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Document 32014D0297

    2014/297/EU: Beschluss der Kommission vom 15. Mai 2013 über die staatliche Beihilfe SA.33728(12/C), die Dänemark zur Finanzierung einer neuen Multifunktionsarena in Kopenhagen gewähren will (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2740) Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 152 vom 22.5.2014, p. 32–41 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
    ABl. L 152 vom 22.5.2014, p. 19–19 (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2014/297/oj

    22.5.2014   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 152/32


    BESCHLUSS DER KOMMISSION

    vom 15. Mai 2013

    über die staatliche Beihilfe SA.33728(12/C), die Dänemark zur Finanzierung einer neuen Multifunktionsarena in Kopenhagen gewähren will

    (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 2740)

    (Nur der englische Text ist verbindlich)

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    (2014/297/EU)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union, insbesondere auf Artikel 108 Absatz 2,

    gestützt auf das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum, insbesondere auf Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe a,

    nach Aufforderung der Beteiligten zur Stellungnahme gemäß den genannten Artikeln (1) und unter Berücksichtigung ihrer Stellungnahmen,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    1.   VERFAHREN

    (1)

    Am 7. Dezember 2011 meldeten die dänischen Behörden bei der Europäischen Kommission nach einer Voranmeldephase eine Unterstützungsmaßnahme zur Finanzierung einer neuen Multifunktionsarena in Kopenhagen an. Gegen die vorgeschlagene Maßnahme sind bei der Kommission zwei Beschwerden eingegangen. Am 21. Dezember 2011 richtete die Kommission ein Auskunftsersuchen an die dänischen Behörden und forderte sie auf, sich zu den vorgebrachten Beschwerdepunkten zu äußern. Am 6. Februar 2012 übermittelten die dänischen Behörden ihre Antwort.

    (2)

    Mit Schreiben vom 22. März 2012 setzte die Kommission Dänemark über ihren Beschluss in Kenntnis, wegen der angemeldeten Maßnahmen das Verfahren nach Artikel 108 Absatz 2 AEUV einzuleiten.

    (3)

    Der Beschluss der Kommission über die Eröffnung des Verfahrens (nachfolgend „Eröffnungsbeschluss“) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht (2). Die Kommission forderte die Beteiligten zur Stellungnahme auf.

    (4)

    Von sechs Beteiligten gingen Stellungnahmen ein. Die Kommission hat sie an Dänemark weitergeleitet und den dänischen Behörden damit Gelegenheit gegeben, sich dazu zu äußern. Deren Anmerkungen gingen per Schreiben vom 26. Juli und 15. August 2012 ein.

    (5)

    Im Dezember 2012 und im Januar 2013 legten die dänischen Behörden zusätzliche Erläuterungen vor. Der ausgewählte Betreiber hat im Januar 2013 ebenfalls ergänzende Erläuterungen übermittelt. Außerdem haben die dänischen Behörden auf Ersuchen einige Fragen geklärt, die ein Artikel über die Multifunktionsarena in einer dänischen Zeitung aufgeworfen hatte.

    (6)

    Die dänischen Behörden haben den Zuschuss der Region Hovedstaden (Dänemarks Hauptstadtregion/Hauptstadtregion Kopenhagen) per Schreiben vom 6. März 2013 aus der Anmeldung (3) zurückgezogen.

    (7)

    Die dänischen Behörden haben hinsichtlich der Sprache eine Verzichtserklärung abgegeben und sich mit Englisch als verbindlicher Sprache für den Beschluss einverstanden erklärt.

    2.   BESCHREIBUNG DER MASSNAHME

    (8)

    Die Stadt Kopenhagen plant den Bau einer Multifunktionsarena von internationalem Standard für Musik-, Kultur- und Sportveranstaltungen auf hohem, internationalem Niveau. Die Arena soll für maximal 15 000 Sitzplätze ausgelegt sein.

    (9)

    Es gibt bereits andere Arenen in Kopenhagen, in denen vor allem Fußballspiele ausgetragen werden. Den dänischen Behörden zufolge sind sie nicht flexibel genug und lassen sich in der Größe nicht hinreichend anpassen, um internationale Sport-, Musik- und Unterhaltungsveranstaltungen nach Kopenhagen zu holen. Zu nennen wäre insbesondere das Stadion „Parken“ im Zentrum von Kopenhagen (Heimspielstätte des FC København, wird auch für große Shows/Konzerte mit bis zu 45 000 Besuchern genutzt). Weitere Veranstaltungsstätten befinden sich in erreichbarer Nähe, z. B. im schwedischen Malmö.

    (10)

    Die wichtigsten Partner (nachstehend „Partner“) des Projekts Multifunktionsarena sind die Stadt Kopenhagen und die private Stiftung Realdania (4). Ein weiterer Akteur, das Unternehmen By & Havn, das der Stadt Kopenhagen (55 %) und dem dänischen Staat (45 %) gehört, wird unentgeltlich das Nutzungsrecht an dem Gelände einräumen, auf dem die Multifunktionsarena gebaut werden soll.

    (11)

    Nachdem mehrere Versuche, eine Arena ausschließlich mit privaten Geldern zu errichten, gescheitert sind, würde den dänischen Behörden zufolge ohne öffentliche Kofinanzierung keine Multifunktionsarena in Kopenhagen entstehen.

    2.1.   FINANZIERUNG DES BAUS DER ARENA

    (12)

    Die Partner gründen gemeinschaftlich eine „Arenagesellschaft“ (arenaselskabet). Sie soll die Multifunktionsarena bauen, Eigentümerin der Arena werden und den Betreibervertrag verwalten (für den Betrieb der Multifunktionsarena ist extra ein Betreiber zuständig, wie weiter unten erläutert wird). Die Bauaufträge werden in einem offenen Ausschreibungsverfahren vergeben.

    (13)

    Die Gesamtkosten für die Planung und den Bau der Multifunktionsarena werden auf ca. 1,1 Mrd. DKK (148 Mio. EUR) veranschlagt (5). Das Projekt Multifunktionsarena wird aus Eigenmitteln der Partner und mit externer Finanzierung realisiert. Jeder Partner beteiligt sich mit 325 Mio. DKK (43,7 Mio. EUR) am Kapital der Arenagesellschaft (insgesamt 650 Mio. DKK) und wird dementsprechend einen Anteil von 50 % halten. Die externe Finanzierung von 345 Mio. DKK (46,4 Mio. EUR) erfolgt durch Darlehen zu marktüblichen Bedingungen mit einer Tilgungsfrist von 30 Jahren. Außerdem beteiligt sich der Elitefacilitetsudvalg (6) mit 15 Mio. DKK (2 Mio. EUR) an den Baukosten der Multifunktionsarena.

    (14)

    In den ersten 40 Jahren räumt By & Havn das unentgeltliche Nutzungsrecht an dem Gelände ein, auf dem die Multifunktionsarena errichtet wird. Danach wird die Arenagesellschaft dann eine marktübliche Miete zahlen.

    2.2.   BETRIEB UND NUTZUNG DER ARENA

    (15)

    Die Arenagesellschaft verwaltet den Betreibervertrag. Für den eigentlichen Betrieb der Multifunktionsarena ist ein Betreiber zuständig, der in einem offenen, transparenten Ausschreibungsverfahren ausgewählt wird (7). Der Betreiber muss gewährleisten, dass die Multifunktionsarena allen Nutzern unter nichtdiskriminierenden Bedingungen und zu marktüblichen Preisen offensteht.

    (16)

    Die Ausschreibung hat die dänische Vertretung des Unternehmens Live Nation Entertainment gewonnen, die damit berechtigt ist, die Multifunktionsarena 30 Jahre lang zu betreiben. Live Nation Entertainment, das größte Live-Musik- und Live-Entertainment-Unternehmen der Welt, ist regional durch örtliche Unternehmen vertreten.

    (17)

    Der Betreiber muss dafür, dass er die Arena betreiben kann, einen festen Jahresmietzins von (8)[…] (9) (Festbetrag unabhängig von der Anzahl der durchgeführten Veranstaltungen) an die Arenagesellschaft und eine variable Miete von […] entrichten. Zusätzlich muss der Betreiber im Verlauf der Mietdauer […] zahlen, so dass er alle variablen Kosten der Arena trägt.

    (18)

    Außerdem fließen der Arenagesellschaft Einnahmen aus den Parkgebühren zu. Die dänischen Behörden haben sichergestellt, dass alle Vereinbarungen über die Parkflächen für Kraftfahrzeuge auf kommerzieller Grundlage ausgehandelt und abgeschlossen werden. Die vom Betreiber gezahlte Miete soll der externen Finanzierung in der Weise entsprechen, dass die Ausgaben für die externe Finanzierung durch die Einnahmen gedeckt werden.

    (19)

    Der nationale Sportbund DIF (10) wird in den ersten 10 Jahren des Bestehens der Arena pro Jahr einen Betriebskostenzuschuss von 5 Mio. DKK (672 000 EUR) gewähren. Dafür kann der DIF die Multifunktionsarena für internationale Sportwettkämpfe und andere Sportveranstaltungen nutzen. Den dänischen Behörden zufolge wird der DIF für jede Nutzung der Arena eine marktübliche Miete an den Betreiber entrichten.

    2.3.   GRÜNDE FÜR DIE EINLEITUNG DES FÖRMLICHEN PRÜFVERFAHRENS

    (20)

    In ihrem Beschluss über die Eröffnung einer förmlichen Untersuchung stellte die Kommission fest, dass ein selektiver wirtschaftlicher Vorteil auf keiner Ebene (Bau, Betrieb, Nutzung) ausgeschlossen werden kann und somit möglicherweise auch eine staatliche Beihilfe in das Projekt fließen würde. Darüber hinaus werde die öffentliche Kofinanzierung der Multifunktionsarena den Wettbewerb höchstwahrscheinlich verfälschen oder zumindest zu verfälschen drohen und sich auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken. Zu dem Zeitpunkt hatte die Kommission Zweifel, ob das vorgeschlagene Projekt nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV auf allen drei Ebenen möglicher Beihilfen (Bau, Betrieb, Nutzung) als mit dem Binnenmarkt vereinbar gelten könne.

    3.   STELLUNGNAHMEN VON BETEILIGTEN

    (21)

    Bei der Kommission sind zwei Beschwerden gegen die vorgeschlagene Maßnahme eingegangen. Beide gehen davon aus, dass die Multifunktionsarena den Wettbewerb auf dem Veranstaltungssektor, insbesondere auf dem Markt für mittelgroße und große Live-Veranstaltungen verfälschen wird oder zu verfälschen droht und den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen wird, da der Betreiber mit den Betreibern anderer Arenen in anderen Mitgliedstaaten konkurrieren werde.

    (22)

    Für die Multifunktionsarena haben sich einige Interessenvertreter in der Region Kopenhagen ausgesprochen: i) Sport Event Denmark (eine nicht gewinnorientierte Organisation); ii) Team Danmark (eine eigenständige öffentliche Einrichtung, die für die allgemeine Entwicklung des dänischen Elitesports zuständig ist); iii) Horesta und Wonderful Copenhagen (Tourismusverbände).

    (23)

    Einer der Beschwerdeführer geht auf die Bewertung des Projekts ein und stellt fest, dass es sich um eine staatliche Beihilfe handeln würde, die mit dem Binnenmarkt nicht vereinbar sei, da es zu einer Verfälschung des Wettbewerbs zwischen den Austragungsorten für mittelgroße und große Live-Veranstaltungen (auch in Nachbarregionen in Schweden und Deutschland) kommen werde, die durch eine drohende vertikale Abschottung noch verstärkt werde […]. Der Beschwerdeführer bezweifelt die Aussage der dänischen Behörden, wonach es nur zu geringfügigen Überschneidungen mit bestehenden Einrichtungen kommen werde und die Multifunktionsarena vor allem Veranstaltungen nach Kopenhagen holen werde, die in den vorhandenen Einrichtungen nicht stattfinden können.

    (24)

    Der andere Beschwerdeführer weist auch auf die nachteiligen Folgen für den Wettbewerb im Veranstaltungssektor in der Öresund-Region hin, insbesondere bei Konzerten internationaler Künstler. Er äußert zudem Zweifel an dem Ausschreibungsverfahren zur Suche nach einem Betreiber für die Arena.

    (25)

    Nach Erscheinen eines Artikels in einer dänischen Zeitung über die Multifunktionsarena sind weitere Anmerkungen eingegangen.

    4.   ANMERKUNGEN AUS DÄNEMARK

    (26)

    Die dänischen Behörden stehen auf dem Standpunkt, dass die vorgeschlagene Maßnahme keine staatlichen Beihilfen beinhaltet. Sie verweisen auf frühere Einschätzungen der Kommission, wonach Unterstützung für Infrastrukturmaßnahmen unter bestimmten Voraussetzungen nicht unbedingt als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV anzusehen sei und die Frage, ob es sich um staatliche Beihilfen handelt, auf jeder Ebene (Eigentümer, Betreiber, Nutzer) gesondert bewertet werden sollte.

    (27)

    Die dänischen Behörden weisen darauf hin, dass ihrer Einschätzung nach kein wirtschaftlicher Vorteil gewährt wird und dass keiner der am Projekt Beteiligten durch die öffentliche Kofinanzierung einen direkten oder indirekten finanziellen Vorteil erlangt.

    (28)

    Falls festgestellt werden sollte, dass staatliche Beihilfen in das Projekt einfließen, müssten diese nach Auffassung der dänischen Behörden nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden. Dabei wären ihrer Argumentation zufolge insbesondere folgende Punkte zu berücksichtigen:

    Ein Marktversagen wurde festgestellt (das Projekt würde ohne die öffentliche Kofinanzierung nicht durchgeführt).

    Die öffentliche Kofinanzierung beschränkt sich auf das, was unbedingt erforderlich ist, damit das Projekt realisiert werden kann.

    Die Kofinanzierung wird ausschließlich für die Errichtung (den Bau) der Anlage verwendet. Betrieben wird die Arena dann unter marktüblichen Bedingungen.

    Die Errichtung derartiger Anlagen ist eine typische Aufgabe des Staates gegenüber der Öffentlichkeit.

    Da die Multifunktionsarena andere Möglichkeiten bietet, wird sie nur sehr begrenzt um Veranstaltungen konkurrieren, die sonst vermutlich an anderen Orten in Kopenhagen stattfinden würden.

    (29)

    Die dänischen Behörden haben einen Bericht der unabhängigen Wirtschaftsberatungsfirma Copenhagen Economics über die positiven und negativen Auswirkungen der Multifunktionsarena auf Wettbewerb und Handel vorgelegt, der zu dem Schluss kommt, dass die öffentliche Kofinanzierung einen erheblichen wirtschaftlichen Nutzen mit sich bringen und den Wettbewerb nur in geringem bis zu vernachlässigendem Maße beeinträchtigen wird.

    (30)

    Auf Nachfrage haben die dänischen Behörden einige Fragen geklärt, die durch einen Artikel in einer dänischen Zeitung über die Multifunktionsarena aufgeworfen wurden.

    5.   WÜRDIGUNG DER BEIHILFEMASSNAHME

    5.1.   BESTEHEN EINER BEIHILFE IM SINNE VON ARTIKEL 107 ABSATZ 1 AEUV

    (31)

    Nach Artikel 107 Absatz 1 AEUV sind, „staatliche oder aus staatlichen Mitteln gewährte Beihilfen gleich welcher Art, die durch die Begünstigung bestimmter Unternehmen oder Produktionszweige den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen, mit dem Binnenmarkt unvereinbar, soweit sie den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen“.

    (32)

    Das angemeldete Projekt gilt als staatliche Beihilfe, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind: 1. die Maßnahme wird aus staatlichen Mitteln finanziert; 2. Unternehmen wird dadurch ein wirtschaftlicher Vorteil gewährt; 3. der Vorteil wird selektiv gewährt und verfälscht den Wettbewerb oder droht ihn zu verfälschen; 4. die Maßnahme beeinträchtigt den innergemeinschaftlichen Handel.

    (33)

    Das Kriterium, dass die Maßnahme aus staatlichen Mitteln finanziert und dem Staat zuzurechnen sein muss, ist in diesem Fall eindeutig erfüllt, da sich die Stadt Kopenhagen und andere öffentliche Einrichtungen (siehe unten) mit direkten Zuschüssen daran beteiligen und das Gelände zur Verfügung stellen, auf dem die Arena errichtet werden soll. Diese öffentlichen Einrichtungen sind Teil des Staates, und daher sind ihre Mittel dem Staat zuzurechnen.

    (34)

    Die staatliche Baufinanzierung der Multifunktionsarena könnte eine staatliche Beihilfe darstellen, wenn bestimmte Wirtschaftstätigkeiten dadurch einen selektiven Vorteil erlangen. In diesem Zusammenhang stellt die Finanzierung der Errichtung einer Infrastruktur für kommerzielle Aktivitäten laut Urteil des Gerichtshofs in der Sache Flughafen Leipzig/Halle (11) eine staatliche Beihilfe dar, wenn alle Anforderungen des Artikels 107 Absatz 1 erfüllt sind. Nach der Beweisführung des Gerichtshofs bestimmt der wirtschaftliche Charakter der späteren Nutzung der Infrastruktur die Art des Baus. In diesem Fall soll die Arena genutzt werden, um Dienstleistungen auf dem Markt anzubieten, also für eine wirtschaftliche Tätigkeit. Folglich muss festgestellt werden, ob die verschiedenen am Projekt beteiligten Akteure eine staatliche Beihilfe erhalten.

    Bau der Arena

    (35)

    Die dänischen Behörden räumen ein, dass die Multifunktionsarena von Marktteilnehmern allein nicht errichtet werden würde und dass die öffentliche Kofianzierung zu ihrer Realisierung erforderlich ist. Das hat der Versuch 2009 gezeigt, der gescheitert ist, weil die erforderlichen Gelder fehlten. (12)

    (36)

    Das Kriterium, dass die Maßnahme durch staatliche Mittel finanziert und dem Staat zuzurechnen sein muss, ist durch die Finanzierung seitens der Stadt Kopenhagen und die Bereitstellung des Geländes durch By & Havn (Unternehmen im Besitz der Stadt Kopenhagen und des dänischen Staates) eindeutig erfüllt. Die Stadt Kopenhagen und der dänische Staat als öffentliche Hand setzen Mittel ein, die dem Staat gehören und/oder von ihm kontrolliert werden.

    (37)

    Auch die Gelder (für den Bau der Multifunktionsarena) vom Elitefacilitetsudvalg (ein Ausschuss, der Sporteinrichtungen auf einen internationalen Standard anheben soll, damit Sportveranstaltungen von internationalem Niveau stattfinden können), der zumindest teilweise vom dänischen Staat finanziert wird, stellen eine staatliche Beihilfe dar. Die Satzung des Elitefacilitetsudvalg wird vom Kulturministerium festgelegt, das für die Laufzeit der Finanzierung auch einen Leistungsvertrag mit dem Elitefacilitetsudvalg schließt. In Anbetracht dieser Finanzierung durch den dänischen Staat wären die Gelder, die der Ausschuss seinerseits für seine Aufgaben einsetzen würde, dem Staat zuzurechnen.

    (38)

    Der staatliche Beitrag zum Bau der Arena einschließlich der Bereitstellung des Geländes und des Zuschusses vom Elitefacilitetsudvalg gewährt der Arenagesellschaft (als Eigentümerin der Multifunktionsarena) einen wirtschaftlichen Vorteil, der für die Errichtung der Arena erforderlich ist, da sie unter Marktbedingungen nicht gebaut worden wäre. Da es sich bei den Geldern eindeutig um staatliche Mittel handelt und die Entscheidung über den Zuschuss dem Staat zuzurechnen ist, sind alle anderen Kriterien für eine staatliche Beihilfe erfüllt (auf die Frage, ob mit einer Wettbewerbsverfälschung zu rechnen ist und wie sich das Projekt auf den innergemeinschaftlichen Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirkt, wird weiter unten eingegangen). Folglich stellt der Beitrag des Staates eine staatliche Beihilfe für die Arenagesellschaft dar.

    (39)

    Bei den Geldern des DIF handelt es sich den dänischen Behörden zufolge nicht um staatliche Mittel. Ein Großteil der Einnahmen des DIF sind jährliche Zuschüsse des dänischen Staates (aus Glücksspieleinnahmen) und andere (nicht öffentliche) Gelder. Laut Satzung des DIF werden die Führungsgremien ohne jede staatliche Einflussnahme gewählt und ohne Einflussnahme auf die individuelle Entscheidung von den Leitungsgremien des DIF angenommen. Somit haben weder der dänische Staat noch eine andere öffentliche Körperschaft Einfluss auf die vom DIF getroffenen Entscheidungen. Der DIF erwirbt mit dem jährlich zu entrichtenden Betrag das Recht, die Arena für bestimmte Zwecke zu reservieren, die im Interesse des DIF sind. Es ist seine eigene Entscheidung, vertraglich zu vereinbaren, dass er für das Recht auf Reservierung der Arena Zahlungen leistet. Folglich können die Zahlungen des DIF nach Auffassung der dänischen Behörden nicht dem Staat zugerechnet werden und sind daher nicht als staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 107 Absatz 1 AEUV anzusehen.

    Betrieb der Arena

    (40)

    Der Betrieb der Arena wurde ausgeschrieben, wobei nach Angaben der dänischen Behörden die Regeln für das öffentliche Auftragswesen in der EU voll und ganz berücksichtigt worden sind. Der Betreiber wurde in einem offenen, transparenten, nichtdiskriminierenden Ausschreibungsverfahren ausgewählt, bei dem der Preis mit ca. 75 % gewichtet wurde. Alle Interessenten hatten die gleiche Chance, sich um den Betreibervertrag zu bewerben. Ausgewählt wurde der Bieter mit dem besten Angebot.

    (41)

    Die Ausschreibung wurde im April 2011 veröffentlicht und an vielen Stellen angekündigt (13). Außerdem wurde für alle Interessenten ein offener Projekttag in Kopenhagen veranstaltet.

    (42)

    Alle Interessenten erhielten ein Informationsmemorandum und einen Präqualifizierungsfragebogen (14). Alle Interessenten, die den Fragebogen beantworteten, erfüllten die Anforderungen der Projektpartner und wurden zur Teilnahme an Stufe 1 des Wettbewerbs im Juni 2011 eingeladen. Auf Stufe 1 des Ausschreibungsverfahrens wurden drei Gebote eingereicht; zwei Anbieter kamen für die 2. Stufe und weitere Angebote in die engere Auswahl. Aufgrund der Bewertung dieser beiden Angebote wurde der Vertrag mit Danish Venue Enterprise (gehört zu Life Nation Entertainment) (15) geschlossen. Bewertet wurden u. a. die das finanzielle Angebot, die rechtlichen Grundlagen, Anforderungen an die Einrichtungen, Dienstleistungen sowie Lieferfähigkeit und Risiko. Beide Angebote waren tragfähig. Der ausgewählte Betreiber schnitt jedoch in den meisten Kategorien besser ab und bot insbesondere einen sehr viel höheren festen Mietpreis an als der Mietbieter.

    (43)

    Der ausgewählte Betreiber zahlt einen Mietzins, die sich aus einer Jahresfestmiete von […] und einer variablen Miete von […] zusammensetzt. Zusätzlich muss der Betreiber im Verlauf der Mietdauer […] zahlen. Damit übernimmt er im Rahmen der Miete alle variablen Kosten einschließlich der Instandhaltungskosten. Der Mietvertrag wird auf […] Jahre geschlossen. (Alle Gebote waren für mindestens 25 Jahre abzugeben. Der Betreiber hat erklärt, dass langfristige Verträge von 20 bis 30 Jahren in seinem Geschäft nicht unüblich seien).

    (44)

    Durch diese Regelungen wird der Vorteil für den ausgewählten Betreiber auf das für den Betrieb der Infrastruktur erforderliche Minimum reduziert. Ein Vorteil für den Betreiber der neuen Arena kann nicht ausgeschlossen werden. Da eine solche Beihilfe aber mit dem Binnenmarkt vereinbar wäre, wie nachstehend gezeigt wird, muss nicht abschließend darüber befunden werden, ob es sich um eine Beihilfe handelt.

    Nutzung der Arena

    (45)

    Laut Mietvertrag muss der Betreiber die Multifunktionsarena für verschiedene Nutzergruppen und vielfältige Aktivitäten (vorwiegend Live-Unterhaltung, Kultur und Sport) zur Verfügung stellen. Er darf keine Aktivitäten bevorzugen, damit die multifunktionale Nutzung der Arena gewährleistet wird. Damit von den Nutzern auch tatsächlich marktübliche Preise erhoben werden, ist im Mietvertrag festgelegt, dass die Preise für die Nutzung stets den marktüblichen Preisen entsprechen müssen, die auf dem offenen Markt für die betreffende Nutzung zu erzielen wären (16). Es dürfen auch keine Arenazeiten vorwiegend bestimmten Nutzern vorbehalten sein. Die multifunktionale Arena steht allen und nicht nur den eigenen Nutzern offen.

    (46)

    Außerdem ist im Mietvertrag festgelegt, dass die für die Nutzung erhobenen Preise stets den marktüblichen Preisen entsprechen müssen, die auf dem offenen Markt für die betreffende Nutzung erhältlich wären. Der Betreiber ist ein Privatunternehmen, das seine Kosten decken muss und natürlich auch Gewinne erzielen will. Er wird die Preise nach unternehmerischen Gesichtspunkten festlegen und kann sich die Diskriminierung von Nutzern gar nicht erlauben.

    (47)

    Die Vermietung der Arena könnte eine Beihilfe für die Nutzer darstellen, wenn sie als Unternehmen im Sinne von Artikel 107 AEUV anzusehen wären und der von ihnen entrichtete Mietzins unter der marktüblichen Miete für die Nutzung einer vergleichbaren Infrastruktur liegt. Nichtprofessionelle Nutzer gelten nicht als Unternehmen im Sinne von Artikel 107 AEUV. Da in diesem Fall eine solche Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar wäre, wie nachstehend gezeigt wird, muss nicht abschließend darüber befunden werden, ob es sich um eine Beihilfe handelt.

    Verfälschung des Wettbewerbs und Beeinträchtigung des Handels zwischen Mitgliedstaaten

    (48)

    Die Multifunktionsarena ist für vielfältige Veranstaltungen (Musik, Kultur, Sport) auf hohem internationalem Niveau vorgesehen. Da auf dem Veranstaltungsmarkt für derartige internationale Ereignisse Anbieter von Veranstaltungsstätten und Veranstalter offen miteinander konkurrieren, ist davon auszugehen, dass sich der Betrieb der neuen Arena auf den Wettbewerb und den Handel zwischen Mitgliedstaaten auswirken wird, vor allem in Anbetracht ihres Standortes (in unmittelbarer Nähe zu dem per Auto oder Zug schnell zu erreichenden Südschweden) und der Tatsache, dass weitere Arenen sowohl in Kopenhagen als auch in nahegelegenen Städten (auch in anderen Mitgliedstaaten) vorhanden sind.

    (49)

    Zudem hat das Gericht in seinem Beschluss zum Ahoy-Komplex in den Niederlanden festgestellt, dass sich der Markt keineswegs auf das Territorium des betreffenden Mitgliedstaats beschränken müsse (17). Wie im Eröffnungsbeschluss geht die Kommission deshalb davon aus, dass durch eine Beihilfe für die Arena der Wettbewerb verfälscht und der Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigt wird.

    5.2.   VEREINBARKEIT MIT DEM BINNENMARKT

    (50)

    Falls festgestellt werden sollte, dass es sich um eine staatliche Beihilfe handelt, sollte sie nach Auffassung der dänischen Behörden nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV als mit dem Binnenmarkt vereinbar angesehen werden. Um festzustellen, ob eine vorgeschlagene Maßnahme nach dieser Ausnahmeregelung mit dem Binnenmarkt vereinbar ist, prüft die Kommission, ob damit ein politisches Ziel im allgemeinen Interesse verfolgt wird und ob sie erforderlich und angemessen ist und keine unzulässige Verfälschung des Wettbewerbs verursacht.

    (51)

    Hinsichtlich der Erreichung eines politischen Ziels von allgemeinem Interesse wird festgestellt, dass der Bau von Anlagen für sportliche und andere öffentliche Veranstaltungen und die Unterstützung verschiedener Aktivitäten, die der Öffentlichkeit zugutekommen, als staatliche Aufgabe angesehen werden können, insbesondere im Sinne der dem Amsterdamer Vertrag beigefügten Erklärung zur Bedeutung des Sports und nach Artikel 165 AEUV: „Die Union trägt zur Förderung der europäischen Dimension des Sports bei und berücksichtigt dabei dessen besondere Merkmale, dessen auf freiwilligem Engagement basierende Strukturen sowie dessen soziale und pädagogische Funktion.“

    (52)

    Außer für Sportveranstaltungen soll die Arena auch für kulturelle Veranstaltungen (Konzerte, Shows) genutzt werden und so zur Förderung der kulturellen Vielfalt im Sinne von Artikel 167 Absatz 4 AEUV beitragen. Durch ein vielfältigeres kulturelles Angebot wird sie zum Gemeinwohl beitragen und sich positiv auf das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung auswirken.

    (53)

    Die Öffentlichkeit erhält durch die neue Arena, insbesondere dank ihrer Multifunktionalität, einen besseren Zugang zu Sport und Kultur, zumal Kapazitäten und/oder andere adäquate Einrichtungen für Sport- und Kulturveranstaltungen in Kopenhagen fehlen. Insofern nimmt die Stadt Kopenhagen, indem sie das Arena-Projekt ermöglicht und dadurch weitere kulturelle, musikalische und sportliche Veranstaltungen in die Stadt holt, ihre Aufgabe gegenüber der Öffentlichkeit wahr. Daher ist davon auszugehen, dass mit der Realisierung der Arena politische Ziele von allgemeinem Interesse verwirklicht werden.

    (54)

    Im Verlauf des Verfahrens haben die dänischen Behörden den Zuschuss der Hauptstadtregion aus der Anmeldung zurückgezogen. Hinsichtlich der Erforderlichkeit und der Angemessenheit der vorgeschlagenen Maßnahme haben die dänischen Behörden im Verlauf des Verfahrens nachgewiesen, dass Bedarf an der zusätzlichen Kapazität der Multifunktionsarena besteht, da die vorhandenen Arenen für bestimmte Veranstaltungen nicht ausreichen (die Arenen in Kopenhagen sind entweder nicht flexibel genug oder nicht hinreichend ausbaufähig für internationale Sport-, Musik- und Unterhaltungsveranstaltungen). Somit würde die neue Multifunktionsarena nur begrenzt um Veranstaltungen konkurrieren, die auch in anderen Orten in Kopenhagen stattfinden könnten, da sie andere Einrichtungen bietet und für eine ganze Reihe neuer Veranstaltungen geeignet ist, für die es bisher keine Möglichkeit in Kopenhagen gibt. Dadurch würde sich die Zahl der Veranstaltungen erhöhen, wie nachstehend eingehender erläutert wird.

    (55)

    Zwar stehen sowohl in Kopenhagen als auch in anderen nahegelegenen Städten (auch in anderen Mitgliedstaaten) andere Arenen zur Verfügung, doch die Kommission hat sich von Dänemark davon überzeugen lassen, dass es zumindest für bestimmte Veranstaltungen keine geeigneten Kapazitäten gibt und dass die neue Arena die vorhandenen Veranstaltungsstätten eher ergänzen als ersetzen wird. Die dänischen Behörden haben erläutert, dass sich das Angebot an Kultur-, Musical- und Sportveranstaltungen durch die neue Arena voraussichtlich erweitern wird, statt andere Einrichtungen zu ersetzen.

    (56)

    Die Multifunktionsarena soll für größere Kultur-, Musical- und Sportveranstaltungen unter Dach genutzt werden. Ihre flexiblen Einrichtungen eignen sich für Sportereignisse, Wettkämpfe, Konzerte, Shows, Kulturveranstaltungen, Kongresse, Ausstellungen usw. Sie bieten 12 500 Plätze für Sportveranstaltungen und 15 000 Plätze für Musikveranstaltungen. Fußballspiele können dort nicht ausgetragen werden.

    (57)

    Andere Einrichtungen mitten in Kopenhagen sind in erster Linie das nationale Fußballstadion Parken (Heimspielstätte des FC Kopenhagen, wird auch für große Shows/Konzerte genutzt mit einer Kapazität von ca. 45 000 bis 50 000 Zuschauern) und das Forum Copenhagen (für Hallenveranstaltungen), in dem vorwiegend Kongresse und Ausstellungen stattfinden.

    (58)

    „Parken“ ist in erster Linie Fußballstadion und steht als solches nicht in Konkurrenz mit der neuen Multifunktionshalle, in der keine Fußballspiele ausgetragen werden können. In geringerem Umfang finden in „Parken“ auch Konzerte statt, doch es eignet sich vor allem für große Stadiontouren für ein Publikum mit 40 000 bis 50 000 Zuschauern. Das Stadion kann in eine beheizte Halle umfunktioniert werden, aber auch dann werden hier vorwiegend Fußballspiele ausgetragen. Den Programmen der zurückliegenden Jahre ist zu entnehmen, dass zwischen 2007 und 2011 in „Parken“ 19 Konzerte mit schätzungsweise 34 000 Zuschauern stattgefunden haben. Somit ist davon auszugehen, dass Konzerte dort durchschnittlich mehr als doppelt so viele Zuhörer haben, als die geplante Multifunktionsarena maximal aufnehmen kann. Live Nation Danmark zufolge sind in Parken 2013 […] Konzerte geplant, davon […] Stadiontouren für ein großes Publikum mit häufig 40 000 bis 50 000 Zuhörern, was die Kapazität der Multifunktionsarena bei weitem übersteigt. Für eine Stadiontour kommt vermutlich keine Arena in Betracht, weil dafür weniger Tickets verkauft werden können und Mehrfachauftritte in einer Arena statt eines einzigen Großauftritts in einem Stadion unattraktiv sind.

    (59)

    Mitten in der Stadt gibt es außerdem noch das Forum Copenhagen, ein älteres Konzert- und Ausstellungsgebäude. Für Konzerte stehen im Forum 8 500 Sitzplätze oder 10 000 Stehplätze zur Verfügung. Viele Veranstaltungen, für die das Forum gut geeignet ist, kommen für die neue Multifunktionsarena weniger in Frage, weil die Kapazität der Arena nicht optimal genutzt würde. Die baulichen Voraussetzungen sind auch andere, denn das Forum, das aus den 1920er Jahren stammt, besteht im Wesentlichen aus einer großen Halle, die sich gut für Kongresse und Ausstellungen eignet, auf denen das Publikum Bewegungsfreiheit braucht, und weniger für Konzerte und am allerwenigsten für Sportveranstaltungen.

    (60)

    Somit unterscheiden sich die neue Multifunktionsarena, Forum und Parken hinsichtlich ihrer Kapazität und Flexibilität erheblich. Von daher gibt es kaum Überschneidungen. Insofern dürfte die Konkurrenz der neuen Multifunktionsarena für die bestehenden Einrichtungen in Kopenhagen und deren Attraktivität für bestimmte Veranstaltungen begrenzt sein.

    (61)

    Ähnliche Möglichkeiten wie die Multifunktionsarena bieten eher die schwedische Malmö Arena und die dänische Jyske Bank Boxen in Herning/Jütland (gut 200 Kilometer von Kopenhagen entfernt). Den dänischen Behörden zufolge sieht der geschäftsführende Direktor von Jyske Bank Boxen durchaus Chancen, durch eine Kooperation mit der neuen Multifunktionsarena größere Veranstaltungen nach Dänemark zu holen.

    (62)

    Hinsichtlich der Konkurrenz der neuen Multifunktionsarena für die Malmö Arena ist Folgendes zu beachten. Malmö ist zwar geografisch nicht weit entfernt, doch die Stadt liegt in einem anderen Land und ist durch Wasser und eine mautpflichtige Brücke von Kopenhagen getrennt. Die Malmö Arena ist eine Multifunktionsarena (ursprünglich als Sportarena geplant) mit einer Kapazität von 13 000 Zuschauern für Sportveranstaltungen und ca. 15 500 Zuhörern für Konzerte, was in etwa der Kapazität der neuen Multifunktionsarena in Kopenhagen entspricht.

    (63)

    Die Programme der Jahre 2012 und 2013 zeigen, dass die meisten Veranstaltungen in der Malmö Arena schwedisch oder lokal orientiert waren bzw. sind. In erster Linie ist die Arena Heimspielstätte der lokalen Eishockey-Mannschaft, die dort ca. 25 Spiele pro Jahr austrägt. Dem Herbstprogramm 2012 ist zu entnehmen, dass sich die meisten Konzerte und Shows in der Malmö Arena an ein schwedisches Publikum richten. Das zeigt sich auch daran, dass auf der dänischen Website der Arena nur sehr wenige Veranstaltungen angezeigt werden (vier der 14 Veranstaltungen im Herbstprogramm 2012 mit ähnlichen Zahlen). Drei der vier auf der dänischen Website angezeigten Veranstaltungen waren zudem Teil einer Konzerttour, die auch dänische Veranstaltungsstätten einschloss. Das macht deutlich, dass die Veranstalter Kopenhagen nicht zwangsläufig als Ersatz für die Malmö Arena ansehen, sondern dass es vielmehr möglich wäre, Auftritte in beiden Städten stattfinden zu lassen.

    (64)

    Das Programm für 2013 ist ähnlich mit 48 geplanten Veranstaltungen, von denen 6 Shows/Konzerte auf der dänischen Website der Malmö Arena angezeigt werden (davon ist eine Show auch in Kopenhagen geplant, zwei der Konzerte haben bereits zum Auftakt der betreffenden Tour in Kopenhagen stattgefunden, und eine weitere Show ist der Eurovision Song Contest, der auf jeden Fall in Schweden stattfindet, weil es den Contest 2012 gewonnen hat). Die verkauften Tickets für Veranstaltungen von Life Nation Entertainment in der Malmö Arena zeigen, dass Dänen nur einen geringen Anteil der Besucher internationaler Konzerte in Malmö ausmachen.

    (65)

    Da die Malmö Arena in einem anderen Land liegt und es einige Hindernisse zu überwinden gilt wie eine mautpflichtige Brücke, eine andere Sprache, eine andere Währung und kulturelle Unterschiede und da die Arena vom ortsansässigen Publikum genutzt wird und viele Veranstaltungen lokal oder schwedisch orientiert sind, würden die meisten der dortigen Veranstaltungen kaum außerhalb Schwedens durchgeführt werden. Somit stellt die neue Multifunktionsarena in Kopenhagen nur für sehr wenige Veranstaltungen eine potenzielle Konkurrenz dar. Das Risiko für die Malmö Arena, Veranstaltungen an die neue Arena in Kopenhagen zu verlieren oder mit ihr darum zu konkurrieren, ist daher als äußerst gering einzustufen. Somit wäre die Wettbewerbswirkung der Multifunktionsarena auf die Malmö Arena sehr begrenzt.

    (66)

    Andererseits ist den dänischen Behörden zufolge damit zu rechnen, dass die Multifunktionsarena neue Veranstaltungen in die Region holt, die sonst nicht nach Kopenhagen oder in die Region kommen würden. Davon könnten beispielsweise auch Parken, Jyske Bank Boxen und die Malmö Arena profitieren. Für große Sportereignisse wie Schwimm-, Eishockey- und Handballweltmeisterschaften werden zumeist mehrere Spielstätten benötigt. Mit der neuen Multifunktionsarena dürften Dänemark und die Region sehr viel attraktiver für solche Sportereignisse sein, weil damit mehrere Stätten zur Verfügung stehen, und auch für andere Veranstaltungen, die aus wirtschaftlichen oder anderen Gründen (z. B. unterschiedliche Einzugsbereiche) an zwei Orten in Dänemark stattfinden sollen.

    (67)

    Der ausgewählte Betreiber, Life Nation Danmark, hat zugesagt, dass er weiterhin auch andere Einrichtungen in der Region für seine Veranstaltungen nutzen will, da er sich nach dem Bedarf der Kunden richtet und selbst bestrebt ist, finanziell tragfähige Shows zu veranstalten, so dass er seine eigenen Veranstaltungsstätten nicht bevorzugen kann. Ein Beispiel ist Live Nation als einer der wichtigsten Anbieter für die Londoner O2 Arena, obwohl sie von einem anderen Betreiber geleitet wird. Der ausgewählte Betreiber geht zudem davon aus, dass die Anlage an der höchstmöglichen Anzahl von Tagen genutzt wird, um Einnahmen zu erzielen. Von daher muss er sehr einfallsreich sein, um seine Einrichtungen auch anderen Veranstaltern zugänglich zu machen. Laut Betreibervertrag darf anderen Veranstaltern der Zugang zur Multifunktionsarena nicht verwehrt werden. Der Betreiber ist verpflichtet, sie einer Vielzahl von Nutzern zu marktüblichen Preisen zugänglich zu machen. Er darf kein bestimmtes Unternehmen zu bevorzugen.

    (68)

    Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass Dänemark die Erforderlichkeit einer zusätzlichen Kapazität in Kopenhagen nachgewiesen hat und dass die neue Multifunktionsarena die vorhandenen Arenen durch zusätzliche Kapazitäten ergänzen wird, so dass mehr und andere Veranstaltungen in Kopenhagen stattfinden können. Dadurch wird die Öffentlichkeit weitaus bessere Zugangsmöglichkeiten zu solchen Veranstaltungen in der Region bekommen. Die Überschneidungen zwischen den vorhandenen Veranstaltungsstätten in der Region und der Multifunktionsarena sind als begrenzt anzusehen. Das Risiko, dass durch die neue Anlage eine bestehende Veranstaltungsstätte in der Region aufgeben müsste, ist unwahrscheinlich, da die neue Arena die vorhandenen Arenen eher ergänzen als ersetzen wird. Auch das Risiko, dass es zu einer vertikalen Abschottung und durch nicht zu unterbietende Niedrigpreise zu einer Verfälschung des Wettbewerbs kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Hinsichtlich einer möglichen vertikalen Abschottung wurde bereits ausgeführt, dass der Betreiber der Multifunktionsarena vertraglich verpflichtet ist, gleichen Zugang zu gewährleisten. Anderen Veranstaltern darf er den Zugang zur Arena nicht verwehren. Zudem würde er dadurch seine eigene finanzielle Tragfähigkeit untergraben.

    (69)

    Ohne öffentliche Kofinanzierung würde das Projekt nicht verwirklicht, da ohne den Beitrag des Staates nicht genügend Mittel zur Finanzierung der Multifunktionsarena zur Verfügung stünden, wie die dänischen Behörden eingeräumt haben. Das haben frühere Versuche der Stadt Kopenhagen, die Arena zu bauen, gezeigt. Die Pläne existieren schon seit einem Jahrzehnt, und die Stadt Kopenhagen hätte jeden privaten Investor begrüßt, der die Multifunktionsarena allein unter marktwirtschaftlichen Bedingungen gebaut hätte, doch es hat sich kein Investor gefunden, wie der oben angesprochene Versuch von 2009 gezeigt hat.

    (70)

    Der staatliche Beitrag schließt lediglich die Finanzierungslücke, d. h. er entspricht dem auf dem Markt nicht erhältlichen Betrag. Dieser Beitrag in Höhe von 325 Mio. DKK (43,7 Mio. EUR) entspricht etwa 30 % der gesamten Planungs- und Baukosten der Multifunktionsarena. Dafür hält der Staat 50 % der Anteile an der Arenagesellschaft, deren Aufgabe darin besteht, die Multifunktionsarena zu bauen und den Vertrag mit dem Betreiber zu verwalten. Den eigentlichen Betrieb der Multifunktionsarena übernimmt ein eigener Betreiber, wie bereits ausgeführt wurde.

    (71)

    Mögliche Alternativen zur Multifunktionsarena wie eine kleinere oder kostengünstigere Arena mit der gleichen Kapazität würden den Zielen des Projekts nicht entsprechen. Eine kleinere Arena würde nichts daran ändern, dass eine Veranstaltungsstätte mit der geplanten Kapazität und Flexibilität der Multifunktionsarena fehlt. Die neue Multifunktionsarena füllt eine Lücke, die durch eine kleinere Arena mit geringerer Kapazität nicht geschlossen würde. Zudem wären die Wettbewerbseffekte einer kleineren Arena vermutlich stärker, da sie sich weniger von den vorhandenen Anlagen abheben würde.

    (72)

    Bei der Frage nach einer billigeren und einfacheren Arena ist zu bedenken, dass die Finanzierung durch Realdania von hohen architektonischen Anforderungen an die Arena bestimmt wird. Die Stadt Kopenhagen stellt hohe architektonische und ästhetische Anforderungen an die Entwicklung in dem Gebiet, in dem die Multifunktionsarena entstehen soll. Zudem soll auf dem für die Multifunktionsarena vorgesehenen Gelände ein Wohngebiet entstehen, das bestimmte Anforderungen an Planung und Schalldichte stellt, die mit hohen Kosten verbunden sind.

    (73)

    Es wurde nachgewiesen, dass die Beteiligung des Staates an dem Projekt für seine Realisierung von ausschlaggebender Bedeutung ist. Die öffentliche Kofinanzierung der Multifunktionsarena ist erforderlich, denn ohne die Leistung des Staates stünden nicht genügend Mittel zur Verfügung, um das Projekt zu verwirklichen. Unter den genannten Voraussetzungen ist sichergestellt, dass der staatliche Beitrag auf die unbedingt erforderliche Höhe beschränkt bleibt.

    (74)

    Auf jeden Fall ist durch das Auswahlverfahren des Betreibers und den Mietvertrag sowie aus den oben genannten Gründen sichergestellt, dass die Anforderungen an Erforderlichkeit und Angemessenheit erfüllt sind.

    (75)

    Hinsichtlich der Nutzung der Multifunktionsarena wurde gezeigt, dass es keine Diskriminierung geben wird und kein bestimmtes Unternehmen bevorzugt werden soll. Die multifunktionale Arena steht allen und nicht nur den eigenen Nutzern offen.

    (76)

    Mit der neuen Arena werden zusätzliche Kapazitäten und mehr Möglichkeiten für andere Veranstaltungen in Kopenhagen geschaffen, so dass die vorhandenen Arenen ergänzt werden. Somit ist die Beihilfe als zielgerichtet und gerechtfertigt anzusehen.

    (77)

    Aus den obigen Ausführungen wurde deutlich, dass die Beteiligung des Staates am Projekt Multifunktionsarena sowohl erforderlich als auch angemessen ist und dass dadurch keine unzulässige Verfälschung des Wettbewerbs verursacht wird und mögliche Nebeneffekte der Beihilfe für den Betreiber und die Nutzer mit dem Binnenmarkt vereinbar wären.

    6.   SCHLUSSFOLGERUNG

    (78)

    Der Beitrag des Staates zum Bau der Multifunktionsarena in Kopenhagen stellt eine staatliche Beihilfe für die Arenagesellschaft und möglicherweise auch für den Betreiber und die Nutzer der Multifunktionsarena dar. Die öffentliche Kofinanzierung der Multifunktionsarena ist sowohl erforderlich als auch angemessen für die Realisierung des Projekts. Sie steht allen unter nichtdiskriminierenden Bedingungen ohne Bevorzugung einzelner Unternehmen hinreichend offen. Das Ergebnis der Ausgewogenheitsprüfung ist somit positiv.

    (79)

    Die Kommission kommt zu dem Schluss, dass die Finanzierung der Multifunktionsarena nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV mit dem Binnenmarkt vereinbar ist.

    (80)

    Die Kommission stellt fest, dass Dänemark sich mit Englisch als verbindlicher Sprache für den Beschluss einverstanden erklärt hat —

    HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die von Dänemark zur Errichtung der Multifunktionsarena in Kopenhagen vorgesehenen Maßnahmen in Form einer Beteiligung der Stadt Kopenhagen in Höhe von 325 Mio. DKK, eines Zuschusses vom Elitefacilitetsudvalg in Höhe von 15 Mio. DKK und des auf 40 Jahre angelegten unentgeltlichen Nutzungsrechts des Geländes, auf dem die Multifunktionsarena entstehen soll, sind nach Artikel 107 Absatz 3 Buchstabe c AEUV Vertrag über die Funktionsweise der Europäischen Union mit dem Binnenmarkt vereinbar. Die Durchführung dieser Maßnahmen wird daher genehmigt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.

    Brüssel, den 15. Mai 2013

    Für die Kommission

    Joaquín ALMUNIA

    Vizepräsident


    (1)  ABl. C 152 vom 30.5.2012, S. 12.

    (2)  Siehe Fußnote 1.

    (3)  Siehe Beschluss über die Eröffnung des Verfahrens, Ziffer 13 (ABl. C 152 vom 30.5.2012, S. 12).

    (4)  Realdania versucht zwar, Überschüsse zu erwirtschaften, doch es ist kein gewinnorientiertes Unternehmen, sondern eine gemeinnützige Stiftung, deren Aufgabe nach eigener Aussage darin besteht, Projekte in bebauten Gebieten zum Nutzen der Allgemeinheit zu fördern. Siehe www.realdania.dk.

    (5)  In den Gesamtkosten von 1,1 Mrd. DKK sind auch die voraussichtlichen Zinszahlungen sowie Lohn- und Preissteigerungen bis 2015 enthalten.

    (6)  Aufgabe des Elitefacilitetsudvalg (Ausschuss für Spitzeneinrichtungen) ist es, Sporteinrichtungen so auszubauen, dass dort Sportveranstaltungen von internationalem Niveau stattfinden können. Er wird teilweise vom dänischen Staat finanziert.

    (7)  Die dänischen Behörden haben bestätigt, dass das Ausschreibungsverfahren für den Betreiber unter transparenten, objektiven und nichtdiskriminierenden Bedingungen und Anforderungen durchgeführt wurde und dass die Gewichtung der einzelnen Kriterien vorher festgelegt worden ist und der Preis ein wichtiges Kriterium in der Gesamtbewertung darstellt.

    (8)  […]: Die Angaben in Klammern unterliegen der Geheimhaltung.

    (9)  Die Jahresmiete im ersten Jahr der Vertragslaufzeit […] oder jeder andere gesondert im Mietvertrag festgelegte Betrag, siehe Paragraf 1.1, Jahresmiete im ersten Jahr der Vertragslaufzeit beträgt […] pro Jahr. Danach wird die Jahresmiete jährlich durch einen Index angepasst; siehe Paragraf 8 des Vertrags.

    (10)  Dem dänischen Sportbund DIF (Danmarks Idrætsforbund) gehören 61 Sportverbände mit insgesamt mehr als 1,6 Mio. Mitgliedern in ca. 10 700 Sportvereinen an. Der DIF ist nicht nur für den Elite- und den Breitensport zuständig, sondern bildet auch das Dänische Nationale Olympische Komitee und ist damit für Dänemarks Teilnahme an den Olympischen Spielen zuständig.

    (11)  Urteil des Gerichtshofs vom 19. Dezember 2012, Mitteldeutsche Flughafen AG und Flughafen Leipzig/Halle GmbH/Kommission, C-288/11.

    (12)  2009 bot die Stadt Kopenhagen in einem Ausschreibungsverfahren ein günstiges Darlehen für private Interessenten zum Bau einer Multifunktionsarena an. Das Unternehmen, das erfolgreich daraus hervorging, konnte die erforderliche zusätzliche Finanzierung nicht sicherstellen. Deshalb wurde die Ausschreibung im März 2010 aufgehoben.

    (13)  Das Verfahren begann mit Ankündigungen in führenden internationalen und dänischen Medien: The New York Times, The Times, Børsen, Licitation, Byggeriets Dagblad, Berlingske Tidende und Politiken.

    (14)  In Frage kommende Betreiber aus der Region wie Tivoli, Bella Center, Malmö Arena und Parken wurden zur Teilnahme aufgefordert, doch von ihnen hat sich keiner an dem Wettbewerb beteiligt.

    (15)  Live Nation Entertainment ist das größte Live-Musik- und Live-Entertainment-Unternehmen der Welt. Es betreibt Öffentlichkeitsarbeit für Showveranstaltungen, betreibt Veranstaltungsstätten und ist für Kartenverkauf zuständig. Live Nation Entertainment hat regionale Vertretungen in verschiedenen Ländern, in Dänemark ist das Live Nation Denmark ApS.

    (16)  In diesem Zusammenhang können einem Partner, der die Arena häufig oder regelmäßig nutzt oder mietet oder der Sponsor oder Geschäftspartner der Arena ist, möglicheVorteile geboten werden. Solche Vorteile werden zum Beispiel […] angeboten und müssen allen vergleichbaren Nutzern der Arena unter transparenten, gleichen und nichtdiskriminierenden Bedingungen geboten werden, so dass kein Nutzer bevorzugt wird.

    (17)  Beschluss des Gerichts vom 26.1.2012, Mojo Concerts BV und Amsterdam Music Dome Exploitatie BV/Kommission, T-90/09, Randnr. 45.


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