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Document 32008D0541
2008/541/EC: Commission Decision of 8 April 2008 amending Decision 2001/781/EC adopting a manual of receiving agencies and a glossary of documents that may be served under Council Regulation (EC) No 1348/2000 on the service in the Member States of judicial and extrajudicial documents in civil or commercial matters (notified under document number C(2008) 1259)
2008/541/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. April 2008 zur Änderung der Entscheidung 2001/781/EG zur Erstellung eines Handbuchs über die Empfangsstellen und eines Glossars über die Schriftstücke, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zugestellt werden können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1259)
2008/541/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. April 2008 zur Änderung der Entscheidung 2001/781/EG zur Erstellung eines Handbuchs über die Empfangsstellen und eines Glossars über die Schriftstücke, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zugestellt werden können (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1259)
ABl. L 173 vom 3.7.2008, p. 17–21
(BG, ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, MT, NL, PL, PT, RO, SK, SL, FI, SV) Dieses Dokument wurde in einer Sonderausgabe veröffentlicht.
(HR)
In force
3.7.2008 |
DE |
Amtsblatt der Europäischen Union |
L 173/17 |
ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION
vom 8. April 2008
zur Änderung der Entscheidung 2001/781/EG zur Erstellung eines Handbuchs über die Empfangsstellen und eines Glossars über die Schriftstücke, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zugestellt werden können
(Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 1259)
(2008/541/EG)
DIE KOMMISSION DER EUROPÄISCHEN GEMEINSCHAFTEN —
gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft,
gestützt auf die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (1), insbesondere auf Artikel 17 Buchstabe a,
nach Anhörung des Ausschusses nach Artikel 18 der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000,
in Erwägung nachstehender Gründe:
(1) |
Zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 war es erforderlich, ein Handbuch mit Angaben über die Empfangsstellen nach Artikel 2 dieser Verordnung zu erstellen und zu veröffentlichen. Das Handbuch wurde in Anhang I der Entscheidung 2001/781/EG (2) der Kommission vom 25. September 2001 zur Erstellung eines Handbuchs über die Empfangsstellen und eines Glossars über die Schriftstücke, die nach Maßgabe der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten zugestellt werden können, veröffentlicht. |
(2) |
Das Handbuch muss geändert werden, da sich die der Kommission gemäß Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 mitgeteilten Angaben geändert haben. |
(3) |
Die Entscheidung 2001/781/EG sollte daher entsprechend geändert werden — |
HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:
Einziger Artikel
Das Handbuch über die Empfangsstellen in Anhang I der Entscheidung 2001/781/EG wird gemäß dem Anhang der vorliegenden Entscheidung geändert.
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
Brüssel, den 8. April 2008
Für die Kommission
Jacques BARROT
Vizepräsident
(1) ABl. L 160 vom 30.6.2000, S. 37.
(2) ABl. L 298 vom 15.11.2001, S. 1. Entscheidung zuletzt geändert durch die Entscheidung 2007/500/EG (ABl. L 185 vom 17.7.2007, S. 24).
ANHANG
Im Handbuch über die Empfangsstellen werden nach dem Abschnitt über das Vereinigte Königreich die nachstehenden Abschnitte aufgenommen:
„TSCHECHISCHE REPUBLIK
I. |
Empfangsstellen: Bezirksgerichte Die Anschriften sind dem Handbuch über die Empfangsstellen zu entnehmen, das über die Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen eingesehen werden kann: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/ |
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten:
|
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Tschechisch, Slowakisch, Englisch und Deutsch. |
DÄNEMARK
I. |
Empfangsstellen: Justizministerium
Das Justizministerium ist Empfangsstelle für das ganze Land. |
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten: Schriftstücke können per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden, solange das empfangene Schriftstück das übermittelte Schriftstück vollständig wiedergibt und das Schriftstück in allen Einzelheiten klar lesbar ist. |
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Dänisch, Englisch und Französisch. |
ESTLAND
I. |
Empfangsstellen: Das Justizministerium ist Empfangsstelle für gerichtliche Schriftstücke.
|
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten:
|
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Estnisch und Englisch. |
ZYPERN
I. |
Empfangsstellen: Ministerium für Justiz und Öffentliche Ordnung
|
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten: Post, Fax, E-Mail |
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Griechisch und Englisch. |
LETTLAND
I. |
Empfangsstellen: Justizministerium. Das Justizministerium ist Empfangsstelle für das ganze Land.
|
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten: Schriftstücke können per Post, Fax oder E-Mail übermittelt werden. Zustellungsanträge und Zustellungsbescheinigungen können per Fax oder E-Mail übermittelt werden, wenn sie gleichzeitig auf dem Postweg übermittelt werden. |
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Lettisch und Englisch. |
LITAUEN
I. |
Empfangsstellen: Empfangsstellen sind die erstinstanzlichen Gerichte. Die Anschriften sind dem Handbuch über die Empfangsstellen zu entnehmen, das über die Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen eingesehen werden kann: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/ |
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten: Gerichtliche und außergerichtliche Schriftstücke können per Post und per Fax übermittelt werden. |
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Litauisch, Französisch und Englisch. |
UNGARN
I. |
Empfangsstellen: Als Empfangsstelle nach Artikel 2 Absatz 3 wird das Justizministerium für einen Zeitraum von fünf Jahren benannt. Alle Anträge sind zu senden an: Justizministerium — Abteilung Internationales Privatrecht.
|
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten: Post, Fax, E-Mail |
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Ungarisch, Deutsch, Englisch und Französisch. |
MALTA
I. |
Empfangsstellen:
|
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten: Originale sind per Post zu schicken. Vorauskopien können mit Fax/E-Mail geschickt werden. |
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Englisch. |
POLEN
I. |
Empfangsstellen: Bezirksgerichte — Sądy Rejonowe Die Anschriften sind dem Handbuch über die Empfangsstellen zu entnehmen, das über die Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen eingesehen werden kann: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/ |
II. |
Verfügbare Empfangsmöglichkeiten: Es werden nur auf dem Postweg übermittelte Schriftstücke entgegengenommen. |
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Polnisch, Englisch und Deutsch. |
RUMÄNIEN
I. |
Empfangsstellen: Für Anträge auf Zustellung von gerichtlichen und außergerichtlichen Schriftstücken aus den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk der Empfänger seinen Wohn- oder Geschäftssitz hat. Die Anschriften sind dem Handbuch über die Empfangsstellen zu entnehmen, das über die Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen eingesehen werden kann: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/ |
II. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Rumänisch, Englisch und Französisch. |
SLOWENIEN
I. |
Empfangsstellen: Bezirksgerichte — Okrožna sodišča Die Anschriften sind dem Handbuch über die Empfangsstellen zu entnehmen, das über die Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen eingesehen werden kann: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/ |
II. |
Originale können nur auf dem Postweg übermittelt werden. |
III. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Slowenisch und Englisch. |
SLOWAKEI
I. |
Empfangsstellen: Bezirksgerichte — Okresný súd. Ihre örtliche Zuständigkeit ist dem Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen zu entnehmen. Die Anschriften sind dem Handbuch über die Empfangsstellen zu entnehmen, das über die Website des Europäischen Gerichtsatlas für Zivilsachen eingesehen werden kann: http://ec.europa.eu/justice_home/judicialatlascivil/ |
II. |
Sprachen, in denen das Formblatt ausgefüllt werden kann: Slowakisch.“. |