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Document 52001AR0202

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Energieprofil von Gebäuden"

ABl. C 107 vom 3.5.2002, p. 76–78 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

52001AR0202

Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Energieprofil von Gebäuden"

Amtsblatt Nr. C 107 vom 03/05/2002 S. 0076 - 0078


Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Energieprofil von Gebäuden"

(2002/C 107/23)

DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

gestützt auf den "Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Energieprofil von Gebäuden" [KOM (2001) 226 endg. - 2001/0098 (COD)],

aufgrund des Beschlusses des Rates vom 6. Juni 2001, den Ausschuss der Regionen gemäß Artikel 175 Absatz 3 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

aufgrund des Beschlusses seines Präsidiums vom 12. Juni 2001, die Fachkommission 4 "Raumordnung, Städtefragen, Energie, Umwelt" mit der Erarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an den Rat und das Parlament "Vorbereitungen für die Umsetzung des Kyoto-Protokolls" (CdR 295/99 fin)(1),

gestützt auf seine Stellungnahme zu dem "Vorschlag der Kommission für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen im Elektrizitätsbinnenmarkt" (CdR 191/2000 fin)(2),

gestützt auf seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission an den Rat, das Europäische Parlament, den Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über einen Aktionsplan zur Verbesserung der Energieeffizienz in der Europäischen Gemeinschaft (CdR 270/2000 fin)(3),

gestützt auf den von der Fachkommission 4 am 8. Oktober 2001 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 202/2001 rev.) (Berichterstatterin: Frau McNamara, Mitglied des Grafschaftsrats von Cork, IRL/AE),

in der Erwägung dass Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erfuellung der von der Union in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen zur Senkung der Umweltbelastung leistet;

verabschiedete auf seiner 41. Plenartagung am 14. und 15. November 2001 (Sitzung vom 15. November) einstimmig folgende Stellungnahme.

Standpunkte des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

1. begrüßt den Kommissionsvorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über das Energieprofil von Gebäuden;

2. stimmt zu, dass Energieeffizienz einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und zur Erfuellung der von der Union in Kyoto eingegangenen Verpflichtungen zur Senkung der Umweltbelastung leistet, und empfiehlt der Kommission, sich auch weiterhin verstärkt für die Verwirklichung dieses Ziels zu engagieren;

3. befürwortet die Absicht der Kommission, die Energieeffizienz in der Europäischen Union zu verbessern, was zu einer nachhaltigeren Energiepolitik und einer verbesserten Versorgungssicherheit führen und eine merkliche Verringerung der Treibhausgasemissionen mit Blick auf das in Kyoto vereinbarte Klimaschutzziel ermöglichen wird;

4. hebt hervor, dass der Aktionsplan im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip so angelegt ist, dass die Maßnahmen der Mitgliedstaaten ergänzt und verstärkt werden;

5. unterstreicht, dass sich die Kommunalbehörden in einer besonders vorteilhaften Position auf Ebene der Verbraucher befinden, was die Raumordnungs- und Bauvorschriften, die Durchsetzung von Vorschriften und sonstige politische Maßnahmen angeht;

6. hebt das Beschäftigungsförderungspotential der vorgeschlagenen Richtlinie hervor;

7. begrüßt die Flexibilität des Vorschlags hinsichtlich bestehender Gebäude, vor allem im Hinblick auf Baudenkmäler und andere problematische Bauwerke, wo energieeffizienzsteigernde Maßnahmen an der Gebäudehülle möglicherweise nicht angebracht bzw. nicht durchführbar sind;

8. befürwortet den Ansatz, dass gezielt auf Verbesserungen der Gebäudehülle abgehoben wird, fordert die Kommission jedoch nachdrücklich auf, das Energieetikettierungssystem zu stärken und sich für Rechtsvorschriften einzusetzen, die die Unternehmen zur Herstellung energieeffizienterer Anlagen bewegen;

9. begrüßt, dass öffentliche bzw. der Öffentlichkeit zugängliche Gebäude in dieser Richtlinie prioritär behandelt werden, und betont, dass die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften in dieser Hinsicht eine besondere Rolle spielen;

10. befürwortet Initiativen zur Harmonisierung der Maßnahmen der Mitgliedstaaten zur Steigerung der Energieeffizienz und weist darauf hin, dass dies ein Schritt hin zu einem kohärenteren Ansatz in einem weiter gefassten europäischen Kontext ist;

Empfehlungen des Ausschusses der Regionen

Der Ausschuss der Regionen

11. fordert die Kommission auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Beitrittsländer die Rechtsvorschriften über die Energieeffizienz gleichzeitig mit den derzeitigen Mitgliedstaaten umsetzen;

12. betont die Notwendigkeit schrittweiser Maßnahmen, ist sich jedoch darüber im Klaren, dass die Rechtsvorschriften rasch umgesetzt werden müssen - zwar müssen die Maßnahmen zeitlich gestaffelt durchgeführt werden, aber die bereits vorgeschlagene Frist darf dadurch nicht in Frage gestellt werden;

13. weist darauf hin, dass die Energiezertifizierung öffentlicher Gebäude mit Gesundheits- und Sicherheitsaspekten gekoppelt werden muss, und unterstreicht in diesem Zusammenhang, dass die Richtlinie zu der Einbeziehung von Energie- und Umweltzielen in andere Politikbereiche beitragen muss;

14. macht darauf aufmerksam, dass die Energieeffizienz von Wohngebäuden, die Eigentum der öffentlichen Hand sind, verbessert werden muss, da die Bewohner dieser Gebäude häufiger als andere Probleme damit haben dürften, die Energiekosten zu bezahlen;

15. ersucht die Kommission, die Richtlinie dahingehend auszuweiten, dass die Lebensdauerberechnung der Gebäudehülle mit aufgenommen wird, um deren Auswirkungen auf den Kohlenstoffkreislauf zu demonstrieren. Auf diese Weise würde sichergestellt, dass sich sowohl die Verbraucher wie auch die Aufsichtsbehörden deutlicher der Auswirkungen der in den Gebäudehüllen verwendeten Produkte auf den Kohlenstoffkreislauf bewusst werden;

16. fordert die Kommission auf, weiterhin die Nutzung der vor Ort verfügbaren Energieträger zu fördern, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf den erneuerbaren Energiequellen liegen sollte;

17. begrüßt den Vorschlag der Kommission, eine gemeinsame Methode für die Entwicklung integrierter Normen für Energieprofile festzulegen, und spricht sich für die umgehende Anwendung dieser Normen auf neue Gebäude sowie auf bestimmte bestehende Gebäude bei deren Renovierung aus;

18. unterstützt die vorgeschlagenen Zertifizierungssysteme für neue und bestehende Gebäude auf der Grundlage dieser neuen Normen und fordert, dass nicht nur einzelne Gebäude aufgenommen werden sollten, sondern auch diejenigen Gebäude innerhalb desselben Gebiets, deren Gesamtfläche mehr als 1000 m2 beträgt;

19. regt an, dass die Mitgliedstaaten und gegebenenfalls die Kommunalbehörden Rechtsvorschriften vorschlagen, die hinsichtlich der Energienutzung in einem Gebäude einen finanziellen Anreiz für den Eigentümer des Gebäudes vorsehen und außerdem diejenigen Gebäudeeigentümer belohnen, die passive Solartechnik einbauen lassen;

20. dringt darauf, dass die Kommission Programme wie z. B. das SAVE-Programm um konkrete Maßnahmen wie z. B. die Nachrüstung von Gebäuden erweitert und damit den möglicherweise notwendigen Anstoß gibt, um die Umsetzung der Richtlinie in Gang zu bringen;

21. angesichts der Auswirkungen, die die Richtlinie für öffentlich zugängliche Gebäude und für im Besitz der Kommunen befindliche Wohngebäude haben wird, empfiehlt er die Einführung von Programmen, die ein spezifisches Tätigkeitsfeld für die lokalen und regionalen Gebietskörperschaften vorsehen;

22. unterstreicht die Notwendigkeit, die Beitrittsvorbereitungen auszuweiten, insbesondere was Energieaudits, die Einrichtung regionaler und lokaler Energiebüros sowie konkrete Maßnahmen angeht;

23. weist die Kommission auf die zentrale Rolle der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften beim Energiemanagement hin und betont in diesem Zusammenhang insbesondere die wichtige Funktion der im Rahmen des SAVE-Programms eingerichteten Energieagenturen bei der Unterstützung der Umsetzung dieser Richtlinie in Städten, Regionen und auf Inseln in der gesamten EU und in den Beitrittländern;

24. unterstreicht, dass bei fehlender Harmonisierung in den Fällen, in denen einige Mitgliedstaaten die Rechtsvorschriften vor den anderen anwenden, sichergestellt werden muss, dass der Handel zwischen den Mitgliedstaaten dadurch nicht beeinträchtigt wird.

Brüssel, den 15. November 2001.

Der Präsident

des Ausschusses der Regionen

Jos Chabert

(1) ABl. C 57 vom 29.2.2000, S. 81.

(2) ABl. C 22 vom 24.1.2001, S. 27.

(3) ABl. C 144 vom 16.5.2001, S. 17.

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