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Document 32011R0843

    Durchführungsverordnung (EU) Nr. 843/2011 des Rates vom 23. August 2011 zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    ABl. L 218 vom 24.8.2011, p. 1–3 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 18/01/2012; Aufgehoben durch 32012R0036

    ELI: http://data.europa.eu/eli/reg_impl/2011/843/oj

    24.8.2011   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 218/1


    DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 843/2011 DES RATES

    vom 23. August 2011

    zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union,

    gestützt auf die Verordnung (EU) Nr. 442/2011 des Rates vom 9. Mai 2011 über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien (1), insbesondere auf Artikel 14 Absatz 1,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 9. Mai 2011 die Verordnung (EU) Nr. 442/2011 angenommen.

    (2)

    Angesichts der sehr ernsten Lage in Syrien und gemäß dem Durchführungsbeschluss 2011/515/GASP des Rates vom 23. August 2011 zur Durchführung des Beschlusses 2011/273/GASP über restriktive Maßnahmen gegen Syrien (2) ist es angebracht, weitere Personen der in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 enthaltenen Liste der natürlichen und juristischen Personen, Organisationen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, hinzuzufügen —

    HAT FOLGENDE VERORDNUNG ERLASSEN:

    Artikel 1

    Die Personen und Organisationen, die im Anhang dieser Verordnung aufgeführt sind, werden der Liste in Anhang II der Verordnung (EU) Nr. 442/2011 hinzugefügt.

    Artikel 2

    Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

    Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

    Geschehen zu Brüssel am 23. August 2011.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    M. DOWGIELEWICZ


    (1)  ABl. L 121 vom 10.5.2011, S. 1.

    (2)  Siehe Seite 20 dieses Amtsblatts.


    ANHANG

    Personen und Organisationen nach Artikel 1

    A.   Personen

     

    Name

    Angaben zur Identität

    (Geburtsdatum, Geburtsort usw.)

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    1.

    Hayel AL-ASSAD

     

    Stellvertreter von Maher Al-Assad, Befehlshaber der an der Repression beteiligten Militärpolizeieinheit der 4. Militärdivision.

    23.8.2011

    2.

    Ali AL-SALIM

     

    Direktor des Versorgungsbüros des syrischen Verteidigungministeriums, der Beschaffungsstelle für sämtliche Rüstungsgüter der syrischen Armee.

    23.8.2011

    3.

    Nizar AL-ASSAAD

     

    Sehr enger Vertrauter einflussreicher Regierungsbeamter. Finanzierung der Shabiha-Miliz in der Region Latakia.

    23.8.2011

    4.

    Brigadegeneral Rafiq SHAHADAH

     

    Leiter der Abteilung 293 (Innere Angelegenheiten) des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Damaskus. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Damaskus.

    Berater des Präsidenten Bashar Al-Assad für strategische Fragen und militärnachrichtendienstliche Angelegenheiten.

    23.8.2011

    5.

    Brigadegeneral JAMEA JAMEA (Jami Jami)

     

    Örtlicher Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Dayr az-Zor.

    Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Dayr az-Zor und Alboukamal.

    23.8.2011

    6.

    Hassan Bin-Ali AL-TURKMANI

    geboren 1935 in Aleppo

    Stellvertretender Vizeminister, ehemaliger Verteidigungsminister, Sondergesandter des Präsidenten Bashar Al-Assad.

    23.8.2011

    7.

    Muhammad Said BUKHAYTAN

     

    Unterregionalsekretär der Arabischen Sozialistischen Baath-Partei seit 2005, 2000-2005 Direktor für nationale Sicherheit der Regionalformation der Baath-Partei. Ehemaliger Gouverneur von Hama (1998-2000).

    Enger Vertrauter des Präsidenten Bashar Al-Assad und von Maher Al-Assad. Maßgeblicher Entscheidungsträger innerhalb des Regimes in Bezug auf die Repression gegen die Zivilbevölkerung.

    23.8.2011

    8.

    Ali DOUBA

     

    Verantwortlich für die Tötungen in Hama im Jahr 1980, wurde als Sonderberater des Präsidenten Bashar Al-Assad nach Damaskus zurückberufen.

    23.8.2011

    9.

    Brigadegeneral Nawful AL-HUSAYN

     

    Örtlicher Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Idlib. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung im Gouvernement Idlib.

    23.8.2011

    10.

    Brigadegeneral Husam SUKKAR

     

    Berater des Präsidenten in Sicherheitsfragen.

    Berater des Präsidenten in Bezug auf repressives und gewaltsames Vorgehen der Sicherheitskräfte gegen die Zivilbevölkerung.

    23.8.2011

    11.

    Brigadegeneral Muhammed ZAMRINI

     

    Örtlicher Leiter des syrischen militärischen Nachrichtendienstes (SMI) in Homs.

    Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Homs.

    23.8.2011

    12.

    Generalleutnant Munir ADANOV (ADNUF)

     

    Stellvertretender Generalstabschef der syrischen Streitkräfte (Einsatz- und Ausbildungsleitung).

    Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

    23.8.2011

    13.

    Brigadegeneral Ghassan KHALIL

     

    Leiter des Direktorats Allgemeiner Nachrichtendienst (GID) –Informationsabteilung.

    Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung in Syrien.

    23.8.2011

    14.

    Mohammed JABIR

    geboren in Latakia

    Shabiha-Miliz. Verbündeter von Maher Al-Assad in Angelegenheiten der Shabiha-Miliz. Unmittelbare Beteiligung an der Repression und dem gewaltsamen Vorgehen gegen die Zivilbevölkerung sowie Koordinierung der Shabiha-Miliz-Gruppen.

    23.8.2011

    15.

    Samir HASSAN

     

    Enger Partner von Maher Al-Assad in geschäftlichen Angelegenheiten. Bekannt als finanzieller Förderer des syrischen Regimes.

    23.8.2011


    B.   Organisationen

     

    Name

    Angaben zur Identität

    Gründe

    Zeitpunkt der Aufnahme in die Liste

    1.

    Direktorat Politische Sicherheit

     

    Unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens.

    23.8.2011

    2.

    Direktorat Allgemeiner Nachrichtendienst

     

    Unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens.

    23.8.2011

    3.

    Direktorat Militärischer Nachrichtendienst

     

    Unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens.

    23.8.2011

    4.

    Nachrichtendienst der Luftwaffe

     

    Unmittelbar an der Repression beteiligte staatliche Stelle Syriens.

    23.8.2011

    5.

    Qods-Einheit des IRGC (alias Quds-Einheit)

     

    Die Qods- bzw. Quds-Einheit ist eine Spezialeinheit des Korps der Iranischen Revolutionsgarden (IRGC). Die Qods-Einheit ist beteiligt an der Bereitstellung von Ausrüstung und Unterstützung für das syrische Regime für das gewaltsame Vorgehen gegen Demonstranten in Syrien.

    Die Qods-Einheit der IRGC hat den syrischen Sicherheitskräften technische Hilfe, Ausrüstung und Unterstützung für die Repression gegen die zivile Protestbewegung bereitgestellt.

    23.8.2011


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