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Document 32014R1057
Council Implementing Regulation (EU) No 1057/2014 of 8 October 2014 implementing Article 11(1) and (4) of Regulation (EU) No 753/2011 concerning restrictive measures directed against certain individuals, groups, undertakings and entities in view of the situation in Afghanistan
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1057/2014 des Rates vom 8. Oktober 2014 zur Durchführung des Artikels 11 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1057/2014 des Rates vom 8. Oktober 2014 zur Durchführung des Artikels 11 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
ABl. L 293 vom 9.10.2014, p. 1–11
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
9.10.2014 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 293/1 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1057/2014 DES RATES
vom 8. Oktober 2014
zur Durchführung des Artikels 11 Absätze 1 und 4 der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 des Rates vom 1. August 2011 über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen angesichts der Lage in Afghanistan (1), insbesondere auf Artikel 11 Absätze 1 und 4,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Am 1. August 2011 hat der Rat die Verordnung (EU) Nr. 753/2011 angenommen. |
(2) |
Am 11. Februar, 18. März, 16. Mai, 30. Juli sowie 20. August 2014 hat der Ausschuss des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, der gemäß Nummer 30 der Resolution 1988 (2011) des Sicherheitsrats eingesetzt wurde, die Liste der Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, aktualisiert und geändert. |
(3) |
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 sollte entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 wird nach Maßgabe des Anhangs der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Luxemburg am 8. Oktober 2014.
Im Namen des Rates
Der Präsident
M. LUPI
(1) ABl. L 199 vom 2.8.2011, S. 1.
ANHANG
I. Die nachstehenden Einträge werden der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 hinzugefügt
A. Mit den Taliban verbundene Personen
1. |
Qari Rahmat (Aliasname: Kari Rahmat). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Seit mindestens Februar 2010 Taliban-Befehlshaber. Anschrift: a) Dorf Kamkai, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. b) Provinz Nangarhar, Afghanistan. Geburtsdatum: a) 1981, b) 1982. Geburtsort: Shadal (Variante: Shadaal) Bazaar, Bezirk Achin, Provinz Nangarhar, Afghanistan. Weitere Angaben: a) Treibt im Auftrag der Taliban Steuern und Bestechungsgelder bei; b) dient als Verbindungsperson und versorgt Taliban-Kämpfer in der Provinz Nangarhar, Afghanistan, mit Informationen, Anleitungen, Unterkünften und Waffen und hat unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV) in Stellung gebracht und Anschläge gegen die Internationale Sicherheitsbeistandstruppe (ISAF) und afghanische Truppen durchgeführt. Tag der VN-Bezeichnung: 21.8.2014. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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2. |
Qari Saifullah Tokhi (Aliasnamen: a) Qari Saifullah, b) Qari Saifullah Al Tokhi, c) Saifullah Tokhi, d) Qari Sahab). Titel: Qari. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Schattengouverneur der Taliban und Befehlshaber in der Provinz Zabul, Afghanistan. Anschrift: Region Chalo Bawari, Quetta-Stadt, Provinz Baluchistan, Pakistan. Geburtsdatum: Um 1964. Geburtsort: Dorf Daraz, Bezirk Jaldak wa Tarnak, Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; b) verantwortlich für das Legen von unkonventionellen Spreng- und Brandvorrichtungen und die Organisation von Selbstmordanschlägen; c) Personenbeschreibung: Größe: 180 cm; Gewicht: rund 90 kg; Körperbau: athletisch; Augenfarbe: braun; Haarfarbe: rot; Gesichtsfarbe: mittelbraun; d) besondere Kennzeichen: großes rundes Gesicht, Vollbart und leicht hinkender Gang wegen einer Prothese anstelle des linken Unterschenkels; e) ethnische Zugehörigkeit: Paschtune, gehört dem Stamm der Tokhi (alternative Schreibweise: Torchi), Unterstamm der Barkozai (alternative Schreibweise: Bakorzai), Klan der Kishta Barkorzai (Barkorzai), an; f) Familienstand: verheiratet; g) Name des Vaters: Agha Mohammad; h) Name des Bruders: Humdullah. Tag der VN-Bezeichnung: 19.3.2014. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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3. |
Yahya Haqqani (Aliasnamen: a) Yaya b) Qari Sahab) Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ranghohes Mitglied des Haqqani Network. Anschrift: Eine Haqqani Madrassa im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Geburtsdatum: a) 1982, b) 1978. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Eng an den militärischen, finanziellen und Propaganda-Aktivitäten der Gruppe beteiligt; b) Beinverletzung; c) Name des Vaters: Hajji Meyawar Khan (verstorben). Tag der VN-Bezeichnung: 31.7.2014. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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4. |
Saidullah Jan (Aliasname: Abid Khan). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Seit 2013 ranghohes Mitglied des Haqqani Network. Geburtsdatum: 1982. Geburtsort: Bezirk Giyan, Provinz Paktika, Afghanistan. Weitere Angaben: a) Leistete Fahrern und Fahrzeugen, mit denen Munition des Haqqani Network transportiert wurde, wesentliche Unterstützung; b) seit 2011 auch an den Rekrutierungsbemühungen der Gruppe beteiligt; c) Name des Vaters: Bakhta Jan. Tag der VN-Bezeichnung: 31.7.2014. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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5. |
Muhammad Omar Zadran (Aliasname: Mohammad-Omar Jadran).
Titel: a) Maulavi, b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Seit 2013 im Rahmen des Haqqani Network Befehlshaber von über 100 Kämpfern in der Provinz Khost, Afghanistan. Geburtsdatum: 1958. Geburtsort: Dorf Sultan Kheyl, Bezirk Spera, Provinz Khost, Afghanistan. Anschrift: Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Weitere Angaben: Beteiligt an der Vorbereitung von Anschlägen gegen afghanische und internationale Truppen in Afghanistan. Tag der VN-Bezeichnung: 31.7.2014. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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II. Die Einträge in der Liste in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 753/2011 erhalten die Fassung der nachstehenden Einträge.
A. Mit den Taliban verbundene Personen
1. |
Malik Noorzai (Aliasnamen: a) Hajji Malik Noorzai, b) Hajji Malak Noorzai, c) Haji Malek Noorzai, d) Haji Maluk, e) Haji Aminullah). Titel: Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Geldgeber der Taliban. Anschrift: a) Boghra Straße, Dorf Miralzei, Chaman, Provinz Baluchistan, Pakistan, b) Kalay Rangin, Bezirk Spin Boldak, Provinz Kandahar, Afghanistan. Geburtsdatum: a) 1957, b) 1960, c)1. Januar 1963. Geburtsort: a) Stadt an der Grenze zum Bezirk Chaman, Pakistan, b) Pishin, Provinz Baluchistan, Pakistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Reisepass-Nr.: Pakistanischer Reisepass Nr. FA0157612, ausgestellt am 23. Juli 2009, gültig bis 22. Juli 2014, amtlich seit 2013 für ungültig erklärt, ausgestellt für den Namen Allah Muhammad. Nationale Kennziffer: Pakistanische nationale Kennziffer 54201-247561-5, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt. Weitere Angaben: a) Besitzt Unternehmen in Japan und reist häufig nach Dubai (Vereinigte Arabische Emirate) und nach Japan; b) unterstützt seit 2009 Aktivitäten der Taliban, unter anderem durch Rekrutierungen und die Bereitstellung von logistischer Unterstützung; c) soll sich in der Grenzregion Afghanistan/Pakistan aufhalten; d) gehört dem Stamm der Noorzai an; e) Bruder von Faizullah Khan Noorzai; f) Name des Vaters: Haji Akhtar Muhammad. Tag der VN-Bezeichnung: 4.10.2011. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Malik Noorzai ist ein in Pakistan lebender Geschäftsmann, der finanzielle Unterstützung für die Taliban bereitgestellt hat. Malik und sein Bruder Faizullah Noorzai Akhtar Mohammed Mira Khan haben für die Taliban Millionen von Dollar in verschiedene Unternehmen investiert. Ende 2008 wandten sich Taliban-Vertreter an Malik als Geschäftsmann, um Gelder der Taliban bei ihm anzulegen. Seit mindestens 2005 hat Malik auch persönlich Zehntausende Dollar eingebracht und Hunderttausende Dollar an die Taliban verteilt, die teils von Gebern in der Golfregion und in Pakistan und teils aus Maliks eigenen Mitteln stammten. Malik unterhielt ferner ein Hawala-Konto in Pakistan, auf das alle paar Monate Zehntausende Dollar aus der Golfregion überwiesen wurden, um Aktivitäten der Taliban zu unterstützen. Malik unterstützte auch die Aktivitäten der Taliban. Malik war 16 Jahre lang (Stand 2009) Hauptverwalter einer Religionsschule (Madrassa) in der afghanisch-pakistanischen Grenzregion, die von den Taliban zur Indoktrinierung und Ausbildung von Rekruten genutzt wurde. So stellte er unter anderem Mittel zur Unterstützung der Madrassa bereit. Zusammen mit seinem Bruder hat Malik auch eine Rolle bei der Lagerung von Fahrzeugen gespielt, die für Selbstmordattentate der Taliban genutzt werden sollten, und er hat bei der Verlegung von Taliban-Kämpfern in der afghanischen Provinz Helmand geholfen. Malik besitzt Unternehmen in Japan und reist häufig aus geschäftlichen Gründen nach Dubai und Japan. Bereits 2005 besaß Malik ein Fahrzeugimportunternehmen in Afghanistan, das Fahrzeuge aus Dubai und Japan einführte. Er hat Autos und Autoteile sowie Bekleidung aus Dubai und Japan für seine Unternehmen eingeführt, in die zwei Taliban-Befehlshaber investiert hatten. Mitte 2010 haben Malik und sein Bruder die Freigabe von Hunderten Frachtcontainern mit einem gemeldeten Wert von mehreren Millionen Dollar bewirkt, die von den pakistanischen Behörden zu einem früheren Zeitpunkt im Jahr 2010 beschlagnahmt worden waren, weil sie annahmen, dass die Empfänger mit dem Terrorismus in Verbindung standen. |
2. |
Khairullah Barakzai Khudai Nazar (Aliasnamen: a) Haji Khairullah, b) Haji Khair Ullah, c) Haji Kheirullah, d) Haji Karimullah, e) Haji Khair Mohammad). Titel: Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Miteigentümer von Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange. Geburtsdatum: 1965. Geburtsort: a) Dorf Zumbaleh, Bezirk Nahr-e Saraj, Provinz Helmand, Afghanistan; b) Dorf Mirmadaw, Bezirk Gereshk, Provinz Helmand, Afghanistan; c) Qilla Abdullah, Provinz Baluchistan, Pakistan. Reisepass-Nr.: BP4199631 (pakistanischer Reisepass, gültig bis 25. Juni 2014, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt). Nationale Kennziffer: Pakistanische nationale Kennziffer 5440005229635, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt. Anschrift: Abdul Manan Chowk, Pashtunabad, Quetta, Provinz Baluchistan, Pakistan. Weitere Angaben: a) Auch verbunden mit Abdul Satar Abdul Manan; b) gehört dem Stamm der Barakzai an; c) Name des Vaters: Haji Khudai Nazar; d) sein Vater ist auch unter dem Namen Nazar Mohammad bekannt. Tag der VN-Bezeichnung: 29.6.2012. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Khairullah Barakzai Khudai Nazar ist Miteigentümer und Mitbetreiber von Haji Khairullah Haji Sattar Money Exchange (HKHS). Seit Ende 2009 waren Khairullah und Abdul Satar Abdul Manan gleichberechtigte Partner bei der HKHS. Sie betrieben gemeinsam Hawalas (informelle Finanztransferdienste) unter der Bezeichnung HKHS in Afghanistan, Pakistan und Dubai und leiteten eine HKHS-Niederlassung im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Seit Anfang 2010 war Khairullah Leiter der HKHS-Niederlassung in Kabul. Im Jahr 2010 war Khairullah Hawala-Geschäftspartner für die oberste Führung der Taliban und leistete den Taliban finanzielle Unterstützung. Zusammen mit seinem Geschäftspartner Satar stellte Khairullah den Taliban Tausende Dollar bereit, um ihre Tätigkeiten in Afghanistan zu unterstützen. Seit 2008 sammelten Khairullah und Satar Geld bei Gebern und gaben diese Mittel über ihre Hawala an die Taliban weiter. |
3. |
Ahmed Shah Noorzai Obaidullah (Aliasnamen: a) Mullah Ahmed Shah Noorzai, b) Haji Ahmad Shah, c) Haji Mullah Ahmad Shah, d) Maulawi Ahmed Shah, e) Mullah Mohammed Shah). Titel: a) Mullah; b) Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Erbrachte Finanzdienstleistungen für Ghul Agha Ishakzai und andere Taliban in der Provinz Helmand. Geburtsdatum: a) 1. Januar 1985; b) 1981. Geburtsort: Quetta, Pakistan. Reisepass-Nr.: Pakistanischer Reisepass Nr. NC5140251, ausgestellt am 23. Oktober 2009, gültig bis 22. Oktober 2014, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt. Nationale Kennziffer: Pakistanische nationale Kennziffer 54401-2288025-9, seit 2013 amtlich für ungültig erklärt. Anschrift: Quetta, Pakistan. Weitere Angaben: a) Besitzt und betreibt Roshan Money Exchange. Tag der VN-Bezeichnung: 26.2.2013. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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4. |
Jalaluddin Haqqani (Aliasnamen: a) Jalaluddin Haqani, b) Jallalouddin Haqqani, c) Jallalouddine Haqani). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Minister für Grenzangelegenheiten während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1942, b) um 1948. Geburtsort: a) Garda-Saray-Gebiet, Bezirk Waza Zadran, Provinz Paktia, Afghanistan; b) Bezirk Neka, Provinz Paktika, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Vater von Sirajuddin Jallaloudine Haqqani, Nasiruddin Haqqani und Badruddin Haqqani (verstorben); b) Bruder von Mohammad Ibrahim Omari und Khalil Ahmed Haqqani; c) aktiver Taliban-Führer; d) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; e) Vorsitzender der Miram-Shah-Schura der Taliban (2008); f) gehört dem Stamm der Zadran an. Tag der VN-Bezeichnung: 31.1.2001. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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5. |
Nasiruddin Haqqani (Aliasnamen: a) Naseer Haqqani, b) Dr. Naseer Haqqani, c) Nassir Haqqani, d) Nashir Haqqani, e) Naseruddin, f) Dr. Alim Ghair). Gründe für die Aufnahme in die Liste: Einer der Führer des Haqqani Network, das von Nordwaziristan aus in den unter Bundesverwaltung stehenden Stammesgebieten (FATA) in Pakistan operiert. Geburtsdatum: Ungefähr im Zeitraum 1970-1973. Geburtsort: Bezirk Neka, Provinz Paktika, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Pakistan. Weitere Angaben: a) Sohn von Jalaluddin Haqqani; b) reiste nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emirate, um Finanzmittel für die Taliban zu beschaffen; c) soll 2013 verstorben sein. Tag der VN-Bezeichnung: 20.7.2010. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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6. |
Abdul Habib Alizai (Aliasnamen: a) Haji Agha Jan Alizai, b) Hajji Agha Jan, c) Agha Jan Alazai, d) Haji Loi Lala, e) Loi Agha, f) Abdul Habib, g) Agha Jan Alizai (früher unter diesem Namen gelistet)). Titel: Haji. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Kopf eines Drogenschmuggelrings in der Provinz Helmand, Afghanistan. Geburtsdatum: a)15.10.1963, b)14.2.1973, c) 1967, d) um 1957. Geburtsort: a) Dorf Yatimchai, Bezirk Musa Qala, Provinz Helmand, Afghanistan, b) Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: a) Unternahm regelmäßig Reisen nach Pakistan. Tag der VN-Bezeichnung: 4.11.2010. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Agha Jan Alizai leitete eines der größten Drogenhandelsnetze in Helmand, Afghanistan, und versorgte die Taliban mit Finanzmitteln als Gegenleistung für den durch die Taliban gewährten Schutz seiner Drogenhandelsaktivitäten. 2008 willigte eine Gruppe von Drogenhändlern, darunter Alizai, ein, den Taliban als Gegenleistung für deren Zusicherung, den Drogentransport zu organisieren, eine Steuer auf Mohnanbauflächen zu entrichten. Die Taliban stimmten ferner zu, für die Sicherheit der Drogenhändler und ihrer Lagerstätten zu sorgen, während die Drogenhändler wiederum den Taliban-Kämpfern Obdach gewähren und für ihren Transport sorgen würden. Alizai war außerdem in den Kauf von Waffen für die Taliban verwickelt und reiste regelmäßig nach Pakistan, um dort hochrangige Taliban-Führer zu treffen. Alizai vermittelte ferner die Beschaffung von gefälschten iranischen Pässen für Taliban-Mitglieder, so dass diese zur Ausbildung nach Iran reisen konnten. 2009 versorgte Alizai einen Taliban-Führer mit einem Pass und Finanzmitteln für die Reise nach Iran. |
7. |
Ahmed Jan Wazir Akhtar Mohammad (Aliasnamen: a) Ahmed Jan Kuchi, b) Ahmed Jan Zadran). Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Bedeutender Befehlshaber des Haqqani Network, dessen Basis sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan befindet; b) dient als Stellvertreter, Sprecher und Berater des hochrangigen Führers des Haqqani Network Sirajuddin Jallaloudine Haqqani. Geburtsdatum: 1963. Geburtsort: Dorf Barlach, Bezirk Qareh Bagh, Provinz Ghazni, Afghanistan. Weitere Angaben: a) Beamter des Finanzministeriums während des Taliban-Regimes; b) Verbindungsperson zum Obersten Rat der Taliban; c) hat Reisen ins Ausland unternommen; d) dient als Verbindungsperson zu den Taliban-Befehlshabern in der Provinz Ghazni, Afghanistan, und stellt diesen Geld, Waffen, Kommunikationsausrüstung und Proviant zur Verfügung; e) soll 2013 verstorben sein. Tag der VN-Bezeichnung: 6.1.2012. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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8. |
Bakht Gul (Aliasnamen: a) Bakhta Gul, b) Bakht Gul Bahar, c) Shuqib). Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Kommunikationsassistent von Badruddin Haqqani (verstorben); b) koordiniert außerdem Bewegungen von Aufständischen, die dem Haqqani Network angehören, von ausländischen Kämpfern und von Waffen im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan. Geburtsdatum: 1980. Geburtsort: Dorf Aki, Bezirk Zadran, Provinz Paktiya, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Miram Shah, Nordwaziristan, Stammesgebiete unter Bundesverwaltung, Pakistan. Weitere Angaben: Gehört dem Stamm der Zadran an. Tag der VN-Bezeichnung: 27.6.2012. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Bakht Gul ist mindestens seit 2009 als führender Kommunikationsfunktionär für das Haqqani Network tätig (in jenem Jahr wurde sein Vorgänger in Afghanistan festgenommen). Ab 2011 war Gul weiterhin unmittelbar Badruddin Haqqani (verstorben) unterstellt, einem der obersten Führer des Haqqani Network, und diente als Mittler für die Kontaktaufnahme mit diesem. Zu Guls Aufgaben gehört die Weitergabe von Berichten der Befehlshaber in Afghanistan an die obersten Führer des Haqqani Network, die Medienfunktionäre der Taliban und legale Medien in Afghanistan. Gul arbeitet auch mit Funktionsträgern des Haqqani Network einschließlich Badruddin Haqqani bei der Koordinierung der Bewegungen von Aufständischen, die dem Haqqani Network angehören, von ausländischen Kämpfern und von Waffen im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan und in Ostafghanistan zusammen. Seit 2010 gab Gul Einsatzbefehle von Badruddin Haqqani an Kämpfer in Afghanistan weiter. Ende 2009 verteilte Gul Geld an die nachgeordneten Befehlshaber des Haqqani Network auf deren Reisen zwischen Miram Shah und Afghanistan. |
9. |
Abdul-Haq Wassiq (Aliasnamen: a)Abdul-Haq Wasseq, b) Abdul Haq Wasiq). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stellvertretender Minister für Sicherheit (Intelligence) während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: a) Um 1975; b) 1971. Geburtsort: Dorf Gharib, Bezirk Khogyani, Provinz Ghazni, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Gefängnis Guantanamo-Bay. Weitere Angaben: In Gewahrsam der Vereinigten Staaten von Amerika (2011). Tag der VN-Bezeichnung: 31.1.2001. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul-Haq Wassiq ist ein Verbündeter von Gulbuddin Hekmatyar. Unter dem Taliban-Regime hatte er nacheinander die Funktion des örtlichen Kommandeurs in den Provinzen Nimroz und Kandahar inne. Anschließend wurde er Stellvertretender Generaldirektor des Nachrichtendienstes (Intelligence) und war als solcher Qari Ahmadullah unterstellt. In dieser Funktion war er für die Beziehungen zu den ausländischen Al-Qaida-Kämpfern und ihren Ausbildungslagern in Afghanistan zuständig. Bekannt war er auch für seine repressiven Methoden gegenüber Taliban-Gegnern im Süden Afghanistans. |
10. |
Abdul Jalil Haqqani Wali Mohammad (Aliasnamen: a) Abdul Jalil Akhund, b) Akhter Mohmad, c) Haji Gulab Gul, d) Abdul Jalil Haqqani, e) Nazar Jan). Titel: a) Maulavi, b) Mullah. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Seit Mai 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban, b) Mitglied der Finanzkommission des Taliban-Rates, c) zuständig für die Logistik für die Taliban und seit Mitte 2013 auch als Geschäftsmann in persönlicher Funktion tätig, d) stellvertretender Außenminister während des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1963. Geburtsort: a) Dorf Khwaja Malik, Bezirk Arghandab, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Kandahar-Stadt, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Reisepass-Nr.: a) Nummer des Reisepasses: OR 1961825 (erteilt unter dem Namen Akhter Mohmad, Sohn von Noor Mohmad, geboren 1965 in Kandahar — am 4.2.2003 vom afghanischen Konsulat in Quetta, Pakistan, ausgestellter und am 2.2.2006 abgelaufener Reisepass). b) Nummer des Reisepasses: TR024417 (erteilt unter dem Namen Haji Gulab Gul, Sohn von Haji Hazrat Gul, geboren 1955 in Logar, Afghanistan) — ausgestellt am 20.12.2003 von der zentralen Passabteilung in Kabul, Afghanistan, abgelaufen am 29. Dezember 2006. Weitere Angaben: a) Soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; b) gehört dem Stamm der Alizai an; c) Bruder von Atiqullah Wali Mohammad. Tag der VN-Bezeichnung: 25.1.2001. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Jalil Haqqani Wali Mohammad war seit Mai 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban, und er war Mitglied der Finanzkommission des Taliban-Rates. |
11. |
Abdulhai Motmaen (Aliasname: Abdul Haq). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Direktor für Information und Kultur in der Provinz Kandahar während des Taliban-Regimes, b) Sprecher des Taliban-Regimes. Geburtsdatum: Um 1973. Geburtsort: a) Dorf Shinkalai, Bezirk Nad-e-Ali, Provinz Helmand, Afghanistan, b) Provinz Zabul, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Afghanischer Reisepass Nr. OA462456 (erteilt unter dem Namen Abdul Haq, Sohn von M. Anwar Khan) — ausgestellt am 31.1.2012 (11-11-1390) vom Afghanischen Generalkonsulat in Peshawar, Pakistan. Weitere Angaben: a) Familie stammt ursprünglich aus Zabul, hat sich aber später in Helmand niedergelassen; b) seit 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Sprecher von Mullah Mohammed Omar; c) soll sich im Grenzgebiet Afghanistan/Pakistan aufhalten; d) gehört dem Stamm der Kharoti an. Tag der VN-Bezeichnung: 23.2.2001. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdulhai Motmaen war ranghoher Sprecher der Taliban und gab häufig Erklärungen zur Außenpolitik der Taliban ab. Er war zudem ein enger Mitarbeiter von Mohammed Omar (TI.O.4.01). Er war seit 2007 Mitglied des Obersten Rates der Taliban und Sprecher von Mullah Mohammed Omar. |
12. |
Najibullah Haqqani Hidayatullah (Aliasname: Najibullah Haqani). Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Stellvertretender Finanzminister während des Taliban-Regimes, b) Taliban-Mitglied, seit Ende 2010 zuständig für die Provinz Laghman. Geburtsdatum: 1971. Geburtsort: Dorf Moni, Bezirk Shigal, Provinz Kunar. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Nationale Kennziffer: Nationaler afghanischer Personalausweis (tazkira) Nr. 545167, ausgestellt 1974. Weitere Angaben: a) Cousin von Moulavi Noor Jalal; b) Name des Großvaters: Salam; c) soll sich in der Grenzregion Afghanistan/Pakistan aufhalten. Tag der VN-Bezeichnung: 23.2.2001. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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13. |
Abdul Raqib Takhari.
Titel: Maulavi. Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Minister für Repatriierung während des Taliban-Regimes, b) Mitglied des Obersten Rates der Taliban, zuständig für die Provinzen Takhar und Badakhshan (Dezember 2009). Geburtsdatum: Zwischen 1968 und 1973. Geburtsort: Dorf Zardalu Darra, Bezirk Kalafgan, Provinz Takhar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Weitere Angaben: Als am 17. Februar in Peshawar, Pakistan getötet und in der Provinz Takhar, Afghanistan, beerdigt bestätigt. Tag der VN-Bezeichnung: 25.1.2001. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Abdul Raqib Takhari war im Dezember 2009 als Mitglied des Obersten Rates der Taliban zuständig für die Provinzen Takhar und Badakhshan. |
14. |
Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad (Aliasname: Saleh Mohammad). Gründe für die Aufnahme in die Liste: a) Saleh Mohammad Kakar Akhtar Muhammad ist ein Drogenhändler, der ein organisiertes Schmugglernetz in den Provinzen Kandahar und Helmand, Afghanistan, angeführt hat, das für den logistischen und finanziellen Bedarf der Taliban tätig war. Geburtsdatum: a) Um 1962, b) 1961. Geburtsort: a) Dorf Nalghan, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan, b) Dorf Sangesar, Bezirk Panjwai, Provinz Kandahar, Afghanistan. Staatsangehörigkeit: Afghanisch. Anschrift: Bezirk Daman, Provinz Kandahar, Afghanistan. Weitere Angaben: a) Leitete ein organisiertes Schmugglernetz in den Provinzen Kandahar und Helmand, Afghanistan; b) betrieb zuvor Labors zur Heroinherstellung in Band-e-Temur, Provinz Kandahar, Afghanistan; c) besaß eine Kraftfahrzeughandlung in Mirwais Mena, Bezirk Dand in der Provinz Kandahar, Afghanistan; d) im Februar 2014 aus der Haft in Afghanistan entlassen; e) durch Heirat familiäre Verbindung zu Mullah Ubaidullah Akhund Yar Mohammad Akhund; f) gehört dem Stamm der Kakar an. Tag der VN-Bezeichnung: 4.11.2010. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste:
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