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Document 52003DC0034

Mitteilung der Kommission - Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

/* KOM/2003/0034 endg. */

52003DC0034

Mitteilung der Kommission - Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt /* KOM/2003/0034 endg. */


MITTEILUNG DER KOMMISSION - Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

I. Einleitung

Die Diskussion über die Optionen für die künftige Kohäsionspolitik, die die Kommission nach Annahme des zweiten Berichts über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt eingeleitet hat, mobilisiert weiterhin die wichtigsten Beteiligten sowohl in den Regionen als auch in den derzeitigen und künftigen Mitgliedstaaten und in den europäischen Institutionen. In diesem zweiten Zwischenbericht werden die Lage und Entwicklungen in den Regionen sowie die wichtigsten Themen der Diskussion über die Zukunft der Kohäsionspolitik auf den Stand des Jahres 2002 gebracht.

II. Analyse der Lage und Entwicklungen: Die Herausforderungen der Erweiterung

Die Erweiterung auf ein Europa mit 25 Mitgliedstaaten stellt die Wettbewerbsfähigkeit und den internen Zusammenhalt der Union vor eine einzigartige Herausforderung. Hier sind mehrere für die künftige Politik wichtige Aspekte zu beachten, insbesondere:

- Eine bislang einmalige Verschärfung der wirtschaftlichen Disparitäten innerhalb der Union:

Beim Pro-Kopf-BIP wird sich - gegenüber der heutigen Situation in der Fünfzehnerunion - der Abstand zwischen den 10 % der Bevölkerung, die in den wohlhabendsten Regionen leben, und den 10 % der Bevölkerung in den weniger wohlhabenden Regionen mehr als verdoppeln.

- Eine geografische Verlagerung der Disparitätsmuster:

In einem Europa mit 25 Mitgliedstaaten werden 116 Millionen Einwohner - das sind etwa 25 % der Gesamtbevölkerung - in Regionen mit einem Pro-Kopf-BIP von weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts leben (heute sind dies 68 Millionen Einwohner oder 18 % der Gesamtbevölkerung der Fünfzehnerunion). Davon werden vier von zehn Einwohnern in Regionen der derzeitigen Mitgliedstaaten, sechs von zehn hingegen in den Beitrittsländern ansässig sein.

- Eine schlechtere Beschäftigungslage:

Angesichts des Trends einer rückläufigen Beschäftigungsquote und der höheren Langzeit- und Jugendarbeitslosigkeit in den Beitrittsländern müssen dort drei Millionen Arbeitsplätze geschaffen werden, um den Beschäftigungsdurchschnitt an den der Fünfzehnerunion anzugleichen. Innerhalb einer erweiterten Union wird es weiterhin beträchtliche, vor allem alters-, geschlechts- und qualifikationsbedingte Beschäftigungsdisparitäten geben.

Andere Aspekte hingegen machen das Wirtschaftspotenzial eines erweiterten Europa deutlich: die Beitrittsländer weisen im Allgemeinen ein stärkeres Wirtschaftswachstum auf als die derzeitige Union und werden insgesamt dazu beitragen, den durchschnittlichen Bildungsstand in der Union zu heben, da sich die Bevölkerung mit niedrigem Bildungsstand neben anderen Gegenden weiterhin in bestimmten Regionen Südeuropas konzentriert (Portugal, Spanien, Italien und Griechenland).

III. Die wichtigsten Themen der Diskussion über die Zukunft der Kohäsionspolitik

Die einzelnen Diskussionsbeiträge, auf die der Bericht eingeht, zeigen, dass seit der Veröffentlichung des ersten Zwischenberichts vor einem Jahr die Debatte über die Zukunft der Kohäsionspolitik nicht an Intensität verloren hat. Diese Beiträge und die Ergebnisse der verschiedenen Analysen und Studien der Kommission haben bestätigt, dass diese Politik im Wesentlichen Folgendes leistet:

- Umverteilung zugunsten der am wenigsten wohlhabenden Mitgliedstaaten und Regionen (mit signifikanter makroökonomischer Wirkung, die reale Konvergenz fördert);

- Verstärkung der wirtschaftlichen und politischen Integration (Aufbau von Infrastrukturnetzen, Verbesserung der Verkehrsanbindung von abgelegenen Regionen, Kooperationsmaßnahmen);

- Beitrag zur Verwirklichung der gemeinschaftlichen Zielsetzungen, die durch die Lissabon-Strategie, die der Europäische Rat in Göteborg vervollständigt hat, vorgegeben sind, einschließlich der durch die Globalisierung bedingten wirtschaftlichen und sozialen Umstellungsprozesse;

- Beitrag zur besseren Governance (Partnerschaft, Evaluierungskultur usw.).

Die Debatte gestattete es außerdem, die zentralen Fragen aufzulisten, auf die der dritte Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt eine Antwort geben muss. Diese Fragen lassen sich unter zwei Gesichtspunkten zusammenfassen: die Prioritäten für die künftige Kohäsionspolitik und das Durchführungsverfahren.

(i) Die Prioritäten für die künftige Politik

Die Interventionen in den Regionen mit Entwicklungsrückstand

Dieser Zwischenbericht bestätigt, dass sich zum einen die Disparitäten innerhalb einer erweiterten Union in bislang einmaliger Weise verschärfen werden und sich diese zum anderen nur durch langfristige Maßnahmen verringern lassen. Es besteht ein breiter Konsens über die Notwendigkeit, die Mittel auch weiterhin auf die am wenigsten entwickelten Regionen und besonders auf die Regionen der neuen Mitgliedstaaten zu konzentrieren.

Was das Verfahren zur Festlegung der am wenigsten entwickelten Regionen anbelangt, so wurde in der Debatte die Verwendung der bisherigen Förderkriterien (geografische NUTS-II-Ebene und Pro-Kopf-BIP), die den Vorzug haben, einfach und transparent zu sein, nicht ernsthaft in Frage gestellt, auch wenn einige Stimmen andere, zusätzliche Kriterien verlangt haben.

Spezielle Fragen

Eingehend erörtert wurde, welcher Raum bestimmten Kategorien von Regionen in der künftigen Regionalpolitik einzuräumen sei.

Erstens wurde eine breite Einigung darüber erzielt, dass eine gerechte Regelung für die Regionen der derzeitigen Mitgliedstaaten gefunden werden muss, die heute unter Ziel 1 fallen und die, obwohl sie den Prozess der wirtschaftlichen Konvergenz noch nicht vollendet haben, ihren Förderfähigkeitsstatus nur deshalb verlieren könnten, weil das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP in einer erweiterten Union niedriger wäre (statistischer Effekt). Den Zahlen des Jahres 2000 zufolge träfe dies auf 18 Regionen mit 21 Millionen Einwohnern zu.

Zweitens stellte sich das Problem der Regionen, die auch ohne die Erweiterung nicht mehr die Förderkriterien erfuellen, die sie als weniger entwickelt ausweisen würden, da ihr Pro-Kopf-Einkommen inzwischen über 75 % des Durchschnitts der EU-15 beträgt. In mehreren Beiträgen wurde für solche Regionen eine Intervention in Form eines schrittweisen Abbaus (Phasing out) der Gemeinschaftsförderung befürwortet.

Drittens wurde erörtert, wie bestimmte Kategorien von Regionen künftig zu behandeln sind. Dies gilt besonders für die Regionen in äußerster Randlage, deren sozioökonomische Nachteile in Artikel 299 des EG-Vertrags anerkannt werden.

Andere Regionen, die in diesem Zusammenhang erwähnt wurden, sind die am wenigsten entwickelten Inseln gemäß Artikel 158 EG-Vertrag sowie die Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte, vor allem die nordischen Gebiete, die derzeit gemäß dem Protokoll Nr. 6 der Akte über den Beitritt Österreichs, Finnlands und Schwedens den Ziel-1-Regionen gleichgestellt sind.

Der dritte Kohäsionsbericht muss sich mit jeder dieser Fragen einzeln befassen, wobei der besonderen Lage der jeweiligen Region ebenso Rechnung zu tragen ist wie den Möglichkeiten, die sich im Rahmen von Interventionen außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand bieten.

Maßnahmen außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand

Im Programmplanungszeitraum 2000-2006 werden etwa ein Drittel der Strukturfondsmittel Regionen zugewiesen, die nicht unter Ziel 1 fallen.

Zwar sind definitionsgemäß die Probleme des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand weniger gravierend, doch muss sich die Union als Ganzes mehreren wichtigen Herausforderungen stellen.

Vor allem die Themen Wettbewerbsfähigkeit, nachhaltige Entwicklung sowie wirtschaftliche und soziale Umstrukturierung gehen alle Mitgliedstaaten etwas an. Anders als bei den eindeutigen Bedürfnissen der Regionen mit Entwicklungsrückstand besonders in den neuen Mitgliedstaaten spiegeln diese Aufgaben eine immense Vielfalt potenzieller Bedürfnisse und Gegebenheiten wider. Dieses breite Aufgabenspektrum macht auch die Notwendigkeit deutlich, die Interventionen zu konzentrieren und qualitative, systemische Konzepte in ihren Mittelpunkt zu stellen, um den gemeinschaftlichen Mehrwert zu steigern.

Die anfangs in einzelnen Mitgliedstaaten geäußerte Meinung in der Debatte, die Union sollte solche Interventionen außerhalb von Ziel-1-Regionen vollständig einstellen und die Zuständigkeiten in diesem Bereich auf die Mitgliedstaaten zurückübertragen ("Renationalisierung"), scheint keinen größeren Anklang zu finden. Die Notwendigkeit, über Mittel zu verfügen, um große europäische Prioritäten zu erreichen, ist erkannt worden. In diesem Zusammenhang hat sich die Union, insbesondere bei den Treffen des Europäischen Rates in Lissabon, für das laufende Jahrzehnt ein strategisches Ziel gesetzt, nämlich zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu werden, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen. Diese Strategie soll es der Union ermöglichen, die Rahmenbedingungen für Vollbeschäftigung, Wachstum und sozialen Zusammenhalt wiederherzustellen und den regionalen Zusammenhalt zu stärken. Eine nachhaltige Entwicklungsstrategie für die Europäische Union wurde vom Europäischen Rat in Göteborg beschlossen.

In zahlreichen Diskussionsbeiträgen wurde diesbezüglich geltend gemacht, dass nicht alle Mitgliedstaaten und Regionen über die gleichen Voraussetzungen verfügen, um diese Ziele zu erreichen. Zudem steht eine Politik mit dem Ziel, die unterschiedlichen Herausforderungen, mit denen die Union konfrontiert wird, zu bewältigen, und die die regionale Ebene erkennt und einbezieht, im Einklang mit dem Geist des Weißbuchs der Kommission über Regieren in Europa und besonders mit den im Vertragstitel über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt verankerten Zielsetzungen, "eine harmonische Entwicklung der Gemeinschaft als Ganzes zu fördern" und "die Unterschiede im Entwicklungsstand der verschiedenen Regionen und den Rückstand der am stärksten benachteiligten Gebiete oder Inseln, einschließlich der ländlichen Gebiete, zu verringern".

Im laufenden Planungszeitraum werden diese wesentlichen Gemeinschaftsprioritäten bereits in gewissem Umfang im Rahmen von Ziel 2 (in der Umstellung begriffene Regionen), Ziel 3 (Humanressourcen), der Gemeinschaftsinitiativen, der innovativen Maßnahmen und der Interventionen außerdem der Ziel-1-Regionen in den Bereichen ländliche Entwicklung und Fischerei aufgegriffen.

Gleichwohl werden die derzeitigen Politiken und Instrumente nicht von der Kritik verschont, die sich vor allem gegen den für unzureichend erachteten Mehrwert, den angesichts der Ergebnisse manchmal unangemessen hohen Verwaltungsaufwand und die Tatsache richtet, dass den Mitgliedstaaten nur in unzureichendem Umfang Verantwortung nach dem Subsidiaritätsprinzip übertragen wird. Diesbezüglich meinen viele, dass aus den vorgenannten Gründen die regionale Ebene für die Konzeption und Verwaltung der Interventionen weiterhin die geeignetste ist, eine Fördergebietsabgrenzung unterhalb dieser Ebene kann hingegen den Interventionsbereich der Gemeinschaftshilfe künstlich einengen und ist kaum mit einem Konzept zu vereinbaren, das auf die neuen Wettbewerbsfaktoren abzielt.

Andere Beiträge legten den Akzent auf die räumliche Dimension. In diesem Zusammenhang wurden mehrfach die Stadtgebiete, die krisenbetroffenen Industrie- und ländlichen Gebiete, die von der Fischerei abhängigen Gebiete und die Gebiete mit natürlichen Nachteilen genannt. Hier sei betont, dass die räumliche Dimension sich durchaus mit einem auf die thematischen Schwerpunkte der Union zugeschnittenen Konzept vereinbaren lässt.

In einem Wort, die Prioritäten und Instrumente der außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand verfolgten Strategien müssten neu formuliert werden, um die derzeitigen Mängel zu beseitigen und eine neue Politik zu gestalten, die mehr zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt beitragen kann.

Zusammenarbeit

Über die Notwendigkeit, die Maßnahmen zur Förderung der grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit fortzusetzen, wurde eine breite Einigung erzielt. Dies bestätigt, dass nur eine supranationale Verwaltung die erfolgreiche Abwicklung dieser Maßnahmen, die eine besonders wichtige Rolle für die räumliche Integration Europas spielen, gewährleisten kann. Die laufende Planungsperiode hat gezeigt, welche Schwierigkeiten an die Verwaltung kohärenter Programme geknüpft sind, an denen Instanzen mitwirken, die unterschiedlichen nationalen Verwaltungen und Rechtstraditionen angehören. Die Kommission wurde aufgefordert zu prüfen, ob für die grenzübergreifende Zusammenarbeit ein Rechtsinstrument eingerichtet werden kann, das die Konzeption und Durchführung dieser Programme erleichtern würde.

(ii) Die Durchführungsverfahren: Vereinfachung der Verwaltung

Im Zuge der Diskussionen über die Verwaltungsvereinfachung, die im laufenden Planungszeitraum innerhalb des bis Ende 2006 geltenden Rechtsrahmens geführt wurden, haben sich die Hauptprobleme herauskristallisiert, die bis zum nächsten Planungszeitraum gelöst werden müssen.

Die Arbeiten für den laufenden Zeitraum mündeten in das Ministertreffen vom 7. Oktober 2002.

Die meisten zum Ministertreffen entsandten Delegationen betonten, dass angesichts der Erkenntnisse aus der Programmplanung 2000-2006 für die künftige Kohäsionspolitik Anpassungen an den Verwaltungsverfahren vorzunehmen sind. Die Mitgliedstaaten wünschen im Wesentlichen eine Vereinfachung und, sobald die strategischen Leitlinien im Einvernehmen mit der Kommission aufgestellt sind, eine stärkere Dezentralisierung der Zuständigkeiten bei allen Aspekten der Finanzverwaltung und Kontrolle der Gemeinschaftsprogramme. In diesem Zusammenhang herrscht weitgehend Einigkeit darüber, dass angesichts der großen Unterschiede in Bezug auf Bedürfnisse, Interventionsformen und bereitgestellten Ressourcen sowie der Notwendigkeit, den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz zu beachten, die Verwaltungssysteme mit ihren detaillierten, auf einem einheitlichen Modell beruhenden Regeln ungeeignet sind. Der Kommission sind diese Kritikpunkte und die mit einem Multifondsansatz verbundenen Probleme bekannt.

Aufgrund vergangener Erfahrungen ist es weithin anerkannt, dass ein erfolgreicher strategischer Rahmen für die Aufstellung von politischen Schwerpunkten mit der Effizienz der Durchführungssysteme steht und fällt. Die derzeitigen Durchführungsmodalitäten haben dazu geführt, dass die Anstrengungen der Mitgliedstaaten und der Kommission manchmal mehr den verwaltungstechnischen Aspekten der Programme und weniger dem Programminhalt und den strategischen Schwerpunkten galten. Die Erweiterung macht Änderungen des derzeitigen Durchführungssystems erforderlich, die der Notwendigkeit, die Verwaltungskapazität der neuen Mitgliedstaaten zu stärken, Rechnung tragen müssen.

Es ist auch weithin anerkannt, dass sich das Spannungsfeld zwischen dem Erfordernis eines stärker dezentralisierten Durchführungssystems einerseits und der Notwendigkeit einer effizienten Kontrolle der Mittelverwendung seitens der Kommission andererseits mit der Erweiterung verschärft.

Vertreter der Kommission haben bei mehreren Gelegenheiten unterstrichen, dass Veränderungen am Verwaltungssystem, die von den Mitgliedstaaten vorgeschlagen werden, im Lichte von Artikel 274 des EG-Vertrags zu bewerten ist, mit dem die Durchführung des Haushaltsplans der Kommission übertragen wird. Deshalb muss eine stärkere Dezentralisierung mit einer genaueren Festlegung der Zuständigkeiten einhergehen, die die notwendigen Garantien für die Verwendung der Gemeinschaftsmittel bietet.

Eine Möglichkeit, die im dritten Bericht näher zu prüfen wäre, bestuende in einem Vertrag zwischen der Kommission und den nationalen Behörden (sowie den regionalen Behörden im Rahmen eines Dreier-Vertrags), in dem festgelegt würde, welche Ergebnisse mit den Gemeinschaftsmitteln erzielt werden müssen, wobei die verfassungsmäßige Situation der Mitgliedstaaten zu respektieren ist.

(iii) Weitere Aspekte

Die Finanzmittel

In ihrem zweiten Kohäsionsbericht hatte die Kommission empfohlen, in den Mittelpunkt der Diskussion über die Zukunft der europäischen Kohäsionspolitik Inhalte und weniger finanzielle Erwägungen zu stellen. So wollte sie die Teilnehmer an der Debatte dazu anhalten, sich damit zu befassen, welche Zielsetzungen die Unionsmitgliedstaaten gemeinsam mit Hilfe der Gemeinschaftspolitik erreichen müssten. Dies ist ihr auch weitgehend gelungen, selbst wenn einige Vorschläge beispielsweise betreffend die Renationalisierung der Politik tendenziell von finanziellen Erwägungen geleitet wurden.

Wenn die Union festlegt, welche Haushaltsmittel sie für den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt bereitstellen will, muss sie dem in diesem Zwischenbericht aufgezeigten, bislang einzigartigen Umfang der wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten in einer erweiterten Union und der Tatsache Rechnung tragen, dass intensive, langfristige Anstrengungen erforderlich sind, um diese abzubauen. Die Kommission wird ihre Vorschläge für die neue finanzielle Vorausschau rechtzeitig vorlegen. Wie im ersten Zwischenbericht erwähnt wurde, halten viele Diskussionsteilnehmer besonders auf regionaler Ebene einen Betrag, der 0,45 % des BIP der Union entspricht, für die Untergrenze der Mittel, die nach 2006 für die Kohäsionspolitik bereitgestellt werden müssen. Diesem Standpunkt hat sich im November 2002 namentlich das Europäische Parlament in seiner Stellungnahme zu dem Bericht angeschlossen.

Der Beitrag der übrigen Politiken

Was die Kohärenz zwischen den einzelnen Gemeinschaftspolitiken anbelangt, so haben die laufenden Arbeiten zum Thema Governance bereits die Richtung vorgegeben, in die die Kommission ihre Überlegungen bei der Ausarbeitung der künftigen Politiken lenken will. Inhaltlich müssen diese Politiken in größerem Maße auch der breiten Vielfalt und den verschärften räumlichen Ungleichgewichten der erweiterten Union gerecht werden. Zudem müssen sie expliziter als heute einen Beitrag zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt umfassen.

Im Laufe der Diskussion kam ein besonderer Aspekt zur Sprache, nämlich der Status, den die Regionen, die von dem durch die Erweiterung hervorgerufenen "statistischen Effekt" betroffen sein werden, hinsichtlich der Wettbewerbspolitik haben werden. Verlangt wurde, dass für diese Regionen auch weiterhin dieselbe Beihilfeintensität gilt wie für Regionen, die unter Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) des EG-Vertrags fallen.

IV. Die künftigen Aufgaben

Wie die Kommission bereits im ersten Zwischenbericht angekündigt hat, dürfte der dritte Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt im letzten Quartal 2003 verabschiedet werden, um "die Bedingungen für die praktische Umsetzung der neuen Generation von Programmen zu Anfang der Programmperiode" schaffen zu können. Der Bericht wird "konkrete Vorschläge für die künftige Kohäsionspolitik" [1] enthalten.

[1] COM(2002)46

Auch 2003 werden umfangreiche Konsultationen vorgenommen werden, einschließlich einer Großveranstaltung (März 2003) in Form eines Seminars über die künftige Verwaltung der Strukturfonds und die Aufteilung der Zuständigkeiten. Für Anfang 2004 ist außerdem im Rahmen des Kohäsionsforums eine Anhörung zu den Vorschlägen des dritten Berichts geplant.

Die Kommission wird rechtzeitig ihre Gesamtvorschläge zu allen Politiken sowie einen Entwurf für die Finanzielle Vorausschau für die Zeit nach 2006 vorlegen.

Die Kommission möchte erreichen, dass die Rechtstexte vor Ende 2005 verabschiedet werden können. Auf diese Weise könnte das Jahr 2006 den Verhandlungen mit den Mitgliedstaaten und den Regionen über die Programmplanung für den Zeitraum 2007-2013 gewidmet werden.

MITTEILUNG DER KOMMISSION - Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

Der zweite Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt steht im Zusammenhang mit der Erarbeitung der Vorschläge der Kommission für die Fortführung der Kohäsionspolitik nach 2006. Er aktualisiert die im zweiten Kohäsionsbericht [2] und im ersten Zwischenbericht [3] vorgelegte Analyse des Zusammenhalts und beschreibt den Stand der Debatte über die künftige Kohäsionspolitik. [4]

[2] Zweiter Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt , KOM/2001/24 endg. vom 31. Januar 2001

[3] Erster Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt , KOM/2002/46 endg. vom 30. Januar 2002

[4] Auf der Tagung des Ministerrats vom 11. Juni 2001 und nach den vom Zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt angestoßenen Debatten hatte die Kommission erklärt, sie werde dem Rat ,regelmäßig Bericht erstatten. Sie wird den dritten Bericht über den Zusammenhalt erstellen, damit sie die für die Fortführung der Kohäsionspolitik nach 2006 erforderlichen Vorschläge erarbeiten kann."

Im vorliegenden Zwischenbericht bringt die Kommission zunächst die Daten zu den regionalen wirtschaftlichen und sozialen Disparitäten und besonders die Daten zum regionalen BIP des Jahres 2000 sowie die Beschäftigungs- und Arbeitslosenzahlen des Jahres 2001 auf den neuesten Stand.

Im ersten Zwischenbericht wurde gemäß den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates von Laeken (Dezember 2001) das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP in Kaufkraftparitäten einer Union mit 25 Mitgliedstaaten dargestellt. Der Europäische Rat von Brüssel bestätigte den Beitritt von zehn neuen Mitgliedstaaten im Jahr 2004. Daher wurden die regionalen BIP-Daten der beiden Staaten, deren Beitritt erst nach 2006 geplant ist (Bulgarien und Rumänien), in den Bericht zwar mit aufgenommen, bei der Berechnung des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP der erweiterten EU jedoch nicht berücksichtigt.

Die zusammenfassende Darstellung der Debatten im zweiten Teil des vorliegenden Berichts verdeutlicht, welch hoher Stellenwert der Erörterung des Inhalts der künftigen Kohäsionspolitik beigemessen wird.

Im Schlussteil des Berichts sind die Ergebnisse der Beitrittsverhandlungen mit den zehn Ländern der Laeken-Gruppe und die Daten zur Förderfähigkeit ihrer Regionen für den Zeitraum bis Ende 2006 zusammengefasst.

1. LAGE UND ENTWICKLUNGEN

Die Daten zum regionalen BIP des Jahres 2000 bestätigen die wesentlichen Entwicklungen bezüglich der Konvergenz in der gegenwärtigen Europäischen Union [5]. Auf nationaler Ebene haben die Kohäsionsländer einen weiteren Teil ihres Rückstands aufgeholt. Auf regionaler Ebene verringern sich die Disparitäten weiter, haben sich jedoch innerhalb der Mitgliedstaaten verschärft. Dies zeigt die Notwendigkeit, für alle Gebiete der Union eine ausgewogene regionale Entwicklungsstrategie zu verfolgen.

[5] Die für das regionale BIP des Jahres 2000 vorgelegten Daten entsprechen alle dem neuen Europäischen System volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen, ESVG 95. Die inzwischen von 1995 an vollständig vorliegenden Daten ermöglichen eine einheitliche Darstellung der Entwicklung des BIP im Zeitraum 1995 - 2000. Die Änderung des Systems erschwert jedoch eine Analyse vom Jahr 1988 an.

1.1. Verlangsamung des Wirtschaftswachstums

Im Jahr 2001 verlangsamte sich das Wirtschaftswachstum in der EU erheblich. In der EU-15 stieg das BIP in diesem Jahr insgesamt nur um 1,5 % [6], gegenüber 3,5 % im Jahr 2000. Nur in Irland, Griechenland und Spanien lag der Zuwachs bei über 2 %. Die Herbst-Vorausschätzungen für 2002 und 2003 für die EU-15 sind insgesamt nicht besser und liegen bei 1 % bzw. 2 %.

[6] Europäische Wirtschaft Nr. 5/2002, Herbst-Vorausschätzungen

Die Kohäsionsstaaten konvergierten weiterhin in Richtung auf das Einkommensniveau der EU-15 [7] (Tabelle1- BIP und Bevölkerungswachstum in den Kohäsionsländern 1988-2003). Obwohl Griechenlands reale Wachstumsrate seit 1996 über dem EU-Durchschnitt liegt, fiel die Verringerung seiner Einkommensdifferenz auf Pro-Kopf-Ebene geringer aus, teils aufgrund eines relativ starken Bevölkerungs wachstums im Jahr 2001, wie die vorläufigen Ergebnisse der Volkszählung von 2001 belegen. Aufgrund eines relativ starken Wachstums im Jahr 2001 stieg in Irland das Pro-Kopf-BIP in KKS auf 118 % des EU-Durchschnitts, nachdem es bereits im Jahr 2000 115 % (gegenüber nur 64 % im Jahr 1988 [8]) betragen hatte.

[7] 2001 wurden aus dem EU-Haushalt wiederum beträchtliche Mittel an Griechenland, Portugal, Spanien und Irland, die vier Staaten, die Mittel aus dem Kohäsionsfonds erhalten, übertragen. Relativ gesehen lag damit der Nettobetrag der Transferzahlungen bei 3,50 % des griechischen BSP und bei 1,5 % des portugiesischen BSP. Für Spanien und Irland liegen diese Zahlen bei 1,2 % und 1,1 %.

[8] Einige der im ersten Fortschrittsbericht enthaltenen Angaben zum Pro-Kopf-BIP wurden von Eurostat aktualisiert. Daher ist ein unmittelbarer Vergleich der Zahlen im ersten und zweiten Fortschrittsbericht nicht möglich.

Angaben zum BIP auf regionaler Ebene liegen nur bis zum Jahr 2000 vor. Daher spiegeln sie das langsamere Wirtschaftswachstum im Zeitraum danach noch nicht wider. (Karte1-BIP pro Kopf (in KKS) in den Regionen, 2000) (Karte2- Entwicklung des BIP pro Kopf (in KKS), 1995-2000). Historisch betrachtet beeinträchtigt eine Verlangsamung des Wirtschaftswachstums tendenziell die schwächsten Regionen der EU besonders stark. Zwischen 1991 und 1993 ging das BIP in den 184 Regionen, für die Angaben vorliegen, um rund 0,2 % zurück. In den Regionen mit einem Pro-Kopf-Einkommen von weniger als 75 % des EU-Durchschnitts (in KKS) sank das Einkommen um nahezu 0,9 %, gegenüber nur 0,1 % in den übrigen Regionen.

Die regionalen Disparitäten nahmen im Jahr 2000 in den meisten Mitgliedstaaten leicht zu (Tabelle2- Disparitäten beim Pro-Kopf-BIP in den Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten, 1990-2000) und Schaubild 2 - BIP/Kopf (KKS) nach Ländern und regionalen Extremen, 2000). Ein stärkerer Anstieg der regionalen Einkommens unterschiede ist zwischen 1995 und 2000 zu beobachten. Die Abweichung vom durchschnittlichen regionalen Pro-Kopf-Einkommen vergrößerte sich in Finnland, Schweden und Irland um 5 Prozentpunkte. Da das durchschnittliche Einkommensniveau der Mitgliedstaaten jedoch konvergierte, blieben die Unterschiede zwischen den EU-Regionen insgesamt zwischen 1995 und 2000 praktisch unverändert.

Das Pro-Kopf-Einkommen in den Ziel-1-Regionen betrug etwas mehr als 71 % des EU-15-Durchschnitts des Jahres 2000 und blieb damit gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert. (Tabelle3- BIP pro Kopf (in KKS) in Ziel-1-Regionen). Im Fünfjahreszeitraum 1995-2000, in dem sich die Einkommensdifferenz um 1,5 % verringerte, ist ein deutlicherer Aufholprozess zu erkennen. In den Ziel-1-Förderregionen ging die Differenz seit 1989 um drei Prozent punkte zurück. Daran wird deutlich, welch positive Auswirkungen die europäischen Strukturfonds vor allem langfristig haben.

In einer erweiterten Union lassen sich drei Gruppen von Staaten unterscheiden (Schaubild 1 - BIP pro Kopf (KKS), 2001):

- Die erste Gruppe umfasst die acht Beitrittsländer (21 % der EU-25-Bevölkerung) mit dem niedrigsten Pro-Kopf-Einkommen, das durchschnittlich 42 % des EU-25-Durchschnitts beträgt und zwischen 65 % in CZ und 37 % in LV liegt (gegenüber 27 % in BG und 26 % in RO).

- In der zweiten Gruppe (13 % der EU-25-Bevölkerung) liegt das Pro-Kopf-Einkommen zwischen 71 % (Griechenland) und 92 % (Spanien) des EU-Durchschnitts. Zu dieser Gruppe gehören auch die beiden verbleibenden Beitrittsländer SI und CY sowie Portugal.

- Zur dritten Gruppe (nahezu 66 % der EU-25-Bevölkerung) gehören die übrigen derzeitigen Mitgliedstaaten mit einem Einkommen von mindestens 11 % über dem EU-25-Durchschnitt (bzw. 115 % als Gruppe insgesamt).

1.2. Verschärfte regionale Disparitäten nach der Erweiterung

Die regionalen Einkommensunterschiede in der EU dürften nach der Erweiterung ebenfalls deutlich zunehmen. Das Verhältnis der Pro-Kopf-Einkommen zwischen den oberen und den unteren 10 % der Regionen [9] lag im Jahr 2000 in der EU-15 bei 2,6, während es in der EU-25 bei 4,4 und in der EU-27 bei 6 liegen wird (Tabelle4- Die reichsten und die am wenigsten wohlhabenden Regionen in der Union , 1990-2000 Tabelle 5- BIP/Kopf (KKS) in den reichsten und den am wenigsten wohlhabenden Regionen, EU25, 2000).

[9] Die oberen und unteren 10 % (bzw. 25 %) der Regionen entsprechen den Regionen mit 10 % (bzw. 25 %) der Bevölkerung.

Im Jahr 2000 lag das Einkommen von 48 Regionen der derzeitigen Mitgliedstaaten, d. h. von 18 % der EU-15-Bevölkerung (68 Millionen), unter 75 % des durchschnittlichen Pro-Kopf-Einkommens in der EU-15 (in KKS) und damit unterhalb der derzeitigen Förderschwelle für eine Förderung im Rahmen von Ziel 1 (Tabelle6- Zusammenfassende Statistik der Regionen, die unter die 75%-Schwelle fallen (auf BIP/Kopf Basis (KKS), 2000). In einer auf 25 Mitgliedstaaten erweiterten Union liegen 67 Regionen unter der 75 %-Schwelle. Dies entspricht 26 % der Gesamtbevölkerung (116 Millionen). Lediglich 30 Regionen in den derzeitigen Mitgliedstaaten mit 12 % der EU-15-Bevölkerung (47 Millionen) werden ein Einkommen unterhalb der 75 %-Schwelle des (um 13 % niedrigeren) EU-25-Durchschnittseinkommens haben. In einer erweiterten EU-27 (in der das Durchschnittseinkommen um 18 % niedriger ist als in der EU-15) wären nur 18 Regionen in den derzeitigen Mitgliedstaaten förderfähig, dies entspräche 6 % der EU-15-Bevölkerung (24 Millionen).

1.3. Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt

Bislang scheinen die Auswirkungen der weltweiten Verlangsamung des Wirtschaftswachstums geringer zu sein als in der Vergangenheit angenommen. Dies mag teilweise an der Strukturfondsförderung liegen, aber auch an Reformen der EU-Arbeitsmärkte, die seit 1997 im Rahmen der Europäischen Beschäftigungsstrategie durchgeführt werden und die dazu beitragen, den europäischen Arbeitsmarkt besser gegen Konjunkturschwankungen abzusichern.

1.3.1. Verlangsamung des Beschäftigungswachstums in der EU

In Folge der Konjunkturabschwächung in der zweiten Hälfte des Jahres 2000 ging die Nettozuwachsrate der Arbeitsplätze im zweiten Quartal des Jahres 2001 und in den folgenden Monaten zurück. Insgesamt nahm die Beschäftigung im Jahr 2001 um 1,3 %, d. h. netto um 2,2 Millionen Arbeitsplätze zu. [10] Zwischen 1996 und 2001 wurden 10 Millionen Arbeitsplätze geschaffen.

[10] Siehe Beschäftigung in Europa 2002 - Jüngste Tendenzen und Ausblick in die Zukunft, Juli 2002

In der EU hatten im Jahr 2001 64% der Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter einen Arbeitsplatz. 2001 wurden in Dänemark, den Niederlanden, Portugal, Schweden und im Vereinigten Königreich Beschäftigungsquoten von mehr als 70 % verzeichnet, während die Beschäftigungsquoten in Italien und Griechenland weit unter 60 % lagen (Karte3-Beschäftigungsquote, 2001). Innerhalb der Mitgliedstaaten gibt es weiterhin geschlechts-, alters- und qualifikationsspezifische Beschäftigungs disparitäten. Diese sind tendenziell dort ausgeprägter, wo die Beschäftigungsquote insgesamt relativ gering ist.

Im Zusammenhang mit den Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt stieg die Arbeitslosenquote im ersten Halbjahr 2002 leicht an und erreichte im August 7,7 % gegenüber 7,4 % im Vorjahr. Die Arbeitslosigkeit ist - besonders bei Frauen und jungen Menschen - in Italien, Griechenland und Spanien besonders hoch. (Karten 4a, 4b und 4c-Arbeitslosenquoten in den Regionen, Arbeitslosenquoten bei den Frauen, 2001 und Jugenarbeitslosenquoten, 2001) Die Langzeitarbeitslosigkeit ging zwar zurück, betrifft aber immer noch 3,3 % der Arbeitskräfte.

1.3.2. Regionale Konvergenz der Beschäftigungsquoten

Auf regionaler Ebene verringerten sich die Unterschiede der Beschäftigungsquoten weiter, sie sind aber nach wie vor beträchtlich. Im Jahr 2001 lag die Beschäftigungs quote in den oberen 10 % der EU-Regionen (definiert als die Regionen mit den höchsten Quoten, in denen 10% der Bevölkerung leben) im Schnitt bei 78,1 %, während die Beschäftigungsquote in den unteren 10 % (entsprechend definiert) im Schnitt bei 48,6 % lag (Tabelle7-Regionen mit den höchsten und niedrigsten Beschäftigungsraten, EU15, 2001). In der letztgenannten Gruppe, die vor allem Regionen mit einem relativ geringen Einkommen umfasst, war die Konvergenz mit der Beschäftigungsquote anderer Regionen schwach. Die Regionen mit der besten Beschäftigungssituation hingegen zeichneten sich durch hohe Einkommensniveaus, einen relativ geringen Beschäftigungsanteil in der Landwirtschaft, ein hohes Beschäftigungsniveau im Dienstleistungssektor sowie eine hoch qualifizierte Bevölkerung im erwerbsfähigen Alter aus.

Die regionalen Unterschiede in Bezug auf die Arbeitslosigkeit sind weiterhin beträchtlich. Während die Arbeitslosigkeit in den Regionen mit den niedrigsten Arbeitslosenquoten im Schnitt bei nur 2,3 % lag, betrug sie in den Regionen mit den höchsten Arbeitslosenquoten durchschnittlich 19,7 %. Beide Gruppen von Regionen verzeichneten im Jahr 2001 ein deutliches Beschäftigungswachstum. In einigen Mitgliedstaaten gibt es nach wie vor erhebliche regionale Unterschiede. Am größten sind im Jahr 2001 die Unterschiede zwischen den Regionen in Frankreich (bei Einbeziehung der Regionen in äußerster Randlage) sowie in Italien, wo die Differenz zwischen der höchsten Arbeitslosenquote (in Kalabrien) und der niedrigsten (Trient-Südtirol) über 21 Prozentpunkte beträgt (Schaubild3 -Arbeitslosenquoten nach Ländern und regionalen Extremen, 2001).

1.3.3. Sozialer Zusammenhalt: Allmähliche Fortschritte

Neuere Daten deuten darauf hin, dass die Einkommensverteilung in der Union sich im Lauf der Zeit ausgleicht. So ging beispielsweise das Verhältnis der Gesamt einkommen der oberen 20 % der Einkommensbezieher zu den unteren 20 % der Einkommensbezieher von 5,1 im Jahr 1995 auf 4,6 im Jahr 1999 zurück. Ein ähnlicher Rückgang lässt sich bei der Armutsquote feststellen, die definiert ist als Prozentsatz der Menschen mit einem Einkommen von 60 % oder weniger des Durchschnittseinkommens in dem Staat, in dem sie leben. 1999 hatten rund 15 % der EU-Bürger ein Einkommen unterhalb des Armutsniveaus, gegenüber 17 % im Jahr 1995. Unter relativer Armut würden jedoch 24 % der EU-Bevölkerung leiden, wenn Sozialleistungen außer Altersrenten nicht als Einkommen miteinbezogen worden wären. Die dauerhafte Armut in der EU ist etwas mehr als halb so hoch wie die auf ein Einzeljahr bezogene Zahl. 9 % der zwischen 1997 und 1999 erfassten Menschen hatten ein Einkommen, das weniger als 60 % des durchschnittlichen Einkommens in jedem dieser drei Jahre beträgt, gegenüber 15 % im Jahr 1999 (Schaubild4 - Bevölkerung mit einem Einkommen unter der Armutsgrenze, 1999).

1.3.4. Schlechtere Beschäftigungssituation in den Beitrittsländern

Alle Beitrittsländer waren im Jahr 2001 von der weltweiten Konjunkturschwäche betroffen. In der gesamten Region verschlechterte sich die Beschäftigungssituation das fünfte Jahr in Folge. Obwohl sich die Beschäftigungssituation im Dienstleistungssektor erheblich verbessert hat, konnte diese Entwicklung den Abbau von Arbeitsplätzen im Zuge der Anpassungen in Industrie und Landwirtschaft nicht ausgleichen.

2001 lag die Beschäftigungsquote in den Beitrittsländern fast 6 Prozentpunkte niedriger als in der EU-15. Nur Zypern und Slowenien verzeichneten eine Beschäftigungsquote, die über dem EU-Durchschnitt lag. In den meisten Beitrittsländern entwickelte sich die Beschäftigungsquote der Frauen günstiger als die der Männer, da sie entweder langsamer sank oder aber rascher anstieg.

Die regionalen Unterschiede der Beschäftigungsquote sind geringer als in der EU, doch sie sind nach wie vor signifikant. Am größten sind sie in der Slowakei und in Bulgarien und in einem geringeren Maße auch in Ungarn. Staaten mit beträchtlichen Unterschieden in den Beschäftigungsquoten verzeichneten auch erhebliche Unterschiede der Arbeitslosenquoten.

In den letzten Jahren ist die Arbeitslosigkeit in den Beitrittsländern gestiegen. Inzwischen liegt sie mit durchschnittlich 13,0 % im Jahr 2001 für die Gesamtregion über dem Stand in der EU. Litauen, Polen, die Slowakei und Bulgarien verzeichneten sogar eine Arbeitslosigkeit von über 16 %. Besonders Besorgnis erregend ist das in diesen Staaten insgesamt hohe Niveau der Jugendarbeitslosigkeit (28,6 %), das 2001 weiter auf einen fast doppelt so hohen Stand wie in der EU anstieg. Gleichzeitig sank die Erwerbsbeteiligung, so dass der Anstieg der amtlichen Arbeitslosenquote etwas geringer ausfiel.

Die regionalen Unterschiede der Arbeitslosigkeit verschärften sich im Jahr 2001 weiter. In den oberen 10 % der Regionen (nach Bevölkerungszahl gemessen) lag die Arbeitslosenquote bei durchschnittlich 3,6 %, in den unteren 10 % der Regionen bei durchschnittlich 24,3 %. In nahezu der Hälfte der Regionen der Beitrittsländer war die Arbeitslosenquote mehr als doppelt so hoch wie in der EU.

1.3.5. Zunehmende Disparitäten bei Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt in einer erweiterten EU

Die neuesten verfügbaren Daten legen den Schluss nahe, dass durch die Aufnahme der Beitrittsländer die durchschnittliche EU-Beschäftigungsquote sinkt und die EU-Arbeitslosenquote steigt. Erhebliche Auswirkungen wird die Erweiterung auch auf die sektorale Zusammensetzung der Beschäftigung in einer erweiterten EU haben. Die Landwirtschaft hat einen viel größeren Anteil an der Beschäftigung in den Kandidatenländern als in der EU-15: 13,2% in den 10 Beitrittsländern, 20,8% unter Einschluss Bulgariens und Rumäniens. Die Erweiterung würde den Anteil der Beschäftigung in der Landwirtschaft von 4,1% in der EU-15 auf 5,5% in der EU-25 (und 7,6% in der EU-27) steigen lassen, während der Anteil im Dienstleistungssektor sinken und der in der Industrie gleich bleiben würde. Es ist davon auszugehen, dass der Landwirtschaftssektor in den meisten Kandidatenländern einen signifikanten Restrukturierungsprozess in den kommenden Jahren durchlaufen wird (mit oder ohne Erweiterung), was strukturellen Druck auf die ländlichen Gebiete in diesen Ländern ausüben wird. Auch die Unterschiede in Bezug auf Beschäftigung und Arbeitslosigkeit würden zunehmen. Während die Arbeitslosenquote in den oberen 10 % der Regionen einer erweiterten EU durchschnittlich 2,4 % betragen würde, läge sie in den Regionen mit den höchsten Arbeitslosenquoten bei durchschnittlich 22,6 % (Tabelle8- Am geringsten und am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen, 2001). Die obere Gruppe der Regionen würde sich nahezu ausschließlich aus Regionen in den derzeitigen Mitgliedstaaten zusammensetzen, während die meisten Regionen in der unteren Gruppe in den Beitrittsländern lägen.

1.4. Neue Daten zu den für eine reale Konvergenz maßgeblichen Faktoren

Inzwischen liegen die Ergebnisse einer Studie zu den erwarteten wirtschaftlichen Auswirkungen der Ziel-1-Interventionen des Zeitraums 2000-2006 vor (Grundlage dieser Vorausschätzungen ist ein Input-Output-Modell) [11]. Die Ergebnisse dieser Studie sind ermutigend. Der Studie zufolge wird das Gesamt-BIP in Portugal im Zeitraum 2000-2006 um 3,5 % höher liegen als ohne Gemeinschaftsförderung. Für Griechenland liegt diese Zahl bei 2,2 %, für den Mezzogiorno bei 1,7 %, für Ostdeutschland bei 1,6 % und für Spanien bei 1,1 %. In Irland sind die erwarteten Auswirkungen nur gering - hier konzentrierten sich die Ausgaben auf nichtmaterielle Investitionen, insbesondere im Bereich der Bildung, die sich durch das Input-Output-Modell nicht so leicht erfassen lassen. Die Gemeinschaftsförderung (Strukturfonds und Kohäsionsfonds) macht in Portugal und in Griechenland im Zeitraum 2000-2006 mehr als 8 %, im Mezzogiorno mehr als 6,5 % der (öffentlichen und privaten) Gesamtinvestitionen aus. In Irland, Ostdeutschland und Spanien ist der Anteil etwas geringer (4,9 %, 4,2 % bzw. 3,2 %).

[11] http://europa.eu.int/comm/regional_policy/ sources/docgener/studies/pdf/objective1/final_report.pdf

Die gesamten Auswirkungen der Ziel-1-Ausgaben auf das regionale BIP übersteigen die ursprünglichen Ausgaben in allen diesen Gebieten bei weitem. Sie belaufen sich in allen sechs Gebieten zusammen auf durchschnittlich 133 % der Ziel-1-Interventionen (d. h. jeder ausgegebene Euro erhöht das lokale BIP um 1,33 Euro) und liegen im Mezzogiorno, in Ostdeutschland und in Portugal bei über 140 %. Aber auch in Gebieten außerhalb der eigentlichen Empfängergebiete sind die Auswirkungen deutlich spürbar. Es spricht für die Stärke des Binnenmarkts, dass nahezu ein Viertel der ursprünglichen Aufwendungen in anderen Gebieten der EU , während weniger als ein Zehntel außerhalb der EU ausgegeben werden.

Im ersten Fortschrittsbericht wurde festgestellt, dass es in der EU erhebliche Unterschiede bezüglich der Faktoren gibt, die die Wettbewerbsfähigkeit der Regionen bestimmen. Demografische Veränderungen, Bildungsstand, sektor spezifische Beschäftigung und Wissensgesellschaft wurden eingehend untersucht. Der Bericht bestätigte darüber hinaus die Erkenntnisse des zweiten Kohäsionsberichts bezüglich der Produktivität.

Der statistische Anhang dieses zweiten Zwischenberichts enthält aktualisierte Karten zum Bildungsstand der Bevölkerung im Alter von 25 bis 59 Jahren (Karten 5a, 5b und 5c - Bildungsniveau,2001), zur Beschäftigung in den einzelnen Sektoren nach Regionen (Karten 6a, 6b und 6c-Beschäftigung in den Sektoren,2001) und zur Produktivität (Karte 7-BIP je Beschäftigten (EUR),1999). Dies alles sind wichtige Faktoren, aus denen sich die Unterschiede zwischen den Regionen erklären.

Neue Daten zu den Indikatoren des technologischen Fortschritts bestätigen das Bild einer in den südlichen Mitgliedstaaten gegenüber den nördlichen Mitgliedstaaten geringeren Aktivität im Bereich der technologischen Innovation und des Wachstums der wissensbasierten Wirtschaft [12].

[12] Siehe European Innovation scoreboard unter http://trendchart.cordis.lu/Reports/ Documents/report3.pdf

Patentanmeldungen

In Finnland, Schweden und Deutschland ist die Zahl der pro Million Einwohner angemeldeten Patente (Tabelle9-Patentanmeldungen je Mio. Einwohner, 1998-2000) rund doppelt so hoch bzw. mehr als doppelt so hoch wie der EU-Durchschnitt. Die Zahl in den Niederlanden und Luxemburg ist ebenfalls über dem EU-Durchschnitt von 309, während sie nahe am Durchschnitt in Frankreich, Belgien, Dänemark und Österreich liegt. Das Vereinigte Königreich liegt deutlich unter dem EU-Durchschnitt, und die Zahl der Patentanmeldungen erreicht nur die Hälfte dieses Niveaus in Italien und Irland. Darüber hinaus gibt es eine große Kluft zwischen diesen beiden Ländern und den übrigen südlichen Mitgliedstaaten, in denen die Zahl der Anmeldungen bei lediglich 7 pro Mio. Einwohner in Portugal und 16 in Griechenland liegt. Die Ergebnisse in den Beitrittsländern sind ähnlich wie in Portugal und Griechenland - nur Slowenien (21) und Ungarn (14) verzeichnen deutlich mehr als 10 Patente pro Million Einwohner.

Deutlicher ausgeprägt sind die Unterschiede auf regionaler Ebene. Dies beruht unter anderem darauf, dass Patente an Firmensitzen angemeldet werden, wodurch sich die regionale Konzentration verstärkt. Alle der 34 Regionen mit weniger als 10 Patenten pro Million Einwohner befinden sich Südeuropa oder den äußersten Regionen (Karte8- Hochtechnologie - Beschäftigung und Patente). In 33 Regionen, darunter 18 der 40 Regionen Deutschlands, wurden mehr als 200 Patente pro Million Einwohner angemeldet. Von den verbleibenden 15 Regionen liegen vier in Schweden, drei in Finnland und jeweils zwei in Frankreich, im Vereinigten Königreich und in Belgien. In den meisten Mitgliedstaaten gibt es eine oder zwei Regionen, die sich mit der höchsten Zahl an Patenten klar von den anderen Regionen abheben. Hierzu gehören zum Beispiel Stockholm, Oberbayern und Brabant-Wallonien.

Hochtechnologiesektoren

Häufig wird davon ausgegangen, dass die High-Tech-Sektoren ein besseres Maß für Innovationsfähigkeit sind. Beschäftigung im Bereich der Hochtechnologie in einer limitierten Anzahl von Sektoren [13] beträgt nach Schätzungen lediglich etwas mehr als 11% der Gesamtbeschäftigung der EU-15. Westdeutschland stellt 8 der 10 Regionen mit dem höchsten Anteil (alle über 18%), und für die Deutschland als ganzem beträgt der Anteil 14% (Karte8 - Hochtechnologie - Beschäftigung und Patente). Dagegen ist der Anteil der Beschäftigung im Bereich der Hochtechnologie in 15 Regionen weniger als 5% der Gesamtbeschäftigung. Diese Regionen befinden sich in Portugal (5.5%), Griechenland (4%) und Spanien, sowie Luxemburg und Cornwall im Vereinigten Köniogreich.

[13] Hochtechnologiesektoren umfassen die folgenden Tätigkeiten: Sektoren des Verarbeitenden Gewerbes mit hohem Technologieniveau: Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen; Rundfunk-, Fernseh- und Nachrichtentechnik; Medizin-, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik; Optik. Sektoren des Verarbeitenden Gewerbes mit mittlerem Technologieniveau: Chemische Industrie; Maschinenbau; Herstellung von Geräten der Elektrizitätserzeugung, -verteilung u. Ä.; Fahrzeugbau. Hochtechnologie-Dienstleistungen: Nachrichtenübermittlung, Datenverarbeitung und Datenbanken, Forschung und Entwicklung

Patente im Bereich der Hochtechnologie weisen ebenfalls große Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten [14] wie zwischen den Regionen auf. Finnland und Schweden führen mit 119 bzw. 80 solcher Patente pro Million Einwohner ganz klar vor den übrigen Staaten der EU, gegenüber einem EU-15-Durchschnitt von 23 Patenten. Deutschland (36) fällt deutlich hinter diese beiden Staaten sowie wie hinter die Niederlande (48) zurück. Nur 13 % der in Deutschland angemeldeten Patente betreffen den High-Tech-Bereich. Dieser Anteil ist mit dem in Portugal und in Spanien vergleichbar. Dem stehen 40 % in Finnland und rund 25 % in Schweden, in den Niederlanden und in Irland gegenüber. In Portugal und in Griechenland wird nur ein High-Tech-Patent pro Million Einwohner angemeldet.

[14] Patente in den folgenden Bereichen werden als hochtechnologisch angesehen: Computer und automatisierte Wirtschaftsausrüstung, mikroorganische und genetische Technologien, Luftfahrt, Kommunikationstechnologie, Halbleiter und Laser.

Noch deutlicher sind die Unterschiede auf regionaler Ebene [15]. In 108 Regionen gibt es weniger als zehn High-Tech-Patente pro Million Einwohner, und in 32 Regionen weniger als zwei. Von diesen 32 Regionen liegen alle außer fünf in den südlichen Mitgliedstaaten. In den führenden 17 Regionen ist die Zahl der High-Tech-Patente mindestens doppelt so hoch wie im EU-15-Durchschnitt. Dies sind weitgehend auch diejenigen Regionen, in denen die Gesamtzahl der angemeldeten Patente ebenfalls mehr als das Doppelte des EU-15-Durchschnitts beträgt. Eine regionale Ermittlung der Rangfolge nach Patenten insgesamt im Vergleich zu High-Tech-Patenten führt zu ähnlichen Ergebnissen, was durch einen Korrelationskoeffizienten von 0.86 bestätigt wird.

[15] 189 NUTS-2-Regionen verfügen über Daten zu High-Tech-Patenten

Ausgaben für Forschung und Entwicklung

Ähnliche Unterschiede zeigen sich im Bereich der Ausgaben für Forschung und Entwicklung (Tabelle10-Zusammensetzung der F&E-Ausgaben und als % des BIP, 1999). 1999 lagen diese Ausgaben bei durchschnittlich 1,9 % des BIP. Die höchsten Zahlen verzeichnete Schweden mit 3,8 % des BIP und Finnland mit 3,2 % des BIP. In Spanien, Portugal und Griechenland hingegen lagen sie unter 1 %. In allen Beitrittsländern mit Ausnahme von Slowenien und der Tschechischen Republik (1,5 % bzw. 1,2 %) lag diese Zahl ebenfalls unter 1 % des BIP. Auch innerhalb der Mitgliedstaaten ergeben sich große Unterschiede. Das Verhältnis zwischen den höchsten und den niedrigsten regionalen Ausgaben für F&E liegt insgesamt bei über 4 zu 1 und zumeist noch deutlich höher.

In den 176 Regionen, für die Daten vorliegen, belaufen sich die Ausgaben für F&E in 17 Regionen auf mehr als 3 % des BIP. Zehn dieser Regionen liegen in Deutschland, zwei in Finnland, Schweden gehört insgesamt dazu (es liegen nur nationale Daten vor), zwei der Regionen liegen in Frankreich und jeweils eine im Vereinigten Königreich und in Österreich (Karte9-Ausgaben für Forschung und Entwicklung, 1999). Am Ende der Rangliste betragen die Ausgaben für F&E in 86 Regionen weniger als 1 % des BIP und in 27 Regionen sogar weniger als 0,5 % des BIP. Die letztgenannten Regionen liegen vor allem in den südlichen Mitgliedstaaten.

Die Zusammensetzung der Brutto-Inlands-F&E-Ausgaben (GERD) lässt sich auf nationaler Ebene ermitteln. In den Ländern mit dem höchsten Niveau an F&E-Ausgaben trägt offenbar die Wirtschaft einen größeren Anteil, während sie in den Ländern, in denen diese Ausgaben besonders niedrig sind, eher vom Hochschulbereich finanziert werden (Tabelle10). F&E-Aktivitäten, die von der Wirtschaft ausgeübt werden (BERD, was staatliche Zuschüsse und ähnliches umfasst), stellen knapp zwei Drittel der gesamten F&E-Aktivitäten dar, die in der EU durchgeführt werden (dies steht im Gegensatz zum tatsächlichen Betrag an F&E-Aktivitäten, der von der Wirtschaft finanziert wird und sich auf 56,3% des Gesamtbetrags auf EU-Ebene beläuft), während die Aktivitäten im Hochschulbereich ein Fünftel und die des Staates die verbleibenden 14% umfassen. In Griechenland und Portugal stellt die Wirtschaft rund ein Viertel, in Italien und Spanien rund die Hälfte der gesamten F&E-Ausgaben bereit. In diesen vier Staaten erfolgen die übrigen F&E-Ausgaben weitgehend im Hochschulbereich (in Griechenland nahezu die Hälfte der gesamten F&E-Investitionen), sowie durch den Staat und durch private gemeinnützige Organisationen in Portugal. Schweden verzeichnet sowohl die höchsten F&E-Gesamtausgaben als auch den höchsten Anteil dieser Ausgaben in der Wirtschaft (75 %). Ebenfalls hoch ist dieser Anteil in Finnland und in Deutschland (hohe F&E-Gesamtausgaben), aber auch in Belgien (etwa durchschnittliche Gesamtausgaben) sowie in Irland.

In den Beitrittsländern spielt der Staat eine größere Rolle (29 % der Gesamtinvestitionen), während die Wirtschaft mit nur 46 % eine kleinere Rolle übernimmt. In einigen Ländern spielt die Wirtschaft eine größere Rolle, ohne dass sich dies auf das Gesamtniveau der F&E-Ausgaben auszuwirken scheint. Durch die Wirtschaft erfolgen in der Slowakischen Republik und in Rumänien mehr als zwei Drittel, in Zypern, Estland und Litauen sowie in Bulgarien jedoch nur ein Fünftel der gesamten F&E-Ausgaben. In Slowenien und in der Tschechischen Republik, wo das Niveau der gesamten F&E-Ausgaben am höchsten ist, wird ein relativ hoher Anteil der F&E-Ausgaben, nämlich mehr als die Hälfte, durch die Wirtschaft getätigt. Ergänzt wird dies weitgehend durch einen geringeren Anteil an F&E-Ausgaben im Hochschulbereich.

1.5. Studien zur räumlichen Komponente des Zusammenhalts

Im Jahr 2002 wurden eine Reihe von Studien durchgeführt. Besonders hervorzuheben ist der Beginn des ESPON-Programms, das von der Kommission am 3. Juni 2002 verabschiedet wurde.

Die ersten neun Studien [16] wurden im September letzten Jahres auf den Weg gebracht. In den kommenden Monaten werden sieben neue Studien zu den Themen räumliche Auswirkungen der Strukturfonds, räumliche Auswirkungen der Erweiterung, Umwelt sowie Energie und Demografie durchgeführt. [17] Darüber hinaus wurde eine Studie über die Berggebiete in Auftrag gegeben. Sie zielt darauf ab, eine gemeinschaftliche Definition der Berggebiete festzulegen und die derzeitige Situation dieser Gebiete in der EU und in den künftigen Mitgliedstaaten zu analysieren.

[16] The role, specific situation and potentials of urban areas as nodes in a polycentric development (Rolle, spezifische Situation und Potenziale städtischer Gebiete als Knoten einer polyzentrischen Entwicklung); Urban-rural relations in Europe (Stadt-Land-Beziehungen in Europa); Transport services and networks : territorial trends and basic supply of infrastructure for territorial cohesion (Verkehrsdienstleistungen und -netze: Räumliche Entwicklungen und Bereitstellung infrastruktureller Grundlagen für den räumlichen Zusammenhalt) ; Telecommunications services and networks : territorial trends and basic supply of infrastructure for territorial cohesion (Telekommunikationsdienstleistungen und -netze: Räumliche Entwicklungen und Bereitstellung infrastruktureller Grundlagen für den räumlichen Zusammenhalt) ; Territorial impact of EU transport and TEN policies (Räumliche Auswirkungen der EU-Verkehrspolitik und der Politik der transeuropäischen Netze); Territorial impact of EU Research and development policy (Räumliche Auswirkungen der EU-Politik für Forschung und Entwicklung); The territorial impact of CAP and rural development policy (Räumliche Auswirkungen der GAP und der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums); Territorial effects of structural funds in urban areas (Räumliche Auswirkungen der Strukturfonds in städtischen Gebieten); Integrated tools for European spatial development (Integrierte Instrumente für die räumliche Entwicklung Europas)

[17] Ein Forschungsprojekt über die ,Auswirkungen der Kohäsionspolitik auf nachhaltige regionale Entwicklung" soll unter dem 6. Rahmenforschungsprogramm ebenfalls finanziert werden.

Wie im ersten Zwischenbericht angekündigt, ist die Studie über die Inselregionen im Begriff, abgeschlossen zu werden. Die ersten Ergebnisse dieser Studie werden im Folgenden zusammengefasst.

Auf den 286 europäischen Inseln gemäß den von Eurostat festgelegten Kriterien leben zehn Millionen Einwohner. 95 % der Inselbevölkerung leben auf den Mittel meerinseln. In nur fünf Inselregionen (Sizilien, Sardinien, Balearen, Kreta und Korsika) leben 85 % der gesamten Inselbevölkerung. Das BIP pro Kopf der Inselgebiete in der EU wird für das Jahr 2000 auf 72 % des Gemeinschaftsdurchschnitts geschätzt. Hinter diesem Durchschnittswert verbergen sich jedoch höchst unterschiedliche Situationen.

Die sozioökonomische Entwicklung einiger Inseln wird durch einen oder mehrere der folgenden Nachteile erschwert:

- Besonders gravierend ist eine geringe Größe. Die Entwicklung der Inseln mit einer Bevölkerung von weniger als 5000 Einwohnern wird durch Abwanderung und durch die Überalterung der Bevölkerung, durch ein niedriges Niveau der Bildungs- und der Gesundheitsinfrastruktur sowie durch einen erschwerten Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen beeinträchtigt.

- Die abgelegensten Inseln sind nur schwer erreichbar; Berge und/oder die Lage in einer Inselgruppe bringen für den Verkehr weitere Einschränkungen mit sich.

- Die auf einen oder zwei Sektoren, insbesondere Landwirtschaft, Fischerei oder Fremdenverkehr beschränkte Wirtschaftstätigkeit ist erhöhten Risiken ausgesetzt.

- In einem kleinflächigen Gebiet kann jede Entwicklung der Wirtschaftstätigkeit das empfindliche Ökosystem gefährden.

Angesichts dieser Nachteile haben einige Inselgebiete innovative Entwicklungswege beschritten, um ihre Wirtschaft zu diversifizieren (Gründung von Technologiezentren (Kreta, Åland), Einrichtung von Zentren zur Unterstützung der KMU (Mallorca)) bzw. um Umweltbelangen besser Rechnung zu tragen (Förderung erneuerbarer Energiequellen (Samsoe)). Inzwischen fallen 87 % der Inselbevölkerung unter Ziel 1 und 11 % unter Ziel 2. Darüber hinaus kommen 97 % der Inselbevölkerung die Aus nahmeregelungen gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben a) und c) des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen zugute mit - in 14 % der Fälle - Beihilfesätzen von über 40 %.

Es wurde eine Studie mit dem Titel ,European Human Capital and the Regions - an empirical contribution to the debate on human capital and regional development in the EU Member states and accession countries" (Europäisches Humankapital und die Regionen - ein empirischer Beitrag zur Debatte über Humankapital und regionale Entwicklung in den EU-Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern) durchgeführt. Ziel der Studie war es, Struktur und Verteilung des Humankapitals vertikal (EU, nationale und regionale Ebene) und horizontal (sozioökonomische Kontexte, Qualifikationsniveau, Alter, Geschlecht und Sektoren) zu analysieren.

Ein Studie über ,Human capital in a global and knowledge-based economy" (Humankapital in einer globalen und wissensbasierten Wirtschaft) untersucht den Nutzen von Investitionen in Humankapital im Hinblick auf Strategien zur Förderung des Wirtschaftswachstums und des sozialen Zusammenhalts. Darin wird unterstrichen, dass Investitionen in das Humankapital signifikant zu einer Steigerung der Produktivität, zum technologischen Wandel und zur Verbreitung von Technologien beitragen und dass Strategien, durch die Quantität und Qualität des Humankapitals gesteigert werden, den sozialen Zusammenhalt fördern.

2. STAND DER ERÖRTERUNGEN ÜBER DIE KÜNFTIGE KOHÄSIONSPOLITIK

2.1. Erörterungen in den Organen und in den von der Kommission organisierten Seminaren

2.1.1. Rat

Am 18. Februar 2002 legte die Kommission dem Rat ,Allgemeine Angelegenheiten" den ersten Zwischenbericht vor. Der Ausschuss der ständigen Vertreter beauftragte die Arbeitsgruppe ,Strukturmaßnahmen", den Bericht inhaltlich zu analysieren. Ihr Bericht wurde am 17. Juni 2002 vom Rat ,Allgemeine Angelegenheiten" gebilligt.

Die Delegationen begrüßten den ersten Zwischenbericht. Sie wiesen jedoch darauf hin, dass ihre Positionen zur künftigen Kohäsionspolitik im derzeitigen Stadium der Diskussion als vorläufig zu betrachten seien. Einige Delegationen unterstrichen, dass die Debatte erst nach der Vorlage der Kommissionsvorschläge geführt werden könne. Andere verwiesen auf die Erörterungen der informellen Tagung der Minister am 13. und 14. Juli 2001 in Namur und begrüßten die Möglichkeit, sich nach der Veröffentlichung des zweiten Kohäsionsberichts im Januar 2001 zu äußern.

Die Delegationen vertraten die Auffassung, dass die am wenigsten entwickelten Regionen im Rahmen der Kohäsionspolitik weiterhin Vorrang haben sollten. Eine Delegation schlug vor, den relativen Anteil der Mittel für diese Regionen zu erhöhen. Eine andere unterbreitete den Vorschlag, das Förderkriterium auf nationaler Ebene festzulegen. Außerdem könnten die reichsten Länder die Entwicklung ihrer Regionen mit Entwicklungsrückstand ohne Gemeinschaftsbeteiligung in eigener Verant wortung übernehmen. Einige Delegationen äußerten den Wunsch, die Kommission möge die letztgenannte Möglichkeit als eine der Optionen für die Zukunft vorlegen. Die übrigen Delegationen wiesen darauf hin, dass ein nationaler Ansatz sich nur schwer mit dem EG-Vertrag vereinbaren lasse. Sie unterstützten den regionalen Ansatz der Kommission, der ihres Erachtens den Rückgriff auf eine erweiterte Partnerschaft ermöglicht, die besser auf die Bedürfnisse vor Ort reagieren kann.

Für die meisten Delegationen soll das Pro-Kopf-BIP das Förderkriterium bleiben, anhand dessen die Regionen mit Entwicklungsrückstand bestimmt werden. Einige Delegationen wollen es durch andere Kriterien (Arbeitslosenquote, Beschäftigungs quote, Randlage, Bevölkerungsdichte usw.) ergänzen. Bezüglich des statistischen Effekts (Rückgang des Gemeinschaftsdurchschnitts des Pro-Kopf-BIP aufgrund der Erweiterung) sprachen sich einige Delegationen für die Festlegung einer Förderschwelle von über 75 % aus. Andere plädierten für eine großzügigere Übergangsregelung für diejenigen Regionen, die durch diesen statistischen Effekt Nachteile erleiden.

Bezüglich der förderfähigen Regionen, die keinen Entwicklungsrückstand aufweisen, halten die meisten Delegationen eine Gemeinschaftsintervention für erforderlich. Eine solche Intervention müsste auf eine verbesserte Wettbewerbsfähigkeit der Regionen abzielen und sich auf Maßnahmen mit einem hohen gemeinschaftlichen Mehrwert konzentrieren. Mehrere Delegationen betonten die Notwendigkeit einer wirksamen Intervention, die nicht nach dem Gießkannenprinzip erfolgen dürfe.

Bezüglich des für nach 2006 zu vereinbarenden Finanzierungsaufwands wurde seitens der spanischen Präsidentschaft darauf hingewiesen, dass die Schwelle von 0,45 % des gemeinschaftlichen BIP angesichts der im Bereich der Kohäsionspolitik anstehenden Aufgaben nach der Erweiterung ein guter Bezugspunkt sei. Andere Delegationen waren der Auffassung, es sei noch zu früh für entsprechende Aussagen.

Die Vereinfachung der für die Strukturfonds geltenden Durchführungsverfahren wurde mehrfach angesprochen. Nach der Ministertagung in Namur im Juli 2001 kamen auf Initiative von Kommissionsmitglied Barnier die für die Regionalpolitik zuständigen Minister am 7. Oktober 2002 in Brüssel zusammen, um die Vorschläge der Kommission zur Verwaltungsvereinfachung für den Zeitraum 2002-2006 zu analysieren. Die Kommission hat eine Reihe von Vorschlägen vorgelegt, um die Verwaltung im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften zu vereinfachen, zu klären, zu koordinieren und flexibler zu gestalten. Diese Vorschläge betreffen insbesondere die Änderung von Programmen, die Finanzverwaltung und die Kohärenz der Kontrollen. Die Vertreter der Mitgliedstaaten begrüßten diese Vorschläge. Viele legten weitere Vorschläge im Rahmen der geltenden Bestimmungen vor.

Es herrschte weitgehend Übereinstimmung darüber, dass für die Zeit nach 2006 die Durchführungsmodalitäten der Strukturfonds eingehend überarbeitet werden müssen. Die Rolle der Kommission bei der Durchführung der Kohäsionspolitik müsse insbesondere im Hinblick auf Artikel 274 des EG-Vertrags in einem Dialog geklärt werden. In diesem Zusammenhang wird von der Kommission am 3. und 4. März 2003 ein Seminar veranstaltet.

2.1.2. Europäisches Parlament

Das Europäische Parlament hat am 6. November 2002 den Bericht von Frau Schroedter über den ersten Zwischenbericht angenommen. Neben dem Ausschuss ,Regionalpolitik, Verkehr und Fremdenverkehr" haben auch die Ausschüsse ,Landwirtschaft" und ,Auswärtige Angelegenheiten" zu dem Zwischenbericht Stellung genommen.

Der Schroedter-Bericht stützt die Positionen der Kommission in einer ganzen Reihe von Punkten: Notwendigkeit der Fortführung einer starken, solidarischen und partnerschaftlichen Kohäsionspolitik angesichts der Erweiterung und der nach wie vor bestehenden Ungleichheiten in der EU; keine Unterschreitung der Schwelle von 0,45 % des BIP der Union, um die Glaubwürdigkeit der Kohäsionspolitik nicht zu gefährden; Notwendigkeit einer Anpassung der Kohäsionspolitik an die in einer erweiterten Union vorherrschenden Bedingungen; Notwendigkeit, die nachhaltige Entwicklung sowie den räumlichen Zusammenhalt in Europa zu fördern und die polyzentrische, harmonische und ausgewogene Entwicklung gemäß den Vorgaben des EUREK zu stärken; Unterstützung der Gebiete mit spezifischen Nachteilen (unter besonderer Berücksichtigung der Regionen in äußerster Randlage); Intensivierung der grenzübergreifenden Zusammenarbeit; Widerstand gegen jede Renationalisierung der Kohäsionspolitik; Bedeutung der Partnerschaft und Nutzen von Überlegungen zu Dreier-Verträgen mit den Regionen und den Mitgliedstaaten.

Der Bericht spiegelt darüber hinaus weitere Anliegen wider: Miteinbeziehung weiterer Indikatoren neben dem BIP, um die Förderfähigkeit im Rahmen der Strukturfonds zu bestimmen; Stärkung der Kohärenz von Beschäftigungspolitik, gemeinsamer Agrarpolitik, Umweltpolitik, Verkehrspolitik und Wirtschaftspolitik mit dem Ziel einer nachhaltigen Regionalentwicklung; Steigerung der Leistungsfähigkeit der Verwal tung in den Beitrittsländern; Festlegung flexiblerer Durchführungsmodalitäten im Hinblick auf eine zunehmende Dezentralisierung der Fondsverwaltung unter der Voraussetzung einer wirksamen und strengen Kontrolle ihrer Nutzung; stärkere Unterstützung der regionalen Wettbewerbsfähigkeit; Möglichkeit der Durchführung eigener Entwicklungsstrategien in den Regionen; Einführung des Grundsatzes ,Ein Programm - ein Fonds" bei gleichzeitiger Stärkung der regionalen Zuständigkeiten im Bereich der Durchführung.

Die Europäische Kommission, wird gebeten, vor dem dritten Bericht Folgendes vorzulegen:

- einen vorläufigen Zeitplan, um sicherzustellen, dass die Programmplanung für den Zeitraum 2007-2013 vom 1. Januar 2007 an durchgeführt werden kann;

- Vorschläge für eine stärkere Kohärenz der EU-Politiken, die sich auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt auswirken;

- Vorschläge zur Zukunft der Gemeinschaftsinitiativen und von Ziel 2.

2.1.3. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen

Der Europäische Wirtschafts- und Sozialausschuss hat zwei Stellungnahmen abgegeben - eine davon zur Strategie des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, und die zweite zur künftigen Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Erweiterung und auf die Entwicklung in Richtung einer wissensbasierten Wirtschaft.

In seiner ersten Stellungnahme stellt der Ausschuss die Herausforderungen dar, mit denen sich die EU konfrontiert sieht (Erweiterung, Globalisierung, Akzentuierung der Dynamik Zentrum/Peripherie, makroökonomische Stabilität usw.), und die Konsequenzen, die daraus zu ziehen sind. Hierzu gehören die Fortführung der Ziel-1-Förderungen über das Jahr 2006 hinaus; die Überwindung der negativen statistischen Auswirkungen der Erweiterung auf das durchschnittliche Pro-Kopf-BIP; die Anhebung der 0,45 %-Schwelle des BIP für die Strukturfonds; die Einrichtung eines Finanzierungsinstruments zur Stabilisierung des Regionaleinkommens im Falle unerwarteter wirtschaftlicher Schwierigkeiten; die Konsolidierung des Programms für Gemeinschaftsinitiativen; die Annahme einer offenen Methode der Koordinierung zur Lösung der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsionsprobleme in den Ziel-2-Regionen und der Vorrang für Investitionen in strukturschwachen Gebieten.

Der Ausschuss spricht sich in der ergänzenden Stellungnahme zu dem am 25. April 2001 angenommenen ,Zweiten Bericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt" für eine tiefgreifende Reform der Grundsätze, allgemeinen Bedingungen, Definition und Modalitäten der Kohäsionspolitik im Hinblick auf die Erweiterung der EU aus. Zwecks Verfahrensvereinfachung befürwortet der Ausschuss einen hinreichend flexiblen einzigen Fonds, der eine stärkere Vereinfachung und Öffentlichkeitswirkung gewährleisten würde.

Der Ausschuss der Regionen hat am 10. Oktober 2002 zum ersten Zwischenbericht Stellung genommen. In dieser Stellungnahme begrüßt er die positiven Auswirkungen der Regionalpolitik in den letzten Jahren und nimmt zur Kenntnis, dass die Kommission den Wert von 0,45 % des BIP der Gemeinschaft für die Kohäsionspolitik als Mindestfinanzierung erachtet. Darüber hinaus weist er darauf hin, dass die Intervention zugunsten der Regionen mit Entwicklungsrückstand Vorrang haben muss und dass die Förderfähigkeit anhand des Pro-Kopf-BIP, ergänzt durch die Arbeitslosenquote oder das Produktivitätsniveau, definiert werden sollte. Die vom statistischen Effekt betroffenen Regionen sollten eine angemessene Übergangshilfe erhalten. Diejenigen Regionen, die aufgrund ihrer tatsächlichen wirtschaftlichen Entwicklung das Kriterium für die Förderfähigkeit überschreiten, sollten den Status von Ziel-2-Regionen erhalten. Zweckbestimmung von Ziel 2 sollte die Beseitigung der territorialen Ungleichgewichte sein.

In der Stellungnahme wird die Kommission aufgefordert, die Verfahren für die Gewährung der Regionalbeihilfen zu vereinfachen und die jeweilige Rolle der Kommission, der Mitgliedstaaten und der Regionen unter Wahrung des Subsidiaritätsprinzips zu klären. Außerdem sollen die Gemeinschaftspolitiken und die Finanzierungsinstrumente insgesamt besser mit der wirtschaftlichen und sozialen Kohäsionspolitik koordiniert werden.

2.1.4. Seminar am 27. und 28. Mai über die Prioritäten der Union für die Regionen

An dem Seminar nahmen nahezu 600 Teilnehmer aus den Mitgliedstaaten und den Beitrittsländern teil [18]. Drei Workshops wurden organisiert: Regionen mit Entwicklungsrückstand, Regionen im Strukturwandel bzw. Regionen mit besonderen Nachteilen und Zusammenarbeit und europäische Integration der Regionen.

[18] http://europa.eu.int/comm/regional_policy/ debate/semcom_de.htm

Ausgangspunkt der Diskussionen war die Frage nach dem gemeinschaftlichen Mehrwert und nach der Wirksamkeit der Strukturinterventionen, die unter verschiedenen Blickwinkeln erörtert wurde:

- ihre Wirksamkeit im Hinblick auf die Konvergenz der Regionen in der Gemeinschaft;

- ihr Beitrag zu den von den anderen Gemeinschaftspolitiken verfolgten Zielen;

- ihre Rolle als Integrations- und Stabilitätsfaktor im Rahmen der Währungsunion;

- ihre Sichtbarkeit für die Bürger, die auf diesem Wege die Union konkret wahrnehmen können;

- ihr Beitrag zum besseren Regieren aufgrund entsprechender Modalitäten der Bewertung, Verwaltung und Partnerschaft.

Auf dem Seminar konnten verschiedene Punkte ermittelt werden, in denen Konsens über die künftige Kohäsionspolitik besteht, bzw. Punkte, die noch zu vertiefen sind. Zu den Konsenspunkten gehören insbesondere die Bedeutung der Kohäsionspolitik für den Erfolg des Integrationsprozesses der erweiterten Union; der Vorrang, der den Regionen mit Entwicklungsrückstand zu gewähren ist; die Notwendigkeit, auch außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand eine Regionalpolitik mit einer signifikanten Gemeinschaftsintervention zu verfolgen; die Notwendigkeit einer stär keren Vereinfachung der Durchführungsmodalitäten einschließlich der Aufhebung des derzeitigen Systems der Bestimmung von Fördergebieten; die Möglichkeit einer einzigen Finanzierungsquelle und einer Reserve für unvorhergesehene Ereignisse; die Fortsetzung der europäischen Zusammenarbeit zwischen den Regionen der Union auch innerhalb der künftigen Außengrenzen (Osten und Süden).

Auf allen diesen Gebieten wird die Rolle der Kommission als Partnerin der Staaten und der Regionen von allen Teilnehmern als essenziell erachtet.

Zu vertiefen sind die folgenden Punkte:

- Klärung der Zuständigkeiten der Kommission in Bezug auf Artikel 274 des EG-Vertrags, insbesondere im Hinblick auf eine weitere Dezentralisierung der Durchführung der Kohäsionspolitik;

- Kriterien für die Festlegung der Fördergebiete und horizontale vorrangige Ziele, die außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand förderfähig sind;

- Kohärenz mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken;

- Es bestand weitgehend Einigkeit darüber, dass die Gemeinschaftsunterstützung für die Entwicklung des ländlichen Raums (die zweite Säule der GAP) [19], verstärkt werden solle; gleichzeitig wurde aber auch darauf hingewiesen, dass zwischen der zweiten Säule und der Regionalentwicklungspolitik eine größere Kohärenz sichergestellt werden müsse.

[19] Siehe allgemeine Schlussfolgerungen des Seminars.

- Synergien zwischen den Strukturfonds;

- Form und Inhalt der Dreier-Verträge zwischen Kommission, Staaten und Regionen, die im Übrigen von der Mehrheit der Teilnehmer unterstützt werden;

- Einführung eines Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit für die Durchführungsmodalitäten, der von der Höhe der gewährten Finanzierung abhängen würde;

- im Bereich der grenzübergreifenden Zusammenarbeit größere Kohärenz zwischen den internen und den externen Aspekten.

2.1.5. Seminar über die Prioritäten im Bereich der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts (30. September 2002)

Thema des Seminars waren die Prioritäten im Zusammenhang mit der Beschäftigungspolitik und der Politik des sozialen Zusammenhalts, wie sie im zweiten Kohäsionsbericht definiert wurden: mehr und bessere Arbeitsplätze, Wissensgesellschaft, soziale Eingliederung und Gleichberechtigung. Ein Bezugs punkt des Seminars war die Strategie von Lissabon als politischer Rahmen zur Bestimmung der beschäftigungspolitischen und sozialen Dimension der Kohäsion.

Auf dem Seminar wurde festgestellt, dass Investitionen in die Ausbildung von Humankapital dazu dienen können, beschäftigungsintensives Wachstum zu schaffen und die Arbeitslosigkeit zu verringern. Die Beteiligung der Union sei als sichtbarer Beitrag zum Integrationsprozess von Bedeutung. Zugleich könne der Mehrwert der Maßnahmen durch eine selektivere Konzentration auf entscheidende Themen wie lebensbegleitendes Lernen erhöht werden. Da die strukturellen Aufgaben länder- und regionenübergreifend seien, sei ein auf breiter Grundlage vereinbarter Handlungsrahmen erforderlich.

2.1.5.1. Mehr und bessere Arbeitsplätze

Verschiedene Delegierte wiesen in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die vier Säulen der Beschäftigungsstrategie und die Politikbereiche des ESF sich nicht überschneiden, und dass künftig darauf hingearbeitet werden solle, dass sie besser aneinander angepasst sind.

Verschiedene Teilnehmer stellten fest, dass den Investitionen in das Humankapital eine entscheidende Rolle bei der Förderung des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts und bei der erfolgreichen Anpassung an wirtschaftliche und soziale Veränderungen zukomme. Entsprechende Maßnahmen müssten einerseits im Zusammenhang mit einer zunehmenden Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit und andererseits mit der sozialen Eingliederung stehen.

Ebenfalls unterstützt wurde die Beibehaltung des integrierten Ansatzes, durch den Investitionen in Humankapital und Investitionen in Sachkapital nicht nur in den Regionen mit Entwicklungsrückstand, sondern auch in anderen Regionen miteinander verbunden werden.

In den reicheren Regionen seien immer noch Veränderungen der Wirtschaft und des Arbeitsmarktes erforderlich, außerdem zeigten intraregionale Unterschiede, dass aufgrund von Versäumnissen des Marktes und der Institutionen sowie aufgrund mangelnder Investitionen in die Qualifizierung gravierende Schwächen im Bereich des Humankapitals vorhanden seien. Durch politische Maßnahmen sollten Missverhältnisse beseitigt werden, die zu Qualifikationsmängeln und -lücken führen. Grundfertigkeiten wurden ebenfalls als wichtig erachtet, ebenso wie die lokale/regionale Feststellung des entsprechenden Qualifikationsbedarfs.

Bezüglich der Prozesse wurde hervorgehoben, dass die Kohäsionspolitik nur dann erfolgreich sein werde, wenn sie alle Akteure in eine aktive Partnerschaft mit dem Ziel einer Ermittlung der Aufgaben und Festlegung der Strategien einbeziehe. Dies gelte insbesondere für die lokale und regionale Ebene, wo die Probleme und Aufgaben klar erkannt und geeignete Strategien entwickelt werden.

2.1.5.2. Soziale Eingliederung

Einige Delegierte wiesen darauf hin, dass derzeit nur ein Teil der von der Strategie zur Bekämpfung der sozialen Ausgrenzung festgelegten Maßnahmen im Rahmen der Strukturfonds förderfähig seien. Es handle sich jedoch um ein Thema, bei dem immer mehr Unterstützung durch die Strukturfonds gefordert sei.

Ein arbeitsmarktbezogener Ansatz reiche möglicherweise nicht aus. Viele der Auf gaben im Zusammenhang mit der sozialen Ausgrenzung hingen nicht unmittelbar mit dem Arbeitsmarkt zusammen, sondern mit komplexeren sozialen Fragestellungen. Zudem könnten nicht alle Personen, die ausgegrenzt sind oder denen Ausgrenzung droht, Zugang zum Arbeitsmarkt haben. Daher sei unter Umständen eine neue und weiter gefasste Definition der Beschäftigungsfähigkeit erforderlich.

Die Union könne über den ESF eine wichtige, wenn nicht sogar führende Rolle bei der Förderung der Partnerschaft übernehmen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass der Erfolg der Strategie der sozialen Eingliederung wesentlich von der Zusammenarbeit und Mobilisierung aller Beteiligten abhängt. Es wurde vorgeschlagen, die vorhandenen Instrumente zu überprüfen, um einen etwaigen Änderungsbedarf, auch im Hinblick auf eine Vereinfachung und eine größere Flexibilisierung zu ermitteln.

2.1.5.3. Chancengleichheit

In dem Workshop zur Chancengleichheit wurde festgestellt, dass Investitionen in Humankapital im Hinblick auf die Förderung der Gleichbehandlung von Frauen und Männern eine große Rolle spielen. Es wurde darauf hingewiesen, dass der Gleich heitsgrundsatz alle Formen der Diskriminierung betreffe, also beispielsweise auch Diskriminierung aufgrund der Rasse oder aufgrund einer Behinderung. Die geschlechtsspezifische Diskriminierung habe jedoch aufgrund des Problemumfangs besondere Bedeutung.

Es wurde vorgeschlagen, primär auf die effiziente politische Durchsetzung des Grundsatzes des ,Gender Mainstreaming" abzuheben, da auf diese Weise zwei Ziele zugleich verfolgt werden können, nämlich spezifische Maßnahmen zur Herstellung der Chancengleichheit und die Einbeziehung der Geschlechterperspektive in alle anderen Strategien und Maßnahmen. Priorität könnten diejenigen Maßnahmen haben, die dazu beitragen, Einstellungen, Verhalten und Stereotype von Frauen und Männern zu ändern. Die Maßnahmen könnten auf Männer, Arbeitgeber und die Sozialpartner zugeschnitten sein, um eine bessere Aufgabenteilung in Familie und Haushalt zu erreichen. Es wurde empfohlen, Investitionen in die Kinderbetreuungs infrastruktur uneingeschränkt in die regionalen und lokalen Entwicklungsstrategien mit einzubeziehen, anstatt sie lediglich als Ergänzung zu den Maßnahmen im Hinblick auf eine Förderung der Beschäftigung von Frauen zu behandeln.

2.1.6. Seminar über die städtischen Gebiete (8. und 9. Juli 2002)

Mehr als 600 Akteure der URBAN-Programme, darunter zahlreiche Bürgermeister und stellvertretende Bürgermeister, haben in London über die Lehren, die aus den Erfahrungen mit den URBAN-Programmen gezogen werden können, und über die für die Städte relevanten Aspekte der künftigen Kohäsionspolitik diskutiert. Die Bürgermeister und sonstigen Vertreter der Städte verwiesen auf den wichtigen Beitrag der Gemeinschaftsinitiative URBAN zur Entwicklung der Städte und die beträchtliche Hebelwirkung in Bezug auf öffentliche und private nationale Interventionen. In den Beiträgen des Seminars wurde auf mehreren Gebieten ein gemeinschaftlicher Mehrwert festgestellt:

- möglichst bürgernahe und problembezogene Interventionen, die sich in einem integrierten Ansatz mit wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Fragen befassen;

- wirksame Maßnahmen und Behandlung von Fragen von gemeinschaftlichem Interesse sowie eine große Öffentlichkeitswirkung;

- ein hohes Maß an Partnerschaft, in die nicht nur die für die Verwaltung der Programme zuständigen lokalen Behörden eingebunden sind, sondern auch andere öffentliche und private Akteure, einschließlich der primär Betroffenen, d. h. der Bürger;

- ein kontinuierlicher Lernprozess, in dessen Kontext insbesondere innovationsfördernde Maßnahmen erprobt und Netzwerke zum Austausch von Erfahrungen aufgebaut werden können.

Verschiedene Diskussionsteilnehmer wiesen darauf hin, dass es erforderlich sei, die Gemeinschaftsinterventionen zugunsten der Städte fortzusetzen und zu verstärken. Zu den Zielen, die im Rahmen eines integrierten Ansatzes verwirklicht werden sollen, gehören eine Stärkung der Rolle der Städte als Motor der regionalen Entwicklung, der Erhalt oder die Wiederherstellung des sozialen Zusammenhalts in den Städten und die Verbesserung der städtischen Umwelt. Im Zuge der Ausarbeitung einer neuen Städtepolitik steht die Union vor der Aufgabe,

- im Rahmen der Stadterneuerung die Möglichkeit einer an bestimmte Bedingungen gebundenen Intervention der Strukturfonds im Wohnungssektor zu prüfen;

- die Städte in Bezug auf die sie betreffenden Maßnahmen und Programme, die Programmplanung und die Verwaltung zu den wichtigsten Gesprächspartnern der Kommission zu machen;

- die Maßnahmen, für die die Städte zuständig sind, und sonstige, auf einer umfassenderen territorialen Ebene geplante Maßnahmen kohärent zu gestalten;

- Kooperation und Erfahrungsaustausch zwischen den Städten und sämtlichen Akteuren der Städtepolitik zu entwickeln.

2.1.7. Seminar über die Berggebiete (17. und 18. Oktober 2002)

An dem Seminar ,Gemeinschaftspolitiken und Berggebiete", das am 17. und 18. Oktober 2002 stattfand, nahmen mehr als 500 Teilnehmer aus den Mitgliedstaaten, aus den Beitrittsländern und aus Drittländern teil. Diese Veranstaltung, ein Höhepunkt des internationalen Jahres der Berge 2002, war gekennzeichnet durch einen intensiven Dialog zwischen den Gemeinschaftsinstitutionen und den Akteuren und Verbänden vor Ort. Folgende Anliegen wurden zum Ausdruck gebracht:

- Spezifische Projekte, die den Bedingungen in den Bergen verstärkt Rechnung tragen und ihre Vorteile besser nutzen, sollten unterstützt werden. So sollten beispielsweise Leistungen der Daseinsvorsorge in schwer zugänglichen Gebieten aufrechterhalten werden; die Produktqualität, insbesondere der landwirtschaftlichen Erzeugung, sollte durch spezielle Förderinstrumente (Gütezeichen usw.) hervorgehoben werden und Nebenerwerbsquellen sollten gefördert werden, um die Landflucht einzudämmen.

- Die interregionale und grenzübergreifende Zusammenarbeit, wie beispielsweise im Rahmen der Gemeinschaftsinitiative INTERREG, hat in Gebieten wie den Bergen große Öffentlichkeitswirkung und bietet einen eindeutigen gemeinschaftlichen Mehrwert. Sie ist eine notwendige Schaltstelle für den Austausch von Erfahrungen und die Verbreitung von Know-how.

- Die Kohärenz der Gemeinschaftspolitiken, die Auswirkungen auf die Berge haben, sollte verbessert werden: Dies betrifft die Agrarpolitik, die Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums, die Regionalpolitik, die Umweltpolitik und die Verkehrspolitik.

2.2. Die wichtigsten Diskussionsthemen

In den Mitgliedstaaten und in den Regionen gab es mehrere Initiativen zur Zukunft der Kohäsionspolitik. In zahlreichen Mitgliedstaaten und in einigen Beitrittsländern fanden Seminare mit und ohne Beteiligung der Kommission statt.

Die am häufigsten diskutierten Themen betrafen im Wesentlichen die Zielsetzungen der Kohäsionspolitik (Regionen mit Entwicklungsrückstand, übrige Regionen und Zusammenarbeit) sowie den Beitrag der übrigen Gemeinschaftspolitiken zur Kohäsionspolitik.

2.2.1. Priorität für die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand

Nahezu alle der Kommission übermittelten Stellungnahmen sprechen sich für die Beibehaltung der Priorität der Kohäsionspolitik für die Regionen mit Entwicklungsrückstand aus. Sie weisen darauf hin, dass die Beitrittsländer im Rahmen dieses Ziels besonderes Gewicht haben werden [20].

[20] Um den besonderen Gegebenheiten der Regionen in den Beitrittsländern besser Rechnung tragen zu können, hat die Kommission vorgeschlagen, dem Kohäsionsfonds unter den Fonds isngesamt ein relativ größeres Gewicht zu geben. Die Kommission hat vorgeschlagen, die Stärkung der institutionellen Kapazitäten in die förderfähigen Bereiche der Strukturfonds für diese Regionen (Infrastrukturen, Humanressourcen, Unterstützung produktiver Investitionen) mit aufzunehmen.

Bezüglich der Förderkriterien für die Regionen mit Entwicklungsrückstand befürworteten die meisten Stellungnahmen das derzeitige, seit 1989 geltende Kriterium, d. h. 75 % des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP in KKS.

Dennoch regen einige an, das Kriterium des BIP durch weitere Kriterien zu ergänzen, wie beispielsweise die Beschäftigungs- oder die Arbeitslosenquote, die Produktivität, die Randlage, den Rückgang der Bevölkerungszahl oder ddas Niveau der finanziellen Vollzugsrate [21]. Außerdem wünschen die Vertreter der Gebiete in äußerster Randlage [22] und die der Inseln [23], dass beide in die Kategorie der Regionen mit Entwicklungsrückstand aufgenommen werden, selbst wenn sie die Förderschwelle überschreiten.

[21] Siehe insbesondere den Bericht des Ausschusses der ständigen Vertreter über den ersten Zwischenbericht (Dokument 8026/02 des Rates)

[22] Première contribution des RUP à l'avenir de la cohésion économique et sociale (Erster Beitrag der Regionen in äußerster Randlage zur Zukunft des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts, 3. Februar 2002) und Position commune des RUP sur l'étude des régions insulaires de l'Union européenne (Gemeinsamer Standpunkt der Regionen in äußerster Randlage zur Studie über die Inselregionen in der Europäischen Union, Oktober 2002).

[23] Insel-Kommission der CRPM (Konferenz der peripheren Küstenregionen)

KASTEN: Beitrag der Regionen in äusserster Randlage

Die Regionen in äußerster Randlage (Kanarische Inseln, Guadeloupe, Guyana, Martinique, Réunion, Azoren, Madeira) haben eine Bevölkerung von insgesamt 3,8 Millionen Menschen. 40 % von ihnen leben auf den Kanarischen Inseln. Charakteristisch für diese Gebiete sind ihre extrem isolierte Lage sowie ungünstige natürliche Voraussetzungen aufgrund der Geländeform und der Intensität der natürlichen Risiken. Ihre Bevölkerung ist außerordentlich jung. Dennoch führt der Bevölkerungsdruck in Verbindung mit dem Mangel an beruflichen Perspektiven zu einer starken Abwanderung (Azoren, Madeira) und/oder einer Verschärfung der sozialen Risiken im Zusammenhang mit der Arbeitslosigkeit (Guadeloupe, Réunion) und zu Integrationsproblemen (Guyana).

Zahlreiche Infrastrukturprojekte in den Bereichen Straßen, Häfen und Flughäfen, die zur Entwicklung der Regionen in äußerster Randlage beitragen, werden durch umfangreiche europäische Finanzhilfen unterstützt. Alle Regionen in äußerster Randlage sind derzeit im Rahmen von Ziel 1 förderfähig und fallen darüber hinaus unter die Ausnahmeregelungen gemäß Artikel 87 Absatz 3 Buchstaben a) und c) des EG-Vertrags über staatliche Beihilfen, die relativ hoch sind (50 % für die Kanarischen Inseln, 62 % für die Azoren und Madeira, 65 % für die französischen überseeischen Departements).

Durch die europäische Kohäsionspolitik in Verbindung mit einer Politik der Übertragung von Haushaltsmitteln aus den Staaten [24], zu denen sie gehören, konnten sie in den letzten Jahren etwas zum Gemeinschaftsdurchschnitt aufschließen. Im Jahr 2000 beläuft sich ihr BIP auf 66 % des EU-Durchschnitts. Zum Vergleich: Das BIP der zehn ärmsten Regionen in der derzeitigen Union entspricht 47 %. Dennoch müssen die Bemühungen, insbesondere auf dem Gebiet der Beschäftigung und der Ausbildung, fortgesetzt werden, damit die Erwerbsbevölkerung vor Ort bleibt [25]. So könnte beispielsweise das Ausstattungsniveau im Bereich der Schul- und Berufs bildung verbessert werden. Insbesondere aber sollte jede Initiative unterstützt werden, die Arbeitsplätze und Wohlstand schafft, so dass die Probleme der demografischen Entwicklung gemeistert werden.

[24] Der gesamte Jahresbeitrag der Strukturfonds entspricht 15 % (Réunion, Kanarische Inseln) bis 44 % (Azoren) der Steuereinnahmen dieser Regionen.

[25] Um die Kriterien für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen in den Regionen in äußerster Randlage genauer festlegen zu können, wird ergänzend zur der Studie über die Inselregionen eine Studie eingeleitet, in der Stellungnahmen und Kritik der Vertreter der Regionen in äußerster Randlage berücksichtigt werden. Damit wird die Kommission über objektive Kriterien verfügen, um angemessene und an die Situation der einzelnen Regionen in äußerster Randlage angepasste Vorschläge erarbeiten zu können.

Bezüglich des statistischen Effekts (Rückgang des durchschnittlichen Pro-Kopf-BIP in der Gemeinschaft um 13 % im Zusammenhang mit der Erweiterung um zehn neue Mitgliedstaaten) hatte die Kommission im ersten Zwischenbericht festgestellt, dass nur zwei der vier im zweiten Kohäsionsbericht genannten Optionen eine breite Unterstützung gefunden hatten:

- Beibehaltung einer auf 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts festgelegten Förderschwelle, in Verbindung mit einer differenzierten Übergangsregelung: eine für die Regionen, die aufgrund ihrer Konvergenz in der Union mit 15 Mitgliedstaaten nicht mehr als Regionen mit Entwicklungsrückstand betrachtet worden wären und eine großzügigere für die Regionen, die durch den statistischen Effekt Nachteile erleiden;

- die Festsetzung einer Förderschwelle über 75 %, um die Folgen dieses statistischen Effekts zu verringern oder auszugleichen.

In den Debatten des Jahres 2002 wurde von den meisten Diskussionsteilnehmern die erste Option befürwortet.

2.2.2. Maßnahmen außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand

In nahezu allen Beiträgen wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand eine Politik des wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalts fortzusetzen, deren Durchführung jedoch vereinfacht und dezentralisiert werden sollte.

In diesem Zusammenhang stellte die Kommission fest, dass die Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Regionen in Übereinstimmung mit den politischen Zielen der Union, wie sie auf der Tagung des Europäischen Rats in Lissabon definiert und auf der Tagung des Europäischen Rats in Göteborg durch die Dimension der nachhaltigen Entwicklung ergänzt wurden, sehr häufig als ein Ziel genannt wurde, das es zu unterstützen gelte. Dieses Ziel ließe sich dadurch umsetzen, dass -insbesondere im Kontext der wirtschaftlichen und sozialen Umstrukturierungen aufgrund der Globalisierung - Faktoren der Wettbewerbsfähigkeit wie beispielsweise Verkehrsanbindung, Diversifizierung der Produktionsstruktur, Wissensgesellschaft, Innovation, Forschung und Entwicklung, Umwelt, Beschäftigung, soziale Eingliederung sowie lebenslange Bildung und Ausbildung besondere Beachtung finden.

Die im zweiten Kohäsionsbericht genannten Prioritäten wirtschaftlicher, sozialer und räumlicher Ordnung für die künftige Kohäsionspolitik wurden als wichtig anerkannt. Es wird jedoch angezweifelt, ob die Union die Probleme in sämtlichen als vorrangig definierten Gebieten lösen könne. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die geografischen Nachteile nicht isoliert und ohne Berücksichtigung der sozioökonomischen Probleme angegangen werden sollten. In diesem Rahmen zeichnete sich eine breite Übereinstimmung zugunsten der Konzentration des finanziellen Beitrags der Union ab.

Die nördliche Dimension (geografische Nachteile, Bevölkerungsrückgang, Überalterung der Bevölkerung, Randlage), die Randlage und der Bevölkerungs rückgang wurden als neue Förderkriterien genannt. [26]

[26] Praktisch alle Regionen und Regionalverbände in Finnland und Schweden. Schottland: Scottish Parliament's European Committee (4. Juli 2002). CRPM: Erläuterung des Generalsekretariats ,Pour une compétitivité équilibrée du territoire européen" (Für eine ausgewogene Wettbewerbsfähigkeit auf dem Gebiet der Union", Februar 2002)

Mehrere Beiträge unterstrichen, dass die Städte Gegenstand besonderer Aufmerksamkeit sein sollten, sowohl als Motor der Regionalentwicklung als auch als wirtschaftliche Triebkraft. Andere forderten die verstärkte Unterstützung der innerstädtischen Problemgebiete. Weitere Beiträge fügten die Bedeutung der Wettbewerbsfaktoren hinzu: die sektorale Verteilung der Beschäftigung, die Innovationskapazität, und die Beziehungen Unternehmen-Forschung-Universität, die Qualifizierung, die Verkehrsanbindung, die Berücksichtigung der Auswirkungen der Globalisierung auf die Wirtschaft, sowie die geografische Randlage oder der Bevölkerungsrückgang. Wieder andere betonten die Bedeutung einer fortgesetzten Gemeinschaftsintervention in ländlichen Gebieten, die sich auf die Agrarwirtschaft und den ländlichen Raum im weiteren Sinne und nicht nur auf den Agrarsektor beziehen sollte.

Die derzeitigen Instrumente der Kohäsionspolitik außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand sollten grundlegend geändert werden. Viele sagen, dass die regionale Ebene für die Konzeption und Verwaltung der Interventionen weiterhin die geeignetste ist, eine Fördergebietsabgrenzung unterhalb dieser Ebene kann hingegen den Interventionsbereich der Gemeinschaftshilfe künstlich einengen und ist kaum mit einem Konzept zu vereinbaren, das auf die neuen Wettbewerbsfaktoren abzielt. Einige Beiträge verlangten den Aufbau eines Sicherheitsnetzes und eines Phasing-out [27] sowie einer größeren Flexibilität im Rahmen der Strukturinstrumente, um auf Wirtschaftskrisen im Zusammenhang mit der Globalisierung reagieren oder Vorsorge treffen zu können [28]. Im Falle einer Gebietsaufteilung sollte die Aufstellung der Kriterien der Förderfähigkeit in jedem Fall durch die Mitgliedstaaten und die Regionen erfolgen.

[27] Niederländische Provinzen: Outline of position on the EU's cohesion policy after enlargement (Entwurf einer Stellungnahme zur Kohäsionspolitik der EU nach der Erweiterung (November 2002)

[28] WSA, Stellungnahme Christie. EURADA: Actualisation des mémorandums EURADA (Aktualisierung der EURADA-Memoranda, 6. Juni 2002)

2.2.3. Zusammenarbeit

Der beträchtliche europäische Mehrwert der Maßnahmen im Bereich der Zusammenarbeit sowie des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Verfahren und die Rolle der Programme im Rahmen der Gemeinschaftsinitiativen sind weithin anerkannt. Die am häufigsten genannten Aspekte sind die Stärkung der Instrumente der transnationalen, grenzübergreifenden und interregionalen Zusammenarbeit, die Bedeutung der grenzübergreifenden Maßnahmen und die Intervention an den Außengrenzen der Union [29].

[29] EP: Bericht von Frau Schroedter. VRE: ,Vers un projet régional commun pour une nouvelle Politique de Cohésion: partir de l'expérience des Régions pour définir de nouvelles stratégies de développement durable dans une Europe élargie" (Auf dem Weg zu einem gemeinschaftlichen Regionalprojekt für eine neue Kohäsionspolitik: Erfahrungen der Regionen als Grundlage für die Festlegung neuer und nachhaltiger Entwicklungsstrategien in einem erweiterten Europa", Pecs, Baranya, 14.-15. November 2002). Schwedischer Kommunalverband. Südfinnische Provinzen: La position de l'alliance des provinces de la Finlande du Sud sur la prochaine période de programmation des fonds structurels de l'UE (Stellungnahme der Allianz der südfinnischen Provinzen zum nächsten Programmplanungszeitraum der Strukturfonds der EU, 6.2.2002)

Die strategische Rolle der transnationalen Zusammenarbeit könnte gestärkt werden. In diesem Zusammenhang haben verschiedene Teilnehmer der Seminare vom 27. und 28. Mai und vom 30. September auf die Notwendigkeit hingewiesen, die Aktivitäten in diesem Rahmen zu verstärken und einen wirklich strategischen Ansatz unter Bereitstellung erhöhter finanzieller Mittel zu erarbeiten. Die Verwaltung dieser Politik müsste jedoch vereinfacht werden. [30]

[30] AdR: Stellungnahme von Herrn d'Ambrosio. Schwedischer Kommunalverband und Vereinigung der schwedischen Regionalräte: Rapport sur la cohésion dans l'UE - Points de départ (Bericht über den Zusammenhalt in der EU - Ausgangspunkte, 11. Mai 2001) Finnland: Finnischer Beitrag zum EU-Kohäsions-Seminar, 27.-28. Mai 2002

2.2.4. Verknüpfung und kohärente Abstimmung mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken

Auf die Notwendigkeit eines größeren Beitrags der übrigen Gemeinschaftspolitiken zum wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt wurde im Jahr 2002 vielfach hingewiesen. Häufig wurde auch die Notwendigkeit unterstrichen, die zweite Säule der gemeinsamen Agrarpolitik mit der Kohäsionspolitik zu verknüpfen [31]. Im Hinblick auf die gemeinsame Fischereipolitik wurden ähnliche Anliegen formuliert. Vielfach herrscht die Auffassung vor, dass die Kommission für mehr Kohärenz mit der Wettbewerbspolitik und insbesondere mit den staatlichen Regionalbeihilfen sorgen sollte [32].

[31] Finnische Regionen, Standpunkt der CRPM zur Verknüpfung der Regionalpolitik mit der Politik zur Entwicklung des ländlichen Raums (August 2002) und zur Halbzeitbewertung der GAP (Juli 2002), Standpunkt der Bewegung für den ländlichen Raum ,La cohésion territoriale de l'UE: quelle reconnaissance et quels outils pour les espaces ruraux?" (Territorialer Zusammenhalt der EU: Welche Anerkennung und welche Instrumente für den ländlichen Raum?", April 2002)

[32] CRPM, CNADT (Nationalrat für Raumplanung und Raumentwicklung, Frankreich) und Beirat für Raumordnung (Deutschland), Schottland

Verschiedene Vertreter der Regionen im Strukturwandel zeigten sich besorgt über eine etwaige Aufhebung der derzeitigen Ziel-2-Fördergebietsausweisung und die eventuellen Folgen für die staatlichen Beihilfen. Andere wiederum sind der Ansicht, dass die Politik der Regionalbeihilfen modernisiert werden sollte, um den neuen Aufgaben wie beispielsweise der Förderung der neuen Technologien, der Fortführung der Daseinsvorsorge und der Sanierung von Industriebrachen in den Städten Rechnung zu tragen. Besorgt äußerten sich auch die Regionen mit Entwicklungsrückstand in den 15 Mitgliedstaaten, die aufgrund des statistischen Effekts nicht mehr in der Weise wie bisher von der Regionalpolitik unterstützt werden können (Gefahr eines doppelten Verlusts).

Die Verkehrspolitik wurde insbesondere in Bezug auf die Inseln, die Regionen in Randlage und die Regionen in äußerster Randlage vielfach angesprochen. Auch zur Schaffung eines europäischen Forschungs- und Entwicklungsraums wurde Stellung genommen. Die Vorbeugung von Risiken und die Förderung guter regionaler Praktiken zugunsten nachhaltiger Entwicklung wurden in mehreren Stellungnahmen zitiert. [33]

[33] VERSAMMLUNG DER REGIONEN EUROPAS, SIEHE FUßNOTE NR.29.

3. VORBEREITUNG DER ERWEITERUNG BIS ENDE 2006

Die Beitrittsverhandlungen mit der Tschechischen Republik, Estland, Zypern, Lettland, Litauen, Ungarn, Malta, Polen, Slowenien und der Slowakei wurden auf der Tagung des Europäischen Rats in Kopenhagen abgeschlossen. Somit geht es nun primär darum, die Programme dieser Staaten fertig zu stellen und die Durchführung der Strukturfonds und des Kohäsionsfonds vom Tage des Beitritts an vorzubereiten.

Aus den regelmäßigen Berichten vom Oktober 2002 geht hervor, dass hinsichtlich der Durchführung der Strukturmaßnahmen nach dem Beitritt gewisse Probleme fortbestehen:

- unzureichende interministerielle Koordinierung, die jedoch für die Erstellung integrierter Programme der Regionalentwicklung im Rahmen von Ziel 1 unerlässlich ist; Verzögerungen bei der Festlegung und Verteilung der Aufgaben zwischen den Stellen, die für die künftige Verwaltung der Programme auf den verschiedenen Verwaltungsebenen zuständig sind;

- Schwächen bei den Verwaltungs- und Haushaltsverfahren, die für die Mobilisierung von Kofinanzierungen und für die Verwaltung der Programme erforderlich sind;

- unterschiedliche tatsächliche Kapazitäten bei den Kontrolldiensten.

Aufgrund der geringen Erfahrung der Beitrittsländer mit der Nutzung von Gemein schaftsmitteln (erkenntlich an der langsamen Inanspruchnahme der PHARE-Mittel und - in geringerem Maße - der seit 2000 eingerichteten anderen Heranführungs instrumente SAPARD und ISPA) haben die Kommission und die Mitgliedstaaten es als erforderlich erachtet, von den Beitrittsländern feste Zusicherungen bezüglich der Einrichtung und der Stärkung von Verwaltungsstrukturen und von Überwachungs- und Kontrollverfahren zu fordern, die für eine solide und effiziente Verwaltung der Mittel unerlässlich sind. Alle Beitrittsländer haben diese Zusicherungen gegeben und sich verpflichtet, die erforderlichen Anpassungen vor Ende 2003 durchzuführen. Im Falle von SAPARD, das auf der Grundlage einer dezentralisierten Verwaltung arbeitet, zeigt die Erfahrung, dass die Inanspruchnahme der Gelder im Laufe der Zeit zunimmt, sobald der Prozess der Akkreditierung der Verwaltungsagenturen abgeschlossen ist.

Die Kommission stützte sich in ihrem am 9. Oktober letzten Jahres angenommenen Strategiepapier auf eine Analyse der Fortschritte jedes Bewerberlandes auf dem Weg zum Beitritt. Darüber hinaus bekundete sie ihre Absicht, sechs Monate vor dem Beitrittstermin eine neue Gesamtbewertung des Stands der Vorbereitung aller Beitrittsländer vorzulegen. Im Juli 2003 wird zudem ein spezieller Bericht zur Konkretisierung der Zusicherungen der Beitrittsländer im Rahmen der Verhandlungen über das Kapitel Regionalpolitik und Koordinierung der Strukturfonds vorgelegt. Die Umsetzung dieser Zusicherungen ist erforderlich, damit die Kommission die Gemeinschaftsunterstützung den Vorschriften entsprechend gewähren kann.

Nach einer Phase der Verhandlungen wurde das von der Kommission vorgeschlagene und auf eine strikte Anwendung des Gemeinschaftsrechts gestützte Verfahren der Mittelaufteilung vom Rat gebilligt. Der Europäische Rat von Kopenhagen beschloss letztendlich eine Dotation von nahezu 21,7 Mrd. EUR für die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds für den Zeitraum 2004-2006.

Diese Dotation bewirkt, dass bis zum Jahr 2006 eine Gesamtunterstützung von 117 EUR pro Einwohner gewährt wird, gegenüber einer Unterstützung von 143 EUR pro Einwohner für Ziel-1 in der ersten Programmperiode 1989-93, die im Zeitraum 2000-2006 auf durchschnittlich 217 EUR pro Einwohner für Ziel-1 in den fünfzehn Mitgliedstaaten anwuchs.

Ein Drittel der Dotation wird dem Kohäsionsfonds zugewiesen. Diese Mittel konzentration ist angesichts der Erfahrung, die die Beitrittsländer bei der Ausarbeitung und Durchführung von ISPA-finanzierten Umwelt- und Verkehrs infrastrukturprojekten erworben haben, und der Notwendigkeit, den erheblichen Investitionsbedarf in diesen beiden Sektoren zu befriedigen, gerechtfertigt.

Bei den Strukturfonds konzentriert sich die Unterstützung überwiegend auf Ziel 1 (94 %)(Karte10-Fördergebiete der Beitrittskandidaten, Strukturfonds, 2004-2006). Für die im Rahmen der Ziele 2 und 3 förderfähigen Regionen (Prag, Bratislava und Zypern, falls keine politische Lösung gefunden wird) gilt eine Pro-Kopf-Beihilfeintensität, die derjenigen in der Fünfzehnerunion entspricht. Die Zahl der Gemeinschaftsinitiativen wird auf zwei zurückgeführt (INTERREG und EQUAL). Die im Rahmen der übrigen Initiativen LEADER und URBAN förderfähigen Maßnahmen können in die Ziele 1 und 2 integriert werden. (Tabelle11-Aufteilung der Mittelbindungen für die 10 neuen Mitgliedstaaten, 2004-2006).

Die Durchführung der Strukturfonds in den neuen Mitgliedstaaten stellt sowohl für die Europäische Union als auch für die Begünstigten eine besondere Herausforderung dar:

- Aus der Sicht der Union müssen die erforderlichen Mittel bereitgestellt werden, um sicherzustellen, dass die Kohäsionspolitik in den Regionen der neuen Mitgliedstaaten erfolgreich ist.

- Aus der Sicht der neuen Mitgliedstaaten geht es darum, sich möglichst rasch (innerhalb von drei statt von sieben Jahren) in ein System zu integrieren, das ursprünglich nicht für sie konzipiert wurde, ihnen aber beträchtliche Möglichkeiten bietet, ihre Entwicklung zu beschleunigen.

(p.m. Tabelle 12 - Wichtigste regionale Indikatoren)

INHALTSVERZEICHNIS

ZUSAMMENFASSUNG UND SCHLUSSFOLGERUNGEN

I. Einleitung

II. Analyse der Lage und Entwicklungen: Die Herausforderungen der Erweiterung

III. Die wichtigsten Themen der Diskussion über die Zukunft der Kohäsionspolitik

(i) Die Prioritäten für die künftige Politik

(ii) Die Durchführungsverfahren: Vereinfachung der Verwaltung

(iii) Weitere Aspekte

IV. Die künftigen Aufgaben

MITTEILUNG DER KOMMISSION Zweiter Zwischenbericht über den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt

1. Lage und Entwicklungen

1.1. Verlangsamung des Wirtschaftswachstums

1.2. Verschärfte regionale Disparitäten nach der Erweiterung

1.3. Beschäftigung und sozialer Zusammenhalt

1.3.1. Verlangsamung des Beschäftigungswachstums in der EU

1.3.2. Regionale Konvergenz der Beschäftigungsquoten

1.3.3. Sozialer Zusammenhalt: Allmähliche Fortschritte

1.3.4. Schlechtere Beschäftigungssituation in den Beitrittsländern

1.3.5. Zunehmende Disparitäten bei Beschäftigung und sozialem Zusammenhalt in einer erweiterten EU

1.4. Neue Daten zu den für eine reale Konvergenz maßgeblichen Faktoren

1.5. Studien zur räumlichen Komponente des Zusammenhalts

2. Stand der Erörterungen über die künftige Kohäsionspolitik

2.1. Erörterungen in den Organen und in den von der Kommission organisierten Seminaren

2.1.1. Rat.

2.1.2. Europäisches Parlament

2.1.3. Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss und Ausschuss der Regionen

2.1.4. Seminar am 27. und 28. Mai über die Prioritäten der Union für die Regionen

2.1.5. Seminar über die Prioritäten im Bereich der Beschäftigung und des sozialen Zusammenhalts (30. September 2002)

2.1.5.1. Mehr und bessere Arbeitsplätze

2.1.6. Soziale Eingliederung

2.1.7. Chancengleichheit

2.1.8. Seminar über die städtischen Gebiete (8. und 9. Juli 2002)

2.1.9. Seminar über die Berggebiete (17. und 18. Oktober 2002)

2.2. Die wichtigsten Diskussionsthemen

2.2.1. Priorität für die Regionen mit dem größten Entwicklungsrückstand

KASTEN: Beitrag der Regionen in äusserster Randlage

2.2.2. Maßnahmen außerhalb der Regionen mit Entwicklungsrückstand

2.2.3. Zusammenarbeit

2.2.4. Verknüpfung und kohärente Abstimmung mit den übrigen Gemeinschaftspolitiken

3. Vorbereitung der Erweiterung bis Ende 2006

LISTE DER KARTEN

LISTE DER SCHAUBILDER

LISTE DER TABELLEN

LISTE DER KARTEN

Karte 1 Pro-Kopf-BIP in den Regionen (in KKS), 2000

Karte 2 Entwicklung des BIP pro Kopf (in KKS), 1995-2000

Karte 3 Beschäftigungsquote, 2001

Karte 4a Arbeitslosenquoten in den Regionen, 2001

Karte 4b Arbeitslosenquoten bei den Frauen, 2001

Karte 4c Jugendarbeitslosenquoten, 2001

Karte 5a Bildungsniveau (2001): niedrig

Karte 5b Bildungsniveau (2001): mittel

Karte 5c Bildungsniveau (2001): hoch

Karte 6a Beschäftigung in den Sektoren, 2001:Landwirtschaft

Karte 6b Beschäftigung in den Sektoren, 2001: Industrie

Karte 6c Beschäftigung in den Sektoren, 2001: Dienstleistungssektor

Karte 7 BIP je Beschäftigten (EUR), 1999

Karte 8a Beschäftigung im Bereich der Hochtechnologie, 2001

Karte 8b Patentanmeldungen beim EPA, 1998 bis 2000

Karte 8c Hochtechnologiepatente, 1998 bis 2000

Karte 9 Ausgaben für Forschung und Entwicklung, 1999

Karte 10 Fördergebiete der Beitrittskandidaten, Strukturfonds, 2004-2006

LISTE DER SCHAUBILDER

Schaubild 1 Pro-Kopf-BIP (in KKS), 2001

Schaubild 2 BIP/Kopf (KKS) nach Ländern und regionalen Extremen, 2000

Schaubild 3 Arbeitslosenquote nach Staaten und regionale Extreme, 2001

Schaubild 4 Bevölkerung mit einem Einkommen unterhalb der Armutsschwelle, 1999

LISTE DER TABELLEN

Tabelle 1 Wachstum des BIP und der Bevölkerung in den Kohäsionsstaaten, 1988-2003

Tabelle 2 Unterschiede des Pro-Kopf-BIP in KKS nach Regionen in den Mitgliedstaaten, 1990-2000

Tabelle 3 Pro-Kopf-BIP (in KKS) in den Ziel-1-Regionen (1994-99), 1995-2000

Tabelle 4 Wohlhabendere und weniger wohlhabende Regionen in der Union, 1999-2000

Tabelle 5a Pro-Kopf-BIP (in KKS) in den wohlhabendsten Regionen, EU-25, 2000

Tabelle 5b Pro-Kopf-BIP (in KKS) in den weniger wohlhabenden Regionen, EU-25, 2000

Tabelle 6 Zusammenfassende Statistik für die Regionen, deren Pro-Kopf-BIP geringer ist als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts, 1999

Tabelle 7a Regionen mit der niedrigsten Beschäftigungsquote (15-64 Jahre), EU-15, 2001

Tabelle 7b Regionen mit den höchsten Beschäftigungsquoten (15-64 Jahre), EU-15, 2001

Tabelle 8a Am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen, EU-27, 2001

Tabelle 8b Am wenigsten von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen, 2001

Tabelle 9 Patentanmeldungen je Million Einwohner, 1998-2000

Tabelle 10 Forschung und Entwicklung: Ausgaben in Prozent des BIP und Zusammensetzung, 1999

Tabelle 11 Aufteilung der Mittelbindungen für die 10 neuen Mitgliedstaaten, 2004-2006

Tabelle 12 Wichtigste Regionalindikatoren

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Tabelle 1: BIP und Bevölkerungswachstum in den Kohäsionsländern, 1988-2003

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Tabelle 2: Disparitäten beim Pro-Kopf-BIP in KKS in den Regionen innerhalb der Mitgliedstaaten, 1990-2000 (*)

(*) bis 1994: BIP (ESA79-Werte) in NUTS2 Regionen (v.95); ab 1995: BIP (ESA95-Werte) in NUTS2 Regionen (v.98)

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Tabelle 3: BIP pro Kopf (in KKS) in Ziel-1-Regionen (1994-99), 1995-2000

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Tabelle 4: Die reichsten und die am wenigsten wohlhabenden Regionen in der Union, 1990-2000 *

* 10% + and 25% + : die Regionen mit dem höchsten BIP pro Kopf (KKS), entsprechend 10% bzw. 25% der

Gesamtbevölkerung in der Union

BIP pro Kopf (KKS) in % des EU-Durchschnitts

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Tabelle 5(a): BIP/Kopf (KKS) in den reichsten Regionen, EU-25, 2000

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Tabelle 5(b): BIP/Kopf (KKS) in den ärmsten Regionen, EU-25, 2000

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Tabelle 6: Zusammenfassende Statistiken der Regionen, die unter die 75%-Schwelle fallen (auf BIP/Kopf Basis (KKS), 2000)

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Tabelle 7(a): Regionen mit den niedrigsten Beschäftigungsraten (Älter 15-64), EU15, 2001

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Tabelle 7(b): Regionen mit den höchsten Beschäftigungsraten (Älter 15-64), EU15, 2001

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Tabelle 8(a): Am stärksten von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen, EU-27, 2001

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Tabelle 8(b): Am geringsten von Arbeitslosigkeit betroffene Regionen, EU-27, 2001

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Tabelle 9. Patentanmeldungen je Mio. Einwohner, 1998 bis 2000

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Tabelle 10. Zusammensetzung der F&E - Ausgaben und als % des BIP

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Tabelle 11: Kopenhagen: Aufteilung der Mittelbindungen des Kohäsionsfonds und der Strukturfonds für die 10 neuen Mitgliedstaaten

Zeitraum 2004-2006

Mio EUR, Preise 1999

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Tabelle 12: Wichtige regionale Indikatoren

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