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Document 52002XC0619(02)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. C 146 vom 19.6.2002, p. 6–11 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52002XC0619(02)

Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags — Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden (Text von Bedeutung für den EWR)

Amtsblatt Nr. C 146 vom 19/06/2002 S. 0006 - 0011


Genehmigung staatlicher Beihilfen gemäß den Artikeln 87 und 88 des EG-Vertrags

Vorhaben, gegen die von der Kommission keine Einwände erhoben werden

(2002/C 146/03)

(Text von Bedeutung für den EWR)

Datum der Annahme des Beschlusses: 8.5.2001

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: E 10/2000

Titel: "Anstaltslast und Gewährträgerhaftung - Staatliche Bürgschaften für öffentliche Kreditinstitute in Deutschland"

Zielsetzung: Unterstützung der öffentlichen Kreditinstitute bei der Erfuellung ihrer wirtschaftlichen Aufgaben

Rechtsgrundlage: Anstaltslast: allgemeiner Rechtsgrundsatz, ist nur in einigen einschlägigen Gesetzen mit ähnlichem Wortlaut kodifiziert (z. B. § 3 Absatz 2 Brandenburgisches Sparkassengesetz: "Der Gewährträger stellt sicher, dass die Sparkasse ihre Aufgaben erfuellen kann.")

Gewährträgerhaftung: Vorschriften ähnlichen Wortlauts in den entsprechenden Ländergesetzen bezüglich der Landesbanken, Sparkassen und spezialisierten regionalen Kreditinstitute und in Bundesgesetzen bezüglich der spezialisierten Bundeskreditinstitute (z. B.: § 5 Niedersächsisches Landesbankgesetz: "Für die Verbindlichkeiten der Bank haften die Gewährträger gesamtschuldnerisch, soweit die Befriedigung aus dem Vermögen der Bank nicht möglich ist.")

Haushaltsmittel: Höhe ist unbegrenzt

Beihilfeintensität oder -höhe: Nicht quantifiziert

Laufzeit: Zeitlich unbegrenzt

Andere Angaben: 1. Form der Beihilfen: staatliche Bürgschaften

2. Vorschlag zweckdienlicher Maßnahmen gemäß Artikel 88 Absatz 2 des EG-Vertrags zur Anpassung der Beihilfenregelung an die Erfordernisse der Beihilfevorschriften der Gemeinschaft

Die rechtsverbindliche(n) Sprachfassung(en) des Beschlusses, aus der/denen alle vertraulichen Angaben gestrichen wurden, finden Sie unter folgender Internet-Adresse:

http://europa.eu.int/comm/secretariat_general/sgb/state_aids

Datum der Annahme des Beschlusses: 27.9.2001

Mitgliedstaat: Deutschland (Niedersachsen)

Beihilfe Nr.: N 281/01

Titel: Regionalbeihilfe für Binnenfischerei und Aquakultur

Zielsetzung: Verbesserung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Fischerei; Erhalt oder Wiederherstellung des biologischen Gleichgewichts (im Rahmen der durch FIAF teilweise finanzierten Maßnahmen)

Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Regionalbeihilfen für Investitionen im Sektor Binnenfischerei

Haushaltsmittel: 2000-2006: 7227000 DEM (3695106 EUR)

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 25 % der beihilfefähigen Ausgaben. Im Fall einer Kofinanzierung (Gemeinschaft, öffentliche Hand und private Betreiber) mindestens 5 % der beihilfefähigen Ausgaben

Laufzeit: 2000-2008

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Datum der Annahme des Beschlusses: 27.9.2001

Mitgliedstaat: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern)

Beihilfe Nr.: N 320/01

Titel: Förderung von Investitionen im Sektor Aquakultur

Zielsetzung: Verbesserung der Rentabilität und Wettbewerbsfähigkeit der Betriebe (im Rahmen der von FIAF teilweise finanzierten Maßnahmen)

Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Investitionen im Sektor Aquakultur

Haushaltsmittel: 2001-2004: 1851500 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 50 % der beihilfefähigen Ausgaben bei einer Investition von höchstens 1,5 Mio. EUR (regionale Beteiligung: 15 %, Gemeinschaftsbeteiligung: 35 %). Überschreiten die Investitionskosten 1,5 Mio. EUR, kann sich die Beihilfe auf bis zu 40 % der in Frage kommenden Ausgaben belaufen (regionale Beteiligung: 5 %, Gemeinschaftsbeteiligung: 35 %)

Laufzeit: Unbefristet

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Datum der Annahme des Beschlusses: 14.8.2001

Mitgliedstaat: Deutschland (Mecklenburg-Vorpommern)

Beihilfe Nr.: N 342/01

Titel: Beihilfen für Investitionen im Sektor Binnenfischerei

Zielsetzung: Steigerung der Produktivität der Betriebe, Beitrag zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und Förderung moderner Fangtechniken zur Sicherstellung einer dauerhaften Nutzung der Fischbestände (im Rahmen der durch FIAF teilweise finanzierten Maßnahmen)

Rechtsgrundlage: Richtlinien über die Gewährung von Beihilfen für Investitionen im Sektor Binnenfischerei

Haushaltsmittel: 2000-2004: 63800 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis 50 % der beihilfefähigen Ausgaben für Bau oder Modernisierung von Fischereischiffen, davon bis 35 % aus den Strukturfonds und bis 15 % aus den Regionalfonds

Laufzeit: Unbefristet

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Datum der Annahme des Beschlusses: 13.11.2001

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 358/01

Titel: Stichting Infrastructuur Kwaliteitsborging Bodembeheer

Zielsetzung: Heraufsetzung der Bodenbewirtschaftungsnormen in den Niederlanden

Rechtsgrundlage: Algemene Wet Bestuursrecht en het Besluit Milieusubsidies

Haushaltsmittel: 485999 EUR jährlich

Laufzeit: Sechs Jahre

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Datum der Annahme des Beschlusses: 2.5.2002

Mitgliedstaat: Italien

Beihilfe Nr.: N 461/01

Titel: Verbrauchsteuerbefreiung für die Herstellung von Biodieseltreibstoff

Rechtsgrundlage: Legge finanziaria 2001

Laufzeit: Bis 30.6.2004

Andere Angaben: Die italienische Regierung hat sich verpflichtet, die Produktionskosten jährlich zu kontrollieren und die Regelung entsprechend zu ändern, falls ein Überausgleich festgestellt werden sollte

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Datum der Annahme des Beschlusses: 10.10.2001

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 497/2000

Titel: Änderungen zu den verschiedenen Beihilfemaßnahmen der "Productschap vis"

Zielsetzung: Mit dieser Maßnahme sollen die Beihilfen angepasst und verlängert werden

Rechtsgrundlage: 1. Verordening onderzoekfonds aanvoersector

2. Verordening onderwijsfonds aanvoersector

3. Verordening onderzoek- en projectenfonds groothandel

4. Verordening promotiecampagne garnalen

5. Verordening onderwijsfonds kleinhandel

6. Verordening fonds voor vispromotie

Beihilfeintensität oder -höhe: ± 600000 EUR pro Jahr

Laufzeit: Nicht festgelegt

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Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002

Mitgliedstaat: Portugal - Autonome Region Azoren

Beihilfe Nr.: N 507/01

Titel: Siriart, Regionalbeihilferegelung

Zielsetzung: Öffentlicher Personenverkehr im Liniendienst

Rechtsgrundlage: Proposta de alteração da Portaria n.o 21/2000 de 23 de Março de 2000. Portaria n.o 21/2000 de 23 de Março de 2000

Haushaltsmittel: Das Gesamtbudget wird auf 15213335,86 EUR veranschlagt

Laufzeit: 2001-2010

Andere Angaben: Diese Beihilfe wurde bereits zu einem früheren Zeitpunkt notifiziert (N 95/98). Die Region stellte anschließend fest, dass die Notifizierung nicht korrekt erstellt worden war und beantragte ihre Annullierung.

Trotz der Veröffentlichung des Erlasses 21/2000 und Investitionen, die von bestimmten Empfängern der geplanten Beihilfe eventuell getätigt wurden, haben die Regionalbehörden bisher keinerlei Finanzhilfe gewährt

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Datum der Annahme des Beschlusses: 10.10.2001

Mitgliedstaat: Deutschland (Niedersachsen)

Beihilfe Nr.: N 518/01

Titel: Beihilfe zur Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung und für den Ausbau von Fischereihäfen

Zielsetzung: Verbesserung der Einrichtungen für Verarbeitung und Vermarktung von Fischereierzeugnissen und für den Ausbau von Hafeneinrichtungen (im Rahmen der von FIAF teilweise finanzierten Maßnahmen)

Rechtsgrundlage: Richtlinie über die Gewährung von Beihilfen zur Verbesserung der Verarbeitungs- und Vermarktungseinrichtungen im Fischereisektor sowie der Einrichtungen von Fischereihäfen

Haushaltsmittel: 4,1 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Verarbeitung und Vermarktung: höchstens 25 % der beihilfefähigen Ausgaben unter Einhaltung der im Fall einer Kofinanzierung geltenden Obergrenze. Gegebenenfalls beläuft sich die vom Bundesland gewährte Beihilfe auf mindestens 5 % der beihilfefähigen Ausgaben. Für die Hafenbenutzer in behördlichem Auftrag sind bis 50 % der beihilfefähigen Ausgaben erstattungsfähig unter Einhaltung der im Fall einer Kofinanzierung festgesetzten Obergrenze

Laufzeit: 2001-2006

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Datum der Annahme des Beschlusses: 27.2.2002

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 520/01

Titel: Bodenschutzabkommen

Zielsetzung: Förderung der Sanierung verschmutzten Industriegeländes

Rechtsgrundlage: Wet Bodemsanering

Haushaltsmittel: 1,13 Mrd. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 15 bis 70 %

Laufzeit: 4,5 Jahre, bis 31. Dezember 2005

Andere Angaben: Jahresbericht

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Datum der Annahme des Beschlusses: 10.10.2001

Mitgliedstaat: Niederlande

Beihilfe Nr.: N 539/01

Titel: Förderung der Forschung in der Muschelzucht

Zielsetzung: Förderung der Forschung und der Entwicklung im Muschelzuchtsektor

Rechtsgrundlage: Verordnung über die Finanzierung der Forschung im Muschelzuchtsektor 2001

Haushaltsmittel: 1360000 NLG (617141 EUR) im Jahr 2001

Beihilfeintensität oder -höhe: Finanzierung durch Abgaben (höchstens 2 NLG je Tonne Muscheln)

Laufzeit: Nicht festgelegt

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Datum der Annahme des Beschlusses: 20.12.2001

Mitgliedstaat: Belgien

Beihilfe Nr.: N 544/01

Titel: Ford Genk, Aus- und Fortbildungsbeihilfe

Zielsetzung: Aus- und Fortbildungsbeihilfe in der Kfz-Industrie

Rechtsgrundlage: Individuelle Ad-hoc-Beihilfe

Beihilfeintensität oder -höhe: 310 Mio. BEF (7,685 Mio. EUR) nominal

Laufzeit: Ausbildungsprojekt 2000-2003

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Datum der Annahme des Beschlusses: 27.9.2001

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 55/01

Titel: Förderung struktureller Maßnahmen im Sektor Binnenfischerei des Bundeslandes Brandenburg

Zielsetzung: Steigerung der Rentabilität, Verbesserung der hygienischen Bedingungen und der Vereinbarkeit von Erzeugung und Umweltschutz

Rechtsgrundlage: Richtlinie des Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt über die Gewährung von Beihilfen zur Förderung struktureller Maßnahmen im Sektor Binnenfischerei des Bundeslandes Brandenburg

Haushaltsmittel: 2000-2006: 1479000 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Kofinanzierung im Rahmen von IFOP

Laufzeit: 2000-2006

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Datum der Annahme des Beschlusses: 12.3.2002

Mitgliedstaat: Dänemark

Beihilfe Nr.: N 563/01

Titel: Gesetz über die Besteuerung von Schifffahrtsunternehmen (Tonnagesteuer)

Zielsetzung: Erhaltung der Wettbewerbsfähigkeit der Flotte und Förderung des Interessenbereichs "Seeschifffahrt" (Beschäftigung von Seeleuten aus der Gemeinschaft, Erhaltung des nautischen Fachwissens in der Gemeinschaft, Fortbildung in den Seeberufen sowie Verbesserung der Sicherheit)

Rechtsgrundlage: Lov om beskatning af rederivirksomhed (tonnageskatteloven) i folketingssamlingen 2001-2002

Haushaltsmittel: 50 Mio. DKK (ca. 6,7 Mio. EUR) jährlich

Beihilfeintensität oder -höhe: Im Rahmen der Tonnagebesteuerung wird der Gewinn von jedem begünstigten Schiff, bezogen auf einen festgelegten Satz je 100 Tonnen Nettoraumgehalt, wie folgt errechnet:

- bis zu 1000 Nettotonnen: 7 DKK (ca. 0,9 EUR)/Tag/100 Nettotonnen

- 1001-10000 Nettotonnen: 5 DKK (ca. 0,7 EUR)/Tag/100 Nettotonnen

- 10001-25000 Nettotonnen: 3 DKK (ca. 0,4 EUR)/Tag/100 Nettotonnen

- über 25000 Nettotonnen: 2 DKK (ca. 0,3 EUR)/Tag/100 Nettotonnen

Laufzeit: Unbegrenzt

Andere Angaben: Die dänischen Behörden haben sich verpflichtet, regelmäßig Bericht über die Erreichung der Ziele der Tonnagesteuer zu erstatten

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Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002

Mitgliedstaat: Italien

Beihilfe Nr.: N 646/B/2000

Titel: Maßnahmen zur Förderung von Investitionen zu Gunsten des Verkehrssektors in den strukturschwachen Regionen Italiens

Zielsetzung: Regionalentwicklung

Rechtsgrundlage: Legge n. 388, articolo 8 del 31.12.2000 - Legge finanziaria per l'anno 2001

Haushaltsmittel: 9000 Mrd. LIT jährlich (rund 4,6 Mrd. EUR jährlich) für alle Wirtschaftszweige; der Anteil des Verkehrs beträgt 10,3 %

Beihilfeintensität oder -höhe: Fördergebiete nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe a) EG-Vertrag:

- Kalabrien: höchstens 50 % NSÄ

- Basilikata: höchstens 35 % NSÄ

- Kampanien: höchstens 35 % NSÄ

- Apulien: höchstens 35 % NSÄ

- Sardinien: höchstens 35 % NSÄ

- Sizilien: höchstens 35 % NSÄ

Sämtliche Intensitäten erhöhen sich für kleine und mittlere Unternehmen um 15 % brutto.

Fördergebiete nach Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe c) EG-Vertrag:

- 8 % NSÄ

- 20 % NSÄ für Abruzzen und Molise.

Diese Intensitäten erhöhen sich für kleine Unternehmen um 10 % brutto und für mittlere Unternehmen um 6 % brutto, außer in den Gebieten von Abruzzen und Molise, wo der Zuschlag für mittlere Unternehmen ebenfalls 10 % brutto beträgt

Laufzeit: Bis 31.12.2006

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Datum der Annahme des Beschlusses: 14.5.2002

Mitgliedstaat: Portugal

Beihilfe Nr.: N 707/01

Titel: Beihilferegelung für Demonstrationen technologisch innovativer Produkte, Prozesse und Systeme (FuE-Demonstrationen)

Zielsetzung: Forschung und technologische Entwicklung (alle Branchen)

Rechtsgrundlage: Portaria Conjunta

Haushaltsmittel: 3,2 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Nach Art des Projekts, des Unternehmens und der Region unterschiedlich; die Höhe der Beihilfe ist im Einzelfall auf 1,25 Mio. EUR begrenzt

Laufzeit: Bis Ende 2006

Andere Angaben: Jahresbericht über die Durchführung

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Datum der Annahme des Beschlusses: 8.4.2002

Mitgliedstaat: Belgien

Beihilfe Nr.: N 711/2000

Titel: Beihilferegelung für kleine Unternehmen

Zielsetzung: Förderung von Investitionen in kleine Unternehmen in Flandern

Rechtsgrundlage: Wet van 4 augustus 1978 betreffende de economische expansie van kleine ondernemingen

Haushaltsmittel: 137 Mio. EUR jährlich

Beihilfeintensität oder -höhe: Bis zu 15 %

Laufzeit: Bis 31. Dezember 2003

Andere Angaben: Jahresbericht

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Datum der Annahme des Beschlusses: 21.12.2001

Mitgliedstaat: Österreich (Burgenland)

Beihilfe Nr.: N 743/01

Titel: Umsetzung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor

Zielsetzung: Die im Entwurf vorgelegte Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft dient der Umsetzung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor im Burgenland (Ziel-1-Gebiet)

Rechtsgrundlage: Sonderrichtlinie des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Umsetzung der gemeinschaftlichen Strukturmaßnahmen im Fischereisektor im Rahmen des FIAF im Ziel-1-Gebiet Burgenland

Haushaltsmittel: 1,1 Mio. EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: Kofinanzierung im Rahmen des FIAF

Laufzeit: 2000-2006

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Datum der Annahme des Beschlusses: 9.4.2002

Mitgliedstaat: Italien (Sizilien)

Beihilfe Nr.: N 844/01

Titel: Beihilfe für STMicroelectronics Srl

Zielsetzung: Durchführung einer Großinvestition nach dem branchenübergreifenden Rahmen für Regionalbeihilfen für die Errichtung einer Produktionsanlage für Halbleiterscheiben von 12 Zoll, vorwiegend für NOR Flash-Speicher

Rechtsgrundlage: Art. 8 legge n. 388 del 23 dicembre 2000 - Legge finanziaria 2001

Beihilfeintensität oder -höhe: 542,3 Mio. EUR; dies entspricht einer Beihilfeintensität von 26,25 %

Laufzeit: 2001-2006

Andere Angaben: Italien verpflichtet sich, den Verpflichtungen bezüglich der Kontrollen im Nachhinein gemäß Punkt 6 des branchenübergreifenden Rahmens für Regionalbeihilfen für Großinvestitionsprojekte nachzukommen

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Datum der Annahme des Beschlusses: 31.8.2001

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: N 852/2000

Titel: Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kutter- und Küstenfischerei in Schleswig-Holstein

Zielsetzung: Ziel ist die Sicherung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Fischerei und die Stärkung des Fischereisektors in Schleswig-Holstein (im Rahmen der Planung der aus dem FIAF kofinanzierten Maßnahmen)

Rechtsgrundlage: Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Kutter- und Küstenfischerei in Schleswig-Holstein

Haushaltsmittel: 2001-2005: ± 7500000 DEM (ca. 3834689 EUR)

Beihilfeintensität oder -höhe: Für den Bau und die Modernisierung von Fischereifahrzeugen: 20 % der nachgewiesenen Ausgaben; Ankauf von gebrauchten Fischereifahrzeugen: bis zu 10 %; Unternehmensgründung: 20 % der nachgewiesenen Ausgaben; Umstellungsvorhaben: 20 % der nachgewiesenen Ausgaben. Bei Förderung durch den Bund oder durch die EU werden alle Beträge anteilig gekürzt.

Laufzeit: 2001-2005

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Datum der Annahme des Beschlusses: 3.4.2002

Mitgliedstaat: Dänemark

Beihilfe Nr.: NN 10/02 (ex N 425/01)

Titel: Soziale Maßnahmen am Arbeitsplatz

Zielsetzung: Integration von Personen mit schwerwiegenden physischen und mentalen Anpassungsschwierigkeiten in die Arbeitswelt

Rechtsgrundlage: Lov om ændring af lov om aktiv socialpolitik og andre love (ændring af reglerne om fleksjob, ledighedsydelse, sagsbehandling m.v.)

Haushaltsmittel: Zwischen 1221 Mio. DKK (ca. 164 Mio. EUR) im Jahre 2001 und 2459 Mio. DKK (ca. 330 Mio. EUR) im Jahre 2005.

Beihilfeintensität oder -höhe: 50 % oder 66,6 % des Lohnes entsprechend dem Grad der Behinderung

Laufzeit: Zehn Jahre

Andere Angaben: Vorläufer: N 516/97 und N 358/97

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Datum der Annahme des Beschlusses: 7.5.2002

Mitgliedstaat: Deutschland

Beihilfe Nr.: NN 89/01

Titel: Finanzbeiträge 2001

Zielsetzung: Seeverkehr - seemännisches Fachwissen

Rechtsgrundlage: Richtlinie zur Förderung der deutschen Seeschifffahrt 2001

Haushaltsmittel: 4090335,05 EUR

Beihilfeintensität oder -höhe: 45 % (25564,59 EUR)

Laufzeit: 2001

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