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Document 32012D0631

2012/631/GASP: Beschluss EULEX KOSOVO/2/2012 des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees vom 12. Oktober 2012 zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO

ABl. L 282 vom 16.10.2012, p. 45–45 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2012/631/oj

16.10.2012   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 282/45


BESCHLUSS EULEX KOSOVO/2/2012 DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES

vom 12. Oktober 2012

zur Verlängerung des Mandats des Missionsleiters der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (1), EULEX KOSOVO

(2012/631/GASP)

DAS POLITISCHE UND SICHERHEITSPOLITISCHE KOMITEE —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 38 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2008/124/GASP des Rates vom 4. Februar 2008 über die Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO (2), insbesondere auf Artikel 12 Absatz 2,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 12 Absatz 2 der Gemeinsamen Aktion 2008/124/GASP ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden "PSK") im Einklang mit Artikel 38 des Vertrags ermächtigt, geeignete Beschlüsse hinsichtlich der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo (im Folgenden „EULEX KOSOVO“) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters.

(2)

Am 5. Juni 2012 hat der Rat den Beschluss 2012/291/GASP (3) angenommen, durch den die EULEX KOSOVO bis zum 14. Juni 2014 verlängert wird.

(3)

Am 27. Juli 2010 hat das PSK auf Vorschlag der Hohen Vertreterin für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hohe Vertreterin“) den Beschluss 2010/431/GASP (4) zur Ernennung von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC zum Leiter der Mission EULEX KOSOVO mit Wirkung vom 15. Oktober 2010 angenommen. Sein Mandat wurde später mit dem Beschluss EULEX KOSOVO/1/2012 (5) bis zum 14. Oktober 2012 verlängert.

(4)

Am 4. Oktober 2012 hat die Hohe Vertreterin vorgeschlagen, das Mandat von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC als Missionsleiter der EULEX KOSOVO bis zum 31. Januar 2013 zu verlängern —

HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:

Artikel 1

Das Mandat von Herrn Xavier BOUT DE MARNHAC als Missionsleiter der Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union im Kosovo, EULEX KOSOVO, wird bis zum 31. Januar 2013 verlängert.

Artikel 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 12. Oktober 2012.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

O. SKOOG


(1)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovo.

(2)  ABl. L 42 vom 16.2.2008, S. 92.

(3)  ABl. L 146 vom 6.6.2012, S. 46.

(4)  ABl. L 202 vom 4.8.2010, S. 10.

(5)  ABl. L 154 vom 15.6.2012, S. 24.


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