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Document 32008G1023(01)

    Entschliessung des Rates vom 26. September 2008 Weiterentwicklung der europäischen Raumfahrtpolitik

    ABl. C 268 vom 23.10.2008, p. 1–6 (BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV)

    23.10.2008   

    DE

    Amtsblatt der Europäischen Union

    C 268/1


    ENTSCHLIESSUNG DES RATES

    vom 26. September 2008

    Weiterentwicklung der europäischen Raumfahrtpolitik

    (2008/C 268/01)

    DER RAT —

    GESTÜTZT AUF das Rahmenabkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), das im Mai 2004 in Kraft getreten ist, und UNTER HINWEIS AUF die immer stärkere Zusammenarbeit zwischen den beiden Vertragsparteien;

    UNTER HINWEIS AUF die Grundsatzüberlegungen, die aus den Tagungen des Weltraumrates vom 25. November 2004, 7. Juni 2005 und 28. November 2005 hervorgegangen sind;

    UNTER AUSDRÜCKLICHEM HINWEIS auf die Entschließung des Weltraumrates vom 22. Mai 2007, in der die europäische Raumfahrtpolitik begrüßt und unterstützt und die politische Grundlage für die Raumfahrtaktivitäten in Europa gelegt wurde;

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Europäische Kommission, der Generaldirektor der ESA und die Mitgliedstaaten in der Entschließung ersucht wurden, auf der Grundlage des Rahmenabkommens die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik — einschließlich der Umsetzung der in den Anlagen zu der Entschließung festgelegten Kernaspekte — zu überwachen und zu bewerten;

    IN ANBETRACHT DESSEN, dass die Mitgliedstaaten auf der Grundlage des Durchführungsplans für die europäische Raumfahrtpolitik zwei programmatische Maßnahmenbereiche, nämlich die erfolgreiche Verwirklichung sowohl von Galileo als auch von GMES (Globale Umwelt- und Sicherheitsüberwachung), als Prioritäten benannt und eine Reihe von vorrangigen Querschnittsthemen bestimmt haben;

    ANGESICHTS der beträchtlichen Fortschritte auf diesem Gebiet, die im beigefügten gemeinsamen Sachstandsbericht von ESA und EG dargelegt sind, und ERFREUT ÜBER die Fortschritte, die bei der Aufstellung einer Strategie für internationale Beziehungen im Dienste der Raumfahrt in Europa erzielt wurden —

    BEKRÄFTIGT in diesem Zusammenhang, wie wichtig es für Europa ist, einen eigenständigen Zugang zum Weltraum, ein eigenes wissenschaftliches Programm von Weltrang und seine führenden Satellitenanwendungen im Bereich operativer meteorologischer Dienste und kommerzieller Kommunikationsdienste sowie eine nachhaltige und innovative Technologiebasis aufrechtzuerhalten;

    BETONT, dass die Koordinierung der raumfahrttechnologischen Entwicklungsprogramme zwischen EG und ESA, insbesondere bei den für die strategische Unabhängigkeit Europas kritischen Raumfahrttechnologien, verstärkt werden muss;

    VERWEIST auf die Beratungen der für Raumfahrt zuständigen Minister auf ihrer informellen Tagung in Kourou, dem Weltraumbahnhof Europas, am 21. und 22. Juli 2008.

    I.   EINE VISION FÜR DIE RAUMFAHRTPOLITIK IN EUROPA

    IN DEM BEWUSSTSEIN, dass mit der europäischen Raumfahrtpolitik die Vision einer Stärkung der Stellung Europas als führender Weltraumakteur von Weltrang vorgegeben wurde, mit der auf die Erfordernisse der Strategien und Zielsetzungen Europas in Bezug auf Anwendungen, Dienste und zugehörige Infrastrukturen eingegangen, ein Beitrag zu seinem Einfluss auf gesellschaftlichem, kulturellem, wirtschaftlichem und wissenschaftlichem Gebiet geleistet, sein industrielles und wissenschaftliches Potenzial entwickelt und seine politische und technologische Eigenständigkeit fundiert, kohärent und wirklichkeitsnah gewährleistet werden soll;

    IN DER ERKENNTNIS, dass diese Politik, die von der EU, der ESA und ihren jeweiligen am Europäischen Raumfahrtprogramm beteiligten Mitgliedstaaten getragen wird, fortgeführt und weiterentwickelt werden sollte, wobei anspruchsvolle Zielvorgaben im Rahmen der für Forschungs- und Einsatzanwendungen zur Verfügung gestellten Kapazitäten beibehalten werden sollten;

    UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Raumfahrtaktivitäten Europas aktiv zu den Zielen des Weltraumvertrags der Vereinten Nationen beitragen und dessen Grundsätze uneingeschränkt wahren, wobei insbesondere Folgendes zu nennen ist:

    Erforschung und Nutzung des Weltraums zum Nutzen und im Interesse aller Länder und Anerkennung des Weltraums als Wirkungsfeld der gesamten Menschheit,

    Nutzung des Weltraums ausschließlich zu friedlichen Zwecken,

    Förderung der internationalen Zusammenarbeit bei Erforschung und Nutzung des Weltraums,

    und dass Europa die aktuellen Bemühungen des Ausschusses der Vereinten Nationen für die friedliche Nutzung des Weltraums (COPUOS) um Eindämmung und Vermeidung von Weltraummüll unterstützt.

    UNTER HINWEIS DARAUF, wie wichtig die verstärkte öffentliche Unterstützung der Entwicklung von Raumfahrttechnologien, die Gewährleistung der Komplementarität der Maßnahmen und die Optimierung der Synergien mit den Entwicklungen außerhalb der Raumfahrt sind;

    IN DER ERKENNTNIS, dass die Europäische Union, die ESA und ihre jeweiligen Mitgliedstaaten die drei Hauptakteure der europäischen Raumfahrtpolitik sind, und UNTER HINWEIS DARAUF, dass die Europäische Union zunehmend Verantwortlichkeiten in Raumfahrtangelegenheiten — besonders in Bezug auf Raumfahrtanwendungen — übernimmt, wie sie einem global auftretenden Akteur entsprechen und für die ESA und die Mitgliedstaaten einen Zusatznutzen erbringen, wobei die jeweiligen Aufgaben und Zuständigkeiten beachtet werden;

    IN DER ERWÄGUNG, dass unter diesen Umständen im Rahmen der europäischen Raumfahrtpolitik die Europäische Union sowie die ESA und ihre jeweiligen Mitgliedstaaten Hauptakteure der Raumfahrt darstellen und dass sie Europa zu einer der führenden Raumfahrtmächte auf internationaler Ebene entwickeln werden — BENENNT in diesem Zusammenhang folgende Aspekte, die in Angriff genommen werden müssen:

    Einsatz — gemäß der Strategie für internationale Beziehungen — für ein kohärentes Konzept für die internationale Zusammenarbeit bei Weltraumprogrammen unter Berücksichtigung des globalen Charakters dieser Programme, wobei zu berücksichtigen ist, dass Europa in der Lage sein sollte, sich dem weltweiten Wettbewerb zu stellen. Die Erforschung des Sonnensystems und die Umwelt auf der Erde sowie die nachhaltige Entwicklung sind die vorrangigen Bereiche für die Verwirklichung der internationalen Zusammenarbeit,

    Gewährleistung des offenen und gleichberechtigten Zugangs aller Mitgliedstaaten von EU und ESA zu den Erträgen aus den Raumfahrtaktivitäten in Bezug auf staatliche Politik, wissenschaftliche Daten, technologische Entwicklung, gewerbliche Tätigkeiten und Dienste,

    Stärkung der bestehenden Mechanismen zur Koordinierung des europäischen Fachwissens und der aus gemeinschaftlichen, zwischenstaatlichen und einzelstaatlichen Mitteln finanzierten europäischen Investititionen in die Raumfahrt und Einrichtung von Mechanismen zur Verbesserung der Synergien zwischen zivilen und militärischen Raumfahrtprogrammen, wobei den speziellen Erfordernissen beider Sektoren einschließlich ihrer Entscheidungsbefugnisse und Finanzregelungen Rechnung zu tragen ist,

    Gewährleistung der Kontinuität eines unabhängigen, zuverlässigen und kostenwirksamen Zugangs zum Weltraum zu erschwinglichen Bedingungen für die EU, die ESA und ihre jeweiligen Mitgliedstaaten auf der Grundlage sowohl von geeigneten und wettbewerbsfähigen Startkapazitäten von Weltrang als auch eines einsatzfähigen europäischen Weltraumbahnhofs,

    Bündelung der Nachfrage der EU sowie der EU- und ESA-Mitgliedstaaten nach Raumfahrtanwendungen im Wege eines transparenten Prozesses, der die EU in die Lage versetzt, die Nutzeranforderungen zu ermitteln, Prioritäten festzulegen und die Kontinuität der Dienste sicherzustellen, wobei diese Bündelung durch die EU auf der Grundlage des strategischen Bedarfs der EU sowie der EU- und ESA-Mitgliedstaaten erfolgen soll. Die Pflege der zur Erbringung dieser Leistungen erforderlichen Werkzeuge sowie ihre Finanzierung sollten in Partnerschaft mit den betreffenden Akteuren und gegebenenfalls den Betreibern erfolgen,

    Förderung des Aufbaus eines geeigneten Regulierungsrahmens, um die rasche Entwicklung innovativer und wettbewerbsfähiger nachgelagerter Dienste zu erleichtern, und zwar insbesondere mit dem Ziel, dass ein dauerhafter Zugang zum Spektrum für alle raumgestützten Anwendungen gewährleistet wird,

    organisatorische Gestaltung der Raumfahrtpolitik im Einklang mit der auf der 4. Tagung des Weltraumrates angenommenen Entschließung und mit den politischen Zielsetzungen der EU sowie der ESA und ihrer jeweiligen Mitgliedstaaten, insbesondere Optimierung des Entscheidungsprozesses auf dem Gebiet der Raumfahrt im Rat der Europäischen Union sowie in den anderen Organen und Einrichtungen der EU,

    Entwicklung angemessener Instrumente und Finanzierungsregelungen der EU unter Berücksichtigung der Besonderheiten des Raumfahrtsektors, der erforderlichen Stärkung seiner Wettbewerbsfähigkeit insgesamt und der Wettbewerbsfähigkeit der betreffenden Industrie und des Erfordernisses einer ausgewogenen industriellen Struktur; ferner Ermöglichung angemessener langfristiger Gemeinschaftsinvestitionen in die raumfahrtbezogene Forschung und in den Betrieb nachhaltiger raumgestützter Anwendungen zum Nutzen Europas und seiner Bürger, insbesondere durch Prüfung aller raumfahrtbezogenen politischen Konsequenzen im Rahmen der nächsten Finanziellen Vorausschau,

    Verstärkung der Zusammenarbeit mit den Entwicklungsländern.

    WEIST DARAUF HIN, dass es für die für Raumfahrt zuständigen Minister der EU- und ESA-Mitgliedstaaten mit einem Zusatznutzen verbunden wäre, so oft wie angebracht zusammenzukommen, um auf der Grundlage eines geeigneten Fahrplans die wichtigsten politischen Fragen zu erörtern.

    II.   DERZEITIGE PRIORITÄTEN

    BEGRÜSST die folgenden bedeutenden Fortschritte bei den Programmen Galileo und GMES:

    den erfolgreichen Start und die In-Orbit-Validierung des Satelliten GIOVE-B, mit denen die für die Leistungsfähigkeit des Galileo-Systems erforderlichen kritischen neuen Technologien demonstriert werden konnten,

    die Schlussfolgerungen des Rates der EU vom November 2007 und die anschließende Annahme der Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die weitere Durchführung der europäischen GNSS-Programme, mit der die öffentliche Lenkung der Errichtungsphase von Galileo und der Betrieb von EGNOS sowie die Auswirkungen der Maßnahmen zur Finanzierung von Galileo präzisiert wurden,

    den Beschluss der ESA-Mitgliedstaaten, das Programm für die GMES-Weltraumkomponente einzuleiten, den Abschluss des EG-ESA-Abkommens über den Beitrag der Gemeinschaft zu diesem Programm und die Bereitstellung der Finanzmittel für den Betriebsbeginn durch die EG im Wege der Durchführung einer Vorbereitungsmaßnahme für GMES im Jahr 2008,

    die Demonstration von voroperativen GMES-Diensten auf dem GMES-Forum in Lille,

    die Aufnahme der Partnerschaft „GMES und Afrika“ im Wege des „Lissabon-Prozesses für GMES und Afrika“ im Interesse der afrikanischen Nutzer,

    den Vorschlag für die im Münchner Fahrplan beschriebene Grundstruktur von GMES.

    BESTÄTIGT, dass die rasche Verwirklichung sowohl von Galileo als auch GMES nach wie vor Priorität hat.

    A.   GALILEO

    IN ANERKENNUNG DESSEN, dass Galileo das erste Raumfahrtprogramm der EU mit Flaggschifffunktion darstellt —

    ERSUCHT die Kommission, den in der Vergangenheit aufgetretenen Problemen Rechnung zu tragen und sie zu analysieren, um aus diesen Erfahrungen den größtmöglichen Nutzen zu ziehen;

    SIEHT der Einsetzung des Interinstitutionellen Galileo-Ausschusses MIT INTERESSE ENTGEGEN;

    BETONT, dass die Abstimmung zwischen der Europäischen Kommission, der ESA und ihren jeweiligen Mitgliedstaaten im Bereich der Forschung und Entwicklung für Satellitennavigationssysteme, -dienste und -anwendungen verstärkt werden muss;

    VERWEIST AUF die kontinuierliche Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern in Fragen der Kompatibilität und Interoperabilität der Systeme;

    ERSUCHT die Kommission, zu untersuchen, welche rechtlichen Auswirkungen damit verbunden sind, dass die Europäische Gemeinschaft Eigentümerin der materiellen und immateriellen Vermögenswerte wird, die sie in Bezug auf Raumfahrtanwendungen — wie etwa bei den Programmen Galileo und EGNOS — finanziert hat, wobei Fragen der Haftung besonders zu berücksichtigen sind.

    B.   GMES

    UNTER HINWEIS DARAUF, dass es sich bei GMES um eine nutzerorientierte Initiative handelt, mit der die in Europa bestehenden raumgestützten und sonstigen Erdbeobachtungszentren, -kapazitäten und -dienste, einschließlich des EU-Satellitenzentrums EUMETSAT usw., maximal genutzt werden sollten —

    BETONT, dass die von den Mitgliedstaaten unterstützten Erdbeobachtungsinfrastrukturen an Ort und Stelle zusammen mit den raumgestützten Beobachtungsinfrastrukturen einen gewichtigen Beitrag zu den Erdbeobachtungskapazitäten darstellen und dass sie GMES auf Dauer zur Verfügung gestellt werden sollten;

    BETONT, dass die Kontinuität der Daten und Dienste unverzichtbar ist und diese Kontinuität von der Europäischen Union gewährleistet werden muss, und zwar insbesondere durch langfristige Bereitstellung von Mitteln und auf der Grundlage von Partnerschaften für die einzelnen GMES-Komponenten;

    BESTÄTIGT die Funktion der ESA als Entwicklungs- und Beschaffungsstelle für die speziellen GMES-Sentinel-Missionen und als Koordinationsstelle für die gesamte GMES-Weltraumfahrtkomponente einschließlich der von den Mitgliedstaaten, EUMETSAT und anderen GMES-Partnern geleisteten Beiträge;

    ERSUCHT die Kommission, einen geeigneten rechtlichen Rahmen für GMES zu bestimmen und dabei gegebenenfalls das Generalsekretariat des Rates hinzuzuziehen und zu untersuchen, welche Weiterungen mit der Zertifizierung der von Satelliten gelieferten Fernerkundungsdaten verbunden sind;

    BETONT, dass viele GMES-Informationsdienste ihrer Art nach ein europäisches öffentliches Gut darstellen und nach dem Grundsatz des vollständigen offenen Zugangs bereitzustellen sind, wobei jedoch einige Beschränkungen, wie etwa aus Sicherheitsgründen, gelten;

    HÄLT ES für erforderlich, einen Aktionsplan für die Errichtung eines GMES-Programms der EU auszuarbeiten, mit dem die Kontinuität der GMES-Dienste und der für das System erforderlichen kritischen Beobachtungsdaten gewährleistet werden soll. Dieser Aktionsplan sollte Folgendes umfassen:

    ein Konzept für die Gesamtlenkung von GMES und aller seiner Komponenten, in dem die einschlägigen Akteure mit ihren jeweiligen Aufgaben und Verantwortlichkeiten benannt werden; das Konzept sollte auf einer Reihe von GMES-Partnerschaften sowie auf Vereinbarungen über eine angemessenen Beteiligung der der EU nicht angehörenden ESA-Mitgliedstaaten aufbauen,

    einen Plan für die nachhaltige Finanzierung von GMES, der auf eine Ermittlung des Gesamtfinanzbedarfs für GMES und auf die Festlegung der Haushaltsstrategie auf nationaler und auf europäischer Ebene gestützt ist, wobei die folgenden drei aufeinanderfolgenden Phasen zu berücksichtigen sind: F&E-Phase, die aus F&E-Mitteln finanziert wird, Übergangsphase mit gemischter Finanzierung aus F&E-Mitteln sowie operativen Mitteln und Betriebsphase mit speziell zugewiesenen Mitteln für den Betrieb unter Mitwirkung der Nutzer,

    die Bestimmung der operativen Diensterbringungsmechanismen für jeden GMES-Dienst einschließlich der Benennung der jeweiligen Betreiber,

    eine zwischen der EU und den Mitgliedstaaten vereinbarte Festlegung eines Prozesses zur förmlichen Erfassung ihrer Zusagen für Beiträge zu GMES durch die bestehenden Beobachtungs- und Dienstinfrastrukturen vor Ort,

    die Bestimmung der Rolle der GEO-Initiative und anderer zwischenstaatlicher oder multilateraler Initiativen — wie etwa CEOS — beim Zugang zu der gesamten Bandbreite der verfügbaren Daten sowie des Beitrags von GMES zu den betreffenden internationalen Bemühungen,

    einen Prozess zur Festlegung einer umfassenden Datenstrategie für alle vom GMES-System generierten Daten einschließlich einer geeigneten Kennzeichnung und einer Datensicherheitsstrategie, die gewährleistet, dass alle empfindlichen Daten umfassend geschützt sind und vertraulich behandelt werden.

    BEGRÜSST

    den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine neue Vorbereitungsmaßnahme im Vorentwurf des Haushaltsplans für 2009, womit der Weg für die künftige Finanzierung der Betriebsphase von GMES geebnet worden ist,

    die Absicht der Kommission, auf alle diese Frage in einer Mitteilung einzugehen, die nach Anhörung der wichtigsten Akteure und insbesondere nach einer Einigung mit der ESA über ein programmatisches Gesamtkonzept für die GMES-Weltraumkomponente Ende Oktober 2008 angenommen werden soll,

    die Absicht des Generaldirektors der ESA, nach Anhörung der ESA-Mitgliedstaaten und der Kommission dem ESA-Rat auf seiner Tagung auf Ministerebene im November 2008 einen Vorschlag für ein Programm für das Segment 2 der GMES-Weltraumkomponente zur Zeichnung vorzulegen.

    III.   NEUE PRIORITÄTEN IN DER EUROPÄISCHEN RAUMFAHRTPOLITIK

    WEIST DARAUF HIN, dass der Europäische Rat am 14. März 2008 den gemeinsamen Bericht des Hohen Vertreters und der Kommission über die Auswirkungen des Klimawandels auf die internationale Sicherheit begrüßt hat; in dem Bericht wurde insbesondere darauf hingewiesen, dass die meisten Dringlichkeitsappelle der Vereinten Nationen zu humanitären Hilfeleistungen im Jahr 2007 einen Bezug zum Klima hatten und dass der Klimawandel als Multiplikator für Sicherheitsbedrohungen wirkt;

    ERINNERT DARAN, dass der Europäische Rat den Rat der Europäischen Union ersucht hat, Empfehlungen für geeignete Folgemaßnahmen vorzulegen;

    BENENNT die folgenden vier vorrangigen Bereiche für die Durchführung der europäischen Raumfahrtpolitik in nächster Zeit:

    A.   RAUMFAHRT UND KLIMAWANDEL

    IN DER ERWÄGUNG, dass die mit dem Klimawandel verbundenen Herausforderungen, mit denen die Menschheit konfrontiert ist, ein globales Anliegen darstellen und dass die EU ihre Politik anpassen muss, um diese Herausforderungen zu bewältigen —

    VERWEIST mit Nachdruck auf das Ziel einer weiteren qualitativen und quantitativen Klärung des Ausmaßes des Klimawandels und seiner Auswirkungen und darauf, dass die europäischen Beiträge zu dieser Klärung und zu der entsprechenden Modellbildung fortgesetzt und erweitert werden müssen, damit eine Faktengrundlage für die in der Umweltpolitik anstehenden fundamentalen Entscheidungen geschaffen wird;

    WÜRDIGT den einzigartigen Beitrag der Raumfahrtprogramme, die durch ihre globalen Beobachtungskapazitäten und die langfristige Erfassung die Datenreihen bereitstellen, die die Wissenschaft für die Erforschung des Klimawandels benötigt, und die andere Beobachtungs- und Messinstrumente ergänzen;

    WÜRDIGT den Beitrag des ESA-Programms „Lebender Planet“ und der nationalen geowissenschaftlichen Raumfahrtmissionen, der operativen EUMETSAT-Programme und der GMES-Weltraumkomponenten-Infrastruktur zur Sammlung von Beobachtungsdaten, die Europa in die Lage versetzen, Zeitreihen von Klimaparametern abzuleiten und die wichtigsten klimatischen Prozesse zu verstehen;

    FORDERT die Wissenschaft AUF, im Benehmen mit der Europäischen Kommission, der ESA und EUMETSAT zu bestimmen, wie die Bandbreite der GMES-Dienste und der europäischen Weltraumbeobachtungsarchive am wirksamsten zu der Bereitstellung von Daten einschließlich wesentlicher Klimavariablen für die wissenschaftliche Forschung beitragen kann;

    ERSUCHT die Kommission, eine Untersuchung durchzuführen, in der der Bedarf für einen vollständigen Zugang zu standardisierten Daten und für erhöhte Rechenleistung und die Mittel zur Deckung dieses Bedarfs ermittelt werden, wobei bestehende Kapazitäten und Vernetzungen in Europa zu berücksichtigen sind;

    BEGRÜSST die von ESA und EUMETSAT gemeinsam durchgeführte Ausarbeitung eines Programmvorschlags für die dritte Generation der METEOSAT-Wettersatelliten (MTG), der dem ESA-Rat auf seiner Tagung auf Ministerebene im November 2008 und anschließend dem EUMETSAT-Rat vorgelegt werden soll; die Hauptaufgabe der MTG ist zwar die operative Meteorologie, sie wird aber auch zu GMES, zur Klimaüberwachung und somit zur Erfassung des globalen Klimawandels beitragen.

    B.   BEITRAG DER RAUMFAHRT ZUR LISSABON-STRATEGIE

    BETONT, dass die Raumfahrt als ein von Hochtechnologie bestimmter F&E-Bereich durch die kommerzielle Nutzung ihrer Ergebnisse zu den Lissabon-Zielen beitragen kann, und zwar hinsichtlich der Erfüllung der wirtschafts-, bildungs-, sozial- und umweltpolitischen Zielvorstellungen der EU und der Erwartungen der Unionsbürger und hinsichtlich der Verwirklichung der Lissabonner Wachstums- und Beschäftigungsziele, indem europaweit neue Geschäftschancen eröffnet und innovative Lösungen für verschiedene Dienste bereitgestellt werden und somit zum territorialen Zusammenhalt beigetragen wird;

    VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass mit der Annahme des siebten Rahmenprogramms für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration durch das Europäische Parlament und den Rat am 18. Dezember 2006 und mit dessen neuem Themenbereich „Weltraum“ als Teil des spezifischen Programms „Zusammenarbeit“ die Raumfahrt von der EU als eine der Prioritäten und Grundbestandteile der europäischen Wissensgesellschaft anerkannt wurde;

    BETONT, dass Raumfahrtanwendungen wie die Satellitentelekommunikation und die Systeme EGNOS, Galileo und GMES speziell den KMU dadurch bedeutende Chancen auf dem Weltmarkt eröffnen dürften, dass nachgelagerte Mehrwertdienste entwickelt werden; BETONT, dass sich die EU, die ESA und ihre jeweiligen Mitgliedstaaten dementsprechend bei den betreffenden Raumfahrtprodukten wertmäßig einen möglichst hohen Anteil sichern müssen. Dieses Wachstum sollte gefördert werden, um die Eröffnung von Geschäftschancen und die Entwicklung von Diensten zu beschleunigen, bei denen Navigations-, Beobachtungs- und Kommunikationssatellitensysteme nahtlos ineinander greifen, und diese mit den terrestrischen Netzen zu verknüpfen. Hierzu bedarf es eines angemessenen Regelungsrahmens, des dauerhaften Zugangs zum Frequenzspektrum für Raumfahrtanwendung und der Entwicklung von Normen auf den einschlägigen Gebieten;

    NIMMT ZUR KENNTNIS, dass somit erwogen werden könnte, die Raumfahrtaktivitäten in die Leitmarktinitiative aufzunehmen.

    C.   RAUMFAHRT UND SICHERHEIT

    VERWEIST AUF den bedeutenden Beitrag der Raumfahrt zur GASP/ESVP einschließlich der Petersberg-Aufgaben, und folglich zur Sicherheit der europäischen Bürger;

    WEIST DARAUF HIN, dass die Raumfahrtprodukte für unsere Wirtschaft unverzichtbar geworden sind und daher ihre Sicherheit zu gewährleisten ist; BETONT, dass Europa in dem Bestreben, seine Stellung als weltweit führender Raumfahrtakteur auszubauen, auf europäischer Ebene eine Fähigkeit zur Überwachung und Kontrolle seiner Raumfahrtinfrastruktur und des Weltraummülls entwickeln muss, die sich anfangs auf die bestehenden nationalen und europäischen Kapazitäten stützt und dabei die Beziehungen nutzt, die möglicherweise in der Zukunft zu anderen Partnerstaaten und deren Fähigkeiten hergestellt werden;

    VERTRITT DIE AUFFASSUNG, dass die Europäische Union unter Berücksichtigung des internationalen und politischen Charakters dieser Fähigkeit im Benehmen mit der ESA und ihren jeweiligen Mitgliedstaaten eine aktive Rolle bei der schrittweisen Herstellung dieser Fähigkeit und einer geeigneten Lenkungsstruktur übernehmen sollte;

    BETONT, dass Europa in der Lage sein muss, die Nichteinhaltung internationaler Verträge und Verpflichtungen aufzudecken, die ein zentrales Instrument zur Sicherung und Förderung der europäischen Werte sind;

    BEGRÜSST unter Beachtung der Entscheidungsbefugnisse und der Finanzregelungen des bestehenden Rahmens, dass aufgrund der vom Weltraumrat 2007 gebilligten Entschließung ein strukturierter Dialog zwischen den europäischen institutionellen Akteuren eingerichtet wird, mit dem die Koordinierung der raumfahrt-, sicherheits- und verteidigungsbezogenen Aktivitäten wesentlich verstärkt werden soll und an dem unter anderem die Europäische Kommission, das Generalsekretariat des Rates, die Europäische Verteidigungsagentur, die ESA und die Mitgliedstaaten beteiligt sind;

    UNTER HINWEIS DARAUF, dass GMES sich auf einige Beobachtungskapazitäten mit doppeltem Verwendungszweck stützt und dass Galileo, GMES und die Satellitenkommunikationssysteme Dienste erbringen werden, die möglicherweise für einige sicherheitsrelevante Anwendungen von Bedeutung sind;

    ERKENNT AN, dass die Nutzung von Galileo oder GMES durch militärische Nutzer mit dem Grundsatz übereinstimmen muss, dass Galileo und GMES zivile Systeme unter ziviler Kontrolle sind, und dass infolgedessen jede Änderung dieses Grundsatzes einer Prüfung im Rahmen von Titel V EUV, insbesondere der Artikel 17 und 23, sowie im Rahmen des ESA-Übereinkommens bedarf;

    BETONT, dass Folgendes unternommen werden muss:

    Festlegung der Mittel und Wege zur Verbesserung der Koordinierung zwischen zivilen und militärischen Raumfahrtprogrammen in langfristigen Vereinbarungen,

    Schaffung einer Kapazität, um dem Bedarf der europäischen Nutzer an einer umfassenden Lageerkennung in Bezug auf das Weltraumumfeld zu genügen, und zwar durch innerhalb Europas — und gegebenenfalls mit anderen Partnern — abgestimmte koordinierte Tätigkeiten,

    Feststellung der Abhängigkeit Europas von überseeischen Anbietern bei ausgewählten kritischen Raumfahrttechnologien und -komponenten, Festlegung von Abfederungsstrategien, mit denen der garantierte Zugang Europas sichergestellt werden soll, und Ergreifen praktischer Maßnahmen zur weiteren Verringerung dieser Abhängigkeit.

    UNTERSTREICHT, dass es von Vorteil ist, die auf nationaler und europäischer Ebene vorhandenen Kapazitäten und Infrastrukturen zu nutzen;

    NIMMT die Absicht des Generaldirektors der ESA ZUR KENNTNIS, dem ESA-Rat auf seiner Tagung auf Ministerebene im November 2008 einen Vorschlag für ein Programm für raumfahrtbezogene Lageerkennung zur Zeichnung vorzulegen, mit dem unter Wahrung der Rollen der Europäischen Verteidigungsagentur und der Mitgliedstaaten von EU und ESA die Grundlagen für die operative Fähigkeit gelegt werden sollen.

    D.   ERFORSCHUNG DES WELTRAUMS

    BEGRÜSST den erfolgreichen Weltraumstart des ESA-Labors Columbus und die erfolgreichen Demonstrationen des unbemannten Raumtransporters „Jules Verne“ als genuin europäische Technologieentwicklungsprojekte und entscheidende Komponenten zur Sicherstellung des Zugangs Europas zur Internationalen Raumstation ISS und deren dauerhaften Nutzung;

    BEKRÄFTIGT, dass es sich bei der Erforschung des Weltraums um eine globale politische Herausforderung handelt und dass Europa im Rahmen eines weltweiten Programms agieren sollte, ohne Monopolstellung oder Vereinnahmung seitens eines einzelnen Landes; dabei sollten die verschiedenen Akteure mit ihren eigenen Kapazitäten und nach ihren eigenen Prioritäten teilnehmen;

    BETONT, dass Europa eine gemeinsame Vision und eine langfristige strategische Planung für die Weltraumerforschung entwickeln muss, wobei für Europa Schlüsselpositionen zu gewährleisten sind und somit von den Bereichen ausgegangen werden sollte, in denen Europa führend ist; daher muss der erforderliche politische Dialog mit den anderen an dem weltweiten Erforschungsprogramm beteiligten Staaten weiterentwickelt und von der Europäischen Union, der ESA und ihren jeweiligen Mitgliedstaaten im Rahmen ihrer jeweiligen Funktionen und in enger Abstimmung untereinander auf internationaler Ebene gefördert werden;

    BEGRÜSST den Vorschlag der Kommission, eine hochrangige politische Konferenz über eine langfristige globale Vision für die Erforschung des Weltraums zu veranstalten und damit eine öffentliche Debatte über die Rolle Europas bei dieser globalen Unternehmung anzustoßen und auf der Grundlage von Voruntersuchungen, die von der ESA zu koordinieren wären, zu ermitteln, in welchen Bereichen Europa führend ist; und unterschiedliche Szenarien für einen europäischen Beitrag unter Angabe der damit verbundenen Kosten und Planungsvorgaben auszuarbeiten;

    NIMMT KENNTNIS von der Globalen Erforschungsstrategie, in der die Gesamtkoordinierung der Pläne der wichtigsten Raumfahrtmächte für bemannte und unbemannte Weltraumexpeditionen, einschließlich der Möglichkeit einer künftigen bemannten Marsexpedition, umrissen ist;

    BEKRÄFTIGT, dass Europa in Anknüpfung an seine jahrzehntelangen Erfolge in der Weltraumforschung, für die die Wissenschaft die Hauptantriebskraft darstellte, entschlossen ist, bei der internationalen Unternehmung zur Erforschung des Sonnensystems und zur Entwicklung eines tiefgreifenden Verständnisses der Bedingungen für Leben außerhalb unseres Planeten eine bedeutende Rolle zu übernehmen, und IST SICH BEWUSST, dass die Positionierung Europas als ein Grundpfeiler dieser Projekte nur kontinuierliche Investitionen zu erreichen ist;

    IST SICH DESSEN BEWUSST, dass die zu entwickelnden Technologien im Hinblick auf grundlegende Entscheidungen sorgfältig zu evaluieren sind, und BETONT, dass diese Technologien sich dauerhaft auf die Wahrnehmung der wissenschaftlichen und technologischen Kapazitäten Europas in der Welt und auf das Selbstbild der Bürger Europas auswirken können;

    BETONT, wie wichtig die Erforschung des Weltraums dafür ist, dass junge Europäer inspiriert werden, sich für eine Laufbahn in Wissenschaft und Technik zu entscheiden und die betreffenden Kapazitäten in Europa zu stärken.


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