Choose the experimental features you want to try

This document is an excerpt from the EUR-Lex website

Document 52001AR0182

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)"

    ABl. C 107 vom 3.5.2002, p. 54–56 (ES, DA, DE, EL, EN, FR, IT, NL, PT, FI, SV)

    52001AR0182

    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)"

    Amtsblatt Nr. C 107 vom 03/05/2002 S. 0054 - 0056


    Stellungnahme des Ausschusses der Regionen zu dem "Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS)"

    (2002/C 107/17)

    DER AUSSCHUSS DER REGIONEN,

    gestützt auf den Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS), KOM(2001) 83 endg. - 2001/0046 (COD),

    aufgrund des Beschlusses des Rates vom 12. März 2001, den Ausschuss gemäß Artikel 265 Absatz 1 EGV um Stellungnahme zu dieser Vorlage zu ersuchen,

    aufgrund des Beschlusses seines Präsidenten vom 16. Mai 2001, die Fachkommission 1 "Regionalpolitik, Strukturfonds, wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt, grenzüberschreitende und interregionale Zusammenarbeit" mit der Ausarbeitung dieser Stellungnahme zu beauftragen,

    gestützt auf seine Stellungnahme vom 15. Februar 2001 zum Thema "Die Struktur und die Ziele der europäischen Regionalpolitik im Zuge von Erweiterung und Globalisierung: Eröffnung der Debatte" (CdR 157/2000 fin)(1),

    gestützt auf den von der Fachkommission 1 am 4. Oktober 2001 angenommenen Stellungnahmeentwurf (CdR 182/2001 rev. 1 - Berichterstatter: Herr Martini, Präsident der Region Toskana, I/PSE),

    in Erwägung folgender Gründe:

    - Seit geraumer Zeit verwenden die regionalen und lokalen Behörden, die für die Umsetzung zahlreicher europäischer Politiken zuständig sind, die Eurostat-Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik als Grundlage für die Festlegung der Interventionsgebiete der Strukturfonds wie auch für die konkrete Durchführung der Programme und zur Bewertung von deren Auswirkungen.

    - Die Regionalstatistiken bilden einen Eckpfeiler des europäischen statistischen Systems; sie werden von einem breiten Spektrum von Nutzern für vielfältige Zwecke verwendet. Die Regionaldaten der Mitgliedstaaten werden u. a. für eine rationale und kohärente Zuweisung der Strukturfondsmittel eingesetzt. Daher bilden die Regionalstatistiken die objektive statistische Grundlage für wichtige politische Entscheidungen.

    - Da bisher keine Rechtsgrundlage für die gemeinsame Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik (im Folgenden NUTS genannt) vorhanden war, gewährten entsprechende Verweise in den Programmen keine Rechtssicherheit, und die unlängst bei der NUTS-Einteilung in verschiedenen Ländern vorgenommenen Änderungen haben in einigen Fällen Spannungen und Meinungsverschiedenheiten verursacht.

    - Da bisher auch keine Kriterien vorlagen, die die Regeln der Zusammenstellung und Aktualisierung des Systems im Einzelnen beschrieben und festgelegt hätten, waren "gentlemen's agreements" zwischen den Mitgliedstaaten und Eurostat erforderlich, die bisweilen nur nach langen und schwierigen Verhandlungen erzielt werden konnten und in einigen Fällen von anderen Mitgliedstaaten nicht sehr positiv aufgenommen wurden. So haben die unlängst vorgenommenen Änderungen der NUTS-Klassifikation zu einigen Spannungen zwischen der Kommission und den betroffenen nationalen Statistikämtern geführt.

    - Das Ergebnis dieser im Laufe der Zeit schrittweise zustande gekommenen Vereinbarungen hat in der Europäischen Union zu erheblichen Ungleichgewichten bei der statistischen Einteilung auf den verschiedenen NUTS-Ebenen geführt.

    - Mit Blick auf den EU-Beitritt neuer Mitgliedstaaten erscheint es sehr zweckmäßig, die Kriterien zur Festlegung der Gebietseinheiten für die Statistik (NUTS) zu bestimmen, um eine kohärente regionale Untergliederung des Staatsgebiets zu statistischen Zwecken auch in den Beitrittsländern durchführen zu können;

    verabschiedete auf seiner 41. Plenartagung am 14. und 15. November 2001 (Sitzung vom 15. November) folgende Stellungnahme.

    Der Ausschuss der Regionen

    1. nimmt die Initiative der Europäischen Kommission zur Kenntnis, eine Verordnung über die Schaffung einer gemeinsamen Klassifikation der Gebietseinheiten für die Statistik vorzuschlagen, und begrüßt diese Initiative als einen weiteren wichtigen Schritt der europäischen Einigung. Wenngleich es sich um einen rein technischen Aspekt zu handeln scheint, hat diese Klassifikation wichtige Auswirkungen auf die lokale und regionale Verwaltung;

    2. schließt sich den von der Kommission und Eurostat angeführten Begründungen des Vorschlags an: Regionalstatistiken bilden die objektive statistische Grundlage wichtiger politischer Entscheidungen;

    3. befürwortet den Grundsatz, dass die in den Mitgliedstaaten bestehenden Verwaltungseinheiten das erste Kriterium zur Festlegung der Regionen darstellen, und hält es auch für zweckmäßig, beim Nichtvorhandensein von Verwaltungseinheiten geeigneter Größe für eine bestimmte NUTS-Ebene diese NUTS-Ebene durch Aggregation einer angemessenen Zahl bestehender kleinerer Verwaltungseinheiten zu bilden;

    4. regt an, als Kriterium zur Festlegung der NUTS-Gebietseinheiten nicht nur die Bevölkerungszahl, sondern auch noch weitere Parameter wie z. B. die Fläche, die Verwaltungsstrukturen oder die Bevölkerungsdichte zu verwenden;

    5. bekräftigt auf jeden Fall, dass innerhalb von Bundesstaaten und Ländern, deren Regionen mit weitreichenden Befugnissen und Autonomierechten ausgestattet sind, die Regionen selbst als Gebietseinheiten der Ebene NUTS 1 eingestuft werden müssen, wie es bei Deutschland und Belgien der Fall ist;

    6. äußert Vorbehalte hinsichtlich des politischen Ansatzes, den die Kommission in ihrem Verordnungsvorschlag verfolgt, indem sie den derzeitigen Stand der Untergliederung der Mitgliedstaaten in NUTS-Gebietseinheiten festschreiben will; diese Untergliederung ergibt sich aus den Entwicklungen der letzten 20 Jahre, sodass damit die Anomalie enormer Größenunterschiede der NUTS-Gebietseinheiten der derzeitigen 15 Mitgliedstaaten für die Zukunft festgeschrieben würde;

    7. äußert schwere Bedenken gegen die Festlegung der Durchschnittsgrößen (Ober- und Untergrenzen) für die Bevölkerungszahl, durch welche die verschiedenen institutionalisierten Gebietskörperschaften den einzelnen NUTS-Ebenen zugeordnet werden sollen, da solche statistischen Durchschnittsangaben fast immer von den tatsächlichen Gegebenheiten im Einzelfall abweichen, und vor allem, weil der Anwendung dieses technischen Kriteriums größere Bedeutung beigemessen wird als dem grundlegenden Kriterium der institutionellen Autonomie der jeweiligen Gebietskörperschaft;

    8. hält in diesem Zusammenhang die Vorgehensweise der Kommission für widersprüchlich, was den Stand der derzeitigen Klassifizierung für die 15 Mitgliedstaaten und die beabsichtigte Einteilung der künftigen neuen Mitgliedstaaten anbelangt. Für die Bewerberländer werden NUTS-2-Gebietseinheiten vorgeschlagen, die überall in etwa gleich groß sind, was den in dem Verordnungsvorschlag angeführten Grundsätzen der Anwendbarkeit und Einheitlichkeit der Statistiken entspricht, wogegen für die derzeitigen 15 Mitgliedstaaten die Anomalie einer Einteilung in Gebiete von sehr unterschiedlicher Größe festgeschrieben wird, sowohl auf der Ebene der einzelnen Mitgliedstaaten als auch der EU insgesamt;

    9. hebt hervor, dass die Bewerberländer bei der Bildung von Gebietseinheiten nicht ausschließlich von statistischen Merkmalen und der statistischen Bedeutung ausgehen dürfen. Vielmehr müssen der Bildung der Gebietseinheiten demokratisch geführte Kommunen zugrunde liegen.

    10. bedauert die mangelnde Anerkennung der Sonderlage der Inseln und regt eine zutreffendere Anerkennung des statistischen und geographischen Gewichts der Inselregionen sowie der geographisch vom europäischen Kontinent getrennten, ultraperipheren Regionen an, natürlich ohne dabei so weit zu gehen, dass bei der NUTS-Einteilung die der Küste vorgelagerten kleinen Inseln als eigenständige Gebietseinheiten betrachtet werden;

    11. fordert nachdrücklich, die grundlegende Gebietseinheit der wirtschaftlichen und sozialen Organisation aller derzeitigen und künftigen EU-Mitgliedstaaten, nämlich die Gemeinde oder gegebenenfalls die Gemeindeverwaltung oder den Gemeindebezirk als NUTS-5-Ebene in die europäische Gebietseinteilung für die Statistik aufzunehmen und dadurch allen Gemeinden der EU die Grundelemente der Identifikation zu liefern, sodass die europäischen Politiken konkret an die Bürger und die Gebietskörperschaften angenähert werden. Insofern wäre es vielleicht sinnvoll, eine Zwischenebene NUTS 4 einzuführen, die Gruppen von Gemeinden oder Gemeindebezirken umfasste, die allgemeine Merkmale wie Bevölkerung, Bevölkerungsdichte, Einkommen, Wirtschaftsaktivität oder Bildungsniveau gemein haben;

    12. betrachtet den Vorschlag von Kommission und Eurostat als politisch zu farblos und allzu sehr auf die technische Ebene beschränkt und schlägt daher vor, zwischen den derzeitigen Mitgliedstaaten eine breite und eingehende Debatte über die Gebietseinteilung zu führen, an der das Europäische Parlament, das unmittelbar durch das Mitentscheidungsverfahren betroffen ist, und die einzelstaatlichen Statistikämter uneingeschränkt beteiligt werden;

    13. in diesem Sinne schlägt der Ausschuss der Regionen auch angesichts der mangelnden Dringlichkeit dieser Verordnung, die erst zum Zeitpunkt des ersten Beitritts von Bewerberländern in Kraft sein muss, vor, in Zusammenarbeit mit den AdR-Mitgliedern und den regionalen und lokalen Gebietskörperschaften sowie deren amtlichen Statistikstellen in der gesamten Europäischen Union sowie in Zusammenarbeit mit dem Europäischen Parlament, den einzelstaatlichen Statistikämtern und den Kommissionsdienststellen zu überprüfen, ob die derzeitige NUTS-Klassifikation den Herausforderungen und Anforderungen genügt, die sich in Hinblick auf die institutionelle Reform der EU und auf die Erneuerung der Gemeinschaftspolitiken für die Zeit nach 2006 stellen.

    Brüssel, den 15. November 2001.

    Der Präsident

    des Ausschusses der Regionen

    Jos Chabert

    (1) ABl. C 148 vom 10.5.2001, S. 25.

    Top