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Document 32013D0472

2013/472/EU: Durchführungsbeschluss der Kommission vom 23. September 2013 über Ausnahmeregelungen für Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen und Portugal in Bezug auf die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 5897)

ABl. L 253 vom 25.9.2013, p. 24–26 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, HR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec_impl/2013/472/oj

25.9.2013   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 253/24


DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION

vom 23. September 2013

über Ausnahmeregelungen für Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen und Portugal in Bezug auf die Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen

(Bekanntgegeben unter Aktenzeichen C(2013) 5897)

(Nur der niederländische, der französische, der griechische, der italienische, der polnische, der portugiesische und der spanische Text sind verbindlich)

(2013/472/EU)

DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 452/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über die Erstellung und die Entwicklung von Statistiken über Bildung und lebenslanges Lernen (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 3,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Die Verordnung (EG) Nr. 452/2008 gilt gemäß deren Artikel 3 für die Erstellung von Statistiken in drei spezifischen Bereichen.

(2)

Nach Artikel 6 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 können Mitgliedstaaten Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen gewährt werden, sofern diese notwendig und objektiv begründet sind.

(3)

Da Statistiken über Bildung auf internationaler Ebene miteinander vergleichbar sein müssen, sind von den Mitgliedstaaten und den Organen der Europäischen Union Bildungsklassifikationen zu verwenden, die mit der Internationalen Standardklassifikation für das Bildungswesen ISCED 2011 („ISCED 2011“), wie sie von den Unesco-Mitgliedstaaten auf ihrer 36. Generalkonferenz im November 2011 angenommen wurde, übereinstimmen.

(4)

Die Sammlung von Daten aus administrativen und anderen Quellen über die Mobilität von Studierenden für alle Studienzyklen sollte verbessert werden, um Fortschritte zu überwachen, Herausforderungen zu ermitteln und zu einer faktengestützten Politik beizutragen.

(5)

Aus den der Kommission vorgelegten Informationen geht hervor, dass die Anträge bestimmter Mitgliedstaaten auf Ausnahmeregelungen darauf zurückzuführen sind, dass diese ihre statistischen Systeme in größerem Umfang anpassen müssen, um der Verordnung (EG) Nr. 452/2008 vollständig nachkommen zu können.

(6)

Daher sollten für Belgien, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Polen und Portugal entsprechende Ausnahmeregelungen geschaffen werden.

(7)

Die in diesem Beschluss vorgesehenen Maßnahmen stehen im Einklang mit der Stellungnahme des Ausschusses für das Europäische Statistische System —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Für die Mitgliedstaaten werden Ausnahmeregelungen gemäß dem Anhang geschaffen.

Artikel 2

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien, die Hellenische Republik, das Königreich Spanien, die Französische Republik, die Italienische Republik, die Republik Polen und die Portugiesische Republik gerichtet.

Brüssel, den 23. September 2013

Für die Kommission

Algirdas ŠEMETA

Mitglied der Kommission


(1)  ABl. L 145 vom 4.6.2008, S. 227.


ANHANG

Ausnahmen betreffend die Verordnung (EG) Nr. 452/2008 bezüglich Bereich 1: Systeme der allgemeinen und beruflichen Bildung

Die ISCED-Stufen beziehen sich auf die ISCED 2011.

Mitgliedstaat

Variablen und Untergliederungen

Ende der Ausnahmeregelung

Belgien

Zahl der Neuzugänge nach ISCED-Stufen 3 bis 7 (ISCED-Stufen 3 bis 5: zweistellige Kodierung; ISCED-Stufen 6 bis 7: einstellige Kodierung); Geschlecht und Alter. Bis zum Ende der Ausnahmeregelung werden die Daten für die ISCED-Stufe 5 mit einstelliger Kodierung geliefert.

31. Dezember 2015

Zahl der Neuzugänge nach ISCED-Stufen 3 bis 5 (ISCED-Stufen 3 und 4: nur berufsbildend; ISCED-Stufe 5: zweistellige Kodierung); Geschlecht und Fach (2. Gliederungsebene). Bis zum Ende der Ausnahmeregelung werden die Daten für die ISCED-Stufe 5 mit einstelliger Kodierung geliefert.

31. Dezember 2015

Griechenland

Zahl der eingeschriebenen mobilen Studierenden nach ISCED-Stufen 5 bis 8 (einstellige Kodierung), Fachrichtungen (3. Gliederungsebene) und Geschlecht.

31. Dezember 2016

Zahl der eingeschriebenen mobilen Studierenden nach ISCED-Stufen 5 bis 8 (einstellige Kodierung), Herkunftsland und Geschlecht.

31. Dezember 2016

Zahl der mobilen Hochschulabsolventen nach ISCED-Stufen 5 bis 8 (einstellige Kodierung), Herkunftsland und Geschlecht.

31. Dezember 2016

Spanien

Zahl der Neuzugänge in der ISCED-Stufe 3 (2. Gliederungsebene) nach Geschlecht und Alter.

31. Dezember 2016

Zahl der Neuzugänge in der ISCED-Stufe 3, berufsbildend, nach Geschlecht und Fach (2. Gliederungsebene).

31. Dezember 2016

Daten über mobile im Zielland eingeschriebene Studierende und Absolventen gemäß Definition des Herkunftslandes als dem „Land, in dem das Abschlusszeugnis der Sekundarstufe II erworben wurde“.

31. Dezember 2016

Daten über die Bildungsausgaben für die ISCED-Stufen 3-4, aggregiert mit zweistelliger Kodierung. Bis zum Ende der Ausnahmeregelung werden die Daten für die ISCED-Stufen 3 + 4 aggregiert geliefert.

31. Dezember 2016

Frankreich

Zahl der Neuzugänge nach ISCED-Stufen 4 bis 5 (ISCED-Stufen 4 und 5: zweistellige Kodierung, ISCED-Stufe 6: einstellige Kodierung), Geschlecht und Alter

31. Dezember 2016

Zahl der Neuzugänge nach ISCED-Stufen 4, 5 und 6 (ISCED-Stufe 4 nur berufsbildend: ISCED-Stufe 5: zweistellige Kodierung; ISCED-Stufe 6: einstellige Kodierung), Geschlecht und Fach (2. Gliederungsebene).

31. Dezember 2016

Zahl der mobilen im Zielland eingeschriebenen Absolventen nach ISCED-Stufen 5 bis 8 (einstellige Kodierung), Herkunftsland und Geschlecht

31. Dezember 2016

Zahl der Absolventen nach ISCED-Stufen 4 bis 7 (dreistellige Kodierung), Geschlecht und Alter.

31. Dezember 2016

Italien

Zahl der Absolventen, die im Laufe des Studienzyklus einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt im Rahmen der Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten absolviert haben, für ISCED-Stufe 8 und nach Art des Mobilitätsprogramms (EU-Programme, sonstige internationale/nationale Programme, sonstige Programme)

31. Dezember 2019

Zahl der Absolventen, die im Laufe des Studienzyklus einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt im Rahmen der Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten absolviert haben, für ISCED-Stufe 8 und nach Zielland

31. Dezember 2019

Polen

Zahl der mobilen im Zielland eingeschriebenen Absolventen in den ISCED-Stufen 6 bis 8 nach Herkunftsland und Geschlecht

31. Dezember 2018

Zahl der Absolventen, die im Laufe des Studienzyklus einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt im Rahmen der Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten absolviert haben, nach ISCED-Stufen 6 bis 8 und nach Art des Mobilitätsprogramms (EU-Programme, sonstige internationale/nationale Programme, sonstige Programme)

31. Dezember 2018

Zahl der Absolventen, die im Laufe des Studienzyklus einen mindestens dreimonatigen Aufenthalt im Rahmen der Mobilität zum Erwerb von Leistungspunkten absolviert haben, nach ISCED-Stufen 6 bis 8 und nach Zielland

31. Dezember 2018

Portugal

Zahl der Neuzugänge, in der ISCED-Stufe 3: zweistellige Kodierung, nach Geschlecht und Alter

31. Dezember 2016

Zahl der Neuzugänge, in der ISCED-Stufe 3: Berufsbildend, nach Geschlecht und Fachrichtung (2. Gliederungsebene)

31. Dezember 2016


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