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Document 32012R0277

    Verordnung (EU) Nr. 277/2012 der Kommission vom 28. März 2012 zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte und Aktionsgrenzwerte für Dioxine und polychlorierte Biphenyle Text von Bedeutung für den EWR

    ABl. L 91 vom 29.3.2012, p. 1–7 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document In force

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg/2012/277/oj

    29.3.2012   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 91/1


    VERORDNUNG (EU) Nr. 277/2012 DER KOMMISSION

    vom 28. März 2012

    zur Änderung der Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Höchstgehalte und Aktionsgrenzwerte für Dioxine und polychlorierte Biphenyle

    (Text von Bedeutung für den EWR)

    DIE EUROPÄISCHE KOMMISSION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. Mai 2002 über unerwünschte Stoffe in der Tierernährung (1), insbesondere auf Artikel 8 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Gemäß der Richtlinie 2002/32/EG ist die Verwendung von zur Tierernährung bestimmten Erzeugnissen, deren Gehalt an unerwünschten Stoffen über den in Anhang I der genannten Richtlinie festgelegten Höchstwerten liegt, verboten. In Anhang II der genannten Richtlinie sind Aktionsgrenzwerte festgelegt, bei deren Überschreitung im Fall erhöhter Gehalte solcher Stoffe Untersuchungen ausgelöst werden.

    (2)

    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Begriff „Dioxine“ eine Gruppe von 75 polychlorierten Dibenzo-para-dioxin-Kongeneren (PCDD) und 135 polychlorierten Dibenzofuran-Kongeneren (PCDF), von denen 17 toxikologisch relevant sind. Polychlorierte Biphenyle (PCB) sind eine Gruppe von 209 verschiedenen Kongeneren, die sich nach ihren toxikologischen Eigenschaften in zwei Gruppen unterteilen lassen: 12 Kongenere besitzen toxikologische Eigenschaften, die denen der Dioxine ähneln, weshalb sie oft als „dioxinähnliche PCB“ („dioxin-like PCBs“ — DL-PCB) bezeichnet werden. Die übrigen PCB weisen ein anderes toxikologisches Profil auf, welches demjenigen der Dioxine nicht ähnelt.

    (3)

    Jeder der toxikologisch relevanten Kongenere von Dioxinen oder dioxinähnlichen PCB weist einen anderen Toxizitätsgrad auf. Um die Toxizität dieser unterschiedlichen Kongenere aufsummieren zu können und um Risikobewertungen und Kontrollmaßnahmen zu erleichtern, wurde das Konzept der Toxizitätsäquivalenzfaktoren (TEF) eingeführt. Damit lassen sich die Analyseergebnisse sämtlicher toxikologisch relevanter Kongenere von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB als quantifizierbare Einheit ausdrücken, die als „TCDD-Toxizitätsäquivalent“ (TEQ) bezeichnet wird.

    (4)

    Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat im Jahr 2005 Änderungen der von ihr im Jahr 1998 festgesetzten Werte der Toxizitätsäquivalenzfaktoren für Dioxine und dioxinähnliche PCB vorgeschlagen. Auf Ersuchen der Kommission erstellte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) einen wissenschaftlichen Bericht zu den Ergebnissen der Überwachung der Dioxingehalte in Lebens- und Futtermitteln („Results of the monitoring of dioxin levels in food and feed“ (2)), in dem die neuen von der WHO vorgeschlagenen Werte sowie die jüngsten von der Kommission erhobenen Daten berücksichtigt wurden. Aus diesem Bericht ergibt sich, dass die Höchstgehalte und Aktionsgrenzwerte für Dioxine und dioxinähnliche PCB geändert werden sollten.

    (5)

    Für nicht dioxinähnliche PCB erstellte die EFSA auf Ersuchen der Kommission ein Gutachten zum Vorliegen von nicht dioxinähnlichen PCB in Futter- und Lebensmitteln (3).

    (6)

    Zur Gruppe der polychlorierten Biphenyle (PCB) gehören insgesamt 209 verschiedene PCB-Kongenere. Die Summe der sechs Indikator-PCB-Kongenere (PCB 28, 52, 101, 138, 153 und 180) macht ungefähr die Hälfte der insgesamt in Futter- und Lebensmitteln vorkommenden Menge an nicht dioxinähnlichen PCB („non dioxin-like PCBs“ — NDL-PCB) aus. Die EFSA betrachtet diese Summe der sechs Indikator-PCB als geeigneten Indikator für das Vorkommen von NDL-PCB und die Exposition des Menschen diesen gegenüber. Außerdem wäre es unpraktisch und sehr kostspielig, zur amtlichen Kontrolle jedes Mal auf alle 209 PCB-Kongenere zu testen, ohne dass dadurch ein Mehrwert für die Durchsetzung entstünde. Daher sollten die Höchstgehalte als Summe dieser sechs PCB festgelegt werden.

    (7)

    Die Höchstgehalte für nicht dioxinähnliche PCB wurden unter Berücksichtigung neuester Vorkommensdaten festgelegt. Diese neuesten Vorkommensdaten wurden in dem wissenschaftlichen Bericht der EFSA zu den Ergebnissen der Überwachung von nicht dioxinähnlichen PCB in Lebens- und Futtermitteln („Results of the monitoring of non dioxin-like PCBs in food and feed“ (4)) zusammengestellt. Obwohl es möglich ist, eine geringere Bestimmungsgrenze („limit of quantification“ — LOQ) zu erreichen, ist zu beobachten, dass eine beträchtliche Anzahl von Laboratorien eine LOQ von 0,5 ng/kg Erzeugnis oder sogar von 1 ng/kg Erzeugnis verwendet. Würden die Ergebnisse der Analysen als Obergrenze („upperbound“) ausgedrückt, würde dies in einigen Fällen dazu führen, dass der Gehalt dicht am Höchstgehalt liegt, obwohl keinerlei PCB quantifiziert wurden. Es wurde auch festgestellt, dass für einige Futtermittelkategorien nur wenig Datenmaterial vorliegt. Daher sollten die Höchstgehalte in drei Jahren auf der Grundlage von mehr Datenmaterial überprüft werden, das mit einem Analyseverfahren gewonnen wurde, das empfindlich genug ist, dass damit auch niedrige Gehalte quantifiziert werden können.

    (8)

    Aus Studien zum Transfer geht hervor, dass in manchen Fällen Gehalte an Dioxinen, dioxinähnlichen PCB und nicht dioxinähnlichen PCB in Futtermitteln, die den Höchstgehalten gemäß Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG entsprechen, dazu führen können, dass in Lebensmitteln tierischen Ursprungs die gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1881/2006 der Kommission vom 19. Dezember 2006 zur Festsetzung der Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln (5) geltenden Höchstgehalte überschritten werden. In Anbetracht der Messempfindlichkeit der derzeit verfügbaren Analyseverfahren sowie der Tatsache, dass die Höchstgehalte als Obergrenze festgelegt sind, ist es jedoch nicht möglich, niedrigere Höchstgehalte festzulegen. Außerdem ist es in den meisten Fällen unwahrscheinlich, dass ein Tier langfristig Futtermitteln ausgesetzt ist, die vorschriftskonform sind, aber Gehalte an Dioxinen und/oder PCB enthalten, die nahe am Höchstgehalt liegen oder gleich diesem sind.

    (9)

    Die in dieser Verordnung vorgesehenen Maßnahmen entsprechen der Stellungnahme des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit und weder das Europäische Parlament noch der Rat haben ihnen widersprochen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Anhänge I und II der Richtlinie 2002/32/EG werden gemäß dem Anhang der vorliegenden Verordnung geändert.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Sie gilt ab dem Datum des Inkrafttretens.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Brüssel, den 28. März 2012

    Für die Kommission

    Der Präsident

    José Manuel BARROSO


    (1)  ABl. L 140 vom 30.5.2002, S. 10.

    (2)  EFSA Journal 2010; 8(3):1385, http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/1385.pdf

    (3)  EFSA-Journal (2005) 284, S. 1-137, http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/284.pdf

    (4)  EFSA-Journal 2010; 8(7):1701, http://www.efsa.europa.eu/en/efsajournal/doc/1701.pdf

    (5)  ABl. L 364 vom 20.12.2006, S. 5.


    ANHANG

    1.

    In Anhang I der Richtlinie 2002/32/EG erhält Abschnitt V, Dioxine und PCB, folgende Fassung:

    „ABSCHNITT V:   DIOXINE UND PCB

    Unerwünschter Stoff

    Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse

    Höchstgehalt in ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg (ppt) (1), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

    1.

    Dioxine (Summe aus polychlorierten Dibenzo-para-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten der WHO unter Verwendung der WHO-TEF (Toxizitätsäquivalenzfaktoren), 2005) (2)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, ausgenommen:

    0,75

    Pflanzenöle und ihre Nebenerzeugnisse

    0,75

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs

    0,75

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen Ursprungs:

     

    Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett

    1,50

    sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse

    0,75

    Fischöl

    5,0

    Fisch und sonstige Wassertiere sowie aus diesen gewonnene Erzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält (3)

    1,25

    Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält

    1,75

    Die Futtermittelzusatzstoffe Kaolinit-Ton, Vermiculit, Natrolith-Phonolith, synthetische Calciumaluminate und Klinoptilolith sedimentärer Herkunft der Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel

    0,75

    Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppe Verbindungen von Spurenelementen

    1,0

    Vormischungen

    1,0

    Mischfuttermittel, ausgenommen:

    0,75

    Mischfuttermittel für Heimtiere und Fische

    1,75

    Mischfuttermittel für Pelztiere

    Unerwünschter Stoff

    Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse

    Höchstgehalt in ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg (ppt) (1), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

    2.

    Summe der Dioxine und dioxinähnlichen PCB (Summe aus polychlorierten Dibenzo-para-dioxinen (PCDD), polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF) und polychlorierten Biphenylen (PCB), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten der WHO unter Verwendung der WHO-TEF (Toxizitätsäquivalenzfaktoren), 2005) (2)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, ausgenommen:

    1,25

    Pflanzenöle und ihre Nebenerzeugnisse

    1,5

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs

    1,0

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen Ursprungs:

     

    Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett

    2,0

    sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse

    1,25

    Fischöl

    20,0

    Fisch und sonstige Wassertiere sowie aus diesen gewonnene Erzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält (3)

    4,0

    Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält

    9,0

    Die Futtermittelzusatzstoffe Kaolinit-Ton, Vermiculit, Natrolith-Phonolith, synthetische Calciumaluminate und Klinoptilolith sedimentärer Herkunft der Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel

    1,5

    Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppe Verbindungen von Spurenelementen

    1,5

    Vormischungen

    1,5

    Mischfuttermittel, ausgenommen:

    1,5

    Mischfuttermittel für Heimtiere und Fische

    5,5

    Mischfuttermittel für Pelztiere

    Unerwünschter Stoff

    Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse

    Höchstgehalt in μg/kg (ppb), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 % (1)

    3.

    Nicht dioxinähnliche PCB (Summe von PCB 28, PCB 52, PCB 101, PCB 138, PCB 153 und PCB 180 (ICES — 6) (1)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs

    10

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs

    10

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen Ursprungs:

     

    Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett

    10

    sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse

    10

    Fischöl

    175

    Fisch und sonstige Wassertiere sowie aus diesen gewonnene Erzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält (4)

    30

    Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält

    50

    Die Futtermittelzusatzstoffe Kaolinit-Ton, Vermiculit, Natrolith-Phonolith, synthetische Calciumaluminate und Klinoptilolith sedimentärer Herkunft der Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel

    10

    Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppe Verbindungen von Spurenelementen

    10

    Vormischungen

    10

    Mischfuttermittel, ausgenommen:

    10

    Mischfuttermittel für Heimtiere und Fische

    40

    Mischfuttermittel für Pelztiere

    2.

    Anhang II der Richtlinie 2002/32/EG erhält folgende Fassung:

    „ANHANG II

    AKTIONSGRENZWERTE, DEREN ÜBERSCHREITUNG GEMÄSS ARTIKEL 4 ABSATZ 2 UNTERSUCHUNGEN DURCH DIE MITGLIEDSTAATEN AUSLÖST

    ABSCHNITT: DIOXINE UND PCB

    Unerwünschte Stoffe

    Zur Tierernährung bestimmte Erzeugnisse

    Aktionsgrenzwert in ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg (ppt) (6), bezogen auf ein Futtermittel mit einem Feuchtigkeitsgehalt von 12 %

    Anmerkungen und Zusatzinformationen (z. B. Art der durchzuführenden Untersuchungen)

    1.

    Dioxine (Summe aus polychlorierten Dibenzo-para-dioxinen (PCDD) und polychlorierten Dibenzofuranen (PCDF), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten der WHO unter Verwendung der WHO-TEF (Toxizitätsäquivalenzfaktoren), 2005) (5)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, ausgenommen:

    0,5

     (7)

    Pflanzenöle und ihre Nebenerzeugnisse

    0,5

     (7)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs

    0,5

     (7)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen Ursprungs:

     

     

    Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett

    0,75

     (7)

    sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse

    0,5

     (7)

    Fischöl

    4,0

     (8)

    Fisch und sonstige Wassertiere sowie aus diesen gewonnene Erzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält (7)

    0,75

     (8)

    Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält

    1,25

     (8)

    Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel

    0,5

     (7)

    Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppe Verbindungen von Spurenelementen

    0,5

     (7)

    Vormischungen

    0,5

     (7)

    Mischfuttermittel, ausgenommen:

     

     

    Mischfuttermittel für Heimtiere und Fische

    1,25

     (8)

    Mischfuttermittel für Pelztiere

     

    2.

    Dioxinähnliche PCB (Summe der polychlorierten Biphenyle (PCB), ausgedrückt in Toxizitätsäquivalenten der WHO unter Verwendung der WHO-TEF (Toxizitätsäquivalenzfaktoren), 2005) (5)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse pflanzlichen Ursprungs, ausgenommen:

    0,35

     (7)

    Pflanzenöle und ihre Nebenerzeugnisse

    0,5

     (7)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse mineralischen Ursprungs

    0,35

     (7)

    Futtermittel-Ausgangserzeugnisse tierischen Ursprungs:

     

     

    Tierisches Fett, einschließlich Milchfett und Eifett

    0,75

     (7)

    sonstige Erzeugnisse von Landtieren einschließlich Milch und Milcherzeugnisse sowie Eier und Eierzeugnisse

    0,35

     (7)

    Fischöl

    11,0

     (8)

    Fisch und sonstige Wassertiere sowie aus diesen gewonnene Erzeugnisse, ausgenommen Fischöl und Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält (7)

    2,0

     (8)

    Fischeiweiß, hydrolysiert, das mehr als 20 % Fett enthält

    5,0

     (8)

    Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppen Bindemittel und Trennmittel

    0,5

     (7)

    Futtermittelzusatzstoffe der Funktionsgruppe Verbindungen von Spurenelementen

    0,35

     (7)

    Vormischungen

    0,35

     (7)

    Mischfuttermittel, ausgenommen:

    0,5

     (7)

    Mischfuttermittel für Heimtiere und Fische

    2,5

     (8)

    Mischfuttermittel für Pelztiere

     


    (1)  Konzentrations-Obergrenzen; Konzentrations-Obergrenzen werden aufgrund der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind.

    (2)  Tabelle der TEF (= Toxizitätsäquivalenzfaktoren) für Dioxine, Furane und dioxinähnliche PCB:

    TEF der WHO zur Bewertung des Risikos beim Menschen auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Experten-Sitzung der Weltgesundheitsorganisation und des Internationalen Programms für Chemikaliensicherheit (IPCS — International Programme on Chemical Safety) in Genf im Juni 2005 (Martin van den Berg et al., The 2005 World Health Organization Re-evaluation of Human and Mammalian Toxic Equivalency Factors for Dioxins and Dioxin-like Compounds. Toxicological Sciences 93(2), 223–241 (2006)).

    Kongener

    TEF-Wert

    Dibenzo-para-dioxine (PCDD) und Dibenzo-para-furane (PCDF)

    2,3,7,8-TCDD

    1

    1,2,3,7,8-PeCDD

    1

    1,2,3,4,7,8-HxCDD

    0,1

    1,2,3,6,7,8-HxCDD

    0,1

    1,2,3,7,8,9-HxCDD

    0,1

    1,2,3,4,6,7,8-HpCDD

    0,01

    OCDD

    0,0003

     

     

    2,3,7,8-TCDF

    0,1

    1,2,3,7,8-PeCDF

    0,03

    2,3,4,7,8-PeCDF

    0,3

    1,2,3,4,7,8-HxCDF

    0,1

    1,2,3,6,7,8-HxCDF

    0,1

    1,2,3,7,8,9-HxCDF

    0,1

    2,3,4,6,7,8-HxCDF

    0,1

    1,2,3,4,6,7,8-HpCDF

    0,01

    1,2,3,4,7,8,9-HpCDF

    0,01

    OCDF

    0,0003

    ‚Dioxinähnliche‘ PCB: Non-ortho-PCB + Mono-ortho-PCB

     

     

    Non-ortho PCB

    PCB 77

    0,0001

    PCB 81

    0,0003

    PCB 126

    0,1

    PCB 169

    0,03

     

     

    Mono-ortho PCB

    PCB 105

    0,00003

    PCB 114

    0,00003

    PCB 118

    0,00003

    PCB 123

    0,00003

    PCB 156

    0,00003

    PCB 157

    0,00003

    PCB 167

    0,00003

    PCB 189

    0,00003

     

     

     

     

    Abkürzungen: ‚T‘ = tetra; ‚Pe‘ = penta; ‚Hx‘ = hexa; ‚Hp‘ = hepta; ‚O‘ = octa; ‚CDD‘ = Chlordibenzodioxin; ‚CDF‘ = Chlordibenzofuran; ‚CB‘ = Chlorbiphenyl.

    (3)  Für Frischfisch und andere Wassertiere, die direkt angeliefert und ohne Zwischenverarbeitung zur Erzeugung von Futtermitteln für Pelztiere verwendet werden, gilt der Höchstwert nicht; dagegen gelten Höchstwerte von 3,5 ng WHO-PCDD/F-TEQ/kg Erzeugnis und 6,5 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg Erzeugnis für Frischfisch und von 20,0 ng WHO-PCDD/F-PCB-TEQ/kg Erzeugnis für Fischleber, die zur direkten Verfütterung an Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere oder als Futtermittel-Ausgangserzeugnis für die Herstellung von Heimtierfuttermitteln verwendet werden. Die Erzeugnisse oder verarbeiteten tierischen Proteine, die aus diesen Tieren (Pelztiere, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere) gewonnen werden, dürfen nicht in die Lebensmittelkette gelangen und dürfen nicht an Nutztiere, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, verfüttert werden.

    (4)  Für Frischfisch und andere Wassertiere, die direkt angeliefert und ohne Zwischenverarbeitung zur Erzeugung von Futtermitteln für Pelztiere verwendet werden, gilt der Höchstwert nicht; dagegen gelten Höchstwerte von 75 μg/kg Erzeugnis für Frischfisch und von 200 μg/kg Erzeugnis für Fischleber, die zur direkten Verfütterung an Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere oder als Futtermittel-Ausgangserzeugnis für die Herstellung von Heimtierfuttermitteln verwendet werden. Die Erzeugnisse oder verarbeiteten tierischen Proteine, die aus diesen Tieren (Pelztiere, Heimtiere, Zoo- und Zirkustiere) gewonnen werden, dürfen nicht in die Lebensmittelkette gelangen und dürfen nicht an Nutztiere, die zur Lebensmittelgewinnung gehalten, gemästet oder gezüchtet werden, verfüttert werden.“

    (5)  Tabelle der TEF (= Toxizitätsäquivalenzfaktoren) für Dioxine, Furane und dioxinähnliche PCB:

    TEF der WHO zur Bewertung des Risikos beim Menschen auf Grundlage der Schlussfolgerungen der Experten-Sitzung der Weltgesundheitsorganisation und des Internationalen Programms für Chemikaliensicherheit (IPCS — International Programme on Chemical Safety) in Genf im Juni 2005 (Martin van den Berg et al., The 2005 World Health Organization Re-evaluation of Human and Mammalian Toxic Equivalency Factors for Dioxins and Dioxin-like Compounds. Toxicological Sciences 93(2), 223–241 (2006)).

    Kongener

    TEF-Wert

    Dibenzo-para-dioxine (PCDD) und Dibenzo-para-furane (PCDF)

    2,3,7,8-TCDD

    1

    1,2,3,7,8-PeCDD

    1

    1,2,3,4,7,8-HxCDD

    0,1

    1,2,3,6,7,8-HxCDD

    0,1

    1,2,3,7,8,9-HxCDD

    0,1

    1,2,3,4,6,7,8-HpCDD

    0,01

    OCDD

    0,0003

     

     

    2,3,7,8-TCDF

    0,1

    1,2,3,7,8-PeCDF

    0,03

    2,3,4,7,8-PeCDF

    0,3

    1,2,3,4,7,8-HxCDF

    0,1

    1,2,3,6,7,8-HxCDF

    0,1

    1,2,3,7,8,9-HxCDF

    0,1

    2,3,4,6,7,8-HxCDF

    0,1

    1,2,3,4,6,7,8-HpCDF

    0,01

    1,2,3,4,7,8,9-HpCDF

    0,01

    OCDF

    0,0003

    ‚Dioxinähnliche‘ PCB: Non-ortho-PCB + Mono-ortho-PCB

     

     

    Non-ortho PCB

    PCB 77

    0,0001

    PCB 81

    0,0003

    PCB 126

    0,1

    PCB 169

    0,03

     

     

    Mono-ortho PCB

    PCB 105

    0,00003

    PCB 114

    0,00003

    PCB 118

    0,00003

    PCB 123

    0,00003

    PCB 156

    0,00003

    PCB 157

    0,00003

    PCB 167

    0,00003

    PCB 189

    0,00003

     

     

     

     

    Abkürzungen: ‚T‘ = tetra; ‚Pe‘ = penta; ‚Hx‘ = hexa; ‚Hp‘ = hepta; ‚O‘ = octa; ‚CDD‘ = Chlordibenzodioxin; ‚CDF‘ = Chlordibenzofuran; ‚CB‘ = Chlorbiphenyl.

    (6)  Konzentrations-Obergrenzen; Konzentrations-Obergrenzen werden aufgrund der Annahme berechnet, dass sämtliche Werte der einzelnen Kongenere, die unter der Bestimmungsgrenze liegen, gleich der Bestimmungsgrenze sind.

    (7)  Ermittlung der Kontaminationsquelle. Wenn eine Kontaminationsquelle identifiziert wurde, sind nach Möglichkeit geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sie einzudämmen oder zu beseitigen.

    (8)  In vielen Fällen kann sich eine Ermittlung der Kontaminationsquelle erübrigen, da die Grundbelastung in einigen Gebieten knapp unter oder über dem Aktionsgrenzwert liegt. Wird der Aktionsgrenzwert aber überschritten, müssen alle Informationen (Probenzeitraum, geografische Herkunft, Fischarten usw.) aufgezeichnet werden, um künftig die Belastung mit Dioxinen und dioxinähnlichen Verbindungen in diesen Futtermittel-Ausgangserzeugnissen beherrschen zu können.“


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