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Document 52001IE0931
Opinion of the Economic and Social Committee on "Bulgaria on the road to accession (Own-Initiative Opinion)"
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Bulgarien auf dem Weg zum Beitritt"
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Bulgarien auf dem Weg zum Beitritt"
ABl. C 260 vom 17.9.2001, p. 62–66
(ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Bulgarien auf dem Weg zum Beitritt"
Amtsblatt Nr. C 260 vom 17/09/2001 S. 0062 - 0066
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses zum Thema "Bulgarien auf dem Weg zum Beitritt" (2001/C 260/12) Der Wirtschafts- und Sozialausschuss beschloss am 13. Juli 2000, gemäß Artikel 23 Absatz 3 seiner Geschäftsordnung eine Stellungnahme zu dem vorgenannten Thema zu erarbeiten. Die mit der Vorbereitung der Arbeiten beauftragte Fachgruppe Außenbeziehungen nahm ihre Stellungnahme am 28. Juni 2001 an. Berichterstatter war Herr Etty. Der Wirtschafts- und Sozialausschuss verabschiedete auf seiner 383. Plenartagung am 11. und 12. Juli 2001 (Sitzung vom 11. Juli) mit 117 gegen 1 Stimme bei 1 Stimmenthaltung folgende Stellungnahme. 1. Einleitung 1.1. Nach dem Zusammenbruch des kommunistischen Regimes erfuhr Bulgarien einen besonders schwierigen Beginn seiner Übergangsphase hin zu Marktwirtschaft und Demokratie. Jahrelang herrschte eine erhebliche politische und wirtschaftliche Instabilität. Mit der Verabschiedung einer Currency-Board-Vereinbarung auf Vorschlag des Internationalen Währungsfonds wurden 1997 entscheidende Schritte unternommen, um diese Instabilität unter Kontrolle zu bringen. Im selben Jahr wählte das Land seine erste Regierung seit 1989, die ein gesamtes Vierjahresmandat vollenden konnte. 1.2. Neben großen inländischen Problemen wurden das Land und seine Nachbarn mit den Folgen des Kosovo-Krieges konfrontiert. Externe Faktoren, insbesondere die Instabilität des Balkans, sind für Bulgariens Entwicklung weiterhin ein Hemmschuh. Die Hoffnung und Erwartungen, dass der Stabilitätspakt dazu beitragen könnte, diese negativen Einfluesse zu lindern, haben sich nicht erfuellt. 1.3. Im Regelmäßigen Bericht 2000 der Kommission über die Fortschritte Bulgariens auf dem Weg zum Beitritt wurden erstmalig Fortschritte bei der Einhaltung der wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen festgestellt. Auch die Konsultation gemäß Artikel IV sowie der Fünfte Jahresbericht über Bulgarien für das Jahr 2000 des Internationalen Währungsfonds bewerteten die wirtschaftliche Leistung des Landes vorsichtig positiv. Einige Schlüsselindikatoren zeigen große Fortschritte an (Wachstum des BIP, steigende Ausfuhren, Verringerung der Außenschulden), und es wurde festgestellt, dass die Regierung die Inflation unter Kontrolle bekommt. Die Privatisierung ist in vollem Gange. 1.3.1. Andererseits sind fortdauernde Schwachstellen auszumachen, z. B. im Justiz- und Verwaltungssystem, beim Thema Korruption und den Auswirkungen dieser Faktoren auf das allgemeine Wirtschaftsklima. 1.3.2. Der wirtschaftliche Fortschritt in Bulgarien hat nicht dazu geführt, dass das sehr niedrige Lebensniveau angehoben oder die hohe Arbeitslosigkeit (die offiziell bei großen regionalen Unterschieden bei fast 20 % liegt) und die Armut gelindert werden konnten. 1.4. Die Parlamentswahlen vor Kurzem haben anscheinend die Stabilität der jungen Demokratie Bulgariens bestätigt. Allerdings könnte der Erfolg der Nationalen Bewegung für Simeon II. und die eindeutige Niederlage sowohl der regierenden Union der Demokratischen Kräfte als auch der oppositionellen bulgarischen Sozialistischen Partei durchaus als Ausdruck mangelnden Vertrauens in die Politiker und die politischen Parteien ausgelegt werden, wie dies einige Beobachter getan haben. Ob es der neuen Regierung gelingen wird, dies zu ändern, ist noch offen. Sollte dies nicht der Fall sein, geht das Land möglicherweise erneut einer ungewissen Zukunft entgegen. 1.5. Mit der Eröffnung der Beitrittsverhandlungen mit der Europäischen Union im Februar 2000 wurde ein wichtiges Ziel des postkommunistischen Bulgarien erreicht. Die Fortschritte hinsichtlich der politischen und wirtschaftlichen Kriterien von Kopenhagen wurden in dem Regelmäßigen Bericht der Europäischen Kommission über die Fortschritte auf dem Weg zum Beitritt verzeichnet. 1.6. In der vorliegenden Stellungnahme wird auf der Grundlage der Kommissionsergebnisse eigenständig bestimmt, welche Rolle die organisierte Zivilgesellschaft und insbesondere die wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen bei den Vorbereitungen Bulgariens auf die EU-Mitgliedschaft spielen. 1.7. Die bulgarische Regierung wie auch die EU haben ihr Interesse an einer aktiven Rolle der organisierten Zivilgesellschaft beider Seiten im Beitrittsprozess bekundet. Der Gemischte Beratende Ausschuss EU-Bulgarien, der gemäß dem Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Bulgarien gegründet wurde, ist seit Januar 1999 um eine Stärkung dieser Rolle bemüht; dabei hat er nicht nur die Probleme von gegenseitigem Interesse analysiert, sondern auch ein Kontaktnetz in Bulgarien und Brüssel aufgebaut und aktiviert. Letzteres umfasst neben den zuständigen Dienststellen der Europäischen Kommission und des Assoziierungsrates ebenfalls die größeren europäischen Verbände wirtschaftlicher und sozialer Interessengruppen. Mit dem Gemischten Parlamentarischen Ausschuss für Bulgarien wurden Arbeitskontakte aufgenommen. 1.8. Bereits vor dem Europäischen Rat von Helsinki konsultierte die Regierung die Interessengruppen zu wichtigen wirtschaftlichen und sozialen Fragen. 1.8.1. Unmittelbar nach dem Beschluss von Helsinki, Beitrittsverhandlungen mit Bulgarien zu eröffnen, richtete das Land einen speziellen Konsultationsmechanismus ein, um die organisierte Zivilgesellschaft in ihre Beitrittsvorbereitungen einzubeziehen. Dieser umfasst: - interministerielle Arbeitsgruppen zur Vorbereitung der Positionspapiere und Maßnahmen der Regierung zu den verschiedenen Kapiteln des Acquis, an denen die wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen mitwirken können; - ein für europäische Integration und internationale Finanzinstitute zuständiger Koordinierungsrat für europäische Integration unter Vorsitz des Stellvertretenden Außenministers; die größeren wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen sowie andere nichtstaatliche Organisationen (NRO) wurden um Mitwirkung gebeten; - Zugang zu besonderen Sitzungen bzw. Arbeitsgruppen für ca. 40 NRO und Forschungsinstitute, die gemeinsam ein "Europäisches Forum" gegründet haben. Forumsmitglieder, die einen Beitrag zur Vorbereitung der Verhandlungspositionen der Regierung leisten wollen, können auf Antrag teilnehmen. 1.8.2. Erklärtes Regierungsziel für all diese Maßnahmen sind eine größere Transparenz des Verhandlungsprozesses sowie eine Verbesserung der demokratischen Kontrolle und der Voraussetzungen für eine wirksame Umsetzung. 1.9. Neben den von der Regierung geschaffenen Konsultationsstrukturen hat das Parlament einen Ausschuss für Europafragen eingesetzt, der die Gesetzgebung hinsichtlich des europäischen Acquis beschleunigen soll. Dieser parlamentarische Ausschuss kann ebenfalls die wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen konsultieren. 1.10. Es ist recht eindeutig, welche Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften die wesentlichen Konsultationspartner der Regierung sind. 1.10.1. Auf Arbeitgeberseite sind der Bulgarische Industrieverband (BIA) und die Bulgarische Industrie- und Handelskammer (BCTI) die wichtigsten nationalen Verbände. Die meisten Einzelunternehmen gehören beiden an. Dasselbe gilt für die Mitglieder von Organisationen, die mittelständische Unternehmen, kleine Handwerksbetriebe sowie Großunternehmen vereinen. 1.10.2. Es gibt zwei große nationale Gewerkschaftsverbände: den Verband Unabhängiger Gewerkschaften in Bulgarien (KNSB) und den Arbeiterverband (Podkrepa). 1.10.3. Die vier genannten Organisationen nehmen aktiv an den Konsultationen teil. BIA, KNSB und Podkrepa sind im Gemischten Beratenden Ausschuss EU-Bulgarien vertreten. 1.10.4. Hinsichtlich anderer Interessengruppen ist die Lage komplizierter. Dies trifft insbesondere auf die Landwirtschaft zu. Nach eigenen Angaben konsultiert die Regierung derzeit über 70 Organisationen in diesem Bereich. Jedoch gehört dazu keiner der folgenden fünf nationalen Verbände (darunter einige mit hoher Mitgliederzahl): Der Bulgarische Bauernverband, die Union landwirtschaftlicher Genossenschaften, die Bulgarische Landwirtschaftskammer, die Zentrale Genossenschaftsunion und der Verband der Junglandwirte (eine Abteilung des Bulgarischen Bauernverbandes). Diese Organisationen sind ebenso wenig im Gemischten Beratenden Ausschuss EU-Bulgarien vertreten. 1.10.5. Es gibt eine große unabhängige nationale Verbraucherorganisation: den Verband der Verbraucher in Bulgarien (FCB). Vor zwei Jahren wurde der Bulgarische Nationale Verbraucherverband (BNCA) auf Initiative des damaligen Ministeriums für Fremdenverkehr und Handel gegründet. Alle im Gemischten Beratenden Ausschuss EU-Bulgarien vertretenen größeren wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen haben die Unabhängigkeit des BNCA in Frage gestellt. 1.10.6. Von den künftigen Gruppen des neu gegründeten Wirtschafts- und Sozialrates gehören Handwerker, Branchenvertreter, Umwelt- und Behindertenorganisationen derzeit nicht dem Gemischten Beratenden Ausschuss EU-Bulgarien an. 2. Der Konsultationsprozess: allgemeine Punkte 2.1. Eine echte Konsultation zur Wirtschafts- und Sozialpolitik ist eine Neuheit für Bulgarien. Dies muss bei der Bewertung der bisherigen Konsultationspraxis hinsichtlich des Beitritts berücksichtigt werden. Unter dem alten Regime waren die sogenannten wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen reine Sprachrohre der Partei und der politischen Elite. Die derzeitige Regierung ist zwar demokratisch gewählt, doch u. U. sind deren Haltung zu den Interessengruppen und ihre Erwartungen in Bezug auf den Zusatznutzen durch deren Konsultation weiterhin von einer mehr als 40-jährigen Kultur der kommunistischen Vergangenheit geprägt. 2.2. Ähnlich wie die Regierung werden viele Vertreter der Interessengruppen in bestimmtem Maße "Gefangene der Vergangenheit" sein. Von den Arbeitgeberverbänden, Gewerkschaften, Verbraucherverbänden, organisierten Landwirten usw. kann nicht erwartet werden, dass sie bereits genauso wie ihre Kollegen in den Ländern arbeiten, in denen Demokratie sowie zwei- und dreiseitiger Dialog eine lange Tradition besitzen. 2.3. Gegenwärtig mögen die Interessengruppen in Bulgarien weitaus politisierter als die entsprechenden Einrichtungen in der EU sein, die wohl gemerkt alles andere als "politisch neutral", aber grundsätzlich unabhängig von den politischen Parteien und/oder der Regierung sind. 2.3.1. Bei jeglicher Maßnahme zur Bewertung der Funktionsweise des Konsultationsprozesses und der Rolle, die die wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen bei der Vertretung der Meinungen und Anliegen ihrer Mitglieder sowie bei ihrer Mitwirkung an der Umsetzung des Acquis spielen können, muss dieser Kontext vollständig berücksichtigt werden. 2.3.2. Darüber hinaus sollte anerkannt werden, dass eine solche Bewertung nur dann sinnvoll ist, wenn die Ergebnisse mit denen anderer Beitrittsländer verglichen werden. 2.4. Nach dieser allgemeinen Hintergrundbestimmung sei zu dem Konsultationsprozess zunächst grundsätzlich gesagt, dass die künftige Mitgliedschaft Bulgariens in der EU auf allgemeine Zustimmung stößt. Alle großen politischen Parteien sind der Ansicht, dass es für Bulgarien keine Alternative zu dem Beitritt gibt. Der Beitritt wird in der Öffentlichkeit nur wenig diskutiert, was offensichtlich von den Betroffenen begrüßt wird. 2.4.1. Dies dürfte eher die generelle Auffassung widerspiegeln, dass die Erfuellung der Normen des Acquis eher eine rechtliche und administrative Aufgabe als die Bildung eines Konsenses über die verabschiedeten Rechtsvorschriften darstellt. 2.4.2. Für den Ausschuss ist diese unzureichende Diskussion besorgniserregend. Bulgarien wird hoffentlich beträchtlich vom EU-Beitritt profitieren. Aber der Anpassungsprozess wird gewiss auch zu schwerwiegenden Problemen führen. Es ist wichtig, dass sich die Bürger der beiden Seiten der Medaille voll bewusst sind. 2.5. Auffällig ist, dass in den letzten Jahren zahlreiche Gesetze zur Umsetzung des Acquis ohne einen entsprechenden Umsetzungsplan verabschiedet wurden. 2.6. Seit ihrer Einsetzung hat die Regierung etwa 20 Positionspapiere zu den Kapiteln des Acquis verfasst. Bis dato wurden Verhandlungen mit der EU über 19 Kapitel eingeleitet, zehn davon wurden provisorisch abgeschlossen. 2.7. Zwar besteht die Konsultationspraxis erst seit relativ kurzer Zeit und umfassen die betroffenen Kapitel nur einen begrenzten Acquis, dessen Übernahme nicht so große Probleme wie künftig etwa die Kapitel über Sozialpolitik und Beschäftigung bzw. Landwirtschaft aufwirft, doch scheint es nunmehr eine ausreichende Grundlage für vorsichtige vorläufige Schlussfolgerungen zu geben. Gleichwohl ist es verfrüht, Tendenzen zu bestimmen; dies wird jedoch zu einem späteren Zeitpunkt wichtig werden. 2.7.1. Erstens scheint es sich bei den seit Anfang 2000 bestehenden ausgefeilten Systemen zur Konsultation der wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen um eine im Wesentlichen formale Struktur zu handeln. 2.7.2. Zweitens waren die Konsultationen bis dato offenbar nicht sehr intensiv. Die Positionspapierentwürfe der Regierung für die Verhandlungen mit der EU wurden den konsultierten Organisationen nicht immer zur Verfügung gestellt, jedenfalls nicht allen. Es ist nicht immer eindeutig, welche Organisationen eingeladen sind und welche Auswahlkriterien gelten. Mitunter beklagen die konsultierten Parteien, dass ihre Ansichten weder erörtert noch berücksichtigt würden. 2.8. Die bulgarische Regierung hat für keines der 194 Kapitel des Acquis, über die derzeit verhandelt wird, eine Folgenabschätzung vorgenommen, die den konsultierten Organisationen als Orientierungshilfe dienen könnte. Dasselbe gilt für die zusätzlichen Kapitel, die noch nicht eröffnet sind, zu denen allerdings bereits ein Positionspapier angefertigt wurde, u. a. auch das wichtige Papier zur Landwirtschaft. Folgenabschätzungen sind ein wesentliches Instrument für diejenigen, die von den Veränderungen infolge der Umsetzung des Acquis besonders betroffen sind. Ohne diese Abschätzungen werden sie ihre Standpunkte sowie ihre mögliche Rolle im Umsetzungsprozess nur schwer festlegen können. 2.9. Generell wurden die zentralen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen auf nationaler Ebene sehr regelmäßig konsultiert. Mit Ausnahme der zweitgrößten zentralen Gewerkschaft Podkrepa scheinen diese Organisationen recht zufrieden mit der Gelegenheit zur Meinungsäußerung und mit ihrem Einfluss auf die Regierung zu sein. Dennoch sind sie besorgt, was ihre eigene Fähigkeit zu zweckdienlichen Beiträgen betrifft. So bezog sich die KNSB darauf, dass sie nur in 50 % der von der Regierung eingesetzten Arbeitsgruppen mitwirken könne. Dies ist mitunter auf ihre mangelnde Erfahrung zurückzuführen. Bisweilen ist die Erfahrung vorhanden, doch werden die Sachverständigen bei den EU-Texten mit unüberwindlichen sprachlichen Hürden konfrontiert. 2.9.1. Ein Teil der Mitglieder dieser Organisationen scheint nicht so zufrieden wie ihre nationale Führung zu sein. Auf Arbeitgeberseite (insbesondere bei den Vertretern des Mittelstands und des Handwerks) bestehen Befürchtungen, dass im Rahmen der Konsultationen vorrangig auf zentraler (branchenübergreifender) und nationaler Ebene festgelegte Standpunkte berücksichtigt werden. Ihrer Meinung nach müssen bestimmte sektorielle Ansichten und Interessen außerhalb der Hauptstadt ebenfalls widergespiegelt werden. 3. Der Konsultationsprozess: besondere Punkte 3.1. Was insbesondere die Konsultationen zum Acquis über Verbraucher- und Gesundheitsschutz (Verhandlungen mittlerweile vorläufig abgeschlossen) anbelangt, steht die größte Verbraucherorganisation, FCB, den nunmehr geltenden grundlegenden Bestimmungen sehr kritisch gegenüber, sowohl was die Schutzregelungen als auch die gesetzlich vorgesehenen Umsetzungs- und Durchsetzungsmechanismen betrifft. Die FCB beklagt, sie sei nicht ausreichend konsultiert worden, die Konsultation sei rein formaler Art und die Regierung habe ihre Verbesserungsvorschläge völlig ignoriert, die vollständig mit dem entsprechenden Acquis übereinstimmten. Sie sei höchst überrascht und enttäuscht, dass die Europäische Union offensichtlich mit der Gesetzgebungspraxis der Regierung zufrieden sei. Sie zeigte sich besorgt darüber, dass die Regierung erhebliche rechtliche Schwachstellen hinter der scheinbaren Zufriedenheit der Kommission verbergen könne und wolle. 3.1.1. Ein weiterer wesentlicher Kritikpunkt des Verbraucherverbandes betrifft die mangelnde Bereitschaft der Regierung, mit unabhängigen Organisationen unterschiedlicher Ansichten zusammenzuarbeiten. Ihnen zufolge werden abweichende Standpunkte als "feindliche Akte" ausgelegt (ähnliche Kommentare - nicht zu Verbraucherfragen, sondern zur Sozialpolitik - machte der Gewerkschaftsbund Podkrepa). 3.2. Was die Konsultationen über das Kapitel Kleine und Mittlere Unternehmen (ebenfalls vorläufig abgeschlossen) betrifft, wurden die generell mangelnde Berücksichtigung grundsätzlicher sektorspezifischer Probleme und die Erarbeitung und Verabschiedung des Sekundärrechts ohne vorherige Konsultation der einschlägigen Interessengruppen kritisiert. 3.3. Fünf große nationale Verbände landwirtschaftlicher Erzeuger stellen fest, dass sie überhaupt nicht von der Regierung konsultiert worden seien, als sie das vor kurzem fertiggestellte Positionspapier zum landwirtschaftlichen Acquis erarbeitet habe. 3.3.1. Ihnen zufolge habe die Regierung verschiedene kleinere, regionale und auch lokale Organisationen konsultiert, von denen einige erst kürzlich gegründet worden seien, sowie Denkfabriken und Forschungsinstitute, die dem Landwirtschaftsministerium nahe stehen und von ihm subventioniert werden. Diese könnten nicht als Vertreter der Zivilgesellschaft angesehen werden. 3.3.2. Diese Praxis, die sich auffällig von einer vermeintlichen früheren Tendenz unterscheidet, die Konsultationen auf zentrale, landesweit operierende Organisationen zu beschränken, erklärten sie mit politischen Beweggründen der Regierung. Sie übten starke Kritik im Hinblick auf die Transparenz des Prozesses. Zu der Behauptung der Regierung, alle Standpunkte könnten auf der Website des Landwirtschaftsministeriums nachgelesen werden, merkten sie an, dass lediglich das endgültige Positionspapier auf der Website erscheine. 3.3.3. Während der jüngsten Arbeiten des Gemischten Beratenden Ausschusses EU-Bulgarien zu Landwirtschaftsfragen im Zusammenhang mit der Integration Bulgariens in die EU hat der Präsident des Verbandes der Genossenschaften in Bulgarien (PMRCA), der die landwirtschaftlichen Interessengruppen im Gemischten Beratenden Ausschuss vertritt, keine derartige Kritik geäußert. 3.4. Der Ausschuss hatte keine Gelegenheit, die sozioökonomischen Aspekte zweier Probleme zu untersuchen, denen im Fortschrittsbericht der Kommission besondere Bedeutung beigemessen wird: die Lage der Minderheiten in Bulgarien und die Reaktoren eins bis vier des Atomkraftwerks in Kozloduy. 3.4.1. Was die Minderheiten und insbesondere die Roma angeht, hat der Ausschuss den Eindruck gewonnen, dass die sozioökonomischen Interessengruppen an der Suche nach Lösungen für die von der Europäischen Kommission dargelegten Schwierigkeiten bisher kaum beteiligt wurden. Seiner Ansicht nach sind bestimmte Aspekte des Minderheitenproblems für die Interessengruppen in Bulgarien relevant, insbesondere für die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften (z. B. Arbeitsmarktpolitik, berufliche Bildung). Der Ausschuss würde eine künftige stärkere Beteiligung der entsprechenden Einrichtungen begrüßen. Die Regierung könnte in ihren eigenen Bemühungen von einer solchen Mitwirkung profitieren. 3.4.2. Die geplanten Schließungen im Atomkraftwerk von Kozloduy werden erhebliche Folgen für die Gemeinde und ihre Umgebung haben. Tausende von Arbeitsplätzen dürften verloren gehen. Der Ausschuss plädiert dafür, dass die Lokalbehörden, die lokalen und nationalen Arbeitgeber(verbände) und Gewerkschaften sowie die einschlägigen NRO vollständig an den Bemühungen der Regierung und der Kommission zur Abmilderung der daraus resultierenden wirtschaftlichen und sozialen Notlage beteiligt werden. Selbstverständlich werden die mit den Schließungen zusammenhängenden Arbeiten neue Arbeitsplätze schaffen, doch ist zu diesem Zeitpunkt noch unklar, in welchem Maße sie die Verluste hinreichend ausgleichen werden. 4. Schlussfolgerungen Offensichtlich hat die Regierung die wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen bisher nur wenig an den Vorbereitungen Bulgariens auf die EU-Mitgliedschaft beteiligt. Jedoch besteht kein Grund zu der Annahme, dass Bulgarien in dieser Hinsicht schlechter als die anderen Beitrittsländer dasteht. Der Ausschuss war bemüht, die derzeitige Lage gerecht und konkret darzustellen. Die erörterten Strukturen und Praktiken sind noch zu neu, um Tendenzen feststellen zu können. Die genaue Verfolgung der Entwicklungen und die Förderung positiver Elemente werden eine wichtige Aufgabe für die Zukunft sein. Generell wiesen die bisherigen Konsultationen der wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen zu der beitrittsbezogenen Regierungspolitik folgende Merkmale auf: 4.1. sie waren nicht so systematisch und umfassend wie die bestehenden Strukturen und die Absichtserklärungen erwarten lassen; 4.2. sie waren recht formell, in einigen Fällen u. U. gar virtuell; 4.3. ihnen fehlte eine eigene Grundlage: es wurden keine Schlüsselinstrumente für fundierte Konsultationen (wie Folgenabschätzungen) entwickelt; 4.4. sie waren nicht eindeutig, was die von der Regierung für Einladungen verwandten Kriterien betrifft (mit Ausnahme der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände); 4.5. sie fanden auf relativ hoher, allgemeiner Ebene statt; 4.6. kritische Standpunkte zu den Regierungspolitiken - bzw. -plänen wurden außer Acht gelassen; 4.7. sie zeigten vorrangig eine technokratische und streng juristische Arbeitsweise der Regierung, die nicht mit einem Ansatz verknüpft war, der auch die Problemermittlung und Problemlösung umfasste; 4.8. sie wurden mitunter durch mangelnde Kapazitäten beider konsultierten Organisationen beeinträchtigt. 5. Empfehlungen 5.1. Die Regierung sollte: - gemeinsam mit den wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen die Qualität des bisherigen Konsultationsprozesses bewerten und daraus Schlussfolgerungen für künftige Verbesserungen ziehen; - unter Einbeziehung der wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen Folgenabschätzungen der Einführung des gemeinschaftlichen Acquis durchführen; - diese Gruppen nicht nur an der Vorbereitung ihrer künftigen erweiterungsbezogenen Legislativarbeit, sondern auch an der Kontrolle der praktischen Umsetzung des EU-Acquis beteiligen; - zusammen mit den Interessengruppen die Bereiche des Acquis ermitteln, in denen diese bei der praktischen Umsetzung eine Rolle spielen könnten, und den für sie geeignetesten Weg zu dieser Rolle anstreben; - den Wirtschafts- und Sozialausschuss vollständig in Bulgariens Beitrittsvorbereitungen einbeziehen. 5.2. Die wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen sollten: - die durch das ACCESS-Programm der Europäischen Kommission geschaffenen Möglichkeiten des Kompetenzaufbaus nutzen; - in enger Zusammenarbeit mit den einschlägigen europäischen Branchenverbänden Lösungen für die Probleme anstreben, die aufgrund der Vielzahl wirtschaftlicher und sozialer Interessengruppen in einigen Bereichen eine wirksame Mitwirkung der organisierten Zivilgesellschaft an dem Beitrittsprozess beeinträchtigen; - den Dialog mit den europäischen Branchenverbänden hinsichtlich ihres Beitrags zum Konsultationsprozess einleiten, insbesondere mit Blick auf die Kapitel des Acquis, die für sie sowie ihre Pendants in der EU von großer Bedeutung sind. 5.3. Die Europäische Kommission sollte: - die Ansichten der wirtschaftlichen und sozialen Interessengruppen zu den Fortschritten Bulgariens in ihre künftigen Regelmäßigen Berichte aufnehmen. Brüssel, den 11. Juli 2001. Der Präsident des Wirtschafts- und Sozialausschusses Göke Frerichs