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Document 52002XC0619(02)
Authorisation for State aid pursuant to Articles 87 and 88 of the EC Treaty — Cases where the Commission raises no objections (Text with EEA relevance)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
ABl. C 146 vom 19.6.2002, p. 6–11
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)
Amtsblatt Nr. C 146 vom 19/06/2002 S. 0006 - 0011
Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (2002/C 146/03) (Text von Bedeutung für den EWR) Datum der Annahme des Beschlusses: 8.5.2001 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: E 10/2000 Titel: "Anstaltslast und Gewährträgerhaftung - Staatliche Bürgschaften für öffentliche Kreditinstitute in Deutschland" Zielsetzung: Unterstützung der öffentlichen Kreditinstitute bei der Erfuellung ihrer wirtschaftlichen Aufgaben Rechtsgrundlage: Anstaltslast: allgemeiner Rechtsgrundsatz, ist nur in einigen einschlägigen Gesetzen mit ähnlichem Wortlaut kodifiziert (z. B. § 3 Absatz 2 Brandenburgisches Sparkassengesetz: "Der Gewährträger stellt sicher, dass die Sparkasse ihre Aufgaben erfuellen kann.") Gewährträgerhaftung: Vorschriften ähnlichen Wortlauts in den entsprechenden Ländergesetzen bezüglich der Landesbanken, Sparkassen und spezialisierten regionalen Kreditinstitute und in Bundesgesetzen bezüglich der spezialisierten Bundeskreditinstitute (z. B.: § 5 Niedersächsisches Landesbankgesetz: "Für die Verbindlichkeiten der Bank haften die Gewährträger gesamtschuldnerisch, soweit die Befriedigung aus dem Vermögen der Bank nicht möglich ist.") Haushaltsmittel: Höhe ist unbegrenzt Beihilfeintensität oder -höhe: Nicht quantifiziert Laufzeit: Zeitlich unbegrenzt Andere Angaben: 1. Form der Beihilfen: staatliche Bürgschaften 2. Vorschlag zweckdienlicher Maßnahmen gemäß Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags zur Anpassung der Beihilfenregelung an die Erfordernisse der Beihilfevorschriften der Gemeinschaft Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 27.9.2001 Mitgliedstaat: Deutschland (Niedersachsen) Beihilfe Nr.: N 281/01 Titel: Regionalbeihilfe für Binnenfischerei und Aquakultur Zielsetzung: Verbesserung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei; Erhalt oder Wiederherstellung des biologischen Gleichgewichts (im Rahmen der durch FIAF teilweise finanzierten Maßnahmen) Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Regionalbeihilfen für Investitionen im Sektor Binnenfischerei Haushaltsmittel: 2000-2006: 7227000 DEM (3695106 EUR) Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 25 % der beihilfefähigen Ausgaben. Im Fall einer Kofinanzierung (Gemeinschaft, öffentliche Hand und private Betreiber) mindestens 5 % der beihilfefähigen Ausgaben Laufzeit: 2000-2008 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 27.9.2001 Mitgliedstaat: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr.: N 320/01 Titel: Förderung von Investitionen im Sektor Aquakultur Zielsetzung: Verbesserung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe (im Rahmen der von FIAF teilweise finanzierten Maßnahmen) Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Investitionen im Sektor Aquakultur Haushaltsmittel: 2001-2004: 1851500 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 50 % der beihilfefähigen Ausgaben bei einer Investition von höchstens 1,5 Mio. EUR (regionale Beteiligung: 15 %, Gemeinschaftsbeteiligung: 35 %). Überschreiten die Investitionskosten 1,5 Mio. EUR, kann sich die Beihilfe auf bis zu 40 % der in Frage kommenden Ausgaben belaufen (regionale Beteiligung: 5 %, Gemeinschaftsbeteiligung: 35 %) Laufzeit: Unbefristet Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 14.8.2001 Mitgliedstaat: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern) Beihilfe Nr.: N 342/01 Titel: Beihilfen für Investitionen im Sektor Binnenfischerei Zielsetzung: Steigerung der Produktivität der Betriebe, Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung moderner Fangtechniken zur Sicherstellung einer dauerhaften Nutzung der Fischbestände (im Rahmen der durch FIAF teilweise finanzierten Maßnahmen) Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Investitionen im Sektor Binnenfischerei Haushaltsmittel: 2000-2004: 63800 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 50 % der beihilfefähigen Ausgaben für Bau oder Modernisierung von Fischereischiffen, davon bis 35 % aus den Strukturfonds und bis 15 % aus den Regionalfonds Laufzeit: Unbefristet Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 13.11.2001 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 358/01 Titel: Stichting Infrastructuur Kwaliteitsborging Bodembeheer Zielsetzung: Heraufsetzung der Bodenbewirtschaftungsnormen in den Niederlanden Rechtsgrundlage: Algemene Wet Bestuursrecht en het Besluit Milieusubsidies Haushaltsmittel: 485999 EUR jährlich Laufzeit: Sechs Jahre Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 2.5.2002 Mitgliedstaat: Italien Beihilfe Nr.: N 461/01 Titel: Verbrauchsteuerbefreiung für die Herstellung von Biodieseltreibstoff Rechtsgrundlage: Legge finanziaria 2001 Laufzeit: Bis 30.6.2004 Andere Angaben: Die italienische Regierung hat sich verpflichtet, die Produktionskosten jährlich zu kontrollieren und die Regelung entsprechend zu ändern, falls ein Überausgleich festgestellt werden sollte Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 10.10.2001 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 497/2000 Titel: Änderungen zu den verschiedenen Beihilfemaßnahmen der "Productschap vis" Zielsetzung: Mit dieser Maßnahme sollen die Beihilfen angepasst und verlängert werden Rechtsgrundlage: 1. Verordening onderzoekfonds aanvoersector 2. Verordening onderwijsfonds aanvoersector 3. Verordening onderzoek- en projectenfonds groothandel 4. Verordening promotiecampagne garnalen 5. Verordening onderwijsfonds kleinhandel 6. Verordening fonds voor vispromotie Beihilfeintensität oder -höhe: ± 600000 EUR pro Jahr Laufzeit: Nicht festgelegt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002 Mitgliedstaat: Portugal - Autonome Region Azoren Beihilfe Nr.: N 507/01 Titel: Siriart, Regionalbeihilferegelung Zielsetzung: Öffentlicher Personenverkehr im Liniendienst Rechtsgrundlage: Proposta de alteração da Portaria n.o 21/2000 de 23 de Março de 2000. Portaria n.o 21/2000 de 23 de Março de 2000 Haushaltsmittel: Das Gesamtbudget wird auf 15213335,86 EUR veranschlagt Laufzeit: 2001-2010 Andere Angaben: Diese Beihilfe wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt notifiziert (N 95/98). Die Region stellte anschließend fest, dass die Notifizierung nicht korrekt erstellt worden war und beantragte ihre Annullierung. Trotz der Veröffentlichung des Erlasses 21/2000 und Investitionen, die von bestimmten Empfängern der geplanten Beihilfe eventuell getätigt wurden, haben die Regionalbehörden bisher keinerlei Finanzhilfe gewährt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 10.10.2001 Mitgliedstaat: Deutschland (Niedersachsen) Beihilfe Nr.: N 518/01 Titel: Beihilfe zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung und für den Ausbau von Fischereihäfen Zielsetzung: Verbesserung der Einrichtungen für Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und für den Ausbau von Hafeneinrichtungen (im Rahmen der von FIAF teilweise finanzierten Maßnahmen) Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen im Fischereisektor sowie der Einrichtungen von Fischereihäfen Haushaltsmittel: 4,1 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Verarbeitung und Vermarktung: höchstens 25 % der beihilfefähigen Ausgaben unter Einhaltung der im Fall einer Kofinanzierung geltenden Obergrenze. Gegebenenfalls beläuft sich die vom Bundesland gewährte Beihilfe auf mindestens 5 % der beihilfefähigen Ausgaben. Für die Hafenbenutzer in behördlichem Auftrag sind bis 50 % der beihilfefähigen Ausgaben erstattungsfähig unter Einhaltung der im Fall einer Kofinanzierung festgesetzten Obergrenze Laufzeit: 2001-2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 27.2.2002 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 520/01 Titel: Bodenschutzabkommen Zielsetzung: Förderung der Sanierung verschmutzten Industriegeländes Rechtsgrundlage: Wet Bodemsanering Haushaltsmittel: 1,13 Mrd. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: 15 bis 70 % Laufzeit: 4,5 Jahre, bis 31. Dezember 2005 Andere Angaben: Jahresbericht Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 10.10.2001 Mitgliedstaat: Niederlande Beihilfe Nr.: N 539/01 Titel: Förderung der Forschung in der Muschelzucht Zielsetzung: Förderung der Forschung und der Entwicklung im Muschelzuchtsektor Rechtsgrundlage: Verordnung über die Finanzierung der Forschung im Muschelzuchtsektor 2001 Haushaltsmittel: 1360000 NLG (617141 EUR) im Jahr 2001 Beihilfeintensität oder -höhe: Finanzierung durch Abgaben (höchstens 2 NLG je Tonne Muscheln) Laufzeit: Nicht festgelegt Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 20.12.2001 Mitgliedstaat: Belgien Beihilfe Nr.: N 544/01 Titel: Ford Genk, Aus- und Fortbildungsbeihilfe Zielsetzung: Aus- und Fortbildungsbeihilfe in der Kfz-Industrie Rechtsgrundlage: Individuelle Ad-hoc-Beihilfe Beihilfeintensität oder -höhe: 310 Mio. BEF (7,685 Mio. EUR) nominal Laufzeit: Ausbildungsprojekt 2000-2003 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 27.9.2001 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: N 55/01 Titel: Förderung struktureller Maßnahmen im Sektor Binnenfischerei des Bundeslandes Brandenburg Zielsetzung: Steigerung der Rentabilität, Verbesserung der hygienischen Bedingungen und der Vereinbarkeit von Erzeugung und Umweltschutz Rechtsgrundlage: Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt über die Gewährung von Beihilfen zur Förderung struktureller Maßnahmen im Sektor Binnenfischerei des Bundeslandes Brandenburg Haushaltsmittel: 2000-2006: 1479000 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Kofinanzierung im Rahmen von IFOP Laufzeit: 2000-2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 12.3.2002 Mitgliedstaat: Dänemark Beihilfe Nr.: N 563/01 Titel: Gesetz über die Besteuerung von Schifffahrtsunternehmen (Tonnagesteuer) Zielsetzung: Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Flotte und Förderung des Interessenbereichs "Seeschifffahrt" (Beschäftigung von Seeleuten aus der Gemeinschaft, Erhaltung des nautischen Fachwissens in der Gemeinschaft, Fortbildung in den Seeberufen sowie Verbesserung der Sicherheit) Rechtsgrundlage: Lov om beskatning af rederivirksomhed (tonnageskatteloven) i folketingssamlingen 2001-2002 Haushaltsmittel: 50 Mio. DKK (ca. 6,7 Mio. EUR) jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: Im Rahmen der Tonnagebesteuerung wird der Gewinn von jedem begünstigten Schiff, bezogen auf einen festgelegten Satz je 100 Tonnen Nettoraumgehalt, wie folgt errechnet: - bis zu 1000 Nettotonnen: 7 DKK (ca. 0,9 EUR)/Tag/100 Nettotonnen - 1001-10000 Nettotonnen: 5 DKK (ca. 0,7 EUR)/Tag/100 Nettotonnen - 10001-25000 Nettotonnen: 3 DKK (ca. 0,4 EUR)/Tag/100 Nettotonnen - über 25000 Nettotonnen: 2 DKK (ca. 0,3 EUR)/Tag/100 Nettotonnen Laufzeit: Unbegrenzt Andere Angaben: Die dänischen Behörden haben sich verpflichtet, regelmäßig Bericht über die Erreichung der Ziele der Tonnagesteuer zu erstatten Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002 Mitgliedstaat: Italien Beihilfe Nr.: N 646/B/2000 Titel: Maßnahmen zur Förderung von Investitionen zu Gunsten des Verkehrssektors in den strukturschwachen Regionen Italiens Zielsetzung: Regionalentwicklung Rechtsgrundlage: Legge n. 388, articolo 8 del 31.12.2000 - Legge finanziaria per l'anno 2001 Haushaltsmittel: 9000 Mrd. LIT jährlich (rund 4,6 Mrd. EUR jährlich) für alle Wirtschaftszweige; der Anteil des Verkehrs beträgt 10,3 % Beihilfeintensität oder -höhe: Fördergebiete nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag: - Kalabrien: höchstens 50 % NSÄ - Basilikata: höchstens 35 % NSÄ - Kampanien: höchstens 35 % NSÄ - Apulien: höchstens 35 % NSÄ - Sardinien: höchstens 35 % NSÄ - Sizilien: höchstens 35 % NSÄ Sämtliche Intensitäten erhöhen sich für kleine und mittlere Unternehmen um 15 % brutto. Fördergebiete nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag: - 8 % NSÄ - 20 % NSÄ für Abruzzen und Molise. Diese Intensitäten erhöhen sich für kleine Unternehmen um 10 % brutto und für mittlere Unternehmen um 6 % brutto, außer in den Gebieten von Abruzzen und Molise, wo der Zuschlag für mittlere Unternehmen ebenfalls 10 % brutto beträgt Laufzeit: Bis 31.12.2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 14.5.2002 Mitgliedstaat: Portugal Beihilfe Nr.: N 707/01 Titel: Beihilferegelung für Demonstrationen technologisch innovativer Produkte, Prozesse und Systeme (FuE-Demonstrationen) Zielsetzung: Forschung und technologische Entwicklung (alle Branchen) Rechtsgrundlage: Portaria Conjunta Haushaltsmittel: 3,2 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Nach Art des Projekts, des Unternehmens und der Region unterschiedlich; die Höhe der Beihilfe ist im Einzelfall auf 1,25 Mio. EUR begrenzt Laufzeit: Bis Ende 2006 Andere Angaben: Jahresbericht über die Durchführung Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 8.4.2002 Mitgliedstaat: Belgien Beihilfe Nr.: N 711/2000 Titel: Beihilferegelung für kleine Unternehmen Zielsetzung: Förderung von Investitionen in kleine Unternehmen in Flandern Rechtsgrundlage: Wet van 4 augustus 1978 betreffende de economische expansie van kleine ondernemingen Haushaltsmittel: 137 Mio. EUR jährlich Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 15 % Laufzeit: Bis 31. Dezember 2003 Andere Angaben: Jahresbericht Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 21.12.2001 Mitgliedstaat: Österreich (Burgenland) Beihilfe Nr.: N 743/01 Titel: Umsetzung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor Zielsetzung: Die im Entwurf vorgelegte Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dient der Umsetzung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor im Burgenland (Ziel-1-Gebiet) Rechtsgrundlage: Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor im Rahmen des FIAF im Ziel-1-Gebiet Burgenland Haushaltsmittel: 1,1 Mio. EUR Beihilfeintensität oder -höhe: Kofinanzierung im Rahmen des FIAF Laufzeit: 2000-2006 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 9.4.2002 Mitgliedstaat: Italien (Sizilien) Beihilfe Nr.: N 844/01 Titel: Beihilfe für STMicroelectronics Srl Zielsetzung: Durchführung einer Großinvestition nach dem branchenübergreifenden Rahmen für Regionalbeihilfen für die Errichtung einer Produktionsanlage für Halbleiterscheiben von 12 Zoll, vorwiegend für NOR Flash-Speicher Rechtsgrundlage: Art. 8 legge n. 388 del 23 dicembre 2000 - Legge finanziaria 2001 Beihilfeintensität oder -höhe: 542,3 Mio. EUR; dies entspricht einer Beihilfeintensität von 26,25 % Laufzeit: 2001-2006 Andere Angaben: Italien verpflichtet sich, den Verpflichtungen bezüglich der Kontrollen im Nachhinein gemäß Punkt 6 des branchenübergreifenden Rahmens für Regionalbeihilfen für Großinvestitionsprojekte nachzukommen Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 31.8.2001 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: N 852/2000 Titel: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kutter- und Küstenfischerei in Schleswig-Holstein Zielsetzung: Ziel ist die Sicherung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Fischerei und die Stärkung des Fischereisektors in Schleswig-Holstein (im Rahmen der Planung der aus dem FIAF kofinanzierten Maßnahmen) Rechtsgrundlage: Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kutter- und Küstenfischerei in Schleswig-Holstein Haushaltsmittel: 2001-2005: ± 7500000 DEM (ca. 3834689 EUR) Beihilfeintensität oder -höhe: Für den Bau und die Modernisierung von Fischereifahrzeugen: 20 % der nachgewiesenen Ausgaben; Ankauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen: bis zu 10 %; Unternehmensgründung: 20 % der nachgewiesenen Ausgaben; Umstellungsvorhaben: 20 % der nachgewiesenen Ausgaben. Bei Förderung durch den Bund oder durch die EU werden alle Beträge anteilig gekürzt. Laufzeit: 2001-2005 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002 Mitgliedstaat: Dänemark Beihilfe Nr.: NN 10/02 (ex N 425/01) Titel: Soziale Maßnahmen am Arbeitsplatz Zielsetzung: Integration von Personen mit schwerwiegenden physischen und mentalen Anpassungsschwierigkeiten in die Arbeitswelt Rechtsgrundlage: Lov om ændring af lov om aktiv socialpolitik og andre love (ændring af reglerne om fleksjob, ledighedsydelse, sagsbehandling m.v.) Haushaltsmittel: Zwischen 1221 Mio. DKK (ca. 164 Mio. EUR) im Jahre 2001 und 2459 Mio. DKK (ca. 330 Mio. EUR) im Jahre 2005. Beihilfeintensität oder -höhe: 50 % oder 66,6 % des Lohnes entsprechend dem Grad der Behinderung Laufzeit: Zehn Jahre Andere Angaben: Vorläufer: N 516/97 und N 358/97 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002 Mitgliedstaat: Deutschland Beihilfe Nr.: NN 89/01 Titel: Finanzbeiträge 2001 Zielsetzung: Seeverkehr - seemännisches Fachwissen Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt 2001 Haushaltsmittel: 4090335,05 EUR Beihilfeintensität oder -höhe: 45 % (25564,59 EUR) Laufzeit: 2001 Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse: http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids