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Document 32005D0483

2005/483/GASP: Beschluss des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees BiH/6/2005 vom 14. Juni 2005 zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina

ABl. L 173 vom 6.7.2005, p. 14–14 (ES, CS, DA, DE, ET, EL, EN, FR, IT, LV, LT, HU, NL, PL, PT, SK, SL, FI, SV)
ABl. L 164M vom 16.6.2006, p. 222–222 (MT)

Legal status of the document In force

ELI: http://data.europa.eu/eli/dec/2005/483/oj

6.7.2005   

DE

Amtsblatt der Europäischen Union

L 173/14


BESCHLUSS DES POLITISCHEN UND SICHERHEITSPOLITISCHEN KOMITEES BiH/6/2005

vom 14. Juni 2005

zur Ernennung eines EU-Befehlshabers des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina

(2005/483/GASP)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION —

gestützt auf den Vertrag über die Europäische Union, insbesondere auf Artikel 25 Absatz 3,

gestützt auf die Gemeinsame Aktion 2004/570/GASP des Rates vom 12. Juli 2004 über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina (1), insbesondere auf Artikel 6,

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1)

Nach Artikel 4 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP wurde Generalmajor A. David LEAKEY zum EU-Befehlshaber des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt.

(2)

Der Befehlshaber der EU-Operation hat empfohlen, Generalmajor Gian Marco CHIARINI zum neuen EU-Befehlshaber des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina zu ernennen.

(3)

Der EU-Militärausschuss hat die Ernennung am 1. Juni 2005 befürwortet.

(4)

Nach Artikel 6 der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, weitere Beschlüsse zur Ernennung des EU-Befehlshaber des Einsatzkontingents zu fassen.

(5)

Gemäß Artikel 6 des dem Vertrag über die Europäische Union und dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft beigefügten Protokolls über die Position Dänemarks beteiligt sich Dänemark nicht an der Ausarbeitung und Durchführung von Beschlüssen und Maßnahmen der Europäischen Union, die verteidigungspolitische Bezüge haben.

(6)

Der Europäische Rat von Kopenhagen hat am 12. und 13. Dezember 2002 eine Erklärung angenommen, wonach die „Berlin-plus“-Vereinbarungen und ihre Umsetzung nur für diejenigen EU-Mitgliedstaaten gelten, die auch entweder NATO-Mitglieder oder Vertragsparteien der „Partnerschaft für den Frieden“ sind und die dementsprechend bilaterale Sicherheitsabkommen mit der NATO geschlossen haben —

BESCHLIESST:

Artikel 1

Generalmajor Gian Marco CHIARINI wird zum EU-Befehlshaber des Einsatzkontingents für die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina ernannt.

Artikel 2

Dieser Beschluss wird am 5. Dezember 2005 wirksam.

Geschehen zu Brüssel am 14. Juni 2005.

Im Namen des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees

Der Vorsitzende

P. DUHR


(1)  ABl. L 252 vom 28.7.2004, S. 10.


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