehlungen die Entwicklung und Organisation gemeinsamer Maßnahmen durch die nationalen Zollverwaltungen gefördert werden (auf der Grundlage von Leitlinien stützt sich das Benchmarking bereits weit gehend auf die teilnehmenden Staaten). Zum Zweck der Evaluierung würde die Klassifizierung der geplanten Auswirkungen und die Diagnose des Erreichten erleichtert, wenn zu Programmbeginn quantitative Indikatoren eingeführt würden.

    - Die Entwicklung des Programms legt für die Zukunft Maßnahmen nahe, die auf eine kleine Anzahl von Teilnehmern beschränkt sind. Diese Maßnahmen müssten jedoch ein fortschrittliches Instrument sein, das durch die Gesamtheit der Mitgliedstaaten genutzt wird. Es müsste eine Reflexion darüber in Gang kommen, wie auch die gemeinsame Nutzung der Ergebnisse - das heißt, nicht nur ihre Verbreitung, sondern auch ihre Anpassung an nationale Gegebenheiten - gefördert werden kann. Zu diesem Zweck müssten Projektgruppen entwickelt werden, die nach und nach eine zunehmende Zahl von Zollverwaltungen zusammenführen.

    Teil 2: Die Durchführung des Programms "Zoll 2002" im EDV-Bereich (1998-2002)

    1. EINLEITUNG

    1.1. Hintergrund

    In dem vorliegenden Bericht werden die Stärken und Schwächen der durch das Programm "Zoll 2002" finanzierten EDV-Systeme analysiert; er stellt eine Ergänzung des Berichts über die Durchführung des Programms (gemeinsame Maßnahmen) dar.

    Er wurde gemäß den Verpflichtungen von Artikel 1 Absatz 10 Buchstabe b) der Entscheidung Nr. 105/2000/EG vom 17. Dezember 1999 erstellt, der besagt, dass dem Schlussbericht über die Durchführung des Programms "ein Bericht beigefügt [wird], in dem die Stärken und Schwächen sämtlicher Arten von EDV-Systemen im Zollbereich analysiert werden, die bei der Verwirklichung des Binnenmarktes zum Einsatz kommen".

    1.2. Datenquellen

    Die für die Durchführung dieser Evaluierung herangezogenen Quellen sind:

    - Die mithilfe eines Fragebogens erhobenen Stellungnahmen der Mitgliedstaaten. Mit diesem Fragebogen wurde versucht, in möglichst objektiver Weise die Meinung der Mitgliedstaaten über die im Rahmen des Programms eingeführten EDV-Anwendungen zu erfassen. Die Rücklaufquote dieser Fragebogenaktion lag bei etwa 75 %.

    - Auch quantitative Angaben über die durch das Programm finanzierten Anwendungen fanden Berücksichtigung.

    Zwar erfasst die Umfrage die Stellungnahme der Mitgliedstaaten zu den EDV-Anwendungen, es darf jedoch nicht vergessen werden, dass sie sich jeweils auf die endgültige Anwendung bezieht, so wie sie der Nutzer sieht, das heißt, mit den durch die Europäische Union finanzierten Komponenten (gemeinschaftliche Komponente) und den durch die Mitgliedstaaten selbst finanzierten Komponenten (nationale Komponente).

    1.3. Zwischenbericht

    Der Zwischenbericht über die Durchführung des Programms "Zoll 2002" kam zu dem Schluss, dass die Informatisierung die Voraussetzungen für eine moderne und effiziente Verwaltung der Zollverfahren schafft, indem sie:

    - die Zollverfahren vereinfacht und beschleunigt;

    - eine einheitliche Anwendung des Zollrechts überall im Zollgebiet der Gemeinschaft gewährleistet;

    - die Sicherheit der Transaktionen verbessert.

    Die Weiterverfolgung dieser Zielsetzungen würde die Investition in die EDV-Systeme rechtfertigen.

    1.4. Aufbau der Analyse

    Die EDV-Systeme sind zum Teil den Programmen "Zoll 2002" und "Fiscalis" gemeinsam, zum Teil aber auch programmspezifisch. Aus diesem Grund wurde die Finanzierung des gemeinsamen Teils zu gleichen Teilen bei den beiden Programmen verbucht.

    Es folgt eine Tabelle, die eine Zusammenstellung dieser verschiedenen Anwendungen enthält.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Nach einer Darstellung der Haushaltsdaten wird zuerst der gemeinsame Teil behandelt, dann die Anwendungen des Programms "Zoll 2002".

    2. HAUSHALT

    Die Tabelle in Anhang 6 enthält die Mittelbindungen (in Euro) für die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit den EDV-Systemen im Rahmen der beiden Programme. Die Mittelbindungen entsprechen den Auszahlungen, zumindest für die Jahre 1998 bis 2000. Tatsächlich verteilen sich die Auszahlungen im Zusammenhang mit einer Mittelbindung (in Abhängigkeit von den tatsächlich erbrachten Leistungen) über mehrere Jahre, während die Mittelbindung zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Vertrags über die Erbringung von Leistungen erfolgt.

    Der Gesamtbetrag der Mittelbindungen des Programms "Zoll 2002" beläuft sich auf 84.319.642 Euro. Dieser Betrag umfasst die Finanzierung des CCN/CSI-Netzes und der Instrumente für die Programmverwaltung (gemeinsame Finanzierung zu je 50 % durch die Programme "Zoll 2002" und "Fiscalis") sowie die Finanzierung der Zollanwendungen als solche.

    Da die EDV-Systeme eine gemeinschaftliche und eine nationale Komponente haben, ist anzumerken, dass die Programme nur die gemeinschaftliche Komponente finanzieren, während die Mitgliedstaaten deren nationale Komponente finanzieren.

    Das Kommunikationsnetz CCN/CSI machte Investitionen in Höhe von 23.801.472 Euro erforderlich, wovon die Hälfte durch das Programm "Zoll 2002" finanziert wurde. Die Höhe der Mittelbindungen für CCN/CSI ist auf die Tatsache zurückzuführen, dass es sich um Entwicklungs- und Einrichtungskosten handelt. Der Anteil des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens (NSTI) am Gesamthaushalt von "Zoll 2002" (einschließlich der teilweisen Finanzierung (50 %) von CCN/CSI und der Instrumente für die Programmverwaltung) beläuft sich auf 51 %. Die Systeme der Rubrik "Zolltarifliche Anwendungen" machen 15 % des Gesamthaushalts aus (der Großteil der Maßnahmen war für TARIC, TQS, EVZTA, ISPP und SMS erforderlich).

    Die Anwendungen AFIS/ZIS und SIGL machen 13 % beziehungsweise 5 % des Gesamthaushalts aus.

    Das NSTI hat beträchtliche Kosten verursacht, da es sich hierbei um Entwicklungs- und Einrichtungskosten handelte. Die anderen Zollanwendungen waren zum größten Teil bereits vor Beginn des Programms in Betrieb.

    3. GEMEINSAMER TEIL DER PROGRAMME "ZOLL 2002" UND "FISCALIS"

    3.1. CCN/CSI (Gemeinsames Kommunikationsnetz/Gemeinsame Systemschnittstelle: "Common Communication Network/Common System Interface")

    3.1.1. Beschreibung

    Mit der im Dezember 1992 von den Generaldirektoren für die Bereiche Steuern und Zoll beschlossenen Entwicklung eines Kommunikationsnetzes und einer gemeinsamen Schnittstelle soll der innergemeinschaftliche Austausch von Dateien vereinheitlicht werden. Hiermit wird das Ziel verfolgt, ein Gateway zwischen den verschiedenen Anwendungsprogrammen von Mitgliedstaaten und Kommission innerhalb einer einheitlichen Infrastruktur zu schaffen, das die Interoperabilität aller Systeme ermöglicht.

    Das Netz CCN/CSI ist seit dem 8. Mai 1999 in Betrieb. Die im Rahmen der Programme "Fiscalis" und "Zoll 2002" in der Zeit vor 1999 im Zusammenhang mit dem Netz durchgeführten Aktivitäten betreffen die Entwicklung und Einrichtung. Bei den späteren Maßnahmen ging es um die Weiterentwicklung und die laufende Verbesserung des Netzes sowie seine Ausweitung auf weitere Anschlussstellen (namentlich für die Beitrittskandidaten).

    Die Kommission verwaltet die Rechner und die Gateways des Netzes bis zu den Anschlussstellen der einzelnen Länder. Zu den Aufgaben der Mitgliedstaaten gehören die Fortbildung der Beamten und die Einrichtung von EDV-Instrumenten für die nationalen Netze.

    3.1.2. Bewertung der Entwicklung und Einrichtung von CCN/CSI

    Die Mitgliedstaaten haben die Einrichtung des Netzes CCN/CSI anhand von Noten von 1 bis 5 (1 = sehr gut, 5 = sehr schlecht) bewertet [32]. Sowohl die Zollverwaltungen als auch die Steuerbehörden sind sich in der insgesamt positiven Beurteilung einig.

    [32] Siehe Anhang 7

    Die für die Entwicklung und Einrichtung des Netzes CCN/CSI eingesetzten Haushaltsmittel und der Zeitplan für diese Arbeiten werden realistisch beurteilt. Das Gleiche gilt für die von der Kommission geleistete Unterstützungsarbeit in Form von Hilfestellung, Fortbildung und Dokumentation. Die Anschlussmöglichkeit der lokalen Anwendungen an das Netz CCN/CSI schließlich wird als zufriedenstellend beurteilt.

    Diese Resultate bestätigen die entsprechenden Ergebnisse der im Jahre 2000 von der Gartner Group im Rahmen des Vertrags "ATOS Origin Integration" [33] durchgeführten Studie über die Einrichtung des Systems. Technologie und Architektur des Netzes CCN/CSI funktionierten dieser Studie zufolge ordnungsgemäß. Außerdem hatte sich gezeigt, dass sie eine steigende Zahl von Anschlüssen bewältigen konnten. Allerdings wurde in der Studie betont, dass die Integration von Systemen in das Netz CCN/CSI auch auf Seiten der Mitgliedstaaten, die sich anschließen möchten, erhebliche Anstrengungen erfordert, was Organisation und Unterstützung anbelangt.

    [33] Der zwischen der Kommission und der Firma ATOS geschlossene Vertrag ermöglichte dem Auftragnehmer die Weitervergabe der Studie über das Netz CCN/CSI an die Gartner Group.

    3.1.3. Ergebnisse

    Die Bewertung des Netzes CCN/CSI erfolgt:

    - qualitativ (Zufriedenheit der das Netz nutzenden nationalen Verwaltungen mit der Funktionsweise des Systems);

    - quantitativ;

    - und durch eine externe Studie (Gartner Group 2002).

    3.1.3.1. Qualitative Bewertung durch die Nutzer [34]

    [34] Siehe Anhang 7

    Besonders zufrieden zeigen sich die nationalen Verwaltungen mit der Unterstützung durch die Kommission (allgemeine Unterstützung), der Nutzungssicherheit und der Verfügbarkeit des Netzes.

    Auch die problemlose Nutzung von CCN/CSI (problemloser Betrieb und Anschluss an die nationalen Systeme) bewerten die nationalen Verwaltungen als positiv.

    Während jedoch die Zollverwaltungen der Ansicht sind, dass das Netz CCN/CSI den Anforderungen an den Informationsaustausch gerecht wird und beträchtliche Ressourceneinsparungen ermöglicht, äußern sich die für die indirekte Besteuerung zuständigen Stellen zurückhaltender.

    3.1.3.2. Quantitative Angaben

    Die Verfügbarkeit des Netzes liegt bei über 99 % (98 % im Jahr der Inbetriebnahme).

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Die Statistik zur Nutzung des Netzes CCN weist einen starken Anstieg aus. Hierbei kann nach der Zahl der Mitteilungen und der übertragenen Datenmenge unterschieden werden.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Das folgende Schaubild gibt Aufschluss über die Verteilung der Zahl der Mitteilungen auf die verschiedenen Anwendungsprogramme. Bei dem MwSt-Informationsaustauschsystem (MIAS), dem neuen EDV-gestützten Versandverfahren (NSTI) und dem Informationssystem zur Betrugsbekämpfung (AFIS) fallen naturgemäß viele Mitteilungen an, da sie für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten bestimmt sind. Das neue EDV-gestützte Versandverfahren befindet sich zurzeit noch in der Phase der Einrichtung und wird in den kommenden Jahren deutlich mehr Mitteilungen zu bewältigen haben.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    3.1.3.3. Studie der Gartner Group [35] (2002).

    [35] Der zwischen der Kommission und der Firma ATOS geschlossene Vertrag ermöglichte dem Auftragnehmer die Weitervergabe der Studie über das Netz CCN/CSI an die Gartner Group.

    Die Studie hat ergeben, dass das Netz CCN/CSI gut funktioniert, häufig genutzt wird und die angebotenen Dienste umfassend sind. Dem stehen relativ hohe Kosten gegenüber, die mit der Ausweitung der Funktionen noch weiter ansteigen werden.

    Angesichts der Unmöglichkeit, in allen Mitgliedstaaten einen gemeinsamen Standard durchzusetzen, hat die Kommission das Netz CCN/CSI angepasst, um es mit den verschiedenen nationalen Systemen kompatibel zu machen. Dies trieb die Entwicklungskosten zu Lasten der Haushalte der Programme "Fiscalis" und "Zoll 2002" in die Höhe.

    Das System ist technisch so ausgelegt, dass es eine sehr große Zahl zusätzlicher Anschlüsse problemlos bewältigen kann, allerdings erfordert ein solcher Zuwachs beträchtliche Investitionen. Wegen der dezentralen technischen Architektur des Netzes muss für jeden neuen Anschluss eine spezielle Infrastruktur eingerichtet werden und eventuell eine Anpassung an eine zusätzliche lokale Technologie entwickelt werden.

    Außerdem kann jede neue Funktion bei dieser technischen Architektur hohe Kosten für die Aufrechterhaltung eines hohen Niveaus in Bezug auf Qualität, Verfügbarkeit und Sicherheit nach sich ziehen.

    3.1.4. Auswirkungen

    Da die Einrichtung des Netzes CCN/CSI eine notwendige Voraussetzung für die Entwicklung mehrerer EDV-Anwendungen für den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten (namentlich des neuen EDV-gestützten Versandverfahrens, NSTI) war, wird der Anteil des Netzes an der Erreichung der Programmziele anhand des entsprechenden Beitrags der übrigen Anwendungsprogramme geschätzt. Die Kosten für die Investition und für die Aufrechterhaltung der Qualität der Nutzung des Netzes CCN/CSI können daher mit dem Zugewinn an Produktivität gerechtfertigt werden, der sich aus der Entwicklung der Anwendungen ergibt.

    3.2. Die Instrumente der Programmverwaltung

    3.2.1. Project Support Office (Projektunterstützungsbüro "PSO")

    Durch die Einrichtung eines Büros für Projektunterstützung (PSO = Project Support Office) soll die Wirksamkeit und Effizienz der Verwaltung von EDV-Projekten durch die Zentralisierung gemeinsamer Aufgaben bei diesen Projekten erhöht werden.

    Die Studienphase wurde im Jahr 2002 abgeschlossen, und für das Jahr 2003 ist eine Pilotphase vorgesehen.

    3.2.2. TEMPO (Taxud Electronic Management of Projects Online)

    3.2.2.1. Beschreibung

    Die Abkürzung TEMPO steht für eine Methode für die Entwicklung und Verwaltung von EDV-Projekten, die anerkannte Standards, wie die Standards des Projekt Management Institute (PMI) und die der Internationalen Normenorganisation (ISO), einhält und mit deren Hilfe das mit diesen Projekten verbundene Risiko in Bezug auf Qualität, Einhaltung der Fristen und Einhaltung des Finanzrahmens verringert werden soll. Diese Methode deckt alle Phasen der Laufzeit eines Projekts ab, angefangen von den vorbereitenden Studien bis zur Vertragsabwicklung.

    3.2.2.2. Beitrag von Tempo

    Die Projekte wurden zu drei Schwerpunkten zusammengefasst: NSTI, sonstige zolltarifliche Anwendungen und "Fiscalis"-Anwendungen. Innerhalb dieser Schwerpunkte verteilen sich die Dienstleistungen jeweils auf zwei Lose: Entwicklung und Instandhaltung auf der einen Seite, und Nutzung, Fortbildung und Helpdesk auf der anderen Seite. Diese Rationalisierung hat zu einer Verringerung der Zahl spezieller Abkommen (von 115 im Jahre 1999 auf 35 im Jahre 2003), einer Einsparung bei der Verwaltung und einer Konsolidierung der bewährten Praktiken in der Projektverwaltung geführt.

    In den Ausschreibungen werden die anzubietende Dienstleistung (Festkosten je Dienstleistungs modul) mit verbindlich vorgegebenen quantifizierten Ergebnissen anstatt einer zu erbringenden Leistung (Kosten in Manntagen) spezifiziert.

    Durch die Einführung eines gemeinsamen Konzepts für die Entwicklung von Anwendungs programmen und für die Vertragsabwicklung hat die Methode TEMPO zur Optimierung von Wirksamkeit und Effizienz der Programme beigetragen.

    4. DIE ZOLLANWENDUNGEN

    4.1. Einleitung

    Die Arbeit der Evaluierung der Zollanwendungen ist auf diejenigen Anwendungen beschränkt, die zu den meisten Maßnahmen im Rahmen des Programms "Zoll 2002" geführt haben, nämlich: NSTI, TARIC, TQS, EVZTA, SIGL und AFIS.

    Es sei daran erinnert, dass durch das Programm "Zoll 2002" die Entwicklung der Anwendungen SMS und ISPP finanziert wurden. Zum Zeitpunkt der Abfassung dieses Berichts ist es noch nicht möglich, die Ergebnisse und Auswirkungen zu beurteilen, die diese Anwendungen auf kurze, mittlere und lange Sicht für die Nutzer haben werden. Mit diesen beiden Anwendungen wird sich der Zwischenbericht zur Evaluierung des Programms "Zoll 2007" befassen müssen.

    Die Anwendung TCO/TCT wird gegenwärtig durch das Informationssystem SMS (Specimen Management System) ersetzt. Die Entwicklung von SMS wird Ende 2002 abgeschlossen, und das System wird Anfang 2003 operationell sein. SMS wird mehr Informationen umfassen als diejenigen auf den Stempelabdrücken auf Ursprungszeugnissen und Versandpapieren.

    Die Anwendung ISPP (frühere Version: IPR) ist seit November 2002 operationell. Mit ihr werden Informationen über Bewilligungen zur aktiven Veredelung [36] verwaltet, die in einer zentralen Datenbank gespeichert und durch die Mitgliedstaaten abgefragt werden können. Das neue System könnte möglicherweise künftig auch Bewilligungen im Zusammenhang mit anderen Zollaussetzungsregelungen erfassen.

    [36] Zollverfahren, das unter bestimmten Bedingungen die Aussetzung von Einfuhrzöllen für Waren gestattet, die zum Zweck der Bearbeitung eingeführt und dann wieder ausgeführt werden.

    Die Maßnahmen und die durch das Programm "Zoll 2002" für die Anwendungen ECICS, Unit Values und Suspensions aufgewandten Ressourcen sind im Vergleich zu den anderen Anwendungen von geringer Bedeutung. Die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten zu der Qualität und der Vollständigkeit der durch die Systeme gelieferten Informationen sowie zu dem Beitrag dieser Anwendungen zur Erreichung der Zielsetzungen des Programms sind in Anhang 8, Anhang 9 und beziehungsweise Anhang 11 zu finden.

    4.2. Gesamtbewertung der Entwicklung, der Einrichtung und der Funktionsweise der Zollanwendungen

    Vor der gesonderten Evaluierung der EDV-Anwendungen befasst sich dieses Kapitel mit der Stellungnahme der Mitgliedstaaten zu ihrer Wahrnehmung der Entwicklung, der Einrichtung und der Funktion [37] der Anwendungen auf organisatorischer Ebene.

    [37] Siehe Anhang 10

    4.2.1. Entwicklung und Einrichtung

    Es ist anzumerken, dass die wichtigsten Tätigkeiten in Bezug auf die Bereiche Entwicklung und Einrichtung im Rahmen von NSTI erfolgt sind.

    Die von der Kommission während der Einrichtung gewährte Unterstützung (Ausbildung, Hilfe) wird als sehr gut beurteilt. Die Fristen für die Einrichtung der Systeme werden als durchschnittlich realistisch beurteilt (zu kurz). Die Mitgliedstaaten fordern eine Qualitätsverbesserung der Spezifikationen der einzurichtenden Systeme. In geringerem Maße wird der Wunsch nach einer leicht verständlichen und schnellen Kommunikation zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten zum Ausdruck gebracht.

    Hinsichtlich der Tatsache, dass sich die Verwaltungen dafür einsetzen, dass die Systeme gemäß den Spezifikationen eingerichtet werden, sind die Antworten sehr positiv. Zur Verfügbarkeit der für diese Einrichtungen nötigen Haushaltsmittel und vor allem Humanressourcen auf nationaler Ebene fallen sie dagegen viel durchschnittlicher aus.

    Die Qualität und die zeitlich abgestimmte Verfügbarkeit der innerhalb der Mitgliedstaaten vorhandenen und für die Funktion der Systeme erforderlichen technologischen und rechtlichen Instrumente werden als positiv beurteilt. Hinsichtlich der Qualität und der Verfügbarkeit der für die Funktion der Systeme erforderlichen administrativen Vorkehrungen fällt die Beurteilung der Mitgliedstaaten dagegen weniger gut aus.

    Die bei den Mitgliedstaaten durchgeführte Umfrage bezweckte, die auf nationaler Ebene vorhandenen Human- und Haushaltsressourcen für die Entwicklung von EDV-Systemen im Rahmen des Programms zu ermitteln. Aus den erhaltenen Informationen kann angesichts der geringen Zahl der Antworten, die zu dieser Frage eingegangen sind, jedoch keine Schlussfolgerung gezogen werden.

    Das Problem der in den Mitgliedstaaten für die Entwicklung und die Einrichtung der Systeme verfügbaren Haushalts- und Humanressourcen ist nicht unabhängig von der Besetzung der mit der Verwaltung der EDV-Projekte im Rahmen des Programms zuständigen Ausschüsse. Die Delegierten der nationalen Verwaltungen in diesen Ausschüssen haben nämlich nicht immer die Befugnis, die für die Umsetzung der gefassten Beschlüsse auf nationaler Ebene nötigen Human- oder Haushaltsressourcen einzusetzen. Diese Tatsache kann zu Koordinierungsproblemen und zu Verzögerungen bei der Umsetzung von Beschlüssen führen, wobei eine Verzögerung in einem Land das gesamte Projekt aufhalten kann.

    Diese Verzögerungen hängen auch mit der Sensibilität der EDV-Projekte für politische Entscheidungen zusammen, die während der Laufzeit des Programms zu neuen Prioritäten führen. Ihre Realisierung erfordert sehr häufig eine tiefgreifende Überarbeitung der Arbeitspläne, während mit dem Beschluss nur selten die Bereitstellung der innerhalb der Mitgliedstaaten erforderlichen zusätzlichen Mittel einhergeht.

    Schließlich sind die Mitgliedstaaten mit der Qualität der Informationen, die während der Sitzungen der für die EDV-Projekte zuständigen Ausschüsse ausgetauscht werden, zufrieden, sind aber der Ansicht, dass es während dieser Sitzungen mehr von der Kommission vorgeschlagene Gelegenheiten für die gemeinsame Nutzung der Informationen zwischen den Mitgliedstaaten geben sollte.

    4.2.2. Funktionsweise

    Die von der Kommission während des Betriebs gewährte Hilfe wird von den Nutzern sehr geschätzt. Die beiden Helpdesks (NSTI und sonstige Zollanwendungen) werden zudem regelmäßig anhand präziser Qualitätskriterien evaluiert.

    Die Problemlosigkeit der Verwaltung der Systeme durch die Mitgliedstaaten wird als gut durchschnittlich beurteilt.

    4.2.3. Nutzen/Nachhaltigkeit

    Die Umfrage bei den Mitgliedstaaten [38] zeigt, dass zwei Drittel der durch das Programm finanzierten Systeme den Angaben zufolge unverzichtbar ist oder häufig genutzt werden, während ein Viertel dieser Systeme gelegentlich genutzt wird und weniger als 10 % überhaupt nicht genutzt werden oder sich in der Einführungsphase befinden. Etwas weniger als die Hälfte (45 %) der Mitgliedstaaten hat einen Aktionsplan zur Verbesserung der Nutzung der durch das Programm geschaffenen Systeme entwickelt. Für etwas mehr als die Hälfte der Systeme besteht innerhalb der Mitgliedstaaten eine (rechtliche oder administrative) Nutzungsverpflichtung. Die Gesamtheit dieser Zahlen gibt einen Hinweis auf den von den Mitgliedstaaten empfundenen Nutzen (Kriterium des "Nutzens") der Systeme sowie gegebenenfalls auf ihre langfristige Nutzung (Kriterium der "Nachhaltigkeit").

    [38] Siehe Anhang 12

    4.3. Das NSTI (Neues EDV-gestütztes Versandverfahren)

    4.3.1. Beschreibung

    Das Versandverfahren ist ein Zollverfahren, das sowohl innerhalb des Hoheitsgebiets der EU als auch in den Unterzeichnerstaaten des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren den Warenverkehr unter Aussetzung der normalerweise auf eingeführte Waren anwendbaren Zölle und Abgaben ermöglicht. Es wurde Ende der sechziger Jahre eingeführt. Dieses System basierte auf dem Austausch von Papierformularen zwischen den Zollstellen.

    Die Kommission erkannte Anfang der neunziger Jahre mehrere Funktionsstörungen innerhalb des Systems des Versandverfahrens, insbesondere die fehlende Koordinierung zwischen den beteiligten Verwaltungen und Dienststellen, die fehlende Kohärenz angesichts der Vielzahl der Systeme, die Langsamkeit der bestehenden Systeme und die mangelnde Eignung des Papierträgers für die wirksame Betrugsbekämpfung (der Kreislauf der Versandpapiere dauert viel länger als die Dauer der Warenbeförderung). Infolgedessen wurde in vielen Studien die Notwendigkeit hervorgehoben, das System angesichts der Zunahme der Handelsströme zu reformieren.

    Daher wurde im Jahr 1994 beschlossen, die Verwaltung des internationalen Versandverfahrens auf EDV umzustellen und das neue EDV-gestützte Versandverfahren (NSTI) zu schaffen: Die Papierformulare werden durch elektronische Formulare ersetzt, und der Austausch erfolgt mittels elektronischer Post.

    Das System wird sich auf die 15 Mitgliedstaaten, die EFTA-Staaten (Schweiz, Norwegen, Liechtenstein und Island) und die Visegrad-Länder (Tschechische Republik, Slowakei, Polen und Ungarn) erstrecken, das heißt, auf 22 Staaten.

    Die Finanzierung des Systems stützt sich auf die Entscheidung 105/2000/EG über die Verabschiedung des Programms "Zoll 2002".

    Auf technischer Ebene hat die Kommission:

    - eine Datenbank eingerichtet, welche die Zollstellen umfasst, die eine operationelle Rolle für das gemeinsame Versandverfahren spielen. Die Liste der Zollstellen wird auf der Website Europa veröffentlicht;

    - für die Koordinierung zwischen den teilnehmenden Staaten gesorgt;

    - den teilnehmenden Staaten eine MCC-Anwendung (MCC = Minimal Common Core) zur Verfügung gestellt; und

    - die teilnehmenden Staaten bei der Projektentwicklung unterstützt: Durch die Kommission wurden zahlreiche Koordinierungssitzungen, operationelle Workshops und Ausbildungsmaßnahmen organisiert und zentrale Anwendungen entwickelt, welche die Erprobung der nationalen Anwendungen und die Bereitstellung täglich aktualisierter Statistiken ermöglichen.

    Die Anwendung MCC wird durch bestimmte Staaten genutzt, von denen manche den Funktionsumfang erweitert haben [39].

    [39] Die Länder, die MCC nutzen oder zu nutzen beabsichtigen sind Norwegen, Dänemark, Schweden, Irland, das Vereinigte Königreich, Polen, Belgien, Luxemburg, die Niederlande, Ungarn und Portugal.

    NSTI muss bis zum 30. Juni 2003 vollständig operationell sein: Bis zu diesem Datum müssen alle Zollstellen, die mit der Verwaltung des Versandverfahrens befasst sind, an das System angeschlossen sein. Die Kommission muss das Parlament und den Rat über jede eventuelle Verzögerung unterrichten [40]. Die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, die das vereinfachte Versandverfahren anwenden, müssen bis zum 31.03.2004 angeschlossen sein.

    [40] Die Kommission hat den Rat und das Parlament am 20.03.2003 unterrichtet: KOM(2003) 125 endg.

    Eine Demonstration der Funktionsweise des Systems NSTI erfolgte im Parlament im Juni 2000 für die Parlamentarier und die Generaldirektoren der betroffenen nationalen Verwaltungen.

    4.3.2. Ergebnisse

    4.3.2.1. Qualitative Beurteilung durch die Nutzer [41]

    [41] Siehe Anhang 8 und Anhang 9

    Die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass die durch das System NSTI gelieferten Informationen sehr vollständig sind, sodass sehr wenige Verbesserungen erforderlich sind. Eigentlich handelt es sich weniger um Verbesserungen, als vielmehr um ein Ersuchen mancher Staaten um künftige ähnliche Entwicklungen in den Bereichen Verbrauchsteuern, freier Warenverkehr bei der Ausfuhr sowie, in allgemeinerer Weise, um eine Integration sämtlicher Systeme für die Überwachung der Warenbewegungen.

    Ferner sind sie der Ansicht, dass die Informationen zur rechten Zeit aktualisiert und erteilt werden, und dass sie korrekt und präzise sind; kleine Einschränkungen werden hinsichtlich der Aktualisierung der Liste der Versandzollstellen gemacht, die auf Wunsch mancher Mitgliedstaaten schneller erfolgen sollte.

    Auf der Zusammenkunft während der Sitzung der "Transit Contact Group" (Wirtschaftsbeteiligte, Zollverwaltungen und Kommission) am 18. Dezember 2002 bestätigten die anwesenden Wirtschaftsbeteiligten einmütig, dass die funktionellen Spezifikationen vollständig ihren Erfordernissen entsprechen [42].

    [42] KOM(2003) 125 endg. Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Implementierung des neuen EDV-gestützten Versandsystems (NCTS)

    4.3.2.2. Quantitative Angaben

    Wie die folgende Tabelle, die am 31.12.2002 erstellt wurde, zeigt, unterscheidet sich der Fortgang der Anschlussarbeiten von Mitgliedstaat zu Mitgliedstaat stark. Die Kommission ist nichtsdestoweniger der Ansicht, dass - mit Ausnahme von zwei Staaten - sämtliche Staaten die Zielsetzung des 30. Juni werden erreichen können. [43]

    [43] KOM(2003) 125 endg.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Die Anzahl der nationalen und internationalen Versandvorgänge innerhalb der EU wird auf 20.000.000 pro Jahr geschätzt. Zwischen dem Anschluss der ersten Zollstellen im Dezember 2001 und dem Jahresende 2002 wurden durch das System 170.000 internationale Versandvorgänge bearbeitet. Im Dezember 2002, als 26 % der Zollstellen angeschlossen waren, erhöhte sich der Wochendurchschnitt auf 7.500, bzw. 375.000 pro Jahr, was im Verhältnis zu der Schätzung der Kommission für die Gesamtzahl internationaler Versandvorgänge nach wie vor marginal (5 %) ist.

    Ein Versandvorgang wird durch das System bearbeitet, wenn:

    - durch einen angeschlossenen Wirtschaftsbeteiligten oder eine angeschlossene Zollstelle ein Versandschein ausgestellt wird;

    - der Versandschein durch eine angeschlossene Zollstelle angenommen wird.

    Für NSTI-Versandvorgänge im vereinfachten Verfahren werden die zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten an das System angeschlossen und können dann einen NSTI-Versandvorgang initiieren, ohne die Waren bei einer Zollstelle gestellen zu müssen. Der Versandvorgang ist abgeschlossen, wenn die Waren an eine angeschlossene Zollstelle gesandt wurden. Im normalen Verfahren wird der Versandvorgang durch das System bearbeitet, wenn der Versandvorgang bei einer an das System angeschlossenen Zollstelle initiiert und abgeschlossen wurde.

    Die Zahl der bearbeiteten Versandvorgänge ist somit von der Zahl der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und der Zahl der angeschlossenen Zollstellen abhängig.

    Die folgende Tabelle (Zahlen nach dem Stand vom 31.12.2002) macht die Anlauf schwierigkeiten von NSTI deutlich: Die Mehrzahl der zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten ist noch nicht an das System angeschlossen. Zudem haben noch nicht alle teilnehmenden Staaten Schnittstellen entwickelt, mit deren Hilfe Wirtschaftsbeteiligte, die das normale Verfahren anwenden, ihre Anmeldung auf elektronischem Wege übermitteln können.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Zwischen dem 1. Juli 2003 und dem 1. März 2004 müsste es zu einer explosionsartigen Zunahme der Anzahl der durch NSTI bearbeiteten Mitteilungen kommen, weil für alle zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten, die das vereinfachte Verfahren anwenden - was die Mehrzahl der Versandvorgänge darstellt -, die rechtliche Verpflichtung besteht, spätestens bis zu diesem letztgenannten Datum angeschlossen sein müssen.

    Die Effizienz (Kosten-Nutzen-Verhältnis) des Projekts NSTI ist schwer zu beurteilen. Im Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses [44] wurde jedoch als minimaler Näherungswert für den Betrug im Versandsystem eine Zahl von 1 Milliarde Euro für den Zeitraum von 1990 bis 1996 angegeben. Die Umstellung des Versandsystems auf EDV hat das Ziel, diesen Betrug, der aufgrund des Unterschieds zwischen der Umlaufzeit der papiergebundenen Versandpapiere und der Dauer der Warenbeförderung möglich wird, stark zu verringern. Die in die Umstellung auf EDV investierten Summen sind somit im Verhältnis zu den Zollabgaben, die künftig korrekter erhoben werden könnten, bescheiden.

    [44] Siehe: Untersuchungsausschuss für das Gemeinschaftliche Versandverfahren / Bericht des Untersuchungsausschusses, Berichterstatter: Herr Edward Kellett-Bowman/ A4-0053/97: http://www.europarl.eu.int/hearings/ kelletta/default_de.htm

    4.3.3. Auswirkungen

    Den Antworten der Mitgliedstaaten [45] zufolge gehört NSTI zu denjenigen Zollanwendungen, die den stärksten Beitrag zur einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts im gesamten Zollgebiet der Union leisten. Sie gewährleistet, dass alle Wirtschaftsbeteiligten gleich behandelt werden: Die funktionellen Spezifikationen des Systems sind in sämtlichen Staaten exakt dieselben.

    [45] Siehe Anhang 11

    Sie sind der Ansicht, dass NSTI ein wichtiger Fortschritt in Bezug auf die Betrugsverhütung ist, weil die Versandanmeldungen rechtzeitig bei der für die Kontrolle zuständigen Zollstelle eingehen.

    Die durch NSTI bearbeiteten Versandvorgänge müssen einer Risikoanalyse unterworfen werden, um die durchzuführenden Kontrollen abstimmen zu können. Es ist jedoch festzustellen, dass es für die Wirtschaftsbeteiligten keine rechtliche Verpflichtung zur Angabe der Warencodes auf der Versandanmeldung gibt. Dies macht die Risikoanalyse schwieriger.

    Hinsichtlich der Verbesserung der Kommunikation mit den Wirtschaftsbeteiligten hat NSTI nach Ansicht der Mitgliedstaaten eine positivere Auswirkung als die anderen EDV-Zollanwendungen. Ihrem Empfinden nach ist NSTI auch von Nutzen für die Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden.

    4.4. Die Datenbank TARIC (Integrierter Zolltarif der Gemeinschaft)

    4.4.1. Beschreibung

    Der TARIC ist ein Kompendium, in dem auf der Grundlage der kombinierten Nomenklatur für jede Warenart die entsprechenden Zollsätze, die sonstigen erhobenen Abgaben der Gemeinschaft sowie die anderen besonderen Gemeinschafts regelungen für diese Warenart festgelegt sind Antidumping-Maßnahmen, Beschränkungen usw.). Der TARIC umfasst somit das gesamte gemeinschaftliche Zollrecht und alle handelspolitischen Maßnahmen im Zusammenhang mit den Ein- und Ausfuhren von Waren.

    Die Zielsetzungen des TARIC sind:

    - Bereitstellung des aktuellen Zoll- und Handelsrechts für jedermann, um durch unmittelbare Veröffentlichung von Informationen (online und auf Papier) die Zollabfertigungsvorgänge zu vereinfachen;

    - Ermöglichung der einheitlichen Anwendung des Zoll- und Handelsrecht auf dem gesamten Gebiet der Zollunion.

    Die Datenbank TARIC wurde im Jahr 1994 auf EDV umgestellt. Sie ist in den 11 Amtssprachen verfügbar und wird durch die Kommissionsdienststellen täglich aktualisiert und an die nationalen Verwaltungen übermittelt.

    Seit September 2000 ist TARIC auch für die Öffentlichkeit über die Website Europa der Kommission zugänglich.

    Die Finanzierung der Arbeiten, die nötig waren, um TARIC für das Jahr 2000 tauglich zu machen, sowie der entwicklungsbezogenen und fehlerbehebenden Wartungsarbeiten erfolgte über das Programm "Zoll 2002".

    4.4.2. Ergebnisse

    4.4.2.1. Qualitative Beurteilung durch die Mitgliedstaaten [46]

    [46] Siehe Anhang 8 und 9

    Die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass die durch TARIC gelieferten Informationen vollständig sind. Es werden jedoch gewisse Verbesserungen vorgeschlagen, beispielsweise die Integration des gesamten Zollrechts der Gemeinschaft (Informationen über Ursprungszeugnisse, über Maßnahmen im Bereich der Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkungen, über Risikoanalysen).

    Ihrer Meinung nach werden die Informationen auch zur rechten Zeit geliefert und aktualisiert; zudem erachten sie sie für präzise und korrekt. Die Informationen über die Antidumping-Maßnahmen könnten durch die Kommission jedoch schneller an die Mitgliedstaaten übermittelt werden. Es ist allerdings anzumerken, dass diese handelspolitischen Maßnahmen aufgrund ihrer Vertraulichkeit in der Mehrzahl der Fälle am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten. Im Allgemeinem übermittelt die Kommission die Informationen direkt am Tag der Veröffentlichung über TARIC an die Mitgliedstaaten. Manche Mitgliedstaaten verfügen über eine elektronische Schnittstelle zwischen TARIC und ihrer nationalen zolltariflichen Datenbank, was eine automatische Integration der Informationen über die Antidumping-Maßnahmen ermöglicht. Bei Mitgliedstaaten, die nicht über eine derartige Schnittstelle verfügen, kommt es zu Verzögerungen bei der Aktualisierung dieser Maßnahmen. Dies ist von Nachteil hinsichtlich des Grundsatzes der einheitlichen Anwendung des Zollrechts.

    4.4.2.2. Quantitative Angaben

    Die Konsultationen über die Website Europa der Kommission (DDS-Server) nehmen seit September 2001 ständig zu. Die Anzahl der Konsultationen des letzten Quartals des Jahres 2002 beläuft sich auf 1.752.945, also fast 600.000 pro Monat, und zwar ohne Einrechnung der Konsultationen, die über die Websites erfolgen, die manche Mitgliedstaaten entwickelt haben. Tatsächlich verfügen manche Mitgliedstaaten über Server, die mit dem DDS-Server identisch sind. Dort nehmen sie die Daten auf, die sie täglich von der Kommission erhalten, sowie eventuell weitere Daten im Zusammenhang mit den Verbrauchsteuern, mit der Mehrwertsteuer, mit Pflanzenschutzmaßnahmen usw.

    Neben der Konsultation des DDS-Servers kann die Öffentlichkeit über ein Mailbox-System der für TARIC zuständigen Kommissionsdienststelle Fragen bezüglich der Zolltarife stellen. Bis Ende 2002 hat es bereits mehr als 1.400 Anfragen gegeben. Die Frist für die Beantwortung ist durch die Rechtsvorschriften nicht festgelegt, könnte aber verkürzt werden, wenn die entsprechenden Mittel dafür bereitgestellt würden.

    Diese Zahlen zeigen, welches Interesse an TARIC besteht.

    Zudem vereinfacht TARIC die Aufgabe der Wirtschaftsbeteiligten und der Zollbediensteten bei den Zollabfertigungsvorgängen, weil manche Felder der Zollanmeldung (Einheitspapier) exakt dem TARIC entsprechen, was eine automatische Berechnung der Zollabgaben ermöglicht.

    4.4.3. Auswirkungen [47]

    [47] Siehe Anhang 11

    TARIC gehört zu denjenigen Anwendungen, die den Mitgliedstaaten zufolge am stärksten zur einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts im gesamten Zollgebiet und zur Verbesserung der Wirksamkeit der Verwaltungsverfahren beitragen.

    Tatsächlich informiert TARIC sämtliche Verwaltungen schnell und zeitgleich über Änderungen der Rechtsvorschriften. Dadurch kann die Gefahr von Divergenzen bei der Anwendung der Rechtsvorschriften zwischen den Mitgliedstaaten verringert werden. Auch die Verbreitung der Informationen über die Website Europa und die Möglichkeit der direkten Kommunikation mit den Kommissionsdienststellen ermöglichen die Verringerung der Gefahr von Divergenzen und stärken zugleich die Kontakte mit den Wirtschaftsbeteiligten.

    Die Antworten der Mitgliedstaaten sind sehr positiv hinsichtlich des Beitrags von TARIC zu der Erreichung der Zielsetzung der Verbesserung der Qualität und der Ergebnisse der Zollkontrollen; dies ist auf die Übereinstimmung der Felder der Anmeldung mit den TARIC-Codes zurückzuführen.

    4.5. Die Anwendung TQS (System für die Verwaltung und Überwachung der Zollkontingente und Zollplafonds: "Tariff Quota and Surveillance")

    4.5.1. Beschreibung

    Das System TQS ist ein Verwaltungssystem, das eine direkte Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten betreffend Zollkontingente, Zollplafonds und Überwachung der eingeführten Mengen ermöglicht.

    Für eine gewisse Zahl von Erzeugnissen wird für begrenzte Einfuhrmengen und in Abhängigkeit vom Ursprung eine Verringerung der zu entrichtenden Zollabgaben bewilligt. Diese Begrenzung erfolgt in Form von Zollkontingenten oder Zollplafonds.

    Die Zollkontingente werden jährlich durch Verordnung festgelegt und werden nach und nach durch die Ziehungen ausgeschöpft. Von diesem Zeitpunkt an sind für die Erzeugnisse Zollabgaben zu entrichten. Zollplafonds unterscheiden sich insofern von Zollkontingenten, als die Überschreitung des Plafonds nicht automatisch den Verlust der Präferenzzollbehandlung nach sich zieht. Für die Wiedereinführung des normalen Zollsatzes ist eine Entscheidung oder eine Verordnung der Kommission erforderlich.

    Die Überwachung der eingeführten Mengen ist eine Tätigkeit, deren Informationen unter anderem im Kontext von Handels- und Zollverhandlungen Verwendung finden.

    Zielsetzung der Umstellung der Zollkontingente und der Überwachung auf EDV ist:

    - die wirksame und effiziente Verwaltung der Kontingente, um eine einheitliche Anwendung der Vorschriften zu ermöglichen;

    - die Nutzung des leistungsfähigen Instruments für die Überwachung der eingeführten Mengen aus wirtschaftlichen Gründen oder Gründen der Betrugsbekämpfung.

    Die Verwaltung der Kontingente erfolgt auf folgende Weise: Die Mitgliedstaaten übersenden täglich ihre Ziehungsanträge und erhalten eine Antwort der Kommission in Form einer Zuteilung. Die Daten werden täglich aktualisiert.

    Zum Zweck der Überwachung geben die nationalen Verwaltungen ihre Statistiken ein, und zwar entweder unter Verwendung einer Internet-Anwendung der Kommission oder durch Übersenden einer elektronischen Mitteilung. Diese Statistiken werden dann durch die Kommission konsolidiert und können konsultiert werden, und zwar entweder über dieselbe Internet-Anwendung oder mittels einer elektronischen Mitteilung, die monatlich an die nationalen Verwaltungen gesandt wird.

    Die Finanzierung der Arbeiten, die nötig waren, um TQS für das Jahr 2000 tauglich zu machen, der Migration zu CCN/CSI und der Entwicklung neuer Funktionalitäten erfolgte über das Programm "Zoll 2002".

    4.5.2. Ergebnisse

    4.5.2.1. Qualitative Beurteilung durch die Mitgliedstaaten [48]

    [48] Siehe Anhang 8 und Anhang 9

    Die bei den das System nutzenden Mitgliedstaaten durchgeführte Umfrage zeigt, dass die durch TQS gelieferten Informationen vollständig sind. Dennoch sind gewisse Verbesserungen möglich, aber es wurde kein diesbezüglicher Vorschlag gemacht. Die Mitgliedstaaten schätzen vor allem die Genauigkeit und Korrektheit der durch das System gelieferten Informationen. Sie sind der Ansicht, dass die Informationen hinreichend zeitnah geliefert und aktualisiert werden, wobei jedoch hinsichtlich der Veröffentlichung bestimmter Verordnungen zu den Zollkontingenten Verbesserungen erforderlich sind.

    Schließlich bestehen manche Mitgliedstaaten auf einer Harmonisierung der Informationen von TARIC und QUOTA, die für manche Erzeugnisse widersprüchlich sind.

    Das Projekt ITE (Integrated Tariff Environment) sollte die Behebung dieser Diskrepanzen ermöglichen: Es schlägt die Integration und Harmonisierung sämtlicher zolltariflicher Anwendungen vor, um die gemeinsame Verwaltung gemeinsamer Daten zu gewährleisten. Die Studie zu dem Projekt ist abgeschlossen, die Durchführung wird im Rahmen des Programms "Zoll 2007" erfolgen.

    4.5.2.2. Quantitative Angaben

    Die EDV-gestützte Verwaltung erfolgt in einer Zentralstelle in jedem Mitgliedstaat sowie bei der Kommission: Diese Stellen sind für die zentrale Erfassung der Ziehungsanträge für die Kontingente zuständig, der Kommission obliegt die Zuteilung der Beträge. Diese Zentralstellen sind somit direkt mit der Kommission verbunden.

    Jedoch ist der Stand der Umstellung auf EDV nicht bei allen Mitgliedstaaten derselbe: Im Allgemeinen ist die Umstellung auf EDV im Bereich der Überwachung weiter fortgeschritten als im Bereich der Verwaltung von Kontingenten. In manchen Staaten erfolgt die Erfassung der in den Zollanmeldungen enthaltenen Daten noch manuell, da die Humanressourcen und Haushaltsmittel für die EDV-Projekte fehlen.

    Die Anzahl der Ziehungsanträge hat sich über den Zeitraum 2000 - 2002 erhöht. Leider hat auch die Anzahl von Rückübertragungen (aufgrund von Ziehungsfehlern) auf Zollkontingente zugenommen: Dies wird durch die Kommission überwacht, um die Mitgliedstaaten zu veranlassen, ihre Fehler bei Ziehungsanträgen zu verringern.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Die Kommission veröffentlicht auf der Website Europa über den Server DDS die QUOTA-Informationen, die mehr als 200.000 Mal pro Quartal abgerufen werden.

    4.5.3. Auswirkungen [49]

    [49] Siehe Anhang 11

    TQS trägt nach Meinung der Mitgliedstaaten zur einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts im gesamten Zollgebiet bei: Die zentralisierte, EDV-gestützte Verwaltung der Zollkontingente ermöglicht eine schnelle und einheitliche Verwaltung. Dies gewährleistet, dass die Ziehungsanträge an jedem Ort des Zollgebiets in identischer Weise und mit derselben Geschwindigkeit bearbeitet werden. Jedoch wird eine Harmonisierung der Verwaltungsverfahren (Fehlerbehandlung ...) die Vermeidung von Verzerrungen ermöglichen.

    Die Verzögerungen bei der Veröffentlichung bestimmter Verordnungen im Zusammenhang mit den Zollkontingenten wirken sich auf die Beurteilung des Beitrags von TQS zur Verbesserung der Kommunikation mit den Wirtschaftsbeteiligten aus.

    Die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass TQS zur Verbesserung der Zollkontrollen beiträgt.

    4.6. Die Datenbank "E-VZTA" (Europäisches System der Verbindlichen Zolltarifauskünfte)

    4.6.1. Beschreibung

    EVZTA ist ein System für den Austausch und die Konsultation im Zusammenhang mit Entscheidungen (VZTA) der Mitgliedstaaten im Bereich der Einreihung von Waren und, in der Folge, ihrer zolltariflichen Behandlung und der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen. Eine hinsichtlich der Einfuhr eines bestimmten Erzeugnisses gegen eine Person ergangene Einreihungsentscheidung ist durch diese Person sechs Jahre lang im gesamten Gebiet der Gemeinschaft anfechtbar. Die Mitgliedstaaten übermitteln ihre Entscheidungen und Fotos zur Beschreibung der Ware an die Kommission, die eine Datenbank führt, deren elektronische Konsultation den anderen Mitgliedstaaten offen steht.

    Die aktuelle Version des EDV-Systems wurde in den Mitgliedstaaten Ende 1999 eingerichtet. Den nationalen Verwaltungen wurden Scanner und Kameras geliefert. Durch das Programm wurden auch Tätigkeiten im Rahmen der fehlerbehebenden Wartung finanziert, insbesondere die Schaffung einer Schnittstelle zwischen bestimmten nationalen Verwaltungen, die eine große Zahl von VZTA erstellen, und der zentralen Datenbank.

    4.6.2. Ergebnisse

    Die Stellungnahmen der Mitgliedstaaten zu der Vollständigkeit und der Qualität der durch das System gelieferten Informationen sind in Anhang 8 und Anhang 9 zu finden.

    Die Zahl der in der zentralen Datenbank gespeicherten VZTA hat sich seit 1998 ständig erhöht und belief sich Ende 2002 auf etwa 270.000.

    Die EDV-gestützte Verwaltung der VZTA erleichtert die Aufgabe der Zollbediensteten, da sie bei der Einfuhr keine Einreihung der Waren mehr vornehmen müssen, sondern die Kontrolle auf die Überprüfung der Übereinstimmung der Ware mit der Beschreibung in der VZTA (die auch ein Foto umfasst) beschränken können.

    Das System weist jedoch gewisse Schwierigkeiten hinsichtlich der Abfrage auf, weil die VZTA von den Mitgliedstaaten in ihrer Landessprache erstellt werden und die Übereinstimmung im zentralen Wörterbuch ("Thesaurus") in bestimmten Fachgebieten (Chemie, Elektronik) und für bestimmte Sprachen nicht perfekt ist. Schätzungen zufolge kann dies, bezogen auf das gesamte Zollgebiet, bei 2 % bis 5 % der Gesamtheit der VZTA zu Divergenzen in Bezug auf die Anwendung der Zollvorschriften führen. Auch die Existenz mehrerer für die Ausstellung der VZTA zuständiger Zollstellen (anstatt einer Zentralstelle) in manchen Ländern könnte ein Grund hierfür sein.

    Die weiter oben dargestellten Schwierigkeiten konnten sich durch die Aussetzung der Tätigkeiten zur Datenbankverwaltung (Verwaltung des "Thesaurus", Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten ...) zwischen 2000 und 2002 verschärfen.

    Die Verbesserung des zentralen Wörterbuchs sowie die Behandlung von Divergenzen stellen die künftigen Herausforderungen für EVZTA dar.

    4.6.3. Auswirkungen [50]

    [50] Siehe Anhang 11

    Die bei den Mitgliedstaaten durchgeführte Umfrage zeigt, dass die Anwendung EVZTA ihrer Ansicht nach einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Wirksamkeit der Verfahren, der Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Mitgliedstaaten leistet.

    Den Mitgliedstaaten zufolge trägt die Anwendung EVZTA auch zur Gewährleistung der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts und zur Verbesserung der Qualität und der Ergebnisse der Zollkontrollen bei.

    4.7. Das "DDS" (Datenverbreitungssystem: "Data Dissemination System")

    4.7.1. Beschreibung

    Das DDS ist ein Server, der seit September 2000 die Veröffentlichung von Daten auf der Website Europa der Kommission ermöglicht und der Öffentlichkeit den Zugang zu bestimmten Anwendungen (TARIC, TQS, Verzeichnis der Versandzollstellen ...) gestattet. Seine Entwicklung und Inbetriebnahme wurden durch "Zoll 2002" finanziert.

    4.7.2. Ergebnisse und Auswirkungen

    Die Nutzungsstatistiken zum Server DDS enthält der Abschnitt "Ergebnisse" zu jeder der verschiedenen Anwendungen, für die Informationen verbreitet werden. DDS ist ein Instrument für die Veröffentlichung von Informationen, die für die Öffentlichkeit bestimmt sind: Er trägt zur Verbesserung der Kommunikation mit den Wirtschaftsbeteiligten (über die Mailboxes) und zur Realisierung der einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts bei.

    4.8. Die Anwendung "SIGL" (Informationssystem für die Verwaltung der Ein- und Ausfuhrlizenzen: "Système d'Information de Gestion des Licences")

    4.8.1. Beschreibung

    SIGL ist ein handelspolitisches Instrument, das - aufgrund der engen Verbindung zwischen diesen beiden Politikbereichen - auch für die Zollpolitik Verwendung findet.

    SIGL ist ein EDV-gestütztes System für die Verwaltung von Lizenzen für die Einfuhr von Zollkontingenten unterliegenden Textilien und Stahl in die EU. Die Hauptnutzer dieses Instruments sind nicht die Zollverwaltungen, sondern die für den Handel zuständigen Ressorts der einzelnen Mitgliedstaaten. Diese konsultieren die zentrale Datenbank SIGL, bevor sie - in Abhängigkeit von der in Echtzeit erteilten Antwort - eine Einfuhrlizenz für die Erzeugnisse erteilen.

    Die Datenbank SIGL ist auch mit verschiedenen Drittländern verbunden, die in elektronischer Form die von ihnen erteilten Lizenzen für die Ausfuhr in die EU übersenden. Dies ermöglicht die Überprüfung der Übereinstimmung zwischen den von den Drittländern ausgestellten Ausfuhrlizenzen und den Anträgen für Einfuhrlizenzen für dieselben Erzeugnisse innerhalb der EU.

    Durch das Programm wurden finanziert:

    - die Einrichtung einer für die Öffentlichkeit zugänglichen Website, über die online die für die Einfuhr verfügbaren Mengen abgefragt werden können;

    - die durch das Helpdesk gewährte Unterstützung; und

    - die Verbindung mit den Drittländern, wodurch die Übereinstimmung zwischen den Ausfuhrlizenzen und den Einfuhrlizenzen überprüft werden kann.

    4.8.2. Ergebnisse

    Das System SIGL kommt vor allem den für den Handel zuständigen Ressorts zugute, die nicht in jedem Fall den Zollverwaltungen angehören. Da die Fragebögen von den Zollverwaltungen ausgefuellt wurden, liegen zu diesem Punkt nur wenige Antworten vor.

    Die eingegangenen Antworten sind jedoch sehr positiv hinsichtlich der Vollständigkeit, der Genauigkeit und der Präzision der Informationen sowie hinsichtlich der schnellen Aktualisierung und Übermittlung dieser Informationen [51].

    [51] Siehe Anhang 8 und Anhang 9

    Die Website macht das System für die Wirtschaftsbeteiligten transparent. Die Anzahl der Konsultationen über das Internet ist konstant (78.000 während der letzten sechs Monate des Jahres 2002).

    Es ist hervorzuheben, dass mithilfe des Systems zum elektronischen Abgleich der von den Drittländern erteilten Ausfuhrlizenzen mit den Anträgen auf Erteilung von Einfuhrlizenzen für dieselben Erzeugnisse innerhalb der EU ein Betrugsnetz im Bereich Textilien aufgedeckt werden konnte.

    4.8.3. Auswirkungen [52]

    [52] Siehe Anhang 11

    Es ist sehr schwierig, die Auswirkungen von SIGL auf die Erreichung der Zielsetzungen des Programms "Zoll 2002" zu beurteilen. Die oben angeführten Ergebnisse unterstreichen jedoch die Bedeutung des Systems für die Betrugsbekämpfungspolitik.

    4.9. Die Betrugsbekämpfungs-Anwendungen "AFIS" (Anti Fraud Information System) und "ZIS" (Zollinformationssystem)

    4.9.1. Beschreibung

    Die Verordnung Nr. 515/97 vom 13. März 1997 bildet die wichtigste Rechtsgrundlage für die Anwendungen AFIS (Kommunikationssystem) und ZIS (zentrale Datenbank).

    Die entwicklungsbezogene und die fehlerbehebende Wartung dieser beiden Anwendungen wurden durch das Programm "Zoll 2002" finanziert.

    4.9.1.1. AFIS

    "AFIS" ist ein elektronisches Nachrichtenübermittlungssystem aus verschiedenen, je nach Zuständigkeitsbereich oder Verkehrsträger festgelegten Anwendungen, das den schnellen und sicheren Informationsaustausch zwischen einer festgelegten und beschränkten Anzahl verschiedener Partner ermöglicht, darunter die Kommission und bestimmte nationale Verwaltungen (Zoll, Landwirtschaft, Polizei und andere) der Mitgliedstaaten. Die nationalen Verwaltungen von 15 Drittländern [53], mit denen die Kommission Vereinbarungen/Protokolle über die Amtshilfe im Bereich des Zollwesens abgeschlossen hat, verfügen über begrenzten Zugang zu der generischen Anwendung "AFIS Mail".

    [53] NO, CH, MT, CY, EE, LT, PL, LV, CZ, HU, BG, CI, GI, RU.

    Die Zielsetzung von AFIS ist die Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Unregelmäßigkeiten in den Bereichen Zoll und Landwirtschaft.

    Der Informationsaustausch erfolgt im Wesentlichen im Bereich Zoll, aber auch in den Bereichen Landwirtschaft, Verbrauchsteuern sowie in sonstigen Bereichen.

    4.9.1.2. ZIS

    Das ZIS ist eine zentralen Datenbank, die von Terminals in allen Mitgliedstaaten und der Kommission aus abgefragt werden kann; sie enthält die für die Erfuellung seiner Aufgaben nötigen Angaben, also auch personenbezogene Daten.

    Die Zielsetzung des ZIS ist die Unterstützung bei der Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die Zoll- oder Agrarvorschriften, indem durch schnellere Verbreitung von Informationen die Kooperations- und Kontrollverfahren der zuständigen Behörden wirksamer werden.

    Im Rahmen dieser allgemeinen Zielsetzung hat der Gesetzgeber die Integration von Daten in das ZIS jedoch auf die Ausführung folgender Maßnahmen beschränkt: verdeckte Überwachung, Beobachtung und Berichterstattung, gezielte Kontrolle

    4.9.2. Ergebnisse

    4.9.2.1. AFIS

    Über das Kommunikationssystem AFIS sind im Verlauf des Jahres 2002 [54] insgesamt 786.357 Mitteilungen ausgetauscht worden (und damit die von ihnen beförderte spontane oder auf Anfrage gewährte Unterstützung zwischen den Zollbehörden der Mitgliedstaaten).

    [54] Für die vorhergehenden Jahre sind keinerlei Zahlenangaben verfügbar.

    Es ist naturgemäß äußerst schwierig, den Betrag des mit Unterstützung von AFIS aufgedeckten Betrugs zu quantifizieren. Bezieht man sich aber beispielsweise nur auf die für die ersten sechs Monate des Jahres 2002 innerhalb der Gemeinschaft in einer einzigen der AFIS-Anwendungen registrierten Beschlagnahmen von Containern mit Zigaretten (169 Container beschlagnahmt, ohne Einrechnung des Vereinigten Königreichs), reicht die Beschlagnahme von 2 oder 3 Containern pro Jahr zur Deckung der jährlichen Kosten von AFIS aus. Es muss auch die Komponente "Betrugsprävention" berücksichtigt werden, zu der die AFIS-Anwendungen einen nicht zu vernachlässigenden Beitrag leisten.

    4.9.2.2. ZIS

    Obwohl die Software technisch ausgereift war, wurde das ZIS während des Zeitraums 1998 - 2002 nur in einem Schulungsumfeld betrieben, um den Mitgliedstaaten die Behebung diverser Probleme rechtlicher Art (der Einsatz des ZIS konnte nicht ohne die Umsetzung der Richtlinie über den Schutz personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - in einzelstaatliches Recht erfolgen), administrativer Art (Verteilung der Rollen und Verantwortlichkeiten) und technischer Art (die Migration der nationalen Komponenten des Systems in das Netz CCN/CSI durch die Mitgliedstaaten erfolgte erst am 31.12.2002) zu ermöglichen. Unter diesen Bedingungen konnte die Inbetriebnahme (operationelle Phase) des Systems erst im März 2003 erfolgen. Infolgedessen gibt es noch nicht genug Feedback, um auf operationeller Ebene die Ergebnisse oder die Auswirkungen des ZIS beurteilen zu können.

    4.9.3. Auswirkungen [55]

    [55] Siehe Anhang 11

    Die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass AFIS die Betrugsbekämpfung in sehr wirksamer Weise unterstützt und eine Verbesserung der Qualität und der Ergebnisse der Arbeit der Zollbehörden ermöglicht. Auch sind sie der Meinung, dass AFIS ein gutes Instrument für die Zusammenarbeit ist, das den Austausch von Informationen zwischen den Zollverwaltungen ermöglicht.

    5. SCHLUSSFOLGERUNGEN

    5.1. Gemeinsamer Teil der Programme "Zoll 2002" und "Fiscalis"

    1 Die über CCN/CSI angebotenen Dienste sind sehr vollständig, das Netz funktioniert gut und wird intensiv genutzt. Bestimmend für die Höhe der Kosten für Entwicklung, Einrichtung und Nutzung war die Notwendigkeit, das System CCN/CSI mit den verschiedenen bereits in den Einzelstaaten vorhandenen Systemen kompatibel zu machen. Auch bringt es die dezentrale technische Architektur des Netzes CCN/CSI mit sich, dass bei jedem neuen Anschluss eine spezielle Infrastruktur eingerichtet und eventuell die Anpassung an eine zusätzliche vor Ort vorhandene Technik entwickelt werden muss.

    2 Mit der Einführung der Methode TEMPO konnte die Effizienz und Wirksamkeit der Organisation der Verwaltung der EDV-Projekte durch die Kommission optimiert werden.

    Allerdings liegen den Delegierten der Mitgliedstaaten in den Ausschüssen, die mit der Durchführung der Projekte befasst sind, nicht alle Informationen über die für die Ausführung der "nationalen" Teilaufgaben der Projekte verfügbaren Ressourcen (in Form von Haushaltsmitteln und Personal) vor, was die Aufstellung eines realistischen Zeitplans für die Durchführung der Projekte behindert.

    5.2. Die Zollanwendungen

    1 Es ist noch nicht möglich, sämtliche Ergebnisse und Auswirkungen des Systems NSTI zu messen, da es sich noch in der Einrichtungsphase befindet.

    Gegenwärtig wird es noch nicht mit voller Leistung genutzt, vor allem weil wenige der Wirtschaftsbeteiligten, die das vereinfachte Verfahren anwenden (80 % der Versandvorgänge), an das System angeschlossen sind. Angesichts der Tatsache, dass alle Versandzollstellen der Mitgliedstaaten und alle Wirtschaftsbeteiligten, die das vereinfachte Verfahren anwenden, vor dem 1. Juli 2003 beziehungsweise dem 1. März 2004 angeschlossen sein müssen, sollte die Zahl der durch NSTI bearbeiteten Versandvorgänge stark zunehmen.

    Die Wirtschaftsbeteiligten und die Mitgliedstaaten gehen davon aus, dass NSTI zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Verwaltungen, zur Prävention in der Betrugsbekämpfung und zur Vereinfachung der Zollkontrollen beitragen wird.

    Unter dem Aspekt der Effizienz müssen die Kosten der Umstellung des Versandsystems auf EDV (43 Millionen Euro) mit dem Betrag des Betrugs im Zollgutversand (geschätzt auf 1 Milliarde Euro im Zeitraum 1990 bis 1996) ins Verhältnis gesetzt werden.

    2 Das Ziel der Systeme TARIC und DDS ist die Weitergabe der zentral erfassten Informationen an die nationalen Verwaltungen und die Öffentlichkeit. Der Einsatz der EDV ermöglicht es, diese Funktion schnell zu erfuellen und gleichzeitig die Empfänger zu erreichen, was die Gefahr von Divergenzen bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts verringert. Ferner sind die Mitgliedstaaten der Ansicht, dass TARIC zur Verbesserung der Wirksamkeit der Verwaltungsverfahren beiträgt.

    3 Die zentralisierte und EDV-gestützte Verwaltung von Zollkontingenten (TQS) trägt ebenfalls zu einer einheitlichen Anwendung des Gemeinschaftsrechts bei, da die Informationen schnell und einheitlich verarbeitet werden. Die Mitgliedstaaten müssen jedoch darauf achten, dass ihnen keine Fehler bei ihren Ziehungsanträgen für Zollkontingente unterlaufen.

    4 Zur Verbesserung der Wirksamkeit der zolltariflichen Anwendungen haben die Mitgliedstaaten den Wunsch geäußert, sämtliche zolltariflichen Anwendungen zu harmonisieren und zu integrieren, um Diskrepanzen zwischen ihnen zu vermeiden, Systemanschlüsse zu vereinfachen und die Kompatibilität der Systeme zu verbessern: Das Projekt ITE sollte dieses Problem lösen.

    5 Die Einrichtung der Anwendung EVZTA erfolgte mithilfe der Finanzierung durch das Programm (Lieferung von Scannern und Kameras an die nationalen Verwaltungen). Die zentrale, EDV-gestützte Verwaltung der VZTA (verbindliche Zolltarifauskünfte) trägt wesentlich zur Verbesserung der Wirksamkeit von Verwaltungsverfahren und der Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden bei. Besondere Aufmerksamkeit müssen jedoch einige Fälle bestehender Divergenzen im Bereich der Anwendung des Zolltarifrechts sowie die Verbesserung des zentralen Wörterbuchs der Datenbank erhalten.

    6 Die Umfrage bei den Mitgliedstaaten zur Anwendung SIGL hatte eine sehr geringe Rücklaufquote. Dennoch gestattet sie die Aussage, dass diese Anwendung die Einschränkung des Betrugs hinsichtlich der Einfuhrkontingente für Textilien und Stahl ermöglicht.

    7 Die Anwendung AFIS ist ein wirksames Instrument für die Betrugsbekämpfung im Bereich des Zollwesens. Die Mitgliedstaaten sind der Ansicht, dass sie auch ein gutes Instrument für die Zusammenarbeit ist, das den Austausch von Informationen zwischen den Zollverwaltungen ermöglicht. Da die Anwendung ZIS während der Laufzeit des Programms nicht operationell war, können ihre Ergebnisse und Auswirkungen nicht evaluiert werden.

    AKRONYME - GLOSSAR

    AFIS Anti Fraud Information System (System der elektronischen Nachrichtenübermittlung zur Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die Zoll- und Agrarvorschriften

    ART Activity Reporting Tool. (Elektronisches System für die Haushaltsführung)

    Austauschmaßnahme Fünfzehntägiger Aufenthalt eines Beamten bei einer nationalen Verwaltung eines anderen Mitgliedstaats. Austauschmaßnahmen ermöglichen es den Gastbeamten, andere Beamte zu treffen und ihre Kenntnisse der Organisation, der Methoden und der in einem anderen Mitgliedstaat angewandten Verfahren zu verbessern.

    Auswirkung Mittel- und langfristige Wirkung einer Maßnahme bei den beabsichtigten Begünstigten beziehungsweise, mittelbar, bei sonstigen Begünstigten

    Benchmarking Verschiedene Mitgliedstaaten haben zur Verbesserung der Wirksamkeit der nationalen Zollverwaltungen beschlossen, die besten ihrer jeweiligen Praktiken zu ermitteln und Empfehlungen auszusprechen, die dann durch jede nationale Verwaltung an ihren eigenen Kontext angepasst werden.

    BSCC Baltic Sea Customs Conference: Konferenz der Zollverwaltungen der Ostsee-Anrainerstaaten

    CBS Council of Baltic Sea States: Rat der Ostsee-Anrainerstaaten

    CCN/CSI Common Communication Network/Common System Interface. (Kommunikationsplattform und -schnittstelle für die Verbindung der nationalen Verwaltungen und der Kommission)

    COMPACT Compliance and Partnership, Customs and Trade

    DDS Data Dissemination System (Deutsch: Datenverbreitungssystem; Server für die Veröffentlichung von Daten im Internet)

    ECICS European Customs Inventory of Chemical Substances (Inventar der Bezeichnungen chemischer Stoffe und ihrer Synonyme mit Angabe ihrer Einreihung in die Kombinierte Nomenklatur, in allen elf Amtssprachen)

    EDV-Anwendung Synonym für EDV-Programm

    Effizienz Kriterium, mit dem ermittelt werden soll, inwieweit die erzielten Ergebnisse den eingesetzten Ressourcen entsprechen und ob die Wirkungen zu angemessenen Kosten erzielt wurden.

    Einrichtung Installation und Anwendung eines elektronischen Systems am Einsatzort. Im Lebenszyklus eines elektronischen Systems folgt die Einrichtung auf die Entwicklung und geht dem Betrieb voraus.

    EMCS Excise Movement and Control System. (Integriertes elektronisches System für die Bewegung und Kontrolle verbrauchsteuerpflichtiger Waren)

    EMPACT European Model for Partnership between Customs and Trade

    Entwicklung Programmierung und Erprobung eines elektronischen Systems. Im Lebenszyklus eines elektronischen Systems folgt die Entwicklung auf die Studien und geht der Einrichtung voraus.

    Ergebnisse Kurzfristige Wirkungen einer Maßnahme bei den beabsichtigten Begünstigten.

    EU Europäische Union

    Evaluierung Beurteilung des Wertes einer öffentlichen Intervention in Bezug auf explizite Kriterien und Normen

    E-VZTA Europäisches System der Verbindlichen Zolltarifauskünfte (System für den Austausch und die Konsultation im Zusammenhang mit Entscheidungen der Mitgliedstaaten im Bereich der Einreihung von Waren und, in der Folge, ihrer zolltariflichen Behandlung und der Anwendung handelspolitischer Maßnahmen).

    EWG Europäische Wirtschaftsgemeinschaft

    FISCALIS Mehrjähriges Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Verbesserung der Funktion der indirekten Besteuerungssysteme auf dem Binnenmarkt

    Funktion/Betrieb Nutzung eines elektronischen Systems. Im Lebenszyklus eines elektronischen Systems ist der Betrieb das letztendliche Ziel. In dieser Phase werden die Früchte vorangegangener Investitionen (Studien, Entwicklung, Einrichtung) geerntet, und das System fängt an, auf die Erreichung der Zielsetzungen hinzuarbeiten.

    Gateway Stelle des Anschlusses einer nationalen Verwaltung an das CCN-Netz. Es gibt je angeschlossene Verwaltung immer nur ein einziges Gateway. Die Systeme nutzen für den Zugang zu den Gateways die von den nationalen Verwaltungen verwalteten Netze.

    GD TAXUD Generaldirektion "Steuern und Zollunion"

    Gemeinsame Maßnahmen Gesamtheit der im Rahmen des Programms gemeinsam von den Kommissionsdienststellen und den Mitgliedstaaten organisierten Maßnahmen: Seminare, Austauschmaßnahmen, multilaterale Kontrollen und Ausbildungsmaßnahmen

    ICARUS Kontaktgruppe der Zollstellen an Flughäfen

    IDA Interchange of Data between Administrations, eine Initiative der Europäischen Kommission zur Verbindung der IT-Systeme der Mitgliedstaaten und der Gemeinschaf

    Indikator Maß für eine zu erreichende Zielsetzung, eine eingesetzte Ressource, eine erzielte Wirkung oder eine Variable. Die durch einen Indikator gelieferte Information ist eine quantitative Angabe zur Messung von Fakten oder Meinungen.

    ISPP Information System for Processing Procedures (System, das gegenwärtig für die Verwaltung von Informationen über Bewilligungen zur aktiven Veredelung eingesetzt wird)

    IT Informationstechnologie

    MEANS Méthode d'évaluation des Actions de Nature Structurelle. Methode für die Evaluierung von Maßnahmen struktureller Art, wird für die Evaluierung von Programmen der Gemeinschaft angewandt. "MEANS" definiert die üblichen Phasen und Etappen einer Evaluierung und sorgt dafür, dass der Beobachtung, Analyse und Beurteilung eine Etappe der Abgrenzung und der Strukturierung der Evaluierung vorausgeht, deren Durchführung weiter unten im Einzelnen beschrieben wird.

    MIAS MwSt-Informationsaustauschsystem (EDV-Netz, über das die Mitgliedstaaten bei einander Informationen über alle innergemeinschaftlichen Warentransaktionen abrufen können, die zwischen in ihrer eigenen MwSt.-Datei registrierten Beteiligten und in einem anderen Mitgliedstaat registrierten Beteiligten durchgeführt werden; ferner können sie über dieses Netz die Gültigkeit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer eines Steuerpflichtigen überprüfen)

    MoU Memorandum of Understanding

    MVS Movement Verification System

    MwSt. elektronischer Handel System, dass die Anmeldung, die Einziehung und die Zuteilung der durch die Wirtschaftsbeteiligten geschuldeten Mehrwertsteuer ermöglicht

    MwSt. Mehrwertsteuer

    Nachhaltigkeit Kriterium, mit dem ermittelt werden soll, in welchem Maße bewirkte Veränderungen und Nutzen nach Ablauf des Programms Bestand haben werden.

    Nachträgliche Evaluierung Evaluierung, in deren Rahmen die öffentliche Intervention nach Abschluss des Programms rekapituliert und bewertet wird

    NSTI Neues EDV-gestütztes Versandverfahren. (System, das den elektronischen Datenaustausch zwischen den verschiedenen nationalen Verwaltungen parallel zu den Warenbewegungen ermöglicht)

    NUS Neue Unabhängige Staaten (der ehemaligen Sowjetunion)

    Nutzen Kriterium, mit dem ermittelt werden soll, ob das Programm die Änderungen bewirkt hat, welche die Beteiligten aufgrund ihrer Erfordernisse erwartet haben

    ODYSSUD Kontaktgruppe zur Organisation von Zollstellen in Häfen im Süden der Union

    OLAF Office pour la Lutte Anti-Fraude (Amt für Betrugsbekämpfung der Europäischen Kommission)

    OMD Organisation Mondiale des Douanes (Weltzollorganisation) (engl.: World Customs Organisation "WCO")

    Phare Das Finanzhilfesystem für die Beitrittsländer wurde durch die EG im Jahr 1990 eingeführt.

    PSO Project Support Office

    RALFH Rotterdam /Antwerpen / Le Havre / Felixstowe / Hamburg

    SCAC Standing Committee of Administrative Cooperation (Ständiger Ausschuss für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden des Programms "Fiscalis")

    SEED Datenaustauschsystem im Bereich der Verbrauchsteuern: Register aller als zugelassene Lagerinhaber oder verbrauchsteuerrechtlich registrierte Wirtschaftsbeteiligte im Sinne der Richtlinie 92/12/EWG anerkannten Personen.

    Seminare Seminare sind der ideale Rahmen für das Treffen nationaler Beamten und Sachverständigen zum Zweck der Analyse von Problemen sowie der Ermittlung und Verbreitung der bewährtesten Lösungen. Ihr Ziel besteht darin, den nationalen Beamten die Möglichkeit zu geben, in ihrem eigenen Namen (und nicht als Vertreter ihrer nationalen Verwaltung) über ihre Erfahrungen zu sprechen, um die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungsbehörden zu verbessern.

    SIGL Système d'Information de Gestion des Licences. (System für die Information über und die Verwaltung von Einfuhrlizenzen für Textilien und Stahl, die Zollkontingenten unterliegen)

    SIPA Système d'Information Préalable en matière d'Accises. (Vorabinformationssystem im Bereich der Verbrauchsteuern. Dieses System ermöglicht es einem Mitgliedstaat, aus dem eine Ladung von verbrauchsteuerpflichtigen Erzeugnissen abgeht, dem Bestimmungsmitgliedstaat eine Mitteilung mit einer Information oder Warnung zu senden, damit zu gegebener Zeit Kontrollen durchgeführt werden können).

    SMS Specimen Management System

    Suspensions Ermöglicht die Schaffung eines Dossiers über Einfuhrzollaussetzungen für bestimmte Waren und stellt eine Unterstützung der Veröffentlichung der Verordnungen im Amtsblatt dar

    TACE Travel and Conference Facility

    TACIS Technical Assistance for the Commonwealth of Independent States: Finanzhilfesystem für die Staaten der ehemaligen Sowjetunion

    TAIE Technical Assistance Information Exchange

    TAIEX Technical Assistance Exchange Office: Büro der Europäischen Kommission, das mit Ersuchen um Know-how-Transfer zugunsten von Beitrittsländern befasst ist

    TARIC TARif Intégré Communautaire - Integrierter Zolltarif der Gemeinschaft. (Kompendium, in dem auf der Grundlage der kombinierten Nomenklatur für jede Warenart die entsprechenden Zollsätze, die sonstigen erhobenen Abgaben der Gemeinschaft sowie die anderen besonderen Gemeinschafts regelungen für diese Warenart festgelegt sind)

    TCO/TCT Transfert des Cachets d'Origine/Transmission des Cachets de Transit (Anwendung zur Sicherstellung der Übermittlung von Informationen über Stempelabdrücke auf den Ursprungszeugnissen und Versandpapieren von der Kommission an die nationalen Verwaltungen mithilfe einer E-Mail-Anwendung)

    TEMPO Taxud Electronic Management of Projects Online. (Methodik für die Entwicklung und Verwaltung von EDV-Projekten)

    TQS Tariff Quota and Surveillance. (Anwendung für die Verwaltung von Zollkontingenten und Zollplafonds sowie die Einfuhrüberwachung und zwar aus wirtschaftlichen Gründen und zur Betrugsbekämpfung)

    Unit Values Anwendung zur Berechnung der Einheitswerte, die als Bezugsgrundlage dienen

    VATR Antrag auf Überprüfung der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer im System MIAS

    Verfügbarkeit Anteilige Betriebsbereitschaftszeit eines Netzes. Bei CCN/CSI stellt die Verfügbarkeit den Durchschnitt der Gateways und ihrer Anschlüsse dar. Nichtverfügbarkeiten, die auf von den nationalen Verwaltungen betriebene Netze oder Systeme zurückzuführen sind, werden nicht berücksichtigt.

    Verwaltungsgruppe Fünf Verwaltungsgruppen, in denen die Mitgliedstaaten vertreten sind, verwalten unter der Aufsicht des Ausschusses "Zoll 2002" die Schwerpunktbereiche des Programms: die Verwaltungsgruppen "Administration", "Kontrollen", "Ausbildung", "Beziehungen zur Wirtschaft" sowie "Informationstechnologien und neue Entwicklungen". Diese Verwaltungsgruppen treten etwa zweimal jährlich zusammen.

    Vorläufige Evaluierung Kritische Beurteilung der ersten Leistungen und der ersten Ergebnisse des Programms, wodurch die Qualität des Monitoring und der Durchführung bewertet werden kann

    WCO World Customs Organisation (Weltzollorganisation), vgl. OMD

    Wirksamkeit Kriterium, mit dem ermittelt werden soll, inwieweit die formellen Zielsetzungen des Programms erreicht und ob die erwarteten Wirkungen erzielt wurden.

    ZIS Zollinformationssystem (zentrale Datenbank für die Verhütung, Ermittlung und Verfolgung von Verstößen gegen die Zoll- oder Agrarvorschriften, wobei die um vieles raschere Informationsverbreitung die Wirksamkeit der Kooperations- und Kontrollverfahren der zuständigen Behörden verstärkt)

    ZOLL 2002 Mehrjähriges Aktionsprogramm der Gemeinschaft, das die von den Mitgliedstaaten im Bereich des Zollwesens durchgeführten Maßnahmen unterstützt und ergänzt.

    Zweckmäßigkeit Mit diesem Kriterium soll ermittelt werden, inwieweit die Zielsetzungen des Programms den Erfordernissen der Mitgliedstaaten nahe kommen.

    Anhänge

    Anhang 1 Das Verfahren: Anwendung des Modells MEANS für die Strukturierung der Evaluierung

    Um ein kohärentes und einheitliches Konzept für die Evaluierung der Programme der Gemeinschaft zu gewährleisten, wurde die Methode MEANS [56] (Méthode d'Evaluation des Actions de Nature Structurelle, also Methode für die Evaluierung von Maßnahmen struktureller Art) entwickelt. Sie definiert die typischen Phasen und Etappen einer Evaluierung und sorgt dafür, dass der Beobachtung, Analyse und Beurteilung eine Etappe der Abgrenzung und der Strukturierung der Evaluierung vorausgeht, deren Durchführung weiter unten im Einzelnen beschrieben wird.

    [56] BAND 3, SEITE 25

    1. ABGRENZUNG DES EVALUIERUNGSBEREICHS

    Erfasster Zeitraum

    Der vorliegende Bericht ergänzt für die Jahre 2000 bis 2002 die bereits im Rahmen des Programms durchgeführten Evaluierungen: die Halbzeitevaluierung [57] von "Zoll 2002" über das bis zum Jahr 2000 Erreichte.

    [57] Zwischenbericht über die Durchführung des Programms "Zoll 2002", SEK(2001) 1329 vom 31.07.2001; Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen

    Erfasste Akteure

    Die Art und Weise, in der die nationalen Verwaltungen die durch das Programm gebotenen Möglichkeiten nutzen, ist für die Erreichung der Zielsetzungen von entscheidender Bedeutung. Die Mitgliedstaaten und die Kommission sind die Hauptakteure des Programms.

    2. STRUKTURIERUNG DER EVALUIERUNG

    2.1. Kriterien und Fragen der Evaluierung

    Die erste Etappe der Strukturierungsphase bezieht sich auf die zu evaluierenden Wirkungen.

    Das Modell MEANS unterscheidet vier verschiedene Wirkungen, die in einer Evaluierung gemessen werden können. Diese zu bewertenden Wirkungen oder Kriterien sind in Abbildung 1 dargestellt.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Abbildung 1 Zu bewertende Wirkungen einer Politik

    Die Ergebnisse sind die unmittelbaren Wirkungen einer Tätigkeit bei den beabsichtigten Begünstigten [58], die Auswirkungen sind die mittel- und langfristigen Wirkungen einer Tätigkeit [59], und zwar entweder bei den beabsichtigten Begünstigten oder, mittelbar, bei sonstigen Begünstigten.

    [58] Beispielsweise wurden, im Anschluss an ein Seminar, die Anwendungsprobleme einer bestimmten Zollvorschrift ermittelt und sachdienliche Lösungen vorgeschlagen.

    [59] Beispiel einer mittelfristigen Auswirkung: Im Anschluss an das Projekt einer Arbeitsgruppe wurden das Risikoanalysesystem und insbesondere die Auswahlkriterien modifiziert; langfristige Auswirkung: Die nationale Zollverwaltung hat ihre Leistungen im Kampf gegen Nachahmungen verbessert;

    Die Evaluierung erfolgt anhand der folgenden globalen Frage:

    "Waren die im Rahmen des Programms "Zoll 2002" durchgeführten Maßnahmen wirksam, effizient, zweckmäßig oder nützlich, und gibt es Veranlassung zu der Annahme, dass sie - bezogen auf die allgemeinen Zielsetzungen des Programms - zu nachhaltigen Ergebnissen führen werden?"

    Hinsichtlich der Wirksamkeit lautet die Frage:

    - ob die im Programm "Zoll 2002" formulierten formellen Zielsetzungen erreicht wurden;

    - welche Erfolge im Rahmen des Programms erzielt wurden und welche Schwierigkeiten aufgetreten sind;

    - ob die gewählten Lösungen geeignet sind und welchen Einfluss sie außerhalb des Programms haben.

    Im Rahmen dieser Evaluierung wird die Effizienz durch den Vergleich der erzielten Ergebnisse oder Auswirkungen mit den eingesetzten Ressourcen bewertet. Anders ausgedrückt lautet die Frage, ob die erzielten Wirkungen in angemessenem Verhältnis zu dem eingesetzten Budget des Programms "Zoll 2002" stehen.

    Die Evaluierung der Zweckmäßigkeit erstreckt sich auf die Kohärenz zwischen den Zielsetzungen des Programms und den Erfordernissen der Mitgliedstaaten und der Europäischen Union.

    Die Frage hinsichtlich des Nutzens lautet: Hat das Programm die Änderungen bewirkt, welche die Beteiligten aufgrund ihrer Erfordernisse erwartet haben?

    Schließlich betrifft die Frage, ob davon ausgegangen werden kann, dass die bewirkten Veränderungen (und Nutzaspekte) nach dem Ende des Programms Fortbestand haben werden, die Nachhaltigkeit der Ergebnisse.

    2.2. Weiterentwicklung der Zielsetzungen des Programms

    Zwar wurden im Zwischenbericht die anfänglichen Zielsetzungen klargestellt, es wurde jedoch auch die Notwendigkeit unterstrichen, im Rahmen des Programms diese anfänglichen Zielsetzungen an die Entwicklungen anzupassen, die das Umfeld berühren, in dem die Zollbehörden agieren.

    Zu diesem Zweck wurden die Zielsetzungen des Programms derart ergänzt, dass sie die Mitteilung der Kommission [60] vom Februar 2002 über eine Strategie für die Zollunion berücksichtigen, in der die Herausforderungen aufgeführt werden, vor denen der Zoll steht. Sie erinnert daran, dass sich der Zoll - neben der sehr wichtigen Aufgabe der Abgabenerhebung - für die Anwendung der Gemeinschaftspolitik in nahezu allen Bereichen, die mit internationalem Handel zu tun haben, einsetzt. Sie unterstreicht die Spannung zwischen der zunehmenden Arbeit der Bekämpfung des illegalen Handels (Betrug, Nachahmung, Nichtbefolgung von Umweltschutzvorschriften) einerseits und der gesteigerten Nachfrage der Wirtschaftsbeteiligten nach schnellerer Abfertigung andererseits. Die Frage lautet, wie die Kontrollen intensiviert werden können, während gleichzeitig der legale Handel erleichtert wird. Zu dieser Schwierigkeit kommen die Herausforderungen der Erweiterung hinzu.

    [60] Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und den Wirtschafts- und Sozialausschuss über eine Strategie für die Zollunion vom 8. Februar 2001, Nr. KOM(2001)51 endg.

    In dieser Mitteilung werden die strategischen Zielsetzungen für den Zoll für die kommenden Jahre wie folgt definiert:

    - "Bereitstellung eines Entwicklungsrahmens für den internationalen Handel auf Grundlage transparenter und dauerhafter Vorschriften, die kohärent angewandt werden;

    - Versorgung der Haushalte der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten mit den nötigen Haushaltsmitteln;

    - Schutz der Gesellschaft vor unlauteren internationalen Handelspraktiken und Schadensabwendung, vor allem dort, wo es um finanzielle, handelspolitische sowie die öffentliche Gesundheit oder die Umwelt berührende Interessen geht. "

    Nach diesen Zielsetzungen werden in der Mitteilung fünf Handlungsbereiche für den Zoll identifiziert:

    - Zollrecht, wobei der Schwerpunkt auf die Verbreitung von Informationen gelegt wird, um die Einheitlichkeit und die Kohärenz seiner Anwendung zu fördern;

    - Verbesserung des operationellen Teils durch eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen den nationalen Verwaltungen;

    - Verbesserung der Dienstleistungen für die Unternehmen;

    - Verstärkung der Ausbildung, einschließlich derjenigen der Wirtschaftsbeteiligten;

    - Förderung der internationalen Zusammenarbeit zwischen den Zollbehörden.

    Schließlich wird die strategische Bedeutung der Einführung der EDV für diese verschiedenen Bereiche betont.

    In der Evaluierung wird üblicherweise die Frage gestellt, ob die expliziten Zielsetzungen des Programms den Problemen, die es den Erwartungen zufolge angehen soll, angemessen sind.

    Die Frage der Zweckmäßigkeit wird hier allerdings nicht umfassend behandelt werden, da sie im Wesentlichen Gegenstand der Halbzeitevaluierung ist, in deren Verlauf sie umfassend behandelt wurde, sowie einer "Ex-ante"-Evaluierung, in deren Folge Änderungen hinsichtlich der Zielsetzungen vorgeschlagen werden könnten.

    Es kann jedoch in diesem Stadium festgestellt werden, dass die im Programm "Zoll 2002" festgeschriebenen Zielsetzungen im Hinblick auf die Anfang 2001 festgestellte Entwicklung des Kontexts nach wie vor zweckmäßig sind.

    Die Vorgehensweise stützt sich hauptsächlich auf die von den Mitgliedstaaten ausgefuellten Fragebögen. Durch die Fragen werden die Mitgliedstaaten aufgefordert, Daten zu übermitteln oder ihre Stellungnahme abzugeben, zudem ist bei 29 Fragen auf einer Skala von 1 bis 4 der Beitrag einer Tätigkeitsart oder des Programms insgesamt zur Erreichung eines bestimmten Ergebnisses oder einer bestimmten Auswirkung anzugeben.

    Diese Einschätzungen, die unter Berücksichtigung der Kommentare und der festgestellten Leistungen oder Erfolge interpretiert werden, stellen die Beurteilungskriterien dar.

    3. BAUMSTRUKTUR DER ZIELSETZUNGEN UND VERKNÜPFUNG DER WIRKUNGEN MIT DEN ZIELSETZUNGEN

    In der Halbzeitevaluierung wurden die Zielsetzungen des Programms klar gestellt: Von der Hauptzielsetzung der Verbesserung des Funktionierens des Binnenmarkts lassen sich drei Einzelzielsetzungen ableiten: einheitliche Anwendung der Rechtsvorschriften, Schutz der Interessen der Gemeinschaft und Erleichterung des Handels. Mit der Evaluierung soll ermittelt werden, ob die Ergebnisse und Auswirkungen der Projekte zur Erreichung dieser Zielsetzungen beitragen. Zu diesem Zweck werden zuerst die erwarteten Wirkungen der Projekte ermittelt; diese können dann mit den Zielsetzungen verknüpft werden, sodass eine Baumstruktur der erwarteten Wirkungen erarbeitet wird.

    In den Anhängen 1 und 2 sind die Baumstrukturen der erwarteten Ergebnisse für die gemeinsamen Maßnahmen einerseits und für die EDV-Anwendungen andererseits dargestellt. Die Baumstruktur der Zielsetzungen ist auf zweierlei Art zu lesen: ausgehend von der Spitze, das heißt, indem gefragt wird, wie jede Ebene zu realisieren ist, oder ausgehend von der Wurzel, indem gefragt wird, warum die einzelnen Maßnahmen ergriffen wurden.

    In einer zweiten Phase muss anhand der Betrachtung evaluiert werden können, in welchem Maße die erwarteten Wirkungen tatsächlich festgestellt wurden.

    Anhang 2 Schematische Darstellung der Zielsetzungen des Programms "Zoll 2002" und der erwarteten Wirkungen der gemeinsamen Massnahmen

    In der folgenden schematischen Darstellung werden die Zielsetzungen des Programms "Zoll 2002" - so wie sie bereits im Zwischenbericht in erwartete Auswirkungen und Ergebnisse aufgeschlüsselt werden konnten - den erwarteten Ergebnissen und Auswirkungen der gemeinsamen Maßnahmen gegenüber gestellt. Die Arten der organisierten Maßnahmen werden wie folgt bezeichnet: "S" für Seminare, "AM" für Ausbildungsmaßnahmen, "PG" für Projektgruppen, "A" für Austausch. Jede Art von gemeinsamer Maßnahme wird in den Feldern "Ergebnisse" mit den zugehörigen "Auswirkungen" aufgeführt.

    Von manchen Maßnahmen werden sowohl Ergebnisse als auch Auswirkungen erwartet, von anderen nur Auswirkungen (beispielsweise von der Ausbildung).

    Diese schematische Darstellung zeigt, wie die jüngst organisierten Maßnahmen in kohärenter Weise mit den anlässlich der Halbzeitevaluierung explizit dargelegten Zielsetzungen des Programms verknüpft sind.

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Anhang 3 Bewertungen der Wirkungen der gemeinsamen Massnahmen durch die Mitgliedstaaten

    Anhang 3.1 Seminare

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Von 1 (schwach) bis 4 (sehr gut)

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Anhang 3.2 Austauschmaßnahmen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Anhang 3.3 Projektgruppen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Anhang 3.4 Ausbildung

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Anhang 3.5 Allgemeine Bewertung

    Anhang 4 Zusammenfassung der Einzelbewertungen der Teilnehmer der Seminare 2000, 2001 und 2002 (Ergebnisse von 18 der insgesamt 29 Seminare)

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Anhang 5 Entwicklung der Anzahl der Austauschmassnahmen

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    NB: Die Summen in der letzten Spalte können von den Summen der vorhergehenden Tabelle (Entwicklung der Austauschmaßnahmen nach Ländern) abweichen. Die Zahlenangaben in dieser Tabelle wurden nämlich den am Jahresende von den Staaten eingereichten Jahresbilanzen entnommen, während die Zahlenangaben in der vorhergehenden Tabelle dem allgemeinen Fragebogen entnommen wurden; bei dieser Gelegenheit haben manche Staaten signifikante Berichtigungen vorgenommen.

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Anhang 6 Der EDV-Haushalt von "Zoll 2002"

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Anhang 7 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Entwicklung, Einrichtung und Funktionsweise des CCN/CSI-Systems zu bewerten

    Frage

    Geben Sie bitte an, inwieweit Sie mit den folgenden Vorschlägen einverstanden sind; verwenden Sie dabei eine Skala von 1 (vollständig einverstanden) bis 5 (überhaupt nicht einverstanden).

    Antworten

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Anhang 8 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Vollständigkeit der von den "Zoll 2002"-Systemen gelieferten Informationen zu bewerten

    Frage

    Können Sie die Vollständigkeit der Informationen bewerten, die diese Systeme Ihrem Mitgliedstaat in Bezug auf die Hauptzielsetzungen des Programms liefern?

    - Verbesserung der administrativen Zusammenarbeit und des Informationsaustauschs zwischen den Zollverwaltungen;

    - Erleichterung der Kommunikation mit den Wirtschaftsbeteiligten und der Berücksichtigung ihrer Besorgnisse;

    - Verbesserung der Qualität und der Ergebnisse der Zollkontrollen;

    - Verbesserung der Betrugsbekämpfung;

    - Verbesserung der Anwendung des Gemeinschaftsrechts im gesamten Zollgebiet.

    1 Es werden alle nötigen Informationen geliefert

    2 Es werden fast alle nötigen Informationen geliefert, es sind jedoch gewisse Verbesserungen möglich

    3 Es werden nicht alle nötigen Informationen geliefert

    4 Die gelieferten Informationen sind nicht von Nutzen

    Antworten

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Anhang 9 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Qualität der mit den Systemen von "Zoll 2002" gelieferten Informationen zu bewerten

    Frage

    Können Sie in Bezug auf die Erfordernisse Ihres Mitgliedstaats die Qualität der durch die unten aufgeführten Systeme gelieferten Informationen bewerten?

    Antworten

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Anhang 10 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Einrichtung und Funktionsweise der nationalen Komponenten in den mit "Zoll 2002" entwickelten Systemen zu bewerten

    Frage

    Geben Sie bitte an, inwieweit Sie mit den folgenden Vorschlägen einverstanden sind; verwenden Sie dabei eine Skala von 1 (vollständig einverstanden) bis 5 (überhaupt nicht einverstanden).

    Antworten

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Anhang 11 Bitte an die Mitgliedstaaten, den Beitrag der mit "Zoll 2002" entwickelten Systeme zur Erreichung der Programmziele zu bewerten

    Geben Sie bitte an, inwieweit Sie mit den folgenden Vorschlägen einverstanden sind; verwenden Sie dabei eine Skala von 1 (vollständig einverstanden) bis 5 (überhaupt nicht einverstanden).

    >VERWEIS AUF EIN SCHAUBILD>

    Anhang 12 Bitte an die Mitgliedstaaten, die Nutzung der im Rahmen von "Zoll 2002" entwickelten Systeme zu bewerten

    Fragen

    Besitzen Sie ein System für die Überwachung der Nutzung der EDV-Systeme, das heißt, führen Sie regelmäßige Statistiken über die Nutzung dieser Systeme?

    Kreuzen Sie bitte in der Spalte "Überwachung" der folgenden Tabelle an, ob Sie die Nutzung der genannten Systeme überwachen (ja oder nein), und ja, ob Sie dies regelmäßig (kontinuierliche Überwachung auf Systemebene und regelmäßige Berichterstattung) oder ad hoc (keine regelmäßige Berichterstattung) tun.

    Geben Sie bitte für sämtliche Systeme, die Sie überwachen oder über deren Nutzung Sie einen sicheren Überblick haben, die Häufigkeit ihrer Nutzung an, indem Sie eine der Optionen in der Spalte "Häufigkeit" ankreuzen.

    Besteht in Ihrem Mitgliedstaat für die Beamten eine rechtliche oder administrative Verpflichtung zur Nutzung dieser Systeme? (Zutreffendes bitte in der Spalte "Verpflichtung" ankreuzen!)

    Antworten

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

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