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Document 32009D0599

    Beschluss 2009/599/GASP des Rates vom 4. August 2009 zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/795/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    ABl. L 203 vom 5.8.2009, p. 81–84 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht. (HR)

    Legal status of the document No longer in force, Date of end of validity: 21/12/2010; Stillschweigend aufgehoben durch 32010D0800

    ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2009/599/oj

    5.8.2009   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    L 203/81


    BESCHLUSS 2009/599/GASP DES RATES

    vom 4. August 2009

    zur Durchführung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/795/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea

    DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

    gestützt auf den Gemeinsamen Standpunkt 2006/795/GASP des Rates vom 20. November 2006 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (1), insbesondere auf Artikel 6 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 23 Absatz 2 des Vertrags über die Europäische Union,

    in Erwägung nachstehender Gründe:

    (1)

    Der Rat hat am 20. November 2006 den Gemeinsamen Standpunkt 2006/795/GASP über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Volksrepublik Korea (DVRK) angenommen, mit dem die Resolution 1718 (2006) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UNSCR 1718 (2006)) umgesetzt wurde.

    (2)

    Der Rat hat am 27. Juli 2009 den Gemeinsamen Standpunkt 2009/573/GASP (2) zur Änderung des Gemeinsamen Standpunkts 2006/795/GASP angenommen, mit dem die Resolution 1874 (2009) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen umgesetzt wurde.

    (3)

    Der gemäß der UNSCR 1718 (2006) eingesetzte Sanktionsausschuss hat am 24. April und 16. Juli 2009 die Personen und Einrichtungen bestimmt, gegen die restriktive Maßnahmen verhängt werden sollen.

    (4)

    Die Liste der Personen und Einrichtungen, die restriktiven Maßnahmen unterliegen, in Anhang I zum Gemeinsamen Standpunkt 2006/795/GASP sollte entsprechend geändert werden —

    BESCHLIESST:

    Artikel 1

    Die Listen der Personen und Einrichtungen in Anhang I des Gemeinsamen Standpunkts 2006/795/GASP werden hiermit durch die Listen im Anhang dieses Beschlusses ersetzt.

    Artikel 2

    Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.

    Artikel 3

    Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

    Geschehen zu Brüssel am 4. August 2009.

    Im Namen des Rates

    Der Präsident

    C. BILDT


    (1)  ABl. L 322 vom 22.11.2006, S. 32.

    (2)  ABl. L 197 vom 29.7.2009, S. 111.


    ANHANG

    „ANHANG I

    a)   Personenliste nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a

     

    Name

    Aliasname

    Geburtsdatum

    Datum der Aufnahme in die Liste

    Sonstige Angaben

    1.

    Yun Ho-jin

    alias Yun Ho-chin

    13.10.1944

    16.7.2009

    Direktor der Namchongang Trading Corporation; beaufsichtigt die Einfuhr von Gütern, die für das Urananreicherungsprogramm benötigt werden.

    2.

    Ri Je-son

    alias Ri Che-son

    1938

    16.7.2009

    Direktor des Generalbüros für Atomenergie (GBAE), das federführend für das Nuklearprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea verantwortlich ist; unterstützt verschiedene Anstrengungen im Nuklearbereich, u. a. die Verwaltung des Kernforschungszentrums von Yongbyon durch das GBAE und die Namchongang Trading Corporation.

    3.

    Hwang Sok-hwa

     

     

    16.7.2009

    Direktor im Generalbüro für Atomenergie; ist in das Atomprogramm der Demokratischen Volksrepublik Korea eingebunden; war als Leiter des Büros für wissenschaftliche Leitlinien des GBAE im Gelehrtenrat des Vereinigten Instituts für Kernforschung tätig.

    4.

    Ri Hong-sop

     

    1940

    16.7.2009

    Ehemaliger Direktor des Kernforschungszentrums Yongbyon; beaufsichtigte drei zentrale Anlagen, die an der Herstellung von waffenfähigem Plutonium beteiligt sind: die Anlage zur Brennstoffherstellung, den Kernreaktor und die Wiederaufbereitungsanlage.

    5.

    Han Yu-ro

     

     

    16.7.2009

    Direktor der Korea Ryongaksan General Trading Corporation; ist in das Programm für ballistische Flugkörper der Demokratischen Volksrepublik Korea eingebunden.


    b)   Liste der Einrichtungen nach Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe a

     

    Name

    Aliasname

    Anschrift

    Datum der Aufnahme in die Liste

    Sonstige Angaben

    1.

    Korea Mining Development Trading Corporation

    auch bekannt als: CHANGGWANG SINYONG CORPORATION; EXTERNAL TECHNOLOGY GENERAL CORPORATION; DPRKN MINING DEVELOPMENT TRADING COOPERATION; ‚KOMID‘

    Central District, Pyongyang, DPRK

    24.4.2009

    Wichtigster Waffenhändler und Hauptexporteur von Gütern und Ausrüstungen im Zusammenhang mit ballistischen Flugkörpern und konventionellen Waffen.

    2.

    Korea Ryonbong General Corporation

    auch bekannt als: KOREA YONBONG GENERAL CORPORATION; LYONGAKSAN GENERAL TRADING CORPORATION

    Pot’onggang District, Pyongyang, DPRK; Rakwon-dong, Pothonggang District, Pyongyang, DPRK

    24.4.2009

    Verteidigungskonzern mit Spezialisierung auf die Beschaffung für die Verteidigungsindustrie der DVRK und die Unterstützung des Verkaufs militärischer Ausrüstung durch das Land.

    3.

    Tanchon Commercial Bank

    auch bekannt als: CHANGGWANG CREDIT BANK; KOREA CHANGGWANG CREDIT BANK

    Saemul 1-Dong Pyongchon District, Pyongyang, DPRK

    24.4.2009

    Wichtigstes Finanzinstitut der DVRK im Zusammenhang mit dem Verkauf konventioneller Waffen, ballistischer Flugkörper und Güter für den Zusammenbau und die Herstellung solcher Waffen.

    4.

    Namchongang Trading Corporation

    auch bekannt als: NCG; NAMCHONGANG TRADING; NAM CHON GANG CORPORATION; NAMCHONGANG TRADING CO.; NAM CHONG GAN TRADING CORPORATION

    Pyongyang, DPRK

    16.7.2009

    Namchongang ist eine Handelsgesellschaft der DVRK, die dem Generalbüro für Atomenergie (GBAE) untersteht. Namchongang war an der Beschaffung von Vakuumpumpen japanischen Ursprungs, die in einer kerntechnischen Anlage der DVRK entdeckt worden waren, sowie an der Beschaffung von Nukleartechnologie in Verbindung mit einem deutschen Bürger beteiligt. Sie war ferner am Erwerb von Aluminiumröhren und anderer Ausrüstung beteiligt, die sich besonders für ein Urananreicherungsprogramm aus den späten 1990er Jahren eignet. Ihr Repräsentant ist ein früherer Diplomat, der als Vertreter der DVRK bei der Inspektion der kerntechnischen Anlagen von Yongbyon durch die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO) 2007 tätig war. Angesichts der Proliferationsaktivitäten der DVRK in der Vergangenheit sind die Proliferationsaktivitäten von Namchongang äußerst besorgniserregend.

    5.

    Hongkong Electronics

    auch bekannt als: HONG KONG ELECTRONICS KISH CO

    Sanaee St., Kish Island, Iran

    16.7.2009

    Befindet sich im Besitz der Tanchon Commercial Bank und der KOMID oder wird von ihnen kontrolliert oder handelt für sie und in ihrem Namen bzw. gibt vor, dies zu tun. Hongkong Electronics hat seit 2007 Mio. von Dollar an proliferationsbezogenen Mitteln im Namen der Tanchon Commercial Bank und der KOMID (beide wurden vom Ausschuss im April 2009 benannt) transferiert. Hongkong Electronics hat Geldbewegungen aus dem Iran in die DVRK im Namen der KOMID begünstigt.

    6.

    Korea Hyoksin Trading Corporation

    auch bekannt als: KOREA HYOKSIN EXPORT AND IMPORT CORPORATION

    Rakwon-dong, Pothonggang District, Pyongyang, DPRK

    16.7.2009

    Ein Unternehmen der DVRK mit Sitz in Pyongyang, das der Korea Ryonbong General Corporation (die vom Ausschuss im April 2009 benannt wurde) untersteht und an der Entwicklung von Massenvernichtungswaffen beteiligt ist.

    7.

    Generalbüro für Atomenergie (GBAE)

    auch bekannt als: Hauptabteilung für Atomenergie (HAAE))

    Haeudong, Pyongchen District, Pyongyang, DPRK

    16.7.2009

    Das GBAE ist für das Atomprogramm der DVRK verantwortlich, das das Kernforschungszentrum von Yongbyon und dessen 5 MWe (25 MWt)-Forschungsreaktor für die Plutoniumherstellung sowie seine Anlage zur Brennstoffherstellung und seine Wiederaufbereitungsanlage umfasst. Das GBAE hat mit der Internationalen Atomenergie-Organisation Treffen und Beratungen zu Nuklearfragen durchgeführt. Das GBAE ist die wichtigste Regierungsstelle der DVRK, die Atomprogramme, darunter den Betrieb des Kernforschungszentrums von Yongbyon, beaufsichtigt.

    8.

    Korean Tangun Trading Corporation

     

    Pyongyang, DPRK

    16.7.2009

    Die Korea Tangun Trading Corporation ist der Zweiten Akademie der Naturwissenschaften der DVRK unterstellt und hauptsächlich für die Beschaffung von Grundstoffen und Technologien zur Unterstützung der Forschungs- und Entwicklungsprogramme im Verteidigungsbereich der DVRK verantwortlich, u. a. (ohne sich darauf zu beschränken) für Programme für Massenvernichtungswaffen und Trägersysteme und deren Beschaffung, einschließlich Materialien, die nach den einschlägigen multilateralen Kontrollregelungen der Kontrolle unterliegen oder verboten sind.“


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