Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52003DC0526

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus

    /* KOM/2003/0526 endg. */

    52003DC0526

    Mitteilung der Kommission an den Rat und das Europäische Parlament - Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus /* KOM/2003/0526 endg. */


    MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DEN RAT UND DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT - Die Europäische Union und die Vereinten Nationen: ein Plädoyer für den Multilateralismus

    INHALTSVERZEICHNIS

    Einleitung

    1. Wie kann die EU dazu beitragen, dass mit den multilateralen Zielen und Instrumenten eine gebührende Wirkung erzielt wird?

    1.1. Eine Vorreiterrolle übernehmen: ein ehrgeiziges Konzept für die Aushandlung und Anwendung von UN-Instrumenten

    1.2. Abstimmung der multilateralen und der bilateralen Politik

    2. Die EU und die Vereinten Nationen: mehr Effizienz und Wirkung durch Zusammenarbeit

    2.1. Aufbau einer umfassenderen Partnerschaft

    2.2. Über die Entwicklung hinaus: Verbesserung der Zusammenarbeit zur Förderung von Frieden und Sicherheit

    3. Die Werte und Interessen der EU im UN-System wirksam fördern

    3.1. Die EU im UN-System: bisher gute Fortschritte

    3.2. Voraussetzungen für einen effektiven Beitrag der EU zu UN-Debatten

    Schlussfolgerung

    ANHANG I: Aktionsplan zur Umsetzung der Mitteilung

    ANHANG II: Das System der Vereinten Nationen - wichtigste Einrichtungen und Akronyme

    Einleitung

    Das Engagement der Europäischen Union für den Multilateralismus ist ein Grundprinzip ihrer Außenpolitik. Angesichts der Notwendigkeit einer internationalen Zusammenarbeit zur Bewältigung zahlreicher globaler Herausforderungen hat die EU ein klares Interesse an der Förderung der ständigen Weiterentwicklung und Verbesserung der Instrumente der Weltordnungspolitik (,global governance"). Der Aufbau und die Aufrechterhaltung internationaler Organisationen erfordert großen Einsatz. Der Erfolg hängt von der Entschlossenheit der Länder ab, die Regeln, die sie sich selbst gegeben haben, zu befolgen, sowie von ihrem Engagement, andere zu überzeugen, die Regeln zu befolgen, wenn sie versucht sind, sich anders zu verhalten. Da unsere Institutionen allmählich immer größere Bereiche abdecken, werden die Hürden, die wir zu nehmen haben, um sie zu erhalten, zahlreicher und nicht seltener werden.

    Daher wird in den kommenden Jahren das Engagement Europas für den Multilateralismus - und für die Vereinten Nationen als Dreh- und Angelpunkt des multilateralen Systems - mit ausschlaggebend dafür sein, inwieweit das institutionelle Gefüge, das in den Jahren nach dem Zweiten Weltkrieg errichtet wurde, immer noch als Fundament des internationalen Systems dienen kann. Das Gegenteil wäre verheerend wegen der Auswirkungen auf Frieden und Sicherheit in der Welt, aber auch auf die umfassende multilaterale Agenda, die von Folgemaßnahmen im Anschluss an die jüngsten internationalen Konferenzen bis hin zur Entwicklung eines festen Regelwerks für das internationale Handelssystem reicht.

    Dies ist besonders relevant und wichtig in einer Zeit, in der es darauf ankommt, dass die Union ihre Unterstützung für das multilaterale und das UN-System ausbaut, vor allem vor dem Hintergrund der Besorgnis erregenden Gewaltakte gegen humanitäre Helfer und Mitarbeiter der Vereinten Nationen und anderer Organisationen, einschließlich des jüngsten Anschlags in Irak.

    Ein aktives Engagement für einen effektiven Multilateralismus bedeutet mehr als Lippenbekenntnisse. Es bedeutet, die globalen Regeln ernst zu nehmen, ob diese nun die Erhaltung von Frieden oder die Begrenzung von Kohlenstoffemissionen betreffen. Es bedeutet, andere Länder bei der Umsetzung und Einhaltung dieser Regeln zu unterstützen. Es bedeutet, sich aktiv an multilateralen Foren zu beteiligen und sich für eine zukunftsorientierte Agenda einzusetzen, die über die bloße Wahrung nationaler Interessen hinausgeht.

    Die Europäische Union hat ihr Potenzial als zentrale Säule des UN-Systems [1] bereits in hohem Maße genutzt. Die EU-Organe haben wiederholt bekräftigt [2], wie wichtig eine bessere Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und eine Stärkung der Stimme der EU in den Vereinten Nationen ist. Jedoch könnte noch viel mehr getan werden.

    [1] Der Ausdruck ,System der Vereinten Nationen" bezieht sich in dieser Mitteilung auf die Hauptorgane der Vereinten Nationen, insbesondere die Generalversammlung und den Wirtschafts- und Sozialrat und die ihnen untergeordneten Gremien, den Sicherheitsrat und das Sekretariat, sowie die UN-Programme und -Fonds und die Sonderorganisationen, einschließlich der Bretton-Woods-Institutionen.

    [2] Siehe auch Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Göteborg vom Juni 2001.

    Die Ausgangslage: Die EU muss erhebliche Herausforderungen bewältigen, wenn sie ihr Potenzial in den Vereinten Nationen nutzen will.

    Zwar spricht die EU in den UN-Debatten allmählich immer mehr mit einer Stimme, doch ihr echter Einfluss und ihre Fähigkeit zur Vermittlung europäischer Werte auf der Weltbühne bleiben hinter ihrem wirtschaftlichen und politischen Gewicht und auch hinter ihrem finanziellen Beitrag zu den UN-Einrichtungen [3] zurück. Die Fälle, in denen die EU entschlossen und kohärent gehandelt hat, wie bei dem Kyoto-Protokoll, der Vorbereitung der Internationalen Konferenz über Entwicklungsfinanzierung oder der Schaffung des Internationalen Strafgerichtshofs, zeigen, was die EU eigentlich auf einer Vielzahl von Gebieten erreichen könnte. Zu häufig noch beschränkt sich die EU auf eine rein reaktive Haltung. Ein proaktiveres Verhalten würde ausführlichere Dialoge und Vorbereitungsarbeiten mit anderen Ländern und Ländergruppen voraussetzen. Darüber hinaus ist die EU zwar zu einer systematischen EU-internen Koordinierung in den meisten UN-Gremien übergegangen, doch kommt es immer wieder vor, dass sie bei Abstimmungen nicht in der Lage ist, sich auf eine gemeinsame Linie zu einigen, vor allem im Bereich der GASP. Auch wenn in der Vergangenheit die praktischen Folgen solcher Diskrepanzen in der Regel nebensächlich waren, haben sie unverhältnismäßig hohe Auswirkungen auf die Glaubwürdigkeit der EU - insbesondere in Fällen, in denen zu den betreffenden Fragen im Rahmen der GASP gemeinsame Standpunkte festgelegt wurden. Darüber hinaus sollte die innere Spaltung in der Irak-Frage Anlass dazu geben, einen tiefgreifenden Denkprozess innerhalb der EU in Gang zu setzen.

    [3] Auf die EU (EG und ihre Mitgliedstaaten) entfallen rund 55% der internationalen öffentlichen Entwicklungshilfe. Die EU-Mitgliedstaaten tragen etwa 37% zum regulären UN-Haushalt bei und ungefähr 50% aller Beiträge der UN-Mitgliedstaaten zu UN-Fonds und -Programmen. Außerdem leisten sowohl die Mitgliedstaaten als auch die EG umfangreiche freiwillige Beiträge.

    Es ist an der Zeit, die Rolle der EU im UN-System generell zu überdenken.

    ,Wir müssen eine internationale Ordnung schaffen, die sich auf einen wirksamen Multilateralismus stützt." Dies ist eines der drei strategischen Ziele der Sicherheitsstrategie, die der Hohe Vertreter der EU für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik dem Europäischen Rat in Thessaloniki am 20. Juni 2003 vorgelegt hat. Darin wird auch Folgendes festgestellt: ,Die Charta der Vereinten Nationen bildet den grundlegenden Rahmen für die internationalen Beziehungen. Die Stärkung der Vereinten Nationen und ihre Ausstattung mit den zur Erfuellung ihrer Aufgaben und für ein effizientes Handeln erforderlichen Mitteln muss ein vorrangiges Ziel für Europa sein."

    Die Ergebnisse des Europäischen Konvents und der anschließenden Regierungskonferenz könnten von grundlegender Bedeutung für die Art und Weise sein, in der die EU zur Arbeit der multilateralen Organisationen beiträgt. Die Erweiterung der EU wird sowohl bedeutende Möglichkeiten als auch große Herausforderungen für die Mitwirkung der EU in den UN-Einrichtungen mit sich bringen: Sie wird das zahlenmäßig Gewicht der EU erhöhen, sie wird mit neuen Herausforderungen für die tagtägliche Koordinierung der EU-Standpunkte verbunden sein und sie wird verschiedene Fragen aufwerfen wie etwa die Zusammensetzung der Regionalgruppen in den Vereinten Nationen. Die Rolle der EU in internationalen Organisationen gehört zu den wichtigsten Themen in Bezug auf die derzeitigen Arbeiten im Rat im Zusammenhang mit der Wirksamkeit der Außenbeziehungen der EU. Die Wirksamkeit des Handelns der EU in den Vereinten Nationen ist hierbei zwangsläufig ein zentraler Aspekt [4]. Außerdem befindet sich auch das UN-System selbst in einem umfassenden Reformprozess und steht vor enormen Herausforderungen. Dies gilt auch für den Bereich Frieden und Sicherheit und die Umsetzung der auf den jüngsten großen Konferenzen eingegangenen Verpflichtungen - und hier wird der Beitrag der EU für den Erfolg entscheidend sein.

    [4] Siehe die Schlussfolgerungen des Rates ,Allgemeine Angelegenheiten" vom 18. und 19. Februar 2002, in denen unter anderem die Stärkung der Rolle der EU in internationalen Organisationen und insbesondere in den Vereinten Nationen behandelt wird.

    Vieles spricht dafür, dass die EU eine Bilanz der bereits erreichten bedeutenden Fortschritte beim Aufbau einer effektiven gemeinsamen Präsenz in und gegenüber den Vereinten Nationen ziehen und Überlegungen zu den Maßnahmen anstellen sollte, die es ihr ermöglichen werden, bevorstehenden Herausforderungen zuversichtlich zu begegnen. In der vorliegenden Mitteilung wird zunächst darauf eingegangen, wie die EU dazu beitragen kann, dass Beschlüsse, die im Rahmen des multilateralen Systems gefasst werden, auch tatsächlich weiterverfolgt und umgesetzt werden. Zweitens werden Anregungen gegeben, wie die EU und die Vereinten Nationen wirksamer zusammenarbeiten können. Drittens werden mögliche Anpassungen des Modus operandi der EU in den Vereinten Nationen untersucht - eine notwendige Voraussetzung für den Übergang zu einer aktiveren und letztlich offensiveren Haltung in Bezug auf den Multilateralismus.

    1. WIE KANN DIE EU DAZU BEITRAGEN, DASS MIT DEN MULTILATERALEN ZIELEN UND INSTRUMENTEN EINE GEBÜHRENDE WIRKUNG ERZIELT WIRD?

    Die Herausforderung: die Verwirklichung der wesentlichen Ziele des multilateralen Systems fördern

    Die Herausforderung, vor der die Vereinten Nationen derzeit stehen, ist klar: Die Weltordnungspolitik wird ineffizient bleiben, wenn die multilateralen Institutionen nicht in der Lage sind, eine effektive Umsetzung ihrer Entscheidungen und Normen zu gewährleisten - ob es nun um die großen weltpolitischen Fragen von Frieden und Sicherheit oder um die praktische Erfuellung der Verpflichtungen geht, die auf den jüngsten UN-Konferenzen im sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Bereich eingegangen wurden. Die EU trägt in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung. Zum einen hat sie den Multilateralismus zu einem Grundprinzip ihrer Außenbeziehungen erhoben. Zum anderen könnte und sollte sie anderen als Vorbild dienen, indem sie ihre internationalen Verpflichtungen umsetzt oder gar darüber hinaus geht.

    Insbesondere zwei Aspekte des EU-Beitrags zur Steigerung der Wirksamkeit der multilateralen Rechtsinstrumente und Verpflichtungen im Rahmen der Vereinten Nationen könnten weiterentwickelt werden: erstens die Fähigkeit der EU, eine Vorreiterrolle bei der Konzipierung und Anwendung multilateraler Instrumente und der Vorbereitung und Umsetzung multilateraler Verpflichtungen zu spielen, und zweitens gegebenenfalls die Unterstützung anderer Länder bei der effektiven Erfuellung ihrer multilateralen Verpflichtungen.

    1.1. Eine Vorreiterrolle übernehmen: ein ehrgeiziges Konzept für die Aushandlung und Anwendung von UN-Instrumenten

    a) Die EU sollte sich nicht nur in der internationalen Gemeinschaft für gemeinsame ehrgeizige Ziele einsetzen, sondern sie muss auch ihr eigenes Engagement durch rasches, konkretes Handeln unter Beweis stellen. Wenn die EU die Annahme und effektive Anwendung zentraler multilateraler Rechtsinstrumente - wie im Falle des Kyoto-Protokolls oder des Internationalen Strafgerichtshofs - aktiv und geschlossen unterstützt hat, war ihre Stimme oft ausschlaggebend dafür, dass genug Zustimmung vorhanden war, um das Inkrafttreten dieser Instrumente zu ermöglichen. Die EU hat kürzlich ihre Bereitschaft zur Übernahme einer Führungsrolle demonstriert, indem sie ein ehrgeiziges Konzept für die Durchführung von Maßnahmen zur Förderung der Verwirklichung der globalen UN-Ziele in den verschiedensten Bereichen vorgelegt hat. Dazu gehören z. B. die Initiative ,Alles außer Waffen", mit der alle Zölle und mengenmäßigen Beschränkungen für die Einfuhren aus den am wenigsten entwickelten Ländern aufgehoben werden sollen, und die Verordnung über die Preisstaffelung bei Arzneimitteln zur Förderung des Verkaufs pharmazeutischer Erzeugnisse an Entwicklungsländer zu deutlich niedrigeren Preisen, die Wasser- und die Energieinitiative der EU sowie die Koalition für erneuerbare Energien, die auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg ins Leben gerufen wurden. Besonders erwähnenswert sind in diesem Zusammenhang die von der EU auf der Konferenz von Monterrey über Entwicklungsfinanzierung eingegangenen Verpflichtungen: deutliche Fortschritte bis 2007, damit das Ziel der Vereinten Nationen, dass 0,7 % des Bruttonationaleinkommens für öffentliche Entwicklungshilfe ausgegeben werden sollen, erreicht werden kann, Steigerung der Wirksamkeit der Hilfe durch eine bessere strategische Koordinierung und die Harmonisierung der Verfahren, Aufhebung der Lieferbindung der Hilfe, stärkerer Aufbau handelsbezogener Kapazitäten und Maßnahmen zur Erreichung einer tragbaren Schuldensituation.

    Im Bereich der Informationsgesellschaft hat die EU einen bedeutenden Beitrag zur Vorbereitung des Weltgipfels über die Informationsgesellschaft geleistet, der in zwei Phasen abgehalten wird: Genf, 10.-12. Dezember 2003 und Tunis, November 2005. Auf diesem Gebiet könnten sich neue Möglichkeiten für eine internationale Zusammenarbeit ergeben.

    b) Die EU muss daher eine aktivere Rolle bei der UN-Reform spielen, die institutionelle Fähigkeit des UN-Systems zur Verfolgung der großen Ziele fördern und sich für mehr Kohärenz zwischen allen Bereichen der Weltordnungspolitik einsetzen. Dies setzt insbesondere Folgendes voraus:

    * Ergreifung neuer Initiativen, um die UN-Reformagenda voranzubringen: Die Maßnahmen der EU sollten sich auf die einschlägigen Entscheidungsgremien (Generalversammlung, Wirtschafts- und Sozialrat und dessen Fach- und Regionalkommissionen) konzentrieren, wobei nicht nur die Notwendigkeit, den Vereinten Nationen in einer sich rasch verändernden Welt mehr Effizienz und Bedeutsamkeit zu verleihen, sondern auch die Auswirkungen der Reform auf die Umsetzung der Entwicklungsagenda im Auge zu behalten sind. Ferner sollte auch gewährleistet werden, dass sich die Ziele des Reformprozesses im Jahreshaushalt der Vereinten Nationen niederschlagen und auch in den künftigen Haushaltsjahren berücksichtigt werden. Die EU hat ein Interesse an der Weiterentwicklung der bestehenden Institutionen und an der Unterstützung neuer Institutionen wie dem Internationalen Strafgerichtshof. Ein neuer Geist der Partnerschaft zwischen dem UN-System, der EU und ihren Mitgliedstaaten wird der UN-Reformagenda förderlich sein. Bei Bedarf sind die Anstrengungen zur Durchführung einer umfassenden Reform des Sicherheitsrates unter sämtlichen Aspekten zu intensivieren. Die Anstrengungen zur umfassenden Reform des UN-Sicherheitsrats in all seinen Aspekten sollten intensiviert werden. Die Kommission ist der Auffassung, dass die EU eine konstruktive Rolle bei den diesbezüglichen Beratungen spielen könnte und sollte.

    * Gewährleistung integrierter Folgemaßnahmen zu den großen Konferenzen und den Zielen der Millenniums-Erklärung, einschließlich der Überwachung der Fortschritte bei der Verwirklichung der Zielsetzung. Die Rolle der EU wird für den Erfolg dieses Prozesses entscheidend sein. In diesem Sinne ist für den Erhalt der politischen Dynamik in den Vereinten Nationen zu sorgen und zu gewährleisten, dass kein Stückwerk von Resolutionen und Prozessen entsteht, sondern kohärente, aufeinander abgestimmte Folgemaßnahmen ergriffen werden.

    * Förderung einer größeren Kohärenz und Ausgewogenheit zwischen den Einrichtungen mit weltordnungspolitischer Kompetenz in den Bereichen Wirtschaft, Umwelt und Soziales. Dies setzt Folgendes voraus:

    - Die Kohärenz zwischen den wesentlichen UN-Organen, den Bretton-Woods-Institutionen und der WTO [5] sollte weiterhin gefördert werden. Wenn die EU hier eine Vorreiterrolle spielen will, wird im Rahmen einer Prüfung der Zusammensetzung der Leitung der Bretton-Woods-Institutionen erwogen werden müssen, ob die EU in der Weltbank und dem Internationalen Währungsfonds nicht stärker vertreten sein sollte.

    [5] Siehe auch die Mitteilung der Kommission ,Handel und Entwicklung - Unterstützung der Entwicklungsländer bei der Nutzung der Vorteile des Handels", KOM(2002) 513 vom 18. September 2002.

    - Die Zusammenarbeit zwischen dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP) und den Sekretariaten der multilateralen Umweltübereinkommen auf der einen Seite und der Welthandelsorganisation (WTO) auf der anderen Seite sollte gestärkt werden. Das Verhältnis zwischen den multilateralen Umweltübereinkommen und den WTO-Regeln sollte geklärt werden, um ein stärkeres Zusammenspiel zu bewirken.

    - Ein kohärentes Konzept für Fragen der sozialen Weltordnungspolitik in allen zuständigen UN-Gremien und eine Stärkung der Schlüsselgremien, die die ,soziale Säule" der Weltordnungspolitik bilden (vor allem die ILO) sowie eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der ILO und der WTO werden benötigt [6]. Es sollte dazu angeregt werden, weitere Überlegungen zur Schaffung eines Sicherheitsrats für Wirtschaft und Soziales anzustellen.

    [6] Zu den UN-Gremien, die sich mit sozialen Fragen befassen, gehören in erster Linie die Internationale Arbeitsorganisation (ILO), aber auch der Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), die Kommission für soziale Entwicklung und der Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung (UNGA) sowie die großen Konferenzen. Die Kommission hat ihre Zusammenarbeit mit der ILO deutlich ausgebaut und konkrete Vorschläge für deren institutionelle Stärkung vorgelegt (siehe die Mitteilung ,Förderung der grundlegenden Arbeitsnormen und sozialere Ausrichtung der Politik im Kontext der Globalisierung", KOM(2001) 416 endg. vom 18. Juli 2001).

    c) Außerdem sollte die EU ähnlich wie auf dem Gebiet der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik, wo sie bereits langfristige Fortschritte in Richtung auf eine größere Wirksamkeit und Kohärenz erzielt hat, eine proaktive Rolle in Bereichen übernehmen, die mit Politik, Sicherheit und Menschenrechten in der Welt zusammenhängen.

    * Mit der Schaffung einer europäischen Streitkraft wird die Frage des möglichen Beitrags der EU zu friedenserhaltenden und friedensschaffenden Maßnahmen unter UN-Mandat dringlicher denn je. Da der GASP und der ESVP das Bestreben zugrunde liegt, die Einhaltung der Grundsätze und der Charta der Vereinten Nationen zu fördern, sind die aktivere und frühzeitigere Unterstützung von Einsätzen unter UN-Mandat oder UN-Führung eine klare Vorgabe für die schrittweise Gestaltung und Nutzung der sicherheits- und verteidigungspolitischen Strategien und Kapazitäten der EU (in Kapitel 2.2 wird diese Frage ausführlicher behandelt). Insbesondere vor dem Hintergrund der jüngsten Ereignisse in Irak und der Verabschiedung der Resolution 1502 des Sicherheitsrates über die Sicherheit der UN-Mitarbeiter sollte die EU auch die derzeitigen Bemühungen in New York zur Verbesserung des völkerrechtlichen Schutzes von humanitären Helfern und von Mitarbeitern der UN- und anderer Organisationen unmissverständlich unterstützen.

    * Im weltweiten Kampf gegen den Terrorismus hat die EU bei der Umsetzung der wesentlichen UN-Instrumente eine bedeutende Rolle zu spielen, zum einen wegen der beispiellosen Abstimmung ihrer internen Politik in den verschiedenen Bereichen, die unter die UN-Maßnahmen gegen den Terrorismus fallen, zum anderen wegen ihrer potenziellen Funktion als Vorbild und Katalysator für andere Regionen der Welt. Die EU hat in dieser Hinsicht bereits beachtliche Leistungen vorzuweisen: Sie reagierte rasch, um die Resolution 1373 des Sicherheitsrates innerhalb der Union umzusetzen, und arbeitete uneingeschränkt mit den einschlägigen UN-Gremien zusammen [7].

    [7] Siehe die beiden Berichte über die Umsetzung der Resolution 1373, welche die EU dem Ausschuss für Terrorismusbekämpfung vorgelegt hat (S/2001/1297 und S/2002/928). Die EU hat spezifische Maßnahmen ergriffen, um bestimmte Aspekte der Resolution auf der Ebene der EU umzusetzen, und hat eng mit dem Ausschuss für Terrorismusbekämpfung des UN-Sicherheitsrates sowie mit Sonderorganisationen wie der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) zusammengearbeitet.

    * Auf dem EU-Gipfel von Thessaloniki einigte sich die EU angesichts der Bedrohung von Frieden und Sicherheit in der Welt durch Massenvernichtungswaffen und Trägerraketen auf eine Reihe von Grundprinzipien und einen Aktionsplan für eine EU-Strategie gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen. Die Beschaffung von Massenvernichtungswaffen oder des zu ihrer Herstellung benötigten Materials durch Terroristen stellt eine zusätzliche Bedrohung mit womöglich unkontrollierbaren Folgen dar. Die EU wird sich insbesondere darum bemühen, ein politisches Konzept zu entwickeln, mit dem für eine bessere Einhaltung multilateraler Verträge gesorgt wird. Eine solche Politik muss darauf gerichtet sein, dass Vertragsverletzungen leichter aufgedeckt und die vertraglichen Regelungen besser durchgesetzt werden können. Die in multilateralen Vertragswerken vorgesehene Rolle der Vereinten Nationen und insbesondere des Sicherheitsrates als letzter Entscheidungsinstanz im Falle der Nichteinhaltung dieser Regeln muss deutlich gestärkt werden.

    * Zur Implementierung von UN-Sanktionen besteht in vielen Fällen Handlungsbedarf auf EG-/EU-Ebene. Damit dies so effizient und reibungslos wie möglich erfolgen kann, wäre mehr Koordinierung innerhalb der EU im Sinne von Artikel 19 EUV wünschenswert, wobei den besonderen Zuständigkeiten der EU-Mitglieder des Sicherheitsrates Rechnung zu tragen ist.

    * Im Bereich der Menschenrechte lässt sich das konkrete Engagement der EU für die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen deutlich an ihrer sehr aktiven Rolle im Rahmen der wichtigsten UN-Foren, -Konferenzen und -Initiativen [8] ablesen. Insbesondere im Zusammenhang mit der UN-Menschenrechtskommission hat die Vorreiterrolle zu einer Vielzahl länderspezifischer oder thematischer Initiativen der EU geführt. In Kapitel 3.2. wird dargelegt, wie sich die Wirksamkeit der Beiträge der EU zur Menschenrechtskommission und anderen Gremien erhöhen ließe.

    [8] Insbesondere in der UN-Menschenrechtskommission und dem Dritten Ausschuss der Generalversammlung, der Kommission für die Rechtsstellung der Frau, bei der Weltkonferenz gegen Rassismus (2001), der Sondertagung der UN-Generalversammlung über Kinder (2002) und durch aktive Unterstützung des Hohen Kommissars für Menschenrechte (UNHCHR) und des Internationalen Strafgerichtshofs (ICC).

    * Was die UN-Initiativen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Drogenhandels betrifft, hat die EU die Arbeit von Gremien wie UNDCP, UNCND, UNODC und der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege aktiv unterstützt. Sie hat sich aktiv an den Verhandlungen über das UN-Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und seine drei Protokolle gegen die Schleusung von Migranten, den Menschenhandel und den Waffenhandel beteiligt. Die EU sollte die Tätigkeit dieser Einrichtungen weiterhin unterstützen und sie zu einer effektiven Zusammenarbeit ermutigen.

    * Im Bereich der Flüchtlings- und Asylpolitik (die weitgehend zu einer gemeinsamen Politik auf EU-Ebene geworden ist) sind die UN-Instrumente und -Institutionen bereits von entscheidender Bedeutung für die EU, und zwar sowohl intern als auch über Europas Grenzen hinaus. Das Amt des Hohen Kommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) ist ein wichtiger Partner für die Kommission im Kontext der Schaffung eines gemeinsamen europäischen Asylsystems wie auch der EG-Maßnahmen zur Verbesserung der Verwaltungskapazitäten im Asylbereich und des Flüchtlingsschutzes in den Kandidatenländern und anderen Drittländern der Welt. Die EU (EG und Mitgliedstaaten) leistet den größten Beitrag zum Haushalt des UNHCR. Die derzeitigen Herausforderungen, vor denen die EU und das UNHCR gemeinsam stehen, sind die Modernisierung des internationalen Schutzsystems und die Umsetzung der Agenda für den Flüchtlingsschutz, die auf eine bessere globale Regelung von Flüchtlingsfragen abzielt [9].

    [9] Siehe die Mitteilung der Kommission über die gemeinsame Asylpolitik und die Agenda für den Flüchtlingsschutz (KOM(2003) 152 vom 26.3.2002) und die Mitteilung der Kommission ,Für leichter zugängliche, gerechtere und besser funktionierende Asylsysteme" (KOM(2003) 315 vom 3.6.2003).

    * Die EU könnte einen bedeutenden Beitrag zu den Vereinten Nationen leisten, indem sie sich für den Dialog der Zivilisationen und Kulturen einsetzt - eine Initiative, die nach dem 11. September 2001 eine neue Dynamik erhielt und für die der UNESCO ein spezifisches Mandat erteilt wurde. Der diesbezügliche Beitrag der EU könnte darauf abzielen, dass dieser Dialog praktische Ergebnisse für den Normalbürger mit sich bringt. Im Mittelpunkt sollten das Bildungswesen und direkte zwischenmenschliche Kontakte zur Förderung des interkulturellen Verständnisses stehen. Außerdem könnte die EU in der internationalen Debatte über die kulturelle Vielfalt im Anschluss an die UNESCO-Erklärung und den Aktionsplan über kulturelle Vielfalt vom November 2001 eine aktive Rolle übernehmen, insbesondere im Zusammenhang mit der Frage der Einführung eines neuen normativen Instruments zur kulturellen Vielfalt.

    * Die EU sollte bei der Aushandlung und Umsetzung bedeutender UN-Initiativen in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Armutsbekämpfung und internationale Sicherheit entschlossen eine Vorreiterrolle übernehmen und zu diesem Zweck ein proaktiveres Konzept für die Entwicklung internationaler Instrumente und spezifischer Durchführungsmaßnahmen der EU verfolgen. Darüber hinaus sollte die EU der UN-Reform neuen Schwung verleihen.

    Die Vorreiterrolle impliziert eine möglichst baldige Ratifikation von UN-Übereinkommen durch die Mitgliedstaaten (und gegebenenfalls die Gemeinschaft). Anschließend müssen sie rasch einschlägige Maßnahmen ergreifen, um wichtige UN-Maßnahmen auf EU-Ebene umzusetzen - und so als Vorbild zu fungieren und eine ,tadellose Bilanz" vorweisen zu können. Auf außenpolitischer Ebene bedeutet die Vorreiterrolle, dass nach Möglichkeit spezifische EU-Initiativen vorzusehen sind, die auf den in den Vereinten Nationen vereinbarten Zielen aufbauen und zu deren Verwirklichung beitragen. Ferner ist zu gewährleisten, dass die wichtigen multilateralen Institutionen über die erforderlichen Mittel verfügen, um effektive Ergebnisse erzielen zu können. Der EU-Ansatz für die Umsetzung der Ziele des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung könnte in dieser Hinsicht als Vorbild dienen. Die EU sollte die Vereinten Nationen auch ermutigen, im Zusammenhang mit dem Follow-up großer Konferenzen wie des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung konsequenter ein auf Benchmarking und klaren Zielen basierendes Konzept zu verfolgen.

    Die Entscheidung für eine Vorreiterrolle würde es auch erforderlich machen, dass die EU bei größeren UN-Veranstaltungen und -Sitzungen - auch derjenigen des Sicherheitsrates - so früh wie möglich gemeinsame Standpunkte festlegt und Bündnisse mit ihren Partnern schließt, so dass die ,kritische Masse" erreicht wird, die für den Erfolg bedeutender multilateraler Initiativen benötigt wird.

    Wenn es greifbare Fortschritte bei den gegenwärtigen UN-Reformen geben soll, müssen die EU und ihre Mitgliedstaaten den Reformprozess im Geiste der Partnerschaft aktiv unterstützen und neue Initiativen auf den Weg bringen, vor allem durch Förderung einer größeren Kohärenz und Ausgewogenheit zwischen den einschlägigen Einrichtungen mit weltordnungspolitischer Kompetenz wie den wesentlichen UN-Organen, den Bretton-Woods-Institutionen und der WTO. In diesem Zusammenhang ist eine Stärkung der Vertretung der EU in der Weltbank und dem IWF zu prüfen.

    1.2. Abstimmung der multilateralen und der bilateralen Politik

    a) Häufig besteht eine große Diskrepanz zwischen den auf globaler Ebene festgelegten Zielen und deren praktischer Umsetzung. Zur Beseitigung des ,Umsetzungsdefizits" muss die EU auf den Ausbau der Kapazitäten ihrer Partner in den Entwicklungsländern hinwirken, insbesondere damit sie ihren internationalen Verpflichtungen nachkommen können, und sie muss die Möglichkeiten für eine gezieltere Unterstützung im Zusammenhang mit spezifischen globalen Zielen und Verpflichtungen prüfen. In dieser Hinsicht leistet die EG als einer der weltweit größten Geber von Entwicklungshilfe bereits einen bedeutenden Beitrag, indem sie die notwendige Unterstützung bei der Umsetzung wichtiger Ziele und Verpflichtungen in ihre Entwicklungshilfeprogramme für Drittländer aufnimmt.

    * Die Kommission wird prüfen, wie die globalen Ziele und Instrumente bei der Programmierung und Bereitstellung von Hilfe für Drittländer effektiv berücksichtigt werden können.

    Die Themen, die dies betrifft, reichen von den bisherigen Prioritäten der Außenhilfe - die zur Berücksichtigung der neuen Ziele gegebenenfalls angepasst werden müssen, welche in der Millenniums-Erklärung, auf dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, auf der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung und in der Entwicklungsagenda von Doha festgelegt wurden - bis hin zu politischen Fragen und Sicherheits- und Menschenrechtsaspekten, die zunehmend in den Zuständigkeitsbereich der EU fallen:

    * Die Kommission bemüht sich darum, die Ziele der nachhaltigen Entwicklung, die auf dem Gipfel von Johannesburg festgelegt wurden, bei ihrer Außenhilfe systematisch zu berücksichtigen. Sie prüft derzeit neue Maßnahmen zur Unterstützung der Wasser- und der Energieinitiative der EU, die in Johannesburg eingeleitet wurden, und wird zu diesem Zweck eng mit den EU-Mitgliedstaaten und der Zivilgesellschaft zusammenarbeiten. Auch die handelsbezogene Hilfe und der Kapazitätenaufbau, einschließlich im Bereich Handel und Umwelt, sollten im Zuge der Fortschritte im Rahmen der Entwicklungsagenda von Doha weiter verbessert werden.

    * Um zu gewährleisten, dass die Arbeit der für Menschenrechte zuständigen UN-Gremien (insbesondere der Menschenrechtskommission) zu konkreten Verbesserungen vor Ort führt, sollte die EU Anstrengungen zur Förderung der Menschenrechte (und der Demokratisierung) in Drittländern noch stärker unterstützen. Die Kommission wird zu diesem Zweck einen breiteren Einsatz ihrer bilateralen Instrumente anstreben, wobei sie sich auf die in den Länderstrategiepapieren festgelegten Menschenrechtsprioritäten in Kombination mit der Europäischen Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) stützen wird. Die Kommission wird auch Mittel und Wege prüfen, wie die grundlegenden Arbeitsnormen stärker durch den Aufbau von Kapazitäten gefördert werden können.

    * Wenn die Resolution 1373 des Sicherheitsrates effektiv zur Bekämpfung des Terrorismus beitragen soll, muss sie weltweit umgesetzt werden, so dass keine Schlupflöcher für Terroristen und deren Anhänger bleiben. Die EU unterstützt andere Länder bei der Umsetzung der Resolution 1373 und die Kommission führt in enger Zusammenarbeit mit dem Rat und den Mitgliedstaaten eine neue Strategie für die gezielte Unterstützung von Drittländern beim diesbezüglichen Kapazitätenaufbau durch. Diese Anstrengungen werden die langfristig ausgerichteten Programme zur Förderung der Entwicklung und des Aufbaus institutioneller Kapazitäten ergänzen, die ein wichtiges Mittel sind, um keine Frustration aufkommen zu lassen und dem Terrorismus den Nährboden zu entziehen.

    * In diesem Zusammenhang sollte die EU die Vereinten Nationen bei ihren Bemühungen zur Bekämpfung der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität und des Drogenhandels nachdrücklich unterstützen, und zwar nicht nur indem sie sich an den Arbeiten der Kommission für Verbrechensverhütung und Strafrechtspflege und der Suchtstoffkommission aktiv beteiligt, sondern auch indem sie anderen Ländern hilft, UN-Schlüsselinstrumente wie das Übereinkommen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität anzuwenden. Unter anderem prüft die Kommission zu diesem Zweck derzeit die Möglichkeiten für eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit dem UN-Büro für Drogenkontrolle und Verbrechensverhütung (UNODC).

    b) Langfristig ist die systematische Integration der Ziele der multilateralen und der bilateralen Politik ein Muss.

    Sehr häufig spiegelt die Tagesordnung bilateraler Treffen zwischen der EU und ihren Partnern nicht die von der Union in multilateralen Foren verfolgten Ziele wider. Umgekehrt verhält es sich nicht anders. Die regulären Treffen zwischen der EU und Ländern oder Ländergruppen im Rahmen der bilateralen Abkommen der EU könnten stärker dazu genutzt werden, zwischen den Standpunkten und Zielen der EU in den Vereinten Nationen und denjenigen ihrer Partner Brücken zu schlagen. Dies könnte sowohl für die Vorbereitung von Resolutionen oder anderen politischen Initiativen als auch für die Verhandlungen unter der Ägide der Vereinten Nationen hilfreich sein. Außerdem nutzt die Union in den Beratungen mit ihren Partnern am Rande oder im Vorfeld von UN-Veranstaltungen nicht ausreichend die ,Hebelwirkung", die sich aus den bilateralen Beziehungen ergeben müsste. Weitere Anstrengungen sollten unternommen werden, um die mangelnde Effizienz und unzureichende Koordinierung der Einflussnahme zu überwinden.

    * Die EU sollte Themen der multilateralen Agenda systematischer in die regelmäßigen bilateralen Beratungen mit ihren Partnern einbeziehen und Zeit, die derzeit für die interne Koordinierung aufgewendet wird, besser dazu nutzen, ihre guten bilateralen Beziehungen verstärkt im Rahmen der Vereinten Nationen einzusetzen.

    Konkret bedeutet dies, dass das Generalsekretariat des Rates und die Kommission gewährleisten sollten, dass der multilaterale Kontext in den Tagesordnungen bilateraler Sitzungen mit Drittländern oder Ländergruppen - wie Gipfel- und Ministertreffen, Tagungen von Assoziationsräten oder Gemischten Ausschüssen und Troika-Treffen - konsequent berücksichtigt wird. Während bisher die bilateralen Konsultationen der EU mit ihren Partnern im Rahmen multilateraler Foren häufig zeitlich zu nah an den einschlägigen UN-Veranstaltungen liegen, um sich nennenswert auswirken zu können, und in der Regel aus dem bilateralen Kontext herausgelöst sind, könnte der Einfluss, den die EU dank ihrer guten Beziehungen zu anderen Ländern und Ländergruppen hat, stärker zur Einwirkung auf die multilaterale Agenda genutzt werden. Der unten erwähnte engere und regelmäßigere Dialog auf Arbeitsebene zwischen den Vereinten Nationen und der Kommission wird dazu beitragen.

    2. DIE EU UND DIE VEREINTEN NATIONEN: MEHR EFFIZIENZ UND WIRKUNG DURCH ZUSAMMENARBEIT

    2.1. Aufbau einer umfassenderen Partnerschaft

    In den letzten Jahren hat sich die gegenseitige Wahrnehmung der EU und der Vereinten Nationen grundlegend gewandelt. Die einzigartige institutionelle Struktur und Rolle der EU (und zuvor der EWG und der EG) mit dem UN-System in Einklang zu bringen, das sich auf die Souveränität der Mitgliedstaaten stützt, dürfte anfangs für beide Seiten nicht leicht gewesen sein. Aber die Vorteile einer Zusammenarbeit, die die universale Legitimität der Vereinten Nationen mit dem wirtschaftlichen und politischen Einfluss der EU kombiniert, sind mittlerweile unbestritten und haben zu regelmäßigen Kontakten auf hoher Ebene und einer intensiven Zusammenarbeit vor Ort geführt. Alle zwei Jahre finden nun Tagungen zwischen den Vereinten Nationen und der EU auf hoher Ebene statt, was regelmäßige Kontakte zwischen dem UN-Generalsekretär und dem stellvertretenden Generalsekretär und dem Rat und der Kommission ermöglicht. In zahlreichen Politikbereichen gehören Konsultationen und Zusammenarbeit mittlerweile zur Routine.

    Die Kommission hat inzwischen begonnen, ihre Beziehungen zum UN-System auszubauen. Sie hat ihre Aufmerksamkeit zunächst auf entwicklungspolitische und humanitäre Belange gerichtet, wie aus der Mitteilung von 2001 über den ,Aufbau einer wirksamen Partnerschaft mit den Vereinten Nationen in den Bereichen Entwicklung und humanitäre Angelegenheiten" [10] hervorgeht. Viele ihrer Empfehlungen, die den Politikdialog, den allgemeinen Rahmen für die operative Zusammenarbeit und strategische Partnerschaften betreffen, wurden bereits oder werden demnächst umgesetzt.

    [10] KOM(2001) 231 endg. vom 2. Mai 2001.

    * Im Kontext des Ausbaus des politischen Dialogs finden nun regelmäßige Tagungen auf hoher Ebene wie auch Arbeitssitzungen statt, die sich stärker mit der Vorausplanung befassen und der Bestandsaufnahme der Zusammenarbeit und der Ermittlung gemeinsamer Grundlagen für deren weitere Intensivierung dienen. In vielen Fällen hat die Kommission Abkommen mit UN-Einrichtungen, -Fonds oder -Programmen geschlossen, in denen ein allgemeiner Rahmen für die Zusammenarbeit festgelegt ist [11]. Was beispielsweise die Zusammenarbeit mit der WHO betrifft, so werden gemeinsame Strategien entwickelt, um eine ganze Bandbreite von Gesundheitsthemen abzudecken [12].

    [11] Insbesondere die Abkommen in Form eines Briefwechsels zwischen der EG und dem UNHCR vom 6. Juli 2000, zwischen der EG und der WHO vom 14. Dezember 2000 und zwischen der EG und ILO vom 14. Mai 2001.

    [12] Beispielsweise trugen die gemeinsamen Anstrengungen der Kommission und der WHO maßgeblich dazu bei, dass ein striktes, allgemein verbindliches WHO-Rahmenübereinkommen zur Eindämmung des Tabakkonsums ermöglicht wurde. Die Zusammenarbeit sollte auch auf die kürzlich eingeleitete EG-Initiative für eine Plattform für klinische Versuche ausgedehnt werden.

    * Zunehmende Anstrengungen wurden unternommen, um eine regelmäßige Teilnahme von EG-Vertretern an den Treffen der leitenden und politischen UN-Gremien und allgemeiner den UN-Konferenzen zu gewährleisten. Jedoch muss die Präsenz der EG in den UN-Foren noch weiter ausgebaut werden.

    * Die Kohärenz zwischen den politischen Prioritäten der EG und denjenigen der Vereinten Nationen für die konkrete Tätigkeit vor Ort wurde verbessert, indem für die Konzipierung der Länderstrategiepapiere (LSP) der Kommission eine Konsultation und Zusammenarbeit mit den UN-Einrichtungen in dem fraglichen Land vorgesehen wurde. Ferner wird weiter nach Möglichkeiten für eine engere Zusammenarbeit bei länderspezifischen Analysen und dem Datenaustausch gesucht. Diese Frage wird auch anlässlich der Halbzeitüberprüfung der LSP berücksichtigt werden.

    * Die Kommission hat die Rahmenbedingungen für die Zusammenarbeit zwischen der EG und den Vereinten Nationen auf finanzieller Ebene erfolgreich verbessert. Dazu gehört das am 29. April 2003 unterzeichnete neue Rahmenabkommen zwischen der EG und den Vereinten Nationen über die Zusammenarbeit im Finanz- und Verwaltungsbereich, einschließlich der Anwendung der Kontrollklausel, die für das UN-Sekretariat und die UN-Fonds und -Programme gilt. Es ermöglicht die Finanzierung von UN-Maßnahmen durch mehrere Geber und basiert auf einem Konzept, das stärker auf die Ergebnisse als auf die Inputs ausgerichtet ist. Das Abkommen schafft bessere Voraussetzungen für die Finanzierung von UN-Maßnahmen durch die EG und für die Beschleunigung der Abwicklung laufender Projekte. Die Kommission wird außerdem den UN-Sonderorganisationen, die an Finanzierungen durch die Kommission interessiert sind, die Anwendung des Abkommens vorschlagen. So unterzeichnete am 8. Juli 2003 die ILO und am 17. Juli 2003 die FAO ein solches Abkommen.

    * Die Kommission unternimmt konkrete Schritte zur Gründung strategischer Partnerschaften mit den UN-Einrichtungen, -Fonds und -Programmen im Bereich der Entwicklung und humanitären Hilfe. Eine Vorauswahl strategischer Partner erfolgte auf der Grundlage einer Analyse der Übereinstimmung des Mandats der UN-Einrichtungen, -Fonds und Programme mit den Zielen der EG, ihrer operativen und administrativen Kapazitäten, ihrer Effizienz und der Erfuellung ihrer Rechenschaftspflicht, wobei auch die politischen Prioritäten der EG gebührend berücksichtigt wurden. Die Kommission nimmt nun bilaterale Dialoge mit den ausgewählten UN-Einrichtungen, -Fonds und -Programmen [13] auf, um die strategischen Partnerschaften zu begründen, deren wichtigste Merkmale eine verstärkte Einbeziehung der EG in den Politikdialog und die leitenden Gremien, eine stabilere, vorhersehbare finanzielle Zusammenarbeit bei konkreten Maßnahmen und die Unterstützung der ausgewählten UN-Einrichtungen, -Fonds und -Programme in den unter ihre Kernkompetenz fallenden Bereichen sein werden. Die Begründung strategischer Partnerschaften ist ein offener, dynamischer Prozess. Künftig könnte die Kommission auch strategische Partnerschaften mit anderen UN-Einrichtungen, -Fonds und -Programmen in Erwägung ziehen.

    [13] Gespräche mit Blick auf strategische Partnerschaften werden derzeit mit UNDP, FAO, ILO, WHO, UNCTAD, UNHCR, WFP, UNICEF, UNIDO und UNRWA eingeleitet. Parallel dazu laufen ähnliche Bemühungen um einen Ausbau der Zusammenarbeit mit dem UNEP.

    * Parallel dazu hat das Amt für humanitäre Hilfe der Kommission (ECHO) einen Dialog zur strategischen Programmierung in humanitären Angelegenheiten aufgebaut, um - wie in der Mitteilung empfohlen - zu gewährleisten, dass die von ECHO bereitgestellten Finanzmittel für Maßnahmen, die von UN-Einrichtungen durchgeführt werden, gezielt für Aktivitäten eingesetzt werden, in denen die Vereinten Nationen über nachweisliche Erfahrungen oder komparative Vorteile verfügen. Der Umfang dieses Programmierungsdialogs wurde seit 2001 von der Beratung über zumeist administrative Fragen auf die Erörterung horizontaler/politischer/taktischer Fragen ausgedehnt. Dank dieses Dialogs konnten ECHO und seine UN-Partner nach und nach mehr übereinander erfahren und so ihre Beziehung wirksamer gestalten.

    2.2. Über die Entwicklung hinaus: Verbesserung der Zusammenarbeit zur Förderung von Frieden und Sicherheit

    Die nächste Herausforderung besteht darin, einen zuverlässigen und systematischen Rahmen für die Zusammenarbeit auch in anderen Bereichen zu schaffen, die für eine wirkungsvolle Weltordnungspolitik von Bedeutung sind - vor allem in denjenigen Bereichen, in denen die EU eine immer wichtigere Rolle als Förderer von Frieden und Sicherheit in der Welt spielt. Die Weiterentwicklung der GASP/ESVP eröffnet der EU deutlich mehr Optionen für ein Engagement auf politischer, diplomatischer und militärischer Ebene, wodurch diejenigen Instrumente der Gemeinschaft, die bisher hauptsächlich zur Unterstützung der politischen Strategien für Krisenregionen dienten, zusätzliche Stoßkraft erhalten.

    Die Gewährleistung des kohärenten und effektiven Einsatzes der verschiedenen Instrumente, die der Union nun zur Verfügung stehen, erfordert beträchtliche Anstrengungen zur Koordinierung der einschlägigen Akteure auf EU-Ebene (Mitgliedstaaten und Vorsitz, Hoher Vertreter für die GASP und Kommission). Da die EU-Maßnahmen in diesem Bereich mit den UN-Beschlüssen und -Rahmenvorgaben durchweg kohärent und in manchen Fällen komplementär sein sollen, ist es auch von entscheidender Bedeutung, dass mit den Vereinten Nationen echte Komplementarität erzielt wird.

    Aus diesem Grunde wurde der Dialog auf hoher Ebene seit 2001 bereits ausgebaut, beispielsweise im Rahmen des mindestens zweimal jährlich stattfindenden Zusammentreffens zwischen dem UN-Generalsekretär oder seinem Stellvertreter und der EU-Troika, des Zusammentreffens der stellvertretenden UN-Generalsekretärin Fréchette mit dem Politischen und Sicherheitspolitischen Komitee (PSK) des Rates und der aktiven Teilnahme der EU an den zweijährlichen hochrangigen Treffen zwischen den Vereinten Nationen und Regionalorganisationen. Die letztgenannten Treffen bieten die Möglichkeit, eine Bilanz der bei der Umsetzung der ,13 Modalitäten" für die praktische Zusammenarbeit erzielten Fortschritte zu ziehen. Diesem Zweck diente beispielsweise die EU-Regionalkonferenz über Konfliktprävention, die im August 2002 in Helsingborg (Schweden) stattfand. Diese hochrangigen Kontakte dürften nun auch bessere Kontakte auf operativer Ebene nach sich ziehen, die sich auf Fragen erstrecken, die von Länderanalysen über Frühwarnsysteme bis hin zur Zusammenarbeit beim Krisenmanagement reichen. Damit die bessere Koordinierung aber auch zu wirksameren Ergebnissen führt, werden weitreichende Schritte erforderlich sein, z. B. hinsichtlich des Informationsaustauschs und der Festlegung gemeinsamer Durchführungsstandards. Die aus reibungslos und effektiv funktionierenden Beziehungen resultierenden Vorteile stehen außer Frage.

    Konfliktprävention und Krisenmanagement sind sowohl unter dem Entwicklungs- als auch unter dem Sicherheitsaspekt von Bedeutung. Es sind zugleich die Bereiche, in denen der Ausbau des Multilateralismus und der internationalen Zusammenarbeit zum gemeinsamen Vorzeichen der Ziele und Maßnahmen der EU und der Vereinten Nationen geworden ist. Die Notwendigkeit komplementärer Ziele und Maßnahmen ist daher nicht zu bestreiten [14]. Der Rat der EU brachte in seinen Schlussfolgerungen vom 21. Juli 2003 ,das Engagement der EU ebenso wie ihrer Mitgliedstaaten zum Ausdruck, zu den Zielen der Vereinten Nationen bei der Konfliktverhütung und der Krisenbewältigung beizutragen."

    [14] Diese Notwendigkeit wurde von der Kommission, dem Rat und den Vereinten Nationen wiederholt anerkannt, vor allem in den Schlussfolgerungen des Rates (Allgemeine Angelegenheiten) vom 11./12. Juni 2001, dem EU-Programm zur Verhütung gewaltsamer Konflikte, das am 15./16. Juni 2001 in Göteborg angenommen wurde, der Mitteilung der Kommission über Konfliktprävention, KOM(2001) 211 endg. vom 11. April 2001 und dem Bericht des UN-Generalsekretärs von 2001 über die Verhütung bewaffneter Konflikte, in dem insbesondere zu einer Zusammenarbeit mit den Regionalorganisationen aufgerufen wird. Über die Fortschritte bei der Umsetzung des EU-Programms zur Verhütung gewaltsamer Konflikte wird jährlich berichtet, zuletzt dem Europäischen Rat von Thessaloniki am 20. Juni 2003.

    Auf der Ebene der Länderunterstützung haben die Kommission und die Vereinten Nationen bereits erste Schritte zur besseren Abstimmung ihrer Aktivitäten im Bereich der Konfliktprävention unternommen. So haben die Kommission und das UN-Sekretariat in diesem Jahr die Einleitung eines Dialogs auf Arbeitsebene (,desk-to-desk") über die Konfliktprävention und Risikobewertung in bestimmten Schwerpunktländern vereinbart. Das Ziel dieses Dialogs, der auch den einschlägigen Sonderorganisationen offen stehen sollte, wird darin bestehen, einen regelmäßigen Vorabaustausch auf operativer Ebene über Strategien, Programmierungsfragen und Projektbewertungen zu ermöglichen. Dies dürfte dazu beitragen, ein koordiniertes Vorgehen in den Schwerpunktländern zu gewährleisten und möglichst Optionen für gemeinsame Aktivitäten im Bereich der Konfliktprävention und Friedensschaffung zu ermitteln. Die ersten Schwerpunktländer wurden von den Vereinten Nationen und der Kommission bereits ausgewählt.

    Für die Kommission, die den Großteil der Instrumente verwaltet, welche die EU für Maßnahmen des zivilen Krisenmanagements einsetzt, hat die Schaffung des Krisenreaktionsmechanismus (KRM), auf den immer häufiger zurückgegriffen wird, um UN-Maßnahmen direkt zu unterstützen, den Bedarf an einer offenen Kommunikation mit den Vereinten Nationen noch deutlicher gemacht [15].

    [15] Beispiele für Maßnahmen, die aus diesem ,Anschubfonds" (30 Mio. EUR für 2003) finanziert werden, sind die Unterstützung des vom UNDP verwalteten Treuhandfonds für die afghanische Interimsverwaltung und die finanzielle Unterstützung des Entwaffnungs- und Demobilisierungsprozesses unter Leitung des UNDP in Kongo (Brazzaville). Auch andere EG-Instrumente haben zu UN-Aktivitäten im Bereich der Konfliktprävention beigetragen, wie z. B. die Europäische Initiative für Demokratie und Menschenrechte (EIDHR) zum UN-Treuhandsfonds für Präventivmaßnahmen und zu einem UNHCHR-Projekt über Strafverfahren in Krisensituationen.

    Die komparativen Vorteile, die sich aus der Erfahrung eines Partners oder seiner Präsenz vor Ort ergeben, sollten genutzt werden [16]. Was die Aktionen im Bereich des Krisenmanagements betrifft, so wird die Kompatibilität der Verfahrensweisen verbessert, was sich auch auf die Einstellung und Ausbildung von Mitarbeitern für die Einsatzorte [17], die Erleichterung des Austauschs zwischen den Mitarbeitern der Verwaltungssitze und gemeinsame Ausbildungsmaßnahmen [18] beziehen wird. Alle derartigen Aktivitäten der Partner - ob auf politischer Ebene oder vor Ort - sollten vor allem praxisbezogen sein.

    [16] Einen eingehenderen Überblick über die Erfahrung der Kommission in diesen Bereichen liefern die Mitteilungen über Konfliktprävention und über die Verknüpfung von Soforthilfe, Rehabilitation und Entwicklung, KOM(2001) 153 endg. vom 23. April 2001.

    [17] Die Module des Kommissionspilotprojekts für die Schulung in zivilen Aspekten des Krisenmanagements berücksichtigen bereits die Ausbildungsstandards und das Schulungsmaterial, die von den Vereinten Nationen entwickelt wurden. In diesem Rahmen haben die Vereinten Nationen eine Reihe von Rednern gestellt. Die Schulung betrifft Friedensmissionen und Einsätze der Vereinten Nationen, der OSZE, des Europarates und anderer internationaler Organisationen sowie etwaige Missionen unter EU-Leitung. Der italienische Ratsvorsitz organisiert derzeit eine Konferenz über Ausbildungsstandards, die im zweiten Halbjahr 2003 mit UN-Beteiligung stattfinden soll.

    [18] In anderen Bereichen der EG-UN-Zusammenarbeit wurden bereits einzelne Mitarbeiter abgestellt, so z. B. zwischen der Kommission und der WHO oder der UN-Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik. Darüber hinaus haben Kommissionsbeamte bereits an UN-Schulungskursen über Konfliktprävention teilgenommen.

    In den vergangenen Jahren haben sich die gemeinsamen Aktivitäten der EU und der Vereinten Nationen in den Bereichen Krisenintervention und Wiederaufbau nach Krisen deutlich weiterentwickelt. Die Erfahrung der Zusammenarbeit reicht nun vom Wiederaufbau von Ländern und Gebieten, in denen die staatlichen Strukturen zusammengebrochen sind, im Anschluss an Konflikte bis hin zur Entsendung militärischer Friedenssicherungskräfte.

    In Afghanistan wurde eng mit UNAMA, UNDP und anderen Einrichtungen zusammengearbeitet. Die EU-Polizeimission in Bosnien und Herzegowina löste die UN-Taskforce ab, die vor ihr das Kommando geführt hatte. Die EU-Säule der UN-Mission im Kosovo (UNMIK) ist integraler Bestandteil der Übergangsverwaltung, wobei die Kommission und die Vereinten Nationen bei der Umsetzung EU-kompatibler Normen und Vorschriften erfolgreich zusammenarbeiten. Erst kürzlich leitete die EU die Militäroperation ,Artemis" in der Demokratischen Republik Kongo (Bunia) ein, um auf Bitte des UN-Generalsekretärs ein rasches Eingreifen im Einklang mit der Resolution 1484 des UN-Sicherheitsrates zu ermöglichen, bis die Vereinten Nationen noch weitere Militärkräfte entsenden.

    Abgesehen von diesen öffentlichkeitswirksamen Beispielen der EU-UN-Zusammenarbeit bei Aktionen für Frieden und Sicherheit wurde auch andernorts - von den Großen Seen bis hin zu Kambodscha - viel für die Koordinierung zwischen beiden Seiten bei Entwaffnungs-, Demobilisierungs- und Reintegrationsprogrammen getan. Die Kommission arbeitet mittlerweile regelmäßig an der Seite der Vereinten Nationen, wenn es um die Rehabilitation nach Konflikten geht - von Minenräumprojekten bis hin zu umfassenden Wiederaufbau- und Unterstützungsstrategien wie für die westlichen Balkanstaaten.

    All dies zeugt von der positiven Zusammenarbeit zwischen der EU und den Vereinten Nationen bei der Konfliktprävention und dem Krisenmanagement sowohl an den Einsatzorten als auch an den Verwaltungssitzen. Damit die Dynamik dieses Abstimmungsprozesses erhalten bleibt, sind weitere systematische Schritte erforderlich. Beispielsweise sollten die bereits erwähnten länderspezifischen Dialoge zur Konfliktprävention auch auf das Krisenmanagement und die Friedenssicherung ausgedehnt werden, was eine Verstärkung der Zusammenarbeit des Generalsekretariats des Rates und der Kommission mit den Vereinten Nationen in diesen Bereichen bedeuten würde. Nur wenn sich die EU und die Vereinten Nationen langfristig darum bemühen, einander besser zu verstehen und das gegenseitige Vertrauen zu stärken, werden sie im Stande sein, wirksamer zu reagieren, wenn in Not- und Krisensituationen ein rasches, komplementäres Handeln erforderlich ist.

    Wenn der Dialog in diesen Bereichen häufiger stattfinden und zu konkreten Aktionen führen soll, zugleich aber auch rationell bleiben soll, dann muss er entsprechend den jeweiligen Kompetenzen der einschlägigen EU- und UN-Institutionen sorgfältig organisiert werden. Zu den wichtigsten Partnern auf der UN-Seite gehören die Hauptabteilung Politische Angelegenheiten (DPA), die Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO), das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP), das Büro für Krisenprävention und Wiederaufbau und das Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA). Auf der EU-Seite sind das Generalsekretariat des Rates, die Kommission, der Ratsvorsitz und die Mitgliedstaaten beteiligt [19]. In diesem Zusammenhang ist es besonders wichtig, dass bei der künftigen Gestaltung der Außenvertretung der EU darauf geachtet wird, dass eine klare, erfolgreiche Kommunikation mit den Vereinten Nationen erleichtert und nicht erschwert wird.

    [19] Im Göteborger Programm verpflichteten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten zur Implementierung und erklärten, dass sie im Einklang mit Artikel 19 des Vertrags über die Europäische Union ihre Maßnahmen zur Förderung der Konfliktprävention in den internationalen Organisationen, denen sie angehören, koordinieren werden.

    * Die EU (Vorsitz, Kommission und Generalsekretariat des Rates) sollte den regelmäßigen Dialog mit dem UN-Sekretariat über ihre jeweilige Rolle im Rahmen des EU-Beitrags zu Friedenssicherungsmaßnahmen - auch unter nichtmilitärischen Gesichtspunkten - vertiefen.

    * Die Kommission wird mit den Vereinten Nationen (und gegebenenfalls mit deren Sonderorganisationen) zusammenarbeiten, um einen wirksamen Arbeitsdialog über die Bewertungen auf Länderebene einzurichten, und stützt sich dabei auf Maßnahmen, die bereits im Rahmen der Reform der Außenhilfe der Kommission zur Gewährleistung der Komplementarität mit anderen Gebern ergriffen wurden.

    * Die EU und die Vereinten Nationen sollten zusammenarbeiten, um sicherzustellen, dass ihre Ausbildungsstandards für das Personal vor Ort miteinander vereinbar sind (sowie gegebenenfalls mit denen der OSZE). Die Kommission wird weiterhin mit den Vereinten Nationen zusammenarbeiten, um die Vereinbarkeit der Einstellungsstandards dort zu gewährleisten, wo die EG Personal für Maßnahmen der Krisenbewältigung bereitstellt.

    * Die Kommission wird Möglichkeiten zur weiteren Förderung des Personalaustauschs und zur Erleichterung gemeinsamer Ausbildungsmaßnahmen mit Einrichtungen des UN-Systems prüfen.

    * Die Kommission wird engere und häufigere Kontakte auf der Arbeitsebene zwischen dem Personal fördern, das sich innerhalb der Vereinten Nationen (namentlich in DPA, DPKO, OCHA und UNDP) und bei der Kommission am Verwaltungssitz und vor Ort mit Krisengebieten beschäftigt. Dieser Arbeitsdialog wird sich zunehmend auf bestimmte geografische Krisengebiete konzentrieren.

    Ferner sind die bereits eingeleiteten Schritte für eine bessere Koordinierung zwischen EU, Vereinten Nationen und Regionalorganisationen wie OSZE und Europarat weiter fortzusetzen [20]. Entscheidend wird hierfür sein, dass wirksame Folgemaßnahmen zur Helsingborger EU-Regionalkonferenz über Konfliktprävention ergriffen werden.

    [20] Die EU hat die hochrangige Sitzung des Sicherheitsrates am 11. April 2003 zum Thema ,Der Sicherheitsrat und die Regionalorganisationen: die neuen Herausforderungen für Frieden und Sicherheit in der Welt" begrüßt.

    * Die EU und die Vereinten Nationen sollten sich bei der Konfliktprävention sowie in Krisensituationen und danach systematisch mit regionalen Organisationen abstimmen und die Ressourcen des Partners nach Möglichkeit ergänzen.

    3. DIE WERTE UND INTERESSEN DER EU IM UN-SYSTEM WIRKSAM FÖRDERN

    Wenn die EU einen wirkungsvollen Beitrag zur Stärkung des multilateralen Systems leisten will, muss sie sich in einer Position befinden, die es ihr erlaubt, aktiv und dynamisch an den politischen Debatten in den multilateralen Gremien mitzuwirken. Wie in dieser Mitteilung eingangs erläutert wurde, gründet die EU auf Werten, die von ihrer inneren Logik her den Ausbau des multilateralen Systems nahe legen. Wenn die EU diesen Werten auf der weltpolitischen Bühne Geltung verschaffen will, muss sie jedoch einen effektiven und regelmäßigen Dialog mit anderen Ländern und Zusammenschlüssen führen. Bei den Bemühungen um ein kohärentes Auftreten der EU in den politischen Debatten auf Ebene der Vereinten Nationen wurden in den vergangenen Jahren bemerkenswerte Fortschritte erzielt. Um die Werte und Interessen der EU noch besser zu fördern, sollte diese positive Entwicklung weiter vorangetrieben werden. Dabei wäre der Vorschlag des Europäischen Konvents zu berücksichtigen, der EU eine Rechtspersönlichkeit zu verleihen. Parallel dazu sollte darauf hingearbeitet werden, die Außenvertretung der EU auf der Grundlage der Vorschläge des Europäischen Konvents [21] zu festigen. Der Beitritt zehn neuer Mitgliedstaaten wird für die EU im UN-System sowohl Herausforderungen als auch Chancen mit sich bringen - und möglicherweise der EU beträchtliche Anstrengungen abverlangen, wenn sie dort weiterhin effektiv präsent und handlungsfähig sein will. Mit einigen Fragen wird sich die EU zudem unabhängig von der genauen Natur der institutionellen Anpassungen, die sich aus dem Konvent oder der Regierungskonferenz ergeben könnten, befassen müssen, so z.B. mit der Frage, wie die Ratsarbeitsgruppen in Brüssel stärker bei der strategischen Beratung der EU-Vertreter vor Ort mitwirken oder wie die EU-Koordinierungsverfahren effizienter gestaltet werden könnten.

    [21] Siehe insbesondere Artikel III-188 und Artikel III-201.

    3.1. Die EU im UN-System: bisher gute Fortschritte

    Seit dem Übergang zu einer Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik ist die EU in den politischen Debatten auf UN-Ebene kontinuierlich präsent. Dank der Anstrengungen der jeweiligen Ratsvorsitze und der Leiter der EU-Vertretungen an den Hauptstandorten der Vereinten Nationen ist jetzt eine wirksame Koordinierung der EU-Standpunkte in den wichtigsten politischen Gremien der Vereinten Nationen gegeben, wie z.B. in der Generalversammlung (wo die EU bei fast 95% der Resolutionen einen gemeinsamen Standpunkt vertritt), im Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), in den wichtigsten Ausschüssen und Fachkommissionen, in anderen untergeordneten Gremien wie der Wirtschaftskommission für Europa und den meisten Sonderorganisationen sowie bei den großen Konferenzen. In dieser Hinsicht wurde die Sichtbarkeit der EU in jüngster Zeit durch gemeinsame Initiativen des Rates und der Kommission zur Information der Öffentlichkeit deutlich erhöht [22]. Recht weit vorangekommen sind in den letzten Jahren der Informationsaustausch und die Koordinierung zwischen den EU-Mitgliedstaaten zu Angelegenheiten des Sicherheitsrates. Die politische Rolle der EU wurde auch durch die häufige Teilnahme des Ratsvorsitzes - und in einigen Fällen auch des Hohen Vertreters für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik - an öffentlichen Sitzungen des Sicherheitsrates stärker betont. Sofern Artikel 19 des EU-Vertrags uneingeschränkte Anwendung fand, hat dies ebenfalls die Kohärenz zwischen der GASP und den im Sicherheitsrat vertretenen Standpunkten verbessert [23].

    [22] Insbesondere durch die institutionenübergreifende Internetseite ,EU@UN" (http://europa-eu-un.org), die im Januar 2002 eingerichtet wurde.

    [23] Artikel 19 des EU-Vertrags sieht unter anderem Folgendes vor: ,Die Mitgliedstaaten, die auch Mitglieder des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen sind, werden sich abstimmen und die übrigen Mitgliedstaaten in vollem Umfang unterrichten. Die Mitgliedstaaten, die ständige Mitglieder des Sicherheitsrats sind, werden sich bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben unbeschadet ihrer Verantwortlichkeiten aufgrund der Charta der Vereinten Nationen für die Standpunkte und Interessen der Union einsetzen."

    Die Europäische Gemeinschaft ist zu einem wichtigen Akteur im Rahmen der Vereinten Nationen geworden, insbesondere im Bereich der Normsetzung, wo der Europäischen Gemeinschaft innerhalb des institutionellen Gefüges der EU besondere Zuständigkeiten zukommen, was zur Kohärenz zwischen internen und externen Politikbereichen der Union beiträgt. Die EG ist Vollmitglied in einer der Sonderorganisationen, der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO), und sie wird demnächst auch zum Vollmitglied des Codex Alimentarius, nachdem die Codex-Alimentarius-Kommission und die Generaldirektoren der FAO und der WHO kürzlich die Änderung der Geschäftsordnung genehmigt haben. Diese Option sollte auch für andere einschlägige Organisationen, die zum UN-System gehören, gewählt werden. Daher hat die Kommission dem Rat eine Empfehlung für den Beitritt der EG zu der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) und der Internationalen Seeschifffahrts-Organisation (IMO) vorgelegt [24]. Zudem konnte sich die EG an einer wachsenden Zahl von UN-Gremien und Veranstaltungen aktiv beteiligen [25].

    [24] Siehe Dokument SEK(2002) 381 endg.

    [25] Die EG konnte in einer Reihe von UN-Gremien und an der Vorbereitung wichtiger Konferenzen (z.B. LDC III, Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung, Entwicklungsfinanzierung) sowie bei der Aushandlung zahlreicher UN-Rechtsakte in vollem Umfang mitwirken.

    Die Vertretungen der Europäischen Kommission an den Hauptstandorten der Vereinten Nationen konnten dank der Fortentwicklung ihrer Rolle einen wichtigen Beitrag zu diesem Prozess leisten.

    3.2. Voraussetzungen für einen effektiven Beitrag der EU zu UN-Debatten

    a) Die EU-Standpunkte im Vorfeld besser vorbereiten

    Allzu oft beschränkt sich die EU in multilateralen Gremien auf eine rein reaktive Haltung, während die Agenda von anderen Akteuren bestimmt wird. Stattdessen sollte die EU im Rahmen der Vereinten Nationen aktiver für ihre zentralen Ziele eintreten. Dies käme nicht nur ihren eigenen Interessen zugute, sondern würde auch die Agenda der Vereinten Nationen insgesamt voranbringen [26]. Die Rolle und Arbeitsweise der für UN-Angelegenheiten zuständigen Ratsgremien, namentlich der Arbeitsgruppe ,Vereinte Nationen" (CONUN) und der Arbeitsgruppe für die Vorbereitung großer UN-Konferenzen, müssen in diesem Zusammenhang erörtert werden. So muss u.a. gewährleistet werden, dass sie in der Lage sind, zentrale politische Fragen zu behandeln und Ziele für bedeutende UN-Veranstaltungen festzulegen. Dies würde beispielsweise voraussetzen, dass die Arbeitsgruppen häufig genug tagen, um proaktiv auf wichtige UN-Veranstaltungen reagieren und den Koordinierungsprozess effizienter lenken zu können.

    [26] Das für jede Sitzung der Generalversammlung ausgearbeiteten Prioritätenpapiere der EU könnten hierfür eine Grundlage bieten.

    Eine Stärkung der Rolle der Ratsgremien dürfte es der EU auch erleichtern, das Problem der uneinheitlichen Stimmabgabe der EU in UN-Gremien zu lösen - ein Problem, dass zwar selten auftritt, dem Einfluss der EU jedoch schadet [27]. Das uneinheitliche Stimmverhalten ist meist das Ergebnis mangelnder Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten in Brüssel. Das Problem sollte vor allem durch Verstärkung der Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten im institutionellen Rahmen der EU angegangen werden. Insbesondere wenn in den Vereinten Nationen über Vorschläge zu Themen beraten wird, die unter die GASP fallen, sollten die einschlägigen Ratsgremien so weit wie möglich einbezogen werden, um die Kohärenz des Vorschlags mit dem GASP-Standpunkt sicherzustellen. Prinzipiell setzt dies voraus, dass die EU keine unterschiedlichen Stimmen zu Fragen abgeben darf, die Gegenstand eines gemeinsamen Standpunkts sind. Nach den gegenwärtigen Verträgen kommt dem Ratsvorsitz, dem Hohen Vertreter für die GASP und der Kommission in dieser Hinsicht eine besondere Verantwortung zu. Die in dem Verfassungsentwurf vorgesehene Ernennung eines europäischen Außenministers dürfte den Bemühungen um die Gewährleistung kohärenter gemeinsamer EU-Standpunkte und um deren Einbringung in den Vereinten Nationen im Einklang mit Artikel III-206 des Verfassungsentwurfs [28] zusätzliche Impulse verleihen.

    [27] Dies traf in jüngster Zeit auf einige wenige Abstimmungen in der UN-Generalversammlung und mehrere wichtige Abstimmungen in der Menschenrechtskommission zu. Darüber hinaus kam es vor, dass einzelne MS einem bereits in der EU angenommenen gemeinsamen Standpunkt später nicht gefolgt sind.

    [28] Artikel III-206 des Verfassungsentwurfs sieht vor, dass bei Vorliegen eines Standpunkts der Union zu einem Thema, das auf der Tagesordnung des Sicherheitsrats steht, der Außenminister von den dort vertretenen EU-Mitgliedstaaten aufgefordert wird, den Standpunkt der Union vorzutragen.

    Die im Sicherheitsrat vertretenen EU-Mitgliedstaaten und insbesondere die beiden zur Union gehörenden ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates sollten prüfen, wie den Verpflichtungen gemäß Artikel 19 des Vertrages über die Europäische Union systematischer nachgekommen werden könnte. Liegt zu einem im Sicherheitsrat erörterten Thema ein gemeinsamer Standpunkt der EU vor, so könnten die ständigen Mitglieder beispielsweise gewährleisten, dass turnusmäßig jeweils eines von ihnen diesen Standpunkt ausdrücklich vertritt. Die EU-Mitglieder des Sicherheitsrates sollten ihre Bemühungen im Sinne von Artikel 19 verstärken, was die Konsultation und Abstimmung bei Beratungen im Sicherheitsrat betrifft, und die jüngsten diesbezüglichen Anstrengungen der gegenwärtigen EU-Mitglieder des Sicherheitsrates fortsetzen. Es besteht noch großer Handlungsbedarf für eine bessere praktische Umsetzung von Artikel 19, was zu mehr Effizienz und Kohärenz des außenpolitischen Handelns der EU beitragen würde.

    * Die Ratsarbeitsgruppen, die sich mit UN-Angelegenheiten befassen, sollten eine wichtigere Rolle bei der Ausarbeitung von Leitlinien für die Standpunkte erhalten, die die EU an den Hauptstandorten der Vereinten Nationen vertritt. In allen UN-Gremien einschließlich des Sicherheitsrates sollten vermehrt gemeinsame Standpunkte der EU vorgelegt werden. Wenn in einem UN-Gremium Fragen erörtert werden, die unter die GASP fallen, sollten die zuständigen Ratsgremien in Brüssel aktiver an der Überwachung und gegebenenfalls der angemessenen Vorbereitung der kohärenten Umsetzung der vereinbarten politischen Maßnahmen mitwirken.

    * Die CONUN-Gruppe sollte gestärkt werden. Dies würde bedeuten:

    - sicherzustellen, dass die Agenda der Arbeitsgruppe stärker auf die zentralen politischen Themen abgestimmt ist, die konkret an den Hauptstandorten der Vereinten Nationen behandelt werden, damit sie den dortigen EU-Vertretern klare und sachdienliche Vorgaben machen kann; zu diesem Zweck sollte die Koordinierung zwischen der CONUN-Gruppe und den einschlägigen bereichsspezifischen Arbeitsgruppen des Rates verbessert werden;

    - die Arbeitsgruppe vor Sitzungen von UN-Gremien wie den wichtigsten Ausschüssen und den Fachkommissionen systematischer für die Ermittlung der Ziele der EU zu nutzen;

    - den Sitzungskalender der Arbeitsgruppe dem Arbeitsgeschehen auf UN-Ebene anzupassen und

    - die CONUN-Gruppe zweimal jährlich auf UN-Direktorenebene einzuberufen, damit sie eine Lenkungsfunktion ausüben kann.

    * Je nach Bedeutung und Dringlichkeit der Fragen könnte auf höherer Ebene auch das Politische und Sicherheitspolitische Komitee eine Lenkungsfunktion übernehmen, um die Kohärenz zwischen den GASP-Standpunkten und der Haltung der EU auf UN-Ebene zu gewährleisten. Ein wichtiges Ziel bestuende darin, eine uneinheitliche Stimmabgabe zu Themen zu vermeiden, zu denen ein EU-Standpunkt vorliegt.

    Das Ziel einer besseren Abstimmung im Vorfeld könnte auch durch einen verstärkten Rückgriff auf EU-Positionspapiere, Leitlinien und Argumentationshilfen leichter erreicht werden. Die spezifischen Themen gewidmeten Expertensitzungen, die bereits zur Vorbereitung größerer UN-Veranstaltungen wie z. B. bestimmter wichtiger Konferenzen abgehalten werden, könnten bei Bedarf auch auf andere, regelmäßig stattfindende UN-Veranstaltungen ausgedehnt werden.

    Die EU sollte die Praxis der Erstellung von knapp gehaltenen Orientierungsvermerken, Leitlinien und Positionspapieren für ausgewählte UN-Veranstaltungen und -Sitzungen konsolidieren und vertiefen; gegebenenfalls könnten Vorbereitungssitzungen organisiert werden, um die Kernfragen und Prioritäten der EU festzulegen. Die Kommission ist bereit, mit Diskussionspapieren dazu beizutragen.

    Zwar hat die bisher praktizierte Koordinierung bewirkt, dass die EU in den meisten in New York ansässigen Gremien sowie in den meisten Sonderorganisationen stärker präsent ist, doch mit Blick auf ein kohärentes Konzept der EU wäre es darüber hinaus erforderlich, die Koordinierung auf EU-Ebene auszubauen, um das gesamte UN-System wie auch andere für die Weltordnungspolitik relevante Einrichtungen besser einzubeziehen.

    * Die EU sollte innerhalb des UN-Systems die systematische Koordinierung ihrer Standpunkte verstärken und dabei sicherstellen, dass die Koordinierung zielgerichtet und unbürokratisch verläuft, sodass die EU einen effektiven Dialog mit anderen Akteuren führen kann.

    Bei internationalen sozialpolitischen Fragen sollte es Ziel der EU sein, konsequenter mit einer Stimme zu sprechen. In Gremien wie dem Dritten Ausschuss oder der Kommission für soziale Entwicklung eine einheitliche Haltung zu vertreten und gleichzeitig ähnliche Fragen innerhalb der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) aus der rein nationalen Perspektive anzugehen, steht im Widerspruch zum generellen Eintreten der EU für ein kohärenteres internationales Konzept der sozialen Entwicklung und schadet zudem den Bemühungen der EU, auf globaler Ebene wirksam das europäische Sozialmodell zu propagieren.

    Auch die Glaubwürdigkeit und der Einfluss der EU bei Fragen im Zusammenhang mit Gesundheit und Gesundheitsforschung, wie der Bekämpfung von HIV/AIDS und anderen übertragbaren Krankheiten, könnten durch eine konsequentere Koordinierung innerhalb des UN-Systems gesteigert werden (insbesondere im Rahmen der gemeinsamen WHO-Strategien, des Dritten Ausschusses der Generalversammlung und der Kommission für Bevölkerung und Entwicklung). In den vergangenen Jahren ist es der EU gelungen, in den ,neueren" multilateralen Gremien fundierte und proaktive Ansätze zu international relevanten Gesundheits- und Bevölkerungsthemen einzubringen (z.B. innerhalb der WTO - Zugang zu Arzneimitteln, Globaler Fonds zur Bekämpfung von AIDS, Tuberkulose und Malaria). Diese Ansätze, die mit den einschlägigen UN-Erklärungen und -Schlussfolgerungen vollauf in Einklang stehen, sollten gerade jetzt, wo das Eintreten für gemeinsame internationale Ziele besonders notwendig geworden ist, mit gleicher Intensität innerhalb des UN-Systems verfolgt werden.

    Weitere Fortschritte dürften durch eine EU-Koordinierung innerhalb bestimmter für die Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe zuständigen Gremien erzielt werden, wie etwa dem Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) und dem Welternährungsprogramm (WFP).

    Die Notwendigkeit, die EU-Standpunkte im Vorfeld angemessen vorzubereiten und effektiv zu koordinieren, zeigt sich besonders deutlich im Falle der Menschenrechtsgremien der Vereinten Nationen. In diesem Bereich haben die zuständigen Ratsgremien bereits Beachtliches geleistet, insbesondere in Reaktion auf den enttäuschenden Ausgang der 58. Sitzung der UN-Menschenrechtskommission.

    Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die EU sich darum bemüht, die Tragfähigkeit und Glaubwürdigkeit des UN-Menschenrechtssystems weiter zu steigern. Die Menschenrechtskommission tendiert in letzter Zeit verstärkt dazu, Länderresolutionen abzulehnen, da die große Mehrheit der UN-Mitglieder wenig geneigt ist, die entsprechenden Sonderverfahren [29] einzuleiten, die mit einer genauen Überprüfung der Menschenrechtslage in einem bestimmten Land oder Bereich verbunden sind.

    [29] ,Sonderverfahren" umfassen die Einrichtung von Arbeitsgruppen, denen nicht weisungsgebunde Experten angehören.

    In diesem Zusammenhang sollte die EU stärker auf die ihr zur Verfügung stehenden Instrumente zurückgreifen und über die ganze Bandbreite des von ihr verfolgten politischen Dialogs mit Drittländern und Regionalgruppen eine engere Koordinierung im Rahmen der Menschenrechtskommission und der anderen Gremien fördern. Einen Ansatzpunkt für diesen Dialog bietet die in den Gemeinschaftsabkommen enthaltene Klausel, wonach die Menschenrechte ein ,wesentliches Element" des Abkommens darstellen. Diese Klausel betrifft nicht nur die Frage, ob ein Drittland die Menschenrechte innerhalb seiner Landesgrenzen wahrt, sondern berührt auch die Art und Weise, in der das Land Menschenrechtsfragen auf internationaler Ebene behandelt [30].

    [30] Artikel 9 des Cotonou-Abkommens, das am 1. April 2003 in Kraft getreten ist, sieht beispielsweise Folgendes vor: ,Die Achtung der Menschenrechte, die demokratischen Grundsätze und das Rechtsstaatsprinzip, auf denen die AKP-EU-Partnerschaft beruht und von denen sich die Vertragsparteien in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen, sind wesentliche Elemente des Abkommens".

    Vor allem Länder, die in die Menschenrechtskommission gewählt wurden oder dies anstreben, sollten angehalten werden, die von der Menschenrechtskommission geschaffenen Sonderverfahren zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass die wichtigsten internationalen Menschenrechtsübereinkünfte von ihnen ratifiziert und umgesetzt werden.

    Neben der Intensivierung des politischen Dialogs über Menschenrechtsfragen sollte sorgfältig geprüft werden, wie Drittländer durch die Außenhilfe dabei unterstützt werden können, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen bzw. Probleme zu beheben, auf die in den Sonderverfahren der Menschenrechtskommission aufmerksam gemacht wurde. Hat sich die Menschenrechtslage in einem bestimmten Land verbessert, so sollte sich das auch in den von der EU in der Menschenrechtskommission vertretenen Standpunkten niederschlagen, wobei auch gebührend zu berücksichtigen ist, ob und in welcher Form eine EU-Initiative angebracht wäre [31].

    [31] Eine Resolution könnte z.B. statt unter Punkt 9 der Agenda (Länderresolutionen) unter Punkt 19 (technische Hilfe) behandelt werden.

    * Die EU sollte sich verstärkt um ein koordiniertes und einheitliches Vorgehen in den UN-Menschenrechtsgremien bemühen.

    Die EU sollte für eine größere Kohärenz zwischen dem von ihr geführten politischen Dialog, der Programmierung der einschlägigen Hilfe und ihren Standpunkten in den UN-Menschenrechtsgremien sorgen. In diesem Zusammenhang wurden bereits eine Reihe von Verbesserungen im Rat erzielt: Aufstellung eines Zeitplans für das Aktivwerden der EU, kürzer gefasste Resolutionsentwürfe, die sich auf die wesentlichen Menschenrechtsprobleme konzentrieren, frühzeitigere Vorlage von Texten und Aufgabenteilung. Die Bewertung dieser Bemühungen gehört zu den Follow-up-Maßnahmen der 59. Sitzung der Menschenrechtskommission. Weitere Initiativen - wie z.B. die Reduzierung der Anzahl und Länge von Erklärungen der EU - werden derzeit geprüft. Darüber hinaus sollte die EU einen Beitrag zur Steigerung der Glaubwürdigkeit des UNHCR leisten.

    In diesem Sinne sollte auch die Form der Vertretung der EU in der Weltbank und dem IWF überprüft werden, damit die EU in Finanz-, Wirtschafts- und Entwicklungsfragen effektiver zur Stärkung des multilateralen Systems beitragen und zudem sicherstellen kann, dass ihren politischen Auffassungen konsequenter Rechnung getragen wird. Angesichts des Einflusses der internationalen Finanzinstitutionen auf die Handelspolitik und die Bemühungen um eine nachhaltige Entwicklung und angesichts der wirtschaftlichen Integration der EU - insbesondere in der Eurozone - ist das Fehlen einer effektiven Vertretung der EU in den IFI zunehmend anachronistisch.

    * Die EU sollte sich darum bemühen, ihre Vertretung in den Leitungsgremien der Bretton-Woods-Institutionen schrittweise zu verstärken.

    Zunächst sollte ein Ausbau der EU-internen Koordinierung auf der Ebene der IFI in Erwägung gezogen werden - letztlich aber auch der Übergang zu einer einheitlichen Vertretung der EU (bzw. der Eurozone).

    Die bevorstehende Erweiterung dürfte sich ebenfalls auf verschiedene Aspekte der Rolle der EU auf UN-Ebene auswirken, vor allem aber auch auf die EU-interne Koordinierung. Durch den Anstieg der Zahl der EU-Mitgliedstaaten wird die Union bis zu 15 % der UN-Mitgliedstaaten stellen, was insbesondere im Hinblick auf die Wirksamkeit der Koordinierung auf EU-Ebene - und letztlich auch auf deren Realisierbarkeit - sowohl Chancen als auch Herausforderungen mit sich bringt. Die Erweiterung sollte die EU dazu veranlassen, eine generelle Umgestaltung der Art und Weise, in der die Koordinierung stattfindet, in Betracht zu ziehen: So wäre es möglich, von der zeitraubenden Ausarbeitung ausgefeilter EU-Erklärungen Abstand zu nehmen und sich stattdessen bei den Diskussionen innerhalb der Vereinten Nationen verstärkt auf Mandate und Leitlinien zu stützen.

    * Dem Ratsvorsitz (oder anderen Vertretern der EU) sollte mehr Flexibilität eingeräumt werden, um auf der Grundlage vereinbarter Mandate oder Leitlinien statt auf der Grundlage detaillierter Stellungnahmen der EU in den UN-Gremien wirksam für die EU-Standpunkte zu werben.

    Wenn der Partner, der die EU in einem der Gremien vertritt, über größere Flexibilität bei der Darlegung und Verfechtung von Standpunkten der EU verfügen würde, könnte die EU leichter als aktiver und handlungsfähiger Akteur an den UN-Debatten mitwirken.

    Im Zusammenhang mit der EU-Erweiterung wird die EU darüber hinaus die Frage der Zusammensetzung der Regionalgruppen innerhalb der Vereinten Nationen lösen müssen, da sie sich sonst in einer Situation wiederfinden wird, in der die EU-Mitgliedstaaten auf mehr als eine Regionalgruppe verteilt sind. Wünschenswert wäre, dass die EU zu diesem Thema frühzeitig einen gemeinsamen Standpunkt ausarbeitet.

    * Die EU sollte baldmöglichst einen gemeinsamen Standpunkt zur künftigen Form der Regionalgruppen innerhalb der Vereinten Nationen festlegen.

    Die Frage der Koordinierung dürfte für die EU auch hinsichtlich der Wahlen und Kandidatenvorschläge für UN-Posten unumgänglich werden. Diese Frage ist bislang weitgehend von der Koordinierung auf EU-Ebene ausgeschlossen, wurde jedoch bei Wahlen, die in jüngster Zeit innerhalb des UN-Systems stattgefunden haben, mehrfach angesprochen. Nach Auffassung der Kommission könnte eine konsequentere Koordinierung in Sachen Stellenbesetzung und Wahlen - die jedoch die Rolle der Regionalgruppen nicht schmälern soll - durchaus den Gesamteinfluss der EU in den einschlägigen UN-Gremien stärken und würde sicherlich die Glaubwürdigkeit der Union erhöhen.

    b) Die Dialog- und Einflussnahmemöglichkeiten der EU vergrößern

    Durch die oben skizzierten Verbesserungen der EU-internen Koordinierung bliebe der EU mehr Zeit für einen Ausbau des Dialogs mit anderen wichtigen Akteuren, insbesondere mit anderen Zusammenschlüssen, so dass sie verstärkt für die Ziele der EU werben und eine größere Zahl von Mitstreitern in den UN-Gremien finden könnte. Wie in Kapitel 1 dargelegt, sollte dies dadurch untermauert werden, dass multilaterale Fragen besser in die regelmäßigen bilateralen Dialoge der EU einbezogen werden. Über die Troika führt die EU bereits mit anderen Ländern und Zusammenschlüssen einen umfassenden regelmäßigen Dialog über UN-Fragen, und die jeweiligen Ratsvorsitze haben große Forschritte dabei erzielt, die EU für ihre Partner zu einem glaubwürdigen Gesprächspartner auf UN-Ebene werden zu lassen. Insbesondere im Zusammenhang mit wichtigen UN-Veranstaltungen besteht jedoch im Rahmen der besonderen bilateralen Beziehungen, die die EU zu bestimmten Ländern und Ländergruppen unterhält, weiterer Spielraum für den Ausbau der multilateralen Dimension.

    * Die EU sollte einen umfassenderen und regelmäßigeren Dialog mit anderen Ländern und Ländergruppen innerhalb der Vereinten Nationen führen und sicherstellen, dass dieser Dialog inhaltlich und zeitlich besser auf die Hauptthemen wichtiger UN-Veranstaltungen und -Sitzungen abgestimmt ist.

    Die EU sollte insbesondere im Vorfeld und am Rande wichtiger UN-Veranstaltungen für regelmäßigere informelle Kontakte sorgen. Dies dürfte vor allem dann möglich sein, wenn ein mandatsorientiertes Konzept der EU-internen Koordinierung eingeführt wird. Soweit möglich - und in jedem Fall häufiger als bislang - sollte die EU zudem die in den UN-Gremien erörterten Themen gemeinsam mit den wichtigsten Partnern aus den anderen Regionen langfristig vorbereiten und dabei ein breites Spektrum von Politikbereichen einbeziehen.

    Im Rahmen konsequenterer Bemühungen um den Dialog mit den Partnern außerhalb der Union sollte die EU auch erwägen, ob gegebenenfalls eine stärkere Aufgabenteilung zwischen Ratsvorsitz, Mitgliedstaaten und Kommission unter Berücksichtigung der im Vertrag vorgesehenen Zuständigkeiten möglich wäre.

    Ein solches ,arbeitsteiliges" Konzept, bei dem die Mitgliedstaaten oder die Kommission einen Beitrag zu spezifischen Aufgaben leisten, insbesondere was die Vorbereitung von EU-Initiativen und die Kontakte mit anderen Ländern und Ländergruppen anbelangt, wird von der EU bereits bei den Follow-up-Maßnahmen des Weltgipfels für nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Wasser und Energie angewandt.

    * Die Praxis der ,Aufgabenteilung" zwischen Ratsvorsitz, Mitgliedstaaten und Kommission in Bezug auf die Beziehungen zu Drittländern und andere Ländergruppen in den UN-Gremien sollte weiter ausgebaut und konsolidiert werden.

    Die EU hat bereits Erfahrungen mit einer solchen Aufgabenteilung im Rahmen einiger großer Konferenzen wie der Konferenz über Entwicklungsfinanzierung und dem Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung gesammelt, indem bestimmten Mitgliedstaaten und der Kommission spezifische Aufgaben zugewiesen wurden, sowie im Rahmen der Menschenrechtskommission. Es wäre zu prüfen, ob dieser Ansatz auch auf anderen Ebenen des UN-Systems Anwendung finden könnte. Das Fachwissen und die Erfahrungen der einzelnen Partner könnten auf diese Weise wirkungsvoller eingesetzt werden, ohne dass dies zur Folge haben müsste, dass der Ratsvorsitz seine zentrale Rolle als Vertretung der EU einbüßt oder die EU sich uneinheitlich äußert.

    c) Gewährleistung einer effektiven Abstimmung mit den auf europäischer Ebene vereinbarten Strategien

    Die EU muss dafür sorgen, dass die Maßnahmen auf europäischer Ebene mit den auf globaler Ebene ergriffenen Maßnahmen in Einklang stehen und durch diese gegebenenfalls ergänzt werden. Die UN-Instrumente und Aktivitäten berühren zahlreiche Politikbereiche der Europäischen Gemeinschaften (EG), vom internationalen Handel über den Umwelt-, Gesundheits- und Verbraucherschutz bis hin zur Energiepolitik. Darunter sind viele Bereiche, in denen die Globalisierung wirksame internationale Instrumente noch dringender erforderlich macht, weshalb unbedingt dafür gesorgt werden muss, dass die Kommission in der Lage ist, so weit wie möglich an den Arbeiten im Rahmen des UN-Systems teilzunehmen, wenn es dort um Fragen geht, für die sie innerhalb der Union zuständig ist.

    Die EWG (Vorläufer der EG) erhielt bereits 1974 Beobachterstatus bei den Vereinten Nationen. Damals war die EWG einer der wenigen ständigen Beobachter (inzwischen gibt es 41). Seither wurden die Zuständigkeitsbereiche der EG erheblich ausgeweitet. Daraus lässt sich folgern, dass der Gesamtstatus der EG in den Vereinten Nationen den von der Gemeinschaft erreichten Integrationsgrad nicht mehr widerspiegelt. In einer Reihe von spezifischen Fällen sind dank pragmatischer Lösungen bereits Fortschritte zu verzeichnen und auf lange Sicht dürfte die Außenvertretung der EU durch die Ernennung eines europäischen Außenministers erheblich gestärkt werden. Bis dahin sollten jedoch weitere Anstrengungen unternommen werden, damit die EG tatsächlich in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten einen Beitrag zur Arbeit der UN-Gremien leisten kann.

    * Sofern in die Zuständigkeit der Gemeinschaft fallende Bereiche betroffen sind, sollte die EG die Möglichkeit erhalten, sich uneingeschränkt an den Arbeiten der UN-Gremien zu beteiligen, und die Mitgliedstaaten sollten dieses Ziel wirksam unterstützen.

    Konkret bedeutet dies, dass die EG beispielsweise in der Lage sein muss, wirksam an Verhandlungen über globale Umweltübereinkommen, denen die EG später als Vertragspartei beitreten muss, sowie an der Tätigkeit der Globalen Umweltfazilität [32] teilnehmen zu können, oder dass es ihr ermöglicht werden muss, sich wirksam an den Arbeiten der UN-Gremien zu beteiligen, die sich mit Flüchtlings- und Asylfragen fassen. Letzteres würde insbesondere erfordern, dass weitere Anstrengungen unternommen werden, damit die EG einen erweiterten Beobachterstatus im UNHCR-Exekutivauschusses erhält, um einen tatsächlich wirksamen Beitrag zur Arbeit des UNHCR leisten zu können [33].

    [32] Die Globale Umweltfazilität ist ein multilateraler Fonds, aus dem Aktionen finanziert werden, mit denen gegen die sechs großen Bedrohungen für die globale Umwelt vorgegangen werden soll: Verlust der Artenvielfalt, Klimawandel, Verschmutzung der internationalen Gewässer, Zerstörung der Ozonschicht, Bodendegradation und nicht abbaubare organische Schadstoffe.

    [33] Der Rat der Europäischen Union hat sich bereits für einen solchen erweiterten Beobachterstatus ausgesprochen (siehe Schlussfolgerungen des Rates ,Allgemeine Angelegenheiten" vom 11. März 2002).

    Schlussfolgerung

    Diese Mitteilung basiert auf zwei Prämissen. Erstens ist das Engagement für den Multilateralismus wichtiger denn je und muss daher eine der Hauptachsen der EU-Außenpolitik bleiben. Zweitens sind die Vereinten Nationen eindeutig das Rückrat des multilateralen Systems und müssen daher in die Lage versetzt werden, konkrete Lösungen für eine Vielzahl wichtiger globaler Herausforderungen zu finden. Auf dieser Grundlage wurde in der Mitteilung ein umfassender Überblick über die Tätigkeit der EU innerhalb der Vereinten Nationen und die Zusammenarbeit mit ihnen gegeben, um zu ermitteln, ob und wie die EU die Vereinten Nationen insbesondere in den Bereichen nachhaltige Entwicklung, Armutsbekämpfung, Sicherheit und Frieden effizienter bei einer wirkungsvollen Weltordnungspolitik unterstützen könnte. In dieser Hinsicht lässt sich eine positive grundsätzliche Schlussfolgerung ziehen: Viel stärker als in der Vergangenheit ist heute in einer Vielzahl von Bereichen bereits eine Interaktion und Kooperation mit den Einrichtungen des UN-Systems gegeben. Gleichzeitig könnte sich die EU noch effektiver an der Politikgestaltung auf UN-Ebene beteiligen, wobei sowohl die EU als auch die Vereinten Nationen von weiteren Verbesserungen und stärken Synergien der operativen Zusammenarbeit profitieren würden.

    In dieser Mitteilung wurden eine Reihe praktischer Vorschläge unterbreitet, wie die EU innerhalb der Vereinten Nationen einen effektiveren Beitrag zur Weltordnungspolitik leisten könnte. Einige dieser Vorschläge betreffen Bereiche, für die ausschließlich die Kommission zuständig ist - viele jedoch erfordern Maßnahmen des Rates und der Mitgliedstaaten und in vielen Fällen sind konzertierte Anstrengungen seitens mehrerer Institutionen und auf verschiedenen Ebenen nötig. Im Anhang ist ein Aktionsplan zur Umsetzung der Mitteilung beigefügt, der die Auswirkungen und die Rolle der einzelnen Beteiligten verdeutlicht.

    Die Kommission ersucht den Rat und das Parlament, die Analyse und Empfehlungen dieser Mitteilung zu prüfen. Die Kommission würde eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten - wie auch den Vereinten Nationen - begrüßen, damit die Verwirklichung des gemeinsamen Ziels einer effektiveren Weltordnungspolitik und der Stärkung der Architektur des multilateralen Systems vorangetrieben werden kann.

    ANHANG I: Aktionsplan zur Umsetzung der Mitteilung

    1. Wie kann die EU dazu beitragen, dass mit den UN-Zielen und -Instrumenten eine gebührende Wirkung erzielt wird?

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    2. Die EU und die Vereinten Nationen: mehr Effizienz und Wirkung durch Zusammenarbeit

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    3. Die Werte der EU im UN-System wirksam fördern

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    >PLATZ FÜR EINE TABELLE>

    Abkürzungen und Akronyme:

    CHR: Menschenrechtskommission

    CONUN: Arbeitsgruppe ,Vereinte Nationen"

    PSK: Politisches und Sicherheitspolitisches Komitee

    UNDAF: Entwicklungshilfe-Programmrahmen der Vereinten Nationen

    COHOM: Arbeitsgruppe ,Menschenrechte"

    ANHANG II: Das System der Vereinten Nationen - wichtigste Einrichtungen und Akronyme

    Hauptorgane und wichtigste untergeordnete Gremien

    Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) und Hauptausschüsse

    Sicherheitsrat der Vereinten Nationen (UNSC)

    Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC) und Fach- und Regionalkommissionen

    Treuhandrat

    Internationaler Gerichtshof (ICJ)

    Sekretariat der Vereinten Nationen

    Wirtschaftskommission für Afrika (ECA)

    Wirtschaftskommission für Europa (ECE)

    Wirtschaftskommission für Lateinamerika und die Karibik (ECLAC)

    Wirtschaftskommission für Asien und den Pazifik (ESCAP)

    Wirtschaftskommission für Westasien (ESCWA)

    Programme, Fonds und andere Einrichtungen der Vereinten Nationen

    Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP)

    Entwicklungsfonds der Vereinten Nationen für die Frau (UNIFEM)

    Freiwilligenprogramm der Vereinten Nationen (UNV)

    Handels- und Entwicklungskonferenz der Vereinten Nationen (UNCTAD)

    Umweltprogramm der Vereinten Nationen (UNEP)

    Programm der Vereinten Nationen für menschliche Siedlungen (UN-Habitat)

    Internationales Forschungs- und Ausbildungsinstitut zur Förderung der Frau (INSTRAW)

    Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen (UNICEF)

    Welternährungsprogramm (WFP)

    Bevölkerungsfonds der Vereinten Nationen (UNFPA)

    Programm der Vereinten Nationen für internationale Drogenkontrolle (UNDCP)

    Hoher Kommissar der Vereinten Nationen für Menschenrechte (UNHCHR)

    Hoher Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR)

    Hilfswerk der Vereinten Nationen für Palästinafluechtlinge im Nahen Osten (UNRWA)

    Universität der Vereinten Nationen (UNU)

    Ausbildungs- und Forschungsinstitut der Vereinten Nationen (UNITAR)

    Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für soziale Entwicklung (UNRISD)

    Interregionales Forschungsinstitut der Vereinten Nationen für Kriminalität und Rechtspflege (UNICRI)

    Institut der Vereinten Nationen für Abrüstungsforschung (UNIDIR)

    Gemeinsames Programm der Vereinten Nationen für HIV/AIDS (UNAIDS)

    Büro der Vereinten Nationen für Projektdienste (UNOPS)

    Sonderorganisationen

    Internationale Arbeitsorganisation (ILO)

    Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO)

    Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (UNESCO)

    Weltgesundheitsorganisation (WHO)

    Weltbank

    Internationaler Währungsfonds (IMF)

    Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO)

    Weltpostverein (UPU)

    Internationale Fernmeldeunion (ITU)

    Weltorganisation für Meteorologie (WMO)

    Internationale Seeschifffahrts-Organisation (IMO)

    Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)

    Internationaler Fonds für landwirtschaftliche Entwicklung (IFAD)

    Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)

    Angeschlossene Organisationen

    Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO)

    Weltorganisation für Tourismus (WTO)

    Organisation des Vertrags über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBTO)

    Organisation für das Verbot chemischer Waffen (OPCW)

    Hauptabteilungen, Ämter und Büros des Sekretariats

    Büro des Generalsekretärs (OSG)

    Amt für interne Aufsichtsdienste (OIOS)

    Bereich Rechtsangelegenheiten (OLA)

    Hauptabteilung Politische Angelegenheiten (DPA)

    Hauptabteilung Abrüstungsfragen (DDA)

    Hauptabteilung Friedenssicherungseinsätze (DPKO)

    Amt für die Koordinierung humanitärer Angelegenheiten (OCHA)

    Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten (DESA)

    Hauptabteilung Angelegenheiten der Generalversammlung und Konferenzdienste (DGAACS)

    Hauptabteilung Presse und Information (DPI)

    Hauptabteilung Management (DM)

    Büro des Sicherheitskoordinators der Vereinten Nationen (UNSECOORD)

    Büro für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (ODC)

    Büro der Vereinten Nationen in Genf (UNOG)

    Büro der Vereinten Nationen in Wien (UNOV)

    Büro der Vereinten Nationen in Nairobi (UNON)

    Top