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Document 52001PC0081

Vorschlag für einen Beschluß des Rates Sonderfinanzhilfe für das Kosovo

/* KOM/2001/0081 endg. - CNS 2001/0045 */

ABl. C 180E vom 26.6.2001, p. 260–261 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001PC0081

Vorschlag für einen Beschluß des Rates Sonderfinanzhilfe für das Kosovo /* KOM/2001/0081 endg. - CNS 2001/0045 */

Amtsblatt Nr. 180 E vom 26/06/2001 S. 0260 - 0261


Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES Sonderfinanzhilfe für das Kosovo

(von der Kommission vorgelegt)

BEGRÜNDUNG

1. Einführung

Die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für das Kosovo (UNMIK) wurde im Juni 1999 auf Basis der Resolution 1244 (1999) des UN-Sicherheitsrats vom 10. Juni 1999 eingesetzt mit dem Auftrag, eine internationale Zivilpräsenz zu errichten und vorläufige Verwaltungsstrukturen aufzubauen, innerhalb derer die Bevölkerung von Kosovo substantielle Autonomie genießen kann. Unter der Leitung des Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs (SRSG) besteht die UNMIK aus vier Abteilungen ("Säulen"): humanitäre Hilfe (unter Leitung des UNHCR), Zivilverwaltung (unter Leitung der UN), Aufbau von Institutionen (unter Leitung der OSZE) sowie wirtschaftlicher Wiederaufbau und Entwicklung (unter Leitung der EU).

Die UNMIK war von Anfang an bestrebt, die zentralen und kommunalen Strukturen zu festigen und die Bevölkerung von Kosovo in die Übergangsverwaltung der Provinz einzubeziehen. Ein großer Erfolg war hierbei die Errichtung der übergreifenden Gemeinsamen Interimsverwaltungsstruktur (JIAS) Anfang 2000, in der die vorhandenen legislativen, exekutiven und judikativen Strukturen aufgehen. Dazu gehören auch der Kosovo-Übergangsrat (KTC) als höchstes Beratungsgremium der JIAS, der Interimsbeirat (IAC), der auch als Beratungsorgan für den SRSG dient und gleichzeitig als Exekutivorgan für die JIAS fungiert, sowie 20 Verwaltungsabteilungen, die jeweils von einem Kosovaren und einem UNMIK-Beamten als Ko-Administratoren geleitet werden. Auf lokaler Ebene fanden am 28. Oktober 2000 Kommunalwahlen statt, die einen wichtigen Schritt auf dem Wege zur Demokratisierung darstellen.

Die Europäische Gemeinschaft hat prompt auf die Kosovo-Krise reagiert und Personal und Ausrüstungen der KFOR zur Verfügung gestellt, über ECHO (Amt für humanitäre Hilfe der Europäischen Gemeinschaft) humanitäre Hilfe geleistet und Anfang Juli 1999 die Task Force für das Kosovo (TAFKO) eingesetzt. Die Task Force war bis zur Errichtung der Europäischen Wiederaufbauagentur für das Kosovo (EAR) für die Durchführung des Wiederauf bau programms der EG für das Kosovo zuständig. Die Agentur besteht formal seit 20. Februar 2000 und übernahm 134,5 Mio. EUR zugesagte Mittel aus den Jahren 1998 und 1999 und hatte 261 Mio. EUR für Zusagen in 2000 zur Verfügung. Diese Mittel wurden auf Hilfsprogramme in den Sektoren Energie, Wohnwiederaufbau, Verkehr, Wasser, Abfall, Unternehmensent wicklung, Landwirtschaft und Unterstützung lokaler Verwaltung verteilt. Das Tempo der Umsetzung durch die Agentur ist extrem schnell gewesen. Rund 90% dieser Zuweisung ist bis Ende 2000 vertraglich gebunden gewesen und 60% der vertraglich gebundenen Mittel ausbezahlt gewesen. Zusätzliche 175 Mio. EUR sind im Dezember im Rahmen des Notenboom Verfahrens für Kosovo zugesagt worden. Diese Mittel werden als Teil des Hilfsprogramms 2001 vertraglich gebunden und ausbezahlt werden. Auf einer allgemeineren Ebene veranstaltete die Europäische Kommission zusammen mit der Weltbank in Brüssel zwei Geberkonferenzen für das Kosovo (im Juli und November 1999), um die Finanzmittel für die Wiederaufbauaktivitäten der UNMIK zu beschaffen.

Trotz der schwierigen Umstände sind die UNMIK und insbesondere ihre für wirtschaftlichen Wiederaufbau und Entwicklung zuständige Abteilung IV bei der Durchführung des auf der zweiten Geberkonferenz für das Kosovo am 17. November 1999 in Brüssel vorgelegten Wirtschaftsprogramms ein großes Stück vorangekommen. Mit Unterstützung des IWF und der Weltbank wurden beträchtliche Fortschritte bei der Schaffung gesunder institutioneller und wirtschaftlicher Rahmenbedingungen erzielt. Dazu gehören u.a. die Rechtsvorschriften über den DEM-Umlauf, wodurch die DEM zu der am weitesten verbreiteten Währung in der Provinz geworden ist, der Aufbau eines funktionierenden Banken- und Zahlungsverkehrssystems sowie die Förderung des Wiederaufbauprozesses und die Entwicklung des Privatsektors.

Die UNMIK hat auch auf fiskalischem Gebiet wichtige Erfolge vorzuweisen, da sie für eine ordnungsgemäße Rechnungsführung gesorgt, eine Steuerbasis geschaffen und die öffentlichen Ausgaben unter Kontrolle gehalten hat.

In diesem Zusammenhang hat die Gemeinschaft die Schaffung der wesentlichen Verwaltungsfunktionen im Rahmen des konsolidierten Haushaltsplans für das Kosovo unterstützt und einen wesentlichen Beitrag zu ihrer Festigung geleistet. Im Februar 2000 beschloss der Rat auf Vorschlag der Kommission [1], eine Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft für das Kosovo in Form von verlorenen Zuschüssen von bis zu 35 Mio. EUR zur Verfügung zu stellen [2]. Die Mittel wurden der Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für das Kosovo (UNMIK) über deren Zentrale Finanzbehörde (CFA) in zwei Teilbeträgen (im März und August 2000) nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses zur Verfügung gestellt. Diese Sonderhilfe, die Teil eines umfassenden Hilfepakets der Europäischen Gemeinschaft war, ergänzte die von der Weltbank und bilateralen Gebern aufgebrachten Mittel.

[1] KOM(1999) 598 endgültig, ABl. C 56 vom 29.2.2000, S. 66-67.

[2] Beschluss des Rates 2000/140/EG vom 14. Februar 2000, ABl. L 47 vom 19.2.2000, S. 28-29.

Darüber hinaus gab die Kommission im Februar eine Budgethilfe von 10 Mio. EUR frei und stellte weitere 28 Mio. EUR zur Finanzierung von Ausgaben für Stromeinfuhren noch im Jahr 2000 bereit; beide Aktionen wurden ausnahmsweise aus dem Programm OBNOVA finanziert. Somit belaufen sich die von der Gemeinschaft zugesagten Budgethilfen auf insgesamt 73 Mio. EUR (rund 142 Mio. DEM). Dieser Betrag entspricht 48 % des Gesamtdefizits im Jahr 2000 (unter Einbeziehung zweckgebundener budgetärer Hilfen in Höhe von rund 100 Mio. DEM) von vorläufig geschätzten 300 Mio. DEM (153 Mio. EUR).

2. Neueste Entwicklung von Wirtschaft und Finanzen

2.1. Allgemeine Wirtschaftslage

Da verlässliche statistische Quellen fehlen, lässt sich die Wirtschaftsentwicklung im Kosovo nur schwer quantifizieren. Schon vor der Krise im Frühjahr 1999 litt die Wirtschaft des Kosovo unter der internationalen Isolierung der Bundesrepublik Jugoslawien (FRY), dem schleppenden Fortgang der Wirtschaftsreform und der Tatsache, dass Investitionen fast ein Jahrzehnt lang völlig vernachlässigt worden waren. Infolge des Kosovo-Konflikts waren Wohnhäuser und öffentliche Einrichtungen beschädigt, die Produktion in Landwirtschaft und Industrie kam zum Stillstand, und selbst die wenigen grundlegenden Zahlungsvorgänge, die vom offiziellen Finanzsektor abgewickelt wurden, kamen zum Erliegen. Im Oktober 1999 schätzte die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) die Arbeitslosenquote auf deutlich mehr als 50 %, davon ein großer Teil junger Menschen [3].

[3] ILO (Lajos Hethy): Employment and Workers' Protection in Kosovo, Oktober 1999.

Nach Beendigung des Konflikts kam die Wirtschaftstätigkeit wieder rasch in Gang. Schätzungen zufolge hat die Agrarproduktion inzwischen wieder mehr als 75 % des Vorkriegsstandes erreicht; die Bautätigkeit und bestimmte, mit dem Handel zusammenhängende Dienstleistungen boomen. Die Industrieproduktion ist dagegen offenbar immer noch sehr gering. Die nach dem Krieg zu beobachtende Erholung wird sich wahrscheinlich fortsetzen, da der Bauboom - weitgehend durch das von den wichtigsten internationalen Gebern finanzierte Wiederaufbauprogramm angekurbelt - anhalten wird.

Das Pro-Kopf-BIP von 1995 wurde inoffiziell auf etwa 500 USD geschätzt. Vorläufigen, höchst unsicheren Schätzungen des IWF zufolge würde das Pro-Kopf-BIP zurzeit zwischen 650 und 850 USD betragen. Nach Angaben der UNMIK könnte das Pro-Kopf-BIP sogar über 1 000 USD liegen. Die Überweisungen im Ausland arbeitender Kosovaren stellen nach wie vor eine wichtige Einnahmequelle für die privaten Haushalte dar.

Allem Anschein nach war die Inflation bislang kein Problem, und es wird nicht über steigende Preise oder einen Mangel an Gütern des Grundbedarfs geklagt. Die Einfuhren machen schätzungsweise etwa 80 % des BIP aus. Ausfuhren sind so gut wie inexistent, auch wenn inoffiziell ein gewisser Handelsaustausch mit dem restlichen Serbien stattfindet. Im Folgenden wird näher auf andere Bereiche der Wirtschaftspolitik eingegangen.

2.2. Wirtschaftspolitische Bereiche

Bis zum Ende des Winters 1999/2000 musste die UNMIK einen Großteil ihrer Aufmerksamkeit auf die Erhaltung und nach Möglichkeit Verbesserung der wichtigsten Infrastruktureinrichtungen richten. In manchen Bereichen waren die Ergebnisse recht zufriedenstellend, in anderen dagegen weniger. Von Anfang an musste die UNMIK um eine verlässliche Energieversorgung kämpfen. Trotz substantieller technischer und finanzieller Hilfe der Geber, insbesondere der Gemeinschaft, und erheblicher Verbesserungen kommt es immer noch zu Stromausfällen und -abschaltungen. In anderen Bereichen sind deutlichere Verbesserungen zu erkennen: Der Flughafen von Pristina ist seit Januar 2000 wieder in Betrieb, und im Juni wurde mit größeren Straßeninstandsetzungsarbeiten begonnen. UNMIK und KFOR haben einige wichtige Eisenbahnverbindungen wiederhergestellt, ein internationaler und inländischer Postdienst wurde wiederaufgenommen, ein Mobilfunknetz wurde errichtet, und zurzeit werden umfangreiche Reparaturarbeiten am Telefonnetz des Kosovo durchgeführt.

Um den Wiederaufbauprozess effizienter zu gestalten, legte die UNMIK im April 2000 ein umfassendes Programm für öffentliche Investitionen vor ("Kosovo: Reconstruction 2000"). Darin wird der vorrangige Bedarf an Wiederaufbauinvestitionen während des Jahres 2000 in sämtlichen Sektoren im Einzelnen aufgeführt; es soll als Richtschnur für die Geberhilfen dienen und diese stärker koordinieren. So wurde eine spezielle Geber-Koordinierungseinheit bei der Wiederaufbauabteilung eingerichtet, die als Hauptansprechpartner für die Geber fungiert und mit der Verlängerung des Programms auf die nächsten Jahre beauftragt ist.

Die Gemeinschaftshilfen über die TAFKO und später die EAR sind in Abstimmung mit der UNMIK entwickelt worden. Die Agentur verwaltete 395 Mio. EUR in 2000, die am Jahresende mit einer zusätzlichen Rate über 175 Mio. EUR ergänzt wurde. Die Agentur ist folglich für die Implementierung eines Gesamtbetrages von 571 Mio. EUR in EC Hilfsprogrammen in Kosovo verantwortlich.

Die Entwicklung des Privatsektors wurde als besonders vorrangiger Bereich für die Transformation der kosovarischen Wirtschaft bezeichnet. Dabei geht die UNMIK mit einer Strategie vor, die u. a. in einem dem IAC im Mai 2000 vorgelegten "Weißbuch" festgelegt wurde und die eine Kombination aus Unterstützung der vorhandenen Unternehmen und Anreizen zur Gründung neuer Unternehmen vorsieht. Bei den bestehenden öffentlichen Unternehmen zielt die Strategie der UNMIK darauf ab, private Investoren durch Konzessionen, Pacht- oder Management-Verträge zu gewinnen. Erstes Beispiel für einen solchen Management-Vertrag, den die UNMIK auch für andere mittlere oder große Unternehmen abzuschließen hofft, ist der Vertrag mit der schweizerischen Holderbank für die Zementfabrik von Sharr. Danach soll eine zehnjährige Konzession für die Nutzung der Anlagen als Gegenleistung für substantielle Investitionen und industrielle Umstrukturierung erteilt werden. Ein wichtiger Bestandteil des Vertrages ist der Versuch, einen sozialen Konsens für diese Form der "Kommerzialisierung" dadurch herbeizuführen, dass ein Teil der Gewinne in einen Belegschaftsfonds eingezahlt wird. Mitte August wurde eine Vereinbarung zwischen der UNMIK und einer Gruppe großer Bergbauunternehmen unterzeichnet, wonach mit der Rehabilitation des Bergbau- und Hüttenkomplexes von Trepca im nördlichen Kosovo begonnen werden soll. Das Konsortium wird Instandsetzungsmaßnahmen durchführen einschließlich Reparatur oder Ersatz der Sicherheits- und Produktionsausrüstungen.

Andere wichtige Punkte des vor kurzem überarbeiteten "Weißbuchs" sind die kurzfristige Umstellung nicht-privater Unternehmen auf eine kommerzielle Basis, die Vollendung des Rechtsrahmens, die Festlegung von Eigentumsrechten und die Notwendigkeit, zu einem gesellschaftlichen Konsens in der Frage der Privatisierungen zu gelangen. Auf lange Sicht sollen öffentliche Unternehmen an eine "Unternehmensagentur Kosovo (KEA)" übertragen werden, die dann entscheiden wird, ob sie umstrukturiert und auf kommerzielle Basis umgestellt werden sollen. Bei der anhaltenden institutionellen Unsicherheit gestaltet sich die Privatisierung nach wie vor äußerst schwierig.

Bei der Festlegung eines angemessenen rechtlichen und institutionellen Rahmens für die Entwicklung des Privatsektors wurden weitere Fortschritte erzielt. So wurde beispielsweise die Registrierung von Unternehmen im Kosovo abgeschlossen (fast 26 000 Unternehmen wurden registriert), und die Ausarbeitung moderner Handelsgesetze ist bereits abgeschlossen oder weit gediehen.

Auf Empfehlung des IWF hat die im November 1999 eingesetzte Bank- und Zahlungsbehörde des Kosovo (BPK) bei der Errichtung des rechtlichen und regulatorischen Rahmens für ein solides Banken- und Zahlungsverkehrssystem erhebliche Fortschritte gemacht. Bei der Zulassung und Beaufsichtigung der Banken waren die Fortschritte rascher als erwartet. Die Zulassungsanträge für Banken und andere Mikro-Finanzinstitute wurden ausgearbeitet, ebenso Formblätter und Leitfäden, die die Antragstellung und Zulassung stark erleichtern sollen. Die BPK hat eine beträchtliche Anzahl von aufsichtlichen und aufsichtsrechtlichen Regelungen beschlossen, mit denen nun die wesentlichen Grundlagen einer modernen Bankaufsicht auf der Basis international bewährten Praktiken geschaffen sind. So müssen die zugelassenen Banken beispielsweise die internationalen Rechnungslegungsgrundsätze IAS anwenden und von unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft werden. Die BPK hat bereits mit der Ausbildung kosovarischen Bankaufsichtspersonals begonnen.

Bislang operiert die einzige zugelassene Bank im Kosovo ("Micro Enterprise Bank - MEB") offenbar reibungslos und erweitert ständig ihren Kundenkreis, ihre Produktpalette, die Zahl ihrer Mitarbeiter und deren Qualifikation. Die Bankaufsichtsabteilung der BPK hat den Prüfbericht für die MEB fertiggestellt. Außerdem hat die BPK sieben Bewerbern um eine Bankzulassung eine vorläufige Genehmigung erteilt, d. h. die Genehmigung zur Vorbereitung der Geschäftseröffnung. Aufgrund von Problemen der neuen Banken das entsprechende Kapital aufzubringen, der Notwendigkeit einige Hauptanteilseigner zu überprüfen und noch ungeklärter Eigentumsfragen hinsichtlich der Geschäftsräume gibt es keinen Hinweis, wann die endgültigen Lizenzen vergeben werden. Darüber hinaus hat die BPK neun Mikro-Finanzinstitute und Nichtbankengruppen die Genehmigung für ein begrenztes Einlagen- und Kleinstkreditgeschäft erteilt, womit im wesentlichen das nicht von den Banken erreichbare Marktsegment abgedeckt werden soll. Acht Institute haben ihre Arbeit bereits aufgenommen.

Außerdem hat die BPK ihr Zahlungsverkehrssystem weiter ausgebaut, um der UNMIK, der Zivilverwaltung des Kosovo und den NRO Zahlungsdienste anzubieten. Ein modernes, von Norwegen gestiftetes System wurde installiert und im Juli in den Dienst genommen. Die Mitarbeiterschulung ist im Gange. Die BPK hat die Bargeldeinfuhr und -verteilung innerhalb der Provinz übernommen. Mit den Vorbereitungen zur Umstellung von der DEM auf den Euro im Jahr 2002 wurde begonnen. Schließlich wird die BPK demnächst auch die Verantwortung für die Regulierung und Beaufsichtigung des Versicherungswesens übernehmen.

Ebenso wichtige institutionelle Entwicklungen sind von der UNMIK im fiskalischen Bereich gefördert worden. Die Errichtung der Zentralen Finanzbehörde (CFA) im November 1999 war ein erster wichtiger Schritt zur Einführung eines modernen Budgetmanagements. Die CFA, die später in die JIAS eingegliedert wurde, ist speziell für die Aufstellung und Ausführung des Haushalts für das Kosovo verantwortlich. Die Steuerverwaltung der UNMIK wurde offiziell im April 2000 errichtet. Seither wurde eine Organisationsstruktur auf der Grundlage der Steuerverwaltungsfunktionen aufgebaut (Bearbeitung der Steuererklärungen, Prüfung, Einziehung, Informationsdienst für Steuerzahler, Einsprüche usw.). Bis Ende Oktober wurden 151 lokale Bedienstete eingestellt und ausgebildet; in fünf Regionen wurden regionale Finanzämter und in zwei Gemeinden lokale Finanzämter eingerichtet. Zurzeit werden zwei Steuern - eine Steuer auf Restaurantumsätze und eine präsumtive Steuer - erhoben. Ende August 1999 wurde unter der Ägide der EC-Mission zur Unterstützung des Zollwesens im Kosovo (CAM-K) der UNMIK-Zolldienst errichtet. Er beschäftigt zurzeit 97 Zollbeamte, die durch Wachen und anderes Hilfspersonal unterstützt werden und im wesentlichen die Zölle an den internationalen Grenzübergangsstellen, der Verwaltungsgrenze (ABL) zu Montenegro und bei einem Zollamt im Inland erheben.

Nach einer ersten Phase, während der die CFA mit gewissen Problemen bei der Steigerung und Stabilisierung der Einnahmen sowie der Ausgabenkontrolle, insbesondere bei den Löhnen und Gehältern im öffentlichen Dienst und bei den Versorgungsbetrieben, zu kämpfen hatte, sind vor allem ab dem Sommer 2000 Anzeichen einer erheblichen Verbesserung der Haushaltslage zu erkennen. Die Steuereingänge entwickelten sich recht günstig und hatten Ende November 216,6 Mio. DEM erreicht. Auf der Ausgabenseite waren die tatsächlichen Ausgaben niedriger, als den jahresanteiligen Haushaltsansätzen entsprechen würde; die Gesamtausgaben beliefen sich im November 2000 auf 321,8 Mio. DEM. Im August wurden bestimmte Hauhaltsanpassungen eingeleitet, wobei veranschlagte Haushaltsmittel zwischen den Dienststellen umgeschichtet wurden und die Gesamtausgaben nahezu unverändert blieben (430,8 Mio. DEM). Vor diesem Hintergrund rechnet die CFA mit einem Defizit von rund 300 Mio. DEM im Jahr 2000, das vollständig durch externe Hilfen finanziert werden soll.

Der positiven Entwicklung der letzten Monate stehen bestimmte potentielle Risiken gegenüber. Die Einnahmen bestehen immer noch nahezu ausschließlich aus Zöllen, Verbrauchsteuern und einer allgemeinen Umsatzsteuer und dürften während der Wintermonate zurückgehen. Die Einführung einer an der Quelle abgezogenen Lohnsteuer von 15 % musste gestoppt werden, da die Vereinten Nationen eine Abweichung von der allgemein üblichen Praxis, die Bezüge der UN-Ortsbediensteten steuerlich freizustellen, ablehnten. Durch das Fehlen jeglicher Art von Besteuerung wird die Differenz zwischen den Bezügen der unmittelbar von den Vereinten Nationen beschäftigten Ortsbediensteten und der Mitarbeiter (einschließlich Richter und kosovarische Abteilungsleiter) der Lokalverwaltung von Kosovo noch verschärft. Ein weiterer Bereich, in dem die CFA besonders sorgfältig darauf achten musste, dass die Entwicklung nicht aus dem Ruder lief, war die Kontrolle der Ausgaben der wichtigsten bewirtschaftenden Dienststellen. Dies gilt insbesondere für die öffentlichen Versorgungsbetriebe, zumal den Energiesektor.

Was die Finanzmittel anbelangt, Belaufen sich die zugesagten Budgethilfen der Geber für das Jahr 2000 auf insgesamt rund 300 Mio. DEM (einschließlich zweckgebundener Hilfen von rund 100 Mio. DEM). Zum 30. November waren 90 % der zugesagten Mittel bereits ausgezahlt. Abgesehen von einem Übertrag von 29 Mio. DEM aus 1999 umfassen die unspezifizierten Budgethilfen rund 28 Mio. DEM von den USA, rund 8 Mio. DEM von Kanada, 15 Mio. DEM von Japan und 10 Mio. DEM von der Weltbank, insgesamt also 61 Mio. DEM. Die Gemeinschaft hat rund 88 Mio. DEM freigegeben (einschließlich 35 Mio. EUR der Sonderfinanzhilfe und 10 Mio. EUR, die aus dem Programm OBNOVA finanziert werden), und hatte 28 Mio. EUR für Energieeinfuhren vorgesehen, wovon ein Großteil vor dem Jahresende ausgezahlt worden ist. Der restliche Betrag stammt von anderen bilateralen Gebern. Im Hinblick auf die positiven budgetären Entwicklungen scheint es, dass die CFA gewisse Beträge auf den Haushalt 2001 übertragen konnte.

3. Aussichten 2001

Wie erwähnt hat sich die Wirtschaftstätigkeit nach Beendigung des Kosovokonflikts rasch belebt. In manchen Sektoren (z. B. bei Dienstleistungen) ist die Wirtschaftsleistung zur Zeit wahrscheinlich weit höher als je zuvor. Wenn sich auch die Erholung der Nachkriegszeit nur schwer quantifizieren lässt, rechnet man doch damit, dass sie sich fortsetzen wird. Der Bauboom dürfte unter dem Einfluss des mit Hilfe internationaler Geber finanzierten großangelegten Aufbauprogramms noch einige Jahre lang anhalten. Die internationale Präsenz im Kosovo (UN, KFOR, Regierungsinstitutionen, NROs usw.) stellt eine wichtige Einkommensquelle dar, und daran dürfte sich auch auf einige Zeit hinaus nichts ändern.

Nach vorläufigen Schätzungen des IWF ist in den nächsten Jahren mit BIP-Wachstumsraten in der Größenordnung von 10 - 15 % jährlich zu rechnen. Zwar werden diese Schätzungen revidiert werden müssen, sobald robustere statistische Zahlen vorliegen, aber sie stellen doch eine brauchbare Arbeitshypothese für eine mittelfristige Vorausschau dar. Selbstverständlich dürften die Entwicklungen in Belgrad diese Vorausschau beeinflussen.

Trotz eines gewissen Aufwärtsdrucks auf die Preise wird sich die Inflation voraussichtlich in gemäßigten Grenzen halten. Manche der bereits in Aussicht genommenen Reformmaßnahmen (Einführung der MwSt, Heraufsetzung von Verbrauchsteuern und Überprüfung der Zollsätze u. a. für Nahrungsmittelerzeugnisse) werden wahrscheinlich auf die Verbraucherpreise durchschlagen, wenngleich es vorläufig noch nicht möglich ist, Aussagen zu den genauen Auswirkungen zu treffen. Ein Aufwärtsdruck auf die Nahrungsmittelpreise könnte sich auch insofern ergeben, als die humanitäre Hilfe einschließlich der Nahrungsmittelhilfe in den nächsten Monaten auslaufen wird, wenngleich dies durch den erwarteten Anstieg der heimischen Agrarproduktion teilweise aufgefangen werden könnte.

Mit der Ausdehnung des Privatsektors werden neue Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen, was zum Rückgang der Arbeitslosigkeit beitragen wird. Angesichts der sehr hohen Arbeitslosenquote wird die Arbeitslosigkeit allerdings auf mittlere Sicht aller Voraussicht nach hoch bleiben.

Die mittelfristige Finanzstrategie der UNMIK trägt der Notwendigkeit Rechnung, einem selbstfinanzierten Haushalt näherzukommen, den Haushalt tragfähiger zu machen und die pauschalen Budgethilfen der Geber zu verringern. Auf der Einnahmenseite hat dies zur Folge, dass die Einnahmen aus Lokalsteuern durch Verbreiterung der Steuerbasis und Einführung einer Reihe neuer Steuern gesteigert werden. Neue Zoll- und Finanzbeamte sollen eingestellt werden, und außerdem soll mit geeigneten Maßnahmen für eine größere Steuermoral geworben werden. Auf der Ausgabenseite wird die UNMIK die Verwaltungsausgaben einschränken müssen, indem sie u.a. den Forderungen nach höheren Löhnen und Weiterbeschäftigung des umfangreichen Personals nicht nachgibt. Zwar werden im Jahr 2001 bestimmte Ausgaben für Waren und Dienstleistungen in Verbindung mit der Ersteinrichtung von Dienststellen zurückgehen, da man sich aber nunmehr den sozialen Problemen zuwenden muss, wird ein neuer Ausgabendruck entstehen. Die Förderung sozialer Stabilität durch Erziehung, Gesundheitsfürsorge und die Bereitstellung einer sozialen Grundversorgung werden weiterhin Vorrang genießen. Nach Angaben der CFA könnten die Übertragungen für die Sozialfürsorge - zusammen mit der Straßeninstandhaltung - erhebliche Mehrausgaben erfordern und werden den Druck zur Weiterentwicklung der Steuerbasis noch verstärken. Dies entspricht auch den Empfehlungen der Weltbank, die dazu rät, demnächst bestimmte Aspekte der sozialpolitischen Agenda in Angriff zu nehmen, auch mit Blick auf die geplante Zurückstutzung der humanitären Hilfe durch die Geber.

Vor diesem Hintergrund werden in dem Gesamthaushalt des Kosovo für 2001, der Ende Dezember verabschiedet wurde, Einnahmen aus lokalen Quellen in Höhe von fast 338 Mio. DEM veranschlagt (gegenüber einem für 2000 geschätzten Betrag von 210 Mio. DEM). Allerdings hängen diese Schätzungen entscheidend davon ab, ob die MwSt und die Einkommensteuer rechtzeitig eingeführt werden. Die Ausgaben werden den Projektionen zufolge etwa 500 Mio. DEM erreichen, wobei gewisse Umschichtungen zwischen den einzelnen Dienststellen vorgenommen wurden. Dazu wird es großer Anstrengungen bedürfen, um die Zahl der öffentlichen Bediensteten zu verringern und die gesamte Lohnsumme, insbesondere bei den Versorgungsunternehmen und den Bildungs- und Gesundheitsfürsorgeeinrichtungen, einzudämmen. Unter diesen Voraussetzungen und unter Berücksichtigung der Energieeinfuhren (entsprechend den Empfehlungen der Lenkungsgruppe auf Arbeitsebene (WLSG) [4]), würde das Defizit in der Größenordnung von etwa 180 Mio. DEM (ohne Kapitalaufwand) liegen.

[4] Die WLSG unterstützt die Hochrangige Lenkungsgruppe (HLSG) und besteht im wesentlichen aus Experten der G8 (Kanada, Frankreich, Deutschland, Italien, Japan, Russland, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten), dem EU-Vorsitz, den IFI (IMF, Weltbank, EBWE und EIB) und dem Stabilitätspakt. Sie wurde im Anschluss an den Gipfel von Köln von den Staats- und Regierungschefs eingesetzt, um den Koordinierungsprozess der Geber für wirtschaftlichen Wiederaufbau, Stabilisierung, Reformen und Entwicklung von Südosteuropa zu lenken. Den Vorsitz im HLSG/WLSG haben Weltbank und Europäische Kommission gemeinsam inne.

Schließlich legte die UNMIK ein neues öffentliches Investitionsprogramm für den Wiederaufbau (PRIP), das sich auf den Zeitraum 2001 - 2003 erstreckt. Das von der Weltbank unterstützte Programm baut auf dem PRIP 2000 auf. Allerdings werden nun genauere Kostenschätzungen für die einzelnen Projekte ausgearbeitet. Darüber hinaus wurde eine engere Verknüpfung des PRIP mit dem konsolidierten Haushalt des Kosovo hergestellt, um bereits bei Aufstellung des Haushaltsplans für Kohärenz und Vereinbarkeit zwischen vermögenswirksamen Ausgaben und fortlaufenden Ausgaben zu sorgen. Dies kann als erster Schritt der Bemühungen gewertet werden, die vermögenswirksamen Ausgaben zu gegebener Zeit in den ordentlichen Haushalt einzustellen.

4. Etwaige weitere Sonderfinanzhilfe der Gemeinschaft

Trotz beträchtlicher Fortschritte bei der Entwicklung einer inländischen Steuerbasis ist das Kosovo nach wie vor auf Finanzhilfen externer Geber angewiesen, um die wesentlichen Verwaltungsfunktionen wahrnehmen und einen soliden und stabilen Rahmen für die Wirtschaftsentwicklung schaffen zu können. Die Provinz kann keine Finanzhilfen aus IWF- oder Weltbankprogrammen erhalten. Außerdem ist sie nicht in der Lage, im Inland oder auf dem internationalen Finanzmarkt Kredite aufzunehmen.

Wenn keine externen Hilfen offizieller Geber in Form von verlorenen Zuschüssen gewährt werden, besteht unter diesen Umständen die Gefahr, dass die weiteren Fortschritte auf dem Wege zu einer modernen Marktwirtschaft und einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum ernstlich in Frage gestellt werden. Die unmittelbarste Folge wäre die Lähmung der administrativen Basisfunktionen (einschließlich des Gerichtswesens und der Steuererhebung) sowie eine starke Beeinträchtigung des Lebensstandards der Bevölkerung. Die wirtschaftliche, soziale und politische Stabilität nicht nur im Kosovo, sondern ganz allgemein in der Balkanregion würden in Gefahr geraten.

In Anbetracht all dessen erscheint es angezeigt, im Rahmen einer gemeinsamen Anstrengung der internationalen Gebergemeinschaft eine zweite Sonderfinanzhilfe für das Kosovo zur Verfügung zu stellen. Gegenüber einem budgetären Gesamtfinanzierungsbedarf für das Jahr 2001 von derzeit geschätzten etwa 180 Mio. DM (90 Mio. EUR), schlägt die Kommission daher eine weitere Sonderfinanzhilfe von bis zu 30 Mio. EUR in Form von verlorenen Zuschüssen vor. Diese Größenordnung scheint angesichts der für das Jahr 2001 veranschlagten Finanzierungslücke angemessen. Dabei wird auch berücksichtigt, dass die Kommission die Absicht hat, separat bis zu 20 Mio EUR vorzumerken, um gezielte Finanzhilfen in 2001 zu leisten, um Kosten für den Import von Elektrizität zu decken, falls diese entstehen.

Die Kommission hat vor Unterbreitung ihres Vorschlags den Wirtschafts- und Finanzausschuss angehört, der die Initiative unterstützt.

Die geplante Hilfe würde in mindestens zwei Tranchen freigegeben. Die tatsächliche Durchführung der Hilfe würde von der Erfuellung geeigneter makroökonomischer und strukturpolitischer Auflagen abhängig gemacht. Dazu gehört auch, dass die UNMIK ihre Anstrengungen zur Förderung des Wiederaufbauprozesses, Entwicklung des Privatsektors, Errichtung eines gesunden Banken- und Zahlungsverkehrssystems, Verbreiterung der Steuerbasis, Kontrolle der öffentlichen Ausgaben und Gewährleistung der Haushaltstransparenz fortsetzt.

2001/0045 (CNS)

Vorschlag für einen BESCHLUSS DES RATES Sonderfinanzhilfe für das Kosovo

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 308,

auf Vorschlag der Kommission [5],

[5] ABl. C ..., ..., S. ...

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments [6],

[6] ABl. C ..., ..., S. ...

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Die Kommission hat vor Unterbreitung ihres Vorschlags den Wirtschafts- und Finanzausschuss angehört.

(2) Am 10. Juni 1999 verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1244 (1999) [7], um bis zur Einigung über eine endgültige Regelung die Schaffung eines hohen Maßes an Autonomie und Selbstverwaltung im Kosovo innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien zu unterstützen.

[7] S/RES/1244 (1999), vom UN-Sicherheitsrat auf seiner 4011.Sitzung vom 10.Juni 1999 angenommene Entschließung.

(3) Auf der Grundlage der Resolution 1244 (1999) hat die internationale Gemeinschaft eine internationale Friedenssicherungstruppe (KFOR) und eine zivile Übergangsverwaltung unter Leitung der Vereinten Nationen im Kosovo (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo - UNMIK) eingesetzt.

(4) Die UNMIK umfasst vier Abteilungen ("Säulen"); die Europäische Union (EU) hat die Leitung [8] der vierten Abteilung übernommen, die für den wirtschaftlichen Wiederaufbau zuständig ist.

[8] "International civil presence in Kosovo: Report of the Secretary-General pursuant to Paragraph 10 of Security Council Resolution 1244 (1999), S/672, 12.Juni 1999, II.5.

(5) Die UNMIK hat Maßnahmen ergriffen, um die wichtigsten politischen Parteien und Volksgruppen im Kosovo in ihre Tätigkeit einzubeziehen, und tut dies auch weiterhin.

(6) Die UNMIK und insbesondere ihre Abteilung IV haben bei der Errichtung eines institutionellen, rechtlichen und politischen Rahmens, der der Schaffung einer gesunden, marktorientierten Wirtschaft dient, erhebliche Fortschritte erzielt. Die UNMIK hat ein funktionierendes Banken- und Zahlungsverkehrssystem geschaffen und die Entwicklung des Privatsektors gefördert. Auch bei der Entwicklung der Steuerbasis und der Kontrolle der Ausgaben ist die UNMIK vorangekommen.

(7) Die UNMIK hat eine Zentrale Finanzbehörde errichtet, die transparente und auf dem Grundsatz der Rechenschaftspflicht beruhende Verfahren für die Verwaltung des kosovarischen Haushalts gewährleisten soll.

(8) Auf der Grundlage von Schätzungen der UNMIK, die im Einvernehmen mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vorgelegt wurden, braucht das Kosovo externe Hilfen, um bei der Errichtung einer gesunden Marktwirtschaft und einer Zivilverwaltung weitere Fortschritte zu erzielen. Bis Ende 2001 würden externe Sonderfinanzhilfen von rund 90 Mio. EUR benötigt.

(9) Die UNMIK hat um eine Sonderfinanzhilfe nachgesucht; die internationale Gemeinschaft erachtet die Bereitstellung von externer Budgethilfe, gerecht zwischen den Gebern aufgeteilt, als wichtig, um die verbleibenden Finanzierungsbedürfnisse zu decken, die im von UNMIK für Kosovo erstellten Budget identifiziert wurden.

(10) Das Kosovo ist nicht in der Lage, im Inland oder auf dem internationalen Finanzmarkt Kredite aufzunehmen; es kommt nicht für eine Mitgliedschaft bei den Internationalen Finanzinstitutionen in Frage und kann deren herkömmliche Hilfsprogramme daher nicht in Anspruch nehmen.

(11) Wenngleich die Wirtschaftstätigkeit nach dem Konflikt wieder recht rasch in Gang gekommen ist, ist doch der wirtschaftliche Entwicklungsstand des Kosovo niedrig; sein Pro-Kopf-BIP ist Schätzungen zufolge niedriger als das anderer Länder dieser Region und gehört zu den niedrigsten in Europa.

(12) Der gegenwärtige niedrige Entwicklungsstand der Wirtschaft des Kosovo ist das Ergebnis einer langjährigen Vernachlässigung wie auch der konfliktbedingten Schäden, die nicht rasch zu beseitigen sind, sondern vielmehr über einen beträchtlichen Zeitraum hinweg verlässliche Hilfen erfordern, um tragfähige Institutionen zu errichten und ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum zu erreichen.

(13) Die Gemeinschaft hielt es für angezeigt, einen Beitrag zur finanziellen Entlastung des Kosovo unter den außergewöhnlich schwierigen Umständen zu leisten und hat bereits im Jahr 2000 eine Finanzhilfe über einen Betrag von 35 Mio. EUR in Form von verlorenen Zuschüssen zur Verfügung gestellt [9].

[9] Beschluss des Rates 2000/140/EG vom 14. Februar 2000, ABl. L 47 vom 19.2.2000, S. 28-29.

(14) Eine Finanzhilfe der Gemeinschaft, in Verbindung mit anderen Gebern, in Form von verlorenen Zuschüssen, die zur Unterstützung der Bevölkerung des Kosovo über die UNMIK zur Verfügung gestellt werden soll, bleibt die angemessene Maßnahme.

(15) Unbeschadet der Befugnisse der Haushaltsbehörde ist die Finanzhilfe Bestandteil der für Hilfen an das Kosovo insgesamt bereitgestellten Haushaltsmittel für das Jahr 2001und daher davon abhängig, dass die Mittel im Gesamthaushalt zur Verfügung stehen.

(16) Die Sonderfinanzhilfe sollte von der Europäischen Kommission verwaltet werden.

(17) Der Vertrag sieht nur in Artikel 308 Befugnisse für diesen Beschluss vor -

BESCHLIESST:

Artikel 1

1. Zusätzlich zu der vom Rat am 14 Februar 2000 bereits entschiedenen Finanzhilfe (2000/140/CE) stellt die Gemeinschaft der UNMIK eine Sonderfinanzhilfe in Form von verlorenen Zuschüssen von bis zu 30 Mio. EUR zur Verfügung, um die Finanzlage im Kosovo zu erleichtern, zur Einrichtung und Aufrechterhaltung wesentlicher Verwaltungsfunktionen beizutragen und die Entwicklung gesunder wirtschaftlicher Rahmenbedingungen zu unterstützen.

2. Die Kommission verwaltet die Hilfe in enger Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und im Einklang mit Vereinbarungen und Absprachen zwischen dem IWF und der UNMIK bzw. anderen international anerkannten Behörden des Kosovo.

Artikel 2

1. Die Kommission wird ermächtigt, mit der UNMIK nach Anhörung des Wirtschafts- und Finanzausschusses die wirtschaftlichen Auflagen zu vereinbaren, an die die Finanzhilfe geknüpft wird. Diese Auflagen müssen mit etwaigen Vereinbarungen nach Artikel 1 Absatz 2 im Einklang stehen.

2. Die Kommission überprüft in regelmäßigen Abständen in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss sowie in Verbindung mit IWF und Weltbank, ob die Wirtschaftspolitik im Kosovo den Zielen und wirtschaftspolitischen Auflagen dieser Finanzhilfe entspricht.

Artikel 3

1. Die Hilfe wird der UNMIK in mindestens zwei Teilbeträgen zur Verfügung gestellt. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2 wird der erste Teilbetrag auf der Grundlage einer Vereinbarung (Memorandum of Understanding) zwischen der UNMIK und der Gemeinschaft freigegeben.

2. Vorbehaltlich der Bestimmungen von Artikel 2 werden der zweite Teilbetrag und mögliche weiteren Teilbeträge freigegeben, sofern die wirtschaftspolitischen Auflagen nach Artikel 2 Absatz 2 erfolgreich erfuellt sind, jedoch frühestens drei Monate nach Freigabe des vorangegangenen Teilbetrags.

3. Die Mittel werden der UNMIK über die Zentrale Finanzbehörde ausschließlich zur Unterstützung des kosovarischen Haushaltsbedarfs zur Verfügung gestellt.

Artikel 4

Sämtliche Kosten, die der Gemeinschaft durch Beschluss und Durchführung der Maßnahme entstehen, die Gegenstand dieser Entscheidung ist, sind von der UNMIK zu tragen, sofern angemessen.

Artikel 5

Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat jährlichen Bericht über die Durchführung dieser Entscheidung und gibt eine Bewertung ihrer Durchführung ab.

Geschehen zu Brüssel,

Im Namen des Rates

Der Präsident

FINANZBOGEN

1. Bezeichnung der Massnahme

Sonderfinanzhilfe für das Kosovo.

2. Haushaltslinie

B7-548

3. Rechtsgrundlage

Geplante Ratsentscheidung aufgrund von Artikel 308 EG-Vertrag.

4. Bezeichnung der Massnahme

4.1 Allgemeines Ziel

Bereitstellung einer Sonderfinanzhilfe in Form von verlorenen Zuschüssen von bis zu 30 Mio. EUR an die UNMIK, da die außenwirtschaftliche Position des Kosovo in hohem Maße von externen Finanzhilfen offizieller Geber abhängt, mit dem Ziel, die Einrichtung, Wiederaufnahme bzw. Aufrechterhaltung grundlegender Verwaltungsfunktionen im Kosovo sicherzustellen.

4.2 Dauer der Maßnahme und ggf. Bestimmungen über ihre Erneuerung oder Verlängerung

Bis Ende 2001.

5. Einstufung der Ausgeben / Einnahmen

Nicht obligatorische Ausgaben.

6. Art der Ausgaben / Einnahmen

Verlorener Zuschuss (100 %ige Beihilfe), der in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Teilbeträgen freigegeben würde.

7. Finanzielle Auswirkungen

7.1 Berechnungsweise für die Gesamtkosten der Maßnahme (Verhältnis zwischen Einzel- und Gesamtkosten)

Die vom IWF und der Weltbank bestätigten gegenwärtigen Schätzungen der UNMIK, Abteilung IV, beziffern den externen Finanzbedarf des Kosovo für das Jahr 2001 auf insgesamt 90 Mio. EUR (ohne Kapitalaufwand). Es wird ein Gemeinschaftsbeitrag von bis zu 30 Mio. EUR vorgeschlagen zur Deckung eines wesentlichen Teils dieses Bedarfs. Es wird erwartet, dass die Differenz von anderen bilateralen Gebern aufgebracht wird.

7.2 Aufschlüsselung nach Kostenelementen - Fälligkeitsplan für Verpflichtungs- und Zahlungsermächtigungen

Mio. EUR (zu jeweiligen Preisen)

HAUSHALTSJAHR // 2001

Verpflichtungsermächtigungen // 30

Zahlungsermächtigungen // 30

8. Betrugsbekämpfungsmassnahmen

Die Mittel werden direkt an die Zentrale Finanzbehörde (CFA) des Kosovo ausgezahlt, die der Kontrolle durch die UNMIK-Abteilung IV untersteht, und zwar erst, nachdem die Kommissionsdienststellen in Absprache mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss und in Verbindung mit den Dienststellen von IWF und Weltbank festgestellt haben, dass die im Kosovo durchgeführten wirtschaftlichen und institutionellen Maßnahmen zufriedenstellend und die mit der Finanzhilfe verknüpften besonderen Auflagen erfuellt sind.

Die Hilfe unterliegt der Überprüfung, Kontrolle und Revision unter der Verantwortung des Europäischen Rechnungshofes und des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF).

9. Kostenwirksamkeitsanalyse

9.1 Begründung der Maßnahme

Durch Unterstützung der Anstrengungen zur Organisation des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und der wirtschaftlichen Entwicklung sowie zur Einrichtung einer gut funktionierenden Marktwirtschaft würde die Hilfe die Aussichten des Kosovo auf wirtschaftliche Erholung und künftiges Wachstum verbessern, zur Bewältigung der schweren wirtschaftlichen und sozialen Folgen einer mehr als ein Jahrzehnt währenden unzulänglichen Investitionstätigkeit und Vernachlässigung sowie der Feindseligkeiten des Jahres 1999 beitragen und die Abhängigkeit des Kosovo von externen Finanzmitteln mittel- und langfristig verringern.

9.2 Überwachung und Bewertung der Maßnahme

Bei der Finanzhilfe handelt es sich um eine Sondermaßnahme. Sie wird der UNMIK über die Zentrale Finanzbehörde zur Verfügung gestellt.

Die Kommissionsdienststellen werden die Maßnahme in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Wiederaufbauagentur für das Kosovo in Verbindung mit IWF und Weltbank überwachen und bewerten.

10. Verwaltungsausgaben (Teil A des Einzelplans III des Gesamthaushalts plans

Es handelt sich um eine Sondermaßnahme, durch die sich die Zahl der Kommissionsbediensteten und/oder andere Verwaltungsausgaben nicht erhöhen.

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