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Document 32012R0410
Council Implementing Regulation (EU) No 410/2012 of 14 May 2012 implementing Article 32(1) of Regulation (EU) No 36/2012 concerning restrictive measures in view of the situation in Syria
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2012 des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Durchführungsverordnung (EU) Nr. 410/2012 des Rates vom 14. Mai 2012 zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
ABl. L 126 vom 15.5.2012, p. 3–5
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
15.5.2012 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 126/3 |
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 410/2012 DES RATES
vom 14. Mai 2012
zur Durchführung des Artikels 32 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,
gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 (1), insbesondere auf Artikel 32 Absatz 1,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Der Rat hat am 18. Januar 2012 die Verordnung (EU) Nr. 36/2012 erlassen. |
(2) |
Angesichts der ernsten Lage in Syrien und gemäß dem Durchführungsbeschluss 2012/256/GASP vom 14. Mai 2012 des Rates zur Durchführung des Beschlusses 2011/782/GASP des Rates über restriktive Maßnahmen in Syrien (2) sollten weitere Personen und Organisationen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 enthaltene Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufgenommen werden. |
(3) |
Außerdem sollten die Angaben zu drei der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgeführten Personen auf den neuesten Stand gebracht werden; eine Person sollte dort nicht mehr aufgeführt werden — |
HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:
Artikel 1
Die in Anhang I dieser Verordnung genannten Personen und Organisationen werden in die Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 aufgenommen.
Artikel 2
Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 wird nach Maßgabe des Anhangs II der vorliegenden Verordnung geändert.
Artikel 3
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.
Geschehen zu Brüssel am 14. Mai 2012.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
(1) ABl. L 16 vom 19.1.2012, S. 1.
(2) Siehe Seite 9 dieses Amtsblatts.
ANLAGE I
Personen und Organisationen nach Artikel 1
Personen
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Datum der Aufnahme in die Liste |
1. |
Adib Mayaleh |
geboren 1955 in Daraa |
Im Rahmen seiner Tätigkeit als Gouverneur der Zentralbank Syriens verantwortlich für wirtschaftliche und finanzielle Unterstützung des syrischen Regimes. |
15.5.2012 |
2. |
Salim Altoun, alias Saleem Altoun, alias Abu Shaker |
Vorsitzender und Geschäftsführer des Konzerns Altoun Group geboren 1940 in Caracas, Venezuela venezolanischer Staatsbürger, ID-Nr. 028173131 (möglicherweise im Besitz eines venezolanischen Passes) verfügt über einen libanesischen Wohnsitz und eine libanesische Arbeitserlaubnis (Nr. 1486/2011) |
Unterstützt das Regime finanziell. Über die Altoun Group beteiligt an einem System zur Ausfuhr syrischen Öls mit dem in die Liste aufgenommenen Unternehmen Sytrol als Einnahmequelle für das Regime. |
15.5.2012 |
3. |
Youssef Klizli |
Assistent von Salim Altoun |
Unterstützt das Regime finanziell. Helfer von Salim Altoun bei der Entwicklung eines Systems, über die Altoun Group, zur Ausfuhr syrischen Öls mit dem in die Liste aufgenommenen Unternehmen Sytrol als Einnahmequelle für das Regime. |
15.5.2012 |
Organisationen
|
Name |
Angaben zur Identität |
Gründe |
Datum der Aufnahme in die Liste |
|||||||
1. |
General Organisation of Tobacco |
Salhieh Street 616, Damaskus, Syrien |
Unterstützt das syrische Regime finanziell. Die Organisation steht vollständig im Eigentum des syrischen Staates. Ihre Gewinne, die u.a. aus dem Verkauf von Lizenzen zur Vermarktung ausländischer Tabakmarken und aus der Besteuerung von deren Einfuhr stammen, werden an den syrischen Staat abgeführt. |
15.5.2012 |
|||||||
2. |
Altoun Group |
1987 US SIC Codes 6719 NACE Codes 7415 |
Unterstützt das syrische Regime finanziell. Beteiligt an einem System zur Ausfuhr syrischen Öls mit dem in die Liste aufgenommenen Unternehmen Sytrol als Einnahmequelle für das Regime. |
15.5.2012 |
ANHANG II
(1) |
Die Einträge in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 36/2012 zu den nachstehend aufgeführten Personen erhalten folgende Fassung:
|
(2) |
Der nachstehende Eintrag wird gestrichen:
|