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Document 32015D1143

Durchführungsbeschluss (EU) 2015/1143 der Kommission vom 13. Juli 2015 über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und in nationalen Verfahren der Fundstelle der Norm EN 60335-2-15:2002 „Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung“ gemäß der Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

ABl. L 185 vom 14.7.2015, p. 23–25 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2015/1143/oj

14.7.2015   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 185/23


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1143 DER KOMMISSION

vom 13. Juli 2015

über die mit einer Einschränkung versehene Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union und in nationalen Verfahren der Fundstelle der Norm EN 60335-2-15:2002 „Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung“ gemäß der Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates

(Text von Bedeutung für den EWR)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Richtlinie 2006/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten betreffend elektrische Betriebsmittel zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen (1), insbesondere auf Artikel 5 Absatz 2 und Absatz 3,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2012 zur europäischen Normung, zur Änderung der Richtlinien 89/686/EWG und 93/15/EWG des Rates sowie der Richtlinien 94/9/EG, 94/25/EG, 95/16/EG, 97/23/EG, 98/34/EG, 2004/22/EG, 2007/23/EG, 2009/23/EG und 2009/105/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung des Beschlusses 87/95/EWG des Rates und des Beschlusses Nr. 1673/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (2), insbesondere auf Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b,

gestützt auf die Stellungnahme der Arbeitsgruppe für die Niederspannungsrichtlinie,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Entspricht eine nationale Norm zur Umsetzung einer harmonisierten Norm, deren Fundstelle im Amtsblatt der Europäischen Union und in nationalen Verfahren veröffentlicht worden ist, einem oder mehreren Teilen der Sicherheits- und Gesundheitsziele gemäß Anhang I der Richtlinie 2006/95/EG, wird bei nach dieser Norm gebauten elektrischen Betriebsmitteln zur Verwendung innerhalb bestimmter Spannungsgrenzen davon ausgegangen, dass sie den betreffenden Sicherheitszielen genügen.

(2)

Zypern hat im September 2014 einen förmlichen Einwand gegen die Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012: „Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Sicherheit — Teil 2-15: Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung“ eingelegt.

(3)

In dem förmlichen Einwand Zyperns heißt es, dass die Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012, keine besonderen Bestimmungen für Kaffee oder für Haushaltsgeräte, die dazu bestimmt sind oder erfahrungsgemäß dafür verwendet werden, bestimmte Arten von Kaffee zuzubereiten oder bestimmte Flüssigkeiten (z. B. Milch) zu erhitzen, enthält. Das fragliche Elektrogerät besteht aus einem offenen Topf mit einem inliegenden Heizelement auf dem Boden und einem Handgriff. Das Heizelement wird eingeschaltet, indem der Topf auf ein Sockelelement mit runder elektrischer Steckverbindung gesetzt wird, ähnlich der von handelsüblichen Wasserkochern. Der gemahlene Kaffee steigt vor dem Kochen im Topf auf, und aufgrund der im Gerät gespeicherten Wärmeenergie fließt der Kaffee über, selbst wenn der Betrieb später unterbrochen oder das Gerät vom Sockelelement genommen wird. Bei Erhitzung von Milch kommt es in ähnlicher Weise zu einem Überlaufen. Infolgedessen besteht die Gefahr schwerer Verbrennungen, wenn die siedende Flüssigkeit mit der Haut von Nutzern oder von sich neben diesen aufhaltenden Kindern in Kontakt kommt, und die Norm als solche lässt keine Vermutung der Konformität mit der Richtlinie 2006/95/EG zu.

(4)

Nach Prüfung der Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012, kam die Kommission zusammen mit den Vertretern der Arbeitsgruppe für die Niederspannungsrichtlinie zu dem Schluss, dass die Norm nicht den Sicherheitszielen nach Anhang I Nummer 1 Buchstabe d in Verbindung mit Nummer 2 Buchstabe b der Richtlinie 2006/95/EG entspricht.

(5)

Unter Berücksichtigung der zu verbessernden Sicherheitsaspekte und bis zu einer sachdienlichen Überarbeitung dieser Norm sollte für die Veröffentlichung der Fundstelle der Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012, im Amtsblatt der Europäischen Union und in nationalen Verfahren ein entsprechender Warnhinweis vorgesehen werden.

(6)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des nach Artikel 22 der Verordnung (EU) Nr. 1025/2012 eingerichteten Ausschusses —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Die Fundstelle der Norm EN 60335-2-15:2002, zuletzt geändert durch A11:2012, „Elektrische Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Sicherheit — Teil 2-15: Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung“ wird im Amtsblatt der Europäischen Union und in nationalen Verfahren mit Einschränkung gemäß dem Anhang veröffentlicht.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Brüssel, den 13. Juli 2015

Für die Kommission

Der Präsident

Jean-Claude JUNCKER


(1)  ABl. L 374 vom 27.12.2006, S. 10.

(2)  ABl. L 316 vom 14.11.2012, S. 12.


ANHANG

Veröffentlichung von Titeln und Fundstellen der harmonisierten europäischen Norm EN 60335-2-15:2002 gemäß der Richtlinie 2006/95/EG

ENO (1)

Referenz und Titel der harmonisierten Norm

(und Referenzdokument)

Referenz der ersetzten Norm

Datum der Beendigung der Konformitätsvermutung für die ersetzte Norm

Anmerkung 1

Cenelec

EN 60335-2-15:2002

Sicherheit elektrischer Geräte für den Hausgebrauch und ähnliche Zwecke — Teil 2-15: Besondere Anforderungen für Geräte zur Flüssigkeitserhitzung

IEC 60335-2-15:2002

EN 60335-2-15:1996

+ A1:1999

+ A1:2000

Datum abgelaufen

(1.7.2007)

Anmerkung 2.1

EN 60335-2-15:2002/A1:2005

IEC 60335-2-15:2002/A1:2005

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(1.9.2008)

EN 60335-2-15:2002/A2:2008

IEC 60335-2-15:2002/A2:2008

Anmerkung 3

Datum abgelaufen

(1.8.2013)

EN 60335-2-15:2002/A11:2012

Anmerkung 3

23.1.2015

EN 60335-2-15:2002/A11:2012/AC:2013

 

 

EN 60335-2-15:2002/AC:2006

 

 

Einschränkung: Aufgrund dieser Veröffentlichung kann bei Geräten, die dazu bestimmt sind oder erfahrungsgemäß dafür verwendet werden, bestimmte Arten von Kaffee zuzubereiten oder bestimmte Flüssigkeiten (z. B. Milch) zu erhitzen, wobei sich der Kaffee oder die anderen Flüssigkeiten bei der Erwärmung ausdehnen, insbesondere im Hinblick auf die Gefahren, die sich aus dem Überlaufen von heißem Kaffee oder anderen heißen Flüssigkeiten ergeben, nicht von einer Übereinstimmung mit den Sicherheitszielen nach Anhang I Nummer 1 Buchstabe d in Verbindung mit Anhang I Nummer 2 Buchstabe b der Richtlinie 2006/95/EG ausgegangen werden.


(1)  ENO: Europäische Normungsorganisation:

Cenelec: Avenue Marnix 17, B-1000, Brüssel, Tel. +32 25196871; Fax +32 25196919 (http://www.cenelec.eu)

Anmerkung 1: In der Regel ist das Datum des Erlöschens der Konformitätsvermutung das Datum der Zurücknahme („Dow“), das von der europäischen Normungsorganisation bestimmt wird, aber die Benutzer dieser Normen werden darauf aufmerksam gemacht, dass dies in bestimmten Ausnahmefällen anders sein kann.

Anmerkung 2.1: Die neue (oder geänderte) Norm hat den gleichen Anwendungsbereich wie die ersetzte Norm. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.

Anmerkung 3: Bei Änderungen setzt sich die betroffene Norm aus EN CCCCC:YYYY, ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, und der zitierten neuen Änderung zusammen. Die ersetzte Norm besteht folglich aus EN CCCCC:YYYY und ihren vorangegangenen Änderungen, falls vorhanden, jedoch ohne die zitierte neue Änderung. Ab dem festgelegten Datum besteht für die ersetzte Norm nicht mehr die Vermutung der Konformität mit den grundsätzlichen oder weiteren Anforderungen der einschlägigen Rechtsvorschriften der Union.


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