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Document 52001AR0282

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003"

ABl. C 107 vom 3.5.2002, p. 108–110 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001AR0282

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003"

Amtsblatt Nr. C 107 vom 03/05/2002 S. 0108 - 0110


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003"

(2002/C 107/31)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den Vorschlag für einen Beschluss des Rates über das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 (KOM(2001) 271 endg. - 2001/0116 COD),

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 2. Juli 2001, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 265 Absatz 1 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 12. Juni 2001, die Fachkommission 5 "Sozialpolitik, Gesundheitswesen, Verbraucherschutz, Forschung, Fremdenverkehr" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf die Resolution der Vereinten Nationen über die Chancengleichheit für Behinderte aus dem Jahr 1993 und die Standardregeln der Vereinten Nationen zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (von der Generalversammlung der Vereinten Nationen in ihrer 48. Sitzung verabschiedet, Resolution 48/96 und Anhang vom 20. Dezember 1993, (http://www.un.org/esa/socdev/enable/dissrfr0.htm),

gestützt auf die Entschließung des Rates vom 20. Dezember 1996 zur Chancengleichheit für Behinderte(1),

gestützt auf die Entschließung des Rates vom 17. Juni 1999 betreffend gleiche Beschäftigungschancen für behinderte Menschen(2),

gestützt auf die Richtlinie des Rates vom 27. November 2000 zur Festlegung eines allgemeinen Rahmens für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf sowie ein Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierungen(3),

gestützt auf seine Stellungnahme vom April 2000 zum Thema "Bekämpfung von Diskriminierungen" [CdR 513/1999 fin(4)],

gestützt auf seine Stellungnahme vom Dezember 2000 "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen" [CdR 301/2000(5)],

gestützt auf die Entschließung des Europäischen Parlaments "Auf dem Weg zu einem Europa ohne Hindernisse für Menschen mit Behinderungen" (A5-0084/2001),

aufgrund der Präsidiumssitzung des Ausschusses der Regionen vom 3. April 2001, in der die Mitglieder übereinkamen, den Aktionsplan des AdR zur Förderung der Chancengleichheit auf alle unter Artikel 13 des Amsterdamer Vertrags angeführten unterrepräsentierten Gruppen auszudehnen, sodass die Zusammensetzung des Sekretariats stärker die Vielfalt der europäischen Gesellschaft widerspiegelt, als deren Vertretungsorgan sich der Ausschuss versteht,

gestützt auf den von der Fachkommission 5 am 10. September 2001 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 282/2001 rev.) (Berichterstatter: Herr Brown (UK/AE), Vorsitzender des Stadtrates von Clackmannanshire),

In Erwägung nachstehender Gründe:

- Die Chancengleichheit zählt zu den politischen Prioritäten des Ausschusses der Regionen,

- das für 2003 geplante Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen würde den 10. Jahrestag der Resolution der Vereinten Nationen für die Chancengleichheit für Behinderte markieren,

- das mangelnde Problembewusstsein und Verständnis für Behinderungen in der breiten Öffentlichkeit stellt das Haupthindernis für die volle und unterschiedslose Eingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft dar,

- gemäß einer Eurobarometer-Erhebung vom April 2001 fordern die meisten EU-Bürger verstärkte Maßnahmen für eine bessere Eingliederung behinderter Menschen in die Gesellschaft und nach Ansicht von 66 % der Befragten aus den 15 Mitgliedstaaten tragen die lokalen Gebietskörperschaften in Wahrheit die Verantwortung dafür, dass Behinderten der Zugang zu öffentlichen Räumen erleichtert wird,

- den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften kommt eine wichtige Rolle als Ausbilder, Arbeitgeber, Dienstleistungserbringer, Käufer von Waren und Dienstleistungen, Meinungsbildner und Innovationsbeschleuniger sowie eine Vorbildfunktion für die Anwendung bewährter Methoden zu,

- die Organisation des Europäischen Jahres der Menschen mit Behinderungen und die Auswahl von förderfähigen Projekten liegt in der Verantwortlichkeit einzelstaatlicher Koordinierungsstellen, die sich nach den Plänen der Europäischen Kommission aus "Vertretern der zuständigen Ministerien, der Behindertenorganisationen sowie wichtiger Teile der Gesellschaft" zusammensetzen, jedoch nicht unbedingt Vertreter der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften umfassen,

- der Evaluierungsbericht des Europäischen Jahres gegen Rassismus zeigt auf, dass ein erfolgreiches Europäisches Jahr als Ausgangspunkt dienen und die Fundamente für künftige langfristige Maßnahmen legen sollte. Der Schlüssel zum Erfolg ist die Verknüpfung der Aktionsdynamik auf europäischer Ebene mit entsprechenden Maßnahmen in den Mitgliedstaaten. Der Erfolg des Europäischen Jahres hängt daher in erster Linie von der Bereitschaft und Fähigkeit der Partner auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene ab, aktiv zu diesem Jahr beizutragen. Außerdem zeigen die Erfahrungswerte aus vergangenen Internationalen Jahren, dass die Einbindung sämtlicher Beteiligter in die Vorbereitung und Umsetzung der Maßnahmen von entscheidender Bedeutung ist. Die uneingeschränkte und aktive Teilnahme der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften und von Behindertenorganisationen ist deshalb notwendig,

- unter den Mitgliedern, in den politischen Dienststellen und im Sekretariat des Ausschusses der Regionen sind Behinderte unterrepräsentiert;

verabschiedete auf seiner 41. Plenartagung vom 14. und 15. November 2001 (Sitzung vom 15. November) einstimmig folgende Stellungnahme.

Der Ausschuss der Regionen

1. bekräftigt sein Bekenntnis zur Chancengleichheit, in diesem Zusammenhang für Behinderte, die er als Menschenrecht begreift;

2. begrüßt den Vorschlag zur Ausrufung des Jahres 2003 zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen und bekräftigt seinen Standpunkt (CdR 301/2000), dass diese Aktion die elementare und aktive Rolle unterstreichen wird, die behinderte Mitbürger in der Europäischen Union spielen können, und dazu beitragen wird, die besonderen Probleme dieser Bevölkerungsgruppe herauszustellen. Das Europäische Jahr sollte in eine detaillierte Strategie eingebettet werden, mit dem Ziel, die Bedürfnisse Behinderter stärker ins Bewusstsein zu rücken und zu ihrer Integration in Wirtschaft und Gesellschaft beizutragen;

3. ist der Ansicht, dass 12 Millionen Euro für sämtliche Maßnahmen in den 15 Mitgliedstaaten nicht ausreichen, insbesondere angesichts der Tatsache, dass die Teilnahme von Menschen mit Behinderungen an bestimmten Aktionen mit bedeutenden Mehrkosten verbunden ist, um ihnen gleichberechtigten Zugang zu gewährleisten (persönliche Assistenten, Verdolmetschung in die Zeichensprache, leicht zu lesendes Informationsmaterial, zusätzliche Kosten für behindertengerechte Sitzungsräumlichkeiten und Hotelzimmer usw.);

4. fordert die Europäische Kommission auf, im Rahmen des Europäischen Jahres einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Behindertenthematik vorzulegen, der mit der kürzlich verabschiedeten Richtlinie zum Thema Rasse und ethnische Herkunft im Einklang steht;

5. unterstützt die Forderung des Europäischen Parlaments, im Jahr 2004 ein spezifisches Aktionsprogramm für behinderte Menschen aufzustellen, um ein Follow-up der Tätigkeiten des Europäischen Jahres zu gewährleisten;

6. vertritt die Auffassung, dass das Europäische Jahr eine ausgezeichnete Gelegenheit bietet, das Bewusstsein und Verständnis der breiten Öffentlichkeit für die Probleme behinderter Menschen zu schärfen und die Beziehungen zwischen den Akteuren auf lokaler und regionaler Ebene zu verbessern;

7. ist der Ansicht, dass alle wichtigen Akteure, einschließlich der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, in den nationalen Koordinierungsstellen vertreten sein sollten;

8. befürwortet die Einrichtung regionaler Koordinierungsstellen als mögliches Instrument zur Schaffung lokaler und regionaler Partnerschaften;

9. fordert die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften auf, sich klar zum Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen zu bekennen und folglich im Rahmen der diesbezüglichen Aktivitäten Mittel für örtliche Behindertenprojekte bereitzustellen. Besonderer Anstrengungen bedarf es, um schwerst- oder mehrfach behinderte Personen in diese Maßnahmen einzubinden;

10. verpflichtet sich zu prüfen, wie die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften unmittelbar mit den örtlichen Organisationen des Behindertensektors zusammenarbeiten können, um die Möglichkeiten des Europäischen Jahres voll auszuschöpfen und Maßnahmen zur Förderung der Standardregeln der Vereinten Nationen auf regionaler und lokaler Ebene auf den Weg zu bringen;

11. hält das Europäische Jahr für eine ausgezeichnete Gelegenheit, eine Studie über bewährte Methoden zu erstellen, die von lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in Behindertenfragen angewandt werden: als Arbeitgeber (z. B. vorbildliche Lösungen für Chancengleichheit), als Dienstleistungsanbieter (z. B. im Bildungswesen), als repräsentatives Organ (z. B. Förderung der Teilnahme behinderter Menschen an der Politik); fordert die Europäische Kommission auf, eine solche Studie durchzuführen oder in Auftrag zu geben;

12. verpflichtet sich, während des Europäischen Jahres 2003 in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Behindertenforum eine öffentliche Anhörung oder Konferenz zum Thema Behindertenpolitik zu veranstalten, um die Beziehungen zwischen der europäischen Behindertenbewegung und den lokalen und regionalen Gebietskörperschaften Europas zu intensivieren;

13. schlägt angesichts der wichtigen Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vor, dass Redner und Vertreter des AdR in die auf Gemeinschaftsebene durchgeführten Aktivitäten im Rahmen des Europäischen Jahres eingebunden werden sollten;

14. fordert den Rat (als Ernennungsorgan) sowie die Mitgliedstaaten und die anderen am Nominierungsprozess beteiligten Gremien auf, für eine bessere Repräsentanz der AdR-Mitglieder in der nächsten Mandatsperiode, die das Europäische Jahr der Menschen mit Behinderungen umfasst, Sorge zu tragen;

15. fordert die europäischen Institutionen auf, in den Bereichen Personal- und Infrastrukturpolitik sowie Zugänglichkeit der Gebäude sowie Arbeitsmarkt, Ausbildung und Mitwirkungsformen Aktionspläne für Behinderte zu erarbeiten; schlägt vor, dass die Institutionen ihre diesbezüglichen Fortschritte im Rahmen jährlicher gemeinsamer Berichte evaluieren sollten; weist seinen Generalsekretär an, Kontakt mit den anderen Institutionen aufzunehmen, um diesen Prozess in die Wege zu leiten und die Behindertenthematik in den Aktionsplan des AdR zur Förderung der Chancengleichheit aufzunehmen, wie dies in der Präsidiumssitzung vom 3. April 2001 gefordert wurde;

16. erneuert seine Aufforderung an das Ausschusspräsidium (CdR 301/2000), eine fachkommissionsübergreifende Arbeitsgruppe "Chancengleichheit" einzurichten, deren Zuständigkeitsbereich sämtliche unter Artikel 13 des Vertrags angeführten Bevölkerungsgruppen abdeckt, oder einen Mechanismus zu schaffen, der eine vergleichbare Funktion erfuellt.

Brüssel, den 15. November 2001.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert

(1) ABl. C 12 vom 13.1.1997.

(2) ABl. C 186 vom 2.7.1999, S. 3.

(3) Richtlinie des Rates 2000/78/EG und mit dem Beschluss des Rates 2000/750/EG eingerichtetes Aktionsprogramm der Gemeinschaft zur Unterstützung und Ergänzung gesetzlicher Maßnahmen auf Ebene der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten, ABl. L 303 vom 2.12.2000, S. 16 und 23.

(4) ABl. C 226 vom 8.8.2000, S. 1.

(5) ABl. C 144 vom 16.5.2001, S. 67.

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