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Document 32010D0799
Council Decision 2010/799/CFSP of 13 December 2010 in support of a process of confidence-building leading to the establishment of a zone free of weapons of mass destruction and their means of delivery in the Middle East in support of the implementation of the EU Strategy against Proliferation of Weapons of Mass Destruction
Beschluss 2010/799/GASP des Rates vom 13. Dezember 2010 zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, und zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
Beschluss 2010/799/GASP des Rates vom 13. Dezember 2010 zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, und zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
ABl. L 341 vom 23.12.2010, p. 27–31
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)
In force
23.12.2010 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 341/27 |
BESCHLUSS 2010/799/GASP DES RATES
vom 13. Dezember 2010
zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, und zur Unterstützung der Umsetzung der Strategie der EU gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen
DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —
gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 26 Absatz 2,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Die EU betreibt aktiv die Umsetzung der Strategie der Europäischen Union gegen die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und die Durchführung der in Kapitel III der Strategie genannten Maßnahmen, wie z. B. die Verwirklichung eines wirksamen Multilateralismus und die Förderung eines stabilen internationalen und regionalen Umfelds. |
(2) |
Die EU bekennt sich zum multilateralen Vertragssystem, das die rechtliche und normative Grundlage für alle Bemühungen um Nichtverbreitung liefert. Ihre Politik ist darauf ausgerichtet, die Anwendung und die Universalisierung der bestehenden Abrüstungs- und Nichtverbreitungsnormen zu fördern. Sie wird Drittländer dabei unterstützen, ihren Verpflichtungen aus multilateralen Übereinkünften und Regimen nachzukommen. |
(3) |
Die Förderung eines stabilen internationalen und regionalen Umfelds ist die Voraussetzung für die Bekämpfung der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen (MVW). Zu diesem Zweck wird die EU regionale Sicherheitsvereinbarungen sowie regionale Rüstungskontroll- und Abrüstungsprozesse fördern. |
(4) |
Positive und negative Sicherheitsgarantien können eine wichtige Rolle spielen: Sie können sowohl ein Anreiz für den Verzicht auf die Beschaffung von MVW sein als auch eine abschreckende Wirkung haben. Die EU wird dafür eintreten, dass Sicherheitsgarantien näher geprüft werden. |
(5) |
Die Verbreitung von MVW stellt eine globale Bedrohung dar, die einen globalen Ansatz erfordert. Da die Sicherheit in Europa jedoch eng mit der Sicherheit und der Stabilität im Mittelmeerraum und im Nahen Osten verknüpft ist, ist die EU der Ansicht, dass es ihre Pflicht ist, zur Sicherheit und Stabilität in dieser Region beizutragen. |
(6) |
Die gemeinsame Erklärung des Pariser Mittelmeergipfels vom 13. Juli 2008 zur Gründung der Union für den Mittelmeerraum hat das gemeinsame Streben nach Frieden und regionaler Sicherheit, im Einklang mit der auf der Konferenz Europa-Mittelmeer vom 27. und 28. November 1995 angenommenen Barcelona-Erklärung bekräftigt, die unter anderem dafür plädiert, die regionale Sicherheit zu fördern, indem auf die Nichtverbreitung nuklearer, chemischer und biologischer Waffen hingewirkt wird, und zwar durch Beitritt zu und Einhaltung von internationalen und regionalen Nichtverbreitungsregimen und Übereinkünften über Rüstungskontrolle und Abrüstung wie dem Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), dem Chemiewaffenübereinkommen, dem Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen, dem Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen und/oder durch regionale Regelungen wie waffenfreie Zonen, einschließlich entsprechender Verifikationsregime, und indem die von ihnen im Rahmen von Rüstungskontroll-, Abrüstungs- und Nichtverbreitungsübereinkommen eingegangenen Verpflichtungen in Treu und Glauben erfüllt werden. |
(7) |
Die Parteien der Union für den Mittelmeerraum werden weiter darauf hinarbeiten, eine gegenseitig und effektiv überprüfbare Zone im Nahen Osten zu schaffen, die frei von nuklearen, chemischen und biologischen MVW und deren Trägersystemen ist. Ferner werden die Parteien praktische Schritte u. a. zur Vermeidung der Verbreitung von nuklearen, chemischen und biologischen Waffen und der übermäßigen Anhäufung von konventionellen Waffen erwägen. |
(8) |
In den Europa-Mittelmeer-Assoziationsabkommen zwischen der EU und den Partnern im Mittelmeerraum ist die Einrichtung eines regelmäßigen politischen Dialogs vorgesehen, der die Sicherheit und Stabilität in der Region verstärken und alle Themen von gegenseitigem Interesse, insbesondere Frieden, Sicherheit, Demokratie und regionale Entwicklung abdecken soll. |
(9) |
Die EU hat am 19. und 20. Juni 2008 in Paris ein Seminar zum Thema „Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung“ veranstaltet, das Vertreter der Staaten der Region und der EU-Mitgliedstaaten sowie von Hochschulen und nationalen Kernenergieagenturen zusammenführte. Die Teilnehmer riefen die EU auf, die Fortsetzung der Diskussionen in verschiedenen Gremien zu fördern und schrittweise auf ein förmlicheres Format hinzuarbeiten, das — aufbauend auf dem Barcelona-Prozess — Gespräche zwischen Regierungsbeamten einschließen würde; dies sollte aber in einem geografisch umfassenderen Format erfolgen. |
(10) |
Auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 wurde betont, wie wichtig ein Prozess ist, der zur vollständigen Umsetzung ihrer Resolution zum Nahen Osten von 1995 („die Resolution von 1995“) führt. Zu diesem Zweck hat die Konferenz praktische Schritte gebilligt, unter anderem die Prüfung aller Angebote, die auf die Unterstützung der Umsetzung der Resolution von 1995 abzielen, wozu auch das Angebot der EU zählt, ein Folgeseminar zu dem Seminar vom Juni 2008 auszurichten. |
(11) |
Auf der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 wurde ferner anerkannt, dass die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Umsetzung der Resolution von 1995 zu leisten, und alle diesbezüglichen Bemühungen wurden gewürdigt. |
(12) |
Auf der 20. Tagung des Gemeinsamen Rates für die Zusammenarbeit GCC/EU und der Ministertagung vom 14. Juni 2010 in Luxemburg wurde der erfolgreiche Abschluss der NVV-Überprüfungskonferenz 2010 begrüßt. Die Teilnehmer erklärten erneut, dass sie die Schaffung einer Zone im Nahen Osten, einschließlich der Golfregion, die frei von MVW und deren Trägersystemen ist, unterstützen — |
HAT FOLGENDEN BESCHLUSS ERLASSEN:
Artikel 1
(1) Als Folgemaßnahme zu dem EU-Seminar „Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung“ von 2008 unterstützt die EU Maßnahmen zur Förderung folgender Ziele:
— |
Förderung des regionalen politischen und sicherheitsbezogenen Dialogs in der Zivilgesellschaft und den Regierungen, insbesondere zwischen Experten, Beamten und Hochschulvertretern; |
— |
Ermittlung vertrauensbildender Maßnahmen, die als praktische Schritte in Richtung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, dienen könnten; |
— |
Förderung der Diskussionen über die Universalisierung und Anwendung einschlägiger internationaler Verträge und anderer Instrumente zur Verhinderung der Verbreitung von MVW und deren Trägersystemen; |
— |
Erörterung von Fragen im Zusammenhang mit der friedlichen Nutzung von Kernenergie und der diesbezüglichen internationalen und regionalen Zusammenarbeit. |
(2) In diesem Zusammenhang umfassen die von der EU zu unterstützenden Projekte folgende spezifische Maßnahmen:
a) |
Bereitstellung von Mitteln für die Ausrichtung einer Folgeveranstaltung zu dem EU-Seminar „Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung“ von 2008; |
b) |
Bereitstellung von Mitteln für die Erstellung von Hintergrundpapieren zu Themen, die auf dem Folgeseminar behandelt werden. |
Eine ausführliche Beschreibung der Projekte ist im Anhang enthalten.
Artikel 2
(1) Die Durchführung dieses Beschlusses obliegt der Hohen Vertreterin der Union für Außen- und Sicherheitspolitik („Hohe Vertreterin“).
(2) Die technische Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte übernimmt das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung, das diese Aufgabe unter der Verantwortung der Hohen Vertreterin wahrnimmt. Die Hohe Vertreterin trifft hierzu die notwendigen Vereinbarungen mit dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung.
Artikel 3
(1) Der finanzielle Bezugsrahmen für die Durchführung der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte beträgt 347 700 EUR.
(2) Die mit dem Betrag nach Absatz 1 finanzierten Ausgaben werden entsprechend den für den Haushaltsplan der Union geltenden Verfahren und Vorschriften verwaltet.
(3) Die Kommission beaufsichtigt die ordnungsgemäße Verwaltung der in Absatz 1 genannten Ausgaben. Zu diesem Zweck schließt sie eine Finanzierungsvereinbarung mit dem EU-Konsortium für die Nichtverbreitung. In dieser Vereinbarung wird festgelegt, dass das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung zu gewährleisten hat, dass dem EU-Beitrag die seinem Umfang entsprechende öffentliche Beachtung zuteil wird.
(4) Die Kommission bemüht sich, die in Absatz 3 genannte Finanzierungsvereinbarung so bald wie möglich nach Inkrafttreten dieses Beschlusses zu schließen. Sie unterrichtet den Rat über alle dabei auftretenden Schwierigkeiten und über den Zeitpunkt, zu dem die Vereinbarung geschlossen wird.
Artikel 4
(1) Die Hohe Vertreterin unterrichtet den Rat auf der Grundlage regelmäßiger, vom EU-Konsortium für die Nichtverbreitung erstellter Berichte über die Durchführung dieses Beschlusses. Diese Berichte bilden die Grundlage für die Evaluierung durch den Rat.
(2) Die Kommission liefert Informationen über die finanziellen Aspekte der in Artikel 1 Absatz 2 genannten Projekte.
Artikel 5
(1) Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
(2) Die Geltungsdauer des Beschlusses endet 18 Monate nach Abschluss der in Artikel 3 Absatz 3 genannten Finanzierungsvereinbarungen. Sie endet jedoch sechs Monate nach Inkrafttreten des Beschlusses, falls bis zu diesem Zeitpunkt keine Finanzierungsvereinbarung geschlossen wurde.
Geschehen zu Brüssel am 13. Dezember 2010.
Im Namen des Rates
Die Präsidentin
C. ASHTON
ANHANG
Projekte zur unterstützung eines vertrauensbildungsprozesses mit dem ziel der schaffung einer zone im nahen osten, die frei von massenvernichtungswaffen und deren trägersystemen ist, und zur unterstützung der umsetzung der strategie der eu gegen die verbreitung von massenvernichtungswaffen
1. Ziele
In der auf der Konferenz Europa-Mittelmeer vom 27. und 28. November 1995 angenommenen Barcelona-Erklärung hat sich die EU mit ihren Partnern des Mittelmeerraums darauf verständigt, die Schaffung einer Nahost-Zone anzustreben, die effektiv und überprüfbar frei von Massenvernichtungswaffen (MVW) und deren Trägersystemen ist. In der gemeinsamen Erklärung des Pariser Gipfeltreffens für den Mittelmeerraum von 2008 wird die Bereitschaft der EU bestätigt, praktische Schritte zu prüfen und auszuarbeiten, um den Boden für die uneingeschränkte Umsetzung der Resolution der Konferenz zur Überprüfung des Nichtverbreitungsvertrags zum Nahen Osten von 1995 („die Resolution von 1995“) und die Schaffung einer solchen Zone zu bereiten. Solche praktischen Schritte wurden auf dem im Juni 2008 in Paris veranstalteten EU-Seminar „Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung“ erörtert.
Nach Ansicht der EU sollten die praktischen Schritte unter anderem den universellen Beitritt zu allen multilateralen Übereinkünften und Instrumenten auf dem Gebiet der Nichtverbreitung, der Rüstungskontrolle und der Abrüstung — hierzu zählen der Vertrag über die Nichtverbreitung von Kernwaffen (NVV), das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ), das Übereinkommen über das Verbot biologischer Waffen und von Toxinwaffen (BWÜ), der Vertrag über das umfassende Verbot von Nuklearversuchen (CTBT) und der Internationale Verhaltenskodex gegen die Proliferation ballistischer Raketen (HCoC) wie auch die umfassenden IAEO-Sicherungsabkommen und das Zusatzprotokoll — sowie deren Einhaltung fördern. Die Aufnahme von Verhandlungen über einen Vertrag über ein Verbot der Produktion von spaltbarem Material für Waffenzwecke wäre ein weiterer entscheidender Schritt in diesem Zusammenhang. Diese Schritte könnten eine bedeutende Maßnahme zur Vertrauensbildung in der Region im Hinblick auf die Schaffung einer Zone, die überprüfbar frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, darstellen.
Die EU möchte den politischen und sicherheitspolitischen Dialog zwischen den relevanten Partnern der Union für den Mittelmeerraum und allen anderen Ländern des Nahen Ostens über Fragen im Zusammenhang mit der Schaffung einer MVW-freien Zone fortsetzen und intensivieren. Die EU ist davon überzeugt, dass die Erarbeitung und die Durchführung konkreter vertrauensbildender Maßnahmen Fortschritte hin zu einer MVW-freien Zone erleichtern könnten. Zu diesen vertrauensbildenden Maßnahmen könnten unter anderem kleinere Projekte im Bereich der Wissenschaft und der Zivilgesellschaft gehören, bei denen Fortschritte möglich sind, sowie Schulungsseminare für Diplomaten und Angehörige des Militärs und vertrauensbildende „Besuche“ in Ländern der Region.
Vor dem Hintergrund eines zunehmenden Interesses an der Entwicklung der friedlichen Nutzung von Kernenergie in der Region sollten außerdem die Bemühungen fortgesetzt werden, um sicherzustellen, dass die Entwicklung der friedlichen Nutzung im Einklang mit den besten Sicherheits-, Sicherungs- und Nichtverbreitungsstandards erfolgt. Die Frage, wie die Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie verstärkt werden kann, sollte allgemein und spezifisch erörtert werden; in Frage kommen könnte z. B. die Entwicklung von multinationalen kerntechnischen Anlagen in der Region.
Nach Ansicht der EU könnte es hierzu unter anderem förderlich sein, ein Folgeseminar zum Thema „Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung“ mit allen betroffenen Parteien zu veranstalten. Dieses Folgeseminar würde eine zielgerichtete und strukturierte Diskussion über die Anforderungen ermöglichen, die in Zukunft zur Schaffung einer Zone im Nahen Osten führen könnten, die effektiv und überprüfbar frei von Kernwaffen und allen anderen Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist. Die Vorbereitungen für dieses Seminar müssten in enger Abstimmung mit allen Beteiligten durchgeführt werden.
Die EU unterstützt weiterhin die Beschlüsse und die Resolution zum Nahen Osten der Konferenz zur Überprüfung und Verlängerung des NVV von 1995 sowie die Schlussdokumente der NVV-Überprüfungskonferenz 2000 und der NVV-Überprüfungskonferenz 2010. Die NVV-Überprüfungskonferenz 2010 hat mehrere praktische Schritte gebilligt, zu denen unter anderem die Prüfung aller Angebote zählt, die auf die Unterstützung der Umsetzung der Resolution von 1995 abzielen, wozu auch das Angebot der EU zählt, ein Folgeseminar zu dem Seminar vom Juni 2008 auszurichten. Die Konferenz hat ferner anerkannt, dass die Zivilgesellschaft eine wichtige Rolle spielt, wenn es darum geht, einen Beitrag zur Umsetzung der Resolution von 1995 zu leisten.
Die EU möchte die vorgenannten Ziele wie folgt unterstützen:
— |
durch die Ausrichtung einer Folgeveranstaltung zu dem EU-Seminar zum Thema „Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung“ von 2008; |
— |
durch Bereitstellung der Mittel für die Erstellung von Hintergrundpapieren zu Themen, die auf dem Folgeseminar behandelt werden. |
2. Projektbeschreibung
2.1. Projekt: Seminar zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist
2.1.1. Projektziel
Zweck des Projektes ist es,
a) |
eine Folgeveranstaltung zu dem am 19./20. Juni 2008 in Paris ausgerichteten EU-Seminar „Sicherheit im Nahen Osten, Nichtverbreitung von Massenvernichtungswaffen und Abrüstung“ zu ermöglichen; |
b) |
eine Diskussion über Fragen der regionalen Sicherheit im Nahen Osten zu ermöglichen, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersysteme sowie Fragen der konventionellen Rüstungskontrolle; |
c) |
mögliche vertrauensbildende Maßnahmen zu sondieren, um den Prozess zur Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, zu fördern, auch dadurch, dass auf den Erfahrungen mit bestehenden Zonen aufgebaut wird; |
d) |
Möglichkeiten zu erörtern, wie internationale Nichtverbreitungs- und Abrüstungsverträge und andere Instrumente universalisiert und durchgeführt werden können; |
e) |
zu sondieren, welche Aussichten für eine Zusammenarbeit im Bereich der friedlichen Nutzung der Kernenergie und diesbezügliche Unterstützungsmaßnahmen bestehen, auch indem auf den Erfahrungen mit Euratom aufgebaut wird. |
2.1.2. Projektergebnisse
Das Projekt wird Folgendes bewirken:
a) |
eine Vertiefung des Dialogs und Schaffung von Vertrauen in der Zivilgesellschaft und in den Regierungen, um weitere Fortschritte zugunsten der regionalen Sicherheit und der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, zu erzielen; |
b) |
eine Verbesserung des gegenseitigen Verständnisses in Bezug auf Fragen, die die regionale Sicherheitslage betreffen, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen und Fragen in Bezug auf konventionelle Waffen; |
c) |
eine stärkere Sensibilisierung, bessere Kenntnisse und ein besseres Verständnis in Bezug auf die erforderlichen praktischen Schritte zur Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist; |
d) |
einen Beitrag zu den Bemühungen um Universalisierung und Durchführung internationaler Nichtverbreitungs- und Abrüstungsverträge und anderer Instrumente; |
e) |
eine Förderung der internationalen und regionalen Zusammenarbeit bei der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Einklang mit den besten Sicherheits-, Sicherungs- und Nichtverbreitungsstandards. |
2.1.3. Projektbeschreibung:
Das Projekt sieht die Veranstaltung eines maximal zweitägigen Seminars vor, das vorzugsweise in Brüssel oder in der Mittelmeerregion ausgerichtet werden sollte.
Zu den Teilnehmern werden Vertreter der relevanten EU-Organe, der EU-Mitgliedstaaten, aller Länder des Nahen Ostens, der Kernwaffenstaaten und der relevanten internationaler Organisationen sowie Experten aus dem akademischen Bereich zählen. Es wird mit rund 100 Teilnehmern gerechnet.
Die Diskussionen auf dem Seminar werden von Experten aus dem akademischen Bereich geleitet. Da sensible Themen behandelt werden, werden die Diskussionen der Chatham-House-Regel unterliegen, damit eine informellere und offenere Debatte möglich ist, bei der die Quelle der Informationen, die in einer Sitzung verbreitet werden, unerkannt bleibt.
Den eingeladenen Teilnehmern und Rednern werden die Kosten für Reise und Unterkunft erstattet und sie erhalten ein Tagegeld. Nach dem Beschluss des Rates werden auch alle anderen Kosten übernommen, einschließlich der Kosten für die Konferenzausstattung, die Mittag- und Abendessen, Kaffeepausen und Übersetzer- und Dolmetscherleistungen.
Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird in Absprache mit dem Vertreter der Hohen Vertreterin und den EU-Mitgliedstaaten Einladungen zu dem Seminar verschicken.
Das Seminar findet 2011 statt. Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird einen Bericht über das Seminar erstellen und an den Vertreter der Hohen Vertreterin übermitteln. Der Bericht kann an die relevanten Stellen in der EU, alle Länder des Nahen Ostens, andere interessierte Länder und zuständige internationale Organisationen weitergegeben werden.
2.2. Projekt: Hintergrunddokumente
2.2.1. Projektziel
Im Rahmen des Projektes
a) |
werden bis zu acht Hintergrunddokumente zu den Themen des Seminars zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, bereitgestellt; |
b) |
werden Instrumente bereitgestellt, um ein Verständnis der regionalen Sicherheitslage zu schaffen, einschließlich der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen sowie Fragen der konventionellen Rüstungskontrolle; |
c) |
werden vertrauensbildende Maßnahmen ermittelt, die als praktische Schritte zur Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, dienen könnten; |
d) |
werden Wege aufgezeigt, wie weitere Fortschritte bei der Universalisierung und Durchführung internationaler Nichtverbreitungs- und Abrüstungsverträge und anderer Instrumente erzielt werden können; |
e) |
werden Perspektiven für eine Zusammenarbeit bei der der friedlichen Nutzung der Kernenergie im Kontext der Energiepolitik und des Energiebedarfs der Länder aufgezeigt. |
2.2.2. Projektergebnisse
Das Projekt wird:
a) |
Ideen und Anregungen für das Seminar zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, beisteuern und dazu beitragen, eine zielgerichtete und strukturierte Diskussion über alle relevanten Fragen zu erreichen; |
b) |
eine stärkere Sensibilisierung, bessere Kenntnisse und ein besseres Verständnis in der Zivilgesellschaft und den Regierungen in Bezug auf eine Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, und auf die regionale Sicherheit im Nahen Osten bewirken; |
c) |
Regierungen und internationalen Organisationen Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen aufzeigen, um den Prozess zur Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, und die regionale Sicherheit im Nahen Osten zu fördern. |
2.2.3. Projektbeschreibung:
Im Rahmen des Projekts ist die Erstellung von bis zu acht Hintergrunddokumenten von jeweils 10-15 Seiten (5 000-7 000 Wörter) vorgesehen. Die Hintergrunddokumente werden vom EU-Konsortium für die Nichtverbreitung erstellt oder in Auftrag gegeben und geben nicht unbedingt die Ansichten der EU-Organe und der EU-Mitgliedstaaten wieder.
Die Hintergrunddokumente beziehen sich auf die Themen, die auf dem Seminar zur Unterstützung eines Vertrauensbildungsprozesses mit dem Ziel der Schaffung einer Zone im Nahen Osten, die frei von Massenvernichtungswaffen und deren Trägersystemen ist, erörtert werden. In jedem Dokument werden Optionen für politische und/oder operative strategische Maßnahmen entworfen.
Die Hintergrunddokumente werden den Teilnehmern des Seminars, den relevanten Stellen in der EU und den EU-Mitgliedstaaten, allen Länder des Nahen Ostens, anderen interessierten Ländern und zuständigen internationalen Organisationen unterbreitet. Die Hintergrunddokumente können auf der Website des EU-Konsortiums für die Nichtverbreitung veröffentlicht werden.
Die Hintergrunddokumente können zu einem Band im Hinblick auf eine einmalige Veröffentlichung nach dem Seminar zusammengefasst werden.
3. Dauer
Die Dauer der Umsetzung der Projekte wird auf insgesamt 18 Monate geschätzt.
4. Begünstigte
Die Zielgruppen dieses Projekts sind
a) |
die Nahoststaaten; |
b) |
andere interessierte Länder; |
c) |
die einschlägigen internationalen Organisationen; |
d) |
die Zivilgesellschaft. |
5. Verfahrenstechnische Aspekte, Koordinierung und Lenkungsausschuss
Der für jedes einzelne Projekt zu bildende Lenkungsausschuss setzt sich aus einem Vertreter der Hohen Vertreterin und einem Vertreter des Durchführungsgremiums zusammen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung des Ratsbeschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt.
6. Durchführungsgremien
Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung wird mit der technischen Durchführung dieses Beschlusses des Rates betraut.
Das EU-Konsortium für die Nichtverbreitung nimmt seine Aufgabe unter der Verantwortung der Hohen Vertreterin wahr. Bei der Ausführung seiner Tätigkeit arbeitet es soweit erforderlich mit der Hohen Vertreterin, den Mitgliedstaaten der EU, anderen interessierten Staaten und internationalen Organisationen zusammen.