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Document 52003DC0226R(01)

Mitteilung der Kommission - In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa {SEC(2003) 489}

/* KOM/2003/0226 endg. */

52003DC0226R(01)

Mitteilung der Kommission - In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa {SEC(2003) 489} /* KOM/2003/0226 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION - In die Forschung investieren: Aktionsplan für Europa {SEC(2003) 489}

Inhalt

1. 1. ZUSAMMENFASSUNG

2. 2. AUFRUF ZUM HANDELN

3. 3. GEMEINSAME VORGEHENSWEISE

4. 3.1. FÖRDERUNG EINER KOHÄRENTEN ENTWICKLUNG DER POLITIK AUF NATIONALER UND EUROPÄISCHER EBENE

5. 3.2. EINE GEMEINSAME VISION DER ENTWICKLUNG UND DES EINSATZES VON SCHLÜSSELTECHNOLOGIEN

6. 3.3. VORTEILE FÜR ALLE REGIONEN DURCH HÖHERE INVESTITIONEN IN DIE FORSCHUNG

7. 3.4. ENTWICKLUNG EINER KOHÄRENTEN KOMBINATION POLITISCHER INSTRUMENTE

8. 4. BESSERE ÖFFENTLICHE UNTERSTÜTZUNG VON FORSCHUNG UND INNOVATION

9. 4.1. HUMANRESSOURCEN

10. 4.2. ÖFFENTLICHE FORSCHUNG UND IHRE VERBINDUNGEN ZUR INDUSTRIE

11. 4.3. VERBESSERUNG DER KOMBINATION STAATLICHER FINANZINSTRUMENTE UND IHRER

12. WIRKSAMKEIT

13. 4.3.1 KOMBINATION VON FINANZINSTRUMENTEN

14. 4.3.2 DIREKTMAßNAHMEN FÜR FORSCHUNG UND INNOVATION

15. 4.3.3 STEUERLICHE MAßNAHMEN FÜR DIE FORSCHUNG

16. 4.3.4 UNTERSTÜTZUNG DER GARANTIEMECHANISMEN FÜR FORSCHUNG UND INNOVATION IN KMU

17. 4.3.5 RISIKOKAPITALUNTERSTÜTZUNG FÜR FORSCHUNGSINTENSIVE KMU

18. 5. NEUAUSRICHTUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSGABEN AUF FORSCHUNG UND INNOVATION

19. 5.1. STABILITÄTS- UND WACHSTUMSPAKT UND GRUNDZÜGE DER WIRTSCHAFTSPOLITIK

20. 5.2. GLEICHGEWICHT ZWISCHEN NATIONALER UND GEMEINSCHAFTLICHER ÖFFENTLICHER FINANZIERUNG BIS 2010

21. 5.3. BEIHILFEREGELUNGEN

22. 5.4. ÖFFENTLICHE AUFTRAGSVERGABE

23. 6. VERBESSERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN FÜR PRIVATE INVESTITIONEN IN DIE FORSCHUNG

24. 6.1. GEISTIGES EIGENTUM

25. 6.2. RECHTSVORSCHRIFTEN UND NORMEN FÜR PRODUKTE

26. 6.3. WETTBEWERBSREGELN

27. 6.4. FINANZMÄRKTE

28. 6.5. STEUERLICHES UMFELD

29. 6.6. FORSCHUNGSSTRATEGIE, MANAGEMENT UND FINANZBERICHTERSTATTUNG IN UNTERNEHMEN

30. 7. SCHLUSSFOLGERUNGEN:

31. ZUSAMMENFASSUNG

Der vorliegende Aktionsplan beschreibt Maßnahmen, welche notwendig sind um Europa eine stärkere Grundlage in der öffentlichen Forschung zu geben und private Investitionen in Forschung und Innovation attraktiver zu machen. Die Ausführung dieser Maßnahmen wird es der Europäischen Union erlauben, den Rückstand in den Forschungsinvestitionen zwischen Europa und ihren Haupthandelspartnern, welcher unser langfristiges Innovations-, Wachstums- und Beschäftigungspotenzial gefährdet, aufzuholen. Das Ziel ist es, das vom Europäischen Rat in Barcelona im März 2002 festgesetzte Ziel zu erreichen: die Forschungsinvestitionen von heute 1,9% des BIP auf 3% des BIP im Jahre 2010 zu erhöhen, wobei 2/3 vom Unternehmenssektor kommen sollte.

Um das Barcelona Ziel zu erreichen, sollten die Forschungsinvestitionen in Europa im Mittel um 8% pro Jahr steigen, aufgeteilt in eine Wachstumsrate von 6% für die öffentlichen Ausgaben und einer Wachstumsrate von 9% für private Investitionen. Dies ist ehrgeizig, aber gleichzeitig realistisch im Hinblick auf die starke Unterstützung, welche diesem Ziel gegeben wird.

Der Europäische Rat vom März 2003 forderte die Kommission auf, den vorliegenden Aktionsplan auszuarbeiten, welcher auf der Basis umfassender Beratungen mit europäischen Institutionen, Mitgliedsstaaten, Beitrittsländern, Bewerberländern, sowie mit Interessensgruppen aus der Industrie, der öffentlichen Forschung und dem Finanzsektor, erstellt wurde. Aus den Reaktionen ging eine überwältigende Unterstützung für das 3%-Ziel hervor. Es zeigte sich, dass die Mehrheit der Staaten schon Maßnahmen zur Verstärkung der Forschungsinvestitionen getroffen haben, und dass viele sich ein nationales Ziel im Einklang mit dem europäischen 3% Ziel gesetzt haben.

Der Aktionsplan baut auf diesen Fortschritten auf, sicherstellend, dass die notwendigen Initiativen auf europäischer und nationaler Ebene gestützt werden, gegenseitig konsistent und im Einklang mit der Herausforderung, radikale Verbesserungen im europäischen System der Forschung und technologischen Innovation hervorzubringen. Europa steht vor der Situation, wo das schwächste Glied im System das Risiko einer Entmutigung des Investments bedeutet - hier einige Beispiele: die Unzulänglichkeiten und die Starrheit der Forschungskarrieren, welche dazu führen, dass hervorragendes Humankapital die Forschung oder Europa verlässt; die Zersplitterung und der Mangel an öffentlicher Präsenz der oft exzellenten Forschung; die Schwierigkeiten von technologieintensiven KMUs, Finanzierungen für Forschungs- und Innovationsprojekte zu finden; oder der Mangel an Bewusstsein der Forscher und Forschungsmanager für Fragen des Schutzes und des Managements von geistigem Eigentum.

Der Aktionsplan komplementiert eine Reihe von sich gegenseitig verstärkenden europäischen Initiativen, welche auf die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Union abzielen, besonders im Hinblick auf Unternehmens- und Innovationspolitik, und struktureller Reformen im Bereich der Produkt-, Dienstleistungs-, Kapital- und Arbeitsmärkte. Zusammen stellen sie die Antwort der Kommissionspolitik auf das im März 2000 in Lissabon vom Europäischen Rat beschlossene Ziel, bis 2010 ,die Union zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen".

Der Aktionsplan umfasst vier Hauptreihen von Aktionen:

Eine erste Reihe von Aktionen zielt darauf ab, die von den Mitgliedstaaten getroffenen Maßnahmen zu unterstützen, und dabei sicherzustellen, dass diese gegenseitig konsistent sind und eine effektive Kombination politischer Maßnahmen ausbilden. Dies schließt einen Prozess der Koordinierung mit und zwischen den Mitgliedsstaaten und Beitrittsländern ein. Es umfasst auch die Schaffung ,Europäischer Technologieplattformen", welche die Hauptinteressensgruppen - Forschungsorganisationen, Industrie, Aufsichtsbehörden, Nutzer, etc. - um eine Schlüsseltechnologie vereint, um eine gemeinsame Strategie für die Entwicklung, Verbreitung und Verwendung dieser Technologie in Europa zu planen und umzusetzen.

Die zweite Reihe von Aktionen zielt auf die wesentliche Verbesserung der öffentlichen Unterstützung für Forschung und technologische Innovation ab. Um in Forschung in Europa zu investieren zu können, benötigen Unternehmen genügend hervorragende Wissenschaftler, eine starke, mit der Industrie gut verknüpften, öffentlichen Forschung und effiziente öffentliche Finanzunterstützung, welche steuerliche Maßnahmen einbezieht. Der Aktionsplan konzentriert sich auf Maßnahmen zur Verbesserung der Forscherkarrieren, um öffentliche und Industrieforschung näher zusammenzubringen, und um das Potenzial der europäischen und nationalen öffentlichen Finanzinstrumente zu entwickeln und vollständig auszuschöpfen. Beispielsweise verlangt der Aktionsplan von öffentlichen Behörden bis 2005 alle gegenwärtigen Regeln und Verfahrensweisen, welche vielen öffentlichen Fördermaßnahmen zugrundeliegen, abzuschaffen, da diese transeuropäische Kooperation und Technologietransfer verhindern und dadurch Forschungs- und Innovationsmöglichkeiten drastisch reduzieren, die sonst den Empfängern zur Verfügung stehen würden.

Eine dritte Reihe von Aktionen wendet sich an den notwendigen Anstieg in der Höhe der öffentlichen Forschungsausgaben. In Erwägung des momentanen wirtschaftlichen Abschwungs ist es wichtiger sicherzustellen, dass Haushaltspolitiken Investitionen begünstigen, die zu einem verstärkten und nachhaltigen, zukünftigen Wachstum führen, wobei die Forschung die stärkste Priorität erhält. Maßnahmen konzentrieren sich auf die Ermutigung und Überwachung der Neuausrichtung öffentlicher Mittel und der vollen Nutzbarmachung der Möglichkeiten für die öffentliche Unterstützung der Industrie durch Beihilferegeln und den Regeln öffentlicher Auftragsvergabe. Beispielsweise schlägt der Aktionsplan vor, bei den öffentlichen Behörden das Bewusstsein für die verschiedenen Formen stattlicher Forschungsförderung, welche den Wettbewerb nicht verzerren, transparenter zu machen und zu verbessern.

Letztendlich zielt eine vierte Reihe von Aktionen darauf ab, das Umfeld für Forschung und technologischer Innovation in Europa zu verbessern: Schutz geistigen Eigentums; den Rechtsvorschriften für Normen und Produkte; Wettbewerbsregeln; Finanzmärkte; steuerliches Umfeld und Forschungsstrategie, Management und Finanzberichterstattung in Unternehmen. So setzt der Aktionsplan das Ziel, dass jeder Student in Forschung, Ingenieurwissenschaft und Wirtschaft wenigstens eine Grundausbildung in Schutzrecht und Technologietransfer erhalten sollte.

Der Aktionsplan markiert den Start eines Prozesses. Der Fortschritt wird überwacht werden und Kommission und Rat werden in Zukunft, falls notwendig, weitere Schwerpunkte setzen um die Ziele der Union zu erreichen. Die Zeit drängt und der Rückstand zwischen Europa und seinen Haupthandelspartnern wächst immer noch sehr schnell. Umsetzung muss auf allen Ebenen sofort beginnen, und sie muss angetrieben sein von der klaren Erkenntnis, dass es um Erfolg oder Misserfolg geht im Hinblick auf Europas Ehrgeiz, der dynamischste Raum für innovationsgetriebenes Wachstum und für die Schaffung von Arbeitsplätzen zu werden.

32. AUFRUF ZUM HANDELN

Im März 2000 erließ der Europäische Rat von Barcelona einen Aufruf zum Handeln, um die Investitionen in die Forschung und technologische Entwicklung [1] zu erhöhen und den Investitionsrückstand gegenüber Europas größten Konkurrenten aufzuholen. Der Europäische Rat beschloss, bis 2010 die Forschungsinvestitionen in der Europäischen Union von 1,9 % auf 3 % des BIP zu erhöhen, wobei der vom Unternehmenssektor finanzierte Anteil zwei Drittel des Gesamtbetrags ausmachen sollte. Seitdem haben alle Interessengruppen die Wichtigkeit dieses Aufrufs und die Notwendigkeit rascher Maßnahmen im Einklang mit der Mitteilung der Kommission vom September 2002 ,Mehr Forschung für Europa: hin zu 3% des BIP" bestätigt [2]. Bei den Investitionen in die Forschung beträgt der sich rasch vergrößernde Rückstand der Europäischen Union zu den USA bereits mehr als 120 Mrd. EUR jährlich, was alarmierende Konsequenzen für das langfristige Potenzial an Innovation, Wachstum und Schaffung von Arbeitsplätzen in Europa hat. Wie in der Mitteilung vom September 2002 dargelegt, ist dieser Rückstand auf die weniger attraktiven Bedingungen für private Forschungsinvestitionen in Europa zurückzuführen, die wiederum die Folge der geringeren und möglicherweise weniger wirksamen öffentlichen Förderung sowie verschiedener Hürden in den Rahmenbedingungen der europäischen Forschung und Innovation sind.

[1] ,Forschung und technologische Entwicklung" wird nachstehend als ,Forschung" oder ,F&E" bezeichnet.

[2] KOM(2002) 499 vom 11. Sept. 2002.

Im September 2002 nahm die Kommission umfassende Beratungen mit europäischen Institutionen, Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und Bewerberländern sowie mit Interessen gruppen vor allem aus der europäischen Industrie und dem Finanzsektor, auf. Aus den Reaktionen ging eine überwältigende Unterstützung für das 3%-Ziel und die Konzentration auf Forschungs investitionen der Unternehmen hervor. Zahlreiche zweckdienliche Erkenntnisse und Vorschläge wurden bei der Ausarbeitung dieses Aktionsplans berücksichtigt. Alle Mitgliedstaaten, Beitrittsländern und Bewerberländer waren sich einig, dass die Investitionen in die Forschung erhöht werden müssen, und die Mehrheit erklärte, bereits diesbezügliche politische Initiativen und konkrete Maßnahmen getroffen oder zumindest vorbereitet zu haben. So haben sowohl Frankreich und Deutschland als auch Slowenien als künftiger Mitgliedstaat das 3%-Ziel übernommen. Auf diese Weise geht es voran.

Sowohl der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss als auch der Ausschuss der Regionen unterstützten das 3%-Ziel, ebenso wie die Mitglieder des Europäischen Parlaments, die an einer öffentlichen Diskussion über dieses Thema teilnahmen.

Auch die zahlreichen ausführlichen Antworten, die von der Industrie und den Unternehmer verbänden eingingen, waren ausnahmslos positiv. Viele, z. B. die Union der Industrie verbände der Europäischen Gemeinschaft (UNICE) und der Europäische Industriekreis (ERT), hoben hervor, dass es für die Wettbewerbsfähigkeit Europas von entscheidender Bedeutung sei, das 3%-Ziel zu erreichen, dass aber tiefgreifende Änderungen in der Forschungspolitik erforderlich seien, um Europa für Forschungsinvestitionen wieder attraktiv zu machen. Der ERT stellte das 3%-Ziel in den Mittelpunkt seiner Empfehlungen an den Europäischen Rat im März 2003 und die UNICE ernannte es zu einem ihrer Hauptthemen. Die Vertretungen der kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) schlossen sich der Meinung an, dass höhere Investitionen in die Forschung für ihre Mitglieder wichtig seien.

Eine wichtige Erkenntnis aus den Beratungen ist, dass große europäische Unternehmen trotz der gegenwärtigen konjunkturellen Flaute und vor allem trotz der enormen Einschnitte, die einige Hochtechnologiesektoren zu verzeichnen haben, weiterhin planen, erhebliche Beträge in die Forschung zu investieren. Da jedoch die schlechteren wirtschaftlichen Bedingungen diese Unternehmen zwingen, ihre globale Entwicklung zu rationalisieren, planen sie oft, diese Forschungsinvestitionen nicht in der EU, sondern in anderen, für sie attraktiveren Regionen, wie den USA oder einigen asiatischen Ländern, zu tätigen. Die europäischen KMU stellen indessen fest, dass sie wegen geringeren Eigenkapitals und eines erschwerten Zugangs zu Fremdkapital weniger in Forschung und Innovation investieren können. Durch die gegenwärtigen wirtschaftlichen Bedingungen wurde ihnen der Zugang zu Finanzmitteln für die Forschung und technologische Innovation [3] noch weiter erschwert. Infolge des Wirtschaftsabschwungs ist es daher noch wichtiger, die öffentliche Maßnahmen auf die Unterstützung von Forschung und Innovation zu konzentrieren.

[3] ,Technologische Innovation" wird nachstehend als ,Innovation" bezeichnet.

Einer für die Dienststellen der Kommission ausgearbeiteten ökonometrischen Studie [4] zufolge würden sich Forschungsinvestitionen in Höhe von 3 % des BIP auf lange Sicht merklich auf Wachstum und Beschäftigung in Europa auswirken: Ab dem Jahr 2010 würde die Produktion um weitere 0,5 % steigen und jährlich würden 400 000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen [5]. Die Wirkung kann sogar noch stärker ausfallen, wenn zusätzliche Forschung von Weltrang die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und des Dienstleistungsgewerbes in Europa erhöhen und die globale wirtschaftliche Attraktivität Europas verbessern wird. Nicht zuletzt wird mehr Forschung im Sozial- und Umweltbereich Europa auf seinem Weg in eine nachhaltigere Zukunft unterstützen. Auch die Kommission hob in ihrem Bericht an den Europäischen Rat im März 2003 [6] hervor, dass Investitionen in die Forschung das Kernstück der Lissabon-Strategie seien, die der Europäische Rat im März 2000 in Lissabon für die wirtschaftliche, soziale und umweltbezogene Erneuerung Europas vorgegeben hat.

[4] Eine Studie, die vom ERASMUS-Forschungsteam (Paris) mit einer entsprechend geänderten Fassung des NEMESIS-Modells erstellt wurde (wird demnächst veröffentlicht).

[5] Dies würde insbesondere durch einen grundlegenden Strukturwandel in der europäischen Wirtschaft bedingt, insbesondere durch forschungsintensivere Unternehmen mit großem Wachstumspotenzial und eine erhebliche Erhöhung der Innovationskapazität in der europäischen Wirtschaft.

[6] Bericht der Kommission für die Frühjahrstagung des Europäischen Rates ,Entscheidung für Wachstum: Wissen, Innovation und Arbeit in einer auf Zusammenhalt gegründeten Gesellschaft", KOM(2003)5 vom 14.1.2003.

Der Europäische Rat vom 21. März 2003 forderte die Kommission auf, den vorliegenden Aktionsplan auszuarbeiten, und die Kommission, der Rat und die Mitgliedstaaten wurden ersucht, Maßnahmen in diesem Sinn zu treffen.

Grundlage des Aktionsplans ist ein breiter, systemischer Ansatz in Forschung und Innovation. Wie die Beratungen und Untersuchungen gezeigt haben, ist dies der einzige Weg, um zu der benötigten Investitionserhöhung in der öffentlichen und privaten Forschung zu gelangen. Geht man von einem durchschnittlichen BIP-Wachstum in der EU von jährlich 2 % bis zum Jahr 2010 aus, so ist zur Erreichung der in Barcelona gesetzten Ziele (3 %, zwei Drittel davon von der Privatwirtschaft finanziert) eine Steigerung der europäischen Forschungs anstrengungen um jährlich 8 % erforderlich, wobei die Wirtschaft ihre Investitionen um jährlich 9 % und der öffentlichen Sektor jährlich 6 % mehr investieren müsste.

Zu diesem Zweck weist der Aktionsplan zunächst auf die Notwendigkeit hin, einen Konsens aller politischen Ebenen und aller Interessengruppen zu erzielen und in ganz Europa für einen nachhaltigen und kohärenten Fortschritt zu sorgen. Der Verwirklichung dieses Ziels dienen vor allem, soweit angebracht, ein offener Koordinierungsprozess, europäische Technologie plattformen und ein wechselseitiges Lernen der europäischen Regionen sowie die Entwicklung und Umsetzung eines Pakets politischer Maßnahmen, bei denen verschiedene politische Instrumente miteinander kombiniert werden. Ganz Europa zur Zusammenarbeit zu bringen, ist eine wichtige Aufgabe (s. Kapitel 3).

Der Aktionsplan geht nacheinander auf verschiedene Aspekte ein: Wirksamkeit der staatlichen Forschungsförderung, Höhe der zur Verfügung gestellten öffentlichen Mittel und Verbesserung der Rahmenbedingungen:

- Verbesserung der Wirksamkeit staatlicher Forschungs- und Innovationsförderung, sowohl was Finanzmittel und Humanressourcen als auch was die Grundlage der öffentlichen Forschung betrifft (s. Kapitel 4),

- Neuausrichtung staatlicher Ressourcen auf Forschung und Innovation durch gezielt eingesetzte öffentliche Ausgaben, überarbeitete Regeln für staatliche Beihilfen und bessere öffentliche Auftragsvergabe (s. Kapitel 5),

- Verbesserung der Rahmenbedingungen für Forschung und Innovation, z. B. der Urheberrechte, der Regelungen für den Warenmarkt, der Wettbewerbsregeln, der Finanzmärkte, der Steuerbedingungen, des Unternehmensmanagements und der Berichterstattung über die Forschung (s. Kapitel 6).

Der Aktionsplan ist im Zusammenhang mit verschiedenen politischen Initiativen und dem Koordinierungsprozess zu sehen, der Teil der Strategie von Lissabon ist, insbesondere im Bereich der Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik, der Industriepolitik, der Bildungspolitik und der Binnenmarktstrategie. Insbesondere Maßnahmen zur Förderung von Investitionen in die Forschung müssen Hand in Hand gehen mit Maßnahmen, welche die Motivation von Unternehmen zu innovieren und deren Fähigkeiten konkreten Nutzen aus der Forschung zu ziehen, stärken - Maßnahmen, welche durch Industrie-, und Innovationspolitiken umgesetzt werden. In der Mitteilung über die Innovationspolitik [7] wird nicht nur auf die Bedeutung nichttechnologischer Formen der Innovation [8] hingewiesen, sondern es werden auch die verschiedenen Strategiebereiche genannt, die für die Innovations bereitschaft der Unternehmen wichtig sind, und es wird ein Weg gezeigt, wie sich Innovations maßnahmen durch Zusammenarbeit und Voneinanderlernen fördern lassen. Strukturreformen auf dem Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Arbeitsmarkt sind auch wichtig, damit ein dynamischeres, wettbewerbsförderliches Klima für die Unternehmen entsteht, das die Investitionen in Forschung und Innovation steigen lässt. Der Aktionsplan geht auf bestimmte Aspekte ein, die einen direkten Einfluss auf die Forschungs investitionen haben.

[7] ,Innovationspolitik: Anpassung des Ansatzes der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie" (KOM(2003) 112 vom 11.3.2003). Siehe auch die Mitteilung der Kommission ,Industriepolitik in einem erweiterten Europa" (KOM(2002) 714 vom 11.12.2002) und das Grünbuch ,Unternehmergeist in Europa" (KOM(2003) 27 vom 21.1.2003).

[8] Technologische Innovation muss häufig mit anderen Innovationsformen kombiniert werden, z. B. in Entwicklungs-, Marketing- und Handelsunternehmen, damit das Geschäft voll davon profitiert.

Der Aktionsplan wird durch eine spezielle Website [9] unterstützt, die weiterführende Schriftstücke und Links zu anderen Sites mit diesbezüglichen politischen Maßnahmen und Aktivitäten enthält. Die Website wird ständig erweitert und aktualisiert, vor allem um die Umsetzung des Aktionsplans zu überwachen. Das beiliegende Arbeitspapier der Dienststellen der Kommission enthält spezielle Informationen und Analysen zur Unterstützung des Aktionsplans.

[9] HTTP://EUROPA.EU.INT/COMM/RESEARCH/ERA/ 3PCT/

33. GEMEINSAME VORGEHENSWEISE

Die Mitgliedstaaten sind sich der Tatsache, dass die Forschungsinvestitionen angekurbelt werden müssen, sehr wohl bewusst und haben bereits begonnen, die entsprechenden Maßnahmen zu treffen. Ein europäischer Koordinierungsprozess ist wichtig, um zu gewährleisten, dass die Mitgliedstaaten aus den Erfahrungen der anderen lernen und aufeinander abgestimmte Maßnahmen ergreifen. Er stellt auch sicher, dass der Europäische Rat regelmäßig die Fortschritte bei den von ihm gesteckten Ziele verfolgen kann.

Bereichsspezifische Aspekte sollten in Betracht gezogen werden, unter Einbeziehung der Festlegung spezifischer Ziele und Meilensteine in einigen Bereichen wie die Informations- und Kommunikationstechnologien. Verstärkte Kohärenz und Koordination werden auf Seiten der verschiedenen Interessengruppen benötigt, die an der Entwicklung und dem Einsatz von Schlüsseltechnologien in Europa beteiligt sind. Eine wichtige Rolle könnten dabei europäische Technologieplattformen spielen, die die Hauptinteressengruppen vereinigen, um einen gemeinsamen strategischen Plan für die Forschung und gegebenenfalls für Regulierungs- und Normungs fragen auszuarbeiten.

Gemeinsam Fortschritte machen, bedeutet auch, dass allen Regionen die Möglichkeit gegeben werden sollte, von einer intensiveren Forschung und Innovation zu profitieren. Die Unterschiede zwischen den Regionen in der EU nach der Erweiterung sind erheblich. Während einige von ihnen ihre technologische Führungsrolle halten oder ausbauen können, sollten sich andere eher darauf konzentrieren, ihre Kapazitäten zur Übernahme von Wissen auszubauen - wozu auch angewandte Forschung und Entwicklung zählen -, die es ihnen ermöglichen, von der Spitzenforschung zu profitieren, die anderswo in Europa betrieben wird. Allen Regionen würden in ihrer Forschungsstrategie aus einem systematischeren gegenseitigen Lernen Nutzen ziehen.

Und schließlich sollten die Verwaltungen auf allen Ebenen ein systemisches Modell der einzelnen politischen Dimensionen entwickeln, das bei der Festlegung und Umsetzung verschiedener Maßnahmenpakete zur Förderung von Privatinvestitionen in die Forschung und Innovation berücksichtigt werden muss. An diesen Maßnahmenpaketen sind häufig unterschiedliche Bereiche der öffentlichen Verwaltung beteiligt, deren Zusammenarbeit gestärkt werden muss.

3.1. Förderung einer kohärenten Entwicklung der Politik auf nationaler und europäischer Ebene

Durch einen offenen Koordinierungsprozess, wie ihn der Europäische Rat auf seiner Frühjahrstagung 2003 gefordert hat, werden die Länder im Zuge ihrer Bemühungen um eine Steigerung und Verbesserung der Forschungsinvestitionen leichter voneinander lernen können. Außerdem wird er dazu beitragen, die Effizienz der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zu steigern, da eine größere Übereinstimmung zwischen denselben wie auch zwischen diesen und den einschlägigen Maßnahmen der Gemeinschaft sichergestellt wird. Letztlich erleichtert er die Datenerhebung und Berichterstattung, die der Europäische Rat benötigt, um über die Fortschritte bei den Zielen Bilanz zu ziehen und deren Effizienz zu beurteilen [10].

[10] Siehe beiliegendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen.

Unter Berücksichtigung der Vorgaben des Europäischen Gipfels von Lissabon wird die Anwendung der offenen Koordinierungsmethode auf die 3%-Initiative einen kollektiven, kontinuierlichen Beobachtungsprozess, eine Berichterstattung über nationale Initiativen und Fortschritte und einen sich ständig weiterentwickelnden Prozess des Voneinanderlernens umfassen, was Folgendes bedeutet:

- Ausrichtung auf europäische Zielvorgaben (in diesem Fall 3 % und zwei Drittel), die von den Mitgliedstaaten auf die nationalen Ziele und Maßnahmen übertragen werden, die im Einklang mit dem Gesamtziel der EU stehen und den jeweiligen Situationen und Prioritäten entsprechen,

- Berücksichtigung der vereinbarten Leitlinien (die den Mitgliedstaaten im vorliegenden Aktionsplan vorgeschlagen werden),

- Unterstützung durch ausgewählte Indikatoren und Benchmarking für Schwerpunktthemen, bei denen ein spezieller Bedarf an detaillierter Datenerhebung und einem Informations austausch bzw. einer Ermittlung und Verbreitung bewährter Vorgangsweisen besteht.

Dieses Konzept sollte auch für Initiativen gelten, die sich aus den Auswirkungen des 3%-Ziels auf die Humanressourcen ergeben, indem der gegenwärtige Prozess, der auf die internationale Mobilität der Forscher ausgerichtet ist, auf Aspekte der Verstärkung qualifizierter Humanressourcen in Wissenschaft und Technologie ausgedehnt wird.

Die Komplementarität und Kohärenz werden durch das ,Voneinanderlernen" in innovationspolitischen Fragen sichergestellt, wie in der Mitteilung über die Innovationspolitik [11] dargelegt.

[11] Op. cit.

Neue Maßnahmen

- Schaffung eines offenen Koordinierungsprozesses für Maßnahmen, die auf eine Steigerung der Investitionen im Forschungsbereich abzielen unter Einbeziehung sowohl der Mitgliedstaaten, Beitrittsländer als auch der Bewerberländer, die sich beteiligen möchten, basierend auf der einfach strukturierten Methodik und den vorhandenen Indikatoren, die im Anhang zu diesem Aktionsplan vorgeschlagen werden. (Umsetzung: Mitgliedstaaten und Beitrittsländer mit Unterstützung der Kommission - 2003)

- Schaffung eines offenen Koordinierungsprozesses für Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Humanressourcen in Wissenschaft und Forschung - unter besonderer Berücksichtigung der Auswirkungen des 3%-Ziels - als Erweiterung des gegenwärtigen Prozesses, der auf Mobilität zielt. (Umsetzung: Mitgliedstaaten und Beitrittsländer mit Unterstützung der Kommission - 2003)

3.2. Eine gemeinsame Vision der Entwicklung und des Einsatzes von Schlüsseltechnologien

In manchen Bereichen spielt die Forschung eine entscheidende Rolle bei der Bewältigung enormer technologischer, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Herausforderungen. In diesen Bereichen werden effiziente öffentlich-private Partnerschaften je nachdem zwischen der öffentlichen Forschung, der Industrie, den Finanzinstituten, den Nutzern, den Aufsichtsbehörden und den Politikverantwortlichen durch europäische Technologieplattformen gefördert werden. Dadurch wird der Anstoß für eine Mobilisierung der Bestrebungen im Forschungs- und Innovationsbereich geliefert und die Ausbildung von ,Lead Markets" [12] in Europa erleichtert.

[12] Siehe beiliegendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen ,Innovationspolitik: Anpassung des Ansatzes der Union im Rahmen der Lissabon-Strategie", op.cit., zur Diskussion der ,Lead Markets".

Im Wesentlichen wird es sich bei den Technologieplattformen um Mechanismen handeln, die alle Interessengruppen mit dem Ziel vereinen, eine langfristige Vision zu entwickeln und eine kohärente, dynamische Strategie zu schaffen, mit deren Hilfe diese Vision realisiert und ihre Umsetzung gesteuert werden soll. Ein entscheidender Bestandteil dieser Strategie wird ein strategischer Forschungsplan sein, mit dessen Hilfe der Beitrag der Forschung zu diesem Prozess optimiert wird. Diese Technologieplattformen werden sich sowohl mit technischen als auch mit nicht-technischen Barrieren und Voraussetzungen für eine optimale Entwicklung, Verbreitung und Verwendung von Technologien, wie z.B. Rechtsvorschriften, Normen, finanziellen Aspekten, gesellschaftliche Akzeptanz, Fähigkeiten und Ausbildungsbedarf befassen, unter Berücksichtigung der relevanten Gemeinschaftspolitiken

Bestehende Initiativen in der Luftfahrt und im Schienenverkehr bieten bereits Ansätze zu bewährten Lösungen und stellen somit eine erste Reihe europäischer Technologie plattformen dar. Die Kommission plant, mit den betroffenen Interessengruppen weitere europäische Technologieplattformen in Schlüsselbereichen wie der Pflanzengenomik, dem Straßenverkehr und der Seeschifffahrt, dem Wasserstoff als Energiequelle, der Photovoltaik, der Nanotechnologie, der Informations- und Kommunikationstechnologie und der Stahltechnologie einzurichten.

Neue Maßnahmen

- Schaffung europäischer Technologieplattformen für eine Reihe von Schlüssel technologien gemäß den Kriterien und der Methodik, die in dem dieser Mitteilung beigefügten Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen erläutert ist. (Umsetzung: Interessengruppen mit Unterstützung der Kommission - 2003)

3.3. Vorteile für alle Regionen durch höhere Investitionen in die Forschung

Durch frühere und laufende Initiativen sahen sich die Regionen veranlasst, ihre eigenen Innovationsstrategien, auch unter dem Aspekt der Forschung zu entwickeln. Diese Initiativen erweisen sich als äußerst wertvoll in der Stärkung des Bewusstseins der Regionen für die Bedeutung von Forschung und Innovation [13] und für die Bestrebungen, unterstützende politische Maßnahmen zu ergreifen. Das 3%-Ziel wirkt jedenfalls belebend auf viele neue politische Entwicklungen auf europäischer und nationaler Ebene, die ihren Ausdruck in Form aktualisierter und gestärkter regionaler Strategien finden sollten. Weiter haben die Beitrittsländer und die Bewerberländer spezielle Bedürfnisse, z.B. hinsichtlich der Infrastruktur (die in den künftigen Mitgliedstaaten bereits weitgehend vorhanden ist), die bei der Ausarbeitung ihrer eigenen regionalen Strategien berücksichtigt werden müssen.

[13] Siehe beiliegendes Arbeitspapier der Kommissionsdienststellen.

Neue Maßnahmen

- Einrichtung einer Plattform für das Voneinanderlernen, um die Regionen in der Weiterentwicklung ihrer Forschungsstrategien unter Berücksichtigung ihrer speziellen Situationen und Bedürfnisse zu unterstützen. Aufbauend auf bestehenden Aktivitäten, wird es bei der Plattform im Wesentlichen um die Entwicklung einer Typologie der Regionen, eine Methodik für die vergleichende Bewertung regionaler Leistungsfähigkeit und spezielle Maßnahmen zur Förderung der Nutzung wissenschaftlicher und technologischer Vorausschau auf regionaler Ebene gehen. (Umsetzung: von der Kommission unterstützter Prozess mit den Regionen - 2004)

3.4. Entwicklung einer kohärenten Kombination politischer Instrumente

Firmen werden nur dann mehr in die Forschung investieren, wenn sie aus den Ergebnissen kommerziellen Nutzen ziehen können. Sie müssen über ausreichende, qualifizierte Humanressourcen verfügen können und Zugang zu einer leistungsfähigeren und schneller reagierenden öffentlichen Forschung haben. Notwendig ist eine verstärkte und wirksamere öffentliche Unterstützung, die einhergehen muss mit sehr viel günstigeren Rahmen bedingungen, z. B. einer angemessenen Regelung der Urheberrechte, einem wettbewerbs orientierten Umfeld mit forschungs- und innovationsfreundlichen Regelungen und Wettbewerbs vorschriften, solchen Investitionen förderliche Finanzmärkte und günstige steuerliche Bedingungen.

Die jüngsten Mitteilungen der Kommission zu Industriepolitik, Unternehmergeist und Innovationspolitik [14] ergänzen den hier vorgelegten Aktionsplan, indem sie den Weg hin zu einem wettbewerbsfähigeren Geschäftssektor aufzeigt, welcher Willens ist in die Forschung zu investieren und davon zu profitieren.

[14] Op: cit

In einem kürzlich veröffentlichten Bericht an die Kommission [15] heißt es: ,Durch das Ausmaß der strukturellen Änderungen, die erforderlich sein werden, um aus der EU einen forschungsintensiven, wissensbasierten Hochtechnologie-Wirtschaftsraum zu machen, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass isolierte, in eine Richtung weisende Maßnahmen ausreichend sein werden." Klar ist, dass ein breiteres Spektrum von Maßnahmen und Instrumenten zur Anwendung kommen und besser koordiniert werden muss, als es bisher der Fall war, damit der Privatsektor mehr in die Forschung und Innovation investiert. Die notwendige breitere Kombination politischer Maßnahmen dürfte dazu führen, dass die verschiedenen finanziellen Förderinstrumente optimal genutzt und mit Maßnahmen kombiniert werden, die der Verbesserung der Rahmenbedingungen dienen. Daher ist die Kombination der politischen Maßnahmen und deren Durchführung auf Ebene der EU, der Mitgliedstaaten und der Regionen eine der wichtigsten Herausforderungen für die öffentliche Verwaltung. Die optimale Kombination dieser Maßnahmen hängt von den Stärken und Schwächen der nationalen oder regionalen Forschungs- und Innovationssysteme ab. Auch spielen gegebenenfalls bereichsspezifische Aspekte eine Rolle. Es setzt eine wirksame Koordinierung zwischen den betroffenen Abteilungen und Ministerien voraus.

[15] Bericht der unabhängigen Expertengruppe an die Kommission ,Raising EU R&D intensity: Improving the effectiveness of the mix of public support mechanisms for private sector research and development", April 2003.

Folgender Maßnahme kommt daher eine wesentliche Rolle bei der effizienten Gestaltung nationaler politischer Initiativen zur Unterstützung von Forschung und Innovation zu. Die Kommission berücksichtigt diesen Ansatz bei der Gestaltung ihrer eigenen Politik und auch die Mitgliedstaaten bei der Anwendung durch das offene Koordinierungsverfahren unterstützen.

Neue Maßnahmen

- Verbesserung der Wirksamkeit der Maßnahmen der öffentlichen Hand zur Unterstützung von Forschung und Innovation durch eine kohärente Kombination verschiedener politischer Maßnahmen und durch Förderung der Wechselwirkungen der Maßnahmen der einzelnen Länder und auf europäischer Ebene, vor allem in Form eines Informations- und Erfahrungsaustausches durch das offene Koordinierungsverfahren. (Umsetzung: auf allen Ebenen, mit Unterstützung des offenen Koordinierungsverfahrens durch die Kommission)

34. BESSERE ÖFFENTLICHE UNTERSTÜTZUNG VON FORSCHUNG UND INNOVATION

Wie die Reaktionen der Industrie auf ,Mehr Forschung für Europa" [16] einhellig gezeigt haben, hängen die Entscheidungen der Firmen darüber, ob und wo sie in die Forschung investieren wollen, vor allem davon ab, ob genügend hervorragende Wissenschaftler und Mitarbeiter, eine dynamische öffentliche Forschung von Weltrang und staatliche finanzielle Anreize zur Verfügung stehen und ob die rechtlichen Bedingungen günstig sind. Im Mittelpunkt dieses Kapitels steht die Notwendigkeit, die Humanressourcen zu erweitern und zu verbessern, die öffentliche Forschung zu stärken und die Wirksamkeit der verschiedenen öffentlichen Finanzinstrumente zu verbessern.

[16] Op: cit.

4.1. Humanressourcen

In Europa werden mehr und entsprechend ausgebildete Forscher benötigt werden, um der angestrebten Steigerung der Investitionen in die Forschung bis 2010 gerecht zu werden. Verstärkte Investitionen in die Forschung werden zu einem größeren Bedarf an Wissenschaftlern führen: Abgesehen von der Ersetzung der Forscher, die in den Ruhestand gehen, werden rund 1,2 Millionen zusätzliche Mitarbeiter in der Forschung, darunter 700 000 Wissenschaftler, benötigt, um dieses Ziel [17] zu erreichen. Bei diesem Anstieg des Bedarfs müssen auch der allgemeine demographische Druck [18], die Stagnation der Studentenzahlen in einigen wissenschaftlichen Disziplinen und die internationale Konkurrenz bei der Einstellung hochqualifizierter Kräfte bedacht werden. Die Anpassung der Humanressourcen an den voraussichtlichen Bedarf in Forschung und Innovation erfordert kombinierte und verstärkte Anstrengungen aller Interessengruppen, um einerseits Europa für Spitzenforscher attraktiv zu machen und andererseits die Forschung für verschiedene Gesellschaftsgruppen, insbesondere Frauen [19], attraktiv zu machen und somit dem Verlust an Kräften auf den verschiedenen Ausbildungsstufen und während der beruflichen Laufbahn, vor allem dem Verlust erfahrenerer Kräfte entgegenzuwirken. Dazu gehört auch die Auseinandersetzung mit Problemen in verschiedenen Bereichen, vor allem in der Arbeitsmarkt-, Bildungs- und Ausbildungs- sowie Einwanderungspolitik, die sich auch auf die Forschung auswirken. Zwar sind, soweit möglich, allgemeine Maßnahmen vorzuziehen, doch erfordern das Ausmaß und die Dringlichkeit des Bedarfs an Wissenschaftlern gegebenenfalls vorübergehend Sondermaßnahmen.

[17] Diese Zahlen zeigen die Größenordnung. Der genaue Bedarf ist je nach Hypothese unterschiedlich. Im Jahr 2000 betrug die Zahl der Forscher in den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern etwa1,6 Millionen.

[18] Es wird erwartet, dass die aktive Bevölkerung bis 2010 um 9 Millionen zurückgeht.

[19] Es ist ein erhebliches Potenzial zur Erhöhung der Anzahl der Wissenschaftlerinnen vorhanden, da der Anteil der Frauen in der öffentlichen Forschung bei 31%, in der privatwirtschaftlichen Forschung bei 15% liegt.

Die Stärkung der Humanressourcen im Forschungsbereich erfordert somit kombinierte Initiativen auf nationaler, regionaler und gemeinschaftlicher Ebene, mit dem Ziel:

- mehr Studenten für die Forschung zu gewinnen, vor allem durch eine Erhöhung der finanziellen Anreize, durch die Initiativen ,Wissenschaft und Gesellschaft" und durch eine Erleichterung der Mobilität von Studenten;

- Europa für internationale Forscher attraktiv zu machen und die Mobilität zwischen Hochschulen und Industrie zu fördern;

- Forscher durch interessante berufliche Aussichten und ein positives Image in ihrer Laufbahn und im Europäischen Forschungsraum zu halten.

Die wichtigsten laufenden Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Umsetzung der Mobilitätsstrategie für den Europäischen Forschungsraum, vor allem Initiativen, die auf die Verbesserung des Zugangs zu den europäischen Arbeitsmärkten im Forschungsbereich abzielen, wie z.B. neue Informationswerkzeuge für Forscher, die vollständige Koordinierung der Sozialversicherungssysteme, einschließlich der verstärkten Einführung von Zusatzrenten und die Einführung der europäischen Krankenversicherungskarte;

- Umsetzung des Aktionsplans ,Wissenschaft und Gesellschaft", vor allem Maßnahmen im Bereich des ,Gender Mainstreaming" und eine Initiative zur Verbesserung des naturwissenschaftlichen Unterrichts und Schließung der Lücke zwischen der wissenschaftlichen Ausbildung und der wissenschaftlichen Berufstätigkeit.

Neue Maßnahmen

- Ausarbeitung von Vorschlägen für die Forscherlaufbahn mit dem Ziel, die Liberalisierung der nationalen Regelungen für die Einstellung, Beurteilung und weitere Laufbahnentwicklung von Forschern auf europäischer und internationaler Ebene zu erleichtern und der Notwendigkeit spezieller gesetzlicher Regelungen Rechnung zu tragen. (Umsetzung: Mitteilung der Kommission 2003, Mitgliedstaaten),

- Prüfung der Frage weiterer europäischer oder konzertierter Maßnahmen mit dem Ziel, die Bedingungen für Forscher in der EU im Rahmen des laufenden Koordinierungsprozesses wesentlich zu verbessern (Umsetzung: Kommission und Mitgliedstaaten, Beginn 2003),

- Annahme und Umsetzung der vorgesehenen Vorschläge für einen Aktionsplan und eine Richtlinie über die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zu Forschungszwecken in der EU (Umsetzung: Kommissionsvorschläge 2003).

4.2. Öffentliche Forschung und ihre Verbindungen zur Industrie

Die Verbindungen zwischen der Industrie und der öffentlichen Forschung (entweder Universitäten oder öffentliche Forschungseinrichtungen) entwickeln sich von der vorherrschenden ,Sponsorentätigkeit', in deren Rahmen Unternehmen im öffentlichen Bereich arbeitende Forscher für die Lösung spezieller Programme bezahlten, hin zu einer besser strukturierten Form der Partnerschaft, die auf eine nachhaltige und langfristige Wechselwirkung abzielt. Es besteht ein zunehmendes Bewusstsein, dass öffentliche Forschungseinrichtungen wertvolle Partner sein können, die über Fachwissen, Kenntnisse und Ressourcen verfügen, die in der Industrie oft nicht vorhanden sind. Diese Partnerschaften bieten die Möglichkeit eines leistungsfähigen Instrumentariums, wodurch Investitionen in die Forschung attraktiver werden und wovon auch die öffentliche Forschung profitiert.

Wir stehen in Europa allerdings noch am Beginn dieses Prozesses. Viele Unternehmen betrachten die öffentliche Forschung nach wie vor als eine Quelle für Grundlagenkenntnisse und speziell ausgebildete Studenten. Manchmal funktioniert das Management in bereits bestehenden Partnerschaften nicht reibungslos. Alles in allem herrscht in Europa die Meinung vor, dass nach wie vor eine Kluft zwischen den jeweiligen Leistungen der akademischen Forschung und technologieorientierter Innovation besteht.

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Initiativen, die aus den Beratungen über die Mitteilung der Kommission ,Die Rolle der Hochschulen im Europa des Wissens" abzuleiten sind, vor allem in Bezug auf die Möglichkeiten einer engeren Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und Unternehmen.

Neue Maßnahmen

- Fortführung oder Inangriffnahme der erforderlichen rechtlichen und administrativen Reformen und Unterstützungsmaßnahmen, um den öffentlichen Forschungseinrichtungen die Möglichkeit effizienter Verbindungen mit der Industrie, insbesondere mit KMU, zu bieten, während sie weiterhin ihren öffentlichen Aufgaben in den Bereichen Ausbildung und Grundlagenforschung nachkommen. Zu behandeln sind insbesondere die Fragen der Einrichtung von Gründerzentren, Wissenschaftsparks, Startkapitalfonds und neue Arten öffentlich-privater Partnerschaften und die Messung der Leistungen von Forschern (Umsetzung: Mitgliedstaaten)

- Förderung der Beteiligung der Industrie und anderer Interessengruppen an der Ermittlung vorrangiger Ziele in der öffentlichen Forschung (Umsetzung: alle Ebenen)

- Ausarbeitung von Leitlinien, die den Mitgliedstaaten bei der Überprüfung - und Änderung, soweit erforderlich - ihrer innerstaatlichen Regelung des Eigentums, der Abtretung und der Nutzung von Urheberrechten bei staatlich finanzierter Forschung helfen sollen mit dem Ziel, den Technologietransfer in die Industrie wie auch produktive Nebeneffekte zu fördern (Umsetzung: Kommission mit den Mitgliedstaaten - 2004),

- Ausarbeitung europäischer Leitlinien für die Handhabung und Nutzung von Urheberrechten in öffentlichen Forschungseinrichtungen und öffentlich-privaten Partnerschaften. Diese Leitlinien sollen die öffentlichen Forschungseinrichtungen bei der Ausarbeitung und Durchsetzung - auf freiwilliger Basis - von Charten, die die Grundsätze in Hinblick z. B. auf Eigentumsrechte an Forschungsergebnissen und die Lizenzvergabe, die Aufteilung von Einnahmen usw. enthalten, unterstützen. (Umsetzung: Kommission in Zusammenarbeit mit Interessengruppen - 2004).

4.3. Verbesserung der Kombination staatlicher Finanzinstrumente und ihrer Wirksamkeit

Gleichzeitig mit der Verstärkung der staatlichen Forschungs- und Innovationsförderung muss ihre Wirksamkeit verbessert werden, insbesondere ihre stimulierende Wirkung auf die privaten Investitionen. Die verschiedenen staatlichen Finanzinstrumente lassen sich einzeln oder kombiniert durchaus noch effizienter nutzen: Direktmaßnahmen, steuerliche Anreize, Garantieregelungen, Unterstützung von Risikokapital. Eine Kombination ist erforderlich, da sich mit einem einzelnen Instrument die Bedürfnisse aller Industriesparten nicht optimal befriedigen lassen. Direktmaßnahmen und steuerliche Anreize sind sowohl bei Großfirmen als auch bei KMU angebracht, während Garantien und Risikokapital vor allem für KMU interessant sind.

Staatliche Finanzinstrumente müssen entwickelt und eingesetzt werden unter Berücksichtigung der Wettbewerbsregeln, insbesondere 87 des Unionsvertrages, und, im Falle der steuerlichen Maßnahmen, unter Einhaltung der Verpflichtungen, die die Mitgliedstaaten im Zuge der steuerlichen Rahmenbedingungen der EU eingegangen sind, vor allem des Verhaltenskodexes für Unternehmensbesteuerung.

4.3.1 Kombination von Finanzinstrumenten

Die größte Aufgabe auf europäischer Ebene ist die Stärkung der Bedeutung der wichtigsten Finanzinstrumente und ihrer Komplementarität bei der Unterstützung von Forschung und Innovation: es sind dies das sechste Forschungsrahmenprogramm (RP6), die Strukturfonds, Eureka und die Finanzinstrumente der EIB-Gruppe [20]. Auch sollte die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, einen Teil der Beihilfen der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) den Beitrittsländern und Bewerberländern zu widmen, um dort die Investitionen der Industrie in Forschung und Innovation zu unterstützen. Die Mitgliedstaaten sollten auch versuchen, Ihre Instrumentenkombination zu optimieren, und dabei die Besonderheiten ihrer Forschungs- und Innovationssysteme sowie die Erfahrungen anderer Länder und die Entwicklungen auf europäischer Ebene berücksichtigen.

[20] Dazu gehören die Europäische Investitionsbank (EIB), die über das Darlehensinstrument verfügt, und der Europäische Investitionsfonds (EIF), der das Eigenkapital- und Garantieinstrument verwaltet.

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Weitere Entwicklung von Komplementarität und Synergien zwischen europäischen Finanzinstrumenten: das sechste Forschungsrahmenprogramm, Strukturfonds, EIB/EIF und Eureka (gemeinsame Arbeitsgruppen),

- Effiziente Umsetzung des sechsten Forschungsrahmenprogramms, vor allem im Hinblick auf die Förderung der Spitzenleistungen, der Integration von Ressourcen und die Zusammenarbeit zwischen nationalen Programmen (ERA-NET-Projekt),

- Halbzeitbilanz der Strukturfonds vor allem in Bezug auf den möglichen Nutzen, den Regionen aus Maßnahmen im Forschungs-und Innovationsbereich ziehen können,

- Einführung der ,Innovation-2010-Initiative' der EIB-Gruppe als Folgemaßnahme zu ihrer ,Innovation-2000-Initiative' mit einer Aufstockung der Mittel (Investitionsziel 20 Mrd. EUR für 2003-2006) und besseren Instrumenten für Investitionen in Forschungs- und Innovationsaktivitäten.

Neue Maßnahmen

- Vorrangige Behandlung des Themas Forschung und Innovation in den Strukturfonds nach 2006 (Umsetzung: Kommission 3. Kohäsionsreport - 2003),

- Straffe Ausrichtung der Finanzierung auf gemeinsame Projekte im Rahmen von EUREKA, indem Alternativen, vor allem eine mögliche Synchronisierung nationaler Unterstützung [21] oder die Schaffung eines gemeinsamen Finanzierungsschemas überlegt werden (Umsetzung: Eureka-Mitgliedstaaten),

[21] Zuschüsse, Darlehen oder Garantierregelungen.

- Optimierung der Kombination von Finanzinstrumenten unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der verschiedenen Industriesparten sowie der Entwicklungen in anderen Ländern und auf europäischer Ebene (Umsetzung: Mitgliedstaaten),

- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen dem sechsten Forschungsrahmenprogramm und der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung nach dem Vorbild der erfolgreichen Zusammenarbeit mit der EIB-Gruppe (Umsetzung: Kommission und EBWE; Start in 2003).

4.3.2 Direktmaßnahmen für Forschung und Innovation

In den meisten Ländern ist die Direktfinanzierung - im Allgemeinen in Form von Zuschüssen [22] - die bevorzugte Form staatlicher Förderung von Unternehmensforschung. Mit Hilfe von Zuschüssen können die öffentlichen Behörden gezielt spezielle Technologien oder wissenschaftliche Gebiete fördern und somit zyklische oder sektorspezifische Schwierigkeiten bewältigen. Über Bedingungen, an die die Zuschüsse gebunden sind, können sie auch das Verhalten der Empfänger beeinflussen und so z.B. Partnerschaften und den Technologie transfer fördern.

[22] Auch mit Auflagen verknüpfte Zuschüsse oder Darlehen sind, auch wenn sie seltener als normale Zuschüsse gewährt werden, Direktmaßnahmen; die Rückzahlung ist an den Erfolg oder Misserfolg der kommerziellen Verwertung gebunden.

Wichtige Problembereiche sind die Förderung der Erreichung einer kritischen Masse für Forschung in Schlüsselbereichen, da sich nationale Kapazitäten in zunehmendem Maß als unzureichend zur Schaffung von Forschungszentren der Spitzenklasse erweisen; die Einbindung der KMU, die entscheidend für den Ausbau der Innovationskapazität in weiten Bereichen der Wirtschaft ist; und die Gewährleistung, dass die Ergebnisse von öffentlich finanzierter Forschung in vollem Ausmaß verwertet werden [23].

[23] Siehe Bericht der unabhängigen Expertengruppe an die Kommission ,Raising EU R&D intensity: improving the effectiveness of public support mechanisms for private sector research and development: direct measures", April 2003.

Eine mögliche europäische Initiative für die Auftragsvergabe im Bereich der Sicherheits forschung, wie sie der Europäische Rat im März 2003 in Brüssel im Anschluss an die Mitteilung der Kommission über die Rüstungsindustrie vorgeschlagen hat, würde ebenfalls die Effizienz der europäischen F&E im Verteidigungsbereich erhöhen und könnte zur Bereitstellung von mehr Mitteln für Spitzentechnologien mit doppeltem Verwendungszweck führen.

Neue Maßnahmen

- Abschaffung von Vorschriften und Methoden in nationalen Programmen, die die europäische Zusammenarbeit und den Technologietransfer behindern [24], und gegebenenfalls Ermöglichung einer Finanzierung durch Organisationen anderer Mitgliedstaaten (Umsetzung: Mitgliedstaaten, vorgeschlagenes Ziel: 2005),

[24] Z. B. Beschränkungen für die Nutzung der Ergebnisse in anderen Ländern und für die Vergabe von Unteraufträgen an ausländische Einrichtungen. Auch wenn nationale Programme gemeinsame Projekte mit Einrichtungen anderer Länder nicht förmlich ausschließen, wird das Fehlen einer ausdrücklichen Angabe, dass auch solche Projekte unterstützt werden können, häufig aufgrund von Erfahrungen, die mit der Verteilung der Mittel gemacht wurden, negativ aufgefasst.

- Verstärkte Ausrichtung der Forschungsprogramme auf die Schaffung von Exzellenzzentren und -netzen, indem die auf regionaler, nationaler und europäischer Ebene vorhandenen Ressourcen in Clustern koordiniert oder gebündelt werden (Umsetzung: alle Ebenen),

- Stärkung der innovatorischen Wirkung von F&E-Programmen durch die Förderung und Unterstützung der Integration von innovationsorientierten Aktivitäten im Zuge von Forschungsprojekten (z.B. Wissensmanagement und -verbreitung, Schulungen, Maßnahmen für die Einführung neuer Technologien in KMU) (Umsetzung: alle Ebenen),

- Prüfung von Zielen für die Beteiligung von KMU an nationalen Programmen nach dem Vorbild des Zieles von 15% im Zuge des Forschungsrahmenprogramms der Gemeinschaft (Umsetzung: Mitgliedstaaten),

- Ausarbeitung einer europäischen Agenda für Spitzenforschung im Bereich der globalen Sicherheit und Vorbereitungen für die mögliche Schaffung einer europäischen Einrichtung für die Vergabe von Forschungsaufträgen im Bereich der Sicherheit, die von gemeinsamem Interesse sind, als Reaktion auf die Mitteilung der Kommission über die Rüstungspolitik und die entsprechenden Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Umsetzung: Kommission mit den Mitgliedstaaten).

4.3.3 Steuerliche Maßnahmen für die Forschung

Finanzielle Anreize dienen in steigendem Ausmaß dazu, die Forschung in Unternehmen zu fördern, da sie einerseits zahlreichen Unternehmen, u.a. auch den KMU zugute kommen und andererseits den Unternehmen weitgehend freie Hand lassen. Um ihre Effizienz zu gewährleisten, sollten steuerliche Maßnahmen mit Bedacht eingesetzt und mit anderen Forschungsförderungsmaßnahmen koordiniert werden. Obwohl der optimale Einsatz von den Gegebenheiten des jeweiligen Landes, vor allem vom staatlichen Steuersystem, abhängt, besteht doch Raum für ein Voneinanderlernen. So ergab z.B. ein kürzlich durchgeführtes Gutachten zu Steueranreizen für Forschung in Unternehmen [25], dass auf Volumen basierende Förderungen zwar kostspieliger sind, doch bessere Anreize für eine Erhöhung der Forschungsausgaben geben können als schrittweise Förderungen, besonders in Zeiten der Konjunkturflaute; dass es ein wichtiges Kriterium sein kann, die steuerlichen Regelungen durch Vortrags- bzw. Nachtragsmöglichkeiten oder Barrückerstattungen bei Verlusten des Unternehmens unabhängig von der Wirtschaftlichkeit zu gestalten und dass eine klare Definition der in Frage kommenden Aktivitäten, zu denen sowohl ausgelagerte Forschung als auch innerbetriebliche Maßnahmen zählen sollten, unerlässlich ist.

[25] Siehe Bericht der unabhängigen Expertengruppe an die Kommission ,Raising EU R&D intensity: improving the effectiveness of public support mechanisms for private sector research and development: fiscal measures", April 2003.

Neue Maßnahmen

- Förderung des konzertierten Einsatzes steuerlicher Anreize für forschungspolitische Fragen von gemeinsamem Interesse, vor allem für Folgendes: - Förderung der Gründung und der Anlaufphase forschungsintensiver Unternehmen, - Vereinfachung der Mittelbeschaffung durch neue oder bestehende Stiftungen zur Unterstützung der F&E in Europa In Betracht ziehen einer konzertierten Nutzung steuerlicher Anreize zur Steigerung der Attraktivität einer Forschungskarriere. (Umsetzung: Kommission mit den Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der offenen Koordinierungsmethode, Zwischenbericht 2004),

- Verbesserung der steuerlichen Maßnahmen für die Forschung auf folgender Basis: - formelle Evaluierungen, deren Ergebnisse bekannt gegeben werden sollten, - voneinander Lernen, - Grundsätze, die auf ein ordnungsgemäßes Funktionieren abzielen, z. B. Einfachheit, geringe Verwaltungskosten und Stabilität (Implementation: Member States);

- Offenlegung der Daten über die Auswirkungen steuerlicher Maßnahmen auf den Haushalt (Umsetzung: Mitgliedstaaten).

4.3.4 Unterstützung der Garantiemechanismen für Forschung und Innovation in KMU

Garantiemechanismen sollen das Risiko auf die verschiedenen Interessengruppen verteilen. Sie setzen sich entweder aus direkten Beteiligungen an Risikokapitalfonds oder aus Darlehen zusammen und eignen sich hervorragend für die finanzielle Unterstützung von KMU mit einer starken Hebelwirkung auf Finanzierungen durch den Privatsektor. Garantien für Beteiligungsfinanzierungen werden meist für die Gründung und die Anfangsphase technologieorientierter Unternehmen gewährt, während sich Kreditbürgschaften besser für die Finanzierung von Forschungs- oder Innovationsprojekten in bestehenden KMU mit begrenztem Risikoprofil eignen.

Vor allem auf europäischer Ebene ist die öffentliche Unterstützung solcher Instrumente durch den Europäischen Investitionsfonds (EIF) gut ausgebildet, von dessen KMU-Bürgschafts fazilität seit 1998 rund 120 000 KMU profitierten. Diese Unterstützung erfolgt im Allgemeinen durch Teilung der Kosten für Bürgschaften (Mitbürgschaften) oder durch Rückbürgschaften. Aber trotz bekannter Unzulänglichkeiten des Marktes hinsichtlich der Finanzierung von Forschung und Innovation scheint das Potenzial an Garantieinstrumenten zur gezielten Unterstützung von Aktivitäten im Bereich Forschung und Innovation nach wie vor in den meisten Mitgliedstaaten weitgehend unausgeschöpft zu sein. Deshalb sollte ein besserer Einsatz dieser Instrumente in Erwägung gezogen und gefördert werden, darunter auch innovativer Instrumente, z.B. die Einbindung von Bürgschaften in ein komplexes Dienstleistungspaket und die Absicherung von Kreditpools. [26]

[26] Siehe Bericht der unabhängigen Expertengruppe an die Kommission ,Raising EU R&D intensity: improving the effectiveness of public support mechanisms for private sector research and development: guarantee mechanisms", April 2003.

Neue Maßnahmen

- Aufgrund der Erfahrungen in einigen Ländern besserer Einsatz von Garantiemechanismen, um den Zugang zu Kredit- und Beteiligungsfinanzierungen für Forschungs- und Innovationstätigkeiten in KMU zu verbessern (Umsetzung: alle Ebenen);

- Erwägung der Stärkung und Erweiterung der künftigen Garantiesysteme, die der EIF aus seinen eigenen Mitteln oder im Zuge des gemeinschaftlichen Auftrags verwaltet, um die Entwicklung nationaler und regionaler Programme zu unterstützen und somit dem Bereich der Forschung und Innovation in KMU den Zugang zu Kredit und insbesondere zu Beteiligungsfinanzierungen zu erleichtern (Umsetzung: EIB-Gruppe und Kommission).

4.3.5 Risikokapitalunterstützung für forschungsintensive KMU

Mehr als andere Unternehmen sind forschungsintensive KMU auf Risikokapital angewiesen, das sie zur Gründung und in der Anlaufphase benötigen, da ihre Eigen finanzierungs möglichkeiten verglichen mit ihrem Bedarf an Forschungsinvestitionen sehr begrenzt sind und ihr Zugang zu Krediten angesichts des mit Forschung vermeintlich verbundenen Risikos beschränkt ist. Der seit 2000 verzeichnete dramatische Rückgang der Bereitschaft, Risikokapital zu geben, macht es jungen forschungsintensiven KMU besonders schwer, unter den gegenwärtigen Umständen zu expandieren oder einfach zu bestehen. Da am Markt die notwendigen Mittel für die Gründung und die Anlaufphase nicht aufgebracht werden können und die Konjunkturfaktoren zu der derzeitigen Finanzierungslücke in den folgenden Phasen geführt haben, besteht ein dringender Bedarf an öffentlicher Unterstützung, um Kapital für den Start und die Anlaufphase sowie für eine breitere, zeitlich begrenzte Unterstützung der Risikokapitalmärkte zu beschaffen. [27] Staatliche Maßnahmen sollten auch der Bewusstseinsbildung dienen.

[27] Siehe Bericht der unabhängigen Expertengruppe an die Kommission ,Raising EU R&D intensity: improving the effectiveness of public support mechanisms for private sector research and development: risk capital measures", April 2003.

Die wichtigsten laufenden Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Vernetzung für Risikokapitalgeber und ,Business Angels' und Förderung von transeuropäischen, koordinierten Aktivitäten zur Beschaffung von Risikokapital.

Neue Maßnahmen

- Intensivierung der Risikokapitalbeschaffung durch den EIF, um Unzulänglichkeiten des Marktes und aktuelle Kapitalrückstände auszugleichen (Kapital für Start und Anfangsphase, Gründerzentren, gemeinsam von Universitäten eingerichtete Fonds und über einen begrenzten Zeitraum für Kapitalrückstände in den nachfolgenden Phasen) und Ausdehnung seiner Beratungsdienste auf öffentliche Forschungsorganisationen, um sie bei der Beschaffung weitere Mittel zu unterstützen (Umsetzung: EIF und Kommission);

- Schärfung des Bewusstseins forschungsintensiver KMU für den sinnvollen Einsatz von Risikokapital vor allem durch Maßnahmen auf regionaler Ebene in Einklang mit den Leitfäden der Kommission für Risikokapitalfinanzierung. (Umsetzung: alle Ebenen)

35. NEUAUSRICHTUNG DER ÖFFENTLICHEN AUSGABEN AUF FORSCHUNG UND INNOVATION

Eine Qualitätsverbesserung der staatlichen Förderung der Forschung wird zu einer beträchtlichen Steigerung der privaten Investitionen beitragen. Dies reicht allerdings nicht aus. Auch die Quantität der Investitionen der öffentlichen Hand in die Forschung muss erhöht werden. In den nachfolgenden Abschnitten wird dieser Aspekt im Licht des Stabilitäts- und Wachstumspakts, der Grundzüge der Wirtschaftspolitik, der Vorschriften für staatliche Beihilfen, des öffentlichen Auftragswesens und der finanziellen Perspektiven für die Europäische Union betrachtet.

5.1. Stabilitäts- und Wachstumspakt und Grundzüge der Wirtschaftspolitik

Die kürzlich vorgelegten Vorschläge der Kommission zur Stärkung der haushaltspolitischen Koordinierung [28] bestätigten, dass die Qualität der öffentlichen Finanzen unter dem Aspekt ihres Beitrags zum Wachstum ein wesentlicher Bestandteil der Haushaltsüberwachung im Zuge der Stabilitäts- und Konvergenzprogramme ist. Die Kommission verwies in diesem Zusammenhang des Öfteren auf die Notwendigkeit, den öffentlichen Mitteleinsatz auf produktivere Investitionen, vor allem im Forschungs- und Innovationsbereich zu konzentrieren, da sie für ein künftig höheres Wachstum maßgeblich sein werden. Im Sinn der makroökonomischen Stabilität und der langfristigen Nachhaltigkeit der öffentlichen Finanzen muss dies im Rahmen des Stabilitäts- und Wachstumspakts erfolgen. Die Lissabon-Strategie hält fest, dass eine höhere staatliche Förderung von Forschung und Innovation zu den Ausgabenkategorien zählt, die der Kommission zufolge in Ländern, die ansonsten einen positiven oder nahezu ausgeglichenen Haushalt aufweisen, ein geringfügiges und vorübergehendes Defizit verursachen dürfen. Der momentane ökonomische Abschwung macht es umso wichtiger, sicherzustellen, dass Haushaltspolitiken Investitionen fördern, welche in Zukunft zu einem verstärkten und nachhaltigen Wachstum führen.

[28] KOM(2002) 668 vom 27.11.2002.

Im Einklang mit dieser Vorgehensweise empfiehlt der Vorschlag der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik für die Jahre 2003-2006 eine Umorientierung der öffentlichen Hand auf produktivere Investitionen, vor allem im Forschungs- und Innovationsbereich. Diese vorrangigen Themen wurden in einer Reihe von speziellen Empfehlungen an die Mitgliedstaaten behandelt [29].

[29] Siehe insbesondere die Empfehlungen 13 und 14 des Vorschlags der Kommission zu den Grundzügen der Wirtschaftspolitik, KOM(2003) 170 vom 8.4.2003.

Die wichtigsten laufenden Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Umsetzung des Stabilitäts- und Wachstumspakts, insbesondere durch die vom Europäischen Rat im März 2002 geforderte genauere Bewertung der Qualität der öffentlichen Ausgaben, die in der Mitteilung der Kommission vom November 2002 zur Stärkung der haushaltspolitischen Koordinierung vorgeschlagen wurden;

- Annahme der Grundzüge der Wirtschaftspolitik 2003-2006 durch den Rat und Folgemaßnahmen im Anschluss an die diesbezüglichen Empfehlungen der Kommission, insbesondere betreffend die Qualität der öffentlichen Ausgaben und deren Neuorientierung auf Wissen, vor allem im Forschungs- und Innovationsbereich.

Neue Maßnahmen

- Unterstützung und Überwachung der Neuorientierung der öffentlichen Ausgaben auf das Wissen, insbesondere die Forschung und Innovation (Umsetzung: alle Ebenen)

5.2. Gleichgewicht zwischen nationaler und gemeinschaftlicher öffentlicher Finanzierung bis 2010

Die Mittel, die im Haushalt der Europäischen Union zur Förderung von Forschung und Innovation vorgesehen sind, sollten in Verbindung mit den nationalen Anstrengungen geprüft werden. Angesichts des langfristigen gemeinsamen Zieles, 3 % des BIP für die Forschung auszugeben, sollte die Rolle der öffentlichen Ausgaben auf EU- und auf nationaler Ebene so rasch wie möglich zusammen mit den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern geprüft werden.

Neue Maßnahmen

- Prüfung und Diskussion mit den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern über die Haushaltsmittel, die zur Erreichung des 3%-Ziels erforderlich sind, sowie über die Aufteilung der Aufgaben und Arbeiten auf die Mitgliedstaaten und die Gemeinschaft bis 2010 (Umsetzung: Kommission mit den Mitgliedstaaten und Beitrittsländern, im Zusammenhang mit der offenen Koordinierungsmethode).

5.3. Beihilferegelungen

Viele Formen der staatlichen Forschungsförderung bewirken keine Wettbewerbsverzerrung und sind daher keine staatlichen Beihilfen. Diese Art der Förderung sollte vorrangig gestärkt werden. Ein hoher Anteil der öffentlichen Förderung der privaten Forschung fällt allerdings nach wie vor in die Kategorie der staatlichen Beihilfen. Die gemeinschaftliche Rahmenregelung für staatliche F&E-Beihilfen beabsichtigt die Herstellung eines Gleichgewichts zwischen der Notwendigkeit, sodass einerseits Wettbewerbsverzerrungen auf ein Minimum beschränkt werden und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Industrie gestärkt wird. Die öffentlichen Förderungen rechtfertigen sich aus der Tatsache, dass der Markt keine Anreiz für optimale private Investitionen in die Forschung gibt. Im Jahr 2002 wurde die Rahmenregelung bis 2005 verlängert, da die zulässigen Maximalbeträge für staatliche Förderungen nicht als Hindernis für die Erreichung des Ziels der 3% erachtet wurden. Da mit Ende 2005 die aktuelle Rahmenregelung beinahe 10 Jahre gültig sein wird, wird es erforderlich sein, die bisherigen grundlegenden Definitionen und Konzepte zu überarbeiten, um neuen Entwicklungen in F&E Rechnung zu tragen.

Gruppenfreistellungsverordnungen entbinden bestimmte Formen staatlicher Beihilfen von der Anmeldungspflicht und ermöglichen somit eine raschere Unterstützung der Industrie. Die Kommission beabsichtigt, die bestehenden Gruppenfreistellungen für staatliche Beihilfen auf die KMU auszuweiten, indem ihr Geltungsbereich sowohl auf individuelle F&E-Beihilfen als auch auf F&E-Beihilfenprogramme ausgedehnt wird, woraus sich ein beträchtlicher Rückgang der Anmeldungen ergeben wird. Die Möglichkeit einer weiteren Gruppenfreistellung wird im Rahmen der Überprüfung des Gemeinschaftsrahmens für staatliche Forschungs- und Entwicklungsbeihilfen erwogen werden.

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3 %-Ziel

- Rasche Annahme einer überarbeiteten Gruppenfreistellung für KMU, zu denen auch staatliche Beihilfen für F&E gehören sollen.

- Datenerhebung und Berichtwesen über die Neuausrichtung von staatlichen Beihilfen auf horizontale Ziele, u.a. die Forschung.

Neue Maßnahmen

- Aufklärung über die Formen staatlicher Forschungsförderung, die den Wettbewerb nicht verzerren und damit keine staatliche Beihilfe darstellen (Umsetzung: Kommission),

- Vorbereitung der Überarbeitung der gemeinschaftlichen Rahmenregelung für staatliche Beihilfen für F&E, vor allem durch eine gründliche Überprüfung folgender Punkte: - Festlegung der Grenze zwischen Forschungstätigkeiten, die staatlich gefördert werden können, und rein kommerziellen Innovationstätigkeiten und Unterscheidung zwischen förderbaren F&E-Projekten nach ihrer Marktnähe, - Änderungen in der Rolle öffentlicher Forschungseinrichtungen mit dem Ziel einer intensiveren Zusammenarbeit mit der Industrie,

- die verschiedenen Modelle staatlicher F&E-Förderung der wichtigsten EU-Handelspartner und ihre Auswirkungen auf die Wettbewerbs bedingungen für die auf globalen Märkten tätigen europäischen Unternehmen.

Im Rahmen der Überarbeitung des Gemeinschaftsrahmens, wird die Möglichkeit einer Gruppenfreistellungsbeihilfe erwogen (Umsetzung: Kommission),

- Neuausrichtung der staatlichen Beihilfen auf F&E als Teil der allgemeinen Neuausrichtung der staatlichen Beihilfen auf horizontale Ziele (Umsetzung: alle Ebenen).

5.4. Öffentliche Auftragsvergabe

Die öffentliche Auftragsvergabe wird auf 16% des europäischen BIP geschätzt und bestimmt in zahlreichen Bereichen die Nachfrage. Es ist der führende oder maßgebliche Faktor der Nachfrage in verschiedenen Bereichen, wie dem Gesundheitswesen, der Bildung, dem Verkehr, dem Umweltschutz und der Verteidigung, wo der öffentliche Sektor als Pilotkunde auftreten kann [30]. Die Regelungen und Vorgangsweisen im Auftragswesen sollten darauf abzielen, dass die öffentlichen Beschaffer das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis wählen können. Das bedeutet auch, dass die Technologie der Produkte und Dienste genau ihren Anforderungen entspricht und dass gegebenenfalls auch innovative Produkte und Dienste zum Einsatz gelangen. Einige Möglichkeiten sind bereits vorhanden, und im Zuge der Annahme des Paketes von Rechtsvorschriften zum Auftragswesen werden diese erklärt und weiter ausgebaut: beispielsweise mit der Hervorhebung von Leistungsanforderungen und der Festlegung technischer Spezifikationen sowie mit dem ,Dialog' zwischen Auftraggeber und Bewerber, der einen Wettbewerb für komplexere Aufträge im Dialog mit den Anbietern einführt, um eine oder mehrere technische Lösungen vor der Auftragsvergabe zu ermitteln. Weitere Möglichkeiten eröffnen sich durch das e-Auftragswesen und das sich daraus ergebende dynamische Beschaffungssystem.

[30] Im Rahmen des öffentlichen Beschaffungswesens tritt die US-Regierung besonders im Verteidigungsbereich als Pilotkunde für innovative Technologien (insbesondere Informations- und Kommunikationstechnologien) auf, womit sich das Risiko für alle weiteren Kunden verringert. In Europa ist das Satelittennavigationssystem Galileo ein gutes Beispiel einer großen europäischen Initiative, wo die öffentliche Auftragsvergabe eine Hauptrolle in der Entwicklung der Kerntechnologien spielt, gefolgt von einer öffentlich-privaten Partnerschaft zum Aufbau und zur Verwertung der Infrastruktur.

Ein wichtiges Ziel ist, den öffentlichen Beschaffern die Möglichkeiten bewusst zu machen, die ihnen das gesetzliche Rahmenwerk bietet und ihnen die entsprechenden Informationen zu vermitteln, damit sie diese Möglichkeiten korrekt und vollständig ausschöpfen können. Das könnte sich wesentlich auf die Beschaffung innovativerer Produkte und Dienste auswirken und somit die Forschung und Innovation weiter stimulieren.

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Rasche Annahme des Pakets ,Auftragsvergabe' durch das Parlament und den Rat,

- Fortführung der Initiative für die e-Auftragsvergabe,

- Bewusstseinsbildende Maßnahmen, wie sie in der jüngsten Mitteilung der Kommission über die Innovationspolitik vorgeschlagen wurde,

- Vorbereitungen für die eventuelle Schaffung einer europäischen zwischenstaatlichen Stelle für die Weiterentwicklung der Verteidigungsmöglichkeiten und das Beschaffungswesen.

Neue Maßnahmen

- Förderung der Ausarbeitung und Weitergabe von Informationen, beispielsweise zu den besten verfügbaren Technologien für maßgebliche Produktkategorien, die die öffentlichen Beschaffer in die Lage versetzen, Technologien zu erwerben, die ihren Anforderungen am besten entsprechen, besonders in Bereichen wie Gesundheitswesen, Umwelt, Verkehr und Bildung, in denen sie häufig Erstkunden sind (Umsetzung: alle Ebenen).

36. VERBESSERUNG DER RAHMENBEDINGUNGEN FÜR PRIVATE INVESTITIONEN IN DIE FORSCHUNG

Während eine Intensivierung und Verbesserung der staatlichen Förderung zur Ankurbelung der Forschung und Innovation in Europa erforderlich ist, müssen auch die Rahmenbedingungen wesentlich interessanter gestaltet werden, um die Europäische Union attraktiv für private Investitionen in Forschung und Innovation zu machen. Auf zahlreichen Gebieten, z. B. bei den Urheberrechten, der Marktregulierung, den Wettbewerbsregeln, Finanzmärkten, steuerlichen Bedingungen und der Berichterstattung über Forschungs tätigkeiten, müssen jüngste Durchbrüche noch bestätigt und neue Maßnahmen ergriffen werden.

6.1. Geistiges Eigentum

Der Schutz des geistigen Eigentums ist ein wichtiger Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit der meisten privaten oder öffentlichen Organisationen und ihre Attraktivität für Investoren. Insbesondere bedarf es ausgewogener Systeme zur Verwaltung des geistigen Eigentums, die geeignete Anreize für Innovationen und Investitionen in die Forschung bieten und gleichzeitig sicherstellen, dass die Verbreitung und weitere Entwicklung von Forschungsergebnissen nicht behindert werden. In den letzten Jahren konnten auf internationaler als auch gemeinschaftlicher Ebene diesbezüglich deutliche Fortschritte verzeichnet werden, wie z.B. die Annahme eines einheitlichen Musterschutzgesetzes der Gemeinschaft, das 2003 in Kraft tritt, und die kürzlich erfolgte politische Einigung über die Schaffung des Gemeinschaftspatents. Die europäischen Systeme zum Schutz des geistigen Eigentums lassen sich allerdings noch weiter verbessern, so dass sie rascher auf die Entwicklungen sowohl in der Forschung als auch in speziellen Gebieten der Technologie reagieren können. Weiter sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um einen optimalen Einsatz dieser Systeme zum Schutz des geistigen Eigentums vor allem in akademischen Institutionen und kleineren Betrieben in Europa zu gewährleisten.

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Einführung des Gemeinschaftspatents,

- Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz der Urheberrechte,

- Verhandlungen zum Vorschlag für eine Richtlinie über die Patentierbarkeit computerbezogener Erfindungen, wobei weder der Wettbewerb noch quelloffene Entwicklungen eingeschränkt werden dürfen,

- Rasche Umsetzung der Richtlinie 98/44/EG über den rechtlichen Schutz biotechnologischer Erfindungen und der Richtlinie 2001/29/EG zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft,

- Förderung eines gemeinsamen europäischen Konzepts zum tilgungsfreien Zeitraum im Zuge der internationalen Harmonisierung,

- Einsatz der bestehenden Instrumente des Forschungsrahmenprogramms, um den befristeten Austausch von Experten für den Technologietransfer zwischen Forschungsorganisationen zu unterstützen.

Neue Maßnahmen

- Unterstützung einer EU-weiten koordinierten Aufklärung und Schulung über Urheberrechte, die vor allem auf die europäische Forschergemeinschaft abzielen (Umsetzung: Kommission und andere zuständige Institutionen),

- Klärung spezieller forschungsrelevanter Aspekte des Urheberrechts, u.a. Ausnahme regelungen bei Experimenten, Rechte vorheriger Nutzer, Gesetzgebung betreffend technologisches Know-how und Bestimmungen zum Miteigentum an Urheberrechten, um gegebenenfalls erforderliche Maßnahmen zu setzen (Umsetzung: Kommission mit Interessengruppen, Zwischenbericht 2004),

- Sicherstellung, dass alle Absolventen vor ihrer Graduierung - vor allem aus den Bereichen Wissenschaft, Technik und Wirtschaft - grundlegende Informationen/Ausbildung über geistiges Eigentum und Technologietransfer erhalten (Mitgliedstaaten und Hochschulsektor).

6.2. Rechtsvorschriften und Normen für Produkte

Die Auswirkungen bestehender und neuer Marktregulierungen auf Forschung und Entwicklung sollten überprüft und gegebenenfalls optimiert werden. Dabei sollte der Initiative für eine bessere Rechtsetzung und vor allem dem neuen Rahmenwerk der Kommission zur Folgenabschätzung Rechnung getragen werden. Ein wichtiges, forschungs- und innovationsrelevantes Ziel sind technologieneutrale Regulierungen. Ein gutes Beispiel ist das sogenannte ,neue Konzept", das sich auf die Anforderungen beschränkt, die zum Schutz des öffentlichen Interesses wesentlich sind, und die technische Umsetzung dieser Anforderungen den europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC, ETSI) überlässt, die diese in einem Konsensverfahren erarbeiten. Dieses Konzept ist für Forschung und Innovation durch die Sicherstellung der Technologieneutralität und des erforderlichen Gleichgewichts von Flexibilität und rechtlicher Sicherheit äußerst nützlich. Es bedeutet auch, dass sich die Anstrengungen auf einen zügigen, effizienten, offenen und transparenten Normungsprozess konzentrieren sollten, der, wie schon die Regulierung, technologieneutral und auf Leistungsindikatoren gestützt sein sollte. Die einzelnen Aspekte der europäischen Normungspolitik sollen im Zuge einer geplanten Mitteilung der Kommission behandelt werden. Die beiden folgenden Aspekte sind für Forschung und Innovation besonders relevant: zum einen müssen Ressourcen bereitgestellt werden, um die für die Fertigstellung zahlreicher europäischer Normen erforderliche Forschung fördern zu können; zum anderen müssen die Normen ausreichend bekannt sein, um europäische Unternehmen, vor allem KMU, in die Lage zu versetzen, ihnen im Rahmen ihrer Forschungs- und Innovationsprojekte Rechnung zu tragen.

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Geplante Mitteilung der Kommission über Normung;

- Anwendung der allgemeinen Leitlinien für die Zusammenarbeit zwischen den europäischen Normungsgremien und der Europäischen Kommission [31];

[31] werden im Amtsblatt veröffentlicht.

- Einsatz des sechsten Forschungsrahmenprogramms zur Finanzierung von Forschungsarbeiten im Zuge der Normung, insbesondere im Zusammenhang mit integrierten Projekten und Exzellenznetzen.

Neue Maßnahmen

- Feststellung, in welchen technologischen Bereichen geltende Rechtsvorschriften oder Gesetzeslücken die Entwicklung und den Einsatz neuer Technologien behindern; gegebenenfalls Konzipierung von Abhilfemaßnahmen; dies wird vornehmlich im Rahmen europäischer Technologie plattformen geschehen (Umsetzung: Kommission mit Interessengruppen),

- Stärkung der Beziehungen zwischen dem sechsten Forschungsrahmenprogramm und europäischen Normungsorganisationen (CEN, CENELEC und ETSI) zur Ermittlung und Unterstützung von Forschung, die gegebenenfalls zur Ausarbeitung europäischer Normen erforderlich ist. (Umsetzung: Kommission und europäische Normenorganisationen).

6.3. Wettbewerbsregeln

Zusätzlich zur Überarbeitung der Gemeinschaftlichen Rahmenregelung für staatliche Beihilfen für F&E werden gegenwärtig auch die europäischen Wettbewerbsregeln dahingehend überprüft, dass den Forschungs- und Innovationsaspekten bei der Ermittlung der Marktdynamik und der Wettbewerbsbedingungen besser Rechnung getragen werden kann. Vor allem die kürzlich durchgeführte Überprüfung des EU-Kartellgesetzes hebt die Bedeutung der wirtschaftlichen Bewertung hervor. In diesem Zusammenhang sollte auch die anstehende Überarbeitung der Gruppenfreistellung und der Leitlinien für Technologietransferabkommen zu einem weniger legalistischen Prozess führen, in dessen Mittelpunkt eine wirtschaftliche Bewertung steht. Auch bei Fusionsentscheidungen sind die Auswirkungen von Forschungs- und Innovationstätigkeiten gemäß der Fusionsverordnung deutlich mehr zu berücksichtigen, die vorschreibt, dass ,der Entwicklung des technischen Fortschritts" Rechnung zu tragen ist [32].

[32] Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe b

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Geplante Überarbeitung der Gruppenfreistellung und der Leitlinien für Technologietransferabkommen (externe Beratungen sind für Herbst 2003 geplant).

Neue Maßnahmen

- Ausarbeitung von Leitlinien, wie sich mögliche Effizienzgewinne durch technologischen Fortschritt auf Fusionsentscheidungen auswirken könnten (Umsetzung: Kommission).

6.4. Finanzmärkte

Effiziente, unterstützende und integrierte Finanzmärkte sind ein bedeutender Faktor für die Förderung von Investitionen in die Forschung vor allem durch technologieorientierte KMU in den verschiedenen Stufen ihrer Entwicklung. Zu den wichtigsten Märkten zählen Risikokapitalmärkte in der Gründungs- und anfänglichen Wachstumsphase, Sekundärmärkte zur Finanzierung der ersten öffentlichen Zeichnungsangebote und der nachfolgenden Expansionsphasen und Kreditmärkte. Besonders wichtige Punkte für Forschung und Innovation sind die vollständige Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen und hier vor allem Aspekte wie die Integration von Kapitalmärkten in Europa und der Ausbau von Beurteilungsmechanismen, die für technologiegestützte Unternehmen, u.a. KMU, geeignet sind.

Ebenso wichtig sind die rasche Fertigstellung des Risikokapital-Aktionsplans und seine möglichen Folgeaktionen. In diesem Zusammenhang sollten vor allem der steuerliche und rechtliche Rahmen für Risikokapital berücksichtigt werden, da Investoren und hier wiederum vor allem die Institutionen sehr sensibel auf Kosten und komplexe Bedingungen reagieren und ihre Investitionen rasch anderswo tätigen, sofern ihnen nicht wesentlich verbesserte Bedingungen für Investitionen in Risikokapital geboten werden. Besondere Aufmerksamkeit sollte z.B. der Problematik der Doppelbesteuerung oder möglicherweise nachteiligen Auswirkungen von übermäßigen Vorsichtsmaßnahmen, zu denen Banken und andere Finanzinstitute verpflichtet werden, geschenkt werden.

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Vollständige Umsetzung des Aktionsplans für Finanzdienstleistungen,

- Rasche Fertigstellung des Risikokapital-Aktionsplans und gegebenenfalls Ausarbeitung von Folgeaktionen.

Neue Maßnahmen

- Änderung, soweit nötig, der steuerlichen Behandlung von Risikokapital zwecks Vermeidung der Doppelbesteuerung von Investoren und Fonds [33] (Umsetzung: Mitgliedstaaten), dabei sind auch die Verdienste und die Möglichkeit der Schaffung einer harmonisierten europäischen rechtlichen Fondstruktur, die Steuertransparenz bei Risiko kapital operationen in der ganzen Union gewährleistet, zu berücksichtigen (Umsetzung: Kommission mit Interessengruppen),

[33] Doppelbesteuerung (Investoren und Kapital) reduziert die Rentabilität von Investitionen in Risikokapitalfonds im Vergleich zu Direktinvestitionen in Firmen und verringert damit die Attraktivität solcher Fonds. Dies hält Investitionen einheimischer und internationaler Investoren in Grenzen.

- Angesichts des in letzter Zeit weltweit verzeichneten dramatischen Rückganges der Risikokapitalfinanzierung und der äußerst wichtigen Rolle europäischer Banken bei der Risikokapitalfinanzierung, muss gewährleistet werden, dass die Gesetzgebung der Gemeinschaft zur Kapitaladäquanz, die auf der neuen Baseler Eigenkapitalvereinbarung ,Basel II" beruhen wird, die Bedürfnisse der Risikokapitalgeber angemessen einbezieht (Umsetzung: Kommission, Legislativvorschlag 2004),

- Prüfung der Möglichkeiten zur Förderung von Beurteilungssystemen, die auch die Beurteilung des Risikos neuer Technologien (Technologie-Beurteilung) [34] vorsehen, um mögliche Anleger in die Lage zu versetzen, die jeweiligen Risiken und den Nutzen von Investitionen in technologieorientierte KMU zu beurteilen (Umsetzung: alle Ebenen, einschließlich Kommission mit Interessengruppen, Zwischenbericht 2005).

[34] Frühere Jahresabschlüsse geben keinen zuverlässigen Aufschluss über die künftige Leistung von technologiegestützten Unternehmen, da sie oft mit neuen Produkten neue Märkte erschließen. Die Technologie-Beurteilung ist zukunftsgerichtet, sie hilft, den Wert eines innovativen technologiegestützten Produkts oder einer solchen Dienstleistung einzuschätzen.

6.5. Steuerliches Umfeld

Es ist zu hoffen, dass die laufenden Maßnahmen der Kommission im Sinne der Förderung eines gerechten und effizienten europäischen steuerlichen Umfelds sehr positive Auswirkungen auf die Attraktivität der EU für Investitionen in Forschung und Innovation haben werden. Die Kommission verfolgt bei der Beseitigung von steuerlichen Hindernissen bei grenzüberschreitenden Aktivitäten im Binnenmarkt zwei Strategien: kurzfristig die Verabschiedung spezieller Gesetze, die auf die Beseitigung einzelner Hindernisse gerichtet sind und langfristig die Ausarbeitung einer systematischen und umfassenden Lösung der Problematik in Form einer konsolidierten Steuerbemessungsgrundlage für die grenzüberschreitende Unternehmenstätigkeit innerhalb der EU. Maßnahmen mit besonderer Bedeutung für Investitionen in die Forschung sind nachfolgend aufgezählt:

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Bevorstehende Initiative der Kommission zum grenzüberschreitenden Ausgleich von Einnahmeausfällen zu Steuerzwecken (für 2004 geplant), die sich dadurch positiv auf die Forschungstätigkeit auswirken wird, dass innerhalb multinationaler Konzerne höhere Zuteilungen erfolgen werden, da diese Tätigkeiten schon per definitionem als Verlustposten zu Buche stehen;

- Arbeit des gemeinsamen EU-Verrechnungspreisforums, um vor allem die steuerliche Behandlung von Transaktionen zwischen den verschiedenen Zweigstellen multinationaler Unternehmen (z.B. Transfer von immateriellen Anlagewerten) zu verbessern;

- Rasche Annahme des Vorschlags für eine Richtlinie über eine gemeinsame Steuerregelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zwischen verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten, derzufolge die Einbehaltung von Steuern auf Lizenzgebühren für EU-Patente abgeschafft wird.

- Fortschritte bei der Schaffung einer konsolidierten EU-Steuerbemessungsgrundlage für Unternehmen basierend auf der geplanten Mitteilung der Kommission, die für Ende 2003 geplant ist;

6.6. Forschungsstrategie, Management und Finanzberichterstattung in Unternehmen

Es ist noch viel Aufklärungsarbeit in Unternehmen, vor allem in KMU, über die Vorteile und Möglichkeiten, Forschung und Innovation in ihre Unternehmensstrategie und ihr Management zu integrieren, notwendig. Dieses Bewusstsein kann durch das Ausbildungssystem wie auch durch neue Methoden der Finanzberichterstattung gestärkt werden. In den Studienplänen der betriebswirtschaftlichen Fakultäten sollte dem integrierten Konzept des F&E-Managements im Zuge der gesamten Unternehmensstrategie mehr Beachtung geschenkt werden. Mehr Transparenz in der Finanzberichterstattung über die Bedeutung von Forschungsinvestitionen und andere Formen geistigen Kapitals führt sicherlich auch zu einem besseren Verständnis der Wertschöpfung innerhalb der Unternehmen und stellt eine bessere Grundlage für die Entscheidungen der Unternehmensleiter und Investoren dar. Was die Rechnungslegung durch externe Firmen anbelangt, so sollte der Einführung von Leitlinien, die in Bezug auf das Berichtwesen über F&E und andere Formen des intellektuellen Kapitals in Einklang mit neuen internationalen Bilanzrichtlinien stehen, mehr Beachtung geschenkt werden. Diese neuen Formen des Berichtwesens liefern auch Daten, die es statistischen Ämtern ermöglichen, bessere Informationen über die Höhe der Investitionen in intellektuelles Kapital zu bieten.

Die wichtigsten laufenden EU-Initiativen im Hinblick auf das 3%-Ziel

- Maßnahmen im Zuge des Forschungsrahmenprogramms zur Förderung einer breiten Nutzung und Harmonisierung von Leitlinien zur Bewertung der betrieblichen Forschung und anderer Formen geistigen Kapitals,

- Erstellung und regelmäßige Veröffentlichung von Statistiken über die Investitionen von Unternehmen in intellektuelles Kapital.

Neue Maßnahmen

- Einführung einer Überwachung der industriellen Forschung, einschließlich eines Bewertungsgremiums zur Untersuchung der Trends und zur Vereinfachung des Benchmarkings der Forschungsinvestitionen und des Forschungsmanagement zwischen Unternehmen auf der Grundlage der in den Mitgliedstaaten vorhandenen Erfahrungen (Umsetzung: Unterstützung durch die Kommission, erster Bericht Anfang 2005),

- Förderung des betrieblichen Bewertungs- und Berichtwesens über Forschung und andere Formen intellektuellen Kapitals, sowohl auf interner als auch auf externer Ebene unter Einsatz internationaler Leitlinien. (Umsetzung: Unternehmenssektor),

- Förderung der Entwicklung modernster F&E-Managementmodule und ihre Einbeziehung in die Lehrpläne wissenschaftlicher, technischer und betriebs wirtschaftlichen Fakultäten (Umsetzung: Kommission mit Hochschuleinrichtungen und Industrie).

37. SCHLUSSFOLGERUNGEN:

Der vorliegende Aktionsplan stellt den Beginn eines Prozesses dar, der Europas Attraktivität für Investitionen in Forschung steigern kann und somit der Union die Erreichung des Ziels, bis 2010 3% des BIP für Forschung aufzuwenden, ermöglicht. Dies setzt allerdings entschlossene und kohärente Maßnahmen der Mitgliedstaaten, Beitrittsländer und Bewerberländer, und aller Interessengruppen voraus. Die Kommission wird ihrerseits unverzüglich die notwendigen Schritte unternehmen, um in der genannten Richtung Forschritte zu erzielen und alle, die zu einer Verbesserung der Bedingungen bereit sind, zu ermutigen, mehr und bessere Forschung in Europa zu betreiben. Sie wird jedes Jahr vor der Frühjahrstagung des Rates einen Bericht vorlegen, damit der Europäische Rat die Fortschritte verfolgen und weitere Schwerpunkte setzen oder die Strategie gegebenenfalls je nach den erzielten Fortschritte ändern kann.

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