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Document 32011R1151

Durchführungsverordnung (EU) Nr. 1151/2011 des Rates vom 14. November 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

ABl. L 296 vom 15.11.2011, p. 3–5 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 18/01/2012; Aufgehoben durch 32012R0036

ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/1151/oj

15.11.2011   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 296/3


DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 1151/2011 DES RATES

vom 14. November 2011

zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION –

gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Der Rat hat am 9. Mai 2011 die Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen gegen Syrien angenommen.

(2)

Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und gemäß dem Durchführungsbeschluss 2011/736/GASP des Rates vom 14. November 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (2) ist es angebracht, weitere Personen in die in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 enthaltene Liste der Personen, Organisationen und Einrichtungen, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt wurden, aufzunehmen –

HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Die Personen, die im Anhang dieser Verordnung aufgeführt sind, werden der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 hinzugefügt.

Artikel 2

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Geschehen zu Brüssel am 14. November 2011.

Im Namen des Rates

Die Präsidentin

C. ASHTON


(1)  ABl. L 121 vom 10.5.2011, S. 1.

(2)  Siehe Seite 55 dieses Amtsblatts.


ANHANG

Personen nach Artikel 1

 

Name

Angaben zur Identität

Gründe

Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

1.

Generalmajor Jumah Al-Ahmad

 

Kommandeur der Spezialeinsatzkräfte. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten in ganz Syrien.

14.11.2011

2.

Oberst Lu'ai al-Ali

 

Leiter des syrischen militärischen Nachrichtenwesens, Abteilung Dera'a. Verantwortlich für die Gewalt gegen Demonstranten in Dera'a.

14.11.2011

3.

Generalleutnant Ali Abdullah Ayyub

 

Stellvertretender Generalstabschef (Personal und Arbeitskräfte). Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten in ganz Syrien.

14.11.2011

4.

Generalleutnant Jasim al-Furayj

 

Generalstabschef. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten in ganz Syrien.

14.11.2011

5.

General Aous (Aws) ASLAN

geboren 1958

Bataillonskommandeur in der Republikanischen Garde. Steht Maher al-ASSAD und Präsident al-ASSAD nahe. Ist an gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens beteiligt.

14.11.2011

6.

General Ghassan BELAL

 

General, Sicherheitschef der 4. Division. Berater von Maher al-ASSAD und Koordinator der Operationen der Sicherheitskräfte. Ist für gewaltsame Repressionen gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens verantwortlich.

14.11.2011

7.

Abdullah BERRI

 

Leitet die Milizen der Familie BERRI. Verantwortlich für die regierungstreuen Milizen, die sich an gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in ALEPPO beteiligen.

14.11.2011

8.

George CHAOUI

 

Mitglied der syrischen Cyber-Armee. Ist an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens beteiligt.

14.11.2011

9.

Generalmajor Zuhair Hamad

 

Stellvertretender Leiter der Direktion für allgemeines Nachrichtenwesen. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt in ganz Syrien und für Einschüchterung und Folter von Demonstranten.

14.11.2011

10.

Amar ISMAEL

 

Zivilist - Leiter der syrischen Cyber-Armee (Nachrichtendienst der Bodenstreitkräfte). Ist an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens beteiligt.

14.11.2011

11.

Mujahed ISMAIL

 

Mitglied der syrischen Cyber-Armee. Ist an gewaltsamen Repressionen und an der Aufstachelung zur Gewalt gegen die Zivilbevölkerung im gesamten Hoheitsgebiet Syriens beteiligt.

14.11.2011

12.

Saqr KHAYR BEK

 

Stellvertretender Innenminister. Verantwortlich für die gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

14.11.2011

13.

Generalmajor Nazih

 

Stellvertretender Leiter der Direktion für allgemeines Nachrichtenwesen. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt in ganz Syrien und für Einschüchterung und Folter von Demonstranten.

14.11.2011

14.

Kifah MOULHEM

 

Bataillonskommandeur in der 4. Division. Verantwortlich für die gewaltsamen Repressionen gegen die Zivilbevölkerung in Deïr el-Zor.

14.11.2011

15.

Generalmajor Wajih Mahmud

 

Kommandeur der 18. Panzerdivision. Verantwortlich für die Gewalt gegen Demonstranten in Homs.

14.11.2011

16.

Bassam SABBAGH

geboren am 24. August 1959 in Damaskus. Adresse: Kasaa, rue Anwar al Attar, al-Midani-Gebäude, Damaskus. Syrischer Reisepass Nr. 004326765, ausgestellt am 2.11.2008, gültig bis November 2014.

Leitet die Kanzlei Sabbagh et Associés (Damaskus), Mitglied der Anwaltschaft von Paris. Rechtsberater, Finanzier und Beauftragter von Rami Makhlouf und Khaldoun Makhlouf. Teilhaber von Bachar al-Assad bei der Finanzierung eines Immobilienprojekts in Latakia. Unterstützt das Regime finanziell.

14.11.2011

17.

Generalleutnant Tala Mustafa Tlass

 

Stellvertretender Generalstabschef (Logistik and Versorgung). Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt gegen Demonstranten in ganz Syrien.

14.11.2011

18.

Generalmajor Fu'ad Tawil

 

Stellvertretender Leiter des Nachrichtendienstes der syrischen Luftstreitkräfte. Verantwortlich für die Anwendung von Gewalt in ganz Syrien und für Einschüchterung und Folter von Demonstranten.

14.11.2011


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